18980115_lts006

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Letzte Änderung 03.07.2021, 11:19
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp08,lts1898,lt1898,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 6. Sitzung am 15. Januar 1898 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 19 Abgeordnete. Abwesend die Herren: Hochwürdigster Bischof und Dr. v. Preu. Regierungsvertreter: Heer Statthaltereirat Graf Thun-Hohenstein. Beginn der Sitzung 10 Uhr 15 Mm. vormittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die heutige Sitzung für eröffnet und ersuche um Verlesung des Protokolles der letzten Sitzung. (Secretär verliest dasselbe.) Hat einer der Herren gegen die Fassung des Protokolles eine Einwendung vorzubringen. Wenn das nicht der Fall ist, so betrachte ich dasselbe als genehmiget. Es sind mir drei Einlaufstücke zugekommen: das erste betrifft ein Gesuch des katholischen Schulvereines für Österreich in Wien um eine Subvention aus Landesmitteln; das zweite ist ein Gesuch des Asylvereines der Wiener Universität aus demselben Grunde. Beide Petitionen sind überreicht durch den Herrn Abgeordneten Johannes Thurnher. Das dritte Einlaufstück ist eine Eingabe des Lehrervereines des Landes Vorarlberg um Abänderung des Landesgesetzes über die Rechtsverhältnisse des Lehrerstandes, überreicht durch den Herrn Abgeordneten Dr. Waibel. Ich werde diese Gegenstände auf die Tagesordnung einer der nächsten Sitzungen setzen. Johannes Thurnher: Ich bitte, die von mir überreichten zwei Gesuche, in welchen es sich um Unterstützungen handelt, und welch ähnliche Gesuche gewöhnlich dem Finanzausschüsse zugewiesen worden sind, in dringliche Behandlung zu ziehen, und stelle daher den Antrag, dieselben dem Finanzausschüsse zuzuweisen. 42 VI. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session, 8. Periode 1898. Landeshauptmann: Es ist die Dringlichkeit für die beiden ersten Einlaufstücke und die Zuweisung derselben an den Finanzausschuss beantragt. Wird dagegen eine Einwendung erhoben? - Da dies nicht der Fall ist, betrachte ich den Antrag als genehmiget und es wird in diesem Sinne vorgegangen werden. Der Herr Abgeordnete Dr. v. Preu hat sich für die heutige Sitzung entschuldiget, weil er in der Wahlcommission für die Gemeindewahlen in Bludenz zu fungieren hat. Auf der heutigen Tagesordnung steht als erster Gegenstand der Act, betreffend die Tuberculin-Impfung der Rinder. Ich erwarte aus der Mitte des h. Hauses zur formellen Behandlung dieses Gegenstandes einen Antrag. Büchele: Ich beantrage, diesen Gegenstand dem volkswirtschaftlichen Ausschüsse zur Berathung und Berichterstattung zuzuweisen. Landeshauptmann: Es ist die Zuweisung dieses Actes an den volkswirtschaftlichen Ausschuss beantragt worden. Wenn keine Einwendung dagegen erhoben wird, so betrachte ich die Zustimmung des h. Hauses als gegeben. Der zweite Gegenstand der Tagesordnung ist der Gesetzentwurf, betreffend die Regelung des Schulbeitrages aus den in Vorarlberg vorkommenden Verlassenschaft en. Dieser Entwurf sammt Motivenbericht ist den Herren gestern gedruckt zugekommen. Ich erwarte über die formelle Behandlung dieses Gegenstandes einen Antrag. Müller: Ich stelle den Antrag, dass dieser Gegenstand dem Steuerausschusse zur weiteren Behandlung zugewiesen werde. Landeshauptmann: Zu diesem Gegenstand ist der Steuerausschuss als vorberathende Körperschaft ausersehen. Wenn keine Einwendung erhoben wird, wird in diesem Sinne vorgegangen werden. Ich bitte den Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter, den Vorsitz zu übernehmen. (Der Landeshauptmann-Stellvertreter, Herr Abgeordneter Ganahl, übernimmt den Vorsitz.) Landeshauptmann Stellvertreter: Der dritte Gegenstand der Tagesordnung betrifft den Bericht des Landesausschusses über die eingeleiteten Schritte zur Erhaltung des Hospizes St. Christoph am Arlberg. Ich ersuche den Herrn Landeshauptmann als Referenten, den Bericht zu erstatten. Rhomberg: Ich kann mich als Referent des Landesausschusses in dieser Angelegenheit kurz fassen. Es hat der hohe Landtag bereits in der verflossenen Session der Erhaltung dieses altehrwürdigen Hospizes St. Christoph seine Aufmerksamkeit zugewendet, indem er den Landesausschuss ermächtigte, die ihm geeignet erscheinenden Verhandlungen mit dem Tiroler Landesausschusse einzuleiten und eventuell für das nächste Jahr eine Subvention aus eigenem zu bewilligen. Der Landesausschuss hat sich nun wärmstens der Sache angenommen. Es wurden von ihm Verhandlungen eingeleitet mit dem Landesausschusse von Tirol und mit der k. k. Central-Commission für Erforschung und Erhaltung der Kunst- und historischen Denkmale in Wien, welche mit dem Ersuchen angegangen wurde, einen Sachverständigen in der Person des Herrn k. k. Conservators Dr. Samuel Jenny an Ort und Stelle zu entsenden, um die Gebäulichkeiten des Hospizes in Augenschein zu nehmen. Aus dem vorliegenden Berichte ersehen die verehrten Herren, was diesbezüglich seitens des Herrn Conservators für ein Gutachten abgegeben worden ist, Es lautet im allgemeinen dahin, dass mit beschränkten Mitteln jetzt noch die bauliche Wiederherstellung des beseelen Hospizes ermöglicht werden kann. Für den Landesausschuss aber war es vor allem Hauptsache, für den bevorstehenden Winter Vorsorge zu treffen, dass sich dasjenige, was in früheren Jahren geschehen ist, nicht mehr wiederhole, dass nämlich das Hospiz nicht mehr ausschließlich eine Zufluchtsstätte für Stromer und Vagabunden aller Art werde und dadurch in Gefahr komme, ein Raub der Flammen zu werden. Nachdem der Landesausschuss von Tirol unserem Landesausschusse die Fortführung der weiteren Verhandlungen überlassen hat, wurden dann Schritte eingeleitet betreffs Ausfindung eines Wächters. Ein solcher wurde auch in der Person eines gewissen Konrad Kuen von Stuben gefunden, welcher sich bereit erklärte, gegen eine Entlohnung von 200 fl. in der Zeit von Mitte November bis Ende VI. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session, 8. Periode 1898. 43 Mai ein Einsiedlerleben in den unwirtlichen Regionen des Arlberges zu führen. Nun aber hat sich herausgestellt, dass die Bewohnbarkeit des Hospizes selbst etwas problematischer Natur war: Das Dach ist ganz beschädiget, die Fenstern von den Stromern zusammengeschlagen, die Thüren fehlten, indem sie als Einheizungsmaterial von den Vagabunden benützt wurden, kurz und gut das Hospiz befand sich in einem sehr traurigen, verlotterten Zustande. Es hätte großer Vorarbeiten und Kosten bedurft, um dasselbe bewohnbar zu machen. Da ergab sich denn ein guter Ausweg. Seitens des hochw. Herrn Pfarrers von St. Jacob, des gegenwärtigen Verwalters des noch bestehenden Curatiefondes von St. Christoph, wurde das Widum in St. Christoph als Wohnung für den Wächter zur Verfügung gestellt und die nothwendigen Restaurierungskosten diess Widums auf Rechnung der Curatiestiftung übernommen. Das Widum war glücklicherweise von den Stromern nicht besucht worden und befindet sich daher in einem ganz guten Zustande. Es war nur nothwendig, einige zersprungene Fensterscheiben herzustellen und geringere Reparaturen vorzunehmen. Dieses Haus wurde nun in einer Zuschrift seitens des hochw. Herrn Pfarrers in St. Jakob dem Wächter als Wohnung zur Verfügung gestellt, und in einer eigenen protokollarisch aufgenommenen Verhandlung, welche von der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Landeck am 10. November in St. Anton vorgenommen wurde, hat dieser hochw. Herr nochmals diese Erklärung abgegeben. Außerdem hat der Gemeindevorsteher von Rasserein sich bereit erklärt, dem Wächter das nöthige Brennholz unentgeltlich seitens der Gemeinde zur Verfügung zu stellen und hinaufführen zu lassen, und schließlich hat der Postmeister von St. Anion als Eigenthümer des Hospizes sich protokollarisch verpflichtet, für den Fall, dass dasselbe wieder in einen bewohnbaren Zustand gesetzt würde, die Bewirtschaftung zu übernehmen und Winter und Sommer eine Lagerstation dort zu errichten. Somit war die Angelegenheit geordnet und nach Vollendung der nothwendigsten Reparaturen trat der Wächter am 15. November v. I. in jenen Höhen des Arlbergs sein Amt an. Die Entlohnung von 200 fl., von welchen der Tiroler Landesausschuss einen Betrag von 140 fl. bewilligt und der Vorarlberger Landesausschuss das übrige, nämlich den Betrag von 60 fl. übernommen hat, wurde dem Wächter dermalen ausgefolgt. Um aber diese altehrwürdige Stätte auch der Zukunft zu erhalten, wandte sich der Vorarlberger Landesausschuss noch an das hohe k. k. Cultusministerium mit der Bitte, dasselbe möge zur Wiederherstellung und baulichen Instandsetzung des Hospizes einen Beitrag von 500-600 fl. bewilligen. Eine Erledigung dieser Eingabe ist zwar noch nicht eingelaufen. Ein anderer Beitrag, falls noch ein solcher nothwendig sein sollte, dürfte voraussichtlich zu erhoffen sein aus dem noch bestehenden Curatiestiftungsfonde von St. Christoph, welcher dermalen den Betrag von 9000 fl. ausmacht. Es muss Aufgabe beider Landesausschüsse sein, im kommenden Sommer die Zeit gut zu benützen und dahin zu wirken, dass durch Staatsmittel und Mittel aus diesem Fonde ohne Inanspruchnahme der Landesmittel das Hospiz selbst wiederum in einen baulichen, bewohnbaren Zustand gebracht werde, damit es in Zukunft vor weiterer Zerstörung und weiterem Verfalle bewahrt werde. Würde da nichts geschehen, so wird der Fall eintreten, dass das Hospiz über kurz oder lang dem völligen Rnine anheim fällt. Es handelt sich nun in diesen Anträgen, welche der Landesausschuss dem hohen Hanse stellt, lediglich darum, die in dieser Angelegenheit eingeleiteten Schritte zu genehmigen und dem Landesausschusse die Ermächtigung zu ertheilen, dass derselbe auch im kommenden Jahre, sobald die Nothwendigkeit eintritt, gemeinsam mit dem Tiroler Landesausschusse vorgehe. In diesem Sinne empfehle ich die Anträge träge des Landesausschusses dem hohen Hause auf das wärmste. Tragen Sie, meine Herren, dazu bei, dass das einmal begonnene auch glücklich zu Ende geführt werde, damit diese altehrwürdige, der Humanität gewidmete Stätte auch den späteren Geschlechtern und Generationen erhalten bleibe. Die Anträge lauten: (Liest dieselben aus Beil. XIX.) Landeshauptmann-Stellvertreter: Ich eröffne über Bericht und Anträge des Landesausschusses die Debatte. Wenn niemand das Wort wünscht, so bringe ich beide Anträge, die Sie soeben vernommen haben, zur Abstimmung. Ich ersuche 44 VI. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session, 8. Periode 1898. jene Herren, welche damit einverstanden sind, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Einstimmig angenommen. (Der Herr Landeshauptmann übernimmt wieder den Vorsitz.) Landeshauptmann: Wir kommen nun zum vierten Gegenstände der Tagesordnung, das ist der Bericht des Landesausschusses über den Gesetzentwurf, wodurch in Gemäßheit des Gesetzes vom 6. Febr. 1869, R. G. Bl. Nr. 18 die Organe bestimmt werden, welche zur Entscheidung darüber berufen sind, ob durch einen Grundtausch eine bessere Bewirtschaftung bewirkt wird. Ich ersuche den Herrn Referenten des Landesausschusses Martin Thurnher, das Wort zu nehmen. Martin Thurnher: Der dem h. Hause vorliegende Gesetzentwurf wurde bereits im Vorjahre von der h. k. k. Regierung im Nachgange zu dem vom h. Landtage angenommenen Grundbuchgesetze in Vorlage gebracht. Weil aber die Vorlage in den letzten Tagen der Session erfolgte, gieng der hohe Landtag nicht niehr in eine definitive Erledigung ein, sondern beauftragte den Landesausschuss, etwa noch zweckdienliche Erhebungen zu pflegen und den Gesetzentwurf in der heurigen Session in Vorlage zu bringen. Das Reichsgesetz, auf das sich in diesem Landesgesetze bezogen wird, datiert vom 6. Februar 1869 und betrifft das Recht und das Verfahren bei der grundbücherlichen Zertheilung einer Liegenschaft. Die Hauptbestimmungen, die sich auf unser Landesgesetz beziehen, sind in § 9 und 10 enthalten. § 9 heißt: "Ist der Einspruch eines Gläubigers gegen die Vornahme eines Tausches von Grundstücken gerichtet, welche der landwirtschaftlichen Cultur gewidmet sind, so kann der Einspruch durch Erkenntnis der Tabularbehörde für unwirksam erklärt werden, wenn der Tausch geeignet ist, entweder eine Arrondierung oder eine bessere Bewirtschaftung der Besitzthümer der Tauschenden zu bewirken, und wenn in beiden Fällen durch den Tausch die Sicherheit der Forderung, wegen welcher Einspruch erhoben wurde, nach den Bestimmungen des § 1374 a. b. G. B. nicht gefährdet erscheint." Im § 10 wird dann festgesetzt, dass die Organe, welche zu bestimmen haben, ob ein solcher Austausch von Grundstücken eine bessere Bewirtschaftung bewirke, durch die Landesgesetzgebung festzustellen seien, und deshalb wurde diese Vorlage von der h. k. k. Regierung eingebracht, damit der h. Landtag diese Organe festsetze. Wohl in allen Ländern, bei welchen man Nachfrage gehalten hat, sind diesbezüglich die politischen Behörden als solche Organe aufgestellt. Der Landesausschuss hat sich nicht veranlasst gesehen, diesbezüglich dem hohen Hause einen anderen Vorschlag zu machen. Ich möchte daher den Antrag des Landesausschusses Ihnen zur Annahme empfehlen, der dahin geht: (Liest Antrag aus Beilage IV.) Ich beantrage, dass diese Gesetzesvorlage als Grundlage zur Specialdebatte genommen werde. Landeshauptmann: Ich eröffne zunächst über den Gesetzentwurf und den Bericht selbst die Generaldebatte. - Wenn niemand sich zum Worte meldet, können wir gleich zur Specialdebatte übergehen. Martin Thurnher: (Liest § 1 des Gesetzes aus Beilage IV A.) Landeshauptmann: Wer wünscht zu § 1 zu sprechen? - Wenn niemand sich zum Worte meldet, so betrachte ich diesen Paragraphen als angenommen. Martin Turnher: (Liest § 2.) Landeshauptmann: Wünscht zu 8 2 jemand das Wort? Meldet sich niemand, so erkläre ich denselben ebenfalls als angenommen. . Martin Turnher: (Liest § 3). Zu diesem Paragraphe möchte ich mir die Bemerkung erlauben, daß wohl die meisten Fälle sehr klar sein werden, und dass also zu denselben eine Beiziehung von Sachverständigen nicht nothwendig ist. Ich habe aber vernommen, dass von einigen Abgeordneten gewünscht wird, diesfalls auch, wenn es nothwendig sein sollte, die Gemeindevorstehungen einzuvernehmen, und dem entsprechend möchte ich den Zusatzantrag stellen, dass nach dem Worte Sachverständige im 2. al. eingeschaltet werde, "eventuell Gemeindevorstehung", und mit dieser Einschaltung empfehle ich die Annahme des § 3. VI. Sitzung des Vorarlberger Landtages II. Session, 8. Periode 1898. 45 Landeshauptmann: Wünscht Jemand das Wort? - Herr Dr. Waibel! Dr. Waibel: Ich möchte mir nur die Frage erlauben, wann die Eventualität eintrete, dass die Gemeindevorstehungen einvernommen werden sollen. Martin Turnher: Das ist eigentlich schon in diesem betreffenden Absätze gesagt; wenn die Umstände und Thatsachen, auf Grund welcher der Ausspruch erfolgen soll, etwas unklar sind, dann soll die Bezirksbehörde das Recht haben, Sachverständige beizuziehen, und wir meinen, unter Umständen können auch die Gemeindevorstehungen entsprechende Auskünfte geben ohne Beiziehung von Sachverständigen. Es wird der Bezirksbehörde nach meinem Anträge freigestellt bleiben, ob sie sich an Sachverständige oder ohne Beiziehung derselben an die Gemeindevorstehungen wendet. Ich glaube, im Sinne des Gesetzes wird und kann es keinem Anstande begegnen, dass wir diese Bestimmung aufnehmen. Landeshauptmann: Wer wünscht weiter noch das Wort? Nach dem hier ein Abänderungsantrag vorliegt, werde ich denselben zuerst zur Abstimmung bringen, beziehungsweise den § 3 mit diesem Antrage. Ich ersuche die Herren, welche diesem § 3 mit diesem Abänderungsantrage, wie ihn der Herr Referent vorgebracht hat, zustimmen, sich gefälligst von den Sitzen erheben zu wollen. Angenommen. Martin Thurnher: Liest § 4.) Mit dem Schlussabsatze dieses Paragraphen ist ja auch wieder eine Gewähr geleistet dafür, dass den betreffenden Verhältnissen mehr Rechnung getragen wird, weil der Landesausschuss doch in die Lage kommen wird, in Berufungsfällen Erhebungen zu pflegen und für volkswirtschaftliche und landwirtschaftliche Zecke einzutreten. Landeshauptmann: Wer wünscht zu § 4 zu sprechen? Da sich niemand meldet, erkläre ich denselben für angenommen. Martin Thurnher: (Liest § 5.) Landeshauptmann: § 5 ist ebenfalls angenommen. Martin Thurnher: (Liest Titel und Eingang des Gesetzes.) Landeshauptmann: Wenn gegen Titel und Eingang des Gesetzes kein Einwand erhoben wird, betrachte ich dieselben als genehmiget. Martin Thurnher: Ich beantrage die Vornahme der dritten Lesung. Landeshauptmann: Wird gegen die sofortige Vornahme der dritten Lesung ein Einwand erhoben? Da dies nicht der Fall ist, bringe ich den Gesetzentwurf, wie er aus der zweiten Lesung hervorgegangen ist, in dritter Lesung zur Abstimmung und bitte jene Herren, welche demselben ihre Zustimmung geben, sich erheben zu wollen. Angenommen. Der letzte Gegenstand unserer heutigen Tagesordnung ist der Bericht des Landesausschusses, betreffend die Gewährung einer nochmaligen Subvention zu den Illwuhrbauten in Satteins. Ich ersuche den Herrn Referenten, Abgeordneten Martin Thurnher, das Wort zu nehmen. Martin Thurnher: Der Gemeinde Satteins wurde schon im Jahre 1895 eine Staats- und Landessubvention von je 3000 st. zu den mit einem Kostenaufwande von 15.000 fl. durchzuführenden Schutz- und Regulierungsbauten an der Ill gewährt. Die Hochwässer der Jahre 1896 und 1897 richteten aber an den bereits in der Aufführung begriffenen Schutzbauten großen Schaden an. Durch Anschwemmung von Schotter wurde auch das Flussbett bedeutend erhöht und die Folge davon war, dass alle bereits aufgeführten und die in Aufführung begriffenen Wuhrbauten eine bedeutende Erhöhung erfahren mussten. Die der Gemeinde durch alle diese Umstände verursachten Mehrkosten belaufen sich auf 12.700 st. Diesen Mehrbetrag allein aufzubringen fällt aber der Gemeinde Satteins, die früher schon große Auslagen für Wuhrbauten zu machen hatte, außerordentlich schwer, und rechtfertigt sich daher die nochmalige Gewährung einer Staats- und Landessubvention. Mit der im nächsten 46 VI. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session, 8. Periode 1898. Frühjahre zu gewärtigenden Vollendung der Wuhrbauten in Satteins ist die Regulierung der Ill wieder um einen wesentlichen Schritt ihrer Vollendung näher gerückt, und es fehlt dann nur mehr die Strecke auf dem Gebiete von Frastanz. Auch die Regulierung dieser letzten Strecke wäre dringend geboten, und wir wollen hoffen, dass es diesmal gelingen werde, die bisher bestandenen Hindernisse in nächster Zeit zu beseitigen, damit das mit so vielen Opfern erstellte Werk endlich einer vollständigen glücklichen Vollendung entgegengeführt werden kann. Gestützt auf diese kurzen Ausführungen und unter Bezugnahme auf den dem h. Hause schon lange vorliegenden Bericht, stelle ich namens des Landesausschusses folgenden Antrag. (Liest den Antrag aus Beilage XXIV.) Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. Da sich niemand zum Worte meldet, kann ich zur Abstimmung schreiten und ersuche jene Herren, welche dem Antrage des Landesausschusses, wie er soeben verlesen wurde, die Zustimmmung geben wollen, sich von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Hiemit ist unsere heutige Tagesordnung erschöpft. Die nächste Sitzung beraume ich auf Montag den 17. Jänner 11 Uhr vormittags an mit folgender Tagesordnung: 1. Act, betreffend die ausgelaufenen Kosten der Flexenstraße, und Gesuch der Gemeinde Lech um Fortsetzung des Baues. 2. Bericht des Landesausschusses, betreffend den Voranschlag des k. k. Landesschulrathes über die im Jahre 1898 aus Landesmitteln zu bestreitenden Schulauslagen. 3. Bericht des Landesausschusses über den vom k. k. Landesschulrathe vorgelegten Voranschlag des Normalschulfondes für das Jahr 1898. 4. Bericht des Landesausschusses über die Ausführung der Landtagsbeschlüsse, betreffend die Verbesserung der materiellen Lage des Lehrerstandes an den allgemeinen Volksschulen. 5. Bericht des Landesausschusses über die Ausführung der Landtagsbeschlüsse vom 18. Februar 1897, betreffend die Förderung des sonntäglichen Unterrichtes durch Verabfolgung von Remunerationen an Lehrpersonen und die Gewährung von Beiträgen zur Anschaffung von Lehrmitteln für Sonntagsschulen. Ich habe den Herren schon am Schlusse der letzten Sitzung mitgetheilt, daß ich die Absicht habe, diese Gegenstände Montag auf die Tagesordnung zu setzen. Ich möchte mir nun heute die Anregung erlauben, daß die vier letzten Berichte, welche sich schon längere Zeit in den Händen der Herren Abgeordneten befinden, ohne Vorweisung an einen Ausschuss direct in Verhandlung gezogen werden. Wenn von keiner Seite des h. Hauses ein Einwand erfolgt, nehme ich an, dass das h. Haus meiner Anregung zustimmt, und es wird also in diesem Sinne vorgegangen werden. Die heutige Sitzung ist geschlossen. (Schluss der Sitzung 10 Uhr 50 Minuten). Druck von J. N. Teutsch, Bregenz. Iorarlberger Landtag. 6. Sitzung am 15. Januar 1898 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. ------------- HH------------- • . Gegenwärtig 19 Abgeordnete. Abwesend die Herren: Hochwürdigsier Echos nnd Dr. n. Preu. Rogroeungsvortvoier: Heer StaithaltoMeathIofof GrafThun-Hohenstein. Beginn der Sitzung 10 Uhr 15 Mm. vormittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die heutige Sitzung für eröffnet und ersuche um Verlesung des Protokolles der letzten Sitzung. (Secretär verliest dasselbe.) Hat einer der Herren gegen die Fassung des Protokolles eine Einwendung vorzubringen. Wenn das nicht der Fall ist, so betrachte ich dasselbe als genehmiget. Es sind mir drei Einlaufstücke zugekommen: das erste betrifft ein Gesuch des katholischen Schul­ vereines für Österreich in Wien um eine Subven­ tion aus Landesmitteln; das zweite ist ein Gesuch des Asylvereines der Wiener Universität aus dem­ selben Grunde. Beide Petitionen sind überreicht durch den Herrn Abgeordneten Johannes Thurnher. Das dritte Einlaufstück ist eine Eingabe des Lehrer­ vereines des Landes Vorarlberg um Abänderung des Landesgesetzes über die Rechtsverhältnisse des Lehrerstandes, überreicht durch den Herrn Abgeord­ neten Dr. Waibel. Ich werde diese Gegenstände auf die Tages­ ordnung einer der nächsten Sitzungen setzen. Johannes Thnrnher: Ich bitte, die von mir überreichten zwei Gesuche, in welchen es sich um Unterstützungen handelt, und welch ähnliche Gesuche gewöhnlich dem Finanzausschüsse zugewiesen worden sind, in dringliche Behandlung zu ziehen, und stelle daher den Antrag, dieselben dem Finanzausschüsse zuzuweisen. 42 VI. Sitzung des Vorarlberger Landtages. Landeshauptmann: Es ist die Dringlichkeit für die beiden ersten Einlaufstücke und die Zuwei­ sung derselben an den Finanzausschuss beantragt. Wird dagegen eine Einwendung erhoben? — Da dies nicht der Fall ist, betrachte ich den Antrag als genehmiget und es wird in diesem Sinne vor­ gegangen werden. Der Herr Abgeordnete Dr. v. Preu hat sich für die heutige Sitzung entschuldiget, weil er in der Wahlcommission für die Gemeindewahlen in Bludenz zu fungieren hat. Auf der heutigen Tagesordnung steht als erster Gegenstand der Act, betreffend die Tuberculin-Jmpfung der Rinder. Ich erwarte aus der Mitte des h. Hauses zur formellen Be­ handlung dieses Gegenstandes einen Antrag. Biichelc: Ich beantrage, diesen Gegenstand dem volkswirtschaftlichen Ausschüsse zur Berathung und Berichterstattung zuzuweisen. Landeshauptmann: Es ist die Zuweisung dieses Actes an den volkswirtschaftlichen'Ausschuss bean­ tragt worden. Wenn keine Einwendung dagegen erhoben wird, so betrachte ich die Zustimmung des h. Hauses als gegeben. Der zweite Gegenstand der Tagesordnung ist der Gesetzentwurf, betreffend die Rege­ lung des Schulbeitrages aus den in Vorarlberg vorkommenden Verlassen­ schaft en. Dieser Entwurf sammt Motivenbericht ist den Herren gestern gedruckt zugekommen. Ich erwarte über die formelle Behandlung dieses Gegen­ standes einen Antrag. M Iler: Ich stelle den Antrag, dass dieser Gegenstand dem Steuerausschusse zur weiteren Be­ handlung zugewiesen werde. Lalidcshaiiplmaiiii: Zu diesem Gegenstand ist der Steuerausschuss als vorberathende Körperschaft ausersehen. Wenn keine Einwendung erhoben wird, wird in diesem Sinne vorgegangen werden. Ich bitte den Herrn Landeshauptmann-Stell ­ vertreter, den Vorsitz zu übernehmen. (Der Landeshauptmann-Stellvertreter, Herr Abgeordneter Ganahl, übernimmt den Vorsitz.) Landeshauptmann Stellvertreter: Der dritte Gegenstand der Tagesordnung betrifft den Bericht II. Session, 8. Periode 1898. des Landesausschusses über die ein­ geleiteten Schritte zur Erhaltung des Hospizes St. Christoph am Arlberg. Ich ersuche den Herrn Landeshauptmann als Referenten, den Bericht zu erstatten. Rhomberg: Ich kann mich als Refereut des Landesausschusses in dieser Angelegenheit kurz fassen. Es hat der hohe Landtag bereits in der verflossenen Session der Erhaltung dieses altehr­ würdigen Hospizes St. Christoph seine Aufmerk­ samkeit zugewendet, indem er den Landesausschuss ermächtigte, die ihm geeignet erscheinenden Ver­ handlungen mit dem Tiroler Landesausschusse ein­ zuleiten und eventuell für das nächste Jahr eine Subvention aus eigenem zu bewilligen. Der Landesausschuss hat sich nnn wärmstens der Sache angenommen. Es wurden von ihm Verhandlungen eingeleitet mit dem Landesausschusse von Tirol und mit der k. k. Central-Commission für Er­ forschung und Erhaltung der Kunst- und historischen Denkmale in Wien, welche mit dem Ersuchen ange­ gangen wurde, einen Sachverständigen in der Person des Herrn k. k. Conservators Dr. Samuel Jenny an Ort und Stelle zu entsenden, um die Gebäulichkeiten des Hospizes in Augenschein zu nehmen. Aus dem vorliegenden Berichte ersehen die verehrten Herren, lvas diesbezüglich seitens des Herrn Conservators für ein Gutachten abgegeben worden ist, Es lautet im allgemeinen dahin, dass mit beschränkten Mitteln jetzt noch die bauliche Wiederherstellung des beseelen Hospizes ermöglicht werden kann. Für den Landesausschuss aber war es vor allem Hauptsache, für den bevorstehenden Winter Vorsorge zu treffen, dass sich dasjeliige, was in früheren Jahren geschehen ist, nicht mehr wiederhole, dass nämlich das Hospiz nicht mehr ausschließlich eine Zufluchtsstätte für Stromer und Vagabunden aller Art werde und dadurch in Ge­ fahr komme, ein Raub der Flammen zu werden. Nachdenl der Landesausschuss von Tirol unserem Landesausschusse die Fortführung der weiteren Verhandlungen überlassen hat, wurden dann Schritte eingeleitet betreffs Ausfindung eines Wächters. Ein solcher wurde auch in der Person eines ge­ wissen Konrad Kuen von Stuben gefundeu, welcher sich bereit erklärte, gegen eine Entlohnung von 200 fl. in der Zeit von Mitte November bis Ende VI. Sitzung des Vorarlberger Landtages. Mai ein Einsiedlerleben in den unwirtlichen Regionen des Arlberges zu führen. Nun aber hat sich herausgestellt, dass die Be­ wohnbarkeit des Hospizes selbst etwas problematischer Natur war: Das Dach ist ganz beschädiget, die Fenstern von den Stromern zusammengeschlagen, die Thüren fehlten, indem sie als Einheizungs­ material von den Vagabunden benützt wurden, kurz und gut das Hospiz befand sich in einem sehr traurigen, verlotterten Zustande. Es hätte großer Vorarbeiten und Kosten bedurft, um dasselbe be­ wohnbar zu machen. Da ergab sich denn ein guter Ausweg. Seitens des hochw. Herrn Pfarrers von St. Jaeob, des gegenwärtigen Verwalters des noch bestehenden Curatiefoudes von St. Christoph, wurde das Widum in St. Christoph als Wohnung für den Wächter zur Verfügung gestellt und die noth­ wendigen Restaurierungskosten diess Widums auf Rechnung der Curatiestiftung übernommen. Das Widum war glücklicherweise von den Stromern nicht besucht worden und befindet sich daher in einem ganz guten Zustande. Es war nur noth­ wendig, einige zersprungene Fensterscheiben herzu­ stellen und geringere Reparaturen vorzunehmen. Dieses Haus wurde nun in einer Zuschrift seitens des hochw. Herrn Pfarrers in St. Jakob dem Wächter als Wohnung zur Verfügung gestellt, und in einer eigenen protokollarisch aufgenommenen Verhandlung, welche von der k. k. Bezirkshaupt­ mannschaft in Landeck am 10. November in St. Anton vorgenommen wurde, hat dieser hochw. Herr nochmals diese Erklärung abgegeben. Außerdem hat der Gemeindevorsteher von Rasserein sich bereit erklärt, dem Wächter das nöthige Brennholz unent­ geltlich seitens der Gemeinde zur Verfügung zu stellen und hinaufführen zu lassen, und schließlich hat der Postmeister von St. Anion als Eigenthümer des Hospizes sich protokollarisch verpflichtet, für den Fall, dass dasselbe wieder in einen bewohn­ baren Zustand gesetzt würde, die Bewirtschaftung zu übernehmen und Winter und Sommer eine Lagerstation dort zu errichten. Somit war die Angelegenheit geordnet und nach Vollendung der nothwendigsten Reparaturen trat der Wächter am 15. November v. I. in jenen Höhen des Arlbergs sein Amt an. Die Entlohnung von 200 fl., von welchen der Tiroler Landesausschuss einen Betrag von 140 fl. bewilligt und der Vorarlberger Landes­ II. Session, 8. Periode 1898. 43 ausschuss das übrige, nämlich den Betrag von 60 fl. übernommen hat, wurde dem Wächter der­ malen ausgefolgt. Um aber diese altehrwürdige Stätte auch der Zukunft zu erhalten, wandte sich der Vorarlberger Landesausschuss noch an das hohe k. k. Cultusministerium mit der Bitte, das­ selbe möge zur Wiederherstellung und baulichen Instandsetzung des Hospizes einen Beitrag von 500—600 fl. bewilligen. Eine Erledigung dieser Eingabe ist zwar noch nicht eingelaufen. Ein anderer Beitrag, falls noch ein solcher nothwendig sein sollte, dürfte voraussichtlich zu erhoffen sein aus dem noch bestehenden Curatiestiftungsfonde von St. Christoph, welcher dermalen den Betrag von 9000 fl. ausmacht. Es muss Aufgabe beider Landesausschüsse sein, im kommenden Sommer die Zeit gut zu benützen und dahin zu wirken, dass durch Staatsmittel und Mittel aus diesem Fonde ohne Inanspruchnahme der Landes­ mittel das Hospiz selbst wiederum in einen bau­ lichen, bewohnbaren Zustand gebracht werde, damit es in Zukunft vor weiterer Zerstörung und weiterem Verfalle bewahrt werde. Würde da nichts geschehen, so wird der Fall emtreteu, dass das Hospiz über kurz oder lang dem völligen Rnine anheim fällt. Es handelt sich nun in diesen Anträgen, welche der Landesausschuss dem hohen Hanse stellt, lediglich darum, die in dieser Angelegenheit eingeleiteten Schritte zu genehmigen und dem Landesausschusse die Ermächtigung zu ertheilen, dass derselbe auch im kommenden Jahre, sobald die Nothwendigkeit eintritt, gemeinsam mit dem Tiroler Landesaus­ schusse vorgehe. In diesem Sinne empfehle ich die Anträge träge des Landesausschusses dem hohen Hause auf das wärmste. Tragen Sie, meine Herren, dazu bei, dass das einmal begonnene auch glücklich zu Ende geführt werde, damit diese altehrwürdige, der Hu­ manität gewidmete Stätte auch den späteren Ge­ schlechtern und Generationen erhalten bleibe. Die Anträge lauten: (Liest dieselben aus Beil. XIX.) Landeshauptmann-Stellvertreter: Ich eröffne über Bericht und Anträge des Landesausschusses die Debatte. Wenn niemand das Wort wünscht, so bringe ich beide Anträge, die Sie soeben ver­ nommen haben, zur Abstimmung. Ich ersuche 44 VI. Sitzung des Vorarlberger Landtages. jene Herren, welche damit einverstanden sind, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Einstimmig angenommen. (Der Herr Landeshauptmann übernimmt wieder den Vorsitz.) Landeshauptmann: Wir kommen nun zum vierten Gegenstände der Tagesordnung, oas ist der Bericht des Landesausschusses über den Gesetzentwurf, wodurch in Gemäßheit des Gesetzes vom 6. Febr. 1869, R. G. Bl. Nr. 18 die Organe bestimmt werden, welche zur Entscheidung darüber berufen sind, ob durch einen Grundtausch eine bessere Bewirtschaftung bewirkt wird. Ich ersuche den Herrn Referenten des Landes­ ausschusses Martin Thurnher, das Wort zu nehmen. Martin Thurnher: Der dem h. Hause vor­ liegende Gesetzentwurf wurde bereits im Vorjahre von der h. k. k. Regierung im Nachgange zu dem vom h. Landtage angenommenen Grundbuchgesetze in Vorlage gebracht. Weil aber die Vorlage in den letzten Tagen der Session erfolgte, gieng der hohe Landtag nicht niehr in eine definitive Er­ ledigung ein, sondern beauftragte den Landcsansschuss, etwa noch zweckdienliche Erhebungen zu pflegen und den Gesetzentwurf in der heurigen Session in Vorlage zu bringen. Das Reichsgesetz, auf das sich in diesem Landesgesetze bezogen wird, datiert vom 6. Februar 1869 und betrifft das Recht und das Verfahren bei der grundbücherlichen Zertheilung einer Liegenschaft. Die Hauptbe­ stimmungen, die sich auf unser Landesgesetz beziehen, sind in § 9 und 10 enthalten. § 9 heißt: „Ist der Einspruch eines Gläubigers gegen die Vornahme eines Tausches von Grundstücken gerichtet, welche der landwirtschaftlichen Cultur gewidmet sind, so kann der Einspruch durch Erkenntnis der Tabularbehörde für unwirksam erklärt werden, wenn der Tausch geeignet ist, entweder eine Arron­ dierung oder eine bessere Bewirtschaftung der Besitzthümer der Tauschenden zu bewirken, und wenn in beiden Fällen durch den Tausch die Sicherheit der Forderung, wegen welcher Einspruch erhoben wurde, nach den Bestimmungen des § 1374 a. b. G. B. nicht gefährdet erscheint." Im § 10 wird dann festgesetzt, dass die Organe, welche zu bestimmen haben, ob ein solcher Austausch II. Session, 8. Periode 1898. von Grundstücken eine bessere Bewirtschaftung be­ wirke, durch die Landesgesetzgebung festzustellen seien, und deshalb wurde diese Vorlage von der h. k. k. Regierung eingebracht, damit der h. Landtag diese Organe festsetze. Wohl in allen Ländern, bei welchen man Nachfrage gehalten hat, sind dies­ bezüglich die politischen Behörden als solche Organe aufgestellt. Der Landesausschuss hat sich nicht veranlasst gesehen, diesbezüglich dem hohen Hause einen anderen Vorschlag zu machen. Ich möchte daher den Antrag des Ländesausschusses Ihnen zur Annahme empfehlen, der dahin geht: (Liest Antrag aus Beilage IV.) Ich beantrage, dass diese Gesetzesvorlage als Grundlage zur Specialdebatte genommen werde. Landeshauptmann: Ich eröffne zunächst über den Gesetzentwurf und den Bericht selbst die General­ debatte. — Wenn niemand sich zum Worte meldet, können wir gleich zur Specialdebatte übergehen. Martin Thurnher: (Liest § 1 des Gesetzes aus Beilage IV A.) — Landeshauptmann: Wer wünscht zu § 1 zu sprechen? — Wenn niemand sich zum Worte meldet, so betrachte ich diesen Paragraphen als angenommen. Martin Thnrnher: (Liest § 2.) — Landeshauptmann: Wünscht zu 8 2 jemand das Wort? — Meldet sich niemand, so erkläre ich denselben ebenfalls als angenommen. . Martin Turnher: (Liest § 3). — Zu diesem Paragraphe möchte ich mir die Be­ merkung erlauben, daß wohl die meisten Fälle sehr klar sein werden, und dass also zu denselben eine Beiziehung von Sachverständigen nicht nothwendig ist. Ich habe aber vernommen, dass von einigen Abgeordneten gewünscht wird, diesfalls auch, wenn es nothwendig sein sollte, die Gemeindevorstehungen einzuvernehmen, und dem entsprechend möchte ich den Zusatzantrag stellen, dass nach dem Worte Sachver­ ständige im 2. al. eingeschaltet werde, „eventuell Gemeindevorstehung", und mit dieser Einschaltung empfehle ich die Annahme des § 3. VI. Sitzung des Vorarlberger Landtages Landeshauptmann: Wünscht Jemand das Wort? Landeshauptmann: — Herr Dr. Waibcl! genommen. Dr. Waibel: Ich möchte mir nur die Frage erlauben, wann die Eventualität eintrete, dass die Ge­ meindevorstehungen einvernommen werden sollen. des Gesetzes.) Martin Turnherr: Das ist eigentlich schon in diesem betreffenden Absätze gesagt; wenn die Umstände und Thatsachen, auf Grund welcher der Ausspruch erfolgen soll, etwas unklar sind, dann soll die Be­ zirksbehörde das Recht haben, Sachverständige beizu­ ziehen, und wir meinen, unter Umständen können auch die Gemeindevorstehungen entsprechende Auskünfte geben ohne Beiziehung von Sachverständigen. Es wird der Bezirksbehörde nach meinem Anträge frei­ gestellt bleiben, ob sie sich an Sachverständige oder ohne Beiziehung derselben an die Gemeindevorstehungen wendet. Ich glaube, im Sinne des Gesetzes wird und kann es keinem Anstande begegnen, dass wir diese Bestimmung aufnehmen. Landeshauptmann: Wer wünscht weiter noch das Wort? Nach dem hier ein Abänderungsantrag vorliegt, werde ich denselben zuerst zur Ab­ stimmung bringen, beziehungsweise den § 3 mit diesem Anträge. Ich ersuche die Herren, welche diesem § 3 mit diesem Abänderungsantrage, wie ihn der Herr Re­ ferent vorgebracht hat, zustimmen, sich gefälligst von den Sitzen erheben zu wollen. Angenommen. Martin Thurnher: Liest § 4.) — Mit dem Schlussabsatze dieses Paragraphen ist ja auch wieder eine Gewähr geleistet dafür, dass den betreffenden Verhältnissen mehr Rechnung ge­ tragen wird, weil der Landesausschuss doch in die Lage kommen wird, in Berufungsfällen Erhebungen zu pflegen und für volkswirtschaftliche und land­ wirtschaftliche Zecke einzutreten. Landeshauptmann: Wer wünscht zu 8 4 zu sprechen? Da sich niemand meldet, erkläre ich denselben für angenommen. Martin Thurnher: (Liest § 5.) — 45 II. Session, 8. Periode 1898. § 5 ist ebenfalls an­ Martin Thurnher: (Liest Titel und Eingang Landeshauptmann: Wenn gegen Titel und Eingang des Gesetzes kein Einwand erhoben wird, betrachte ich dieselben als genehmiget. Martin Thurnher: Ich nahme der dritten Lesung. beantrage die Vor­ Landeshauptmann: Wird gegen die sofortige Vornahme der dritten Lesung ein Einwand erhoben? Da dies nicht der Fall ist, bringe ich den Gesetzentwurf, wie er aus der zweiten Lesung hervorgegangen ist, in dritter Lesung zur Abstimmung und bitte jene Herren, welche demselben ihre Zu­ stimmung geben, sich erheben zu wollen. Angenommen. Der letzte Gegenstand unserer heutigen Tages­ ordnung ist der Bericht des Landesaus­ schusses, betreffend die Gewährung einer nochmaligen Subvention zu den Jllwuhrbanten in Satteins. Ich ersuche den Herrn Referenten, Abgeordneten Martin Thurnher, das Wort zu nehmen. Martin Thurnher: Der Gemeinde Satteins wurde schon im Jahre 1895 eine Staats- und Landessubvention von je 3000 st. zu den mit einem Kostenaufwande von 15.000 fl. durchzuführenden Schutz- und Regulierungsbauten an der Jll gewährt. Die Hochwässer der Jahre 1896 und 1897 richteten aber an den bereits in der Aufführung begriffenen Schutzbauten großen Schaden an. Durch An­ schwemmung vou Schotter wurde auch das Fluss­ bett bedeutend erhöht und die Folge davon war, dass alle bereits aufgeführten und die in Aufführung begriffenen Wuhrbauten eine bedeutende Erhöhung erfahren mussten. Die der Gemeinde durch alle diese Umstände verursachten Mehrkosten belaufen sich auf 12.700 st. Diesen Mehrbetrag allein aufzubringen fällt aber der Gemeinde Satteins, die früher schon große Auslagen für Wuhrbauten zu machen hatte, außerordentlich schwer, und recht­ fertigt sich daher die nochmalige Gewährung einer Staats- und Landessubvention. Mit der im nächsten 46 VI. Sitzung des Vorarlberger Landtages. Frühjahre zu gewärtigenden Vollendung der Wuhrbauten in Satteius ist die Regulierung der Jll wieder um einen wesentlichen Schritt ihrer Vollendung näher gerückt, und es fehlt dann nur mehr die Strecke auf dem Gebiete von Frastanz. Auch die Regulierung dieser letzten Strecke wäre dringend geboten, und wir wollen hoffen, dass es diesmal gelingen werde, die bisher bestandenen Hindernisse in nächster Zeit zu beseitigen, damit das mit so vielen Opfern erstellte Werk endlich einer vollständigen glücklichen Vollendung entgegengeführt werden kann. Gestützt auf diese kurzen Ausführungen und unter Bezugnahme auf den dem h. Hause schon lange vorliegende!: Bericht, stelle ich namens des Landesausschusses folgenden Antrag. (Liest den Antrag aus Beilage XXIV.) Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. Da sich niemand zum Worte meldet, kann ich zur Abstimmung schreiten und ersuche jene Herren, welche dem Anträge des Landesausschusses, wie er soeben verlesen wurde, die Zustimmmung geben wollen, sich von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Hiemit ist unsere heutige Tagesorduung erschöpft. Die nächste Sitzung beraume ich auf Montag den 17. Jänner 11 Uhr vormittags an mit fol­ gender Tagesordnung: 1. Act, betreffend die ausgelaufenen Kosten der Flexenstraße, und Gesuch der Gemeinde Lech um Fortsetzung des Baues. II. Session, 8. Periode 1898. 2. Bericht des Landesausschusses, betreffend den Voranschlag des k. k. Landesschulrathes über die im Jahre 1898 aus Landesmitteln zu bestreitenden Schulauslagen. 3. Bericht des Landesausschusses über den vom k. k. Landesschulrathe vorgelegten Voranschlag des Rormalschulfondes für das Jahr 1898. 4. Bericht des Landesausschusses über die Aus­ führung der Landtagsbeschlüsse, betreffend die Verbesserung der materiellen Lage des Lehrer­ standes an den allgemeinen Volksschulen. 5. Bericht des Landesausschusses über die Aus­ führung der Landtagsbeschlüsse vom 18. Fe­ bruar 1897, betreffend die Förderung des sonntäglichen Unterrichtes durch Verabfolgung von Remunerationen an Lehrpersonen und die Gewährung von Beiträgen zur Anschaff­ ung von Lehrmitteln für Sonntagsschulen. Ich habe den Herren schon am Schluffe der letzten Sitzung mitgetheilt, daß ich die Absicht habe, diese Gegenstände Montag auf die Tagesordnung zu setzen. Ich möchte mir nun heute die Anregung erlauben, daß die vier letzten Berichte, welche sich schon längere Zeit in den Händen der Herren Abgeordneten befinden, ohne Vorweisung an einen Ausschuss direct in Verhandlung gezogen werden. Wenn von keiner Seite des h. Hauses ein Einwand erfolgt, nehme ich an, dass das h. Haus meiner Anregung zustimmt, und es wird also in diesem Sinne vorgegangen werden. Die heutige Sitzung ist geschlossen. (Schluss der Sitzung 10 Uhr 50 Minuten). Druck von I. N. Teutsch, Bregenz.