18980129_lts011

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Letzte Änderung 03.07.2021, 10:02
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp08,lts1898,lt1898,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Vorarlberger Landtag. 11. Sitzung am 29. Januar 1898 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 19 Abgeordnete. Abwesend: Hochwürdigster Bischof und Büchele. Regierungsvertreter Herr Statthaltereirath Josef Graf Thun-Hohenstein. Beginn der Sitzung um 10 Uhr vormitttags. Landeshauptmann: Die Sitzung ist eröffnet, und ich ersuche um Verlesung des Protokolles der gestrigen Sitzung. (Secretär verliest dasselbe.) Wird gegen die Fassung des Protokolles ein Einwand erhoben? - Da dies nicht der Fall ist betrachte ich dasselbe als genehmiget. Bezüglich des letzten Protokolles habe ich zu bemerken, dass ich über Anregung des Herrn Dr. Schmid die Richtigstellung beim zweiten Gegenstande der Tagesordnung vorgenommen habe, indem es jetzt lautet: "Bei der Abstimmung bleibt dieser Antrag in der Minorität" - es bezieht sich dieser Antrag auf den Vorarlberger Unterstützungsverein in Innsbruck - "und werden die Ausschussanträge zum Beschlusse erhoben und zwar a, b, c, e und f, sowie Punkt 2 und 3 einstimmig, d in vom Herrn Abgeordneten Dr. Schmid verlangter, getrennter Abstimmung mit Mehrheit." Wir gehen nun zur Tagesordnung über. Auf derselben steht als erster Gegenstand die Eingabe des Rectorates der k. k. Universität Innsbruck um eine Subvention für dürftige Hörer aus Vorarlberg. Müller: Ich stelle den Antrag, dass dieser Gegenstand zur weiteren Berathung und Beschlussfassung dem Finanzausschüsse zugewiesen werde. Landeshauptmann: Es ist die Zuweisung dieses 110 XI. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session, 8. Periode 1898. Gegenstandes an den Finanzausschuss beantragt. Wenn keine Einwendung erfolgt, nehme ich an, dass das hohe Haus dem Antrage zustimmt. Zweiter Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht des Steuerausschusses über die Regierungsvorlagen, betreffend die Freilassung der mit dem Reichsgesetze vom 25. October 1896, R. G. Bl. Nr. 220 ein geführten Personaleinkommensteuer von allen der Competenz der Landesgesetzgebung unter liegenden Zuschlägen und die Abänderung des § 74 G. O. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter, Abg. Martin Thurnher, das Wort zu nehmen. Martin Thurnher: Nach Jahrzehnte hindurch andauernden Bemühungen ist es vor zwei Jahren endlich gelungen, in unserem Staate eine Steuerreform durchzuführen. Diese Steuerreform darf jedoch keineswegs als eine vollkommen gelungene angesehen werden. Einestheils hat sie sich nur und zwar in mangelhafter Weise auf die directen Steuern erstreckt, nicht aber auch auf die indirecten Steuern und die Finanzzölle. Diese beiden letzteren lasten nach wie vor in gleicher Stärke und Höhe insbesondere auf den Minderbemittelten, ans den Kleinen. Aber es ist, wie ich bereits angedeutet habe, auch die Reform der directen Steuern eine mangelhafte. Wohl ist die Grundsteuerhauptsumme um 2 1/2 Millionen herabgesetzt und Nachlässe bei derselben gewährt worden, aber angesichts des Darniederliegens der Landwirtschaft wohl in allen Theilen unseres Reiches ist diese Steuer immer noch als eine drückende anzusehen. Hinsichtlich der Gebäudesteuer wurde wohl ein 10%iger eventuell ein 12% Nachlass gewährt, aber die ganz und gar verfehlten Bestimmungen des Gesetzes hinsichtlich der Gebäudebesteuerung sind nicht behoben worden, so dass nach wie vor hinsichtlich der Steuerzahlung für einzelne Gebäude die schreiendsten Contraste vorkommen können und z. B. ein von ein paar armen Arbeiterfamilien bewohntes Gebäude mehr an Steuern zu entrichten hat als das Palais des Millionärs. Die Einführung der Personaleinkommensteuer darf dagegen als eine Verbesserung unseres früheren Steuersystems im allgemeinen angesehen werden. Die bezüglichen gesetzlichen Bestimmungen nehmen auch im allgemeinen Rücksicht auf die persönlichen Verhältnisse der Steuerpflichtigen und normieren eine Progression der Steuer. Nur würde ich wünschen, dass diese Progression nicht mit 5% abschließe, sondern einen bedeutend höheren Procentsatz erreichen würde. Dadurch würden dem Staate mehr Mittel zur Deckung seiner immer wachsenden Bedürfnisse, zur Erleichterung der übrigen Steuern sowie zur Schaffung wohlthätiger Institutionen zugeführt, anderntheils aber auch das Anwachsen zu großer Vermögen in der Hand von einzelnen im Interesse der allgemeinen Volkswohlfahrt eingeschränkt werden. Ein großer Mangel der Personaleinkommensteuer besteht gewiss auch darin, dass dieselbe nicht auch zur Grundlage der Verumlagung der Landes- und Gemeindeerfordernisse dienen soll. Die dahin gerichteten Bestimmungen des Gesetzes sind der Anlass zur Einbringung und Verhandlung der heute uns beschäftigenden Vorlagen. Die Bestimmungen, die die Landtage man darf schon sagen zwingen, die Befreiung der Personaleinkommensteuer von Landes- und Gemeindezuschlägen gesetzlich festzustellen, sind, nach meiner Anschauung ungerecht. Gerade jene Personen, die ein großes Einkommen besitzen und daher zur Personaleinkommensteuer herangezogen werden, haben in der Regel auch einen großen Nutzen an den Einrichtungen und geordneten Verhältnissen der Länder und Gemeinden. Warum sollen nun gerade diejenigen, die eigentlich den Löwenantheil an diesen Einrichtungen geordneter Zustände und Verhältnisse in den Ländern und Gemeinden haben, nicht auch mitzahlen? Warum soll die unter unseren Steuern, welche als die verhältnismäßig entsprechendste angesehen wird, nicht auch zur Grundlage der Verumlagung der Landes- und Gemeindeerfordernisse genommen werden dürfen? Aber trotz aller dieser Bedenken, die wir gegen die heute uns zur Behandlung unterliegenden Gesetzesvorlagen tragen, können wir doch nichts anderes thun, als dieselben in der vom Steuerausschusse beantragten Fassung anzunehmen, wenn wir nicht das Land und die Steuerzahler wegen des bei Nichtannahme der Vorlagen eintretenden Verlustes der Nachlässe und der Zuweisung an den Landesfond bedeutend schädigen wollen. Im vorliegenden Berichte ist alles Nähere eingehend aufgeführt, und ich habe sonach vorläufig nichts beizufügen. XI. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session, 8. Periode 1898. 111 Die zweite Vorlage, die das h. Haus weiter beschäftiget, bezweckt die Erleichterung der Einführung einer ungleichmäßigen Verumlagung der Gemeindeerfordernisse auf die verschiedenen Gattungen der staatlichen Steuern, und diesbezüglich bedarf es ebenfalls keiner weiteren Begründung. Sie ist, soweit es nöthig, bereits im Berichte enthalten. Ich möchte daher gemäß den Anträgen des Steuerausschusses das h. Haus bitten, die vorliegenden Gesetzentwürfe: a) betreffend die Freilassung der mit dem Reichsgesetze vom 25. October 1896, R. G. Bl. Nr. 220 eingeführten Personaleinkommensteuer von allen der Competenz der Landesgesetzgebung unterliegenden Zuschlägen, und b) betreffend die Abänderung des § 74 der Gemeindeordnung für Vorarlberg, die Zustimmung zu geben, beziehungsweise in die Specialdebatte über diese beiden Gesetzentwürfe einzugehen. Landeshauptmann: Ich eröffne über den Bericht und die beiden Gesetzentwürfe unter einem die Generaldebatte. Wenn sich in derselben niemand zum Worte meldet, so ist sie geschlossen, und ich gehe zur Specialdebatte über und zwar zunächst über das Gesetz, betreffend die Freilassung der mit dem Reichsgesetze vom 25. October 1896, N. G. Bl. Nr. 220 eingeführten Personaleinkommensteuer von allen der Competenz der Landesgesetzgebung unterliegenden Zuschlägen, und ich ersuche den Herrn Berichterstatter, Artikel I zu verlesen. Martin Thurnher: (Liest den Artikel I des Gesetzes aus Beilage XXXVI A.) Landeshauptmann: Wer wünscht zu Artikel I das Wort? Es meldet sich niemand, somit betrachte ich denselben als angenommen. Martin Thurnher: (Liest Artikel II des Gesetzes aus Beilage XXXVI A.) Landeshauptmann: Wenn niemand zu Artikel 11 sich zu melden wünscht, betrachte ich denselben ebenfalls als mit Ihrer Zustimmung versehen. Maltin Thurnher: (Liest Artikel III des Gesetzes aus Beilage XXXVI A.) Landeshauptmann: Artikel III erkläre ich, da kein Widerspruch erfolgt, als angenommen. Martin Turnher: (Liest Titel und Eingang des Gesetzes aus Beilage XXXVI A.) Landeshauptmann: Wird gegen Titel und Eingang des Gesetzes ein Einwand vorgebracht? Es ist dies nicht der Fall; somit betrachte ich beides als angenommen. Martin Turnher: Ich behalte mir vor, dann, wenn auch das Gesetz über die Abänderung des § 74 der Gemeindeordnung angenommen ist, die dritte Lesung für beide Gesetze unter einem zu beantragen. Landeshauptmann: Ich erlaube mir zu Artikel III eine Druckfehlercorrectur anzubringen. Statt "Mein Minister" soll es heißen: "Meine Minister". Wir gehen nun über zur Specialdebatte über den Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung des § 74 der Gemeindeordnung für Vorarlberg. Ich bitte, die Artikel des Gesetzes zu verlesen. Martin Turnher: Das ganze Gesetz besteht nur aus zwei Artikeln, deswegen, glaube ich, könnte man alles zusammennehmen: (Liest die beiden Artikel aus Beilage XXXVI B.) Landeshauptmann: Ich eröffne die Specialdebatte über die zivei Artikel dieses Gesetzes. Meldet sich niemand zum Worte? Somit betrachte ich dieselben als angenommen. Martin Thurnher: (Liest Titel und Eingang des Gesetzes.) Landeshauptmann: Wenn gegen Titel und Eingang des Gesetzes keine Einwendung vorgebracht wird, betrachte ich beides als genehmiget. Martin Thurnher: Ich beantrage die Vornahme der dritten Lesung sowohl für das erst beschlossene als auch für das soeben beschlossene Gesetz. Landeshauptmann: Der Herr Berichterstatter beantragt die Vornahme der dritten Lesung über beide Gesetzentwürfe. 112 XI. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session, 8. Periode 1898. Wird gegen diesen Vorgang eine Einwendung erhoben? - Es ist dies nicht der Fall; somit ersuche ich jene Herren, welche dem Gesetzentwurfe, Beilage XXXVI A, betreffend die Freilassung der mit dem Reichsgesetze vom 25. October 1896, R. G. Bl. Nr. 220 eingeführten Personaleinkommensteuer von allen der Competenz der Landesgesetzgebung unterliegenden Zuschlägen mit der im Artikel III nachträglich vorgenommenen Druckfehlercorrectur, wie er aus der zweiten Lesung hervorgegangen ist, auch in dritter Lesung zustimmen wollen, sich von den Sitzen zu erheben. Einstimmig angenommen. Dann ersuche ich um die Abstimmung über den zweiten Gesetzentwurf, Beilage XXXVI B, betreffend die Abänderung des § 74 der Gemeindeordnung für Vorarlberg, und ersuche jene Herren, welche dem Gesetzentwürfe und zwar in der Fassung, wie er aus der Berathung in der zweiten Lesung hervorgegangen ist, ihre Zustimmung geben, sich von den Sitzen erheben zu wollen. Einstimmig angenommen. Der Gegenstand ist somit erlediget. Nächster Gegenstand unserer Tagesordnung ist der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über die LandesausschussVorlage, betreffend die zur Activierung der Hypothekenbank des Landes Vorarlberg vom Landtage zutreffenden Maßnahmen. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter, Abgeordneten Jodok Fink, das Wort zu nehmen. Jodok Fink: Auf Grund der vom hohen Landtage in der >vorigen Session in dieser Angelegenheit gefassten Beschlüsse hat der Landesausschuss Unterhandlungen mit der hohen k. k. Regierung eingeleitet bezüglich der Feststellung des Wortlautes des Hypothekenbankstatutes. Dem zwischen der hohen k. k. Regierung und dem Landesausschusse vereinbarten Statute wurde dann am 25. October vorigen Jahres die Allerhöchste Sanction ertheilt. Der Landesausschuss war weiters beauftragt, über die ferneren zur Activierung der Hypothekenbank noch nothwendigen Maßnahmen Erhebungen zu pflegen und Anträge zu stellen. Derselbe hat ein Subcomite mit der Vornahme dieser Vorarbeiten betraut, welches, wie Sie aus dem Landesausschussberichte ersehen können, in dieser Sache verschiedene Anträge gestellt hat. Diese Landesausschussvorlage ist dem volkswirtschaftlichen Ausschüsse zur Vorberathung und Berichterstattung zugewiesen worden. Mit Ausnahme eines einzigen Punktes, bei welchem nur eine stilistische Änderung vorgenommen wurde, hat der volkswirtschaftliche Ausschuss die Landesausschussanträge unverändert acceptiert. Der volkswirtschaftliche Ausschuss stellt noch einen weiteren Antrag, der sich darauf bezieht, dass die hohe k. k. Regierung angegangen werden solle, im verfassungsmäßigen Wege darauf hinzuwirken, dass die Einkommen aus den Pfandbriefen der Landeshypothekenbank von der Rentensteuer ausgenommen werden. Sowohl die Anträge des Landesausschusses als auch dieser letzte vom volkswirtschaftlichen Ausschüsse noch aufgenommene Antrag sind im Berichte begründet, und ich glaube daher, vorläufig auf eine nähere Begründung nicht eingehen zu sollen. Für den Fall, dass es sich im Laufe der Debatte Herausstellen sollte, dass bei dein einen oder anderen Punkte noch eine Begründung nothwendig ist, bin ich immer bereit, näher in die Sache einzugehen. Bezüglich des ersten Punktes der Anträge konnte ich noch beifügen, dass im volkswirtschaftlichen Ausschüsse eine kleine Debatte darüber geführt wurde, wie hoch der Zinsfuß, der aus dem Landesculturfonde zu entnehmenden 30.000 fl. festgesetzt werden soll. Diesfalls war, nachdem die Gründe welche für einen 3%igen Zinsfuß sprechen, die auch im Berichte ausgenommen sind, genau erwogen worden waren, der volkswirtschaftliche Ausschuss einstimmig der Anschauung, es solle dem h. Landtage eine 3%ige Verzinsung vorgeschlagen werden. Bezüglich des Zinsfußes im zweiten Antrage will ich noch mittheilen, dass im volkswirtschaftlichen Ausschüsse auch die Frage in Erörterung gezogen wurde, ob es nicht am Platze wäre, dem Landesausschusse das Recht einzuräumen, nicht bloß 4%ige, sondern auch 3 1/2%ige Pfandbriefe auszugeben. Die Majorität des Ausschusses hat sich aber nach der Seite hin ausgesprochen, dass man vorläufig mit der Ausgabe 4%iger Pfandbriefe den Anfang machen soll. Späterhin werde es sich dann zeigen, ob sich die Ausgabe 3 ½%iger Pfandbriefe, wie solche die meisten Hypothekenbanken anderer Kronländer jetzt ausgeben, mich hier in Vorarlberg als wünschenswert und nothwendig XI. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session, 8. Periode 1898. 113 darstellt. (S§ ist also dabei geblieben, dass der volkwirtschaftliche Ausschuss nur die Ausgabe 4%iger Pfandbriefe beantragt. Weiter habe ich nichts beizufügen und empfehle die Annahme der Anträge, welche folgendermaßen lauten: (Liest die Anträge ans Beilage XXXVII). Bei dem letzten Punkte dieser Anträge will ich noch auf kleinen Irrthum Hinweisen, der im Landesausschussberichte vorkommt. Es ist nämlich dort gesagt, dass, wenn die Hypothekenbank die Rentensteuer nicht auf sich selbst übernehme, dies zur Folge hätte, dass der Curs der Pfandbriefe um 1 ½% heruntergedrückt würde. Das ist nicht ganz richtig. Richtig ist, dass die Steuer von diesen Pfandbriefen 1 ½% der Zinsen ausmacht, aber der Cursrückgang ist selbstverständlich ein kleinerer. Das ist aber richtig, dass ein Cursrückgang erfolgen würde, wenn die Hypothekenbank die Zahlung der Rentensteuer nicht ans sich selbst übernimmt, und das hat auch zur Folge gehabt, dass mehrere der bestehenden Hypothekenbanken den Beschluss gefasst haben, die Rentensteuer auf sich selbst zu übernehmen. Es wird aber Jedermann einleuchten, dass es bei einer neuzugründenden Hypothekenbank viel schwieriger ist, die Rentensteuer auf dieselbe zu übernehmen als bei Banken, die schon längere Zeit bestehen. Die letzteren haben doch immer schon einigen Reservefond angesammelt, während dies bei einer neu zu gründenden Bank nicht der Fall ist. Nach diesen kleinen Bemerkungen erlaube ich mir nochmals, die Annahme der Anträge zu empfehlen. Landeshauptmann: Ich eröffne über den Bericht und die Anträge die Debatte. Dr. Waibel: Ich möchte nur ein paar Worte im allgemeinen sprechen und setze voraus, dass über die vorliegenden Anträge eine Specialdebatte und eilte specielle Abstimmung stattfindet. Landeshauptmann: Gewiss. Dr. Waibel: Im Allgemeinen habe ich nun zu bemerken, dass ich mich wie beim ersten Anlasse, der uns mit diesem Gegenstände beschäftiget hat, auch heute im allgemeinen zustimmend verhalten werde. Ich kann es aber dennoch nicht unterlassen, die Befürchtung auszusprechen, dass sich die vielfachen Erwartungen, welche man an dieses Institut knüpft, kaum erfüllen dürften. Es ist vielleicht nicht unnütz, dass ich gleich bei diesem Anlasse dies ausspreche. Ich habe dann meine Meinung ausgesprochen und glaube sie aussprechen zu müssen. Was meine Meinung bezüglich der Erwartungen von der Bank betrifft, und was diese Meinung stützt, das liegt nach meiner Ansicht schon in den Bestimmungen der §§ 36 und 38 des Statutes. Der § 36 des Statutes schreibt ausdrücklich vor, dass Darlehen auf Häuser nur bis zu einem Drittel, auf Grund und Boden nur bis zur Hälfte des ermittelten Wertes bewilliget werden können. Der § 38 sagt, dass Darlehen nur auf solche Realitäten gewährt werden können, auf denen keine Forderungen anderer Gläubiger haften; haften aber solche darauf, so muss die Bank sie übernehmen, um den Boden rein zu machen. Nun sind das solche Bedingungen, welche begreiflicherweise zur Folge haben, dass nur gut situierte Leute von dieser Darlehensgelegenheit Gebrauch machen können. Das Institut hat aber nach der ausgesprochenen Absicht eigentlich nur die Bestimmung, dem bedrückten Manne zu helfen nicht dem weniger Bedrückten, und aus dem angeführten Grunde glaube ich, dass dieses Hauptziel kaum erreicht werden dürfte. Wer mit den Verschuldeten im Lande in Berührung kommt, bei Sparcassadirectoren ist es ja der Fall, kann sich zur Genüge davon überzeugen, dass bei uns durchschnittlich eine Überschuldung der Realitäten vorhanden ist. Ich kann mir nun bei den bestehenden Bestimmungen des Statutes nicht vorstellen, wie für diese überschuldeten Leute eilte Abhilfe erfolgen soll durch dieses Institut. Ein Ländchen, das bei einer Einwohnerzahl van 110.000-120.000 Leuten und einem Flächenraume von 46 Quadratmeilen eine hypothekarische Schuldenlast von 35 Millionen und wahrscheinlich sogar noch mehr hat, ist doch gewiss überschuldet. Ich wenigstens habe diese Ansicht. Ich wollte also mit diesen kurzen Bemerkungen nur sagen, dass ich und gewiss auch mehrere andere Herren mit mir der Meinung sind, dass die Erwartungen, die man sich von diesem Institute macht, nicht erfüllt werden, wenigstens auf lange Zeit hinaus. "Ich habe aber schon gesagt, dass ich keinen Anstand nehmen werde, den Anträgen, wie sie vorliegen, meine Zustimmung zu geben. 114 XI. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session, 8. Periode 1898. Landeshauptmann: Wer wünscht weiter noch das Wort? - Pfarrer Thurnher! Pfarrer Thurnher: Ich maße mir da selbstverständlich. bezüglich der Erfolge der Hypothekenbank keine prophetische Gabe an, um voraussagen zu können, wie die Suche im allgemeinen den Hoffnungen, die man daran knüpft, entsprechen werde. Ich erlaube mir aber diesbezüglich doch eine andere Meinung zu haben, als die ist, welche der Herr Abgeordnete Dr. Waibel soeben ausgesprochen hat. Er meint nämlich, es könnten sich die Hoffnungen, die jetzt an dieses Institut geknüpft werden, nicht erfüllen und zwar wegen der Darlehensgrenze, die im Statute festgesetzt ist. Ich bin der Ansicht, dass selbst solche, die überschuldet sind, künftig einen Nutzen aus dem Institute ziehen können. Denn wenn der einzelne Schuldner zur Bank geht und nimmt auf die erste Hypothek einen Pfandbrief, so bin ich der unmaßgeblichen Ansicht, dass spätere Gläubiger, die vielleicht eine weniger sichere Hypothek haben, sich zufrieden geben, wenn die Bank in die erste Versicherung eintritt. Denn durch die Annuitäten wird ja fortwährend die Unsicherheit mehr und mehr in Sicherheit umgewandelt, vorausgesetzt, dass der Schuldner fähig ist, alljährlich den Zins und die entsprechende Annuität zu zahlen. Ich glaube, es wird kein Gläubiger so unvernünftig sein und dagegen Schwierigkeiten erheben, wenn zufällig die Bank an erster Stelle eintritt, weil er ja weiß, dass er eine immer größere Sicherheit dadurch bekommt, dass von Jahr zu Jahr von der Schuld abgezahlt wird und er mit seiner Hypothek dann nachrücken kann. "Nur eine Bedingung ist nothwendig, nämlich die, dass der Schuldner fähig ist, im allgemeinen alljährlich den Zins zu bezahlen. Darum hege ich die Hoffnung, dass das Institut sich bewähren und die Bevölkerung zur Einsicht komme werde, dass auch ziemlich stark verschuldete Leute Darlehen nehmen und so im Laufe der Jahre allmählich ihre Schulden abzahlen können. Das ganze Institut geht eben daraus hinaus, die Leute zur Sparsamkeit und allmählichen vollständigen Tilgung ihrer Schulden anzuleiten, während bisher jeder einzelne die Schulden und den Zins zahlen musste und nach Ablauf der Jahre ebenso viel schuldig war als früher. Aus diesem Grunde hege ich die entgegengesetzte Hoffnung bezüglich der Erfolge dieses Institutes, als jene ist, wie sie Herr Dr. Waibel ausgesprochen hat. Landeshauptmann: Wünscht noch jemand das Wort ? - Da sich niemand mehr meldet, ist die Debatte über die gesammten Anträge geschlossen. Ich werde mir vorbehalten, dem Wunsche des Herrn Abgeordneten Dr. Waibel entsprechend, bei jedem einzelnen Punkte wieder eine Debatte zu eröffnen und darauf die Abstimmung darüber einzuleiten. Der Herr Berichterstatter hat noch das Wort. Jodok Fink Der Herr Abgeordnete Dr. Waibel hat sich hauptsächlich auf zwei Paragraphe des Statutes bezogen nämlich auf die §§ 36 und 38, die von der Belehnungsgrenze handeln. Er meint, dass man mit Rücksicht auf diese Belehnungsgrenze, die ziemlich niedrig gehalten sei, kaum jene Erwartungen von der Bank haben könne, die wir eben haben, und dass sich die Hoffnungen kaum erfüllen werden. Bezüglich dieser Belehnungsgrenze will ich noch etwas mittheilen, wie es diesfalls in anderen Ländern gehalten wird. Die Hypothekenbanken in anderen Ländern haben mit Ausnahme von Tirol, welches wenigstens im Vorbereitungsstadium einen ähnlichen Modus gesucht hat, wie er hier besteht, als Belehnungsgrenze ein Vielfaches des Catastralreinertrages, und besteht dasselbe in 20-25fachem des Catastralreinertrages. Nun glaube ich, dass mir auch selbst der Herr Abgeordnete Dr. Waibel, der als langjähriger Bürgermeister gewiss weiß, wohin wir kämen, wenn, wir das 20 - 25fachc des Catastralreinertrages nehmen würden, doch zugeben wird, dass die Belehnungsgrenze, wie sie unser Statut normiert, doch eher höher genommen ist wie in anderen Kronländern und wir weiter gegangen sind als unsere Vorbilder. Darauf hat schon der Herr Abgeordnete Pfarrer Thurnher hingewiesen, dass einem, wenn er auch über die Belehnungsgrenze hinaus verschuldet ist, die Wohlthat der Bank doch zugute kommen kann. Der Herr Abgeordnete Pfarrer Thurnher hat das sehr gut auseinandergesetzt, und brauche ich daher gar nicht weiter darauf einzugehen. Es wird jeder Gläubiger, der kein so gutes Pfand hat wie die Bank sofort einsehen, dass es auch in seinem Interesse gelegen ist, wenn vom ersten XI. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session, 8. Periode 1898. 115 Capitale abgezahlt wird; er rückt dann nach, und es ist gar keine Möglichkeit gegeben, dass in den offen gewordenen Raum ein anderer kommen könnte, außer es würde der nachfolgende Gläubiger selbst die Zustimmung dazu geben, also ein Vorpfandrecht einräumen. Nur in diesem einen Falle könnte selbstverständlich der Raum, der durch die Annuitätenabzahlung offen wird, wieder mit neuem Capitale belegt werden. Die Bank verlangt nur eine erste Hypothek insoferne, dass keine anderen Gläubiger vorgehen; sie gestattet daher, wenn der Schuldner später wieder Geld brauchen sollte, ein zweites oder drittes Darlehen, insoweit es sich innerhalb dieser Belastungsgrenze machen lässt. Die Bedenken des Herrn Abgeordneten Dr. Waibel sind nach meiner Ansicht nicht in dem Maße vorhanden, wie er sie angeführt hat, und habe ich die Anschauung, dass auch sehr bedrückten Bauern von der Bank Hilfe geleistet werden kann. Der Herr Abgeordnete Pfarrer Thurnher hat schon gesagt, dass dies geschehen könne, wenn die Leute überhaupt noch den Zins zahlen können, und dem stimme ich auch bei, da ja voraussichtlich bei Feststellung des Zinsfußes mit 4% die Schuldner kaum mehr an Zinsen, Regiekosten und Annuitäten bezahlen, als sie heute Zins allein zahlen müssen. Wenn sie aber auch vielleicht höchstens 4 ¾% zahlen, so haben sie doch den Vortheil, dass sie nach 5 Jahren lastenfrei sind. Die Bedenken des Herrn Abgeordneten Dr. Waibel sind also nach meiner Ansicht nicht gerechtfertiget. Landeshauptmann: Wir schreiten jetzt zur Specialdebatte über die einzelnen Anträge des volkswirtschaftlichen Ausschusses und zwar zunächst über Punkt 1 der Anträge, welchen ich zu verlesen ersuche. Jodok Fink: (Liest Punkt 1 der Anträge aus Beilage XXXVII.) Landeshauptmann: Wer wünscht hier das Wort? - Herr Abgeordneter Dr. Waibel! Dr. Waibel: Alan hat sich im volkswirtschaftlichen Ausschüsse dahin geeinigt, dass man das Geld, welches als Basis für diese Anstalt zu dienen hat, um sie ins Leben rufen zu können, nämlich die 30.000 fl. aus dem Landesculturfonde zu nehmen beschloss d. h. eigentlich, dass der Landesculturfond die 30.000 fl. diesem Institute zur Verfügung stelle, wofür das Land diesem Fonde, welcher eigentlich das Geld zu geben hätte, 3% Zinsen gibt. Ich kann diese Confusion nicht gutheißen. (Heiterkeit). Ich hätte es für richtiger und besser gehalten, dass der Landesculturfond das bleibt, was er ist und wozu er bestimmt ist, und dass man ihn seiner eigentlichen Bestimmung in keiner Weise entzieht. Wenn die Herren das machen, was der volkswirtschaftliche Ausschuss beschlossen hat, so ist auf unabsehbare Zeit der Landesculturfond in seiner Wirksamkeit gehemmt, zum mindesten aus ein paar Decenien hinaus gehemmt. Ich hätte geglaubt, das Land habe in den letzten Jahren in seiner Fondsverwaltung genug zusammengebracht, um diese 30.000 fl. aus den Cassabeständen des Landesfondes zu decken. Also kurz gesagt, ich kann diesem Antrage meine Zustimmung aus dem angedeuteten Grunde nicht geben nnd werde daher dagegen stimmen. Ölz: Der Herr Abgeordnete Dr. Waibel hat da von einer Confusion gesprochen. Mir kommt als Geschäftsmann keineswegs vor, dass da eine Confusion ist. (Dr. Waibel: Sagen wir deutsch: Verschmelzung!) Das Vorgehen des volkswirtschaftlichen Ausschusses ist ganz und gar gerechtfertiget. Das Land Vorarlberg müsste jetzt bei jemand anderem Schulden machen in der Höhe von 30.000 fl. zu dem Zwecke, um das so wichtige Institut der Hypothekenbank ins Leben rufen zu können. Statt, dass das Land diesen Betrag bei einem Fremden aufnimmt, nimmt das Land Geld hiezu aus einem Fonde, der ohnedies ihm gehört. Wenn sich Abgänge ergeben, so' muss ohnehin das Land dafür aufkommen. Wie wird nun das gemacht? Das Land hat nach dem Berichte für diese 30.000 fl. die Haftung bis zur Rückzahlung und inzwischen eine Verzinsung von 3% übernommen. Damit ist doch eine vollständig ordnungsmäßige Rechnung gemacht. Es kommt der Zinsbetrag von 900 fl. in das Präliminare des Landesfondes als Abtragung an den Landesculturfond. Ich glaube, es ist das doch viel gescheidter und praktischer, statt dass wir bei Fremden das Geld aufnehmen, dass wir das Geld aus unserer Tasche nehmen, nachdem wir es ja haben. Die Absicht oder vielmehr die Meinung bestellt nicht einmal, glaube ich, bei Herrn Dr. Waibel, dass man auf einmal mit dem Landesculturfonde 116 XI. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IL Session, 8. Periode 1898. sozusagen tabula rasa machen soll. Das ist auch nicht nothwendig. Wir wollen, dass der Landesculturfond auf der Höhe erhalten bleibt, wie er jetzt ist. Kommen besondere Forderungen, so wird das Land auch in der Zukunft hiefür aufzukommen haben, sowie es jetzt immer dafür aufgekommen ist. Darum finde ich das Vorgehen des volkswirtschaftlichen Ausschusses ganz in der Ordnung. Der Herr Abgeordnete Dr. Waibel hat ferner gemeint, wir hätten in der letzten Zeit Cassavorschüsse genug zusammengebracht. Da sieht es aber nicht gar so rosig aus, wenigstens für die Zukunft nicht. Meine Herren, an den nachstehenden Thatsachen werden Sie das ersehen. Wir haben jetzt an Cassabeständen ca. 139.000 Gulden, von denen das meiste in der Sparcassa Bregenz liegt. Davon haben wir schon bewilliget zum Bane der Bregenzerwaldbahn 108.000 fl., da bleiben uns noch 21.000 fl. übrig. Dann kommt dazu eine Entnahme von 10.000 fl. wegen des Kaiserjubiläums und so bleiben uns nur 11.000 fl. übrig. Da sind nun die großen Cassabestände, die dem Herrn Dr. Waibel ohnehin immer so viele Schmerzen gemacht haben, beinahe schon ganz verschwunden. Aus diesen übrig gebliebenen 11.000 fl. kann man aber nicht 30.000 fl. machen. Warum sollte denn das anders gemacht werden, als wie es ein vernünftiger Geschäftsmann machen würde? Mit Rücksicht auf das Gesagte bitte ich die Herren, für den Antrag des volkswirtschaftlichen Ausschusses zu z stimmen. Landeshauptmann: Wer wünscht weiter noch das Wort zu diesem Antrage? Wenn nicht, so ist die Debatte geschlossen, und ich ertheile das Wort dem Herrn Berichterstatter, wenn derselbe noch etwas beizufügen hat. Jodok Fink: Ich habe den Ausführungen des Herrn Abgeordneten Ölz nur beizufügen, was schon im Berichte steht. Es ist hier ganz deutlich gesagt, dass der Landesculturfond schon seit Jahren zu Ungunsten des Landesfondes geschont worden ist. Es ist das selbstverständlich, denn die größeren Ausgaben, die man durch eine Reihe von Jahren in letzter Zeit gemacht hat, wie die Beiträge zu den Rheinbinnendämmen, zu den Wildbachverbauungen, zu den Schutzbauten u. s. w., wie alle diese Titel heißen mögen, wurden nicht aus dem Landesculturfonde genommen, sondern auf den Landesfond übernommen. Denn hätte man alles aus dem Landesculturfonde genommen, so würde sein Cassastand schon lange unter Null stehen. (Martin Thurnher: Natürlich wäre nichts mehr drinnen! Johannes Thurnher: Ja, er wäre längst verschuldet!) Nun da man den Landesculturfond auf seiner Höhe erhalten hat, ja noch mehr, ihn eher zuwachsen hat lassen von Jahr zu Jahr, so glaube ich, ist es doch vollkommen gerechtfertiget, wenn man ihn jetzt heranzieht, wobei noch das in Betracht kommt, dass schließlich doch das Land immer zu zahlen hat, sei es aus dem Landesculturfonde oder aus dein Landesfonde. Wenn irgend etwas nothwendig ist zu thun, so muss ja doch immer das Land zahlen, und da bleibt es sich gleich, ob man es mit der einen oder mit der anderen Hand gibt. Landeshauptmann: Wir schreiten nun zur Abstimmung über Punkt 1 der Anträge. Ich ersuche jene Herren, welche mit diesem Punkte einverstanden sind, sich von den Sitzen zu erheben. Es ist die Majorität. Ich ersuche den Berichterstatter, weiter zu lesen. Jodok Fink: (Liest Punkt 2 der Anträge aus Beilage XXXVII.) Landeshauptmann: Wer wünscht zu diesem Punkte das Wort? Wenn niemand zu sprechen wünscht, so betrachte ich auch diesen Punkt als angenommen. Ich bitte, weiter zu lesen. Jodok Fink: (Liest Punkt 3 der Anträge aus Beilage XXXVII.) Landeshauptmann: Wer wünscht zu Punkt 3 das Wort zu ergreifen? Es meldet sich niemand, somit nehme ich an, dass das hohe Haus auch diesem Punkte seine Zustimmung ertheilt. Ich bemerke hier gleich, dass die Wahl des Oberdirectors, zweier Directoren und zweier Ersatzmänner für die Direktion der Hypothekenbank von mir ans die Tagesordnung einer der nächsten Sitzungen gesetzt werden wird. Ich bitte, weiter zu lesen. XI. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session, 8. Periode 1898. 117 Jodok Fink: (Liest Punkt 4 der Anträge aus Beilage XXXVII.) Landeshauptmann: Wünscht vielleicht zu diesem Punkte einer der Herren das Wort? Da dies nicht der Fall ist, so nehme ich an, dass dieser Punkt ebenfalls die Zustimmung des h. Hauses gefunden hat. Bitte, weiter zu lesen. Jodok Fink: (Liest Punkt "> der Anträge aus Beilage XXXVII.) Landeshauptmann: Will einer der Herren hier eine Bemerkung machen? Da dies nicht der Fall ist, so ersuche ich jene Herren, welche diesem Punkte der Anträge die Zustimmung geben, sich gefälligst von den Sitzen zn erheben. Angenommen. Jodok Fink: (Liest Punkt 6 der Anträge aus Beilage XXXVII.) Landeshauptmann: Wenn keine Einwendung erfolgt, so ist Punkt 6 angenommen. Jodok Fink: (Liest Punkt 7 der Anträge aus Beilage XXXVII.) Landeshauptmann: Wünscht hier jemand das Wort? - Wenn nicht, so betrachte ich Punkt 7 als angenommen. Jodok Fink: (Liest Punkt 8 der Anträge aus Beilage XXXVII). Landeshauptmann: Keine Bemerkung betrachte ich als Zustimmung. Jodok Fink: (Liest Punkt 9 der Anträge ans Beilage XXXVII). Landeshauptmann: Wenn keine- Einwendung dagegen erfolgt, so betrachte ich Punkt 9 als mit der Zustimmung des h. Hauses versehen. Somit ist der Gegenstand erlediget. Ich habe dem hohen Hause noch mitzutheilen, dass nach Schluss der Sitzung eine Sitzung des Steuerausschusses stattfinden wird behufs Verification des Berichtes über den Gesetzentwurf, betreffend die Regelung des Schulbeitrages von Verlassenschaften. Die nächste Sitzung beraume ich auf Dienstag 10 Uhr vormittags an. Die Tagesordnung kann ich den Herren noch nicht genau mittheilen. Vorderhand werden auf derselben zwei Gegenstände sich befinden nämlich: Der Bericht des Finanzausschusses über das Ansuchen des Verbandes von Genossenschaften handwerksmüßiger Gewerbe in Vorarlberg und der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses, betreffend die Verlegung der Straße Mellau-Hirschau und die theilweise Achregulirung dortselbst. Beide Berichte sind den Herren bereits gedruckt zugestellt worden. Muthmaßlich wird als dritter Gegenstand auf die Tagesordnung gesetzt werden: Der Bericht des Steuerausschusses über den Gesetzentwurf, betreffend die Regelung des Schulbeitrages von Verlassenschaften, vorausgesetzt, dass derselbe rechtzeitig im Drucke erscheint und an die Herren Abgeordneten ertheilt werden kann. Die heutige Sitzung ist geschlossen. (Schluss der Sitzung 11 Uhr vormittags.) Druck von J. N. Teutsch, Bregenz. Iorarlberger Landtag. 11. Sitzung am 29. Januar 1898 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. ------------ -g-ig-g.------------- Gegenwärtig 19 Abgeordnete. Abwesend: Hochwiirdigster Kischof »nd Wchele. AegierungsvertreterrHerrSkattHalLeMratH Josef GrafThrm-Hohenstem. . Beginn der Sitzung um 10 Uhr vormitttags- Landeshauptmann: Die Sitzung ist eröffnet, und ich ersuche um Verlesung des Protokolles der gestrigen Sitzung. (Secretär verliest dasselbe.) Wird gegen die Fassung des Protokolles ein Einwand erhoben? — Da dies nicht der Fall ist betrachte ich dasselbe als genehmiget. Bezüglich des letzten Protokolles habe ich zu bemerken, dass ich über Anregung des Herrn Dr. Schmid die Richtigstellung beim zweiten Gegenstände der Tages­ ordnung vorgenommen habe, indem es jetzt lautet: „Bei der Abstimmung bleibt dieser Antrag in der Minorität" — es bezieht sich dieser Antrag auf den Vorarlberger Unterstütznugsverein in Inns­ bruck — „und werden die Ausschussanträge zum Beschlusse erhoben und zwar a, b, c, e und f, sowie Punkt 2 und 3 einstimmig, d in vom Herrn Abgeordneten Dr. Schmid verlangter, ge­ trennter Abstimmung mit Mehrheit." Wir gehen nun zur Tagesordnung über. Auf derselben steht als erster Gegenstand die Eingabe des Rectorates der k. k. Universität Innsbruck um eine Subvention für dürftige Hörer aus Vorarlberg. Müller: Ich stelle den Antrag, dass dieser Gegenstand zur weiteren Berathung und Beschluss­ fassung dem Finanzausschüsse zugewiesen werde. Landeshauptmann: Es ist die Zuweisung dieses 110 XI. Sitzung des Vorarlberger Landtages. Gegenstandes an den Finanzausschuss beantragt. Wenn keine Einwendung erfolgt, nehme ich an, dass das hohe Haus dem Anträge zustimmt. Zweiter Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht des Steuerausschusses über die Regierungsvorlagen, betreffend die Freilassung der mit dem Reichsgesetze vom 25. October 1896, R. G. Bl. Nr. 220 ein geführten Personal einkommensteuer von allen der Competenz der Landes­ gesetzgebung unter liegenden Zuschlägen und die Abänderung des § 74 G. O. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter, Abg. Martin Thurnher, das Wort zu nehmen. Martin Thurnher: Rach Jahrzehnte hindurch andauernden Bemühungen ist es vor zwei Jahren endlich gelungen, in unserem Staate eine Steuer­ reform durchzuführen. Diese Steuerreform darf jedoch keineswegs als eine vollkommen gelungene angesehen werden. Einestheils hat sie sich nur und zwar in mangelhafter Weise auf die directcn Steuern erstreckt, nicht aber auch auf die indirecten Steuern und die Finanzzölle. Diese beiden letz­ teren lasten nach wie vor in gleicher Stärke und Höhe insbesondere auf den Minderbemittelten, ans den Kleinen. Aber cs ist, wie ich bereits ange­ deutet habe, auch die Reform der directen Steuern eine mangelhafte. Wohl ist die Grundsteuerhaupt­ summe um 2'/z Millionen herabgesetzt und Nach­ lässe bei derselben gewährt worden, aber angesichts des Darniederliegens der Landwirtschaft wohl in allen Theilen unseres Reiches ist diese Steuer immer noch als eine drückende anzusehen. Hinsichtlich der Gebäudesteuer wurde wohl ein I0"/oiger -eventuell ein 12*/2°/o Nachlass gewährt, aber die ganz und gar verfehlten Bestimmungen des Gesetzes hinsichtlich der Gebüudebesteuerung sind nicht behoben worden, so dass nach wie vor hinsichtlich der Steuerzahlung für einzelne Gebäude die schreiendsten Contraste vorkommen können und z. B. ein von ein paar armen Arbeiterfamilien bewohntes Gebäude mehr an Steuern zu entrichten hat als das Palais des Millionärs. Die Einführung der Personaleinkommensteuer darf dagegen als eine Verbesserung unseres früheren Steuersystems im allgemeinen angesehen werden. Die bezüglichen gesetzlichen Bestimmungen nehmen auch im allgemeinen Rücksicht auf die persönlichen II. Session, 8. Periode 1898. Verhältnisse der Steuerpflichtigen und normieren eine Progression der Steuer. Nur würde ich wünschen, dass diese Progression nicht mit 5°/„ abschließe, sondern einen bedeutend höheren Procentsatz erreichen würde. Dadurch würden dem Staate mehr Mittel zur Deckung seiner immer wachsenden Bedürfnisse, zur Erleichterung der übrigen Steuern sowie zur Schaffung wohlthätiger Institutionen zugeführt, anderntheils aber auch das Anwachsen zu großer Vermögen in der Hand von einzelnen im Interesse der allgemeinen Volkswohlfahrt eingeschränkt werden. Ein großer Mangel der Personaleinkommensteuer besteht gewiss auch darin, dass dieselbe nicht auch zur Grundlage der Verumlagung der Landes- und Gemeindeerfordernisse dienen soll. Die dahin ge­ richteten Bestimmungen des Gesetzes sind der Anlass zur Einbringung und Verhandlung der heute uns beschäftigenden Vorlagen. Die Bestimmungen, die die Landtage man darf schon sagen zwingen, die Befreiung der Personal­ einkommensteuer von Landes- und Gemeindezuschlägen gesetzlich festzustellen, sind, nach meiner Anschauung ungerecht. Gerade jene Personen, die ein großes Einkommen besitzen und daher zur Personaleinkom­ mensteuer herangezogen werden, haben in der siegel auch einen großen Nutzen an den Einrichtungen und geordneten Verhältnissen der Länder und Ge­ meinden. Warum sollen nun gerade diejenigen, die eigentlich den Löwenantheil an diesen Einrich­ tungen geordneter Zustände und Verhältnisse in den Ländern und Gemeinden haben, nicht auch mitzahlen? Warum soll die unter unseren Steuern, welche als die verhältnismäßig entsprechendste angesehen wird, nicht auch zur Grundlage der Verumlagung der Landes- und Gemeindeerfordernisse genommen werden dürfen? Aber trotz aller dieser Bedenken, die wir gegen die hetite uns zur Behandlung unterliegenden Ge­ setzesvorlagen tragen, können wir doch nichts anderes thun, als dieselben in der vom Steuerausschusse beantragten Fassung anzunehmen, wenn wir nicht das Land und die Steuerzahler wegen des bei Nichtamtahme der Vorlagen eintretenden Verlustes der Nachlässe und der Zuweisung an den Landes­ fond bedeutend schädigen wollen. . Im vorliegenden Berichte ist alles Nähere ein­ gehend anfgeführt, und ich habe sonach vorläufig nichts beizufügen. XI. Sitzung des Vorarlberger Landtages. Die zweite Vorlage, die das h. Haus weiter beschäftiget, bezweckt die Erleichterung der Eiuführung einer ungleichmäßigen Verumlagung der Gemeindeerfordernisse auf die verschiedenen Gattungen der staatlichen Steuern, und diesbezüglich bedarf es ebenfalls keiner weiteren Begründung. Sie ist, soweit es nöthig, bereits im Berichte enthalten. Ich möchte daher gemäß den Anträgen des Steuer­ ausschusses das h. Haus bitten, die vorliegenden Gesetzentwürfe: a) betreffend die Freilassung der mit dem Reichsgesetze vom 25. October 1896, R. G. Bl. Nr. 220 eingeführten Personaleinkommensteuer von allen der Competeuz der Landesgesetzgebung unterliegenden Zuschlägen, und b) betreffend die Abänderung des § 74 der Gemeindeordnung für Vorarlberg, die Zustimmung zu geben, beziehungs­ weise in die Specialdebatte über diese beiden Gesetz­ entwürfe einzugehen. Landeshauptmann: Ich eröffne über den Be­ richt und die beiden Gesetzentwürfe unter einem die Generaldebatte. — Wenn sich in derselben niemand zum Worte meldet, so ist sie geschlossen, und ich gehe zur Special­ debatte über und zwar zunächst über das Gesetz, betreffend die Freilassung der mit dem Reichsgesetze vom 25. October 1896, N. G. Bl. Nr. 220 ein­ geführten Persoualeiukommensteuer von allen der Competenz der Landesgesetzgebung unterliegenden Zuschlägen, und ich ersuche den Herrn Bericht­ erstatter, Artikel I zu verlesen. Martin Thuniher: (Liest den Artikel I des Gesetzes aus Beilage XXXVI A.) Landeshauptmann: Wer wünscht zu Artikel I das Wort? — Es meldet sich niemand, somit betrachte ich den­ selben als angenommen. Martin Thnrnher: (Liest Artikel II des Gesetzes aus Beilage XXXVI A.) Landeshauptmann: Wenn niemand zu Artikel ll sich zu melden wünscht, betrachte ich denselben ebenfalls als mit Ihrer Zustimmung versehen. Maltin Thurnher: (Liest Artikel III des Ge­ setzes aus Beilage XXXVI A.) II. Session, 8. Periode 1898. 111 Landeshauptmann: Artikel III erkläre ich, da kein Widerspruch erfolgt, als angenommen. Martin Turnher: (Liest Titel und Eingang des Gesetzes aus Beilage XXXVI A.) Landeshauptmann: Wird gegen Titel und Ein­ gang des Gesetzes ein Einwand vorgebracht? — Es ist dies nicht der Fall; somit betrachte ich beides als angenommen. Martin Turnher: Ich behalte mir vor, dann, wenn auch das Gesetz über die Abänderung des § 74 der Gemeindeordnung angenommen ist, die dritte Lesung für beide Gesetze unter einem zu be­ antragen. Landeshauptmann: Ich erlaube mir zu Artikel III eine Druckfehlercorrectur anzubringen. Statt „Mein Minister" soll es heißen: „Meine Minister". Wir gehen nun über zur Special­ debatte über den Gesetzentwurf, betreffend die Ab­ änderung des § 74 der Gemeindeordnung für Vorarlberg. Ich bitte, die Artikel des Gesetzes zu verlesen. Martin Turnher: Das ganze Gesetz besteht nur aus zwei Artikeln, deswegen, glaube ich, könnte man alles zusammennehmen: (Liest die beiden Artikel aus Beilage XXXVI B.) Landeshauptmann: Ich eröffne die Special­ debatte über die zivei Artikel dieses Gesetzes. — Meldet sich niemand zum Worte ? Somit be­ trachte ich dieselben als angenommen. Martin Thurnher: (Liest Titel und Eingang des Gesetzes.) Landeshauptmann: Wenn gegen Titel und Eingang des Gesetzes keine Einwendung vorgebracht wird, betrachte ich beides als genehmiget. Martin Thurnher: Ich beantrage die Vor­ nahme der dritten Lesung sowohl für das erst be­ schlossene als auch für das soeben beschlossene Gesetz. Landeshauptmann: Der Herr Berichterstatter beantragt die Vornahme der dritten Lesung iiber beide Gesetzentwürfe. 112 XI. Sitzung des Vorarlberger Landtages. Wird gegen diesen Vorgang eine Einwendung erhoben? — Es ist dies nicht der Fall; somit er­ suche ich jene Herren, welche dem Gesetzentwürfe, Beilage XXXVI A, betreffend die Freilassung der mit dem Reichsgesetze vom 25. October 1896, R. G. Bl. Nr. 220 eingeführten Personnlein­ kommensteuer von allen der Eonipetenz der Landes­ gesetzgebung unterliegenden Zuschlägen mit der im Artikel III nachträglich vorgenommenen Druckfehlercorrectur, wie er aus der zweiten Lesung hervor­ gegangen ist, auch in dritter Lesung zustimmen wollen, sich von den Sitzen zu erheben. Einstimmig angenommen. Dann ersuche ich um die Abstimmung über den zweiten Gesetzentwurf, Beilage XXXVI B, betreffend die Abänderung des § 74 der Gemeinde­ ordnung für Vorarlberg, und ersuche jene Herren, welche dem Gesetzentwürfe und zwar in der Fassung, wie er aus der Berathung in der zweiten Lesung hervorgegangen ist, ihre Zustimmung geben, sich von den Sitzen erheben zu wollen. Einstimmig angenommen. Der Gegenstand ist somit erlediget. Nächster Gegenstand unserer Tagesordnung ist der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über die Landesausschuss­ Vorlage, b e t r e f f e n d d i e z u r A c t i v i e r u n g der Hypothekenbank des Landes Vor­ arlberg vom Landtage zutreffenden Matzn ah m e n. Ich' ersuche den Herrn Berichterstatter, Abge­ ordneten Jodok Fink, das Wort zu nehmen. Jodok Fink: Auf Grund der vom hohen Landtage in der »vorigen Session in dieser Ange­ legenheit gefassten Beschlüsse hat der Landesans­ schuss Unterhandlungen mit der hohen k. k. Re­ gierung eingeleitet bezüglich der Feststellung des Wortlautes des Hypothekenbankstatutes. Dem zwischen der hohen k. k. Regierung und dem Landesaus­ schusse vereinbarten Statute wurde dann am 25. October vorigen Jahres die Allerhöchste Sanc­ tion ertheilt. Der Landesausschuss war weiters beauftragt, über die ferneren zur Activierung der Hypothekenbank noch nothwendigen Maßnahmen Erhebungen zu pflegen und Anträge zu stellen. Derselbe hat ein Subcomitö mit der Vornahme dieser Vorarbeiten betraut, welches, wie Sie aus dem Landesausschussberichte ersehen können, in II. Session, 8. Periode 1898. dieser Sache verschiedene Anträge gestellt hat. Diese Landesausschussvorlage ist dem volkswirt­ schaftlichen Ausschüsse zur Vorberathung und Be­ richterstattung zugewiesen worden. Mit Ausnahme eines einzigen Punktes, bei welchem nur eine stilistische Änderung vorgenommen wurde, hat der volkswirtschaftliche Ausschuss die Landesausschuss­ anträge unverändert acceptiert. Der volkswirt­ schaftliche Ausschuss stellt noch einen weiteren Antrag, der sich darauf bezieht, dass die hohe k. k. Regierung angegangen werden solle, im ver­ fassungsmäßigen Wege darauf hinzuwirken, dass die Einkommen aus den Pfandbriefen der Landes­ hypothekenbank von der Rentensteuer ausgenommen werden. Sonwhl die Anträge des Landesausschusses als auch dieser letzte vom volkswirtschaftlichen Ausschüsse noch aufgenommene Antrag sind im Be­ richte begründet, und ich glaube daher, vorläufig auf eine nähere Begründung nicht eingehen zu sollen. Für den Fall, dass es sich im Laufe der Debatte Herausstellen sollte, dass bei dein einen oder anderen Punkte noch eine Begründung nothwendig ist, bin ich immer bereit, näher in die Sache einzugehen. Bezüglich des ersten Punktes der Anträge konnte ich noch beifügen, dass im volkswirtschaftlichen Ausschüsse eine kleine Debatte darüber geführt wurde, wie hoch der Zinsftlß, der aus dem Landcseulturfonde zu entnehmenden 30.000 fl. festgesetzt werden soll. Diesfalls war, nachdem die Gründe ivelche für einen 3"/„igen Zinsfuß sprechen, die auch im Berichte ausgenommen sind, genau erwogen worden waren, der volkswirtschaftliche Ausschuss einstimmig der Anschauung, es solle dem h. Land­ tage eine 3°/otge Verzinsung vorgeschlagen werden. Bezüglich des Zinsfußes im zweiten Anträge will ich noch mittheilen, dass im volkswirtschaft­ lichen Ausschüsse auch die Frage in Erörterung ge­ zogen wurde, ob es nicht am Platze wäre, dem Landesausschusse das Recht einzuräumen, nicht bloß 4°/0ige, sondern auch 31/2°/oige Pfandbriefe aus­ zugeben. Die Majorität des Ausschusses hat sich aber nach der Seite hin ausgesprochen, dass man vor­ läufig mit der Ausgabe 4°/0iger Pfandbriefe den Anfang machen soll. Späterhin werde es sich dann zeigen, ob sich die Ausgabe 3'/z"/„iger Pfand­ briefe, wie solche die meisten Hypothekenbanken anderer Kronländer jetzt ausgeben, mich hier in Vorarlberg als wünschenswert und nothwendig