18970227_lts016

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Letzte Änderung 03.07.2021, 11:03
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp08,lts1897,lt1898,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Vorarlberger Landtag. 16. Sitzung am 27. Februar 1897, unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 20 Abgeordnete. Abwesend: Herr Wegeler. Regierungsvertreter: Herr Statthaltereirath Josef Graf Thun-Hohenstein. Beginn der Sitzung 9 Uhr 35 Min. Vormittags. Landeshauptmann: Die heutige Sitzung ist eröffnet. Ich ersuche um Verlesung des Protokolles der letzten Sitzung. (Secretär verliest dasselbe.) Wird von den Herren gegen die Fassung des Protokolles eine Einwendung erhoben? -Da das nicht der Fall ist, betrachte ich dasselbe als genehmiget. Ich ertheile das Wort dem Herrn Regierungsvertreter. Regierungsvertreter: In Beantwortung der in der 9. Sitzung der diesjährigen Session des Landtages überreichten, an die Regierung gerichteten Interpellation des Herrn Abgeordneten Dressel und Genossen beehre ich mich, Nachstehendes zu eröffnen: Das Abonnement der deutsch-österreichischen Lehrerzeitung durch den Lehrerverein des Landes Vorarlberg bildet keinen gesetzlichen Anlass, um gegen den genannten Verein auf Grund des Vereinsgesetzes vorzugehen. Falls ein oder der andere Lehrer sich einer Verletzung der ihm obliegenden Pflichten, unter welche laut seines Diensteides auch die religiös-sittliche Erziehung seiner Schüler fällt, zu Schulden kommen lässt, so ist es selbstverständlich Pflicht der Schulbehörden, den betreffenden Lehrer der gesetzlichen Disciplinar-Behandlung zu unterziehen. 226 XVI. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session, 8. Periode 1897. Landeshauptmann: Der Herr Abg. Wegeler hat fein Fernbleiben von der heutigen Sitzung entschuldiget. Wir gehen nun zur Tagesordnung über. Auf derselben steht als erster Gegenstand der Bericht des Wahlreform-Ausschusses über den Antrag der Herren Abg. Dr. Waibel und Genossen auf Umarbeitung der im Jahre 1896 beschlossenen Landtagswahlordnung und die einschlägigen Petitionen der Gemeindevertretungen von Hard und Schruns, einer Anzahl von Gemeindebürgern aus Lustenau und des Michael Loacker und mehrere Genossen von Rankweil und Umgebung. Ich ersuche zuerst den Berichterstatter der Majorität, Herrn Abg. Dressel, das Wort zu nehmen; dann ertheile ich das Wort dem Berichterstatter der Minorität, Herrn Abg. Dr. Waibel, Dressel: Hohes Haus! Der Gegenstand, den wir heute in Verhandlung haben, wurde schon seit einer Reihe von Jahren im h. Landtage der Berathung unterzogen. Auch im letzten Jahre wurde im h. Hause eine lange Debatte über directes und indirectes Wahlrecht geführt. Wie mir scheint, ist es wohl nicht nöthig, auf alle diese Verhandlungen und Berathungen über diese Angelegenheit hier weitläufig zurückzukommen. Ich werde mich daher mit meinen Ausführungen kurz fassen und nur auf das Wesentliche dessen eingehen, was der Wahlreform-Ausschuss beantragt und was zur näheren Begründung des Berichtes und Antrages nothwendig ist. Die Herren Abg. Dr. Waibel und Genossen haben gleich in der zweiten Sitzung der heurigen Landtagssession einen Antrag auf Abänderung der Landtagswahlordnung eingebracht. Nachdem dieser Antrag gleich in Druck gelegt worden ist, so haben ihn die Herren Abgeordneten schon längst in Händen. Weiters sind eingelaufen zwei Petitionen, die eine von der Gemeindevertretung in Hard, die andere von der Gemeindevertretung in Schruns. Beide Petitionen, die wörtlich gleichlautend sind, fordern die Einführung der directen Wahlen bei den Abgeordnetenwahlen der Landgemeinden. Sie unterscheiden sich nur durch das Datum und die Unterschriften. Es ist eigenthümlich, dass das Begehren dieser beiden Petitionen wörtlich gleichlautend begründet ist, obwohl es doch Beschlüsse von Gemeindevertretungen sind. Wenn im allgemeinen Petitionen in der Bevölkerung circulieren, damit unter dieselben die Unterschriften gesetzt werden, so ist der gleiche Wortlaut wohl selbstverständlich. Wenn aber verschiedene Gemeindevertretungen Beschlüsse fassen, so erscheint es gewiss eigenthümlich, dass nicht nur der Wortlaut derselben, sondern auch die Begründung, die Einleitung und der Schluss ganz gleichlautend sind. Die Petition der Gemeindevertretung Schruns ist um einen Monat später datiert. Außer diesen zwei Petitionen seitens der Gemeindevertretungen ist eine dritte von einer Anzahl Bürger von Lustenau eingelangt, welche sich im wesentlichen von den beiden andern nicht unterscheidet, nur in stilistischer Beziehung von ihnen unwesentlich verschieden ist. Endlich kam noch in letzter Stunde eine Petition, die sich in den Forderungen den drei ersteren nicht ganz anschliesst, sondern noch das Wahlrecht mehr erweitert wissen will. Die Petition übersandten Michael Loacker, "zum Schützen", und mehrere Genossen von Rankweil und der umliegenden Gemeinden. Dieselben verlangen die Einführung des directen, geheimen und allgemeinen Wahlrechtes für den Landtag und die Gemeindevertretungen. Wenn man noch im Zweifel sein sollte, was hier unter allgemeinem Wahlrecht zu verstehen sei, so wird gewiss jeder Zweifel ausgeschlossen durch die Thatsache, dass auch ein Frauenzimmer diese Petition unterschrieben hat. Es steht hier nämlich "Jos. Vetter." Nun kann diese Persönlichkeit ein "Josef" oder eine "Josefine" sein. Mir ist aber von glaubwürdiger Seite versichert worden, dass diese Persönlichkeit eine "Josefine Vetter" sei. (Lebhafte Heiterkeit.) Gleich unter dieser "Josefine Vetter" steht ein gewisser "Fröhle", zu welchem Namen von anderer Hand hinzugesetzt wurde "Bürgermeister." Ich habe natürlich nichts dagegen, wenn der "Bürgermeister von Rankweil" mit den Socialdemokraten das directe, geheime und allgemeine Wahlrecht verlangt, nur ist mir aufgefallen, dass er mit dieser "Josefine Vetter" dasselbe Programm unterschreibt, welches die Socialdemokraten bezüglich des Wahlrechtes aufstellten. Außer diesen XVI. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session, 8. Periode 1897. 227 vier Petitionen ist schon früher an den h. LandesAusschuss vom "politischen Vereine für Vorarlberg", d. i. dem socialdemokratischen Vereine, dessen Sitz in Dornbirn ist, eine Mittheilung gelangt, wonach dieser Verein in kategorischer Weise, wie wir es von den Socialdemokraten schon gewöhnt sind, dasselbe verlangt, was die Petition des Michael Loacker und Genossen von Rankweil fordert, nämlich das directe, geheime und allgemeine Wahlrecht nicht bloß für den Landtag, sondern auch für die Gemeindevertretungen. Sonst sind in dieser Action, welche für directe und geheime Wahlen von liberaler Seite in Scene gesetzt wurde, keine weiteren Petitionen eingelaufen. Wie bekannt, hat der h. Landtag im vorigen Jahre eine Wahlreform für die Landtagswahlen beschlossen, derselben wurde aber die Allerh. Sanction nicht zutheil und zwar aus dem Grunde, weil der Steuercensus in den Wählerclassen der Städte und der Landgemeinden von 5 fl. auf 1 fl. herabgesetzt worden war. Hierauf hat der h. Landes-Ausschuss einen Vermittlungsvorschlag gemacht, indem er bei der h. k. k. Regierung die Anfrage stellte, was für eine Stellung einzunehmen dieselbe gesonnen sei, wenn man den Landtagswahlcensus von 5 fl. auf 5 Kronen herabsetzen würde. Auch dieser Vorschlag ist von der h. Regierung abgelehnt worden. Die Gründe, welche den Landes-Ausschuss und den h. Landtag bewogen haben, den Wahlcensus herabzusetzen, finden die Herren im Berichte angeführt, den zu verlesen ich nicht für nothwendig erachte. Aus diesen im Berichte angeführten Gründen hat die Majorität des Wahlreform-Ausschusses den Beschluss gefasst, es sei, weil der gegenwärtige Landtag erst im ersten Jahre seiner Thätigkeit beisammen ist, also noch eine Reihe von Jahren vor sich hat, auf eine Wahlreform Heuer nicht einzugehen; man möge warten und zusehen, was der neue, jetzt zu bildende Reichsrath in den nächsten Jahren auf dem Gebiete der Wahlreform beschließen werde, und es sei dann noch immer Zeit, auf eine Wahlreform einzugehen und bis zu den nächsten Landtagswahlen eine annehmbare, zeitgemäße Landtagswahlordnung zu schaffen. Es ist wohl sehr wahrscheinlich, dass der Reichsrath, nachdem nun einmal der Zug der Zeit dahingeht, das Wahlrecht auf gerechter Grundlage zu erweitern, für sich eure praktische, zweckmäßige Wahlordnung schaffe und den Census herabsetze sowohl für die Landgemeinden als auch für die Städtecurien. Wenn diese Aufgabe dem neuen Reichsrathe gelingen wird, dann wirb auch die h. Regierung den Landesvertretungen keine Schwierigkeiten mehr in den Weg legen, eine gerechte, zweckmäßige Landtagswahlordnung einzuführen und die Lücken auszugleichen, welche durch die Eliminierung des Wahlrechtes der Frauen, der Minderjährigen u. s. w. entstanden sind. Ich empfehle daher den Majoritätsantrag des Wahlreform-Ausschusses zur Annahme, welcher lautet: (Liest denselben aus Beilage LI1I.) Landeshauptmann: Ich ertheile nun das Wort dem Herrn Berichterstatter der Minorität. Dr. Waibel: Ich will auf die Kritik, die vom Berichterstatter der Majorität an den Petitionen geübt wurde, nicht näher eingehen. Sie enthalten sämmtliche dasselbe Petitum, nämlich die Forderung der Einführung des directen Wahlrechtes in den Landgemeinden. Das ist ihr wesentlicher Inhalt. Die Form, in welche dieses Petitum eingekleidet ist, ist nebensächlich, Das ist den Petenten überlassen, ob sie kurz oder lang, mehr oder weniger elegant ihre Petition abfassen. Wenn von der Petition der Bürger von Rankweil gesagt wird, dass sie mit ihren Petita weiter gehe, indem sie auch für die Gemeindevertretungen das directe und allgemeine Wahlrecht wünscht, so muss ich erklären, dass ich gar keinen Anlass habe, auf diese Frage einzugehen. Uns beschäftiget in diesem Momente lediglich die Einführung des directen Wahlrechtes bei den Landtagswahlen. Der Antrag, den wir gestellt haben, ist so gefasst, dass er vielleicht nach außen unvollkommen erscheint, indem derselbe lediglich die Forderung der directen Wahl der Landtagsabgeordneten für die Landgemeinden enthält. Unser Antrag ist deswegen so gestellt worden, weil wir der Meinung waren und es heute noch sind, dass es nicht nothwendig sei, noch einmal die Beseitigung der Wahlvollmachten und die Einführung der geheimen Stimmenabgabe zu verlangen; denn diese beiden Principien sind bereits im vorigen Jahre von der h. Landesvertretung beschlossen worden, und daher durften wir wohl annehmen, dass der h. Landtag diese Principien auch Heuer wieder aufrecht halten werde, wenn er in eine Berathung und Abänderung der jetzigen Wahlordnung eintreten sollte. Aber vorsichtshalber 228 XVI. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session der 8. Periode 1897. sind diese Grundsätze doch im Minoritätsantrage wiederholt und die Forderungen ihrem ganzen Inhalte nach gestellt worden, wie die Herren aus dem Berichte ersehen. Der Begründung unseres Antrages, . die ich bereits bei der Einbringung im h. Landtage hier ausgeführt habe, habe ich weiter nichts beizufügen, behalte mir jedoch vor, am Schlusse der Debatte auf etwaige Bemerkungen u. s. w., die einer Gegenbemerkung und Aufklärung bedürfen, zu erwidern. Über den Majoritätsantrag und die Begründung desselben muss ich doch einige Worte bemerken. Wir haben gestern eine sehr dringende Frage verhandelt, welche auch vom einem Petitum ausgieng. Bei demselben haben wir Mitglieder der Minorität "ja" gesagt und auch die Majorität hat "ja" gesagt. Die Herren der Majorität aber haben dieses "ja" so verklausuliert, dass, wenn man sich die Augen nur etwas auswäscht, dieses "ja" sich nicht "ja", sondern "nein" liest. Hier stehen wir wieder vor der gleichen Methode. Es wird gerade nicht direct abgelehnt, was begehrt wird, aber die Forderungen werden so beantwortet, dass es eigentlich doch eine Ablehnung ist. Die Herren - das geht deutlich aus der Begründung Ihres Antrages hervor - nehmen eine Haltung ein nach dem Spruche: "beati possidentes". (Johannes Thurnher: Auf deutsch?) Warten Sie nur, es wird die Erklärung gleich folgen. Das heißt: "Wir sind im Besitze der paar Mandate und dieselben wollen wir auch, volle sechs Jahre behalten." (Martin Thurnher: Das wollen Sie auch! Heiterkeit.) Das ist der Inhalt Ihrer Erklärungen. Ich habe dagegen nichts einzuwenden. Aber ich bin der Ansicht, dass, wenn Sie des Vertrauens ihrer Wählerschaft so sicher sind, wie sie so oft und oft behaupten, eine Probe nicht gegeit sie ausfallen würde. Sie könnten darum die Probe einer directen Wahl ganz wohl riskieren. Vielleicht würden sie darnach ebenso hier sitzen, wie jetzt. (Martin Thurnher: Ganz gewiss!) Es wird im Berichte des Wahlreform-Ausschusses, abgesehen von obigen Momenten, eilt besonderes Gewicht darauf gelegt, dass die h. k. k. Regierung auf die Herabsetzung des Wahlcensus von 5 fl. auf 2 bezw. 5 Kronen nicht eingegangen ist. Die h. k. k. Regierung hat ihren Standpunkt in dieser Sache deutlich genug ausgesprochen: Sie finde sich nicht in der Lage, ein Princip aufgeben zu dürfen, welches im Reichsgesetze ausgesprochen sei und zur Richtschnur eingehalten werden müsse, bis daran eine Änderung auf ordnungsmäßigem Wege zustande gebracht werde. Sie hat aber tu Aussicht gestellt, dass sie, nachdem für die Reichsrathswahlen mit Gesetz vom 5. December v. I. der Census von 5 auf 4 fl. herabgesetzt wurde, nicht den mindesten Einwand dagegen erhebe, wenn auch der Landtag seinen Wahlcensus von 5 auf 4 fl. herabsetzen würde. Das bedeutet für die Erweiterung des Wahlrechtes schon einen ziemlich großen Schritt nach vorwärts. Wenn man nun ernstlich an eine zeitgemäße Änderung des Wahlrechtes schreiten will, so muss man sich vergegenwärtigen, dass man diese bedeutsame Reform nicht einseitig durchführen kann, sondern dieselbe nur im Einvernehmen mit der Regierung, welche diese Action zu leiten das Recht hat, zu erreichen ist. Wenn uns also Ernst ist mit einer gerechten Änderung und Verbesserung der Wahlordnung, so sollten wir die uns von der h. Regierung selbst dargebotene Handhabe ergreifen und die entsprechende Änderung an der Wahlordnung beschließen. Wenn die Dringlichkeit einer Wahlreform nicht zugegeben wird, so kann ich dieser Meinung nicht beistimmen. Ich halte vorsichtshalber doch die Sache für dringlicher. Wenn wir warten wollen, bis der Reichstag eine solche zeitgemäße Änderung trifft, nämlich die Herabsetzung des Wahlcensus, wie es die Majorität des h. Hauses im Auge hat, so ist das eine Erwartung, die ungefähr soviel wert ist, wie diejenige, welche die Majorität gestern bei der Gehaltsfrage des Lehrerstandes ausgesprochen hat. Das ist nur ein Vorwand, um nicht in die weitere Berathung dieser Fragen eintreten zu müssen. Auf den Reichsrath können wir nicht warten. Wir sind in der Lage, das, was zu thun ist, hier gleich zu thun. Wenn ich die Durchführung dieser Reform für dringlich halte, so gehe ich von der Anschauung aus, die ich schon so oft ausgesprochen und betont habe, dass nämlich das praktische Bedürfnis wegen der Reichsrathswahlen für die allgemeine Curie hier Ausschlaggebend ist. Die Dringlichkeit halte ich deswegen aufrecht, weil wir doch nicht wissen und voraussehen können, ob der nächstens zusammenkommende Reichsrath seine volle sechs Jahre fungieren XVI. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session, 8. Periode 1897. 229 werde. Die europäische Luft ist sehr stark mit Elektricität geladen, und man kann nicht wissen, was sich von heute auf morgen ereignet. Es kann das ganz gut Anlass geben zu bedeutenden Umwälzungen, speziell in unserem Staate zu ganz enorm schwierigen Situationen. Glauben Sie, dass das ohne Einfluss auf den Bestand des Reichsrathes bleiben wird? Wir können gleich wieder in kurzer Zeit in die Lage kommen, eine neue Reichsvertretung wählen zu müssen. Ich sage nur, man muss an diese Eventualitäten denken, und die Vorsicht gebietet, diese Gedanken nicht so unbesonnen von sich zu weisen. Ich will mit dieser Mahnung vorläufig schließen und behalte mir vor, bei der Schlussrede auf dieses und jenes zurückzukommen, was ich zu erwidern für nothwendig finde. Landeshauptmann: Ich eröffne nun über den Bericht des Wahlreform-Ausschusses und die Anträge der Majorität und Minorität die Debatte. Ölz: Hohes Haus! Wenn ich mir die beiden vorliegenden Anträge anschaue, so muss ich mir sagen, dass ich unter den gegebenen Verhältnissen vernünftiger Weise nur für den Antrag der Majorität stimmen kann. Ich erkläre im Voraus, dass ich, obgleich ich sonst ein Anhänger des directen Wahlrechtes bin, trotzdem das thue. Ich kann mich für den Minoritätsantrag weder begeistern noch erwärmen. Dieser Antrag enthält in sich eine bedeutende Schmälerung des Wahlrechtes. (Johannes Thurnher: Das ist richtig!) Aber dafür bin ich nicht zu haben. Der Minoritätsantrag, welcher folgendermaßen lautet (liest:) "Der Landes-Ausschuss wird beauftragt, unter Festhaltung der bereits voriges Jahr beschlossenen Grundsätze der geheimen Stimmabgabe und der Einschränkung des Wahlrechtes auf männliche Personen im Einvernehmen mit der h. k. k. Regierung in eine Berathung der im vorigen Jahre beschlossenen aber nicht sanctionierten Landeswahlordnung einzutreten, in dieselbe den Grundsatz der directen Wahlen für die Landgemeinden, sowie die Spaltung der 3 politischen Wahlbezirke in 6 gerichtliche Wahlbezirke einzufügen, und bem Landtage in der nächsten Session eine dementsprechende Gesetzesvorlage zu unterbreiten", dieser Antrag berücksichtiget die Hauptfrage, um die es sich hier dreht, nämlich um die Herabsetzung des Wahlcensus gar nicht, sondern accomodiert sich einfach der Entschließung der hohen Regierung, wonach der Wahlcensus nicht herabgesetzt wird. Der Herr Abgeordnete Dr. Waibel hat allerdings gesagt, dass der Wahlcensus herabgesetzt werde. Das ist aber eigentlich nicht richtig. Wenn in Zukunft auch Wähler zugelassen werden, die nur 4 fl. Steuer zahlen, so kommen etwa nicht neue Wähler zur Wahl; denn durch die Einführung der neuen Steuerreform, wobei Steuernachlässe in großem Maße vorkommen, werden Wähler, die heute 5 fl. an Steuern bezahlen, in Zukunft nicht einmal 4 fl. bezahlen. Daher hat diese Herabsetzung des Census für die Zukunft nicht etwa den Wert, dass die Wählerzahl vermehrt wird. Ich bin im Gegentheile der Anschauung, dass durch diese Begünstigung, viele kleinen Leute um das Wahlrecht kommen. Nun, wenn wir aber, wie schon im Berichte ausgeführt ist und der Herr Abgeordnete Dressel hervorgehoben hat, die Frauenvollmachten aufheben, wenn wir die juristischen Personen ausscheiden, wenn wir die Vormundschaftsstimmen abschaffen, so werden die Herren mir zugeben müssen, dass eine große Anzahl von Stimmen in Zukunft in Wegfall kommt. Es ist doch in der heutigen Zeit nicht am Platze, das Wahlrecht einzuschränken und zwar auch dann nicht, wenn diese Einschränkung mit der Zuckerpille der directen Wahl versüßt wäre. Das können wir absolut nicht thun. Ich will nicht weiter ausführen, warum ich für das directe Wahlrecht bin. Dazu werden wir später einmal sicher Gelegenheit haben. Ich werde dann auch nicht ermangeln, ganz energisch für dasselbe einzutreten. Aber heute halte ich es nicht für nothwendig, auf diese Frage näher einzugehen. Der Herr Abgeordnete Dr. Waibel hat zwar gemeint, die Dringlichkeit sei sehr vorhanden, aber das glaube ich nicht. Die Herren vom Reichsrathe sollen nach meiner Anschauung in erster Linie für sich selbst sorgen und das directe Wahlrecht beschließen. Man hat seinerzeit - es war im Jahre 1873 - uns, das heißt dein Landtage, das Recht genommen, in den Reichsrath zu wählen. Nun soll der Reichsrath selbst schauen, wie er gewählt wird. Darum haben wir uns, als die Männer der Landes230 XVI. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session der 8. Periode 1897. Vertretung, nicht mehr zu kümmern. Das gienge uns eigentlich noch ab, dass wir als Dank für die Vergewaltigung unseres Rechtes noch für die Reichsrathswahlordnung sorgen müssten. Das überlassen wir schon den Herren vom Reichsrathe. Ich glaube überhaupt ganz bestimmt, dass eine Änderung des jetzigen, unbilligen Wahlrechtes eintreten muss, denn das Bedürfnis nach einer zeitgemäßen, entsprechenden Änderung der Wahlordnung macht sich nicht bloß bei uns in Vorarlberg geltend, sondern überall im Reiche. Wir können gewiss versichert sein, dass, nachdem die judenliberale Partei im nächsten Reichsrathe nicht mehr dieselbe Stellung einnehmen wird, die sie bisher eingenommen hat, in dieser Beziehung Wandel geschaffen werde. Wenn das der Fall ist, so werden wir bei der h. Regierung auch ein geneigtes Gehör finden und wir werden dann in die Lage kommen, noch im Laufe dieser Landtagsperiode die Landtagswahlordnung entsprechend und zeitgemäß abzuändern. Meine feste Überzeugung also ist, dass von einer Dringlichkeit für uns keine Rede sein kann und man im Lande draußen, wenn wir die Dringlichkeit annehmen würde, uns nicht sehr dankbar sein würde. Abgesehen aber davon, dass die Bevölkerung sich gewiss wehren würde, wenn wir in so unverschämter Weise das Wahlrecht zuschneiden wollten, würde man uns schon deswegen keinen Dank wissen, wenn roh1, nachdem der Landtag kaum zusammengetreten ist, sagen würden: "Ja, wir erkennen uns selbst für nichts mehr an, wir wollen auseinander gehen, weil wir die directen Wahlen haben wollen", das will die Bevölkerung von Vorarlberg gewiss selbst nicht. Dafür würden wir keinen Dank ernten. Jedermann weiß ja, dass Wahlen immer viel Arbeit geben. Bei der Wahl des Handelskammer-Abgeordneten Dr. Waibel würde es freilich nicht viel Arbeit geben, denn diese paar Handelskammerräthe wären bald beisammen. Da ist der Herr Dr. Waibel immer für die indirecte Wahl, wo er sicher ist, einen Sitz zu bekommen. Da ist ihm die indirecte Wahl ganz recht, sonst aber nicht. Hier hat er es nicht so eilig mit der Dringlichkeit, obgleich er sonst die Sache für sehr dringlich anschaut. Der Herr Dr. Waibel soll zunächst dafür sorgen, dass, wenn die Dringlichkeit so vorhanden ist, dort bei der Handelskammer zuerst Wandel geschaffen werde. Ich bin Kaufmann und sage ganz offen, ich bin absolut nicht einverstanden. dass meinen Stand hier im h. Hause ein Arzt vertritt. Ich möchte lieber, es wäre ein Kaufmann. Aber der Herr Dr. Waibel wird mir entgegnen, ich sei auch kein Bauer. Das gebe ich vollkommen zu. Aber wenigstens bin ich in den Landgemeinden ein großer Steuerzahler und habe daher einige Berechtigung mitzusprechen. Nach diesen Auseinandersetzungen kann ich nur sagen, dass ich, trotzdem ich ein Anhänger des directen Wahlrechtes bin, für den Antrag der Majorität stimme, da er doch die Frage der directen Wahl offen lässt. Der ganze Bericht und auch der Antrag spricht gar nicht davon, Bericht und Antrag stützen sich eben auf die gegebenen Verhältnisse und sagen: "Jetzt können wir eigentlich nichts thun. Beschneiden wollen wir das Wahlrecht nicht und von der Regierung verlangen wir vorläufig auch nichts, also warten wir zu, bis eine günstigere Zeit und Gelegenheit kommt. Es wird im Laufe dieser sechs Jahre gewiss sich eine Gelegenheit finden, die jetzige Landtagswahlordnung entsprechend und zeitgemäß abzuändern und eine neue zu schaffen, wie sie unseren Wünschen entspricht. Jodok Fink: Herr Dr. Waibel hat uns so gleichsam merken lassen, dass wir deshalb nicht in eine Änderung der Wahlordnung eintreten, weil wir befürchten, es müsste dann der Landtag neu gewählt werden, was uns nicht angenehm sei. Dem gegenüber möchte ich nur anführen, dass ich wohl kaum glaube, dass der Herr Abg. Dr. Waibel selbst der Ansicht ist, die Bevölkerung wünsche sofort wieder eine neue Landtagswahl. Was die Landtagswahlordnung anbelangt, so habe ich voriges Jahr meine Stellung in diesem Punkte eingehend auseinandergesetzt. Ich verweise nur darauf, dass ich damals besonders hervorgehoben habe, ich wäre dafür, dass sobald als möglich die einzelnen Berufsstände zum Worte kämen und, wenn sie einmal eine gewisse Organisation hätten, ihre einzelnen Abgeordneten in den Landtag entsenden würden. Ich habe damals auch erklärt, dass ich in diesem Falle einverstanden wäre, dass die Wahlen direct vorgenommen würden, und dann kein Census in Betracht käme. Näher glaube ich auf die vorjährigen Ausführungen nicht mehr eingehen zu sollen. Es ist so, wie der Herr Abg. Ölz gesagt hat; wir sprechen uns heuer nicht XVI. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session, 8. Periode 1897. 231 darüber aus, ob wir für directe oder indirecte Wahl sind, sondern wir sagen einfach, wenn wir dem Majoritätsantrage zustimmen, es sei jetzt nicht der richtige Zeitpunkt, um die Landtagswahlordnung zu ändern, weil wir dazu noch Zeit genug haben, und uns auch der Grund für eine sofortige Änderung nicht maßgebend ist, dass allenfalls schon vor 6 Jahren wieder eine Reichsrathswahl vorgenommen werden müsste. Ich habe auch die Anschauung, dass, bevor wieder ein neuer Reichsrath gewühlt wird, derselbe jedenfalls feine Wahlordnung abändert. Ich bin der Ansicht des Herrn Abg. Ölz, dass der Reichsrath für seine Wahlen eine eigene, von der Landtagswahlordnung unabhängige Wahlordnung beschließen solle. In einer vom Herrn Abgeordneten Dr. Waibel überreichten Petition des Michael Loacker und Genossen wird nicht bloß bezüglich der Landtagswahlen, sondern auch bezüglich der Gemeindewahlen ein Petit gestellt, und nachdem wir heute nicht gerade dabei sind eine Landtagswahlordnung zu beschließen, so ist es, glaube ich, ganz gut am Platze, auch kurz in Erwägung zu ziehen, ob dieser Punkt, der da angezogen wird, einige Berechtigung hat; nach meiner Ansicht hat er einige Berechtigung. Ich halte dafür, dass es vielleicht gar nicht unangezeigt wäre, von unten, nämlich bei den Gemeinden, mit der Änderung der Wahlordnung zu beginnen. Nicht immer von oben, sondern vom Fundamente aus soll begonnen werden, dabei könnte dann erwogen werden, ob nicht, dass das Wahlkörpersystem fallen soll. Ich könnte unter Umstünden auch dafür sein, dass die Gemeindevorstände nicht vom Ausschüsse, sondern von der Bevölkerung direct gewählt würden, und da überhaupt mehr ein freiheitliches nicht so sehr auf der Interessen-Vertretung beruhendes Wahlrecht statuiert würde, damit das dann auch eher mit anderen Wahlordnungen übereinstimmen würde. Ich glaube, wenn man einmal daran denkt, die Gemeindewahlordnung zu ändern, so könnte man das wohl in Erwägung ziehen. Um aber jeden Zweifel zu vermeiden, will ich im vorhinein erklären, dass ich nicht damit einverstanden wäre, wenn die Gemeindewahlordnung so abgeändert würde, wie es die Socialdemokraten wünschen und wie auch aus der vom Herrn Dr. Waibel überreichten Petition hervorgeht. Ich glaube nämlich, das Wahlrecht sollte auf die männlichen 24 Jahre alten Personen eingeschränkt werden, juristische Personen und Weiber sollten weder mit Vollmacht, noch direct wählen können. Aus den Begründungen des Herrn Dr. Waibel vom vorigen Jahre und heuer ersehen wir, dass er den Landgemeinden das directe Wahlrecht geben möchte. Ich bin etwa durchaus nicht der Anschauung, dass ein Abgeordneter einer anderen Wählergruppe, in diesem Falle der Herr Abgeordnete der Handelslind Gewerbekammer, nicht auch über solche Gegenstände einen Antrag einbringen und dafür eintreten könne, welche die Landgemeinden betreffen. Im Gegentheile, nach meiner Anschauung ist es ganz am Platze, dass jeder Abgeordnete, sei er aus welcher Wählergruppe immer gewählt, hier die Interessen des ganzen Landes zu vertreten und die ihm zweckmäßig erscheinenden Anregungen zu geben berechtiget und verpflichtet ist. Weil ich nun diese Ansicht habe, möchte ich diesbezüglich auch eine Anregung geben, denn ich glaube ein Dienst ist des anderen wert. Es hat schon der Herr Abg. Ölz die Handels- und Gewerbekammer berührt, was ich aber in noch eingehenderer Weise thun möchte. Nach der jetzt für die Handelskammer bestehenden Wahlordnung bilden die Mitglieder und Ersatzmänner der Kammer einen Wahlkörper und wählen einen Abgeordneten. Mir erscheint diese Wahl auch als eine indirecte und zwar im weitgehendsten Sinne des Wortes, wenn auch gesetzliche Wahlmänner sind. Ich will ihnen sagen warum ich diese Anschauung habe, und um das klar zu machen, muss ich etwas weiter ausholen. Wir müssen uns fragen; wer wählt diese Wahlmänner, nämlich diese Handelskammerräthe? Sie wissen, dass diese Wahl nach der Kammer-Wahlordnung von den Handels- und Gewerbetreibenden und Großindustriellen Vorarlbergs vorgenommen wird, dabei aber in den beiden ersteren Kategorien ein Census von 5 fl. besteht und zwar ohne Anrechnung der Staatszuschläge und dass die Einkommensteuer gar nicht in Anrechnung kommt, sondern nur die Erwerbsteuer. Es ist das mit dem Landtagswahlrechte im Zusammenhang, weil es heißt, dass der Census für die Handelskammerwahl nicht höher gestellt werden darf, als in den einzelnen Ländern der Census für die Landtagswahlen. Bei unserer Handelskammer besteht also der höchste Census, den man bestehen lassen kann. Wie sieht das praktisch aus? Praktisch sieht das so aus, dass von ca. 9-10.000 Handels- und Gewerbetreibenden höchstens 800 ihr Wahlrecht ausüben können und auch von diesen wieder ganz ungleich. 232 XVI. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session, 8. Periode 1897. ähnlich wie bei den Gemeindewahlen infolge des Wahlkörpersystemes. Es wählen höchstens 50 Wähler der Großindustriellen 6 Kammerräthe, ca. 300 Kleingewerbetreibende in der Gewerbesection 4 Kammerräthe und ca. 400 Handelsgewerbetreibende 6 Kammerräthe. Demnach ersehen wir, dass von denjenigen Leuten, die an der Handels- und Gewerbekammer vor allen anderen ein Interesse haben, nämlich von den Handels- und Gewerbetreibenden, bei der Wahl in die Kammer, welche in diesem Fall gleichbedeutend ist mit der Wahlmännerwahl für einen Landtagsabgeordneten höchstens ein Zehntel von den natürlicher Weise eigentlich dazu Berechtigten ihr Wahlrecht ausüben können. Ich glaube daher, dass eine Änderung des Wahlrechtes für die Wahl der Kammerräthe, die ja die Wahl des Abgeordneten der Handels- und Gewerbekammer vorzunehmen haben in erster Linie nothwendig sei, denn nach meiner Ansicht besteht in keiner Wählergruppe eilt so ungerechtes Wahlsystem als gerade hier. Wir haben gesehen, dass bei der Reichsrathswahl der 5. Curie infolge der Erweiterung des Wahlrechtes durch das gänzliche Fallenlassen des Census und der Ausdehnung auf alle 24 Jahre alten Personen etwa doppelt soviel Wähler als beim 5 Guldenmänner-Wahlsystem wahlberechtiget sind. Hier bei der Handels- und Gewerbekammer haben wir aber noch eine viel ungerechtere Wahlordnung, denn da können von allen, welche Handels- und Gewerbetreibende sind und von diesen Gewerben directe Steuern zahlen, indirect nicht einmal ein Zehntel ihr Wahlrecht ausüben. Ich hätte daher gemeint, der Herr Abgeordnete Dr. Waibel müsste konsequenter Weise, da er schon einen bestimmten Antrag auf Abänderung der Wahlordnung gestellt hat, sagen, dass auch für die Wahl des Handelskammerabgeordneten das Wahlrecht direct auszuüben sei und zwar von allen Handels- und Gewerbetreibenden. Ich bin mir zwar wohl bewusst, dass das auch mit dem Census zusammenhängt und man vorläufig nur soweit der Census gienge jeden direct wählen lassen konnte. Ich halte aber dafür, dass eine allgemeine Herabsetzung des Census sehr nothwendig ist, damit auch bei den Wahlen für die Handelskammer die berufenen Wähler zum Worte kommen können. Dass die Handels- und Gewerbetreibenden, wenn sie einmal alle ihr Wahlrecht ausüben können, den Abgeordneten aus ihrer Mitte wählen werden, das glaube ich braucht man wohl nicht mehr zu sagen, das versteht sich von selbst. Wenn ich an meine Ausführungen im vorigen Jahre erinnere, wo ich gesagt habe, die Bauern, Gelehrten u. s. w. sollten ihren eigenen Abgeordneten direct wählen können, dann wird man es mir wohl nicht verargen, wenn ich heute die Ansicht ausspreche, dass für diese einzige organisierte Gesellschaft in Handel nnd Gewerbe, die vorhanden ist - die Handelskammerwenn es zu einer Änderung der Wahlordnung kommt, bestimmt wird, dass sie ihren Abgeordneten aus ihrer Mitte zu entsenden habe. Diese Anregung wollte ich im Interesse der Handels- und Gewerbetreibenden machen. Wenn auch der Herr Abg. Dr. Waibel diese Änderung in seinem Antrage nicht aufführt, so halte ich doch dafür, dass es Sache derjenigen sein wird, welche die Borarbeiten für eine Landtagswahlordnung für spätere Jahre machen, diesen Punkt auch in ernstliche Erwägung zu ziehen. Ich glaube es ist das nur ein Act der Gerechtigkeit, und ich möchte da auch an den Gerechtigkeitssinn aller Herren Abgeordneten appellieren. Nach meiner Anschauung kann das nicht anders aufgefasst werden, als dass es gerecht ist, wenn durch Herabsetzung des Census ermöglicht wird, dass alle Handels- und Gewerbetreibenden bei den Wahlen in die Handels- und Gewerbekammer wählen können und dieselbe den Abgeordneten dann aus ihrer Mitte zu entsenden hat. Ganahl: Man möchte wahrlich meinen, dass die Handelskammerwahlen heute auf der Tagesordnung wären, so ausführlich hat sich der Herr Abg. Fink darüber ergangen. Er hat sich auch gegen das Princip der Interessenvertretung sowohl bei den Handelskammer- als auch bei den Gemeindewahlen ausgesprochen und sich gegen das Wahlkörpersystem erklärt. Ich muss schon sagen, dass ich ihm in dieser Richtung nicht zustimmen kann. Man hat in der Schweiz mit dem allgemeinen Wahlrechte in den Gemeinden schlimme Erfahrungen gemacht. Ich erinnere an die Stadt Winterthur, die ehedem im Besitze eines großen Gemeindevermögens und prachtvoller Gemeindewaldungen war und soviel Geld hatte, dass sie ein großes Rathhaus im griechischen Styl durch Prof. Semper bauen lassen konnte. Dann sind Agitatoren nach Winterthur gekommen, welche die XVI. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session, 8. Periode 1897. 233 Arbeiterbevölkerung aufgereizt haben, die früheren Gemeindevertreter sind von der Bildfläche verschwunden und andere sind in die Gemeindestube eingezogen. Die Folge davon aber war, dass binnen einigen Jahren das ganze Vermögen verloren gieng und der Gemeinde große Schulden aufgebürdet wurden. So ist es auch anderen Städten in der Schweiz ergangen. Daraus geht die Lehre hervor, dass diejenigen, welche keine Steuern zahlen auch wenig Interesse am Besitze und der ökonomischen Wohlfahrt der Gemeinde haben. Es wäre ein sehr gefährliches Beginnen die Interessenvertretung fallen zu lassen. Ich will nun zur Sache übergehen und da hat schon Herr Dr. Waibel alle Momente dafür bei Einbringung des Antrages und heute hervorgehoben, so dass es nicht leicht ist, zur Sache zu sprechen, ohne ein ganz unwillkürliches Plagiat an ihm zu verüben; ich werde mich daher ganz kurz fassen. Das technische Moment, welches Herr Dr. Waibel auch berührte, hat die Reichsrathswahlen betreffend eine herrliche Illustration bekommen bei den jüngsten Wahlen im Unterlande. Es hat da ergötzliche Scenen gegeben; es kamen Wähler, welche nicht in der Lage waren, sich die Namen zu merken oder auch nur zu lesen, und da musste dann der politische Commissär intervenieren, kurz es gab komische Auftritte und diese soll man zu beseitigen trachten und das im Wege der geheimen Wahl. Es hat Idealisten gegeben und ich habe selbst solche gekannt, welche die Meinung vertreten haben, die offene Wahl bilde den politischen Charakter, es müsse der Mensch den Muth haben seine politische Überzeugung zu bekennen und dergleichen schöne Dinge mehr. Die Realisten dagegen sind der Meinung, dass man den Menschen nehmen müsse, wie er ist und nicht wie er sein sollte und nachdem er sich leider vielfach in moralischer und anderer Abhängigkeit befindet, so könne nur eine geheime Wahl die freie Wahl verbürgen. Als ich anlässlich der Wahlverification die mangelhafte Betheiligung bei den letzten Wahlmännerwahlen hervorhob und die Meinung aussprach, es sei dies vielleicht dem Umstande zuzuschreiben, dass die Leute müde seien, nach einer gewissen Vorschrift zu wählen, da wurde mir von den Herren Rednern der Gegenseite mit seltener Einstimmigkeit dasselbe gesagt, nämlich es sei die schwache Betheiligung lediglich dem Mangel an einer Opposition zuzuschreiben. Run, meine Herren, wenn Sie sich ihrer Sache so sicher fühlen und glauben, dass Sie im Volke so fest wurzeln, so führen Sie die geheime Wahl ein, so schnell wie möglich, denn wenn dies nicht geschieht, so werden Sie niemals im Volke den Glauben zerstören, dass Sie der geistlichen Controle bei den Wahlen nicht entrathen können. Hiemit schließe ich und empfehle den Minoritätsantrag zur Annahme. Johannes Thurnher: Ich habe nur auf ein paar Bemerkungen des Herrn Vorredners Ganahl etwas zu sagen. Er hat uns Winterthur als abschreckendes Beispiel für die Aufhebung des Wahlkörpersystems bei den Gemeindewahlen hingestellt. Es wird wohl kaum jemand im Saale sein, der die Geschichte der Wahlvorgänge in Winterthur genau kennt, und der vielleicht sagen könnte, welche Partei dort heute am Ruder steht; nach den Ausführungen des Herrn Vorredners wären es die Proletarier. Run, wenn die Proletarier so gute Verbraucher des Vermögens der Stadt waren und so gute Künstler im Schuldenmachen, dann haben sie es jedenfalls den liberalen Gemeindevertretungen anderer Länder abgeguckt. Wenn Sie Befürchtung haben, es könnte bei uns so gehen bei Abschaffung bes Wahlkörpersystems, so glaube ich, es könnte doch noch ein Wahlkörpersystem beibehalten werden, welches dem Volke doch auch noch einigermaßen Rechnung trägt, den Interessen der Höchstbesteuerten aber mindestens die Sicherheit schaffen würde auch ihre Vertreter zu wählen. Wenn wir z. B. in der heutigen Gemeindewahlordnung die Wähler ganz in der Reihenfolge ließen, wie sie darin sind, den Höchstbesteuerten zu oberst und den Mindestbesteuerten zu Unterst, und würde nicht das Geld, sondern die Wähler in drei Gruppen getheilt, dann wäre, glaube ich, dieser Befürchtung, falls sie etwa sonst berechtiget wäre, ganz und gar die Spitze gebrochen. Es ist nicht am Platze jetzt näher darauf einzugehen, weil die Gemeindewahlordnung nicht auf der Tagesordnung steht, sondern nur ab- und zu gestreift wurde wegen der vom Herrn Abg. Dr. Waibel eingebrachten Petition des Michael Loacker und Genossen. Aber etwas merkwürdiges hat der Herr Abg. Ganahl erzählt über die Vorgänge bei den Gemeindewahlen, dass ihm nämlich ein Wahlcommissär gesagt habe, (Ganahl: Reichsrathswahlen.) 234 XVI. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session, 8. Periode 1897. ich habe geglaubt ein Wahlcommissär hätte das gesagt. (Dr. Schmid: Nein.) Das hätte ich nicht begriffen, weil ja die Reichsraths-Wahlordnung bestimmt, dass der Wähler die Wahl hat entweder die Namen zu sagen oder zu lesen oder den Wahlzettel zu übergeben, damit er vom Wahlcommissär verlesen wird. Diese Unzukömmlichkeit hätte, wenn ein gesetzeskundiger Commissär gewesen wäre, nicht vorkommen müssen. Der Herr Abgeordnete hat dann noch etwas bemerkt vom Glauben an die Wähler. Ja, meiner Ansicht nach, haben wir nicht den Beruf, den Glauben an die Wähler und Gewählten anzuzweifeln. Die Antwort auf jede solche Bemerkung, die auch in früheren Jahren von derselben Stelle ausgegangen sind, immer wieder zu erneuern, ist hier nicht mehr nöthig, indem seit dem Jahre 1870 das Volk fortwährend conservative Männer sicher gesendet hat. Das Volk schaut sich eben eine Landesvertretung, die durch 25 Jahre gewirkt hat, wohl an und zieht die entsprechende Lehre daraus. Ich habe schon bei einer früheren Gelegenheit dargethan, dass die Wähler, nachdem wir eine Zeit lang Liberale hier gehabt und ihre Wirtschaft gesehen haben, doch zur Umkehr gekommen sind und zwar hat es nicht 25 Jahre gedauert, bis man einen anderen Landtag gewählt hat. Seither ist man aber dabei stehen geblieben, conservativen Leuten die Besorgung der Landesangelegenheiten anzuvertrauen, weil man gesehen hat, dass dann gut gewirtschaftet wird. Martin Thurnher: Es ist in der heutigen Debatte schon über vieles gesprochen worden. Die Debatte hat sich sogar auf die Gemeinde- und Handelskammer-Wahlen ausgedehnt, auf welches Gebiet ich aber nicht folgen will, obwohl ich den Anschauungen des Herrn Abg. Ganahl bezüglich der Gemeindewahlen und des Wahlkörpersystems manches entgegenzusetzen Hütte, ich enthalte mich aber dessen, da dieser Gegenstand nicht auf der Tagesordnung steht. Bezüglich der directen und indirecten Wahlen habe ich bereits voriges Jahr als Berichterstatter des Wahlreform-Ausschusses Gelegenheit gehabt, meinen Standpunkt klarzustellen, und er ist bis heute derselbe geblieben. Die Einführung der directen Wahlen wird sich nach meiner Ansicht wohl aufschieben, aber auf die Dauer nicht verhindern lassen. Es wäre von Seite der Herren Abgeordneten der Städte und des Marktes Dornbirn, in welchen Orten bereits directe Wahlen eingeführt sind, ungerecht, wenn sie dieses Recht den Landgemeinden vorenthalten wollten; aber ebenso ungerecht und widersinnig wäre es von diesen Abgeordneten, wenn sie den Landgemeinden die directen Wahlen gleichsam aufzwingen und aufoctroyieren wollten. Wenn einmal die Mehrzahl der Landgemeinden und ihre Abgeordneten die directen Wahlen wollen, so werde auch ich ein Anwalt für dieselben sein. Bis dorthin scheint mir aber jeder Schritt zur Lösung dieser Frage im Landtage selbst verfrüht und die riesigen Redeschlachten, die darüber gehalten werden, wohl ziemlich wertlos. Da ist der Umstand bereits hervorgehoben worden, dass es nicht angehe, gleich in der ersten Session des Landtages, diese Frage lösen zu wollen, weil dadurch die vorzeitige Auflösung des Landtages in den Vordergrund geschoben würde und dazu ist nach meiner Ansicht ein Anlass gar nicht vorhanden. Der Herr Abg. Ganahl hat, glaube ich, ganz unnöthiger Weise eine Lanze eingesetzt für die geheimen Wahlen, denn es ist ja dem h. Hause bekannt, dass im vorjährigen Landtage diese Frage bereits dahin ihre Lösung gefunden hat, dass an Stelle der offenen die geheime Wahl eingeführt werde, und dieser Grundsatz hat auch tut gegenwärtigen Landtage keine Anfechtung erfahren. Übrigens ist die Anschauung des Herrn Vorredners nicht zutreffend, wenn er glaubt, das Volk würde anders wählen als es jetzt der Fall ist, wenn wir die geheime Wahl hätten. (Ganahl: Das habe ich nicht gesagt.) Es war aber das doch der Sinn davon, man musste das herausfinden, sonst hätte ja die ganze Auseinandersetzung keinen Wert gehabt; es musste aus der Rede doch entnommen werden, dass der Herr Abgeordnete die Anschauung hat, es würde mit der geheimen Wahl ein anderes Resultat erzielt. Ich mache darauf aufmerksam, dass wir auch bei den Reichsrathswahlen und Gemeindewahlen geheime Stimmenabgabe haben und doch können Sie auch dort sehen, dass das Volk ob es direct oder indirect wählt, seinen Anschauungen unumwunden Ausdruck gibt, den Gegner zu schlagen und den Sieg an seine Fahne zu heften weiß. Nun hätte ich noch darauf zurückzukommen, dass wir vor allem verlangen müssen, dass eine Herabsetzung XVI. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session, 8. Periode 1897. 235 des Census eintrete. Es hat schon der Herr Abg. Ölz mit vollem Rechte darauf hingewiesen, dass die vom Herrn Abg. Dr. Waibel besprochene Herabsetzung des Census auf 4 fl. keine Wahlrechtserweiterung involviert und zwar infolge der neuen Steuerreform. Durch diese hätte eine große Anzahl kleiner Wähler ihr Wahlrecht verloren, und es war daher von Seite der volksfreundlichen Parteien im Reichsrathe die Bedingung gestellt worden, dass dafür eine Herabsetzung des Census eintreten müsse, weil sonst gegen die Steuerreform Stellung genommen und dieselbe mit allen Mitteln vereitelt werden müsste, um nicht eine schwere Schädigung des Wahlrechtes der kleinen Leute herbeizuführen. Wenn die Herren von der Gegenseite wünschen, dass eine Wahlreform zustande komme, dann sollen sie bemüht sein, ihre Bemühungen mit den unseren zu vereinigen, dass eine Herabsetzung des Census auf 5 Kronen, wie es der Landes-Ausschuss gewollt hat, bald erfolge, und dann ist nach meiner Anschauung das ärgste Hindernis beseitigt, das dermalen der sofortigen Durchführung der Wahlreform entgegensteht. Büchele: Hohes Haus! Meine Ansicht ist die, dass man zuerst die Gemeinden im Lande anhören soll, denn die Stimmung auf den: Laude ist nicht gerade für die directen Wahlen, sondern vielmehr für die geheimen Wahlmänner-Wahlen. Ich könnte bei den gegenwärtigen Verhältnissen nicht für das directe Wahlrecht einstehen, denn bei diesen werden nach meiner festen Überzeugung die kleinen Gemeinden von den größeren unbedingt majorisiert. Es tritt gewiss keine Verbesserung, sondern vielmehr eine Verschlimmerung ein, und ich werde daher das Votum der Majorität des Wahlreform-Ausschusses annehmen, beziehungsweise demselben beistimmen. Jodok Fink: Ich möchte nur noch kurz einige Erläuterungen geben zu dem, was ich bezüglich der Gemeindewahlen gesagt habe, denn ich habe mich zu wenig genau ausgesprochen. Ich habe als erwägungswert die Auflassung des Wahlkörpersystems und der Interessenvertretung hingestellt und habe das so gemeint, alle männlichen Personen sollen das Wahlrecht ausüben können, die irgend eine Steuer bezahlen. Ich habe 24 Jahre nur deshalb gebraucht, weil ich damit sagen wollte, es sollte unter 24 Jahren keiner ein Wahlrecht haben, auch nicht zur Gemeindevertretung, was aber heute der Fall ist, denn z. B. ein definitiv angestellter Lehrer, der nicht 24 Jahre alt ist, hat heute ein Wahlrecht. In diesem Sinne müssen meine diesbezüglichen Bemerkungen aufgefasst werden. Dann möchte ich noch etwas bemerken zu dem, was der Herr Abgeordnete Ganahl gesagt hat, nämlich, dass bei den letzten Wahlen wieder eine Wahlbeeinflussung vorgekommen sei und zwar in so weitgehender Weise, dass Wähler gekommen seien, welche sich weder einen Namen merken konnten, noch den Stimmzettel zu lesen vermochten. (Ganahl: das habe ich nicht gesagt.) Es sei aber doch vorgekommen, dass die Wähler sich die Namen nicht merken oder die Stimmzettel nicht lesen konnten. (Ganahl: Dann wurde ihnen vom Wahlcommissär nachgeholfen.) Nicht wahr, damit ist begründet worden, dass die geheime Wahl nothwendig sei? (Ganahl: Ja.) Das mussten nach meiner Ansicht Analphabeten sein und ich erinnere, dass sich im Reichsrathe die Polen deshalb gegen die Einführung des directen Wahlrechtes gewehrt haben, weil so viele Analphabeten sind und diese bei der geheimen Wahl zu sehr beeinflußt würden, denn sie müssten ja von einem anderen den Stimmzettel schreiben lassen und könnten sich nicht einmal überzeugen, ob er nach ihrem Willen geschrieben sei. Sonst hat schon der Herr Abgeordnete Johannes Thurnher gesagt, dass wir für die geheime Wahl sind. Es ist dann noch gesprochen worden von der schwachen Betheiligung bei den Wahlen und von den Gründen, die diese schwache Betheiligung zur Grundlage haben. Nun da habe ich schon zu Beginn des Landtages gesagt, dass da verschiedene Gründe seien, und man nicht darauf schließen dürfe, dass eine bestimmte Pression oder ein bestimmter Wahlmodus daran Schuld trage. Ich glaube, es dürfte auch den Herren von der Gegenseite nicht entgangen sein, dass bei den jüngsten Wahlmännerwahlen für den Reichsrath eine viel stärkere Wahlbetheiligung war, und nach meiner Auffassung ist ein Grund hiefür auch der, dass der Herr Abgeordnete Ganahl zu Beginn der Landtagssession diese Frage hier aufgeworfen hat. Ich wenigstens habe mich wiederholt überzeugen können, dass die Wähler auf Grund der hier vorgebrachten 236 XVI. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session, 8. Periode 1897. Folgerung, die schwache Betheiligung habe ihren Grund darin, dass man mit dem Wahlmodus oder mit den Vorgeschlagenen nicht einverstanden sei, sich geäußert haben, jetzt müssen mehr zur Wahl gehen ; es hat daher auch der Herr Bürgermeister von Feldkirch ein Verdienst an der größeren Wahlbetheiligung. Meine Überzeugung ist das. Dann ist noch gesagt worden, der Reichsrath könne wegen Krieg aufgelöst werden u. s. w. Ich glaube, wenn das kommt, brauchen wir auch keine andere Landtags-Wahlordnung, dann genügt die jetzige. Scheidbach: Ich möchte nur bemerken, dass ich mich den Anschauungen des Herrn Martin Thurnher vollkommen anschließe, obwohl ich mir früher vorgenommen habe auch mehr oder weniger für die directe Wahl einzutreten. Nachdem aber eine Petition von Rankweil eingelangt ist, die blos von 58 Gemeindemitgliedern aus 5 Gemeinden meines Wahlkreises unterschrieben ist, so könnte ich mich doch wirklich vorläufig für das directe Wahlrecht nicht so sehr begeistern, bevor ich nicht die Überzeugung habe, dass es der allgemeine Wunsch meines Wahlkreises ist. Ich stimme daher für den Antrag der Majorität. Landeshauptmann: Ich werde im Interesse der Stenographen 5 Minuten Pause eintreten lassen. (Die Sitzung wird auf einige Minuten unterbrochen und dann wieder ausgenommen.) Zur Geschäftsordnung hat sich der Herr Abgeordnete Büchele gemeldet. Büchele: Ich beantrage Schluss der Debatte. Landeshauptmann: Der Herr Abgeordnete Büchele hat Schluss der Debatte beantragt und ich ersuche jene Herren, welche hiemit einverstanden sind, sich von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Ich bemerke noch, dass sich die Herren Abgeordneten Pfarrer Fink, Bösch, Nägele und Kohler noch zum Worte gemeldet haben und selbstverständlich hat auch der Herr Berichterstatter noch das Wort.