18970211_lts007

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Letzte Änderung 03.07.2021, 11:06
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp08,lts1897,lt1897,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Vorarlberger Landtag. 7. Sitzung am 11. Februar 1897, unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 20 Abgeordnete. Abwesend Herr Rudolf Wittwer. Regierungsvertreter: Herr Statthaltereirath Graf Josef Thun-Hohenstein. Beginn der Sitzung 10 Uhr 5 Min. Vormittags. Landeshauptmann: Indem ich die Sitzung für eröffnet erkläre, ersuche ich um Verlesung des Protokolles der letzten Sitzung. (Secretär verliest dasselbe.) Wird gegen die Fassung des Protokolles irgend eine Einwendung erhoben. - Da dies nicht der Fall ist, betrachte ich dasselbe als genehmigt. Es ist mir ein Einlaufstück zugekommen, nämlich eine Bitte des Lehrer-Vereines des Landes Vorarlberg um Abänderung des Gesetzes vom 17. Jänner 1870, betreffend die Rechtsverhältnisse des Lehrerstandes. Ich glaube von der Verlesung kann Umgang genommen werden, nachdem diese Petition sich lediglich auf die bereits früher überreichte Petition bezieht. und ich erlaube mir die Anregung zu machen, dieselbe in dringlichem Wege dem Schulausschusse zu überweisen. Da keine Einwendung dagegen erfolgt, so werde ich so vorgehen. Dr. Waibel: Ich bitte um das Wort zur Geschäftsordnung. Es ist schon vor einiger Zeit eilt WahlreformAusschuss gewählt worden, es wäre von Interesse zu erfahren, wann derselbe in Thätigkeit tritt; ich wenigstens habe ein Interesse. Ich möchte deshalb die Anfrage an den Obmann stellen, auf wann er die nächste, respective die erste Sitzung dieses Ausschusses anzuberaumen beabsichtigt. 64 VII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. L Session, 8. Periode 1897. Johannes Thurnher: Ich habe die Ehre, in dieser Beziehung die Mittheilung zu machen, dass die Mitglieder des Grundbuchs-Ausschusses und des vom Herrn Vorredner erwähnten Ausschusses in einigen Personen dieselben sind und. dass es mir daran gelegen war, die Arbeiten nicht nebeneinander, sondern nacheinander der Erledigung zuzuführen. Der Grundbuchs-Ausschuss wird heute, nachdem er seine Arbeit vollendet hat, nach der Haussitzung den Bericht des Herrn Berichterstatters entgegennehmen und verificieren. Also von dieser Seite ist dann kein Hindernis mehr. Dann sind aber noch andere wichtige Angelegenheiten, welche ebenfalls nacheinander zu ihrer Erledigung drängen, und da hängt es nicht vom Obmanne des betreffenden Ausschusses allein ab, sondern von der Mehrheit der Abgeordneten, wie die Arbeit eingetheilt wird. In dieser Beziehung werde ich mich durch Anfragen und Drängen von einzelnen Personen um keines Haares Breite schneller treiben lassen, als es der Mehrheit der Abgeordneten entspricht und ich kann daher dem Herrn Vorredner nicht sagen, wann die nächste Sitzung des Wahlreform-Ausschusses stattfinden wird. Landeshauptmann: Ich habe dem h. Hause noch mitzutheilen, dass sich der Wahlreform-Ausschuss constituiert und, wie Sie bereits vernommen haben, zum Obmanne den Herrn Abgeordneten Johannes Thurnher, zunl Berichterstatter den Herrn Abgeordneten Dressel gewählt hat. Bevor ich zur Tagesordnung übergehe, muss ich bemerken, dass ich mir an derselben einige Änderungen vorzunehmen erlaube. Der erste Gegenstand der Tagesordnung ist nämlich der Bericht des Landes-Ausschusses über die Ausführung der Landtagsbeschlüsse, betreffend die Verbesserung der materiellen Lage des Lehrerstandes. Rücksichtlich dieses Gegenstandes muss ich bemerken, dass mir von einer Anzahl von Abgeordneten der Wunsch nahe gelegt worden ist, diesen Bericht seinerzeit gemeinsam mit dem Berichte des Schul-Ausschusses über die Petition des katholischen Lehrer-Vereines in Verhandlung zu ziehen, damit nicht zweimal über denselben Gegenstand eine ausführliche Debatte stattfinde. Ich glaube feinem Anstand zu begegnen, wenn ich diesem Wunsche nachkomme, und werde diesen Bericht von der heutigen Tagesordnung absetzen und gleichzeitig mit dem Berichte über die Petition des katholischen Lehrervereines in einer späteren Sitzung zur Verhandlung bringen. Dagegen möchte ich mir erlauben, zwei andere Gegenstände auf die heutige Tagesordnung zu setzen, bei welchen es sich ihrer Natur nach nur um die formelle Behandlung handelt. Der erste ist ein Gesuch der Parcelle Beschling uni eine nochmalige Unterstützung zu den Illwuhrbauten, der zweite eine Eingabe des Central-Ausschusses des Vorarlberger Feuerwehrgauverbandes um Abänderung einiger Paragraphen des Feuerwehrfonds-Gesetzes. Ich werde, wenn das h. Haus dagegen keine Einwendung erhebt, diese beiden Gegenstände am Schlusse der Tagesordnung in Verhandlung ziehen. Martin Thurnher: Ich beantrage diese Gegenstände, da sie nur formeller Natur sind, sofort dem volkswirtschaftlichen Ausschüsse zu überweisen. Landeshauptmann: Es ist die Zuweisung dieser Gegenstände an den volkswirtschaftlichen Ausschuss beantragt. Da keine Einwendung erfolgt, so betrachte ich den Antrag als mit Ihrer Zustimmung versehen. Wir kommen nun zum nächsten Gegenstände der Tagesordnung, nämlich zum Berichte des Landes-Ausschusses über die Gesuche des katholischen Schulvereines und des Vereines zur Pflege kranker Studierender in Wien. Ich ersuche den Herrn Abgeordneten Martin Thurnher als Referenten das Wort zu nehmen. Martin Thurnher: Ich habe dem dem h. Hause vorliegenden Berichte weiter nichts beizufügen, sondern verweise auf denselben und stelle namens des Landes-Ausschusses folgenden Antrag. Der h. Landtag wolle beschließen: "Dem katholischen Schulvereine für Österreich wird für das Jahr 1897 eine Subvention von 100 fl. und dem Vereine zur Pflege kranker Studierender in Wien eine solche von 20 sl. aus dem Landesfonde bewilligt." Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. VII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session, 8. Periode 1897. 65 Ganahl: Es wird beantragt, einem katholischen Schulvereine für Österreich eine Subvention von 100 fl. aus Landesmitteln zu bewilligen. Dieser katholische Schulverein scheint seinem Wesen nach ein politischer Verein zu sein, und da möchte ich fragen: Wie kommt das Land Vorarlberg dazu, irgend einem politischen Vereine eine Subvention zu verabreichen? Im Weiteren fallt mir auf, dass diese 100 fl. verquickt sind mit den 20 fl., welche für die Pflege kranker Studierender in Wien bewilligt werden sollen. Was ist für eine Verwandtschaft zwischen dem katholischen Schulvereine und den: Vereine für Pflege kranker Studierender in Wien? Ich möchte beantragen, dass man diese beide Fragen trennt, die miteinander ja gar nichts zu thun haben. Martin Thurnher: Die Vereinigung ist auf Wunsch des Herrn Dr. Waibel geschehen. Ganahl: Eine solche Verquickung aber nicht. Dr. Waibel: Da muss ich schon ums Wort bitten. Landeshauptmann: Zunächst hat der Herr Abg. Johannes Thurnher das Wort. Johannes Thurnher: Der Herr Vorredner hat zwei Sachen behandelt. Zuerst hat er erklärt, der katholische Schulverein für Österreich sei eilt politischer Verein. Ich möchte ihn fragen, woher er das weiß. Die h. Regierung hat die Statuten des katholischen Schulvereines als eines nicht politischen Vereines genehmiget. Ich glaube, wenn er in dieser Beziehung Bedenken hat, so hat er es mit der h. Regierung zu thun. Es wäre vielmehr eine Interpellation an die h. Regierung von seiner Seite am Platze, warum man einem katholischen Schulvereine für Österreich gestattet, in Vorarlberg durch die Schulvereinsgruppen zu politisieren, beziehungsweise Gelder zu sammeln. Etwas weiteres wird wohl kaum geschehen, als dass die Mitglieder zu Beiträgen herangezogen werden und dass in alljährlichen oder bloß in Versammlungen von alle zwei Jahre über die Ziele des katholischen Schulvereines gesprochen wird. Ob nun diese Ziele politische sind oder nicht, so wird das seine Sache sein, das zu beurtheilen. Wenn er sich aber gewiss ist, dass dieser Verein ein politischer ist, so glaube ich, ist von feinem Standpunkte aus eine energische Interpellation an die hohe Regierung am Platze. Was die andere Frage betrifft, dass diese beiden Gegenstände miteinander verquickt werden, so muss ich darauf erwidern, dass eine solche Frage wohl etwas Mangel an Auffassung oder Gedächtnisschwäche entspringen kann, indem sein Gesinnungsgenosse Dr. Waibel, um Druckkosten zu ersparen, in .einer früheren Sitzung den Wunsch geäußert hat, dass solche Gegenstände, welche in einem Punkte wenigstens eins sind, nämlich, dass Geld gegeben werden soll, in einem Bericht zusammengezogen werden. . Diese Antwort wird ihm Herr Dr. Waibel sicher selbst geben, wenn er es für nothwendig findet. Dr. Waibel: Es ist ein ganz interessantes Stück von Sophistik, welche hier getrieben wird. Ich habe allerdings die Anregung gegeben, dass man solche Kleinigkeiten zusammenfassen und zusammen in einem Berichte erledigen soll. Ich habe aber damit nicht sagen wollen, dass man Dinge, die nicht zusammengehören, in ein und denselben Bericht aufnehmen soll. Diese Absicht kann man mir doch nicht zumuthen. Es ist im Interesse der Sache gelegen, dass man Dinge zusammenfasst, die wirklich zusammengehören. Wir haben eine Partie anderer Unterstützungsgesuche vor uns, die noch zu erledigen sind, und die eine gewisse Verwandtschaft mit dem zweiten Gesuche haben; bei diesen hätte man es gut mit abmachen können. Dies nur zur Aufklärung der Anregung, welche ich gegeben habe. Weiters möchte ich dem Antrage des Herrn Ganahl beistimmen, dass diese Gegenstände, weil sie nicht zusammengehören, getrennt zur Abstimmung gebracht werden. Landeshauptmann: Ich möchte constatieren, dass ich ohnedies, nachdem zwei verschiedene Gegenstände hier vorliegen, getrennte Abstimmung vornehmen wollte, damit Gelegenheit geboten ist, auch nur für den einen oder anderen zu stimmen. Ganahl: Es wird mir versichert, dass der katholische Schulverein kein politischer Verein sei. Das ist möglich. Seinem Wesen nach scheint er es aber doch zu sein. Was meinen Antrag anbelangt, die Punkte zu trennen, so muss ich darauf 66 VII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session, 8. Periode 1897. beharren, weil ich zwischen diesen beiden Gegenständen absolut keine Verbindung erblicke. Es wurde vom Vorredner, Herrn Johannes Thurnher, bemerkt, es sei Mangel an Auffassung oder ein Zeichen eines schwachen Gedächtnisses meinerseits, wenn ich nicht wisse, dass in früherer Session diese Anregung gegeben worden. Der Herr Abgeordnete erinnert sich dabei nicht, dass ich in der früheren Session weder Sitz noch Stimme in diesem Hause gehabt habe. Was die Bemerkung dieses Herrn Vorredners über den Mangel an Auffassung und die Gedächtnisschwäche anlangt, so gehört das in ein Gebiet, auf das ich diesem Herrn nicht folgen will. Unhöflich zu sein ist kein Kunststück, wenn man die Eignung dazu besitzt. (Heiterkeit links.) Johannes Thurnher: Ich bitte um das Wort zu einer thatsächlichen Berichtigung. Der Herr Vorredner hat mich irrig aufgefasst, wenn er glaubt, ich habe gesagt, dass diese Anregung in der früheren Session von Herrn Abgeordneten Dr. Waide! gebracht worden sei. Ich habe ausdrücklich gesagt: "in einer früheren Sitzung ist diese Anregung gemacht worden." Da durfte ich wohl meinen, dass der Herr Vorredner, da er doch gegenwärtig war, soviel Auffassung und Gedächtnis schon hätte haben können, um sich des Antrages seines Herrn Gesinnungsgenossen Dr. Waibel zu erinnern. Landeshauptmann: Wer wünscht weiter das Wort? Da das nicht der Fall ist, so ist die Debatte geschlossen. Ich ertheile das Wort noch dem Herrn Berichterstatter. Martin Thurnher: Es sei mir erlaubt, nur einige, kurze Bemerkungen zu machen. Es ist die Zusammenfassung dieser beiden Gegenstände in einem Berichte, wie einer der Herren Vorredner bereits hervorgehoben hat, gerade über Anregung des Herrn Dr. Waibel erfolgt. Der Bericht über das Gesuch des Vereines zur Pflege kranker Studierender in Wien war damals schon fertiggestellt, und mittlerweile war auch das Gesuch des katholischen Schulvereines für Österreich gekommen, worüber auch sofort der Bericht ausgearbeitet wurde. Man hat nun beide Berichte zusammengezogen, was ja ganz gut geschehen konnte. Ich kann mich erinnern, dass der Finanz-Ausschuss in früheren Jahren das Gesuch des katholischen Schulvereines mit ganz ähnlichen Gesuchen, auch mit dem des Vereines kranker Studierender verhandelt und in demselben Berichte darüber seine Anträge erstattet hat. Damals ist Niemanden eingefallen, etwas Besonderes daran zu finden. Gegenüber solchen Kleinigkeiten, ist es nicht der Mühe wert, darüber weiter zu sprechen. Was die Beanständigung der Subvention des katholischen Schulvereines anbelangt, so ist schon in den früheren Jahren hervorgehoben worden, dass der katholische Schulverein für Vorarlberg außerordentlich verdienstvoll wirkt, indem er bedeutende Summen in Form von Stipendien den armen Zöglingen des Lehrerseminars in Tisis zuwendet. Ich kann diesbezüglich nur mittheilen, dass von diesem Vereine im Jahre 1896 Stipendien im Ausmaße von 530 fl. in dieser Weise ertheilt wurden und für 1897 ebenfalls solche von zusammen über 300 fl. zur Vertheilung gelangen werden. Schon in Rücksicht darauf ist der Antrag des Landes-Ausschusses begründet, und ich empfehle denselben nochmals zur Annahme. Landeshauptmann: Ich schreite zur Abstimmung und zwar über Wunsch mehrerer Herren Abgeordneten in getrennter Weise. Zunächst kommt der erste Theil des Antrages, betreffend die Subventionierung des katholischen Schulvereines für Österreich zur Abstimmung. Ich ersuche jene Herren, welche diesem Theile des Antrages beistimmen, sich von den Sitzen erheben zu wollen. Mit Majorität angenommen. Ich ersuche nun jene Herren, welche dem zweiten Theile des Antrages, betreffend die Subventionierung des Vereines zur Pflege kranker Studierender in Wien, die Zustimmung ertheilen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Einstimmig angenommen. Dieser Gegenstand wäre nun erledigt. Der nächste Punkt unserer Tagesordnung ist der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über das Gesuch der Gemeinde St. Anton um Subvention zu den Ill-Wuhrbauten. VII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session, 8. Periode 1897. 67 Ich ersuche den Herrn Berichterstatter, Martin Thurnher, das Wort zu ergreifen. Martin Thurnher: Die Bauten, welche an der Ill zum Schutze der Gemeinde St. Anton erstellt werden sollen, bezwecken die theilweise Sanierung der misslichen, und die genannte Gemeinde sehr gefährdenden und schädigenden Verhältnisse, die durch den im Jahre 1894 erfolgten Ausbruch des Vensertobels geschaffen wurden. Durch diese Bauten soll eine Strecke des Flusses vom Vensertobel auswärts der Regulierung unterzogen und dem regellosen und seit 1894 verwilderten Laufe des Flusses Einhalt gethan werden. Die Gemeinde St. Anton ist eine kleine und arme Gemeinde, welche außer Stande ist, die bedeutenden Kosten dieser Bauten zu erschwingen und zu bestreiten. Wenn irgendwo die Gewährung von Hilfe für Kleine und Schwache am Platze ist, so ist es hier der Fall. Der hohe Landtag hat in den letzten Jahren einer Reihe von Gemeinden in ähnlichen Fällen seine Hilfe nicht versagt, und so hoffe ich, dass es auch diesmal wieder geschieht, und der Antrag des volkswirtschaftlichen Ausschusses von der Landesvertretung acceptiert werde. Der Antrag des volkswirtschaftlichen Ausschusses, den ich im Namen desselben stelle, lautet: (Liest den Antrag aus Beilage XX.) Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. Wenn sich Niemand zum Worte meldet, so schreite ich zur Abstimmung. Ich ersuche jene Herren, welche dem Antrage des volkswirtschaftlichen Ausschusses, wie er verlesen worden ist, die Zustimmung geben, sich von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über den Gesetzentwurf, betreffend das Verfahren bei Recursen gegen Verfügungen der Gemeindevorstehungen und Gemeindevertretungen. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Martin Thurnher das Wort zu ergreifen. Martin Thurnher: Die Gründe, welche den Landes-Ausschuss veranlasst haben, die vorliegende Gesetzesvorlage dein h. Landtage zu unterbreiten, sind schon im Motivenberichte des Landes-Ausschusses aufgeführt. Es bestehen hinsichtlich der Recursfristen in einer Reihe von Landesgesetzen empfindliche Lücken, welche durch den vorliegenden Gesetzentwurf ausgefüllt werden sollen. Der § 38 der G.-O. für sich allein schon erfordert eine Ergänzung. Dieser Paragraph sagt, dass gegen Verfügungen und Anordnungen des Gemeindevorstehers die Berufung an den Gemeinde-Ausschuss ergriffen werden könne, ohne jedoch des Weiteren zu bestimmen, ob dies nach 14 Tagen, nach einem Monate oder nach einem Jahre zu geschehen hat. Darüber ist keine Bestimmung enthalten. Gerade jetzt liegen beispielsweise beim Verwaltungs-Gerichtshofe zwei Angelegenheiten zur Entscheidung vor, bei welchen Entscheidungen gerade der § 38 der G.-O. eine Hauptrolle spielen wird. In einem Falle hat der Gemeindevorsteher der Partei eine 3tägige Recursfrist eingeräumt, der Landes-Ausschuss hat aber ausgesprochen, es sei analog dem § 38 der G.-O. eine 14tägige Recursfrist zu gewähren. Bei dem anderen Falle handelt es sich um die Berufung gegen die Verfügung eines Gemeindevorstehers, die vielleicht vor mehr als Jahresfrist erflossen ist. Es ist also sehr nothwendig, dass diesbezüglich eine Regelung eintrete und der volkswirtschaftliche Ausschuss erhebt im Einverständnisse mit dem Landes-Ausschusse den Antrag: Der h. Landtag wolle beschließen: "Dem beiliegenden Gesetzentwürfe, womit Bestimmungen bezüglich des Verfahrens bei Geltendmachung der Rechtsmittel gegen Entscheidungen und Verfügungen der Gemeindebehörden und Gemeindevertretungen getroffen werden, wird die Zustimmung ertheilt. Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Generaldebatte. - Wenn sich in derselben Niemand zürn Worte meldet, so nehme ich an, dass das h. Haus die Zustimmung gibt, dass in die Specialdebatte eingegangen werde. Ich werde also zur Specialdebatte übergehen und ersuche den Herrn Berichterstatter den § 1 zu verlesen. Martin Thurnher: Ich glaube, das h. Haus wird mich von der Verlesung der einzelnen 68 VII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session der 8. Periode 1897. Paragraphe entbinden, nachdem dieser Bericht und Gesetz- ? entwarf sich schon seit einigen Tagen in den Händen der Herren Abgeordneten befindet. Wenn kein Widerspruch dagegen erhoben wird, so werde ich mich mit der Anrufung der einzelnen Paragraphe begnügen. Landeshauptmann: Ich werde also nach Anrufung eines jeden Paragraphen eine Pause eintreten lassen, und ersuche jene Herren, welche zu dem einen oder anderen Paragraphen zu sprechen wünschen, sich zum Worte zu melden. Wenn sich Niemand zum Worte meldet, so werde ich die Paragraphen als angenommen erklären. Marlin Thurnher: § i. Dr. v. Preu: Ich möchte mir die Anfrage erlauben, ob hier nicht vielleicht ein Druckverstoß vorliegt, es heißt: "Recurse gegen Entscheidungen und Verfügungen der Gemeindebehörden .... sind in allen Fällen, für welche nicht gesetzlich eine besondere Recursfrist vorgezeichnet ist, binnen 14 Tagen von dem Zustellungstage bezw. bei Beschlüssen von dem dem Tage der öffentlichen Verlautbarung nachfolgenden Tage an gerechnet einzubringen." Ich vermuthe, dass es heißen soll: "binnen 14 Tagen von dem dem Zustellungstage .........nachfolgenden Tage an gerechnet." Es ist das für uns zwar von nicht großer Bedeutung, wir wissen ganz genau, dass nach vielen Entscheidungen die Berufungsfrist immer erst mit dem Tage nach der erfolgten Zustellung zu laufen beginnt und es wäre daher nicht zweifelhaft, wie man es in dieser Beziehung zu halten hat. Es ist aber immerhin sonderbar, dass es hier zuerst heißt "binnen 14 Tagen von dem Zustellungstage" und dann "bei Beschlüssen von dem dem Tage der öffentlichen Verlautbarung nachfolgenden Tage au gerechnet". Ich würde mir daher erlauben, vorzuschlagen, auch das erste Mal zu sagen "von dem dem Zustellungstage" oder "von dem der Zustellung bezw. bei Beschlüssen von dem dem Tage der öffentlichen Verlautbarung nachfolgenden Tage an gerechnet". Martin Thurnher: Ich kann constatieren, dass der Wortlaut des ursprünglichen Manuscriptes so heißt, wie ihn der Herr Dr. von Preu wünscht. Im ursprünglichen Manuscripte heißt es ausdrücklich "binnen 14 Tagen von dem dem Zustellungstage bezw. bei Beschlüssen von dem dem Tage der öffentlichen Verlautbarung nachfolgenden Tage au gerechnet". Wenn es in der gedrückten LandesAusschuss-Vorlage nicht so heißen sollte, so beruht das auf einem Druckfehler. Landeshauptmann: Wenn das h. Haus mit dieser Druckfehlerberichtigung einverstanden ist und keine weitere Bemerkung erfolgt, so erkläre ich den § 1 als angenommen. Martin Thurnher: § 2. Landeshauptmann: Angenommen. Martin Thurnher: § 3. Landeshauptmann: Angenommen. Martin Thurnher: § 4. Landeshauptmann: Angenommen. Martin Thurnher: § 5. Landeshauptmann: Angenommen. Martin Thurnher: § 6. Landeshauptmann: Angenommen. Martin Thurnher: (Liest Titel und Eingang des Gesetzes.) Landeshauptmann: Wird gegen Titel und Eingang des Gesetzes eine Einwendung erhoben? Es ist dies nicht der Fall, somit ist das Gesetz in zweiter Lesung angenommen. Marlin Thurnher: Ich beantrage die Vornahme der dritten Lesung. Landeshauptmann: Der Herr Berichterstatter beantragt die Vornahme der dritten Lesung dieses Gesetzentwurfes. Wird dagegen etwas eingewendet? Da dies nicht der Fall ist, so ersuche ich jene Herren, welche dem soeben in zweiter Lesung VII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session, 8. Periode 1897. 69 beschlossenen Gesetzentwürfe auch in dritter Lesung die Zustimmung geben, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Der nächste Gegenstand der heutigen Tagesordnung ist der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über das Gesuch der Gemeinde Lech betreffend die Gewährung einer Subvention zur Instandhaltung der Flexenstraße. Ich ersuche den Herrn Referenten Martin Thurnher den Bericht vorzutragen. Martin Thurnher: Das von der Gemeinde Lech eingebrachte Gesuch um eine Beitragsleistung zur künftigen Instandhaltung der Flexenstraße ist nach Ansicht des volkswirtschaftlichen Ausschusses etwas verfrüht, die Straße ist noch nicht fertig und den Gemeinden noch nicht übergeben. Auch liegen keine Erhebungen, welche Beitrüge die Instandhaltung dieser Straße jährlich erfordern dürfte, vor. Andererseits ist der volkswirtschaftliche Ausschuss der Anschauung, dass in der Folge, wenn die mit großen Kosten erstellte Straße dauernd im guten Zustande erhalten werden soll, der Gemeinde Lech, welche die Erhaltung der Straße rechtsverbindlich übernommen hat, seinerzeit eine angemessene jährliche Subvention gewährt werden muss. Sonach ist der Antrag des volkswirtschaftlichen Ausschusses begründet, der lautet wie folgt: (Liest den Antrag aus Beilage XXII.) Landeshauptmann: Ich eröffne über diesen Bericht und Antrag die Debatte. - Da sich Niemand zum Worte meldet, so kann ich zur Abstimmung schreiten und ersuche jene Herren, welche diesen! Anträge des volkswirtschaftlichen Ausschusses die Zustimmung geben, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Der nächste und letzte Gegenstand der Tagesordnung ist das Gesuch der Gemeinde Thüringen in Angelegenheit der Ausführung der Lutzregulierung. Ich erwarte über die geschäftliche Behandlung dieses Gegenstandes einen Antrag. Müller: Ich beantrage diesen Gegenstand dem volkswirtschaftlichen Ausschüsse zur Vorberathung und Berichterstattung zu überweisen. Landeshauptmann: Es ist die Zuweisung dieses Gegenstandes an den volkswirtschaftlichen Ausschuss beantragt. Wenn keine Einwendung dagegen erfolgt, so betrachte ich diesen Antrag als mit ihrer Zustimmung versehen. Die Zustimmung ist gegeben. Die heutige Tagesordnung ist somit erschöpft. Ich habe dem h. Hause noch mitzutheilen, dass der Grundbuchs-Ausschuss unmittelbar nach der Haussitzung zu einer kurzen Berathung in dem Vorzimmer zusammentreten wird; ferner wird der Schul-Ausschuss nach der Haussitzung in dem kleinen Zimmer neben meiner Kanzlei zu einer Sitzung zusammentreten und ungefähr nach einer Viertelstunde, nachdem der Grundbuchs-Ausschuss seine Berathung abgeschlossen hat, wird der volkswirtschaftliche Ausschuss sich zu einer Sitzung in diesem Vorzimmer versammeln. Die nächste Sitzung findet am kommenden Dienstag um 10 Uhr Vormittag statt mit dem einzigen Gegenstände: Bericht des Grundbuchs-Ausschusses über die Landes-Ausschuss-Vorlage, betreffend die Einführung des Grundbuches in Vorarlberg und die- Erlassung reichsgesetzlicher Bestimmungen hierüber. Die heutige Sitzung ist geschlossen. (Schluss der Sitzung um 10 Uhr 40 Min. vormittags.) Druck von J. N. Teutsch, Bregenz. Dorarl'öerger Landtag. 7. Sitzung am 11. Februar 1897, unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rh o mb er g. ---------------- 8-0-8--------- ------ Gegenwärtig 20 Abgeordnete. Abwesend Herr Rudolf Wittwer. RegierungsverLreierrHerrHtattHartereiratHGrafIofefTHun-HoHenflem. Beginn der Sitzung 10 Uhr 5 Min. Vormittags. Landeshauptmann: Indem ich die Sitzung für eröffnet erkläre, ersuche ich um Verlesung des Protokolles der letzten Sitzung. (Secretär verliest dasselbe.) Wird gegen die Fassung des Protokolles irgend eine Einwendung erhoben. — Da dies nicht der Fall ist, betrachte ich dasselbe als genehmigt. Es ist mir ein Einlaufstück zugekommen, nämlich eine Bitte des Lehrer-Vereines des Landes Vorarlberg um Abänderung des Gesetzes vom 17. Jänner 1870, betreffend die Rechtsverhältnisse des Lehrerstandes. Ich glaube von der Verlesung kann Umgang ge­ nommen werden, nachdem diese Petition sich lediglich auf die bereits früher überreichte Petition bezieht. und ich erlaube mir die Anregung zu machen, die­ selbe in dringlichem Wege dem Schulausschusse zu überweisen. Da keine Einwendung dagegen erfolgt, so werde ich so vorgehen. Dr. Waibel: Ich bitte um das Wort zur Geschäftsordnung. Es ist schon vor einiger Zeit eilt Wahlreform­ Ausschuss gewählt worden, es wäre von Interesse zu erfahren, wann derselbe in Thätigkeit tritt; ich wenigstens habe ein Interesse. Ich möchte deshalb die Anfrage an den Obmann stellen, auf wann er die nächste, respective die erste Sitzung dieses Aus­ schusses anzuberaumen beabsichtigt. 64 VII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. Johannes Thurnher: Ich habe die Ehre, in dieser Beziehung die Mittheilung zu machen, dass die Mitglieder des Grundbuchs-Ausschusses und des vom Herrn Vorredner erwähnten Ausschusses in einigen Personen dieselben sind und. dass es mir daran gelegen war, die Arbeiten nicht nebeneinander, sondern nacheinander der Erledigung zuzuführen. Der Grundbuchs-Ausschuss wird heute, nachdem er seine Arbeit vollendet hat, nach der Haussitzung den Bericht des Herrn Berichterstatters entgegen­ nehmen und verificieren. Also von dieser Seite ist dann kein Hindernis mehr. Dann sind aber noch andere wichtige An­ gelegenheiten, welche ebenfalls nacheinander zu ihrer Erledigung drängen, und da hängt es nicht vom Obmanne des betreffenden Ausschusses allein ab, sondern von der Mehrheit der Abgeordneten, wie die Arbeit eingetheilt wird. In dieser Beziehung werde ich mich durch Anfragen und Drängen von einzelnen Personen um keines Haares Breite schneller treiben lassen, als es der Mehrheit der Abgeordneten entspricht und ich kann daher dem Herrn Vorredner nicht sagen, wann die nächste Sitzung des Wahl­ reform-Ausschusses stattfinden wird. Landeshauptmann: Ich habe dem h. Hause noch mitzutheilen, dass sich der Wahlreform-Ausschuss constituiert und, wie Sie bereits vernommen haben, zum Obmanne den Herrn Abgeordneten Johannes Thurnher, zunl Berichterstatter den Herrn Abgeord­ neten Dressel gewählt hat. Bevor ich zur Tagesordnung übergehe, muss ich bemerken, dass ich mir an derselben einige Änderungen vorznnehmen erlaube. Der erste Gegen­ stand der Tagesordnung ist nämlich der Bericht des Landes-Ausschusses über die Ausführung der Landtagsbeschlüsse, betreffend die Verbesserung der materiellen Lage des Lehrerstandes. Rücksichtlich dieses Gegenstandes nmss ich bemerken, dass mir von einer Anzahl von Abgeordneten der Wunsch nahe gelegt worden ist, diesen Bericht seinerzeit gemeinsam mit dem Berichte des Schul-Ausschusses über die Petition des katholischen Lehrer-Vereines in Verhandlung zu ziehen, damit nicht zweimal über denselben Gegenstand eine ausführliche Debatte stattfinde. Ich glaube feinem Anstand zu begegnen, wenn ich diesen! Wunsche nachkomme, und werde diesen Bericht von der heutigen Tagesordnung ab­ setzen und gleichzeitig mit dein Berichte über die L Session, 8. Periode 1897. Petition des katholischen Lehrervereines in einer späteren Sitzung zur Verhandlung bringen. Da­ gegen möchte ich mir erlauben, zwei andere Gegen­ stände auf die heutige Tagesordnung zu setzen, bei welchen es sich ihrer Natur nach nur um die formelle Behandlung handelt. Der erste ist ein Gesuch der Parcelle Beschling uni eine nochmalige Unter­ stützung zu den Jllwuhrbauten, der zweite eine Eingabe des Central-Ausschusses des Vorarlberger Feuerwehrgauverbandes um Abänderung einiger Paragraphen des Feuerwehrfonds-Gesetzes. Ich werde, wenn das h. Haus dagegen keine Einwendung erhebt, diese beiden Gegenstände am Schluffe der Tagesordnung in Verhandlung ziehen. Martin Thurnher: Ich beantrage diese Gegen­ stände, da sie nur formeller Natur sind, sofort dern volkswirtschaftlichen Ausschüsse zu überweisen. Landeshauptmann: Es ist die Zuweisung dieser Gegenstände an den volkswirtschaftlichen Ausschuss beantragt. — Da keine Einwendung erfolgt, so betrachte ich den Antrag als mit Ihrer Zustimmung versehen. Wir kommen nun zum nächsten Gegenstände der Tagesordnung, nämlich zum Berichte des Landes-Ausschusses über die Gesuche des katholischen Schulvereines und des Vereines zur Pflege kranker Studieren­ der in Wien. Ich ersuche den Herrn Abgeordneten Martin Thurnher als Referenten das Wort zu nehmen. Martin Thurnher: Ich habe dem dem h. Hanse vorliegenden Berichte weiter nichts beizufügen, sondern verweise auf denselben und stelle namens des Landes-Ausschusses folgenden Antrag. Der h. Landtag wolle beschließen: „Dem katholischen Schulvereine für Österreich wird für das Jahr 1897 eine Subvention von 100 fl. und deni Vereine zur Pflege kranker Studierender in Wien eine solche von 20 sl. aus dem Landesfonde bewilligt." Landcöhanptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. VII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session, 8. Periode 1897. 65 ■ ®fliifll)!: Es wird beantragt, einem katholischen Schulvereine für Oesterreich eine Subvention von 100 fl. aus Landesmitteln zu bewilligen. Dieser katholische Schulverein scheint seinem Wesen nach ein politischer Verein zu sein, und da möchte ich fragen: Wie kommt das Land Vorarlberg dazu, irgend einem politischen Vereine eine Subvention zu verabreichen? Im Weiteren fallt mir auf, dass diese 100 fl. verquickt sind mit den 20 fl., welche für die Pflege kranker Studierender in Wien bewilligt werden sollen. Was ist für eine Ver­ wandtschaft zwischen deni katholischen Schulvereine und den: Vereine für Pflege kranker Studierender in Wien? Ich möchte beantragen, dass man diese beide Fragen trennt, die miteinander ja gar nichts zu thun haben. gewiss ist, dass dieser Verein ein politischer ist, so glaube ich, ist von feinem Standpunkte aus eine energische Interpellation an die hohe Regierung am Platze. Was die andere Frage betrifft, dass diese beiden Gegenstände miteinander verquickt werden, so muss ich darauf erwidern, dass eine solche Frage wohl etwas Mangel an Auffassung oder Gedächtnis­ schwäche entspringen kaun, indem sein Gesinnungs­ genosse Dr. Waibel, um Druckkosten zu ersparen, in .einer früheren Sitzung den Wunsch geäußert hat, dass solche Gegenstände, welche in einem Punkte wenigstens eins sind, nämlich, dass Geld gegeben werden soll, in einem Bericht zusammengezogen werden. . Diese Antwort wird ihm Herr Dr. Waibel sicher selbst geben, wenn er es für nothwendig findet. Martin Thurnher: Die Vereinigung ist auf Wunsch des Herrn Dr. Waibel geschehen. Dr. Waibel: Es ist ein ganz interessantes Stück von Sophistik, welche hier getrieben wird. Ich habe allerdings die Anregung gegeben, dass man solche Kleinigkeiten zusammenfassen und zusammen in einem Berichte erledigen soll. Ich habe aber damit nicht sagen wollen, dass man Dinge, die nicht zusammengehören, in ein und denselben Bericht aufnehmen soll. Diese Absicht kann man mir doch nicht zumuthen. Es ist im Interesse der Sache gelegen, dass man Dinge zusammenfasst, die wirklich zusammengehören. Wir haben eine Partie anderer Unterstützungsgesuche vor uns, die noch zu erledigen sind, und die eine gewisse Verwandtschaft mit dem zweiten Gesuche haben; bei diesen hätte man es gut mit abmachen können. Dies nur zur Aufklärung der Anregung, welche ich gegeben habe. Weiters möchte ich dem Anträge des Herrn Ganahl beistimmen, dass diese Gegenstände, weil sie nicht zusammengehören, getrennt zur Abstimmung gebracht werden. Ganahl: Eine solche Verquickung aber nicht. Dr. Waibel: Da muss ich schon ums Wort bitten. Landeshauptmann: Zunächst hat Abg. Johannes Thurnher das Wort. der Herr Johannes Thurnher: Der Herr Vorredner hat zwei Sachen behandelt. Zuerst hat er erklärt, der katholische Schulverein für Österreich sei eilt poli­ tischer Verein. Ich möchte ihn fragen, woher er das weiß. Die h. Regierung hat die Statuten des katholischen Schulvereines als eines nicht politischen Vereines genehmiget. Ich glaube, wenn er in dieser Beziehung Bedenken hat, so hat er es mit der h. Regierung zu thun. Es wäre vielmehr eine Interpellation an die h. Regierung von seiner Seite am Platze, r warum man einem katholischen Schulvereine für Österreich gestattet, in Vorarlberg durch die Schulvereinsgruppen zu politisieren, be­ ziehungsweise Gelder zu sammeln. Etwas weiteres wird wohl kaum geschehen, als dass die Mitglieder zu Beiträgen herangezogen werden und dass in alljährlichen oder bloß in Versammlungen von alle zwei Jahre über die Ziele des katholischen Schulvereines gesprochen wird. Ob nun diese Ziele politische sind oder nicht, so wird das seine Sache sein, das zu beurtheilen. Wenn er sich aber Landeshauptmann: Ich möchte constatieren, dass ich ohnedies, nachdem zwei verschiedene Gegen­ stände hier vorliegen, getrennte Abstimmung vor­ nehmen wollte, damit Gelegenheit geboten ist, auch nur für den einen oder anderen zu stimmen. Ganahl: Es wird mir versichert, dass der katholische Schulverein kein politischer Verein sei. Das ist möglich. Seinem Wesen nach scheint er es aber doch zu sein. Was meinen Antrag anbe­ langt, die Punkte zu trennen, so muss ich darauf VII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. 66 beharren, weil ich zwischen diesen beiden Gegen­ ständen absolut keine Verbindung erblicke. Es wurde vom Vorredner, Herrn Johannes Thurnher, bemerkt, es sei Mangel an Auffassung oder ein Zeichen eines schwachen Gedächtnisses meinerseits, wenn ich nicht wisse, dass in früherer Session diese Anregung gegeben worden. Der Herr Abgeordnete erinnert sich dabei nicht, dass ich in der früheren Session weder Sitz noch Stimme in diesem Hause gehabt habe. Was die Bemerkung dieses Herrn Vorredners über den Mangel an Auf­ fassung und die Gedächtnisschwäche anlangt, so gehört das in ein Gebiet, auf das ich diesem Herrn nicht folgen will. Unhöflich zu sein ist kein Kunst­ stück, wenn man die Eignung dazu besitzt. (Heiterkeit links.) Johannes Thnrnher: Ich bitte um das Wort zu einer thatsächlichen Berichtigung. Der Herr Vorredner hat mich irrig aufgefasst, wenn er glaubt, ich habe gesagt, dass diese Anregung in der früheren Session von Herrn Abgeordneten Dr. Waide! gebracht worden sei. Ich habe ausdrücklich gesagt: „in einer früheren Sitzung ist diese Anregung gemacht worden." Da durfte ich wohl meinen, dass der Herr Vorredner, da er doch gegenwärtig war, soviel Auffassung und Gedächtnis schon hätte haben können, um sich des Antrages seines Herrn Gesinnungsgenossen Dr. Waibel zu erinnern. Landeshauptmann: Wer wünscht weiter das Wort? — Da das nicht der Fall ist, so ist die Debatte geschlossen. Ich ertheile das Wort noch dem Herrn Berichterstatter. Martin Thurnher: Es sei mir erlaubt, nur einige, kurze Benierkungen zu machen. Es ist die Zusammenfassung dieser beiden Gegenstände in einem Berichte, wie einer der Herren Vorredner bereits hervorgehoben hat, gerade über Anregung des Herrn Dr. Waibel erfolgt. Der Bericht über das Gesuch des Vereines zur Pflege kranker Studieren­ der in Wien war damals schon fertiggestellt, und mittlerweile war auch das Gesuch des katholischen Schulvereines für Österreich gekommen, worüber auch sofort der Bericht ausgearbeitet wurde. Man hat nun beide Berichte zusammengezogen, was ja I. Session, 8. Periode 1897. ganz gut geschehen konnte. Ich kann mich erinnern, dass der Finanz-Ausschuss in früheren Jahren das Gesuch des katholischen Schulvereines mit ganz ähnlichen Gesuchen, auch mit dem des Vereines kranker Studierender verhandelt und in demselben Berichte darüber seine Anträge erstattet hat. Da­ mals ist Niemanden eingefallen, etwas Besonderes daran zu finden. Gegenüber solchen Kleinigkeiten, ist es nicht der Mühe wert, darüber weiter zu sprechen. Was die Beanständigung der Subvention des katholischen Schulvereines anbelangt, so ist schon in den früheren Jahren hervorgehoben worden, dass der katholische Schulverein für Vorarlberg außerordentlich verdienstvoll wirkt, indem er bedeu­ tende Sunimen in Form von Stipendien den armen Zöglingen des Lehrerseminars in Tisis zuwendet. Ich kann diesbezüglich nur mittheilen, dass von diesem Vereine im Jahre 1896 Stipendien im Ausmaße von 530 fl. in dieser Weise »ertheilt wurden und für 1897 ebenfalls solche von zusam­ men über 300 fl. zur Vertheilung gelangen werden. Schon in Rücksicht darauf ist der Antrag des Landes-Ausschusses begründet, und ich empfehle denselben nochmals zur Annahme. - Landeshauptmann: Ich schreite zur Abstim­ mung und zivar über Wunsch mehrerer Herren Abgeordneten in getrennter Weise. Zunächst kommt der erste Theil des Antrages, betreffend die Sub­ ventionierung des katholischen Schulvereines für Österreich zur Abstimmung. Ich ersuche jene Herren, welche diesem Theile des Antrages beistimmen, sich von den Sitzen er­ heben zu wollen. Mit Majorität angenommen. Ich ersuche nun jene Herren, welche dem zweiten Theile des Antrages, betreffend die Subventionierung des Vereines zur Pflege kranker Studierender in Wien, die Zustimmung ertheilen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Einstimmig angenommen. Dieser Gegenstand wäre nun erledigt. Der nächste Punkt unserer Tagesordnung ist der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über das Gesuch der Ge­ meinde St. Anton um Subvention zu den Jll-Wuhrbauten. VII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session, 8. Periode 1897. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter, Martin Thiirnher, das Wort zu ergreifen. Martin Thurnher: Die Bauten, welche an der Jll zum Schutze der Gemeinde St. Anton erstellt werden sollen, bezwecken die theilweise Sanierung der misslichen, und die genannte Ge­ meinde sehr gefährdenden und schädigenden Ver­ hältnisse, die durch den im Jahre 1894 erfolgten Ausbruch des Vensertobels geschaffen wurden. Durch diese Bauten soll eine Strecke des Flusses vom Vensertobel auswärts der Regulierung unter­ zogen und dem regellosen und seit 1894 verwilderten Laufe des Flusses Einhalt gethan werden. Die Gemeinde St. Anton ist eine kleine und arme Gemeinde, welche außer Stande ist, die bedeutenden Kosten dieser Bauten zu erschwingen und zu bestreiten. Wenn irgendwo die Gewährung von Hilfe für Kleine und Schwache am Platze ist, so ist es hier der Fall. Der hohe Landtag hat in den letzten Jahren einer Reihe von Gemeinden in ähnlichen Fällen seine Hilfe nicht versagt, und so hoffe ich, dass es auch diesmal wieder geschieht, und der Antrag des volkswirtschaftlichen Ausschusses von der Landesvertretung acceptiert werde. Der Antrag des volkswirtschaftlichen Ausschusses, den ich im Namen desselben stelle, lautet: (Liest den Antrag aus Beilage XX.) Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. — Wenn sich Niemand zum Worte meldet, so schreite ich zur Abstimmung. Ich ersuche jene Herren, welche dem Anträge des volkswirtschaftlichen Ausschusses, wie er verlesen worden ist, die Zustimmung geben, sich von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über den Gesetzentwurf, betreffend das Verfahren bei Recursen gegen Verfügungen der Gemeindevor­ stehungen und Gemeindevertretungen. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Martin Thurnher das Wort zu ergreifen. Martin Thuruher: Die Gründe, welche den Landes-Ausschuss veranlasst haben, die vorliegende 67 Gesetzesvorlage dein h. Landtage zu unterbreiten, sind schon im Motivenberichte des Landes-Ausschusses aufgeführt. Es bestehen hinsichtlich der Recursfristen in einer Reihe von Landesgesetzen empfind­ liche Lücken, welche durch den vorliegenden Gesetz­ entwurf ausgefüllt werden sollen. Der § 38 der G.-O. für sich allein schon erfordert eine Ergänzung. Dieser Paragraph sagt, dass gegen Verfügungen und Anordnungen des Gemeindevorstehers die Be­ rufung an den Gemeinde-Ausschuss ergriffen werden könne, ohne jedoch des Weiteren zu bestimmen, ob dies nach 14 Tagen, nach einem Monate oder nach einem Jahre zu geschehen hat. Darüber ist keine Bestimmung enthalten. Gerade jetzt liegen beispiels­ weise beim Verwaltungs-Gerichtshofe zwei Angelegen­ heiten zur Entscheidung vor, bei welchen Entscheidungen gerade der § 38 der G.-O. eine Hauptrolle spielen ivird. In einem Falle hat der Gemeindevorsteher der Partei eine 3tägige Recursfrist eingeräumt, der Landes-Ausschuss hat aber ausgesprochen, es sei analog beut § 38 der G.-O. eine 14tägige Recursfrist zu gewähren. Bei dem anderen Falle handelt es sich um die Berufung gegen die Ver­ fügung eines Gemeindevorstehers, die vielleicht vor mehr als Jahresfrist erflossen ist. Es ist also sehr nothwendig, dass diesbezüglich eine Regelung ein­ trete und der volkswirtschaftliche Ausschuss erhebt im Einverständnisse mit dem Landes-Ausschusse den Antrag: Der h. Landtag wolle beschließen: „Dem beiliegenden Gesetzentwürfe, womit Bestimmungen bezüglich des Verfahrens bei Geltendmachung der Rechtsmittel gegen Ent­ scheidungen und Verfügungen der Gemeinde­ behörden und Gemeindevertretungen getroffen werden, wird die Zustimmung ertheilt. Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Generaldebatte. — Wenn sich in derselben Niemand zürn Worte meldet, so nehme ich an, dass das h. Hnus die Zustimmung gibt, dass in die Specialdebatte eingegangen werde. Ich werde also zur Specialdebatte übergehen und ersuche den Herrn Berichterstatter den § 1 zu verlesen. Martin Thurnher: Ich glaube, das h. Haus wird mich von der Verlesung der einzelnen Para- 68 VII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session der 8. Periode 1897. graphe entbinden, nachdem dieser Bericht und Gesetz- ■ „binnen 14 Tagen von dem dem Zustellungstage bezw. bei Beschlüssen von dem dem Tage der entwarf sich schon seit einigen Tagen in den Händen öffentlichen Verlautbarung nachfolgenden Tage au der Herren Abgeordneten befindet. Wenn kein Wider­ gerechnet". Wenn es in der gedrückten Landes­ spruch dagegen erhoben wird, so werde ich mich mit Ausschuss-Vorlage nicht so heißen sollte, so beruht der Anrufung der einzelnen Paragraphe begnügen. das auf einem Druckfehler. Landeshauptmann: Ich werde also nach An­ Landeshauptmann: Wenn das h. Haus mit rufung eines jeden Paragraphen eine Pause ein­ dieser Druckfehlerberichtigung einverstanden ist und treten lassen, und ersuche jene Herren, welche zu keine weitere Bemerkung erfolgt, so erkläre ich den dem einen oder anderen Paragraphen zu sprechen § 1 als angenommen. wünschen, sich zum Worte zu melden. Wenn sich Niemand zum Worte meldet, so werde Paragraphen als angenommen erklären. ich die Marlin Thurnher: § i. Dr. v. Prcii: Ich möchte mir die Anfrage erlauben, ob hier nicht vielleicht ein Druckverstoß vorliegt, es heißt: „Recurse gegen Entscheidungen und Verfügungen der Gemeindebehörden .... sind in allen Fällen, für welche nicht gesetzlich eine besondere Recursfrist vorgezeichnet ist, binnen 14 Tagen von dem Zustellungstage bezw. bei Be­ schlüssen von dem dem Tage der öffentlichen Ver­ lautbarung nachfolgenden Tage an gerechnet einzubringeu." Ich vermuthe, dass es heißen soll: „binnen 14 Tagen von dem dem Zustellungstage .................. nachfolgenden Tage an gerechnet." Es ist das für uns zwar von nicht großer Bedeutung, wir wissen ganz genau, dass nach vielen Ent­ scheidungen die Berufungsfrist immer erst mit dem Tage nach der erfolgten Zustellung zu laufen be­ ginnt und es wäre daher nicht zweifelhaft, wie man es in dieser Beziehung zu halten hat. Es ist aber immerhin sonderbar, dass cs hier zuerst heißt „binnen 14 Tagen von dem Zustellungstage" und dann „bei Beschlüssen von dem dem Tage der öffentlichen Verlautbarung nachfolgenden Tage au gerechnet". Ich würde mir daher erlauben, vorzuschlageu, auch das erste Btal zu sagen „von dem dem Zustcllungstage" oder „von dem der Zustellung bezw. bei Beschlüssen von deni dem Tage der öffentlichen Verlautbarung nachfolgenden Tage an gerechnet". Martin Thurnher: Ich kann constatiereu, dass der Wortlaut des ursprünglichen Manuscriptes so heißt, wie ihn der Herr Dr. von Preu wünscht. Im ursprünglichen Manuscripte heißt es ausdrücklich Martin Thurnher: § 2. — Landeshauptmann: Angenommen. Martin Thnrnhcr: § 3. — Landeshauptmann: Angenommen. Martin Thurnher: § 4. — Landeshauptmann: Angenommen. Martin Thurnher: § 5. — Landeshauptmann: Angenommen. Martin Thnrnher: § 6. — Landeshauptmann: Angenommen. Martin Thurnher: (Liest Titel und Eingang des Gesetzes.) Landcshauptman: Wird gegen Titel und Ein­ gang des Gesetzes eine Einwendung erhoben? — . Es ist dies nicht der Fall, somit ist das Gesetz in zweiter Lesung angenommen. Marlin Thurnher: Ich beantrage die Vornahme der dritten Lesung. Landcshanptmaun: Der Herr Berichterstatter beantragt die Vornahme der dritten Lesung dieses Gesetzentwurfes. Wird dagegen etwas eingewendet? Da dies nicht der Fall ist, so ersuche ich jene Herren, welche dem soeben in zweiter Lesung VII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. beschlossenen Gesetzentwürfe auch in dritter Lesung die Zustimmung geben, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Der nächste Gegenstand der heutigen Tages­ ordnung ist der Bericht des volkswirtschaftlichenÄusschusses über das Gesuch der Gemeinde Lech betreffend die Ge­ währung einer Subvention zur Instand­ haltung der Flexenstraße. Ich ersuche den Herrn Referenten Martin Thurnher den Bericht vorzutragen. Martin Thurnher: Das von der Gemeinde Lech eingebrachte Gesuch um eine Beitragsleistung zur künftigen Instandhaltung der Flexenstraße ist nach Ansicht des volkswirtschaftlichen Ausschusses etwas verfrüht, die Straße ist uoch nicht fertig und den Gemeinden noch nicht übergeben. Auch liegen keine Erhebungen, welche Beitrüge die Instand­ haltung dieser Straße jährlich erfordern dürfte, vor. Andererseits ist der volkswirtschaftliche Aus­ schuss der Anschauung, dass in der Folge, wenn die mit großen Kosten erstellte Straße dauernd im guten Zustande erhalten werden soll, der Gemeinde Lech, welche die Erhaltung der Straße rechtsver­ bindlich übernommen hat, seinerzeit eine angemessene jährliche Subvention gewährt werden muss. Sonach ist der Antrag des volkswirtschaftlichen Ausschusses begründet, der lautet wie folgt: (Liest den Antrag aus Beilage XXII.) Landeshauptmann: Ich eröffne über diesen Bericht und Antrag die Debatte. — Da sich Niemand zum Worte meldet, so kann ich zur Ab­ stimmung schreiten und ersuche jene Herren, welche diesen! Anträge des volkswirtschaftlichen Ausschusses die Zustimmung geben, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. 69 I. Session, 8. Periode 1897. Der nächste und letzte Gegenstand der Tages­ ordnung ist das Gesuch der Gemeinde Thüringen in Angelegenheit der Aus­ führung der Lutzregulierung. Ich erwarte über die geschäftliche Behandlung dieses Gegenstandes einen Antrag. Müller: Ich beantrage diesen Gegenstand dem volkswirtschaftlichen Ausschüsse zur Vorberathung und Berichterstattung zu überweisen. Landeshauptmann: Es ist die Zuweisung dieses Gegenstandes an den volkswirtschaftlichen Ausschuss beantragt. Wenn keine Einwendung dagegen erfolgt, so betrachte ich diesen Antrag als mit ihrer Zu­ stimmung versehen. — Die Zustimmung ist gegeben. Die heutige Tagesordnung ist somit erschöpft. Ich habe dem h. Hause noch mitzutheilen, dass der Grundbuchs-Ausschuss unmittelbar nach der Haussitzung zu einer kurzen Berathung in denr Vorzimmer zusammentreten wird; ferner wird der Schul-Ausschuss nach der Haussitzung in dem kleinen Zimmer neben meiner Kanzlei zu einer Sitzung znsammentreten und ungefähr nach einer Viertelstunde, nachdem der Grundbuchs-Ausschuss seine Berathung abgeschlossen hat, wird der volks­ wirtschaftliche Ausschuss sich zu einer Sitzung in diesem Vorzimmer versammeln. Die nächste Sitzung findet am kommenden Dienstag um 10 Uhr Vormittag statt mit dem einzigen Gegenstände: Bericht des Grundbuchs-Ausschusses über die Landes-Ausschuss-Vorlage, betreffend die Ein­ führung des Grundbuches in Vorarlberg und die- Erlassung reichsgesetzlicher Bestimmungen hierüber. Die heutige Sitzung ist geschlossen. (Schluss der Sitzung um vormittags.) Druck von I. N. Teutsch, Bregenz. 10 Uhr 40 Miu.