18970219_lts010

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Letzte Änderung 03.07.2021, 11:05
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp08,lts1897,lt1897,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 10. Sitzung am 19. Februar 1897, unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 20 Abgeordnete. Abwesend: Herr Johann Thurnher. Regierungsvertreter: Herr Statthaltereirath Josef Graf Thun-Hohenstein. Beginn der Sitzung 10 Uhr 10 Min. Vormittags. Landeshauptmann: Die Sitzung ist eröffnet. Ich ersuche um Verlesung des Protokolles der letzten Sitzung. (Secretär verliest dasselbe.) Hat einer der Herren gegen die Fassung des Protokolles eine Einwendung zu erheben? Da das nicht der Fall ist, so betrachte ich dasselbe als genehmiget. Dr. Waibel: Ich bitte um das Wort zur Geschäftsordnung. Im Berichte über die letzte Landesausschusssitzung ist am Schlüsse desselben die Bemerkung enthalten, dass in dieser Sitzung auch die Referate unter die Mitglieder des LandesAusschusses vertheilt worden seien. Nicht ich allein, sondern auch andere Herren des hohen Hauses und auch das Publikum hat gewiss ein lebhaftes Interesse zu erfahren, wie diese Vertheilung erfolgte und ich bitte daher den Herrn Landeshauptmann um diesbezügliche Mittheilung. Landeshauptmann: Ich werde diesem Wunsche am Schlüsse der Sitzung entsprechen. Es ist mir ein Gesuch des Franz Xaver Schwarzhanns in Gargellen zugekommen - überreicht durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft in Bludenz. In diesem Schriftstücke ist um eine Landeshilfe angesucht zur Verbesserung von zwei kleineren Strecken der Straße nach Gargellen, in erster Linie aber um Entsendung des Landeskultur-Ingenieurs zur Aufnahme eines Projectes. Ich erlaube mir die Anregung zu machen, dieses Einlaufstück dem volkswirtschaftlichen Ausschüsse zur Vorberathung und Berichterstattung zu überweisen. 118 X. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session, 8. Periode 1897. Martin Thurnher: Ich bitte um das Wort. Ich hätte gegen diesen Vorschlag nichts einzuwenden, ich mochte aber doch darauf aufmerksam machen, dass der volkswirtschaftliche Ausschuss, nach meiner Anschauung, nachdem ich Einblick in die Acten genommen habe, wohl nichts anderes beantragen kann und wird, als dieses Gesuch dem LandesAusschüsse zuzuweisen mit dem Auftrage, die entsprechenden Erhebungen zu pflegen und dann in späterer Session Bericht zu erstatten bezw. die etwa unbedingt nöthigen Vorkehrungen zu treffen. Man könnte daher von der Verweisung dieses Einlaufstückes an den volkswirtschaftlichen Ausschuss Umgang nehmen und dasselbe direct dem LandesAusschusse zur Vorberathung und Berichterstattung in einer späteren Session übermitteln, beziehungsweise, wenn dringende Verhältnisse die sofortige Ergreifung von Maßregeln es erfordern, ihn mit der Veranlassung des Entsprechenden zu bevollmächtigen. Landeshauptmann: Der Herr Abgeordnete Martin Thurnher beantragt, dieses Schriftstück dem Landes-Ausschusse zuzuweisen und im Falle der Nothwendigkeit sofort die entsprechenden Maßregeln schon im Laufe des kommenden Jahres zu treffen. Wird dagegen eine Einwendung erhoben? Da dies nicht der Fall ist, so betrachte ich diesen Antrag als genehmiget. Wir kommen nun zur heutigen Tagesordnung. Auf derselben steht als einziger Gegenstand der Bericht des landtäglichen Finanzausschusses über den Rechenschaftsbericht des Landes-Ausschusses iu Vorarlberg für den 1. ordentlichen Landtag der VIII. Periode 1897. Ich ersuche den Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Ölz, die Tribüne zu besteigen und darüber zu referieren. Zunächst constatiere ich, dass nach alter Gepflogenheit, die ich auch heuer wieder einhalten werde, der Bericht vom Herrn Berichterstatter vorgelesen wird. Wo von Seite des Finanzausschusses Anträge gestellt sind, da werde ich selbstverständlich die Abstimmung einleiten; dort, wo eine Reihe von einzelnen Punkten aufgeführt sind, über deren Ausführung der Landesausschuss Rechenschaft abgelegt hat, werde ich nach jedem Punkte eine kleine Pause eintreten lassen, um den Herrn Abgeordneten Gelegenheit zu geben, darüber zu debattieren, Anträge zu stellen, Anfragen zu veranlassen u.s.w. Zunächst eröffne ich über den Bericht und die verschiedenen Anträge des Finanzausschusses die Generaldebatte. - Wenn sich in derselben Niemand zum Worte meldet und auch der Berichterstatter nichts beizufügen hat, so gehen wir zur Specialdebatte über und ich ersuche nun den Herrn Berichterstatter, mit der Verlesung des Berichtes zu beginnen. Ölz: (Liest aus Beilage XXXI: Bericht des landtäglichen Finanzausschusses über den Rechenschaftsbericht des Landes-Ausschusses. I. Über die Ausführung der vollziehbaren Landtagsbeschlüsse der letzten Session. A. Jener, welche der Allerhöchsten kaiserlichen Sanction bedürfen. Die Allerhöchste Sanction wurde dem Landtagsbeschlusse. . . zur befriedigenden Kenntnis nehmen wolle.) (Die Allerhöchste Sanction wurde . . . . von Seite des Finanzausschusses.) (Für den Landtagsbeschluss (ad 6) . . . . vorgenommen werden.) Ich könnte hier noch beifügen, dass diese Änderung bereits durch Ausschussbeschluss vollzogen ist und die Vorlage nächstens an das hohe Haus kommt, womit die Sache dann ihre volle Erledigung findet. " (Liest: Ad I, B. Über die Ausführung der Landtagsbeschlüsse nach §§ 18 und 19 der L.-O. Punkt 1 des Rechenschaftsberichtes . . . . zur Kenntnis nehmen.) (Hinsichtlich der unter Punkt 2, 3 und 6 . . . dringen.) (Nachtrag: Punkt 1, betreffend................. zur Kenntnis genommen.) Landeshauptmann: Bei Verlesung der nun folgenden Punkte werde ich nach jedem derselben eine kleine Pause eintreten lassen, und ich bitte die Herren, die sich zum Worte melden wollen, es zu thun. Ölz: (Liest: Ad. I, C. Über die Ausführung der Landtagsbeschlüsse im eigenen Wirkungskreise des Landes-Ausschusses. Der Bericht des Landes-Ausschusses zählt unter näherer Ausführung folgende Angelegenheiten auf: 1. Landtagsbeschluss, betreffend Kosten der Verbauung des Plisadona-Tobels.) - X. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session, 8. Periode 1897. 119 (2. Landtagsbeschluss, betreffend die Kosten der Verbauung der Dornbirner Ache und des Steinebaches.) (3. Landtagsbeschluss, betreffend Subventionierung der Gemeinde Satteins zu den Illwuhrbauten.) (4. Landtagsbeschluss, betreffend die Landesstatistik.) (5. Landtagsbeschluss, betreffend die Berbauungsarbeiten am Klausbache.) (6. Landtagsbeschluss, betreffend die Bewilligung zur Herstellung einer Parkanlage in Valduna.) Dr. Waibel: Es heißt am Schlusse dieses Abschnittes: "Über die Punkte 6, 8, 9, 10 u.s.w. sind separate Vorlagen dem hohen Landtage gemacht worden." Bei Punkt 6 aber vermisse ich die betreffende Vorlage. Ich weiß nicht, wohin diese Beilage gekommen ist. Sie müsste mir in meinen Papieren, die ich sonst ordentlich zusammenlege, gänzlich entgangen sein. Landeshauptmann: Wenn ich dem Herrn Abgeordneten gleich Auskunft geben kann, so ist dieser Punkt 6, betreffend die Herstellung einer Parkanlage, inbegriffen in dem Voranschläge der Landesirrenanstalt von Valduna. Dieser ist dem Finanzausschüsse zugewiesen worden, liegt aber noch nicht vor. Vielleicht kann der Herr Referent der Irrenanstalt nähere Auskunft geben. Kohler: Ich kann auf diese Anfrage nur bemerken, dass diese Ausgabe für die Parkanlage im Rechenschaftsberichte des Verwaltungsjahres 1896 vorkommen wird. Wir haben die Rechnung von 1895 in Verhandlung, die vom Jahre 1896 liegt noch nicht vor. Es wird die genaue Rechnungslegung in der Jahresrechnung pro 1896 allerdings erscheinen. Wir sind also da um ein Jahr weiter in Bezug auf die Auslagen der Landesirrenanstalt Valduna. Martin Thurnher: Soweit ich mich an die Verhandlungen des Landes-Ausschusses über diesen Punkt erinnern kann, ist im Laufe des Jahres jedenfalls in Aussicht genommen gewesen, wegen nothwendiger Überschreitung des Kostenvoranschlages nach dem Berichte des Herrn Referenten eine Vorlage dem hohen Hause zu unterbreiten. Aber es scheint, die betreffenden Anträge sind nicht erfolgt und der Herr Referent wird nicht in der Lage gewesen sein, genaue Mittheilungen vor Zusammentritt des Landtages dem hohen LandesAusschusse zu unterbreiten. Aus diesem Grunde glaube ich, dürfte dieser Punkt bei der Berathung im Landes-Ausschusse in den Bericht ausgenommen worden sein. Ich war zwar bei der bezüglichen Sitzung nicht dabei, aber ich kann mich erinnern, dass früher die Absicht bestand, eine diesbezügliche separate Vorlage einzubringen. Dr. Waibel: Unter diesen Umständen kann Punkt 6 nicht zur Beschlussfassung kommen. Landeshauptmann: Wir werden die Sache einfach so betrachten, als wenn dieser Punkt 6 eliminiert wäre. (Dr. Waibel: Das muss aber constatiert werden.) Es wird im Protokolle constatiert werden. Ich will nur bestätigen, dass ich damals, wie schon Herr Abgeordneter Martin Thurnher bemerkt hat, als ich den Rechenschaftsbericht zusammenstellte, der Ansicht war, dass diese Vorlage bis zu dieser Zeit vollendet und dem hohen Hause vorgelegt werden könne, darum ist dieser Punkt da hineingekommen. Das war aber nicht der Fall. Wenn sonst Niemand etwas bemerkt, so können wir in der Verlesung des Berichtes weiter fahren. Ölz: (liest: 7. Gesuch der Gemeinde Dornbirn puncto gewerbliche Fortbildungsschule.) (8. Subventionierung der sonntäglichen Fortbildungsschulen.) (9. und 10. Voranschlag des k. k. Landesschulrathes bezüglich der aus Landesmitteln zu deckenden Schulauslagen und des Normalschulfondes.) (11. Finanzierung der Bregenzerwälder-Bahn.) Da erlaube ich mir eine kleine Bemerkung zu machen, damit Aufklärung gegeben ist. Das Land Vorarlberg hat seinerzeit eine Subvention von 110.000 fl. für die Bregenzerwälder-Bahn bewilliget. Nun sind hievon bereits 5.500 fl. gezahlt worden. Das Project ist vollendet und wird jedenfalls dieses Jahr in Angriff genommen. Es muss nun dafür gesorgt werden, dass die restlichen 104, 500 fl. flüssig gemacht werden. Es soll, wie ich gehört habe, dieser noch auszuzahlende Rest zur Hälfte im Voranschläge pro 1897 bereits in Ausgabe gestellt sein. 120 X. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session, 8. Periode 1897. (Liest: 12. Adaptierungen und Neuanschaffungen im neuen Heim.) (13. Maßnahmen zur Hebung der materiellen Lage des Lehrerstandes.) Dr. Waibel: Ich bitte zu diesem Punkte um das Wort. Es liegt in dieser Angelegenheit ein ziemlich umfangreicher Bericht vor, und dazu kamen noch die Petitionen der beiden Lehrervereine um Abänderung der Gehaltsverhältnisse. Das ist ein Gegenstand von ganz außerordentlicher Wichtigkeit und Tragweite sowohl für das Land als auch für diejenigen, welche in dieser Sache petitioniert haben. Wir gehen dem Ende der Session entgegen und es ist bis heute im Schulausschusse diese wichtige Frage noch gar nicht zur Verhandlung gekommen, Ich möchte daher an den Obmann des Schulausschusses die Anfrage stellen, wann er den Schulausschuss einzuberufen gedenkt, um diese Frage energisch in die Hand zu nehmen. Hochwürdigster Bischof: Ich habe bis jetzt eine Sitzung zu diesem Zwecke noch nicht einberufen können, weil mir der Herr Referent mittheilte, dass er mit dem Referate über diesen Gegenstand noch nicht zu Ende sei. Es waren ja die Herren Abgeordneten auch in verschiedenen anderen Ausschüssen sehr in Anspruch genommen, und ich bin auch heute noch nicht in der Lage einen Tag hiezu bestimmen zu können. Wenn der Herr Referent mit der Vorlage und dem Referate fertig sein wird, so werde ich nicht säumen, allsogleich eine Schulausschusssitzung anzusagen. Landeshauptmann: Wenn Niemand mehr in dieser Angelegenheit das Wort wünscht, so bitte ich, weiter zu fahren. Ölz: (liest: 14. Subventionsauszahlung an die Gemeinde Dornbirn für die k. k. Stickereischule.) (15. Vorbereitungen für die Activierung der Landes-Hypothekenbank.) (16. Auszahlung der Subvention zur Sausteigstraße.) (17. Auszahlung der Subvention für Illwuhrbauten an die Gemeinde Lorüns.) (18. Umwandlung der Straße Bürs-Brand in eine Concurrenzstraße.) (19. Auszahlung der Subvention an die Gemeinde Thüringen, betreffend die Lutzschutzbauten.) (20. Fortsetzung der Flexenstraße) - (21. Auszahlung des bewilligten Betrages zur Einführung und Fortzucht der Saanenziegen). Dr. Waibel: Ich bitte um das Wort. (Heiterkeit.) Wie die Herren aus dem letzten Jahre sich noch erinnern dürften, hat der katholische Bauernverein von Montavon voriges Jahr an den hohen Landtag das Ersuchen gestellt, ihm eine Subvention zu gewähren zur Einführung der Saanenziegen. Es ist beschlossen worden, eine Summe für diesen Zweck zu bewilligen, und es sind dann auch solche Ziegen aus einem reformierten Lande eingeführt worden. Ich möchte nun gerne wissen - und ich bin nicht allein der Neugierige - was diese Action für eine Wirkung gehabt und für einen Nutzen der Bevölkerung gebracht hat. Es ist gewiss einer der Herren in der Lage, uns darüber Auskunft zu geben. Wittwer: Hohes Haus! Es ist der Wunsch des Herr> Abgeordneten Dr. Waibel, dass ich hier über die Saanenziegen Auskunft gebe, insbesonders wie sie sich bei uns bewähren. Ich für meine Person habe mich mit der Sache eigentlich zu wenig befasst, aber soviel ich weiß, ist man im Allgemeinen mit diesen Ziegen sehr zufrieden. Wie ich gehört habe, sollen aber verschiedene Gerüchte in Umlauf gesetzt worden sein, dass man nicht zufrieden sei. Man hat freilich diese Saanenziegen bedeutend größer geschildert, als sie in Wirklichkeit waren, aber das dürfte nach Aussage der Ziegenbesitzer daher gekommen sein, dass diese Thiere viel zu jung zur Nachzucht verwendet wurden. Was die Milchergiebigkeit anlangt, so habe ich vernommen, dass in Bartholomäberg sich eine solche Ziege befindet, welche zur besten Zeit täglich 5 Liter Milch gegeben hat, was in Montavon von anderen Ziegen nicht erzielt werden kann. Eine andere, gewöhnliche Ziege, wenn sie auch eine gute ist, gibt höchstens 2 Liter im Tage. Wenn sich die Sache so verhält, so ist das Geld gewiss nicht zwecklos verwendet worden. Um diese Sache richtig beurtheilen zu können, bedarf es noch einer längeren Zeit. Vor allem wirkte der Umstand ungünstig auf diese Ziegen ein, dass dieselben schon als junge X. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session, 8. Periode 1897. 121 Thiere, im Winter bei großer Kälte transportiert wurden. Das war von großem Nachtheile. Im Montavon sagt man allgemein, dass die Saanenziegen warm gehalten werden sollen. Dieser Umstand wird für die Ziegen sehr nachtheilig gewesen sein, aber es wird schon besser werden. Weiters tann ich den Herren nichts bekannt geben. Martin Thurnher: Ich möchte nur bemerken, dass beim vorjährigen Beschlusse der katholische Bauernverein von Montavon zugleich den Auftrag erhielt, seinerzeit dem Landes-Ausschüsse einen Bericht vorzulegen, über den erzielten Nutzen und die Erfolge, der Anschaffung und der Zucht dieser Ziegen. Nun glaube ich, dieser Bericht konnte vom Landesausschusse requiriert werden, und dieser wäre dann in der Lage hierüber später in geeigneter Weise Mittheilung zu erstatten. Landeshauptmann: Ich werde diese Anregung ad notam nehmen und diesen Bericht baldigst -requirieren. Wenn Niemand mehr das Wort wünscht, so bitte ich mit der Verlesung des RechenschaftsBerichtes weiter zu fahren. Ölz: (liest: 22. Beitragsleistung zu den Kosten des hydrographischen Dienstes.) (23. Nichtauszahlung der bewilligten Subvention zur Au-Damülser-Straße.) (24. Befürwortung des Gesuches der Parcellen Motten, Mairiex, Mittelberg und Gurtis um <inen Beitrag zu Wuhrkosten beim k. k. Ministerium.) (25. Die Verweisung auf den Bericht des Landescultur-Ingenieurs wegen Aufbringung der Kosten für die Flexenstraße.) (26. Mittheilungen über die erfüllten Wünsche, betreffend, die Theilung des Bezirkes Feldkirch für die Thierschauen und einige Änderungen in der Prämierung.) (27. Urgierung der Landesforderung fl.77.578 90 beim k. k. Ärar.) Dr. Waibel: Das ist auch eine Angelegenheit, die, obwohl sie den Landtag schon seit seinem Bestande beschäftiget, noch um kein Stück weiter gebracht worden ist. Nachdem ein Bericht nicht vorliegt, was die Regierung auf diese Forderung für eine Antwort gegeben und die Urgierung dieser Angelegenheit für Erfolge gehabt hat, (Martin Thurnher: Es ist noch keine Antwort von der Regierung gekommen.) so möchte ich einen Vorschlag machen. Es hat allen Anschein, dass wir auf dem Rechtswege mit dieser Forderung nichts erzielen, ich habe aber Kenntnis erhalten, dass ein anderes Kronland, welches auch eine ähnliche Forderung an das Ärar hatte, auf dem Wege eines Ausgleiches zum Ziele gekommen ist. (Martin Thurnher: Es waren sogar drei Kronländer.) Dieses Kronland hat zwar nicht die ganze Forderung bekommen, aber wenigstens eine namhafte Quote derselben. Vielleicht könnte dieser Weg des Ausgleiches auch bei uns versucht werden, um endlich zum Ziele zu kommen. Ich erlaube mir nur diese Anregung zu machen, das Übrige überlasse ich dem Landes-Ausschusse. Martin Thurnher: Es ist diese Anregung, die der Herr Abgeordnete Dr. Waibel gemacht hat, bereits in der letzten Landtagssession auch von mir erfolgt, und ist im Anträge, den ich damals eingebracht habe, beiläufig das Gleiche gesagt worden. Es ist nicht nur ein Kronland, sondern es sind deren drei Kronländer, welche eine ähnliche Forderung an das k. k. Ärar hatten, nämlich Salzburg, Ober-Österreich und Steiermark, die im Vergleichswege hinsichtlich ihrer Forderungen befriedigt wurden. Wir hätten, glaube ich, auch ein Compensations - Object in den Rheinwuhr-Bauschulden, da könnte man vielleicht gegenseitig abrechnen, und die Angelegenheit würde dann zu einem befriedigenden Abschlüsse gelangen. Ich unterstütze die Anregung des Herrn Vorredners dahin gehend, es möge ohne dass ein positiver Antrag gestellt werde, der Landes-Ausschuss die Sache neuerdings in die Hand nehmen und diesbezüglich die nothwendigen Schritte zur Realisierung dieser Forderung bei der hohen k. k. Regierung einleiten. Landeshauptmann: Wenn gegen diese Anregung keine weiteren Bemerkungen erfolgen, so nehme ich an, dass das hohe Haus damit einverstanden ist, dass der Landes-Ausschuss in diesem Sinne 122 X. Sitzung des Vorarlberger Landtages. L Session, 8. Periode 1897. vorgehen soll. Ich werde diese Anregung zur Notiz nehmen. Nun bitte ich mit der Verlesung weiter zu fahren. Ölz: (Liest: 28. Schritte puncto Erlangung von Erleichterungen bei der Concessions-Erwerbung verschiedener Gewerbe. Hiezu ist zu bemerken, dass eine große Anzahl Gemeinden das Anfrageschreiben des Landes-Ausschusses nicht beantwortet hat, was entschieden zu tadeln ist.) (29. Erlass an die Gemeinden bezüglich der Verpflegsstationen.) (30. Gemeinsamer Grundentlastungsfond.) (31. Landwirtschaftliche Lehranstalt in Vorarlberg und Gewährung von Stipendien.) Landeshauptmann: Zu diesem Punkte hat sich der Herr Abgeordnete Fink zum Worte gemeldet. Ich ertheile ihm daher dasselbe. Jodok Fink: Der Landtag hat bezüglich dieses Gegenstandes in der letzten Session folgenden Beschluss gefasst: "Der Landes-Ausschuss wird ermächtiget, bezüglich der Errichtung einer landwirtschaftlichen Lehranstalt in Vorarlberg die ihm geeignet scheinenden, weiteren Erhebungen zu pflegen und dem Landtage in späterer Session Bericht zu erstatten." In Ausführung dieses Beschlusses hat der Landes-Ausschuss den Herrn Abgeordneten Fritz und meine Wenigkeit nach Rothholz in Tirol geschickt, um die Verhältnisse der dortigen landwirtschaftlichen Schule zu besichtigen und Erhebungen diesbezüglich zu pflegen. Wir haben gefunden, dass die landwirtschaftliche Lehranstalt in Rothholz einen großen Grundbesitz hat, welcher durch Ankauf von Realitäten schon im Jahre 1879 einen Wert von 120.000 fl. besaß. Später wurde dazu noch eine Alpe gekauft, auf der mindestens 120 Stück Vieh gesommert werden können. Der Staat hat zur Gründung dieser landwirtschaftlichen Schule einen Beitrag von 6000 fl. gespendet und gibt jährlich einen Erhaltungsbeitrag von 2000 fl. Das Land Tirol muss aber jährlich darauf zahlen und zwar ungefähr 12.000-15.000 fl., hie und da noch mehr. An der Anstalt sind dauernd angestellt: ein Director, der zugleich auch Lehrer ist; ein Directorstellvertreter und ein Caplan. Diese sind ständig angestellt. Für die Specialcurse, wie z. B. Waldwächtercurs, Curs für Thicrarznei künde u.s.w. werden specielle Fachreferenten beigezogen. Die Curse sind entweder ein halbjähriger Wintercurs, der am 14. October beginnt und bis 2. Mai dauert, oder kürzere Specialcurse. Es wäre vielleicht nicht ganz ohne, wenn ich die Ausschreibung der Curse zur Verlesung bringe, damit das ins stenographische Protokoll komme und somit in weiteren Kreisen bekannt, werde. (Liest:) "Die Schüler des Wintercurses erhalten: 1. Fortbildungs-Unterricht in der Religion, im Lesen, Schreiben, Rechnen, Geometrie uni)' Feldmessen, sowie in der Aufsatzlehre, und zwar mit besonderer Berücksichtigung der Verhältnisse und Bedürfnisse des Landwirtes. 2. Allgemein landwirtschaftlichen Unterricht im Acker- und Wiesenbau, Alpwirtschaft, Viehzucht und Fütterung. 3. Unentgeltlicher Unterricht in allen Specialcursen mit Ausnahme des Curses über thierärztliche Geburtshilfe und des Waldwärtercurses. 4. Kurzen Unterricht im Feuerlöschwesen. Für Wohnung, landesübliche Beköstigung, Licht, Wäsche, allfällige ärztliche Behandlung durch vier Wochen, sowie für den gesummten Unterricht hat jeder Schüler den Betrag von 80 fl. in 2 Raten und zwar 40 fl. beim Eintritte und 40 fl. am 1. Februar zu bezahlen. Solche, welche sich selbst verpflegen, haben für den Unterricht monatlich 5 fl. im vorhinein zu erlegen. Specialcurse werden folgende abgehalten: 1. Durch 6 Tage ein Curs über Obstverwertung (Bereitung von Obstwein oder Most, von Dörrobst, Obstmus u.s.w.) vom 14 - 19. October. An Verpflegs- und Unterrichtskosten sind beim Eintritte 5 fl. zu entrichten. Die Anmeldungen, haben bis 1. October zu erfolgen. 2. Durch 8 Wochen ein Curs über Behandlung der Kühe beim Kalben und erste Hilfeleistung, in Erkrankungsfällen der Rinder vom 21. October bis 14. December. Die Verpflegungskosten sind 35 fl.; der Anmeldungstermin bis 1. October. 3. Durch 7 Wochen ein Käscrei-Curs über die gesammte Milchwirtschaft vom 7. Jänner bis 22. Februar. Verpflegskosten sind 30 fl.; der Anmeldungstermin geht bis 10. December. X. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session, 8. Periode 1897. 123 4. Durch 12 Wochen ein Waldwärtercnrs zur Heranbildung von Waldaufsehern vom 24. Febr. bis 16. Mai. An Verpflegs- und Unterrichtskosten sind beim Eintritte 52 fl. zu erlegen. Die Anmeldungen haben bis 1. Februar zu erfolgen. 5. Durch 2 Wochen ein Curs über BodenEntwässerung mit practischer Durchführung einer Drainage (Entwässerung mittelst gedeckter Gräben) und kurze Anleitung zur Cultur der Wiesen vom .23. März bis 4. April. Die Verpflegskosten betragen 8 fl. Anmeldungstermin läuft bis 1. März. 6 Durch 4 Wochen ein Obstbau-Curs über Veredlung, Erziehung, Pflege und Auswahl der Obstbäume vom 6. April bis 2. Mai. Verpflegskosten 16 fl. Anmeldungstermin bis 10. März." Wie ich schon im vorhinein bemerkt habe, genießen die Schüler des halbjährigen WinterCurses auch unentgeltlichen Unterricht an den Specialcursen mit Ausnahme des Waldwächtercurses und des Curses über thierärztliche Geburtshilfe. Die Küche der Anstalt wird von den barm herzigen Schwestern besorgt und zwar in eigener Regie der Schwestern, nicht in Regie der Anstalt. Es wird da den Schwestern pro Kopf und Tag 45 Kreuzer bezahlt. Was nun die Erfolge der Anstalt betrifft und die Leistungen derselben, so haben uns dieselben, soweit wir sie zu beurtheilen in der Lage waren, folgenden Eindruck gemacht. Der theoretische Unterricht ist nach unserer Ansicht im großen und ganzen sehr gut. Wir haben mehreren Stunden, in denen gerade Unterricht ertheilt wurde, beigewohnt. Auch im Praktischen wird in mancher Beziehung gewiss Großes geleistet, besonders im Obstbau, weil mit der Anstalt eine große Baumschule vereiniget ist. Das ist umso schätzenswerter und für die Landwirtschaft in Gebirgsländern von großem Nutzen, weil die Baumschule in ziemlich hoher Lage ist und da die Erfahrung gemacht worden ist, dass in dieser hohen Lage die Obstbäume noch gedeihen und sogar eine Baumschule erhalten werden kann. Was aber den praktischen Vorgang und die Anleitung bei der Käserei und Viehzucht betrifft, so haben wir die Wahrnehmung gemacht, dass für Vorarlberger Zöglinge der Unterricht hierin wohl kaum einen Fortschritt bieten würde, im Gegentheil, dass wir hier in Vorarlberg in diesen landwirtschaftlichen Zweigen weiter woran sind. Als wir dort waren - es war der 17. und 18. Februar - belief sich der Stand des Viehes auf 135 Stück. Es wurden auch 6-8 Stücke Kälber aufgezogen. Bei Besichtigung und Beurtheilung der Stallungs-Einrichtungen fanden wir dieselben ganz entsprechend und gut. Das Vieh, unter dem nicht viele besonders wertvolle Stücke vorkamen, war von Ober- und Unter< Innthaler Schlag. Namentlich die Kälber, die wir sahen, waren nach unseren Begriffen gerade keine Musterkälber. Ähnlich war es bei der Käserei. Es waren zwar hier gute Einrichtungen zu finden, so z.B. Dampfheizungsmaschinen, Centrifugen u.s.w. Das muss man gestehen, die Einrichtungen sind gut und wird auch manch gute, praktische Anleitung gegeben in der Milchwirtschaft und Käserei, aber im großen und ganzen, wie gesagt, wandelt man in Vorarlberg in dieser Beziehung auf fortgeschrittenerem Wege, mit Ausnahme des Maschinenbetriebes. Man ist hier in praktischer Beziehung wenigstens ebenso weit, wenn nicht noch weiter. Zu erwähnen könnte noch sein, dass die Anstalt ein Internat ist, und in Bezug auf Erziehung jedenfalls die beste Vorsorge und die besten Einrichtungen sind. Die Frequentanten der Anstalt müssen jeden Tag früh morgens in die Messe gehen und die Leitung und Beaufsichtigung derselben besorgt der Anstalts-Caplan. Derselbe ertheilt auch noch Unterricht in Religion, Lesen, Schreiben und Rechnen. Die beiden anderen Lehrer und die übrigen, zugezogenen Fachlehrer ertheilen den Unterricht in den landwirtschaftlichen Gegenständen und in den Specialfächern. Wir haben dann sofort dem hohen LandesAusschusse einen kurzen Bericht eingesandt. Es stand damals gerade der Anmeldungstermin für den Obstbaucurs bevor. Wenn auch die Zeit damals kurz war, so geschah doch die Ausschreibung für den Besuch des Obstbaucurses seitens des Landes-Ausschusses. Es haben sich aber dazu Frequentanten nicht gemeldet, und erst später haben sich, wie Sie aus dem Berichte des LandesAusschusses ersehen, 2 oder 3 Vorarlberger gemeldet, welche dann auch mit Stipendien seitens des Vorarlberger Landes-Ausschusses betheiliget worden sind. Eine allgemeine Ausschreibung für den Besuch an der landwirtschaftlichen Landesanstalt in Rothholz ist deshalb nicht erfolgt, weil wir der Ansicht waren, es sei diese Anstalt für vorarlbergische Verhältnisse nicht sosehr empfehlenswert. 124 X. Sitzung des Vorarlberger Landtages. 1. Session, 8. Periode 1897. Was die Errichtung einer landwirtschaftlichen Lehranstalt in Vorarlberg speciell betrifft, so erwartete man, dass der Landwirtschaftsverein in Vorarlberg diesbezüglich weitere dahingehende Anträge stellen würde. Das ist aber bis heute noch nicht geschehen. In Rücksicht dessen und auch in Rücksicht, dass die Einführung des Grundbuches den Landes-Ausschuss während des verflossenen Jahres sehr in Anspruch genommen hat, weiters in Rücksicht, dass der Landes-Ausschuss der Meinung war, dass der Fond für Hebung der Rindviehzucht noch etwas anwachsen solle, bevor man definitiv zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Anstalt in Vorarlberg schreite, weil dies doch große Opfer vom Lande erheische, und endlich in Rücksicht, dass der Landes-Ausschuss nicht wusste, wie diesbezüglich der neue Landtag denke; in Rücksicht alles dessen also wurden heuer von Seite des Landes-Ausschusses dem hohen Landtage keine diese Angelegenheit betreffenden Anträge gestellt. Ich glaube, der Landes-Ausschuss wird auch für die Zukunft diese Angelegenheit im Auge behalten und ihr die entsprechende Aufmerksamkeit schenken, um im gegebenen Momente dem vorjährigen Landtagsbeschlusse gemäß zu handeln und die nöthigen Maßnahmen zur Realisierung dieses die Landwirtschaft hebenden Werkes zu treffen. Dr. Waibel: Ich habe mich früher bei diesem Punkte zum Worte gemeldet. Nach dem vorgetragenen Berichte und den Ausführungen des Herrn Abgeordneten Fink verzichte ich jedoch auf dasselbe. Landeshauptmann: Wer wünscht weiter noch das Wort? Nachdem sich Niemand meldet, so bitte ich in der Verlesung des Berichtes weiter zu fahren. Ölz: (liest: 32. Wegbau Alberschwende-Buch.) Hiezu konnte ich bemerken, dass diese Frage fallen gelassen werden musste wegen der Terrainschwierigkeiten, die sich der Ausführung dieses Weges entgegenstellten. (Liest: 33. Rauschbrandschutz-Impfung.) (34. Subventions - Auszahlung an Raiffeisen-Cassen) (35. Maßnahmen wegen des drohenden Bergsturzes in Parthenen.) (36. Subventionsauszahlungen an verschiedene Vereine.) (37. Grundbuchsangelegenheit.) Bevor ich den folgenden Absatz verlese, möchte ich bemerken, dass der Punkt 6 entfällt. Der Finanzausschuss hat sich nämlich bei der Berathung des Rechenschafts-Berichtes an den Bericht des Landes-Ausschusses gehalten, worin bei Punkt 6 am Ende steht: "Bezüglich des dabei unterlaufenen Mehrerfordernisses wird dem hohen Landtage ein separater Bericht vorgelegt". Es ist dem hohen Landtage kein separater Bericht zugekommen, weshalb der Punkt 6 entfällt. (Liest: Über die Punkte 8, 9, 10, 13 . . . . ... des Landes-Ausschusses genehmigen.) Landeshauptmann: Wünscht Jemand zu diesem Anträge das Wort? Da dies nicht der Fall ist, so ersuche ich jene Herren, welche diesem Antrage die Zustimmung ertheilen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Ich ersuche nun weiter zu lesen. Ölz: (Liest: II. Landesfond. 1. Rechnungsabschluss des Vorarlberger Landesfondes pro 1896. Laut Beilage A..........Genehmigung ertheilt.) Hiezu könnte ich noch bemerken, dass die viel umstrittenen Cassabestände sich auch dieses Jahr um 5.000 fl. erhöht haben. Wir haben noch separate Cassabestände von zusammen 135.611 fl. 75 fr. Die Herren finden diese ausgewiesen in Beilage X A unten in der Anmerkung. Von diesen 135.611 fl. 75 kr. sind in der Sparcassa. Bregenz 90.611 fl. 75 kr. fruchtbringend angelegt. Dann besitzen wir in der Cassa noch 4 Salinenscheine im Betrage von je 10.000 fl., also zusammen von 40.000 fl. Wie Sie wissen, stehen uns in den nächstenJahren große Ausgaben bevor, zu deren Lösung bedeutende Geldmittel erforderlich sind. Wir können, daher froh sein, dass wir so große Cassabestände besitzen. Wie ich mir habe sagen lassen, will der Landes-Ausschuss schon dieses Jahr von diesen Cassabeständen 60.000 fl. beheben. Diese zu behebende Summe wird zur Deckung der ersten. Quoten für die Posten "Bregenzerwälderbahch" und "Jagdberg" verausgabt werden. X. Sitzung des Vorarlberger Landtages. L Session, 8. Periode 1897. 125 Dr. Waibel: Ich möchte noch wünschen, dass entweder die Summarien titelweise zum Vortrage kommen, oder wenn das nicht gestattet wird, so muss ich von vorneherein um das Wort zu einigen Punkten bitten. Im Allgemeinen möchte ich zur Rechnungslegung folgendes bemerken. Dasselbe, was ich seit Jahren gewünscht habe, ist heute endlich vorhanden. Die Detailierung ist nach dem Ersuchen, welches Herr Dr. Schmid und ich an den Herrn Landeshauptmann gestellt haben, erfolgt und ich bin dafür dankbar. Ich bin überzeugt, dass die Mitglieder des Landtages, welche demselben bereits in früheren Sessionen angehört haben, diese Nachweisung nur begrüßen werden, weil sie zur Beurtheilung sehr dienlich ist. Weiter muss ich noch folgendes bemerken, was ich schon in früheren Sessionen wiederholt gesagt habe. Es ist etwas eigenthümliches, dass die Verwaltungsüberschüsse in einer gewissen Hinsicht getrennt werden. Sie sehen bei den Ausgaben einen Verwaltungsüberschuss von 6.276 st. 59 kr. Es ist aber noch ein weiterer Verwaltungs-Überschuss da in der Höhe von 135.611 st. 75 kr. Der gelammte VerwaltungsÜberschuss beträgt also in Wirklichkeit 141.888 st. 34 kr. Wo man eine ordentliche geschäftsmäßige Rechnungslegung hat, kommt das in der Rechnungslegung einfach zur Ansicht. Der Landes-Ausschuss hat den Gemeinden Formularien hinausgegeben, nach welchen dieselben ihre Rechnungen zu legen haben. Da ist alles ganz genau vorgeschrieben, da muss unter den Einnahmen ganz genau der Besitz aufgeführt werden und am Schlüsse wieder der Überschuss ausgewiesen werden, aber für sich selbst hat der Landes-Ausschuss das nicht in Anwendung gebracht. Wenn Sie die großen Staatsrechnungen ansehen, wie sie dem Reichsrathe vorgelegt werden, so finden Sie dort alles ganz genau und klar ausgewiesen. Im jüngsten Rechnungsabschlüsse der Staatsrechnung nämlich vom Jahre 1894, da finden Sie die Einnahmen und Ausgaben, sowie die Verwaltungsüberschüsse folgendermaßen aufgeführt. Central-Rechnungsabschluss über den Staatshaushalt der im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder, vom Jahre 1894. A. Etatmäßige Staatseinnahmen 660, 304.693 01 B. Nichtpreliminierte Einnahmen 12.568'19 '/2 C. Bei der Bank erlegtes Gold 27, 732.484'70 Gesammts. d. Staatseinnahmen 688, 049.754'90^ Hiezu der Kassarest mit Schluss der Rechnungsperiode 1893 215, 241.775 06 903, 291.520 96 */2 A. Etatmäßige Staatsausgaben 640, 242.71100>/2 B. Vernichtung v. Staatsnoten 41, 688.662'79 C. Einlösung v. Salinenscheinen 10, 000.000'Gesammts. der Staatsausgaben 691, 931.373.79~2 Hiezu den Kassarest mit Schluss der Rechnungsperiode 1894 211, 360.147 17 903, 291.52096-/2 In dieser Weise wird der StaatsrechnungsAbschluss gemacht. Ich kann gar nicht begreifen, warum man diese Form hier nicht beobachten will; warum soll man nicht bei den Einnahmen die Überschüsse des letzten Verwaltungsjahres in completen Summen ersichtlich machen? Es ist unbegreiflich, warum man das nicht thut, es macht den Eindruck als ob man hier Versteckenspielen wollte. Der thatsächliche Überschuss ist wie gesagt nicht 6.276 fl. 59 kr. sondern 141.888 fl. 34 kr. Ich möchte bitten, dass man da endlich doch einmal die Vorschrift, die man den Gemeinden macht, auch hier im Landes-Ausschusse selbst beobachtet. Dies habe ich im Allgemeinen zur Rechnungslegung zu sagen. Ich weiß nicht, ob der Herr Landeshauptmann bereit ist, die einzelnen Titel verlesen zu lassen. Landeshauptmann: Mit Vergnügen. Ölz: Ich möchte dem Herrn Dr. Waibel nur Eines entgegnen. Ich war gestern auch der Meinung, es stehe gar nirgends etwas von diesem angelegten Gelde, es sei nirgends Erwähnung davon gethan. Nun ist dem aber nicht so. Man kann vom Versteckenspielen nicht reden, weil im Rechnungsabschlüsse unten extra die Bemerkung steht, dass dieses Geld da und da hinterlegt sei. Landeshauptmann: Damit wir dem Wunsche des Herrn Dr. Waibel nachkommen und gleichzeitig eine bestimmte Ordnung einhalten, möchte ich den Herrn Berichterstatter ersuchen, dass er diese einzelnen Punkte verliest. Ich werde Pausen eintreten lassen, damit zu den einzelnen Punkten gesprochen werden kann. 126 X. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session, 8. Periode 1897. Martin Thurnher: Das Schmerzenskind des Herrn Dr. Waibel, unser Überschuss im Bandeshaushalte, dürfte in den nächsten Jahren leider beseitiget werden. Der Herr Berichterstatter hat bereits hervorgehoben, dass wir vor bedeutenden Ausgaben stehen, die durch bereits gefasste Beschlüsse des Landtages unausbleiblich sind; das ist die Wälderbahn mit 110.000 fl. die Hypothekenbank mit einem zu stellenden Garantiefond von 30.000 fl., die bewilligte Summe von 20.000 fl. für Jagdberg, die Wildbachverbauungen mit einem Erfordernisse von 77.000 fl. und die Subvention für die Flexenstraße mit 36 000 fl. Dadurch werden die 130.000 - 140.000 fl. unseres Cassastandes wohl erschöpft werden. Es wäre gut, wenn wir eine Million zur Verfügung hätten, dann könnten wir den Gesuchen um Subventionen zu Straßen- und Wuhrbauten, zu Straßenverbesserungen u.s.w. gerecht werden. Ich sage darum: leider wird dieses Schmerzenskind des Herrn Vorredners in den nächsten Jahren verschwinden. Was seine heute gemachte Anregung betrifft, so glaube ich, hat es sich nicht so sehr darum gehandelt, dass diesem seinem Ansinnen hinsichtlich der Form der Rechnungslegung entsprochen werde. Seine Anschauungen in den Vorjahren sind immer mehr dahin gerichtet gewesen, dass auch diese Beträge, nämlich diese Barbestände und die angelegten Beträge Aufnahme ins Präliminare zu finden hätten. Dagegen haben wir uns gewehrt, und zwar mit Recht, weil wir gewusst haben, dass wir diese Beträge nothwendig brauchen, und nicht, wie er verlangte keine Landesumlagen mehr erhoben werden sollen. Ob nun diese Beträge an die Spitze der Rechnung gesetzt werden oder am Schlüsse derselben, ist Geschmacksache. Ich würde nichts dagegen haben, wenn nach der Anregung des Herrn Vorredners vorgegangen würde, ich muß aber wiederholen, dass gegen seine Anschauung nicht deshalb Widerstand erhoben wurde, weil er diesen Betrag in der Rechnung aufgeführt haben wollte und will, sondern weil er immer bestrebt war, den Betrag ins Präliminare aufzunehmen und denselben frühzeitig aufzubrauchen, so dass dann in späteren Jahren zur Deckung der dringendsten Bedürfnisse die Aufnahme von Schulden oder die Erhöhung der Umlagen nothwendig geworden wäre. Das haben wir vermeiden wollen und gegen das haben wir und zwar mit vollem Rechte gekämpft. Dr. Waibel: Es wird doch wohl Niemand bezeugen können, dass ich es heute beklagt habe, dass wir einen Überschuss von 140.000 fl. haben. (Martin Thurnher: Aber in den früheren Jahren.) Ich habe heute lediglich die Form der Rechnungslegung beanständet, und damit glaube ich vollkommen im Rechte zu sein. Wenn der Herr Berichterstatter meint, meine Bemerkung bezüglich des Versteckenspielens sei unzutreffend, so muss ich im Gegentheile bemerken, dass ich im Laufe der letzten sechs Jahre thatsächlich die Beobachtung habe machen können, dass die Bemerkung, welche am Fuße der Rechnung angebracht ist, irrig gedeutet und nicht verstanden wurde, und dass es doch Mitglieder im Landtage gegeben hat, bei welchen sich wirklich ein Versteckenspielen ergeben hat. Ich habe meine Bemerkungen nur bezüglich der Form der Rechnungslegung gemacht, das ist das Wesentliche. Ölz: Ich möchte dem gegenüber doch bemerken, dass, wenn ein früheres Mitglied sich für die Sache interessiert hätte, es immer den Sitzungen des Finanzausschusses hätte beiwohnen können und dort genau Aufschluss bekommen hätte, dass diese Überschüsse auch angelegt wurden und Zinsen getragen haben. Somit kann vom Versteckenspielen nicht die Rede sein. Wir kommen sofort zur Post 1 mit 3.175 fl. 43 kr. Zinsen und das sind eben die Zinsen für das versteckte Geld. Landeshauptmann: Ich werde den Herrn Berichterstatter ersuchen, die einzelnen Posten anzurufen, damit den Herren Gelegenheit gegeben wird, zu denselben zu sprechen. Was die Anregung des Herrn Abgeordneten Dr. Waibel anbelangt, dass diese Kassabestände in die Rechnung eingeführt werden, so will ich für nächstes Jahr gerne diesem Wunsche entsprechen und diese buchhalterische Ergänzung vornehmen lassen. Ölz: (Liest aus Beilage X A: II. Landesfond. 1. Rechnungsabschluss des Vorarlberger Landesfondes pro 1896. Zergliederung der Einnahmen. 1. Interessen von Activcapitalien. - 2. Steuer-Zuschläge. - 3. Krankenverpflegskosten-Ersätze. - X. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session, 8. Periode 1887. 127 (4. Rückersätze an Verpflegskosten für Zwänglinge.) (5. Schubkosten-Rückersätze.) (6. Rechnungs-Ersätze.) (7. Verschiedene Einnahmen.) (Zergliederung der Ausgaben. 1. Verwaltungs-Auslagen.) Dr. Waibel: Hier sehe ich das erstemal deutlich, dass diese Post sich lediglich auf die Drucklegung der Landesgesetzblätter bezieht, und da hätte ich folgenden Wunsch. Diejenigen Herren, welche mit den Landesgesetzen und Landesverordnungen zu thun haben, werden es gewiss schon wiederholt vermisst haben, dass seit dem Jahre 1865 kein Nachschlagebuch mehr herausgegeben worden ist. Für die Landesgesetzblätter ist vom Jahre 1848 bis 1865 ein completes Register angelegt worden, für die früheren Landesgesetzblätter bestehen drei solche Register, die vollkommen erschöpfend sind. Es ist bei der fortwährenden Neuschaffung von Gesetzen, bei dem Herauskommen von so vielen neuen Verordnungen und Entscheidungen ein Bedürfnis, dass man ein gutes Nachschlagebuch, ein gutes Register hat. Ich glaube alle jene Herren, welche mit diesen Dingen zu thun haben, können mir nur beistimmen, wenn ich die Anregung gebe, es möge von Seite des Landes-Ausschusses bezw. des Herrn Landeshauptmannes dahin gewirkt werden, dass für Tirol und Vorarlberg gemeinsam endlich wieder einmal ein solches Register angelegt und hinausgegeben werde. Landeshauptmann: Herr Abgeordneter meinen ein Register? Dr. Waibel: Ja ein Register. Es besteht allerdings ein solches Register, welches für sämmtliche Kronländer bestimmt ist. Es ist aber das für uns nicht besonders verwendbar, es würde für unseren Gebrauch besser sein, wenn wir ein specielles Register für die Gesetzblätter und Verordnungen unseres Landes haben würden. Landeshauptmann: Ich werde mir das vormerken und mit Sr. Excellenz dem Herrn Statthalter von Tirol und eventuell mit dem LandesAusschusse darüber verhandeln. Ich möchte bei Gelegenheit noch eine Bemerkung machen. Wie die Herren wissen, besteht auch eine separate Ausgabe von Landesgesetzen für Vorarlberg, welche vom Landes-Ausschusse seinerzeit zusammengestellt worden sind. Es ist schon früher einmal seit meiner Amtswirksamkeit für 1891 - 1892 eine Fortsetzung gemacht worden. Mittlerweile sind wieder eine Reihe wichtiger Gesetze erlassen worden, so dass die Frage einer nochmaligen Fortsetzung im Landes-Ausschusse zur Erörterung gekommen ist. Der Landes-Ausschuss war der Ansicht, es dürfte sich empfehlen, nachdem eine Reihe von Specialgesetzen erlassen worden sind - ich erinnere nur an die Landtagswahlordnung, an die Gemeindeordnung und verschiedene andere Gesetze -, dass, sobald die nöthige Zeit zur Verfügung steht, eine neue Sammlung herausgegeben werde und die Gesetze so zusammengestellt werden, wie sie sich durch den Vergleich mit den verschiedenen Specialgesetzen ergeben, und ich habe vom Landes-Ausschusse die Aufgabe bekommen, diese Zusammenstellung zu machen. Es war mir aber bei den verschiedenen Arbeiten vor Eröffnung des Landtages nicht möglich, die Aufgabe zu erfüllen. Jetzt ist es aber gut, dass gewartet wurde, weil voraussichtlich einige sehr wichtige neue Gesetze in diese Sammlung ausgenommen werden können, z. B. das Grundbuchsgesetz. Ölz: (Liest: 2. Kranken-, Irren-, Findel- und Gebärhauskosten.) Dr. Waibel: Ich möchte aufmerksam machen auf die zunehmenden Beiträge für das Spital in Innsbruck. Die Herren wissen, dass eigentlich diese ganze Post im Grunde genommen bestimmt ist für erkrankte Landesangehörige, wenn sie irgendwo in einem anderen Kronlande vorübergehend untergebracht werden müssen. Nun hat sich aber im Laufe der Jahre, namentlich seit dem Bestände der Universität in Innsbruck und der dortigen blühenden medicinischen Klinik, der Gebrauch herausgestellt, dass eine Anzahl von Vorarlbergern sich einfach dort ins Spital begeben und von der Spitalpflege Gebrauch machen. Das hat zur Folge, dass im abgelaufenen Jahre die in Innsbruck ausgelaufenen Verpflegskosten über 800 fl. also gut die Hälfte der gesammten, in diesem Jahre