18970223_lts013

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Letzte Änderung 02.07.2021, 18:59
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp08,lts1897,lt1897,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag 13. Sitzung am 23. Februar 1897, unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 20 Abgeordnete. Abwesend der Herr Abgeordnete Bösch. Regierungsverteter: Herr Statthaltereirath Graf Josef Thun Hohenstein. Beginn der Sitzung 10 Uhr 45 Min. Vormittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die Sitzung für eröffnet und ersuche um Verlesung des Protokolles der gestrigen Sitzung. (Secretär verliest dasselbe.) Hat irgend einer der Herren gegen die Fassung des Protokolles eine Einwendung vorzubringen? Da dies nicht der Fall ist, betrachte ich dasselbe als genehmiget. Es ist mir ein Einlaufstück zugekommen, nämlich eine Petition wegen des Wahlrechtes. Dieselbe lautet: "Die Gefertigten ersuchen höflichst um Einführung des directen, geheimen und allgemeinen Wahlrechtes für den Landtag und die Gemeindevertretungen." Rankweil, am 15. Februar 1897. Michael Loacker, z. Schützen, k. k. Bezirkssecretär i. P. Dann sind eine Reihe von Bürgern unterschrieben von Rankweil, Sulz, Röthis, zwei von Altenstadt, dann der Bürgermeister von Rankweil, der Gemeindevorsteher von Sulz und ein gewisser Johann Georg Schmid, Handlung, der dazu geschrieben hat "wünscht alle 3 Jahre einen anderen Vorsteher in der Gemeinde." (Heiterkeit.) 156 XIII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session, 8. Periode 1897. Ich glaube, das h. Haus wirb meiner Anregung, diese Petition dem Wahlreform-Ausschusse zu überweisen, zustimmen. Es ist ferner heute von Seite der Gemeindevorstehung in Bizau ein Gesuch eingetroffen um Subvention zu den Verbauungskosten des Bizauer Baches. Der Landes-Ausschuss hat beschlossen, dieses Gesuch dem h. Landtage in Vorlage zu bringen. Nachdem aber die Zeit unserer Verhandlungen nur mehr eine kurze ist, möchte ich mir erlauben diesen Gegenstand auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung zu setzen und die Anregung zu machen, dass diese Petition dem volkswirtschaftlichen Ausschüsse überwiesen werde. Wird dagegen eine Einwendung erhoben? Da dies nicht der Fall ist, so wird in diesem Sinne vorgegangen werden. Wir kommen nun zur Tagesordnung. Als erster Punkt steht auf derselben der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über das Gesuch des Ausschusses der Walserthaler-Straßen-Concurrenz um Gewährung einer Subvention zur Erhaltung der Walserthaler-Straße. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Abg. Martin Thurnher das Wort zu nehmen. Martin Thurnher: Es ist im Berichte ganz ausführlich der Stand der Angelegenheit dargestellt. Sie ersehen aus demselben, dass der volkswirtschaftliche Ausschuss eigentlich der Ansicht ist, dass der h. Landtag dringende Falle ausgenommen nicht Subventionen zur Erhaltung von Straßen gewähre, sondern die Mittel des Landes zur Herstellung neuer Verkehrswege benützen soll. Die Verhältnisse bei dieser Straße sind aber derartige, dass der Antrag des volkswirtschaftlichen Ausschusses gerechtfertiget erscheint, es solle in diesem Falle die bereits vor 5 Jahren gewährte Subvention von 500 st. auf eine weitere Reihe von Jahren erstreckt werden, und ich stelle daher im Namen des volkswirtschaftlichen Ausschusses folgenden Antrag. (Liest den Antrag ans Beilage XLII.) Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. Der Herr Abg. Müller hat das Wort. Müller: Hohes Haus! Ich nehme den Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses resp, dessen Antrag zur sehr befriedigenden Kenntnis und werde mich auf das bestmöglichste befleißen, den darangeknüpften Bedingungen als Obmann des dortigen Straßenbau-Ausschusses nach meinem besten Wissen und Gewissen auch nachzukommen. Auf eine specielle Begründung dieser Subvention einzugehen halte ich für ganz überflüssig, da dieselbe dem h. Hause durch den in den Händen befindlichen Bericht größtentheils dargestellt ist. Ich spreche hiemit im Namen der Concurrenzgemeinden des Walserthales und im Namen des dortigen Straßen-Ausschusses als dessen Obmann dem volkswirtschaftlichen Ausschusse für die Votierung dieser Subvention meinen verbindlichsten Dank aus. Ich danke nicht nur für die beantragte Subvention, sondern ganz besonders für die daran geknüpften Bedingungen, da ich erfahrungsgemäß constatieren kann, dass durch diese Bedingungen nicht nur die gewährte Landessubvention, sondern auch die Beitragsquoten der Concurrenzgemeinden auf sehr gutes Erdreich fielen und auch in Zukunft fallen werden. Ich erlaube mir noch zum Schlüsse dem Herrn Landescultur-Ingenieur Ilmer hier im h. Hause den Dank auszusprechen, indem mich der Herr Ingenieur bei den bisherigen jährlichen Straßenbegehungen über die vorzunehmenden Straßenreparaturen derart instruierte, dass er mit puncto Straßenreparaturen zu einem halben Architekten herangebildet hat. (Heiterkeit.) Ich erkläre mich bereit, auf eventuelle Fragen von Mitgliedern dieses h. Hauses, so gut ich in der Lage bin, Aufklärung zu geben. Ich gebe mich der Hoffnung hin, dass das h. Haus den vom volkswirtschaftlichen Ausschüsse gestellten Antrag einstimmig annehmen wird. Landeshauptmann: Wenn ich vor Schluss der Debatte noch eine kurze Bemerkung machen darf, so möchte ich nur sagen, dass es wünschenswert wäre, wenn alle Straßenbau-Ausschüsse einen so tüchtigen und fleißigen Obmann hätten wie der Walserthaler-Straßenban-Ausschuss an dem Herrn Abgeordneten Müller. Wünscht sonst noch Jemand das Wort? Hat der Herr Berichterstatter noch etwas beizufügen? XIII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session, 8. Periode 1897. 157 Martin Thurnher: Stein. Landeshauptmann: Dann kann ich zur Abstimmung schreiten und ersuche jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, sich erheben zu wollen. Angenommen. Wir kommen nun zum zweiten Gegenstände der Tagesordnung, das ist der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über das Gesuch der Gemeinde Thüringen um Gewährung eines Beitrages zu den Kosten der Lutzregulierung aus Landesmitteln und Erwirkung einer staatlichen Subvention. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Abg. Wegeler das Wort zu ergreifen. Wegeler: Ich halte es nicht für nothwendig beit Bericht hier nochmals zu wiederholen, es ist alles darin angeführt, was den Antrag rechtfertiget, den der volkswirtschaftliche Ausschuss in dieser Angelegenheit stellt, und ich ersuche die Herren, sie möchten diesem Antrage zustimmen. (Liest den Antrag ans Beilage LXIII.) Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. Da sich Niemand zum Worte meldet, kann ich zur Abstimmung schreiten, und zwar über sämmtliche drei Punkte unter Einem. Ich ersuche jene Herren, welche dem Antrage, wie er eben verlesen wurde, ihre Zustimmung geben, sich von ihren Sitzen zu erheben. Angenommen. Der dritte Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über das Gesuch der Gemeinde Langen um eine jährliche Subvention zur Straßeneinhaltung der Strecke Langen-Wirtatobel. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Abg. Johannes Thurnher das Wort zu nehmen. Johannes Thurnher: Ich will zunächst eine ganz allgemein gehaltene Bemerkung machen für jene Personen, welche sich in solchen Angelegenheiten an den Landtag wenden müssen. Wir haben in einer Reihe von Landtagssessionen namentlich aber in der heurigen gegen Ende noch mit Petitionen von Gemeinden zu thun, welche nothwendig einer entsprechenden Vorerhebung bedürfen, weil sie nicht so instruiert sind, dass der Landtag daraus das Nothwendige entnehmen kann. Das, was ich jetzt im Allgemeinen gesagt habe, gilt auch von der hier eingebrachten Petition aus Bizau, es gilt aber auch' von dem in Verhandlung stehenden Gegenstände, wo eine Petition der Gemeinde Langen eingebracht ist, mau solle zur Straßeneinhaltuug der Strecke Langen-Wirtatobel eine jährliche Subvention von 500 st. geben. Die Petition enthält gedruckt acht Zeilen und soll rechtfertigen, dass der Landes-Ausschuss auf eine Subvention von jährlich 500 st. zur Straßeneinhaltung eingehe. Nun, ich will nicht sagen, dass von der Länge einer Begründung die Wesenheit derselben abhängt, sondern dass die darin enthaltenen Gründe maßgebend sein müssen. Aber diese Petition lautet einfach so: (Liest:) Die Gemeinde Langen stellt das Ansuchen, es wolle ihr ein jährl. Beitrag von 500 fl. zur Straßenunterhaltung Langen-Wirtatobel gewährt werden, und begründet diese Bitte wie folgt: "1. die noch ungetilgten Kosten für den Bau dieser Straßenstrecke betragen jetzt noch die hohe Summe von 22.000 fl. Von diesem Capitale sind alljährlich 2.100 fl. abzuzahlen, was bei den geringen sonstigen Gemeindeeinkünften fast unerschwinglich ist." Dieser Grund ist wahrscheinlich schon länger da. (Liest:) "2. Die Unkosten zur Verbesserung dieser Straßenstrecke belaufen sich dieses Jahr auf 500 fl., mit diesem Betrage kann aber kaum */3 Theil der Straßenstrecke hergestellt werden, die Gemeinde Langen ist daher gezwungen, um Hilfe zu suchen." Also zuerst ist die Rede von einer Straßenerhaltung, dann spricht man von einer Verbesserung der Straße und endlich, dass nur ein Drittel der Straße hergestellt werden kann. Man kann nicht entnehmen, handelt es sich nur uni eine Straßenerhaltung oder um eine Verbesserung oder um eine theilweise Neuherstellung der Straße, infolge von Elementarereignissen. Das Gesuch ist ganz und gar mangelhaft instruiert, und bleibt dem 158 XIII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session, 8. Periode 1897. volkswirtschaftlichen Ausschüsse am Schlusse der Session nichts übrig, als folgenden Antrag zu stellen. (Liest den Antrag aus Beilage XLIV.) Der Ausschuss betont einen mäßigen Beitrag, weil er im Allgemeinen nicht dafür ist, wie es anch im Berichte angeführt ist und beim ersten Gegenstände der heutigen Tagesordnung ausgesprochen wurde, dass zu Straßenerhaltungen Geld gewährt werde, sondern dass die kärglichen Mittel, die der Landtag zu diesem Zwecke verwenden kann, hauptsächlich für solche Straßen verwendet werden, welche nothwendig sind und von der betreffenden Gemeinde unmöglich erbaut werden können, wie es z. B. bei der Flexenstraße der Fall ist. Es ist, glaube ich, das erstemal, eine Subvention zur Walserthalstraße gewährt worden, weil dort wirklich Elementarereignisse die Erhaltung der Straße sehr schwierig gemacht haben; man muss die Straße vor dem Verfalle schützen und die Brücken vor dem Einfalle bewahren. Da sind wirklich Elementarereignisse vorhanden; ob solche Gründe auch hier vorhanden sind, weiß ich nicht, das muss erst erhoben werden. Ich muss zum Schlusse noch einmal sagen, dass, wenn Gemeinden Petitionen an den Landtag einzugeben haben, sie das nicht mitten in der Session thun sollen, sondern lieber ein halbes Jahr früher, man kann dann noch den Ingenieur hinausschicken und die nöthigen Vorerhebungen pflegen lassen. Aber gerade vor Thorschluss, wenn nicht während der Session Fälle eintreten, die acut sind, eine Petition einzureichen, ist sehr unpraktisch. Etwas anderes ist es, wenn z. B. ein Wildbach während der Session etwas verheert. Aber diese Straße besteht schon lange, man hat dies jedenfalls schon vor einem halben Jahre gewusst, und Hütte daher eine solche Petition schon früher eingebracht und gehörig instruiert werden können. Ich weiß, dass ich das nicht zum h. Hause zu sagen habe, sondern dass ich es zu den Fenstern hinausgesprochen habe. Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. Da sich Niemand zum Worte meldet, schreite ich zur Abstimmung und ersuche jene Herren, welche dem Antrage zustimmen, sich erheben zu wollen. Angenommen. Der nächste Gegenstand der heutigen Tagesordnung ist der Bericht des Landes-Ausschusses über die Abänderung des Statutes, betreffend die Errichtung einer Hypothekenbank für das Land Vorarlberg. Ich ersuche den Referenten des Landes-Ausschusses, Herrn Abg. Fink, Bericht zu erstatten. Jodok Fink: Wie das h. Haus schon aus dem Berichte des Landes-Ausschusses ersieht, ist das in der letzten Landtagssession angenommene Statut für Errichtung einer Landeshypothekenbank der k. k. Negierung mit dem Ersuchen um Erwirkung der Allerhöchsten Sanction unterbreitet worden, hierüber ist aber bis heute eine Erledigung nicht herabgelangt. Wir Haven nun in der heurigen Session vor einigen Lagen einen sehr wichtigen Beschluss gefasst, nämlich die Einführung des Grundbuches. Auf das hin hat der Landes-Ausschuss aus freien Stücken sich bewogen gefühlt, sofort das bereits beschlossene Statut der Landeshypothekenbank umzuändern, damit dasselbe sowohl beim Bestände des Verfachbuches als auch nach Einführung des Grundbuches zur Anwendung kommen könne. Es war diese Änderung deshalb nothwendig, weil in den Gemeinden Vorarlbergs das Grundbuch nicht auf einmal eingeführt werden kann, sondern bekanntlich in den einen Gemeinden mit der Einführung des Grundbuches früher begonnen wird als in den andern, so dass vielleicht 6 bis 10 Jahre bis zur vollen Einführung des Grundbuches in Vorarlberg verstreichen werden. Bis dahin aber wird es Gemeinden geben, in denen noch das Verfachbuch besteht, während in anderen Gemeinden schon lange das Grundbuch eingeführt ist. Wie die Herren weiters aus dem Berichte entnehmen, hat der Landes-Ausschuss einzig nur solche Änderungen am Statute vorgenommen, die lediglich durch die Einführung des Grundbuches bedingt sind und sich nur auf dasselbe beziehen. Ich glaube daher, diesen Änderungen in der Generaldebatte nichts mehr beifügen zu müssen. Was den Wert und den großen Nutzen der Hypothekenbank für das Land betrifft, so wird durch die Einführung derselben die Verschuldungsform im Lande Vorarlberg ich möchte sagen - freiwillig einer Änderung unterzogen. Nämlich jene Realitätenbesitzer, die bei der Hypothekenbank Darlehen aufnehmen werden, kommen dadurch von der Privathypothek zum Pfandbriefe. Somit ist ihnen Xin. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session, 8. Periode 1897. 159 die Möglichkeit gegeben, dass ihre Schulden unkündbar sind und in kürzerer oder längerer Frist amortisiert werden können. Ich will mich über diese Fragen heute nicht länger aussprechen, weil dieselben schon in früheren Sessionen eingehend und weitläufig erörtert worden sind. Ich will nur noch darauf. Hinweisen, dass, soweit ich die Verhältnisse im Lande kenne, die Bevölkerung sich sehr nach Einführung der Hypothekenbank sehnt. Ich kann daher nur dem h. Hause die Annahme des Statutes in der geänderten Form empfehlen. Ich habe noch eine Richtigstellung im Berichte zu erwähnen. In dem Citate, wo die abgeänderten Paragraphe aufgezählt werden. Auf der letzten Seite des Berichtes soll es statt "§ 40" "§ 41" heißen. Es sind nämlich die §§ 3, 29, 30, 35, 38, 39 und 41 einer Änderung unterzogen worden. Ich ersuche nun das h. Haus, den Anträgen des Landes-Ausschusses seine volle Zustimmung zu geben und in die Specialberathung des Statutes einzutreten. Die Antrüge lauten: (Liest dieselben aus Beilage XXXVIH.) Landeshauptmann: Ich eröffne über den LandesAusschussbericht und die Anträge, sowie über das Statut selbst die Generaldebatte. Dr. Waibel: Ich habe nur zwei Bemerkungen zu machen. Ich habe schon in den früheren Verhandlungen mich zustimmend in dieser Angelegenheit verhalten und ich werde natürlicher Weise auch heute nicht - das fällt mir gar nicht ein - dem Versuche entgegentreten, dem Lande eine Anstatt zu schaffen, von welcher man die größten Hoffnungen für die Bauernschaft und ihre Grundverschuldung erwartet. Ich möchte nur eine ganz nebensächliche Frage stellen. Ich habe bereits im vergangenen Jahre, als wir diese Angelegenheit zum letztenmale verhandelten, diese Frage aufgeworfen und ich kann nicht umhin, dieselbe Heuer wiederum aufzuwerfen. Die in letzter Zeit entstandenen Anstalten dieser Art sind jene von Niederösterreich und Oberösterreich. Das Statut, das uns bereits beim ersten Anlaufe zur Einführung dieser Institution vorgelegt worden ist, ist die Copie des Statutes der Landeshypothekenanstalt von Niederösterreich. Nun muss ich bemerken, dass diese beiden Anstalten von Nieder- und Oberösterreich im Titel absichtlich nicht das Wort "Bank" gebraucht haben. sondern das Wort "Anstalt". Das ist, glaube ich, ganz correct gehandelt. Die Bank ist eine Anstalt, welche einen weit größeren Geschäftskreis hat als eine solche Anstalt. Diese Anstalt ist ganz speciell Hypothekenanstalt. Sie befasst sich lediglich mit der Anlage von Hypotheken auf Gründen und Baulichkeiten des Landes. Alle andern Geschäfte sind ausgeschlossen. Aus diesem Grunde, weil unsere Anstalt eben eine Specialanstalt und nicht eine Bank ist, glaube ich, soll man den Titel, den Nieder- und Oberösterreich für ihr Institut gewählt haben, auch hier beibehalten. Wenn man einem Kinde das Leben schenkt, so ist es im Schoße der Familie eine ziemlich wichtige Frage, was für einen Namen man dem Kinde geben soll. Das kostet oft langes Kopfzerbrechen. Hier hätte ich auch gemeint, man hätte einen mehr sachgemäßen Namen wählen sollen, man hätte den Titel "Anstalt" statt des Titels "Bank" nehmen sollen. Ich stelle zwar keinen diesbezüglichen Antrag, sondern wollte mir nur diese Bemerkung zu machen erlauben. Ich habe meine Anregung deshalb wiederholt, weil das hohe Haus, wie es jetzt zusammengesetzt ist, aus einer Anzahl neuer Mitglieder besteht, die bei den früheren Verhandlungen nicht gegenwärtig waren. Johannes Thurnher: Die Anregung, die der Herr Vorredner gemacht hat, ist an und für sich nicht übel, indem ja unter dem Worte "Bank" ein weiteres, verschiedene Geschäftszweige umfassendes Geldinstitut verstanden wird. Ich glaube, die nothwendige Einschränkung des Begriffes "Bank" ist durch den Zusatz "Hypothekenbank" gegeben, d. h. es ist eine Bank, die zwar Geldgeschäfte macht, aber Hypothekengeschäfte sind es. Das Weitere ergibt sich aus dem Inhalte des Statutes. Ich weiß es selbst nicht, warum man gerade den Titel "Bank" gewühlt hat. Ich würde mich an dem Worte "Anstalt" auch nicht stoßen. Meine Meinung ist die, dass es nicht nothwendig ist, den Titel umzuändern, denn die nothwendige Einschränkung des Begriffes "Bank" ist schon durch das vorgesetzte Wort "Hypotheken" gegeben. Nachdem der Herr Vorredner keinen diesbezüglichen Antrag gestellt hat, so ist es Sache des Berichterstatters, welche Stellung er zu diesem Vorschläge einzunehmen gesonnen ist. 160 XIII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. L Session, 8. Periode 1897. Landeshauptmann: Wer wünscht noch weiter das Wort? Da sich Niemand mehr zum Worte meldet, so ist die Generaldebatte geschlossen und ich ertheile das Wort dem Herrn Berichterstatter. Jodok Fink: Der Herr Dr. Waibel hat selbst gesagt, dass er schon in der früheren Session angeregt habe, dass der Titel in der Weise geändert werden soll, dass statt "Hypotheken-Bank" gesagt wird "Hypotheken-Anstalt". Herr Johann Thurnher hat schon gesagt, dass das Wort "Hypothekenbank" keinen Zweifel aufkommen lasst, dass dieser Titel ganz bezeichnend ist. Dem möchte ich noch beifügen, dass auch die Statuten dieser Bank so gehalten sind, dass absolut kein Zweifel aufkommen kann, dass die Bank sich mit keinen anderen Geschäften, als mit Hypothekardarlehen zu befassen hat. Eine Änderung des Titels in diesem Momente würde eine Änderung der meisten Paragraphe und daher eine neue Drucklegung des ganzen Statutes erfordern. Ich glaube es liegen keine genügenden Gründe vor, um da eine Änderung vorzunehmen. Bemerken will ich nur noch, dass auch in anderen Ländern Hypothekenbanken bestehen; in Böhmen z. B. besteht eine solche und ist zu ganz demselben Zwecke geschaffen worden, wie die Hypothekenanstalt in Niederösterreich und Oberösterreich. Auch Mähren hat eine Hypothekenbank und da hat man auch nicht gefunden, dass irgend eine Schwierigkeit in diesem Titel liege, oder dass man gar begriffstützig werden könnte. Ich glaube nicht, dass ein Grund vorhanden ist, dass im Titel etwas geändert werden soll. Ich möchte daher für die unveränderte Annahme des Titels eintreten und nachdem die Generaldebatte jetzt geschlossen ist, das h. Haus ersuchen, zur Specialdebatte überzugehen und stelle den Antrag, jene Paragraphe, an denen keine Änderung vorgenommen worden ist, en bloc anzunehmen. Diejenigen Paragraphe, an welchen Änderungen vorgenommen wurden, werde ich mir anzurufen erlauben. Landeshauptmann: Ich werde nun zuerst über die vom Landes-Ausschusse gestellten Anträge abstimmen lassen und zwar über alle drei Punkte unter Einem. Die Anträge lauten: (Liest dieselben aus Beilage XXVIII.) Ich ersuche jene Herren, welche diesen Anträgen die Zustimmung geben, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Nun gehen wir zur Specialdebatte über. Der Herr Berichterstatter beantragt die en bloc Annahme der §§ 1, 2, 4 bis inclusive 28. Jodok Fink: Bei ß 10 ist auch eine Änderung und zwar bezüglich des dazu gehörigen Formulares A. Landeshauptmann: Es kommen also zur Abstimmung die §§ 1, 2, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 11 bis incl. 28 sammt den Aufschriften, ferner die §§ 31, 32, 33 und 34 des VI. Hauptstückes sammt der Aufschrift, dauu aus dem Hauptstücke VII. die §§ 36, 37 und 40, ferner Hauptstück VIII., dann aus dem Hauptstücke IX. die §§ 43 bis 53 und endlich das Hauptstück X, Statutenänderung und Auflösung der Bank, §§ 54 und 55 und der Titel des Statutes. Wird gegen den Antrag ans en bloc Annahme dieser von mir aufgezählten Paragraphe eine Einwendung erhoben. Jodok Fink: Ich möchte nur aufmerksam machen, dass im Titel ein Druckfehler ist. Es ist im Worte Hypothekenbank ein e und ein k ausgeblieben. Landeshauptmann. Ich werde also über den Titel zuletzt abstimmen lassen. Ich ersuche jene Herren, welche mit der en bloc Annahme der von mir früher angeführten Paragraphe sammt den Aufschriften einverstanden sind, sich von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Nun kommen wir zur Abstimmung über diejenigen Paragraphe, welche durch die Anträge des Landes-Ausschusses eilte Änderung erfahren haben. Ich werde nach Anrufung derselben durch den Herrn Berichterstatter jedesmal eine Pause eintreten lassen, und wenn sich in derselben Niemand zum Worte meldet, die Annahme constatieren. Ich ersuche nun, mit der Anrufung der einzelnen Paragraphe zu beginnen. Jodok Fink: § 3. XIII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. L Session, 8. Periode 1897. 161 Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: § 10. Hiezu kommt das abgeänderte Pfandbrief-Formulare. Landeshauptmann: Wenn sich Niemand zum Worte meldet, so ist dieser Paragraph sammt dem Pfandbrief-Formulare, Beilage XXXVIII B. angenommen. . Jodok Fink: § 29. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: § 30. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: § 35. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink : § 38. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: § 39. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: § 41. - . Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink. (Liest Titel des Statutes.) Landeshauptmann: Wenn gegen Titel des Statutes sammt der vom Herrn Berichterstatter vorhin erwähnten Berichtigung des hier vorkommenden Druckfehlers keine Einwendung erhoben wird, so nehme ich an, dass das h. Haus die Zustimmung gibt. Sie ist gegeben. Jodok Fink: Ich beantrage die dritte Lesung des Statutes. Landeshauptmann: Es ist die dritte Lesung beantragt. Wenn dagegen keine Einwendung erhoben wird, so ersuche ich jene Herren, welche dem Statute, wie es aus der Berathung in zweiter Lesung hervorgegangen ist, auch in dritter Lesung die Zustimmung geben, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Einstimmig angenommen. Dieser Gegenstand ist somit erlediget und damit auch unsere heutige Tagesordnung. Ich habe den Herren noch bekannt zu geben, dass der volkswirtschaftliche Ausschuss nach Schluss der Sitzung im Vorzimmer zu einer Berathung zusammentreten wird, ebenso auch der Schul-Ansschuss im kleinen Zimmer neben meiner Kanzlei. Johannes Thurnher: Ich möchte auch noch mittheilen, dass der Wahlreform-Ausschuss heute Nachmittag um 2 Uhr eine Sitzung abhalten wird. Landeshauptmann: Was die nächste Sitzung anbelangt, so wird dieselbe morgen Nachmittag um 3 Uhr stattfinden und zwar aus dem Grunde, weil einige Berichte, welche ich auf die Tagesordnung dieser Sitzung gestellt habe, theils noch heute Nachmittag, theils aber erst morgen früh in die Hände der Herren Abgeordneten kommen werden. Es liegt mir nämlich daran, dass wir mit den von den Ausschüssen fertig gestellten Sachen auch im h. Hause sobald als möglich fertig werden, und deshalb habe ich die nächste Sitzung auf morgen Nachmittag um 3 Uhr anberaumt. Die Tagesordnung für dieselbe ist folgende: 1. Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über das Gesuch der Gemeinde Langen um eine Subvention zum Straßenbau Wirtatobel Bregenz. 2. Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über die Petition einer Anzahl Lustenauer Gemeindeangehöriger in Sachen der Krankenversicherung. 162 XIII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session, 8. Periode 1897. 3. Bericht des Finanz-Ausschusses über die Voranschläge des Landesfondes und des Landesculturfondes, sowie über den Voranschlag der Landes-Irrenanstalt Valduna pro 1897. 4. Bericht des Finanz-Ausschusses über den Rechnungs-Abschluss des tirolisch-vorarlbergischen Grundendastungsfondes pro 1896. Die Berichte ad 1 und 2 werden den Herren heute mittags zugestellt, und diejenigen ad 3 und 4 jedenfalls morgen Vormittag. Die heutige Sitzung ist geschlossen. (Schluss der Sitzung um 11 Uhr 30 Minuten Vormittags. Druck von J. N. Teutsch, Bregenz. IorarlVerger Laildtag 13. Sitzung am 23. Februar 1897, unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. - -s-a-s*—........... Grgenwintig 20 Abgeoidiiete. Abwesend der Herr Abgeordnete Lösch. UegisrnngsveeteeieerHerrStatthaltereirathGeafIosefTHun-HoHenstem. Beginn der Sitzung 10 Uhr 45 Min. Vormittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die Sitzung für eröffnet und ersuche um Verlesung des Protokolles der gestrigen Sitzung. (Secretär verliest dasselbe.) Hat irgend einer der Herren gegen die Fassung des Protokolles eine Einwendung vorzubringen? — des directen, geheinien und allgemeinen Wahlrechtes für den Landtag und die Gemeindevertretungen." Rankweil, am 15. Februar 1897. Michael Loacker, z. Schützen, k. k. Bezirkssecretär i. P. Dann sind eine Reihe von Bürgern unter­ schrieben von Rankweil, Sulz, Röthis, zwei von Altenstadt, dann der Bürgermeister von Rankweil, der Gemeindevorsteher von Sulz und ein gewisser Johann Georg Schmid, Handlung, der dazu ge­ Es ist mir ein Einlaufstück zugekommen, nämlich schrieben hat „wünscht alle 3 Jahre einen anderen eine Petition wegen des Wahlrechtes. Dieselbe lautet: „Die Gefertigten ersuchen höflichst um Einführung I Vorsteher in der Gemeinde." (Heiterkeit.) Da dies nicht der Fall ist, betrachte ich das­ selbe als genehmiget. 156 XIII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. Ich glaube, das h. Haus wirb meiner An­ regung, diese Petition dem Wahlreform-Ausschusse zu überweisen, zustimmen. Es ist ferner heute von Seite der Gemeinde­ vorstehung in Bizau ein Gesuch eingetroffen um Subvention zu den Verbauungskosten des Bizauer Baches. Der Landes-Ausschuss hat beschlossen, dieses Gesuch dem h. Landtage in Vorlage zu bringen. Nachdem aber die Zeit unserer Ver­ handlungen nur mehr eine kurze ist, möchte ich mir erlauben diesen Gegenstand auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung zu setzen und die Anregung zu machen, dass diese Petition dem volkswirtschaft­ lichen Ausschüsse überwiesen werde. Wird dagegen eine Einwendung erhoben? — Da dies nicht der Fall ist, so wird in diesem Sinne vorgegangen werden. Wir kommen nun zur Tagesordnung. AIs erster Punkt steht auf derselben der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über das Gesuch des Ausschusses der Walserthaler-Straßen-Concurrenz um Ge­ währung einer Subvention zur Er­ haltung der Walserthaler-Straße. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Martin Thurnher das Wort zu nehmen. Abg. Martin Thurnher: Es ist im Berichte ganz ausführlich der Stand der Angelegenheit dargestellt. Sie ersehen aus demselben, dass der volkswirt­ schaftliche Ausschuss eigentlich der Ansicht ist, dass der h. Landtag dringende Falle ausgenommen nicht Subventionen zur Erhaltung von Straßen gewähre, sondern die Mittel des Landes zur Herstellung neuer Verkehrswege benützen soll. Die Verhältnisse bei dieser Straße sind aber derartige, dass der Antrag des volkswirtschaftlichen Ausschusses gerechtfertiget erscheint, es solle in diesem Falle die bereits vor 5 Jahren gewährte Subvention von 500 st. auf eine weitere Reihe von Jahren erstreckt werden, und ich stelle daher im Namen des volkswirtschaftlichen Ausschusses folgenden Antrag. (Liest den Antrag ans Beilage XLII.) Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. Der Herr Abg. Müller hat das Wort. I. Session, 8. Periode 1897. Müller: Hohes Haus! Ich nehme den Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses resp, dessen Antrag zur sehr befriedigenden Kenntnis und werde mich auf das bestmöglichste befleißen, den daran­ geknüpften Bedingungen als Obmann des dortigen Straßenbau-Ausschusses nach meinem besten Wissen und Gewissen auch nachzukommen. Auf eine specielle Begründung dieser Subvention einzugehen halte ich für ganz überflüssig, da dieselbe dem h. Hause durch den in den Händen befindlichen Bericht größtentheils dargestellt ist. Ich spreche hiemit im Namen der Concurrenzgemeinden des Walserthales und im Namen des dortigen Straßen-Ausschusses als dessen Obmann dem volkswirtschaftlichen Ausschufse für die Votierung dieser Subvention meinen verbind­ lichsten Dank aus. Ich danke nicht nur für die beantragte Subvention, sondern ganz besonders für die daran geknüpften Bedingungen, da ich erfahrungs­ gemäß constatieren kann, dass durch diese Bedingungen nicht nur die gewährte Landessubvention, sondern auch die Beitragsquoten der Concurrenzgemeinden auf sehr gutes Erdreich fielen und auch in Zukunft fallen werden. Ich erlaube mir noch zum Schlüsse dem Herrn Landescultur-Jngenieur Jlmer hier im h. Hause den Dank auszusprechen, indem mich der Herr Ingenieur bei den bisherigen jährlichen Straßen­ begehungen über die vorzunehmenden Straßenrepara­ turen derart instruierte, dass er mit puncto Straßen­ reparaturen zu einem halben Architekten heran­ gebildet hat. (Heiterkeit.) Ich erkläre mich bereit, auf eventuelle Fragen von Mitgliedern dieses h. Hauses, so gut ich in der Lage bin, Aufklärung zu geben. Ich gebe mich der Hoffnung hin, dass das h. Haus den vom volkswirtschaftlichen Ausschüsse gestellten Antrag einstimmig annehmen wird. Landeshauptmann: Wenn ich vor Schluss der Debatte noch eine kurze Bemerkung machen darf, so möchte ich nur sagen, dass es wünschenswert wäre, wenn alle Straßenbau-Ausschüsse einen so tüchtigen und fleißigen Obmann hätten wie der Walserthaler-Straßenban-Ausschuss an dem Herrn Abgeordneten Müller. Wünscht sonst noch Jemand das Wort? — Hat der Herr Berichterstatter noch etwas bei­ zufügen? XIII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. Martin Thnriiher: Stein. Landeshauptmann: Dann kann ich zur Ab­ stimmung schreiten und ersuche jene Herren, welche mit diesem Anträge einverstanden sind, sich erheben zu wollen. Angenommen. Wir kommen nun zum zweiten Gegenstände der Tagesordnung, das ist der Bericht des volks­ wirtschaftlichen Ausschusses über das Gesuch der Gemeinde Thüringen um Ge­ währung eines Beitrages zu den Kosten der Lutzregulierung aus Landesmitteln und Erwirkung einer staatlichen Sub­ vention. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Abg. Wegeler das Wort zu ergreifen. Wegelcr: Ich halte es nicht für nothwendig beit Bericht hier nochmals zu wiederholen, es ist alles darin angeführt, was den Antrag rechtfertiget, den der volkswirtschaftliche Ausschuss in dieser An­ gelegenheit stellt, und ich ersuche die Herren, sie möchten diesem Anträge znstimmen. (Liest den Antrag ans Beilage LXIII.) Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. Da sich Niemand zuni Worte meldet, kann ich zur Abstimmung schreiten, und zwar über sämmtliche drei Punkte unter Einem. Ich ersuche jene Herren, ivclche dem Anträge, wie er eben verlesen wurde, ihre Zustimmung geben, sich von ihren Sitzen zu erheben. Angenommen. Der dritte Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über das Gesuch der Ge­ meinde Langen um eine jährliche Sub­ vention zur Straßeneinhaltung der Strecke Langen—Wirtatobel. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Abg. Johannes Thurnher das Wort zu nehmen. Johannes Thnrnher: Ich will zunächst eine ganz allgemein gehaltene Bemerkung machen für jene Personen, welche sich in solchen Angelegenheiten an den Landtag wenden müssen. Wir haben in I. Session, 8. Periode 1897. 157 einer Reihe von Landtagssessionen namentlich aber in der heurigen gegen Ende noch mit Petitionen von Gemeinden zu thun, welche nothwendig einer entsprechenden Vorerhebung bedürfen, weil sie nicht so instruiert sind, dass der Landtag daraus das Nothwendige entnehmen kann. Das, was ich jetzt im Allgemeinen gesagt habe, gilt auch von der hier eingebrachten Petition aus Bizau, es gilt aber auch' von dem in Verhandlung stehenden Gegen­ stände, wo eine Petition der Gemeinde Langen eingebracht ist, mau solle zur Straßeneiuhaltuug der Strecke Langen—Wirtatobel eine jährliche Sub­ vention von 500 st. geben. Die Petition enthält gedruckt acht Zeilen und soll rechtfertigen, dass der Landes-Ausschuss auf eine Subvention von jährlich 500 st. zur Straßeneinhaltung eingehe. Nun, ich will nicht sagen, dass von der Länge einer Be­ gründung die Wesenheit derselben abhüngt, sondern dass die darin enthaltenen Gründe maßgebend sein müssen. Aber diese Petition lautet einfach so: (Liest:) Die Gemeinde Langen stellt das An­ suchen, es wolle ihr ein jährl. Beitrag von 500 fl. zur Straßenunterhaltung Langen—Wirtatobel ge­ währt werden, und begründet diese Bitte wie folgt: „1. die noch ungetilgten Kosten für den Bau dieser Straßenstrecke betragen jetzt noch die hohe Summe von 22.000 fl. Von diesem Capitale sind alljährlich 2.100 fl. abzuzahlen, was bei den geringen sonstigen Gemeindeeinkünften fast unerschwinglich ist." Dieser Grund ist wahrscheinlich schon länger da. (Liest:) „2. Die Unkosten zur Verbesserung dieser Straßenstrecke belaufen sich dieses Jahr auf 500 fl., mit diesem Betrage kann aber kaum */3 Theil der Straßenstrecke hergestellt werden, die Gemeinde Langen ist daher gezwungen, um Hilfe zu suchen." Also zuerst ist die Rede von einer Straßen­ erhaltung, dann spricht man von einer Verbesserung der Straße und endlich, dass nur ein Drittel der Straße hergestellt werden kann. Man kann nicht entnehmen, handelt es sich nur uni eine Straßen­ erhaltung oder um eine Verbesserung oder um eine theilweise Neuherstellung der Straße, infolge von Elementarereignissen. Das Gesuch ist ganz und gar mangelhaft instruiert, und bleibt deni volks­ 158 XIII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. wirtschaftlichen Ausschüsse am Schlüsse der Session nichts übrig, als folgenden Antrag zu stellen. (Liest den Antrag aus Beilage XLIV.) Der Ausschuss betont einen mäßigen Beitrag, weil er im Allgemeinen nicht dafür ist, wie es anch im Berichte angeführt ist und beim ersten Gegenstände der heutigen Tagesordnung ausge­ sprochen wurde, dass zu Straßenerhaltnngen Geld gewährt werde, sondern dass die kärglichen Mittel, die der Landtag zu dieseni Zwecke verwenden kann, hauptsächlich für solche Straßen verwendet werden, welche nothwendig sind und von der betreffenden Gemeinde unmöglich erbaut werden können, wie es z. B. bei der Flexenstraße der Fall ist. Es ist, glaube ich, das erstemal, eine Subvention zur Walserthalstraße gewährt worden, iveil dort wirklich Elementarereignisse die Erhaltung der Straße sehr schwierig gemacht haben; man muss die Straße vor dem Verfalle schützen und die Brücken vor dem Einfalle bewahren. Da sind wirklich Elementar­ ereignisse vorhanden; ob solche Gründe auch hier vorhanden sind, weiß ich nicht, das muss erst erhoben werden. Ich muss zum Schluffe uoch einmal sagen, dass, wenn Gemeinden Petitionen an den Landtag einzugeben haben, sie das nicht mitten in der Session thun sollen, sondern lieber ein halbes Jahr früher, man kann dann noch den Ingenieur hinausschicken und die nöthigen Vorerhebungen pflegen lassen. Aber gerade vor Thorschluss, wenn nicht während der Session Fälle eintreten, die acnt sind, eine Petition einzureichen, ist sehr unpraktisch. Etwas anderes ist es, wenn z. B. ein Wildbach während der Session etwas verheert. Aber diese Straße besteht schon lange, man hat dies jedenfalls schon vor einem halben Jahre gewusst, und Hütte daher eine solche Petition schon früher eingebracht und gehörig instruiert werden können. Ich iveiß, dass ich das nicht zum h. Hause zu sagen habe, sondern dass ich es zu den Fenstern hinausgesprochen habe. Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. — Da sich Niemand zum Worte meldet, schreite ich zur Abstimmung und ersuche jene Herren, welche dem Anträge zustimmen, sich erheben zu wollen. Angenommen. Der nächste Gegenstand der heutigen Tages­ ordnung ist der Bericht des Landes-Aus- I. Session, 8. Periode 1897. schnsses über die Abänderung des Statutes, betreffend die'Errichtung einer H°ypöthekenbank für das Land Vorarlberg. Ich ersuche den Referenten des Landes-Aus­ schusses, Herrn Abg. Fink, Bericht zu erstatten. Jodok Fink: Wie das h. Haus schon aus dem Berichte des Landes-Ausschusses ersieht, ist das in der letzten Landtagssession angenonimene Statut für Errichtung einer Landeshypothckenbank der k. k. Negierung mit dem Ersuchen nm Erwirkung der Allerhöchsten Sanction unterbreitet worden, lsierüber ist aber öis heute'eine Erledigung nicht herabgclangtr Wir Haven nun in der heurigen Session vor einigen Lagen einen sehr ^wichtigen Beschluss gefasst, nämlich die Einführung des Grundbuches. Auf das hin hat der Landes-Ausschuss aus freien Stücken sich bewogen gefühlt, sofort das bereits beschlossene Statut der Landeshypothekcnbank um­ zuändern, damit dasielbe sowohl beim Bestände des Verfachbuches als auch nach Einführung des Grundbuches zur Anwendung kommen könne. Ee> war diese Änderung deshalb nothwendig, weil in den Gemeinden Vorarlbergs das Grundbuch nicht auf einmal eingcsnlm werden kann, sondern bekannt­ lich in den einen Gemeinden mit der Einführung des Grundbuches früher begonnen wird als in den andern, so dass vielleicht 6 bis 10 Jahre bis zur vollen Einführung des Grundbuches in Vorarlberg verstreichen werden. Bis dahin aber wird cs Gemcinden geben, in denen noch das Verfachbuch besteht, während in anderen Gemeinden schon lange das Grundbuch eingeführt ist. Wie die Herren weiters aus dem Berichte ent­ nehmen, hat der Landes-Ausschuss einzig nur solche Änderungen am Statute vorgenommen, die ledig­ lich durch die Einführung des Grundbuches bedingt sind und sich nur auf dasselbe beziehen. Ich glaube daher, diesen Änderungen in der Generaldebatte nichts mehr beifügen zu müssen. Was den Wert und den großen Nutzen der Hypothekenbank für das Land betrifft, so wird durch die Einführung derselben die Verschuldnugsform im Lande Vorarlberg ich möchte sagen — frei­ willig einer Änderung unterzogen. Nämlich jene Realitätcnbesitzer, die bei der Hypothekenbank Dar­ lehen anfnehmen werden, kommen dadurch von der Privathypothek zum Pfandbriefe. Somit ist ihnen Xin. Sitzung des Vorarlberger Landtages. die Möglichkeit gegeben, dass ihre Schulden un­ kündbar sind und in kürzerer oder längerer Frist amortisiert werden können. Ich will mich über diese Fragen heute nicht länger aussprechen, weil dieselben schon in früheren Sessionen eingehend und weitläufig erörtert worden sind. Ich will nur noch darauf. Hinweisen, dass, soweit ich die Verhältnisse im Lande kenne, die Bevölkerung sich sehr nach Einführung der Hypothekenbank sehnt. Ich kann daher nur dem h. Hause die Annahme des Statutes in der geänderten Form empfehlen. Ich habe noch eine Richtigstellung im Berichte zu erwähnen. In dem Citate, wo die abgeänderten Paragraphe auf­ gezählt werden. Auf der letzten Seite des Berichtes soll cs statt „§ 40" „§ 41" heißen. Es sind nämlich die §§ 3, 29, 30, 35, 38, 39 und 41 einer Änderung unterzogen worden. Ich ersuche nun das h. Haus, den Anträgen des Landes-Aus­ schusses seine volle Zustimmung zu geben und in die Specialberathung des Statutes einzutreten. Die An­ trüge lauten: (Liest dieselben aus Beilage XXXVIH.) --------------- TOM u Vj Landeshauptmann: Ich eröffne über den Landes­ Ausschussbericht und die Anträge, sowie über das Statut selbst die Generaldebatte. Dr. Waibel: Ich habe nur zwei Bemerkungen zu machen. Ich habe schon in den früheren Ver­ handlungen mich zustimmend in dieser Angelegenheit verhalten und und ich werde natürlicher Weise auch heute nicht — das fällt mir gar nicht ein — dem Versuche entgegentreten, dem Lande eine Anstatt zu schaffen, von welcher man die größten Hoffnungen für die Bauernschaft und ihre Grundverschuldung erwartet. Ich möchte nur eine ganz nebensächliche Frage stellen. Ich habe bereits im vergangenen Jahre, als wir diese Angelegenheit zum letztenmale ver­ handelten, diese Frage aufgeworfen und ich kann nicht umhin, dieselbe Heuer wiederum aufzuwerfen. Die in letzter Zeit entstandenen Anstalten dieser Art sind jene von Niederösterreich und Oberöster­ reich. Das Statut, das uns bereits beim ersten Anlaufe zur Einführung dieser Institution vorgelegt worden ist, ist die Copie des Statutes der Landes­ hypothekenanstalt von Niederösterreich. Nun muss ich bemerken, dass diese beiden Anstalten von Nieder- und Oberösterreich im Titel absichtlich nicht das Wort „Bank" gebraucht haben. I. Session, 8. Periode 1897. 159 sondern das Wort „Anstalt". Das ist, glaube ich, ganz correct gehandelt. Die Bank ist eine Anstalt, welche einen weit größeren Geschäftskreis hat als eine solche Anstalt. Diese Anstalt ist ganz speciell Hypothekenanstalt. Sie befasst sich lediglich mit der Anlage von Hypotheken auf Gründen und Baulichkeiten des Landes. Alle andern Geschäfte sind ausgeschlossen. Aus diesem Grunde, weil unsere Anstalt eben eine Specialanstalt und nicht eine Bank ist, glaube ich, soll man den Titel, den Nieder- und Oberösterreich für ihr Institut gewählt haben, auch hier bei­ behalten. Wenn man einem Kinde das Leben schenkt, so ist es im Schoße der Familie eine ziemlich wichtige Frage, was für einen Namen man dem Kinde geben soll. Das kostet oft langes Kopfzerbrechen. Hier hätte ich auch gemeint, man hätte einen mehr sachgemäßen Namen wählen sollen, man hätte den Titel „Anstalt" statt des Titels „Bank" nehmen sollen. Ich stelle zwar keinen diesbezüglichen Antrag, sondern wollte mir nur diese Bemerkung zu machen erlauben. Ich habe meine Anregung deshalb wiederholt, weil das hohe Haus, wie es jetzt zusammengesetzt ist, aus einer Anzahl neuer Mitglieder besteht, die bei den früheren Verhandlungen nicht gegenwärtig waren. Johannes Thurnher: Die Anregung, die der Herr Vorredner gemacht hat, ist an und für sich nicht übel, indem ja unter dem Worte „Bank" ein weiteres, verschiedene Geschäftszweige umfassendes Geldinstitut verstanden wird. Ich glaube, die nothwendige Einschränkung des Begriffes „Bank" ist durch den Zusatz „Hypotheken­ bank" gegeben, d. h. es ist eine Bank, die zwar Geldgeschäfte macht, aber Hypothekengeschäfte sind es. Das Weitere ergibt sich aus dem Inhalte des Statutes. Ich weiß es selbst nicht, warum man gerade den Titel „Bank" gewühlt hat. Ich würde mich an dem Worte „Anstalt" auch nicht stoßen. Meine Meinung ist die, dass es nicht nothwendig ist, den Titel umzuändern, denn die nothwendige Einschränkung des Begriffes „Bank" ist schon durch das vorgesetzte Wort „Hypotheken" gegeben. Nach­ dem der Herr Vorredner keinen diesbezüglichen Antrag gestellt hat, so ist es Sache des Bericht­ erstatters, welche Stellung er zu diesem Vorschläge einzunehmen gesonnen ist. XIII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. 160 Landeshauptmann: Wer wünscht noch weiter das Wort? — Da sich Niemand mehr zum Worte meldet, so ist die Generaldebatte geschlossen und ich ertheile das Wort dem Herrn Berichterstatter. Jodok Fink: Der Herr Dr. Waibel hat selbst gesagt, dass er schon in der früheren Session angeregt habe, dass der Titel in der Weise geändert werden soll, dass statt „Hypotheken-Bank" gesagt wird „Hypotheken-Anstalt". Herr Johann Thurnher hat schon gesagt, dass das Wort „Hypothekenbank" keinen Zweifel aufkommen lasst, dass dieser Titel ganz bezeichnend ist. Dem möchte ich noch beifügen, dass auch die Statuten dieser Bank so gehalten sind, dass absolut kein Zweifel aufkommen kann, dass die Bank sich mit keinen anderen Geschäften, als mit Hypothekardarlehen zu befassen hat. Eine Änderung des Titels in diesem Momente würde eine Änderung der meisten Paragraphe und daher eine neue Drucklegung des ganzen Statutes erfordern. Ich glaube es liegen keine genügenden Gründe vor, um da eine Änderung vorzunehmen. Bemerken ivill ich nur noch, dass auch in anderen Ländern Hypothekenbanken bestehen; in Böhmen z. B. besteht eine solche und ist zu ganz demselben Zwecke geschaffen worden, wie die Hypothekenanstalt in Niederösterreich und Oberösterreich. Auch Mähren hat eine Hypothekenbank und da hat man auch nicht gefunden, dass irgend eine Schwierigkeit in diesem Titel liege, oder dass ntan gar begriffstützig werden könnte. Ich glaube nicht, dass ein Grund vorhanden ist, dass im Titel etwas geändert werden soll. Ich möchte daher für die unveränderte An­ nahme des Titels eintreten und nachdem die General­ debatte jetzt geschlossen ist, das h. Haus ersuchen, zur Spccialdebatte überzugehen und stelle den An­ trag, jene Paragraphe, an denen keine Änderung vorgenommen worden ist, en bloc anzunehmen. Diejenigen Paragraphe, an welchen Änderungen vorgenommen erlauben. wurden, werde ich mir anzurufen Landeshauptmann: Ich werde nun zuerst über die vom Landes-Ausschusse gestellten Anträge ab­ stimmen lassen und zwar über alle drei Punkte unter Einem. Die Anträge lauten: (Liest dieselben aus Beilage XXVIII.) L Session, 8. Periode 1897. Ich ersuche jene Herren, welche diesen Anträgen die Zustimmung geben, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Nun gehen wir zur Specialdebatte über. Der Herr Berichterstatter beantragt die en bloc Annahme der §§ 1, 2, 4 bis inclusive 28. Jodok Fink: Bei ß 10 ist auch eine Änderung und zwar bezüglich des dazu gehörigen Formulares A. Laudeshauvtmnii: Es kommen also zur Ab­ stimmung die §§ 1, 2, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 11 bis nid. 28 sammt den Aufschriften, ferner die §§ 31, 32, 33 und 34 des VI. Hauptstückes sammt der Aufschrift, dauu aus dem Hauptstücke VII. die §§ 36, 37 und 40, ferner Hauptstück VIII., daun aus dem Hauptstücke IX. die §§ 43 bis 53 und endlich das Hanptstück X, Statutenänderung und Auflösung der Bank, §§ 54 und 55 und der Titel des Statutes. Wird gegen den Antrag ans en bloc Annahme dieser von mir aufgezählten Paragraphe eine Ein­ wendung erhoben. Jodok Fink: Ich möchte nur aufmerksam machen, dass im Titel ein Druckfehler ist. Es ist im Worte Hypothekenbank ein e und ein k aus­ geblieben. Landeshauptmann. Ich werde also über den Titel zuletzt abstimmen lassen. Ich ersuche jene Herren, welche mit der en bloc Annahme der von mir früher angeführten Para­ graphe sammt den Aufschriften einverstanden sind, sich von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Nun kommen wir zur Abstimmung über die­ jenigen Paragraphe, welche durch die Anträge des Landes-Ausschusses eilte Änderung erfahren haben. Ich werde nach Anrufung derselben durch den Herrn Berichterstatter jedesmal eine Pause ein­ treten lassen, und wenn sich in derselben Niemand zum Worte meldet, die Annahme constatieren. Ich ersuche nun, mit der Anrufung der einzelnen Para­ graphe zu beginnen. Jodok Fink: § 3. — XIII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. L Session, 8. Periode 1897. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: 161 Ich beantrage die dritte Lesung des Statutes. Jodok Fink: § 10. Hiezu kommt das ab­ geänderte Pfandbrief-Formulare. Landeshauptmann: Wenn sich Niemand zum Worte meldet, so ist dieser Paragraph sammt dem Pfandbrief-Formulare, Beilage XXXVIII B. an­ genommen. • Jodok Fink: Jodok Fink: Angenommen. § 30. — Landeshauptmann: Jodok Fink: Einstimmig angenommen. § 29. — Landeshauptmann: Angenommen. Angenommen. § 41. — Landeshauptmann: Jodok Fink. Angenommen. § 39. — Landeshauptmann: Jodok Fink: Ich habe den Herren noch bekannt zu geben, dass der volkswirtschaftliche Ausschuss nach Schluss der Sitzung im Vorzimmer zu einer Berathung zusammentreten wird, ebenso auch der Schnl-Ansschuss im kleinen Zimmer neben meiner Kanzlei. Johannes Thurnher: Ich möchte auch noch mittheilen, dass der Wahlreform-Ausschuss heute Nachmittag um 2 Uhr eine Sitzung abhalten wird. § 38. - Landeshauptmann: Jodok Fink: Dieser Gegenstand ist somit erlediget und damit auch unsere heutige Tagesordnung. § 35. - Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink : Landeshauptmann: Es ist die dritte Lesung beantragt. Wenn dagegen keine Einwendung erhoben wird, so ersuche ich jene Herren, welche dem Statute, wie es aus der Berathung in zweiter Lesung hervorgegangen ist, auch in dritter Lesung die Zustimmung geben, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. . Angenommen. (Liest Titel des Statutes.) Landeshauptmann: Wenn gegen Titel des Statutes sammt der vom Herrn Berichterstatter vorhin erwähnten Berichtigung des hier vorkommenden Druckfehlers keine Einwendung erhoben wird, so nehme ich an, dass das h. Haus die Zustimmung gibt. — Sie ist gegeben. Landeshauptmann: Was die nächste Sitzung anbelangt, so wird dieselbe morgen Nachmittag um 3 Uhr stattfinden und zwar aus dem Gmnde, weil einige Berichte, welche ich auf die Tagesordnung dieser Sitzung gestellt habe, theils noch heute Nach­ mittag, theils aber erst morgen früh in die Hände der Herren Abgeordneten kommen werden. Es liegt mir nämlich daran, dass wir mit den von den Ausschüssen fertig gestellten Sachen auch im h. Hause sobald als möglich fertig werden, und deshalb habe ich die nächste Sitzung auf morgen Nachmittag um 3 Uhr anberaumt. Die Tagesordnung für dieselbe ist folgende: 1. Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über das Gesuch der Gemeinde Langen um eine Subvention zum Straßenbau Wirtatobel Bregenz. 2. Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über die Petition einer Anzahl Lustenauer Gemeindeangehöriger in Sachen der Kranken­ versicherung.