18970220_lts011

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Letzte Änderung 02.07.2021, 18:59
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp08,lts1897,lt1897,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 11. Sitzung am 20. Februar 1807, unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 21 Abgeordnete. Regierungsvertreter: Herr Statthaltereirath Graf Josef Thun-Hohenstein. Beginn der Sitzung 10 Uhr 10 Min. Vormittags. Landeshauptmann: Die heutige Sitzung ist eröffnet. Ich ersuche um Verlesung des Protokolles der letzten Sitzung. (Secretär verliest dasselbe.) Wird von irgend einer Seite gegen die Fassung des Protokolles ein Einwand erhoben. - Da dies nicht der Fall ist, betrachte ich dasselbe als genehmigt. Es ist mir als Einlauf ein selbständiger Antrag der Herren Abgeordneten Müller und Genossen zugekommen in Angelegenheit der Errichtung eines eigenen Viehsanitäts-Bezirkes für Vorarlberg und einer diesbezügl. Vorstellung an die k. k. Regierung., Bei der vorgerückten Zeit unserer gegenwärtigen Landtagssession dürfte wohl eine dringliche Behandlung dieses Gegenstandes dem h. Hause convenieren. Jodok Fink: Ich beantrage die dringliche Behandlung und die Zuweisung dieses Gegenstandes an den volkswirtschaftlichen Ausschuss. Landeshauptmann: Der Herr Abgeord. Jodok Fink beantragt die dringliche Behandlung und Zuweisung dieses Antrages an den volkswirtschaftlichen Ausschuss. Keine Einwendung betrachte ich als Zustimmung. Der Herr Abgeordnete Dr. Waibel hat sich zur Geschäftsordnung zum Worte gemeldet; ich ertheile ihm daher dasselbe. Dr. Waibel: Der Grundbuchausschuss hat seine Thätigkeit beendet, und der Schulausschuss kann 138 XL Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session der 8. Periode 1897. nach der Erklärung seines Obmannes erst zusammenberufen werden, wenn der Herr Referent Kohler seinen Bericht zu den Lehrerpetitionen fertig gemacht haben wird. Es wäre darum nach meiner Ansicht kein Hindernis mehr vorhanden, den Wahlreform-Ausschuss endlich einmal einzuberufen. Meines Wissens war gestern Nachmittag gar kein Ausschuss versammelt, und deshalb wäre Gelegenheit gewesen, den Wahlreform-Ausschuss, auf dessen Thätigkeit die Bevölkerung wartet, einzuberufen. Ich stelle daher an den Obmann dieses Ausschusses die Anfrage, wann er endlich gedenkt, denselben einzuberufen. Johannes Thurnher: Ich habe dem nämlichen Herrn Fragesteller bereits schon einmal ans eine solche Frage die Antwort ertheilt, dass ich mich zur Einberufung eines Ausschusses nicht durch das Drängen einzelner Personen, sondern nur durch Beschlussfassung der Mehrheit des h. Hauses bestimmen lassen werde. Ich kann heute diese Antwort nur wiederholen. Was den Vorhalt der gestrigen Unthätigkeit des Landtages betrifft, so kann ich den Herrn br. Waibel versichern, dass gerade gestern Gegenstände sehr wichtiger Natur im Kreise der Abgeordneten auf die eingehendste Weise verhandelt worden sind, und dass man nach der erschöpfenden Thätigkeit der ganzen langen Landtags-Zeit sich gestern das erstemal einige Stunden zur Erholung in corpore gegönnt hat. Was das Drängen der Bevölkerung betrifft, so happert es da doch ein bisschen; bis jetzt sind, glaube ich, nur von zwei Gemeinden Petitionen eingelaufen und da scheint es mir nicht gar so zu drängen. Aber wir werden in kurzer Zeit die Arbeit, nachdem die Vorberathungen im Schoße der Mehrheit der Mitglieder des hohen Hauses vollendet sind, in den Ausschuss bringen und dann deut h. Hanse vorlegen. Landeshauptmann: Ich benutze diese Gelegenheit, um bekannt zu geben, dass der Schul-Ausschuss Montag 2 Uhr nachmittags zu einer Sitzung zusammentreten wird. Wir kommen nun zur Tagesordnung. Auf derselben steht als erster Gegenstand der Bericht des Finanz-Ausschusses über mehrere Subventions-Gesuche, als: 1. Des Vorarlberger UnterstützungsVereines in Innsbruck, 2. des Asyl-Vereines der Wiener Universität und 3. des Unterstützungs-Vereines für Hörer der k. k. Hochschule für Bodencultur in Wien. Ich ersuche den Herrn Abg. Nägele als Berichterstatter, das Wort zu ergreifen. Nägele: Nachdem die Begründung der Anträge int Berichte hinreichend angegeben ist, und die Herren denselben schon länger in Händen haben, so glaube ich von einer weiteren Begründung Umgang nehmen zu können und beschränke mich daher auf die Verlesung der Anträge. (Liest die Anträge aus Beilage XXX.) Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. Dr. Waibel: Ich möchte hier doch wieder dasselbe wiederholen, was ich schon im vorigen Jahre über das Unterstützungsgesuch des Vorarlberger Unterstützungsvereines in Innsbruck bemerkt habe. Aus dem Berichte, welcher dein Gesuche beigelegt ist, hat der Finanz-Ausschuss entnehmen können, dass dieser Verein in Innsbruck eine außerordentlich wohlthätige Wirksamkeit entfaltet. Die Thätigkeit des Vereines beschränkt sich nicht auf einzelne Kategorien von dürftigen Vorarlbergern, sondern er dehnt seine Wirksamkeit auf alle ohne Unterschied aus. Ich habe darauf aufmerksam gemacht, dass die Inanspruchnahme der medicinischen Klinik in Innsbruck im Wachsen begriffen ist und zwar nicht von Seite wohlhabender, sondern dürftiger Leute, und es halten sich manche derselben, wie aus den Verpflegs-Kostenbeträgen hervorgeht, ziemlich lange Zeit in Innsbruck auf. Auch auf diese Kategorie von Armen erstreckt sich die Thätigkeit des Vereines. Ich glaube es ist nur ein Act der Dankbarkeit und Anerkennung, wenn wir den Beitrag von 30 fl. auf 50 fl. erhöhen. Das Geld, das wir votieren, ist gut angewendet, es kommt nur Landeskindern zustatten. Ich will weitere Gründe und Vergleiche nicht anführen, obwohl sie auf der Hand liegen. Was das Gesuch des Unterstützungs-Vereines für Hörer an der k. k. Hochschule für Bodencultur in Wien betrifft, so hätte ich gerne gesehen, wenn eine bescheidene Summe zu diesem Zwecke votiert XL Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session, 8. Periode 1897. 139 worden wäre. Nachdem aber der Finanz-Ausschuss die Überzeugung nicht gewonnen hat, dass hier eine Unterstützung am Platze sei, so will ich von einer Antragstellung absehen, möchte aber doch bitten, dass für den Unterstützungs-Verein in Innsbruck ein höherer Beitrag, wenigstens 50 fl., bewilliget werde. Landeshauptmann: Wer wünscht weiter noch das Wort? Wenn Niemand mehr zu sprechen wünscht, so ist die Debatte geschlossen, und es hat der Herr Berichterstatter das Wort. Nägele: Nachdem im Laufe der Jahre immerfort so massenhafte Petitionen um Unterstützungen an Geld an den Landtag kommen, so glaubte der Finanz-Ausschuss die Höhe der Subvention, wie sie bisher deut Vorarlberger Unterstützungs-Vereine in Innsbruck gewährt wurde, nicht ändern zu sollen. Zudem kann ich bemerken, dass aus Allem hervorgeht, dass der Verein keinen höheren Anspruch gemacht hat, beim er dankt für die Spende und nennt sie sogar großherzig. Wenn also der Verein damit zufrieden ist, so erfüllen wir ja unsere Pflicht, wenn wir beim alten Betrage bleiben, und ich ersuche daher dem Antrage, wie er verlesen worden ist, zuzustimmen. Landeshauptmann: Nachdem zu Punkt 1 ein Abänderungsantrag des Herrn Abg. Dr. Waibel vorliegt, so muss ich die Abstimmung getrennt vornehmen. Zuerst ersuche ich jene Herren, welche mit dem Abänderungsantrage des Herrn Abg. Dr. Waibel, dahingehend, dass dem Vorarlberger UnterstützungsVereine ein Betrag von 50 fl. gewährt werden solle, einverstanden sind, sich zu erheben. Es ist die Minorität. Nun werde ich die Ausschussanträge 1, a, b, unter Einem zur Abstimmung bringen. Ich ersuche jene Herren, welche diesen Anträgen beistimmen, sich von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Der zweite Ausschussantrag lautet: "Auf das Gesuch des Unterstützungs-Vereines für Hörer an der k. k. Hochschule für Bodencultur in Wien wird dermalen nicht eingegangen." Ich bitte jene Herren, welche diesem Antrage die Zustimmung geben, sich von den Sitzen erheben zu wollen. - Es ist die Majorität. Wir kommen zum zweiten Gegenstand unserer Tagesordnung, das ist der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über das Gesuch des Central-Ausschusses des Vorarlberger Feuerwehr-Gauverbandes in Bludenz um eine regelmäßige Subvention ans dem Feuerwehrfonde zu seiner Unterstützungscassa, um Erhöhung des Feuerwehrbeitrages der Assecuranzen und um Anstellung eines Feuerlöschinspectors. Ich ersuche den Berichterstatter, Herrn Abg. Johannes Thurnher, das Wort zu ergreifen. Johannes Thurnher: Dieser Bericht ist ebenfalls schon mehrere Tage in den Händen der Herren Abgeordneten, so dass von einer Besprechung und Begründung Umgang genommen werden kann. Aber bei dem Umstande, dass, wie aus dem Berichte zu entnehmen ist, der Feuerwehr-Gauverband Forderungen stellt, welche die Sympathien im Ausschusse nicht allseitig gefunden haben, wäre es vielleicht doch am Platze, näher zu erklären, warum der Ausschuss zu diesem Antrage hier gekommen ist, den ich mir erlaube vorzulesen: (Liest den Antrag aus Beilage XXXIV.) Wenn der Ausschuss dennoch zu diesem Antrage gekommen ist, so waren wir vom Bestreben geleitet, dass die Petition eines solchen humanitären Vereines, wie der Feuerwehr-Gauverband ist, nicht sofort abgewiesen werden könne, sondern dass jedenfalls die entsprechenden Erhebungen gepflogen werden müssen. Was nun die Forderungen selbst anlangt, so war man im Ausschusse der Meinung, dass auf dieselben, wie sie hier vom Feuermehr-Gauverbande gestellt sind, auf keinen Fall eingegangen werden könne. Eine Forderung geht nämlich dahin, der Landtag wolle von den Versicherungsgesellschaften einen 2%igen statt einen 1%igen Beitrag erheben. Nun sprechen zwei Gründe dafür, dass man dieser Forderung nicht entsprechen kann. Einmal sind die Erträgnisse der Feuerwehrbeiträge bis jetzt nicht aufgezehrt worden. Sie sind continuierlich 140 XL Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session, 8. Periode 1897. angewachsen, obwohl allen Forderungen, die bis jetzt an den Landes-Ausschuss gekommen sind, voll entsprochen wurde. Eine Reihe von Feuerwehren wurden sogar ein zweitesmal mit Beiträgen bedacht und zwar: van 28 Feuerwehren des Bezirkes Bludenz 9; von 29 Feuerwehren des Bezirkes Feldkirch 10; von 49 Feuerwehren des Bezirkes Bregenz 14. Weil jede Feuerwehr bei einmaliger Betheiligung 100 fl. bekommen hat, so betragen diese Beiträge zusammen bereits 16.300 fl. Dann kommen noch die Feuerwehren von Dornbirn und Rieden dazu, welche dreimal mit Betrügen betheiliget worden sind. Diese Feuerwehren konnten in außerordentlicher Weise betheiliget werden, mehr als es nothwendig war, weil eben Gesuche von verunglückten oder beschädigten Feuerwehrmännern nur in geringer Zahl eingelaufen sind. Wenn das Bedürfnis nach Unterstützung solcher Feuerwehrmänner in dem Maße vorhanden gewesen wäre, wie man nach dem Gesuche schließen könnte, so wäre ihnen bestimmt ein größerer, entsprechender Beitrag als Unterstützung zugewiesen worden. Seit diese Einrichtung besteht, sind in den Jahren 1887-1893 nicht mehr als 13 derartige Gesuche eingelaufen. Eine Erhöhung des Feuerwehrbeitrages. würde also auf keinen Fall gerechtfertiget sein. Was die dritte Forderung betrifft, so kommt hier die Anstellung eines Landesfeuerlösch-Inspectors in Betracht. Die Functionen desselben, wie sie der Feuerwehr-Gauverband denkt - sie sind im Berichte unter Punkt 3 a, b, c, d aufgeführt - würden aber auch theilweise die Competenz der politischen Behörden streifen. Ich weiß nicht, ob die politischen Behörden damit einverstanden sind, dass ein solches Organ geschaffen werde, dem so weitgehende, mit dem Wirkungskreise der politischen Behörden in Collision tretende Functionen und Befugnisse eingeräumt werden. Dann kommt jedenfalls der Kostenpunkt auch in Betracht. Ein solches Organ, welches das ganze Jahr entlohnt werden müsste, würde einen großen Theil der Einnahmen absorbieren. Ja, wenn ein solches Organ angestellt würde, dann könnte vielleicht die Nothwendigkeit eintreten, den Feuerwehrbeitrag der Assecuranzgesellschaften von 1% auf 2% zu erhöhen. Alle diese Umstände müssen doch in sorgfältige Erwägung gezogen werden. Deshalb ist der Ausschuss, in dem sich keine große Begeisterung für die Sache zeigte, mit großer Majorität - ich glaube mit alten gegen eilte Stimme - nicht sofort in die Bewilligung dieser Petita eingegangen, sondern er war der Meinung, dass zuerst die nöthigen Erhebungen durch den Landes-Ausschuss gepflogen werden sollen. Ich empfehle daher den Herren die Annahme des Antrages des volkswirtschaftlichen Ausschusses. Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. Ganahl: Ich will gerne zugeben, dass die Wünsche und Forderungen des Feuerwehr-Gauverbandcs solche sind, dass ihnen nicht gerade sofort stattgegeben werden kann, hauptsächlich deswegen nicht, weil sie eine Gesetzesänderung involvieren, und daher genaue, gewissenhafte Erhebungen nothwendig sind. Aber die Forderungen sind doch solche, dass man gestehen muss: sie sind von keinem unbilligen Gedanken getragen. Seine Wünsche gehen in Punkt 1 dahin, dass aus diesem Feuerwehrfonde regelmäßige Subventionen an die Gauverbände verabfolgt werden zum Zwecke der Unterstützung der im Feuerwehrdienste Verunglückten und Beschädigten. Von vornherein muss einem diese Forderung sympathisch anmuthen. Deswegen hätte ich gewünscht, dass der Antrag nicht so gestellt würde, dass er einer Abweisung gleichkommt. Denn wenn man den Landes-Ausschuss beauftragt, Vorerhebungen zu pflegen, um in einer späteren Session hierüber Bericht zu erstatten, so ist diese. Angelegenheit schon ad Kalendas Graecas verschoben. Ich glaube, man könnte doch den LandesAusschuss beauftragen, in der nächsten Session Bericht zu erstatten. Ich stelle daher den präcisen Antrag, statt "in einer späteren Session" einzusetzen "in der nächsten Session." Landeshauptmann: Wer wünscht weiter nach das Wort?" Wenn Niemand mehr zu sprechen wünscht, so ist die Debatte geschlossen, und ich ertheile das Wort dem Herrn Berichterstatter. Johannes Thurnher: Der Herr Vorredner hat geglaubt, man hätte wenigstens in einen Punkt XI. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session, 8. Periode 1897. 141 sofort eintreten können, nämlich eine Jahressubvention zu bewilligen. Das ist so in seiner Rede durchgeklungen. Doch hat er keinen diesbezüglichen Antrag gestellt. Die Gründe unseres Antrages sind ja im Berichte dargestellt. Alan muss doch wissen, welche anderen Gauverbände noch existieren, und welche Feuerwehren dem einen oder anderen Verbände angehören. Wahrscheinlich würde es einem Drucke auf die einem Feuerwehrverbande noch nicht angehörigen Feuerwehren gleichsehen und auch gleichkommen, wenn nur der Gauverband eine solche Subvention zur Austheilung von Unterstützungen an Mitglieder aus seiner Mitte bekäme. Alle diese Vereine umspannt das Land, und der Verwalter des Feuerwehrfondes ist der Landes-Ausschuss. Die Feuerwehrmänner werden darunter gewiss nicht leiden. Sie brauchen nur an das das ganze Land umfassende Organ, an den Fondsverwalter sich zu wenden und da wird dann schon nach Dürftigkeit und Würdigkeit die entsprechende Unterstützung erfolgen. Was die Bemerkung des Herrn Vorredners betrifft, die Zuweisung des Gesuches an den LandesAusschuss komme einer Abweisung gleich, so kann ich dem Herrn Abgeordneten Ganahl hierin nicht Recht geben. Der Antrag will ja und es ist ausdrücklich darin hingewiesen, dass die nothwendigen Erhebungen zuerst gepflogen werden sollen. Ob es so pressant ist, dass schon in nächster Session ein Bericht erstattet werde, das möchte ich dahin gestellt sein lassen. Die Fassung des vorliegenden Antrages schließt keineswegs aus, dass in nächster Session schon ein Bericht von Seite des h. LandesAusschusses vorgelegt werde, schließt aber auch nicht aus, dass das in einer späteren Session geschieht. So pressant hat es ja der Gauverband selbst nicht. Wenn wir uns die Daten im Berichte anschauen, so finden wir, dass die betreffenden Beschlüsse vom Gauverbande bereits im November 1895 und April 1896 gefasst morden sind. Statt diese beiden Beschlüsse sofort in eine Petition einzukleiden und mit einer wohlbegründeten Einleitung dem Landes-Ausschusse zur Vorlage an den h. Landtag zu überreichen, hat es der Gauverband unterlassen, bis 30. December 1896 das Gesuch auch nur zu verfassen. Die Petition selbst wurde wiederum einen ganzen Monat später, nämlich erst am 26. Jänner d. J., dem Landes-Ausschusse überreicht. Wie also die Herren sehen, hat es der Gauverband selbst nicht so eilig. Es ist leicht möglich, dass der Landes-Ausschuss schneller arbeitet, wie der Feuerwehr-Gauverband. Landeshauptmann: Ich schreite nun zur Abstimmung und zwar zunächst über den Abänderungsantrag des Herrn Abgeordneten Ganahl, der dahin geht, dass im Anträge des volkswirtschaftlichen Ausschusses statt "in einer späteren Session" es heißen soll "in der nächsten Session". Ich ersuche jene Herren, welche mit diesem Abänderungsantrage einverstanden sind, sich von den Sitzen zu erheben. Es ist die Minorität. Ich ersuche nun jene Herren, welche dem Antrage des volkswirtschaftlichen Ausschusses, wie er vom Berichterstatter verlesen worden ist, die Zustimmung ertheilen, sich von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Der dritte Gegenstand unserer heutigen Tagesordnung ist der Bericht des Finanz-Ausschusses, betreffend eine neuerliche Vorlage der hohen k. k. Regierung wegen eines Landesbeitrages zur Subventionierung des in Tirol und Vorarlberg eingeführten Hydrographischen Dienstes. Ich ersuche den Berichterstatter, Herrn Abg. Scheidbach, das Wort zu nehmen. Scheidbach: Dieser kurze Bericht wird wohl den Herrn Abgeordneten bekannt sein, indem er schon vor einigen Tagen den Mitgliedern des hohen Hauses im Druck vorgelegt worden ist. Ich will mich daher, da es keiner weiteren Begründung und Erörterung des Berichtes bedarf, mit der Verlesung des-Antrages begnügen. Derselbe lautet: (Liest aus Bericht XXXII den Antrag.) Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. Da sich Niemand zum Worte meldet, so kann ich zur Abstimmung schreiten. Ich ersuche jene Herren, welche dem Antrage des Finanz-Ausschusses, wie er eben verlesen wurde, zustimmen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Als vierter Gegenstand steht auf der heutigen Tagesordnung der Bericht des landtäglichen 142 XI. Sitzung des Vorarlberger Landtages. L Session, 8. Periode 1897. Schulausschusses über das Gesuch der Gemeinde Lech um eine Subvention zur Reparatur bezw. zum Wiederaufbau eines Schulhauses in der Parcelle Zug. Ich ersuche den Berichterstatter, Herrn Abg. Kohler, das Wort zu nehmen. Kohler: Ich glaube, der Antrag des SchulAusschusses ist im Berichte genügend motiviert. Ich enthalte mich daher weiterer Ausführungen und bringe nur den Antrag, den ich dem h. Hause zur Annahme empfehle, zur Verlesung. Derselbe lautet: (Liest aus Bericht XXXV den Antrag.) Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. Wenn sich Niemand zum Worte meldet, so kann ich zur Abstimmung schreiten. Ich ersuche jene Herren, welche dem Antrage des Schul-Ausschusses die Zustimmung ertheilen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Der fünfte Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über das Gesuch der Parcelle Beschling um Gewährung einer Nochmaligen Subvention zu den Wuhrbauten an der Ill. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter, Abg. Martin Thurnherr, das Wort zu nehmen. Martin Thurnher: Die Parcelle Beschling hat für jetzt und schon früher ausgeführte Bauten an der Ill bereits aus eigenen Mitteln 34.000 fl. bestritten. Bei den zuletzt durchgeführten Bauten, die mit einem Kostenvoranschlag von 23.000 fl. vorgesehen waren und zu denen die Parcelle eine Staats- und Landessubvention von 6000 fl. erhalten hat, hat sich eine Überschreitung von 2600 fl. ergeben. Diese Überschreitung rührt aber nicht daher, dass der Voranschlag unrichtig gewesen wäre, denn die Voranschläge unseres Herrn LandesculturIngenieurs sind gut und ist eine Überschreitung bei denselben in der Regel ausgeschlossen, sondern sie kommt von den schlechten Witterungsverhältnissen des Vorjahres, von der Erhöhung durch Aufschotterung des Flussbettes und der dadurch bedingten continuierlich nothwendig gewordenen Erhöhung der Schutzbauten her. Nachdem die Parcelle Beschling selbst schon große Opfer gebracht hat, empfiehlt es sich, dass Staat und Land einen Theil der Mehrkosten übernehmen, und stelle ich daher namens des volkswirtschaftlichen Ausschusses folgende Anträge: (Verliest die Anträge aus Beilage XXXVI.) Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. Da sich Niemand zum Worte meldet, kann ich zur Abstimmung schreiten und ersuche jene Herren, welche mit den beiden eben verlesenen Anträgen einverstanden sind, sich erheben zu wollen. Angenommen. Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über den Gesetzentwurf, betreffend die Ausgestaltung und Ergänzung der Rheinregulierung durch die Verbauung von Nebenflüssen im österr. 9t h ei >gebiete. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Martin Thurnher, das Wort zu nehmen. Martin Thurnher: Dieser dem h. Hause zu Verhandlung vorliegende Gegenstand ist ein außerordentlich wichtiger. Den Beschlüssen und Wünschen des Landtages entsprechend hat die h. Regierung außer den ursprünglich vorgesehenen noch eine weitere Anzahl von Objecten in die erste Serie der Wildbachverbauung eingereiht, so dass diese erste Serie nunmehr einen Gesammtaufwand von 770.000 fl. erfordert. In maßgebenden Kreisen war man ursprünglich längere Zeit im Unklaren, auf welche Weise die nöthigen Mittel zur Wildbachverbauung zu beschaffen seien. In diesem Umstande dürfte auch die Verzögerung des Beginnens des Baues ihren Grund haben. Den Vorstellungen des Landes-Ausschusses ist es nun gelungen, die Sache in einen etwas besseren Fluss zu bringen. Der Weg der Specialgesetzgebung ist der einzig mögliche zur Erreichung des angestrebten Zieles. Der Gesetzentwurf bewegt sich genau innerhalb der Grenzen der Landtagsbeschlüsse vom Jahre 1895, und es ist daher über denselben wohl nichts weiter zu bemerken. XI Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session, 8. Periode 1897. 143 Wenn das Land durch die Annahme dieses Gesetzentwurfes in den nächsten zehn Jahren auch einen Beitrag von 770.000 fl. aufzubringen hat, so ist der Nutzen, welcher bedeutenden Landestheilen durch die Wildbachverbauung erwächst, ein ungleich größerer, und wir können daher den vorliegenden Gesetzentwurf mit aller Beruhigung acceptieren. Ich möchte daher das h. Haus bitten, in die Specialdebatte über diesen Gesetzentwurf einzugehen und denselben einstimmig anzunehmen. Landeshauptmann: Ich eröffne über diesen Bericht und den Gesetzentwurf selbst die Generaldebatte. Wittwer: Nachdem das Balotatobel in der Gemeinde Gaschurn, welches ein sehr gefährliches Tobel ist, wie der große Ausbruch desselben im letzten Sommer erwiesen hat, nach dem vorliegenden Berichte in die erste Verbauungsserie nicht ausgenommen erscheint, so wäre es mein Wunsch, dass auch dieses Tobel in die erste Verbauungsserie ausgenommen würde. Pfarrer Thurnher: Ich habe ähnliche Schmerzen, wie der Herr Abgeordnete Wittwer, nur bezüglich eines anderen Wildbaches, nämlich des sog. Hölltobels, welches in unmittelbarer Nähe des Bahnhofes von Dalaas gelegen ist. Durch diesen Wildbach wurden in den letzten Jahren gewaltige Geschiebsmassen zu Thale gefördert. Wer dieses Tobel früher gekannt hat, kann es nicht ohne Staunen jetzt ansehen. Wenn man in früheren Jahren dasselbe durchschritt, so musste man auf die Ufer hinaufsteigen; jetzt aber sind die Geschiebsmassen derart angewachsen, dass, wenn man über das Tobel gehen will, von denselben auf die Ufer heruntersteigen muß. Zubern nehmen die Seitenwände dieses Tobels von Jahr zu Jahr eine drohendere Gestalt an. Es kommen Erdmassen herunter, abgefaulte, besonders abgefrorene Felsmassen fallen in großen Mengen in das Tobel hinein. Es ist das auch ganz begreiflich für Jeden, der die Lage und Verhältnisse da drinnen kennt. Der ganze Hintergrund dieses sog. Hölltobels besteht aus gewaltigen Felswänden, welche curvenförmig dasselbe umgeben, und da fallen alljährlich infolge der Verwitterung ungeheure Felsmassen herunter. Es kommt vor, dass bei einem solchen Felsstürze Staubwolken in die Höhe steigen, welche weit über die Berge hinaus reichen. Mir ist gesagt worden, dass in früherer Zeit im Hintergründe dieses Tobels Felswände waren, auf denen Tannen gewachsen sind, jetzt sind sie alle radical abgefallen. Da ist es nun wohl begreiflich, dass die Schottermassen immer größer werden, und besonders große Gefahr ist dann vorhanden, wenn während der Sommerzeit gewaltige Gewitter losbrechen mit wolkenbruchartigen Regen, insbesondere mit Hagel. Solche Gewitter bringen dann ungeheure Massen Schotter zu Thal, wodurch das Flussbett der Alsenz immer mehr angefüllt und die umliegenden Bauernhöfe bedroht werden. Darum hätte ich dringend gewünscht, dass auch die Verbauung dieses Tobels in die erste Serie ausgenommen würde. Ich fürchte aber, dass ich mit meinen Schmerzen zu spät komme, vielleicht wird diese Anregung aber doch dazu dienen, dass die Regierung diese Angelegenheit ins Auge fasst und allenfalls etwas früher mit der Verbauung begonnen wird, als es sonst infolge der bereits gefassten Beschlüsse der Fall sein kann. Ich will da nicht näher darauf eingehen, es ist aber theilweise nicht ausgeschlossen, dass die große Eisenbahnbrücke, welche über das Tobel führt, auch bedroht werden könnte. Dafür muss freilich in erstes Linie die Bahn sorgen. Mir liegt aber zumeist daran, dass die bäuerliche Bevölkerung, die da wohnt, nicht einmal schweren Schaden leide, denn die Gefahr, dass da unerwartet eine Katastrophe einmal eintritt, ist vorhanden und in den letzten Jahren durch die herabgekommenen Fels- und Geschiebsmassen stets gesteigert worden. Es ist in Dalaas allerdings noch ein anderer Wildbach zu verbauen, aber so dringend nothwendig, wie die Verbauung des Hölltobels, ist die Verbauung jenes Wildbaches nicht. Landeshauptmann: Wünscht noch Jemand das Wort? - Wenn sich Niemand mehr zum Worte meldet, so ist die Debatte geschlossen. Hat der Herr Berichterstatter noch etwas beizufügen? Martin Thurnher: Ich habe nur noch ein paar Worte zu sagen. Gegen den Antrag und gegen den Gesetzentwurf ist von keiner Seite eine Einwendung erhoben worden, was wohl selbstverständlich ist, weil die Nothwendigkeit der Verbauung der Nebenflüsse im österreichischen Rheingebiete wohl 144 XL Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session der 8. Periode 1897. allseitig erkannt wird. Es sind in der Debatte nur zwei Wünsche zuni Ausdrucke gekommen, nämlich dass noch zwei andere Bauobjecte in die erste Serie der Wildbachverbauung einbezogen werden. Diese Wünsche sind, wie ich glaube, vollkommen berechtiget, aber die Realisierung derselben würde einigermaßen mit Schwierigkeiten verbunden sein. Nach nahezu dreijähriger Verhandlung mit der hohen Regierung - die Verhandlungen haben schon vordem Jahre 1895 begonnen - ist endlich der Abschluss bezüglich der Verbauungsobjecte der ersten Serie zwischen Land und Staat erfolgt. Es ist dann noch ein Object einbezogen worden, wovon wir aber offiziell keine Verständigung erhalten haben. Wie Sie aus der im Berichte angegebenen Höhe der Summe ersehen, ist wohl mit apodiktischer Sicherheit anzunehmen, dass auch der Emsbach in die erste Serie einbezogen wird. Die Aufnahme der von den Vorrednern bezeichneten Objecte dürfte aber neuerliche Verhandlungen und vielleicht auch eine Änderung der bezüglichen Gesetzesvorlage zur Folge haben. Ein dahingehender Antrag ist aber nicht gestellt worden, und somit kann ich mich weiterer Ausführungen in dieser Richtung enthalten, nur bezüglich des vom Herrn Abgeordneten Wittwer genannten Balotatobels nröchte ich dem h. Hause die Mittheilung machen, dass anlässlich der heuer dort niedergegangenen Muhre der Landes-Ausschuss bereits Schritte bei der h. Regierung eingeleitet hat, dass eine theilweise- Verbauung dieses Tobels unabhängig von der Wildbachverbauung vorgenommen werde und hat einen entsprechenden Landesbeitrag hierfür in Aussicht gestellt. Eine Erledigung dieser Eingabe ist von Seite der h. Regierung bis heute noch nicht erfolgt, und ich kann dem Herrn Abgeordneten Wittwer daher nicht mittheilen, ob diese Schritte von Erfolg begleitet sein werden oder nicht. Landeshauptmann: Wir gehen nun zur Specialdebatte über diesen Gesetzentwurf über. Martin Thurnher: Ich werde mir erlauben, die einzelnen Paragraphe nur anzurufen. Es ist in der Regierungsvorlage nur eine ganz kleine Änderung in § 3 vorgenommen worden, im Übrigen ist sie ganz identisch mit der ursprünglichen Regierungsvorlage. '§ 1. Landeshauptmann: Ich werde nach Anrufung eines jeden Paragraphen eine kleine Pause machen, damit die Herren, welche zu sprechen wünschen, sich zum Worte melden können, wenn aber Niemand das Wort ergreift, so werde ich die Annahme constatieren. § 1 ist angenommen. Martin Thurnher: § 2. Landeshauptmann: Angenommen. Martin Thurnher: § 3. Landeshauptmann: Angenommen. Martin Thurnher: § 4. Landeshauptmann: Angenommen. Martin Thurnher: § 5. Landrshauptmann: Angenommen. Martin Thurnher: § 6. Landeshauptmann: Angenommen. Martin Thurnher: § 7. Landeshauptmann: Angenommen. Martin Thurnher: (Liest: Titel und Eingang des Gesetzes.) Landeshauptmann: Wird gegen Titel und Eingang des Gesetzes eine Bemerkung gemacht? Da dies nicht der Fall ist, so nehme ich auch hier die Zustimmung des h. Hauses an. Martin Thurnher: Ich stelle den Antrag, sofort in die dritte Lesung dieses Gesetzentwurfes einzugehen. Landeshauptmann: Es ist die dritte Lesung dieses Gesetzentwurfes beantragt. Da keine Einwendung dagegen erfolgt, so schreite ich zur Abstimmung und ersuche jene Herren, welche diesem Gesetzentwurfe, wie er aus der zweiten Lesung Xi. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session der 8. Periode 1897. 145 eben hervorgegangen ist, auch in dritter Lesung die Zustimmung geben, sich von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Dieser Gegenstand ist somit erlediget und wir kommen zum letzten Gegenstände der heutigen Tagesordnung, nämlich zum Berichte des volkswirtschaftlichen Ausschusses über die Eingabe des landwirtschaftlichen Vereines wegen Übernahme der Rauschbrandschutzimpfung auf das Land. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter, Abg. Wegeier, das Wort zu nehmen. Wegeler. Dieser Bericht ist ebenfalls schon seit einiger Zeit in Händen der Herren Abgeordneten, und ich habe demselben nichts weiter beizufügen, möchte aber doch noch hervorheben, dass mit dieser Rauschbrand-Schutzimpfung wohl jeder, der damit zu thun hat, einverstanden ist; in erster Linie die Viehbesitzer selbst, dann der Landwirtschaftsverein und der Viehversicherungsverein. Der LandesAusschuss kann auf den Antrag des Landwirtschaftsvereines und Viehversicherungsvereines, die Rauschbrand-Schutzimpfung ganz auf das Land zu übernehmen, jetzt nicht eingehen, weil die Regierung sich in veterinärer Hinsicht Vorbehalte macht, welche der Landes-Ausschuss nicht annehmen will. Hauptsächlich maßgebend ist da der Einfluss auf den Impfstoff und auf die Impfmethode. Deshalb kann der Landes-Ausschuss, dessen Meinung auch der volkswirtschaftliche Ausschuss beigetreten ist, die Sache nicht übernehmen, und ist der volkswirtschaftliche Ausschuss dazu gekommen, folgende Anträge zu stellen, die ich ihnen zur Annahme empfehle. (Liest die Anträge aus Beilage XXXVII.) Zu dem dritten Punkte der Anträge habe ich noch folgendes beizusetzen. Obwohl im Berichte selbst auch für das Jahr 1897 vorgesorgt ist, so ist dies aber da im 3. Punkte der Anträge ausgeblieben und ich möchte mir deshalb die Ergänzung erlauben, dass nach den Worten "für die Jahre 1895 und 1896" noch eingesetzt wird "und mit Landtagsbeschluss vom 3. Februar 1896 für das Jahr 1897." Weiter würde ich noch beantragen, dass am Schlüsse des letzten Antrages noch hinzugefügt würde, "mit der Änderung, dass diese Auslagen nicht mehr aus der Landescassa, sondern aus dem Fonde zur Hebung der Rindviehzucht bestritten werden." Bisher sind die Kosten für den Impfstoff und für die nöthigen Instrumente aus der Landescassa bestritten worden, für die Jahre 1897, 1898 und 1899 sollte das geändert werden in der Weise, dass diese Auslagen aus dein Fonde zur Hebung der Rindviehzucht bezahlt werden. Ich ersuche die Herren, diese Änderung vorzumerken und die Anträge mit dieser Änderung anzunehmen. Landeshauptmann: Ich ersuche den Herrn Berichterstatter, mir diese Zusätze zu den Anträgen schriftlich zu übergeben. Ich eröffne über Bericht und Anträge die Debatte. Ölz: Ich möchte mir nur die Bemerkung erlauben, dass ich diese Änderungen mit Freuden begrüße. Wir haben einen Fond zur Hebung der Rindviehzucht mit ca. 30.000 fl., und es ist daher nicht mehr als billig, dass wir dieses Geld zu einem ähnlichen Zwecke verwenden und nicht den Landesfond belasten. Ich bin mit dieser Änderung deshalb vollkommen einverstanden. Landeshauptmann: Wer wünscht noch weiter das Wort? Da sich Niemand mehr zum Worte meldet, so erkläre ich die Debatte für geschlossen und schreite zur Abstimmung, und zwar werde ich die Anträge I und II unter einem zur Abstimmung bringen und dann den Antrag III in der Fassung, wie er vom Herrn Berichterstatter nachträglich geändert worden ist. Ich ersuche jene Herren, welche mit den Anträgen I und II des volkswirtschaftlichen Ausschusses einverstanden sind, sich von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Der Antrag III lautet in der vom Herrn Berichterstatter vorgeschlagenen Fassung wie folgt: "Der Landtagsbeschluss vom 13. Januar 1895 (X. Beilage zum stenographischen Protokolle 1895), womit zur Erleichterung der Vornahme der Schutzimpfung gegen den Rauschbrand der Rinder für die Jahre 1895 und 1896, und mit Landtagsbeschluss vom 3. Februar 1896 für das Jahr 1897 die Kosten für Beschaffung des Impfstoffes und der nöthigen Instrumente auf die Landescassa übernommen wurde, wird auf die Jahre 1898 und 1899 ausgedehnt, mit der Änderung, dass diese 146 XI. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session, 8. Periode 1897. Auslagen nicht mehr aus der Landescassa, sondern aus dem Fonde zur Hebung der Rindviehzucht bestritten werden." Ich ersuche jene Herren, welche diesem Antrage die Zustimmung geben, sich von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Dieser Gegenstand ist somit erlediget. Ich habe den Herren noch mitzutheilen, dass der volkswirtschaftliche Ausschuss unmittelbar nach der Haussitzung zu einer Berathung zusammentreten wird. Dass der Schul-Ausschuss Montag nachmittags 2 Uhr eine Sitzung halten wird, habe ich meines Wissens bereits mitgetheilt. Bezüglich der nächsten Sitzung muss ich bemerken, dass zwei Berichte bis nachmittags 4 Uhr ertheilt werden können, und habe ich deshalb diese zwei Gegenstände noch auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung gesetzt. Die Tagesordnung der nächsten Sitzung, welche ich auf Montag, den 22. Februar, i 1 Uhr anberaume, lautet wie folgt: 1. Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über den Antrag der Herren Abgeordneten Pfarrer Fink und Genossen in Sachen der Margarine-Erzeugung. 2. Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über die Regierungsvorlage, betreffend den Gesetzentwurf über die Bestellung von Aufsichtsorganen im Lebensmittelverkehre. 3. Bericht des Finanz-Ausschusses über das Gesuch des Anwalts-Verbandes der Raiffeisen-Cassen. 4. Bericht des Finanz-Ausschusses über das Gesuch der Gemeinden Klösterle und Rasserein in Sachen des Hospizes St. Christoph. Die Berichte 3 und 4 werden heute nachmittags 4 Uhr, das Lebensmittelgesetz und der Bericht hierüber heute abends vertheilt werden. Die heutige Sitzung ist geschlossen. (Schluss der Sitzung 11 Uhr 10 Minuten vormittags.) Druck von J. N.Teutsch, Bregenz. Iorarlöerger Landtag. 11. Sitzung am 20. Februar 1807, unter beut Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. -------------- z-W-Z-------------- Gtgenwältig 21 Abgeoldnete. Regiemngsveetreter:HeerHtatthaktererralHGrafIosefTHun-HoHenstem. Beginn der Sitzung 10 Uhr 10 Min. Vormittags. Landeshauptmann: Die heutige Sitzung ist eröffnet. Ich ersuche um Verlesung des Protokolles der letzten Sitzung. (Secretär verliest dasselbe.) Wird von irgend einer Seite gegen die Fassung des Protokolles ein Einwand erhoben. — Da dies nicht der Fall ist, betrachte ich dasselbe als genehmigt. Es ist mir als Einlauf ein selbständiger Antrag der Herren Abgeordneten Müller und Genossen zu­ gekommen in Angelegenheit der Errichtung eines eigenen Viehsanitäts-Bezirkes für Vorarlberg und einer diesbezügl. Vorstellung an die k. k. Regierung., Bei der vorgerückten Zeit unserer gegenwärtigen Landtagssession dürfte wohl eine dringliche Behand­ lung dieses Gegenstandes dem h. Hause convenieren. I Jodok Fink: Ich beantrage die dringliche Be­ handlung und die Zuweisung dieses Gegenstandes an den volkswirtschaftlichen Ausschuss. Landeshauptmann: Der Herr Abgeord. Jodok Fink beantragt die dringliche Behandlung und Zu­ weisung dieses Antrages an den volkswirtschaftlichen Ausschuss. — Keine Einwendung betrachte ich als Zustimmung. Der Herr Abgeordnete Dr. Waibel hat sich zur Geschäftsordnung zum Worte gemeldet; ich ertheile ihm daher dasselbe. Dr. Waibel: Der Grundbuchausschuss hat seine Thätigkeit beendet, nnd der Schulausschuss kann 138 XL Sitzung des Vorarlberger Landtages. nach der Erklärung seines Obmannes erst zusammen­ berufen werden, wenn der Herr Referent Kohler seinen Bericht zu den Lchrerpetitioneu fertig gemacht haben wird. Es wäre darum nach meiner Ansicht kein Hindernis mehr vorhanden, den Wahlreform-Aus­ schuss endlich einmal einzuberufen. Bleines Wissens war gestern Nachmittag gar kein Ausschuss ver­ sammelt, und deshalb wäre Gelegenheit gewesen, den Wahlreform-Ausschuss, auf dessen Thätigkeit die Bevölkerung wartet, einzuberufen. Ich stelle daher an den Obmann dieses Ausschusses die An­ frage, wann er endlich gedenkt, denselben einzuberufen. Johannes Thnrnher: Ich habe dem nämlichen Herrn Fragesteller bereits schon einmal ans eine solche Frage die Antwort ertheilt, dass ich mich zur Einberufung eines Ausschusses nicht durch das Drängen einzelner Personen, sondern nur durch Beschlussfassung der Mehrheit des h. Hauses be­ stimmen lassen werde. Ich kann heute diese Antwort nur wiederholen. Was den Vorhalt der gestrigen Unthätigkeit des Landtages betrifft, so kann ich den Herrn br. Waibel versichern, dass gerade gestern Gegenstände sehr wichtiger Natur int Kreise der Abgeordneten auf die eingehendste Weise verhandelt worden sind, und dass man nach der erschöpfenden Thätigkeit der ganzen langen Landtags-Zeit sich gestern das erstemal einige Stunden zur Erholung in corpore gegönnt hat. Was das Drängen der Bevölkerung betrifft, so happert es da doch ein bischen; bis jetzt sind, glaube ich, nur von zwei Gemeinden Petitionen eingelaufen und da scheint es mir nicht gar so zu drängen. Aber wir werden in kurzer Zeit die Arbeit, nachdem die Vorberathungen im Schoße der Mehrheit der Mitglieder des hohen Hauses vollendet sind, in den Ausschuss bringen und dann deut h. Hanse vorlegen. Landeshauptmann: Ich benutze diese Gelegen­ heit, um bekannt zu geben, dass der Schul-Ausschuss Montag 2 Uhr nachmittags zu einer Sitzung zu­ sammentreten wird. Wir kommen nun zur Tagesordnung. Auf derselben steht als erster Gegenstand der Bericht des Finanz-Ausschusses über mehrere Subventions-Gesuche, als: 1. Des Vorarlberger Unterstützungs­ Vereines in Innsbruck, I. Session der 8. Periode 1897. 2. des Asyl-Vereines der Wiener Universität und 3. des Unterstützungs-Vereines für Hörer der k. k. Hochschule für Boden­ cultur in Wien. Ich ersuche den Herrn Abg. Nägele als Bericht­ erstatter, das Wort zu ergreifen. Nägele: Nachdem die Begründung der Anträge int Berichte hinreichend angegeben ist, und die Herren denselben schon länger in Händen haben, so glaube ich von einer weiteren Begründung Um­ gang nehmen zu können und beschränke mich daher auf die Verlesung der Anträge. (Liest die Anträge aus Beilage XXX.) Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. Dr. Waibel: Ich möchte hier doch wieder das­ selbe wiederholen, was ich schon im vorigen Jahre über das Unterstützungsgesuch des Vorarlberger Unterstützungsvereines in Innsbruck bemerkt habe. Aus dem Berichte, welcher dein Gesuche beigelegt ist, hat der Fütanz-Ausschuss entnehmen können, dass dieser Verein in Innsbruck eine außerordentlich wohlthätige Wirksamkeit entfaltet. Die Thätigkeit des Vereines beschränkt sich nicht auf einzelne Kategorien von dürftigen Vorarlbergern, sondern er dehnt seine Wirksamkeit auf alle ohne Unter­ schied aus. Ich habe darauf aufmerksam gemacht, dass die Inanspruchnahme der medicinischen Klinik in Innsbruck im Wachsen begriffen ist und zwar nicht von Seite wohlhabender, sondern dürftiger Leute, und es halten sich manche derselben, wie aus den Verpflegs-Kostenbeträgen hervorgeht, ziem­ lich lange Zeit in Innsbruck auf. Auch auf diese Kategorie von Armen erstreckt sich die Thätigkeit des Vereines. Ich glaube es ist nur ein Act der Dankbarkeit und Anerkennung, wenn wir den Bei­ trag von 30 sl. auf 50 sl. erhöhen. Das Geld, das wir votieren, ist gut angewendet, es kommt nur Landeskindern zustatten. Ich will weitere Gründe und Vergleiche nicht anführen, obwohl sie auf der Hand liegen. Was das Gesuch des Unterstützungs-Vereines für Hörer an der k. k. Hochschule für Bodencultur in Wien betrifft, so hätte ich gerne gesehen, wenn eine bescheidene Summe zu diesem Zwecke votiert XL Sitzung des Vorarlberger Landtages. worden wäre. Nachdem aber der Finanz-Ausschuss die Überzeugung nicht gewonnen hat, dass hier eine Unterstützung am Platze sei, so will ich von einer Antragstellung absehen, möchte aber doch bitten, dass für den Unterstützungs-Verein in Innsbruck ein höherer Beitrag, wenigstens 50 ft., bewilliget werde. Landeshauptmann: Wer wünscht weiter noch das Wort? — Wenn Niemand mehr zu sprechen wünscht, so ist die Debatte geschlossen, und es hat der Herr Berichterstatter das Wort. Nägele: Nachdem im Laufe der Jahre immer­ fort so massenhafte Petitionen um Unterstützungen an Geld an den Landtag kommen, so glaubte der Finanz-Ausschuss die Höhe der Subvention, wie sie bisher deut Vorarlberger Unterstützungs-Vereine in Innsbruck gewährt wurde, nicht ändern zu sollen. Zudem kann ich bemerken, dass aus Allem hervor­ geht, dass der Verein keinen höheren Anspruch gemacht hat, beim er dankt für die Spende und nennt sie sogar großherzig. Wenn also der Verein damit zufrieden ist, so erfüllen wir ja unsere Pflicht, wenn wir beim alten Betrage bleiben, und ich ersuche daher dem Anträge, wie er verlesen worden ist, zuzustimmen. Landeshauptmann: Nachdem zu Punkt 1 ein Abänderungsantrag des Herrn Abg. Dr. Wäibel vorliegt, so muss ich die Abstimmung getrennt vornehmen. Zuerst ersuche ich jene Herren, welche mit dem Abänderungsantrage des Herrn Abg. Dr. Waibel, dahingehend, dass denr Vorarlberger Unterstützungs­ Vereine ein Betrag von 50 fl. gewährt werden solle, einverstanden sind, sich zu erheben. — Es ist die Minorität. Nun werde ich die Ausschussanträge 1, a, b, unter Einem zur Abstimmung bringen. Ich ersuche jene Herren, welche diesen Anträgen beistimmen, sich von den Sitzen zu erheben. — Angenommen. Der zweite Ausschussantrag lautet: „Auf das Gesuch des Unterstützungs-Vereines für Hörer an der k. k. Hochschule für Bodencultur in Wien wird dermalen nicht eingegangen." I. Session, 8. Periode 1897. 139 Ich bitte jene Herren, welche diesem Anträge die Zustimmung geben, sich von den Sitzen erheben zu wollen. — Es ist die Majorität. Wir kommen zum zweiten Gegenstand unserer Tagesordnung, das ist der Bericht des volks­ wirtschaftlichen Ausschusses üher das Gesuch des Central-Ausschusses des Vorarlberger Feuerwehr-Gauverbandes in Bludenz um eine regelmäßige Sub­ vention ans dem Feuerwehrfonde zu seiner Unterstützungscassa, um Erhöhung des Feuerwehrbeitrages der Assecuranzen und um Anstellung eines Feuerlöschi n s p e c t o r s. Ich ersuche den Berichterstatler, Herrn Abg. Johannes Thurnher, das Wort zu ergreifen. Johannes Thurnher: Dieser Bericht ist eben­ falls schon mehrere Tage in den Händen der Herren Abgeordneten, so dass von einer Besprechung und Begründung Umgang genommen werden kann. Aber bei dem Umstande, dass, wie aus dem Berichte zu entnehmen ist, der Feuerwehr-Gauverband Forde­ rungen stellt, welche die Sympathien im Ausschüsse nicht allseitig gefunden haben, wäre es vielleicht doch am Platze, näher zu erklären, warum der Ausschuss zu diesem Anträge hier gekommen ist, den ich mir erlaube vorzulesen: (Liest den Antrag aus Beilage XXXIV.) Wenn der Ausschuss dennoch zu diesem An­ träge gekommen ist, so waren wir vom Bestreben geleitet, dass die Petition eines solchen humanitären Vereines, wie der Feuerwehr-Gauverband ist, nicht sofort abgewiesen werden könne, sondern dass jeden­ falls die entsprechenden Erhebungen gepflogen wer­ den müssen. Was nun die Forderungen selbst anlangt, so war man int Ausschüsse der Meinung, dass auf dieselben, wie sie hier vom Fenermehr-Ganverbande gestellt sind, auf keinen Fall eingegangen werden könne. Eine Forderung geht nämlich dahin, der Landtag wolle von den Versicherungsgesellschaften einen 2"/„igen statt einen l°/oigeii Beitrag erheben. Nun sprechen zwei Gründe dafür, dass man dieser Forderung nicht entsprechen kann. Einmal sind die Erträgnisse der Feuerwehrbeiträge bis jetzt nicht aufgezehrt worden. Sie sind conti innerlich