18970224_lts014

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Letzte Änderung 02.07.2021, 18:59
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp08,lts1897,lt1897,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 14. Sitzung am 24 Februar 1897, unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 20 Abgeordnete. Abwesend der Herr Abgeordnete Dr. Waibel. Regierungsvertreter: Herr Statthaltereirath Graf Josef Thun-Hohenstein. Beginn der Sitzung 3 Uhr 40 Min. Nachmittags. Landeshauptmann: Die Sitzung ist eröffnet, und ich ersuche mit Verlesung des Protokolles der gestrigen Sitzung. (Secretär verliest dasselbe.) Hat einer der Herren gegen die Fassung des Protokolles etwas zu bemerken oder findet es ihre Zustimmung? Es ist letzteres der Fall. Es ist noch ein Einlaufstück eingelangt - überreicht durch den Herrn Abg. Dr. v. Preu, nämlich ein Gesuch der Gemeinde Stallehr um Bewilligung einer Staats- und Landessubvention für die Alfenz-Regulierung. Martin Thurnher: Ich habe vor Beginn der Sitzung Einsicht in den Inhalt des Gesuches genommen und habe gesehen, dass dasselbe Heuer der Erledigung von Seiten des Landtages nicht mehr unterzogen werden kann; es fehlen nämlich die wasserrechtliche Begehung und die Verhandlungen mit der Gemeinde und verschiedene nothwendige Vorerhebungen, so dass es also unmöglich erscheint, noch in diesem Landtage meritorische Beschlüsse hierüber zu fassen. Ich stelle daher den Antrag, es sei dieses Gesuch dem Landes-Ausschusse zur Vornahme der nöthigen Erhebungen und zur Antragstellung in der nächsten Session zu überweisen. 164 XIV. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session der 8. Periode 1897. Dr. v. Preu: Weil es im h. Hause schon gerügt wurde, dass solche Eingaben verspätet einlangen, so will ich nur bemerken, dass mir dieses Schriftstück erst heute zugekommen ist, und die petitionierende Gemeinde hat wohl deshalb so lange gewartet, weil sie eine einschlägige Erledigung erwartet hat, die nicht eingetroffen ist. Landeshauptmann: Der Herr Abg. Martin Thurnher beantragt, dieses Gesuch dem LandesAusschusse zur Vornahme der nöthigen Erhebungen und zur Antragstellung in der nächsten Session zu überweisen. Wird gegen diesen Antrag eine Einwendung erhoben? Da dies nicht der Fall ist, nehme ich an, dass das h. Haus dein Anträge die Zustimmung gibt. Wir kommen nun zur Tagesordnung. Auf derselben steht als erster Gegenstand der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über das Gesuch der Gemeinde Langen in Angelegenheit der Erstellung der Straße Langen-Bregenz. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter, Abg. Martin Thurnher, das Wort zu nehmen. Martin Thurnher: Wer einmal den Weg von Langen nach Bregenz gemacht hat, der wird, was die Straßenverhältnisse anbelangt, wohl das Gefühl gehabt haben, als ob er sich eine Zeit lang in einem Lande vorgeschrittener Cultur und bald darauf in einer amerikanischen Wildnis befunden habe. Von Langen bis zu dem die Gemeindegrenze bildenden Wirtatobel ist eine ganz prächtige Straße, die von Seite der kleinen und armen Gemeinde Langen ganz allein erstellt worden ist. Aber vom Wirtatobel aus eine ziemlich lange Strecke findet sich nur eine ganz holprige, überaus steile, in: schlechtesten Zustande befindliche Straße, die den Namen "Straße" überhaupt nicht verdient. (Kohler : Alpenweg.) Der Verkehr auf dieser zuletzt bezeichneten Strecke involviert wohl die ärgste Thierquälerei. Es ist daher die Erstellung eines besseren Weges nach meiner und der Ansicht des volkswirtschaftlichen Ausschusses sehr nothwendig. Die außerordentlichen Terrainschwierigkeiten bedingen einen hohen Kostenaufwand und es kann daher von der kleinen Gemeinde Langen, die sich schon durch frühere Straßenbauten große Schulden aufgeladen hat, wohl nicht erwartet und verlangt werden, dass dieselbe die Auslagen ganz allein bestreite, es müssen auch die übrigen mitinteressierten Gemeinden, insbesondere die Landeshauptstadt Bregenz zur Beitragsleistung herangezogen werden. Es dürfte auch in Rücksicht auf die hohen Kosten und die Bedeutung der Straße, die durch die Erweiterung der Concurrenz bis zur bairischen Grenze noch erhöht wird, nothwendig fallen, auch die Hilfe des Staates und Landes wenigstens in bescheidenem Maße in Anspruch zu nehmen. Die ganzen Verhältnisse sind in dem vorliegenden Berichte ausführlich dargestellt. Der Antrag des volkswirtschaftlichen Ausschusses bewegt sich in den Grenzen, die ich vorhin bezeichnet habe, und es empfiehlt sich daher, diesen Antrag zum Beschlusse zu erheben. Der Antrag lautet: (Liest den Antrag aus Beilage XLV.) Ich empfehle den Antrag nochmals dein hohen Hause zur Annahme. Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. Dr. Schmid: Ich finde in diesen: Berichte einen Passus, den ich mir vorzulesen erlaube und zu dem ich einige Worte zu sprechen habe. Es lautet da: (Liest:) "Der Stadtmagistrat Bregenz hat aber bis zum heutigen - Tage den: Landes-Ausschusse keinerlei Mittheilung darüber gemacht, ob und in welcher Weise die Stadtvertretung die Zuschrift des Landes-Ausschusses einer Beschlussfassung, beziehungsweise Erledigung zugeführt habe, und es trägt sonach vornehmlich die Stadt Bregenz die Schuld, dass die im besten Zuge befindlich gewesenen Verhandlungen in bedauerlicher Weise ins Stocken geriethen." Dieser Passus an und für sich, wie er da steht, entspricht vollkommen der Wahrheit und es ist meine Pflicht, als Vertreter der Landeshauptstadt, zu erklären, warum die Stadt Bregenz den: hohen Landes-Ausschusse in diesen Verhandlungen keine weiteren Erklärungen mehr abgegeben hat. Es ist bekannt und auch im Ausschussberichte erwähnt, dass die Vertreter der Stadt Bregenz bei den Unterhandlungen zugesagt haben, die Stadt werde sich XIV. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session, 8. Periode 1897. 165 mit 25%, bei dem Kostenvoranschlage von 160.000 fl. also mit 40.000 fl. betheiligen. Dieses Versprechen wurde vom Stadtrathe von Bregenz zum Anträge erhoben und dieser Antrag thatsächlich in der Sitzung vom 26. Juli 1895 der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorgelegt. Bei diesen Verhandlungen hat sich nun ergeben, dass mit Rücksicht auf den Umstand, dass die Bregenzerwälderbahnfrage in ein acutes Stadium getreten ist, es nicht vortheilhaft für die Weiterführung dieser Bahnangelegenheit wäre, wenn nicht bloß die Gemeinde Bregenz, sondern auch andere Gemeinden wie Doren, Sulzberg und Langen zu einem namhaften Beitrag für das Straßenprojekt herangezogen werden. Diese Gemeinden Hütten jedenfalls einen schwierigen Stand einzunehmen, wenn sie sich mit entsprechenden Beitrügen an diesen Straßenbaukosten betheiligen sollten. Rein der Rücksicht auf die Bregenzerwälderbahn ist es zuzuschreiben, dass die conservative Minorität der Stadtvertretung diesem Anträge gegenüber Stellung genommen hat, dahin gehend, dass es nicht thunlich sei, jetzt schon einen Beschluss zu fassen, und dass diese Angelegenheit, betreffend die Beitragsleistung zur Langenstraße, vorderhand zurückgelegt werde. Das ist allein der Grund, warum der Stadtrath nicht in der Lage war, den: h. Landes-Ausschusse nähere Mittheilung über einen Stadtvertretungsbeschluss zu machen. Wenn die ganze Frage heute oder im Laufe des Jahres wieder ausgenommen wird, so wird sich zeigen, was die Stadtvertretung gegenüber der Zusage ihrer ehemaligen Vertreter bei den ersten Verhandlungen, betreffend die 25%, beschließen wird, und es ist vielleicht nicht einmal gar so zweifelhaft, dass diese Zusage der 25% unter gewissen Bedingungen von der Stadtvertretung ratificiert wird; solche Bedingungen waren z. B., soweit ich mich noch an die Verhandlungen vom 26. Juli 1895 erinnere, eine Straßenbreite von 5 m, so dass die Anlage einer Straßenbahn möglich wäre, dann auch eventuell die Fortsetzung bis ins baierische Allgäu. Diese Gründe allein waren Schuld, wie ich schon vorhin mitgetheilt habe, dass der h. LandesAusschuss vom Stadtrathe in Bregenz keine weiteren Mittheilungen bekam. Johannes Thurnher: Ich begrüße es, dass der Herr Abgeordnete der Stadt Bregenz die Richtigkeit des verlesenen und dem Stadtrathe von Bregenz zum Vorwurfe gereichenden Absatzes anerkannt hat. Wir waren im volkswirtschaftlichen Ausschüsse nicht in der Lage, uns recht erklären zu können, warum die Stadt Bregenz, in welche doch die Straße von Langen her einmünden sollte, in dieser Angelegenheit eine so ablehnende Haltung eingenommen hat. Man konnte es sich durch nichts anderes erklären, als dass die Bregenzer gesehen haben, dass ihnen der ganze Verkehr von Langen heraus dermalen doch nicht entgehen kann, wenn er auch an mancher Stelle fast einen Hohlweg passieren muss, wie er einer Wildnis ganz gut anstünde. Wir haben aber geglaubt, dass sich Bregenz jetzt zu einer entsprechenden Beitragsleistung herbeilassen wird, und ich schöpfe diese Hoffnung aus dem Umstande, weit, wenn heute beim gegenwärtigen Stadium der Verhandlungen die Stadt Bregenz sich nicht entschließt, das sogenannte Kustersberger Project mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln zu ermöglichen, dann für die Stadt Bregenz die Gefahr besteht, dass die Gemeinden die kürzeste Verbindung mit der Bregenzerwälderbahn bei der Station Kennelbach suchen und finden werden. Jetzt müssen die Fuhrwerke von Langen nach Bregenz kommen, denn es führt ein anderer Weg nach Küssnacht nicht, als die hohle Gasse von der Fluh herunter. Für Bregenz besteht nun die Gefahr, dass, wenn nicht die gehörigen Opfer gebracht werden, der - ganze Verkehr nach Kennelbach ab-' geleitet wird. Dr. Schmid: Ich mache nochmals darauf aufmerksam, dass es nicht die vom Herrn Vorredner angeführten Gründe waren, welche die Stadtvertretung bewogen haben, dem Landes-Ausschusse keine Auskunft zu geben. Wir haben nicht deshalb keinen Beschluss gefasst, weil wir wussten, dass die Fuhrwerke nach Bregenz kommen müssen, denn wir sind auch für den Straßenbau und werden auch Mittel dazu gewähren. Nicht die vom Herrn Abgeordneten Johannes Thurnher angegebenen und untergeschobenen Gründe waren für uns maßgebend, sondern die vorher von mir bezeichneten. Dass wir die Interessen der Stadt gewiss ins Auge fassen, dessen kann der Herr Abg. Thurnher sicher sein, und es wird jedenfalls bei den ersten Verhandlungen dem h. LandesAusschusse mitgetheilt werden, dass eine Beitragsleistung für eine andere Straße, nämlich LangenKennelbach ganz außer der Interessensphäre von 166 XIV. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session, 8. Periode 1897. Bregenz liege und deshalb nicht bewilliget werden könne, während wir zu der viel schöneren, bequemeren und besser zu fahrenden Straße Langen-Bregenz, die dem Verkehre auch ein viel größeres Terrain eröffnet mit Rücksicht auf den Anschluss an die bairische Grenze einen Beitrag zu leisten gerne bereit sind. Johannes Thurnher: Ich konstatiere nur, dass ich mit meinen Ausführungen nur der bei unseren Verhandlungen vorhandenen und ganz erklärlichen Stimmung Ausdruck gegeben habe. Jodok Fink: Mir ist eine Erklärung des Herrn Abgeordneten Schmid aufgefallen und nicht recht erklärlich. Ich weiß nicht, habe ich nicht recht verstanden oder ist es nicht genügend ausgedrückt worden. Wenn ich recht verstanden habe, hat der Herr Dr. Schmid gesagt, dass die conservative Minorität der Gemeindevertretung Schuld daran war, dass damals im Jahre 1895 nichts geschehen ist, dass man also von der Beitragsleistung abgekommen ist und dem Landes-Ausschusse keine Antwort gegeben hat. Es wäre mir demnach unerklärlich, wie eine Minorität für so etwas verantwortlich gemacht werden könnte. Es kann sein, dass ich nicht recht verstanden habe, aber ich habe es so aufgefasst. Dr. Schmid: Ich muss dem Herrn Abg. Fink sagen, dass er mich wirklich nicht recht verstanden hat. Ich habe gesagt, dass über Antrag der conservativen Minorität der Antrag des Stadtrathes zu Falle gekommen und vorläufig zurückgelegt worden ist. Es kann freilich auch in Versammlungen, wo man vernünftig vorgeht, Anträgen der Minorität auch von der Majorität zugestimmt werden. Überall kommt das bekanntlich ja nicht vor, aber in diesem Falle ist das zu constatieren. (Heiterkeit.) Landeshauptmann: Wer wünscht noch weiter das Wort? Wenn Niemand mehr zu sprechen wünscht, so erkläre ich die Debatte für geschlossen und ertheile das Wort dem Herrn Berichterstatter. Martin Thurnher: Ich habe den Auseinandersetzungen meiner Herren Vorredner wenig beizufügen. Der Herr Abgeordnete Dr. Schmid hat ja die Richtigkeit des von ihm nicht gerne gesehenen Passus im Berichte selbst zugegeben. Ich glaube aber, dass, wenn zwingende Gründe vorhanden gewesen wären, diese Sache zu vertagen, der Stadtrath diese Vertagungsgründe, wie es sich gehört hätte, dem LandesAusschusse hätte zur Kenntnis bringen sollen. (Rufe: Sehr richtig!) Weiter habe ich nichts mehr beizufügen und bitte um Annahme des Antrages. Landeshauptmann: Ich schreite nun zur Abstimmung und ersuche jene Herren, welche dem Anträge des volkswirtschaftlichen Ausschusses, wie er vom Herrn Berichterstatter verlesen worden ist, die Zustimmung geben, sich von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Der zweite Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über die Petition des Theobald Hofer und Genossen von Lustenau, betreffend die Krankenversicherung der im Gewerbebetriebe der Eltern verwendeten Kinder als Gehilfen. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Bösch, das Wort zu nehmen. Bösch: Der Bericht befindet sich schon so lange Zeit in Händen der Herren Abgeordneten, dass dieselben jedenfalls Gelegenheit gehabt haben, davon Einsicht zu nehmen, deshalb glaube ich von der Verlesung desselben Umgang nehmen zu dürfen und beschränke mich daher nur auf die Verlesung des Antrages. Derselbe lautet: (Liest denselben aus Beilage XLVI.) Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. Nägele: Hohes Haus! Wenn ich mir zu diesem Gegenstände das Wort erbeten habe, so ist es nicht der Umstand, als wollte ich gegen die Ausführungen im Berichte oder gegen den Antrag selbst Stellung nehmen, sondern vielmehr der Umstand, dass in ähnlicher Weise, wie es im Berichte selbst heißt, auch in der Gemeinde Höchst vorgegangen worden sei. Diesbezüglich kann ich wohl XIV. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session, 8. Periode 1897. 167 sagen, dass in Höchst noch in ungerechtfertigterer Weise vorgegangen wurde als in Lustenau. In Höchst hat die k. k. Bezirkshauptmannschaft durch einen Commissär nicht weniger als 40 Parteien in dieser Sache einvernehmen lassen, also ob die Eltern ihre Kinder, welche sie bei der eigenen gewerblichen Arbeit verwendeten, in der Krankencassa versichern ließen oder nicht. Die Einvernahme dieser Parteien fand am 18. lind 19. Mai 1896 statt. Alle Parteien protestierten gegen eine allfällige Nachzahlung in die Krankencassa und noch mehr gegen eine eventuelle Bestrafung. Nachdem der Commissär erklärt hatte, dass jedenfalls die Sache ohne Nachzahlung, vielleicht auch ohne Strafe nicht abgehen werde, so haben die Leute ihn ersucht, er möchte ihnen bekannt geben, was sie dann zu zahlen hätten. Sein Stillschweigen auf diese Frage begründete er mit den Worten, was soweit richtig war, er könne cs noch nicht sagen, weil er erst noch genaue Berechnungen machen müsse. Innerhalb drei Tagen werde er sämmtliche Betheiligte in einem Verzeichnisse aufführen, die zu zahlenden Betrüge aussetzen und es der Gemeindevorstehung in Höchst zur Zustellung einhändigen lassen. Aber das gieng nicht so schnell. Es giengen 14 Tage, ja selbst 3 Wochen vorbei, bis die k. k. Bezirkshauptmannschaft von Feldkirch dieses Verzeichnis bezw. die Entscheidung dem Gemeindeamte von Höchst zusandte, so dass die Parteien erst mit 13. Juni hievon verständiget werden konnten, trotzdem die Entscheidung vom 2. Juni datiert war. Das Schlimmste an der ganzen Sache war aber, dass diese Entscheidung mit der Clausel eines rechtskräftigen Urtheils versehen war, was zur Folge hatte, dass den Parteien die Recursfrist abgeschnitten war. Die zu zahlenden Nachtragsbeiträge betrugen für die 40 Parteien 1024 fl. und dazu kamen noch 175 fl. Strafgelder. Die Parteien glaubten aber, dass man ihnen, ohne eine Recursfrist offen zu lassen, ein rechtskräftiges Urtheil nicht zusenden könne. Sie ergriffen daher den Recurs an die h. k. k. Statthalterei. Derselbe war in 3 Tagen nach Zustellung der Entscheidung fix und fertig und gieng natürlich über Feldkirch nach Innsbruck ab. Die k. k. Statthalterei hat aber den Recurs mit der einfachen Begründung zurückgewiesen, dass derselbe zu spät eingereicht morden sei. So hat man es diesen Leuten gemacht. Ob nun ein solches Vorgehen der Behörden gerechtfertiget erscheint, das möchte ich bezweifeln. Ich glaube nicht, dass durch ein solches Vorgehen die Autorität der Behörden wachsen kann. Aber selbst angenommen, es würde im Gesetze liegen, dass Eltern, welche ihre Kinder zeitweilig zu verschiedenen Arbeiten im Hause und zu Öconomiearbeiten neben den Stickereiarbeiten verwenden, dass also diese Eltern zur Zahlung in die Krankencassen pflichtig wären, so erscheint ein solches Vorgehen doch nicht als gerechtfertigt, denn da hätte die k. k. Bezirkshauptmannschaft schon diesbezüglich eine Kundmachung erlassen können. Bei jeder Bagatelle, wo nichts dahinter ist, kommt eine Kundmachung über die andere. In diesem Falle aber findet das Vorgehen der Behörde keine Entschuldigung. Die Bezirkskrankencassa war verlottert, sie war unter allem . . . ., ich will den Ausdruck nicht brauchen. Weil sie nun schlecht verwaltet war, wollte man unbedingt für die Cassa Geld haben. Das war der eigentliche Grund des ganzen Vorgehens. So mussten diese armen Teufel herhalten. (Heiterkeit.) Was weiter geschehen wird, weiß ich nicht. Jedenfalls ist das kein gerechtes Vorgehen. Das ist ein Eingriff in die Rechte der Eltern, die doch ihre Kinder unter allen Umstünden ernähren und pflegen müssen. Da kommt die Krankencassa leicht weg. Sie rechnet darauf, dass die Eltern, wenn die Kinder krank werden, dieselben doch selbst halten und pflegen. Die Eltern bekommen aber nichts von der Krankencassa. Das ist wahrscheinlich der Zweck dieser Cassa, dass man immerfort einzahlen soll, aber keine Unterstützung daraus erhält. Die Parteien haben jetzt den Recurs an das h. k. k. Ministerium ergriffen. Was da entschieden wird, das wird die Zukunft lehren. Jedenfalls glaube ich nicht, dass es dort auch so gehen wird, wie es gegangen ist in einem Falle, der mir als Gemeindevorsteher vorgekommen ist. Es kam nämlich einmal ein Frauenzimmer zu mir lind beklagte sich über ihren Mann. Das Frauenzimmer war 73 Jahre alt und der Mann 74. Mir schien die Sache zu dumm und zu einfältig zu sein, als dass ich mich veranlasst gesehen hätte, auf die Sache näher einzugehen, und schickte das Frauenzimmer fort. Dabei sagte mir dann dasselbe: "Ja, ja, ich weiß schon, ihr Männer helft alle zusammen." Hoffentlich wird es mit diesem Recurs au das Ministerium nicht auch so gehen. (Lebhafte Heiterkeit.) 168 XIV. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session, 8. Periode 1897. Johannes Thurnher: Meine Herren! Nach den Schilderungen des Herrn Abgeordneten Nägele, nach welchen 40 Parteien in der Gemeinde Höchst wegen Verwendung von eigenen Kindern zu gewerblichen Arbeiten und gewerblicher Mithilfe 1024 fl. Krankenunterstützungsbeiträge zahlen mussten und überdies 175 fl. Strafgelder aufzubringen hatten, bin ich froh, dass ich nicht Gewerbsmann in der Gemeinde Höchst bin, sonst müsste ich mich selbst anklagen, dass ich, so oft als es nur möglich war, meine älteren, zwischen dem l0. und 14. Lebensjahr stehenden Kinder zu gewerblicher Mithilfe verwendet habe. Einer meiner Söhne begibt sich täglich ein- oder zweimal zu Fuß oder mit dem Veloziped zum Bahnhofe, um dort die Avisos zu holen oder kleinere Frachtbeträge dahin zu tragen. Ein anderer geht auf die Post; der dritte hilft beim Auspacken; meine größeren Buben helfen dem Küfer, indem sie Fäßer aufmachen, dieselben putzen und wieder zumachen und dergleichen mehr, also gewerbliche Hilfe. Wenn ich in der Gemeinde Höchst wohnen würde, so käme ich gewiss in die Lage, wegen Verwendung meiner Kinder zu gewerblicher Mithilfe Zur Zahlung in die Krankencassa herangezogen eventuell auch zur Zahlung einer Strafe verurtheilt zu werden. (Martin Thurnher: Es ist das auch in Dornbirn schon geschehen.) Jodok Fink: Ich möchte nur bemerken, dass ähnliche Klagen, wie da die Herren von der Rheingegend vorgebracht haben, auch im Bregenzerwald laut geworden sind. Speciell weiß ich aber, dass in den Gemeinden Bezau und Schwarzenberg ganz ähnliche Vorgänge sich ereignet haben, wie der Herr Abgeordnete Nägele erwähnt hat und wie es aus der Eingabe der Abgeordneten Bösch und Genossen hervorgeht. Man hat es auch dort schwer empfunden, dass nach Jahren sogar Nachzahlungen in die Krankencassa gefordert und überdies auch noch Strafen verhängt wurden. Alan hat bei uns auch die Anschauung, es soll in solchen Fällen das Gesetz doch rücksichtsvoller angewendet werden und man soll nicht mit Beiträgen der Kinder, die in der eigenen Familie arbeiten, den Krankencassen, auch Bezirkskrankencassen aufhelfen. Das geht den Eltern eigentlich ganz gegen den Strich, dass sie da noch für ihre eigenen Kinder Krankencassabeiträge zahlen sollen, während sie doch das Bewusstsein haben, dass sie bei einer allfälligen Erkrankung ihrer Kinder für dieselben ganz und gar selbst aufkommen. Ich möchte daher auch dringend wünschen, dass derartige Gesuche, welche an die h. k. k. Regierung gerichtet werden und die dahin gehen, dass für eigene, im Haushalte arbeitende Kinder an die Krankencassen keine Beiträge gezahlt werden sollen, und dass diese Kinder überhaupt nicht in die Krankencassen einbezogen werden, dass also derartige Gesuche von der h. k. k. Regierung möglichst wohlwollend beurtheilt und einer günstigen Erledigung zugeführt werden. Landeshauptmann: Wer wünscht weiter noch das Wort. Da sich Niemand mehr zum Worte meldet, so erkläre ich die Debatte für geschlossen und ertheile das Wort dem Herrn Berichterstatter. Bösch: Es ist gegen die Ausführungen im Berichte und gegen die Eingabe selbst von Seite der Herren Redner nichts eingewendet worden, und ich habe auch nicht mehr viel beizufügen. Ich kann nur noch wiederholen, dass es besonders für die ländlichen Verhältnisse, wie es schon im Berichte hervorgehoben ist, große Schwierigkeiten im Gefolge hat, wenn von den Behörden so weiter vorgegangen würde, wie es eigentlich jetzt den Anschein hat. Es sind zwar schon mehrere Jahre verflossen, seitdem dieses Versicherungsgesetz in Kraft getreten ist. Es ist gerade das bei den Höchstern sehr ausfällig gewesen, dass ohne eine Aufforderung oder Kundmachung seitens der maßgebenden Behörde gleich mit einer solchen Strenge vorgegangen wurde. Denn hätte man die Parteien durch die Gemeindevorstehung oder durch einen Erlass der k. k. Bezirkshauptmannschaft rechtzeitig auf ihre Pflichten aufmerksam gemacht, so wären sie gewiss um die Befreiung von der Versicherungspflicht eingeschritten, welche ihnen nach § 4 des Krankenversicherungsgesetzes zukommt, wo es heißt: "Die politischen Behörden erster Instanz sind berechtiget, Personen, welche im Krankheitsfälle mindestens für 20 Wochen auf Verpflegung und ärztliche Behandlung in der Familie des Arbeitgebers oder auf Fortzahlung des Gehaltes oder des Lohnes Anspruch haben, mit ihrer Zustimmung nach Untersuchung der Sachlage von der Versicherungspflicht zu befreien." XIV. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session, 8. Periode 1897. 169 Wären sie dann noch nicht um diese Befreiung eingekommen, so wäre natürlich die Sache anders gewesen. Nachdem aber Jahre hindurch seitens der politischen Behörden nichts geschehen ist und jetzt auf einmal von allen verflossenen Jahren die Krankencassabeiträge für die Bezirkskrankencassa gefordert werden, so hat das die Bevölkerung nicht ohne Grund aufgeregt. Dazu kommt noch der Umstand, dass die Betreffenden, wenn sie auch wirklich krank gewesen wären, keine Vergütung von der Krankencassa zu fordern das Recht hätten. Weiteres ist, wie der Bericht auch ausführt, die Versicherungspflicht für die Bevölkerung auch deswegen eine schwere Last, weil auf dem Lande neben dem Gewerbe eines Schmiedes, Wagners, Stickers u. s. w. auch Landwirtschaft betrieben wird, wo dann die in der Familie lebenden Kinder, je nach den Bedürfnissen wie es die Witterungsverhältnisse gestatten, den einen Tag aufs Feld gehen, um bäuerliche Arbeiten zu verrichten, den andern Tag vielleicht wiederum zuhause gewerbliche Arbeit ausüben. Es kann auch vorkommen, dass die Kinder in der Familie ohne Unterbrechung also das ganze Jahr hindurch ein Gewerbe betreiben. Wenn man aber bedenkt - wie bereits der Herr Abgeordnete Nägele hervorgehoben hat -, dass die Eltern die Pflicht haben und auch diese Pflicht erfüllen, ihre erkrankten Kinder zu pflegen und für sie Sorge zu tragen, damit sie bald gesund werden, was denselben doch am meisten am Herzen liegt, so braucht man gewiss nicht zu befürchten, dass den kranken Kindern eine Krankenversorgung mangle. Solche Fälle, bei denen die Eltern ihre Pflicht nicht erfüllen, kann man in Vorarlberg gewiss wenige aufweisen. Auch die Arbeitskraft eines eigenen Kindes wird in der Familie sehr geschätzt. Erkrankt ein Kind, das nothwendig ist zu einer gewerblichen Verrichtung im Hause, so ist man gewiss froh, wenn es bald wieder gesund wird, weil ja der Verdienst ausfällt. Das gleiche ist aber bei andern, die nicht in der Familie leben, oder überhaupt bei fremden nicht immer der Fall. Wenn es fremden Arbeitern nicht gut geht oder bei dem Arbeitgeber nicht gut gefällt, so haben sie oft bald einen Anlass, krank zu werden und die Krankencassa ganz ungebürlich auszusaugen. In der Familie wird, wenn ein Familienglied krank wird, wegen ein paar Tagen das Kranksein nicht angemeldet. Lieber wartet man einige Zeit ab, verpflegt sie gut, sorgt für deren Genesung, was bei leichteren Krankheiten in den meisten Fällen rasch geht, und sie brauchen in diesem Falle auch keine Unterstützung von der Krankencassa. Nach den Vorgängen, wie sie der Herr Abg. Nägele von der Gemeinde Höchst erörtert hat, und auch wie aus dem Berichte hervorgeht, wäre jeder Vater oder jede Mutter, kurz jeder Gewerbetreibende genöthiget, ja genöthigt, seine eigenen Kinder, wenn sie irgend im Gewerbebetriebe verwendet werden, sobald sie der Volksschule entwachsen sind, zu versichern. Z. B. bei einer großen Familie werden ein oder zwei Kinder im gewerblichen Betriebe beschäftiget, andere Kinder werden zu Feld- oder häuslichen Arbeiten verwendet. Wenn nun die ersteren krank oder sonst verhindert werden, so wird die Lücke vorübergehend bald durch die anderen ausgefüllt, weil man den Verdienst braucht, aber für Krankheit sind die letzteren nicht versichert. Nun kommt der Controlor und sieht dies oder es wird hievon die Anzeige erstattet, so ist man der Gefahr ausgesetzt, bestraft zu werden. Das muss man als einen großen Übelstand und ungerechte Belastung bezeichnen. Zur Richtigstellung des stenographischen Protokolles muss ich noch bemerken: Der Herr Abg. Jod. Fink hat nmch als Eingeber dieser Petition bezeichnet. Das ist nicht der Fall, ich bin nur der Einbringer derselben. Weiters hat dieser Herr Abgeordnete nur immer von Bezirkskrankencassen gesprochen. Es sind aber im Lande Vorarlberg noch andere Krankencassen, für welche ebenfalls das hier Gesagte gilt. Es handelt sich nicht immer um Bezirkskrankencassen. In Dornbirn wie in Lustenau bestehen verschiedene Cassen. Ein großer Theil der Arbeiter ist dann in der allgemeinen Krankenkasse in Innsbruck versichert. Ich ersuche das h. Haus, dem Antrage, wie er vom volkswirtschaftlichen Ausschüsse gestellt worden ist, seine Zustimmung zu ertheilen. Landeshauptmann: Ich schreite nun zur Abstimmung. Ich ersuche jene Herren, welche dem Anträge des volkswirtschaftlichen Ausschusses, wie er verlesen worden ist, die Zustimmung ertheilen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Einstimmig angenommen. Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht des Finanz-Ausschusses über 170 XIV. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session der 8. Periode 1897. den Rechnungs-Abschluss des tirolisch-vorarlbergischen Grund-Entlastungsfondesfür das Jahr 1896. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Ölz, das Wort zn nehmen. Ölz: (Liest:) "Bericht des landtäglichen FinanzAusschusses über den Voranschlag des Landesfondes, den Voranschlag des Landesculturfondes und den Voranschlag der Landes-Irrenanstalt. Hoher Landtag! Nach dein vom Landes-Ausschusse vorgelegten Voranschläge erscheinen präliminiert für den Landesfond pro 1897, Einnahmen: A. Krankenverpflegskosten - Rückersätze ... (Beilage XLVIII). B. Schub- u. Zwänglingskosten-Rückersätze..." Bevor ich weiter lese, möchte ich hier noch bemerken, dass dieser Bericht etwas ausführlicher ist als in früheren Jahren. Der Grund davon ist der, dass die vom Landes-Ausschusse gemachten Voranschläge nicht gedruckt und sohin nicht in die Hände der Herren Abgeordneten gekommen sind, bevor dieselben im Ausschusse zur Berathung gelangten. Damit ein besserer Einblick gewährt sei, glaubte der Finanz-Ausschuss, den Bericht ausführlicher abfassen zu sollen. (Liest:) "C. Landesfondszuschläge . . . D. Verschiedenes . . . E. Interims-Zinse . . ." Hier ist auch die Aufklärung gegeben, warum weniger eingesetzt worden ist, als im vorigen Jahre eingenommen wurde. (Liest:) "F. Entnahme ans den angelegten Cassabeständen . . . Ausgaben: 1. Kosten des Landes-Gesetzblattes . . . Mittelberg, Gurtis 2000 ff." Hier wäre eine kleine stilistische Änderung zu machen. Es sollte nämlich heißen "Subvention zu Illwuhrbauten". (Liest:) "e. Subventionen zur Lutzregulierung . . . 10. Landschaftlicher Haushalt . . Hier hat man weniger auszugeben, weil im letzten Jahre zur Adaptierung dieses neuen Heimes 5000 st. verwendet wurden. (Liest:) "11. Fond zur Hebung der Rindviehzucht. . . bewilliget." Landeshauptmann: Ich eröffne über diesen soeben verlesenen Antrag die Debatte und lade die Herren auch ein, zu den verlesenen Punkten des Berichtes zu sprechen. Johannes Thurnher: Der Herr Dr. Waibel hat in den letzten Jahren immer Jammer gehabt wegen unserer Cassabestände; er hat gemeint, man solle anfangen, geringere Umlagen einzuziehen. Da wären wir jetzt in der Lage, dass wir auf einmal die Steuerschraube anziehen müßten. Ich glaube, es war sehr wohl gethan vom Landes-Ausschusse und vom Landtage, dass eine Herabminderung der Umlagen nicht stattgefunden hat, und wir jetzt in der Lage sind, eine Entnahme von 60.000 fl. aus den angelegten Cassabeständen zu machen, ohne genöthiget zn sein, deshalb eine Erhöhung der Umlagen eintreten lassen zu müssen. Landeshauptmann: Wünscht noch Jemand das Wort? Da dies nicht der Fall ist, so bringe ich den vom Herrn Berichterstatter verlesenen Antrag zur Abstimmung- und ersuche jene Herren, welche demselben beistimmen, sich von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Ölz: (Liest) "B. Voranschlag des Landesculturfondes für das Jahr 1897. Einnahmen 1. Zinsen an Activ-Capitalien . . . wird genehmiget." Laudeshauptmann: Wünscht Jemand zu diesem Anträge das Wort? Johannes Thurnher: Weil der Herr Dr. Waibel nicht da ist, der bei jeder solcher Gelegenheit Anfragen gestellt hat, so werde heute ich seine Stelle übernehmen. Es ist mir ausgefallen, dass beim Rechnungsergebnis pro 1896 über die Strafgelder 380 fl. angesetzt sind, und im Voranschlage pro 1897 450 st. Wie ist das gekommen? Der FinanzAusschuss muss da jedenfalls vermuthen, dass im nächsten Jahre mehr gestraft wird. Ferner sind im Rechnungsergebnis pro 1896 in Betreff der Jagdkartentaxen 1020 st. angesetzt und im Voranschlage pro 1897 nur 750 st. Ich XIV. Sitzung des Vorarlberger Landtages. L Session der 8. Periode 1897. 171 möchte nun fragen, rote dieser Mindereinsatz zu rechtfertigen ist. Landeshauptmann: Über diese Fragen werde ich an Stelle des Herrn Referenten selbst Auskunft geben. Das Präliminare ist vom Landes-Ausschusse in erster Linie festgesetzt worden und zwar in einer Sitzung, in welcher der Herr Abgeordnete Johannes Thurnher selbst anwesend war. (Heiterkeit.) Es ist damals betont worden, dass die Strafgelder sich successive in jedem Jahre erhöhen, und da hat man geglaubt, in der Weise das Richtige zu treffen, dass man in den Voranschlag einen etwas höheren Betrag eingesetzt hat. Es ist zwar bedauerlich, dass die Einnahme an Strafgeldern sich von Jahr zu Jahr erhöht, aber es ist einmal so. Die Einnahmen aus den Jagdkartentaxen sind im Vorjahre höher gewesen, als im vorangegangenen Jahre, und man wollte im Voranschläge Heuer nicht weiter hinauf gehen, weil diese Einnahme sehr variabel ist. Johannes Thurnher: Ich habe schon gesagt, warum ich meine Anfragen gestellt habe, und ich muss auf die Äußerung des Herrn Landeshauptmannes constatieren, dass ich bei der betreffenden Sitzung nicht anwesend war, sondern mein Ersatzmann, deshalb habe ich mir diese Anfrage zu stellen erlaubt. Landeshauptmann: Wer wünscht noch weiter das Wort? Da Niemand mehr zu sprechen wünscht, so schreite ich zur Abstimmung und ersuche jene Herren, welche dem vom Finanz-Ausschusse gestellten Anträge zustimmen, sich von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Martin Thurnher: Ich glaube, man könnte von der vollständigen Verlesung des nun zur Verhandlung kommenden Voranschlages für den Haushalt der Landes-Irrenanstalt, welcher mit ziemlich vielen Ziffern ausgestattet ist, Umgang nehmen und nur die Hauptsummen verlesen. Ölz: (Liest:) C. Voranschlag für den Haushalt der Landes-Irrenanstalt Valduna pro 1897. Einnahmen 33.910 fl. 75 fr. Ausgaben 38.744 fl. 50 fr. Antrag: Der h. Landtag wolle beschließen: "Dem Voranschlag der Landes-Irrenanstalt Valduna mit dem berichtigten Abgänge von 4833 fl. 70 fr. wird die Zustimmung ertheilt." Landeshauptmann: Wünscht Jemand das Wort? Johannes Thurnher: Um einigermaßen die Lücke des Herrn Dr. Waibel auszufüllen, möchte ich an den Herrn Referenten von Valduna noch eine Anfrage stellen, nämlich um welchen Trockenraum es sich da handelt. In Punkt 11 der Ausgaben sind für Erhaltung der Gebäude 2500 fl. ausgesetzt und dabei ist die Bemerkung gemacht, dass 1000 fl. für die Parkanlage und 600 fl. für Adaptierung eines Trockenraumes in dieser Summe inbegriffen seien. Kohler: Hohes Haus! Was die Parkanlage betrifft, so ist, so viel ich mich erinnere, ja im Vorjahre ein eigener Beschluss zum Ausdrucke gekommen, dass man mit der Anlegung dieses Parkes die Termine nicht weiter ausdehnen sollte, als es absolut nothwendig sei, man sollte lieber eine Überschreitung des Voranschlages bezüglich der einzelnen Termine riskiren. Was den Trockenraum betrifft, so handelt es sich um eine bessere Ausgestaltung der Waschküche, in welcher zwar ein Trockenraum besteht, der aber jetzt bei dem bedeutenden Anwachsen des Krankenstandes in der Irrenanstalt sich als viel zu klein erweist, und deshalb ist nach einem Voranschläge, der eingeholt wurde, diese Summe eingesetzt worden. Man hat damals, als die Anstalt eröffnet und das Waschhaus gebaut wurde, auf einen Krankenstand von ca. 60 Kranken gerechnet, jetzt sind aber 120-130 Kranke in der Anstalt, und so hat sich das Bedürfnis nach einem größeren Trockenraum eingestellt. DieDirection glaubte, es sei diese Adaptierung absolut nothwendig, und deshalb soll in dem nämlichen Gebäude dieser Raum so erweitert werden, dass er dem heutigen Bedürfe genügen kann. Landeshauptmann: Wer wünscht noch weiter das Wort? 172 XIV. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session, 8. Periode 189L Pfarrer Thurnher: In Post 4 der Ausgaben sind auch zwei kleine Posten eingesetzt, über die ich Aufklärung haben möchte. Es heisst nämlich dort: "Für 8 Wärter ä 56 + 5 = 61 fr., für einen Portier ü 56 -st 5 - 61 fr. Woher rühren denn diese 5 fr., die da eingesetzt sind, ist das Trinkgeld oder was denn Anderes? Landeshauptmann: Der Herr Referent von Valduna wird über diese Anfrage jedenfalls Auskunft geben können. Kohler: Die 56 fr. werden für Verköstigung bezahlt, und dann wird, so viel mir gerade erinnerlich, noch der Kaffee mit 5 fr. extra eingestellt. Nachdem der Kaffee mit der Anstalt eigens zur Verrechnung kommt, so hat man das so genau genommen, dass man diese 5 fr. hier separat eingestellt hat; es wäre das nicht nothwendig gewesen, es hätte auch genügt, wenn diese 5 fr. in den Verköstigungsbetrag eingerechnet worden wären. Landeshauptmann: Wünscht noch Jemand das Wort? Ölz: Nachdem gerade über Post 11 der Ausgaben gesprochen wird, so möchte ich noch bemerken, dass da eine Correctur vorzunehmen wäre. Es heißt da: "In dieser Post sind inclusive 1000 st. für Parkanlage und 600 fl. für Adaptierung eines Trockenraumes", es soll aber besser heißen: "In dieser Post sind 1000 fl. für Parkanlage und 600 fl. für Adaptierung eines Trockenraumes inbegriffen." Landeshauptmann: Ich schreite nun zur Abstimmung über den hier vom Finanz-Ausschusse gestellten und vom Herrn Berichterstatter bereits verlesenen Antrag und ersuche jene Herren, welche demselben die Zustimmung geben, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Wir kommen nun zum letzten Gegenstände der heutigen Tagesordnung, nämlich zum Berichte des Finanz-Ausschusses über den Rechnungs-Abschluss des tirolisch-vorarlbergischen Grund-Entlastungs-Fondes pro 1896. Ölz: Ich brauche hier wohl nur den Antrag zu verlesen, da diese ganze Angelegenheit bereits abgethan ist. (Liest den Antrag aus Beilage XLVII.) Landeshauptmann: Wünscht Jemand zu diesem Berichte und Anträge das Wort? Da dies nicht der Fall ist, so kann ich zur Abstimmung schreiten, und ich ersuche jene Herren, welche diesem Antrage die Zustimmung geben, sich von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Die Ich Dr. für heutige Tagesordnung ist somit erschöpft. habe noch mitzutheilen, dass der Herr Abg. Waibel sich während der Sitzung telephonisch heute entschuldiget hat. Die nächste Sitzung beraume ich auf übermorgen, den 26. Februar Vormittag 10 Uhr an mit folgender Tagesordnung: 1. Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über die Petition der Gemeinden Rieden und Wolfurt wegen Subventionierung der neu herzustellenden Achbrücke. 2. Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über den selbständigen Antrag des Herrn Abg. Pfarrer Fink und Genossen in Sachen der Jagdgesetzgebung. 3. Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über den Antrag der Herren Abgeordneten Pfarrer Thurnher und Genossen in Sachen des tirolisch-vorarlbergischen Rechtes der ausschließlich aus diesen Ländern zu entnehmenden Mannschaft der Landesschützen. 4. Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses betreffend die Subventionierung des Wegbaues nach Damüls. 5. Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses in Sachen der Bildung eines eigenen ViehSanitätsbezirkes. 6. a. Bericht des Schul-Ausschusses in Sachen der Petitionen wegen Regulierung der Lehrergehalte. b. Bericht des Landes - Ausschusses über die getroffenen Maßnahmen zur Hebung der materiellen Lage des Lehrerstandes. Nachdem die Tagesordnung sehr umfangreich ist, so behalte ich mir vor, wenn wir Vormittag dieselbe nicht erledigen können, die Sitzung über Mittag zu unterbrechen und Nachmittag fortzusetzen. XIV. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session, 8. Periode 1897. 173 Johannes Thurnher: Der Herr Landeshauptmann hat es zwar nicht gesagt, es wird aber wahrscheinlich der Fall sein, dass die letzten beiden Gegenstände zusammen in Debatte gezogen werden. Wenn das nicht, der Fall wäre, so würde es passender sein, den Rechenschaftsbericht der Vergangenheit dem für die Zukunft vorausgehen zu lassen. Martin Thurnher: Es ist auch ursprünglich so beschlossen worden. Landeshauptmann: Die heutige Sitzung ist geschlossen. (Schluss der Sitzung um 4 Uhr 45 Minuten Nachmittag.) Druck von J. N. Teutsch, Bregenz. Arartöerger Landtag. 14. Sitzung am 24 Februar 1897, unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. ----- - ------- M3-8-------------Gegenwärtig 20 Abgeordnete. Abwesend der Herr Abgeordnete Dr. Waibel. Regterungsvsrtketer:HekuHtaitHaliseeiralhGrasIofsfTHun-HoHenstein. Beginn der Sitzung 3 Uhr 40 Min. Nachmittags. Landeshauptmanu: Die Sitzung ist eröffnet, und ich ersuche mit Verlesung des Protokolles der gestrigen Sitzung. (Secretär verliest dasselbe.) Hat einer der Herren gegen die Fassung des Protokolles etwas zu bemerken oder findet es ihre Zustimmung? Es ist letzteres der Fall. Es ist noch ein Einlaufstück eingelangt — überreicht durch den Herrn Abg. Dr. v. Preu, nämlich ein Gesuch der Gemeinde Stallehr um Bewilligung einer Staats- und Landessubvention für die Alfenz-Regulierung. Martin Thurnher: Ich habe vor Beginn der Sitzung Einsicht in den Inhalt des Gesuches ge­ nommen und habe gesehen, dass dasselbe Heuer der Erledigung von Seiten des Landtages nicht mehr unterzogen werden kann; es fehlen nämlich die wasserrechtliche Begehung und die Verhandlungen mit der Genreinde und verschiedene nothwendige Vvrerhebungen, so dass es also unmöglich erscheint, noch in diesem Landtage meritorische Beschlüsse hierüber zu fassen. Ich stelle daher den Antrag, es sei dieses Gesuch dem Landes-Ausschusse zur Vornahme der nöthigen Erhebungen und zur Antragstellung in der nächsten Session zu überweisen. XlV. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session der 8. Periode 1897. 164 Dr. v. Preu: Weil es im h. Hause schon gerügt wurde, dass solche Eingaben verspätet ein­ langen, so will ich nur bemerken, dass mir dieses Schriftstück erst heute zugekommeu ist, und die petitionierende Gemeinde hat wohl deshalb so lange gewartet, weil sie eine einschlägige Erledigung erwartet hat, die nicht eingetroffeu ist. Landeshauptmann: Der Herr Abg. Martin Thurnher beantragt, dieses Gesuch dem Landes­ Ausschusse zur Vornahme der nöthigen Erhebungen und zur Antragstellung in der nächsten Session zu überweisen. Wird erhoben? gegen diesen Antrag eine Einwendung Da dies nicht der Fall ist, nehme ich an, dass das h. Haus dein Anträge die Zustimmung gibt. Wir kommen nun zur Tagesordnung. Auf derselben steht als erster Gegenstand der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über das Gesuch der Gemeinde Langen in Angelegenheit der Erstellung der Straße Langen—Bregenz. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter, Abg. Martin Thurnher, das Wort zu nehmen. Martin Thurnher: Wer einmal den Weg von Langen nach Bregenz gemacht hat, der wird, was die Straßenverhältnisse anbelangt, wohl das Gefühl gehabt haben, als ob er sich eine Zeit lang in einem Lande vorgeschrittener Cultur und bald darauf in einer amerikanischen Wildnis befunden habe. Von Langen bis zu dem die Gemeindegrenze bildenden Wirtatobel ist eine ganz prächtige Straße, die von Seite der kleinen und armen Gemeinde Langen ganz allein erstellt worden ist. Aber vom Wirtatobel aus eine ziemlich lange Strecke findet sich nur eine ganz holprige, überaus steile, in: schlechtesten Zustande befindliche Straße, die den Namen „Straße" überhaupt nicht verdient. (Kohler : Alpenweg.) Der Verkehr auf dieser zuletzt bezeichneten Strecke involviert wohl die ärgste Thierquälerei. Es ist daher die Erstellung eines besseren Weges nach meiner und der Ansicht des volkswirtschaftlichen Ausschusses sehr nothwendig. Die außerordentlichen Terrainschwierigkeiten bedingen einen hohen Kosten­ aufwand und es kann daher von der kleinen Ge­ meinde Langen, die sich schon durch frühere Straßen­ bauten große Schulden aufgeladen hat, wohl nicht erwartet und verlangt werden, dass dieselbe die Auslagen ganz allein bestreite, es müssen auch die übrigen mitinteressierten Gemeinden, insbesondere die Landeshauptstadt Bregenz zur Beitragsleistung herangezogen werden. Es dürfte auch in Rücksicht auf die hohen Kosten und die Bedeutung der Straße, die durch die Erweiterung der Concurrenz bis zur bairischen Grenze noch erhöht wird, noth­ wendig fallen, auch die Hilfe des Staates und Landes wenigstens in bescheidenem Maße in Anspruch zu nehmen. Die ganzen Verhältnisse sind in deni vorliegenden Berichte ausführlich dargestellt. Der Antrag des volkswirtschaftlichen Ausschusses bewegt sich in den Grenzen, die ich vorhin bezeichnet habe, und es empfiehlt sich daher, diesen Antrag zum Beschlusse zu erheben. Der Antrag lautet: (Liest den Antrag aus Beilage XLV.) Ich empfehle den Antrag nochmals dein hohen Hause zur Annahme. Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. Dr. Schmid: Ich finde in diesen: Berichte einen Passus, den ich mir vorzulesen erlaube und zu dem ich einige Worte zu sprechen habe. Es lautet da: (Liest:) „Der Stadtmagistrat Bregenz hat aber bis zum heutigen - Tage den: Landes-Ausschusse keinerlei Mittheilung darüber gemacht, ob und in welcher Weise die Stadtvertretung die Zuschrift des Landes-Ausschusses einer Beschlussfassung, be­ ziehungsweise Erledigung zugeführt habe, und es trägt sonach vornehmlich die Stadt Bregenz die Schuld, dass die im besten Zuge befindlich ge­ wesenen Verhandlungen in bedauerlicher Weise ins Stocken geriethen." Dieser Passus an und für sich, wie er da steht, entspricht vollkommen der Wahrheit und es ist meine Pflicht, als Vertreter der Landeshauptstadt, zu erklären, warum die Stadt Bregenz den: hohen Landes-Ausschusse in diesen Verhandlungen keine weiteren Erklärungen mehr abgegeben hat. Es ist bekannt und auch im Ausschussberichte erwähnt, dass die Vertreter der Stadt Bregenz bei den Unter­ handlungen zugesagt haben, die Stadt werde sich