18960109_lts003

Dateigröße 960.23 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 03.07.2021, 10:16
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp07,lts1896,lt1896,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen Landtag-Sitzungsprotokoll_lts
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 3. Sitzung am 9. Januar 1896, unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg Gegenwärtig 18 Abgeordnete. Abwesend die Herren: Reisch und Schapler. Regierungsvertreter: Herr Hofrath Graf Ht. Julien-Wallsee. Beginn der Sitzung 10 Uhr Vormittags. Landeshauptmann: Die Sitzung ist eröffnet. Ich ersuche um Verlesung des Protokolles der gestrigen Nachmittagssitzung. (Sekretär liest). Hat einer der Herren gegen die Fassung des Protokolles eine Einwendung vorzubringen? — Es ist nicht der Fall, daher ist dasselbe genehmiget. Es sind mir zwei Einlaufstücke zugekommen. Das Erste ist ein Ansuchen der Gemeindevertretung Dornbirn in Angelegenheit der dortigen k. k. Stickereischule — überreicht durch meine Wenigkeit. Ich bitte dasselbe zu verlesen. (Sekretär liest.) Das Zweite ist eine Petition der Centralleitung des katholischen Schulvereines für Österreich — überreicht durch den Herrn Abgeordneten Martin Thurnher. Wünschen die Herren die Verlesung dieser beiden Einlaufstücke? — (Rufe: Nein!) Die Verlesung wird also nicht gewünscht. Martin Thurnher: Zur Vereinfachung der Behandlung dieser Eingaben möchte ich beantragen, dass dieselben sofort zur Zuweisung gelangen, und zwar das Gesuch der Gemeindevertretung Dornbirn an den volkswirtschaftlichen, und das Gesuch der Centralleitung des katholischen Schulvereines an den Finanz-Ausschuss. Landeshauptmann: Herr Martin Thurnher beantragt die dringliche Behandlung beider Einlaufstücke und die Zuweisung des ersteren an den 18 III. Sitzung des Vorarlberger Landtags, v. Session, 8. Periode 1896. volkswirtschaftlichen, des letzteren an den FinanzAusschuss. Wird gegen die Dringlichkeit eine Einwendung erhoben? Es ist nicht der Fall. Wenn auch gegen die formelle Behandlung dieser Gegenstände keine Einwendung erfolgt, so werde ich in diesem Sinne die Zuweisung vornehmen. Die in der letzten Sitzung gewählten Ausschüsse haben sich constituiert und hat der WahlreformAusschuss als Obmann Herrn Kohler, als Berichterstatter Herrn Martin Thurnher gewählt. Der Gemeinde-Ausschuss wählte zum Obmanne Herrn Fritz, zum Berichterstatter Herrn Kohler. Der volkswirtschaftliche Ausschuss bestimmte als Obmann Herrn Johann Thurnher, als Berichterstatter die Herren Fink und Martin Thurnher. Ich bitte das zur Kenntnis zu nehmen. Der Herr Abgeordnete Schapler hat sich bei mir mündlich wegen gemeindeämtlicher Geschäfte für die heutige Sitzung entschuldiget. Wir kommen nun zur Tagesordnung. Der erste Punkt derselben ist die Wahl des Gemeinde-Ausschusses. Es ist bereits in der letzten Sitzung beschlossen worden diesen Ausschuss aus 5 Mitgliedern zusammenzusetzen, nur die Wahl wurde auf heute verschoben. Ich ersuche daher zur Wahl zu schreiten und 7 Namen zu schreiben. (Wahlact). Ich ersuche die Herren Abgeordneten Dr. Waibl und Wolf gefälligst das Scrutinium vorzunehmen. Wolf: Es sind 16 Stimmzettel abgegeben ivorden. Dr. Wtttbl: Das Ergebnis ist folgendes. Es erhielten die Herren Dr. Waibl 15 Stimmen, Dr. Beck 14 Stimmen, Fritz 14 Stimmen, Pfarrer Rudigier 14 Stimmen und Nägele 13 Stimmen. Die nächstmeisten Stimmen haben erhalten die Herren Welte, nämlich 8 Stimmen und Bösch 6 Stimmen. Landeshauptmann: Es sind somit die Herren Abgeordneten Dr. Waibl, Dr. Reck, Fritz, Pfarrer Rudigier und Nägele in den Ausschuss berufen; als Ersatzmänner haben zu fungieren die Herren Welte und Bösch. Ich ersuche diesen neugewählten GemeindeAusschuss sich nach Schluss der Sitzung zu constituieren und das Resultat mir bekannt zu geben. Der zweite Gegenstand der Tagesordnung ist die Note der k. k. Statthalterei in Betreff Errichtung eines hydrographischen Dienstes in Tirol und Vorarlberg. Ich erwarte über die formelle Behandlung dieses Gegenstandes einen Antrag aus der Mitte der Versammlung. Kohler: Ich erlaube mir den Antrag zu stellen, diesen Gegenstand dem volkswirtschaftlichen Ausschüsse zuzuweisen. Landeshauptmann: Der Herr Abgeordnete beantragt die Zuweisung dieses Gegenstandes an den volkswirtschaftlichen Ausschuss. Wenn keine Einwendung erfolgt, nehme ich an, dass die Zustimmung gegeben ist. Punct 3 und 4 können wir unter Einem vornehmen, nämlich den Voranschlag des mit Tirol gemeinsamen GrundentlastungsFondes pro 1896 und den RechnungsAbschluss dieses Fondes pro 189 4. Ich erwarte Anträge über die formelle Behandlung dieser Gegenstände. Rudigier: Ich beantrage diese zwei Gegenstände dem Finanz-Ausschusse zuzuweisen. Landeshauptmann: Der Herr Abgeordnete Pfarrer Rudigier beantragt die Zuweisung dieser beiden Gegenstände an den Finanz-Ausschuss. Wird dagegen eine Einwendung erhoben? — Es ist das nicht der Fall. Ich nehme daher an, daß das hohe Haus diesem Anträge die Zustimmung gibt. Die Zustimmung ist gegeben. Der fünfte Gegenstand ist das Offert des Ingenieurs Eberhard wegen käuflicher Überlassung seines Feuerlösch-Präparates an das Land. Wünscht Jemand das Wort? Rüf: Ich beantrage, daß dieser Gegenstand dem Finanz-Ausschusse zugewiesen werde. Landeshauptmann: Der Herr Abgeordnete Rüf beantragt die Zuweisung auch für diesen Gegenstand ITT. Sitzung des Vorarlberger Landtags. V. Session, 8. Periode 1896. 19 an den Finanz-Ausschuss. Wird dagegen eine Einwendung erhoben? Nagele: Ich glaube, dieser Gegenstand dürfte eher dem volkswirtschaftlichen Ausschüsse zugewiesen werden. Landeshauptmann: Es liegen jetzt zwei Anträge vor, der Herr Abgeordnete Ruf beantragt die Zuweisung an den Finanz- und der Herr Abgeordnete Nägele an den volkswirtschaftlichen Ausschuss. In Anbetracht dessen, daß von diesen zwei Anträge keiner ein weitergehender ist, werde ich den zuerst gestellten zuerst zur Abstimmung bringen. Der Herr Abgeordnete Ruf beantragt die Zuweisung dieses Gegenstandes an den FinanzAusschuss. Jene Herren, welche damit .einverstanden sind, wollen sich erheben. Minorität. Nun kommt der Antrag des Herrn Abgeordneten Nägele auf Zuweisung dieses Gegenstandes an den volkswirtschaftlichen Ausschuss zur Abstimmung. Ich glaube über diesen Antrag nicht mehr formell abstimmen lassen zu müssen, ich nehme an, daß die Herren diesem Anträge zustimmen. Der sechste Gegenstand der Tagesordnung ist das Gesuch der Gemeinde Thüringen um Subvention zu den Kosten der Lutz Wuhrbauten. Ich bitte um einen Antrag über die formelle Behandlung dieses Gegenstandes. Greißing: Ich beantrage die Zuweisung des Gegenstandes an den volkswirtschaftlichen Ausschuss. Landeshauptmann: Der Herr Abgeordnete Greißing beantragt die Zuweisung dieses Gegenstandes an den volkswirtschaftlichen Ausschuss. Wird dagegen eine Einwendung erhoben? — Da dies nicht der Fall ist, betrachte ich den Antrag als angenommen. Wir kommen nun zum siebenten Gegenstand der Tagesordnung. Diesbezüglich hat der Herr Abgeordnete Martin Thurnher schon in der gestrigen Sitzung einen Antrag angekündigt, daß über die Gegenstände 7 und 8 ohne Zuweisung an einen Ausschuss sofort die Verhandlung im hohen Hause gepflogen werde. Ich werde zunächst über diesen formellen Antrag die Debatte eröffnen, die wohl über beide Gegenstände unter Einem geführt werden kann. — Es meldet sich Niemand zum Worte, somit ersuche ich jene Herren, welche diesem formellen Anträge einer direkten Behandlung durch das hohe Haus zustimmen, sich gefälligst zu erheben. Angenommen. Der siebente Gegenstand ist der Bericht? des Land es-Ausschusses über die Einbeziehung der Dornbirner Ach in die allgemeine Wildbach-Verbauung im österreichischen Rhein-Gebiete. Ich lade den Herrn Landesausschuss - Referenten Martin Thurnher ein sich hieher auf den Berichterstatterplatz zu begeben und den Bericht vorzutragen. Martin Thurnher: Ich werde der Einladung des Herrn Vorsitzenden folgen, behalte mir aber vor, wenn es mir in den Regionen dort oben nicht gefallen sollte, bei den nächsten Verhandlungen wieder meinen alten Platz beizubehalten. (Begibt sich an den Referenten-Tifch.) Die Gründe, welche für die Einbeziehung der Dornbirner Ach in die allgemeine Wildbachverbauung sprechen, wurden schon im Berichte des volkswirtschaftlichen Ausschusses kurz berührt und sind im vorliegenden Berichte eingehend dargelegt. Sollten die neu auszuführenden Bauten, wie die Herstellung des Binneneanales und die Regulierung, der Dornbacher Ach an der untersten Strecke nicht gefährdet werden, so muss vorgesorgt werden, daß das Geschiebe der Ach im Thalinnern festgebannt wird. Das gilt aber nicht nur von der Ach allein, sondern auch von den Nebenflüssen, insbesondere vom Steinebach. Wie ich privatim vernommen habe — dem Landes - Ausschüsse ist nämlich diesbezüglich keine Mittheilung gemacht worden — haben seither die Gemeinden Dornbirn und Schwarzach weitere Schritte bei dem k. k. Ackerbauministerium gemacht, damit auch der Haselstaudenbach und die Schwarzacher Ach, zwei Nebenflüsse der Dornbirner Ache in die WildbachVerbauung einbezogen werden. Damit nun, soweit es den Landes-Ausschuss und die Landesvertretung betrifft, weitere Verhandlungen wegen Leistung eines Beitrages nicht nothwendig werden, dürfte es sich empfehlen eine Einschaltung in den Antrag des Landes-Ausschusses zu machen, wornach 20 III. Sitzung des Vorarlberger Landtags. V. Session, 8. Periode 1896. sich der Landesbeitrag eventuell auch auf die genannten zwei Nebenflüsse der Dornbirner Ach zu erstrecken hätte. Der Antrag des Landes-Ausschusses den ich hiemit vorlege, hat folgenden Wortlaut. (Liest den Antrag aus Beilage XL) In Erweiterung dieses Antrages stelle ich den persönlichen Antrag nach dem Worte „Steinebach" folgenden Passus einzuschalten: „eventuell auch zu den Kosten der Arbeiten an weiteren in die Wildbachverbauung einzubeziehenden Nebenflüssen dieser Ach". Ich empfehle Ihnen diese Anträge wärmstens zur Annahme. Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Anträge die Debatte. — Es meldet sich in derselben Niemand zum Worte, die Debatte ist daher geschlossen und, wenn das hohe Haus keine Einwendung erhebt, so werde ich den Antrag des Landes-Ausschusses mit dem vom Herrn Berichterstatter für seine Person beantragten Zusatz unter Einem zur Abstimmung bringen. — Es erfolgt keine Einwendung, ich ersuche daher jene Herren, welche dem Anträge des LandesAusschusses sammt dem Antrage des Herrn Berichterstatters beistimmen, sich von den Sitzen zu erheben. Einstimmig angenommen. Der nächste Gegenstand und auch der letzte unserer heutigen Tagesordnung ist der Bericht des Landes-Ausschusses über den Gesetzentwurf, betreffend die Erlassung von Bestimmungen über Abhaltung von Tanz-Unterhaltungen. Ich ersuche den Herrn Referenten Martin Thurnher das Wort zu ergreifen. Martin Thurnher: Ich will mich vorläufig enthalten in eine weitere Begründung des dem hohen Hause vorliegenden Gesetzentwurfes einzugehen. Die Begründung erfolgte in eingehendster Weise im vorjährigen Berichte des volkswirtschaftlichen Ausschusses und durch die Reden einer großen Anzahl von Abgeordneten bei der bezüglichen Verhandlung im Landtage stelbst. Ich beziehe mich daher nur auf jene damals vorgebrachte Begründung. Der vorliegende Gesetzentwurf weist gegenüber dem im Vorjahre beschlossenen Gesetzentwürfe nur eine Änderung auf, nämlich die Eliminierung des im § 3 des letztjährigen Gesetzentwurfes enthaltenen Tanzverbotes an Samstagen, welche Bestimmung die Regierung als unannehmbar erklärt hat. Gegen den jetzt vorliegenden Gesetzentwurf wird von der einen Seite des hohen Hauses voraussichtlich nur die eine Einwendung erhoben: „Es sei die Beschließung dieses Gesetzes nicht nothwendig, da doch die Verhältnisse bei unseren Arbeiterkreisen nicht so schlimm seien, wie z. B. die in Schlesien." Ich frage aber, ob das eine vernünftige Gesetzgebung wäre, wenn man die Dinge auf die Spitze treiben ließe und erst dann dagegen einschreiten würde; ob es vernünftig wäre, wenn man den im Hause bereits ersichtlichen Feuerfunken nicht löschen würde, sondern erst dann an die Löscharbeit gienge, wenn das Feuer bereits zum Dache hinauslodert. So und nicht anders beurtheile ich die wahrscheinlich kommenden Einwürfe. Eine weise Gesetzgebung wird zuerst vorbeugen und nicht erst dann, wenn das Übel bereits eingetreten ist. Die Verhältnisse in Vorarlberg haben sich doch vielfach geändert; es kommen immer mehr und mehr fremde Arbeitselemente in das Land und diesen fremden Arbeitselementen gehen vielfach jene guten Eigenschaften ab, welche der einheimischen, sesshaften nicht ganz besitzlosen Bevölkerung glücklicherweise eigen sind. Ich möchte daher das hohe Haus ersuchen, die vom Landes-Ausschüsse Ihnen unterbreitete Vorlage zur Grundlage der Specialdebatte zu nehmen und in dieselbe einzutreten. Landeshauptmann: Ich eröffne über den Gesetzentwurf, wie er durch den Herrn Berichterstatter vorgelegt wird, die Generaldebatte. Dr. Waibel: Wir haben im vorigen Jahre gegen den Gesetzentwurf im allgemeinen und speciell auch gegen den § 3 desselben uns gewendet, und erklärt, dass wir die Erlassung eines solchen Gesetzes für Vorarlberg für vollkommen überflüssig finden, weil wir der Anschauung sind, dass die Bestimmungen vom Jahre 1827 und die im Lande bestehenden Befugnisse der Gemeindevertretungen bezüglich Erhöhung der Taxen für die Tanzlicenzen III. Sitzung des Vorarlberger Landtags. V. Session, 8. Periode 1896. 21 "für vollkommen ausreichend erachten. Nun sind allerdings jetzt im Verlaufe der Verhandlung mit der Regierung die von uns erhobenen Einwendungen insbesondere gegen § 3 dieses Gesetzentwurfes von der Regierung gewürdigt worden und hat dieselbe wegen dieses Paragraphen die Unterbreitung des Gesetzes zur Sanction verweigert. Ich muss aber noch einmal erklären, und ich glaube in dieser Beziehung auch im Sinne meiner Gesinnung^ genossen zu sprechen, wenn ich sage, dass wir dieses Gesetz für gänzlich überflüssig erachten. Es ist noch immer dasselbe Gesetz, welches im schlesischen Landtage gemacht worden ist, und unter Umständen gemacht worden ist, welche von den Verhältnissen, wie sie in Vorarlberg bestehen, gänzlich verschieden sind. Wir haben dies im Vorjahre genügend auseinandergesetzt, und ich wiederhole noch einmal, dass in Schlesien ganz specielle Verhältnisse die Regierung und den Landtag gezwungen haben, einzuschreiten. Bei uns sind die Verhältnisse nicht annähernd jene, welche in Schlesien zu dieser Gesetzgebung geführt haben. Ich erinnere mich auch, daß ich gesagt habe, die schlesische Landesregierung habe Anlass genommen, auch in anderen Kronländern Umfrage zu halten, ob ein Bedürfnis nach einer solchen Gesetzgebung vorhanden sei und es ist von ihnen zur Antwort gegeben worden, daß dies nicht der Fall sei. Mir machen die heutigen Auseinandersetzungen des Referenten und besonders wie wir sie im Vorjahre gehört haben, den Eindruck, daß man nicht ganz klug handelt, etwas zu schaffen, was gänzlich überflüssig ist. Wir haben die Zustände noch nicht, welche die Erlassung solcher Bestimmungen nothwendig machen. Mir macht die Sache den Eindruck, als ob man hier, wie man sagt Gespenster an die Wand malt, den Teufel an die Wand malt. Das ist auch etwas, was nicht gut ist. Nun ich habe nur kurz im Namen meiner Collegen zu erklären, dass wir auch diesem Gesetzentwürfe nach Eliminierung des § 3, beziehungsweise des Samstagverbotes die Zustimmung nicht geben können, weil wir denselben für vollkommen überflüssig halten. Landeshauptmann: Wer wünscht in der Generaldebatte noch weiter das Wort? — Es meldet sich Niemand, somit ist dieselbe geschlossen. Hat der Herr Berichterstatter noch etwas zu bemerken? Martin Thurnher: Ich hätte eigentlich keinen Anlass mehr über die Ausführungen des Herrn Vorredners mich weiter zu ergehen, weil ich die Einwände, die er vorgebracht hat, bereits in meinen Eingangsworten genügend widerlegt habe. Es ist hervorgehoben worden, dieser GesetzEntwurf sei vollständig überflüssig, ich habe aber dargethan, dass das doch nicht der Fall ist, dass man zum voraus vorbeugen soll, nicht erst dann, wenn das Übel eine gewisse Größe erlangt hat. Es ist auf die bereits bestehenden Bestimmungen in Betreff der Gestattung von Tanzunterhaltungen vom Jahre 1827 hingewiesen worden, ich glaube aber, dass diese Bestimmungen etwas veraltet sind, sie sollen den jetzigen Verhältnissen acommodiert werden. Die Annahme dieses Gesetzentwurfes empfiehlt sich aber auch aus einem anderen Grunde, den ich schon im Vorjahre hervorgehoben habe, nämlich, dass auch die Taxen, die von den Gemeinden eingehoben werden, geregelt werden. Ich weiß wohl, dass den Gemeinden die Befugnis, solche Taxen festzusetzen, bereits gegeben ist, aber manche Gemeinde macht von dieser Bestimmung keinen Gebrauch, die Taxen werden eingehoben, wie vor 70 Jahren — ich glaube meisten theils höchstens 1 fl. — es ist also am Platze, dass bei dieser Gelegenheit für die immer mehr und mehr in Anspruch genommenen Armenfonde der Gemeinden eine neue Einnahmsquelle geschaffen werde. Aus den vorgebrachten Gründen, aus den Gründen, wie sie im vorjährigen Berichte dargelegt sind und aus den Gründen, wie sie auch im heurigen Berichte zum Ausdrucke kommen, möchte ich das hohe Haus nochmals bitten in die Specialdebatte einzugehen. Landeshauptmann: Wir gehen nun zur Spezialdebatte über und ich glaube es kann wohl von der Verlesung der einzelnen Paragraphen Umgang genommen werden. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter die einzelnen Paragraphe nur anzurufen, ich werde dann eine Pause eintreten lassen und wenn einer der Herren beim einen oder andern Paragraphen das Wort zu ergreifen wünscht, so bitte ich es zu thun, andernfalls werde ich das Angenommene constatieren. 22 III. Sitzung des Vorarlberger Landtags. V. Session, 8. Periode 1896. Martin Thurnher: § 1. — Landeshauptmann: Angenommen. Martin Thurnher: § 2. — Landeshauptmann: Angenommen. Martin Thurnher: § 3. — Landeshauptmann: Angenommen. Martin Thurnher: 4.— Landeshauptmann: Angenommen. Martin Thurnher: 5.— Landeshauptmann: Angenommen. Martin Thurnher: 6. — Landeshauptmann: Angenommen. Martin Thurnher: 7.— Landeshauptmann: Angenommen. Martin Thurnher: 8.— Landeshauptmann: Angenommen. Martin Thurnher: 9.— Landeshauptmann: Angenommen. Martin Thurnher: 10. — Landeshauptmann: Angenommen. Martin Thurnher: § 11.Landeshauptmann: Angenommen. Martin Thurnher: 12. — Landeshauptmann: Angenommen. Martin Thurnher: 13.— Landeshauptmann: Angenommen. Martin Thurnher: 14.— Landeshauptmann: Angenommen. Martin Thurnher: (Liest Titel und Eingang des Gesetzes.) Landeshauptmann: Wird gegen Titel und Eingang des Gesetzes eine Einwendung erhoben? — Es ist nicht der Fall, somit betrachte ich auch dieses als genehmiget. Martin Thurnher: Ich beantrage die Vornahme der dritten Lesung. Landeshauptmann: Es ist die dritte Lesung beantragt. Wird gegen diesen formellen Antrag eine Einwendung erhoben? — Da dies nicht der Fall ist, so werde ich über den Antrag des Herrn Berichterstatters die Abstimmung vornehmen und ersuche jene Herren, welche diesem Gesetzentwürfe, wie er soeben aus zweiter Lesung hervorgegangen ist, auch in dritter Lesung die Zustimmung ertheilen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Majorität. Somit ist dieser Gegenstand erlediget und damit auch die heutige Tagesordnung erschöpft. Ich habe den Herren noch mitzutheilen, dass der volkswirtschaftliche Ausschuss heute Nachmittag um 2 Uhr zu einer Sitzung zusammen treten wird und zwar hier im anstoßenden Zimmer. Johann Thurnher: Ich habe bei der Einberufung dieser Ausschusssitzung nicht daran gedacht, dass wir zu einer so frühzeitigen Stunde mit den Gegenständen der heutigen Tagesordnung fertig sein werden. Ich glaube daher, die Herren des volkswirtschaftlichen Ausschusses bitten zu sollen, unmittelbar nach der Hauptsitzung zu einer Ausschusssitzung zusammenzutreten. (Rufe: Jetzt und Nachmittag!) Landeshauptmann: Die nächste Sitzung beraume ich auf Samstag den 11. d. M. Vormittag um 10 Uhr an mit folgender Tagesordnung: III. Sitzung des Vorarlberger Landtags. V. Session, 8. Periode 1896. 23 1. Gesuch der Gemeinde Sibratsgfäll um eine nochmalige Subvention zum Straßenbaue. 2. Eingabe der Bürs-Brandner Straßenconcurrenz um einen Beitrag aus Landesmitteln zur Vollendung der Straße. Z. Note der k. k. Statthalterei betreffend den vorjährigen Gesetzentwurf über die Haltung von Zuchtstieren. 4. Petition der Gemeinde Lorüns um einen. nochmaligen Beitrag zu den Illwuhrbauten. 5. Bericht des Landes - Anschusses über die Landes-Statistik. -6. Bericht des Landes-Ausschusses betreffend die Einbeziehung des Klausbaches in die Wildbachverbauung. 7. Bericht des Landes-Ausschusses betreffend die Anlage eines Parkes bei der Landesirrenanstalt Valduna. B. Ansuchen des Rectorates der k. k. Universität in Innsbruck um eine Subvention zur Unterstützung dürftiger Hörer aus Vorarlberg. Martin Thurnher: Ich glaube, dass die Gegenstände dieser Tagesordnung uns gar nicht lange beschäftigen werden und es könnte vielleicht noch der seit einigen Wochen in Händen der Herrn Abgeordneten befindliche Bericht, betreffend die Subventionierung der sonntäglichen Fortbildungsschulen der Tagesordnung als 9. Punkt beigesetzt werden und die Gegenstände 6, 7, 8 und 9, wie gestern, unmittelbar zur Verhandlung gelangen. Landeshauptmann: Der Herr Abgeordnete Martin Thurnher beantragt eine Ergänzung der nächsten Tagesordnung in der Weise, dass als 9. Punkt noch der Bericht des Landes-Ausschusses betreffend die Subventionierung der Sonntagsschulen beigesetzt wird. Wird dagegen eine Einwendung erhoben? — Es ist nicht der Fall, somit werde ich diesen Gegenstand als 9. Punkt auf die nächste Tagesordnung setzen. Die heutige Sitzung ist geschlossen. (Schluss der Sitzung 10 Uhr 50 Min. Vorm.) Druck von J. N. Teutsch, Bregenz. Borarl'öerger Landtag. 3. Sitzung am 9. Januar 1896, unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg- -------------- k-u-r------------- Gegenwärtig 18 Abgeordnete. Abwesend die Herren: Reisch und Lchapler. Regierungsvertretsr: Herr Tofrath Graf Ht. Iulren-Wsllfee. Beginn der Sitzung 10 Uhr Vormittags. Landeshauptmann: Die Sitzung ist eröffnet. Ich ersuche um Verlesung des Protokolles der gestrigen Nachmittagssitzung. (Sekretär liest). Hat einer der Herren gegen die Fassung des Protokolles eine Einwendung vorzubringen? — Es ist nicht der Fall, daher ist dasselbe genehmiget. Es sind mir zwei Einlaufstücke zugekommen. Das Erste ist ein Ansuchen der Gemeindevertretung Dornbirn in Angelegenheit der dortigen k. k. Stickerei­ schule — überreicht durch meine Wenigkeit. Ich bitte dasselbe zu verlesen. (Sekretär liest.) Das Zweite ist eine Petition der Centralleitung des katholischen Schulvereines für Österreich — überreicht durch den Herrn Abgeordneten Martin Thurnher. Wünschen die Herren die Verlesung dieser beiden Einlaufstücke? — (Rufe: Nein!) Die Verlesung wird also nicht gewünscht. Martin Thurnher: Zur Vereinfachung der Behandlung dieser Eingaben möchte ich beantragen, dass dieselben sofort zur Zuweisung gelangen, und zwar das Gesuch der Gemeindevertretung Dornbirn an den volkswirtschaftlichen, und das Gesuch der Centralleitung des katholischen Schulvereines an den Finanz-Ausschuss. Landeshauptmann: Herr Martin Thurnher beantragt die dringliche Behandlung beider Einlauf­ stücke und die Zuweisung des ersteren an den III. Sitzung des Vorarlberger Landtags, 18 volkswirtschaftlichen, des letzteren an den Finanz­ Ausschuss. Wird gegen die Dringlichkeit eine Einwendung erhoben? Es ist nicht der Fall. Wenn auch gegen die formelle Behandlung dieser Gegenstände keine Einwendung erfolgt, so werde ich in diesem Sinne die Zuweisung vornehmen. Die in der letzten Sitzung gewählten Ausschüsse haben sich constituiert und hat der Wahlreform­ Ausschuss als Obmann Herrn Kohler, als Bericht­ erstatter Herrn Martin Thurnher gewählt. Der Gemeinde-Ausschuss wählte zum Obmanne Herrn Fritz, zum Berichterstatter Herrn Kohler. Der volkswirtschaftliche Ausschuss bestimmte als Obmann Herrn Johann Thurnher, als Bericht­ erstatter die Herren Fink und Martin Thurnher. Ich bitte das zur Kenntnis zu nehmen. Der Herr Abgeordnete Schapler hat sich bei mir mündlich wegen gemeindeämtlicher Geschäfte für die heutige Sitzung entschuldiget. Wir kommen nun zur Tagesordnung. Der erste Punkt derselben ist die Wahl des Gemeinde-Ausschusses. Es ist bereits in der letzten Sitzung beschlossen worden diesen Aus­ schuss aus 5 Mitgliedern zusammenzusetzen, nur die Wahl wurde auf heute verschoben. Ich ersuche daher zur Wahl zu schreiten und 7 Namen zu schreiben. (Wahlact). Ich ersuche die Herren Abgeordneten Dr. Waibl und Wolf gefälligst das Scrutinium vorzuuehmen. Wolf: Es sind 16 Stimmzettel abgegeben ivorden. Dr. Wtttbl: Das Ergebnis ist folgendes. Es erhielten die Herren Dr. Waibl 15 Stimmen, Dr. Beck 14 Stimmen, Fritz 14 Stimmen, Pfarrer Rudigier 14 Stimmen und Nägele 13 Stimmen. Die nächstmeisten Stimmen haben erhalten die Herren Welte, nämlich 8 Stimmen und Bösch 6 Stimmen. Landeshauptmann: Es sind somit die Herren Abgeordneten Dr. Waibl, Dr. Reck, Fritz, Pfarrer Rudigier und Nägele in den Ausschuss berufen; als Ersatzmänner haben zu fungieren die Herren Welte und Bösch. v. Session, 8. Periode 1896. Ich ersuche diesen neugewählten Gemeinde­ Ausschuss sich nach Schluss der Sitzung zu constituieren und das Resultat mir bekannt zu geben. Der zweite Gegenstand der Tagesordnung ist die Note der k. k. Statthalterei in Betreff Errichtung eines hydrographischen Dienstes in Tirol und Vorarlberg. Ich erwarte über die formelle Behandlung dieses Gegenstandes einen Antrag aus der Mitte der Versammlung. Kohler: Ich erlaube mir den Antrag zu stellen, diesen Gegenstand dem volkswirtschaftlichen Aus­ schüsse zuzuweisen. Landeshauptmann: Der Herr Abgeordnete beantragt die Zuweisung dieses Gegenstandes an den volkswirtschaftlichen Ausschuss. Wenn keine Einwendung erfolgt, nehme ich an, dass die Zu­ stimmung gegeben ist. Punct 3 und 4 können wir unter Einem vor­ nehmen, nämlich den Voranschlag des mit Tirol gemeinsamen GrundentlastungsFondes pro 1896 und den Rechnungs­ Abschluss dieses Fondes pro 189 4. Ich erwarte Anträge über die formelle Be­ handlung dieser Gegenstände. Rudigier: Ich beantrage diese zwei Gegenstände dem Finanz-Ausschusse zuzuweisen. Landeshauptmann: Der Herr Abgeordnete Pfarrer Rudigier beantragt die Zuweisung dieser beiden Gegenstände an den Finanz-Ausschuss. Wird dagegen eine Einwendung erhoben? — Es ist das nicht der Fall. Ich nehme daher an, daß das hohe Haus diesem Anträge die Zustim­ mung gibt. Die Zustimmung ist gegeben. Der fünfte Gegenstand ist das Offert des Ingenieurs Eberhard wegen käuflicher Ueberlassung seines Feuerlösch-Präpa­ rates an das Land. Wünscht Jemand das Wort? Rüf: Ich beantrage, daß dieser Gegenstand dem Finanz-Ausschusse zugewiesen werde. Landeshauptmann: Der Herr Abgeordnete Rüf beantragt die Zuweisung auch für diesen Gegen- ITT. Sitzung des Vorarlberger Landtags. stand an den Finanz-Ausschuss. eine Einwendung erhoben? Wird dagegen Nagele: Ich glaube, dieser Gegenstand dürfte eher dem volkswirtschaftlichen Ausschüsse zuge­ wiesen werden. Landeshauptmann: Es liegen jetzt zwei An­ träge vor, der Herr Abgeordnete Ruf beantragt die Zuweisung an den Finanz- und der Herr Abgeordnete Nägele an den volkswirtschaftlichen Ausschuss. In Anbetracht dessen, daß von diesen zwei Anträge keiner ein weitergehender ist, werde ich den zuerst gestellten zuerst zur Abstimmung bringen. Der Herr Abgeordnete Ruf beantragt die Zuweisung dieses Gegenstandes an den Finanz­ Ausschuss. Jene Herren, welche damit .einverstanden sind, wollen sich erheben. Minorität. Nun kommt der Antrag des Herrn Abgeord­ neten Nägele auf Zuweisung dieses Gegenstandes an den volkswirtschaftlichen Ausschuss zur Ab­ stimmung. Ich glaube über diesen Antrag nicht mehr formell abstimmen lassen zu müssen, ich nehme an, daß die Herren diesem Anträge zustimmen. Der sechste Gegenstand der Tagesordnung ist das Gesuch der Gemeinde Thüringen um Subvention zu den Kosten der Lutz Wuhrbauten. Ich bitte um einen Antrag über die formelle Behandlung dieses Gegenstandes. Greißing: Ich beantrage die Zuweisung des Gegenstandes an den volkswirtschaftlichen Ausschuss. Landeshauptmann: Der Herr Abgeordnete Greißing beantragt die Zuweisung dieses Gegen­ standes an den volkswirtschaftlichen Ausschuss. Wird dagegen eine Einwendung erhoben? — Da dies nicht der Fall ist, betrachte ich den An­ trag als angenommen. Wir kommen nun zum siebenten Gegenstand der Tagesordnung. Diesbezüglich hat der Herr Abgeordnete Martin Thurnher schon in der gestri­ gen Sitzung einen Antrag angekündigt, daß über die Gegenstände 7 und 8 ohne Zuweisung an einen Ausschuss sofort die Verhandlung im hohen V. Session, 8. Periode 1896. 19- Hause gepflogen werde. Ich werde zunächst über diesen formellen Antrag die Debatte eröffnen, die wohl über beide Gegenstände unter Einem geführt werden kann. — Es meldet sich Niemand zum Worte, somit ersuche ich jene Herren, welche diesem for­ mellen Anträge einer direkten Behandlung durch das hohe Haus zustimmen, sich gefälligst zu erheben. Angenommen. Der siebente Gegenstand ist der Bericht? des Land es-Ausschusses über die Ein­ beziehung der Dornbirner Ach in die allgemeine Wildbach-Verbauung im österreichischen Rhein-Gebiete. Ich lade den Herrn Landesausschuss - Referenten Martin Thurnher ein sich hieher auf den Berichterstatter­ platz zu begeben und dell Bericht vorzutragen. Martin Thurnher: Ich werde der Einladung des Herrn Vorsitzenden folgen, behalte mir aber vor, wenn es mir in den Regionen dort oben nicht gefallen sollte, bei den nächsten Verhandlungen wieder meinen alten Platz beizubehalten. (Begibt sich an den Referenten-Tifch.) Die Gründe, welche für die Einbeziehung der Dornbirner Ach in die allgemeine Wildbachverbau­ ung sprechen, wurden schon im Berichte des volks­ wirtschaftlichen Ausschusses kurz berührt und sind im vorliegenden Berichte eingehend dargelegt. Sollten die neu auszuführenden Bauten, wie die Herstellung des Binneneanales und die Regulierung, der Dornbacher Ach an der untersten Strecke nicht gefährdet werden, so muss vorgesorgt werden, daß das Geschiebe der Ach im Thalinnern fest­ gebannt wird. Das gilt aber nicht nur von der Ach allein, sondern auch von den Nebenflüssen, insbesondere vom Steinebach. Wie ich privatim vernommen habe — dem Landes - Ausschüsse ist nämlich diesbezüglich keine Mittheilung gemacht worden — haben seither die Gemeinden Dorn­ birn und Schwarzach weitere Schritte bei dem k. k. Ackerbauminifterium gemacht, damit auch der Haselstaudenbach und die Schwarzacher Ach, zwei Nebenflüsse der Dornbirner Ache in die Wildbach­ Verbauung einbezogen werden. Damit nun, so­ weit es den Landes-Ausschuss und die Landesver­ tretung betrifft, weitere Verhandlungen wegen Leistung eines Beitrages nicht nothwendig werden, dürfte es sich empfehlen eine Einschaltung in den Antrag des Landes-Ausschusses zu machen, wornach 20 III. Sitzung des Vorarlberger Landtags. sich der Landesbeitrag eventuell auch auf die ge­ nannten zwei Nebenflüsse der Dornbirner Ach zu erstrecken hätte. Der Antrag des Landes-Aus­ schusses^ den ich hiemit vorlege, hat folgenden Wortlaut. (Liest den Antrag aus Beilage XL) In Erweiterung dieses Antrages stelle ich den persönlichen Antrag nach dem Worte „Steinebach" folgenden Passus einzuschalten: „eventuell auch zu den Kosten der Arbeiten an weiteren in die Wild­ bachverbauung einzubeziehenden Nebenflüssen dieser Ach". Ich empfehle Ihnen diese Anträge wärmstens zur Annahme. Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Anträge die Debatte. — Es meldet sich in derselben Niemand zum Worte, die Debatte ist daher geschlossen und, wenn das hohe Haus keine Einwendung erhebt, so werde ich den Antrag des Landes-Ausschusses mit dem vom Herrn Berichterstatter für seine Person beantragten Zusatz unter Einem zur Ab­ stimmung bringen. — Es erfolgt keine Einwendung, ich ersuche daher jene Herren, welche dem Anträge des Landes­ Ausschusses sammt dem Anträge des Herrn Be­ richterstatters beistimmen, sich von den Sitzen zu erheben. Einstimmig angenommen. Der nächste Gegenstand und auch der letzte unserer heutigen Tagesordnung ist der Bericht des Landes-Ausschusses über den Ge­ setzentwurf, betreffend die Erlassung von Bestimmungen über Abhaltung von Tanz-Unterhaltungen. Ich ersuche den Herrn Referenten Martin Thürnher das Wort zu ergreifen. Martin Thurnher: Ich will mich vorläufig enthalten in eine weitere Begründung des dem hohen Hause vorliegenden Gesetzentwurfes einzu­ gehen. Die Begründung erfolgte in eingehendster Weise im vorjährigen Berichte des volkswirtschaft­ lichen Ausschusses und durch die Reden einer großen Anzahl von Abgeordneten bei der bezüg­ lichen Verhandlung im Landtage stelbst. Ich beziehe mich daher nur auf jene damals vorgebrachte Be­ gründung. V. Session, 8. Periode 1896. Der vorliegende Gesetzentwurf weist gegenüber dem im Vorjahre beschlossenen Gesetzentwürfe nur eine Änderung auf, nämlich die Eliminierung des im § 3 des letztjährigen Gesetzentwurfes enrhalrenen Tanzverbotes an Samstagen, welche Bestimmung die Regierung als unannehmbar erklärt hat. Gegen den jetzt vorliegenden Gesetzentwurf wird von der einen Seite des hohen Hauses vor­ aussichtlich nur die eine Einwendung erhoben: „Es sei die Beschließung dieses Gesetzes nicht noth­ wendig, da doch die Verhältnisse bei unseren Arbeiterkreisen nicht so schlimm seien, wie z. B. die in Schlesien." Ich frage aber, ob das eine vernünftige Gesetz­ gebung wäre, wenn man die Dinge auf die Spitze treiben ließe und erst dann dagegen einschreiten würde; ob es vernünftig wäre, wenn man den im Hause bereits ersichtlichen Feuerfunken nicht löschen würde, sondern erst dann an die Löscharbeit gienge, wenn das Feuer bereits zum Dache hinauslodert. So und nicht anders beurtheile ich die wahrscheinlich kommenden Einwürfe. Eine weise Gesetzgebung wird zuerst vorbeugen und nicht erst dann, wenn das Übel bereits ein­ getreten ist. Die Verhältnisse in Vorarlberg haben sich doch vielfach geändert; es kommen immer mehr und mehr fremde Arbeitselemente in das Land und diesen fremden Arbeitselementen gehen vielfach jene guten Eigenschaften ab, welche der einheimischen, sesshaften nicht ganz besitzlosen Be­ völkerung glücklicherweise eigen sind. Ich möchte daher das hohe Haus ersuchen, die vom Landes-Ausschüsse Ihnen unterbreitete Vorlage zur Grundlage der Specialdebatte zu nehmen und in dieselbe einzutreten. Landeshauptmann: Ich eröffne über den Gesetz­ entwurf, wie er durch den Herrn Berichterstatter vorgelegt wird, die Generaldebatte. Dr. Waibel: Wir haben im vorigen Jahre gegen den Gesetzentwurf im allgemeinen und speciell auch gegen den § 3 desselben uns gewendet, und erklärt, dass wir die Erlassung eines solchen Ge­ setzes für Vorarlberg für vollkommen überflüssig finden, weil wir der Anschauung sind, dass die Bestimmungen vom Jahre 1827 und die im Lande bestehenden Befugnisse der Gemeindevertretungen bezüglich Erhöhung der Taxen für die Tanzlicenzen III. Sitzung des Vorarlberger Landtags. "für vollkommen ausreichend erachten. Nun sind allerdings jetzt im Verlaufe der Verhandlung mit der Regierung die von uns erhobenen Einwendungen insbesondere gegen § 3 dieses Gesetzentwurfes von der Regierung gewürdigt worden und hat dieselbe wegen dieses Paragraphen die Unterbreitung des Gesetzes zur Sanction verweigert. Ich muss aber noch einmal erklären, und ich glaube in dieser Beziehung auch im Sinne meiner Gesinnung^ genossen zu sprechen, wenn ich sage, dass wir dieses Gesetz für gänzlich überflüssig erachten. Es ist noch immer dasselbe Gesetz, welches im schlesischen Landtage gemacht worden ist, und unter Umständen gemacht worden ist, welche von den Verhältnissen, wie sie in Vorarlberg bestehen, gänzlich verschieden sind. Wir haben dies im Vorjahre genügend auseinandergesetzt, und ich wiederhole noch einmal, dass in Schlesien ganz specielle Verhältnisse die Regierung und den Land­ tag gezwungen haben, einzuschreiten. Bei uns sind die Verhältnisse nicht annähernd jene, welche in Schlesien zu dieser Gesetzgebung geführt haben. Ich erinnere mich auch, daß ich gesagt habe, die schlesische Landesregierung habe Anlass ge­ nommen, auch in anderen Kronländern Umfrage zu halten, ob ein Bedürfnis nach einer solchen Gesetz­ gebung vorhanden sei und es ist von ihnen zur Antwort gegeben worden, daß dies nicht der Fall sei. Mir machen die heutigen Auseinandersetzungen des Referenten und besonders wie wir sie im Vorjahre gehört haben, den Eindruck, daß man nicht ganz klug handelt, etwas zu schaffen, was gänzlich über­ flüssig ist. Wir haben die Zustände noch nicht, welche die Erlassung solcher Bestimmungen noth­ wendig machen. Mir macht die Sache den Eindruck, als ob man hier, wie man sagt Gespenster an die Wand malt, den Teufel an die Wand malt. Das ist auch etwas, was nicht gut ist. Nun ich habe nur kurz im Namen meiner Collegen zu erklären, dass wir auch diesem Gesetzentwürfe nach Elimi­ nierung des § 3, beziehungsweise des Samstag­ verbotes die Zustimmung nicht geben können, weil wir denselben für vollkommen überflüssig halten. Landeshauptmann: Wer wünscht in der Generaldebatte noch weiter das Wort? — Es meldet sich Niemand, somit ist dieselbe geschlossen. Hat der Herr Berichterstatter noch Ltwas zu bemerken? V. Session, 8. Periode 1896. 21 Martin Thurnher: Ich hätte eigentlich keinen Anlass mehr über die Ausführungen des Herrn Vorredners mich weiter zu ergehen, weil ich die Einwände, die er vorgebracht hat, bereits in meinen Eingangsworten genügend widerlegt habe. Es ist hervorgehoben worden, dieser Gesetz­ Entwurf sei vollständig überflüssig, ich habe aber dargethan, dass das doch nicht der Fall ist, dass man zum voraus vorbeugen soll, nicht erst dann, wenn das Übel eine gewisse Größe erlangt hat. Es ist auf die bereits bestehenden Bestimmugen in Betreff der Gestattung von Tanzunterhaltungen vom Jahre 1827 hingewiesen worden, ich glaube aber, dass diese Bestimmungen etwas veraltet sind, sie sollen den jetzigen Verhältnissen acommodiert werden. Die Annahme dieses Gesetzentwurfes empfiehlt sich aber auch aus einem anderen Grunde, den ich schon im Vorjahre hervorgehoben habe, näm­ lich, dass auch die Taxen, die von den Gemeinden eingehoben werden, geregelt werden. Ich weiß wohl, dass den Gemeinden die Befugnis, solche Taxen festznsetzen, bereits gegeben ist, aber manche Gemeinde macht von dieser Bestimmung keinen Gebrauch, die Taxen werden eingehoben, wie vor 70 Jahren — ich glaube meisten theils höchstens 1 ft. — es ist also am Platze, dass bei dieser Gelegenheit für die immer mehr und mehr in Anspruch genommenen Armenfonde der Gemeinden eine neue Einnahmsquelle geschaffen werde. Aus den vorgebrachten Gründen, aus den Gründen, wie sie im vorjährigen Berichte darge­ legt sind und aus den Gründen, wie sie auch im heurigen Berichte zum Ausdrucke kommen, möchte ich das hohe Haus nochmals bitten in die Special­ debatte einzugehen. Landeshauptmann: Wir gehen nun zur Spezialdebatte über und ich glaube es kann wohl von der Verlesung der einzelnen Paragraphen Umgang genommen werden. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter die einzelnen Paragraphe nur anzurufen, ich werde dann eine Pause eintreten lassen und wenn einer der Herren beim einen oder andern Paragraphen das Wort zu ergreifen wünscht, so bitte ich es zu thun, andernfalls werde ich das Angenommene constatieren. 22 III. Sitzung des Vorarlberger Landtags. Martin Thurnher: § 1. — V. Session, 8. Periode 1896. Landeshauptmann: Angenommen. Landeshauptmann: Angenommen. Martin Thnrnher: 8 14.— Martin Thurnher: Landeshauptmann: Angenommen. § 2. — Landeshauptmann: Angenommen. Martin Thurnher: (Liest Titel und Eingang des Gesetzes.) Martin Thurnher: § 3. — Landeshauptmann: Angenommen. Martin Thurnher: 8 4.— Landeshauptmann: Angenommen. Landeshauptmann: Wird gegen Titel und Eingang des Gesetzes eine Einwendung erhoben? — Es ist nicht der Fall, somit betrachte ich auch dieses als genehmiget. Martin Thurnher: Ich beantrage die Vor­ nahme der dritten Lesung. Martin Thurnher: 8 5.— Landeshauptmann: Angenommen. Martin Thurnher: 8 6. — Landeshauptmann: Angenommen. Martin Thurnher: 8 7.— Landeshauptmann: Angenommen. Martin Thurnher: 8 8.— Landeshauptmann: Angenommen. Martin Thurnher: 8 9.— Landeshauptmann: Es ist die dritte Lesung beantragt. Wird gegen diesen formellen Antrag eine Einwendung erhoben? — Da dies nicht der Fall ist, so werde ich über den Antrag des Herrn Berichterstatters die Ab­ stimmung vornehmen und ersuche jene Herren, welche diesem Gesetzentwürfe, wie er soeben aus zweiter Lesung hervorgegangen ist, auch in dritter Lesung die Zustimmung ertheilen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Majorität. Somit ist dieser Gegenstand erlediget und damit auch die heutige Tagesordnung erschöpft. Ich habe den Herren noch mitzutheilen, dass der volkswirtschaftliche Ausschuss heute Nachmittag um 2 Uhr zu einer Sitzung zusammen treten wird und zwar hier im anstoßenden Zimmer. Landeshauptmann: Angenommen. Martin Thurnher: 8 10. — Landeshauptmann: Angenommen. Martin Thurnher: § 11.- Landeshauptmann: Angenommen. Martin Thurnher: 8 12. — Landeshauptmann: Angenommen. Martin Thurnher: 8 13.— Johann Thurnher: Ich habe bei der Einbe­ rufung dieser Ausschusssitzung nicht daran gedacht, dass wir zu einer so frühzeitigen Stunde mit den Gegenständen der heutigen Tagesordnung fertig sein werden. Ich glaube daher, die Herren des volkswirt­ schaftlichen Ausschusses bitten zu sollen, unmittelbar nach der Hauptsitzung zu einer Ausschusssitzung zusammenzutreten. (Rufe: Jetzt und Nachmittag!) Landeshauptmann: Die nächste Sitzung be­ raume ich auf Samstag den 11. d. M. Vormittag um 10 Uhr an mit folgender Tagesordnung: III. Sitzung des Vorarlberger Landtags. 1. Gesuch der Gemeinde Sibratsgfäll um eine nochmalige Subvention zum Straßenbaue. 2. Eingabe der Bürs-Brandner Straßenconcurrenz um einen Beitrag aus Landesmitteln zur Vollendung der Straße. Z. Note der k. k. Statthalterei betreffend den vorjährigen Gesetzentwurf über die Haltung von Zuchtstieren. 4. Petition der Gemeinde Lorüns um einen. nochmaligen Beitrag zu den Jllwuhrbauten. 5. Bericht des Landes - Anschusses über die Landes-Statistik. -6. Bericht des Landes-Ausschusses betreffend die Einbeziehung des Klausbaches in die Wildbachverbauung. 7. Bericht des Landes-Ausschusses betreffend die Anlage eines Parkes bei der Landes­ irrenanstalt Valduna. B. Ansuchen des Rectorates der k. k. Universität in Innsbruck um eine Subvention zur Unter­ stützung dürftiger Hörer aus Vorarlberg. V. Session, 8. Periode 1896. 23 Martin Thurnher: Ich glaube, dass die Gegenstände dieser Tagesordnung uns gar nicht lange beschäftigen werden und es könnte vielleicht noch der seit einigen Wochen in Händen der Herrn Abgeordneten befindliche Bericht, betreffend die Subventionierung der sonntäglichen Fortbildungs­ schulen der Tagesordnung als 9. Punkt beigesetzt werden und die Gegenstände 6, 7, 8 und 9, wie gestern, unmittelbar zur Verhandlung gelangen. Landeshauptmann: Der Herr Abgeordnete Martin Thurnher beantragt eine Ergänzung der nächsten Tagesordnung in der Weise, dass als 9. Punkt noch der Bericht des Landes-Ausschusses betreffend die Subventionierung der Sonntags­ schulen beigesetzt wird. Wird dagegen eine Einwendung erhoben? — Es ist nicht der Fall, somit werde ich diesen Gegenstand als 9. Punkt auf die nächste Tages­ ordnung setzen. Die heutige Sitzung ist geschlossen. (Schluss der Sitzung 10 Uhr 50 Min. Vorm.) Druck von I. N. Teutsch, Bregenz.