18960118_lts007

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Letzte Änderung 03.07.2021, 10:57
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp07,lts1896,lt1896,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 7. Sitzung am 18. Januar 1896, unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 19 Abgeordnete. Abwesend: der Hochwürdigster Bischof. Regierungsvertreter: Herr Hofrath Graf St. Julien-Wallsee. Beginn der Sitzung 10 Uhr 10 Min. Vormittags. Landeshauptmann: Die Sitzung ist eröffnet. Wollen die Herrn die Fassung des Protokolles der letzten Sitzung vernehmen. (Secretär verliest dasselbe.) Landeshauptmann: Hat einer der Herren gegen die Fassung des Protokolles eine Einwendung zu erheben. Da dies nicht der Fall ist, betrachte ich dasselbe als genehmiget. Sr. bischöfliche Gnaden haben sich für die heutige Sitzung entschuldigen lassen. Wir kommen zur Tagesordnung. Auf derselben steht als erster Gegenstand die Regierungsvorlage betreffend die Einführung des Grundbuches. Kohler: Ich erlaube mir, den Antrag zu stellen, für die Vorarbeiten dieses Gegenstandes einen Ausschuss von 7 Mitgliedern zu bestellen, jedoch die Wahl desselben erst in der nächsten Sitzung vorzunehmen. Joh. Thurnher: Ich habe nichts gegen diesen formellen Vorschlag; möchte mir aber erlauben, auf den Umstand aufmerksam zu machen, dass, wenn ich recht gehört habe, der Herr Regierungsvertreter in jener Sitzung, in welcher er die Grundbuchsvorlage auf den Tisch des h. Hauses gelegt, 72 VII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 7. Periode 1896. auch beigefügt habe, es seien die Regierungsvorlage für den Reichsrath und die dazu gehörenden, erläuternden Bemerkungen gleichsam zum besseren Verständnis der Grundbuchsvorlage beigegeben. Nun ist uns bis jetzt — ich weiß nicht, wo die Ursache liegt, ob in der Druckerei oder anderswo — nur der Gesetzentwurf vorgelegt worden. Ich habe auf Grund der Freundlichkeit eines Mitgliedes des hohen Landtages, welches über die Vorgänge im Tiroler Landtage sich erkundigte und darauf hin eine vollständige Beilage zu den stenographischen Berichten des Tiroler Landtages erhielt, ersehen, dass dortselbst nicht bloß zu der Landtagsvorlage, sondern auch zu der Reichsrathsvorlage erläuternde Bemerkungen in ein Heft zusammen gedruckt sind. Ich glaube, diese nothwendigen Behelfe muss sich auch der Vorarlberger Landtag erbitten, sei es vom Tische des h. Hauses oder vom Tische des Herrn Regierungsvertreters. Ich möchte auch dem Wunsche Ausdruck geben, dass nicht Mher in die Ausschussberathungen eingegangen werde, als nicht bloß der Ausschuss, sondern auch die Mitglieder des Landtages Gelegenheit gehabt haben, in die Vorlage des Vorarlberger Landtages mit den erläuternden Bemerkungen und in die Vorlage, die für den Reichsrath bestimmt ist, ebenfalls mit den erläuternden Bemerkungen Einsicht zu nehmen. Das Studium dieser zusammengehörenden Vorlagen glaube ich, ist von solcher Wichtigkeit, dass dem am Montag zu wählenden Ausschüsse wohl nicht zugemuthet werden kann, dass er in eine Berathung eintrete, ehe er vollständige Kenntnis dieser Stücke hat, welche ich bezeichnet habe. Regierungsvertreter: Als ich die Ehre hatte, die Gesetzesvorlage, betreffend die Einführung des Grundbuches in Vorarlberg auf den Tisch des h. Hauses niederzulegen, waren demselben auch der Reichsgesetzentwurf, womit für den Fall der Einführung des Grundbuches in Tirol einige grundbuchsrechtliche Sonderbestimmungen und erleichternde Gebührenvorschriften erlassen werden, angeschlossen nebst den erläuternden Bemerkungen hinzu. Mehr dürste auch im Tiroler Landtage kaum überreicht worden sein. Ich habe bereits dem h. Hause mitgetheilt, dass die h. Regierung geneigt ist, den gedachten Reichsgesetzentwurf, welcher zunächst für Tirol bestimmt ist, und vorläufig nur zur Information des Vorarlberger Landtages übergeben wurde, auch auf Vorarlberg auszudehnen. Erläuternde Bemerkungen zum Landesgesetze für Tirol sind meines Wissens bisher nicht erschienen. Nun ist aber von Seite der h. Regierung die Ermächtigung bisher nicht, erfolgt, diese Bestimmungen des Reichsgesetzentwurfes auch auf Vorarlberg auszudehnen. Ich habe Anlass genommen, hohen Orts zu berichten, dass ich dem h. Landtage hievon Mittheilung gemacht habe und für den Fall der Annahme des Landesgesetzes wird auch, wie gesagt, das Land Vorarlberg der in diesem Reichsgesetzentwurfe vorgesehenen Begünstigungen theilhaftig werden. Ich werde mich aber speciell noch an Seine Excellenz, den Herrn Statthalter, wenden, dass auch der für Vorarlberg in Aussicht genommene Reichsgesetzentwurf sammt den erläuternden Bemerkungen hinzu baldmöglichst dem hohen Hause zur Verfügung gestellt werden. Joh. Thurnher: Ich glaube, die Neigung, in die Berathungen des Entwurfes einzutreten, ist bereits dadurch bekundet, dass ein Mitglied des h. Landtages den Antrag auf Einsetzung eines Ausschusses gestellt hat. Die Neigung, den Entwurf anzunehmen beziehungsweise abzulehnen oder abzuändern, kann erst der Einsicht in die Vorlage entspringen. Da dem Vorarlberger Landtage, wenn er auch klein ist, d. h. seine sämmtlichen Mitglieder die nöthige Einsicht nehmen zu können, nicht vorenthalten werden darf — wie es auch der Tiroler Landtag gefordert hat — berechtiget mich, an die hohe Regierung die Bitte zu stellen, so wie es im Tiroler Landtag auch geschehen ist, nicht bloss den Gesetzentwurf für das Land, sondern auch dessen specielle, erläuternde Bemerkungen, die für Vorarlberg, wie es scheint, noch nicht fertig sind, und ebenso auch die Regierungsvorlage, wie sie dem Reichsrathe vorgelegt wird, sammt den erläuternden Bemerkungen dem h. Landtage vorzulegen. Ich bin nicht dafür, die Wahl des Ausschusses aufzuschieben; glaube aber berechtiget zu sein, die h. Regierung zu bitten, diese so wichtigen Behelfe complet vorzulegen, bevor man uns zumuthet, in die Berathungen einzutreten. Denn die Angelegenheit, in merito zu verhandeln, kann nur der Einsicht in die Vorlagen entspringen. VII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 7. Periode 1896. 73 (Rudigier: Sehr richtig!) Vielleicht ist dasjenige .Mitglied des hohen Hauses, das sich bereits im besonderen für die Sache interessiert hat, und von dem ich heute morgens ein solches Exemplar der Tiroler Vorlage eingesehen habe, in der Lage, näheres mitzutheilen, ob auch dort eine solche Aufforderung an die Regierung nothwendig war, oder ob man dem Tiroler Landtage mit vollständigen Vorlagen entgegengekommen ist. Dr. Waibel: Ich bin schon seit einiger Zeit im Besitze der Vorlage, welche im Tiroler Landtage eingebracht worden ist, und kann nur das bestätigen, was der Herr Vorredner gesagt hat, nämlich dass das Landes- und Reichsgesetz und für jedes dieser Gesetze die besondern Erläuterungen vorliegen. Ich stimme dem ausgesprochenen Wunsche des Herrn Vorredners vollkommen zu und glaube selbst, dass es wünschenswert sei, auch für unsere Berathungen diese Erläuterungen zu besitzen. Fink: Nachdem ich dasjenige Mitglied des h. Landtages bin, auf das Herr Abg^ Joh. Thurnher angespielt hat, so will ich ganz kurz eine Bemerkung machen, die umso kürzer ausfallen wird, nachdem bereits Herr Abg. Dr. Waibel erklärt hat, dass dem Tiroler Landtage beide Vorlagen, also die Vorlage für das Landesgesetz und gleichzeitig auch die Vorlage für die Abänderung des Reichsgesetzes vom Jahre 1870, vorgelegt wurden. Das kann ich nur bestätigen, was Herr Abgeordneter Dr. Waibel gesagt hat, und kann noch erläuternd beifügen, dass im Tiroler Landtage ausgefallen ist, dass die h. Regierung bei der Vorlage dieser Gesetzesentwürfe dieselben, obwohl sie gedruckt sind, nur in einem einzigen Exemplare vorgelegt hat. Daher war es nothwendig, die Vervielfältigung der von der h. Regierung vorgelegten Vorlagen erst zu bewerkstelligen, bevor die Mitglieder des Landtages mit denselben bedacht werden konnten. Aber vorgelegt wurden in Tirol beide Gesetzesentwürfe und auch die Erläuterungen zu denselben. Regierungsvertreter: Ich muss bemerken, dass ich 3 Schriftstücke vorgelegt habe: das Landesgesetz, das Reichsgesetz und die erläuternden Bemerkungen zum letzteren. Dass aber erläuternde Bemerkungen zum Entwürfe des Landesgesetzes für Tirol erschienen sind, erfahre ich erst jetzt. Ich werde mich daher telegraphisch an Seine Excellenz, den Herrn Statthalter, wenden, damit auch Erläuterungen zum Landesgesetze für Vorarlberg möglichst bald in die 'Hände des hohen Hauses gelangen. Fink: Ich habe nämlich das so aufgefasst, dass bei den erläuternden Bemerkungen zum Reichsgesetze auch solche zum Landesgesetze einbezogen sind. Ich kann mich nicht sicher erinnern, dass eigene Erläuterungen zum Landes-Gesetze bestehen. Es ist selbstverständlich, dass bei Abänderung des Reichsgesetzes, die auf dem Landesgesetze begründet ist, auch das Landesgesetz in Betracht gezogen werden muss. Joh. Thurnher: Nach der Mittheilung des Herrn Regierungsvertreters wäre also die Kanzlei in der Lage, nachdem 3 Schriftstücke auf den Tisch des h. Hauses gelegt worden sind, dieselben dem Drucke zu übergeben. Ich kann aber versichern, dass specielle erläuternde Bemerkungen zum Landesgesetze in Tirol beigefügt sind, welche vom Herrn Regierungsvertreter bei Sr. Excellenz, dem Herrn Statthalter, zu reclamieren verheißen worden sind. Ich möchte nun bitten, dass diese 2 bis 4 Schriftstücke als eine Gesämmtbeilage zu den stenographischen Protokollen des Vorarlberger Landtages im vorhinein gedruckt werden, wie auch ein solches Ganze bei dem Tiroler Landtage als Beilage behandelt wurde. Denn die Tiroler Vorlage enthält, wie ich schon angeführt habe: 1. das Landesgesetz, 2. die erläuternden Bemerkungen dazu, 3. das Gesetz für den Reichsrath und 4. die dazu gehörigen, erläuternden Bemerkungen. Diese 4 Stücke bilden ein zusammengehöriges Ganze, das als 25. Beilage zum stenographischen Berichte des Tiroler Landtages gedruckt worden ist. Ich glaube, ein solches zusammengehöriges Ganze müssen wir auch verlangen, bevor uns zugemuthet werden kann, in die Berathungen einzugehen. Landeshauptmann: Ich möchte gegenüber dem Herrn Abg. Fink bemerken, dass thatsächlich 2 erläuternde Bemerkungen vorhanden sind, nämlich 74 VII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session, 7. Periode 1896. eine Erläuterung zum Landesgesetz- und eine solche zum Reichsgesetzentwurf. Ich habe sie nicht hier als Regierungsvorlage, sondern als Beilagen zu den „Tiroler Stimmen" erhalten. Ich werde also dem ausgesprochenen Wunsche mit Vergnügen Rechnung tragen, weil es bei der Wichtigkeit des Gegenstandes sehr wünschenswert erscheint, dass sämmtliche dem h. Hause gehörenden Stücke unter einer Beilage oder wenigstens unter a und b bezeichnet gemeinsam den Herren Abgeordneten zugestellt werden. Nachdem die Regierungs-Vorlage, betreffend die Einführung des Grundbuches und das Landesgesetz bereits den Herrn Abgeordneten zugestellt worden ist, so sind noch das Reichsgesetz und die beiden erläuternden Bemerkungen in Druck zu geben. Herr Abg. Kohler hat den Antrag gestellt, es sei diese Regierungsvorlage einem eigenen Grundbuchausschusse von 7 Mitgliedern zuzuweisen. Wird eine Einwendung dagegen erhoben? Es ist dies nicht der Fall, folglich betrachte ich den Antrag als genehmiget. Weiters beantragt derselbe Herr Abgeordnete, die Wahl dieses 7 gliedrigen Ausschusses in der nächsten Sitzung vorzunehmen. Wird auch gegen diesen Antrag keine Einwendung vorgebracht, so nehme ich an, dass das h. Haus auch dem 2. Antrage zustimmt. Wir kommen nun zum 2. Gegenstand der heutigen Tagesordnung: Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über die Landes-Ausschussvorlage, betreffend die Errichtung einer Hypothekenbank für das Land Vorarlberg. Ich ersuche den Herrn Abgeordneten Fink, die Bühne zu besteigen und das Referat zu übernehmen. Fink: Der uns heute vorliegende Gegenstand, nämlich die Beschlussfassung über die Gründung einer Landeshypothekenbank für Vorarlberg, beschäftiget das h. Haus heute nicht zum erstenmal. Der Vorarlberger Landtag hat diesem Gegenstände schon in früheren Perioden seine Aufmerksamkeit zugewendet. Ich erinnere mich noch ganz gut, dass ich seiner Zeit, als ich zu Hause das Volksblatt las, wahrgenommen habe, dass der Vorarlberger Landtag schon anfangs der 80ger Jahre sich mit diesem Gegenstände beschäftiget hat. Er wurde mit zu jenen Gegenständen genommen, welche die Mitglieder des h. Hauses sowohl in volkswirtschaftlicher wie in socialer Beziehung für wichtig hielten. Jene Herren, welche damals, wie auch heute, dem h. Hause angehörten, werden sich noch gewiss erinnern, dass dort gleichsam ein sociales Programm aufgestellt wurde, das man für die Zukunft erledigen wollte. Es ist das ganz gewiss auch gerechtfertigt gewesen. Denn in aller erster Linie musste man damals schon einsehen, dass wenn man wirtschaftliche und sociale Reformen im Lande Vorarlberg vornehmen wolle, zuerst der Grundverschuldung sein Augenmerk zuzuwenden sei. Man hat auch dieses gethan, kam aber dann zur Überzeugung, dass das sofortige Eingehen in diesen Gegenstand damals — im Jahre 1882 — doch noch nicht recht möglich sei und zwar hauptsächlich darum, weil dazumal die öffentlichen Bücher in Vorarlberg in einem Zustande waren, der nicht erlaubt hätte, oder wenigstens wo die Landesvertretung es nicht gewagt hätte, ein Landesinstitut auf dieser Grundlage zu schaffen und die Verantwortung dafür zu übernehmen; denn das Verfachbuch war damals, wie wir alle wissen, in einem fürchterlichen Zustande, den man für die Länge unhaltbar hielt. Die damalige Landesvertretung hat daher eingesehen, dass es nothwendig sei, zuerst eine Reform der öffentlichen Bücher vorzunehmen. Dieselbe hat sich zunächst an diese Aufgabe mit aller Energie gemacht, und der Erfolg war, dass in Vorarlberg in den Jahren 1887 und 1888 die Hypothekarerneuerung durchgeführt wurde. Diese wurde mit gutem Erfolge durchgeführt, das wissen wir ja aus competentem Munde. Man verwertete dabei die Erfahrungen, die man bei der ungefähr 15 Jahre vorher in Tirol durchgeführten Hypothekarerneuerung gemacht hat. Auch nach der Durchführung benützte man diese Erfahrungen, indem man das, was dort mangelhaft durchgeführt wurde, hier möglichst gut durchführte. Dadurch wurde aber auch für das Land eine Lage geschaffen, die es ermöglichte, dass man an die Gründung einer Hypothekenbank, die schon früher in Aussicht genommen war, schreiten konnte. Deshalb ist auch der Vorarlberger Landtag in seiner dermaligen Periode und zwar schon zu Beginn derVII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session, 7. Periode 1896. 75 selben ebenfalls wieder darangegangen, diesem für die Bevölkerung Vorarlbergs sehr wichtigen Gegenstände sein Hauptaugenmerk zuzuwenden. Man hat gut eingesehen, dass die Verschuldungsform, die heute in Vorarlberg besteht, nicht zum Wohle des Volkes gereiche und damit gebrochen werden müsse. Weil wir aber nicht in der Lage sind, ein Landesgesetz zu beschließen, dass die heutige Verschuldungsform obligat aufzuhören hätte, war der Landtag bestrebt, soviel zu thun, als möglich war, nämlich ein Institut zu schaffen, das eine freiwillige Änderung der heutigen Verschuldungsform ermöglicht, so dass die heutige bestehende Privathypothek in die Form des Pfandbriefes umgewandelt werden kann. Ich will die Herren nicht lange hinhalten; wir haben schon vor 2 Jahren den Gegenstand eingehend besprochen. Ich habe schon damals die Unterschiede der heutigen Verschuldungsform und die des Pfandbriefes auseinandergesetzt. Deshalb halte ich es nicht für nothwendig, noch näher darauf einzugehen. Ich will nur noch kurz einige Bemerkungen hinzufügen, warum wir uns heute wiederum mit dieser Vorlage beschäftigen. Der Grund liegt darin, weil die hohe Regierung das in der Session 1894 beschlossene Statut für eine Vorarlberger Hypothekenbank der Allerhöchsten Sanction nicht unterbreitet hat. Die Gründe, welche die Regierung hiefür namhaft gemacht hat, sind im Großen und Ganzen zwar nicht principieller, sondern mehr formeller Natur. Es wurde nämlich verlangt, dass neben der schon nach dem Entwürfe des Jahres 1894 vom Lande in Aussicht genommenen Verbindlichkeit für alles, was in der Hypothekenbank eingeht, die Landesgarantie zu stellen, überdies ein Garantiefond von 50.000 fl. vom Lande beigestellt werde. Der Landes-Ausschuss führte darüber Verhandlungen, weil die Beistellung dieses Garantiefondes bei dem Umstande, dass viele andere, unaufschiebbare Landesauslagen für die Zukunft zu machen seien, doch etwas drückend für das Land wäre, und hat sich an die h. Regierung gewendet, damit die Forderung des Garantiefondes von 50.000 fl. auf 30.000 fl. herabgesetzt werde. Wie Sie aus dem Berichte ersehen, ist dem Wunsche des Landes-Ausschusses seitens der Regierung entsprochen worden. Die übrigen Änderungen brauche ich in der Generaldebatte nicht weiter zu berühren, weil sie nur formeller Natur und zum Theile auch geeignet sind, die größere Sicherheit des Landes für die von demselben bei Errichtung der Landesanstalt eingegangenen Verbindlichkeiten zu erhöhen. Ich glaube, abgesehen von ein paar kleineren Sachen, es können uns die Bemerkungen und gewünschten Änderungen der Regierung nur recht sein. In Anbetracht dessen und weil ich dafür halte, dass die Errichtung einer LandesHypothekenbank für Vorarlberg von der größten Wichtigkeit sowohl in volkswirtschaftlicher als socialer Beziehung ist, möchte ich mir erlauben, die im Namen des Volkswirtschafts-Ausschusses gestellten und von demselben eingebrachten Anträge dem hohen Hause nur zur einmüthigen Annahme zu empfehlen. Dieselben lauten: Der h Landtag wolle beschließen „1. Das unter Berücksichtigung der Forderungen der k. k. Regierung abgeänderte Statut der Hypothekenbank für das Land Vorarlberg wird angenommen und der Landes-Ausschuss beauftragt, die Allerhöchste Genehmigung desselben zu erwirken." Bevor ich den nächsten Absatz verlese, will ich die Herren aufmerksam machen, dass der volkswirtschaftliche Ausschuss, von der Dringlichkeit und Wichtigkeit der Errichtung dieser Anstalt überzeugt, gemeint hat, man sollte diesfalls vom Landtage dem Landes-Ausschusse eine möglichst weitgehende Vollmacht ertheilen, wie sie hier in Vorarlberg, nicht oft möglicherweise noch gar nie ihm ertheilt worden ist. Nämlich für den Fall, als die Regierung an dem vorliegenden Statut noch formelle Bedenken fände, sollte der LandesAusschuss ermächtigt sein, nach eigenem Ermessen den Wortlaut mit der Regierung zu vereinbaren, damit das Statut zur Genehmigung gelangen könne. Deshalb beantragt der volkswirtschaftliche Ausschuss den 2. Absatz des 1. Antrages, welcher lautet: „Der Landes-Ausschuss wird ermächtiget, etwaige Änderungen an dem Statute, welche die k. k. Regierung noch als unerlässlich bezeichnen sollte, mit derselben selbständig zu vereinbaren, insofern diese Änderungen nicht mit den Grundsätzen des Statutes in Widerspruch stehen." (Liest Punkt 2 der Anträge aus Beilage XXIII.) Landeshauptmann: Ich eröffne über den Bericht, die Anträge und das Statut zunächst die Generaldebatte. 76 VII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 7. Periode 1896. Dr. Waibel: Die Herren werden sich erinnern, dass ich bei der letzten Behandlung dieses Gegenstandes folgende Stellung eingenommen habe. Ich habe im Namen meiner Gesinnungsgenossen erklärt, dass wir alle Unternehmungen und Veranstaltungen begrüßen, welche dem Wohle des Landes und der Bevölkerung zu dienen bestimmt sind. Wir haben aber auch gleichzeitig den Standpunkt eingenommen, dass wir sagten, der Zeitpunkt dieser Vorlage sei -noch nicht vorhanden, weil die einzige, richtige und verlässliche Grundlage für dieses Institut im Lande noch fehle, nämlich das Grundbuch. Heutzutage sind wir in die angenehme Lage versetzt, diesem Zeitpunkte näher, gerückt zu sein und zwar so nahe, daß wir die Änderung der öffentlichen Bücher, nämlich die Umänderung des Verfachbuches in das Grundbuch, in dieser Session noch beschließen können. Das Grundbuch ist die eigentliche Grundlage für diese Anstalt, und im praktischen Leben pflegt man, wenn man einen Neubau aufführt, zuerst das Fundament zu legen und dann erst den Bau aufzuführen. Nach Maßgabe dieses Gesichtspunktes und nach den Grundsätzen der Logik glaube ich beantragen zu sollen, dass die Verhandlungen über diese Vorlage vertagt werden, bis die Grundbuchsvorlage erledigt beziehungsweise angenommen sein wird. Ich empfehle dem h. Hause diesen Antrag zur Annahme. Joh. Thurnher: Ich bitte ums Wort. — Es war wohl zu erwarten, dass der Herr Abgeordnete der Handelskammer diese Gelegenheit, wie schon in früheren Jahren, wiederum benützen werde, um auf die baldige Einführung des Grundbuches einen Druck auszuüben. Ob wir nun das Gleichnis vom Fundament und Bau so genau nehmen oder nicht, so macht mir doch die Sache mit dem Vertagungsantrag der Hypothekenbank den Eindruck, dass man aus diesen Kreisen mit der Verschleppung der Hypothekenbank einen Druck auf die Einführung des Grundbuches ausüben wolle. Bei dieser Empfindung, die - ich habe, glaube ich, die Herrn versichern zu dürfen, dass sie dadurch die Grundbuchsarbeiten, d. h. die Arbeiten für die Entstehung und das Zustandekommen des Gesetzes nicht fördern, wenn Sie hier bei der Hypothekenbank eine ablehnende Haltung einnehmen und vielleicht insgeheim an gewissen, maßgebenden Stellen mit Hefen Motiven drücken werden. Ich möchte auch die Herren von der Gegenseite bitten, an dem Zustandekommen der Hypothekenbank, welche Sie als eine schätzenswerte Institution aus dem Munde des Herrn Abg. Dr. Waibel bezeichnen hörten, mitzuhelfen. Der volkswirtschaftliche Ausschuss hat in Übereinstimmung mit der Mehrheit der H- Abgeordneten nicht umsonst diese weitgehende Ermächtigung des Landes-Ausschusses in den Antrag gebracht, um jeden noch so geringen Anstoß, sei er auch bloss ein Strichpunkt oder ein anderes Bindezeichen, ohne Verzögerung noch vor der nächsten Landtagssession beseitigen zu können. Wenn also den Herren mit der Forderung des Grundbuches wirklich ernst ist, dann sollen sie auch hier mithelfen und anderswo die Constituierung der Hypothekenbank zur Thatsache machen helfen. Kohler : Hohes Haus! Nachdem ich bei den früheren Verhandlungen über das Institut der Hypothekenbank im hohen Hause nicht anwesend war, so glaube ich, demselben schuldig zu sein, meine Stellung zu dieser Vorlage ausdrücklich bekannt zu geben. Denjenigen, welche schon lange dem hohen Hause angehören, ist, wie schon der Bericht erwähnt, nicht unbekannt, dass der Gedanke der Errichtung eines solchen Institutes schon weit zurückreicht. Gerade die Realisterung dieses Institutes war Ursache, dass man in den 80ger Jahren zu der allernächsten Arbeit, zu der Hypothekarerneuerung, schritt, da man der Ansicht war, zuerst in unseren Realrechten Ordnung zu schaffen, was damals als nothwendige Vorbedingung galt. Denn unter den damaligen Bedingungen, die das Reichsgesetz gestellt hat, schien es jedenfalls nicht möglich, das Grundbuch einzuführen. Man hat daher diese Angelegenheit zurückgelegt, beziehungsweise verschoben. Der Zeitpunkt ist nun gekommen, diese Aufgabe zu lösen. Ich glaube, es ist nicht nothwendig, weiter in dieselbe einzugehen, nachdem ja schon vor 2 Jahren die ausführlichsten Verhandlungen im hohen Landtage gepflogen wurden. Nach meiner Auffassung drängt die Zeit zu einem solchen Institute; denn die bisherige Form der Verschuldung, die Hypothek hat sich als hauptsächlichste Verschuldungsform ganz entschieden überlebt. Die Zukunft gehört unter allen Umständen dem Pfandbriefe. In VII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session, 7. Periode 1896. 77 Bezug auf die Lage des Grundbesitzes gehört zur Abhülfe selbstverständlich auch die Idee der Amortisation, die eigentlich nur mittelst eines solchen Institutes realisiert werden kann. Was also den Wert dieser Institution betrifft, so kann ich nur dem beistimmen, was das hohe Haus bereits vor 2 Jahren beschlossen hat, und meine volle Anerkennung dem Geschehenen aussprechen. Nun sind Bedenken aufgeworfen worden, die sich in dem Anträge des Herrn Collegen Dr. Waibel verdichtet haben. Es gehöre als Grundlage zu dieser Einrichtung das Institut des Grundbuches. Nun dieses mag wünschenswert sein, absolut nothwendig ist es aber nicht. Absolut nothwendig ist aber, dass mit dem Zustandekommen der Hypothekarbank nicht weiter gezögert werde. Ich kann in dem Anträge des Herrn Abgeordneten Dr. Waibel nur ein Mittel zur Verschleppung dieser Angelegenheit sehen, was ich im Interesse unseres Grundbesitzes sehr bedauerlich finde; ich könnte also unter keinen Umständen demselben zustimmen. Es scheint, der Herr Vorredner geht von der Ansicht aus, dass die schon längst beendete Hypothekar-Erneuerung ohne Wert gewesen sei. Dem muß ich doch widersprechen. Auch selbst aus juristischen Kreisen und zwar aus solchen, die anfänglich dieser Reform, der Hypothekar-Erneuerung nämlich, unsympathisch gegenüberstanden, ist mir nach Vollendung derselben die Ansicht bekannt gegeben worden, dass ein wichtiges Werk, eine dankbare Arbeit auf dem Gebiete des Realcreditwesens für das Ländchen geschehen sei. Es ist auch gesagt worden, dass jetzt eine Unordnung auf dem Gebiete des Realcreditwesens herrsche. Das kann man aber mit Grund ganz und gar nicht behaupten. Unser Realcredit ist jetzt noch groß genug, er ist eher zu stark als zu schwach, (Rufe: Bravo), indem er leider unseren Grundbesitz auf .bem gefahrvollen Wege weiterer Verschuldung fortführt; an Realcredit fehlt es heute nicht. Damit wollte ich durchaus nicht sagen, dass ich der Idee des Grundbuches abgeneigt bin; im Gegentheile, wenn es sich so verhält, wie uns in Aussicht gestellt wurde, dass die Regierung uns Erleichterungen gewähren, dass sie das Institut für unseren Grund- und Realbesitz zweckmäßig gestalten will, werde ich vollkommen einverstanden sein. Ich sehe nur nicht ein, dass wir jetzt eine Stellung einnehmen sollen, die uns zu einer weiteren Verschleppung der Errichtung der Hypothekenbank führen könnte. Ich stehe auf dem Standpunkte, dass dieses Institut, welches wir heute behandeln, eine Nothwendigkeit für unser Land ist, dass dieses Institut möglich und zwar sehr gut möglich ist bei den jetzigen, durch die Hypotkekarerneuerung entschieden geordneten Verhältnissen. Es wird Niemand dabei etwas riskiren, auch das Land nicht, es ist aber nothwendig, und weil es nothwendig ist, dürfen wir nicht Anträgen zustimmen, die irgend zu einer Verschleppung führen könnten. Ich zweifle daran nicht, ich habe sogar die Meinung, wenn die Voraussetzungen richtig sind, die wir über das Grundbuch und die Regierungsvorlage haben — sie ist noch nicht eingehend studiert und könnte auch noch nicht studiert sein — wenn sich also diese Voraussetzungen als richtig erweisen, so wird auch das Land Vorarlberg seinerzeit zum Grundbuche gelangen. Das bezweifle ich gar nicht. Ich glaube aber, wir sollen jetzt zusammenhelfen und gemeinsam an diese Arbeit gehen. Sie ist schon ziemlich weit gediehen, trachten wir, dass sie zu Ende geführt wird, und wenn die Regierung, wie sie im letzten Jahre durchblicken ließ, uns mit diesem Institute an die Hand gehen und dasselbe genehmigen wird, so wird dafür der hohe Landtag sicher auch seinerzeit mit Bezug auf die Grundbuchsfrage Alles thun, was zum Gedeihen, zur Kräftigung und Consolidierung unserer Besitzverhältnisse und unseres Realcreditwesens das Geeignetste erscheint. Ich möchte daher das hohe Haus bitten, in die Berathungen dieser Vorlage einzutreten und den Ausschussantrag anzunehmen. Dr. Waibel: Ich habe nur drei kurze Bemerkungen zu machen, insbesondere gegen die Ausführung des Herrn Vorredners pcto. HypothekarErneuerung, pcto. Amortisation und pcto. Vorwurf der Verschleppungs-Tendenz. Was die Hypothekar-Erneuerung anbelangt, so steht die Sache so: In Tirol hat man dieselbe schon vor längerer Zeit durchgeführt und selbst der eifrigste Verehrer des Verfachbuches, Herr Baron Giovanelli hat sich 10 Jahre darauf von anlasst gefunden, den Tiroler Landtag auf die enormen, mittlerweile herangewachsenen Übelstände 78 VII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 7. Periode 1896. des Verfachbuches aufmerksam zu machen und um Abhilfe zu bitten. (Kohler: Bei uns hat man die HypothekenErneuerung besser durchgeführt als in Tirol). Ich bin mit meinen Ausführungen noch nicht fertig. Ich gebe zu, dass man die HypothekarErneuerung bei uns mit mehr Einsicht und Gründlichkeit durchgeführt hat, und dass entschieden fähige Organe mitgewirkt haben und deshalb weit bessere Resultate erzielt worden sind, als dies in Tirol der Fall war. Das hindert mich aber nicht, aus eigener Erfahrung und nach Mittheilung von fachlichen Kreisen, welche mit dem Verfachbuche zu thun haben, auszusprechen, dass trotzdem auch bei uns die Arbeit, die gemacht wurde, eine unbefriedigende ist, da doch immer mehr und mehr Missstände und Gefahren für die Sicherheit des Eigenthums herauswachsen und ich muss noch einmal dasselbe sagen, was ich bereits vor zwei Jahren gesagt habe, nämlich ich würde es für klug halten, diesem drohenden Übelstande unverweilt entgegenzutreten durch die nicht weitere Verschleppung der Annahme des Grundbuches. Je weiter wir vom Zeitpunkte der HypothekarErneuerung uns entfernen, desto wertloser wird die bereits gemachte Arbeit. Bei Errichtung des Grundbuches — das wird Ihnen Jeder sagen, der mit der Sache zu thun hat — ist das Materiale, das durch unsere Hypothekar - Erneuerung genommen wurde, ein sehr schätzenswertes und deshalb halte ich es für dringend, sofort an die Einführung des Grundbuches zu gehen und nicht erst dann, wenn wieder Alles von A bis zum Z frisch gemacht werden muss. Meine Ansicht also geht dahin, dass uns die gut durchgeführte Hypothekar-Erneuerung animieren soll, sobald als möglich das Grundbuch einzuführen, um die Vorarbeiten, welche gemacht wurden, noch einigermaßen mit Vortheil ausnützen zu können. Was den Amortisierungs-Grundsatz bei den Hypothekenanstalten anbelangt, so ist derselbe nicht ein Privilegium dieser Anstalten, sondern derselbe ist auch für alle Sparcassen vorgeschrieben im Regulativ vom Jahre 1844. Es müssen alle Sparcassen, wenn sie ordnungsmäßig vorgehen, diesen Grundsatz für Darlehen eingeführt haben. Die Herren, die sich mit der Sache befassen, werden wissen, dass dies in den übrigen Kronländern der Fall ist, bei den hierzulande bestehenden Spareassen ist dieser Grundsatz noch nicht eingeführt, besprochen ist er wiederholt worden und ich zweifle nicht daran, dass dieser Grundsatz bei der Verwaltung der Spareassen nicht mehr längere Zeit hintangehalten werden kann. Was den Vorwurf anbelangt, dass ich mit meinem Anträge eine Verschleppung beabsichtige, so muss ich denselben als ganz unbegründet zurückweisen, wenigstens eine diesbezügliche Absicht muss ich entschieden in Abrede stellen. Ich bin der Anschauung, dass, nachdem diese beiden Gegenstände zu den Hauptverhandlungsacten gehören, welche wir zu erledigen haben, wozu uns doch bis etwa 7. nächsten Monates Zeit gegeben ist, so kann man mit aufrichtigem, guten Willen sowohl das Grundbuch, als auch die Landeshypothekenbank ganz gut unter Dach bringen, vorausgesetzt, wenn man will. Das ist meine Ansicht. Nur aus diesem Gesichtspunkte und weil wir wirklich auf die endliche Einführung des Grundbuches einen außerordentlichen Wert legen, glaube ich, mit meinem Anträge der Sache nur dienlich zu sein und dieselbe nicht zu verschleppen. Johann Thurnher: Ich kann mir selbst nach dem Gedankengange des Herrn Vorredners die Sache nicht recht zusammenräumen, wie es nämlich gleichzeitig gehen soll, wenn wir auf seinen Antrag eingehen würden, diesen Gegenstand zu vertagen, und zuerst das Grundbuch herzunehmen, wie da beides gefördert werden soll. Ich denke mir, das Grundbuch ist doch mindestens eine ebenso wichtige Sache, wie die Hypothekenbank, und nachdem wir für die Hypothekenbank bereits mehrere Jahre gebraucht haben, um zu einem Resultate zu gelangen, so dass man sagen kann, dass jetzt die Wünsche der Regierung im heute vorliegenden Entwürfe im Wesentlichen berücksichtiget erscheinen, was man nicht auch von der neueren Vorlage sagen kann, denn erstens kennen wir ihre Begründung nicht, und dann müssen doch der Beschlussfassung eingehende Berathungen vorausgehen, worauf im Reichsrathe dann Entsprechendes activiert werden kann und zweitens ist dem Vorarlberger Landtage nicht zuzumuthen, dass er noch am Schlüsse seiner Thätigkeit in aller Kürze mit einer so wichtigen Angelegenheit fertig werden soll. Ich glaube, dass es der Vorarlberger Landtag bei allen wichtigen Angelegenheiten an der nöthigen VII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 7. Periode 1896. 79 Bedächtigkeit in der Regel nicht hat ermangeln lassen und den Berathungen des Landes-Ausschusses und des Landes-Ausschuss-Sub-Comite's eine solche Überstürzung zuzumuthen, hieße glauben machen, dass er von der in der Regel geübten Praxis auf einmal abgekommen wäre. Dr. Waibel: Ich muss mich noch einmal rechtfertigen auf eine Bemerkung, welche der Herr Vorredner ausgesprochen hat. Das Statut ist vor zwei Jahren eingehend berathen worden und die Änderungen, welche in der Zwischenzeit vorgenommen worden sind, wurden auf Anregung der Regierung unternommen. Wir werden uns also bei der Special-Berathung dieses Statutes ganz kurze Zeit aufzuhalten haben. Es ist das keine große Arbeit mehr, nachdem dasjenige, was heute vorliegt, nicht mehr wesentlich geändert wird. (Martin Thurnher. So ist es.) Die Erledigung wird eine Arbeit von einer halben oder höchstens einer Stunde sein. Mit dem, was wir beabsichtigen, wird eine Verschleppung absolut nicht herbeigeführt, wir wollen keine Verschleppung, wir wollen nur eine natürliche Reihenfolge der Verhandlungsgegenstände. Johannes Thurnher: Es besteht da eine große Verschiedenheit zwischen der Auffassung des Herrn Vorredners und der meinen, ich bin nämlich der Meinung, dass diese durch Jahre hindurch vorbereitete und wie der Herr Vorredner selbst zugibt, mit der Regierung vereinbarte Vorlage spruchreif und auch sanktionsreif sei, weil man die Wünsche und Forderungen der Regierung erfüllt hat, während nach der Meinung des Herrn Vorredners sich auch die Einführung des Grundbuches im gleichen Stadium wären. Das ist nach meiner Ansicht nicht der Fall, denn für’8 erste haben wir in die bezüglichen Akten noch nicht Einsicht genommen und für’s zweite würde der Vorarlberger Landtag seiner Tradition gänzlich untreu werden, denn es kann ihm nicht zugemuthet werden, dass er eine Sache von solcher Tragweite in 8 oder 14 Tagen erledige. Dass die Specialdebatte nicht mehr viel Arbeit gibt, das glaube ich auch, insbesondere, wenn keine wesentlichen Änderungen gemacht werden, werden wir sehr bald darüber hinaus sein, aber selbst beim größten Wohlwollen sämmtlicher Abgeordneten kann man das Gleiche nicht von der Vorlage des Grundbuches sagen, weil das noch ein weitertragendes Gesetz als die Hypothekenbank ist. Ich glaube, man muss da wohl zum Schlüsse kommen, dass es die Errichtung der Landeshypothekenbank verschleppen hieße, sei es absichtlich oder unabsichtlich, wenn man sie von der Einführung des Grundbuches abhängig machen würde, die eine ist reif, die andere noch ein Embryo. Martin Thurnher: Ich beantrage Schluss der Debatte. Landeshauptmann: Der Herr Abgeordnete Martin Thurnher hat Schluss der Debatte beantragt. Ich ersuche jene Herren, welche diesem Anträge zustimmen, sich von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Vor Stellung dieses Antrages hat sich Niemand mehr zum Worte gemeldet, ich "ertheile daher dem Herrn Berichterstatter das Wort. Fink: Ich werde mich zunächst dem Vertagungs-Antrage des Herrn Dr. Waibel zuwenden. Er meint, es sei heute nicht der richtige Zeitpunkt, um endlich einmal das Statut der Landeshypothekenbank, wie wir hoffen, hier im Landtage zu einem endgiltigen Abschlusse zu bringen. Er begründet das mit dem Hinweise darauf, dass uns in nächster Zeit die vor ein paar Tagen theilweise in Vorlage gebrachte Regierungs-Vorlage betreffend die Einführung des Grundbuches in Vorarlberg beschäftigen werde, und kommt zum Schlüsse, dass diese beiden sehr wichtigen Gegenstände, nämlich das Grundbuch und die Hypothekenbank, ich möchte sagen, solidarisch mit einander behandelt werden und gleichzeitig zur Annahme gelangen. Diesen seinen Antrag halte ich vor Allem sachlich nicht für begründet. Es ist schon von einer anderen Seite hervorgehoben worden, wie wir mit dem Gegenstände, der uns heute beschäftiget, stehen, und es hat auch der Herr Dr. Waibel selbst zugestanden, hass dieser Gegenstand spruchreif sei und man zur Erledigung desselben eigentlich nicht mehr viel hin und her zu reden brauche. Etwas Anderes ist es aber nach meiner Ansicht mit dem Grundbuche. Ich schicke voraus, dass die Herren schon 80 VII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session, 7. Periode 1896. wissen, wie ich bezüglich des Grundbuches denke. Ich habe ja vor zwei Jahren, als es sich auch um diesen Gegenstand handelte, diesbezüglich sogar einen eigenen Antrag eingebracht, und ich will sagen, dass ich heute die Anschauung, die ich damals vertreten habe, nicht geändert habe. Diesbezüglich glaube ich genug gesagt zu haben, aber ich muß mich wundern, dass der Herr Dr. Waibel, dem ich aus Gerechtigkeit auch zugestehen will, dass er in der Regel bei den Landtagsverhandlungen in die einzelnen Gegenstände möglichst genau einzugehen sich bemüht, heute eine so wichtige Vorlage, wie das Grundbuch ist, die uns nur theilweise vorliegt, und von der wir nicht einmal wissen, wann sie von der Regierung vollständig vorgelegt werden wird, gleich behandelt werden solle, wie der andere bereits spruchreife Gegenstand. Ich glaube, dass auch die Regierung selbst nicht der gleichen Anschauung ist, wie Herr Dr. Waibel. Ich nehme das deshalb an, weil die Regierung, wenn ste schon wollte, dass das Grundbuch jetzt Schnall und Fall angenommen würde, doch wenigstens eine vollständige Vorlage gemacht hätte. Die Regierung würde diese Vorlage gewiss schon früher gemacht haben, man hat ja schon lange gehört, dass in Tirol eine gleiche Vorlage gemacht wird, man hat gewusst, dass die Vorlagen von Tirol und Vorarlberg ähnlich sind, und ich muss aus dem, dass die Regierung uns nur einen ganz unvollständigen Gesetzentwurf in Vorlage gebracht hat, schließen, dass selbst die Regierung nicht so darauf dringt, dass schon in dieser Session das Grundbuch angenommen wird. Es scheint mir nicht consequent zu sein, vom Herrn Dr. Waibel, wenn er diesbezüglich meint, es stehe die Sache bezüglich Grundbuch und Hypothekenbank ganz gleich. Etwas anderes ist es, wenn er damit die Beschlussfassung über die Hypothekenbank soweit hinausschieben will, bis die Beschlussfassung über das Grundbuch erfolgt ist und wegen der Annahme desselben dadurch gleichsam einen Druck auf die Landesvertretung ausüben will, damit das Grundbuch möglichst schnell um jeden Preis eingeführt wird. Wieder etwas anderes ist es, wenn durch diese Anregung des Herrn Dr. Waibel und möglicherweise auch durch spätere Bemühungen desselben in Wien auch die Regierung selbst auf den Gedanken kommen sollte, dass dieselbe damit gleichsam einen Druck auf den Vorarlberger Landtag ausüben könne. Es weiß sowohl der Herr Abgeordnete Dr. Waibel, als auch die hohe Regierung, dass wir dringend wünschen, dass die Landeshypothekenbank möglichst bald errichtet wird, und daher liegt die Vermuthung ganz nahe, dass, wenn man beide Gegenstände miteinander verquicken will, wenn man da einen Druck ausüben will, auf das Land nach meiner Anschauung — ich hoffe und diese Anschauung werden auch mehrere Mitglieder des Hauses theilen — diesem eventuellen Regierungsdruck auch ein gewisser Landesdruck gegenüber gestellt würde. Ich habe die Anschauung, dass nachdem die hohe Regierung laut der von derselben hier vorliegenden Erklärung am Statute der Landeshypothekenbank keine principiellen Bedenken gefunden hat, — ich bitte nicht zu übersehen, keine principiellen Bedenken — es nicht gerechtfertigt wäre, wenn jetzt mit dieser Hypothekenbank von Seite der hohen Regierung ein Druck ausgeübt würde. Wie gesagt, wenn das geschehen würde, dann wäre meine Anschauung die, das dass Grundbuch nicht eher eingeführt wird, als bis die Regierung die Hypothekenbank endgiltig bewilliget hat. Auch in sachlicher Beziehung liegt keine Gefahr für das Land vor. Wir haben die Hyothekar-Erneuerung, wie von allen Seiten zugestanden wird, mit gutem Erfolge durchgeführt, obwohl Herr Dr. Waibel gewisse Bedenken hineinlegt, dass es doch nicht gar so gut gemacht worden sei und immer mit dem Vergleiche mit der Tiroler - Hypothekar - Erneuerung kommt. Dort wurde die HypothekarErneuerung ganz anders durchgeführt, dort stand es jedem Privaten frei, seine Capitalien anzumelden und es war nur in dem guten Willen der Privaten gelegt, die Identificierung, die Bezeichnung der Realitäten nach der alten Benennung mit den Parzellnummern des neuen Katasters selbst vorzunehmen. Bei uns hat man in jeder Gemeinde eine eigene Gemeindecommission eingesetzt, man hat diese Gemeindecommission schon lange vor Beginn der Hypothekar-Erneuerung Vorarbeiten lassen und es ist schon aus diesem Grunde eine ganz wesentlich bessere und intensivere Identificierung der Realitäten vorgenommen worden. Es macht auf mich jedesmal, wenn Herr Dr. Waibel seine Zweifel in die HypothekarErneuerung setzt, den Eindruck, als ob er das VII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 7. Periode 1896. 81 Land und die Intelligenz der Bewohner desselben gleichsam verdächtigen wollte. Er hat seinerzeit gemeint, es sei nicht ehrenhaft für das Land Vorarlberg gewesen, dass es einen Gesetzentwurf beschlossen habe bezüglich Abhaltung von Tanzunterhaltungen an Samstagen, ich halte es aber für viel unehrenhafter, wenn man hier Zweifel in die Arbeiten setzt, welche bei der Hypothekar-Erneuerung gemacht worden sind. Ich weiß wohl, dass die Hypothekar-Erneuerung nicht für ewige Zeiten gleichmäßig wirkt, dass vielleicht nach 50 Jahren, wenn das Grundbuch nicht früher eingeführt wird, wieder eine neue Hypothekar-Erneuerung nothwendig wäre, aber heute ist dieses Bedürfnis nicht vorhanden und wir dürfen mit voller Beruhigung die Hypothekenbank einführen. Das Land wird heute nicht zu Schaden kommen, man wird vorsichtig sein, und ich halte es auch deshalb für gut, wenn die Hypothekenbank möglichst bald zu functionieren anfängt, damit man Gelegenheit habe, allmählig und vorsichtig zu beginnen und es wird sich dann zeigen, ob in Vorarlberg die Bevölkerung Sinn hat für die Amortisierung der Capitalien. Ich habe schon bemerkt, dass es nicht in der Macht des Landes liegt, im Allgemeinen für alle Hypotheken den Amortisierungszwang einzuführen, sonst würde dies sehr erwägenswert sein. Ich finde also keine Gründe, auf den Antrag des Herrn Dr. Waibel einzugehen, im Gegentheile, ich finde denselben für den heute vorliegenden Gegenstand schädlich und deshalb, und hauptsächlich auch darum, weil das Volk in Vorarlberg die Hypothekenbank sehr wünscht — ich könnte den Herren mit Briefen aufwarten, und ich kann mittheilen, dass man mich schon sehr oft gefragt hat, ob die Hypothekenbank denn nicht bald ins Leben trete — und weil die Regierung keine principiellen Bedenken haben kann und deshalb, weil wenigstens ich nicht gerne die heuerige Periode beschließen und nach Hause gehen würde, ohne dass ich diesen sehr wichtigen Gegenstand gesichert wüsste, möchte ich bitten, dem Anträge des volkswirtschaftlichen Ausschusses einhellig zuzustimmen und den Antrag des Herrn Dr. Waibel abzulehnen. Regierungsvertreter: Es ist zwar die Generaldebatte geschlossen, ich möchte jedoch zu diesem und einem früheren Verhandlungsgegenstande noch einige ergänzende Bemerkungen machen. Es ist gesprochen worden von beiden Seiten des h. Hauses angehörenden Rednern in einem Sinne, als wolle die Regierung einen Druck ausüben in der Richtung, dass erst, wenn die Grundbuchsvorlage angenommen sei, auch die Errichtung der Hypothekenbank bewilliget werden würde. Davon ist keine Rede. Die Regierung bringt beiden Instituten großes Interesse entgegen. Sie hat es für sehr wünschenswert gehalten, dass das Institut der Hypothekenbank in Vorarlberg eingeführt werde, ebenso aber auch seinerzeit durch den Mund Seiner Excellenz des Herrn Statthalters dem Wunsche Ausdruck gegeben, dass das Grundbuch zur Einführung gelange. Ich muss nun auf einen früheren Verhandlungsgegenstand zurückgreifen. Ich habe mich nämlich eines kleinen Versehen schuldig gemacht, als ich zu Beginn der heutigen Sitzung erklärte, dass die erläuternden Bemerkungen zum Grundbuchslandesgesetze noch nicht in meine Hände gelangt sind, da ich nämlich die erläuternden Bemerkungen erst ganz kurz vor der Sitzung bekam, so habe ich dieselben nicht genau eingesehen und es wäre immerhin möglich, dass diese erläuternden Bemerkungen — das Schriftstück, das mir zukam, ist nicht gedruckt, — vielleicht Erläuterungen zum Landesgesetze waren, welche ich für die erläuternden Bemerkungen zum Reichsgesetze gehalten habe. Es wäre mir daher sehr erwünscht, wenn der Herr Landeshauptmann die Güte hätte, mir das ihm übergebene Exemplar der „erläuternden Bemerkungen" zu zeigen. In dem Falle würden dann alle 4 Beilagen dem h. Hause vorliegen, aber nur in einem Exemplare. Es ist mir, wie bereits erwähnt, nicht bekannt gewesen, dass auch erläuternde Bemerkungen zum Landesgesetze erschienen. Ich war daher der Ansicht, dass dieses Schriftstück die Erläuterungen zum Reichsgesetze betreffe. Johann Thurnher: Ich glaube, die Sache ist erlediget durch die Erläuterungen vorigen Gegenstandes, indem der Herr Landeshauptmann die Zusicherung gegeben hat, er werde die vonFdem Regierungsvertreter übergebene Beilage in Druck geben und als Beilage zu den stenogr. Protocollen behandeln und vor den Ausschussberathungen sämmtlichen Mitgliedern zukommen lassen. Mit dieser Versicherung also können wir uns begnügen. 82 VII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. Vl. Session der 7. Periode 1896. Landeshauptmann: Ich glaube der Herr Regierungsvertreter wollte nur noch nachschauen, ob ein Missverständnis vorhanden ist. Regierungsvertreter: Es war auch ein solches thatsächlich vorhanden. Doch glaube ich, dasselbe nunmehr aufgeklärt zu haben. Da ich nämlich die „erläuternden Bemerkungen" zum Grundbuchslandesgesetze, welche ich, wie gesagt, im Drange der Geschäfte irrthümlich für jene zum Reichsgesetzentwurfe ansah, nebst dem Landesgesetze selbst in der Sitzung vom 16. Januar d. I. dem Herrn Landeshauptmann, ferner den Reichsgesetzentwurf für Tirol dem Herrn Landeshauptmann übergeben hatte und nachträglich jetzt die erläuternden Bemerkungen zum Reichsgesetzentwurf überreiche, so befinden sich nunmehr alle erschienenen 4 Vorlagen in dessen Besitze. Landeshauptmann; Ich werde sofort die Drucklegung veranlassen. Fink: Es haben mir die Ausführungen des Herrn Regierungsvertreters fast so den Eindruck gemacht, als ob er aufgefasst habe, dass ich vermuthe, die Regierung werde da einen Druck ausüben. Ich möchte nun kurz darauf Hinweisen, dass ich ja von Anfang an die Anschauung ausgesprochen habe, die Regierung verquicke diese beiden Sachen nicht miteinander, weil ja das Grundbuch noch nicht vollständig vorliegt. Ich habe nur der Anschauung Ausdruck gegeben, es könnte möglich sein, dass später die Regierung durch die Aufstachelungen des Herrn Dr. Waibel auf den Gedanken kommen könnte, einen Druck zu üben. Ich will hier constatieren, dass die Erklärungen des Hrn. Regierungsvertreters mich mit hoher Befriedigung erfüllen und ich dieselben gerne unb freudig zur Kenntnis nehme. Landeshauptmann: Ich werde zunächst die Abstimmung einleiten über den Vertagungsantrag des Herrn Dr. Waibel. Ich ersuche die Herren, welche dem Vertagungsantrage zustimmen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. — Minorität. Nachdem kein anderer Antrag vorliegt, schreite ich zur Specialdebatte des Statutes. Ich glaube die Sache könnte vereinfacht werden in der Weise, dass jeder Paragraph nur angerufen werde und bei jenen Paragraphen, welche einer Änderung unterzogen werden, eine längere Pause eintreten würde, um allfällige Äußerungen von Seite der Herren zu hören. Fink: Ich möchte noch eine Anregung geben. Ich halle nämlich den Vorgang für einfacher, wenn jene Paragraphen, an denen nichts geändert wurde, nicht einmal angerufen würden, sondern en bloc angenommen werden, und nur jene Paragraphen angerufen werden, bei denen eine Änderung eingetreten ist. Da könnte dann eine Pause gemacht werden. Ich stelle also den Antrag, dass jene Paragraphen, an denen nichts geändert wurde, nicht angerufen, sondern en bloc zur Annahme gelangen. Dr. Waibel: Ich muß mir die Anfrage erlauben, ob die Anträge separat verhandelt werden. Landeshauptmann: Ja zuletzt!