18960113_lts005

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Letzte Änderung 03.07.2021, 10:57
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp07,lts1896,lt1896,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 5. Sitzung am 13. Januar 1896, unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 20 Abgeordnete. Regierungsvertreter: Herr Hofrath Graf St. Julien-Wallsee. Beginn der Sitzung 11 Uhr 05 Min. Vormittags. Landeshauptmann: Die heutige Sitzung ist eröffnet. Ich ersuche um Verlesung des Protokolles der letzten Sitzung. (Secretär verliest dasselbe.) Hat einer der Herren gegen die Fassung des Protokolles eine Einwendung zu erheben? Da dies nicht der Fall ist, betrachte ich dasselbe als genehmiget. Es sind mir verschiedene Einlaufsstücke zugekommen. Das erste ist ein selbständiger Antrag des Herrn Abgeordneten Fink und Genossen, in Angelegenheit der Handhabung der Polizeistunde. Ich bitte denselben zu verlesen. (Secretär verliest denselben.) Ich werde diesen Antrag der Drucklegung und der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zuführen. Martin Thurnher: Wenn kein Einspruch von einer Seite des h. Hauses erhoben wird, so könnte zur Vereinfachung der Behandlung dieses Gegenstandes die Zuweisung desselben an den volkswirtschaftlichen Ausschuss erfolgen. Landeshauptmann: Der Herr Abgeordnete Martin Thurnher beantragt für diesen Gegenstand die Dringlichkeit. Wird eine Einwendung dagegen erhoben? — Da dies nicht der Fall ist, betrachte ich die Dringlichkeit als angenommen. 38 V. Sitzung des Vorarlberger Landtags. VL Session, 7. Periode 1896. In formeller Beziehung liegt der Antrag vor, auf Zuweisung an den volkswirtschaftlichen Ausschuss. Wenn auch hier keine Einwendung erfolgt, betrachte ich denselben als angenommen und die Zuweisung wird in diesem Sinne erfolgen. Ferner sind eingelaufen drei Gesuche um LandesSubvention von dem Vereine zur Pflege kranker Studierender in Wien, vom Unterstützungsvereine der Hochschule für Bodencultur in Wien, endlich vom Vereine für Knabenhandarbeit. Von der Verlesung werden die Herren absehen. Martin Thurnher: Ich beantrage, dass auch diese Gesuche dringlich behandelt und dem FinanzAusschusse zugewiesen werden. Landeshauptmann: Es ist auch für diese drei Gesuche die Dringlichkeit beantragt. Wenn dagegen keine Einwendung erfolgt, so betrachte ich sie als angenommen. In formeller Beziehung beantragt der" Herr Abgeordnete Martin Thurnher die Verweisung an den Finanz-Ausschuss. Keine Einwendung betrachte ich als Zustimmung. Sie ist gegeben. Wir kommen nun zur Tagesordnung. Auf derselben steht als erster Punkt die Eingabe des Vorarlberger Landwirtschafts-Vereines wegen Vornahmeder Rauschbrand-Schutzimpfung. Kohler: Ich beantrage die Zuweisung dieses Gegenstandes an den volkswirtschaftlichen Ausschuss. Landeshauptmann: Der Herr Abgeordnete Kohler beantragt die Zuweisung dieses Gegenstandes an den volkswirtschaftlichen Ausschuss. Es wird keine Einwendung erhoben, deshalb nehme ich an, dass die Zustimmung gegeben ist. Der zweite Gegenstand ist der Act betreffend die Errichtung einer landwirtschaftlichen Schule in Vorarlberg. Büchele: Ich beantrage die Zuweisung dieses Gegenstandes ebenfalls an den volkswirtschaftlichen Ausschuss. Landeshauptmann: Der Herr Abgeordnete Büchele beantragt die Zuweisung dieses Gegenstandes an den volkswirtschaftlichen Ausschuss. Wenn keine Einwendung erfolgt, betrachte ich diesen Antrag als mit ihrer Zustimmung versehen. Sie ist gegeben. Der dritte Gegenstand der Tagesordnung sind selbständige Anträge des Herrn Abgeordneten Dr. Waibel, betreffend die Abänderung der Landes- und Landtags-Wahlordnung. Dr. Waibel: Ich habe mir erlaubt, diese Anträge ohne weitere Erläuterung dem h. Hause vorzulegen, und es ist darum meine Pflicht und Schuldigkeit, dem h. Hause zu erklären, wie ich zu diesen Anträgen gelangt bin. * Die Abänderung des § 3 der Landes-Ordnung wird meinerseits aus folgenden Gründen beantragt: Für die Landgemeinden des Bezirkes Bregenz, Feldkirch und Bludenz sind folgende AbgeordnetenZahlen in der Landesordnung vorgesehen: Für die Bezirke Bregenz und Feldkirch je 5, für den Bezirk Bludenz 4 Abgeordnete. Für die Wahl der Abgeordneten der Landgemeinden ist vor-. gesehen, dass dieselbe durch Wahlmänner vorzunehmen ist, und dass bei Aufstellung der Anzahl der Wahlmänner die Einwohnerzahl als Grundlage zu dienen habe, aus je 500 Einwohnern einer Gemeinde kommt ein Wahlmann zu wählen. Eine Ziffer, die über 500 hinausgeht, aber 500 nicht erreicht, gilt als voll. Das ist Nebensache. Wenn ich nun diese Grundlage anwende auf die politischen Bezirke, so gelange ich zu folgendem Resultat: Die Landgemeinden des Bezirkes BregenzBregenzerwald haben nach der letzten Volkszählung 35.085 Einwohner. Die Landgemeinden des Bezirkes Feldkirch-Dornbirn haben nach der letzten Volkszählung eine Einwohnerzahl von 34.656, also auch nahezu 35.000 Seelen. Die Landgemeinden des politischen Bezirkes Bludenz haben nach der letzten Volkszählung 20.603 Einwohner. Wenn ich nun die 5 Abgeordneten des Bezirkes Bregenz, die 5 Abgeordneten des Bezirkes Feldkirch dividiere durch die Anzahl der Einwohner, so bekomme ich als Grundzahl 7000 Einwohner. Auf rund 7000 Einwohner kommt ein Abgeordneter. Wenn ich aber die Zahl der Abgeordneten des Bezirkes Bludenz in die Einwohnerzahl des dortigen Bezirkes nämlich 20tausend durch 4 theile, so bekomme ich als Grundzahl 5000. Wenn ich nun aber das Verhältnis zwischen Bludenz und den V. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 7. Periode 1896. 39 anderen zwei Bezirken richtig ziffernmäßig behandeln will, so würde sich die Sache anders gestalten. Wenn Bludenz so behandelt werden soll, wie Feldkirch und Bregenz, dann trifft es auf den Bezirk Bludenz nur 3 Abgeordnete auf 7000, weil 21.000 Einwohner in diesem Bezirke sind. Wenn ich aber den Divisor, der für Bludenz sich ergibt, anwende auf die Einwohnerzahl der anderen zwei Bezirke, so wird jeder dieser Bezirke statt 5 je 7 Abgeordnete erhalten. 5 mal 7 ist 35. Dieses Verhältnis ist offenbar unrichtig und nachdem die Thatsache einer Unrichtigkeit vorliegt, glaube ich, dass es Schuldigkeit des Landtages ist, die Correctur vorzunehmen. Entweder geschieht durch das jetzige Verhältnis den beiden Bezirken Bregenz und Feldkirch Unrecht — denn sie würden um je 2 Abgeordnete verkürzt, und das müßte daher abgeändert werden — oder die anderen genießen eine ungebührliche Bevorzugung. Ich beschränke mich zunächst auf diese sachliche Darstellung und empfehle den Antrag der Erwägung des Comites, an welches die Anträge verwiesen werden. Der zweite Antrag befasst sich mit dem vorliegenden Wahlreform-Entwurfe. Die Herren erinnern sich, dass ich im Vorjahre, als über die Punkte 4 und 5 der damaligen Beschlüsse verhandelt wurde, den Standpunkt eingenommen habe, dass es unserem öffentlichen Interesse angemessen wäre, diese Bezirkswahlen aufzugeben und dahin zu streben, dass für jeden einzelnen Abgeordneten ein abgesonderter Wahlbezirk geschaffen werde, wie dies bei den Reichsrathswahlen der Fall ist. Dass dies möglich sei, habe ich gesagt; dafür liegt der Beweis in dem Umstande, dass die h. Regierung im Jahre 1871 eine in diesem Sinne verfasste Vorlage an den Landtag gebracht hat. Ich sehe also die technischen Schwierigkeiten, die bei diesem Anträge hervorgehoben werden, nicht vor mir, obwohl ich zugebe, dass es schwieriger ist, für die politische Behörde in dieser Weise die Wahl vorzunehmen, als auf die bisherige bequemere Art. Ich stehe also jetzt noch auf dem Standpunkte, der richtiger wäre, diese Landgemeindenwahlen seien so zu behandeln, wie die anderen Wahlen, nämlich in den Städten und im Markte Dornbirn. Auch in andern Kronländern ist die Tendenz dahin gerichtet. Mit der Schaffung von Wahlbezirken für die einzelnen Abgeordneten wäre unausweichlich das verbunden, was eben angestrebt wird, nämlich die directen Wahlen in den Landgemeinden. Wenn ich Aussicht hätte, dass dieser Antrag dem hohen Hause genehm wäre, so würde ich selbstverständlich diesen Antrag stellen; aber nach den Beschlüssen des vorigen Jahres und nach dem ganzen, bisherigen Verhalten der Majorität des Hauses einer solchen Tendenz gegenüber, glaube ich, würde ein solcher Antrag keine Aussicht haben durchzudringen. Ich habe in dieser Erwägung einen Mittelweg eingeschlagen, und wünschte, dass wenigstens ein Übergang geschaffen würde, indem die großen politischen Bezirke als Wahlbezirke in die Gerichtsbezirke gespalten würden, und zwar: Der bisherige Wahlbezirk Bludenz in die Wahlbezirke Bludenz und Montavon; der Wahlbezirk Feldkirch in die Bezirke Feldkirch und Dornbirn; der Wahlbezirk Bregenz in die Bezirke Bregenz und Bregenzerwald. Wir würden dann statt drei Wahlbezirke sechs Wahlbezirke haben. Wenn diese Anordnung, nämlich die Auflösung von drei in sechs Wahlbezirke acceptiert werden sollte, so würde dies gewiss als ein Fortschritt von der Bevölkerung begrüßt werden. Dann würde wenigstens das erreicht, dass jene Gemeinden, die bezüglich ihrer Verkehrsinteressen einander näher stehen, mehr Gelegenheit hätten, mitsammen vorzugehen und ihre localen Wünsche bei den Wahlen besser zum Ausdrucke zu bringen, während bei der jetzigen Organisation, bei diesen großen Wahlbezirken — Die Herren werden dies auch zugeben müssen, dies nicht der Fall ist. In so großen Bezirken unterliegt die ganze Wahl dem Commando der herrschenden Partei, das liegt in der Natur der Sache ; heiße dieselbe so oder so; das bleibt sich ganz gleich. Ich habe den Herren darzulegen, dass diese Theilung nach Gerichtsbezirken auch technisch nicht den geringsten Schwierigkeiten unterliegt. Es ist zwar in dem Berichte die Meinung ausgesprochen, dass die Theilung nach Gerichtsbezirken zu außerordentlichen Ungleichheiten geführt und die einzelnen Theile des Landes sicher nicht befriedigt hätte. Das Letztere ist nach meiner Meinung unrichtig. Was aber die angedeuteten Schwierigkeiten anbelangt, kann ich dem nicht beistimmen, setze aber voraus, dass die Correctur vom § 3 der Landesordnung in dem Sinne vorgenommen wird, wie ich beantragt habe. Unter 40 V. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session, 7. Periode 1896. dieser Voraussetzung gestaltet sich die Sache folgendermaßen. Wir können ganz ruhig beim Divisor 7000 bleiben. Der Bezirk Montavon hat eine Seelenzahl von 7336 nach der letzten Volkszählung, ist daher geeignet 1 Abgeordneten zu bekommen. Der Bezirk Bludenz hat eine Seelenzahl von 13.267, also nahezu 14.000; mithin bekommt dieser Bezirk 2 Abgeordnete. Der Gerichtsbezirk Feldkirch, beziehentlich dessen Landgemeinden haben eine Volkszahl von 21.458; dividiert man diese Zahl durch 7000 — das geht ganz hübsch — so erhält dieser Bezirk 3 Abgeordnete. Der Gerichtsbezirk Dornbirn hat 13.198 Einwohner; dividiert durch 7000, so kommen auf diesen Bezirk 2 Abgeordnete. Der Gerichtsbezirk Bregenz, beziehentlich dessen Landgemeinden haben eine Volkszahl von 20.387; dividiert durch 7000, so entfallen auf diesen Bezirk 3 Abgeordnete. Der Gerichtsbezirk Bregenzerwald hat eine Volkszahl von 14.698; gibt, dividiert durch 7000, 2 Abgeordnete. Es zeigt sich also eine mathematische Klarheit, die Nichts zu wünschen übrig lässt. Ich weiß wohl, man hat wie mir mitgetheilt wurde, auch Studien gemacht über die Steuerleistung der einzelnen Bezirke und auch bei diesen Studien die Steuersumme mit in Erwägung gezogen. Ich glaube aber, nachdem wir auf das Steuerwahlrecht nach der jetzigen Vorlage ein sehr geringes Gewicht legen, indem wir vom Census per 5 st. auf den allgemeinen Census von nur mehr 1 st. herabgegangen sind, so hat das keinen Wert mehr und können wir die Zahl der Abgeordneten einfach auf die Ziffer der Einwohnerschaft beziehen und, wenn diese Einwohnerzahl zur Richtschnur genommen wird, so werden die Herren aus den Darlegungen ersehen, dass die Sache mit aller Glattheit abgeht. — Ich habe mir erlaubt, auch eine stilistische Ergänzung vorzuschlagen. Im § 5 der L.-W.-O. und auch § 3 der Landesordnung ist der Fehler, dass der Markt Dornbirn als gleich den Städten wählend nicht in den gedachten 2 Paragraphen aufgeführt erscheint, obwohl er ausdrücklich anzuführen war. Mein Antrag bezweckt nur diesen Fehler zu berichtigen. Das ist aber nebensächlich. Wir gelangen nun zum 3. Anträge. Ich lege auf diesen Antrag keinen großen Wert und habe ihn nur kurz berührt, weil nach meiner Ansicht Inconsequenzen hinsichtlich der Bestimmungen der Punkte a und f gegenüber andern Punkten dieses Paragraphen bestehen. In der neuen Vorlage heißt e§ § 6; wahlberechtigt ist: „a. Die in der Ortsseelsorge verwendeten Geistlichen der christlichen Confessionen und die Prediger (Rabbiner) der jüdischen Glaubensgenossen; f. Die angestellten Oberlehrer, Lehrer und Unterlehrer der öffentlichen Volksschulen und die vom Staate, vom Lande oder den Gemeinden angestellten Directoren, Professoren und Lehrer höherer Schulen." In der bisherigen Wahlordnung ist immer das Wort „bleibend angestellt" beigesetzt, sowohl bei a als auch bei f oder wenn man lateinisch sagen will „definitiv angestellt". Durch die Fassung nun, wie sie im vorgelegten Entwürfe enthalten ist, würde das Wort „bleibend angestellt" entfallen und die Eigenschaft der bleibenden Verwendung außeracht gelassen, während bei anderen im § 6 aufgeführten Personen sich die definitive Anstellung als Wahlrechtsbedingung von selbst ergibt, z. V. den Beamten. Wenn man es gleich gemacht hätte, hätte ich nichts einzuwenden; aber das ist nicht der Fall gewesen. Ich enthalte mich weiterer Ausführungen. Weiteres wird sich bei der Behandlung dieses Gegenstandes ergeben. Wenn es noch erlaubt ist, bezüglich der formellen, geschäftlichen Behandlung ein Wort zu sagen, so versteht sich wohl von selbst, dass diese Anträge an den Wahlreform-Ausschuss zu leiten sind. Ich stelle den Antrag, dass sie an genannten Ausschuss gewiesen werden. Johann Thurnher: Ich bin mit dem zuletzt von Herrn Dr. Waibel gestellten, formellen Anträge, nämlich dass sein Abänderungsvorschlag dem Wahlreform-Ausschuss zugewiesen werde, einverstanden und werde ihm meine Zustimmung geben. Bezüglich der Tendenz seiner Anträge möchte ich aber bemerken, dass man füglich doch nicht immer den Divisionsschlüssel auf die Eintheilung der Bezirke und auch auf die Zahl der Abgeordneten anwenden kann. Wollte man das thun, so müssten eigentlich die 3 Abgeordneten des Reichsrathes aus Vorarlberg im Reichsrathe den Antrag stellen, dass unser V. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session, 7. Periode 1896. 41 Ländchen auch im Reichsrathe um einen Abgeordneten verkürzt werden soll. Es ist mir und meinen Collegen im Reichsrathe, den Herren Dr. Ölz und Dr. Waibel, in der langen Dauer unserer Reichsrathsangehörigkeit nie eingefallen, dort einen solchen Antrag zu stellen. Wenn er aber von einer anderen Seite gestellt worden wäre, so würden wir kaum dafür gestimmt haben, obwohl wir gewiss die Berechtigung eingesehen hätten. Wenn man einzelne Wahlbezirke größerer Länder hernimmt, so wird man vielleicht finden, dass der betreffende Divisionsschlüssel auf Vorarlberg angewendet 1t/2 oder bloß 1 Abgeordneten ergeben würde. Wenn man denselben Divisionsschlüssel, der in andern Städten dort in Anwendung gebracht wird, auch auf den Wahlbezirk der Städte und des Marktes Dornbirn anwenden wollte, so müsste Herr Dr. Waibel nur bruchtheilweise — ich weiß nicht, wie man das machen müsste — nach Wien gehen. Es hat aber immer etwas Odioses an sich, Anträge zu stellen, durch welche solche Änderungen hervorgerufen würden, welche bei Anwendung eines genauen rechnungsmäßigen Schlüssels nicht besonders hervorragende Bezirke verkürzt werden sollen und zwar in einer Zeit, in der man auf Vermehrung der Abgeordneten und Erweiterung des Wahlrechtes losgeht. Ich würde den Antrag des Herrn Dr. Waibel, . wenn er von einem eifersüchtigen Abgeordneten der Landgemeindebezirke Bregenz - Bregenzerwald gestellt wäre, begreifen, - weil diese etwas kürzer daran sind als Montavon. Ich sage, von einem Abgeordneten der Landgemeindebezirke würde ich es begreifen, wenn er andern neidig ist, dass sie statt 2 jetzt 3 Abgeordnete haben; aber von einem Abgeordneten, der aus einer Wahlcurie entspringt, welche gewissermaßen ein doppeltes Wahlrecht genießt, wie es bei der Handels-- und Gewerbekammer der Fall ist, ist mir dieser Antrag am allerunbegreiflichsten. Ich wollte das nur im allgenreinen bemerken. Es wird sich die Gelegenheit bieten, im Wahlreformausschusse über seine Anträge, an denen sich ziffermäßig nicht viel herumdeuten lässt, mehr zu sprechen. Das Eine muss ich aber bemerken, dass ich, so wenig ich übrigens für eine Verkürzung des Bezirkes Bludenz-Montavon bin, ebenso wenig für eine Vermehrung der Abgeordneten des Bezirkes Bregenz-Bregenzerwald, Feldkirch und Dornbirn bin, weil mit der gegenwärtigen Zahl des Vorarlberger Landtages die vorliegenden Arbeiten hinlänglich bewältigt werden konnten und wahrscheinlich auch weiterhin bewältigt werden dürften. Dr. Waibel: Ich muss noch eine Bemerkung machen. Ich glaube, es ist nicht sehr glücklich gesagt, wenn der Herr Abgeordnete Joh. Thurnher mir zumuthet, dass ich bloß als Landtagsabgeordneter der Handelskammer zu sprechen habe. Wenn ich hier sitze und spreche, so spreche ich zur Berathung von Angelegenheiten des Landes, nicht bloß der Handelskammer; und wenn ich mir diese Aufgabe gestellt habe, nachdem ich das Mandat angenommen, steht mir auch das Recht zu, die Vorlagen, welche die Landtagswahlordnung betreffen, zu prüfen und Ihnen gegenüber auszusprechen, was sich für mich aus diesen Studien ergibt. Die Hereinbeziehung der Reichsrathwahlordnung im Sinne des Vorredners hat nach meiner Ansicht einen vernünftigen Sinn nicht. Wir gelangen da zu einem Unsinn. Jedes Kronland hat eine Art Selbständigkeit, und auf Grund seiner besondern Verhältnisse sind diese Dinge geordnet worden. Wenn Sie solche Vergleiche anstellen — wie der Herr Abgeordnete Johann Thurnher — so gelangen Sie zu abenteuerlichen Dingen. Das Kronland Vorarlberg mit 110, 000 Seelen hat einen Landtag von 21 Abgeordneten. Beziehen Sie diese Ziffer auf den böhmischen Landtag. Was bekommen Sie da? Das geht in die Tausende was Böhmen mit seinen 6 Millionen Einwohnern an Landtagsabgeordneten zu bekommen hätte. Das sind Sachen, die Sie nicht hereinbeziehen dürfen. In dieser Beziehung haben wir uns auf die localen Verhältnisse zu beschränken. Joh. Thurnher: Ich bin dem Hrn. Abgeordneten Dr. Waibel dankbar, dass er das Abenteuerliche der Anwendung eines solchen Divisionsschlüssels auf Vorarlberg bestätigt hat. Was den andern Theil betrifft, dass ich ihn als Abgeordneten der Handelskammer hereingezogen habe, so muss ich sagen, dass ich weiter Nichts gesagt habe, als dass die Handelskammermitglieder ein doppeltes Wahlrecht genießen, einmal als Wähler der Städte und des Marktes Dornbirn, dann als solche der Handels- und Gewerbekammer. 42 V. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 7. Periode 1896. Am allermeisten muss ich mich dagegen verwahren, dass ich angedeutet hätte, es stünde ihm die' Berechtigung nicht zu, über andere Angelegenheiten sich auszusprechen. Bon diesem Rechte, bezw. von der Beeinträchtigung eines solchen Rechtes ist mit keinen: Worte die Rede gewesen. Ich habe nur gesagt, es wundert mich, dass er, der mit einem doppelten Wahlrechte ausgerüstet ist, in der letzten Tendenz seiner Anträge dahin gelangt, dass kleinere Bezirke um Abgeordnete verkürzt werden sollen. Ein Abgeordneter, welcher von einem Wahlkörper gewählt ist, der doppeltes Wahlrecht genießt, beantragt die Verkürzung von Bezirken. Das hat nur meine Verwunderung hervorgerufen. Fink: Ich glaube, wir befinden üns nicht bei der meritorischen Behandlung dieses Gegenstandes und ich wundere mich daher, dass die Herren Abgeordneten Dr. Waibel und Joh. Thurnher in die meritorische Behandlung dieses Gegenstandes kommen. Ich glaube, es wäre am Platze gewesen, dass man, nachdem der Herr Abgeordnete Dr. Waibel seinen Antrag begründet hat, wozu ihm nach der Geschäftsordnung auch das Recht zusteht, abgestimmt hätte über die formelle Behandlung, nämlich auf die Zuweisung an den Wahlreformausschuss, und ich glaube, dass man bei der Geschäftsordnung bleiben und jetzt den Antrag formell behandeln soll. (Rufe: Bravo!) Landeshauptmann: Ich bin dem Herrn Abgeordneten Fink sehr dankbar für seine Anregung. Ich bemerke, dass ich das gleich thun wollte, unb habe nur in Anbetracht der Wichtigkeit der Wahlreformfrage, überhaupt es für diesesmal unterlassen. Ich glaube, es wird den Herren angenehm sein, wenn wir von unserer Gepflogenheit nicht weiter abweichen und diesen colossalen Unfug einer langen Debatte bei ersten Lesungen, wie er bei Berathungen des Reichsrathes vorkommt, nicht nachahmen. Herr Pfarrer Rudigier hat ums Wort gebeten. Nachdem er gesprochen hat, muss ich noch dem Herrn Abgeordneten Dr. Waibel das Wort ertheilen. Rudigier: Ich verzichte auf das Wort, weil ich mich dem Herrn Abgeordneten Fink anschließe. Dr. Waibcl: Ich muss gestehen, dass ich gleich dem Herrn Abgeordneten Fink auch verwundert war, dass der Herr Abgeordnete Joh. Thurnher gleich in die meritorische Behandlung dieses Gegenstandes eingieng, und nur dieser Umstand veranlasste mich, an der weitern Debatte theilzunehmen. Nur für jene letzte Äußerung des Herrn Abgeordneten Joh. Thurnher muss ich etwas bemerken. Wenn dem Herrn Abgeordneten Joh. Thurnher der Bestand eines Abgeordneten der Handels- und Gewerbekammer nicht gerechtfertigt erscheint, so gibt es dafür ein Mittel. Nehmen Sie die Wahlordnung vom Jahre 1871 als Grundlage Ihrer Verhandlungen an, dann werden Sie Gelegenheit finden, die Wahrnehmung zu machen, dass es in dieser Vorlage einen Abgeordneten der Handels- und Gewerbekammer nicht gibt. Landeshauptmann: Es ist der Antrag gestellt worden, diese selbständigen Anträge des Herrn Dr. Waibel dem Wahlreformausschuß zuzuweisen. Wenn keine weitere Einwendung erfolgt, betrache ich den Antrag als genehmiget, und es wird die Zuweisung in diesem Sinne erfolgen. Der vierte Gegenstand der Tagesordnung ist der selbständige Antrag des Herrn Abgeordneten Martin Thurnher und Genossen in Sachen des ungarischen Ausgleiches. Martin Thurnher: Hohes Haus! Mit tiefem Bedauern und großer Besorgnis für die Zukunft des Reiches haben alle patriotisch gesinnten Österreicher im Jahre 1867. das Ergebnis der Ausgleichsverhandlungen mit Ungarn zur Kenntnis genommen. Unser Vaterland blutete an den Folgen der Stoßinsherzpolitik uni an inneren Zerwürfnissen, insbesondere der offenen Verbindung der Ungarn mit den Feinden des Reiches; nun sollte ein aus dem Auslande verschriebener Heilkünstler alle die Wirren beheben und Österreich gleichsam auf neuer Grundlage aufbauen. Mit einem Federstriche hat dieser Mann dieses auch durchgeführt, indem er alle Forderungen der Ungarn ohne Widerspruch acceptierte. Wie es sonst bei solchen Verhandlungen gewöhnlich geht, werden von beiden Theilen zuerst hochgehende Forderungen gemacht, damit man dann mindestens einen Theil derselben durchsetze; beim ersten V. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 7. Periode 1896. 43 Ausgleich wurden aber zum eigenen Erstaunen der Ungarn alle von letzteren gemachten Forderungen bewilligt und dadurch die Zweitheilung des Reiches und die Hegemonie Ungarns proclamiert. Die Zeitgenossen bezeichneten den Schöpfer des Ausgleichs mit dem wenig schmeichelhaften Titel: „Der Todtengräber Österreichs." Glücklicher Weise beruht aber Österreich auf so festen Grundlagen, dass es diese auf Leben und Tod durchgeführte Operation aushielt; aber es ist nicht zu leugnen, dass es heute noch an den Folgen derselben leidet, und dass insbesondere die diesseitige Reichshälfte das Opferlamm bildet, und nahezu bei jeder Erneuerung des Ausgleiches immer noch mehr ausgebeutet wird. (Rudigier: Sehr wahr!) Die Vertheilung der Lasten hinsichtlich der gemeinsamen Angelegenheiten war von allem Anfang an mit den 7O% für uns und 3O% für die Ungarn eine unrichtige und uns außerordentlich belastende. Dieses Verhältnis wurde auch nicht wesentlich geändert nach der Einverleibung der ehemaligen Militärgrenze mit Ungarn, indem die Ungarn hiefür nur weitere 2% des Gesammterfordernisses übernahmen. Die jetzt bestehende Quote ist aber im Laufe der Zeit eine immer den Verhältnissen weniger entsprechende, eine gegen die diesseitige Reichshälfte immer ungerechtere geworden. Der große finanzielle Aufschwung Ungarns, die rasche Entwicklung der Industrie, die Erhöhung der Steuerkraft, sind lauter Zeichen, dass die durch den Ausgleich geschaffenen Zustände und Verhältnisse vorzüglich die Interessen Ungarns förderten Vergleicht man die Einwohnerzahl oder vergleicht man die Steuerkraft der beiden Reichshälften, immer zeigt sich die Quote für Cisleithanien als viel zu hoch. Dazu kommt noch, dass die Ungarn uns beim ersten Ausgleiche alle österreichischen Schulden gleichsam aushalsten und zu deren Amortisation jährlich nur 11/2 Millionen und zur Verzinsung 30 Millionen beitragen, während wir zu letzterer allein über 100 Millionen jährlich zu leisten haben. Durch die erfolgte weitere Vereinbarung, die, wenn ich mich nicht irre, erst bei Erneuerung des Ausgleichs im Jahre 1877 geschah, wonach die Zollerträgnisse der beiden Reichshälften zur Bestreitung der gemeinsamen Angelegenheiten Verwendung zu finden haben, ist eine weitere Benachtheiligung Cisleithaniens erfolgt. Das Zollgefälle beläuft sich heute auf ca. 50 Millionen. Davon gehen in Cisleithanien ein etwa 43 Millionen, in Ungarn kaum 7 Mill. Das Verhältnis ist also hier nicht nur wie 70 zu 30, sondern wie 86 zu 14. Das ist die finanzielle Seite des Ausgleiches. Aber auch in volkswirtschaftlicher Beziehung haben wir, sei es durch ungünstige Bestimmungen des Ausgleiches, sei es durch Handhabung und Interpretation desselben vielfach von Ungarn zu leiden. Ich erinnere nur an den famosen Mahlverkehr, der unsere Mühlenindustrie an den Rand des Abgrundes brachte, an die vertragswidrigen Refactien, an die Schwierigkeiten die der österreichischen Schiffahrt auf der Donau bereitet werden u.s.w. u.s.w. Und wie sieht es mit unseren Rechten und wie mit unserem Einfluss auf die Geschicke des Reiches aus? Sehen Sie, abgesehen von all den großen und schweren Nebenlasten, die uns aufgeladen sind, zahlen wir 68%, die Ungarn 32%. Was aber unsere Rechte und unseren Einfluss betrifft, so wären wir, wie will ich sagen, fast froh, wenn wir wenigstens die umgekehrte Quote für uns gesichert hätten. (Rudigier: Bravo !) In dieser Beziehung lässt man uns nicht einmal 30%, die Ungarn sind diesbezüglich mit 7O% nicht zufrieden, sondern sie wollen allein Herr und Meister sein. (Rufe: Sehr wahr!) Das zeigt sich z. B. schon hinsichtlich unserer auswärtigen Beziehungen. Offenbar dem übermäßigen Einflüsse der Ungarn ist es zuzuschreiben, dass wir schon seit v elen Jahren in .inem etwas gespannten Verhältnisse zu Russland uns befinden una uns daher theilweise auf zweifelhafte Freunde, wie z. B. Italien stützen müssen. Die Ungarn haben immer noch Vilagos nicht vergessen und wegen dieser ihrer Empfindlichkeit wird ein freundschaftliches Verhältnis der 2 Großmächte, wie es mehr als ein Jahrhundert bestanden und großen Stürmen der Zeit Trotz geboten hat, verhindert. Es liegt, wenn wir von Ungarn absehen, gar kein Grund vor, warum Österreich und Russland nicht Seite an Seite im Bunde mit dem mächtigen Deutschland für den Frieden Europas einstehen, dadurch eine allgemeine Abrüstung erwirken und veranlassen könnten, dass Milliarden, die jetzt dem 44 V. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 7. Periode 1896. Moloch „Militarismus" geopfert werden müssen, zur Hebung der Volkswohlfahrt verwendet werden könnten. (Rufe: Bravo!) Die Russen gelüstet es gewiss nicht etwa unser Stück Polen zu verschlingen, sie dürften an dem ihrigen genug haben und uns geht es sicher auch so. Hinsichtlich der orientalischen Frage würde sich schon ein Modus finden lassen, der unsere, wie die Interessen Russlands wahrt. Wenn wir mit Russland nicht auf gutem Fuße stehen, freut sich nur der Dritte, nämlich England, welchem wir und andere Reiche mit dem Herzblut unserer Söhne die Kastanien aus dem Feuer holen sollen. Unsere Handelsbeziehungen zum Orient würden bei stärkerem russischen Einflüsse gewiss weniger leiden, als bei der sich dort geltend machenden Hegemonie Englands. Den überwiegenden Einfluss Ungarns auf unsere auswärtigen Beziehungen halte ich sonach für verderblich und unsere vitalsten Interessen schädigend. (Bravo-Rufe.) Der unheilvolle Einfluss der Ungarn hat sich im abgelaufenen Jahre auch gelegentlich der Nuntiusaffaire gezeigt. Wäre der Gesandte einer Großmacht damals so behandelt worden, wie der Gesandte des hl. Vaters von der ungarischen Regierung, wer weiß, ob wir nicht in einen blutigen Krieg verwickelt worden wären. Aber die Ungarn blieben Meister, und weil ihnen der tüchtige, um den Frieden und um das Reich so hochverdiente Minister des Äußern Graf Kalnoky die Wahrheit in unverblümten Worten zu sagen getraute, wurde er gestürzt und Banffy blieb Herr des Schlachtfeldes. Das Vorgehen der ungarischen Regierung war in dieser Richtung aber zudem auch ein Schlag nicht etwa nur gegen die Katholiken Ungarns, sondern auch gegen die von ganz Cisleithanien. Die ungarische Regierung behandelte den hl Vater wie eine fremde Macht und verlangte, dass dessen Abgesandter, der apost. Nuntius, nicht direct mit den Bischöfen und Gläubigen verkehre, sondern nur durch Vermittlung mit der Regierung Diesen Standpunkt verurtheilen wir Katholiken auf das Entschiedenste. Der hl. Vater ist für uns keine fremde Macht, er ist der Stellvertreter Gottes, er ist unser Vater, Lehrer und Führer durch dieses Erdenthal und wir wollen frei und ungehindert mit ihm und seinem Gesandten verkehren, wir brauchen dazu nicht die alles Feuer der Liebe erstickende und ertödtende Vermittlung einer bureaukratischen Regierung. (Lebhafte BravoRufe.) Aber mit dem ist es noch nicht genug. Der Einfluss der Ungarn erstreckt sich auch auf unsere inneren Angelegenheiten. Ist es ja ein öffentliches Geheimnis, dass die famose Goldwährung, die uns bisher nur ein größeres Agio, über 200 Millionen Schulden und über 8 Millionen jährlicher Mehrausgaben an Zinsen gebracht hat, uns durch die Macht Ungarns aufgedrängt wurde. Soll ich noch darauf hinweisen, dass während in Ungarn die dortige Regierung mit dem gegen unsere erhabene Dynastie intriguierenden Maulhelden Kossuth liebäugelt, bei uns in Cisleithanien für einen ehrlichen Volksmann, dessen Herz gleich warm für das Volk, wie für Gesammtösterreich schlägt, nur aus dem Grunde die Bestätigung der ihm durch das Vertrauen des Volkes übertragenen Würde und Stelle nicht in Vorschlag gebracht wird, weil dadurch die Ungarn unangenehm berührt würden und ein Wölkchen auf die sogenannte Millenniumsfeier Ungarns fallen könnte. Ich glaube sonach dargethan zu haben, dass wir Ungarn gegenüber einerseits in mehrfacher Beziehung financiell zu sehr belastet sind, und dass andererseits der Einfluss, dasübergewicht, Ungarns, nach Innen und Außen zu groß und für unsere Interessen gefährlich geworden sind. Solche Zustände zu sanieren, soll durch einen gerechten Ausgleich geschehen. Wir wollen uns zwar der Hoffnung hingeben, dass die jetzige Regierung, die ja als eine starke angesehen wird, ohne Aufforderung ihre ganze Kraft einsetzen werde, um die Interessen Cisleithaniens im vollen Umfange zu wahren. (Rudigier: Gebe Gott, ja!) Aber sie braucht einen starken Rückhalt, um im Kampfe mit den in ihrer bisherigen Übermacht verwöhnten Ungarn zu bestehen. Dieser Rückhalt soll in den Kundgebungen aller Länder und aller Parteien um Beseitigung des jetzigen Zustandes bestehen und in diesen Kundgebungen dürften auch die Ungarn den Ernst der Situation erkennen, indem ihnen klar werden wird, dass wir den Kampf nicht scheuen werden, wenn sie uns die Hand zu einem ehrenhaften, gerechten Ausgleich nicht bieten wollen. V. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 7. Periode 1896. 47 sollen. Ich für meine Person theile diese drei Erwägungen, welche der Herr Antragsteller vorgebracht hat. Das, was Herr Dr. Waibel wünscht, nämlich dass die Sache in der Schulbehörde erwogen werde, das kommt von sich selbst. Wir geben nämlich nur einen Wunsch bekannt und dieser Wunsch wird dort naturgemäß in Erwägung gezogen. Vielleicht wird dabei auch der weitere Gedanke in Erwägung gezogen werden, ob es nicht zweckmäßig wäre, auch andere Bezirke zu theilen. Ich glaube, dass wir dem zur Sprache gebrachten und mit drei Gründen versehenen Anträge ohne Bedenken die Zustimmung ertheilen können. Fink: Ich stimme dem vom Herrn Pfarrer Rudigier gestellten Anträge aus den von ihm vorgebrachten Gründen bei. Dass ich für den Bregenzerwald keinen diesbezüglichen Antrag stelle, hat seinen Grund darin, weil ich diesfalls mit den Lehrern keine Rücksprache gepflogen habe, persönlich habe ich aber die Anschauung, und es wird sich gewiss auch in der Folge empfehlen, dass auch dieser Bezirk getrennt wird. Es kommt da besonders für unseren Bezirk zu den vorgebrachten Gründen noch der weitere dazu, nämlich die weite Entfernung. Ich glaube, dass auch das ein Grund wäre, der vom Schulstandpunkte aus in Betracht gezogen werden muss, denn ich weiß, dass es vorgekommen ist, dass Lehrer, welche aus dem inneren Bregenzerwald heraus kamen, um an einer BezirkslehrerConferenz theilzunehmen, eine ganze halbe Woche nicht Schule halten konnten. Ich glaube auch von diesem Standpunkte aus muss die Schulbehörde dafür sein, dass auch in unserem Bezirke eine Theilung vorgenommen wird. Es scheint mir aber nicht nothwendig zu sein, dass heute auch diesfalls ein specieller Antrag gestellt wird, denn durch den bereits gestellten Antrag wird die Schulbehörde aufmerksam und wird dann vielleicht selbst zur Einsicht kommen, dass es besser ist, überall eine Theilung vorzunehmen, und es wird für die Landesvertretung in späterer Zeit sich wieder die Gelegenheit bieten, weitere diesbezügliche Anträge zu stellen. Aus diesen Gründen stimme ich dem Anträge des Herrn Pfarrer Rudigier bei. Landeshauptmann: Wünscht noch Jemand das Wort? — Nachdem sich Niemand mehr zum Worte meldet, so ist die Debatte geschlossen und ich ertheile das Wort dem Herrn Berichterstatter. Martin Thurnher: Gegen den Antrag, der von mir namens des Landesausschusses gestellt wurde, ist keine Bemerkung oder Einwendung gemacht worden und ich habe diesbezüglich sonach nichts weiters vorzubringen. Was die vom Herrn Pfarrer Rudigier beantragte Resolution anbelangt, so habe ich gegen dieselbe nichts einzuwenden, im Gegentheile, ich kann sie dem h. Hause zur Annahme empfehlen. Die Bemerkungen des Herrn Abg. Dr. Waibel wären dann berechtiget, wenn statt einer Resolution sogleich ein Antrag auf Streichung der Mehrforderung gestellt worden wäre. Dann wäre es am Platze, dass man zuerst die Gründe erfahren sollte, welche die Schulbehörden zu diesem Vorgehen bestimmt haben, nachdem aber nur ein Wunsch ausgesprochen wird, so wüsste ich nichts, was uns hindern sollte, diese Resolution anzunehmen. Die Schulbehörde wird die Sache prüfen und die ihr richtig erscheinende Entscheidung treffen. Wenn dieser Wunsch Berücksichtigung erfährt und sich herausstellt, dass auch in anderen Bezirken gleiche Wünsche vorhanden sind, so wird die Schulbehörde sicher auch nicht säumen, an sie gelangende diesbezügliche Wünsche möglichst zu berücksichtigen. In diesem Sinne empfehle ich den Landesausschuss-Antrag und die vom Herrn Pfarrer Rudigier gestellte Resolution zur Annahme. Landeshauptmann: Ich schreite nun zur Abstimmung über den Antrag des Landes-Ausschusses und ersuche jene Herren, welche demselben beipflichten, sich von den Sitzen zu erheben. — Einstimmig angenommen. Nun kommt die Abstimmung über die vom Herrn Pfarrer Rudigier eingebrachte Resolution. (Liest dieselbe.) Ich ersuche jene Herren, welche dieser Resolution die Zustimmung geben, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Majorität. Wir kommen nun zum nächsten Gegenstand der Tagesordnung, nämlich zum Berichte des Landes-Ausschusses betreffend das Gesuch der mensa academica in Wien um Subvention. 46 V. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 7. Periode 1896. vom praktischen Standpunkte des bequemeren Beikommens sich sehr empfiehlt; in Erwägung, dass eine solche Trennung das Schulbudget um ein Beträchtliches entlastet; in hauptsächlicher Erwägung endlich, dass eine von einer geringeren Anzahl Lehrer besuchte Conferenz zu einer wesentlich fruchtbringenderen Berathung durch intensivere Theilnahme aller Frequentanten geeigneter erscheint, wird den Schulbehörden der Wunsch ausgesprochen, den Conferenzbezirk Feldkirch-Dornbirn theilen zu wollen." Landeshauptmann: Wer wünscht noch weiter das Wort? Dr. Waibel: Weil dieser Antrag bloß für Dornbirn bestimmt ist, so möchte ich wissen, warum nicht Bludenz und Montavon, Bregenz und Bezau ebenfalls getheilt werden soll. Es muss doch ein gewisser Grund vorliegen, warum bloß diese Trennung beantragt wird. Wenn diese anderen beiden Bezirke zusammenwirken und es für nützlich erachtet wird, diesen Standpunkt aufrecht zu erhalten, so liegt in dieser beantragten Trennung ein besonderer Vortheil für diese Bezirke nicht. Es kann sich nicht darum handeln, ein paar Gulden zu ersparen, es kann sich nur um die Frage handeln, wird der Zweck besser erreicht, wenn man spaltet, oder wenn man lässt, was besteht. Die Schaffung von drei Schulbezirken, wie sie im vorigen Jahre eingeleitet worden ist, war ein begründeter Wunsch der Lehrerschaft. Angesichts der vielfach mangelhaften Besetzung der Lehrerstellen, wie wir aus einem früheren Berichte haben ersehen können, ist es ganz gewiss geboten, dass eine sehr intensive Aufsicht geschaffen wird. Das war nur so möglich, dass man die zwei Bezirke aufgab und drei schuf, wie sie schon früher bestanden haben, nämlich Bludenz, Feldkirch Und Dornbirn. Ich kann den Grund nicht einsehen, warum diese Einrichtung, nachdem sie kaum ins Leben gerufen worden ist, wieder in einer Beziehung zerstört werden soll. Aus diesen Ausführungen können die Herren entnehmen, dass ich der Resolution des Herrn Pfarrers Rudigier, wenn mich die weiteren Ausführungen nicht umstimmen, nicht beistimmen kann. Rudigier: Es lässt sich in meritorischer Beziehung gegen die Ausführungen des Hrn. Dr. Waibel nichts einwenden. Ich habe meine Resolution hauptsächlich in Betreff Feldkirch und Dornbirn eingebracht, weil ich die Verhältnisse meines Wahlbezirkes besser kenne und durch den persönlichen Verkehr mit der Lehrerschaft dieses Bezirkes darauf gekommen bin, dass es sich als wünschenswert herausstellt, wenn diese Bezirke getrennt werden. Ich habe nichts dagegen, wenn auch andere politische Bezirke in gleicher Weise gespalten werden, denn ich gehe von der Ansicht aus, dass die BezirksSchulinspectoren viel leichter sich an den betreffenden Conferenzort des Gerichtsbezirkes begeben können, als es den Lehrern zugemuthet werden kann, dass sie die oft beschwerlichen Reisen machen. Ich sage nicht der Kosten wegen, weil dieselben auf die Schultern des Landes fallen. Von dieser Ansicht geleitet, muss ich noch einmal zu Gunsten meiner Resolution mich aussprechen, ich habe aber, wie gesagt, nichts dagegen, wenn auch andere politische Bezirke in je zwei Gerichtsbezirke als Conferenzorte getheilt werden. Dr. Waibel: Diese Frage ist so beschaffen, dass wir, die wir nicht zum Lehrfach gehören und demselben auch nicht so nahe stehen, als es zur Beurtheilung wünschenswert wäre, kaum in der Lage sind, ein sicheres Urtheil darüber abzugeben. Ich glaube, dass, wenn schon der Gedanke auf Einbringung einer Resolution besteht, so sollte man dieselbe in einer andern Weise vortragen. Man sollte beantragen, dass bezüglich dieser drei Bezirke der Landesschulrath einvernommen werden soll, was er über eine solche Trennung von Feldkirch und Dornbirn für ein Urtheil abgibt und erst dann würde ich die Sache für reif erachten zur Beschlussfassung, wenn dieses wichtige Gutachten vorliegen würde. Ich spreche mich dann vielleicht zu Gunsten der Trennung aus, werde aber heute gegen den Antrag des Herrn Pfarrer Rudigier stimmen. Johann Thurnher: Der Herr Abgeordnete Dr. Waibel hat in gewisser Beziehung recht, wenn es sich darum handeln würde, dass wir da etwas beschließen sollten über die schließliche Vollführung dieses Wunsches, aber nachdem es sich hier nur darum handelt, einen Wunsch auszusprechen, der in dreifacher Weise begründet ist und von keiner Seite angefochten wurde, so glaube ich, dass wir diese Gründe theilen und dem Anträge zustimmen V. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 7. Periode 1896. 47 sollen. Ich für meine Person theile diese drei Erwägungen, welche der Herr Antragsteller vorgebracht hat. Das, was Herr Dr. Waibel wünscht, nämlich dass die Sache in der Schulbehörde erwogen werde, das kommt von sich selbst. Wir geben nämlich nur einen Wunsch bekannt und dieser Wunsch wird dort naturgemäß in Erwägung gezogen. Vielleicht wird dabei auch der weitere Gedanke in Erwägung gezogen werden, ob es nicht zweckmäßig wäre, auch andere Bezirke zu theilen. Ich glaube, dass wir dem zur Sprache gebrachten und mit drei Gründen versehenen Anträge ohne Bedenken die Zustimmung ertheilen können. Fink: Ich stimme dem vom Herrn Pfarrer Rudigier gestellten Anträge aus den von ihm vorgebrachten Gründen bei. Dass ich für den Bregenzerwald keinen diesbezüglichen Antrag stelle, hat seinen Grund darin, weil ich diesfalls mit den Lehrern keine Rücksprache gepflogen habe, persönlich habe ich aber die Anschauung, und es wird sich gewiss auch in der Folge empfehlen, dass auch dieser Bezirk getrennt wird. Es kommt da besonders für unseren Bezirk zu den vorgebrachten Gründen noch der weitere dazu, nämlich die weite Entfernung. Ich glaube, dass auch das ein Grund wäre, der vom Schulstandpunkte aus in Betracht gezogen werden muss, denn ich weiß, dass es vorgekommen ist, dass Lehrer, welche aus dem inneren Bregenzerwald heraus kamen, um an einer BezirkslehrerConferenz theilzunehmen, eine ganze halbe Woche nicht Schule halten konnten. Ich glaube auch von diesem Standpunkte aus muss die Schulbehörde dafür sein, dass auch in unserem Bezirke eine Theilung vorgenommen wird. Es scheint mir aber nicht nothwendig zu sein, dass heute auch diesfalls ein specieller Antrag gestellt wird, denn durch den bereits gestellten Antrag wird die Schulbehörde aufmerksam und wird dann vielleicht selbst zur Einsicht kommen, dass es besser ist, überall eine Theilung vorzunehmen, und es wird für die Landesvertretung in späterer Zeit sich wieder die Gelegenheit bieten, weitere diesbezügliche Anträge zu stellen. Aus diesen Gründen stimme ich dem Anträge des Herrn Pfarrer Rudigier bei. Landeshauptmann: Wünscht noch Jemand das Wort? — Nachdem sich Niemand mehr zum Worte meldet, so ist die Debatte geschlossen und ich ertheile das Wort dem Herrn Berichterstatter. Martin Thurnher: Gegen den Antrag, der von mir namens des Landesausschusses gestellt wurde, ist keine Bemerkung oder Einwendung gemacht worden und ich habe diesbezüglich sonach nichts weiters vorzubringen. Was die vom Herrn Pfarrer Nudigier beantragte Resolution anbelangt, so habe ich gegen dieselbe nichts einzuwenden, im Gegentheile, ich kann sie dem h. Hause zur Annahme empfehlen. Die Bemerkungen des Herrn Abg. Dr. Waibel wären dann berechtiget, wenn statt einer Resolution sogleich ein Antrag auf Streichung der Mehrforderung gestellt worden wäre- Dann wäre es am Platze, dass man zuerst die Gründe erfahren sollte, welche die Schulbehörden zu diesem Vorgehen bestimmt haben, nachdem aber nur ein Wunsch ausgesprochen wird, so wüsste ich nichts, was uns hindern sollte, diese Resolution anzunehmen. Die Schulbehörde wird die Sache prüfen und die ihr richtig erscheinende Entscheidung treffen. Wenn dieser Wunsch Berücksichtigung erfährt und sich herausstellt, dass auch in anderen Bezirken gleiche Wünsche vorhanden sind, so wird die Schulbehörde sicher auch nicht säumen, an sie gelangende diesbezügliche Wünsche möglichst zu berücksichtigen. In diesem Sinne empfehle ich den Landesausschuss-Antrag und die vom Herrn Pfarrer Rudigier gestellte Resolution zur Annahme. Landeshauptmann: Ich schreite nun zur Abstimmung über den Antrag des Landes-Ausschusses und ersuche jene Herren, welche demselben beipflichten, sich von den Sitzen zu erheben. — Einstimmig angenommen. Nun kommt die Abstimmung über die vom Herrn Pfarrer Rudigier eingebrachte Resolution. (Liest dieselbe.) Ich ersuche jene Herren, welche dieser Resolution die Zustimmung geben, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Majorität. Wir kommen nun zum nächsten Gegenstand der Tagesordnung, nämlich zum Berichte des Landes-Ausschusses betreffend das Gesuch der mensa academica in Wien um Subvention. 46 V. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 7^ Periode 1896. vorn praktischen Standpunkte des bequemeren Beikommens sich sehr empfiehlt; in Erwägung, dass eine solche Trennung das Schulbudget um ein Beträchtliches entlastet; in hauptsächlicher Erwägung endlich, dass eine von einer geringeren Anzahl Lehrer besuchte Conferenz zu einer wesentlich fruchtbringenderen Berathung durch intensivere Theilnahme aller Frequentanten geeigneter erscheint, wird den Schulbehörden der Wunsch ausgesprochen, den Conferenzbezirk Feldkirch-Dornbirn theilen zu wollen." Landeshauptmann: Wer wünscht noch weiter das Wort? Dr. Waibel: Weil dieser Antrag bloß für Dornbirn bestimmt ist, so möchte ich wissen, warum nicht Bludenz und Montavon, Bregenz und Bezau ebenfalls getheilt werden soll. Es muss doch ein gewisser Grund vorliegen, warum bloß diese Trennung beantragt wird. Wenn diese anderen beiden Bezirke zusammenwirken und es für nützlich erachtet wird, diesen Standpunkt aufrecht zu erhalten, so liegt in dieser beantragten Trennung ein besonderer Vortheil für diese Bezirke nicht. Es kann sich nicht darum handeln, ein paar Gulden zu ersparen, es kann sich nur um die Frage handeln, wird der Zweck besser erreicht, wenn man spaltet, oder wenn man lässt, was besteht. Die Schaffung von drei Schulbezirken, wie sie im vorigen Jahre eingeleitet worden ist, war ein begründeter Wunsch der Lehrerschaft. Angesichts der vielfach mangelhaften Besetzung der Lehrerstellen, wie wir aus einem früheren Berichte haben ersehen können, ist es ganz gewiss geboten, dass eine sehr intensive Aufsicht geschaffen wird. Das war nur so möglich, dass man die zwei Bezirke aufgab und drei schuf, wie sie schon früher bestanden haben, nämlich Bludenz, Feldkirch und Dornbirn. Ich kann den Grund nicht einsehen, warum diese Einrichtung, nachdem sie kaum ins