18960131_lts013

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Letzte Änderung 03.07.2021, 11:07
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp07,lts1896,lt1896,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 13. Sitzung am 31. Januar 1896, unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 20 Abgeordnete. Abwesend: Herr Krisch. Regierungsvertreter: Herr Hofrath Graf St. Julien-Wallsee. Beginn der Sitzung 10 Uhr 15 Min. Vormittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die Sitzung für eröffnet und ersuche um Verlesung des Protokolles der letzten Sitzung. (Secretär verliest dasselbe.) Wird gegen die Fassung des Protokolles eine Einwendung erhoben? — Es ist nicht der Fall, somit betrachte ich dasselbe als genehmiget. Der Herr Abgeordnete Reisch hat sich wegen dringender Gemeindeangelegenheiten für die heutige Sitzung entschuldiget. Wir kommen nun zur Tagesordnung. Auf derselben steht als einziger Gegenstand der Bericht des Finanz-Ausschusses über den Rechenschaftsbericht des LandesAusschusses. Ich ersuche den Herrn Referenten, Abgeordneten Kohler, die Berichterstattung zu übernehmen. Wir werden, wie in früheren Jahren bei der Verhandlung über diesen Bericht in der Weise vorgehen, dass d.er Herr Berichterstatter den Bericht verliest und dort, wo keine Anträge gestellt werden, werde ich eine kleine Pause eintreten lassen, entweder nach der Gesammtrubrik oder, wie beispielsweise ad. I. c. bei jedem einzelnen Punkte. Wenn sich Niemand zum Worte meldet, wird mit der Verlesung fortgefahren, sollte aber einer der Herren zu einem dieser Punkte zu sprechen wünschen, so bitte ich, sich zum Worte 172 XIII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session, 7. Periode 1896. zu melden. Dort, wo formelle Anträge gestellt sind, werde ich selbstverständlich nach Schluss der Debatte abstimmen lassen. Ich ersuche nun den Herrn Berichterstatter, mit der Verlesung des Berichtes zu beginnen. Kohler: (liest I. über die Ausführung der vollziehbaren Landtagsbeschlüsse der letzten Session. A. Jener, welche der Allerhöchsten kaiserlichen Sanction bedürfen. 1., 2., 3. und 4. Beilage L.) Dr. Waibel: Ich bin begreiflicherweise sehr gerne bereit, dem Anträge bezüglich der Punkte 1. 2. und 4. die Zustimmung zu geben, aber bei der Haltung, die ich gegenüber der Beschlussfassung über die Landesumlagen eingenommen habe, kann ich diesem Punkte meine Zustimmung nicht geben. (Martin Thurnher: Schadet nichts!) Andreas Thurnher: Ich habe im Namen der Herren Abgeordneten Fink, Bösch, Martin Thurnher, Johannes Thurnher, Rüs, Welte und Schapler und in meinem Namen das Erklären abzugeben, dass wir nur die unter 1., 2. und 3. angeführten Punkte zur befriedigenden Kenntnis zu nehmen in der Lage sind. Nägele: Ich bin natürlich mit den im Berichte des Finanz-Ausschusses angeführten ersten drei Punkten einverstanden. Bei der Verisication dieses Berichtes war mir aber beim 4. Punkte das Wort „befriedigend" zuviel und es ist mir auch heute zuviel und deshalb schließe ich mich der Erklärung des Herrn Vorredners an. Landeshauptmann: Wünscht noch Jemand das Wort? — Da dies nicht der Fall ist, bitte ich mit der Verlesung fortzufahren. Kohler: (liest a. b.) v (Ad. I. B. Über die Ausführung der Landtagsbeschlüsse nach §§ 18 und. 19 der Landes-Ordnung, die von Seite der h. k. k. Ministerien . . , . zur Kenntnis -nehmen.) — (Über die weiteren im Berichte .... entgegengesehen werden.) Landeshauptmann: Wünscht der Herr Abg. Fritz zu dem Punkte „Reform des Gebührengesetzes" das Wort? Fritz: Nein, sondern zum Punkte „Ausscheidung des Rauschbrandes aus der Milzbrandform." Landeshauptmann: Dann bitte ich, das Wort zu ergreifen. Fritz: Bei diesem Punkte muss ich mir einige Worte zu bemerken erlauben. Die hier erwähnte Frage der Ausscheidung des Rauschbrandes aus der Milzbrandform, die schon so lange Jahre behängt, sollte denn doch endlich einmal durch eine befriedigende Erledigung entschieden werden, und ich möchte daher an die h. Negierung die Anfrage richten, ob diese Erledigung denn nicht in naher Aussicht steht. Nägele: Ich habe in Betreff der Reform des Gebührengesetzes früher etwas sagen wollen, ich verzichte daher vorerst auf das Wort. Welte: Ich kann die Anregung des Herrn Abgeordneten Fritz nur bestätigen und erwarte auch dringend, dass diese Frage ehestens eine günstige Erledigung finde. Landeshauptmann: Ich bitte weiter zu lesen. Kohler: (liest: Was insbesondere die Reform . . . . hinzuwirken.) Landeshauptmann: Wünscht Jemand zu diesem Anträge das Wort? Nägele: Der hohe Landtag hat in der 13. Sitzung des vorigen Jahres den Beschluss gefasst, die h. Regierung aufzufordern, dahin zu wirken, dass von den Behörden, namentlich bei Bemessung der Gebühren die Allerh. Entschließung vom 11. Januar 1860 genau im Auge zu behalten und ferner, dass auch das Gebürengesetz entsprechend abgeändert werde. Anknüpfend an dieses liegt mir und sicher auch meinen Collegen heute noch etwas Anderes auf dem Herzen, nämlich das ist die endlose Verschleppung der Gebührenbemessungen bei Erbsübertragungen von TodesXIII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session, 7. Periode 1896. 173 wegen. Es kann z. B. vorkommen, dass nach Beendigung der gerichtlichen Verlassabhandlung ein halbes, dreiviertel, ja fast ein ganzes Jahr von der Finanz-Bezirksdirection, der die weitere Arbeit obliegt, kein Zahlungsauftrag herabkommt. Ich bin gewöhnlich Schriftenempfänger für Schweizer und bekomme dann vom Bezirksgerichte Dornbirn die Verständigung, dass die Einantwortung erfolge, sobald der Nachweis über die erfolgte Zahlung der Übertragungsgebüren erbracht sei. Auf was für einem Rechtstitel diese Maßregel beruht, weiß ich nicht. Am 2. Mai 1895 bekam ich vom Bezirksgerichte im vorgesagten Sinne eine Verständigung, bis heute ist leider noch kein Zahlungsauftrag erfolgt. Ein weiterer Fall ist mir vor etwa 4 oder 5 Monaten als Schriftenempfänger zur Kenntnis gekommen. Trotzdem die Partei zwei bis dreimal an die Finanz-Bezirksdirection geschrieben hat, man möge ihr den Zahlungsauftrag schicken, weil sie die Einantwortung nicht bekomme, bevor sie nicht die Nachlassgebüren bezahlt habe, — man wollte nämlich Grundstücke wieder verkaufen — ist bisher leider auch nichts gekommen. Dass durch solche Verschleppungen und Hemmungen eine Schädigung der Partei eintritt, das ist wohl selbstverständlich. Ich weiß, wie bereits gesagt, nicht, wie es eigentlich kommt, dass die Bezirksgerichte die Einantwortungen nicht ausfolgen lassen, bevor die Übertragungsgebüren nicht bezahlt sind. Was meine Stellung als Vorsteher in Gaißau anbelangt, so muss ich sagen, dass alle Schweizer, welche da unten an der Grenze in Verlassenschafts-Angelegenheiten einen Anstand haben, zu mir kommen und alle 8, 14 Tage fragen, ob noch nichts gekommen sei oder ob die Sache nicht vorwärts gehe. Ich kann ihnen aber nichts anderes sagen, als dass noch nichts vorwärts gegangen sei. Ich komme da in eine gewiss nicht beneidenswerte Lage, denn die Leute fangen an zu schimpfen und ich weiß nicht, ob ich aus lauter Patriotismus und gegen meine Überzeugung unsere Behörden in Schutz nehmen oder den Leuten recht geben soll. Früher, als die «Steuerämter Gebürenbemessungsbehörde waren, war dies, ich will nicht sagsn immer, aber meistentheils viel günstiger. Ich bin der vollsten Überzeugung, dass auch die Steuerämter mit der unendlichen Verschleppung, welche die FinanzbezirksDirection beobachtet, auch nicht einverstanden sind und ich würde dringend wünschen, dass da Wandel geschaffen werde und stelle folgenden Antrag: „Die k. k. Regierung wird dringend aufgefordert, Vorsorge zu treffen, dass die Gebürenbemessungen bei Vermögens-Übertragungen von Todeswegen, so rechtzeitig erfolgen, dass der Abschluss der Verlassenschafts - Abhandlungen, Vermögenstheilungen und Zuweisungen nicht, wie bisher, verzögert werde". Landeshauptmann: Wer wünscht noch weiter das Wort? Welte: Ich habe weder gegen den Antrag des Finanzausschusses etwas einzuwenden, noch gegen den Antrag des Herrn Abgeordneten Nägele, weil ich damit vollkommen einverstanden bin. Ich muss aber in Erwägung dessen, was der Herr Abgeordnete Nägele gesagt hat, noch weiter bemerken, dass es jedenfalls ein großer Missstand ist, dass die Erledigungen der Recurse gegen Gebürenvorschreibungen oft Jahre lang auf sich warten lassen. Damit die h. Regierung in dieser Hinsicht Wandel schaffe, erlaube ich mir zum Anträge des Herrn Nägele folgenden Zusatzantrag zu stellen: „Desgleichen wird Hochdieselbe aufgefordert, zu veranlassen, dass die Erledigung der Recurse wider die Gebürenvorschreibungen ohne unnöthige Verzögerung erfolge". Landeshauptmann: Wer wünscht noch weiter das Wort? Fink: Ich möchte die von den Herren Abg. Nägele und Welte gestellten Anträge unterstützen und bezüglich des letzteren noch besonders hervorheben, dass im Falle, als diese Gebürenrecurse solange nicht erlediget werden, was sehr häufig geschieht, die Parteien vielfach zu kurz kommen. Es ist bekannt, dass diese Taxen schon nach 30 Tagen nach der Vorschreibung eingezahlt werden müssen, und, wenn auch das Gebürengesetz die Bestimmung enthält, dass für unrichtig eingezahlte Gebüren in gewissen Fällen vom Staate Verzugszinsen zu bezahlen sind, so ist es doch auch bekannt, dass die Parteien dies in den allermeisten Fällen nicht wissen und die Verzugszinsen auch gar nicht ansprechen, und wenn die Parteien nicht ausführlich bei solchen Abschreibungen die im Recurswege 174 XIII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session, 7. Periode 1896. erfolgte Rückvergütung der Verzugszinsen verlangen, so ist der Staat wieder so nobel, dass er keine Verzugszinsen rückvergütet. Es wäre schon aus dem Grunde ganz am Platze, dass von Seite der Gebürenbemessungsbehörde, . beziehungsweise der Recursinstanz die Erledigung der Recurse möglichst bald erfolge, damit die Parteien nicht wegen Unkenntnis des ihnen zukommenden Rechtes zu Schaden kommen. Kohler: Diesen gestellten Anträgen kann ich als Berichterstatter nur meine vollste Zustimmung geben. Es ist allerdings richtig, und vielleicht gehen die Behörden von dieser Ansicht aus, dass uns die Zahlungsaufträge immer noch früh genug kommen, aber der andere Standpunkt muss auch berücksichtiget werden, dass, wenn.es sich einmal -um die Abwickelung einer Verlassenschaft handelt, es doch im Interesse der Betheiligten gelegen ist, dass diese Abwickelung mit möglichster Promptheit erfolge. Manchmal ist das geradezu dringend nothwendig. Von diesem Standpunkte aus müssen wir sehr wünschen, dass eine Besserung eintrete, denn das in den letzten Jahren stattgefundene Vorgehen hat entschieden in vielen Fällen eine Verschleppung der ganzen Angelegenheit herbeigeführt. Wie das geschehen wird, ist Sache der Regierung selbst. Dafür, dass die Einantwortungen immer erst nach geleisteter Zahlung der Gebüren den Parteien ausgefolgt werden, weiß ich auch den Grund nicht. (Johann Thurnher: Wegen Sicherstellung der Gebüren.) (Nägele: Sie würden sie auch sonst bekommen.) Ich glaube dieser Umstand hat für die Partei noch eine weitere Schwierigkeit, denn wenn die Partei die maßgebende Urkunde nicht hat, so ist sie auch nicht in der Lage, die Richtigkeit der Zahlungsaufträge zu prüfen. (Johannes Thurnher: Sehr richtig!) Dieser einzige Grund sollte bestimmend sein, dass, wenn die Partei auch die Originalurkunde nicht bekommt, ihr doch wenigstens eine Abschrift derselben unter allen Umständen auszufolgen wäre, sonst ist sie, wie gesagt, nicht in der Lage, die Richtigkeit des Zahlungsauftrages zu prüfen. Ich kann daher die beiden gestellten Anträge nur wärmstens' zur Annahme empfehlen. Landeshauptmann: Ich schreite nun zur Abstimmung und zwar zunächst über den Antrag des Herrn Abgeordneten Nägele, welcher tautet (Verliest denselben.) Ich ersuche jene Herren, welche diesem Anträge die Zustimmung geben, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Einstimmig angenommen. Hiezu beantragt der Herr Abgeordnete Welte folgenden Zusatz. (Liest denselben.) Ich ersuche jene Herren, welche diesem Anträge beistimmen, sich von den Sitzen zu erheben. Ebenfalls einstimmig angenommen. Nun kommt noch der Ausschussantrag zur Abstimmung und ich ersuche jene Herren, welche diesem Anträge beistimmen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Ebenfalls einstimmig angenommen. Rudigier: Ich bitte um das Wort zu einem anderen früheren Punkte, der mit Rücksicht auf die Verhandlung zurückgesetzt wurde. Landeshauptmann: Ja das ist richtig. Der Herr Berichterstatter hat zuerst die einzelnen hier angeführten Punkte und dann den gestellten Antrag verlesen und es haben einige der Herren zu dem Punkte , , Reform des Gebürengesetzes" das Wort ergriffen und wurde über die gestellten Anträge abgestimmt. Jetzt kommt noch der Punkt über Sonntagsheiligung, Behandlung der Soldaten ?c. zur Verhandlung. Ich bitte also das Wort zu ergreifen. Rudigier: Ich habe schon durch mehrere Monate hindurch den Vorsatz gehabt, im hohen Landtage diesbezüglich eine Interpellation einzubringen, eventuell einen Antrag zu stellen, in dieser leidigen Angelegenheit, welche auch im Vorjahre in sehr ernster Form zur Sprache gebracht wurde. Ich werde dies aber nicht thun und zwar gestützt auf die Erfahrung, dass die Anregungen, welche zu Gunsten der Söhne unseres Volkes gemacht wurden, doch kein Gehör finden. Es ständen mir Daten zur Verfügung, es sind das hauptsächlich solche Daten, welche in der öffentlichen Presse zur Sprache gekommen sind, in Bezug auf die vollständige Behinderung der XIII. Sitzung des Vorarlberger Landtages, vi. Session, 7. Periode 1896. 175 Soldaten an der Sonntagsheiligung von Seite der vorgesetzten Behörden, in Bezug auf die Misshandlung der Soldaten und in Bezug auf den Duellunfug. Ich will da die Herren gar nicht behelligen mit der Vorlesung dieser Daten, welche durch die öffentliche Presse zur Kenntnis gelangt sind und welche gewiss auch die berufenen Kreise bei der Regierung insbesondere die Militär-Instanzen erfahren haben. Ich muss es wirklich sehr bedauern, dass auch auf diesen Punkt in Bezug auf den vorjährigen Act des Landes-Ausschusses bisher noch keine Erledigung herabgelangt ist. Johann Thurnher: Der hochwürdige Herr Vorredner nimmt genau denselben Standpunkt ein, welchen ich im vorigen Jahre bei der Wehrdebatte eingenommen habe. Da hilft aber das bloße Jammern nichts, da muss man den Muth haben, Nein zu sagen. Landeshauptmann: Wenn Niemand mehr das Wort wünscht, so bitte ich, mit der Verlesung weiter zu fahren. Kohler: (liest: In Betreff der LandtagsBeschlüsse .... Kenntnis genommen werden.) Bösch: Es ist da im Berichte des FinanzAusschusses gesagt, dass über die Einbeziehung des Plisadonatobels bei Klösterle, des Klausbaches und der Dornbirner-Ach mit ihren Zuflüssen in die Wildbachverbauung Beschlüsse gefasst worden sind, aber von den drei anderen Zuflüssen des zukünftigen Vorarlberger Binnencanales ist nichts gesagt. Ich weiß nicht, wie das kommt, wahrscheinlich wird dieser Bau — was ich auch anerkennen kann — nicht in die erste Serie der Wildbachverbauung kommen, weil die Ausführung des Koblacher Canales nicht die erste Ausführung dieses Unternehmens der Rheinregulierung sein wird. Ich kann es begreifen, dass noch keine Erledigung herabgelangt ist. Ich möchte nur daran erinnern und bitten, dass der h. LandesAusschuss der Sache die möglichste Aufmerksamkeit zuwende, damit auch diese drei Zuflüsse, nämlich der Götzenbach, der Emsbach und der Seelachenbach, wie es im vorigen Jahre im volkswirtschaftlichen Ausschüsse besprochen wurde, gehörige Berücksichtigung finden, damit nicht der zur Entwässerung des Rheinthales bestimmte Koblacher Canal versandet wird und für die Dauer erhalten bleibe. Landeshauptmann: Ich bitte weiter zu lesen. Kohler: (liest: Ein gleiches dürfte der Fall sein .... Annahme gefunden haben.) Welte: Ich hatte über die Behandlung des Punktes I. B. die Ansicht, dass bei der Verhandlung Punkt für Punkt vorgegangen, also zuerst über die Punkte 1 bis 8 verhandelt wird. Ich hätte zu Punkt 8 etwas zu sprechen gehabt und ich möchte deshalb fragen, ob ich dies jetzt nicht nachholen kann. Landeshauptmann: Das hat keinen Anstand, ich bitte nur das Wort zu ergreifen. Welte: Nach Punkt 8 des Landes-Ausschussberichtes hat der h. Landtag in der Sitzung vom 15. Februar 1895 beschlossen, die Petition der Gemeinde-Vorsteher des Bezirkes Feldkirch um Erwirkung von Erleichterungen bei der Zuchtkälber-Einfuhr aus der Schweiz dem h. k. k. Ministerium des Innern befürwortend in Vorlage zu bringen. Nach diesem Berichte stellt es sich nahezu heraus, als ob da Erfolge erzielt worden wären. Das ist aber nicht der Fall. Zuerst hat die h. k. k. Statthalterei wohl erklärt, dass, wenn nicht ein allgemeines Einfuhrverbot bestehe, die Einfuhr von Zuchtkälbern zulässig sei, insbesondere, wenn aus den Erhebungen, welche beim Zollamte in Meiningen zu pflegen seien, hervorgehe, dass diesbezüglich ein Bedürfnis vorhanden sei. Weil nun aber die Gemeindevorsteher des Bezirkes Feldkirch Zweifel hatten, dass diese Erhebungen bei dem Zollamte ein günstiges Resultat haben werden, und zwar deshalb, weil die Einfuhr gewiss nicht eine so große gewesen ist, wie sie dann gewesen wäre, wenn die Einfuhr unter leichteren Umständen hätte erfolgen können, so haben dieselben am 20. November 1895 eine neue Eingabe an die h. k. k. Statthalterei gerichtet, mit dem Ersuchen, dass in den Monaten November, Dezember und Januar an jedem zweiten Donnerstag die Einfuhr gestattet werden möge. Darüber hat die h. Statthalterei direct an die 176 XIII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session, 7. Periode 1896. Gemeindevorstehung in Zwischenwasser folgendes eröffnet. Ich werde mir erlauben, diese Erledigung vorzulesen. (Liest.) „Die hohe k. k. Statthalterei hat unterm 17. ds. Mts. Zl. 28, 848 anher eröffnet, dass dem Ansuchen der petitionierenden Gemeinden wegen Festsetzung von bestimmten thierärztlichen Controlstagen an der Grenze bei Oberriet-Meiningen dermalen und zwar mit Rücksicht auf das gegenüber der Schweiz noch immer zu Recht bestehende Klauenvieheinfuhrverbot keine Folge gegeben werden kann. Hievon wird die Gemeindevorstehung mit dem Beifügen verständiget, dass die Festsetzung von thierärztlichen Controlstagen an der Schweizergrenze erst nach Auflassung des noch bestehenden Verbotes stattfinden wird." Zu jener Zeit herrschte in Meiningen die Klauenseuche und da war die Ansicht gerechtfertiget, dass deshalb die Einfuhr zu jener Zeit nicht gestattet worden ist. Nach der Erklärung der Behörde, d ass diese Seuche behoben sei, haben die Gemeindevorsteher die Ansicht gehabt, dass jetzt die Einfuhr ohne Anstand bewilliget werden könne und machten im kurzen Wege einen neuerlichen Versuch. Daraufhin hat die h. Statthalterei bedeutet, dass die Festsetzung der thierärztlichen Controlstage an der Schweizergrenze erst nach Auflassung des noch allgemein bestehenden Verbotes erfolgen könne. Nun war eigentlich das Ansuchen der Gemeindevorsteher des Gerichtsbezirkes Feldkirch, welches dieselben an den hohen Landtag gerichtet haben und von diesem fürwortlich an die h. Regierung gelangt ist, sowie auch die neue Eingabe der Gemeindevorsteher des Gerichtsbezirkes Feldkirch von gar keinem Erfolge. Zuerst war das Gerücht vorhanden, welches auch jetzt noch besteht, dass der Landwirtschaftsverein sich ganz passiv verhalte, respective dagegen gewesen sei. Nun hat der Herr Regierungsvertreter erklärt, dass das nicht so sei und auch die weiteren Auskünfte haben bestätiget, dass der Landwirtschaftsverein nicht gegen die Einfuhr von Zuchtkälbern war, und daher muss man um so mehr annehmen, dass die Schuld nur bei der Regierung liegt, dass sie den Wünschen der Bevölkerung diesbezüglich gar kein Gehör geschenkt hat. Sachliche Gründe werden gar keine vorgebracht, dass diesem Ansuchen nicht hätte stattgegeben werden können. Ich glaube, dass die h. Regierung neuerlich aufgefordert werden soll, diesem dringenden Wunsche der Bevölkerung zu entsprechen. Es sind das nicht nur so leere Worte, sondern es ist wirklich ein Bedürfnis, dass Zuchtkälber aus der Schweiz bezogen werden können. Nicht etwa, dass damit gesagt ist, es seien hier im Lande keine entsprechenden Zuchtkälber, aber zu wenig gutes Züchtungsmaterial ist vorhanden und dann wird und muss oft auch mindere Ware gezüchtet werden. Im Oberlande wird die Viehzucht so stark betrieben, dass die hiesigen Zuchtkälber nicht genügen, und es würde gewiss noch mehr Vieh gezüchtet, wenn gutes Zuchtmateriale aus der Schweiz bezogen werden könnte. Zudem wird unter solchen Umständen auch schlechte Waare gezüchtet, was, wenn Zuchtkälber aus der Schweiz eingeführt werden könnten, nicht der Fall wäre, weil von dort sicherlich nur gute Waare eingeführt werden würde. Es ist deshalb für die Hebung der Viehzucht von ganz besonderem Interesse, die Möglichkeit zu verschaffen, dass wir gute, schöne Zuchtware aus der Schweiz ohne Schwierigkeiten beziehen können. Ich erhebe deshalb folgenden Antrag: „Die h. k. k. Regierung wird neuerdings dringend ersucht, im Sinne der Beilage XLVIII. der stenographischen Protokolle vom Jahre 1895 die Einfuhr von Zuchtkälbern aus der Schweiz nach Vorarlberg künftighin bewilligen und möglichst erleichtern zu wollen." Landeshauptmann: Wer wünscht noch weiter das Wort? Bösch: Ich muss vorausschicken, dass ich die Ausführungen des Herrn Vorredners und dessen Antrag unterstütze und habe nur noch zu bemerken, dass in dieser Angelegenheit große Ungleichheiten vorkommen. Wir haben in Lustenau im Vorjahre etwa 150 oder 160 Zuchtkälber aus der Schweiz bezogen. Es besteht bei uns eine Viehzuchtgenossenschaft. Dann besteht auch eine MolkereiGenossenschaft, welche nebst der Viehzucht auch die Molkerei betreibt, d. h. die Milch in eine Sennerei gibt, wo sie entweder auf gemeinschaftlich Rechnung verwendet oder an einen L beliebigen verkauft wird. Nun ist es im heurigen Jahre vorgekommen, XIII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session, 7. Periode 1896. 177 dass die Viehzuchtgenossenschaft und zugleich auch die Molkerei-Genossenschaft ein Ansuchen gestellt haben um Bewilligung der Einführung von Zuchtkälber aus der Schweiz und das war frühzeitig geschehen, denn der Kälberbezug sollte mit 1. November offen stehen. Die Viehzuchtgenossenschaft hat diese Erlaubnis auch bekommen, aber die Molkereigenossenschaft, welche die gleichen Ziele verfolgt, musste noch 5 bis 6 Wochen warten und erst nach verschiedenen Betreibungen und nachdem man persönlich in dieser Angelegenheit nach Innsbruck gegangen ist, wurde die Bewilligung ertheilt. Man hat die Sache so lange nicht erlediget, bis der günstigste Zeitpunkt zur Einfuhr von Zuchtkälbern verstrichen war. Die Viehzuchtgenossenschaft hat dadurch einige Mitglieder bekommen, weil Manche unbedingt Kälber aus der Schweiz haben wollten, wurden sie zum Beitritt gezwungen. Das ist ganz recht, aber man schaut halt die Kosten einer solchen Genossenschaft an, denn wenn man nicht geeignetes Vieh hat, das in einer Genossenschaft Aufnahme finden kann, so hat die Sache keinen großen Zweck. Nun ist man sehr bestrebt, unsere Viehrasse zu verbessern, man ist aber auch überzeugt, dass nur durch frische Zufuhr von Zuchtkälbern aus der Schweiz ein ausgiebiger Erfolg erzielt werden kann. Es ist, wie gesagt, eine unklare Sache, warum da von der Behörde zwei genehmigte Genossenschaften, welche das gleiche Ziel anstreben, nur dass die eine auch Molkerei betreibt und Molkerei-Genossenschaft heißt, während die andere nur Viehzucht betreibt und deshalb den Titel Viehzuchtgenossenschaft hat, nicht gleichgestellt sind. Ich kann nur bedauern, dass so etwas vorkommt. Es sind Viele, die bei der Molkerei-Genossenschaft sind und den Kälberbezug erwirken wollten, geschädiget worden. Im Vorjahre wurden nur von der Molkereigenossenschaft ca. 100 Zuchtkälber aus der Schweiz eingeführt und Heuer, weil die Bewilligung zu spät einlangte, nur 10 Stück. Es sind Viele vom Ankaufe von Zuchtkälbern zurückgehalten worden, weil die Bewilligung nicht rechtzeitig eingelangt ist und dafür ist gar kein Grund angegeben, ganz ohne Grund ist diese Rückhaltung gemacht worden. Diesen Vorgang muss ich als einen ungleichen und als einen nicht correcten bezeichnen. Ich werde in dieser Richtung keinen Antrag stellen, nur soll dies hier im hohen Hause gesagt sein zur Unterstützung des Antrages meines Herrn Vorredners, weil die Oberländer gar keine Bewilligung erhalten haben, während uns die Einfuhr doch nicht ganz versagt wurde. Fink: Schon bei einer früheren Sitzung des h. Landtages habe ich darauf aufmerksam gemacht, dass im Lande Vorarlberg das Gerücht verbreitet sei, es habe der Vorarlberger LandwirtschaftsVerein gegen die beabsichtigte Einfuhr von Zuchtkälbern aus der Schweiz Stellung genommen. Ich habe ausdrücklich betont, dass ich das nur als Gerücht gehört habe und zwar hier im Lande, im Bregenzerwald nicht. Vom Herrn Regierungsvertreter ist nun darauf hingewiesen worden, dass dieses Gerücht nicht richtig sei, sondern dass der Vorarlberger Landwirtschafts-Verein in einem Falle, der im Bezirke Bregenz vorgekommen sei, eine andere Äußerung abgegeben habe, die dahin gegangen sei, dass der Vorarlberger LandwirtschaftsVerein nichts einzuwenden habe, wenn dermalen Zuchtkälber aus der Schweiz eingeführt werden, , sondern dass er diese Einführung vielmehr befürwortet habe. Es war mir deshalb sehr lieb, dass seitens des Herrn Regierungsvertreters diese Richtigstellung im h. Hause erfolgt ist. Es kann uns gewiss nur darum zu thun sein, dass solche falsche Gerüchte, welche nur dazu geeignet sind, den Vorarlberger Landwirtschafts-Verein zu verdächtigen, richtig gestellt werden. Ich bin heute in der Lage, dem h. Hause die Mittheilung zu machen, dass auch in jenem speziellen Falle, welchen der Herr Abgeordnete Welte angeführt hat, nämlich bezüglich des Ansuchens der Gemeinde-Vorsteher des Bezirkes Feldkirch, der Landwirtschafts-Verein nicht gegen die Einfuhr von Zuchtkälbern aus der Schweiz Stellung genommen, sondern dieselbe befürwortet hat, und ich glaube, es ist zur Richtigstellung der im Lande Vorarlberg diesfalls herrschenden Anschauung ganz am Platze, wenn ich die diesfällige Äußerung des Landwirtschafts-Vereines hier zur Verlesung bringe. Sie ist mir von der Vorstehung des LandwirtschaftsVereines zu diesem Zwecke zur Verfügung gestellt worden. Dieselbe' lautet: (Liest:) „Wie die ergebenst gefertigte Vereins-Vorstehung schon in einem früheren Falle an die k. k. Statthalterei berichtet hat, ist gegenwärtig, bei dem allseitig regen Bestreben die Rindviehzucht 178 X1IL Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session, 7. Periode 1896. zu heben, in Vorarlberg selbst nicht so viel schönes Zuchtvieh vorhanden, um den gewünschten Fortschritt mit thunlicher Beschleunigung bewerkstelligen zu können. Bis unsere Landwirte es erreichen konnten, den Abgang an schönen, der eigenen Rasse entsprechenden Exemplaren durch Ankauf im Lande selbst zu ergänzen, würden noch ziemlich viele Jahre vergehen, zumal nicht übersehen werden kann, dass die Nachfrage nach dem vorarlbergischen Braunvieh aus den anderen Kronländern eine große ist. Die Preise, welche von dorther bezahlt werden, vermag aber die große Anzahl der Kleinbauern nicht für den eigenen Stall aufzubringen. Auch steht das vorarlbergische Braunvieh in der Monarchie allein da, Abgänge könnten daher innerhalb der österreichischen Grenzen nur im Lande selbst gedeckt werden. Die angrenzende Schweiz hat nun in ihrem östlichen Theil einen so nahe verwandten Rindviehschlag, dass er beinahe als identisch mit dem unsrigen zu betrachten ist, man verlangt aber dort für erwachsene Thiere noch viel höhere Preise, als bei uns. Die Folge dieser Umstände ist also natürlicherweise die, dass man sich bemüht, schöne Zuchtkälber aus der Schweiz zu kaufen, diese sorgfältig aufzuziehen, und so die mehr ausgebreitete Veredlung des eigenen Viehstandes allmälig zu bewirken. Wenn sich die in den letzten Jahren in Vorarlberg gegründeten Viehzuchtgenossenschaften erhalten und voraussichtlich vermehren, so wird sich nach einigen, etwa 10 Jahren, die Sachlage zuverlässig ändern, und der heute noch nothwendige Import wird aufhören. Dass der hier kurz skizzierte Vorgang richtig und von Erfolg begleitet ist, kann beispielsweise in der Gemeinde Lustenau ersehen werden, woselbst man vor etwa 20 Jahren nur sogenannte „Krampenware" angetroffen hat, während heute deren Rinder auf den Thierschauen immer in erster Reihe hervortreten. Die beiden, der gefertigten Vorstehung zur Erstattung eines Gutachtens übermittelten Gesuche können somit nur befürwortet werden, denn es ist gewiss wünschenswert, dass schöne Zuchtkälber eingeführt werden, welche von den kleinen Landwirten, die ein erwachsenes Stück ob des hohen Preises nicht zu kaufen vermögen, zur Completierung ihres Viehstandes zu preiswürdigen Thieren aufgezogen werden. Bei der Zuchtgenossenschaft in Röthis kann nicht leicht eine Unregelmäßigkeit vorkommen, weil ihre Mitglieder schon durch die Statuten in ihrem Gebaren gebunden sind, — und was die Gemeinde Zwischenwasser anbelangt, so ist ja die k. k. politische Behörde in der Lage, einem etwa nicht richtigen Vorgänge für die Zukunft vorzubeugen, wozu jedoch keinerlei Wahrscheinlichkeit vorliegt." Wir ersehen also aus dieser Äußerung des Landwirtschafts-Vereines, dass denselben keinerlei Schuld trifft. Die ganze Unzufriedenheit der Bevölkerung, die gewiss gerechtfertiget ist, fällt nach meiner Auffassung auf die h. Regierung zurück. Diese allein ist es, die den berechtigten Wünschen in dieser Beziehung nicht entsprochen hat. Ich halte es für ganz unverständlich, dass die h. Regierung auf der einen Seite in dankenswerter Weise unsere Bestrebungen auf Hebung der Viehzucht unterstützt, — ich erinnere, dass uns dieselbe größere Beiträge für die jährlichen Thierschauen gewährt hat, dass sie uns auch Beiträge gewährt hat für die Viehzuchtgenossenschaften — und auf der anderen Seite nimmt sie eine gegentheilige Stellung ein, nämlich sie verhindert die Hebung der Viehzucht. Ich möchte daher den Antrag des Herrn Abgeordneten Welte dringend unterstützen. Ich glaube, die h. Regierung handelt nur im Staatsinteresse, im Interesse der Hebung der Viehzucht, besonders aber im Interesse der Landwirtschaft in Vorarlberg, wenn sie die Einfuhr von Zuchtkälbern aus der Schweiz dermalen erleichtert. Es kann ja sein, dass wir diese Einfuhr nach 10 Jahren nicht mehr benöthigen, es wäre ja recht, wenn wir einmal so gut stehen, dass wir den Bedarf an Zuchtkälbern im eigenen Lande decken können, dermalen ist dies aber noch nicht der Fall, und deshalb glaube ich, dass der h. Landtag diesem Anträge zustimmen wird. Wenn wir doch schon viele und nicht unbedeutende Summen für die Hebung der Viehzucht aus Landesmitteln bewilligen, so müssen wir auch darauf sehen, dass unseren Bestrebungen nicht entgegen gearbeitet wird. Daher unterstütze ich den Antrag des Herrn Abgeordneten Welte dringend. Landeshauptmann: Wer wünscht noch weiter das Wort? XIII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 7. Periode 1896. 179 Johannes Thurnher: Ich wollte gleich, nachdem der Herr Abgeordnete Welte seinen Antrag gestellt hatte, das Wort nehmen zur Unterstützung seines Antrages und hat auch der Herr Landeshauptmann eine diesfällige. Bemerkung von mir sogleich als Meldung zum Worte zur Notiz genommen. Ich habe aber gebeten, mich nicht aufzurufen, weil ich erwartet habe, dass von einem Mitglieds der Minorität diesfalls ein Antrag gestellt wird, nämlich in der Richtung, dass der Landes-Ausschuss sich diesbezüglich mit dem Landwirtschafts-Vereine in Verbindung setze. Ich halte das nach dem, was vorher gesagt wurde, nämlich dass der Landwirtschaftsverein in Verdacht gestanden sei, im Vorjahre gegen das Bestreben der Oberländer Gemeinden, Zuchtkälber aus der Schweiz zu beziehen, Stellung genommen habe, um so nothwendiger, weil die Erklärungen des Herrn Regierungsvertreters in der damaligen Sitzung und die Mittheilungen des Herrn Abgeordneten Fink heute ergeben haben, dass der LandwirtschaftsVerein gerade das gethan hat, was die Gemeinden wünschen, während im Lande herum sehr lebhaft der Verdacht bestand, dass derselbe gegen die Einführung von Zuchtkälbern aus der Schweiz Stellung genommen habe. Ich habe selbst Gelegenheit gehabt, in Gasthäusern und auf Eisenbahnfahrten zu hören, dass die Landwirte des Oberlandes sich beklagt haben, dass die Kälbereinfuhr aus der Schweiz gerade im wichtigsten Momente verboten sei und dass sie den Landwirtschaftsverein dafür verantwortlich machen. Nun ist es aber für den Landwirtschaftsverein von großem Schaden, wenn im Lande herum dieses Gerücht besteht. Es schwächt dies das Zutrauen der Landwirte zum Landwirtschaftsvereine, welcher naturgemäß die Interessen der Viehzucht zu vertreten hat und es schwächt auch die Betheiligung an demselben. Ich habe vielfach die Äußerung gehört, dass wenn man das nächste Jahr wieder mit dem Bogen kommt und die Einzahlung der Beiträge verlangt, so wird man nicht mehr so bereitwillig unterschreiben und in die Tasche greifen. Nun bin ich aber im Interesse des Landwirtschafts-Vereines sehr froh, dass die heutigen Aufklärungen diesen Verdacht vom Landwirtschafts-Vereine abgewälzt haben. Ich möchte es aber für die Zukunft sehr zweckmäßig halten, wenn in den landwirtschaftlichen Mittheilungen eine Äußerung gethan würde, welche Stellung der Verein in dieser oder jener für die Bevölkerung wichtigen Angelegenheit eingenommen hat. Im letzten Falle hat der Landwirtschafts-Verein dies versäumt, vielleicht hat er angenommen, dass dies nicht nothwendig sei und geglaubt, dass es sich von selbst verstehe, dass man solche Auffassungen nicht habe. Nach dem aber, was hier zur Sprache gekommen ist, würde ich es sehr zweckmäßig erachten, zur öffentlichen Kenntnis zu bringen, was dieser Verein zur Förderung dieser Angelegenheit gethan hat. Ich stelle keinen Antrag, nachdem der Herr Abgeordnete Fink in einer für den Landwirtschafts-Verein sehr entgegenkommenden Weise mitgetheilt hat, dass gerade das Gegentheil von dem geschehen sei, was man im Vorjahre befürchtet hat. Ich unterstütze aber umsomehr den Antrag des Herrn Abgeordneten Welte, dass da etwas geschehen könne, und wenn der Landes-Ausschuss es für nothwendig finden wird, sich in dieser Angelegenheit an den Landwirtschafts-Verein zu wenden, so kann und wird er es auch thun. Landeshauptmann: Wenn Niemand mehr zu sprechen wünscht, so ertheile ich das Wort dem Herrn Berichterstatter. Kohler: Ich habe nur zu erklären, dass ich gegen den Antrag des Herrn Welte nichts einzuwenden habe, sondern denselben befürworte und zur Annahme empfehle. Landeshauptmann: Ich bringe nun den Antrag des Herrn Abgeordneten Welte zur Abstimmung. Derselbe lautet: „Die hohe k. k. Regierung wird neuerdings dringend ersticht, im Sinne der Beilage XLVIII. der stenographischen Protokolle v. I. 1895 die Einfuhr von Zuchtkälbern aus der Schweiz nach Vorarlberg künftighin bewilligen und möglichst erleichtern zu wollen." Ich ersuche jene Herren, welche diesem Anträge die Zustimmung geben, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Der Antrag ist einstimmig zum Beschlusse erhoben. Wir kommen nun zum Punkte ad. I. 0. über die Ausführung der Landtagsbeschlüsse im eigenen Wirkungskreise des Landes-Ausschusses, 180 XIII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session, 7. Periode 1896. Nachdem hier eine Reihe von Gegenständen aufgeführt sind, so werde ich nach jedem derselben, nachdem er vom Herrn Berichterstatter verlesen worden ist, eine Pause machen und wenn Jemand der Herren zu dem einen oder anderen Punkte das Wort wünscht, so bitte ich, sich zu melden und es wird dann die Debatte eingeleitet werden. Kohler: (liest: ad. 1. c. Über die Ausführung der Landtagsbeschlüsse im eigenen Wirkungskreise des Landes-Ausschusses. Der Bericht des LandesAusschusses umfasst hier unter ausführlicher Darlegung folgende Angelegenheiten: 1. Die Feier des 50jährigen Regierungs-Jubiläums.) Dr. Waibel: Im Berichte des Landes-Ausschusses heißt es: „In Angelegenheit des Landtagsbeschlusses vom 14. Januar 1895, betreffend einen zur Feier des 50jährigen Regierungs-Jubiläums Sr. Majestät des Kaisers zu beschließenden Humanitätsact wird eine bezügliche Vorlage in der nächstjährigen Landtagssession erfolgen. Nach diesen Worten dürfte man erwarten, dass im Schooße des Landes-Ausschusses bereits ein Gedanke Körper gewonnen hat, nach welchem man beabsichtiget, diese Feier zu begehen und ich glaube nicht bloß uns allein, sondern auch weitere Kreise wird es interessieren, zu erfahren, was diesbezüglich bereits beschlossen und in Aussicht genommen ist. Ich bitte um eine diesbezügliche Aufklärung. Martin Thurnher: Als Berichterstatter über diesen Gegenstand im Landes-Ausschusse kann ich dem Herrn Vorredner mittheilen, dass der bezügliche Bericht bereits verfasst und vom LandesAüsschusse agnosciert worden ist. Es ist beschlossen worden, diesen Bericht und Antrag nicht mehr in der gegenwärtigen, sondern erst in der nächsten Session dem Landtage in Vorlage zu bringen und leiteten den Landes-Ausschuss hiebei vorzüglich 2 Gründe. Der eine davon ist der, dass noch nahezu eine Frist von 3 Jahren vorhanden ist, bis das eigentliche Fest gefeiert wird, und der andere Grund besteht darin, dass wir am Schlusse der LandtagsPeriode stehen und deshalb der künftigen Landesvertretung in dieser Beziehung nicht unabänderlich vorgreifen möchten. Es besteht aber kein Grund zu verschweigen, welche Ansicht der Landes-Ausschuss hinsichtlich der Art und Weise, wie sich das Land an der Kaiserfeier betheiligen solle, beziehungsweise welcher Humanitätsact diesbezüglich in Aussicht genommen wird, hat. Nach dem bereits vorbereiteten und vom Landes-Ausschusse angenommenen Berichte und Anträge wäre vorgesehen, dass das Land einen Beitrag von 20.000 Gulden für die Rettungsanstalt in 2 Jahresraten leiste, um zu ermöglichen, dass die Rettungsanstalt nicht abhängig bleibe von Zufällen, sondern dass sie unter Umständen ein eigenes Heim gründen oder erwerben könne und außerdem noch insbesondere durch Gründung eines Lehrlingenheims und Gründung von Stiftungsplätzen eine angemessene Erweiterung erfahre. Dr. Waibel: Ich nehme diese Mittheilung zur Kenntnis und enthalte mich jeder Beurtheilung über diese Beschlussfassung. Dies kann nicht Gegenstand einer jetzigen Debatte sein, denn es wird sich die Sache erst dann besprechen lassen, wenn der neue Landtag beisammen ist und wenn derselbe die Vorlage in ihrer Gänze vor sich hat. Kohler: (liest: 2. die Kostenfrage der Rauschbrand-Schutzimpfung.) — (3. die Frage der Stipendien für Gewerbe und Handwerkerschulen.) Dr. Waibel: Es würde doch gewiss alle weiteren Kreise interessieren, näher zu erfahren, wie die Verhandlungen zwischen dem Landes-Ausschusse und der Handelskammer heute stehen, wie weit dieselben gediehen sind und ob zu erwarten ist, dass für den Beginn des nächsten Jahres solche Stipendien in Aussicht stehen oder nicht. Die Handels- und Gewerbekammer ist, ich glaube, das ist unbestritten, auf den Gedanken, den sie selbst angeregt hat, eingegangen, aber, wie es scheint, steht es dort mit den Mitteln etwas schwächer, als das beim Lande der Fall ist. Die Einkünfte der Handels- und Gewerbekammer sind sehr gering, man ist nur knapp in der Lage, die laufenden Auslagen zu decken. Es ist daher begreiflich, dass die Handels- und Gewerbekammer nicht momentan in die Gewährung der nöthigen Mittel eintreten kann, sondern erst durch die Budgetierung für die Jahre 1896 und 1897 in die Lage kommt, die Mittel zu erhalten. Beim Lande ist das nicht der Fall, das Land verfügt über sehr große Geldsummen. Das XIII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session, 7. Periode 1896. 181 Land könnte hier vorangehen und müsste nicht erst warten, bis die Handelskammer das nöthige Geld zur Verfügung hat. Der Landes-Ausschuss könnte sofort an die Bewilligung dieser paar hundert Gulden schreiten. Ich will einen Antrag nicht stellen, aber nach dem Beschlusse, wie er vorliegt, wäre der Landes-Ausschuss gewiss in der Lage, jetzt schon für den Beginn des nächsten Schuljahres zur Ausschreibung von Stipendien zu schreiten. Weil ich gerade bei der Besprechung der Handels- und Gewerbeschulen bin, so möchte ich noch etwas zur Sprache bringen, was eigentlich erst bei den Punkten 10 bis 14 zu besprechen käme um aber nicht zweimal das Wort nehmen zu müssen und weil die Sache doch in einem gewissen Zusammenhänge steht, will ich mich hier darüber aussprechen. Auf Seite 61 und 62 des Landes-Ausschussberichtes marschieren vollzählig die Zöglinge des Herrn Pfarrers Häusle auf mit Stipendien von 100, 75 und 50 Gulden — eine imposante Zahl. Ich vermisse hier aber etwas, und ich weiß nicht, wie es kommt, dass dies gänzlich verschwiegen wurde. Es ist nämlich auch beschlossen worden, den gewerblichen Fortbildungsschulen Subventionen zu geben, ich finde aber hier weder im Berichte des Landes-Ausschusses, noch auch im Berichte des Finanz-Ausschusses auch nicht die leiseste Erwähnung, was bezüglich dieses Beschlusses geschehen ist, ob auf Grund des Landes-Ausschussbeschlusses vom 26. Januar 1894 Subventionen an die gewerblichen Fortbildungsschulen ertheilt worden sind oder nicht. Es dürfte uns interessieren, zu erfahren, ob solche Subventionen gegeben worden sind, an welche Schulen und in welchen Beträgen. Wenn ich über diese Frage Auskunft erhalten haben werde, so werde ich mir erlauben, noch weiter ein paar Bemerkungen zu machen. Landeshauptmann: Als Referent über diese Angelegenheit erlaube ich mir auf die Anfrage des Herrn Dr. Waibel selbst zu erwidern. Was den ersten Gegenstand anbelangt, nämlich die Stipendien an die vorarlbergischen Besucher von Gewerbe- und Handwerkerschulen, so ist diesbezüglich ein großes Actenmateriale vorhanden. Es wurde mit der Handels- und Gewerbekammer eingehend verhandelt bezüglich ihrer Stellungnahme zu dem Antrage, dann hat sich der Landesausschuss an die Direction der Staats-Gewerbeschule in Innsbruck und Hall und an die Leitung der k. k. Handwerker-Schule in Imst gewendet, um einerseits den Lehrplan näher zu erfahren, und andererseits über die Anzahl der dort jährlich anwesenden Schüler aus Vorarlberg Kenntnis zu bekommen. Diese Anstalten haben Jahresberichte eingesendet, aus welchen zu ersehen war, dass beide Schulen von einer gewissen Anzahl von Vorarlbergern jährlich frequentiert wurden. Zudem war aus dem Berichte über die Handwerkerschulen in Imst zu ersehen, dass neben der eigentlichen Handwerkerschule noch ein Fortbildungscurs für Bauhandwerker existiert und zwar für drei Monate, also ein periodischer Curs. Nach diesen Auskünften, die ich erhalten habe, habe ich mich mit dem Präsidium der Handels- und Gewerbekammer persönlich ins Einvernehmen gesetzt und hier mit dem Herrn Präsidenten über diese Angelegenheit einen ganzen Nachmittag verhandelt. Zufolge dieser Besprechung ist unter dem 13. November der Handels- und Gewerbekammer mitgetheilt worden, dass der LandesAusschuss bereit wäre, auf Grund des Landtagsbeschlusses vom 17. Januar v. I. an vorarlbergische Schüler der Staatsgewerbeschule in Innsbruck und der Handwerkerschule in Imst; ferner an solche, welche an dem in dieser letzteren Anstalt abzuhaltenden Bauhandwerkercurse theilnehmen, Stipendien zu verleihen, es sei aber von einer Ausschreibung derselben Umgang zu nehmen und sich nur mit der Direction dieser Schulen über die Höhe und Zahl der Stipendien ins Einvernehmen zu setzen. Ich habe dann den Herrn Präsidenten der Handels- und Gewerbekammer eingeladen, von den Beschlüssen der Kammer den Landes-Ausschuss in Kenntnis zu setzen. Dieses Schreiben ist unter dem 13. November an die Handels-^und Gewerbekammer abgegangen, der Landesausschuss hat aber bis dato noch keine Antwort hierauf erhalten. Nun hat der Herr Abgeordnete Dr. Waibel im Jahre 1894 einen Antrag gestellt, der aber wegen eingetretener Vertagung des Landtages nicht mehr verhandelt werden konnte. Derselbe lautet wie folgt: „Der Landes-Ausschuss wird ermächtiget, zu diesem Zwecke Unterstützungen bisfzu 300 fl. aus dem Landesfonde zu gewähren." Dieser Antrag des Herrn Dr. Waibel, den der Landes-Ausschuss zu dem seinigen gemacht hat, ist in der Session vom Jahre 1895 in der Weise behandelt worden, dasö der Landes-Ausschuss 182 XIII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 7. Periode 1896. beauftragt wurde, mit der Handels- und Gewerbekammer behufs Gewährung von Stipendien in Verkehr zu treten, jedoch unter der Voraussetzung, dass die Handels- und Gewerbekammer entsprechend mitwirke. Nachdem wir bis jetzt ohne Nachricht seitens der Kammer geblieben sind, und ich nur mündlich in Erfahrung gebracht habe, dass dieselbe wegen des Budget's, welches seitens der hohen Regierung noch nicht bewilliget ist, solche Stipendien erst für das Jahr 1896/97 zur Ausschreibung bringen kann, so konnte seitens des Landes-Ausschusses vorderhand nichts weiter unternommen werden. Es sind aber alle Vorbereitungen getroffen, dass seinerzeit die Stipendien im Betrage von 300 fl. ausgeworfen werden können. Was die zweite Frage des Herrn Dr. Waibel anbelangt, so muss ich bemerken, dass hier allerdings eine kleine Unterlassungssünde von mir begangen worden ist. Es können ganz gut ein anderes Jahr auch diese Subventionen der gewerblichen Fortbildungsschulen in den Rechenschaftsbericht des Landes-Ausschusses ausgenommen werden. Von mir aus besteht nicht der geringste Anstand, dass dies geschieht. Nachdem es aber heuer unterlassen worden ist, so will ich dem Herrn Abg. Dr. Waibel beziehungsweise dem hohen Hause die Mittheilung machen, dass im letzten Jahre auf Grund des bezüglichen Landtags-Beschlusses die Ausschreibung für die Subventionierung der gewerblichen Fortbildungsschulen erfolgt ist und dass innerhalb des bestimmten Termines die gewerblichen Fortbildungsschulen von Bregenz, Feldkirch, Bludenz und Schruns sich um solche Subventionen beworben haben, worauf für die drei erstgenannten ein Betrag von je 200 fl. und für die damals erst im Entstehen begriffene gewerbliche Fortbildungsschule in Schruns ein Betrag von 100 fl. votiert worden ist. Auch für das heuerige Jahr ist die Ausschreibung für gewerbliche Fortbildungsschulen erfolgt. Die ist Sache jetzt aber noch nicht erlediget, weil der Termin noch nicht abgelaufen ist, es ist aber schon zur Sprache gekommen, dass man in Zukunft von einerförmlichen Ausschreibung absieht und einfach die betreffenden Gemeinden, in welchen sich solche Schulen befinden, auffordert, sie möchten Mittheilung machen, ob sie auf solche Subventionen im kommenden Jahre Anspruch machen oder nicht. Dr. Waibel: Die Mittheilung bezüglich der Gewährung von Stipendien für Schüler der Gewerbe- und Handwerkerschulen nehme ich mit Befriedigung zur Kenntnis und ich gebe mich der Erwartung hin, dass es gelingen werde, die Stipendierung für das nächste Schuljahr zu eröffnen. Man kann diese Stipendien allerdings nicht so ausschreiben, wie andere Stipendien, es ist da ein ganz anderes Verhältnis. Der Besuch dieser Schulen ist nicht durchaus ein ganzjähriger, sondern mehrfach nur ein halbjähriger und da wird die Stipendierung so gemacht, dass man den Schülern monatliche Beiträge gibt. Das kann nur arrangiert werden, indem man sich mit der Direction der Anstalt in's Einvernehmen setzt, das ist vollkommen richtig und