18960203_lts014

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Letzte Änderung 03.07.2021, 10:56
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp07,lts1896,lt1897,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 14. Sitzung am 3. Februar 1896, unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 19 Abgeordnete. Abwesend. der Herr Abgeordnete Reisch. Regierungsvertreter: Harr Hofrath Graf St. Julian-Wallsee. Beginn der Sitzung 10 Uhr 55 Min. Vormittags. Landeshauptmann: Die Sitzung ist eröffnet. Ich ersuche um die Verlesung des Protokolles der letzten Sitzung. (Secretär verliest dasselbe.) Wird gegen die Fassung des Protokolles von einer Seite des hohen Hauses eine Einwendung erhoben? — Es ist das nicht der Fall, somit betrachte ich dasselbe als genehmiget. Es sind mir zwei Einlaufstücke zugekommen. Das Erste ist ein selbständiger Antrag der Herren Abgeordneten Fink und Genossen in Angelegenheit der bäuerlichen Besitzverhältnisse. Ich bitte dasselbe zu verlesen. (Secretär liest.) Martin Thurnher: Ich möchte den Antrag stellen, dass dieser Gegenstand der dringlichen Behandlung zugeführt wird und dem volkswirtschaftlichen Ausschüsse zur mündlichen BerichtErstattung überwiesen, und der Gegenstand entweder schon in der heutigen oder der nächsten Sitzung der Erledigung zugeführt werde. Landeshauptmann: Es ist die dringliche Behandlung dieses Einlaufstückes beantragt. Wird dagegen eine Einwendung erhoben? — Da dies nicht der Fall ist, betrachte ich die Dringlichkeit als beschlossen. In formeller Beziehung wird die Zuweisung. an den volkswirtschaftlichen Ausschuss zur mündlichen Berichterstattung entweder in der heutigen- oder nächstfolgenden Sitzung beantragt. 202 XIV. Sitzung des Vorarlberger Landtags. VI. Session, 7. Periode 1896. Wenn gegen die formelle Behandlung dieses Gegenstandes keine Einwendung erfolgt, so betrachte ich dieselbe ebenfalls als genehmiget und wird die Zuweisung in diesem Sinne erfolgen. Ferner ist mir eine Interpellation des Herrn Abgeordneten Pfarrer Thurnher und Genossen zugekommen. Dieselbe behandelt ein Feuilleton, in einem Vorarlberger Blatte, das kürzlich erschien. Nachdem dessen Inhalt in dieser Interpellation selbst Aufnahme gefunden hat und nach meinem Dafürhalten sich aus Gründen der Öffentlichkeit und Sittlichkeit zur Verhandlung in offener Sitzung nicht eignet, so mache ich vom Paragraph 7 der Geschäftsordnung Gebrauch und werde veranlassen, dass diese Interpellation nach Schluss der heutigen öffentlichen Sitzung in vertraulicher Sitzung verlesen wird. Der Herr Abgeordnete Reisch hat sich telegraphisch am letzten Samstag an mich gewendet, um wegen neuerlicher dringlicher Gemeindeangelegenheiten einen dreitägigen Urlaub zu erhalten. Nachdem ich nach der Geschäftsordnung berechtiget bin, einen viertägigen Urlaub selbst zu ertheilen, so bedarf es hiezu keiner weiteren Beschlussfassung des h. Hauses. Bevor wir zur Tagesordnung übergehen, habe ich noch eine Bemerkung zu machen. Der Bericht des Finanzausschusses, Punkt 1 der heutigen Tagesordnung steht auf demselben Druckblatte, wie der Bericht über die Haushaltsrechnung der BandesIrrenanstalt Valduna und der Voranschlag derselben. Ich möchte nun die Anregung machen, dass wir nach Abwicklung des ersten Punktes der heutigen Tagesordnung diesen weiteren Bericht auch auf die Tagesordnung setzen. Sollte dies von einer Seite des hohen Hauses nickt gewünscht werden, dann wird dies selbstverständlich unterbleiben. Nachdem dies aber nicht der Fall ist, so werde ich über den Gegenstand in heutiger Sitzung verhandeln lassen. Es erfolgt keine Einwendung, somit werde ich in diesem Sinne vorgehen. Wir kommen nun zur Tagesordnung. Auf derselben steht als erster Gegenstand der Bericht des Finanzausschusses über den Rechnungsabschluss und Voranschlag des Grundentlastungsfondes. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Kohler das Wort zu ergreifen. Kohler: Hohes Haus! Die Angelegenheit des Grundentlastungsfondes ist eigentlich sachlich bereits zum Abschlüsse gebracht und der Bericht des Finanzausschusses ist nur zu dem Zwecke erfolgt, damit der h. Landtag über den Stand der Dinge informiert bleibe, die Angelegenheit verfolgen kann und im nächsten Jahre an die Beschlüsse vom heurigen Jahre anzuknüpfen in der Lage ist. Indem ich mich auf den diesbezüglichen Inhalt des kurzen Berichtes berufe, erlaube ich mir namens des Finanzausschusses folgende Anträge zu stellen. (Liest die Anträge »aus Beilage XLVIII). Ich glaube der Inhalt des Berichtes gibt genügend Aufklärung über die Sache und ich kann nur beifügen, dass auch bereits der Tiroler Landtag, wie wir aus Zeitungsberichten ersehen können, einige im Wesentlichen ähnliche Beschlüsse gefasst Hat, dass nämlich über das schließliche Activum noch Auseinandersetzungen der beiden Länder zu erfolgen haben, und dass die Sache soweit gediehen ist, dass schon im Jahre 1897 eine gänzliche Beendigung der lang andauernden Angelegenheit erfolgen kann. Ich kann daher nur den Antrag des Ausschusses dem h. Hause zur unveränderten Annahme empfehlen. Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. Es meldet sich Niemand zum Worte, somit schreite ich zur Abstimmung über beide Anträge unter Einem. Ich ersuche jene Herren, welche mit den Anträgen einverstanden sind, sich zu erheben. Angenommen. Es kommt nun gemäß meiner früheren Anregung der Bericht des Finanz-Ausschusses über die Haushaltsrechnung der LandesIrrenanstalt Valduna pro 1 894 und den Voranschlag pro 1896 zur Verhandlung. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Kohler das Wort zu ergreifen. Kohler: Der kurze Bericht des FinanzAusschusses liegt uns vor und schliesst mit folgendem Anträge. (Liest den Antrag aus Beilage XLIX.) Bezüglich des Voranschlages kann ich nur bemerken, dass der Finanz-Ausschuss nur einen einzigen Fehler zu entdecken vermochte, der aber XIV. Sitzung des Vorarlberger Landtags. VI. Session, 7. Periode 1896. 203 nicht stark in's Gewicht fallen wird, nämlich den Feyter, dass die Direction das Jahr 1896 mit 365 Tagen in Anschlag brachte statt mit 366 Tagen, was allerdings eine kleine Differenz ausmacht, aber weiters keine Consequenz hat, als dass ich Sie auf diesen Umstand aufmerksam mache. Der Voranschlag resultiert allerdings mit einem Abgange, das ist so Usus der Anstalts-Direction, dass sie bezüglich der Einnahmen immer mit großer Vorsicht vorgeht und in der Regel einen Ausfall tut Voranschläge nachweist, der aber regelmäßig durch die Jahres-Gebarung sich in einen kleineren oder größeren Vorschuss verwandelt. Ich hoffe, dass dies auch im Jahre 1896 der Fall sein wird. Denjenigen Herren, welche sich um das Innere der Anstalt genau informieren wollten, musste allerdings die aufmerksame Durchgehung des von der Direction alljährlich herausgegebenen Berichtes empfohlen werden. Der Finanz-Ausschuss glaubte auf diesen Jahresbericht besonders verweisen zu müssen und seinen Bericht über die Anstalt recht kurz fassen zu können. Ich kann den Antrag des Finanz-Ausschusses nur empfehlen. Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. Dr. Waibel: Über den finanziellen Theil dieses Antrages glaube ich eine Bemerkung nicht machen zu müssen. Es ist das ganz in Ordnung. Aber ich habe ein paar andere Bemerkungen zu machen. Wenn ich den alljährlichen umfangreichen ärztlichen Bericht ansehe, so habe ich dabei immer eine angenehme Empfindung, weil ich mir bewusst bin, der Urheber dieser Berichte gewesen zu sein. Ich glaube, dass Jedermann der diesen Bericht mit einem gewissen Interesse studiert, dem Präsidium dankbar dafür ist, dass es über meine Anregung die Ausgabe dieser Anstaltsberichte angeordnet hat. Diese Berichte sind nicht bloß für uns Ärzte von großem Interesse, sondern gewiss auch eine sehr schätzenswerte Gelegenheit für die Ärzte der Anstalt ihre Wahrnehmungen, ihre Maßnahmen und Anschauungen über die Aufgabe die ihnen obliegt, der Öffentlichkeit mittheilen zu können, wie das bei anderen derartigen Anstalten auch geschieht. Es kann das für die Ärzte nur eine sehr nützliche Anregung sein. Ich möchte nun, nachdem dieser ersten Anregung Folge gegeben worden ist, noch eine zweite anbringen. Ich möchte das Präsidium bitten, dass, nachdem der Bericht vom Jahre 1895 noch nicht vorliegt, und voraussichtlich mehrere Monate vergehen, bis er abgeschlossen ist, dem Berichte vom Jahre 1895 ein Grundriss über die ganze Anstalt beigelegt werde, damit wir Einsicht bekommen über die Räumlichkeiten, welche den Patienten zur Verfügung stehen. Ich glaube, dass das unschwer zu verschaffen ist, nachdem der Landtag ein eigenes technisches Bureau hat, welches diese Arbeit besorgen kann. Dann sollte die Skizze dem Berichte beigedruckt werden. Meine Herren! Wenn ich einen unmittelbaren Anlass zu dieser Bitte habe, so liegt dieser Anlass in der Seite 9 des Berichtes vom Jahre 1894, wo es heisst: „Leider haben wir auch in diesem Jahre mehrere Erkrankungen, wie auch Verluste an Tuberculose zu beklagen. In einigen Fällen befiel diese verheerende Krankheit Personen, die zur Zeit ihrer Aufnahme frei von jedem phisischen Symptome waren und bei denen neben der vorschubleistenden Form der Psychose, trotz der sorgfältigsten Einhaltung aller sanitären Vorschriften das enge Zusammenleben in der Anstalt^ als Hauptfactor bei der Entstehung der Tuberculose beschuldigt werden muss." Meine Herren! Das ist eine Bemerkung, die uns zu denken geben soll. Um uns über die Ursachen dieser Wahrnehmung, etwas genauer informieren zu können, ist vor allem die Einsicht in eine architektonische Skizze der Anstalt nothwendig. Es ist zu wünschen, dass nicht bloß wir Abgeordnete Einsicht nehmen in die Zeichnung, sondern dass alle ärztlichen Kreise und Andere, welche an der Sache interessiert sind, volle Einsicht bekommen. Ich war kürzlich in der Anstalt und habe mir Pläne vorzeigen lassen, was aber eben vorliegt, stimmt vielfach nicht mit dem thatsächlichen architektonischen Baue überein. Es ist das Vorhandene ziemlich wertlos und hat höchstens einen relativen Wert. Es muss also, wenn wir etwas bekommen sollen eine vollkommen neue Aufnahme gemacht werden. Ich spreche hier nur im Interesse der Sache, im Interesse derjenigen Kranken und Ange724 XIV. Sitzung des Vorarlberger Landtags. VI. Session, 7. Periode 1896. hörigen des Landes, um welche es sich hier handelt, und um derentwillen zu wünschen ist, dass meiner Bitte Folge gegeben werden möge. Weiters kann ich mich nicht enthalten, bei diesem Anlasse meine ärztliche Ansicht über diese Anstalt dahin auszusprechen, dass sie eigentlich nicht eine Krankenanstalt ist, wenigstens was die Lage und die Anordnung des Baues anbelangt, sondern ein Zuchthaus. Wer da hinauf geht, der hat immer mehr den Eindruck, dass man es mit einer Strafanstalt und nicht mit einer Krankenanstalt zu thun hat. Eine Anstalt, welche eine Aufgabe zu erfüllen hat wie diese, muss durchaus eine ganz andere Anlage haben. Überall ist man bestrebt bei Errichtung solcher Anstalten, dass man denselben Luft, Licht und freien Raum gewährt. Wenn Sie da hinauf kommen, haben Sie Mühe, wenn Sie bei der großmächtigen Wohlthätigkeitsanstalt anlangen, zu suchen, wo Sie eigentlich in die Kranken-Anstalt hineinkommen — hinten herum! Es ist ein bitteres Gefühl, wenn man so da herumgehen und die Anstalt aufsuchen soll. Sind Sie endlich drinnen, so haben Sie der Hauptfront gegenüber das ganz nahe Gebirge und den dunkeln Wald. Begeben Sie sich dann im Innern an ein Fenster der Westfront und schauen hinaus, was erblicken Sie da? — Da haben Sie einen Zustand vor sich, der sehr bedenklich und fatal ist. Die einzige einigermaßen freie Aussicht des Krankenhauses ist durch einen jüngst entstandenen Neubau der Wohlthätigkeitsanstalt in ungebürlicher Weise verdeckt. Gehen Sie jetzt von Rankweil nach Balduna hinein, so haben Sie Mühe zwischen den Bauten der Wohlthätigkeitsanstalt durch eine enge Spalte ein paar Kreuzstöcke der Heilanstalt zu entdecken, weiters sehen Sie von derselben jetzt nichts mehr. Es thut jedem wehe, der die Anstalt besucht und derartige Übelstände sieht, und wehe um Derjenigen willen, die verurteilt sind, in derselben ihr Heil zu suchen. Das ist schrecklich! Das Zeugnis wird Ihnen Jedermann geben und bestätigen, dass es so ist und dafür gibt es gar keine Beschönigung mehr. Wenn auf solche crasse Übelstände aufmerksam gemacht wird, so ist es Aufgabe derjenigen, die die Landesangelegenheiten zu verwalten übernommen haben, diese Wahrnehmung nicht spurlos an sich vorübergehen zu lassen, sondern sich die Aufgabe zu stellen, diese wichtige Landessache gehörig ins Auge zu fassen. Das ist ja auch möglich. Es kostet allerdings eine solche Anstalt, wenn man sie nach den Anforderungen der Zeit herstellen will, großes Geld. Es handelt sich um die Unterbringung von durchschnittlich 120, vielleicht 150 Kranke. Es sind gegenwärtig nicht alle Geisteskranken des Landes in der Anstalt dauernd oder vorübergehend untergebracht, sondern nur ein Bruchtheil; wenn aber die Anstalt richtig angelegt ist, so wird ihr Besuch zunehmen, man wird immer mehr dort Hilfe suchen, wo sie auch auf rationelle Weise gegeben werden kann. Wenn nun eine neue Anstalt errichtet werden und ihrer Aufgabe thunlichst entsprechen soll, so wird sie jedenfalls mehr Geld kosten, als die Anstalt, welche da errichtet wurde und zwar auch mit großen Kosten aber so unzweckmäßig, als nur denkbar. Aber ich denke mit einem Aufwande von ca. 300 000 fl. dürfte es wohl möglich sein eine derartige Anstalt den Bedürfnissen des Landes vollkommen entsprechend herzustellen. Das ist zwar, das weiß jedes Kind, eine Sache, die man nicht von heute auf morgen, von Heuer auf das nächste Jahr abthun kann, aber eine Sache, die man frühzeitig vorbereiten und frühzeitig auch möglich machen kann und soll. Wir haben voriges Jahr beschlossen, uns zu unserer Bequemlichkeit ein neues großes und luftiges Heim zu bauen und durch zehn Jahre lang jährlich 5000 fl. als Fond zu hinterlegen, um wenigstens nach einer längeren Reihe von Jahren zum Baue eines Landhauses schreiten zu können. Mir kommt es vor, dass die Herstellung einer neuen Irrenanstalt vorzubereiten mehr in unserer Pflicht läge als dieser Landhausbau. Wenn uns Ernst ist in dieser Sache, muss man mindestens nächstes Jahr daran schreiten, und nachdenken, wie dem Ziele zuzustreben ist. Wir stehen am Schlusse unserer Landtagsperiode und es fällt mir daher nicht ein, einen bestimmten Antrag zu stellen, aber ich habe es als Pflicht erachtet, diese Angelegenheit noch in dieser Session hier zur Sprache zu bringen, damit nicht bloß jene Herren, welche hier sitzen und vielleicht nächstes Jahr wiederum da sitzen, sondern auch die Bevölkerung aufmerksam gemacht werde, damit die Landesverwaltung gedrängt werde, diese i XIV. Sitzung des Vorarlberger Landtags. VI. Session, 7. Periode 1896. 205 Sache nicht aus dem Auge zu lassen, sondern ernst in’5 Auge zu fassen. Ich begnüge mich mit der Anregung der' Sache und aus die Mißstände der Anstalt aufmerksam gemacht zu haben und hoffe, dass auch unsere Nachfolger die Sache in die Hand nehmen werden. Johann Thurnher: Ich befinde mich natürlich nicht in der Lage, auf die wohl vorbereiteten Auseinandersetzungen des unmittelbaren Herrn Vorredners mich eingehender damit zu beschäftigen, aber ich unterscheide zwischen dem, was er sagte, in mehrfacher Beziehung und bin mit einzelnen seiner Ausführungen, nämlich mit der Anregung, dass künftig in den Bericht, der Plan der Anstalt, -also ein Situationsplan, dann Pläne über das Souterrain des ersten und zweiten Stockes nach neuen Aufnahmen hinein kommen, einverstanden. Es wird dies eine größere Arbeit geben, aber es wird Jeder, der mit der Anstalt Valduna etwas LU thun hatte, dasselbe Bedürfnis empfunden haben, wie der Herr Dr. Waibel sich geäußert hat. Ich muss sagen, dass ich dieses Bedürfnis auch mehrmals empfunden habe und auch schon die Anregung gegeben habe, es möchten solche Pläne gemacht werden. Es ist das aber wegen anderer Beschäftigungen seitens des Herrn Landescultur-Ingenieur unterblieben und ich halte die Arbeit auch als eine solche, mit der füglich ein anderes Organ als gerade der LandesculturIngenieur beschäftiget werden kann. Die Arbeit dichtet sich mehr nach dem schon Gegebenen und Tann dieselbe ein Geometer, ein Bauzeichner oder ttn anderer Bautechniker ganz gut thun, der hiezu genügende Fachkenntnisse hat. Der Landescultur-Ingenieur ist ehedem schon mit Arbeiten überhäuft. Mit diesen Gedanken bin ich, wie gesagt, einverstanden. Dass aber alles so grell ist und ich weiß nicht, wie ich sagen soll, einen widerlichen Eindruck hervorbringen soll, das glaube ich denn doch nicht acceptieren zu können. Wenigstens das Eine muss ich constatieren, dass bei den Herren jener Seite des Hauses, von welchen wir diese Klage vernommen haben, seinerzeit, als Sie in der Mehrheit -hier im Landtage vertreten waren, ganz andere Anschauungen vorhanden waren. Man hat diese isolierte Lage der Anstalt, die der Herr Vorredner mit einem Gefängnisse verglichen hat, für Kranke sehr günstig angesehen, als eine ruhige Lage, fern vom Eisenbahnverkehre und vom Wagengerolle auf den Straßen, als eine von Tannenwäldern umgebene Oase. Man hat an der Lage sogar eine poetische Seite herausgefunden und geglaubt, einen recht glücklichen Griff zu machen, als man das Anstaltsgebäude dorthin baute. Ich glaube, dass Herr Wohlwend jener Partei angehörte, die vorzüglich mit dem Baue der Anstalt zu thun hatte, sich noch im Grabe umdrehen würde, wenn er hören möchte, dass man ihm imputiert, er habe für hilfebedürftige Kranke ein Gefängnis nach Inhalt und Lage geschaffen. Ich glaube, es ist doch nicht so schlimm. Nun, (es bestehen in der That doch einige sachliche Übelstände, wie der Herr Vorredner erwähnt hat. Es ist einmal sehr unangenehm, um diese große Wohlthätigkeits - Anstalt herumgehen zu müssen, um dann durch einen bescheidenen Hof in die Wohnräume der Anstalt gelangen zu können. Die Räume, die damals für luxuriös gehalten wurden, bestehen noch, wenn auch gegenwärtig Änderungen vorgenommen sind, wie es eine solche Krankenanstalt mit sich bringt. Dann ist eine Verschönerung in Aussicht genommen, mit der sich der Herr Vorredner einverstanden erklärt hat, nämlich mit den Anlagen. Ja, die Anlagen haben schon damals gemangelt, aber damals waren die Herren Liberalen mit Majorität der Anschauung, dass die ganze Lage in Valduna eine sehr gute sei für Kranke. Sie kämen nämlich nicht auf die Straße, nicht in den Wirtshausverkehr, sondern unmittelbar von der Anstalt heraus in einen grünen, saftigen und kühlen Wald, und das hat man als einen großen Vortheil hervorgehoben. Dann ist ein Übelsland, nämlich bezüglich einer Neubaute der andern Anstalt, der einen unangenehmen Eindruck machen kann, was gewiss den Wünschen des Landes nicht entspricht. Das ist ein Übelstand, welcher aber in der Abschaffung begriffen ist. Der Herr Vorredner hat erwähnt, dass ein Bau aufgeführt worden ist, dessen Fenster aber das Herausschauen, jede Aussicht also verhindern. Nein, das ist auch ein Übelstand, dem so weit es vertragsmäßig möglich ist, abgeholfen werden wird. Ich weiß nicht —, ob Wohlwend seine Hände gehabt hat, wenn er sie aber gehabt hat, so waren sie jedenfalls sehr wohlthätige. 206 XIV. Sitzung des Vorarlberger Landtags. VI. Session. 7. Periode 1896. Es ist die Bestimmung getroffen worden, dass über eine gewisse Höhe hinaus nicht gebaut werden dürfe an der Anstalt. Sie hat das Bedürfnis darnach gehabt und hat auch höher gebaut, als es vertragsmäßig war, wird aber im Frühjahre das abtragen müssen. Wenn der Herr Vorredner sagte, man solle darüber nachdenken, was man etwa weiter mache, so bin ich damit selbst einverstanden, aber bei diesem Nachdenken wird man nach zwei Richtungen kommen. Auf der einen Seite wird man denken müssen, wohin will man mit der neuen Anstalt und woher soll man das Geld aufbringen, auf der andern Seite aber, was machen wir mit der gegenwärtigen Anstalt, die, wenn man sich sprichwörtlich ausdrückt, ein „Heidengeld" gekostet hat. Wir werden also mit der Anregung bezüglich der Pläne einverstanden sein, bezüglich des weiteren Nachdenkens aber, nachdem kein weiterer Antrag gestellt ist, es beim Nachdenken belassen. Ich meine, man sollte zwar auf die Behebung wirklicher Übelstände trachten, aber mit den Mitteln des Landes rechnen. Dr. Waibel: Ich muss noch einige Gegenbemerkungen machen. Zunächst hat Herr Johann Thurnher sich dahin ausgesprochen, dass wir bedenken sollen, es sei ein Mitglied unserer Partei gewesen, welchem dieser Bau zuzuschreiben ist. (Johann Turnher: Der Majorität habe ich gesagt!) Das ist gleich. Ich erinnere aber daran und habe schon bei einem früheren Anlasse daran erinnert, aus welchem Grunde Vorarlberg in die Lage gebracht wurde, diese Kranken-Anstalt zu errichten. Es entstand anfangs der 60er Jahre die Frage, ob wir uns mit der Tiroler-Anstalt vereinigen oder eine eigene errichten sollen, und da hat Vorarlberg nachdem es auch in anderen Dingen selbständig ist — es vorgezogen, eine eigene Anstalt zu errichten. Dieser Entschluß war ganz praktisch. (Johann Thurnher: Einverstanden!) Aber einen sehr großen Fehler hat man bei der Ausführung allerdings begangen, dass man sich in die Gefangenschaft des Herrn Pfarrers Jochum begeben hat. (Heiterkeit.) Das ist ganz richtig. Die Conseguenzen sind ja gekommen. Der Herr Pfarrer hat dem Baue den Platz eingeräumt. Sie = müssen sich aber erinnern, dass damals dort kein solches Gebäude war, wie heute die Wohlthätigkeitsanstalt eines ist, sondern eine alte Klosterruine; damals hatte für das Auge die Auswahl dieses Platzes keine Bedenken, damals hat man frei ausgesehen. Es war eine ganz nette Lage. Sie erinnern sich, dass in der Tiefe des idyllischen kleinen Thales ein lieblicher Teich lag, die Zierde der Gegend. Der Herr Pfarrer Jochum hat es auch verstanden diesen zu beseitigen. Der ursprüngliche Bau der Wohlthätigsanstalt war neben der Irrenanstalt von bescheidenem Umfange, aber nach und nach ist der kleine Bau groß geworden. Wenn Sie jetzt hinauf gehen, so sehen Sie von unserer Anlage nichts mehr, sie haben nur mehr die große Masse des Wohlthätigkeitsgebäudes vor sich. Diese Dinge haben für unsere Anstalt nach und nach diesen peinlichen Eindruck und diese sanitär ganz unhaltbare Stellung hervorgebracht. Daran sind die Herren Wohlwend u.s.w. nicht mehr zu beschuldigen. Ich glaube, da thut man denselben Unrecht. Unsere Anstalt ist immer das Stiefkind des Herrn Pfarrer Jochum gewesen. Sie ist ja ja jetzt noch das Stiefkind von der Hauptanstalt. Wäre Sie das nicht, so hätte man sich nicht erlauben können, hätte man sich auch nicht getrauen können, möchte ich fast sagen, den Bau aufzuführen, von dem ich gesprochen habe, nämlich den Bau, der unmittelbar vor der eigentlichen Hinterfront dieser Anstalt steht. Es mag vertragsmäßig seine Richtigkeit haben, dass die Wohlthätigkeitsanstalt nicht höher bauen dürfte, als bis zu einer gewissen Höhe. Nun, wenn man halbwegs die Rechte seines Nachbarn zu respectieren geneigt wäre, so hätte man nicht auf den Einfall kommen können, einen solchen Bau überhaupt herzustellen. Man hätte das der Heilanstalt nicht anthun sollen, auch wenn man das Recht hatte. Nun verzichtet man nicht bloß nicht auf dieses Recht, sondern man stellt einen Bau auf, der die Anstalt vollkommen verdeckt. Es ist allerdings in einer Sitzung des Landes-Ausschusses, der ich persönlich anwohnte, beschlossen worden, dem Herrn Pfarrer Amann, der Director der Wohlthätigkeitsanstalt ist, aufzutragen, das gedachte Gebäude bis zur vertragsmäßigen HöheXIV. Sitzung des Vorarlberger Landtags. VI. Session, 7. Periode 1896. 207 abzutragen. Dann kommt allerdings der ganze Dachstuhl weg, aber die Hauptmissstände werden bleiben. Es ist ja anzunehmen, dass wenn die Wohlthätigkeitsanstalt weitere Bauten benöthiget, sie die freien Plätze, welche sie noch zur Verfügung hat, benützen werde. Die andere Anstalt kann sich nicht ausdehnen und bleibt erdrückt. Wenn von dem Parke gesprochen wurde, so muss ich meine Ansicht dahin aussprechen, die ich schon einmal ausgesprochen habe. Ich bin dafür dankbar, dass man auf diese Anregung gekommen ist; aber wenn man den Park an Ort und Stelle umsieht, so ist das doch wirklich ein recht karges Ding, was man da zu sehen bekommt. Wenn Sie rechnen, dass wir 120 Patienten haben, welche sich da ergehen sollen, wenn Sie sich dazu noch die Trennung nach Gruppen und Geschlechtern denken, so bleibt dem Einzelnen fast nichts mehr zur freien Bewegung übrig auf diesem kleinen Platze. Wenn Sie sich noch dazu erinnern -an die kleinen Höfe, welche der Anstalt jetzt zur Verfügung stehen, so ist dies wirklich traurig. Nun will ich das Thema verlassen; wer sich interessiert, wird sich berufen fühlen, sich selbst die Sache anzusehen. Ich glaube jeder, der sich die Sache ansieht, wird den Eindruck bekommen, den ich erhalten habe und mit dem ich nicht allein hier stehe. Ich habe von einer Seite her über diese Sachlage einen drastischen Ausdruck gehört, von fachlicher Seite nämlich, den ich hier nicht wiederholen will, der aber sehr zutreffend wäre. Ich will nur noch zum Schlüsse auf eine Bemerkung des Herrn Johann Thurnher übergehen, nämlich auf die Frage der Geldbeschaffung und der etwaigen anderweitigen Bestimmung der gegenwärtigen Anstalt. Nun da habe ich bereits heute Andeutungen gemacht. Die Geldbeschaffung ist, wenn man will, möglich. Es ist damit nicht gesagt, dass etwas sofort geschehen müsse. Man kann das auf längere Zeit hinausdehnen, wenn man will, wird man die Geldmittel zusammenbringen, wie man solche auch für andere wichtige Dinge zusammenbringt. Was die Verwendung des gegenwärtigen Gebäudes für die Zukunft anbelangt, so hätte nach den neuen Statuten, welche in Verhandlung stehen, die Wohlthätigkeitsanstalt nach und nach in den Besitz der Gemeinden des Landes Vorarlberg zu übergehen. Nachdem diese Anstalt, wie ich höre, immer sehr stark bevölkert ist, und wohl auch berufen ist, die Irrenanstalt zu unterstützen, indem man Unheilbare dorthin gibt; nachdem voraussichtlich die vorhandenen Räumlichkeiten zu ihrer Bestimmung bald nicht mehr ausreichen dürften, und vielleicht über kurz oder lang wieder Zubauten nothwendig werden, so könnte unser Bau dahin abgetreten werden und könnte auch aus dieser Abtretung gewiss ein angemessenes, wenn auch nicht den Baukosten entsprechendes, aber immerhin angemessenes Äquivalent herausgebracht werden. Diese Sorge hätte ich nicht, wenn man schon etwas für die künftige Anstalt riskieren will. Ich meine, dass dieses Gebäude ganz gut dem Zwecke dienen könnte, für welche die Wohlthätigkeitsanstalt errichtet worden ist. Damit schließe ich. Nagele: Ich beantrage den Schluss der Debatte. Landeshauptmann: Der Herr Abgeordnete Nägele beantragt den Schluss der Debatte. Ich ersuche jene Herren, welche damit einverstanden sind sich zu erheben. Angenommen. Es haben sich noch zum Worte gemeldet die Herren Johann Thurnher und Dr. Waibel. Johann Thurnher: Ich habe den gewiss sehr wohlwollenden Bemerkungen und Erwiderungen des Herrn Vorredners eigentlich nicht mehr viel entgegen zu setzen oder nicht mehr viel daran zu kritisieren. Nur dem, womit er angefangen hat, muss ich einen Retourschuss geben. Er hat nämlich gesagt, dass damals die Majorität des Landtags betreffs der Angelegenheit um die Landes-Irrenanstalt sich große Verdienste erworben habe und nur den einen Fehler begangen habe, dass man sich in die Gefangenschaft des Herrn Pfarrers Jochum begeben hätte. Nun muss ich sagen, ich will zwar kein Urtheil abgeben, dass der Herr Dr. Waibel nicht so leicht in die Gefangenschaft eines Schwarzen gekommen wäre; ich glaube, dass er sich das von mehreren Seiten angesehen hätte, als der damalige Abgeordnete Wohlwend. Nun aber glaube ich im Laufe seiner Rede, wo von der Erweiterung der Wohlthätigkeitsanstalt gesprochen worden ist, und die das ganze Haus, nämlich unserer Landes-Irrenanstalt verdankt, mich 208 XIV. Sitzung des Vorarlberger Landtags. VI. Session, 7. Periode 1896. zu erinnern, dass die Haupttriebfeder zur Vergrößerung der Wohlthätigkeitsanstalt ein ehemaliger College war, welcher auf Ihrer Seite des Hauses gewesen ist, ein gewisser Herr Tschavoll. Da hat es sich umgekehrt ereignet, dass Herr Pfarrer Jochum in die Gefangenschaft des Herrn Tschavoll hätte gerathen sollen. (Heiterkeit.) Gegen den Vorwurf, dass die Wohlthätigkeitsanstalt oder vielmehr die Landes-Irrenanstalt als ein Stiefkind des Herrn Pfarrer Jochum hingestellt worden ist, da würde sich, glaube ich, auch Pfarrer Jochum nicht wehren; ihm, als dem Gründer der Wohlthätigkeitsanstalt war es hauptsächlich um seine Anstalt zu thun, ohne dass man ihm inputieren müsste, dass er unsere Anstalten stiefmütterlich betrachtet habe, wenigstens bestehen so viele gegenseitige Beziehungen dieser Anstalt, die ihren Ursprung in Pfarrer Jochim haben, dass man nicht sagen kann, er hätte diese Anstalt geradezu als Stiefkind behandelt. Aber seine Schöpfung, seine Anstalt, hat viel Mühe, Geld und Zeit gekostet. Diese lag ihm in erster Linie am Herzen. Das ist wahr. Wenn der Herr Vorredner den in Aussicht genommenen Platz als unzulänglich bezeichnet hat, so stimme ich ihm vollkommen bei. Ich habe mir die Sache vielmals angesehen und auch mit der Direction gesprochen, wie man es machen könnte, um die Umfassungsmauer des Gartens weiter hinauszubringen. Auf der obern Seite geht das absolut nicht wegen der anstoßenden Straße, auf der untern nicht wegen des angrenzenden Abgrundes; nur gegen Göfis hin ginge es zwar, aber man hat immer auf die Schwierigkeiten hingedeutet, von der Gemeinde Rankweil etwas zu erwerben; wir haben auch auf anderen Gebieten erfahren, dass Rankweil zu einem Verkaufe von Grund und Boden absolut nicht zu haben ist. Wie schwer haben wir nur gethan, um für ein Wasserreservoir im Walde drinnen einen Raum von der Gemeinde zu bekommen, aber nicht etwa kaufsweise, er wäre überhaupt nicht zu kaufen gewesen; sie duldete nur, dass wir ein solches gebaut haben; sie machte sich die Sache zu Nutzen, indem sie sagte, wenn sie einmal in die Noth käme mit Wasser, so möchte sie das erste Wasser aus dem Brunnen haben; unser Brunnen möchte 10mal austrocknen und Rankweil wird dennoch Wasser haben. Ich wäre sehr froh, wenn es dem Herrn Dr. Waibel gelänge, die Gemeinde Rankweil dahin zu bestimmen, dass sie einen entsprechenden, Grund und Boden um einen theuren Preis an die Anstalt abtrete. Dann könnte man etwas Hübsches machen. Ich glaubte diese Bemerkung nur deshalb machen zu müssen, dass demgemäß der Anregung des Herrn Dr. Waibel, der Landesausschuss neuerdings Versuche mache, ob nicht von der Gemeinde Rankweil nach der Richtung hin, die ich bezeichnet habe, Grund und Boden zu bekommen wäre. Das wäre allerdings eine große Wohlthat. Dr. Waibel: Nachdem die Dinge nicht augenblicklich zu Ende sind, bin ich für jede Verbesserung dankbar und unterstütze in dieser Hinsicht die gegebene Anregung des Herrn Johann Thurnher. Ich habe nur wegen einer Bemerkung, die er machte eine Gegenbemerkung zu machen. Er hat auf die Gemeinsamkeit zwischen beiden Anstalten hingewiesen und das ist die gemeinsame Verwaltung in gewissen Beziehungen. Ich erinnere daran, dass ich bezüglich dieser Verwaltung z. B. bezüglich der gemeinsamen Küche vor ein paar Jahren etwas in dem Berichte zu lesen bekommen habe, was nur die Überzeugung erbrachte, dass es besser wäre für unsere Anstalt, wenn sie nicht gemeinsam mit der Wohlthätigkeits-Anstalt verwaltet würde, sondern wenn sie vollkommen eine eigene Regie haben könnte. So, wie die Sachen jetzt liegen ist es wohl nicht recht thunlich. Aber ich würde mich schon aus diesem Grunde nur damit begnügen, dass eine neue Anstalt entstünde und vollkommen auf eigene Füße gestellt würde. Kohler: Hohes Haus! Die vom Herrn Collegen Dr. Waibel angeregte Verbesserung desalljährlichen Berichtes über den Zustand der Anstalt kann wohl nur als ein weiterer Fortschritt auf diesem Gebiete bezeichnet werden, und ich glaube, der h. Landesausschuss wird hierauf, soweit es ihm möglich ist, bei einem spätern Berichte Einfluss nehmen. Ich bin mit dieser Verbesserung durchaus einverstanden, überhaupt mit allem, was die Vervollkommnung dieses jährlichen Berichtes betrifft. Was dann die weiteren Bemerkungen anbelangt, so kann man im großen und ganzen ja XIV. Sitzung des Vorarlberger Landtags. VT. Session, 7. Periode 1896. 209 nichts dagegen haben. Es schwebt dem Herrn Abgeordneten Dr. Waibel offenbar ein Ideal vor. Es wird sich nur darum handeln, ob und wann dieses Ideal zu realisieren wäre. Man kann ja sagen, es gibt noch zweckmäßigere Gegenden in unserem Lande, und es wäre auch zweckmäßiger, unabhängig zu sein, und die Erfahrungen, die man auf diesem Gebiete seit 30 Jahren gemacht hat, bei dieser Neuschaffung uns zunutze zu machen. Dagegen wäre gar nichts einzuwenden. Nur das muss ich zu bedenken geben, dass wir, wenn wir schon etwas Besseres anstreben, das Bestehende nicht zu schwarz ausmalen. Dass die gegenwärtige Anstalt so unzweckmäßig als möglich hingebaut sei, das ist doch zuviel behauptet. Ich möchte auch dem damaligen Landtage der sechziger Jahre den Vorwurf nicht machen, dass er, nachdem er sich so viele Mühe gegeben und überall die besten Kräfte zu gewinnen getrachtet hatte, gerade da am unzweckmäßigsten seine Aufgabe gelöst hat. Wir sind allerdings nicht Schuld an der Sache. Denn im Jahre 1860, als die heutige Richtung zur Geltung gekommen ist, war die Erbauung der Anstalt schon eine vollendete Thatsache. Aber auch dem vorhergehenden Landtage möchte ich diesen Vorwurf nicht machen. Ich glaube auch die Thatsachen sprechen entschieden dagegen. Herr Abgeordneter Dr. Waibel hat gewiss alle Daten, die er uns vor Augen geführt hat, auch geprüft, denn er ist ja Fachmann. Er wird auch die Thatsache nicht übersehen haben, dass unsere Landesanstalt Valduna in Bezug auf Heilerfolge keineswegs einer anderen Anstalt zurücksteht. Diese Thatsache spricht doch auch dafür, dass die Anstalt so ganz verfehlt nicht gebaut ist. Wenn das der Fall wäre, so würden die Heilerfolge dieser Anstalt gewiss nicht so befriedigend sein, als sie thatsächlich sind. Auch ein anderer Umstand spricht dafür, dass die ganze Sache nicht so verfehlt angelegt ist. Wir Vorarlberger können nur diese Anstalt benützen. Aber unseren Nachbarländern, sowohl den Deutschen als auch der Schweiz, steht es ja frei, wohin sie ihre Kranken schicken. Da haben wir nun die Thatsache vor uns, dass gerade die Schweizer, trotzdem sie vielleicht gute Anstalten haben, — ich weiß die Verhältnisse zwar nicht — ihre Kranken nach Valduna geben. (Dr. Waibel: Überfüllte Anstalten und theure Preise; deswegen!) Ob nur deswegen, weil ihre Anstalten überfüllt sind, das weiß ich nicht. Die Schweizer gelten doch als fortschrittlich gesinnt; da würden sie schon für ihre Bedürfnisse sorgen. Thatsache ist also, dass Valduna immer mehr und mehr von Kranken aus der Schweiz besucht wird und dieser Umstand spricht nicht ungünstig für unsere Anstalt. Was die Bemängelungen anlangt, die der Herr Vorredner über den im letzten Jahre aufgeführten Bau gemacht hat, so dürfte auch der Herr Vorredner wissen, dass der Landes-Ausschuss bereits diesbezüglich entschiedene und energische Beschlüsse gefasst hat. Diese Behörde kann und wird nicht dulden, dass die Vertragsbestimmungen nicht eingehalten werden. Darin ist auch die Bestimmung enthalten, dass über die bestehende Gartenmauer kein Hochbau hergestellt werden dürfe. Wenn das geschieht, so wird schon eine Abhilfe geschaffen werden. Wenn hier so weitläufige Klagen erhoben werden über einen Fall, der aus einem Versehen entstanden ist, so glaube ich, muss man die Sache nicht so tragisch nehmen. Die andere Anstalt wird halt zu den Bestimmungen des Vertrages zurückkehren müssen. Damit ist die Sache dann abgethan. Was die gemeinsame Verwaltung betrifft, so weiß ich ja, dass in einem früheren Berichte der Gedanke einer eigenen Verwaltung angeregt wurde. Die Erfahrungen haben aber gelehrt, dass dieSache ihre gewissen Bedenken hat. Eine eigene Verwaltung ist zwar sehr gut und zweckmäßig, wenn die Anstalt einen größeren Umfang erreicht hat. Da vermindern sich dann die verhältnismäßigen Regiekosten, und eine größere Anstalt thut überhaupt leichter mit eigener Verwaltung. Aber hier hat man es mit zwei kleineren Anstalten zu thun, die doch schließlich durch eine gemeinsame Verwaltung entschieden wirtschaftlich besser stehen, vorausgesetzt, dass man es nicht auf gegenseitige Nörgeleien und Eifersüchteleien abgesehen hat. Das sollte natürlich nicht der Fall sein. Die andere Anstalt steht grundsätzlich auf anderem Boden. Sie ist eine Privatanstalt. Der Name thut eigentlich gar nichts zur Sache. Sie dient dem Lande, sie dient den Gemeinden. Sie erfüllt eine ähnliche Aufgabe, wie die LandesIrrenanstalt. Es blieb daher vernünftiger Weise nichts Anderes zu thun übrig, als den Zustand zu nehmen, wie er gegeben war, und im gegenseitigen friedlichen Einvernehmen das Wohl beider -210 XIV. Sitzung des Vorarlberger Landtags. VI. Session, 7. Periode 1896. Anstalten zu fördern. In unserem Interesse ist es ja nicht gelegen, wenn die andere Anstalt Nachtheile hätte, sondern nur im gemeinsamen Zusammenwirken zum Wohle der unglücklichen 'Menschheit können wir unsere Befriedigung finden. -Darum sollen wir streben, dass diese Verbindung beider Anstalten gefördert werde und der Friede erhalten bleibe. Darauf war schon seit Jahrzehnten das Bestreben der Landesvertretung gerichtet, indem sie das gemeinsame Ziel sich vor Augen hielt, diesen Frieden zu wahren und in dieser Weise das friedliche Verhältnis zu erhalten und zu befestigen. Was die künftige Zeit bringen wird, das werden wir sehen. Sind wir wirtschaftlich und finanziell stark genug, so werden wir schon seiner Zeit den Ideen -des Herrn Abgeordneten Dr. Waibel näher kommen; vorläufig aber bleibt dies der Zukunft überlassen. So schlecht und so schlimm, wie sie der Herr -Abgeordnete Dr. Waibel dargestellt hat, steht die Sache nicht. Dagegen sprechen ganz entschieden die Thatsachen. Nach diesen Bemerkungen kann ich nur den Antrag des Finanz-Ausschusses dem -hohen Hause zur Annahme empfehlen. Landeshauptmann: Ich schreite nun zur Abstimmung und zwar werde ich beide Anträge unter Einem vornehmen, wenn dagegen von -feiner Seite des hohen Hauses ein Einspruch erhoben wird. — Ich ersuche jene Herren, welche den beiden Anträgen des Finanz-Ausschusses die Zustimmung -geben, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Wir kommen nun zum nächsten Gegenstände unserer Tagesordnung, welche lautet: Bericht -es landtäglichen Finanz-Ausschusses über den Voranschlag des Vorarlberger Landesfondes und den Voranschlag des Landes-Culturfondes, pro 189 6. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter, das Wort zu nehmen. Kohler: Diese beiden Voranschläge sind uns nicht gleichzeitig mit dem Rechenschaftsbericht eingereicht worden, sondern erst später. Zunächst folgt der den Herren Abgeordneten vorliegende Bericht des Finanz-Ausschusses über den Voranschlag des Landes-Fondes, der mit folgendem Antrage schließt: 4 „1. Es werde dem Voranschlage des LandesFondes für das Jahr 1896 mit dem nachgewiesenen Erfordernisse von 89, 700 fl. und dessen Bedeckung die landtägliche Genehmigung ertheilt. 2. Zur Deckung des Erfordernisses, bezw. zur Durchführung des Punktes C der Bedeckung wird die Einhebung der Zuschläge zu den directen Staatssteuern und zwar: a) von 10% zur Hauszins- und Hausclassensteuer, b) von 2Oo/o zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, c) von 1% zu den sämmtlichen ad a und b aufgeführten Staatssteuern zum Fonde für Hebung der Viehzucht im Lande bewilliget." Landeshauptmann: Ich eröffne zunächst über diesen Passus des Berichtes und den diesbezüglichen Antrag die Debatte. Dr. Waibel: Ich werde weder dem Punkte 1 noch 2 des Antrages zustimmen. Ich schicke das voraus. Der Voranschlag des Landesfondes zeigt gegenüber der bisherigen Gepflogenheit doch nur einen geringen Fortschritt. Ich sage ausdrücklich einen geringen. Es ist wenigstens unternommen, bei einigen Posten der Ausgabe darauf hinzudeuten, wie diese Ausgabe oder Post ungefähr entstanden sei. Meine Herren! Wir haben eine kleine Verwaltung, eine Verwaltung, die für das heurige Jahr mit einem Erfordernisse von angeblich 89.700 fl. ihr Auslangen findet. Wenn der Staat der Reichsvertretung den Voranschlag vorlegt, so bemüht er sich, der Vertretung volle Einsicht in den Einnahmestand und volle Einsicht in den Ausgabestand zu gewähren. Die Minister sagen nicht: Meine Herren! Wenn Sie sich genauere Einsicht verschaffen wollen, so kommen Sie in diese Ministerialkanzlei oder kommen Sie in jene Ministerialkanzlei, so dass man in allen Räumen herum laufen müsste, um Einsicht zu nehmen; sondern die Minister verschaffen dem h. Hause in bequemer und übersichtlicher Weise Einsicht in alle einzelnen Posten der Ausgaben. Das fehlt hier immer. Wenn man z. B. bei der Post 4: „Beiträge für Straßen- und Wasserbauten" die einzelnen Leistungen XIV. Sitzung des Vorarlberger Landtags. VI. Session, 7. Periode 1896. 211. namentlich anführen wollte, so könnte man die ganze Sache tabellarisch mit den betreffenden Ziffern anlegen, damit man eben sieht, wie die ganze Post entstanden ist. Ich hätte geglaubt, das wäre die Landesverwaltung dem Landtage schon schuldig zu thun. Sonst, wenn man das nicht machen will, kann man die Sache noch kürzer machen. Man sagt einfach: „Einnahmen .. so viel, Ausgaben . . soviel". (Heiterkeit. Joh. Thurnher: Dann abziehen und die Geschichte ist fertig!) Ich bitte, diese Bemerkungen nicht ungütig zu nehmen. Wenn man bestrebt ist, Einsicht zu bekommen, muss man das verlangen. Das kann ohne Schwierigkeit geleistet werden. Wenn die zur Verfügung stehenden Schreiberkräfte nicht ausreichen, so kann man ja, wie dies anderwärts auch geschieht, vorübergehende Arbeitskräfte in Dienst nehmen. Das wird sich leicht machen lassen. Unter den Einnahmen ist hier eine Post ausgelassen, welche doch von ziemlichem Belange ist. Wir haben aus der Rechnungslegung gesehen, dass das Land über eine Summe von 130.000 fl. verfügt. Aber nicht einmal das Bischen Cassarest von 4 350 fl. ist unter den Einnahmen aufgeführt, geschweige denn der ganze Überschuss. Ich bin nun der Ansicht, nachdem das Land über eine solche Barsumme verfügt, so hat die Landesvertretung nicht das Recht, das Land in solchem Maße zu besteuern, wie es hier vorgeschlagen wird. Sie ist Heuer zu gar keiner Besteuerung berechtigt, weil wir keine Steuern brauchen bei dem jetzigen, günstigen Stande unserer Finanz-Verhältnisse. Ich muss, um meine Anschauung etwas näher zu begründen, Folgendes bemerken: Als wir bei der Verhandlung über unsern Rechnungsabschluss auf diesen Überschuss zu sprechen kamen, wurde gesagt, es sei das in anderen Verwaltungen auch der Brauch, dass man so vorgehe, nämlich dass man diesen Überschuss nicht berücksichtige. (Martin Thurnher: Es ist auch so!) Run bitte ich aber, den Central-Rechnungsabschluss, der dem Reichstage alljährlich vorgelegt wird, anzusehen. Da finden wir, dass eine Übersicht dieser Cassenbestände ganz genau unter Eingaben und Ausgaben aufgeführt erscheint und zwar in der Weise, wie bei den Gemeinderechnungen, dass man nämlich bei den Einnahmen den Cassarest vom vorigen Jahre aufnimmt und den im Rechnungsjahre erzielten Überschuss in Ausgabe stellte. Sehen Sie sich nur den nächstbesten Central- Rechnungsabschluss der Staatsverwaltung an. Das wird aber bei unserer Rechnungslegung nicht beobachtet. Es wird die Bilanz darüber, was man eingenommen und ausgegeben hat, nicht vollkommen dargestellt. Man verschweigt Summen und steckt sie unten in die Rechnung hinein in einer Weise, dass Viele nicht wissen, was sie zu bedeuten haben. (Martin Thurnher: Wir wissen es schon!) Wenn nun hingewiesen wird auf den Cassabestand des Staates und da eine Analogie herangezogen werden will, so geht man doch nicht ganz, richtig. Das hat eine andere Bewandtnis. (Martin Thurnher: Ganz die gleiche!) Das hat eine andere Bewandtnis. Wenn Sie die Cassabestände des Staates hernehmen vom den Jahren 1882—1893 — das sind 12 Jahrgänge — da haben wir allerdings im Jahre 1893 bereits einen Cassabestand von rund 215 Millionen. Das hat seine Richtigkeit. Nun bitte ich aber folgende zwei Dinge zu berücksichtigen: 1. Sind die 215 Millionen erst der dritte Theil von den gelammten Ausgaben des Staates. Die gesammten Ausgaben des Staates beziffern sich auf über 600 Millionen. (Martin Thurnher: Das wissen wir schon!) 2. Bitte ich die Herren zu berücksichtigen, wie diese Cassabestände entstanden sind, (Martin Thurnher: Mehr eingenommen, als gebraucht!) in welchem Verhältnisse dieselben gestiegen bezw. gesunken sind. So hatte das Reich im Jahre 1882 bereits einen Cassabestand von rund 147 Millionen. Im Jahre 1883 ist er wieder herabgesunken auf 138 Mill. Im Jahre 1884 behält er dieselbe Höhe. Im Jahre 1885 — dieses Jahr muss ich besonders bemerken, weil wir in diesem Jahrgange bei unserer Landesrechnung eine Wendung zu verzeichnen haben — stand der Cassabestand auf 133 Mill. u.s.w. Wenn Sie nun vom Jahre 1882 bis zum Jahre 1893 herauf den Jahresdurchschnitt der Cassa-Überschüsse berechnen, so bekommen sie ein Anwachsen von Jahr zu Jahr ™ nicht regelmäßig, es gibt auch Jahre^ wo die Ziffer zurück gegangen ist — von durchschnittlich 51/2 Millionen Gulden jährlich. Was212 XIV. Sitzung des Vorarlberger Landtags. VI. Session, 7. Periode 1896.