18950201_lts011

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Letzte Änderung 03.07.2021, 11:08
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp07,lts1895,lt1895,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 11. Sitzung am 1. Februar 1895, unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 17 Abgeordnete. Abwesend die Herren: Johann Thurnher, Dr. Beck, Wolf. Regierungsvertreter: Herr Hofrath Graf St. Julien-Wallsee. Beginn der Sitzung um 10 Uhr 55 Min. Vormittags. Landeshauptmann: Die Sitzung ist eröffnet. Ich ersuche um Verlesung des Protokolles der gestrigen Sitzung. (Secretär verliest dasselbe.) Landeshauptmann: Wird gegen die Fassung des Protokolles eine Einwendung erhoben? — Es ist nicht der Fall, somit betrachte ich dasselbe als genehmigt. Es ist an den Landesausschuss ein Gesuch des Rectorates der k. k. Universität in Innsbruck gekommen mit dem Bemerken, es möchte der Landesausschuss dieses Gesuch dem hohen Landtage in Vorlage bringen. Dasselbe handelt von einer zu erbittenden Unterstützung für dürftige und würdige Hörer an der Innsbrucker Hochschule. Nachdem die Zeit in der gegenwärtigen Session schon stark vorgerückt ist, glaube ich, das hohe Haus würde vielleicht dem Vorgänge in der Weise zustimmen, dass der Landesausschuss beauftragt und ermächtigt werde, dieses Gesuch seinerzeit einer Erledigung zuzuführen. Sollte ein anderer Antrag aus dem hohen Hause hervorgehen, so bin ich natürlich mit einem solchen auch einverstanden. — Es meldet sich Niemand, somit nehme ich an, dass das hohe Haus diesem von mir angeregten Vorgänge zustimmt. Es wird also der Landesausschuss die Sache ihrer Erledigung zuführen. Wir kommen nun zur Tagesordnung. Auf derselben steht zunächst die Landes-Ausschuss-Vorlage, betreffend die 128 XI. Sitzung des Vorarlberger Landtags. V. Session, 7. Periode^ 1895. Reform der Landtags-Wahlordnung. Ich erwarte über diesen Gegenstand einen formellen Antrag aus der Mitte der Versammlung. Martin Thurnher: Ich stelle den Antrag, dass dieser Gegenstand einem eigens zu wählenden 5 gliedrigen Wahlreform-Ausschüsse überwiesen werde, die Wahl selbst aber möchte ich ersuchen, bei der nächsten Sitzung vorzunehmen. Landeshauptmann: Es ist der Antrag gestellt worden, diesen Gegenstand einem sogenannten Wahlreform-Ausschusse, der aus 5 Mitgliedern zu bestehen hätte, zu überweisen und die Wahl selbst bei der nächsten Sitzung vorzunehmen. Wird dagegen eine Einwendung erhoben? — Es ist nicht der Fall, somit betrachte ich diesen Antrag als angenommen. Wir schreiten nun zum zweiten Gegenstand der Tagesordnung, d. i. der Bericht des FinanzAusschusses über den Rechenschaftsbericht des Landes-Ausschusses. Ich werde bei Verhandlung dieses Gegenstandes denselben Modus einhalten, wie in früheren Jahren. Zunächst werde ich die Generaldebatte über den ganzen Bericht und die Anträge eröffnen. Wenn sich in derselben Niemand zum Worte meldet, so werde ich den Bericht im Einzelnen in Verhandlung ziehen. Bei jenen Rubriken, wo keine Anträge vorkommen, werde ich eine kleine Pause eintreten lassen, damit es den Herren Abgeordneten ermöglichet wird, zu jedem einzelnen Punkte des Rechenschaftsberichtes des Landes-Ausschusses Bemerkungen oder Anregungen zu machen oder Anträge zu stellen. Dort wo vom Ausschüsse bestimmte Anträge gestellt werden, werde ich selbstverständlich die Debatte eröffnen und eventuelle Anträge dann zur formellen Abstimmung bringen. Ich eröffne also zunächst die Generaldebatte über den Bericht und die gestellten Anträge. — Da sich Niemand zum Worte meldet ist die Debatte geschlossen und wir werden mit der Verlesung des Berichtes beginnen. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Abgeordneten Nägele, Punkt 1 des Berichtes zu verlesen. Nägele: (liest: I. über die Ausführung der vollziehbaren Landtagsbeschlüsse der letzten Session, a, . 1. aus Beil. XXX.) Dr. Waibel: Wenn man die Beil. XII mit dem uns vorliegenden Berichte vergleicht, so zeigt sich ein wesentlicher Unterschied in dem Schlusssätze. In der Beil. XII heißt es: „Eine Erledigung hierüber ist bis jetzt nicht eingelangt." Im Berichte des Finanz-Ausschusses heißt es: „Dieselbe wird aber demnächst erwartet." Man kann sich nicht wohl in dieser präcisen Form aussprechen, wenn man nicht die bestimmte Erwartung hat, dass das sich vollzieht, was man als zu erwarten ausspricht. Bei der Verhandlung über dieses Gesetz haben wir den Standpunkt eingenommen, dass wir demselben im Allgemeinen die Zustimmung geben, dass wir aber von der h. Regierung erwarten, dass sie diesem Institute die Genehmigung nicht ertheile, so lange in Vorarlberg nicht eine sichere Rechtsbasis für das Hypothekengeschäft gewonnen ist, — nämlich die Einführung des Grundbuches. Ich stütze mich da auf die Erfahrung, welche die Justizverwaltung des Landes Vorarlberg, und alle diejenigen, welche mit diesem Geschäfte zu thun haben, schon im Jahre 1888 gemacht haben und alljährlich neuerdings machen. Wir haben also das ganz dringende Bedürfnis und sind auf das Dringendste dazu veranlasst, die Regierung zu ersuchen, dass sie diesem Institute die Genehmigung nicht ertheilt, so lange diese Rechtsbasis nicht gewonnen ist. Es kann von der Justizverwaltung nach meinem Dafürhalten vernünftiger Weise eine andere Haltung nicht erwartet werden und es wird von der Justizverwaltung wesentlich abhängen, ob dieses Institut genehmiget wird, ohne diesen Rechtsboden. Ich könnte hier noch eine Bemerkung machen, ich will aber die Sache nicht weiter verfolgen. Wenn man da liest: „Dieselbe wird demnächst erwartet", so könnte man den Gedanken haben, dass bei der Situation, in der Tirol und Vorarlberg sich jetzt befindet, mit dieser Gewährung ein Compensationsobject gewonnen worden wäre. Wir müßten das, wenn es wirklich der Fall wäre, im allerhöchsten Grade bedauern und beklagen aus Gründen, die ich nicht näher erörtern will. Aber wenn schon ein Compensationsobject hier ins Spiel gezogen werden soll, so würden wir uns nach meinem Dafürhalten und auch nach der Meinung Anderer schon in einigen Tagen überzeugen können, dass ein ganz anderes Object sich besser eignen würde. Martin Thurnher: Der Herr Vorredner hat XL Sitzung des Vorarlberger Landtags. V. Session, 7. Periode 1895. 129 sich dahin ausgesprochen, dass man sich verwenden sollte— er hat es vielleicht schon gethan — dass das Statut zur Gründung einer Landes-Hypothekenbank die Genehmigung nicht erhalte, bis nicht das Grundbuch in Vorarlberg eingeführt ist. Aus dem kann man beiläufig ersehen, wie sehr er bestrebt ist, Forderungen des Volkes der Realisierung zuzuführen, Forderungen, die allgemein im Lande getheilt werden, Forderungen, auf welche der Bauernstand große Hoffnungen setzt, dass sie bald realisiert werden. Ich kann aus einer schriftlichen Mittheilung Sr. Excellenz des Herrn Justizministers bessere Hoffnungen geben, dass dieser Wunsch des Landes Vorarlberg voraussichtlich bald erfüllt wird, nämlich, dass das Statut wahrscheinlich die Genehmigung erhalten werde, weil das vom Herrn Vorredner aufgeführte Bedenken seitens der Regierung bereits fallen gelassen worden sei und nur mehr ein anderes, weniger wichtiges Bedenken bestehe. Wenn der Herr Vorredner von einem Compensationsobject spricht, so dürfte er sich als ein sehr schlechter Prophet erweisen. Das sind wir Vorarlberger nicht gewohnt. Wir stellen unsere Wünsche unabhängig von anderen Begehren und Angelegenheiten, mit denen vielleicht die Regierung an uns herantritt. Wir werden ganz objectiv in der einen und in der anderen Angelegenheit vorgehen. Solche Bestrebungen sind uns fremd, wie sie in der Phantasie meines Herrn Vorredners zu wurzeln scheinen. (Fink: Bravo!) Landeshauptmann: Ich bitte weiter zu fahren. Nägele: Ich möchte auch noch Einiges bemerken. Ich habe zwar nicht viel zu sagen, ich möchte aber nur anführen, dass man aus dem, was der Herr Abgeordnete Dr. Waibel in seiner Einleitung sagt, den Schluss ziehen könnte, als ob der Finanz-Ausschuss mit seinem Berichte im Widerspruche mit dem Berichte des Landes-Ausschusses stehe. Das ist nicht der Fall. Es heißt hier: „Die Allerhöchste kaiserliche Sanction ist noch nicht herablangt", und der Zusatz: „Dieselbe wird aber demnächst erwartet" drückt die Gesinnung und Anschauung des Finanz-Ausschusses aus. Wir erwarten, dass das Statut sanctioniert wird, und wenn dies dem Herrn Dr. Waibel nicht genehm ist, so geht uns das nichts an, uns ist es genehm. (Liest: Nachtrag aus der Session des Jahres 1893...........zur befriedigenden Kenntnis nehmen wolle.) Landeshauptmann: Bitte weiter zu fahren. Nägele: (Liest: Ad I. B. Über die Ausführung der Landtagsbeschlüsse nach §§ 18 und 19 der Landes-Ordnung...........hat nur im letzten Absätze befriedigt.) Landeshauptmann: Zu Punkt 6 dieser Rubrik hat sich Herr Dr. Waibel zum Worte gemeldet. Br. Waibel: Ich glaube im Interesse der weiteren landwirtschaftlichen Kreise zu sprechen, wenn ich zu diesem Punkte eine Frage stelle, Es ist aus den Emanationen, die hinausgegangen sind in die Öffentlichkeit, zu entnehmen, dass die officielle landwirtschaftliche Körperschaft, der Landwirtschafts-Verein und die k. k. Statthalterei eine gegentheilige Stellung zu dieser Frage eingenommen zu haben scheinen. Den Nachrichten zu Folge scheint beschlossen worden zu sein, bei der Regierung darum einzukommen, dass dieselbe wieder eine Schließung der Schweizergrenze veranlasse, indem dies wünschenswert sei. Nachdem der Landes-Ausschuss in dieser wichtigen Frage doch gewiss mit dem Landwirtschafts-Vereine im Benehmen steht, so wäre es wünschenswert, über diese etwas widersprechende Haltung Aufklärung zu bekommen. Martin Thurnher: Davon, dass ein solches Ansuchen von Seite des Landwirtschafts-Vereines an die hohe Regierung ergangen ist, hat der Landes-Ausschuss zwar nicht von diesem Vereine selbst Kenntnis bekommen, sondern durch eine Mittheilung der k. k. Statthalterei in Angelegenheit der aufzubringenden Kosten für die Seuchenwachen. Bei dieser Gelegenheit hat die Statthalterei darauf hingewiesen, dass die Verhältnisse in Vorarlberg sich gebessert haben müssen, weil der Landwirtschafts-Verein sich an die hohe Regierung gewendet habe um ein Ausfuhrverbot von österreichischen Zucht- und Nutzvieh gegen die Schweiz zu erwirken. Die Regierung hat selbstverständlich darauf nicht eingehen können, und zwar 130 XI. Sitzung des Vorarlberger Landtags. V. Session, 7. Periode 1895. nicht nur aus internationalen Rücksichten, sondern auch, weil es im Interesse der Viehzüchter gelegen ist, dass eine größere Nachfrage nach solchem Vieh durch Offenhaltung der Schweiz bestehe. Wir können diesen Vorgang, der ohne Einvernehmen und gewiss gegen den Willen des Landes-Ausschusses und der Landesvertretung erfolgt ist, nur lebhaft bedauern. Landeshauptmann: Wer wünscht noch weiter das Wort? — Hat der Berichterstatter noch etwas beizufügen? Nägele: Ich habe nicht viel mehr zu sagen, nur scheint es mir, dass es vom Ausschüsse des Landwirtschafts-Vereines nicht klug war, in dieser so wichtigen Angelegenheit, die das h. Haus schon wiederholt beschäftiget hat, eigenmächtig vorgegangen zu sein. Ich rühme zwar die Bestrebungen des Landwirtschafts-Vereines, ob aber Alles, was dieser Verein, bei welchem größtentheils nur theoretische Bauern sind, thut, für das allgemeine Wohl und auch für den kleinen Bauer günstig ist, das ist eine andere Frage. Bei uns wenigstens ist man sehr froh, dass die Regierung die Sperre aufgehoben hat. Landeshauptmann: Zu einem anderen Punkte hat Niemand das Wort gewünscht, wir können deshalb in der Verlesung weiter fahren. Nägele: (Liest: Nachtrag. 1. Mit Bezug auf den Landtagsbeschluss .... berufen.) Ich ersuche den Herrn Abgeordneten Greißing mich in der Verlesung etwas abzulösen. Landeshauptmann: Bei der nun folgenden Rubrik ersuche ich die Herren, welche zu dem einen oder zum andern Punkte zu sprechen wünschen, sich zum Worte zu melden. Greißing: (Liest: Ad. I. C. über die Ausführung der Landtagsbeschlüffe im eigenen Wirkungskreise des Landesausschusses. 1 bis 21.) Dr. Waibel: Um in die monotone Zustimmung zu diesen Punkten eine kleine Abwechslung zu bringen, muss ich mir ein paar Worte erlauben. Ich bin schon vor mehr als 30 Jahren durch einige Jahre praktischer Arzt in Montavon gewesen und habe dort sehr viel Verkehr mit geistlichen Herren gehabt und habe auch die Leute nach ihrer Confession hinreichend kennen gelernt. Ich erinnere mich auch sehr wohl, da damals im Montavoner, wie im Vorderland nur katholische Bauern waren, dass da im Ausschussberichte von einem katholischen Bauernvereine des Vorderlandes die Rede ist. (Martin Thurnher. Montavon ist vor ein paar Jahren betheiligt gewesen.) Ich muss sagen, dass es einen eigenthümlichen Eindruck macht, wenn hier ein confessioneller Unterschied im Bauernstande gemacht wird, der factisch nicht besteht. Meines Wissens haben wir in Vorarlberg nur Bauern katholischer Confession. Ich kann mir nicht erklären, woher diese confessionelle Unterscheidung kommt. Jedenfalls würde ich aber dem Landes-Ausschusse empfehlen, da das Wort katholisch nicht mehr ganz fashionable in der politischen Sprache ist, lieber den modernen Titel christlich-social zu wählen. (Heiterkeit.) (Martin Thurnher: Ich meine, der LandesAusschuss hat sonst Arbeit genug, so dass er zu solchen Sachen keine Zeit hat.) Landeshauptmann: Wenn Niemand mehr das Wort zu ergreifen wünscht, so ersuche ich in der Verlesung weiter zu fahren. Greißing: (Liest: 22, 23. ...... genehm halten.) Nägele: (Liest II. Landesfond. 1. Rechnungsabschluss des Vorarlberger Landesfondes pro 1894 .........nach den angeführten Ziffern die Genehmigung ertheilt. Landeshauptmann: Wer wünscht das Wort? Dr. Waibel: Wenn ein Gemeinde-Vorsteher einen solchen Rechnungs-Abschluss vorlegen würde und es würde der Revisor des Landes-Ausschusses die Revision der Gemeinderechnung besorgen, so würde er ganz entschieden einen Strich durch diese Rechnung machen und sich etwas Anderes ausbitten. Es ist schon seit einer langen Reihe von Jahren üblich geworden, dem Landtage falsche RechnungsAbschlüsse vorzulegen. In einen Rechnungs-Abschluss XI. Sitzung des Vorarlberger Landtags. V. Session, 7. Periode 1895. 131 gehören alle Ziffern, sowohl die Einnahmen, als auch die Ausgaben, das ist dann ein RechnungsAbschluss. Hier ist das aber nicht der Fall. Wenn Sie die Rechnungen vom Jahre 1885 angefangen, also seit einem Zeitraume von 10 Jahren durchsehen, so zeigt sich von dort ab die Tendenz, von den Überschüßen einen ganz beliebigen Theil auf das künftige Jahr vorzuschreiben und den Rest verschwinden zu lassen. Im Jahre 1885 haben wir einen Überschuss von 15.006 fl. im Jahre 1886 von 36.830 fl., im Jahre 1887 von 41.340 fl., im Jahre 1888 von 55.000 fl. — ich nehme nur die runden Ziffern — im Jahre 1889 — von 56.000 fl., im Jahre 1890 von 71.000 fl., im Jahre 1891 von 76.000 fl., 1892 und 1893 von 82.000 fl. und 92.000 fl. — und heute haben wir einen sactischen Überschuss von 126.885 fl. und nicht einen solchen von 8.259 fl. Wenn das eine ordnungsmäßige Rechnungslegung ist, dann kann man in eine Rechnung hineinschreiben, was man will. Wenn da in der Beilage zum Rechenschaftsbericht gewisse Kapitalien aufgeführt werden, von denen ein Theil in der Bregenzer Sparcassa liegt, und der andere Theil in Salinenscheinen angelegt ist, so ist das gar kein Ausweis. Ein Vermögen wird widergestellt in der und der Form, aber nicht so durch eine Bemerkung hintendran, womit man die Geschichte vertuscht und verschwinden lässt; das ist nicht correct und verdient getadelt zu werden. Ich habe mit einem Manne, der ein paar Jahre im Finanzausschüsse mitgemacht hat, über die Sache gesprochen; derselbe war der Meinung, dass die Ziffern, die am Schlusse der Rechnung vorkommen, eine Anlage für den Landesculturfond seien, derselbe hat aber, wie ich diesem Herrn bemerkte, einen speciellen Rechnungs-Ausweis und einen speciellen Nachweis seiner Vermögensobjecte. Ich will da gar nicht länger reden, das ist so klar, wie etwas. Wer die Rechnungen vom Jahre 1885 angefangen hernimmt, und dieselben durchsieht, wird zu diesem Ergebnisse kommen und der Rechnungsführer wird mir zustimmen müssen, dass ich die Ziffern bis auf die Kreuzer richtig erhoben habe. Wir haben jetzt thatsächlich nach dem Rechnungs-Abschlüsse vom Jahre 1894 einen Überschuss von 126.885 fl. einer so riesig kleinen Ausgabe gegenüber. Dass es angenehm ist, wenn man Geld hat, darüber ist kein Zweifel, aber das Gebaren ist nicht richtig. Man hat hier eine klare Rechnung zu legen; wenn man das von den Gemeinden verlangt, so ist man es umsomehr uns gegenüber schuldig zu thun. Weil also diese Rechnungslegung irreführend ist und dem factischen Stande nicht entspricht, so kann ich diesem Anträge meine Zustimmung nicht geben. Landeshauptmann: Wer wünscht noch weiter das Wort? — Martin Thurnher: Ich möchte nur ganz kurz eine Bemerkung über die Art und Weise machen, wie die Einnahmen und Ausgaben in die Rechnungen eingesetzt werden. Es lässt sich darüber ja reden und allenfalls ein Beschluss fassen, aber gegen das müsste ich mich aussprechen, wenn gemeint würde, dass absichtlich ein Fond gesammelt und gleichsam hätte versteckt werden wollen, das ist nicht der Fall. Das hat sich ganz einfach von selbst gegeben. Man ist bei den schon früher bestehenden Umlagen geblieben, man hat keine Erhöhung und auch keine Herabsetzung der Umlags-Procente vorgenommen, letzteres wohl nur bei der Hauszinssteuer und bei der Hausclassensteuer, aber bei der weisen Finanzgebahrung und Sparsamkeit des Landes-Ausschusses und Landtages ist es gekommen, dass bei den bestehenden Steueransätzen sich ziemlich hohe Kassabestände ergeben haben, die natürlich wieder fruchtbringend angelegt wurden. Es ist im Interesse des Landes sehr zu begrüßen, dass wir solche Kassabestände haben, wenn wir alles das, was in Aussicht steht, ausführen wollen, z. B. die Erbauung eines Landhauses, die Erstellung der Bregenzerwälderbahn, dann die Durchführung irgend eines größeren Wohlthätigkeitsactes anlässlich des Regierungsjubiläums Sr. Majestät des Kaisers. Es kann nur sehr erfreulich sein, wenn derartige Unternehmungen realisiert werden können, ohne dass wir es nothwendig haben, eine Erhöhung der Umlagen eintreten lassen zu müssen, oder Schulden auf das Land zu laden. Dr. Waibel: Dass man da eine gewisse Absicht, die man nicht gerne ausspricht, doch damit verbunden hat, ist mir für meine Person vollkommen klar, ich zweifle daran keinen Augenblick. Man kann mir da vormachen, was man will. Im Jahre 1886 hat man einen Überschuss von 36.000 fl. gehabt, an der Schuld für die 132 XII. Sitzung des Vorarlberger Landtags. V. Session, 7. Periode 1895. Landes-Irrenanstalt Valduna, von der man fortwährend renommiert, und welche Schuld man schon längst hätte abzahlen können, daran hat man damals gar nichts, sondern nur die Zinsen im Betrage von 2^2 Tausend Gulden bezahlt. Im Jahre 1887 hat man einen Überschuss gehabt von 41.000 fl. und hat auch nur 2500 fl. bezahlt; im Jahre 1888 hat man einen Überschuss gehabt von 55.000 fl. und hat wieder nur 2500 fl. bezahlt; erst im Jahre 1889 ist man wieder daran gegangen bei einem Überschüsse von über 59.000 fl. eine Abzahlung von 20.000 fl. zu leisten. Was ist das für eine Wirtschaft! Endlich im Jahre 1891 kam man dazu bei einem Überschüsse von 76.000 fl. am Rest der Schuld 21.000 fl. zu bezahlen. Im Jahre 1892 bei einem Barbestände von 86.000 fl. zahlte man 450 fl. und sparte sich die Abzahlung des Schlussrestes per 10.000 fl. auf das Jahr 1893, wo man einen Überschuss von über 92.000 fl. hatte. Meine Herren! Sie können sagen, was Sie wollen, ein reelles Gebühren ist das nicht, das ist kaum zu rechtfertigen. Wenn man loyal hätte verfahren wollen, so hätte man diese Überschüsse klar aussprechen müssen, man hätte die Landesversammlung fragen müssen, ob sie einverstanden ist, dass die Überschüsse angelegt werden und hätte auch sagen müssen, zu welchem Zwecke. Wenn wir zur Erbauung eines Landhauses Geld brauchen, so haben wir schon beschlossen, dasselbe in jährliche Raten von 5.000 fl. durch 10 Jahre hindurch zu bezahlen. Das bringt man ganz bequem auf diese Art und Weise auf. Dazu braucht man nicht Überschüsse von 126.000 fl. aufzusparen. Keine von den Unternehmungen ist so pressant, dass man nicht jedes Jahr über dieselbe verhandeln und beschließen könnte. Bei dieser Aufspeicherung von Barvorschüssen wäre es loyal gewesen, die Landesversammlung, welche allein darüber zu disponieren hat, in Kenntnis zu setzen, damit sie über die Verwendung und Bestimmung derselben hätte beschließen können. So wie die Sache liegt — das können Sie Niemandem ausreden — macht es den Eindruck, dass man hier eine gewisse Absicht verfolgt, die man nicht aussprechen will und kein parlamentarischer Körper wird so etwas dulden, wenn er offen die Interessen des Landes verwaltet und vertritt. Ich habe schon im vorigen Jahre oder vor zwei Jahren, ich kann mich nicht mehr erinnern, wann es war, auf diesen Übelstand aufmerksam gemacht und habe gesagt, es wäre nur loyal, wenn man eine klare Rechnung stellen und über die Überschüsse Beschlüsse fassen würde. Ich will jetzt für diesen Moment schließen, wenn ich nicht veranlasst werde, mich weiter auszusprechen, es wird aber jedenfalls die Gelegenheit sich bieten, in den nächsten Tagen auf diesen Gegenstand zurückzukommen. Landeshauptmann: Die Geschäftsordnung gestattet mir nicht als Vorsitzender mich an der Debatte zu betheiligen und es ist auch heute ein Rücktritt vom Vorsitze unmöglich, weil der Herr Landeshauptmann-Stellvertreter nicht hier ist. Ich möchte darum um Nachsicht bitten, wenn ich dem h. Hause von hier aus einige Richtigstellungen bekannt gebe, zu dem, was der Herr Abgeordnete Dr. Waibel vorhin bemerkt hat. Er hat gesagt, dass im Jahre 1886 und 1887 an der Valduna-Schuld nichts bezahlt worden sei, mit Ausnahme der jährl. Zinsen, und ebenso auch im Jahre 1888, und wenn ich mich nicht täusche, auch 1890. (Dr. Waibel: 1892.) Bezüglich der Jahre 1886 und 1887 muss ich constatieren, dass damals Beiträge zu den Rheindammbauten in Form eines Gesetzes festgesetzt wurden, an welchen das Land einen namhaften Betrag bezahlen musste. Man hat Unterhandlungen mit der h. Regierung gepflogen wegen eines Beitrages aus dem Meliorationsfonde. Damals musste die Landesverwaltung vorsichtig sein und es konnten die vorhandenen Überschüsse nicht zu dem Zwecke verwendet werden, um an der Tilgung der Valduna-Schuld fortzufahren. Man hat sie zwei Jahre in suspenso gelassen, bis diese ziemlich hohen Beiträge gedeckt waren. In den Jahren 1888 und 1890 ist ein anderes Ereignis eingetroffen, welches die Landesverwaltung auch vorsichtig machen musste, nämlich die Katastrophe der Rheinüberschwemmung. Damals wusste man nicht, in welcher Weise und in welcher Höhe das Land in Mitleidenschaft gezogen werde. Man wusste nur so viel, dass die vorhandenen Dämme nicht ausreichten, sondern vergrößert und verstärkt werden mussten. Aus diesem Grunde war man auch doppelt vorsichtig bei der Rückzahlung der Schuld. Im Jahre XII. Sitzung des Vorarlberger Landtags. V. Session, 7. Periode 1895. 133 1892 hat man allerdings zuerst nur die Zinsen bezahlt, unmittelbar darauf aber auch den letzten Nest der Schuld. Martin Thurnher: Was der Herr Vorsitzende soeben mitgetheilt hat, habe ich bereits im Vorjahre in längerer Auseinandersetzung erörtert. Wenn die Herren das stenographische Protokoll nachlesen, so werden sie darin Alles verzeichnet finden. Es ist dort auf die Rheinkatastrophen in den Jahren 1888 und 1890 hingewiesen und auf die Gesetze die bezüglich der Erstellung der Rheindämme erlassen wurden. Bei den Bauten Anfangs der 1890er Jahre hatte das Land nicht bloß die Landesbeiträge zu zahlen, sondern musste auch die Bürgschaft für das richtige Eingehen der Beiträge seitens der Gemeinden auf Grund des Gesetzes übernehmen. Wenn man sagt, es sei etwas nirgends Vorkommendes und keine Körperschaft würde es dulden, dass man derartige Kassabestände ohne Zustimmung des h. Hauses zusammenkommen lassen dürfe, so möchte ich an den Reichsrath verweisen. Der Reichsrath bringt die Kassabestände vom Schlüsse des Vorjahres auch nicht in die Einnahmen des künftigen Jahres. Sie wissen, dass die dermaligen Kassabestände Cisleithaniens sehr hohe sind, sie überschreiten ja 200 Millionen. Ich will da nicht den Reichsrath zum Muster nehmen, ich wollte damit aber nur sagen, dass es nicht der Fall ist, dass keine Körperschaft so etwas duldet, wie der Herr Vorredner behauptet. Dr. Waibel: Ich nehme die Aufklärungen, welche bezüglich der Jahre 1886, 1887 und 1888 gegeben wurden, nur mit der Einschränkung zur Kenntnis, dass ich mir die Sache genau ansehen und weiter verfolgen werde. Was die Bemerkung des Herrn Abgeordneten Martin Thurnher anbelangt bezüglich der Kassabestände des Reichsrathes, so ist das ganz etwas Anderes. Das sind Verwaltungsüberschüsse, die Kassabestände des Reiches sind eine Barschaft, welche, wie sich der Finanzminister ausgesprochen hat, beim Übergange von einem Verwaltungsjahre in das andere in den letzten Monaten begreiflicherweise sich anhäufen und wieder nothwendig werden zum Gebahren für die ersten Monate des kommenden Jahres, in welchem erfahrungsgemäß die Kassaeingänge sehr gering sind, so gering, dass man die Verwaltungsauslagen damit nicht decken könnte. Das sind also nicht Verwaltungs-Überschüsse, sondern bare Kassabestände. Die Überschüsse — das sehen wir ja aus den jährlichen Präliminarien — lernt man erst nach etwa zwei Jahre kennen. Nach meinem Dafürhalten ist dies ein Vergleich, der nicht hieher gehört. Wir haben es mit factischen Überschüssen zu thun und dort sind es bare Kassabestände, das ist ganz etwas Anderes. Martin Thurnher: Ich möchte den Herrn Vorredner nur bitten die Rechnungsabschlüsse über den Reichshaushalt vom Jahre 1893 einzusehen, dann wird er meine Angaben bestätigt finden. Dr. Waibel: Ich muss bei meiner Ansicht bleiben. Wir haben factische Überschüsse und dort sind es Kassabestände. Landeshauptmann: Wer wünscht noch weiter das Wort? Fink: Ich muss dasjenige, was der Herr Abg. Martin Thurnher bezüglich der Reichscassabestände gesagt hat, unterstützen. Ich möchte da Hinweisen, dass bei Gelegenheit der Valuta-Regulierung viele Millionen Gold Kassabestände vorhanden waren, von denen die meisten Abgeordneten nichts wussten, sie waren nirgends ausgewiesen. Landeshauptmann: Wenn Niemand mehr das Wort zu ergreifen wünscht, so erkläre ich die Debatte über diesen Gegenstand für geschlossen. Hat der Herr Berichterstatter noch etwas beizufügen? Nägele: Aus dem, was der Herr Abgeordnete Dr. Waibel eingangs seiner Rede gesagt hat, könnte man schließen, das er eine ganz specificierte Rechnung haben möchte. Wenn man das verlangen würde, so könnte man es als MisstrauensVotum gegen den Landes-Ausschuss und Finanz-Ausschuss betrachten. Er hat auch gemeint, dass der Vorschuss, den das Land hat, in die Rechnung ausgenommen werden sollte, ich glaube, dass das nicht nothwendig ist. Es sind auch, wie ich glaube zwei Gründe vorhanden, warum man das nicht thut. Diese zwei Gründe kennen wir beide. Wenn es sein muss, bezüglich der Rechnungslegung eine Änderung eintreten zu lassen, so kann 134 XI. Sitzung des Vorarlberger Landtags. V. Session, 7. Periode 1895. dies ja geschehen, wir können aber froh sein, einen solchen Vorschuss zu haben. Was die Bemerkung betrifft, dass die Valdunaschuld zu langsam abbezahlt worden sei, muss ich dem Herrn Dr. Waibel gegenüber sagen, dass der Landes-Ausschuss schon früher je bälder je lieber gezahlt hätte, es war aber ein Hemmschuh da, und das war der frühere Herr Landeshauptmann Graf Belrupt. Derselbe hat immer zurückgehalten. Ich weiß noch ganz gut, dass im Jahre 1889 von der Bezahlung dieser Schuld die Rede war, und dass Herr Graf Belrupt sagte, er würde lieber gar nichts bezahlen und das Geld für einen Vorschuss zu anderen Zwecken zurücklegen. Dass wir jetzt einen ziemlich bedeutenden Vorschuss haben, können wir nur begrüßen, er ist einmal da, und ob das den Herrn Dr. Waibel ärgert oder nicht, das kann uns gleich sein. Dr. Waibel: Ich bitte um das Wort zu einer thatsächlichen Berichtigung. Der Herr Berichterstatter legt mir in den Mund, ich hätte einen speciellen Nachweis für die Rechnungslegung verlangt. Die Herren werden sich erinnern, dass ich mit keiner Sylbe von dem gesprochen habe, ich habe nur richtige Einnahmsziffern und einen richtigen Abschluss verlangt, nicht aber einen speciellen Nachweis. Landeshauptmann: Ich schreite nun zur Abstimmung und ersuche jene Herren, welche dem hier gestellten Anträge die Zustimmung geben, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Nägele: (Liest: 2. Der Voranschlag pro 1895 kommt separat in Vorlage. III. Grundentlastungsfond puncto Rechnungsabschlüsse 1893; a. des mit Tirol gemeinsamen Grundentlastungsfondes; b. betreffend die Grundentlastungsschuld des Landes Vorarlberg. Nachdem nun die Schuld .... wird die Zustimmung ertheilt.) Landeshauptmann: Wenn Niemand das Wort zu ergreifen wünscht, so nehme ich an, dass das hohe Haus diesem Anträge beistimmt. — Der Antrag ist angenommen. Nägele: (Liest: IV. Landesculturfond...das Absolutorium ertheilt.) Landeshauptmann: Wer wünscht hiezu das Wort? Dr. Waibel: Ich hätte hier nur eine kleine sprachliche Bemerkung zu machen. Mir fällt hier das Wort „Äquivalentgebühren" auf, ich glaube aber die richtige Terminologie wäre „Gebührenäquivalent". Dieses Wort entspricht auch besser dem, was damit gemeint ist. Es ist das die durch das Gebührengesetz bestimmte finanzielle Leistung für solche Objecte, welche einer Besitzveränderung nicht unterliegen. Wie die Herren sich erinnern, ist eine 10jährige Periode für die Berechnung des Gebührenäquivalentes maßgebend. Ich möchte also wünschen, dass hier gesagt würde, statt „Äquivalentgebühren" „Gebührenäquivalent". Landeshauptmann: Wenn Niemand mehr das Wort zu ergreifen wünscht, so ist die Debatte geschlossen. Nägele: Ich bestreite nicht, dass Herr Dr. Waibel in diesem Falle Recht hat, die Sache ist aber kleinlicher Natur. In Rechnungsabschlüssen sind Ziffern und Summe die Hauptsache und nicht die Form, unter welcher sie eingeschrieben werden. Dass die Summen die Hauptsache sind, hat Herr Dr. Waibel in seiner früheren Rede selbst bewiesen. Landeshauptmann: Nachdem gegen den verlesenen Antrag nichts bemerkt worden ist, nehme ich an, dass das hohe Haus demselben zustimmt. Nägele: (Liest: V. Krankenversorgung.......... zur Kenntnis nehmen.) Landeshauptmann: Wenn keine Einwendung erfolgt, so nehme ich an, dass das hohe Haus auch diesem Antrage zustimmt. — Die Zustimmung ist gegeben. Nägele: (Liest: VI. Irrenversorgung....... mit dem berichtigten Kassareste per 1952 fl. 02 kr. wird die Genehmigung ertheilt.) Landeshauptmann: Wer wünscht das Wort? — Da sich Niemand zum Worte meldet, betrachte ich auch diesen Antrag als angenommen. XL Sitzung des Vorarlberger Landtags. V. Session, 7. Periode 1895. 135 Büchele: (Liest: VII. Gemeindeangelegenheiten...... zur befriedigenden Kenntnis nehmen.) Landeshauptmann: Da sich zu diesem Anträge Niemand zum Worte meldet, so ist er ebenfalls angenommen. Büchele: (Liest: VIII. Stipendien und Stiftungen wird zugestimmt.) Landeshauptmann: Nachdem Niemand zu sprechen wünscht, so betrachte ich auch diesen Antrag als mit Ihrer Zustimmung versehen. Büchele: (Liest: IX. Dr. Anton Jussel'sche Stiftung für Stipendien zur Heranbildung von Volksschullehrern in Vorarlberg......wird nach den vorangeführten Ziffern anerkannt.) Dr. Waibel: Wenn Herr Dr. Jussel in die Lage kommen könnte, diesen Bericht zu lesen, so würde er demselben seine Zustimmung wohl nicht geben. Ich glaube, er hat nicht die Absicht gehabt, die Stipendien ausschliesslich für eine Schule zu widmen, und zwar für eine Schule, wie die von gewissen Herren in Tisis erhaltene eine ist. In Übereinstimmung mit dieser Meinung kann ich diesem Anträge meine Zustimmung nicht geben. Martin Thurnher: Ich bitte um das Wort. Ich möchte dem Herrn Vorredner nur bemerken, dass die Ausschreibung dieser Stipendien von Seite des Landes-Ausschusses sich nicht auf Zöglinge der von ihm bezeichneten Anstalt beschränkte, sondern ganz allgemein gehalten war. Es haben sich bis dato aber nur Zöglinge dieser Anstalt um Stipendien beworben. (Dr. Waibel: C’est une autre chose!) Landeshauptmann: Hat der Herr Berichterstatter noch eine Bemerkung zu machen? Nagele: Ich möchte nur kurz bemerken, dass Herr Dr. Waibel gesagt hat, dass Herr Dr. Jussel sel., wenn er noch leben würde, mit dieser Verwendung der Stipendien nicht einverstanden wäre. Nach den damaligen Grundsätzen würde er seine Zustimmung freilich nicht gegeben haben, vielleicht ist er aber jetzt soweit belehrt worden. dass die jetzige Verwendung der Stipendien gerade recht am Platze ist. (Bravo-Rufe!) Landeshauptmann: Ich ersuche jene Herren, welche diesem Anträge die Zustimmung geben, sich von den Sitzen zu erheben. Majorität. Büchele: (Liest X. Invaliden - Stiftung des Vorarlberger Sängerbundes.....wird anerkannt.) Nägele. Ich bemerke, dass hier ein Druckfehler vorkommt. Es heißt: „Hiervon ab an die Gesammtausgaben". Dieses „an" wäre zu streichen. Landeshauptmann: Wünscht Jemand das Wort? — Es ist dies nicht der Fall, somit schreite ich zur Abstimmung, und ersuche jene Herren, welche diesem Anträge die Zustimmung geben, sich von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Büchele: (Liest: XI. Viehseuchenfond für Einhufer .... wird anerkannt.) Landeshauptmann: Wünscht Jemand das Wort? — Da sich Niemand meldet, betrachte ich auch diesen Antrag als angenommen. Büchele: (Liest: XII. Fond zur Hebung der Viehzucht in Vorarlberg.......genehm halten.) Landeshauptmann: Wünscht hiezu Jemand das Wort? — Da sich Niemand meldet, so nehme ich an, dass das hohe Haus auch diesem Anträge die Genehmigung ertheilt. Büchele: (Liest: Vorarlberger - Feuerwehr- Fond .... die Zustimmung ertheilt.) Landeshauptmann Da keine Bemerkung erfolgt, so betrachte ich diesen Antrag als genehmiget. Büchele: (Liest: XIV. Normalschulfond .. . . die Zustimmung ertheilt.) 136 XL Sitzung des Vorarlberger Landtags. V. Session, 7. Periode 1895. Landeshauptmann: Da sich Niemand zum Worte meldet, ersuche ich jene Herren, welche diesem Anträge beipflichten, sich von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Büchele-. (Liest: XV. Naturalverpflegsstationen . ... den Dank auszusprechen.) Landeshauptmann: Die am Schlusse des Berichtes ausgedrückte Anerkennung der Thätigkeit des Landes-Ausschusses nehme ich im Namen desselben und im Noamen der Landes-Ausschusskanzlei dankend zur Kenntnis. Damit ist dieser Gegenstand erlediget und auch unsere heutige Tagesordnung. Dr. Waibel: Ich bitte noch um das Wort zur Geschäftsordnung. Wird der Bericht über den Gegenstand, der heute als erster in Verhandlung gezogen worden ist, noch in Druck gelegt? Landeshauptmann: Wenn von Seite des hohen Hauses dieser Wunsch ausgedrückt werden sollte, so wird dies geschehen, ich glaube es wäre aber nicht nothwendig, da ohnedies später ein gedruckter Bericht des Wahlreform-Ausschusses erscheinen wird. Dr. Waibel: Ich habe die Besorgnis, nachdem wir nur mehr eine Woche vor uns haben, dass wir den gedruckten Bericht nicht mehr erleben werden, es wäre aber doch im Interesse der Öffentlichkeit gelegen, dass die Kenntnis von den Grundsätzen, welche vorgeschlagen werden, allgemeine zugänglich gemacht würden. Martin Thurnher: Ich bitte um das Wort. Ich habe die Ansicht, dass der betreffende Ausschuss schon mit Anträgen vor das Haus kommen kann. Ich glaube nicht, dass sich derselbe damit befassen wird, Heuer schon die ganze WahlreformÄnderung durchzunehmen, oder einen Gesetzentwurf dem h. Hause vorzulegen. Er wird sich nur damit befassen, dem h. Hause die Grundzüge vorzuschlagen, nach denen der Landes-Ausschuss den neuen Wahlreform-Entwurf ausarbeiten soll. Ich glaube nicht, dass eine Drucklegung nothwendig ist. Dr. Waibel: Wenn man auf das rechnen kann, so verzichte ich auf meine Anregung. Landeshauptmann: Ich ersuche den Wahlreform-Ausschuss die Arbeit so schnell, wie möglich in Angriff zu nehmen. Ich habe bei Beginn der Sitzung übersehen, dem hohen Hause mitzutheilen, dass- der Herr Abgeordnete Wolf sich für die heutige Sitzung entschuldiget hat. Ich bitte dies nachträglich zur Kenntnis zu nehmen. Die nächste Sitzung beraume ich auf kommenden Montag um V2H Uhr Vorm. an mit folgender Tagesordnung. 1. Wahl des Wahlreform-Ausschusses. 2. Bericht des Finanz-Ausschusses über das Gesuch des Leopold Schugg um Verleihung eines Thierarzneistipendiums. 3. Bericht des Finanz-Ausschusses über das Gesuch des kathol. Schulvereines um Subvention. 4. Bericht des Finanz-Ausschusses über die landschaftliche Voranschläge pro 1895. Sollte über die beiden Feiertage einer oder der andere kleinere Bericht den Herren Abgeordneten rechtzeitig zugestellt werden können, so würde ich mir erlauben denselben auch noch auf die Tagesordnung zu setzen. Seine Excellenz der Herr Statthalter hat mir mitgetheilt, dass er wahrscheinlich den Sitzungen des Wehrausschusses persönlich beiwohnen werde. Nun findet am Montag eine Haussitzung des Tiroler Landtages statt, bei welcher Se. Excellenz der Herr Statthalter gegenwärtig sein muss. Die nächste Sitzung kann daher nicht Montag stattfinden, wie ich früher angekündiget habe — ich habe dies übersehen — sondern erst am Dienstag, was ich bitte zur Kenntnis zu nehmen. Die heutige Sitzung ist geschlossen. (Schluss der Sitzung um 11 Uhr 15 Min. Mittags.) Druck von J. N. Teutsch, Bregenz. Mrarlöerger Landtag. 11. Sitzung am 1. Februar 1895, unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. ---------------- -HM—------------Gegenwärtig 17 Abgeordnete. Abwesend die Herren: Johann Thnrnher, Dr. Seck, Wolf. Negierungsvertreter: Herr Hofrath Graf St. Julien-Wsllsee. Beginn der Sitzung um 10 Uhr 55 Min. Vormittags. Landeshauptmann: Die Sitzung ist eröffnet. Ich ersuche um Verlesung des Protokolles der gestrigen Sitzung. (Secretär verliest dasselbe.) Landeshauptmann: Wird gegen die Fassung des Protokolles eine Einwendung erhoben? — Es ist nicht der Fall, somit betrachte ich dasselbe als genehmigt. Es ist an den Landesausschuss ein Gesuch des Rectorates der k. k. Universität in Innsbruck ge­ kommen mit dem Bemerken, es möchte der Landes­ ausschuss dieses Gesuch dem hohen Landtage in Vorlage bringen. Dasselbe handelt von einer zu erbittenden Unterstützung für dürftige und würdige Hörer an der Innsbrucker Hochschule. Nachdem die Zeit in der gegenwärtigen Session schon stark vorgerückt ist, glaube ich, das hohe Haus würde vielleicht dem Vorgänge in der Weise zustimmen, dass der Landesausschuss beauftragt und ermächtigt werde, dieses Gesuch seinerzeit einer Erledigung zuzuführen. Sollte ein anderer Antrag aus dem hohen Hause hervorgehen, so bin ich natürlich mit einem solchen auch einverstanden. — Es meldet sich Niemand, somit nehme ich an, dass das hohe Haus diesem von mir angeregten Vorgänge zustimmt. Es wird also der Landesausschuss die Sache ihrer Erledigung zuführen. . „ Wir kommen nun zur Tagesordnung. , Auf derselben steht zunächst die Landes­ Ausschuss-Vorlage, betreffend die 128 XL Sitzung des Vorarlberger Landtags. Reform der Landtags-Wahlordnung. Ich erwarte über diesen Gegenstand einen formellen Antrag aus der Mitte der Versammlung. Martin Thurnher: Ich stelle den Antrag, dass dieser Gegenstand einem eigens zu wählenden 5 gliedrigen Wahlreform - Ausschüsse überwiesen werde, die Wahl selbst aber möchte ich ersuchen, bei der nächsten Sitzung vorzunehmen. Landeshauptmann: Es ist der Antrag gestellt worden, diesen Gegenstand einem sogenannten Wahl­ reform-Ausschusse, der aus 5 Mitgliedern zu be­ stehen hätte, zu überweisen und die Wahl selbst bei der nächsten Sitzung vorzunehmen. Wird dagegen eine Einwendung erhoben? — Es ist nicht der Fall, somit betrachte ich diesen Antrag als angenommen. Wir schreiten nun zum zweiten Gegenstand der Tagesordnung, d. i. der Bericht des Finanz­ Ausschusses über den Rechenschafts­ bericht des Landes-Ausschusses. Ich werde bei Verhandlung dieses Gegenstandes denselben Modus einhalten, wie in früheren Jahren. Zunächst werde ich die Generaldebatte über den ganzen Bericht und die Anträge eröffnen. Wenn sich in derselben Niemand zum Worte meldet, so werde ich den Bericht im Einzelnen in Verhandlung ziehen. Bei jenen Rubriken, wo keine Anträge vorkommen, werde ich eine kleine Pause eintreten lassen, damit es den Herren Abgeordneten ermöglichet wird, zu jedem einzelnen Punkte des Rechenschafts­ berichtes des Landes-Ausschusses Bemerkungen oder Anregungen zu machen oder Anträge zu stellen. Dort wo vom Ausschüsse bestimmte Anträge gestellt werden, werde ich selbstverständlich die Debatte eröffnen und eventuelle Anträge dann zur formellen Abstimmung bringen. Ich eröffne also zunächst die Generaldebatte über den Bericht und die gestellten Anträge. — Da sich Niemand zum Worte meldet ist die Debatte geschlossen und wir werden mit der Verlesung des Berichtes beginnen. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Abgeordneten Nägele, Punkt 1 des Berichtes zu verlesen. Nägele: (liest: I. über die Ausführung der vollziehbaren Landtagsbeschlüsse der letzten Session, a, . 1. aus Beil. XXX.) V. Session, 7. Periode^ 1895. Dr. Waibel: Wenn man die Beil. XII mit dem uns vorliegenden Berichte vergleicht, so zeigt sich ein wesentlicher Unterschied in dem Schlusssätze. In der Beil. XII heißt es: „Eine Erledigung hierüber ist bis jetzt nicht eingelangt." Im Berichte des Finanz-Ausschusies heißt es: „Dieselbe wird aber demnächst erwartet." Man kann sich nicht wohl in dieser präcisen Form aussprechen, wenn man nicht die bestimmte Erwartung hat, dass das sich vollzieht, was man als zu erwarten ausspricht. Bei der Verhandlung über dieses Gesetz haben wir den Standpunkt eingenommen, dass wir demselben im Allgemeinen die Zustimmung geben, dass wir aber von der h. Regierung erwarten, dass sie diesem Institute die Genehmigung nicht ertheile, so lange in Vorarlberg nicht eine sichere Rechtsbasis für das Hypothekengeschäft gewonnen ist, — nämlich die Einführung des Grundbuches. Ich stütze mich da auf die Erfahrung, welche die Justizverwaltung des Landes Vorarlberg, und alle diejenigen, welche mit diesem Geschäfte zu thun haben, schon im Jahre 1888 gemacht haben und alljährlich neuer­ dings machen. Wir haben also das ganz dringende Bedürfnis und sind auf das Dringendste dazu ver­ anlasst, die Regierung zu ersuchen, dass sie diesem Institute die Genehmigung nicht ertheilt, so lange diese Rechtsbasis nicht gewonnen ist. Es kann von der Justizverwaltung nach meinem Dafürhalten vernünftiger Weise eine andere Haltung nicht erwartet werden und es wird von der Justizverwaltung wesentlich abhängen, ob dieses Institut genehmiget wird, ohne diesen Rechtsboden. Ich könnte hier noch eine Bemerkung machen, ich will aber die Sache nicht weiter verfolgen. Wenn man da liest: „Dieselbe wird demnächst erwartet", so könnte man den Gedanken haben, dass bei der Situation, in der Tirol und Vorarlberg sich jetzt befindet, mit dieser Gewährung ein Compensationsobject gewonnen worden wäre. Wir müßten das, wenn es wirklich der Fall wäre, im allerhöchsten Grade bedauern und beklagen aus Gründen, die ich nicht näher erörtern will. Aber wenn schon ein Compensations­ object hier ins Spiel gezogen werden soll, so würden wir uns nach meinem Dafürhalten und auch nach der Meinung Anderer schon in einigen Tagen über­ zeugen können, dass ein ganz anderes Object sich besser eignen würde. Martin Thurnher: Der Herr Vorredner hat XL Sitzung des Vorarlberger Landtags. sich dahin ausgesprochen, dass man sich verwenden sollte— er hat es vielleicht schon gethan — dass das Statut zur Gründung einer Landes-Hypotheken­ bank die Genehmigung nicht erhalte, bis nicht das Grundbuch in Vorarlberg eingeführt ist. Aus dem kann man beiläufig ersehen, wie sehr er bestrebt ist, Forderungen des Volkes der Realisierung zu­ zuführen, Forderungen, die allgemein im Lande getheilt werden, Forderungen, auf welche der Bauernstand große Hoffnungen setzt, dass sie bald realisiert werden. Ich kann aus einer schriftlichen Mittheilung Sr. Excellenz des Herrn Justiz­ ministers bessere Hoffnungen geben, dass dieser Wunsch des Landes Vorarlberg voraussichtlich bald erfüllt wird, nämlich, dass das Statut wahr­ scheinlich die Genehmigung erhallen werde, weil das vom Herrn Vorredner aufgeführte Bedenken seitens der Regierung bereits fallen gelassen worden sei und nur mehr ein anderes, weniger wichtiges Bedenken bestehe. Wenn der Herr Vorredner von einem Compensationsobject spricht, so dürfte er sich als ein sehr schlechter Prophet erweisen. Das sind wir Vorarlberger nicht gewohnt. Wir stellen unsere Wünsche unabhängig von anderen Begehren und Angelegenheiten, mit denen vielleicht die Regierung an uns herantritt. Wir werden ganz objectiv in der einen und in der anderen Angelegenheit vorgehen. Solche Bestrebungen sind uns fremd, wie sie in der Phantasie meines Herrn Vorredners zu wurzeln scheinen. (Fink: Bravo!) Landeshauptmann: Ich bitte weiter zu fahren. Nägele: Ich möchte auch noch Einiges bemerken. Ich habe zwar nicht viel zu sagen, ich möchte aber nur anführen, dass man aus dem, was der Herr Abgeordnete Dr. Waibel in seiner Einleitung sagt, den Schluss ziehen könnte, als ob der Finanz­ Ausschuss mit seinem Berichte im Widersprüche mit dem Berichte des Landes-Ausschuffes stehe. Das ist nicht der Fall. Es heißt hier: „Die Allerhöchste kaiserliche Sanction ist noch nicht herablangt", und der Zusatz: „Dieselbe wird aber demnächst erwartet" drückt die Gesinnung und An­ schauung des Finanz-Ausschusses aus. Wir erwarten, dass das Statut sanctioniert wird, und wenn dies V. Session, 7. Periode 1895. 129 dem Herrn Dr. Waibel nicht genehm ist, so geht uns das nichts an, uns ist es genehm. (Liest: Nachtrag aus der Session des Jahres 1893................... zur befriedigenden Kenntnis nehmen wolle.) Landeshauptmann: Bitte weiter zu fahren. Nägele: (Liest: Ad I. B. Über die Ausführung der Landtagsbeschlüsse nach §§ 18 und 19 der Landes-Ordnung............... hat nur im letzten Ab­ sätze befriedigt.) Landeshauptmann: Zu Punkt 6 dieser Rubrik hat sich Herr Dr. Waibel zum Worte gemeldet. Br. Waibel: Ich glaube im Interesse der weiteren landwirtschaftlichen Kreise zu sprechen, wenn ich zu diesem Punkte eine Frage stelle, Es ist aus den Emanationen, die hinausgegangen sind in die Öffentlichkeit, zu entnehmen, dass die officielle landwirtschaftliche Körperschaft, der Landwirtschafts­ Verein und die k. k. Statthalterei eine gegentheilige Stellung zu dieser Frage eingenommen zu haben scheinen. Den Nachrichten zu Folge scheint be­ schlossen worden zu sein, bei der Regierung darum einzukommen, dass dieselbe wieder eine Schließung der Schweizergrenze veranlasse, indem dies wünschens­ wert sei. Nachdem der Landes-Ausschuss in dieser wichtigen Frage doch gewiss mit dem Landwirt­ schafts-Vereine im Benehmen steht, so wäre es wünschenswert, über diese etwas widersprechende Haltung Aufklärung zu bekommen. Martin Thurnher: Davon, dass ein solches Ansuchen von Seite des Landwirtschafts-Vereines an die hohe Regierung ergangen ist, hat der Landes-Ausschuss zwar nicht von diesem Vereine selbst Kenntnis bekommen, sondern durch eine Mittheilung der k. k. Statthalterei in Angelegen­ heit der aufzubringenden Kosten für die Seuchen­ wachen. Bei dieser Gelegenheit hat die Statt­ halterei darauf hingewiesen, dass die Verhältnisse in Vorarlberg sich gebessert haben müssen, weil der Landwirtschafts-Verein sich an die hohe Regierung gewendet habe um ein Ausfuhrverbot von österreichischen Zucht- und Nutzvieh gegen die Schweiz zu erwirken. Die Regierung hat selbst­ verständlich darauf nicht eingehen können, und zwar