18950211_lts014

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Letzte Änderung 03.07.2021, 11:08
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp07,lts1895,lt1895,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 14. Sitzung am 11. Februar 1895, unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 20 Abgeordnete. Regierungsvertreter: Herr Hofrath Graf St. Julien-Wallsee. Beginn der Sitzung um 10 Uhr 20 Min. Vormittags. Landeshauptmann: Die Sitzung ist eröffnet. Ich ersuche um Verlesung des Protokolles der letzten Sitzung. (Secretär verliest dasselbe.) Landeshauptmann: Hat Einer der Herren Abgeordneten gegen die Fassung des Protokolles eine Einwendung zu erheben? — Es ist nicht der Fall, somit betrachte ich dasselbe als genehmigt. Ich habe dem hohen Hause mitzutheilen, dass der in der letzten Sitzung als Mitglied der Grundsteuer-Landes-Commission gewählte Altvorsteher von Bürserberg, Friedrich Hummer, wie mir mitgetheilt worden ist, seine Wahl zu dieser Vertrauensstellung abgelehnt hat. Es liegt daher die Nothwendigkeit vor, ein neues Mitglied für die Grundsteuer-Landes-Commission zu wählen. Martin Thurnher: Ich beantrage, dass die Neuwahl noch auf die heutige Tagesordnung gesetzt werde. Landeshauptmann: Vielleicht noch vor die Tagesordnung? Ist das hohe Haus einverstanden, dass die Neuwahl gleich jetzt vor Beginn der Tagesordnung vorgenommen werde? — Es ist, wie es scheint. Niemand dagegen, somit können wir die Wahl vornehmen. Ich bitte den Herrn Abgeordneten Reisch, das Wort zu ergreifen. 166 XIV. Sitzung des Vorarlberger Landtags. V. Session, 7. Periode 1895. Reisch: Ich habe dem hohen Zause bekannt zu geben, dass meine Wenigkeit es war, welche den Herrn Friedrich Hummer schriftlich um die Mittheilung ersuchte, ob er die Wahl in die Grundsteuer-Landes-Commission annehmen würde. Eine Antwort auf diese meine Anfrage habe ich nicht erhalten und infolge dessen angenommen, dass Herr Friedrich Hummer eine eventuell auf ihn fallende Wahl acceptieren werde. Ich habe jeden Tag eine bestimmte Äußerung von ihm erwartet. Nachdem aber mehrere Tage hindurch keine Nachricht von ihm eingetroffen war, habe ich ihm von Bregenz aus unter dem 7. ds. Mts. geschrieben, dass er bereits gewählt worden sei und ich mich der Hoffnung hingebe, dass er die auf ihn gefallene Wahl annehmen werde. Daraufhin erhielt ich am Samstag Abends einen Brief von ihm, in welchem er die Wahl auf das Allerentschiedenste ablehnte und auch sehr gewichtige Gründe für diese Ablehnung vorbrachte und erklärte, dass er meinen ersten Brief nicht erhalten habe. Ich weiß nicht, ob das hohe Haus die Verlesung seines Briefes wünscht — es sind wirklich triftige Gründe, die für die Ablehnung sprechen. Ich glaube, dass mir infolge dessen das hohe Haus gestatten wird, an Stelle des Friedrich Hummer einen Anderen in Vorschlag zu bringen, und dieser wäre Herr Ignaz Tschofen, Allvorsteher von Bürs. Landeshauptmann: Der Herr Abgeordnete Reisch schlägt an Stelle des Herrn Friedrich Hummer, welcher sein Amt als Mitglied der Landes-Commission niedergelegt hat, den Herrn Ignaz Tschofen, Altvorsteher von Bürs vor. Wünschen die Herren die schriftliche Wahl oder wird ein anderer Vorschlag beliebt? — Es ist dies nicht der Fall, somit schreite ich über den Vorschlag des Herrn Abgeordneten Reisch zur Abstimmung und ersuche jene Herren, welche demselben beipflichten, sich von den Sitzen zu erheben. Einstimmig angenommen. Bevor wir zur heutigen Tagesordnung übergehen, möchte ich noch bezüglich derselben eine Mittheilung machen, nämlich, dass ich den fünften Gegenstand der heutigen Tagesordnung, den Bericht des Wahlreform-Ausschusses in Sachen der Reform der Landtags-Wahlordnung, heute nicht vornehmen kann, nachdem der bezügliche Bericht noch nicht hat vertheilt werden können. Es entfällt daher für heute dieser Punkt. Auf der Tagesordnung steht als erster Gegenstand der Bericht des landtäglichen SchulAusschusses über das Präliminare des Normalschulfondes und des k. k. Landesschulrathes. Ich ersuche den Herrn Abgeordneten Pfarrer Rudigier, darüber zu referieren. Rudigier: Nachdem seit jeher die Verwaltung des Normalschulfondes gemeinschaftlich mit der Tangente geschah, welche auf das Land Tirol entfiel, so ist meines Erinnerns vor einem Jahre die Verwaltung des auf Vorarlberg treffenden Theiles des Normalschulfondes in die Verwaltung des eigenen Landes, Vorarlberg, gekommen. Wir werden somit von jetzt an jedes Jahr dieses Präliminare zu berathen haben. Der Normalschulfond beziffert sich auf den Betrag von etwas über 87.000 fl. Davon sind die jährlich abreifenden Renten verfügbar und zudem noch ein Beitrag der hohen Regierung. Die Posten dieses Normalschulfondes sind fünf: Congruabeiträge für Schulen 495 fl. 19 T/2 fr. Beiträge für Localschulfonde 336 fl. 83 fr., Beitrag zur Dotation des Lehrkörpers der Knabenschule in Bregenz. 1488 fl., Substitutionen 1200 fl., verschiedene Ausgaben (Subventionen, Remunerationen, Aushilfen, Anschaffung von Lehrmitteln für ärmere Schulen rc.) 800 fl. Nach eingehender Berathung fand der SchulAusschuss nicht alle diese Posten votieren zu sollen. Es bestehen nämlich über ein paar dieser Posten noch Zweifel und Rechtsstreitigkeiten; z. B. bezüglich der Post 2, Beiträge für Localschulfonde, ist es noch nicht vollständig aufgeklärt, ob jener Theil, welcher nach Feldkirch bezahlt wird, auf einem wirklichen Rechtstitel beruht. Ebenso ist es der Fall, und zwar in noch viel stärkerem Grade, bezüglich der Post 3, Beitrag zur Dotation des Lehrkörpers der Knabenschule in Bregenz. Diese zwei Punfte behängen gegenwärtig bei der hohen Regierung zur Entscheidung, und es ist nach den neuesten Mittheilungen nicht zu gewärtigen, dass in der unmittelbar nächsten Zeit eine Entscheidung erfließen werde, da die hohe Regierung uns in Kenntnis setzte es handle sich hier um eine principielle und zwar schwer zu entscheidende Frage. Mit Rücksicht auf diese noch behängenden XIV. Sitzung des Vorarlberger Landtags. V. Session, 7. Periode 1895. 167 Rechtstreitigkeiten stellt der Schul-Ausschuss daher folgende Anträge. Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. „Das Präliminare des Normalschulfondes, betreffend Posten I (Congruabeiträge für Schulen), IV (Substitution) und V (verschiedene Ausgaben) wird genehmigt. 2. Die Posten II (Beiträge für Localschulfonde) und III (Beitrag zur Dotation des Lehrkörpers der Knabenschule in Bregenz) verbleiben bis nach Einlangen der Regierungsentscheidung in suspenso." Ich kann daran anknüpfen das Präliminare des k. k. Landesschulrathes und beschränke mich darauf, dass ich einfach den diesbezüglichen Antrag des Schul-Ausschusses zur Verlesung bringe. „Das Präliminare des k. k. Landesschulrathes im Betrage von 3854 fl. findet seine Bedeckung in der Post „Verschiedenes" des Landesfondes." Landeshauptmann: Indem ich über Bericht und Anträge die Debatte eröffne, ertheile ich zunächst das Wort dem Herrn Abgeordneten Martin Thurnher. Martin Thurnher: Bezüglich der Post II, in welcher auch ein Beitrag in der Höhe von 296 st. für Feldkirch mit inbegriffen erscheint, hätte ich vorläufig kein Bedenken, dass wir dieser Post nicht bedingungslos zustimmen könnten, und ich möchte daher den Antrag stellen, dass die Post II ohne die im Anträge 2 der Anträge des Schul-Ausschusses vorgesehene Einschränkung acceptiert werde. Der nach Feldkirch gezahlte Beitrag wird schon seit einer langen Reihe von Jahren — fünfzig und noch mehr — dorthin abbezahlt, und aus diesem Grunde würde ich glauben, dass wir gegen die Votierung dieses Beitrages für das Jahr 1895 nichts einwenden sollten. Bis zum nächsten Jahre wird eine bezügliche Entscheidung der hohen Regierung kommen und wird der Boden viel klarer sein, auf dem wir unsere Beschlüsse fassen können. Ich erlaube mir daher den Antrag zu stellen, die Post II werde für das Jahr 1895 bedingungslos angenommen. Etwas anders verhält es sich bezüglich der Post III, Beitrag zur Dotation des Lehrkörpers der Knabenschule in Bregenz, 1488 fl. Dieser Beitrag resultiert erst aus einer Verfügung vom Jahre 1871, und in dem bezüglichen Erlasse, mit welchem dieser Beitrag damals von Seite des hohen Ministeriums der Stadt Bregenz gewährt wurde, ist ausdrücklich der Beisatz enthalten, dass dieser Beitrag aus dem Normalschulfonde so lange gewährt werde, bis der Landtag nicht etwas Anderes diesfalls verfüge. Bekanntlich sind nach dem Reichsvolksschulgesetze die Präliminarien über die Normalschulfonde von den Landtagen zu beschließen. Dazu aber waren wir bisher nicht in der Lage, weil eben unser Normalschulfond mit demjenigen von Tirol bisher vereinigt war. Es ist nun, ich möchte sagen, unbillig- wenn für die Stadt Bregenz, welche, was die Schulen anbelangt, als geschlossene Stadt einen günstigen Standpunkt einnimrnt und zudem für ihre Mädchenschule verhältnismäßig nicht besonders große Ausgaben zu leisten hat, ein Beitrag zur Dotation des Lehrkörpers der Knabenschule in der Höhe von 1488 fl. votiert - wird, gegenüber den kleinen Landgemeinden, die mit einer geringen Einwohnerzahl doch manchmal für eine große Anzahl von Schulen zu sorgen haben. Wir könnten mit diesen 1488 fl. einer Reihe kleiner armer Berggemeinden eine entsprechende Unterstützung geben. Ich möchte daher beantragen, dass die Post III zu streichen sei. Für den Fall aber, dass beispielsweise die hohe Regierung erklären würde, ihr Beitrag für das Land hinsichtlich des Normalschulfondes würde um diesen Betrag verkürzt werden, wenn der Landtag nicht auf die Bewilligung desselben für Bregenz eingehen sollte, und nach der Rechtslage hiezu berechtigt wäre, möchte ich doch nicht, dass gar kein anderer Ausweg mehr diesbezüglich vorhanden wäre. In diesem Falle, wenn wir also mit diesen 1488 fl. nicht den armen Landgemeinden helfen können, soll die Stadt Bregenz dieses Geld nicht verlieren; darum wäre dem Landes-Ausschusse die Ermächtigung zu ertheilen, eventuell vom heutigen Beschlusse divergierende, angemessene Maßnahmen zu treffen. Ich stelle daher folgende Anträge: 1. „Das Präliminare des Normalschulfondes, Post I (Congruabeiträge für Schulen), II (Beiträge für Localschulfonde) und IV (Substitutionen) wird genehmigt. 168 XIV. Sitzung des Vorarlberger Landtags. V. Session, 7. Periode 1895. 2. Post III (Beitrag zur Dotation des Lehrkörpers der Knabenschule in Bregenz per 1488 st.) sei zu streichen. Unter besonders berücksichtigungswerthen Verhältnissen wird indessen der Landes-Ausschuss ermächtigt, für das Jahr 1895 nach Ermessen eventuell von diesem Beschlusse abweichende Maßnahmen zu treffen." Endlich hätte ich noch einen dritten Antrag zu stellen, betreffend Post V (verschiedene Ausgaben). Wir werden ja bei einem späteren Gegenstande einen Beschluss zu fassen haben, wonach größere Dotationen aus dem Normalschulfonde, beziehungsweise Landesfonde für minder dotierte Lehrer, für arme Gemeinden rc. zu leisten wären. Es soll schon für das Jahr 1895 diesbezüglich vorgegangen werden. Der Betrag von 800 fl. bezieht sich nur auf das, was bisher schon jährlich verwendet wurde. Ich möchte daher den Antrag stellen, dass die Post V von 800 auf 3000 fl. erhöht werde. Regierungsvertreter: Ich möchte mir erlauben, , mich gegen diesen Antrag des Abg. Martin Thurnher auf Streichung der Post III, wie er in der durch einen Zusatz, betreffend die an den Landes-Ausschuss zu ertheilende Ermächtigung, eventuell hievon abweichende Maßnahmen zu treffen, allerdings eingeschränkten Fassung gestellt worden ist, auszusprechen, und dem hohen Hause vielmehr empfehlen, den Antrag, wie ihn der Schul-Ausschuss gestellt hat, nämlich, dass der Beschluss bezüglich der Auszahlung des Beitrages Punkt III in suspenso gelassen werde, anzunehmen. Die Sache liegt unklar, weil der Ursprung und die Rechtsbasis dieser Dotation nicht genau nachgewiesen ist. Der Landes-Ausschuss hat sich auch deswegen an den Landesschulrath gewendet und ihn ersucht, er möchte sich diesbezüglich beim hohen Ministerium anfragen, nachdem der Landesschulrath selbst nicht in der Lage ist, die nöthige Auskunft zu geben, da die Verwaltung des Vorarlberger Normalschulfondes und die Feststellung des jährlichen Präliminares bis zur Durchführung der vollständigen Trennung der beiden Normalschulfonde für Tirol und Vorarlberg in der Competenz der hohen Statthalterei lag. Leider ist diese Auskunft bisher vom hohen Ministerium nicht ertheilt worden, obwohl die hohe Statthalterei die Angelegenheit wiederholt urgierte und ich persönlich an den betreffenden Referenten mich gewendet hatte. Vor Kurzem habe ich nun eine schriftliche Mittheilung erhalten, welche besagt, dass die Sache sehr verwickelt liege und eine Entscheidung bisher nicht gefällt werden konnte, dieselbe jedoch in Bälde zu erwarten sei. Ich glaube daher empfehlen zu können, die Entscheidung des hohen Ministeriums abzuwarten, nachdem es möglich sein könnte, dass der Beschluss des Landtages im Sinne der seitens des Abg. Martin Thurnher formulierten Antrages, zu welchem Ersterer nach dem Wortlaute des Ministerial-Erlasses vom 2. Juni 1871 Z. 1722 zwar formell berechtigt ist, doch angefochten werden könnte, und die Sache dann erst im langwierigen Instanzenzuge ausgetragen werden müsste. Ich halte es daher für zweckmäßiger, die Entscheidung des hohen Ministeriums bezüglich des in Post III bezeichneten Dotationsbetrages abzuwarten. Dr. Schmid: Wie der Herr Abgeordnete Martin Thurnher bereits mitgetheilt hat, liegt ein Act vor, dass die Bertheilung von 1488 fl. so lange von dem vorarlbergischen Normalschulfonde der Stadt Bregenz zugewendet werden könne, als der Landtag diesbezüglich nicht eine andere Verfügung treffen will. Dies ist ganz richtig; ich bin im Besitze eines Actes, welcher vom 4. Juli 1873 datiert, unterschrieben vom Bürgermeister Karl Braun, in welchem Acte vom Ortsschulrathe ein Antrag an die Stadtvertretung gestellt wird betreffs Bewilligung von Geldern zur Gründung einer Bürgerschule. In der Begründung dieses Antrages ist zum Ausdrucke gebracht, dass aus den Mittheilungen des Landesschulrathes hervorgeht, wenn die Stadt Bregenz keine Bürgerschule gründen würde, so stände die Zurücknahme des sonst bewilligten Beitrages von 1488 fl. in Aussicht. Daraus geht hervor, dass damals schon von Seite des Landesschulrathes der Stadt Bregenz die Zusicherung gegeben worden ist, dass ebenso wie zur Zeit der Präparandie, zur Zeit der Realschule auch für die Zeit, in der die Bürgerschule besteht, dieser Beitrag aus dem Normalschulfonde werde geleistet werden. Der betreffende Satz lautet: „Aber ganz abgesehen davon kann es einem Zweifel nicht wohl unterliegen, dass die Stadtgemeinde — wohl oder übel — für die Errichtung einer Bürgerschule eintreten muss, indem sonst nach den Andeutungen des hohen Landesschulrathes XIV. Sitzung des Vorarlberger Landtags. V. Session, 7. Periode 1895. 169 die Gefahr nahe liegt, dass die Staatssubvention mit 1488 fl fernerhin nicht mehr angewiesen werde und vor dieser gestellten Alternative das Bedenken wegen vermehrter Schulauslagen gänzlich schwinden muss." Ich bin nicht in der Lage, Ihnen das bezügliche Schriftstück nachzuweisen, ich weiss nicht, liegt es bei der Bezirkshauptmannschaft — ich habe es in unseren Acten nicht gefunden; aber jedenfalls lag das Versprechen vor, so lange die Bürgerschule existiere, einen jährlichen Beitrag aus dem Normalschulfonde an die Stadt Bregenz zu leisten. Aus den Eingangsworten des Herrn Abgeordneten Martin Thurnher geht hervor, dass aus dem Umstande, als schon längere Zeit an die Localschulfonde Beiträge geleistet werden und vielleicht, da die Sache noch nicht spruchreif ist, die Entscheidung der Regierung bald zu erwarten steht, das Gleiche auch für die Post HI gelten sollte. Die Herren sagen selbst, es liegt eine Entscheidung nicht vor, und wir wollen deshalb die Sache in suspenso lassen, bis die Entscheidung der hohen Regierung in dieser etwas verwickelten Frage, wie von Seite der Regierung hervorgehoben wird, erflossen ist. Demgemäß wäre es also auch ganz consequent, dass derselbe Gesichtspunkt auch für diesen dritten Fall gelte. Ich stelle hierüber natürlich keinen Antrag, weil ich im vorhinein sehe, dass ein solcher aussichtslos wäre; ich wollte die Sache nur hervorheben und den Herren zeigen, dass, wenn wir auch nicht in der Lage sind einen schriftlichen Act vorzulegen, aus welchem hervorgeht, dass die Stadt Bregenz das Bezugsrecht auf den Beitrag aus dem Normalschulfonde hat, so lange die Bürgerschule existiert, wir eben doch die moralische Verpflichtung hervorheben müssen, die aus diesem Acte hervorleuchtet, diejenige, welche die Regierung und mit ihr auch die jetzige Verwaltungsbehörde des Normalschulfondes gegenüber der Stadt Bregenz auch in Zukunft hat. Martin Thurnher: Ich bitte um das Wort. Der Herr Regierungsvertreter hat den Wunsch ausgesprochen, es möge im Sinne der Anträge des Schul-Ausschusses vorgegangen werden, nämlich, dass auch diese Post HI in suspenso gelassen werde. Ich kann aber aus einem wichtigen Grunde mich mit dieser Ansicht nicht einverstanden erklären, und zwar deshalb, weil sonst dieser Beitrag für das Jahr 1895 unter allen Umständen, die Entscheidung der hohen Regierung mag ausfallen wie sie will, ausbezahlt werden müsste. Der hohe Landtag hat bereits in der letzten Session dem Landes-Ausschüsse die Vollmacht gegeben, das Präliminare pro 1894 bezüglich des Normalschulfondes festzusetzen, und zwar aus dem Grunde, weil damals noch kein Präliminare von Seite des Landesschulrathes vorlag. Nun hat der LandesAusschuss thatsächlich schon für das Jahr 1894 diese Post suspendiert; er hat erklärt, er könne sich mit der Auszahlung dieser Post nicht einverstanden erklären. Dessen ungeachtet ist die Schulverwaltung hergegangen und hat die 1488 fl. für das Jahr 1894 doch ausbezahlt, mit der Begründung, dass, solange im Sinne des Erlasses aus dem Jahre 1871 kein bestimmter Beschluss des Landtages vorliege — also die Ermächtigung an den Landes-Ausschuss wurde nicht als bestimmter Beschluss aufgefasst —, nach dem Sinne dieses Erlasses vorgegangen und der Betrag ausbezahlt werden müsse. Aus diesem Grunde also bin ich mit dem Anträge des Schul-Ausschusses nicht einverstanden, sondern wünschte die Streichung dieses Betrages unter den bereits gemachten Einschränkungen. Wenn der Herr Abgeordnete Dr. Schmid sagt, es liege vom Jahre 1873 ein Bericht des damaligen Bürgermeisters von Bregenz vor, wonach der Landesschulrath erklärt hat, dass das Fortbestehen der Beitragsleistung vom Bestande der Bürgerschule abhängig sei, so hat das auf die Sache, glaube ich, keine Ingerenz. Weder der Landesschulrath noch das Unterrichtsministerium konnten, wenn nicht ein früherer Rechtstitel vorliegt, eine derartige Verfügung treffen ohne die Zustimmung des Landtages, weil es im Reichsgesetze ausdrücklich vorgesehen worden ist, dass die Präliminarien von den Landtagen zu beschließen seien, dass also die Ausfolgung solcher Beträge an die verfassungsmäßige Zustimmung des Landtages gebunden sei. Dr. Waibel: Ich habe mir als Mitglied des Schul-Ausschusses bei der Berathung beziehentlich der Verificierung des Berichtes das Recht vorbehalten, gegenüber dem Berichte selbst und den vorliegenden Anträgen meine selbstständige Stellung einzunehmen. Zuvörderst habe ich nur eine kleine Bemerkung zu machen, 170 XIV. Sitzung des Vorarlberger Landtags. V. Session, 7. Periode 1895. Der Herr Referent hat übersehen, dass die Post II nicht richtig gedruckt ist, die Beiträge für Localschulfonde sind nicht 336 fl. 83 Er., sondern 363 fl. 83 Er. Nun, was die Anträge des Herrn Martin Thurnher anbelangt, so kann ich denselben absolut nicht zustimmen. Es geht aus denselben und zum Theile auch aus den Anschauungen, die ich im Schul-Ausschusse habe wahrnehmen können, entschieden die Tendenz hervor, die 1488 fl. zu streichen und nach anderem Belieben zu verwenden. Es ist die Tendenz vorhanden, gewissen Herren eine große Summe Geldes in die Hand zu geben, über die sie nach ihrer persönlichen Meinung disponieren mögen. Das ist nicht zu verkennen, und es kommt auch in der zweiten Vorlage, die wir zu berathen haben, handgreiflich zum Vorschein. Eile hat es nicht mit diesen 1488 fl., und wenn ich die Darlegung, die der Herr Abgeordnete Dr. Schmid gemacht hat, und die Worte des Herrn Negierungsvertreters erwäge, so muss ich mir bekennen, dass die Frage doch nicht so vollkommen abgeElärt ist als sie es sein müsste, wenn wir den Antrag des Herrn Abgeordneten Martin Thurnher acceptieren oder auch nur in Discussion ziehen wollten. Es hat feine solche Eile, wir können ruhig warten, bis die nöthigen gewünschten Aufklärungen vorhanden sind, und dann kann die berufene Instanz — nicht der Landes-Ausschuss, sondern der Landtag — über diese Gelder weiter berathen und seine Beschlüsse fassen. Die Tendenz, die 1488 fl. dieser Widmung in Rücksicht auf die Bürgerschule zu entziehen, hat mich auf einen anderen Gedanken gebracht, der wenigstens für die Zukunft der Erwägung wert ist. Es ist möglich, dass die Erhebungen der hohen Regierung zu dem Resultate gelangen, dass eine bindende Verpflichtung für den Normalschulfond nicht vorliege, der Stadt Bregenz in Rücksicht auf die Bürgerschule den vollen Betrag von 1488 fl. für ewige Zeiten, ' wenigstens für die Dauer des Bestandes der Bürgerschule, zu widmen. Es ist immerhin möglich, dass es zu einer solchen Anschauung kommt, und dann stehen wir allerdings vor der Frage, was weiter geschehen soll, ob wir das Geld wirklich complet streichen oder aber demselben vielleicht eine andere angemessene Verwendung geben sollen. Dieser Fondsbeitrag hat einem bestimmten Zwecke gedient, welchen die Stadt Bregenz mit ihrer Kreishaupt-Schule erfüllt hat, die in Verbindung mit der Präparandieschule stand. Diese Verbindlichkeit hat sie zu erfüllen gehabt bis zu dem Zeitpunkte, wo der Staat eine eigene Präparandie errichtet hat. Von diesem Zeitpunkte an ist allerdings der Titel, unter welchem der Betrag von 1488 fl. gewährt war, entfallen. Aber es ist ein anderer Umstand eingetreten; es ist nämlich der Stadt Bregenz im Sinne des Schulerrichtungsgesetzes von Vorarlberg nahe gelegt worden — oder ob mit einer gewissen Energie aufgetragen, weiß ich nicht —, eine Bürgerschule zu errichten, eine Bürgerschule aber ist mehr als eine gewöhnliche Volksschule, sie erfordert einen größeren Aufwand für die Lehrkräfte und Alles, was zur Schule gehört, als jene. Es war wohl naheliegend, dass man in Bregenz damals gesagt hat, wenn sich die Stadt Bregenz entschließt, die Bürgerschule, die das Gesetz wünscht, zu errichten, so wird sie das Beneficium auch weiter behalten. Ob eine bindende Erklärung vorliegt, ist aus dem Acte nicht ersichtlich, es wird sich dies aus weiteren amtlichen Erhebungen klarstellen. Aber item, Bregenz hat die Schule gegründet und damit sich doch ein gewisses Verdienst errungen. Die Herren wissen, wie lange es gebraucht hat, bis man in anderen Orten zu etwas Ähnlichem gelangt ist. Man hat in Dornbirn auch zur selben Zeit, wie man es in. Bregenz that, im Sinne des § 5 des Landesschulgesetzes die Anregung gegeben, eine Bürgerschule zu errichten. Die Gemeinde Dornbirn hat sich aber dazu nicht entschließen können, weil sie die Errichtung einer Realschule fortwährend im Auge behalten hat, die auch thatsächlich realisiert worden ist. Im Bezirke Bludenz hat sich die Stadt Bludenz in jüngster Zeit zu eben diesem Unternehmen entschlossen. Es ist aber aus der Einrichtung und Bestimmung der Bürgerschule klar ersichtlich, dass diese Schule nicht der Commune allein zu dienen hat, sondern für den ganzen Bezirk bestimmt ist. Mit Rücksicht auf diesen Umstand glaube ich, dass jene Communen, welche sich zum Opfer der Errichtung einer solchen Schule zugunsten des ganzen Bezirkes entschlossen haben, doch auch einen gewissen Anspruch auf Anerkennung vom Lande haben. Ich stelle zwar keinen Antrag, weil die Sache nicht so liegt, dass man schon Anträge stellen könnte, aber ich will in dieser Beziehung folgende Erwägung anstellen. Wenn sich die Sache so gestalten wird, dass diese 1488 fl. frei disponibel werden, dass nicht mehr gesagt werden kann, Bregenz XIV. Sitzung des Vorarlberger Landtags» V. Session, 7. Periode 1895. 171 habe darauf thatsächlich einen Anspruch erworben, der ihm nicht mehr genommen werden kann, so sollte, glaube ich, erwogen werden, dass wenigstens ein Betrag von 14, 15, 16 Hundert Gulden aus dem Normalschulfonde dahin verwendet werde, dass ein Theil davon, z. B. die Hälfte, der Stadt Bregenz, die andere Hälfte Bludenz für die Dauer des Bestandes der Bürgerschule gewährt werde. Ich glaube, eine solche Widmung wäre im Interesse des Landes gelegen, und sie wäre die Abstattung eines schuldigen Dankes an die beiden Plätze. Was den Punkt 2 der Anträge anbelangt, so bin ich der Ansicht, dass derselbe aufrecht zu erhalten ist gerade in Rücksicht auf die unaufgeklärte Lage und Frage mit den beiden Beiträgen nach Feldkirch und Bregenz. Aber ich hätte den Antrag zu stellen, dass am Schlusse dieses Punktes 2 der Anträge noch hinzugefügt werde „und werden dem nächsten Landtage zur Erledigung vorbehalten". Dann ist jeder Versuchung vorgebeugt, dass der Landes-Ausschuss in seiner Allmacht nach Belieben etwas verfüge. Ich bin nicht geneigt, ihm eine solche Allmacht einzuräumen. Es sollte der Punkt 2 also heißen: „Die Posten II (Beiträge für Localschulfonde) und III (Beitrag zur Dotation des Lehrkörpers der Knabenschule in Bregenz) verbleiben bis nach Einlangen der Regierungsentscheidung in suspenso und werden dem nächsten Landtage zur Erledigung vorbehalten." Das wäre der loyale Weg, aus welchem wir vorzugehen haben, und ich empfehle den Herren, diesen loyalen Weg zu gehen. Fink: Der geehrte Herr Vorredner hat im Lause seiner Rede wiederholt gesagt, es habe keine solche Eile. Ich glaube aber, wenn auch heute schon Beschlüsse gefasst werden bezüglich des Beitrages von 1488 fl. aus dem Normalschulfonde, so kann eigentlich doch deswegen Niemand sagen, dass es damit Eile gehabt habe, denn, wie schon hervorgehoben worden ist, haben wir bereits im Vorjahre einen Beschluss gefasst, wonach wir damals schon sagten, es sei eigentlich unbillig, dass dieser Betrag der Stadt verabfolgt werde. Ich möchte aber bezüglich dieser Eile noch etwas beifügen. Es ist mir aus den Verhandlungen des Landes-Ausschusses bekannt, dass während des Jahres wiederholt die Sache bei der hohen Regierung | urgiert worden ist, damit endlich eine Entscheidung herabgelange. Der Zufall hat es nun gewollt, dass ich zwei- oder dreimal dabei war, als die Angelegenheit verhandelt wurde, und ich weiß daher, dass mehrmals diesbezügliche Urgenzen an die Negierung, und zwar in der allerbestimmtesten Form ergangen sind. Ich glaube also, es ist nicht Verschulden des hohen Landtages, wenn die Antwort nicht eingelangt ist, sondern das Verschulden liegt anderswo, und darum glaube ich auch, dass man nicht sagen kann, dass wir uns so sehr beeilen. Bezüglich des Rechtsstandpunktes scheint mir Alles, was vorgebracht worden ist, eigentlich nur Calcul zu sein. Der Herr Abgeordnete Dr. Schmid hat sich auf ein Referat eines früheren Bürgermeisters von Bregenz berufen; ebenso hat Herr Dr. Waibel aus diesem Referate nach seiner Meinung calculiert, ich aber erlaube mir in anderer Weise zu calculieren. Ich sage nämlich so: die Stadt Bregenz hat schon vor dem Jahre 1873 den Normalschulfonds-Beitrag bezogen, daher sagt der Stadtrath oder der Bürgermeister der Stadtvertretung im Jahre 1873 bei Errichtung der Bürgerschule: „Wenn wir nicht darauf ein. gehen eine Bürgerschule zu errichten, so wird uns der Beitrag aus dem Normalschulfonde entzogen werden". Also schon vorher war der Stadt dieser Normalschulfonds-Beitrag zugewiesen worden. Ich erblicke in der Drohung des Landesschulrathes, der gewiss gewusst hat, dass es Sache des Landtages ist, diesbezüglich zu beschließen, nur einen Druck für die Errichtung einer Bürgerschule, andernfalls, wollte der Landesschulrath offenbar sagen, fände er es nicht gerechtfertigt, dass der Stadt fernerhin der Beitrag zugewendet werde, der ihr früher ohne die Bürgerschule zugewiesen war. Sonst, wollte der Landesschulrath mit der Drohung sagen, müsste er die Anregung geben, dass der Landtag einen diesbezüglichen Beschluss fasst, wonach Bregenz der Beitrag entzogen wird. So fasse ich die Sache auf. Wäre im Jahre 1873 der Stadt Bregenz zum ersten Male der Beitrag zugewiesen worden, dann könnte man den Calcul des Herrn Dr. Waibel für berechtigt halten, sonst aber scheint mir dies nicht der Fall zu sein. Bezüglich Feldkirch weiß ich auch aus Verhandlungen des Landes-Ausschusses, die Sache anders liegt, insoferne als bloß, wie der Herr Abgeordnete Martin den dass da dort nicht Thurnher 172 XIV. Sitzung des Vorarlberger Landtags. V. Session, 7. Periode 1895. sagt, etwa durch 30 bis 50 Jahre, sondern bereits seit dem vorigen Jahrhunderte, ich möchte sagen seit beinahe hundert Jahren, der Beitrag an Feldkirch bezahlt wird. Mein Gedächtnis müsste mich sehr täuschen, wenn das nicht nachzuweisen wäre, und das ist doch etwas Anderes, als wenn man ohne sichere Basis den Betrag nur durch 20 bis 30 Jahre bezieht. Ich stimme also dem Antrage des Herrn Abgeordneten Martin Thurnher bei und bemerke dabei noch ausdrücklich, dass, wenn es sich aus der Entscheidung der Regierung später in irgend einer Weise ergeben sollte, dass dabei der Stadt ein Unrecht geschieht, der Landes-Ausschuss das einsehen wird, und dass beim Anträge des Herrn Abgeordneten Martin Thurnher ein Hinterpförtchen offen gelassen ist, wenn es sich herausstellen sollte, dass wirklich ein Rechtstitel vorhanden ist. Daher stimme ich aus voller Überzeugung dem Antrage des Herrn Abgeordneten Martin Thurnher bei. Johann Thurnher: Nachdem der Herr Abgeordnete Fink sich über einige Punkte, welche bei diesem Gegenstände in Betracht kommen, ausführlicher ausgesprochen hat, kann ich mich sehr kurz fassen. Der Herr Abgeordnete Dr. Schmid als Vertreter von Bregenz hat gewiss nur seine Pflicht erfüllt, indem er Dasjenige, was ihm aus den Archiven des hiesigen Magistrates zur Verfügung gestellt werden konnte, hier im hohen Hause zu Gunsten der Belassung dieser Post für Bregenz vorgebracht hat. Er hat damit gewiss nur eine Pflicht erfüllt — nur unangenehm für ihn, dass ihm nicht besseres Material zur Verfügung gestellt werden konnte, als die Correspondenz zwischen dem Magistrate von Bregenz und dem Landesschulrathe. Von welchen Gründen dieser letztere geleitet worden ist, als er der Stadt empfahl, für die Errichtung einer Bürgerschule einzutreten, da sonst diese Post verloren gehen könnte, das hat der Herr Abgeordnete Fink ausführlich auseinandergesetzt und ich will deshalb auf diesen Punkt nicht mehr eingehen. Wenn der Herr Abgeordnete Dr. Waibel gesagt hat, es wäre billig, dass man bis zur definitiven Entscheidung von Seite der hohen Regierung und Beschlussfassung des Landtages diese Post der Stadt Bregenz belasse, so ist das auch ein Standpunkt; aber die Gründe, die er vorgebracht hat, wenigstens einige derselben, scheinen mir etwas schwach zu sein. Wenn er z. B. sagt, die Bürgerschule in Bregenz komme dem ganzen Bezirke zugute Und aus diesem Grunde sollte das Land auf den Beitrag verzichten, so scheint mir dies etwas weit hergeholt. Ich erinnere mich an eine Zeit, in welcher der Landes-Ausschuss seine Zustimmung geben sollte, dass auf Kosten der Bezirke Bürgerschulen in Bregenz, Feldkirch, Dornbirn und Bludenz errichtet werden sollten. Der Grund dazu ist im Schulgesetze gelegt gewesen, aber die Ausführung ist an die Zustimmung des Landes-Ausschusses gebunden gewesen. Damals hat der Landes-Ausschuss den Standpunkt eingenommen, dass die Bürgerschule doch nur jenem Orte, beziehungsweise jener Stadt und jenem Markte zugute komme, in welchem die Bürgerschule ist; die anderen Orte können ihre Schüler herschicken, aber nicht herschicken ohne eine kostspieligere Ernährung als in der eigenen Familie. (Dr. Schmid: Sie thun es auch!) So ist man damals nicht darauf eingegangen, die Bezirke, beziehungsweise ihre Gemeinden zu zwingen, zu den Kosten für die Errichtung von Bürgerschulen in den genannten vier Orten beizutragen. Was aber der Herr Abgeordnete Dr. Waibel gesagt hat, ist weiter gegriffen, nämlich, dass man auf die 1488 fl. verzichten solle, damit die Stadt Bregenz, die eine solche Schule hat, welche auch dem ganzen Bezirke zugute kommt, mit der Aufbringung der Kosten leichter thue. Dass die Schule in Bregenz auch dem Bezirke zugute kommt, lasse ich mir bis zu einem gewissen Grade gefallen; aber dass die Bürgerschule in Bregenz dem ganzen Lande zugute komme und deshalb aus Landesmitteln, zu denen die 1488 fl. gemacht werden können, unterstützt werden sollte, das sehe ich nicht ein; aus Rechtsgründen nicht, noch weniger aus Billigkeitsgründen liegt hierzu ein Anlass vor. Und doch sind auch diese hereingezogen worden. Denn keine andere Ortschaft und Stadt im Lande geniesst solche Begünstigungen wie Bregenz. Einmal sind es innere Begünstigungen, wie die billige Mädchen- * schule, dann die äußere, materielle Begünstigung, dass die Stadt Bregenz die erkleckliche Summe von 18.000 fl. jährlich aus einem Tirol bekommt, der eigentlich dem ganzen Lande, beziehungsweise jenen Gemeinden zukommt, durch welche die Staatsbahn geht. Also von Billigkeitsrücksichten kann da nicht die Rede sein. Alle diese Begünstigungen XIV. Sitzung des Vorarlberger Landtags. V. Session, 7. Periode 1895. 173 geniesst Bregenz, währenddem andere Gemeinden da sind, die auf die Hilfe des Landes angewiesen find, was bei der Stadt Bregenz nicht der Fall ist. Freilich ist es dem Herrn Dr. Waibel unangenehm, dass der Landes-Ausschuss über dieses Geld verfügen soll, "und er hat Andeutungen gemacht, wie man die Sache besser machen könnte, als wenn man es denl Landes-Ausschusse überlässt, um aus den ersparten 1488 fl. arme Gemeinden zu dotieren. Er hat angedeutet, man könnte sie besser verwenden, wenn man sie den Städten Bludenz und Bregenz als Beitrag zu den Kosten ihrer Bürgerschulen gäbe. Das ist ein Standpunkt, mit) über den kann man reden. Wenn ein solcher Antrag gestellt und angenommen wird, so wird der Landes-Ausschuss außer dem, was der Herr Abgeordnete Martin Thurnher angeregt hat, auch noch die Frage in Erwägung zu ziehen haben, ob nicht die Städte Bregenz und Bludenz für die Erhaltung ihrer Bürgerschulen bedürftiger sind als die armen Landgemeinden. Landeshauptmann: Wer wünscht noch das Wort? — Es meldet sich Niemand mehr, somit ist die Debatte geschlossen. Herr Berichterstatter! Rudigier: Ich habe nichts mehr beizufügen. Regierungsvertreter: Ich bitte um das zu einer thatsächlichen Berichtigung. Begleitschreiben, welches dem seitens an den Landesausschuss übersendeten Voranschläge über das Erfordernis des pro 1895 beilag, nicht zur Hand. Aber Wort Ich habe das des Landesschulrathes Normalschulfondes nachdem der Herr Abgeordnete Dr. Waibel gesagt hat, die Post II sei unrichtig mit 336 fl. 83 kr. angesetzt, es müsse dort vielmehr 363 fl. 83 kr. heißen, will ich bemerken, dass nach meinen Vormerkungen dieselbe richtig ist. Der Betrag gliedert sich in zwei Beträge, nämlich in 40 fl. 83 kr. als Beitrag zur Pension der Lehrerswitwe Theresia Hagen und zweitens in den Betrag von 296 fl. für den Localschulfond in Feldkirch. Ich halte also diese in Post II für richtig. Landeshauptmann: Ich schreite zur Abstimmung und erlaube mir diesbezüglich einen Vorschlag zu machen, um die Sache etwas weniger kompliciert zu gestalten. Wenn man vielleicht Punkt 1 der Anträge so stilisieren würde: „Das Präliminare des Normalschulfondes Post I (Congruabeiträge für Schulen), II (Beiträge für Normalschulfonde), IV (Substitutionen) wird genehmigt" so wäre damit der Antrag des Herrn Abgeordneten Martin Thurnher hineingebracht. — Es erfolgt keine Einwendung. Somit werde ich zunächst Punkr 1 der Anträge in der vorhin bezeichneten Form zur Abstimmung bringen und ersuche diejenigen Herren, welche mit meiner Änderung, die in Zusammenhang steht mit den Anträgen des Herrn Abgeordneten Martin Thurnher, einverstanden sind, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Nun könnte man als zweiten Punkt den Ausantrag vornehmen, welcher eo ipso durch die angenommene Fassung des Punktes 1 abgeändert ist. Diesem Ausschussantrage steht ein Abänderungsantrag des Herrn Abgeordneten Martin Thurnher gegenüber, welcher lautet: „Post III (Beitrag zur Dotation des Lehrkörpers der Knabenschule in Bregenz) per 1488 fl. sei zu streichen. Unter besonders berücksichtigungswerten Verhältnissen wird indessen der Landes-Ausschuss ermächtigt, für das Jahr 1895 nach Ermessen eventuell von diesem Beschlusse abweichende Maßnahmen zu treffen." Bezüglich der Abstimmung werde ich folgenden Vorgang einhalten. Der Antrag des Herrn Abgeordneten Martin Thurnher ist ein Abänderungsantrag zum Ausschussantrage und muss daher zuerst zur Abstimmung gebracht werden. Sollte er abgelehnt werden, so kommt der Ausschussantrag zur Abstimmung, und wenn der Ausschussantrag angenommen wäre, käme der Zusatzantrag des Herrn Abgeordneten Dr. Waibel zur Abstimmung nach welchem es im Punkte 2 der Ausschussanträge nach „suspenso" heißen soll: „und werden dem nächsten Landtage zur Erledigung vorbehalten." Ich bringe also zunächst den Abänderungsantrag des Herrn Abgeordneten Martin Thurnher zur Abstimmung und ersuche diejenigen Herren, welche demselben beistimmen, sich zu erheben. Majorität. Dadurch entfällt die Abstimmung über den Ausschussantrag und den Zusatzantrag des Herrn Abgeordneten Dr. Waibel. 174 XIV. Sitzung des vorarlberger Landtags. V. Session, 7. Periode 1895. Nun käme als dritter Punkt neu einzusetzen: „Post V (verschiedene Ausgaben) sei von 800 fl. auf 3000 fl. zu erhöhen." Dies ist ein daher zuerst jene Herren, sich von den neuer Antrag und werde ich ihn zur Abstimmung bringen. Ich ersuche welche diesem Anträge beistimmen, Sitzen zu erheben. Majorität. , Dann käme endlich der Ausschussantrag Punkt 3, welcher jetzt Punkt 4 wird, zur Abstimmung. Derselbe lautet: „Das Präliminare des k. k. Landesschulrathes im Betrage von 3854 ff. findet seine Bedeckung in der Post „Verschiedenes, , des Landesfondes." Ich ersuche jette Herren, welche dem Punkte 3, der jetzt Punkt 4 ist, die Zustimmung geben, sich von den Sitzen zu erheben. Einstimmig angenommen. Damit ist diese Angelegenheit erledigt. Wir kommen nun zum zweiten Gegenstände unserer heutigen Tagesordnung das ist der Bericht des landtäglichen Schulausschusses über die Petition der Lehrerschaft des Landes, betreffend Regelung der Lehrergehalte und der Übernahme auf das Land. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Abgeordneten Pfarrer Rudigier, darüber zu referieren. Rudigier: Die Lehrerschaft des Landes Vorarlberg hat sich in einer Cumulativeingabe an den hohen Landtag gewendet und in dieser Eingabe verschiedene, allerdings sehr hohe Forderungen gestellt. Um auf die Eingabe selbst etwas einzugehen, so giebt uns diese ein Bild der traurigen Lage vieler, besonders in Bergparzellen und Berggemeinden befindlicher Lehrer; ein trauriges Bild der materiellen Lage jener Männer, welche, nachdem sie den hohen Anforderungen des Schulgesetzes entsprochen haben, berufen sind, an der Heranbildung und Erziehung der Jugend für das Land zu arbeiten. Das Bild ist gewiss richtig, und die Farben, welche in demselben zur Anwendung kamen, sind wohl nicht zu grell. Die Lage sehr vieler Lehrer ist eine drückende und betrübende, umsomehr, wenn man sie in Parallele stellt mit den sehr hohen Anforderungen, welche an die jungen Lehramtscandidaten gestellt werden. Es steht mir, glaube ich, nicht zu, über diese Anforderungen zu sprechen, aber ich glaube, es ist heute eine in den weitesten Kreisen der Bevölkerung herrschende, ziemlich allgemein übereinstimmende Ansicht, dass diese Anforderungen für die praktischem Bedürfnisse des Lebens und der Schule zu hoch genannt werden müssen. Der Lehrer hat, wie es besonders auch von den Organen unserer Schule, von der Schulbehörde stets gehandhabt wird, sich fast ganz seinem Schulberufe zu widmen und infolgedessen auch von der Schule zu leben. Die Schwierigkeiten nun, in welche so viele Lehrer hineingerathen sind, beruhen auf verschiedenen Gründen. Ein Hauptgrund, weshalb die Lehrer der Jetztzeit im Verhältnis zu früher wesentlich' schlechter gestellt sind, ist in dem Umstande zu finden, dass früher die Lehrer fast ausnahmslos Söhne der eigenen Gemeinde waren; die Gemeinde suchte einen begabten, braven und hoffnungsvollen jungen Mann, oder so viele Lehrkräfte als eben nöthig waren, aus ihrer Mitte für ihre Schule zu gewinnen. Das ist heute nicht mehr der Fall. Heute ist der Lehrer gleichsam ein Beamter und gerade dieser Umstand bringt ihn in eine' außerordentlich drückende Lage. In sehr vielen Gemeinden des Landes ist der Lehrer nicht mehr ein Ortskind, sondern stammt aus einer anderen Gemeinde oder gar einem anderen Kronlande. Infolge dessen ist er dann fremd, nicht vertraut mit der Gemeinde, mit der Scholle, auf welche er gesetzt ist, er ist ganz auf das Leben aus dem Kramladen angewiesen. Es war das gewiss kein glücklicher Griff unseres Schulgesetzes, den Lehrer zu einem Beamten zu machen, ohne ihn auch materiell als Beamten zu stellen. Es wäre ja ganz überflüssig, über die hohe Wichtigkeit des Lehrerstandes zu sprechen, darüber herrscht auf keiner Seite eine divergierende Ansicht; das ist ein Punkt, in welchem Liberale und Conservative sich vollständig begegnen, dass die Wichtigkeit des Lehrstandes und Lehrberufes eine außerordentlich hohe ist, umso mehr eine hohe, weil sämmtliche Eltern, ob liberal oder konservativ, das Theuerste, was sie haben, dem Lehrer anvertrauen müssen und zwar in einer Zeit, wo die Jugend, weich wie Wachs, für jeden Eindruck, gut und böse, gleich empfänglich ist. Die Forderungen der Lehrerpetition sind aber, wie vorhin erwähnt, sehr hohe. Diese Forderung XIV. Sitzung des Vorarlberger Landtags, v. Session, 7. Periode 1895» 175 geht nämlich dahin, den gesummten Aufwand für die Lehrergehalte und den Pensionsetat auf das Land zu übernehmen. Es ist das wohl ein großes Wort; wenn man diese beiden Posten addiert, ergeben sie eine Summe von bedeutend über 200.000 fl. Wenn wir dem die jährlichen Eingänge des Landes oder die jährlichen Steuern, welche das Land erhebt, entgegenhalten und erwägen, dass diese jährlichen Landessteuern, ich glaube zwischen 80.000 fl. und 100.000 fl. betragen für sämmtliche Bedürfnisse, für welche das Land aufzukommen hat, und dass dem entgegen die Forderungen der Lehrerpetition allein schon den Betrag von weit über 200.000 fl. ausmachen, so glaube ich, liegt darin der hauptsächlichste Grund, dass auf diese Cardinalforderungen unter den obwaltenden Verhältnissen nicht eingegangen werden konnte. Ich brauche nicht zu erwähnen, dass sämmtliche Mitglieder des SchulAusschusses mit gleichem Wohlwohlen den Forderungen der Lehrer gegenüberstanden, soweit das Land im Stande ist abzuhelfen, und darum hat auch der Schul-Ausschuss, wie Sie aus den zu verlesenden Anträgen ersehen werden, sich Mühe gegeben, wenigstens den nothleidendsten Theil der Lehrerschaft, soweit es qualificierte Lehrer sind — es ist eigentlich nur auf diese Rücksicht genommen — besser zu stellen. Der hohe Landtag sowie die einzelnen Ausschüsse haben eben immer die verfüglichen Mittel ins Auge zu fassen. Auf Grund dieser kurzen Einleitung erlaube ich mir, im Namen des Schul-Ausschusses folgende Anträge zu stellen. Der hohe Landtag wolle beschließen : (Liest die Anträge aus Beilage XLIII. Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Anträge die Debatte. Dr. Waibel: Als Mitglied des Schul-Ausschusses habe ich, wie bei der vorhergehenden Vorlage, die Erklärung vorauszuschicken, die ich bei der Verificierung des Berichtes bereits abgegeben habe, nämlich, dass ich mir meine selbstständige Stellung gegenüber diesem Berichte und den Anträgen vorbehalte. Ich kündige gleichzeitig an, dass ich zu den Punkten 3, 4 und 5 der Anträge Zusatzanträge zu stellen haben werde. Ich weiß nicht, ob eine Specialdebatte stattfinden wird; jedenfalls, glaube ich, sollte eine stattfinden) damit man auch Gelegenheit finde, die Abänderungsanträge vorzutragen und zu begründen. Meine Herren! Im Jahre 1869 ist jene Schulgesetzgebung beschlossen worden, welche die Grundlage der Volksschulverwaltung im Lande Vorarlberg seit 1870 bildet. Heute zählen wir 1895. Es ist also schon eine ziemlich geraume Zeit, dass dieses Gesetz in Wirksamkeit ist, dass diese Institution hat beachtet, dass die Verhältnisse des Lehrerstandes auch ins Auge haben gefasst werden können, und gerade an dieser Stelle, die jetzt, seit ein paar Jahren, sich außerordentlich viel mit Schulsachen befasst hat, hat man bis zum Jahre 1891 herauf kein Wort und insbesondere kein Ohr gefunden für die berechtigten Klagen, die aus jenen Kreisen erhoben worden sind, über die Lage des Lehrerstandes und über die wünschenswerten Änderungen im Schulwesen. Es hat geschienen, als ob Alles taub und blind sei. Aber es ist ein Stern im Süden aufgegangen, eine Sonne, die neues Licht gebracht hat, und es scheint, diese Sonne hat es zuwege gebracht, dass auf einmal Licht und Erkenntnis in diese Köpfe gekommen ist. (Martin Thurnher: Tisis!) Das ist zur Beleuchtung der allgemeinen Situation. Was die Petition der Lehrerschaft und die Art der Erledigung anbelangt, so glaube ich sagen zu können, ich zweifle, dass die Petenten von dieser Erledigung besonders erbaut sein werden, wenigstens eine gewiss ziemlich bedeutende Anzahl derselben; eine gewisse andere Anzahl der Petenten kann sich gratulieren. Wenn ich einen Blick hinter die Coulissen der ganzen Geschichte werfe, so kommt es mir vor, als ob ich bemerkt hätte, dass der Herr Redler und Herr Lehrer Ellensohn und vielleicht noch einer oder der andere der Lehrer von irgend einer Seite aufgemuntert worden ist, diese Petition einzubringen und dass es den Herren gelungen ist, für diese Operation Genossen zu finden, welche aber den Kriegsplan nicht eingesehen haben. Es hat sich bei dieser Petition entschieden nur darum gehandelt, den Machthabern des Landes neue Geldmittel in die Tasche zu verschaffen. Das ist das Um und Auf der ganzen Petition, und das Ergebnis ist auch niedergelegt im Hauptpunkte der Anträge: „Der Landes-Ausschuss wird ermächtigt, im Sinne des Punktes 3 Zuschüsse aus dem Landesfonde 176 XIV. Sitzung des Vorarlberger Landtags. V. Session, 7. Periode 1895. bis zum Maximalbetrage von 3000 fl. zu gewähren." Meine Herren! Es ist, glaube, ich nicht der richtige Zustand, wenn den Herrn solche Geldbefugnisse fortwährend eingeräumt werden, ohne dass die letzteren geradezu nöthig wären, und die ganze Disposition ein paar Herren gänzlich überlassen wird. Ich hätte mir es noch gefallen lassen, wenn man dem Landes-Ausschusse den Auftrag gegeben hätte, im Interesse der Petition und der Erfüllung derselben Erhebungen anzustellen, und dem Landtage dann die Vorlage machen, welche Schulen, welche Gemeinden, und welche Lehrer, und mit welchen Beträgen dieselben zu unterstützen wären. Über eine Summe von 3—4000 fl, wie es beantragt worden ist, und bezüglich des Normalschulfondes über nach höher wachsende Beträge den Landes-Ausschuss ganz verfügen zu lassen, kann nicht gut sein. Über die Gelder zu verfügen hat das Land, und wenn man an uns herantritt und uns mit Petitionen kommt, für die man 20, 25, 30, 40 Gulden beantragt, und gedruckte Berichte darüber vorlegt, und dann wieder summarisch Gelder bewilligen lässt, welche 3, 4, 5, 10 Tausend Gulden ausmachen — ohne speciellen Nachweis — dies Gebühren verstehe wer kann, ich nicht. Die Petition der Lehrer hat folgende Begehren zum Inhalte: 1. Abänderung der Gehaltsstufen, d. h. der Gehaltsziffern von 300, 400, 600 Gulden, wie sie jetzt bestehen, auf 500, 600 und 700 Gulden. Ich erinnere die Herren daran, dass man von uns aus in Dornbirn vor vielen Jahren einmal einen Versuch gemacht hat, es möchte der Landtag die Zwischenstufe von 500 fl., die in Reichsgesetze bestanden hat, einsetzen. Auf das ist man gar nicht eingegangen. Es war ein schüchterner Versuch, nur um der Gemeinde Gelegenheit zu geben, einige Lehrer in eine bessere Gehaltsstufe vorschieben zu können, womit sie bessere Pensionsgenüsse u.s.w. sich verschaffen hätten können. Auf dieses Petit ist in dieser Petition gar nicht eingegangen, keine Sylbe davon ist erwähnt worden. Ebenso finden wir nichts erwähnt im Berichte von dem anderen Petit, dass die Alterszulagen, welche bei uns auf 10jährige Termine angesetzt sind, in fünfjährige Termine verwandelt werden, in sogenannte Quinquennien. Auch davon ist keine Rede. Es ist auch von einer Änderung des Pensionsnormales in diesen Anträgen mit keiner Sylbe die Rede, obwohl es gerade da vielleicht am ehesten möglich gewesen wäre, eine Änderung zu machen, weil für