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Letzte Änderung 03.07.2021, 11:03
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp07,lts1895,lt1895,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 4. Sitzung am 17. Januar 1895 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 17 Abgeordnete. Abwesend die Hem« Dr. Schmid und Pfarrer Rudigier. Regierungsvertreter: Herr Hofrath Graf St. Julien-Wallsee. Beginn der Sitzung um 10 Uhr 30 Min. Vormittags. Landeshauptmann: Die heutige Sitzung erkläre ich für eröffnet und ersuche um Verlesung des Protokolles der letzten Sitzung. (Secretär verliest dasselbe.) Landeshauptmann: Wird gegen die Fassung des Protokolles eine Einwendung erhoben? — Es ist nicht der Fall, somit erkläre ich dasselbe als genehmigt. Es ist mir ein Einlaufstück zugekommen, nämlich eine Bitte des Leopold Schugg aus Mittelberg um Verleihung eines Thierarzneistipendiums — überreicht durch den Herrn Abg. Fritz. Herr Pfarrer Rudigier hat sein Ausbleiben von der heutigen Sitzung entschuldigt. Zur Tagesordnung ertheile ich das Wort dem Herrn Obmann des Finanz-Ausschusses, Abg. Fritz. Fritz: Ich erlaube mir zur Tagesordnung einige Worte zu sprechen. Bekanntlich wurde in der zweiten Landtagssitzung der Gegenstand, betreffend den Act wegen Miethe eines Theiles des Postgebäudes für das Land dem Finanz-Ausschusse zugewiesen. Der Finanz-Ausschuss hat diesen Gegenstand gleich in seiner ersten Sitzung in Berathung gezogen imb auch einen Beschluss gefaßt. Mit Rücksicht darauf, dass die k. k. Postbehörde auf eine schnelle Erledigung dieses Gegenstandes dringt, um in ihrem Baue nicht gehindert zu sein, erlaube ich mir zu beantragen, dass dieser Gegenstand in 28 IV. Sitzung des Vorarlberger Landtags. V. Session, 7. Periode 1895. der heutigen Sitzung und zwar zwischen Punkt 7 und 8 zur dringlichen Behandlung komme mit Umgehung der Drucklegung und mündlicher Berichterstattung. Landeshauptmann: Der Herr Abgeordnete Fritz beantragt eine Ergänzung der heutigen Tagesordnung in der Richtung, dass der Bericht des FinanzAusschusses in Angelegenheit der Miethe eines Theiles des Postgebäudes schon heute aus die Tagesordnung gesetzt werde und zwar zwischen Punkt 7 und 8 und dass in Anbetracht der Dringlichkeit des Gegenstandes von der schriftlichen Berichterstattung abgegangen und eine mündliche zugelassen werde. .. Wird eine Einwendung dagegen erhoben? — Dr. Waibel: Mir will es vorkommen, dass die Sache eine so dringende Eile picht hat, dass man nicht noch einige Tage warten könnte, damit man den Bericht in Druck legen und sich besser informieren könnte, welche Vorbereitungen in der Sache getroffen wurden. So- dringlich kann die Sache nicht sein, das h. Ärar kann gewiss noch mindestens 8 Tage auf den Beschluss des h. Landtages warten; so rasch geht der Bau nicht vorwärts, und im Baue gehindert wird es durch unsere Berathung auch nicht. Ich kann die Dringlichkeit nicht einsehen und werde infolge dessen nicht für dieselbe stimmen. Johann Thurnher: Für uns drängt die Sache allerdings nicht, soweit sie mir aus dem LandesAusschusse bekannt ist, hat sie für uns keine Eile, aber die Herren vom Postärar und von der Regierung, die hier anwesend waren, haben sehr auf eine rasche Erledigung dieser Angelegenheit gedrungen, damit sie in ihren baulichen Entschließungen namentlich wegen Vergebung der Arbeiten und nothwendigen Änderungen zur rechten Zeit daran kommen. Ich glaube, es wird im Laufe der Verhandlungen sich ergeben, dass auf die Anträge, die der FinanzAusschuss vorbereitet hat, wohl eingegangen werden kann. Würde sich im Laufe der Debatte ergeben, dass es nothwendig ist, die Sache zu verzögern, so kann dies ja noch geschehen. Ich bin auch nicht dafür, dass die Sache übereilt wird, aber aus dem, was mir bekannt ist, bin ich dafür, dass von der Drucklegung des Berichtes Umgang genommen und | der Bericht mündlich erstattet wird. Ich werde daher auch dafür stimmen. Landeshauptmann: Nachdem Widerspruch erhoben worden ist gegen den Antrag des Herrn Obmannes des Finanz-Ausschusses, muß ich denselben formell zur Abstimmung bringen und ersuche jene Herren, welche für denselben stimmen, sich von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Wir kommen nun zur Tagesordnung. Auf derselben steht als erster Gegenstand der Gesetzentwurf, betreffend die Regelung der Tanzmusiken. Ich erwarte über die formelle Behandlung dieser Landes-Ausschuss-Vorlage einen Antrag aus der Mitte der Versammlung. Dr. Waibel: Ich möchte doch dem Herrn Vorsitzenden zu bedenken geben, ob es zweckmäßig und für* eine gründliche" Berathung dienlich ist, einen Gesetzentwurf zur ersten Lesung zu bringen, den noch Niemand kennt. Es kann sich ja bei wichtigen Vorlagen schon bei der ersten Lesung der Anlass bieten, über die Sache im Allgemeinen zu sprechen. Das ist aber nicht möglich, wenn den Mitgliedern des h. Hauses die Sache absolut nicht bekannt ist. Für selbständige Anträge schreibt § 24 der Geschäftsordnung ausdrücklich vor, dass mindestens 24 Stunden vorher der Antrag, um den es sich handelt, an die Mitglieder gedruckt vertheilt werden muß. Für Vorlagen, welche der Landes-Ausschuss macht, muß man es ja als selbstverständlich betrachten, dass er an die Versammlung mit solchen Geschäfsstücken nicht herantritt, wenn er nicht vorher die Versammlung darüber informiert hat. Für den Landes-Ausschuss giebt es ja gar keine Entschuldigung für die Verabsäumung dieser natürlichen Vorschrift; er hat den Gesetzentwurf schon lange vorbereitet, er hätte schon längst gedruckt und an die Herren Abgeordneten vertheilt werden können. Ich möchte den Herrn Vorsitzenden daher ersuchen, dies in Erwägung zu ziehen, und den Gegenstand von der heutigen Tagesordnung abzusetzen. Martin Thurnher: Ich bitte um das Wort. Dieser Gesetzentwurf ist aus dem Grunde der Drucklegung vorher nicht unterzogen worden, weil man der Anschauung war, er müsse doch zuerst der Vorberathung eines Ausschusses unterzogen IV. Sitzung des Vorarlberger Landtags. V. Session, 7. Periode 1895. 29 werden. Der Landes-Ausschuss kann sonst Berichte erstatten und Anträge stellen, die gar nicht an einen Ausschuss verwiesen werden müssen, sondern die sofort hier gleichsam in zweite Lesung genommen werden. Dass maß es immer oder wenigstens meistens mit der Drucklegung so machte wie diesmal, wenn nicht gleich in die Behandlung eingetreten werden sollte, ist bekannt. Alle Anträge die vom Landes-Ausschüsse hier gestellt worden sind, und nicht sofort hier der Erledigung zugeführt, sondern an Ausschüsse verwiesen wurden, sind, wie z. B. gestern der Act über die Hebung der Viehzucht und ähnliche Acte auch nicht vorher der Drucklegung unterzogen worden. Daher wüßte ich nicht, warum bei diesem Gesetze ein Unterschied gemacht werden sollte, und beantrage, dass der Entwurf sofort der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung unterzogen werde. Dr. Waibel: Wenn das Beispiel von dem Berichte über die Hebung der Viehzucht angezogen wurde, so ist das nicht zutreffend. Dieser Bericht ist ja' im Besitze von allen Mitgliedern. Neue Mitglieder haben wir keine, mit Ausnahme des Herrn Pfarrers Rudigier. Ich beharre daher auf meiner Anschauung, und muss es wirklich der Diskretion des Herrn Präsidenten überlassen, wie er die Sache behandeln will. Wenn man per majora eine verabredete Vergewaltigung der Geschäftsordnung ausführt, so ist das nicht in der Ordnung. Nachdem darauf bestanden wird, die Überweisung an den volkswirtschaftlichen Ausschuss zur Abstimmung zu bringen, so erkläre ich, dass ich gegen die Überweisung stimmen werde, und zwar aus dem Grunde, weil ich bei der Landes-AusschussSitzung, in welcher dieser Gegenstand verhandelt worden ist, bereits diese ablehnende Haltung eingenommen habe. Ich habe in der Landes-AusschussSitzung erklärt, — ich bin schon sehr lange in der Gemeindepraxis, ich kenne den Gegenstand, um den es sich handelt, sehr wohl —, dass ich dieses Gesetz in Vorarlberg für vollkommen unnöthig halte. Aus diesem Grunde, habe ich gesagt, ich stimme nicht dafür, dass der Landtag damit behelligt werde. Landeshauptmann: Ich möchte mir nur die Bemerkung erlauben, dass ich mich bei der Vorlage dieses Gesetzentwurfes, der zur ersten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt wurde, lediglich an die Gepflogenheit früherer Jahre gehalten habe. Es sind immer solche Vorlagen des LandesAusschusses in erster Lesung in das hohe Haus gebracht worden, ohne dass man sie, wenigstens erst der Drucklegung unterzogen hat. In der letzten- Sitzung, z. B. wurde der Act über die Flexenstraße auf die Tagesordnung gesetzt, ohne dass dieser Act gedruckt vorlag. Es ist natürlich Sache des hohen Hauses, wenn es einen anderen Vorgang wünschen sollte. Der § 24- der Gesch.-O. ertheilt in dieser Richtung keine bestimmte Weisung, sondern spricht nur von selbstständigen Anträgen der Mitglieder des hohen Landtages. Sollte eine Vertagung dieses Gegenstandes, bezw. die Absetzung desselben von der Tagesordnung und die vorherige Drucklegung gewünscht werden, so füge ich mich selbstverständlich einem Beschlusse, der diesbezüglich gefasst wird, sehr gern. Martin Thurnher: Der Herr Abgeordnete Dr. Waibel hat von einer Vergewaltigung der Geschäftsordnung gesprochen, das muss ich entschieden zurückweisen. Er hat eine Anspielung gemacht, als ob von einem Landtagsclub eine solche ausgegangen wäre. Ich muss dagegen er- klären, dass Niemand Einfluss auf die Tagesordnung genommen hat, sondern dass dieselbe vom Herrn Vorsitzenden so festgestellt worden ist. Übrigens ist man immer so vorgegangen, wie heute, man hat oft große Gesetzentwürfe und Acten vom Landes-Ausschusse aus eingebracht, ohne dass vorher die Drucklegung erfolgt wäre. Meiner Ansicht nach wäre es Geldverschwendung, wenn man alle Vorlagen der Drucklegung vor der Verhandlung unterziehen würde. Jeder der Herren bekommt Gelegenheit, in den Plenarsitzungen sowohl, als auch in den Ausschusssitzungen, denen die Gegenstände zugewiesen werden, sich über dieselben Klarheit zu verschaffen und ebenso hätte auch Herr Dr. Waibel Gelegenheit gehabt, in den letzten Tagen den Act im Landes-Ausschusse einzusehen. Überdies wird noch Jeder der Herren Gelegenheit finden, den gedruckten Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses einsehen und genügend studieren zu können. Landeshauptmann: Ich muss auch meinerseits auf das Bestimmteste erklären, dass ich die Tages30 IV. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V- Session, 7. Periode 1895. Ordnung ganz nach eigenem Gutdünken gemacht habe, wie ich es überhaupt immer thue, ausgenommen es kommen Fälle vor, wo vielleicht der Rath des einen oder des anderen Herrn, der Berichterstatter ist, wünschenswerth ist oder nothwendig fällt. Ich habe damit gar keine andere Absicht verbunden, als der Reihe nach alle Vorlagen des Landes-Ausschusses wenigstens der ersten formellen Erledigung zuzuführen. Wenn es in Zukunft anders gewünscht werden sollte, so werde ich dem jedenfalls entsprechen, aber bisher habe ich mich stets an das gehalten, was meine Vorgänger gethan haben. Büchele: Ich stelle den Antrag, dass dieser Gegenstand dem schon bestehenden volkswirtschaftlichen Ausschüsse zur Vorberathung und Berichterstattung zugewiesen werde. Landeshauptmann: Nachdem Widerspruch erhoben worden ist gegen die Festhaltung des Gegenstandes auf der heutigen Tagesordnung, so werde ich diesen Antrag eventuell später zur Abstimmung bringen. Wünscht noch Jemand das Wort? — Es ist nicht der Fall, somit bringe ich zuerst den Antrag des Herrn Abgeordneten Büchele zur Abstimmung, dass dieser Gegenstand dem volkswirthschaftlichen Ausschüsse zur Vorberathung und Berichterstattung überwiesen werde. Ich ersuche diejenigen Herren, welche diesem Anträge beipstichten, sich von den Sitzen zu erheben. Majorität. Der der den des zweite Gegenstand der Tagesordnung ist Bericht des Landes-Ausschusses über Gesetzentwurf betreffend die Abänderung § 12 der Bauordnung. Ich ersuche den Herrn Abgeordneten Martin Thurnher, namens des Landes-Ausschusses zu referieren. Martin Thurnher: Der Gegenstand, der uns hier zur Beschlussfassung vorliegt, hat uns schon in früheren Sessionen beschäftigt. Es sind damals eingehende Motivenberichte vorgelegen und man hat auch andere Paragraphen einer Abänderung zu unterziehen gewünscht. Die Regierung hat aber einen Paragraphen, ich glaube § 15, der sich auf die bei Neubauten vorkommenden Holzconstructionen bezieht, vollständig abgelehnt, gegenüber dem vorliegenden § 12 aber mehrerlei Bedenken über den damals beschlossenen Wortlaut zum Ausdruck gebracht. Rund sind mit derselben mehrfache längere Verhandlungen, die sich nahezu durch zwei Jahre erstreckten, gepflogen worden und es wurde endlich ein Wortlaut vereinbart zwischen Regierung und Landesausschuss, der, wie ich glaube, nun insoweit entspricht, dass wir gegen denselben keine Bedenken mehr haben müssen. In Rücksicht also auf die mehrfachen Verhandlungen dieses Gegenstandes in diesem h. Hause könnten wir sofort in die eigentliche Berathung des Gesetzes eintreten und ich stelle namens des Landes-Ausschusses folgenden Antrag: (Liest den Antrag aus Beil. III.) Landeshauptmann: Ich eröffne über den Bericht sowohl, wie über den Gesetzentwurf selbst die General-Debatte. Martin Thurnher: Ich glaube, eine Generaldebatte kapn hier nicht stattfinden, weil es sich nur um einen einzigen abzuändernden Paragraphen handelt. Landeshauptmann: Es sind auch 3 Artikel, also ein selbständiger Gesetzentwurf. Ich eröffne also die Generaldebatte. — Es meldet sich Niemand zum Worte, die Generaldebatte ist deshalb geschlossen und wir können zur Special-Debatte über den Gesetzentwurf übergehen. Ich bitte den Herrn Berichterstatter, den § 12 zu verlesen. Martin Thurnher: Ich muss im Voraus bemerken, dass die ersten zwei Zeilen „Entfernung freistehender Bauten, Bauten in der Nähe von Flüssen und Bächen" — den Titel des Paragraphen darstellen sollen, was bei der Drucklegung übersehen worden ist. Dies wäre im Gesetze richtig zu stellen. (Liest den § 12.) Landeshauptmann: Wünscht Jemand das Wort zu § 12? — Es meldet sich Niemand, in Folge dessen kann ich die Annahme des � 12 constatieren. § 12 ist angenommen. IV. Sitzung des Vorarlberger Landtags, v. Session, 7. Periode 1895. 31 Martin Thurnher: Ich glaube, es kann die Abstimmung über die drei Artikel sowie auch über Titel und Eingang des Gesetzes unter Einem erfolgen. (Liest Artikel I, II und III und Titel und Eingang des Gesetzes.) Landeshauptmann: Wünscht Jemand zu Artikel I, II und 111, sowie zu Titel und Eingang des Gesetzes das Wort? — Es ist nicht der Fall, somit betrachte ich auch diese Punkte, jeden einzelnen für sich, als angenommen. Martin Thurnher: Ich stelle den Antrag auf sofortige Vornahme der dritten Lesung. Landeshauptmann: Der Herr Berichterstatter Martin Thurnher beantragt, sofort in die dritte Lesung einzugehen. Wird ein Widerspruch erhoben? — Es ist nicht der Fall, somit ersuche ich die Herren, welche dem Gesetzentwürfe, wie er in der zweiten Lesung beschlossen wurde, auch in der dritten Lesung ihre Zustimmung geben, sich von den Sitzen zu erheben. Einstimmig angenommen. Den 3. und 4. Gegenstand der heutigen Tagesordnung glaube ich, wenn kein Widerspruch erfolgt, unter Einem vornehmen zu sollen, nämlich die Petition des Fischereivereines um eine Subvention aus Landesmitteln und die Petition desselben Vereines um Zuerkennung einer Belohnung für den Erleger einer Fischotter. Ich erwarte über die formelle Behandlung dieser zwei Gegenstände einen Antrag. Rüf: Ich beantrage die Zuweisung dieser beiden Gegenstände an den Finanz-Ausschuss. Landeshauptmann: Es ist die Zuweisung der Gegenstände an den Finanz-Ausschuss beantragt. Wenn keine Einwendung erfolgt, betrachte ich diesen Antrag als genehmigt und wird die Zuweisung in diesem Sinne erfolgen. Der fünfte Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht des Landes-Ausschusses ��ber den Antrag des Herrn Dr. Waibel betreffend Stipendien für Gewerbeschüler. Ich ersuche den Herrn Abgeordneten Martin Thurnher namens des Landes-Ausschusses zu referieren. Martin Thurnher: Dieser Gegenstand hat uns in der vorigen Session bereits beschäftigt. Der Finanz-Ausschuss, dem er damals zugewiesen worden war, hat beiläufig den gleichen Antrag gestellt, wie er jetzt vorliegt. Ein Abschluss der Verhandlung konnte damals wegen Vertagung des Landtages nicht erfolgen. Der Landes-Ausschuss hat aber den Antrag neuerdings angenommen, und ich stelle daher namens desselben folgenden Antrag: (Liest den Antrag aus Beil. XL) Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. — Es meldet sich Niemand zum Worte, die Debatte ist daher geschlossen, und ich schreite zur Abstimmung. Ich ersuche die Herren, welche dem Anträge des Landes-Ausschusses die Zustimmung geben wollen, sich von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist die Zuschrift des k. k. Bezirksgerichtes Bezau in Sachen der gerichtlichen Verfolgung des Abgeordneten Fritz. Ich erwarte über die formelle Behandlung dieses Gegenstandes einen Antrag aus der Mitte der Versammlung. Greißing: Ich beantrage die Zuweisung dieses Gegenstandes an einen noch zu wählenden dreigliedrigen Immunitäts-Ausschuss zur Vorberathung und Berichterstattung. Landeshauptmann: Der Herr Abgeordnete Greißing beantragt, dass der Gegenstand einem noch zu wählenden dreigliedrigen Immunitäts-Ausschusse zugewiesen werde. Wird dagegen eine Einwendung erhoben? — Es meldet sich Niemand, somit ist der Antrag genehmigt und ich ersuche die Herren 4 Namen zu schreiben. Ich ersuche die Herren Abgeordneten Reisch und Nägele gefälligst das Scrutinium vorzunehmen. Nägele: 16 Stimmzettel sind abgegeben worden. 32 IV. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session, 7. Periode 1895. Reisch: Die meisten Stimmen erhielten die Herren: Dr. Waibel, nämlich 15, Reisch 14, Decan Berchtold 13 Stimmen; die nächstmeisten Stimmen erhielten die Herren: Pfarrer Rudigier, Büchele und Greißing, nämlich je 3. Landeshauptmann: Es sind somit die Herren Dr. Waibel, Decan Berchtold und Reisch zu Mitgliedern des Immunitäts-Ausschusses gewählt. Zwischen den Herren Abgeordneten Greißing, Pfarrer Rudigier und Büchele, welche je 3 Stimmen erhalten haben, ist das Loos zu ziehen, welcher von ihnen als Ersatzmann im Ausschüsse zu fungieren hat. Ich. ersuche den Herrn Abgeordneten Bösch das Loos zu ziehen. Bösch: (Das Loos ziehend): Herr Büchele. Landeshauptmann: Es ist somit der Herr Abgeordnete Büchele als Ersatzmann in den Ausschuß berufen. (Der Herr Landeshauptmann - Stellvertreter übernimmt den Vorsitz.) Landeshauptmann-Stellvertreter: Als nächster Gegenstand der Tagesordnung kommt zu behandeln der Bericht des Landes-Ausschusses über das Gesuch der Gemeinde Buch um einen Beitrag zum Straßenbaue nach Alberschwende. Ich bitte den Herrn Berichterstatter das Wort zu ergreifen. Rhomberg: Die Angelegenheit einer zu errichtenden Straße zwischen den Gemeinden Buch und Alberschwende beschäftigt den Landes-Ausschuss bereits einige Jahre. Sie wurde veranlasst durch ein Gesuch einer größeren Anzahl Privater sowohl aus der Gemeinde Buch, als auch in der Parzelle Fischbach dahin gehend, es möchte den dringenden Bedürfnissen Rechnung getragen und das Zustandekommen eines eigenen Verbindungsweges zwischen den beiden Gemeinden seitens des Landes-Ausschusses gefördert werden. Es wurde insbesondere darauf hingewiesen, dass der dermalen bestehende Weg über das Hölltobel Eigenschaften besitzt, die man nicht anders zum Ausdrucke bringen kann, als indem man sagt, er ist nicht einmal zum Gehen, noch viel weniger zum Fahren, halbwegs geeignet. Diesem Gesuche der genannten Bewohner beider Gemeinden lag damals die Erklärung bei, dass sie und verschiedene andere geneigt seien, einen Beitrag von über 1900 ff. aus Eigenem zu diesem Zwecke zur Verfügung zu stellen. Der Landes-Ausschuss hat die Angelegenheit weiter in die Hand genommen, hat mit beiden Gemeinden Verhandlungen eingeleitet, und es liegen die Beschlüsse der Gemeinde-Ausschüsse von Buch und Alberschwende vor, aus welchen zu entnehmen ist, dass Buch 1300, Alberschwende 3800 fl zu leisten gesonnen ist, letztere jedoch unter Vorbehalt eines näher zu prüfenden Alternativ -Projectes, nachdem namentlich nach der Richtung Bedenken ausgesprochen wurden, dass die um die Kapelle von Fischbach direct herum befindlichen Häuser, welche einen größeren Theil der Parzelle ausmachen, zu weit von der neuen Straßenstrecke zu stehen kämen. In der letzten Session hat der GemeindeVorsteher von Buch eine Petition an den Landtag eingereicht um Bewilligung einer Subvention aus Landesmitteln zu genanntem Zwecke; die Petition ist aber gerade an dem Tage eingelaufen, an welchem durch Allerh. Entschließung die Verhandlungen des Landtages vertagt wurden. Sie würde daher in den Einlauf der gegenwärtigen Session gehören, der Landes-Ausschuss hat es aber, wie bei verschiedenen anderen Gegenständen vorgezogen, über diese Petition einen eigenen Bericht zu verfassen, damit dieselbe gleich dem hohen Landtage unterbreitet werden kann. Namens des LandesAusschusses erlaube ich mir gestützt auf die Darlegung im Berichte und die Ergänzung, die ich mir mündlich zu geben erlaubt habe, folgenden Antrag zu stellen. (Liest den Antrag aus Beilage IX.) Landeshauptmann - Stellvertreter: Ich eröffne über diesen Bericht und Antrag die Debatte. — Es meldet sich Niemand zum Worte, daher ist die Debatte geschlossen und ich schreite zur Abstimmung. Jene Herren, welche nut dem Anträge einverstanden sind, wollen sich von den Sitzen erheben. Einstimmig angenommen. Es kommt nun der Antrag zur Behandlung bezüglich der Pachtnahme eines Theiles des Postgebäudes für den Landtag. Ich bitte den Herrn Landeshauptmann das Wort zu ergreifen. IV. Sitzung des Vorarlberger Landtags» v. Session, 7. Periode 1895. 33 Rhomberg: Nach dem Beschlusse des hohen Hauses bei der formellen Behandlung dieses Gegenstandes ist meine Wenigkeit in dieser Angelegenheit dem Finanz-Ausschusse als weiteres Mitglied zugetheilt worden, zugleich mit dem Auftrage, die Berichterstattung zu übernehmen. Es ist heute bereits beschlossen worden, dass die Angelegenheit dringlich behandelt werde, mit Umgehung der schriftlichen Berichterstattung, weshalb ich mir erlaube, die Sachlage so ausführlich, als es nothwendig und nützlich erscheint, dem hohen Hause darzulegen. Ich muss gleich anfangs bemerken, dass die Dringlichkeit in dem Umstande volle Begründung findet, dass wir eigentlich schon zu Anfang des Monats Jänner der Postdirection in Innsbruck einen definitiven Besche'd über unsere Stellungnahme hätten geben sollen, und dass es mir nur gelungen ist, mit Hinweis darauf, dass der Landes-Ausschuss nicht in der Lage sei über einen so wichtigen Gegenstand endgiltig Beschluss zu fassen, sondern sich die Genehmigung des Landtages in Vorbehalt nehmen müsse, und unter Hinweis auf den nahen Zusammentritt der Landes-Vertretung einen kurzen Aufschub von Seite der Postdirection zu erreichen. Die Dringlichkeit ist aber auch vom natürlichen Standpunkte aus begründet, weil dermalen verschiedene Bauarbeiten im Postgebäude total ins Stocken gerathen sind, indem es sich darum handelt, dass es nicht möglich ist, falls Adaptierungen wegen des Einzuges des Landtages in das Postgebäude nothwendig würden, andere Arbeiten auszuführen, da diese möglicherweise durch die Adaptierungsarbeiten später wieder durchkreuzt werden könnten. Ich gehe nun zur Frage selbst über. Der Wunsch, einmal ein eigenes Heim zu besitzen, ist schon lange in den Kreisen der Herren Abgeordneten zu Tage getreten, und oftmals hat man die Äußerung gehört, es wäre eigentlich der Würde des Landes mehr als je angemessen, daß in dieser Beziehung einmal Schritte gemacht würden, damit das Land ein eigenes sogen. Landhaus bekomme. Wir sind wohl die einzige Landesvertretung in Österreich, die ein solches noch nicht besitzt. Das Haupthindernis der Erfüllung dieses Wunsches Äer lag durch lange Jahre in den finanziell beschränkten Mitteln des Landes. So lange man noch große Schulden zu decken und für deren Verzinsung Sorge zu tragen hatte, so lange konnte ! man nicht daran denken, durch den Bau ober Ankauf eines eigenen Landhauses neue Schulden zu contrahieren. Erst nachdem der Moment herangekommen ist, wo das Land doch in die Lage kommt, für viele volkswirtschaftliche Zwecke helfend einzutreten, konnte auch dieser Gedanke einer etwas näheren Erörterung unterzogen werden. Eine unmittelbarere Veranlassung, der Frage näher zu treten, gab die Nachricht, die damals in den ; Kreisen der Stadt Bregenz allgemein bekannt wurde, dass nämlich die Absicht vorliege, das Gebäude der k. k. Bezirkshauptmannschaft zu verkaufen, weil Aussicht vorhanden sei, auch der Bezirkshauptmannschaft ein würdigeres Heim zu schaffen. Ich habe mich auf die erste Nachricht sofort an kompetenter Stelle erkundigt und dem Landes-Ausschusse die Frage vorgelegt, ob derselbe vielleicht geneigt wäre, der hohen Landesvertretung das Project nahe zu legen, das Gebäude der Bezirkshauptmannschaft für das Land käuflich zu erwerben. Der Landes-Ausschuss hat sich dann auch in der Sitzung vom 5. November mit dieser Frage eingehend beschäftigt und zunächst den Beschluss gefasst, durch einen Fachmann den Zustand des ganzen Gebäudes und seiner Einrichtung studieren zu lassen und von demselben ein Gutachten abzuverlangen. Es ist dies geschehen. Auch die Mitglieder des Landes-Ausschusses selbst haben das Gebäude inwendig und auswendig besichtigt, man ist aber zur Überzeugung gekommen, dass das Gebäude für die Zwecke des Landes wenig dienlich sein würde. In dieser Ansicht wurden wir bestärkt durch das Gutachten des Fachmannes, welches darauf hinausgeht, dass nicht nur ein Umbau des Gebäudes der Bezirkshauptmannschaft nothwendig gewesen wäre, um dasselbe für ein Landhaus zu adaptieren, sondern dass ein vollständiger, wenigstens succesiver Abbruch und Neuaufbau des Gebäudes erforderlich wäre. Insbesondere wurde darauf aufmerksam gemacht, dass der einstöckige Flügel an der Straße gegen Dornbirn zu weit in die Straße hineinragt, dass wenn das Haus neu gebaut würde, dieses störende Knie zurück versetzt werden müsste, damit die Straße gleichmäßig reguliert werden könnte, zum mindestens würde die Stadt darauf bestehen. Dadurch würde aber das Haus so nahe an das Nachbarhaus kommen, dass ihm auf der Rückseite Licht und Helle benommen wäre. Es wurde also nach dem 34 IV. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session, 7., Periode 1895. Gutachten, das vorlag, nach der Selbstbesichtigung seitens einzelner Mitglieder des Landes-Ausschusses, in der Sitzung vom 20. November beschlossen, von der Erwerbung dieses Gebäudes endgiltig abzusehen. Nachdem aber die Frage einmal einer Besprechung im Landes-Ausschusse unterzogen war, so erscheint es begreiflich, dass man das Project irgend welcher Änderung nicht sogleich wieder aus den Augen ließ und das umsomehr, als, wie bekannt ist, die Verhältnisse im Stadthause so liegen, dass sowohl der Stadtmagistrat, als das Land gleichermassen sehr beengt sind. Die Geschäfte mehren sich bei beiden Behörden von Jahr zu Jahr, und mit den Geschäften auch die einzelnen Acten. Ich erinnere die Herren nur daran, dass bespielsweise bei jeder Tagung des h. Landtages die Stadtvertretung aus allen ihren Räumlichkeiten, die sie das Jahr über benützt, hinausgedrängt erscheint und auf einen winzigen Bruchtheil ihrer Zimmer beschränkt ist, was gewiss auch mit bedeutenden Unannehmlichkeiten verbunden ist. Andererseits hat das Land heute nicht einmal einen feuersicheren Rauni, in welchem es die Acten, wie in einem Archive aufbewahren kann, ein Umstand, der immerhin sehr ins Gewicht fällt, namentlich mit Rücksicht darauf, dass wir in den letzten Jahren, gerade in der Nachbarschaft starke Brände zu verzeichnen hatten. Es wäre also zu befürchten, dass über kurz oder lang der Stadtmagistrat auch einmal eine Kündigung des Miethvertrages, den das Land mit demselben schon durch so viele Jahre hat, eintreten lasten könnte, und diese Befürchtung ist auch, wenigstens für eine längere Reihe von Jahren hinaus in keiner Weise eine unbegründete. Der Umstand, dass gerade in der gegenwärtigen Zeit für die Post- und Telegrafen-Direction in Bregenz ein großartiges Gebäude aus Staatsmitteln hergestellt wird, welches gewiss eine Zierde der ganzen Stadt und Umgebung des Bodensees sein wird, und der weitere Umstand, das die Post- und Telegrafen-Direction die Localitäten dieses neuen Gebäudes nicht sämmtlich benöthiget, sondern dass ein großer Theil derselben schon im Plane als vermiethbar bezeichnet würde, haben mich auf den Gedanken geführt, dem Landes-Ausschusse die Frage wegen Miethung der verfügbaren Räumlichkeiten dieses Gebäudes zur Erwägung vorzulegen. Dieselbe wurde dann in der Sitzung vom 20. November besprochen und auch ein Beschluss auf Eintreten in diese Frage gefasst. Das Postgebäude enthält in seinem südlichen Tratte sowohl im ersten, als im zweiten Stocke zusammen 21 vollständig disponible Räume, wobei zu bemerken ist, dass in diesen Südtract hinein ein selbständiger Eingang führt mit einem selbständigen Stiegenhause, wobei man in gar keiner Weise mit den Beamten der Post oder den Parteien in Berührung kommt, weil diese alle bei der vorderen Fayade durch die große Schalterhalle in die Bureaux gelangen. Im ersten Stockwerke befinden sich 13 Zimmer, alle außerordentlich hoch und sehr geräumig. Unter diesen 13 Zimmern giebt es drei ineinandergehende große Räume in der Richtung gegen den Hafen zu, welche bis zur Säulengallerie in der Mitte des Gebäudes reichen und diese würden sich zu einem Sitzungssaale für den h. Landtag eignen. Es gäbe das einen Saal, welcher 5 m länger, 1'40 m breiter und 1 m höher wäre, als der Saal, in dem wir uns im gegenwärtigen Augenblicke befinden, — welcher also unseren Zwecken vollständig genügen würde. An diesen Sitzungssaal schließen sich, gegen den Hof im Osten zwei Zimmer an, welche man vom Standpunkte einer zu vermiethenden Wohnung im Plane als Küche und Speisekammer eingesetzt hat, welche aber durch Wegnahme der Zwischenwand in ein großes Vorzimmer umgewandelt werden könnten für den Aufenthalt der Herrn Abgeordneten vor Beginn der Sitzung und nach derselben, sowie für Ausschussberathungen. An den Sitzungssaal gegen Süden schließt sich wieder eine ganze Reihe Zimmer an, alle sehr geräumig, welche als Kanzleilocalitäten für die Beamten des Landes-Ausschusses, für den Landeshauptmann und für den Landescultur-Ingenieur verwendet werden könnten. Es wären dies im Ganzen 6 Zimmer, während wir heute zu diesem Zwecke nur 4 zur Verfügung haben. Außerdem schließt sich an diese 6 Zimmer ein Raum an, welcher sehr geeignet wäre, als feuersicheres Archiv zur Aufbewahrung der Acten des Landes und als Registratur zu dienen. Die Feuersicherheit könnte mit Leichtigkeit erlangt werden, weil dieses Local von unten bereits gewölbt ist und nur noch die Wölbung nach oben gemacht werden müßte. Im zweiten Stockwerke würde sich ebenfalls an der südlichen Seite eine Wohnung befinden für den jeweiligen Landeshauptmann, und wenn derselbe nicht alle Zimmer benöthigt, ist Gelegenheit geboten, IV, Sitzung des Vorarlberger Landtags, v. Session, 7. Periode 1895. 35 auch dort ein oder das andere Zimmer für die Kanzlei in Anspruch zu nehmen. So ist die Situation im neuen Postgebäude. Das h. Haus wird es daher begreiflich finden, dass wir es als unserer Pflicht erachtet haben, das Gebäude einer eingehenden Besichtigung zu unterziehen und mit dem Postärar rücksichtlich der Miethe in Verhandlung zu treten. Der Landes-Ausschuss konnte diese Angelegenheit nicht liegen lassen, weil man ihm später den Vorwurf machen könnte, er habe bei der Gefahr vielleicht in nicht gar langer Zeit aus dem Stadthause ausziehen zu müssen, die Gelegenheit nicht benützt, dem Lande ein neues Heim zu suchen. Der Landes-Ausschuss hat weiter den Beschluss gefasst, dass meine Wenigkeit mit dem Postärar in directe Verbindung treten solle über die näheren Modalitäten einer Miethe, die Zeitdauer, den Miethpreis u.s.w. Nachdem dann das h. k. k. Handelsministerium mit Zuschrift vom 6. Dezbr. die Geneigtheit des Postärars in ein Miethverhältnis mit dem Lande einzutreten, ausdrücklich ausgesprochen, aber zugleich darauf hingewiesen hatte, dass die Austragung dieser Angelegenheit in die Competenz der Post- und Telegraphen-Direction in Innsbruck falle, so verfügte ich mich im Auftrage des Landes-Ausschusses nach Innsbruck, und trat mit den Herren der dortigen Postdirection in directe Verhandlung. Die Geneigtheit zur Übernahme des Landes als Miethers trat auch dort zu Tage, und im weiteren Verfolge wurde dann am 22. Dez. während einer Sitzung des Landes-Ausschusses in Bregenz selbst eine neuerliche Conferenz abgehalten, welcher ein Vertreter der Postdirection von Innsbruck und Herr Oberbaurath Setz aus Wien, der Leiter des Baues, beiwohnten. Nach eingehender Besprechung des Planes und Berathung der einzelnen Modalitäten gelangte der Landes-Ausschuss zum Beschlusse, es sei nunmehr das Beste bei der Postdirection in Innsbruck officiell anzufragen, welchen Preis sie für die Miethe des Postgebäudes ansetzen und welche Bedingungen das Poüärar weiter in einen eventuellen Miethvertrag aufzunehmen wünsche. Mit Zuschrift dieser Direction v. 30. Dezbr. 1894 bezw. einer weiteren Ergänzung v. 4. Januar 1895 theilte dieselbe diese Bedingungen des Näheren mit. Die wichtigsten derselben sind, dass sie auf eine Miethe in der Dauer von zehn Jahren eingehen würde in der Weise, dass erst nach Ablauf des zweitletzten Halbjahres dieser zehn Jahre eine halbjährige von einer oder der anderen Seite ausgehende Kündigung den Vertrag auflösen könne. Erfolgt nach Ablauf dieser zehn Jahre die Kündigung nicht, so soll der Vertrag wiederum stillschweigend auf ein Jahr weiter gehen. Die sofortigen Kosten der durch eine eventuelle Miethe des Landes nothwendigen Adaptierungen, Herausreißen von Mauern, Anbringung von Thüren, Veränderung an Öfen u. s. f., die übrigens nach dem Gutachten des hiesigen Baumeisters Wacker sich auf höchstens 3—400 fl. belaufen würden, hätte nach diesem Miethvertrage das Land zu tragen, dagegen würde das Postärar auf die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Ablauf der Miethzeit verzichten. Andererseits würde das Postärar auch die Lasten, Steuern und Abgaben aller Art übernehmen. Was nun den Miethzins anlangt, so dürfte eben darin die größte Schwierigkeit liegen, indem er ziemlich hoch angesetzt ist. Er beziffert sich für diese 21 Localitäten auf 1900 fl. pro Jahr. Der Finanzausschuss hat nun nach Vorlage der verschiedenen Acten seitens des Landes-Ausschusses, nach Prüfung der Pläne und Besichtigung an Ort und Stelle zur Frage Stellung genommen. Er ist nicht abgeneigt, dem hohen Hause zu empfehlen, in ein solches Miethverhältnis mit dem Postärar für zehn Jahre einzutreten, hat auch an den übrigen in der Zuschrift der Postdirection vom 30. Dec. gestellten Bedingungen im großen Ganzen nichts einzuwenden und acceptiert dieselben, nur erscheint ihm der Miethpreis vom Standpunkte des Landes aus und unter Berücksichtigung des Umstandes, dass es doch nur Miethe ist und nicht ein bleibendes Heim, etwas hoch. Andererseits kann der FinanzAusschuss, wenn er dementsprechend im hohen Hause unter gleichzeitiger Proponierung eines der Postdirection zu offerierenden niedrigeren Miethpreises, auf das Project der Miethe eingeht, bei diesem Anträge allein nicht stehen bleiben. Er möchte den Gedanken, dass das Land ein eigenes Heim für die Zukunft sich gründen soll, nicht verschwinden lassen, und nachdem die finanzielle Lage des Landes sich günstiger gestaltet hat und dasselbe eine jährliche Belastung auch in dieser Richtung zu ertragen vermag, enpfiehlt er dem hohen Hause in 2. Linie, dass schon jetzt die Gründung eines Fondes zur Erwerbung oder zum Baue eines Landhauses im Auge behalten und derselbe jährlich mit einem 36 IV. Sitzung des Vorarlberger Landtags. V. Session, 7. Periode 1895 Betrage von 5.000 fl. dotiert werde, so dass nach Ablauf dieser zehn Jahre bereits ein solcher Capitalstock vorhanden wäre, mit welchem man, in Verbindung mit eventuellen weiteren Zuschüssen an den Bau eines Landhauses herantreten könnte, wie es der Würde des Landes entspricht. Nach diesen Erwägungen erlaube ich mir die Anträge des Finanz-Ausschusses zu verlesen: „Der h. Landtag wolle beschließen: 1. Der Landes-Ausschuss wird beauftragt, der k. k. Post- und Telegraphendirection in Innsbruck mitzutheilen, dass die Landesvertretung geneigt wäre, mit dem k. k. Postärar- einen Mietsvertrag rücksichtlich des I. und II. Stockes im Südtracte des neuen Post- und Telegraphengebäudes in Bregenz unter den in der Zuschrift vom 30. Dec. 1894 Z. 40374 offerierten Bedingungen abzuschließen, dass die Landesvertretung jedoch nur einen Miethzins bis zur Höhe von 1600 fl. anzubieten in der Lage wäre. 2. Bis auf Weiteres ist jährlich, und zwar schon für das laufende Jahr 1895 ein Betrag von 5000 fl. aus Landesmitteln zu entnehmen und aus denselben ein eigener Fond zu gründen, beziehungsweise zu dotieren zu dem Zwecke der seinerzeitigen Verwendung zum Baue eines eigenen Landhauses, welcher Fond unter dem Namen Landhaus-Baufond separat zu verwalten ist. Der Landes-Ausschuss wird gleichzeitig beauftragt, der Frage nach Erwerbung eines neuen Landhauses seine stete Aufmerksamkeit zu widmen." Landeshauptmann-Stellvertreter: Ich eröffne über die Anträge des Finanz-Ausschusses die Debatte. Meldet sich Niemand zum Worte? — Dr. Waibel: Die Räumlichkeiten, in welchen die Landesverwaltung in Bregenz dermalen einguartiert ist, sind längst nicht mehr für die Zwecke der Verwaltung ausreichend. Darüber braucht man wohl kaum ein Wort zu verlieren. Es kann sich hier nur um die Frage handeln, ob die Vorschläge, welche der Finanz-Ausschuss gemacht hat, derartige sind, dass sie für die Zukunft eine Verbesserung der Lage herbeizuführen wirklich geeignet erscheinen. Ich für meinen Theil werde den Anträgen nicht in der Weise zustimmen, wie sie vorliegen. Ich habe nichts dagegen, wenn man daran geht, die Gelegenheit zu benützen und die verfügbaren Räumlichkeiten im neuen Postgebäude in Miethe zu nehmen, es wird sich aber in der Praxis zeigen und bringt auch jetzt schon auf den ersten Blick den Eindruck hervor, dass dies nur ein Nothbehelf ist, und dass man den Gedanken, ein eigenes Gebäude mit vollständig zweckmäßig eingerichteten Räumlichkeiten zu erstellen, vor Allem im Auge behalten muss, und dass man trachten muss, die Ausführung dieses Gedankens in nächster Zeit so bald wie nur möglich zur Ausführung zu bringen. Ich glaube darum, dass es zweckmäßig wäre, die Mietdauer auf höchstens fünf Jahre festzusctzen, und weiters, dass man jenen Theil des Antrages, welcher von der Gründung eines Landhaus-Baufond. es handelt, dahin abändert, es sei jährlich eine Summe von 10.000 fl. für diesen Fond auszuscheiden. Das ist die Ansicht, die mich erfüllt. Die Ausscheidung einer jährlichen Quote von 10.000 fl. aus der Landeskasse hat keine Schwierigkeiten, cs beläuft sich ja der gegenwärtige Überschuss auf mehr als 100.000 fl. Ich werde über diesen Gegenstand ein anderes Mal zu sprechen Gelegenheit finden. Für diesen Moment spreche ich dieses nur aus, um zu begründen, dass die Landeskasse einen jährlichen Betrag von 10.000 fl. für den Landeshaus-Baufond zu bestimmen in der Lage ist. Es giengen also meine Anträge dahin: 1) auf eine Miethe der verfügbaren Räumlichkeiten im neuen Postgebäude einzugehen, aber nur auf fünf Jahre, und 2) aus der Landeskasse einen jährlichen Betrag von 10.000 fl. für einen Landhaus-Baufond auszuscheiden. Nägele: Als Mitglied des Finanzausschusses, welcher diese Frage sehr genau und eingehend behandelt hat, möchte ich bemerken, dass es im Finanzausschüsse nach reiflicher Erwägung dieser Frage in jeder Richtung, auch Mitglieder gegeben hat, welche sich für eine höhere jährliche Summe ausgesprochen haben. Ich selbst war auch nicht der Letzte, der eine gar so große Sympathie für die Miethe der verfügbaren Räumlichkeiten im neuen Postgebäude nicht gehabt hat, und wenn wir, trotzdem die Räumlichkeiten hier im Stadthause sehr beschränkt sind für die Geschäfte des Landes, eine Garantie von der löblichen Stadtvertretung hätten IV. Sitzung des Vorarlberger Landtags. V. Session, 7. Periode 189L 37 dass wir mit aller Bestimmtheit noch fünf oder sechs Jahre hier bleiben können, so wäre meine Sympathie für den Einzug in das neue Postgebäude noch geringer. Wie wir aber vernommen haben, hat der Stadtmagistrat mit Rücksicht auf die stets wachsenden Arbeiten und auf das sich mehrende Actenmateriale und die dadurch nothwendig fallende Anstellung neuer Beamter kaum hinreichend Platz. Ich von meinem Standpunkte aus wäre allerdings für die Erwerbung eines eigenen Heims, man kann dies aber nicht so übereilen, denn gut Ding braucht Weile. Da wir die Aussicht haben, mit der Postdirection in Innsbruck bezüglich der Miethe eines Theiles des hier neu erstellten Postgebäudes einen Vertrag einzugehen und zwar auf 10 Jahre, so scheint mir der Antrag des Herrn Dr. Waibel, dass man einen jährlichen Betrag von 10.000 fl. für den Landhausbaufond ausscheiden soll, etwas zu hoch gegriffen. Wenn man Aussicht hätte, dass man schon nach 4, 5 oder 6 Jahren zum Bauen kommen würde, so wäre dies nicht zu viel, und ich würde dem Anträge des Herrn Dr. Waibel beistimmen, wenn wir aber von der Post- und Telegraphen-Direction in Innsbruck ich möchte sagen beinahe gezwungen werden, einen Miethvertrag auf 10 Jahre einzugehen, so scheint cs mir etwas zu hoch gegriffen, wenn der Herr Dr. Waibel beantragt, dass alljährlich 10.000 ff. für den genannten Fond ausgeschieden werden sollen. Martin Thurnher: Ich muss mich gegen den Antrag des Herrn Dr. Waibel aussprechen; eine 5jährige Miethsdauer wäre wohl zu kurz, wir müssten uns mit dem Baue eines Hauses beeilen und sofort zur Realisierung dieses Unternehmens schreiten und könnten die Vorarbeiten nicht mit der nöthigen Muße einleiten. Zehn Jahre sind dagegen ein genügend langer Zeitraum, die Aufführung eines solchen Baues nach allen Richtungen zu erwägen und entsprechend durchzuführen. Was den zweiten Abänderungsantrag anbelangt, dass nämlich statt jährlich 5.000 fl. 10.000 fl. für den Baufond ausgeschieden werden sollen, so könnte diesem unter gewöhnlichen Verhältnissen zugestimmt werden, da dies eine raschere Abwicklung der Angelegenheit zur Folge haben, würde. Ich muss über die Landesvertretung darauf aufmerksam machen, dass in den nächsten Jahren bedeutende Auslagen für die Landescassa erwachsen werden. und zwar für Subventionen beim Baue der Bregenzerwälderbahn und für Wildbachverbauungen, welche letztere noch einen sehr ernsten Gegenstand unserer heurigen Berathung bilden werden, für die allerdringendsten Weg- und Wasserbauten, welche in verschiedenen Theilen des Landes durchgeführt werden sollen. Diese Auslagen werden uns vielleicht hindern, eine so große. Summe alljährlich zu erübrigen. Ist das nicht der Fall, so kann ja der Beschluss, alle Jahre 5.000 fl. für den Baufond auszuscheiden, in einer späteren Session einer Abänderung unterzogen und ein höherer Betrag diesem Zwecke zugeführt werden, wie aber die Verhältnisse heute liegen, glaube ich, dass mit 5.000 fl. ein hübscher Anfang gemacht ist. Ich werde daher bei dem Anträge des Finanz-Ausschusses bleiben und bitte die hohe Versammlung, demselben beizustimmen. Johannes Thurnher: Ich stimme den Ausführungen der beiden letzten Herren Redner zu, dass auf die Abänderungs-Anträge des Herrn Dr. Waibel nicht einzugehen ist. Ich habe aber noch einen besonderen Grund, dem vom Herrn Dr. Waibel gestellten Anträge, dass wir den Miethvertrag auf 5 Jahre abschließen sollen, nicht beizustimmen. Ein Umzug einer so bedeutenden Kanzlei wie die Landes-Ausschuss-Kanzlei mit einem so bedeutenden Actenmateriale von 5 zu 5 Jahren ist doch etwas bedenklich, es ist beinahe nicht der Mühe werth, jetzt umzuziehen und dann nach 5 Jahren wieder. Das Sprichwort sagt: Dreimal umziehen bedeutet so viel als einmal abbrennen und dieses Sprichwort hat in der Regel gute Begründung. Sollten sich die Verhältnisse anders gestalten, so ist ein solcher Vertrag doch nicht unabänderlich und sollte man früher etwas erwerben können, so ist es ja immerhin möglich, die leer werdenden Localitäten interimistisch zu vermiethen. Ich werde also für den Antrag des Finanz-Ausschusses stimmen. Dr. Waibel: Mir scheint, ich bin missverstanden worden. Ich habe diese 10.000 fl. Jahreszuschuss für den Baufond nur unter der Voraussetzung vorgeschlagen, dass wir einen Miethvertrag auf 5 Jahre eingehen, und dies würde dann gleichbedeutend sein mit dem, dass bei einem 10jährigen Miethvertrag jährlich 5.000 fl. für den 38 IV. Sitzung des Vorarlberger Landtags. V. Session, 7. Periode 1894. Baufond ausgeschieden werden. Wenn wir auf eine Miethe von 5 Jahren eingehen, so ist das ein zwingendes Moment für die Landesverwaltung, sich sofort an die Aufgabe zu machen, einen Neubau ins Auge zu fassen und die nöthigen Vorbereitungen zu treffen. Dass dies auch in 5 Jahren möglich ist, daran zweifle ich keinen Augenblick; wenn man derlei Dinge beobachtet hat, so weiss man, dass das möglich ist, vorausgesetzt, dass man will. Wenn von einer Seite bemerkt wird, dass wir, wenn der Miethvertrag mit der Postdirection nicht zu Stande kommen sollte, hier bleiben müssten und dadurch in Verlegenheit kommen könnten, dass uns der Magistrat, weil er die Localitäten selbst braucht, künden müsste, so glaube ich, dass wir nach einer privaten Bemerkung, die der Herr Bürgermeister gemacht hat, das nicht befürchten müssen. Die Herren von Bregenz werden die Gastfreundschaft, die sie der Landesvertretung gegenüber bisher beobachtet haben, in einer solchen Zwangslage nicht brechen, und dies um so weniger, weil durch einen Neubau für die Stadt Bregenz voraussichtlich wieder eine Zierde geschaffen wird, welche der Stadt und dem Lande zum Schmucke gereicht. Ich habe also die Meinung, dass mein Antrag der zweckentsprechendste ist, ich habe keinen Grund, davon abzuweichen und halte ihn aufrecht. Ich bitte aber meinen Antrag nur dahin zu verstehen, dass dadurch die Landesverwaltung gezwungen werde, sofort die Vorbereitungen, die für einen Neubau nöthig sind, ins Auge zu fassen. Landeshauptmann-Stellvertreter: Wer wünscht noch das Wort? — Da Niemand mehr das Wort zu ergreifen wünscht, so ist die Debatte geschlossen und ich ertheile das Wort dem Herrn Berichterstatter. Rhomderg: Es ist bereits im Verlaufe der Debatte von mehreren Herren Rednern die Ansicht ausgesprochen worden, welche im Antrag des sehr geehrten Herrn Vorredners zum Ausdruck kommt, dass nämlich der Miethvertrag nur auf 5 Jahre ausgedehnt werden soll. Derselbe ist allerdings im Anfang vielleicht missverstanden worden, denn, wenn der Miethvertrag auf 10 Jahre geschlossen wird, so wären 5.000 fl. jährlich für den Fond auszuscheiden, wenn er aber nur auf 5 Jahre geschlossen wird, so sind 10.000 fl. jährlich für denselben zu bestimmen. Im Finanzausschüsse wurde auch von mehreren Herren der Umstand hervorgehoben, dass es vielleicht besser wäre, man würde die Miethe nur auf kürzere Zeit eingehen, damit man nicht allzulange die Ausführung des eigentlichen Grundgedankens, nämlich die Erbauung eines eigenen Hauses, verzögere. Es ist dann hingewiesen worden, was auch in der heutigen Debatte über diesen Gegenstand gesagt wurde, dass ein mehrmaliges Umziehen nicht gerade zu den Annehmlichkeiten gehört, indem beim Landes-Ausschusse viele Acten und auch verschiedene andere Gegenstände vorhanden sind, so dass das Umziehen mit vieler Mühe und auch mit Kosten verbunden