18950212_lts015

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Letzte Änderung 03.07.2021, 11:07
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp07,lts1895,lt1895,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 15. Sitzung am 12. Februar 1895 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 20 Abgeordnete. Am Regierungstische: Se. Excellenz der Herr Statthalter von Tirol und Vorarlberg Franz Graf Merveldt, Herr k. K. Ministerialrath Dr. Eduard von An der Lan-Hochbrunn und Herr K. k. Hofrath Clemens Graf St. Julien-Wallsee. Beginn der Sitzung 10 Uhr 5 Min. Vormittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die heutige Sitzung für eröffnet und ersuche um Verlesung des Protokolles der gestrigen Sitzung. (Sekretär verliest dasselbe.) Landeshauptmann: Wird gegen die Fassung des Protokolles eine Einwendung erhoben? — Da dies nicht der Fall ist, so betrachte ich dasselbe als genehmigt. Zur heutigen Sitzung ist Seine Excellenz der Statthalter als Vertreter der hohen Regierung persönlich erschienen und erlaube ich mir namens des hohen Hauses denselben hochachtungsvollst willkommen zu heißen. Im Einlaufe befindet sich eine Bitte der Gemeindevorstehung, beziehungsweise des Gemeindevorstehers, eines Gemeinderathes und eines Ausschusses der Gemeinde St. Anton. Die Gesuchsteller haben in erster Linie im Auge, gegenüber dem Berichte des volkswirtschaftlichen Ausschusses, welcher über ihr Gesuch um Subvention einen Antrag zu stellen hatte und sich in wenig lobender Weise über das Verhalten der Gemeindevorstehung beim Ausbruche des Venser Tobels aussprach, auf Grundlage von amtlichen Gutachten sich zu rechtfertigen und gleichzeitig die Bitte zu stellen, es möchte nachträglich die zu bewilligende Subvention im Betrage von 200 fl. noch etwas erhöht werden. 194 XV. Sitzung des Vorarlberger Landtags. V. Session der 7. Periode 1895 Ich glaube, dass bei der vorgeschrittenen Zeit auf die meritorische Behandlung dieser Petition nicht eingegangen werden kann, und erlaube mir daher die Anregung zu machen, dass der Landes-Ausschuß mit der weiteren Prüfung dieser Angelegenheit und einer eventuellen Antragstellung in der nächsten Session betraut werde. Martin Thurnher: Nach meiner Ansicht ist dies unnothwendig, nachdem der Beschluss des hohen Landtages schon vorliegt, dass der Landes-Ausschuß den Schutzbauten seine weitere Aufmerksamkeit zuzuwenden und entsprechende Anträge seiner Zeit zu stellen habe. Landeshauptmann: Wir können dieses Gesuch einfach dem Landes-Ausschusse übermitteln und zu den Acten legen. Um übrigens den Gesuchstellern Gelegenheit zu geben, daß der Grundsatz „audiatur et altera pars“ bethätigt werde, möchte ich die Herren Abgeordneten ersuchen, diese Rechtfertigungsschrift, welche ich auflegen werde, gefälligst durchzulesen und damit dem Gesuche Genüge zu leisten. Bevor wir zur Tagesordnung übergehen, ertheile ich Sr. Excellenz, dem Herrn Statthalter das Wort. Statthalter: Indem ich die freundliche Begrüßung des Herrn Landeshauptmannes erwidere und dem hohen Landtage von Vorarlberg meinen achtungsvollsten Gruß darbringe, erlaube ich mir zunächst eine Bitte in formeller Beziehung zu stellen. Nach einer Bestimmung der Landes-Ordnung sollen Regierungsvorlagen vor allen anderen Gegenständen der Tagesordnung in Verhandlung gezogen werden. Auf der heutigen Tagesordnung steht die Angelegenheit der Landesvertheidigung, welche eine Regierungsvorlage ist, in zweiter Linie. Ich ersuche daher den Herrn Landeshauptmann, entsprechend der Bestimmung der Landes-Ordnung die Angelegenheit der Landesvertheidigung an die erste Stelle der Tagesordnung zu setzen und glaube dies mit dem Hinweise auf die Wichtigkeit und den Umfang dieses Gegenstandes genügend begründet zu haben. Landeshauptmann: Ich erlaube mir auf die Worte Sr. Excellenz des Herrn Statthalters zu erwidern, dass ich gestern den Bericht natürlich noch nicht als definitiv auf die Tagesordnung setzen konnte, weil ich nicht wissen konnte, ob derselbe rechtzeitig im Druck erscheinen und vertheilt werden könne. Ich für meine Person bin vollkommen einverstanden und hoffe, dass auch von Seite des hohen Hauses kein Widerspruch erhoben wird. In diesem Falle würden wir jetzt direct in die Behandlung der Wehrvorlage, beziehungsweise des Berichtes eintreten, und nachdem es nicht wahrscheinlich ist, dass die Verhandlungen sich in Kürze abwickeln werden, so werde ich die anderen beiden Gegenstände, nämlich den Bericht des Wahlreform- Ausschusses in Sachen der Reform der LandtagsWahlordnung und den mündlichen Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses in Sachen der Einfuhr von Zuchtkälbern aus der Schweiz auf die nächste Sitzung verlegen. Es erfolgt kein Widerspruch, deshalb werde ich in dieser Form vorgehen. Ich ersuche nun den Herrn Berichterstatter Abgeordneten Martin Thurnher über den Bericht des Wehr-Ausschusses und die Anträge zu referieren. Johann Thurnher: Es ist seit längerer Zeit im hohen Landtage Gepflogenheit, daß wenn die Berichte frühzeitig genug an die Herren Abgeordneten vertheilt werden, von der Verlesung derselben im Plenum des Hauses Umgang genommen wird. Ich möchte nun mit Rücksicht auf den Umstand, dass der Bericht sehr umfangreich ist, zwar nicht wünschen und verlangen, dass der volle Bericht im hohen Hause verlesen werde, obwohl zweierlei Gründe hiezu vorlägen. Ich weiss nämlich nicht, ob nicht einzelne Abgeordnete sich hier befinden, denen, wie auch mir, erst jetzt unmittelbar vor dem Eintritte in den Landtagssaal der verificierte Bericht zur Hand gekommen ist. Für meine Person kann ich das Recht nicht in Anspruch nehmen, dass der Bericht abermals verlesen werde, weil ich ihn bereits im Wehr-Ausschusse gehört habe, aber ich denke hier an Andere. Ich stelle also nicht den Antrag, dass der Bericht vollständig verlesen werde, aber einige wesentliche Theile, die nicht den größeren Umfang des Berichtes ausmachen, sollten, glaube ich, doch mit Rücksicht auf die Galerie zur Verlesung kommen. Wir verhandeln gewöhnlich vor einer Galerie, welche nur aus zwei bis drei Redacteuren besteht, XV. Sitzung des Vorarlberger Landtags. V. Session der 7. Periode 1895. 195 heute aber ist die Galerie sehr besetzt. Die Mitglieder des hohen Landtages haben Gelegenheit gehabt, von dem Inhalte der Berichte Kenntnis zu nehmen. So ist cs ja genügend, wenn auf dieselben verwiesen wird. Bei dem Interesse aber, welches die Bevölkerung für diesen Gegenstand hat, glaube ich doch, sollte man ihr das nothwendige Verständnis für die weiteren Verhandlungen durch das Vorlesen eines Theiles des Berichtes ermöglichen. Landeshauptmann: Das ist natürlich Sache des Herrn Berichterstatters, weil es sonst so gehandhabt worden ist, daß man von der Verlesung der Berichte Umgang genommen hat, wenn sie allen Herren bekannt waren. Ich überlasse es also dem Herrn Berichterstatter, das Wichtigste herauszunehmen, damit die Zeit nicht zu sehr in Anspruch genommen werde. Martin Thurnher: In dem vorliegenden, sehr umfangreichen Berichte ist der ganze Stand der uns zur Beschlußfassung vorliegenden Angelegenheit in umfangreicher Weise dargestellt. Dem soeben ausgedrückten Wunsche entsprechend, will ich nur auf einige der hauptsächlichsten Stellen des Berichtes eingehen und sie mit einigen kurzen Anmerkungen versehen dem hohen Hause zur Kenntnis bringen. Es ist Allen bekannt, dass schon im Vorjahre eine Regierungsvorlage eingebracht wurde, die sich mit der Abänderung des Landesvertheidigungsgesetzes befaßte. Im Vorjahre wurde dieser Gegenstand der Erledigung nicht zugeführt, weil früher die Vertagung des hohen Landtages erfolgte. Bei dessen Wiederzusammentritt im heurigen Jahre wurde gleich am ersten Tage, am 14. Jänner, eine neuerliche Regierungsvorlage eingebracht, die sich von der vorjährigen nur in unwesentlichen Punkten unterscheidet. Die gleiche Vorlage wurde auch schon früher, am 3. Jänner, im Tiroler Landtage eingebracht. Der Tiroler Landtag hatte lange, einen Monat hindurch Zeit, diesbezüglich mit der hohen Regierung in Unterhandlung zu treten; er hat sogar einige seiner hervorragendsten Mitglieder nach Wien entsendet, um mit Seiner Excellenz, dem Landesvertheidigungsminister direct zu verkehren und Erleichterungen hinsichtlich der in diesem Gesetzentwürfe enthaltenen ziemlich schweren Bestimmungen hinsichtlich der Ausdehnung der Wehrpflicht zu erwirken. Theilweise ist dem Tiroler Landtage dies gelungen, indem einige wesentliche Änderungen an der ursprünglichen Regierungsvorlage vorgenommen worden sind. Diesbezüglich kann ich nun ganz kurz, aus dem vorliegenden Berichte folgende paar Alineas zur Mittheilung bringen. Im § 8 wurde die Bestimmung ausgenommen, dass im Falle einer Erhöhung der Gesammtziffer des Recrutencontingentes der Landwehr der übrigen im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder die Feststellung des Recrutencontingentes der Landesschützen durch die Landesgesetzgebung zu erfolgen habe. Im § 9, früher § 10, erhielt das über das dritte Dienstjahr handelnde Alinea 2 eine Einschränkung. Nach der Regierungsvorlage sollte eine dem systemisierten Stande an Unteroffizieren entsprechende Mannschaftszahl ein drittes Jahr zum activen Dienste verhalten werden können, nach dem neuen Entwürfe wird diese Zahl auf ein Drittel der Jahrescontingents-Ziffer, mit Einschluß der Freiwilligen, beschränkt. In einem Schlussalinea des § 10 (Regierungsvorlage § 11) wird normiert, daß den im 2. Präsenzdienstjahre stehenden Landesschützen die dauernde oder zeitliche Beurlaubung nicht nur aus Familienrücksichten, sondern auch aus anderen Gründen gewährt werden könne. Nach § 14 der diesjährigen Regierungsvorlage war bereits die Nachsicht einer Waffenübung für Solche, die ihre Pflichten als Standschützen durch 10 Jahre erfüllt hatten, vorgesehen. Nach § 13 des neuen Entwurfes wurde diese Nachsicht auf eine zweite Waffenübung ausgedehnt. Nach § 27, früher 28, fand die auch im Vorjahre vom Vorarlberger Wehr-Ausschusse geforderte Bestimmung Aufnahme, daß Schießübungen an Sonn- und gebotenen Feiertagen während des vormittägigen Gottesdienstes nicht stattfinden dürfen. Auch wurde die Bestimmung der Regierungsvorlage hinsichtlich der Controlversammlung der Landsturmpflichtigen in der Weise genauer präcisiert, inwiefern die Vorstellung bei einer anderen Behörde als der Gemeindevorstehung zu erfolgen habe. Der Vorarlberger Wehr-Ausschuss hat indessen im Vorjahre weitergehende Forderungen gestellt, beziehungsweise dahin gerichtete Gesetzesänderungen beantragt, und zwar forderte er folgende 7 Punkte: 196 XV. Sitzung des Vorarlberger Landtags. V. Session der 7. Periode 1895. „1. Die Mannschaft der Kaiserjäger und Van» desschützen solle nur aus Tirolern und Vorarlbergern bestehen. 2. Das dritte Dienstjahr habe bedingungslos zu entfallen. 3. Die Waffenübungen seien auf drei einzuschränken, dürfen also 12 Wochen nicht überschreiten. 4. Die nach vollstreckter Heeresdienstpflicht aus 'der Reserve zu den Landesschützen Übersetzten dürfen nur in Ausnahmsfällen, z. B. zur Einübung eines neuen Waffensystems, und zwar höchstens in der Gesammtdauer von 14 Tagen einberufen werden. 5. Schießübungen dürfen an Sonn- und gebotenen Feiertagen während des vormittägigen Gottesdienstes nicht abgehalten werden. 6. Der Mannschaft ist an Sonn- und gebotenen Feiertagen, insofern dieselbe nicht ohnedies dienstlich zum Gottesdienste geführt wird, die nothwendige Zeit zur Erfüllung ihrer religiösen Pflichten zu gewähren. , 7. Solche, die sich der Soldatenmißhandlung schuldig machen oder an einem Duell betheiligen, dürfen in den tirolisch-vorarlbergischen Truppenkörpern weder eine Offiziers- noch Unteroffizierscharge erhalten, noch beibehalten". Bei den Verhandlungen im Wehr-Ausschusse des Vorarlberger Landtages haben nun die Herren Vertreter der hohen Regierung die Erklärung abgegeben, es können weitere Erleichterungen in dieser Beziehung nicht gewährt werden, als sie nach dem Tiroler Entwürfe bereits vorgesehen seien. Erst in der allerletzten Sitzung vom 9. Februar hat Einer der Herren Regierungsvertreter doch noch schließlich die Erklärung abgegeben, dass nicht alle Aussichten ausgeschlossen wären, noch in einigen anderen Punkten, z. B. den Waffenübungen, Erleichterungen zu erwirken. Bezüglich der Aufnahme der drei Hauptforderungen, die der Vorarlberger Wehr-Ausschuß im Vorjahre gestellt hat, betreffend die Soldatenmißhandlungen, den Duellunfug, die Sonntagsheiligung u.s.w. hat die Regierung hinsichtlich der Aufnahme dieser Bestimmungen eine vollständig ablehnende Haltung eingenommen und hat dafür aber Erklärungen in in diesem Sinne abgegeben, in welcher Weise sie den Forderungen des vorarlbergischen Wehr-Ausschusses nachzukommen gedenke. Diese Erklärungen, die mehrere Druckseiten einnehmen, sind in diesem Berichte wörtlich ausgenommen. Den Schlusstheil des Berichtes glaube ich nun, dem ausgesprochenen Wunsche entsprechend, vollständig verlesen zu können: (Liest:) „Aus diesen Darstellungen geht hervor, dass nach dem vom Tiroler Landtage beschlossenen Gesetze, in einigen Punkten den vom Vorarlberger Wehr-Ausschusse im Vorjahre gestellten Anforderungen entsprochen wurde. Einige wesentliche Forderungen fanden darin keine oder zu wenig weitgehende Berücksichtigung. So ist das dritte Dienstjahr wohl bedeutend eingeschränkt worden, während in Vorarlberg die Ansicht besteht und das Verlangen gestellt wurde, dasselbe ganz zu streichen. Ferner wurden die Waffenübungen wohl für Standschützen, nicht aber im Allgemeinen gegenüber dem ursprünglichen Regierungsentwurfe herabgesetzt und doch wäre zu wünschen, dass sie für Alle erleichtert würden. Hinsichtlich der vorjährigen Forderungen des Wehrausschusses betreffend die Maßnahmen gegen die Soldaten Mißhandlung und das Duellunwesen, dann die Pflege des religiösen Geistes in der Armee, besonders durch Gewährung der nöthigen Zeit an Sonn- und gebotenen Feiertagen zur Erfüllung der religiösen Pflichten, wurden wohl seitens der Regierung die oben abgedruckten Erklärungen abgegeben, woraus entnommen werden kann, dass in gesetzlicher Hinsicht zwar Vorsorge getroffen wäre, dass einentheils gegen Mißstände eingeschritten, anderntheils den religiösen Bedürfnissen der Soldaten Rechnung getragen werden könnte. Aber leider fehlt es vielfach an der gehörigen Durchführung und Handhabung der Gesetze. Es sollte nicht nur gegenüber der Mannschaft, sondern in mindestens dem gleichen Grade gegen die Offiziere das Gesetz vollständig zur Geltung kommen. Scharfe Durchführungsverordnungen sollten erfolgen, und insbesondere jene Personen, die sich der Soldatenmißhandlung schuldig machen, unnachsichtlich der Strafe zugeführt werden. Die Erklärung der Regierung hinsichtlich der militärischen Ehrenräthe hat nicht befriedigt. In der Erklärung ist nicht der mindeste Anlauf zu erblicken, jener Ungerechtigkeit entgegen zu steuern, wonach Offiziere bei Charge-Verlust geradezu zum Duett gezwungen werden können. XV. Sitzung des Vorarlberger Landtags. V. Session der 7. Periode 1895. 197 Nachdem sonach wichtigen Forderungen, die der Vorarlberger Wehrausschuß im Vorjahre aufstellte, nicht in genügender Weise entsprochen wurde, so hält es die Majorität des Wehrausschusses nicht für angemessen, dass das Gesetz dermalen angenommen werde. Dem Tiroler Landtage, bezw. dessen Ausschüsse wurden Wochen zu Verhandlungen mit der Regierung gewährt, die nicht ganz ohne Erfolg waren. Weitere Verhandlungen mit der Regierung dürften doch nicht ganz erfolglos sein, und darum sollte die Vertagung der Berathung erfolgen, der Landes-Ausschuß aber den Auftrag erhalten, die Verhandlungen mit der Regierung nach der Richtung zu pflegen, um einentheils noch weitthunlichste Erleichterungen zu erreichen, anderntheils hinsichtlich jener Forderungen, die nach apodiktischer Erklärung der Regierung ins Gesetz nicht Aufnahme finden können, noch bessere Bürgschaften Zu erhalten suchen, dass denselben in einer gerechten Weise entsprochen werde. Es wird nun vielseitig behauptet, nach dem vorliegenden Gesetze werden die Leistungen der Länder Tirol und Vorarlberg nicht so bedeutend höhere werden, als sie bisher waren. Gestützt wird diese Behauptung auf den Umstand, dass fortan das Jahres-Recrutencontingent der Landesschützen von 723 auf 413 herabgesetzt, sonach um 310 Mann verringert werde, auch enthalte das Gesetz Begünstigungen hinsichtlich der Waffenübungen, und so werde die verlängerte Dienstzeit nahezu durch Minderstellung an Mannschaft und die geringere Zahl der Waffenübungen ausgewogen. Auch der Bericht des Tiroler Landesvertheidigungs-Ausschusses kommt zu diesem Schlusse und will nur im Gesammten eine Mehrleistung von 3304 Wochen anerkennen. Abgesehen davon, dass durch Einführung der Zwei-, beziehungsweise dreijährigen Dienstpflicht die in der Folge zu den Landesschützen Eingereihten ungleich schwerer belastet werden als bisher und ihrem Berufe und der Familie auf lange Zeit entzogen werden, so muss die Grundlage der obigen Berechnung über die künftigen und die bisherigen Leistungen als eine vollständig unrichtige bezeichnet werden. Die bisherige Mehrbelastung der beiden Länder war eine ungerechtfertigte und durch ein Vorgehen der Heeresverwaltung, das den Vereinbarungen zwischen der Regierung und den Ländern nicht entsprach, herbeigeführt. Tirol und Vorarlberg stellten bekanntlich schon seit einer Reihe von Jahren im Gesammten, d. u für Kaiserjäger und Landesschützen, ein größeres Contingent, als nach Verhältnis der Bevölkerungszahl zur Stellungspflicht der übrigen Länder für Heer und Landwehr entfallen wäre. Diese Mehrleistung wurde durch den Umstand, dass die zwei Länder hinsichtlich der Stellung zum stehenden Heere (Kaiserjäger) begünstigt wurden, indem bei weitem nicht ein nach der Bevölkerungszahl entfallendes Contingent an Rekruten zum Kaiserjägerregimente abgegeben wurde, als es verhältnismäßig gegenüber der Stellung anderer Länder zum stehenden Heere getroffen hätte, reichlich ausgewogen. Was wir sonach weniger zu den Kaiserjägern stellten, kam zu den Landesschützen und dazu noch weitere 310 Mann, als auf uns im Verhältnisse zu anderen Ländern entfallen wäre. Durch die kurze Präsenzdienstpflicht der Landesschützen wurde die Mehrstellung an Mannschaft indessen reichlich ausgeglichen, so dass die Wehrpflicht der beiden Länder gegenüber den anderen als keine erhöhte angesehen worden war. Es war gleichsam eine, wenn auch nicht schriftliche Vereinbarung zwischen der Regierung und den beiden Ländern, ^ wonach letztere 310 Mann mehr stellten, der größte Theil der Einberufenen dafür statt zum Heere zu den Landesschützen eingereiht wurden. Bei den jeweiligen Verhandlungen anlässlich vorgenommener Änderungen des Landesvertheidigungsgesetzes wiesen die Vertreter der Regierung jedesmal auf dieses für die beiden Länder günstige Verhältnis und und stellten in Aussicht, dass es ein bleibendes seil Im Jahre 1893 aber wurde auf einmal ohne Angabe eines Grundes oder Einholung der Zustimmung der Länder hievon abgegangen und das volle für das Heer für Tirol und Vorarlberg entfallende Rekrutenrontingent ausgehoben. Dieser Vorgang ist ein uncorrecter. Konnte die Regierung aus was immer für Gründen ihre Zusicherungen nicht mehr einhalten, so hätte sie billiger weise auch sofort von der nur unter der Voraussetzung der Einhaltung derselben gewährten Mehrleistung an Rekruten absehen müssen. Das ist aber nicht geschehen und soll nun erst durch ein Gesetz erfolgen, das neue schwere Lasten bringt. Dieser Vorgang involviert einen durch die Sachlage keineswegs gerechtfertigten Druck für die Durchsetzung des neuen Gesetzes. 198 XV. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 7. Periode 1895» Die Grundlage der Berechnung, als ob das neue Gesetz nicht so besonders erhöhte Lasten bringe, ist aber noch aus einem anderen Grunde eine falsche. Nach § 10 des Landesvertheidigungs-Gesetzes durfte nur ein Theil der Landesschützen zur Erhaltung des nothwendigen Mannschaftsstandes für die stehenden Cadres ein volles Jahr zu activer Dienstleistung unter thunlichster Berücksichtigung ihrer Familien- und Erwerbsverhältnisse herangezogen werden. Alle anderen Rekruten wären nach § 13 und zwar jene für Fußtruppen durch acht Wochen, die zur Artillerie bestimmte Hilfsmannschaft durch drei Monate auszubilden gewesen. Was that aber die Heeresverwaltung? Sie machte die Ausnahme des § 10 zur Regel, und sonach mußten in den letzten Jahren sämmtliche Landesschützen zuerst die achtwöchentliche Rekrutenausbildung nach § 13 erhalten und wurden dann nach § 10 ein volles Jahr zum Präsenzdienste herangezogen. So werden die Gesetze ausgelegt und gehandhabt und eine solche unrichtige Handhabung will man als Gradmesser zur Beurtheilung der jetzigen und künftigen Belastung nehmen. Nimmt man das bisherige Gesetz nach seinem Wortlaute, mit einer natürlichen, gerechten und unparteiischen Auslegung und Handhabung und vergleicht damit den vorliegenden Entwurf, so kann man sich durchaus der Überzeugung nicht entschlagen, dass durch letztere der Bevölkerung neue und große Opfer aufgeladen werden sollen. Und doch seufzt dieselbe schon längst unter der drückenden Last des Militarismus. Ganz Europa starrt in Waffen, schon sind einzelne Mächte an der äußersten Grenze ihrer Leistungsfähigkeit angelangt, immer lauter wird der Ruf, einmal einzuhalten auf dem betretenen Wege und sich selbst ein weises „Bis hieher und nicht weiter" zu setzen, damit nicht elementare Gewalt hiezu zwinge, wenn es bereits zu spät ist. Diesem ernsten Rufe der Zeit kann sich auch der Landtag von Vorarlberg nicht verschließen, und wenn er die Verhandlung über den vorliegenden Gesetz-Entwurf vertagt, so hat er diesem gebieterischen Rufe in soweit Rechnung getragen, als er dann Gelegenheit hat, sich vorerst noch besser davon zu überzeugen, ob die Votierung des Gesetzes gebieterische Nothwendigkeit sei oder nicht. Gestützt auf diese Ausführungen erhebt die Majorität des Wehrausschusses folgende Anträge: Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. Die Beschlussfassung über die Regierungsvorlage, beziehungsweise über den vom Tiroler Landtage votierten Gesetz-Entwurf, betreffend das Institut der Landesvertheidigung für die gefürstete Grafschaft Tirol und das Land Vorarlberg wird vertagt. 2. Der Landes-Ausschuß erhält den Auftrag, mit der Regierung in Verhandlung zu treten, um a. deren Zustimmung zu weiteren Erleichterungen hinsichtlich des vorliegenden Gesetz-Entwurfes zu erwirken; b. sichere Bürgschaften zu erhalten, daß den berechtigten Forderungen nach Maßnahmen gegen die Soldatenmisshandlungen und das Duellunwesen entsprochen und genügend Vorsorge getroffen werde, dass den Soldaten an Sonn- und gebotenen Feiertagen genügende Zeit zur Erfüllung ihrer Christenpflicht eingeräumt werde." Diesen Anträgen der Majorität steht ein Minoritätsantrag gegenüber, welcher lautet: „Der hohe Landtag wolle beschließen, es sei auf Grundlage des vom Tiroler Landtage beschlossenen Gesetz-Entwurfes in die Specialdebatte einzugehen." Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Anträge sowohl der Majorität als Minorität die Debatte. Statthalter: Ich bitte um das Wort, jedoch nur für den Fall, dass der Herr Berichterstatter der Minorität sich nicht bestimmt findet, die Anträge der Minorität durch einen besonderen Vortrag zu begründen. Sollte er diesen Wunsch hegen, so würde ich dem Herrn Berichterstatter der Minorität, der allgemeinen parlamentarischen Ordnung entsprechend, das Wort vor mir einräumen. Dr. Schmid: Ich verzichte vorläufig auf das Wort. Statthalter: Da dies der Fall ist, so erlaube ich mir, meinerseits in den Gegenstand einzutreten und glaube, dass der hohe Landtag von der XV. Sitzung des Vorarlberger Landtags. V. Session der 7. Periode 1895. 199 Regierung erwarten muß, dass sie zu den Anträgen, "welche eine Regierungsvorlage betreffen, sofort Stellung nehme. Der Antrag der Majorität des Ausschusses ist ein wesentlich dilatorischer, aufschiebender, welcher zum Zwecke hat, in dieser Session nicht in die Sache einzugehen, dagegen aber den Landes-Ausschuß zu beauftragen, er möge mit der Regierung nach zwei Richtungen hin Verhandlungen einleiten, erstens zum Zwecke der Erwirkung weiterer Erleichterungen und ferner zur Erwirkung weiterer Bürgschaften für die Erfüllung der Wünsche des Landtages hinsichtlich der Sonntagsheiligung, der Mannschaftsbehandlung und des Duells. Ich möchte mir nun zunächst die Bemerkung erlauben, dass der hohe Landtag, wenn auch im Berichte über die Kürze der Zeit geklagt wird, durch seinen Wehr-Ausschuß wohl vollkommen über die Sachlage in einer Weise unterrichtet werden konnte, welche es ihm möglich machen mußte, in der Angelegenheit selbst schlüssig zu werden. Wie Ihnen bekannt, meine Herren, ist die Angelegenheit schon im vorigen Jahre im Landtage in Verhandlung gestanden, und der WehrAusschuß, der vielleicht Heuer sogar in seiner Mehrheit aus denselben Mitgliedern besteht wie im vorigen Jahre, war damals schon in der Lage, in die Behandlung des Gegenstandes einzutreten. Es wäre also gewiß nicht unmöglich gewesen, auch bei der Heuer vielleicht etwas kürzeren Spanne Zeit -einen bestimmten Antrag auf Ja oder Rein hinsichtlich des Gesetzes zu stellen. Es wäre das umso leichter möglich gewesen, als die Regierung ja anwesend war; sie hat sich bemüht, mit den besten Informationen dem Wehr-Ausschusse sich zur Verfügung zu stellen, sie war im Gegenstände unterrichtet durch die Verhandlungen im Tiroler Landtage, welche denen des hiesigen Wehr-Ausschusses theils vorangiengen, theils gleichen Schritt mit ihnen hielten. Die Regierung war also in der Lage, die bestimmtesten Erklärungen abzugeben, und hätte das noch nicht genügt, so hätte doch die Erklärung des Regierungsvertreters im Tiroler Landtage am Beginne der Verhandlungen im Landtage einen gewissen Eindruck machen müßen, weil auch der Regierungsvertreter erklärte, dass gegenüber den Ausschußanträgen des Tiroler Landtages die Regierung, wenn sie sie nicht bekämpfte, damit wohl bis an die äußerste Grenze Desjenigen gegangen ist, was sie vor Kaiser und Reich in dieser Angelegenheit an Begünstigungen für Tirol und Vorarlberg verantworten kann. Es ist also ein vollkommen klarer Standpunkt, den die Regierung eingenommen hat, und sie hat in deutlichster Weise ausgesprochen, dass es ihr unmöglich ist, über die vom Tiroler Landtage beschlossenen Begünstigungen in der Erfüllung der Wehrpflicht hinauszugehen. Wie also unter diesen Umständen, nach solchen Erklärungen der Regierung, Verhandlungen seitens des Landes-Ausschusses mit der Regierung zu einem gedeihlichen Ergebnisse führen würden, das ist meines Erachtens nicht anzusehen. Ebenso ist in Bezug auf den zweiten Punkt keine Aussicht vorhanden, dass der Landes-Ausschuß zu anderen Resultaten gelange, als der hohe Landtag selbst, wenn er sich mit der bezüglichen Frage beschäftigt. Denn die Regierung steht auf dem Standpunkte und hat es auch in ihren Erklärungen, die auch Ihrem Berichte beigedruckt sind, deutlich ausgesprochen: sie sieht die Bürgschaft der Sicherung jener Interessen, welche mit Recht hier so hoch gestellt werden, in den bestehenden Anordnungen, den bestehenden Einrichtungen und ist immer bereit, dort Wandel zu schaffen, wo die bestehenden Vorschriften, welche in den meisten Fällen auf dem Gesetze oder dem in anderer Weise ausgesprochenen Allerhöchsten Willen des Kaisers beruhen, übertreten werden und denselben mit Nachdruck Ansehen und Befolgung zu verschaffen. Es sind also, wenn ich mich kurz fassen darf, die Anträge wohl derartige, dass jede weitere Verhandlung mit der Regierung keine Aussicht auf Erfolg hat. Ich will mich hier nicht weiter! ausführlich aussprechen, denn ich habe Gelegenheit gehabt, in zwei Sitzungen des Wehr-Ausschusses den Standpunkt der Regierung dem Wehr-Ausschusse in allen Einzelheiten darzulegen. Ich habe mit großer Freude bemerkt, daß eine sehr große Anzahl von Abgeordneten des Landtages den Sitzungen des Wehr-Ausschusses als Zuhörer angewohnt haben. Ich habe also auch Gelegenheit gehabt, fast alle Mitglieder des Landtages zu sprechen und glaube doch, ich würde die Rücksicht gegen den hohen Landtag nicht im genügenden Maße walten lassen, wenn ich die Zeit des Landtages nur in Anspruch nehmen wollte, um vielleicht vor der Öffentlichkeit, die die Landtagsverhandlungen in sich schließen, noch Weiteres 200 XV. Sitzung des Vorarlberger Landtags. V. Session der 7. Periode 1895. zu sagen, obwohl die Regierung in dieser Frage und in all' ihrem Thun und Lassen, welches hier der Kritik unterzogen ist, am wenigsten die Öffentlichkeit zu scheuen har. Ich kann Ihnen, meine Herren, daher die Anträge, welche von Seite der Mehrheit des Ausschusses gestellt worden sind, in keiner Weise empfehlen, ja ich kann nicht anders, als die Anträge; wenn sie zum Beschlusse erhoben werden, als aussichtslos hinstellen. Dagegen kann ich nur auf das Beste den Antrag der Minorität empfehlen, dass der hohe Landtag in die Specialdebatte sich einlasse. Soviel über die Anträge. Über die Ausführungen des Berichtes kann ich mich aus den schon erwähnten Gründen kurz fassen, weil ich glaube, dass die meisten Mitglieder des Landtages das, was ich anderweitig schon vorgebracht und den Behauptungen des Berichtes entgegengestellt habe, schon vernommen haben. Die Frage des Mangels an Zeit habe ich bereits erwähnt, und diesen Punkt hinsichtlich eines unzulässigen Drängens, eines Drängens wegen beschränkter Zeit, welche dem Landtage zu einer so wichtigen Angelegenheit zur Verfügung bleiben sollte, muß ich eingehender widerlegen. Ich habe bereits erwähnt, dass der hohe Landtag sich schon die zweite Session mit dieser Angelegenheit beschäftigt. Schon im Vorjahre hat der Wehr-Ausschuß des Landtages eine Reihe von Sitzungen abgehalten, er hat die Sache so eingehend behandelt und erörtert, dass er ja bereits in der Lage war, einen Beschluß zu fassen oder wenigstens zuzugeben, dass die für seine Beschlußfassung in Aussicht genommenen Punkte als Referentenentwurf in Druck gelegt worden sind und daher auch in dieser Weise an das hohe Haus kommen konnten. In der heurigen Landtagssession hat die Regierung sich ebenfalls beeilt, schon in der ersten Sitzung die Vorlage einzubringen, und der Umstand, dass der Wehr-Ausschuß während der heurigen Landtags-Session nicht sofort an seine Arbeit gieng, ist jedenfalls ein Umstand, der nicht der Regierung zur Last zu legen ist. Die Regierung selbst war, insoweit eine Information seitens der Regierungsvertretung verlangt worden ist, immer zur Verfügung, denn es bestand die Eintheilung, dass der Regierungsvertreter theils mit dem Wehr-Ausschusse in Tirol, theils mit dem in Vorarlberg verkehrte. Es wäre in einem früheren Stadium der Landtagsperiode, wo die Geschäfte geringer waren, jedenfalls noch leichter auszuführen gewesen, als im gegenwärtigen Augenblicke, wo im Tiroler und Vorarlberger Landtage gleichzeitig die Angelegenheiten sich mehren. Ich will gegen den Ausschuß keinen Vorwurf einer Unterlassung erheben, ich will nur sagen, dass, wenn die Zeit kurz geworden ist, nicht die Regierung es war, welche die Zeit verkürzt hat. Ich will die Herren mit einer Commentierung des Berichtes nicht länger aufhalten, ich will insbesondere nur streng sachlich sprechen, und nur soweit als es zur Aufklärung von Mißverständnissen dienlich ist. Ich werde allen Versuchungen zu einer Polemik widerstehen. Aber eine Frage muss ich doch noch erwähnen, welche im Berichte sehr ausführlich behandelt ist, die aber in einer Weise als Vorwurf gegen das Vorgehen der Regierung und Kriegsverwaltung gedeutet wird, dass ich sie noch einmal besprechen muß, obwohl ich es im Ausschüsse bereits in großen Zügen gethan habe. Es ist die Frage der Verschiebung der Contingente. Die Herren wissen, dass dasjenige, was die Länder Tirol und Vorarlberg für das Heer und die Landwehr zu leisten haben, theils durch das Reichswehrgesetz bestimmt ist, soweit es das stehende Heer betrifft, theils durch das Landesgesetz, welches nur hinsichtlich der Landesschützen Geltung hat. Durch viele Jahre wurde dasjenige Contingent für das stehende Heer, welches nach dem Gesetze die Kriegsverwaltung jederzeit für das stehende Heer in Anspruch zu nehmen berechtigt war, nicht in Anspruch genommen, und zwar aus dem Grunde, weil die Kriegsverwaltung wohl ihre Rechte für den äußersten Fall gesichert haben muß, um sie eben dann auch entsprechend geltend zu machen; aber so lange es möglich ist, pflegt sie dennoch auch sich den sonstigen Wünschen und Bedürfnissen der Bevölkerung nicht ganz zu verschließen und, so ist es gekommen, dass durch eine lange Reihe von Jahren bei weitem weniger als das Contingent, welches ihnen eigentlich zukäme, von den Ländern Tirol und Vorarlberg verlangt worden ist. Inzwischen ist das noch jetzt geltende Gesetz vom Jahre 1887 gekommen und in diesem Gesetze hat es sich darum gehandelt, an die Stelle einer nicht vollkommen klaren und leichtfasslichen Bestimmung der Leistungsaufgabe der Länder Tirol und Vorarlberg in militärischer Beziehung eine XV. Sitzung des Vorarlberger Landtags. V. Session, 7. Periode 1895. 201 klarere, leichter fassbare Bestimmung zu setzen. Wie die Herren wissen, war im Gesetze vom Jahre 1887 angeführt, dass die beiden Länder Tirol und Vorarlberg so viel an Rekruten für die Landesschützen und das stehende Heer zu leisten hatten, dass diese einen Kriegspräsenzstand von 26.300 Mann ausmachen sollten. Nun wurde im Jahre 1892, als es sich darum handelte, eine Novelle zu diesem Gesetze zu Stande zu bringen, der Wunsch laut und unsere Regierung wollte es selbst, dass in deutlicher Weise festgesetzt werde, was zu leisten ist, dass namentlich in ganz einfachen Ziffern aus- gedrückt werde, wie viel hat an Rekruten Tirol für das stehende Heer und die Landesschützen zu leisten, und da hat man eine Rechnung aufgestellt, welche ergeben hat, dass diesem obigen Präsenzstande ein Jahres-Rekrutencontingent von 3078 Mann entspricht. Diese Rechnung ist auch weiterhin nicht angefochten worden. Allerdings war man sich schon klar — ich kann nur von den Verhandlungen im Tiroler Ausschüsse sprechen —, dass Beides zusammen wohl eine Mehrleistung für die Länder Tirol und Vorarlberg bedeute, man wusste aber auch, welchen sehr beschränkten und bescheidenen Gebrauch die Kriegsverwaltung von ihren Ansprüchen auf das Heerescontingent machte, so dass bei Zurückführung der ganzen Leistung auf eine Einheit, wie etwa eine Arbeits- oder Dienstwoche, der bestehende Zustand trotz des ziffermäßig zu hohen Kontingentes im Verhältnisse zu den anderen Ländern Österreichs doch immer eine Begünstigung für diese beiden Länder enthalte. Deswegen ist diese Ziffer von 3078 Mann, welche für das stehende Heer und die Landwehr gellen sollte, unverändert ausgenommen worden. Sie wissen, in welchem Wetteifer der Stärkung ihrer Wehrkraft und der Erhöhung der Schlagfertigkeit ihrer Heere die europäischen Staaten stehen, und so ist die Nothwendigkeit weiterer Organisierung und noch höhere Entfaltung unserer Wehrkraft eingetreten. So ist es gekommen, dass der Kriegsminister die Differenz zwischen dem gesetzlichen und thatsächlichen Kontingente auszugleichen bestrebt sein mußte, und im Sommer 1893 wurde zum ersten Male das ganze Kontingent von 2355 Mann, welches nach dem Wehrgesetze für das stehende Heer zu stellen war, auch thatsächlich genommen. In diesem Momente trat zweifellos eine Mehrbelastung für Tirol und Vorarlberg an Landesschützen ein, denn 723 Mann waren nicht das Kontingent für Tirol und Vorarlberg, welches den anderen Reichsrathsländern entspricht. Sofort hat sich nun eine Stimme nach der anderen erhoben, die darauf hingewiesen hat, dass das der Fall wäre, und die Regierung hat auch in einer Vorlage, welche sie im Jahre 1894 hier im Landtage eingebracht hat, das Kontingent von 723 Mann auf 413 Mann herabgesetzt. Sie hat also nach kurzer Zeit eine Regierungsvorlage eingebracht, wonach das zu hohe Kontingent, welches das Land traf, herabgesetzt wurde. Diese Action der Regierung, welche zu Gunsten des Landes war, traf aber zusammen mit einer weiteren Organisation, die auf demselben mächtigen Factor, nämlich dem Factor des Militarismus ruhte, dass auch auf dem Gebiete der Landwehr mehr verlangt und geleistet werden sollte, und so traf die Herabsetzung des Kontingentes von 723 auf 413 Mann zusammen mit dem Verlangen nach einem zweiten, eventuell dritten Dienstjahre für die Landesschützen. Sie wissen, meine Herren, dass zuerst im Reichsrathe dieses Gesetz beschlossen worden und Ende 1893 zu Stande gekommen ist und dass wir in Tirol und Vorarlberg eben auch mit einem Gesetze beschäftigt sind, welches diese Organisation auch für diese beiden Länder durchführen soll. Wir haben nun das Kontingent vom Jahre 1893 auch im Jahre 1894 zu den Landesschützen genommen. Darüber wird weiter geklagt, es ist schon zwei Jahre, dass dieses Kontingent genommen wird. Da kann man aber keine Mehrleistung für Tirol und Vorarlberg gegenüber anderen Ländern annehmen, denn während Tirol und Vorarlberg der Zahl nach allerdings ein höheres Kontingent, als die Kontingente der anderen Länder betragen, zur Landwehr stellte, waren die anderen Länder bereits mit der neuen Organisation belastet, nämlich mit dem zweiten Dienstjahre. Es ergiebt sich also an Mehrbelastung für die beiden Länder Tirol und Vorarlberg, wie im Berichte geklagt wird, lediglich die Zahl von 310 Landesschützen, welche nicht ungesetzlicher Weise, sondern streng nach dem Gesetze ausgehoben worden sind, welche aber vergleichsweise gegenüber den anderen Ländern keine Mehrbelastung darstellen. Das ist die Mehrleistung, über welche so viel geklagt wird, die aber verschwindend ist. geqenüber den vielen Jahren, wo eine weit bedeutende Begünstigung den beiden Ländern zugeführt wurde, nämlich dass nicht das | ganze Kontingent zu den Kaiserjägern genommen 202 XV. Sitzung des Vorarlberger Landtags. V. Session, 7. Periode 1895......... wurde, sondern ein großer Theil des Contingentes der damals ganz besonders leichteren Dienstleistung bei den Landesschützen zugeführt wurde. Diese Angelegenheit wollte ich mir erlauben noch einmal ausführlich darzulegen, weil es wirklich nicht gerechtfertigt ist, wenn ein solcher Vorgang, den die Regierung durch die Macht der Verhältnisse gezwungen ist einzuschlagen, und der für ein Land eine verhältnismäßig so rasch vorübergehende Belastung in sich schließt, zum Gegenstande solcher Beschwerden gemacht wird. Wie sich nun das Verhältnis des Mehr und Minder der Leistung der beiden Länder für militärische Zwecke jetzt stellt, damit will ich Sie nicht durch lange Erörterungen ermüden. Sie wissen, das Gebiet der Ziffern ist eines, das außerordentlich klärend wirken kann, aber die Gruppierung der Ziffern muss immer sorgfältig studiert werden und wir haben es hier bei der Berechnung der Frage, ob nach den: gegenwärtigen Gesetzeszustande die Regierungsvorlage eine Mehrbelastung bedeutet, rein mit Factoren und Punkten zu thun, welche nicht absolut feststehen, sondern deren Eintreten von anderen Umständen abhängig ist. Nehmen Sie die Frage, wie viel Landesschützen sich zu den Stand- schützen einschreiben lassen, nehmen Sie die Frage, ob der dritte Theil von Freiwilligen ganz gedeckt ist oder gar nicht. Es sind das Reihen von Rechnungen, welche Wahrscheinlichkeits-Rechnungen sind, daher eine wirklich fixe Zahl des Mehr oder Weniger gewiss nie behauptet werden kann. Aber lehrreich sind diese Berechnungen gewiß, und je eingehender man rechnet, desto mehr wird man zur Überzeugung kommen, dass wenn die Last auch für den Einzelnen, der zu den Landesschützen eingetheilt ist, eine größere wird, doch der volkswirtschaftliche Entgang an Arbeitskräften für das Land nur in geringem Maße bedeutender ist. Ich glaube also nur meine Rede dahin fassen zu sollen, dass ich Ihnen in keiner Weise empfehlen kann, die Anträge der Majorität des Ausschusses anzunehmen, weil dieselben, wie ich schon erwähnt habe, zu keinem Ergebnisse zu führen Aussicht haben. Dagegen kann ich Ihnen die Annahme der Anträge der Minorität wärmstens empfehlen. Landeshauptmann: Der Herr Abgeordnete Johann Thurnher hat das Wort. Johann Thurnher: Se. Excellenz der Herr Statthalter hat einen größeren Theil seiner Rede — er bezeichnet es selbst als einen größeren Theil derselben — der Widerlegung des Vorwurfes gewidmet, dass man sich im Wehr-Ausschusse beklagt habe, man habe nicht die nöthige Zeit gehabt, um mit jener Muße und Ruhe, welche die Tiroler innerhalb dreier Wochen hatten, mit der hohen Regierung zu verhandeln. Ich als Obmann des Ausschusses war Derjenige, welcher zuerst diese Klage vorbrachte, dass wir jetzt in dem kurz bemessenen Zeitraume von acht Tagen so wichtige Ausschusssitzungen halten und zu einem bestimmten Resultate gelangen sollen. Da erklärt Se. Excellenz jetzt in offener Sitzung, dass wir Zeit genug gehabt hätten. Wir haben im vorigen Jahre Zeit gehabt über die Vorlage zu verhandeln, und wir haben sie im vorigen Jahre auch ausgenützt. Wir hätten, meint Se. Excellenz, auch in diesem Jahre Zeit gehabt indem gleich am ersten Tage die Regierungsvorlage auf den Tisch des hohen Hauses gelegt worden sei. Wenn nun das so angenommen werden will, dass dem Vorarlberger Wehr-Ausschusse vernünftigerweise zugemuthet werden soll, er solle gleichzeitig, während der Tiroler Wehr-Ausschuß verhandelt, auch hier verhandeln, ohne zu wissen, was jenseits des Arlberges aus den Berathungen hervorgehen werde, dann ist der Vorwurf Sr. Excellenz, dass wir genügend Zeit gehabt hätten, über die Vorlage zu verhandeln, ein gerechtfertigter. Aber ich glaube, kein vernünftig Denkender wird annehmen, dass es klug gewesen wäre, in Vorarlberg über die Vorlage zu verhandeln, nachdem eine gewisse feste Stellung zu dieser Vorlage der hohe Landtag, beziehungsweise der Wehr-Ausschuß bereits im vorigen Jahre eingenommen hat. Zu welchen Endresultaten also der Vorarlberger WehrAusschuß im Vorjahre gelangt war, das war den Mitgliedern des hohen Hauses und natürlich dem Wehr-Ausschusse selbst am besten bekannt. Sein Wunsch gieng nun dahin, dass die Tiroler möglichst an dem vom Vorarlberger Landtage aufgestellten Gesetzentwürfe festhalten sollten, und wir hatten auch einige Berechtigung, dies von den Tirolern zu erwarten. Also über eine Sache in die Berathung einzutreten, die wir uns im vorigen Jahre klar gemacht hatten, die aber durch die Tiroler Beschlüsse doch geändert werden konnte und, wie XV. Sitzung des Vorarlberger Landtags. V. Session, 7. Periode 1895. 203 Sie aus dem Berichte gehört haben, auch wesentlich geändert worden ist, das konnte doch kein vernünftiger Mensch dem Wehr-Ausschusse zumuthen. Ich weiß nun nicht, ob nicht etwa auch gesagt werden wollte, dass wir seit der Zeit, als die Tiroler Beschlüsse bekannt wurden, mit Muße und Ruhe hätten berathen können. Ich habe dieses Gefühl nicht gehabt. Wir haben jetzt drei Ausschußsitzungen gehalten. Die erste, vor den Beschlüssen des Tiroler Landtages, war eine für Se. Excellenz den Herrn Statthalter und uns informative. Wir haben die ganze Sitzung dazu verwendet, uns von Sr. Excellenz in eingehender Weise berichten zu lassen, was der Tiroler Wehr-Ausschuß beantragt habe und wovon Aussicht vorhanden war, dass es im Tiroler Landtage angenommen werde. Se. Excellenz der Statthalter reiste dann nach Innsbruck mit der Bemerkung, dass am anderen Tage, Mittwoch, im Tiroler Landtage die Würfel fallen werden. Sie sind gefallen, und gleich am darauffolgenden Tage, am Donnerstag, sind wir wieder in die Berathung eingetreten. (Martin Thurnher: Freitag!) Richtig am Freitag, kurz sobald es Sr. Excellenz dem Statthalter und dem Herrn Regierungsvertreter möglich war, hier im Landhause wieder zu erscheinen. Unter welchen Eindrücken wir in diese Berathung eingetreten sind, können Sie sich denken, da uns noch bedeutet wurde, am Mittwoch muss der Landtag geschlossen sein. Dazwischen lag also ein Sonntag und ein Verhandlungstag des Landtages, und nun sollten wir über diese wichtigen Bestimmungen mit Ruhe berathen können. Der Zeit nach — ich behaupte es heute zum dritten Mal und diesmal vor der Öffentlichkeit, nachdem ich es Sr. Excellenz dem Statthalter gegenüber schon zweimal behauptet — ist ein großer Druck auf uns geübt worden. Unter diesem Drucke leide ich, und Sie werden es meinen Ausführungen auch anmerken. Es ist aber noch ein größerer Druck geübt worden. Man hat uns vorgestellt, was das für ein Jahr sein werde, in welchem wir mit der Regierung Verhandlungen pflegen wollten. Zuerst hat man gesagt, die Regierung werde überhaupt mit dem Landes-Ausschusse nicht verhandeln, und dann hat man die Zeit bis zur nächsten Landtagsperiode, also die Verhandlungszeit, eine Conflictsperiode genannt. Man hat zwar anknüpfend an den Appell, der im Tiroler Landtage bereits erhoben worden ist, im Ausschüsse, die Zuversicht ausgesprochen, dass die Regierung doch gerecht vorgehen werde gegen das Land Vorarlberg — wie es ein Abgeordneter im Tiroler Landtage auch zum Ausdrucke brachte, — aber es wurde erwidert Ja, gerecht wird man die Angelegenheiten deß Landes behandeln, aber sehr stark hat man es merken lassen, am Wohlwollen könnte es fehles, und das, meine Herren, hat nebst der Zeit auf viele Abgeordnete großen Eindruck hervorgebracht, denn, Einzelne derselben sind unter diesem Eindrucks entschlossen, in die Specialdebatte einzugehen, obwohl sie es merkwürdig finden, dass man in ein paar Tagen eine solche Angelegenheit hat durchberathest sollen. Es sind, ich constatiere es, einige Herren diesem Eindrücke erlegen; ich fühle ihn auch, aber erlegen bin ich demselben nicht. Wenn andech Abgeordnete diesem Drucke erlegen sind, so verarge ich es ihnen nicht und erkläre es mir damit, dass sie nicht wie ich Gelegenheit gehabt haben, im Landtage 25 Jahre, im Reichsrathe 18 Jahre hindurch in verschiedenen Situationen gegen die Regierung Stellung zu nehmen und den Druck Druck sein zu lassen. Sie werden es auch an der heutigen Generaldebatte merken, dass das ganze hohe Haus unter diesem Drucke leidet. Wir sind allerdings ein kleiner Landtag, und es ist vom Vorarlberger Landtage nicht zu erwarten, dass Mehrere in dieser wichtigen Angelegenheit das Wort werden eingehend nehmen können, wie es im Tiroler Landtage der Fall war, wo die Herren drei Wochen Zeit hattest, die Angelegenheit vorzuberathen, sich drei Wochen mit der Frage beschäftigen, sowohl im Ausschüsse als in Abgeordnetenkreisen, währenddem wir hier unsere Zeit der Verarbeitung anderer Gegenstände zugewendet haben. Aber ich hoffe dennoch, dass der Antrag, nicht auf gänzliche Ablehnung des Gesetzes, sondern auf Vertagung der Verhandlung angenommen wird. Dr. v. An der Lan: Ich werde mir als Regierungscommissär nur für eine ganz kurze Zeit die Aufmerksamkeit des hoh. Landtages in Anspruch zu nehmen erlauben. Zunächst, möchte ich anschließend an das, was Se. Excellenz der Heft- Statthalter erwähnt hat, bemerken, dass durch meine Entgegnungen durchaus nicht eine Polemik 204 XV. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session, 7. Periode 1895. gegen die Ausarbeitungen des Wehr-Ausschusses stattfinden soll, ich möchte nur mit wenigen Worten einem Missverständnisse vorbeugen. Dem Wehr-Ausschusse sind bekanntlich die Ausarbeitungen und Erklärungen, welche dem Tiroler-Landtage vorgelegen sind, gleichfalls vorgelegen und aus denselben war mit voller Bestimmtheit zu entnehmen, dass die Regierung beziehungsweise die Kriegsverwaltung in diesem oder jenem Punkte hinsichtlich der Begünstigungen unbedingt nicht weiter gehen könne. Das war eigentlich die Richtschnur für den Regierungs-Commissär und die Richtschnur für den geehrten Wehr-Ausschuß. In der Sitzung, von welcher im Berichte des Wehr-Ausschusses besonders Erwähnung gemacht wird, habe ich es allerdings, wie immer, für meine -Verpflichtung gehalten, mich als Mitarbeiter des Ausschusses zu gerieren und in dieser Beziehung habe ich auch meine Bereitwilligkeit zu erkennen gegeben, bei jenen Punkten, bezüglich derer überhaupt verhandelt werden kann, resp, die sich im Bereiche der Zulässigkeit bewegen, eventuell Anträge oder Berichte an Se. Excellenz den Herrn Statthalter, beziehungsweise an die h. Regierung zu vermitteln, wobei ich ausdrücklich beifügte, wenn diese Anträge nach Inhalt oder Formulierung der Zustimmung der h. Regierung bedürften. Ich wollte das nicht als Polemik gegen den WehrAusschuss anführen, sondern nur deshalb, weil dieser Passus, wie er gedruckt vorliegt, mißverstanden werden könnte. Dass übrigens meine damaligen Zusicherungen keinen materiellen Effect gehabt haben beweist der Majoritäts-Antrag des Wehr-Ausschusses. Nun möchte ich in Kürze noch einmal auf vielbesprochene Ziffern zurückkommen. Se. Excellenz der Statthalter hat in dieser Beziehung bereits einzelne Andeutungen und zwar principieller Natur gemacht und über den Wert der Ziffern gesprochen. Wenn ich doch noch darauf zurückkomme, so erblicke ich eine gewisse Nothwendigkeit hiezu darin, dass der geehrte Wehr-Ausschuß in seinem Berichte sagt, es müsse die Berechnung resp. Grundlage derselben als eine vollständig unrichtige bezeichnet werden. Wenn allenfalls diese Berechnung lediglich von der Regierung, oder von ihrem Commissär ausgegangen wäre, so könnte dieselbe vielleicht von vornherein, ich will nicht sagen einem Mißtrauen, aber doch einem gewissen I Bedenken begegnen. Der Wehr-Ausschuß des Tiroler-Landtages, in welchem, wie ich bereits in