18950131_lts010

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Letzte Änderung 03.07.2021, 11:09
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp07,lts1895,lt1895,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 10. Sitzung am 31. Januar 1895, unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 18 Abgeordnete. Abwesend: die Herren Dr Beck und Johannes Thurnher. Regierungsvertreter: Herr Hofrath Graf St. Julien-Wallsee. Beginn der Sitzung 10 Uhr 10 Min. Vormittag. Landeshauptmann: Die Sitzung ist eröffnet und ersuche ich um Verlesung des Protokolles der letzten Sitzung. (Sekretär verliest dasselbe.) Landeshauptmann: Hat Einer der Herren gegen die Fassung des Protokolles eine Einwendung zu erheben? — Es ist nicht der Fall, somit ist dasselbe genehmiget. Der Herr Landeshauptmann-Stellvertreter hat sich für die heutige Sitzung entschuldiget, da am heutigen Tage die constituirende Versammlung des Landes-Sanitätsrathes in Innsbruck stattfindet, welcher er beiwohnen muß. Ferner ist Herr Johann Thurnher entschuldiget, nachdem er seit gestern unwohl geworden ist. Wir gehen nun zur Tagesordnung über. Auf derselben steht als erster Gegenstand der Bericht des Finanzausschusses über den in der Landesausschußsitzung vom 20. August 18 9 4 gefaßten Beschluß betreffend vertagter Auszahlung des vom Landtage bewilligten Unterstützungsbeitrages per 100 fl. an den Verband der handwerksmäßigen Gewerbe. Ich ersuche den Herrn Abgeordneten Pfarrer Rudigier zu referieren. Rudigier: Der Verband der handwerksmäßigen Gewerbe in Vorarlberg hat sich Ende des Jahres 1893 an den h. Landtag um 120 X. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 7. Periode 1895. Subvention gewendet. Schon von allem Anfange an, .ja schon bevor dieser Verband in's Leben trat, brachte man demselben allgemein die größtmögliche Sympathie entgegen. Es ist nur allzu bekannt, in welch' drückender und mißlicher Lage das Handwerk, sowie auch die anderen Stände durch die Atomisierung der Gesellschaft gekommen ist und darum suchte man nicht bloß in den unmittelbar interessierten Kreisen, sondern allgemein in der Bevölkerung gerade diesem so wichtigen Stande zu Hilfe zu kommen. In Anbetracht dessen hat der Landtag in einer der vorjährigen Sitzungen dem Verbände eine Subvention von 100 fl. bewilliget. Diese Subvention ist aber nicht zur Auszahlung gelangt, denn es stellten sich im Laufe des vergangenen Jahres inmitten des Verbandes gewisse bedenkliche Wirren ein; es wußten sich Elemente in diesen Verband und auch in den Ausschuß dieses Verbandes einzudrängen oder einzuschleichen, welche auf die Zerstörung der Principien, auf die Zerstörung der Ziele und Zwecke des Verbandes hinarbeiteten. Es waren dies, wie man kurz sagt, socialdemokratisch angehauchte Elemente. In Folge dessen war der Verband auch nicht in der Lage, die hohen und edlen Ziele, zur Erreichung welcher er sich gebildet hatte, zu erreichen. Der h. LandesAusschuß war deshalb nicht in der Lage, die vom Landtage votierte Summe zur Auszahlung kommen zu lassen. Wir theilen die Bedenken, welche damals den Landes-Ausschuß leiteten. Es hat sich dann aber, besonders in der letzten Zeit, die Sachlage geklärt. Jene Elemente, welche zum Schaden des Verbandes eine größere Rolle spielten, sind entweder mehr oder weniger in den Hintergrund getreten oder vom Verbände selbst ausgestoßen worden. Der Ausschuß des Verbandes hat dann ein Programm verfaßt auf christlicher Grundlage, welches auch verspricht, die Interessen des Handwerkerstandes mit Erfolg verfechten zu können, und auf Grund dieser klaren und unzweideutigen Enuntiation hin stellt nun der Finanzausschuß folgende zwei Anträge. (Liest die Anträge aus Beil. XXVI). Ich bemerke zum zweiten Anträge nur, daß damals, als der Bericht versaßt und die Anträge stilisiert wurden, diese Gesundung innerhalb des Verbandes noch nicht bekannt war, d. h. es war noch nicht bekannt, daß sich der Verband durch ein bestimmtes Programm auf einmal auf einen gewerbefreundlichen, christlichen Standpunkt gestellt hat und darum würde ich als Berichterstatter jetzt selbst die Einschaltung „nach Rückkehr ruhiger Verhältnisse und bei dessen energischem Eintreten behufs Erhaltung und Hebung des heimischen Kleingewerbes" wegzulassen beantragen. Landeshauptmann: Ich eröffne nun über Bericht und Anträge die Debatte. Dr. Waibel: Ich werde der Bestimmung, daß dem Verbände der Genossenschaften handwerksmäßiger Gewerbe die beantragte Subvention aus der Landeskasse gegeben wird, meine Zustimmung geben, weil ich die Zwecke, welche der Verband nach dem vorliegenden Statute aus dem Jahre • 1892 verfolgt, vollkommen billige und unterstützungswürdig finde. Der Verband hat sich nach dem vorliegenden Statute zum Zwecke der Hebung und Förderung der Interessen der handwerksmäßigen Gewerbe gebildet. Der Zweck ist vollkommen zu billigen ohne Rücksicht auf die confessionellen Bekenntnisse der Mitglieder desselben, es ist dies eine rein gewerbliche Angelegenheit. Ich habe das Wort mir erbeten, um ausdrücklich zu sagen, daß ich der Motivierung, wie sie im Berichte enthalten ist, nicht beipflichten kann, weil ich es nicht für zweckmäßig halte, wenn Dinge in eine solche Angelegenheit hereingebracht werden, die nicht daher gehören. Man muß aus der Motivierung, die uns vorliegt — ich lasse mich durch die Worte: „auf christlicher Unterlage" u.s. w. nicht täuschen — nach den Vorgängen, welche sich früher in diesem Hause abgespielt haben, doch annehmen, daß es sich hier nur darum handelt, parteimäßig in solchen Dingen vorzugehen, nur jene Persönlichkeiten und Genossenschaften zu unterstützen und zu berücksichtigen, welche ganz genau nach dem Parteiprogramme des Herrn Referenten etc. vorgehen. Dieser Vorgang ist nicht zu billigen, es ist nicht recht, wenn man in diesen Kreis eine solche Motivierung hineinbringt. Wir haben schon gesehen, daß diese Tendenz nur geeignet ist, die eigentlichen Ziele und Zwecke zu verbergen, zu verhüllen. Wenn die Herren Petenten ohne Rücksicht auf Parteiverhältnisse nur rein den Zweck, den sie im Auge haben, verfolgen, dann werden sie auch etwas erreichen und der Unterstützung von allen Seiten X. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 7. Periode 1895. 121 sicher sein und dieselbe auch verdienen. Das wollte ich bemerken, um meinen Standpunkt in dieser Sache zu kennzeichnen. Ich bitte aber meine Worte nicht zu verdrehen, sondern sie so aufzufassen, wie sie sind, vollkommen objektiv. Landeshauptmann: Wer wünscht noch weiter das Wort? Berchtold: Mir fällt nur auf, daß mein geehrter Herr Vorredner „christlich" identisch nimmt mit „Parteisache". (Dr. Waibel: So ist es.) Das kommt mir sonderbar vor. Ich glaube „Christenthum" und „christlich" ist nicht identisch mit Parteisache und ich verwahre mich von meinem Standpunkte aus vor einer Verwechslung von „Parteisache" mit „Christenthum". (Bravorufe!) Landeshauptmann: Wer wünscht noch das Wort? Dr. Waibel: Ich habe gerade am Schlüsse meiner früheren Bemerkung ersucht, mich nicht mißverstehen zu wollen und dieser Fall ist wieder eingetreten. Es ist mir mit keiner Silbe, mit keinem Gedanken eingefallen, gegen das Christenthum etwas zu sagen, ich sagte nur, daß es nicht recht ist, parteimäßige Anschauungen walten zu lassen für die Vorgänge in der Landesvertretung und der Executive derselben. Nach den Erfahrungen, die wir gemacht haben und die man allenthalben machen wird, jetzt, wo das Christenthum auf der Tagesordnung steht, müssen wir annehmen, daß damit nur die Parole einer Partei gemeint ist, welche sich mit einem schönen, angemaßten Titel verhüllt und sich ein besseres air geben will. Weil die Terminologie nun schon einmal eine Rolle spielt, so möchte ich noch von einem anderen Terminus sprechen, der auch ganz unpassend ist. In der politischen Sprache muß die Partei, welche im Landtage die Mehrheit bildet, clerikal genannt werden, das ist unbestreitbar nach der Praxis der politischen Sprache. Aber die Partei hat es nicht für zweckmäßig gefunden, sich diesen Titel beizulegen, sondern hat sich den schönen Titel „conservative Partei" angemaßt ohne zu wissen, oder wissen zu wollen, daß conservativ in der politischen Sprache ganz etwas anderes bedeutet, als die Herren^ welche die Majorität hier bilden, sind. Dies zur Aufklärung meiner Auffassung. Fink: Wenn den Herrn Vorredner das Wort „christlich" hier geniert, dann glaube ich, daß es nicht ganz consequent ist, wenn er für die Gewährung einer Subvention eintritt. Denn, wie schon der Herr Berichterstatter hervorgehoben hat, ist die neueste Enuntiation des Verbandes, daß er sich auf christliche Weltanschauung stellt. Bezüglich dessen, ob wir eine clericale, oder eine conservarive Partei sind, überlasse ich die nähere Erklärung dem Herrn Berichterstatter. Martin Thurnher: Ich beantrage Schluß der Debatte. Landeshauptmann: Es ist der Antrag auf Schluß der Debatte gestellt worden. Ich bringe diesen Antrag zur Abstimmung und ersuche jene Herren, welche demselben beistimmen, sich von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Nachdem Niemand mehr zum Sprechen vorgemerkt ist, so ertheile ich das Wort dem Herrn Berichterstatter. Rudigier: Ich kann mich ganz kurz fassen und werde mich grundsätzlich kurz fassen. Es hat mich wirklich befremdet, als ich aus dem Munde des sehr geehrten Herrn Vorredners Dr. Waibel hörte, daß nach seiner Auffassung „Christenthum" mit „Partei" ganz identisch sei. Dagegen müssen wir absolut protestieren u. zw. aus den Gründen, welche der Herr Dekan Berchtold vorgebracht hat. Christenthum ist keine Partei, ja, es ist eine Partei und ist keine Partei. Es ist eine Partei, iysoferne sich eben manche Elemente ganz außerhalb des Rahmens des Christenthumes stellen und insoweit manche Herren — ich spreche da nicht von Herren, die hier sind, ich will davon ganz absehen — sich um die Postulate des Christenthumes absolut nicht kümmern; da ist Christenthum und Partei identisch. Ich constatiere da, daß vor ein paar Jahren ein großer Congreß von Gewerbegenossenschaften in der Schweiz abgehalten wurde, bei welchem doch 122 X. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 7. Periode 1895. gewiß eine sehr große Zahl sogenannter Liberaler Handwerktreibender anwesend waren und damals hat man sich mit sehr großer Majorität, wenn nicht sogar einstimmig, für christliche Ziele und Bestrebungen ausgesprochen. Auch in unserem Verbände haben während der Zeit seines Bestandes Die Handwerker ohne Unterschied, ob conservativ oder liberal, nebeneinander in ungetrübten Harmonie gearbeitet und erst von dem Zeitpunkte an, wo Umsturzelemente sich in dem Verbände geltend machten, gieng die Harmonie in Brüche. Daraus sehen wir, daß solche liberale Elemente, welche auf positiv christlichem Standpunkte stehen, sich ganz gut auf dem Boden des Handwerkes mit den Conservativen vereinigen können. Es klingt mir immer ungemein verdächtig, daß von Seite der Liberalen das Wort „Christenthum" mit einem eigenthümlichen Gruseln ausgenommen wird. Sie erblicken darin etwas, was wir nicht hineinlegen wollen, wir verlangen einfach, daß die Gesellschaft wieder verchristlichet werde und das müssen wir verlangen. Man hat auch gesagt, die Majorität in diesem h. Hause sei nicht so fast conservativ als clerical. Clerical heißt eine Partei, welche unter dem Drucke des Clerus leidet. Das ist die etymologische Ableitung. Ich glaube, das h. Haus wird sich nicht zu beklagen haben, daß es unter dem Drucke des Clerus leidet. (Dr. Waibel: Das ist doch zum lachen!) Weiter habe ich nichts mehr vorzubtingen und empfehle die vom Ausschüsse gestellten Anträge zur Annahme. Landeshauptmann: Ich schreite nun zur Abstimmung. Kann ich vielleicht über beide Anträge unter Einem abstimmen lassen, oder wird getrennte Abstimmung gewünscht? Dr. Waibel: Ich bitte um getrennte Abstimmung. Landeshauptmann: Bevor ich die Abstimmung vornehme, möchte ich noch fragen, ob die Anregung des Herrn Berichterstatters, daß die Einschaltung „nach Rückkehr ruhiger Verhältnisse und bei dessen energischem Eintreten behufs Erhaltung und Hebung des heimischen Kleingewerbes" weggelassen werde, als Antrag aufzufassen ist? Rudigier: Ich beantrage diese Einschaltung zu streichen. Landeshauptmann: Dann werde ich den zweiten Antrag mit dieser Änderung nochmals verlesen. (Liest den Antrag 2 aus Beilage XXVI. mit Weglassung des Passus: „nach Rückkehr bis incl. des heimischen Kleingewerbes.") Ich ersuche nun jene Herren, welche dem ersten Anträge die Zustimmung geben sich von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Nun bitte ich jene Herren, welche dem zweiten Anträge, wie ich ihn soeben verlesen habe, , die Zustimmung geben wollen, sich von den Sitzen zu erheben. Einstimmig angenommen. Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht des Finanz-Ausschusses über mehrere an denselben zur Vorberathung und Antragstellung überwiesenen Subventionsgesuche. Ich ersuche den Herrn Abg. Fritz die Anträge zu verlesen. Fritz: In Anbetracht der im Berichte angeführten Gründe findet sich der Finanzausschuß veranlaßt, folgende Anträge zu stellen: (Liest die Anträge aus Beilage XXV.) Landeshauptmann: Indem ich über den Bericht und die vorliegenden Anträge die Debatte eröffne, ertheile ich zunächst das Wort dem Herrn Abg. Martin Thurnher, welcher schon vorher darum gebeten hat. Martin Thurnher: Ich möchte nur in meinem und im Namen mehrerer anderer Herren Abgeordneten erklären, daß wir den vom Finanzausschusse gestellten Anträgen in allen fünf Punkten zustimmen. Was aber die Begründung des fünften Punktes anbelangt, so sind wir mit, derselben nicht einverstanden und erwarten, daß der Landes-Ausschuß bei Ausführung des bezüglichen Landtagsbeschlusses entweder die Begründung, wie sie hier ist, ausläßt, oder die Begründung vom vorigen Jahre anführt, in welchem dieses Gesuch auch einen abweislichen Bescheid erfahren hat. Die Begründung der früheren Jahre hat dahin X. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 7. Periode 1895; gelautet, daß Vorarlberger sich an diesem Vereine nur ganz vereinzelt betheiligt haben, und daß keine Unterstützungen an vorarlbergische Theilnehmer erfolgt sind. Daß nicht alle derartigen Gesuche von uns hier berücksichtigt werden können, ist wohl selbstverständlich, da wir uns darauf beschränken müssen, nur solche Gesuche in gewährender Weise zu erledigen, wo hauptsächlich vorarlbergische oder ganz allgemeine, öffentliche Interessen im Spiele sind. In anderen Landtagen wird die Abweisung von Gesuchen in viel einfacherer Weise vorgenommen, und zwar deshalb, weil eine Unzahl von Gegenständen nicht mehr zur Erledigung kommen. Darunter befinden sich in der Regel alle diejenigen, welche man abweislich bescheiden will. In diesem Sinne bitte ich das Votum von mir und von verschiedenen anderen Herren aufzunehmen. Dr. Schmid: Ich bitte um getrennte Abstimmung. Landeshauptmann: Das wird geschehen. Wünscht weiter noch Jemand das Wort? — Da sich Niemand mehr meldet, ist die Debatte geschlossen. Hat der Herr Berichterstatter noch etwas beizufügen? Fritz: Nein. Landeshauptmann: Dann schreite ich zur Abstimmung und zwar über jeden einzelnen Punkt separat. Die ersten beiden Punkte kann ich vielleicht unter Einem zur Abstimmung bringen. — Da kein Einspruch dagegen erfolgt, so ersuche ich jene Herren, welche den Anträgen a und b die Zustimmung geben, sich von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Nun kommt der Antrag c zur Abstimmung. Jene Herren, welche diesem Antrage beistimmen, wollen sich von den Sitzen erheben. Angenommen. Antrag ä. Jene Herren, welche diesem Anträge beistimmen, wollen sich gefälligst von den Sitzen erheben. Angenommen. Nun kommt der letzte Antrage, nämlich „das Gesuch des medicinischen Unterstützungsvereines an der k. k. Universität in Wien wird abweislich beschieden", zur Abstimmung. Ich ersuche jene Herren, welche diesem Antrage beistimmen, sich von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Somit ist dieser Gegenstand erledigt. Der dritte Gegenstand unserer heutigen Tagesordnung ist der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über das Gesuch der Gemeinde St. Anton um einen Landesbeitrag zu den beim Ausbruche des Vensertobels ausgelaufenen Kosten. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Abgeordneten Welte, darüber zu referieren. Welte: Nachdem der Bericht über diesen Gegenstand schon mehrere Tage in den Händen der Herren Abgeordneten ist, stelle ich mit Bezugnahme auf die im Berichte angeführten Gründe namens des Ausschusses folgende Anträge: (Liest die Anträge aus Beilage XXIX.) Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Anträge die Debatte. — Da sich in derselben Niemand zum Worte meldet, so schreite ich zur Abstimmung und werde, wenn keine Einwendung erfolgt, beide Anträge unter Einem vornehmen. Ich ersuche diejenigen Herren, welche den Anträgen 1 und 2 des Ausschusses zustimmen, sich von den Sitzen zu erheben. Einstimmig angenommen. Wir kommen nun zum letzten Gegenstande unserer heutigen Tagesordnung, das ist die neuerliche Berichterstattung des volkswirtschaftlichen Ausschusses in Angelegenheit der an denselben zurückgewiesenen Paragraphen des Zuchtstiergesetzes. Die bezüglichen Anträge sind den Herren gestern noch vertheilt worden und ich ersuche nun den Herrn Berichterstatter Abgeordneter Fink, über dieselben zu referieren, beziehungsweise sie der Reihe nach vorzunehmen. Fink: Der volkswirtschaftliche Ausschuß stellt folgende Anträge. Die Fassung der §§. 5, 6, 14, 15 und 23 des Zuchtstier-Gesetzentwurfes soll nun lauten wie folgt. 124 X. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 7. Periode 1895. Ich weiß nicht, soll ich die Paragraphen verlesen oder genügt es, wenn ich sie bloß anrufe? Martin Thurnher: Anrufen.) Landeshauptmann: Die Verlesung wird also nicht gewünscht. Ich werde zunächst die Specialdebatte eröffnen, der Herr Berichterstatter wird jeden Paragraphen anrufen, ich werde jedes Mal eine Pause machen, und wenn keine Einwendung erfolgt, erklären, daß der Paragraph angenommen ist. Fink: § 5. Landeshauptmann: Angenommen. Fink: § 6. Dr. Waibel: Ich muß mir wegen der Durchführung dieses Paragraphen zwei Bemerkungen erlauben. Es ist dem Herrn Referenten bei der letzten Sitzung durch den versammelten Ausschuß das Recht eingeräumt worden, das Wort „Rayon" auszulassen und durch „Bezirk" zu ersetzen, wenn er es für gut findet. Es hat ihm aber beliebt das Wort „Rayon" aufrecht zu halten. Ich muß Folgendes sagen. Voraussichtlich wird doch das Gesetz die allerhöchste Sanction erlangen und sonach wahrscheinlich für die nächste Sprungperiode, für das Jahr 1896, zur Anwendung kommen. Wir in der Gemeinde Dornbirn — wenn ich im Herbste noch lebe, werde ich das durchzuführen haben — werden nach der bisherigen Praxis in unseren Verlautbarungen und Schriftstücken das Wort „Bezirk" gebrauchen, wie bisher, weil die Bevölkerung auf dieses Wort sich eingelebt hat und auch ich es für zweckmäßiger halte. Nun möchte ich doch fragen: wird das als Übertretung des Gesetzes behandelt werden, wird es Anlaß zu Recursen, zu Strafen geben? (Heiterkeit.) Ich frage nicht umsonst, man macht Erfahrungen, die zur Vorsicht mahnen. Auf diese Frage also erlaube ich mir um eine Antwort zu bitten. Zweitens kommt in der letzten Zeile des ersten Absatzes im � 6 das Wort „faselbare" Kühe und Kalbinnen vor. Dieses Wort steht auch im alten Gesetze, und ist aus demselben herüber genommen worden und ganz mit Rechts Doch muß ich aufmerksam machen auf Folgendes. Es ereignet sich bei größeren Viehständen der Fall, daß Viehstücke nicht faselig werden, und bei der Aufnahme in den Bezirk sind sie doch natürlicherWeise als faselbar und zahlungspflichtig aufgenommen worden bei der Bestellung des Bezirkes. Es wäre nun doch gut, eine authentische Interpretation für das Wort „faselbar" zu haben, damit man sie den Gemeinden genau angibt und die Gemeindevorstehungen und Commissionen in Streitfällen sich darauf berufen können. Im bürgerlichen Gesetzbuchs und in allen anderen Gesetzbüchern sind solche Ausdrücke regelmäßig vorsichtshalber definiert. Das Wort „faselbar" spielt in. der Praxis doch gewiß eine Rolle, ich will nicht sagen in außerordentlich vielen Fällen, so doch, in manchen, mit denen man fertig werden muß. Über diese beiden Fragen also bitte ich mich zu belehren. Landeshauptmann: Wer wünscht weiter das Wort? — Da sich Niemand meldet, ist die Debatte geschlossen. Herr Berichterstatter! Fink: Es muß uns Allen auffallen, wie sehr sich der Herr Dr. Waibel gegen das Wort „Rayon" sträubt, heute schon gleichzeitig von Gesetzesübertretungen dieses Wortes wegen redet und von mir als Berichterstatter eine authentische Erklärung haben will, ob es eine Gesetzesübertretung sein werde, wenn er bei der Durchführung ein anderes Wort an die Stelle des Wortes„Rayon" setzt. Bezüglich dieser speciellen Frage habe ich zu sagen, daß es Sache der Durchführungsorgane sein wird zu bestimmen, ob das eine Gesetzesübertretung bildet oder nicht. Bezüglich des Wortes „Rayon" aber möchte ich doch noch etwas bemerken. Ich glaube, wir in Vorarlberg seien doch nicht die Einzigen, die dieses französische Wort in ein deutsches Gesetz aufnehmen. Ich möchte dem Herrn Dr. Waibel dafür einen gewiß unbedenklichen Zeugen vorführen (er hebt ein Reichsgesetzblatt mit dem Titel gegen Dr. Waibel. gewendet in die Höhe), nämlich ein österreichisches Reichsgesetz nicht sehr alten Datums, sondern vom 1. Jänner 1895, welches gerade auch von Bauernfragen handelt — der Grundsteuerregulierung, also nicht für Doctoren, sondern für X. Sitzung des Vorarlberger Landtages- V. Session der 7. Periode 1895. 12S Bauern bestimmt ist. In diesem Gesetze findet sich auch das Wort „ Rayon", und man hat gar nichts gehört, daß Herr Dr. Waibel im Reichsrathe dagegen aufgetreten wäre. Daraus muß ich schließen, daß er es eigentlich nur darauf abgesehen hat, hier in diesem hohen Hause an jedem Worte herumzunörgeln. Bezüglich der zweiten Frage, was unter „faselbar" zu verstehen sei, glaube ich, daß der Herr Dr. Waibel doch wenigstens ebenso gut als ich weiß, was dieses Wort bedeutet, und es ist auch schon in verschiedenen Kreisen der Herren Abgeordneten darüber gesprochen worden, daß, wenn man das Wort „faselbar" nimmt, wie man es zu nehmen hat, diejenigen Kühe und Kalbinnen als faselbar zu gelten haben, die überhaupt belegt werden können. Es kann ja sein, daß da mitunter einzelne Viehstücke einbezogen werden, die hinterher thatsächlich, weil sie vielleicht verkauft wurden oder umstehen, nicht zur Belegung haben kommen können. Aber ich bitte mir da ein anderes Wort zu sagen, das bezeichnender ist. Man mag stilisieren, wie man will, so wird man in jeder anderen Fassung mehr Unrichtigkeiten hineinbringen; daher hat man geglaubt, faselbar sei der zutreffendste Ausdruck. Ich möchte Ihnen daher die unveränderte Annahme des § 6 empfehlen. Dr. Waibel: Ich habe nicht beantragt, daß für das Wort „faselbar" ein anderes Wort gewählt werde, ich weiß sehr wohl, daß das Wort richtig ist. Es war mir nur darum zu thun, über das Wort officiell ein paar Bemerkungen zu erfahren, aber ich muß gestehen, die Antwort ist nicht so ausgefallen, wie ich sie für nothwendig gehalten habe. Wenn der Herr Referent bezüglich des Wortes Rayon bemerkt hat — (Martin Thurnher: Die Debatte ist schon längst geschlossen!) Ich bitte also um das Wort zu einer thatsächlichen Berichtigung. Von den Durchführungsorganen und der Durchführung des Gesetzes selbst ist nicht die Rede; es müßten aber doch seitens des Landes-Ausschusses an die Gemeindevorsteher über die Durchführung des Gesetzes Anordnungen gegeben werden, da diesbezüglich aus dem Gesetze nichts zu entnehmen ist. Landeshauptmann: Gegen den § 6 in seiner Fassung, wie er hier vorliegt, ist keine Einwendung erhoben und auch kein Gegen- oder Abänderungsantrag gestellt worden. Ich nehme daher an, daß das hohe Haus dem § 6 in seiner jetzigen Fassung zustimmt. — Der § 6 ist angenommen. Herr Berichterstatter! Fink: § 14. Landeshauptmann: Angenommen. Fink: § 15. Landeshauptmann: Angenommen. Fink: § 23. Landeshauptmann: Angenommen. Wir haben jetzt noch über Titel und Eingang des Gesetzes abzustimmen. Fink: Ich hätte über die Formularien, welche beiliegen, etwas zu bemerken. Diese Formularien sind das letzte Mal vom Ausschüsse, weil mehrere Herren schnell auf den Zug wollten, nur oberflächlich durchgenommen worden. Ich möchte mir daher nur eine einzige Einschaltung in Vorschlag zu bringen erlauben, welche sich im Formular II zweimal wiederholt. Es heißt nämlich im Formular II unter Punkt 2: „Für diese Sprungperiode sind in der Gemeinde . . . Zuchtstier. . . und zwar .... Gemeindestier . . . und......... Privatstier.........ausgestellt." Ich glaube, es sollte dazwischen hineinkommen: „Rayonstier." (Heiterkeit.) Die Herren der Minorität lachen, aber ich möchte fragen, ob es richtiger wäre, wenn man nach Herrn Dr. Waibel vorgehen und „Bezirksstier" sagen würde? Ich glaube gerade in diesem Falle sieht man, daß „Rayonstier" das Richtigere ist. Das Gleiche wäre im Punkte 3 an der betreffenden Stelle einzuschalten. Landeshauptmann: Wünschen die Herren über diese Abänderung des Formulars die Abstimmung? (Rufe: Nein.) Also ist die Abänderung angenommen. 126 X. Sitzung des Vorarlberger Landtages- V. Session der 7. Periode 1895. Ich bitte nun Titel und Eingang des Gesetzes zu verlesen. Fink: Der Titel und Eingang des Gesetzes lautet: (Liest denselben.) Landeshauptmann: Wird gegen Titel und Eingang des Gesetzes eine Einwendung vorgebracht? — Es ist nicht der Fall, somit ist der« selbe genehmigt. Fink: Ich beantrage die Vornahme der dritten Lesung des Gesetzes. Landeshauptmann: Es ist die dritte Lesung des Gesetzes beantragt. Wird dagegen eine Einwendung erhoben? — Es ist nicht der Fall. Es wird aber jedenfalls noch im � 21 eine Correctur vorgenommen werden müssen wegen dieses unglücklichen Strichpunktes. Fink: Ich § 21 noch soll, daß zu stehen habe vergessen zu sagen, daß bei die Correctur vorgenommen werden nach dem Worte „enthalten" ein Strichpunkt habe. Landeshauptmann: Der Paragraph 21 lautet nämlich: „Der Auftrag an den Commissär hat den Gegenstand seiner Amtshandlung zu enthalten — Strichpunkt — derselbe ist dem Gemeindevorsteher vorzuweisen." Das ist entschieden eine Undeutlichkeit. Es wäre am einfachsten, wenn gesagt würde: „Der Auftrag an den Commissär hat den Gegenstand feiner Amtshandlung zu enthalten und ist derselbe dem Gemeindevorsteher vorzuweisen." Fink: Ich beantrage die dritte Lesung des Gesetzes mit dieser Correctur. Landeshauptmann: Der § 21 würde mit der Correctur also so zu lauten haben: „Der Auftrag an den Commissär hat den Gegenstand seiner Amtshandlung zu enthalten und ist derselbe dem Gemeindevorsteher vorzuweisen." Ich ersuche diejenigen Herren, welche diesem Gesetzentwürfe, wie er aus den Beschlüssen der zweiten Lesung hervorgegangen ist, mit der im § 21 vorgenommenen Correctur auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben wollen, sich von den Sitzen zu erheben. Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen und damit die heutige Tagesordnung erschöpft. Ich habe den Herren zunächst mitzutheilen daß der erweiterte volkswirtschaftliche Ausschuß unmittelbar nach der Haussitzung zu einer Sitzung zusammentreten wird. An diese Sitzung schließt sich eine weitere des engeren volkswirtschaftlichen Ausschusses an. Ferner mache ich die Mittheilung, daß am Montag keine Haussitzung stattfindet, dafür wird aber am Montag um 10 Uhr eine Sitzung des Wehrausschusses hier abgehalten werden. Bezüglich der nächsten Sitzung habe ich den Herren mitzutheilen, daß ich dieselbe morgen Vormittag um ¾ 10 Uhr, also unmittelbar nach der Ankunft des Zuges abhalten werde. Auf der Tagesordnung dieser Sitzung steht der Bericht des Finanz-Ausschusses über den Rechenschaftsbericht des Landes-Ausschusses. Ferner werde ich mir noch Vorbehalten, je nachdem die heutige Besprechung im Landesausschusse ausfallen wird, noch einen zweiten Gegenstand auf die Tagesordnung zu setzen, den ich dann als ersten nehmen werde, nämlich die Landesausschuß-Vorlage betreffend die Reform der Landtags-Wahlordnung. Ich möchte im Anschlusse hieran die Herren Mitglieder und Ersatzmänner des Landesausschusses einladen, zu einer kurzen Sitzung um %3 Uhr bei mir zusammenzukommen. Die heutige Sitzung ist geschlossen. (Schluß der Sitzung um 11 Uhr.) Druck von J. N. Teutsch, Bregenz. Mrarlöerger Landtag. 10. Sitzung am 31. Januar 1895, unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. ---------- •8-B-+---------- . (Gfgrnwiiiiig 18 Äbgeoldmte. Äbwelrnd: die Hern» Dr Keck uni Johanne» Thuruher. Rogiorungsvortretev: Herr Hofrath Graf Kt. Julien-Walksee. Beginn der Sitzung 10 Uhr 10 Min. Vormittag. Landeshauptmann: Die Sitzung ist eröffnet und ersuche ich um Verlesung des Protokolles der letzten Sitzung. (Sekretär verliest dasselbe.) Landeshauptmann: Hat Einer der Herren gegen die Fassung des Protokolles eine Ein­ wendung zu erheben? — Es ist nicht der Fall, somit ist dasselbe genehmiget. Der Herr Landeshauptmann-Stellvertreter hat sich für die heutige Sitzung entschuldiget, da am heutigen Tage die constituirende Ver­ sammlung des Landes-Sanitätsrathes in Inns­ bruck stattfindet, welcher er beiwohnen muß. Ferner ist Herr Johann Thurnher entschuldiget, nach­ dem er seit gestern unwohl geworden ist. Wir gehen nun zur Tagesordnung über. Auf derselben steht als erster Gegenstand der Bericht desFinanzausschussesüber den in der Landesausschußsitzung vom 20. August 18 9 4 gefaßten Be­ schluß betreffend vertagter Aus­ zahlung des vom Landtage bewil­ ligten Unter st ützungsbeitragesper 100 fl. an den Verband der hand­ werksmäßigen Gewerbe. Ich ersuche den Herrn Abgeordneten Pfarrer Rudigier zu referieren. Rudigier: Der Verband der handwerks­ mäßigen Gewerbe in Vorarlberg hat sich Ende des Jahres 1893 an den h. Landtag um Sub- 120 X. Sitzung des Vorarlberger Landtages. vention gewendet. Schon von allem Anfänge an, .ja schon bevor dieser Verband in's Leben trat, brachte man demselben allgemein die größtmög­ liche Sympathie entgegen. Es ist nur allzu be­ kannt, in welch' drückender und mißlicher Lage das Handwerk, sowie auch die anderen Stände durch die Atomisierung der Gesellschaft gekommen ist und darum suchte man nicht bloß in den unmittelbar inleressierten Kreisen, sondern allgemein in der Be­ völkerung gerade diesem so wichtigen Stande zu Hilfe zu kommen. In Anbetracht dessen hat der Landtag in einer der vorjährigen Sitzungen dem Verbände eine Subvention von 100 st. bewilliget. Diese Subvention ist aber nicht zur Auszahlung gelangt, denn es stellten sich im Laufe des ver­ gangenen Jahres inmitten des Verbandes gewisse bedenkliche Wirren ein; es wußten sich Elemente in diesen Verband und auch in den Ausschuß dieses Verbandes einzudrängen oder einzuschleichen, welche auf die Zerstörung der Principien, auf die Zerstörung der Ziele und Zwecke des Verbandes hinarbeiteten. Es waren dies, wie man kurz sagt, socialdemokratisch angehauchte Elemente. In Folge dessen war der Verband auch nicht in der Lage, die hohen und edlen Ziele, zur Erreichung welcher er sich gebildet hatte, zu erreichen. Der h. Landes­ Ausschuß war deshalb nicht in der Lage, die vom Landtage votierte Summe zur Auszahlung kommen zu lassen. Wir theilen die Bedenken, welche da­ mals den Landes-Ausschuß leiteten. Es hat sich dann aber, besonders in der letzten Zeit, die Sach­ lage geklärt. Jene Elemente, welche zum Schaden des Verbandes eine größere Rolle spielten, sind entweder mehr oder weniger in den Hintergrund getreten oder vom Verbände selbst ausgestoßen worden. Der Ausschuß des Verbandes hat dann ein Programm verfaßt auf christlicher Grundlage, welches auch verspricht, die Interessen des Hand­ werkerstandes mit Erfolg verfechten zu können, und auf Grund dieser klaren und unzweideutigen Enuntiation hin stellt nun der Finanzausschuß folgende zwei Anträge. (Liest die Anträge aus Beil. XXVI). Ich bemerke zum zweiten Anträge nur, daß damals, als der Bericht versaßt und die Anträge stilisiert wurden, diese Gesundung innerhalb des Verbandes noch nicht bekannt war, d. h. es war noch nicht bekannt, daß sich der Verband durch V. Session der 7. Periode 1895. ein bestimmtes Programm auf einmal auf einen gewerbefreundlichen, christlichen Standpunkt gestellt hat und darum würde ich als Berichterstatter jetzt selbst die Einschaltung „nach Rückkehr ruhiger Verhältnisse und bei dessen energischem Eintreten behufs Erhaltung und Hebung des heimischen Kleingewerbes" wegzulassen beantragen. Landeshauptmann: Ich eröffne nun über Be­ richt und Anträge die Debatte. Dr. Waibel: Ich werde der Bestimmung, daß dem Verbände der Genossenschaften handwerks­ mäßiger Gewerbe die beantragte Subvention aus der Landeskasse gegeben wird, meine Zustimmung geben, weil ich die Zwecke, welche der Verband nach dem vorliegenden Statute aus dem Jahre • 1892 verfolgt, vollkommen billige und unter­ stützungswürdig finde. Der Verband hat sich nach dem vorliegenden Statute zum Zwecke der Hebung und Förderung der Interessen der handwerksmäßigen Gewerbe gebildet. Der Zweck ist vollkommen zu billigen ohne Rücksicht auf die confessionellen Be­ kenntnisse der Mitglieder desselben, es ist dies eine rein gewerbliche Angelegenheit. Ich habe das Wort mir erbeten, um ausdrücklich zu sagen, daß ich der Motivierung, wie sie im Berichte enthalten ist, nicht beipflichten kann, weil ich es nicht für zweck­ mäßig halte, wenn Dinge in eine solche Ange­ legenheit hereingebracht werden, die nicht daher gehören. Man muß aus der Motivierung, die uns vorliegt — ich lasse mich durch die Worte: „auf christlicher Unterlage" u.s. w. nicht täuschen — nach den Vorgängen, welche sich früher in diesem Hause abgespielt haben, doch annehmen, daß es sich hier nur darum handelt, parteimäßig in sol­ chen Dingen vorzugehen, nur jene Persönlichkeiten und Genossenschaften zu unterstützen und zu be­ rücksichtigen, welche ganz genau nach dem Partei­ programme des Herrn Referenten rc. vorgehen. Dieser Vorgang ist nicht zu billigen, es ist nicht recht, wenn man in diesen Kreis eine solche Mo­ tivierung hineinbringt. Wir haben schon gesehen, daß diese Tendenz nur geeignet ist, die eigent­ lichen Ziele und Zwecke zu verbergen, zu verhüllen. Wenn die Herren Petenten ohne Rücksicht auf Parteiverhältnisse nur rein den Zweck, den sie im Auge haben, verfolgen, dann werden sie auch etwas erreichen und der Unterstützung von allen Seiten X. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 7. Periode 1895. 121 sicher sein und dieselbe auch verdienen. Das wollte ich bemerken, um meinen Standpunkt in dieser Sache zu kennzeichnen. Ich bitte aber meine Worte nicht zu verdrehen, sondern sie so aufzufassen, wie sie sind, vollkommen objektiv. vative Partei" angemaßt ohne zu wissen, oder wissen zu wollen, daß conservativ in der politischen Sprache ganz etwas anderes bedeutet, als die Herren^ welche die Majorität hier bilden, sind. Dies zur Aufklärung meiner Auffassung. Landeshauptmann: Wer wünscht noch weiter das Wort? Fink: Wenn den Herrn Vorredner das Wort „christlich" hier geniert, dann glaube ich, daß esnicht ganz consequent ist, wenn er für die Ge­ währung einer Subvention eintritt. Denn, wie schon der Herr Berichterstatter hervorgehoben hat, ist die neueste Enuntiation des Verbandes, daß er sich auf christliche Weltanschauung stellt. Bezüglich dessen, ob wir eine clericale, oder eine conservarive Partei sind, überlasse ich die nähere Erklärung dem Herrn Berichterstatter. Berchtold: Mir fällt nur auf, daß mein ge­ ehrter Herr Vorredner „christlich" identisch nimmt mit „Parteisache". (Dr. Waibel: So ist es.) Das kommt mir sonderbar vor. Ich glaube „Christenthum" und „christlich" ist nicht identisch mit Parteisache und ich verwahre mich von meinem Standpunkte aus vor einer Verwechslung von „Parteisache" mit „Christenthum". (Bravorufe!) Landeshauptmann: Wort? Wer wünscht noch das Dr. Waibel: Ich habe gerade am Schlüsse meiner früheren Bemerkung ersucht, mich nicht mißverstehen zu wollen und dieser Fall ist wieder eingetreten. Es ist mir mit keiner Silbe, mit keinem Gedanken eingefallen, gegen das Christen­ thum etwas zu sagen, ich sagte nur, daß es nicht recht ist, parteimäßige Anschauungen walten zu lassen für die Vorgänge in der Landesvertretung und der Executive derselben. Nach den Erfahrungen, die wir gemacht haben und die man allenthalben machen wird, jetzt, wo das Christenthum auf der Tagesordnung steht, müssen wir annehmen, daß damit nur die Parole einer Partei gemeint ist, welche sich mit einem schönen, angemaßten Titel verhüllt und sich ein besseres air geben will. Weil die Terminologie nun schon einmal eine Rolle spielt, so möchte ich noch von einem anderen Ter­ minus sprechen, der auch ganz unpassend ist. In der politischen Sprache muß die Partei, welche im Landtage die Mehrheit bildet, clerikal genannt werden, das ist unbestreitbar nach der Praxis der politischen Sprache. Aber die Partei hat es nicht für zweckmäßig gefunden, sich diesen Titel beizu­ legen, sondern hat sich den schönen Titel „confer* Martin Thnruher: Ich beantrage Schluß der Debatte. Landeshauptmann: Es ist der Antrag auf Schluß der Debatte gestellt worden. Ich bringe diesen Antrag zur Abstimmung und ersuche jene Herren, welche demselben beistimmen, sich von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Nachdem Niemand mehr zum Sprechen vor­ gemerkt ist, so ertheile ich das Wort dem Herrn Berichterstatter. Rudigier: Ich kann mich ganz kurz fassen und werde mich grundsätzlich kurz fassen. Es hat mich wirklich befremdet, als ich aus dem Munde des sehr geehrten Herrn Vorredners Dr. Waibel hörte, daß nach seiner Auffassung „Christenthum" mit „Partei" ganz identisch sei. Dagegen müssen wir absolut protestieren u. zw. aus den Gründen, welche der Herr Dekan Berchtold vorgebracht hat. Christen­ thum ist keine Partei, ja, es ist eine Partei und ist keine Partei. Es ist eine Partei, iysoferne sich eben manche Elemente ganz außerhalb des Rahmens des Christenthumes stellen und insoweit manche Herren — ich spreche da nicht von Herren, die hier sind, ich will davon ganz absehen — sich um die Postulate des Christenthumes absolut nicht kümmern ; da ist Christenthum und Partei identisch. Ich constatiere da, daß vor ein paar Jahren ein großer Congreß von Gewerbegenossenschaften in der Schweiz abgehalten wurde, bei welchem doch 1'22 X. Sitzung des Vorarlberger Landtages. gewiß eine sehr große Zahl sogenannter Liberaler Handwerktreibender anwesend waren und damals hat man sich mit sehr großer Majorität, wenn nicht sogar einstimmig, für christliche Ziele und Bestrebungen ausgesprochen. Auch in unserem Verbände haben während der Zeit seines Bestandes Die Handwerker ohne Unterschied, ob conservativ oder liberal, nebeneinander in ungetrübten Har­ monie gearbeitet und erst von dem Zeitpunkte an, wo Umsturzelemente sich in dem Verbände geltend machten, gieng die Harmonie in Brüche. Daraus sehen wir, daß solche liberale Elemente, welche auf positiv christlichem Standpunkte stehen, sich ganz gut auf dem Boden des Handwerkes mit den Conservativen vereinigen können. Es klingt mir immer ungemein verdächtig, daß von Seite der Liberalen das Wort „Christenthum" mit einem eigenthümlichen Gruseln ausgenommen wird. Sie erblicken darin etwas, was wir nicht hineinlegen wollen, wir verlangen einfach, daß die Gesellschaft wieder verchristlichet werde und das müssen wir verlangen. Man hat auch gesagt, die Majorität in diesem h. Hause sei nicht so fast conservativ als clerical. Clerical heißt eine Partei, welche unter dem Drucke des Clerus leidet. Das ist die etymolo­ gische Ableitung. Ich glaube, das h. Haus wird sich nicht zu beklagen haben, daß es unter dem Drucke des Clerus leidet. (Dr. Waibel: Das ist doch zum lachen!) Weiter habe ich nichts mehr vorzubtingen und empfehle die vom Ausschüsse gestellten An­ träge zur Annahme. Landeshauptmann: Ich schreite nun zur Ab­ stimmung. Kann ich vielleicht über beide An­ träge unter Einem abstimmen lassen, oder wird getrennte Abstimmung gewünscht? Dr. Waibel: stimmung. Ich bitte um getrennte Ab­ Landeshauptmann: Bevor ich die Abstimmung vornehme, möchte ich noch fragen, ob die An­ regung des Herrn Berichterstatters, daß die Ein­ schaltung „nach Rückkehr ruhiger Verhältnisse und bei dessen energischem Eintreten behufs Erhaltung und Hebung des heimischen Kleingewerbes" weg­ gelassen werde, als Antrag aufzufassen ist? V. Session der 7. Periode 1895. Rudigier: zu streichen. Ich beantrage diese Einschaltung Landeshauptmann : Dann werde ich den zweiten Antrag mit dieser Aenderung nochmals verlesen. (Liest den Antrag 2 aus Beilage XXVI. mit Weglassung des Passus: „nach Rückkehr bis incl. des heimischen Kleingewerbes.") Ich ersuche nun jene Herren, welche dem ersten Anträge die Zustimmung geben sich von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Nun bitte ich jene Herren, welche dem zweiten Anträge, wie ich ihn soeben verlesen habe, , die Zustimmung geben wollen, sich von den Sitzen zu erheben. Einstimmig angenommen. Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht des Finanz-Ausschusses über mehrere an denselben zur Vor berathung und Antrag st eil ung überwiesenen Subventionsgesuche. Ich ersuche den Herrn Abg. Fritz die Anträge za verlesen. Fritz: In Anbetracht der im Berichte ange­ führten Gründe findet sich der Finanzausschuß veranlaßt, folgende Anträge zu stellen: (Liest die Anträge aus Beilage XXV.) Landeshauptmann: Indem ich über den Bericht und die vorliegenden Anträge die Debatte eröffne, ertheile ich zunächst das Wort dem Herrn Abg. Martin Thurnher, welcher schon vorher darum gebeten hat. Martin Thurnher: Ich möchte nur in meinem und im Namen mehrerer anderer Herren Ab­ geordneten erklären, daß wir den vom Finanz­ ausschüsse gestellten Anträgen in allen fünf Punkten zustimmen. Was aber die Begründung des fünften Punktes anbelangt, fo sind wir mit, der­ selben nicht einverstanden und erwarten, daß der Landes-Ausschuß bei Ausführung des bezüglichen Landtagsbeschlusses entweder die Begründung, wie sie hier ist, ausläßt, oder die Begründung vom vorigen Jahre anführt, in welchem dieses Gesuch auch einen abweislichen Bescheid erfahren hat. Die Begründung der früheren Jahre hat dahin X. Sitzung des Vorarlberger LandtaaeS. V. Session der 7- Periode 1895; gelautet, daß Vorarlberger sich an diesem Vereine nur ganz vereinzelt betheiligt haben, und daß keine Unterstützungen an vorarlbergische Theilnehmer erfolgt sind. Daß nicht alle derartigen Gesuche von uns hier berücksichtigt werden können, ist wohl selbstverständlich, da wir uns darauf beschränken müssen, nur solche Gesuche in gewäh­ render Weise zu erledigen, wo hauptsächlich vor­ arlbergische oder ganz allgemeine, öffentliche In­ teressen im Spiele sind. In anderen Landtagen wird die Abweisung von Gesuchen in viel ein­ facherer Weise vorgenommen, und zwar deshalb, weil eine Unzahl von Gegenständen nicht mehr zur Erledigung kommen. Darunter befinden sich in der Regel alle diejenigen, welche man abweislich bescheiden will. In diesem Sinne bitte ich das Votum von mir und von verschiedenen an­ deren Herren aufzunehmen. Dr. Schmid: stimmung. Ich bitte um getrennte Ab­ Landeshauptmann: Das wird geschehen. Wünscht weiter noch Jemand das Wort? — Da sich Niemand mehr meldet, ist die De­ batte geschlossen. Hat der Herr Berichterstatter noch etwas beizufügen? Fritz: Nein. Landeshauptmann: Dann schreite ich zur Abstimmung und zwar über jeden einzelnen Punkt separat. Die ersten beiden Punkte kann ich vielleicht unter Einem zur Abstimmung bringen. — Da kein Einspruch dagegen erfolgt, so ersuche ich jene Herren, welche den Anträgen a und b die Zu­ stimmung geben, sich von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Nun kommt der Antrag c zur Abstimmung. Jene Herren, welche diesem Anträge beistimmen, wollen sich von den Sitzen erheben. Angenommen. Antrag ä. Jene Herren, welche diesem An­ träge beistimmen, wollen sich gefälligst von den Sitzen erheben. Angenommen. Nun kommt der letzte Antrag e, yämlich „das Gesuch des medicinischen Unterstützungswereines an der k. k. Universität in Wien wird abweislich beschieden", zur Abstimmung. Ich ersuche jene Herren, welche diesem Anträge bei­ stimmen, sich von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Somit ist dieser Gegenstand erledigt. Der dritte Gegenstand unserer heutigen Tages­ ordnung ist der Bericht des volkswirt­ schaftlichen Ausschusses über das Gesuch der Gemeinde St. Anton um einen L a n d e s b e it r a g zu den beim Ausbruche des Vensertobels ausge­ laufenen Kosten. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Abge­ ordneten Welte, darüber zu referieren. Welte: Nachdem der Bericht über diesen Gegenstand schon mehrere Tage in den Händen der Herren Abgeordneten ist, stelle ich mit Bezug­ nahme auf die im Berichte angeführten Gründe namens des Ausschusses folgende Anträge: (Liest die Anträge aus Beilage XXIX.) Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Anträge die Debatte. — Da sich in derselben Niemand zum Worte meldet, so schreite ich zur Abstimmung und werde, wenn keine Ein­ wendung erfolgt, beide Anträge unter Einem vor­ nehmen. Ich ersuche diejenigen Herren, welche den Anträgen 1 und 2 des Ausschusses zustimmen, sich von den Sitzen zu erheben. Einstimmig angenommen. Wir kommen nun zum letzten Gegenstände unserer heutigen Tagesordnung, das ist die neuerliche Berichterstattung des volkswirtschaftlichen Ausschusses in Ange le genheil der an denselben zurückgewiesenen Paragraphen des Zuchtstiergesetzes. Die bezüglichen Anträge sind den Herren gestern noch vertheilt worden und ich ersuche nun den Herrn Berichterstatter Abgeordneter Fink, über dieselben zu referieren, beziehungsweise sie der Reihe nach vorzunehmen. Fink: Der volkswirtschaftliche Ausschuß stellt solgende Anträge. Die Fassung der §§. 5, 6, 14, 15 und 23 des Znchtstier-Gesetzentwurfes soll nun lauten wie folgt. X. Sitzung des Vorarlberger Landtages. 124 Ich weiß nicht, soll ich die Paragraphen ververlesen oder genügt es, wenn ich sie bloß anrufe ? Martin Thurnher: Anrufen.) Landeshauptmann: Die Verlesung wird also nicht gewünscht. Ich werde zunächst die Special­ debatte eröffnen, der Herr Berichterstatter wird jeden Paragraphen anrufen, ich werde jedes Mal eine Pause machen, und wenn keine Einwendung erfolgt, erklären, daß der Paragraph ange­ nommen ist. Fink: § 5. Landeshauptmann: Angenommen. Fink: § 6. Dr. Waibel: Ich muß mir wegen der Durch­ führung dieses Paragraphen zwei Bemerkungen erlauben. Es ist dem Herrn Referenten bei der letzten Sitzung durch den versammelten Ausschuß das Recht ejngeräumt worden, das Wort „Rayon" auszulassen und durch „Bezirk" zu ersetzen, wenn er es für gut findet. Es hat ihm aber beliebt das Wort „Rayon" aufrecht zu halten. Ich muß Folgendes sagen. Voraussichtlich wird doch das Gesetz die allerhöchste Sanction erlangen und sonach wahrscheinlich für die nächste Sprung­ periode, für das Jahr 1896, zur Anwendung kommen. Wir in der Gemeinde Dornbirn — wenn ich im Herbste noch lebe, werde ich das durchzuführen haben — werden nach der bis­ herigen Praxis in unseren Verlautbarungen und Schriftstücken das Wort „Bezirk" gebrauchen, wie bisher, weil die Bevölkerung auf dieses Wort sich eingelebt hat und auch ich es für zweck­ mäßiger halte. Nun möchte ich doch fragen: wird das als Uebertretung des Gesetzes behandelt werden, wird es Anlaß zu Recursen, zu Strafen geben? (Heiterkeit.) Ich frage nicht umsonst, man macht Er­ fahrungen, die zur Vorsicht mahnen. Auf diese Frage also erlaube ich mir um eine Antwort zu bitten. . Zweitens kommt in der letzten Zeile des ersten Absatzes im 8 6 das Wort „faselbare" Kühe und Kalbinnen vor. Dieses Wort steht auch im alten Gesetze, und ist aus demselben V. Session der 7. Periode 1895. herüber genommen worden und ganz mit Rechts Doch muß ich aufmerksam machen auf Folgendes. Es ereignet sich bei größeren Viehständen der Fall, daß Viehstücke nicht faselig werden, und bei der Aufnahme iu den Bezirk sind sie doch natürlicher­ Weise als faselbar und zahlungspflichtig aufgenom­ men worden bei der Bestellung des Bezirkes. Es wäre nun doch gut, eine authentische Interpretation für das Wort „faselbar" zu haben, damit man sie den Gemeinden genau angibt und die Ge­ meindevorstehungen und Commissionen in Streit­ fällen sich darauf berufen können. Im bürger­ lichen Gesetzbuchs und in allen anderen Gesetz­ büchern sind solche Ausdrücke regelmäßig vorsichts­ halber definiert. Das Wort „faselbar" spielt in. der Praxis doch gewiß eine Rolle, ich will nicht sagen in außerordentlich vielen Fällen, so doch, in manchen, mit denen man fertig werden muß.. Ueber diese beiden Fragen also bitte ich mich zu belehren. Landeshauptmann: Wer wünscht weiter das Wort? — Da sich Niemand meldet, ist die De­ batte geschlossen. Herr Berichterstatter! Fink: Es muß uns Allen auffallen, wie sehr sich der Herr Dr. Waibel gegen das Wort „Rayon" sträubt, heute schon gleichzeitig von Gesetzesüber­ tretungen dieses Wortes wegen redet und von mir als Berichterstatter eine authentische Er­ klärung haben will, ob es eine Gesetzesüber­ tretung sein werde, wenn er bei der Durchführung ein anderes Wort an die Stelle des Wortes„Rayon" setzt. Bezüglich dieser speciellen Frage habe ich zu sagen, daß es Sache der Durchführungs­ organe sein wird zu bestimmen, ob das eine Ge­ setzesübertretung bildet oder nicht. Bezüglich des Wortes „Rayon" aber möchte ich doch noch etwas bemerken. Ich glaube, wir in Vorarlberg seien doch nicht die Einzigen, die dieses französische Wort in ein deutsches Gesetz aufnehmen. Ich möchte dem Herrn Dr. Waibel dafür einen ge­ wiß unbedenklichen Zeugen vorführen (er hebt ein Reichsgesetzblatt mit dem Titel gegen Dr. Waibel. gewendet in die Höhe), nämlich ein österreichisches Reichsgesetz nicht sehr alten Datums, sondern vom 1. Jänner 1895, welches gerade auch von Bauernfragen handelt — der Grundsteuerregu­ lierung, also nicht für Doctoren, sondern für