18950114_lts002

Dateigröße 951.29 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 03.07.2021, 10:58
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp07,lts1895,lt1895,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen Landtag-Sitzungsprotokoll_lts
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 2. Sitzung am 14. Januar 1895, unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 18 Abgeordnete. Abwesend die Herren: Reisch und Dr Schmid. Regierungsvertreter: Herr Hofrath Graf St. Julien-Wallsee. Beginn der Sitzung 3 Uhr 10 Min. NachmittagLandeshauptmann: Die Sitzung ist eröffnet. Ich ersuche um Verlesung des Protokolles der vormittägigen Sitzung. (Secretär verliest dasselbe.) Landeshauptmann: Hat einer der Herren gegen die Fassung des Protokolles eine Einwendung zu erheben? — Es ist nicht der Fall, somit betrachte ich dasselbe als genehmigt. Es ist mir eine Zuschrift Sr. Excellenz des Herrn Statthalters zugekommen in Angelegenheit der Wahl der Mitglieder für die Grundsteuer-Landes-Commission. Ich bitte dieselbe zu verlesen. (Secretär verliest dieselbe.) Landeshauptmann: Ich werde diesen Gegensttmd auf die Tagesordnung einer der nächsten Sitzungen stellen. Ferner ist eingelangt eine Petition des Asylvereines der Wiener Universität um einen Landesbeitrag — überreicht durch den Herrn Abgeordneten Martin Thurnher. Die Herren werden auf die Verlesung dieses Gegenstandes verzichten. Weilers ist eingelangt eine Zuschrift des k. k. Bezirksgerichtes Bezau in Angelegenheit des Herrn Abgeordneten Fritz. (Secretär verliest dieselbe.) 10 II Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session, 7. Periode 1895 Landeshauptmann: Ich werde auch diesen Gegenstand auf die Tagesordnung einer der nächsten Sitzungen stellen. Weiter ist eingelaufen eine Petition der Lehrer Ellensohn und Genossen um Abänderung des Gesetzes vom 17. Jänner 1870 betreffend die Rechtsverhältnisse des Lehrerstandes an den öffentlichen Volksschulen des Landes Vorarlberg—überreicht durch mich. Martin Thurnher: Das Schriftstück ist ziemlich umfangreich und ich glaube deshalb, man könnte von der Verlesung desselben Umgang nehmen, dagegen möchte ich bitten, damit dieses Schriftstück allen Herren Landtagsabgeordneten zur Kenntnis kommt, dasselbe dem stenografischen Protokolle einzuverleiben. Landeshauptmann: Wird gegen diesen Antrag eine Einwendung erhoben? — Es ist nicht der Fall, somit werde ich die Drucklegung veranlassen. An den hohen Landtag von Vorarlberg in Bregenz. Bitte der Lehrer Josef Ellensohn und Genossen um Abänderung des Gesetzes vom 10. Jänner 1870, betreffend die Rechtsverhältnisse des Lehrerstandes an den öffentlichen Volksschulen des Landes Vorarlberg. Hoher Landtag! Im Jahre 1870 hat der hohe Landtag von Vorarlberg die Gehalte der Lehrer an Volks- und Bürgerschulen des Landes auf Grund des ReichsVolksschulgesetzes vom 14. Mai 1869 festgestellt. Damals wurden die Gehalte der Lehrer in Vorarlberg so niedrig bemessen, wie in keinem anderen Kronlande Österreichs. Es geschah dies wohl nicht deshalb, weil die Lebensverhältnisse in Vorarlberg die günstigsten wären, daher der Lehrer zu seiner eigenen und seiner Familie Ernährung nur des geringsten Gehaltes bedürfte, sondern es geschah dies wohl mehr aus dem Grunde um die Schullasten nicht auf einmal allzu drückend zu gestalten. Und wohl auch aus demselben Grunde wurden den Lehrern Vorarlbergs nur Decennal-Zulagen zugesprochen, während in allen anderen Landesschulgesetzen Quinquennal-Zulagen normiert wurden. Zweifellos hatten die damaligen Mitglieder der hohen Landesvertretung die Überzeugung, dass mit der Hebung des Volksschulwesens überhaupt auch die Verbesserung der materiellen Lage des Lehrerstandes sich ergeben werde, was auch aus dem § 21 des Landesgesetzes vom 17. Jänner 1870 deutlich erhellt. Die Lehrer Vorarlbergs dursten daher mit Recht hoffen, dass nach Ablauf der diesfalls bestimmten zehn Jahre eine Revision der Dotationsbestimmungen zu ihren Gunsten erfolgen werde. Nun aber ist fast ein Vierteljahrhundert verstrichen, die Hoffnungen sind unerfüllt geblieben und die Lehrer in Vorarlberg sind heute noch wie damals die am geringsten bezahlten des Reiches. Ja, dieser Unterschied tritt heute umsomehr hervor, als die Landtage der übrigen Kronländer die Gehalte der Lehrer den geänderten Verhältnissen der Zeit und den Bestimmungen des Gesetzes entsprechend weiter erhöhten. Nun müssen aber die Lehrer unseres Landes denselben Anforderungen Genüge leisten und an der Lösung derselben schwierigen Aufgabe mitarbeiten, wie die Lehrer in andern Kronländern. Thatsächlich dürfte auch den Lehrern in Vorarlberg das Zeugnis nicht versagt werden, dass sie trotz der bedrängten Lage jederzeit treu und redlich ihre Pflicht zur Zufriedenheit der Vorgesetzten und des Volkes erfüllt und gewissenhaft und mit Erfolg an der religiös-sittlichen Bildung und Erziehung der Jugend gearbeitet und in freien Stunden regen Antheil an gemeinnützigen Veranstaltungen genommen haben. Und dennoch bezieht die Mehrzahl unserer Lehrer kaum die Hälfte von dem, was den Lehrern in anderen Kronländern seit Jahren gegeben wird. Es ist dies umsomehr zu beklagen, als die Lebensverhältnisse in unserem Lande ungünstiger sind als in andern Kronländern und den Lehrern hierzulande auch keine NaturalWohnung oder ein entsprechendes Quartiergeld zuerkannt ist, sie somit gezwungen sind, noch einen großen Theil des ohnehin zu niedrig bemessenen Gehaltes für die Wohnungsmiethe abzugeben. Bedenkt man nun, dass mit dem Anwachsen einer Familie sich auch die Bedürfnisse naturgemäß steigern, dass dem Lehrer kein Avancement in I. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session, 7. Periode 1895. 11 Aussicht steht und die 10%tgen DienstaltersZulagen nach je zehn Jahren wohl nicht als eine Gehaltserhöhung angesehen werden können, indem sie in Wahrheit kaum hinreichend sind, die mittlerweile gesteigerten Preise der alltäglichen Lebensbedürfnisse auszugleichen, somit der Lehrer für immer so ziemlich aus seinen allzu bescheidenen anfänglichen Gehalt angewiesen ist und bleibt, so ist die bedauerliche Thatsache erklärlich, dass heute gar viele Lehrer in Vorarlberg mit ihren Familien sich in einer Nothlage befinden, die um so bitterer empfunden wird, als dieselbe unverschuldet ist. Denn selbst bei größter Sparsamkeit und ohne besondere Zwischenfälle ist es einer Lehrerfamilie nicht mehr möglich, mit den jetzigen Gehaltsbezügen die Bedürfnisse des einfachen Haushaltes zu bestreiten, geschweige denn für die so nothwendige Ausbildung der Kinder entsprechend zu sorgen. Dieser Zustand kann aber auf die Dauer nicht ohne schlimme Rückwirkung auf die Schularbeit bleiben, es muss jene freudige Stimmung, welche die nothwendige Voraussetzung einer gedeihlichen Wirksamkeit im Kreise der allzeit fröhlichen Jugend ist, niedergedrückt werden, und ein Gefühl tiefer Entmuthigung sich des Lehrers bemächtigen. Durch eine unzureichende Besoldung geräth der Lehrer überdies in eine Abhängigkeit von seinen Mitbürgern, die seinem Ansehen schadet und den Erfolg seiner Arbeit und Mühe beeinträchtiget. Ein tüchtiger, arbeits- und berufsfreudiger Lehrerstand ist ein Segen für das Volk, ein solcher allein ist im Stande seiner großen Aufgabe voll und ganz gerecht zu werden. Es hat zwar der hohe Landesschulrath im Einvernehmen mit dem hohen Landes - Ausschüsse im vergangenen Herbste eine große Anzahl Gemeinden in eine höhere Gehaltsklasse versetzt und dadurch vielen Lehrern ihre Bezüge erhöht. Doch kann nicht verschwiegen werden, dass diese bescheidene Aufbesserung nur einem Theile der Lehrer zu gute kam, dass aber die ungünstige materielle Lage sämmtlicher Lehrer des Landes im Interesse des Standes und im Interesse des heimischen Schulwesens dringend einer Regelung und durchgreifenden Verbesserung bedarf und dass eine zeitgemäße Änderung der bezüglichen Gesetzesbestimmungen unbedingt nothwendig ist. Aber nicht blos die geringe Besoldung allein erfüllt die meisten Lehrer mit bitterer Sorge, auch der Umstand, dass die Gehaltsquoten oft nur unregelmäßig bezogen werden können, macht sich in sehr unangenehmer Weise fühlbar und rechtfertiget den Wunsch, es möge wie in anderen Kronländern auch bei uns das Land die Bezahlung der Lehrer übernehmen. Es empfiehlt sich dies noch ganz besonders aus dem Grunde, weil auf diesem Wege kleine Gemeinden mit mehreren Schulen am ehesten zu geregelten Schulverhältnissen im Sinne des Gesetzes gelangen können. Den gegenwärtigen traurigen Gehaltsverhältnissen entsprechend sind auch die Ruhegehalte ganz unzureichend. Wenn nun auch durch Erhöhung des Gehaltes die Pensionsverhältnisse günstiger werden, so erscheinen doch die Bestimmungen, wornach sich die Pension nur quinqueonienweise erhöht und der Lehrer nach zurückgelegtem vierzigsten Dienstjahre noch nicht das Recht hat in den Ruhestand zu treten, hart und ungerecht und deshalb wohl einer Änderung bedürftig. In Berücksichtigung dieser mißlichen Verhältnisse, unter denen die Lehrer Vorarlbergs zu leiden haben, wenden sich die ergebenst Gefertigten im Namen und im Auftrage sämmtlicher Lehrer unseres Heimatlandes vertrauensvoll an den hohen Landtag mit der dringendsten Bitte, es möge das Landesgesetz vom 17' Jänner 1870, betreffend die Regelung der Rechtsverhältnisse des Lehrerstandes an den öffentlichen Volksschulen des Landes abgeändert und hierbei nachstehende Wünsche der Lehrer einer geneigten Würdigung und wohlwollenden Berathung und Beschlussfassung unterzogen werden: I.a. Im Sinne des § 21 des Gesetzes vom 17. Jänner 1870, Absch. IL, werden die Lehrer in drei Classen eingetheilt und der JahresGehalt für definitive Lehrer in Gemeinden der ersten Classe mit 700 fl., in Gemeinden der zweiten Classe mit 600 fl., in Gemeinden der dritten Classe mit 500 fl. festgesetzt. Der Gehalt eines Bürgerschullehrers beträgt 800 fl. Definitive Unterlehrer und definitive Lehrerinnen erhalten 8O%, provisorische Unterlehrer und definitive UnterLehererinnen 7O% und provisorische Unter-Lehrerinnen 60% von obigem Gehalte. 12 II. Sitzung des Vorarlberger Landtags. V. Session, 7. Periode 1895. b. Vom Tage der Lehrbefähigungsprüfung an gerechnet haben die Lehrpersonen Anspruch auf 10% Quinqueonalzulagen. c. Die Funktionszulage der Oberlehrer und Leiter der Volksschulen beträgt in Gemeinden der ersten Classe 200 fl., in Gemeinden der zweiten Classe 100 fl., in Gemeinden der dritten Classe 50 fl., die der Bürgerschul-Directoren 300 fl. d. Jede definitive Lehrperson hat Anspruch auf eine entsprechende Wohnung oder eine Ouartier-Geld-Entschädigung, die in Gemeinden der ersten Classe mit 150 fl., in Gemeinden der zweiten Classe mit 100 fl. und in Gemeinden der dritten Classe mit 50 fl. zu bemessen ist. (Wünschenswert wäre es, dass dem Lehrer auf dem Lande überdies ein Stück Feld zwecks Anlage eines Versuchsgartens zur Verfügung gestellt würde.) II. Die Auszahlung der Lehrergehalte übernimmt das Land. III. Nach zurückgelegtem zehnten Dienstjahre vom Tage der Lehrbefähigungsprüfung an gerechnet erhalten die Lehrpersonen 34% des anrechenbaren Gehaltes als Pension. Diese Pension erhöht sich mit jedem weiteren Dienstjahre um 2% bis zum vollendeten vierzigsten Dienstjahre, mit. welchem Zeitpunkte jede Lehrperson das Recht hat, in den Ruhestand zu treten. Die in vorstehenden Punkten aufgestellten Wünsche entsprechen im Allgemeinen den Anschauungen, welche die Lehrerschaft in den in verschiedenen Theilen des Landes abgehaltenen freien Versammlungen zum Ausdrucke brachten. Indem nun die gehorsamst Unterzeichneten hiermit diese Wünsche dem hohen Landtage gehorsamst unterbreiten, bitten sie nochmals im Namen der Lehrerschaft des Landes, der hohe Landtag von Vorarlberg wolle im Sinne der obigen Wünsche, die Regelung und Verbesserung der Lehrergehalte ehethunlichst vornehmen. Götzis im November 1894. W. Rädler, Oberlehrer, Wolfurt. Leo Rinderer, Lehrer, Bludenz. Viktor Sperger, Lehrer, Lustenau. Anton Walter, Lehrer, Dornbirn. I. Ellensohn, Lehrer, Götzis. A. Ender, Lehrer, Feldkirch. G. Geiger, Oberlehrer, Gisingen. F. Natter, Bürgerschullehrer, Bregenz. Endlich ist eingelaufen eine Petition der Gemeinde Damüls in Angelegenheit der Vollendung des Wegbaues von dem Stück, bis zu welchem derselbe vollendet ist, an, bis zur Kirche in Damüls, überreicht durch meine Person. Wird die Verlesung gewünscht? — (Rufe: Nein!) Dann werde ich diese beiden Gegenstände ebenfalls auf die Tagesordnung einer der nächsten Sitzungen stellen. Wir kommen nun zur Tagesordnung. Auf derselben steht als erster Punkt der Bericht des Landes-Ausschusses in Angelegenheit der Feier des 50jähr. RegierungsJubiläums Sr. Majestät des Kaisers. Ich ersuche den Herrn Abgeordneten Martin Thurnher, namens des Landes-Ausschusses den Bericht vorzutragen, und zwar bitte ich in Anbetracht der feierlichen Veranlassung diesen Bericht vollinhaltlich zu verlesen. (Martin Thurnher verliest den Bericht, Beil. I.) Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. — Es meldet sich Niemand zum Worte, in Folge dessen ist dieselbe geschlossen. Wenn der Herr Berichterstatter nichts beizufügen findet, so bringe ich den Antrag zur Abstimmung. Ich ersuche die Herren, welche dem Anträge beipflichten, sich von den Sitzen zu erheben. Einstimmig angenommen. Der zweite Gegenstand der Tagesordnung ist die Wahl des Finanz-, volkswirthschaftlichen und Schulausschusses. Wir schreiten zunächst zur Wahl des Finanzausschusses und ich ersuche um bestimmte Anträge. Bösch: Ich beantrage, dass dieser Ausschuss aus 7 Mitgliedern bestehen soll. Landeshauptmann: Es wurde beantragt, dass der Finanz-Ausschuss aus 7 Mitgliedern bestehen soll. Wird eine Einwendung erhoben? — II. Sitzung des Vorarlberger Landtags. V. Session, 7. Periode 1895. 13 Es ist nicht der Fall, somit schreite ich zur Wahl des Finanz-Ausschusses und ersuche die Herren 9 Namen zu schreiben. Ich ersuche die Herren Abgeordneten Fink und Büchele das Scrutinium vorzunehmen. Büchele: Es sind 18 Stimmzettel abgegeben worden. Fink: Die meisten Stimmen haben erhalten die Herren Abgeordneten Nägele und Wolf, nämlich je 17, Greißing, Dietrich, Rudigier und Büchele je 16 und Fritz 15 Stimmen. Diese 7 Herren sind somit als Ausschussmitglieder gewählt. Die nächstmeisten Stimmen haben erhalten die Herren Schapler nämlich 10 und Rüf 9 Stimmen. Es sind somit Herr Schapler als erster und Herr Ruf als zweiter Ersatzmann gewählt. Landeshauptmann: Wir kommen nun zur Wahl des volkswirthschaftlichen Ausschusses. Ich bitte bezüglich der Zahl der Mitglieder, welche dieser Ausschuss haben soll, Vorschläge zu machen. Rudigier: Ich beantrage für diesen Ausschuss 7 Mitglieder. Landeshauptmann: Herr Pfarrer Rudigier beantragt die Wahl eines 7gliedrigen Ausschusses. Wird eine Einwendung erhoben? — Es ist nicht der Fall, somit betrachte ich den Antrag als genehmigt und ersuche 9 Namen zu schreiben. Ich ersuche die Herren Abgeordneten Wolf und Dekan Berchtold gefälligst das Scrutinium vorzunehmen. Wolf: Es sind 18 Stimmzettel abgegeben worden. Berchtold: Es erhielten die Herren Martin Thurnher, Johann Thurnher, Fink und Reisch je 17, Dr. Beck 16, Welte 15 und Bösch 14 Stimmen. Die nächstmeisten entfielen auf Herrn Dekan Berchtold mit 8 und Herrn Rüf mit 7 Stimmen. Landeshauptmann: Es sind somit die Herren Abgeordneten Fink, Reisch, Johann und Martin Thurnher, Dr. Beck, Welte und Bösch zu Mitgliedern, die Herren Dekan Berchtold und Rüf zu Ersatzmännern dieses Ausschusses gewählt. Es kommt nun die Wahl des Schulausschusses. Ich bitte auch in dieser Beziehung einen Antrag über die Zahl der Mitglieder zu stellen. Reisch: Ich beantrage den Schulausschuss aus 5 Mitgliedern durch die Wahl zusammenzusetzen. Landeshauptmann: Es sind für den Schulausschuss 5 Mitglieder beantragt. —• Wenn keine Einwendung erfolgt, nehme ich an, dass das hohe Haus zustimmt. Ich ersuche also 7 Namen zu schreiben und die Herren Abgeordneten Johann und Martin Thurnher das Scrutinium vorzunehmen. Johann Thurnher: 18 Stimmzettel wurden abgegeben. Martin Thurnher: Davon erhielten die Herren Hochwürdigster Bischof 17, Pfarrer Rudigier 17, Dr. Waibel und Schapler je 16, Fritz 14 Stimmen. Die nächstmeisten Stimmen erhielten Herr Nägele nämlich 6; dann kommen noch die Herren Welte und Dekan Berchtold mit je 5 Stimmen. Landeshauptmann: Es sind somit die Herren Hochwürdigster Bischof, Pfarrer Rudigier, Dr. Waibel, Schapler und Fritz zu Mitgliedern des Ausschusses gewählt, zu Ersatzmännern die Herren Nägele, Welte und Dekan Berchtold. Die beiden Letzteren haben gleichviel Stimmen erhallen, es muss daher durch das Loos entschieden werden, wer von ihnen 2. Ersatzmann wird. Ich ersuche den Herrn Abgeordneten Dietrich das Loos zu ziehen. Dietrich: (Das Loos ziehend): Dekan Berchtold. Landeshauptmann: Es ist Herr Dekan Berchtold als zweiter Ersatzmann gewählt. Wir kommen nun zum dritten Gegenstand der Tagesordnung, zum Rechenschaftsberichte des Landes-Ausschusses. Ich erlaube wir gleichzeitig auch den 4. Gegenstand, nämlich die Vorlage der verschiedenen landschaftlichen Rechnungen pro 1894 mit in die formelle Behandlung einzubeziehen und erwarte über die 14 II. Sitzung des Vorarlberger Landtags. V. Session, 7. Periode 1895. Behandlung derselben einen Antrag aus der Mitte des h. Hauses. Fink: Ich möchte beantragen, diese beiden Gegenstände zur Berathung und Berichterstattung dem bereits gewählten Finanzausschüsse zuzuweisen. Landeshauptmann: Es ist die Zuweisung an den Finanzausschuss beantragt. Wenn keine Einwendung erfolgt, nehme ich an, dass die Zustimmung gegeben ist und es wird die Zuweisung in diesem Sinne erfolgen. Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht des Landes-Ausschusses über die Wahl des Landtags-Abgeordneten Hochw. Pfarrers Rudigier im Bezirke Dornbirn. (Herr Pfarrer Rudigier verlässt den Sitzungssaal). Ich ersuche den Herrn Abgeordneten Martin Thurnher namens des Landes-Ausschusses zu referieren. Martin Thurnher: Aus dem vorliegenden Berichte ist zu ersehen, dass die Wahl vollständig nach den Bestimmungen des Gesetzes vor sich ging, und dass weder hinsichtlich der vorgenommenen Ergänzungswahlen betreffs der Wahlmänner, noch gegen die Wahl selbst Beschwerde oder Protest erhoben worden ist. Ich habe daher im Namen des Landes-Ausschusses im Sinne des § 30 L.-O. und des § 42 L.-W.-O. den Antrag zu stellen: (Liest den Antrag aus Beilage IV.) Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. — Da sich Niemand zum Worte meldet, so ist dieselbe geschlossen und ich schreite zur Abstimmung. Ich ersuche jene Herren, welche mit dem Anträge des Landes-Ausschusses einverstanden sind, sich von den Sitzen zu erheben. Einstimmig angenommen. (Herr Pfarrer Rudigier tritt wieder in den Verhandlungssaal ein.) Der nächste Gegend der Tagesordnung ist die Vorlage des Verhandlungsactes, betreffend die Miethe eines Theiles des neuen Postgebäudes in Bregenz für das Land. Ich erwarte über die formelle Behandlung dieses Gegenstandes einen Antrag aus der Mitte der Versammlung. Fink: Ich beantrage diesen Gegenstand dem bereits gewählten Finanz-Ausschusse zuzuweisen. Nachdem mir aus den Verhandlungen des LandesAusschusses bekannt ist, dass der Herr Landeshauptmann in dieser Angelegenheit schon gearbeitet hat, erlaube ich mir weiter den Antrag zu stellen, dass der Herr Landeshauptmann zur Behandlung dieses Gegenstandes als Mitglieder in dem FinanzAusschusse gewählt und somit der Ausschuss für diesen Gegenstand durch den Herrn Landeshauptmann verstärkt werde. Landeshauptmann: Wünscht Jemand das Wort? — Ich bringe die beiden Anträge nämlich die Zuweisung dieses Gegenstandes an den FinanzAusschuss und die Verstärkung desselben um meine Person unter Einem zur Abstimmung. Wer damit einverstanden ist, wolle sich von dem Sitze erheben. Einstimmig angenommen. Der letzte Gegenstand ist die erste Lesung der Regierungsvorlage, betreffend das Institut der Landesvertheidigung. Ich erwarte einen Antrag über die formelle Behandlung dieses Gegenstandes. Martin Thurnher: Der vorliegende Gesetzentwurf betreffend die Abänderung des Landesvertheidigungsgesetzes für Tirol und Vorarlberg unterscheidet sich nur in ganz geringfügigen Punkten von jenem, der uns bereits in der letzten Landtagssession beschäftigt hat. Die Lasten, die dadurch der Bevölkerung auferlegt werden sollen, sind sehr bedeutende. Dabei wurde den seitens des Wehrausschusses in der vorjährigen Session zum Ausdrucke gebrachten Wünschen in der neuen Fassung des Entwurfes in keinem nennenswerthen Punkte Rechnung getragen. Es wird daher neuerdings der eingehendsten und gewissenhaftesten Erwägung bedürfen, in wie weit einerseits die Forderungen der Regierung, betreffend die Erhöhung der Heereslast gerechtfertigt erscheinen, andererseits in welcher Weise gegründete und realisierbare Forderungen der Bevölkerung hinsichtlich der Wehrpflicht zur Geltung gebracht werden können. II. Sitzung des Vorarlberger Landtags. V. Session, 7. Periode 1895. 15 Ich beantrage daher zur Prüfung und Vorberathung dieses Gegenstandes die Einsetzung eines 7gliedrigen Wehr-Ausschusses. Landeshauptmann: Es ist die Wahl eines eigenen Wehrausschusses für diese Regierungs-Vor. läge beantragt, der aus 7 Mitgliedern zu bestehen hat. Wird eine Einwendung erhoben oder ein anderer Antrag gestellt? — Es ist nicht der Fall, somit betrachte ich den formellen Antrag als genehmigt und ersuche die Herren 9 Namen zu schreiben. Ich ersuche den Herrn LandeshauptmannStellvertreter und Herrn Dr. Waibel das Scrutinium M übernehmen. Dr. Beck: Es wurden 18 Stimmzettel abgegeben. Dr. Waibel: Das Ergebnis der Wahl ist folgendes: 17 Stimmen erhielten die Herren: Martin und Johann Thurnher, Dr. Schmid und Dr. Beck; 16 Stimmen haben erhalten die Herren: Fink, Rüf und Nägele. Weiter hat Herr Welte 6 Stimmen erhalten, Bösch und Dietrich je 5 Stimmen, die anderen Herren haben weniger als 5 Stimmen erhalten. Landeshauptmann: Es sind somit die Herren: Johann und Martin Thurnher, Dr. Beck, Dr. Schmid, Fink, Nägele und Rüf zu Mitgliedern des Wehrausschusses und Herr Welte als erster -Ersatzmann gewählt, zwischen den Herren Bösch und Dietrich muß das Loos entscheiden, welcher von ihnen als zweiter Ersatzmann in den Ausschuß berufen wird. Ich ersuche den Herrn Abgeordneten Rüf das Loos zu ziehen. Rüf: (Das Loos ziehend): Herr Dietrich. Landeshauptmann: Es ist somit Herr Dietrich als zweiter Ersatzmann in den Wehrausschuss berufen. Die heutige Tagesordnung ist erschöpft. Die nächste Sitzung berufe ich auf morgen Vormittag 10 Uhr ein mit nachstehender Tagesordnung: 1. Bericht des Landes-Ausschusses über das Ergebnis der Natural-Verpflegsstationen im Jahre 1893. 2. Act betreffend die Herstellung der Flexen-Straße. 3. Bericht des Landes - Ausschusses über den Antrag des Abgeordneten Bösch betreffend die Herabsetzung der Erwerbsteuer für Sticker. 4. Petition des Lehrers Ellensohn und Genossen wegen Regelung der Lehrergehalte. 5. Bericht des Landes-Ausschusses über den Antrag Welte und Genossen in Angelegenheit des Rauschbrandes für Rinder. 6. Petition der Gemeinde Damüls in Sachen der Vollendung der Straße Au-Damüls. 7. Bericht des Landes-Ausschusses betreffend die Schutzimpfung der Rinder gegen Rauschbrand. 8. Petition des Asylvereines der Wiener Universität um Unterstützung. Die heutige Sitzung erkläre ich für geschlossen. (Schuss der Sitzung 4 Uhr 30 Min. Nachmittags.) Druck von J. N. Teutsch, Bregenz. Mrarl'öerger Landtag. 2. Sitzung am 14. Januar 1895, unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. —.—---- ------------------Gegenwärtig 18 Abgeordnete. Abwesend die Herren: Neisch und Dr Schmid. Regreruugsvertreter: Herr Hofrath Graf $L Iulreu-Wall'fee. Beginn der Sitzung 3 Uhr 10 Min. Nachmittag- Landeshauptmann: Die Sitzung ist eröffnet. Ich ersuche um Verlesung des Protokolles der vormittägigen Sitzung. (Secretär verliest dasselbe.) Landeshauptmann: Hat einer der Herren gegen die Fassung des Protokolles eine Einwendung zu erheben? — Es ist nicht der Fall, somit betrachte ich das­ selbe als genehmigt. Es ist mir eine Zuschrift Sr. Excellenz des Herrn Statthalters zugekommen in Angelegenheit der Wahl der Mitglieder für die Grundsteuer­ Landes-Commission. Ich bitte dieselbe zu verlesen. (Secretär verliest dieselbe.) Landeshauptmann: Ich werde diesen Gegensttmd auf die Tagesordnung einer der nächsten Sitzmrgen stellen. Ferner ist eingelangt eine Petition des Asyl­ vereines der Wiener Universität um einen Landes­ beitrag — überreicht durch den Herrn Abgeordneten Martin Thurnher. Die Herren werden auf die Verlesung dieses Gegenstandes verzichten. Weilers ist eingelangt eine Zuschrift des k. k. Bezirksgerichtes Bezau in Angelegenheit des Herrn Abgeordneten Fritz. (Secretär verliest dieselbe.) 10 II Sitzung des Vorarlberger Landtages. Landeshauptmann: Ich werde auch diesen Gegenstand auf die Tagesordnung einer der nächsten Sitzungen stellen. Weiter ist eingelaufen eine Petition der Lehrer Ellensohn und Genossen um Abänderung des Gesetzes vom 17. Jänner 1870 betreffend bic Rechtsver­ hältnisse des Lehrerstandes an den öffentlichen Volks­ schulen des Landes Vorarlberg—überreichtdurch mich. Martin Thurnher: Das Schriftstück ist ziemlich mnfangreich und ich glaube deshalb, man könnte von der Verlesung desselben Umgang nehmen, dagegen möchte ich bitten, damit dieses Schrifstück allen Herren Landtagsabgeordneten zur Kenntnis kommt, dasselbe dem stenografischen Protokolle einzuverleiben. Landeshauptmann: Wird gegen diesen Antrag eine Einwendung erhoben? — Es ist nicht der Fall, somit werde ich die Drucklegung veranlassen. An den hohen Landtag von Vorarlberg in Bregenz. Bitte der Lehrer Josef Ellensohn und Genossen um Abänderung des Gesetzes vom 10. Jänner 1870, betreffend die Rechtsverhältnisse des Lehrerstandes an den öffentlichen Volksschulen des Landes Vorarlberg. Hoher Landtag! Im Jahre 1870 hat der hohe Landtag von Vorarlberg die Gehalte der Lehrer an Volks- und Bürgerschulen des Landes auf Grund des Reichs­ Volksschulgesetzes vom 14. Mai 1869 festgestellt. Damals wurden die Gehalte der Lehrer in Vorarlberg so niedrig bemessen, wie in keinem anderen Kronlande Österreichs. Es geschah dies wohl nicht deshalb, weil die Lebensverhältnisse in Vorarlberg die günstigsten wären, daher der Lehrer zu seiner eigenen und seiner Familie Ernährung nur des geringsten Gehaltes bedürfte, sondern es geschah dies wohl mehr aus dem Grunde um die Schullasten nicht auf einmal allzu drückend zu ge­ stalten. Und wohl auch aus demselben Grunde wurden den Lehrern Vorarlbergs nur Decennal- V. Session, 7. Periode 1895 Zulagen zugesprochen, während in allen anderen Landesschulgesetzen Quinquennal-Zulagen normiert wurden. Zweifellos hatten die damaligen Mitglieder der hohen Landesvertretung die Überzeugung, dass mit der Hebung des Volksschulwesens überhaupt auch die Verbesserung der materiellen Lage des Lehrer­ standes sich ergeben werde, was auch aus dem § 21 des Landesgesetzes vom 17. Jänner 1870 deutlich erhellt. Die Lehrer Vorarlbergs dursten daher mit Recht hoffen, dass nach Ablauf der diesfalls be­ stimmten zehn Jahre eine Revision der Dotations­ bestimmungen zu ihren Gunsten erfolgen werde. Nun aber ist fast ein Vierteljahrhundert verstrichen, die Hoffnungen sind unerfüllt geblieben und die Lehrer in Vorarlberg sind heute noch wie damals die am geringsten bezahlten des Reiches. Ja, dieser Unterschied tritt heute umsomehr hervor, als die Landtage der übrigen Kronländer die Gehalte der Lehrer den geänderten Verhält­ nissen der Zeit und den Bestimmungen des Gesetzes entsprechend weiter erhöhten. Nun müssen aber die Lehrer unseres Landes denselben Anforderungen Genüge leisten und an der Lösung derselben schwierigen Aufgabe mit­ arbeiten, wie die Lehrer in andern Kronländern. Thatsächlich dürfte auch den Lehrern in Vorarl­ berg das Zeugnis nicht versagt werden, dass sie trotz der bedrängten Lage jederzeit treu und red­ lich ihre Pflicht zur Zufriedenheit der Vorgesetzten und des Volkes erfüllt und gewissenhaft und mit Erfolg an der religiös-sittlichen Bildung und Er­ ziehung der Jugend gearbeitet und in freien Stunden regen Antheil an gemeinnützigen Veran­ staltungen genommen haben. Und dennoch bezieht die Mehrzahl unserer Lehrer kaum die Hälfte von dem, was den Lehrern in anderen Kronländern seit Jahren gegeben wird. Es ist dies umsomehr zu beklagen, als die Lebensverhältnisse in unserem Lande ungünstiger sind als in andern Kronländern und den Lehrcrn hierzulande auch keine Natural­ Wohnung oder ein entsprechendes Quartiergeld zuerkannt ist, sie somit gezwungen sind, noch einen großen Theil des ohnehin zu niedrig bemessenen Gehaltes für die Wohnungsmiethe abzugeben. Bedenkt man nun, dass mit dem Anwachsen einer Familie sich auch die Bedürfnisse naturgemäß steigern, dass dem Lehrer kein Avancement in IL Sitzung des Vorarlberger Landtages. Aussicht steht und die 10°/0tgen Dienstalters­ Zulagen nach je zehn Jahren wohl nicht als eine Gehaltserhöhung angesehen werden können, indem sie in Wahrheit kaun: hinreichend sind, die mittlerweUe gesteigerten Preise der alltäglichen Lebens­ bedürfnisse auszugleichen, somit der Lehrer für immer so ziemlich aus seinen allzu bescheidenen anfänglichen Gehalt angewiesen ist und bleibt, so ist die bedauerliche Thatsache erklärlich, dass heute gar viele Lehrer in Vorarlberg mit ihren Familien sich in einer Nothlage befinden, die um so bitterer empfunden wird, als dieselbe unver­ schuldet ist. Denn selbst bei größter Sparsamkeit und ohne besondere Zwischenfälle ist es einer Lehrerfamilie nicht mehr möglich, mit den jetzigen Gehaltsbezügen die Bedürfnisse des einfachen Haushaltes zu be­ streiten, geschweige denn für die so nothwendige Ausbildung der Kinder entsprechend zu sorgen. Dieser Zustand kann aber auf die Dauer nicht ohne schlimme Rückwirkung auf die Schularbeit bleiben, es muss jene freudige Stimmung, welche die nothwendige Voraussetzung einer gedeihlichen Wirksamkeit im Kreise der allzeit fröhlichen Jugend ist, niedergedrückt werden, und ein Gefühl tiefer Entmuthigung sich des Lehrers bemächtigen. Durch eine unzureichende Besoldung geräth der Lehrer überdies in eine Abhängigkeit von seinen Mitbürgern, die seinem Ansehen schadet und den Erfolg seiner Arbeit und Mühe beeinträchtiget. Ein tüchtiger, arbeits- und berufsfreudiger Lehrerstand ist ein Segen für das Volk, ein solcher allein ist im Stande seiner großen Auf­ gabe voll und ganz gerecht zu werden. Es hat zwar der hohe Landesschulrath im Einvernehmen mit dem hohen Landes - Ausschüsse im vergangenen Herbste eine große Anzahl Ge­ meinden in eine höhere Gehaltsklaffe versetzt und dadurch vielen Lehrern ihre Bezüge erhöht. Doch kann nicht verschwiegen werden, dass diese be­ scheidene Aufbesserung nur einem Theile der Lehrer zu gute kam, dass aber die ungünstige materielle Lage sämmtlicher Lehrer des Landes im Interesse des Standes und im Interesse des heimischen Schulwesens dringend einer Regelung und durchgreifenden Verbefferung bedarf und dass eine zeitgemäße Änderung der bezüglichen Gesetzes­ bestimmungen unbedingt nothwendig ist. V. Session, 7. Periode 1895. 11 Aber nicht blos die geringe Besoldung allein erfüllt die meisten Lehrer mit bitterer Sorge, auch der Umstand, dass die Gehaltsquoten oft nur un­ regelmäßig bezogen werden können, macht sich in sehr unangenehmer Weise fühlbar und rechtfertiget den Wunsch, cs möge wie in anderen Kronländern auch bei uns das Land die Bezahlung der Lehrer übernehmen. Es empfiehlt sich dies noch ganz besonders aus dem Grunde, weil auf diesem Wege kleine Gemeinden mit mehreren Schulen am ehesten zu geregelten Schulverhältnissen im Sinne des Gesetzes gelangen können. Den gegenwärtigen traurigen Gehaltsverhältnissen entsprechend sind auch die Ruhegehalte ganz unzureichend. Wenn nun auch durch Erhöhung des Gehaltes die Pensionsverhältnisse günstiger werden, so erscheinen doch die Bestimmungen, wornach sich die Pension nur quinqueonienweise erhöht und der Lehrer nach zurückgelegtem vierzigsten Dienstjahre noch nicht das Recht hat in den Ruhestand zu treten, hart und ungerecht und deshalb wohl einer Änderung bedürftig. In Berücksichtigung dieser mißlichen Verhält­ nisse, unter denen die Lehrer Vorarlbergs zu leiden haben, wenden sich die ergebenst Gefertigten im Namen und im Auftrage sämmtlicher Lehrer unseres Heimatlandes vertrauensvoll an den hohen Landtag mit der dringendsten Bitte, es möge das Landesgesetz vom 17' Jänner 1870, betreffend die Regelung der Rechtsverhältnisse des Lehrer­ standes an den öffentlichen Volksschulen des Landes abgeändert und hierbei nachstehende Wünsche der Lehrer einer geneigten Würdigung und wohlwollen­ den Berathung und Beschlussfassung unterzogen werden: a. I. Im Sinne des § 21 des Gesetzes vom 17. Jänner 1870, Absch. IL, werden die Lehrer in drei Classen eingetheilt und der Jahres­ Gehalt für definitive Lehrer in Gemeinden der ersten Classe mit 700 fl., in Gemeinden der zweiten Classe mit 600 fl., in Gemeinden der dritten Classe mit 500 fl. festgesetzt. Der Gehalt eines Bürgerschullehrers be­ trägt 800 fl. Definitive Unterlehrer und definitive Lehrerinnen erhalten 8O°/o, provi­ sorische Unterlehrer und definitive UnterLehererinnen 7O°/o und provisorische Unter­ Lehrerinnen 6O°/o von obigem Gehalte. 12 II. Sitzung des Vorarlberger Landtags. b. Vom Tage der Lehrbefähigungsprüfung an gerechnet haben die Lehrpersonen Anspruch auf 10% Quinqueonalzulagen. c. Die Funktionszulage der Oberlehrer und Leiter der Volksschulen beträgt in Gemeinden der ersten Classe 200 fl., in Gemeinden der zweiten Classe 100 fl., in Gemeinden der dritten Classe 50 fl., die der Bürgerschul­ Directoren 300 fl. d. Jede definitive Lehrperson hat Anspruch auf eine entsprechende Wohnung oder eineOuartierGeld-Entschädigung, die in Gemeinden der ersten Classe mit 150 fl., in Gemeinden der zweiten Classe mit 100 fl. und in Gemeinden der dritten Classe mit 50 fl. zu bemessen ist. (Wünschenswert wäre es, dass dem Lehrer auf dem Lande überdies ein Stück Feld zwecks Anlage eines Versuchsgartens zur Verfügung gestellt würde.) II. Die Auszahlung der Lehrergehalte übernimmt das Land. III. Nach zurückgelegtem zehnten Dienstjahre vom Tage der Lehrbefähigungsprüfung an ge­ rechnet erhalten die Lehrpersonen 34% des anrechenbaren Gehaltes als Pension. Diese Pension erhöht sich mit jedem weiteren Dienstjahre um 2% bis zum vollendeten vierzigsten Dienstjahre, mit. welchem Zeit­ punkte jede Lehrperson das Recht hat, in den Ruhestand zu treten. Die in vorstehenden Punkten aufgestellten Wünsche entsprechen im Allgemeinen den Anschauungen, welche die Lehrerschaft in den in verschiedenen Theilen des Landes abgehaltenen freien Versammlungen zum Ausdrucke brachten. Indem nun die gehorsamst Unterzeichneten hiermit diese Wünsche dem hohen Landtage gehorsamst unterbreiten, bitten sie nochmals im Namen der Lehrerschaft des Landes, der hohe Landtag von Vorarlberg wolle im Sinne der obigen Wünsche, die Regelung und Verbesserung der Lehrergehalte ehethunlichst vornehmen. Götzis im November 1894. W. Nädler, Oberlehrer, Wolfurt. Leo Rinderer, Lehrer, Bludenz. Viktor Sperger, Lehrer, Lustenau. V. Session, 7. Periode 1895. Anton Walter, Lehrer, Dornbirn. I. Ellensohn, Lehrer, Götzis. A. Ender, Lehrer, Feldkirch. G. Geiger, Oberlehrer, Gisingen. F. Natter, Bürgerschullehrer, Bregenz. Endlich ist eingelaufen eine Petition der Ge­ meinde Damüls in Angelegenheit der Vollendung des Wegbaues von dem Stück, bis zu welchem derselbe vollendet ist, an, bis zur Kirche in Damüls, überreicht durch meine Person. Wird die Verlesung gewünscht? — (Rufe: Nein!) Dann werde ich diese beiden Gegenstände ebenfalls auf die Tagesordnung einer der nächsten Sitzungen stellen. Wir kommen nun zur Tagesordnung. Auf derselben steht als erster Punkt der Bericht des Landes-Ausschusses in Angelegen­ heit der Feier des 50jähr. Regierungs­ Jubiläums Sr. Majestät des Kaisers. Ich ersuche den Herrn Abgeordneten Martin Thurnher, namens des Landes-Ausschusses den Bericht vorzutcagen, und zwar bitte ich in Anbetracht der feierlichen Veranlassung diesen Bericht voll­ inhaltlich zu verlesen. (Martin Thurnher verliest den Bericht, Beil. I.) Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. — Es meldet sich Niemand zum Worte, in Folge dessen ist dieselbe geschlossen. Wenn der Herr Berichterstatter nichts beizufügen findet, so bringe ich den Antrag zur Abstimmung. Ich ersuche die Herren, welche dem Anträge beipflichten, sich von den Sitzen zu erheben. Einstimmig angenommen. Der zweite Gegenstand der Tagesordnung ist die Wahl des Finanz-, volkswirthschaftlichen und Schulausschusses. Wir schreiten zunächst zur Wahl des Finanz­ ausschusses und ich ersuche um bestimmte Anträge. Bösch: Ich beantrage, dass dieser Ausschuss aus 7 Mitgliedern bestehen soll. Landtshauptmann: Es wurde beantragt, dass der Finanz-Ausschuss aus 7 Mitgliedern bestehen soll. Wird eine Einwendung erhoben? — II. Sitzung des Vorarlberger Landtags. Es ist nicht der Fall, somit schreite ich zur Wahl des Finanz-Ausschusses und ersuche die Herren 9 Namen zu schreiben. Ich ersuche die Herren Abgeordneten Fink und Büchele das Scrutinium vorzunehmen. Büchele: Es sind 18 Stimmzettel abgegeben worden. V. Session, 7. Periode 1895. 13 Martin Thurnher, Dr. Beck, Welte und Bösch zu Mitgliedern, die Herren Dekan Berchtold und Rüf zu Ersatzmännern dieses Ausschusses gewählt. Es kommt nun die Wahl des Schulausschusses. Ich bitte auch in dieser Beziehung einen Antrag über die Zahl der Mitglieder zu stellen. Reisch: Ich beantrage den Schulausschuss aus 5 Mitgliedern durch die Wahl zusammenzusetzen. Fink: Die meisten Stimmen haben erhalten die Herren Abgeordneten Nägele und Wolf, nämlich je 17, Greißing, Dietrich, Rudigier und Büchele je 16 und Fritz 15 Stimmen. Diese 7 Herren sind somit als Ausschuss­ mitglieder gewählt. Die nächstmeisten Stimmen haben erhalten die Herren Schapler nämlich 10 und Rüs 9 Stimmen. Es sind somit Herr Schapler als erster und Herr Ruf als zweiter Ersatzmann gewählt. Landeshauptmann: Es sind für den Schul­ ausschuss 5 Mitglieder beantragt. —• Wenn keine Einwendung erfolgt, nehme ich an, dass das hohe Haus zustimmt. Ich ersuche also 7 Namen zu schreiben und die Herren Abgeordneten Johann und Martin Thurnher das Scrutinium vorzunehmen. Landeshauptmann: Wir kommen nun zur Wahl des volkswirthschaftlichen Ausschusses. Ich bitte bezüglich der Zahl der Mitglieder, welche dieser Ausschuss haben soll, Vorschläge zu machen. Martin Thurnher: Davon erhielten oie Herren Hochwürdigster Bischof 17, Pfarrer Rudigier 17, Dr. Waibel und Schapler je 16, Fritz 14 Stimmen. Die nächstmeisten Stimmen erhielten Herr Nägele nämlich 6; dann kommen noch die Herren Welte und Dekan Berchtold mit je 5 Stimmen. Rudigier: Ich beantrage für diesen Ausschuss Johann Thurnher: 18 Stimmzettel wurden abgegeben. 7 Mitglieder. Landeshauptmann: Herr Pfarrer Rudigier beantragt die Wahl eines 7gliedrigen Ausschusses. Wird eine Einwendung erhoben? — Es ist nicht der Fall, somit betrachte ich den Antrag als genehmigt und ersuche 9 Namen zu schreiben. Ich ersuche die Herren Abgeordneten Wolf und Dekan Berchtold gefälligst das Scrutinium vor­ zunehmen. Wolf: Es sind 18 Stimmzettel abgegeben worden. Berchtold: Es erhielten die Herren Martin Thurnher, Johann Thurnher, Fink und Reisch je 17, Dr. Beck 16, Welte 15 und Bösch 14 Stimmen. Die nächstmeisten entfielen auf Herrn Dekan Berchtold mit 8 und Herrn Rüf mit 7 Stimmen. Landeshauptmann: Es sind sind somit die Herren Abgeordneten Fink, Reisch, Johann und Landeshauptmann: Es sind somit die Herren Hochwürdigster Bischof, Pfarrer Rudigier, Dr. Wuibel, Schapler und Fritz zu Mitgliedern des Ausschusses gewählt, zu Ersatzmännern die Herren Nägele, Welte und Dekan Berchtold. Die beiden Letzteren haben gleichviel Stimmen erhallen, es muss daher durch das Loos entschieden werden, wer von ihnen 2. Ersatzmann wird. Ich ersuche den Herrn Abgeordneten Dietrich das Loos zu ziehen. Dietrich: (Das Loos ziehend): Dekan Berchtold. Landeshauptmann: Es ist Herr Dekan Berchtold als zweiter Ersatzmann gewählt. Wir kommen nun zum dritten Gegenstand der Tagesordnung, zum Rechenschaftsberichte des Landes-Ausschusses. Ich erlaube wir gleichzeitig auch den 4. Gegen­ stand, nämlich die Vorlage der verschiedenen land­ schaftlichen Rechnungen pro 1894 mit in die formelle Behandlung einzubeziehen und erwarte über die 14 II. Sitzung des Vorarlberger Landtags. Behandlung derselben einen Antrag aus der Mitte des h. Hauses. Fink: Ich möchte beantragen, diese beiden Gegenstände zur Berathung und Berichterstattung dem bereits gewählten Finanzausschüsse zuzuweisen. Landeshauptmann: Es ist die Zuweisung an den Finanzausschuss beantragt. Wenn keine Ein­ wendung erfolgt, nehme ich an, dass die Zustimmung gegeben ist und es wird die Zuweisung in diesem Sinne erfolgen. Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist derBericht des Landes-Ausschusses über die Wahl des Landtags-Abgeordneten Hochw. Pfarrers Rudigier im Bezirke Dornbirn. (Herr Pfarrer Rudigier verlässt den Sitzungs­ saal). Ich ersuche den Herrn Abgeordneten Martin Thurnher namens des Landes-Ausschusses zu referieren. Martin Thurnher: Aus dem vorliegenden Berichte ist zu ersehen, dass die Wahl vollständig nach den Bestimmungen des Gesetzes vor sich ging, und dass weder hinsichtlich der vorgenommenen Ergänzungswahlen betreffs der Wahlmänner, noch gegen die Wahl selbst Beschwerde oder Protest erhoben worden ist. Ich habe daher im Namen des Landes-Ausschusses im Sinne des § 30 L.-O. und des § 42 L.-W.-O. den Antrag zu stellen: (Liest den Antrag aus Beilage IV.) Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. — Da sich Niemand zum Worte meldet, so ist dieselbe geschlossen und ich schreite zur Abstimmung. Ich ersuche jene Herren, welche mit dem An­ träge des Landes-Ausschuffes einverstanden sind, sich von den Sitzen zu erheben. Einstimmig angenommen. (Herr Pfarrer Rudigier tritt wieder in den Verhandlungssaal ein.) Der nächste Gegend der Tagesordnung ist die Vorlage des Verhandlungsactes, be­ treffend die Miethe eines Theiles des neuen Postgebäudes in Bregenz für das Land. V. Session, 7. Periode 1895. Ich erwarte über die formelle Behandlung dieses Gegenstandes einen Antrag aus der Mitte der Versammlung. Fink: Ich beantrage diesen Gegenstand dem bereits gewählten Finanz-Ausschusse zuzuweisen. Nachdem mir aus den Verhandlungen des Landes­ Ausschusses bekannt ist, dass der Herr Landes­ hauptmann in dieser Angelegenheit schon gearbeitet hat, erlaube ich mir weiter den Antrag zu stellen, dass der Herr Landeshauptmann zur Behandlung dieses Gegenstandes als Mitglieder in dem Finanz­ Ausschusse gewählt und somit der Ausschuss für diesen Gegenstand durch den Herrn Landeshauptmann verstärkt werde. Landeshauptmann: Wünscht Jemand das Wort? — Ich bringe die beiden Anträge nämlich die Zuweisung dieses Gegenstandes an den Finanz­ Ausschuss und die Verstärkung desselben um meine Person unter Einem zur Abstimmung. Wer damit einverstanden ist, wolle sich von dem Sitze erheben. Einstimmig angenommen. Der letzte Gegenstand ist die erste Lesung der Regierungsvorlage, betreffend das Institut der Landesvertheidigung. Ich erwarte einen Antrag über die formelle Behandlung dieses Gegenstandes. Martiu Thurnher: Der vorliegende Gesetzent­ wurf betreffend die Abänderung des Landesvertheidi­ gungsgesetzes für Tirol und Vorarlberg unterscheidet sich nur in ganz geringfügigen Punkten von jenem, der uns bereits in der letzten Landtagssession be­ schäftigt hat. Die Lasten, die dadurch der Bevölkerung auf­ erlegt werden sollen, sind sehr bedeutende. Dabei wurde den seitens des Wehrausschusses in der vor­ jährigen Session zum Ausdrucke gebrachten Wün­ schen in der neuen Fassung des Entwurfes in keinem nennenswerthen Punkte Rechnung getragen. Es wird daher neuerdings der eingehendsten und ge­ wissenhaftesten Erwägung bedürfen, in wie weit einerseits die Forderungen der Regierung, betreffend die Erhöhung der Heereslast gerechtfertigt erscheinen, andererseits in welcher Weise gegründete und realisier­ bare Forderungen der Bevölkerung hinsichtlich der Wehrpflicht zur Geltung gebracht werden können. II. Sitzung des Vorarlberger Landtags. Ich beantrage daher zur Prüfung und Vorberathung dieses Gegenstandes die Änsetzung eines 7gliedrigen V. Session, 7. Periode 1895. 15 schuß berufen wird. Ich ersuche den Herrn Ab­ geordneten Rüf das Loos zu ziehen. Wehr-Ausschusses. Rüf: (Das Loos ziehend): Herr Dietrich. Landeshauptmann: Es ist die Wahl eines eigenen Wehrausschusses für diese Regierungs-Vor. läge beantragt, der aus 7 Mitgliedern zu bestehen hat. Wird eine Einwendung erhoben oder ein anderer Antrag gestellt? — Es ist nicht der Fall, somit betrachte ich den formellen Antrag als ge­ nehmigt und ersuche die Herren 9 Namen zu schrei­ ben. Ich ersuche den Herrn Landeshauptmann­ Stellvertreter und Herrn Dr. Waibl das Scrutinium M übernehmen. Dr. Beck: Es wurden 18 Stimmzettel abge­ geben. Dr. Waibel: Das Ergebnis der Wahl ist fol­ gendes: 17 Stimmen erhielten die Herren: Martin und Johann Thurnher, Dr. Schmid und Dr. Beck; 16 Stimmen haben erhalten die Herren: Fink, Rüf und Nägele. Weiter hat Herr Welte 6 Stimmen erhalten, Bösch und Dietrich je 5 Stim­ men, die anderen Herren haben weniger als 5 Stimmen erhalten. Landeshauvtmann: Es sind somit die Herren: Johann und Martin Thurnher, Dr. Beck, Dr. Schmid, Fink, Nägele und Rüf zu Mitgliedern des Wehrausschusses und Herr Welte als erster -Ersatzmann gewählt, zwischen den Herren Bösch und Dietrich muß das Loos entscheiden, welcher von ihnen als zweiter Ersatzmann in den Aus­ Landeshauptmann: Es ist somit Herr Dietrich als zweiter Ersatzmann in den Wehrausschuss be­ rufen. Die heutige Tagesordnung ist erschöpft. Die nächste Sitzung berufe ich auf morgen Vormittag 10 Uhr ein mit nachstehender Tages­ ordnung : 1. Bericht des Landes-Ausschusses über das Er­ gebnis der Natural-Verpflegsstationen im Jahre 1893. 2. Act betreffend die Herstellung der Flexen­ Straße. 3. Bericht des Landes - Ausschusses über den Antrag des Abgeordneten Bösch betreffend die Herabsetzung der Erwerbsteuer für Sticker. 4. Petition des Lehrers Ellensohn und Genossen wegen Regelung der Lehrergehalte. 5. Bericht des Landes^ Ausschusses über den Antrag Welte und Genoffen in Angelegen­ heit des Rauschbrandes für Rinder. 6. Petitton der Gemeinde Damüls in Sachen der Vollendung der Straße Au-Damüls. 7. Bericht des Landes-Ausschuffes betreffend die Schutzimpfung der Rinder gegen Rauschbrand. 8. Petition des Asylvereines der Wiener Uni­ versität um Unterstützung. Die heutige Sitzung erkläre ich für geschloffen. (Schuss der Sitzung 4 Uhr 30 Min. Nachmittags.) Druck von I. N. Teutsch, Bregenz.