18950121_lts006

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Letzte Änderung 03.07.2021, 09:55
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp07,lts1895,lt1995,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 6. Sitzung am 21 Januar 1895, unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 19 Abgeordnete. Abwesend: Herr Johannes Thurnher. Regierungsvertreter: Herr Hofrath Graf St. Julien-Wallsee. Beginn der Sitzung 10 Uhr 35 Min. Vormittag. Landeshauptmann: Ich erkläre die heutige Sitzung für eröffnet und ersuche um Verlesung des Protokolles der samstägigen Sitzung. (Sekretär verliest dasselbe.) Landeshauptmann: Hat Einer der Herren gegen die Fassung des Protokolls eine Bemerkung Zu machen? — Es ist dies nicht der Fall, somit betrachte ich dasselbe als genehmigt. Es sind mir heute im Ganzen vier Einlaufstücke zugekommen, von welchen das eine, nämlich das Gesuch des Vorarlbergischen Unterstützungsvereines in Innsbruck noch vom vorigen Jahre her datirt. Dasselbe wird jetzt neuerlich überreicht durch den Herrn Abg. Dr. Waibel. Durch denselben Herrn Abgeordneten wird überreicht eine Petition des Philosophen-Unterstützungsvereines an der Wiener Universität um einen Beitrag aus Landesmitteln. Ferner ist eingelaufen das Gesuch des Unterstützungsvereines der Hörer der Hochschule für Bodencultur in Wien und endlich das Gesuch des Vereines zur Pflege kranker Studierender in Wien um Subvention. Martin Thurnher: Ich bitte um das Wort. Ich beantrage diese Gesuche in dringlicher Behandlung dem Finanzausschüsse zur Vorberathung und Berichterstattung zuzuweisen. Landeshauptmann: Es ist für diese Gesuche 48 VI. Sitzung des Vorarlberger Landtages, m Session der 7: Periode 1894-95. die Dringlichkeit beantragt und in formeller Beziehung die Verweisung an den Finanzausschuh. Wird eine Bemerkung dagegen gemacht? —- Es ist dies nicht der Fall, somit betrachte ich beide Anträge als genehmigt und werden die 4 Gesuche dem Finanzausschüsse zur Vorberathung überwiesen werden. Wir kommen nun zur Tagesordnung. Punkt 1 und 2 glaube ich gleichzeitig unter Einem vornehmen zu können, nämlich den Voranschlag der Landesfondes und des LandesCulturfondes pro 1895 und den Voranschlag der Landes-Irrenanstalt Valduna pro 1895. Ich erwarte über die formelle Behandlung dieser Gegenstände einen Antrag aus der Mitte der Versammlung. Reisch: Ich beantrage, diese beiden Gegenstände zur Vorberathung und Berichterstattung dem Finanzausschüsse zuzuweisen. Landeshauptmann: Es ist die Zuweisung dieser Gegenstände an den Finanzausschuß beantragt. Wird dagegen eine Einwendung erhoben? — Es ist nicht der Fall, somit betrachte ich diesen Antrag als genehmigt Der dritte Punkt unserer heutigen Tagesordnung ist die Vorlage des Gesuches der Gemeinde St. Anton um einen Landesbeitrag zu den beim Ausbruche des Vensertobels ausgelaufenen KostenBüchele: Ich stelle den Antrag, diesen Gegenstand dem volkswirthschaftlichen Ausschüsse zur Vorberathung und Berichterstattung zuzuweisen. Landeshauptmann: Der Herr Aba. Büchele beantragt die Zuweisung dieses Gegenstandes an den volkswirthschaftlichen Ausschuß zur Vorberathung und Berichterstattung. Wenn keine Einwendung erfolgt, — so nehme ich an, daß das hohe Haus diesem Antrag zustimmt. Der vierte Gegenstand der Tagesordnung ist das Präliminare des k. k. Landesschulrath es pro 1895, und der fünfte ist der Voranschlag des Normalschulfondes pro 1895. Nachdem diese beiden Gegenstände gleicher Natur sind, glaube ich dieselben unter Einem zusammennehmen zu können und erwarte über die formelle Behandlung derselben einen Antrag. Welte: Ich glaube, diese Gegenstände würden sich für den Schulausschuß eignen und ich stelle daher den Antrag, dieselben zur Vorberathung und Berichterstattung dem Schulausschusse zu überweisen. Landeshauptmann: Der Herr Abg. Welte beantragt die Zuweisung dieser beiden Gegenstände an den Schulausschuß. — Es erfolgt keine Gegenbemerkung, somit nehme ich an, daß das hohe Haus diesem Anträge zustimmt. Der sechste Gegenstand der Tagesordnung ist der Art, betreffend die Regulierung des Klaus- und Frutzbaches. Fritz: Ich beantrage diesen Gegenstand zur Vorberathung und Antragstellung dem volkswirthschaftlichen Ausschüsse zuzuweisen. Landeshauptmann: Für diesen Gegenstand ist die Zuweisung an den volkswirthschaftlichen Ausschuß beantragt — Es erfolgt kein Gegenantrag, somit betrachte ich diesen Antrag als genehmigt und wird die Zuweisung in diesem Sinne erfolgen. Der siebente Gegenstand unserer heutigen Tagesordnung ist der Landesausschuß-Bericht in Angelegenheit der Frauen-Einkaufstaxen. Ich ersuche den Herrn Abgeordneten Martin Thurnher namens des Landesansschusses darüber zu referieren. Martin Thurnher: Im Monat November des vergangenen Jahres hat in Wien eine Conferenz von Vertretern fast aller Landesausschüsse der im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder stattgefunden und zwar in Angelegenheit der Einführung einer Statistik über Landes- und Gemeinde-Angelegenheiten. Die Verhandlungen sind noch nicht zum Abschlüsse gelangt, sondern werden im Frühling dieses Jahres fortgesetzt und voraussichtlich auch beendet werden. Bei dieser Conferenz trat allseitig der Wunsch zu Tage, daß der Landes-Statistik die thunlichste Pflege zugewendet werde. Man war dabei der Ansicht, daß die Erhebungen der Landesausschüsse auf Kosten VI. Sitzung des Vorarlberger Landtages. III. Session der 7. Periode 18344)5. 49 Der Länder, dagegen die Zusammenstellung und Verarbeitung des Stoffes durch das staatliche statistische Centralbureau auf Staatskosten erfolgen solle. Wenn wir in Vorarlberg in dieser Hinsicht Dem Beispiele anderer Länder, von denen mehrere schon eigene statistische Ämter eingeführt oder eigene Beamte angestellt haben, um statistische Arbeiten vorzunehmen, gewiß aus materiellen Gründen nicht folgen können und werden, so steht uns doch nichts im Wege, mit den vorhandenen Kräften auch in dieser Richtung hie und da nach den gegebenen Verhältnissen und Umständen mitzuwirken. Nachdem der Landesausschuß im vergangenen Sommer sich veranlaßt gesehen hat, eine amtliche Zusammenstellung der Einbürgerungslaxen zu verfassen, ist nun diese Zusammenstellung dem Drucke übergeben und damit auch gleichsam ein Beitrag zur Landes- bezw. Gemeinde-Statistik gegeben worden. In diesem Sinne bitte ich den vorliegenden Antrag des Landesausschusses zu genehmigen, welcher leintet: (Liest den Antrag aus Beilage XIII.) Landeshauptmann: Ich eröffne über den Bericht die Debatte. — Dr. Waibel: Es fällt mir in dieser Vorlage eine Post auf, und ich glaube, daß alle Herren, welche diese Vorlage eingesehen haben, den Eindruck, den ich empfangen habe, theilen werden. Im Bezirke Bludenz ist aufgeführt, daß in Bludesch ein Taxbetrag von 1000 fl. für Männer angesetzt ist, und dabei ist bemerkt: „eingeführt mit Gemeindebeschluß vom Jahre 1880". Nun ist es wohl möglich, daß das ein Druckfehler ist. (Martin Thurnher: Nein, es ist richtig.) Wenn das kein Druckfehler ist, so muß ich gestehen, daß es für uns doch von einigem Werthe wäre, darüber Aufschluß zu erhalten, wie man im Jahre 1880 in Bludesch in die Lage gekommen ist, eine so hohe Taxe für Männer festzusetzen. Nachdem andere Gemeinden sich an den Landtag gewendet haben, um Bewilligung zur Erhöhung der bis dahin in den Gemeinden üblichen Einkaufstaxen für Männer, so muß doch auch im Landesausschusse der Akt vorliegend sein, welcher Aufschluß gibt, wie diese Post entstanden ist. Bregenz z. B. hat eine Einkaufstaxe für Männer von 400 fl.; für Feldkirch, wo die Bürger verschiedene Benefizien genießen, ist gar keine Einkaufstaxe für Männer eingeführt, dieselbe wird also dort offenbar von Fall zu Fall mit den betreffenden Petenten verabredet. Es sind noch eine große Anzahl von Gemeinden, welche den ihnen im engeren Sinne des Wortes Angehörigen große Benefizien gewähren, und trotzdem sehe ich nirgends eine solch enorme Taxbestimmung, wie sie in Bludesch hier aufgeführt wird. Ich glaube, es wäre im Interesse der ganzen Versammlung, zu erfahren, wie diese Taxbestimmung entstanden ist. Martin Thurnher: Ich werde hierüber sogleich Aufschluß geben und nicht erst den Schluß der Debatte abwarten. Dem Landesausschusse liegt ein diesbezüglicher Akt nicht vor. Diese Taxbestimmung ist auf einen einfachen Gemeindebeschluß vom Jahre 1880 zurückzuführen, der von keiner Seite eine Anfechtung erfahren hat. Man kann nämlich überhaupt gar keine Gemeinde nach dem dermalen bestehenden Heimatgesetze verpflichten, irgend Jemand als Bürger aufzunehmen oder ihm das Heimatsrecht zu verleihen, wenn er nicht Beamter, Lehrer, Geistlicher u. s. m. ist. Nun glaube ich, daß man diesen Beschluß nicht so auffassen kann, als wenn er durch irgend ein Gesetz erfolgt wäre, sondern es liegt darin vielmehr eine Directive, wie man in Zukunft bei Verleihung des Bürgerrechtes in der Gemeinde Bludesch vorzugehen gedenkt. Es kommt in anderen Gemeinden auch vor, daß gewisse Bedingungen gestellt werden und sie werden es auch in den Anmerkungen, welche sich in diesem Berichte vorfinden, wiederholt wahrnehmen, daß es heißt, die Einkaufstaxe wird, von Fall zu Fall bestimmt. Man könnte vielleicht bezweifeln, daß solche zu leistende Beträge als Einbürgerungstaxen anzusehen sind; sicher sind es aber Verpflichtungen, welche die betreffende Gemeinde den um Aufnahme in den Bürgerverband Ansuchenden auferlegt und nur unter diesen Bedingungen gewährt. Ähnliche Bedingungen kommen auch in anderen Gemeinden vor. Man sagt z. B. der Ansuchende muß für eine gewisse Anzahl von Jahren ein gewisses Vermögen versteuern, gewisse milde Beiträge für Schulen etc. bezahlen u.s.w. In diesen 50 VI. Sitzung des Vorarlberger Landtages- UL Session der 7. Periode 1894/95. Beschlüssen der Gemeinden kann ich auch nur etwas Ähnliches erblicken, wie im Gemeindebeschlusse von Bludesch, nämlich eine Directive, wie bei Verleihung des Bürgerrechtes vorgegangen werden soll. Damals, als in der Gemeinde Bludesch dieser Beschluß gefaßt wurde, wurde ein Einspruch dagegen nicht erhoben, der Beschluß ist also rechtskräftig und man kann die Gemeinde nicht abhalten, den damals gefaßten Beschluß auszuführen, dem müßte eine Änderung des Heimatsgesetzes vorausgehen. Landeshauptmann: Wünscht noch Jemand das Won? — Dr. Waibl: Den gesetzlichen Standpunkt der Sache kenne ich sehr wohl, ich weiß, daß die Gemeinden in der Frage, wen sie als Bürger aufnehmen wollen, vollkommene Freiheit genießen und Bedingungen stellen können, es ist aber doch sehr auffallend, daß die Gemeinde Bludesch mit einer so hohen Taxe auftritt. Ich hätte gerne darüber Aufklärung gehabt, ob diese Gemeinde ein so enormes Gemeindevermögen besitzt und den Bürgern, welche in die Gemeinde ausgenommen werden, so außerordentliche Benefizien gewährt, daß eine so hohe Taxe gerechtfertigt wäre. Den gesetzlichen Standpunkt habe ich von vornherein gekannt und ich hätte nur speziell hinsichtlich dieser Gemeinde Aufschluß gewünscht. Seinerzeit hat man sich von Dornbirn aus an den Landtag gewendet um Erhöhung der Einkaufstaxe, es ist aber darauf nicht eingegangen worden. Ich hätte also gerne Aufklärung gehabt, ob diese Gemeinde denjenigen, welche sich als Bürger aufnehmen lassen wollen, so enorme Benefizien entgegen bringt, oder ob die Fixirung dieser Taxe nur eine ganz willkürliche ist. Landeshauptmann: Wer wünscht noch weiter das Wort? — Es meldet sich Niemand mehr, somit ist die Debatte geschlossen. Martin Thnrnher: Ich kann auf die erste Anfrage Aufschluß geben. Soviel ich weiß, ist das Vermögen der Gemeinde Bludesch nicht besonders hoch und besondere Begünstigungen, die die Bürger haben, bestehen nur in der Zutheilung von Holzloosen. Weitere Begünstigungen sind meines Wissens nicht vorhanden. Einen weiteren Aufschluß über die betreffende Frage weiß ich momentan nicht zu geben. Laudeshauptmann: Ich schreite nun zur Abstimmung über den Antrag des Landesausschusses, der dahin geht, daß diese Zusammenstellung der Einbürgerungstaxen zur Kenntnis genommen werde. Ich ersuche diejenigen Herren, welche diesem Anträge die Zustimmung geben, sich von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Die heutige Tagesordnung ist somit erschöpft Die nächste Sitzung beraume ich auf Donnerstag den 24. d. M. um 10 Uhr Vormittags an. Bezüglich der Tagesordnung bin ich noch nicht in der Lage, dieselbe den Herren bekannt zu geben, da wohl eine Reihe von Berichten aus den betreffenden Ausschüssen hervorgegangen, die Druckerei jedoch mit denselben nach theilweise im Rückstande ist. Für heute kann ich den Herren nur mittheilen, daß auf dieser Tagesordnung drei Gegenständestehen werden, nämlich: 1. Bericht des volkswirthschaftlichen Ausschusses über die Petition der Gemeinde Damüls um einen Landesbeitrag zum Straßenbaue nach Au. 2. Bericht des volkswirthschaftlichen Ausschusses betreffend die Herstellung des Flexenweges. 3. Bericht des volkswirthschaftlichen Ausschusses betreffend die Errichtung von Schutzbauten an der Ill im Gemeindegebiete von Lorüns. Sobald weitere Stücke aus der Druckerei kommen, werde ich nicht ermangeln, sie den Herren Abgeordneten zur Vertheilung gelangen zu lassen und gleichzeitig in diesem Sinne die Tagesordnung für den Donnerstag zu ergänzen. Ich habe den Herren noch mitzutheilen, daß unmittelbar nach der Haussitzung eine Sitzung des Finanz-Ausschusses stattfinden wird. Ebenso wird der volkswirtschaftliche Ausschuß unmittelbar nach der Haussitzung zu einer Berathung zusammentreten; endlich wird der Schulausschuß morgen Dienstag um 10 Uhr Vormittags zu einer Sitzung zusammenkommen. Die heutige Sitzung ist geschlossen. (Schluß der Sitzung 11 Uhr Vormittags.) Truck von J. N. Teutsch, Bregenz. Mrarl'öerger Landtag. 6. Sitzung am 21 Januar 1895, unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. ------ ------ 4-84------------Gegenwärtig 19 Abgeordnete. Abwesend: Herr Johannes Thnrnher. Regrernngsvertreler: Herr Hofrath Graf röt. Julien-Wallsee. Beginn der Sitzung 10 Uhr 35 Min. Vormittag. Landeshauptmann: Ich erkläre die heutige Sitzung für eröffnet und ersuche um Verlesung des Protokolles der samstägigen Sitzung. (Sekretär verliest dasselbe.) Landeshauptmann: Hat Einer der Herren gegen die Fassung des Protokolls eine Bemerkung Zu machen? — Es ist dies nicht der Fall, somit betrachte ich dasselbe als genehmigt. Es sind mir heute im Ganzen vier Einlauf­ stücke zugekommen, von welchen das eine, näm­ lich das Gesuch des Vorarlbergischen Unterstützuugs-vereines in Innsbruck noch vom vorigen Jahre her datirt. Dasselbe wird jetzt neuerlich über­ reicht durch den Herrn Abg. Dr. Waibel. Durch denselben Herrn Abgeordneten wird überreicht eine Petition des Philosophen-Unterstützungsvereines an der Wiener Universität um einen Beitrag aus Landesmitteln. Ferner ist eingelaufen das Gesuch des Unterstützungsvereines der Hörer der Hochschule für Bodencultur in Wien und endlich das Gesuch des Vereines zur Pflege kranker Stu» dierender in Wien um Subvention. Martin Thurnher: Ich bitte um das Wort. Ich beantrage diese Gesuche in dringlicher Behand­ lung dem Finanzausschüsse zur Vorberathung und Berichterstattung zuzuweisen. Landeshauptmann: Es ist für diese Gesuche 48 VL Sitzung des Vorarlberger Landtages, die Dringlichkeit beantragt und in formeller Be­ ziehung die Verweisung an den Finanzausschuh. Wird eine Bemerkung dagegen gemacht? —- Es ist dies nicht der Fall, somit betrachte ich beide Anträge als genehmigt und werden die 4 Gesuche dem Finanzausschüsse zur Vorberathung über­ wiesen werden. Wir kommen nun zur Tagesordnung. Punkt 1 und 2 glaube ich gleichzeitig unter Einem vor­ nehmen zu können, nämlich den Voranschlag der Landes fond es und des LandesCult urfon des pro 1895 und den Voran­ schlag der Landes-Irrenanstalt Valduna pro 1895. Ich erwarte über die for­ melle Behandlung dieser Gegenstände einen Antrag aus der Mitte der Versammlung. Reisch: Ich beantrage, diese beiden Gegen­ stände zur Vorberathung und Berichterstattung dem Finanzausschüsse zuzuweisen. Landeshauptmann: Es ist die Zuweisung dieser Gegenstände an den Finanzausschuß be­ antragt. Wird dagegen eine Einwendung er­ hoben ? — Es ist nicht der Fall, somit betrachte ich diesen Antrag als genehmigt Der dritte Punkt unserer heutigen Tages­ ordnung ist die Vorlage des Gesuches der G e m e i n d e S t. A n t o n u m e i n e n L a n d e sbeitrag zu den beim Ausbruche des V e n s e r t o b e l s ausgelaufenen Kosten- Büchele: Ich stelle den Antrag, diesen Gegen­ stand dem volkswirthschaftlichen Ausschüsse zur Vorberathung und Berichterstattung zuzuweisen. Landeshauptmann: Der Herr Aba. Büchele beantragt die Zuweisung dieses Gegenstandes an den volkswirthschaftlichen Ausschuß zur Borbe­ rathung und Berichterstattung. Wenn keine Ein­ wendung erfolgt, — so nehme ich an, daß das hohe Haus diesem Antrag zustimmt. Der vierte Gegenstand der Tagesordnung ist das Präliminare des k. k. Landesschul­ rath es pro 1895, und der fünfte ist der Vor­ anschlag des Normalschutfo nde s pro 1895. Nachdem di ese beiden Gegenstände gleicher Na­ tur sind, glaube ich dieselben unter Einem zusammen­ m Session der 7: Periode §894-95. nehmen zu können und erwarte über die melle Behandlung derselben einen Antrag. for­ Welte: Ich glaube, diese Gegenstände würden sich für den Schulausschuß eignen und ich stelle daher den Antrag, dieselben zur Vorberathung und Berichterstattung dem Schulausschusse zu überweisen. Landeshauptmann: Der Herr Abg. Welte beantragt die Zuweisung dieser beiden Gegen­ stände an den Schulausschuß. — Es erfolgt keine Gegenbemerkung, somit nehme ich an, daß das hohe Haus diesem Anträge zustimmt. Der sechste Gegenstand der Tagesordnung ist der Art, betreffend die Regulierung des Klaus- und F r u tz b a ch e s. Fritz: Ich beantrage diesen Gegenstand zur Vorberathung und Antragstellung dem volkswirth­ schaftlichen Ausschüsse zuzuweisen. Landeshauptmann: Für diesen Gegenstand ist die Zuweisung an den volkswirthschaftlichen Aus­ schuß beantragt — Es erfolgt kein Gegenantrag, somit betrachte ich diesen Antrag als genehmigt und wird die Zuweisung in diesem Sinne erfolgen. Der siebente Gegenstand unserer heutigen Tagesordnung ist der L andesausjch uß*B erichtin Angelegenheit der Frauen-Eiukaufst axen. Ich ersuche den Herrn Abgeordneten Martin Thurnher namens des Landesansschusses darüber zu referieren. Martin Thurnher: Im Monat November des vergangenen Jahres hat in Wien eine Conferenz von Vertretern fast aller Landesausschüsse der im Rcichsrathe vertretenen Königreiche und Länder stattgefunden und zwar in Angelegenheit der Einführung einer Statistik über Landes- und Gemeinde - Angelegenheiten. Die Verhandlungen sind noch nicht zum Abschlüsse gelangt, sondern werden im Frühling dieses Jahres fortgesetzt und voraussichtlich auch beendet werden. Bei dieser Conferenz trat allseitig der Wunsch zu Tage, daß der Landes-Statistik die thunlichste Pflege zuge­ wendet werde. Man war dabei der Ansicht, daß die Erhebungen der Landesausschüsse auf Kosten VI. Sitzung des Vorarlberger Landtages. Der Länder, dagegen die Zusammenstellung und Verarbeitung des Stoffes durch das staatliche statistische Centralbureau auf Staatskosten erfolgen solle. Wenn wir in Vorarlberg in dieser Hinsicht Dem Beispiele anderer Länder, von denen mehrere schon eigene statistische Aemter eingeführt oder eigene Beamte angestellt haben, um statistische Ar­ beiten vorzunehmen, gewiß aus materiellen Gründen nicht folgen können und werden, so steht uns doch nichts im Wege, mit den vorhandenen Kräften auch in dieser Richtung hie und da nach den gegebenen Verhältnissen und Umständen mitzu­ wirken. Nachdem der Landesausschuß im ver­ gangenen Sommer sich veranlaßt gesehen hat, eine amtliche Zusammenstellung der Einbürger­ ungslaxen zu verfassen, ist nun diese Zusammen­ stellung dem Drucke übergeben und damit auch gleichsam ein Beitrag zur Landes- bezw. Gemeinde­ Statistik gegeben worden. In diesem Sinne bitte ich den vorliegenden Antrag des Landesausschusses zu genehmigen, welcher leintet: (Liest den Antrag aus Beilage XIII.) Landeshauptmann: Ich eröffne über den Be­ richt die Debatte. — Dr. Waibel: Es fällt mir in dieser Vor­ lage eine Post auf, und ich glaube, daß alle Herren, welche diese Vorlage eingesehen haben, den Eindruck, den ich empfangen habe, theilen werden. Im Bezirke Bludenz ist aufgeführt, daß in Bludesch ein Taxbetrag von 1000 fl. für Männer angesetzt ist, und dabei ist bemerkt: „eingeführt mit Gemeindebeschluß vom Jahre 1880". Nun ist es wohl möglich, daß das ein Druckfehler ist. (Martin Thuruher: Nein, es ist richtig.) Wenn das rein Druckfehler ist, so muß ich gestehen, daß es für uns doch von einigem Werthe wäre, darüber Aufschluß zu erhalten, wie man im Jahre 1880 in Bludesch in die Lage gekommen ist, eine so hohe Taxe für Männer festzusetzen. Nachdem andere Gemeinden sich an den Landtag gewendet haben, um Bewilligung zur Erhöhung der bis dahin in den Gemeinden üblichen Ein­ kaufstaxen für Männer, so muß doch auch im Landesausschusse der Akt vorliegend sein, welcher III. Session der 7. Periode 18344)5. 49 Aufschluß gibt, wie diese Post entstanden ist. Bregenz z. B. hat eine Einkaufstaxe für Männer von 400 fl.; für Feldkirch, wo die Bürger ver­ schiedene Benefizien genießen, ist gar keine Ein­ kaufstaxe für Männer eingeführt, dieselbe wird also dort offenbar von Fall zu Fall mit den be­ treffenden Petenten verabredet. Es sind noch eine große Anzahl von Gemeinden, welche den ihnen im engeren Sinne des Wortes Angehörigen große Benefizien gewähren, und trotzdem sehe ich nir­ gends eine solch enorme Taxbestimmung, wie sie in Bludesch hier aufgeführt wird. Ich glaube, es wäre im Interesse der ganzen Versammlung, zu erfahren, wie diese Taxbestimmung entstanden ist. Martin Thurnher: Ich werde hierüber sogleich Aufschluß geben und nicht erst den Schluß der Debatte abwarten. Dem Landesausschusse liegt ein diesbezüglicher Akt nicht vor. Diese Taxbe­ stimmung ist auf einen einfachen Gemeindebeschluß vom Jahre 1880 zurückzuführen, der von keiner Seite eine Anfechtung erfahren hat. Man kann nämlich überhaupt gar keine Gemeinde nach dem dermalen bestehenden Heimatgesetze verpflichten, irgend Jemand als Bürger aufzunehmen oder ihm das Heimatsrecht zu verleihen, wenn er nicht Be­ amter, Lehrer, Geistlicher u. s. m. ist. Nun glaube ich, daß man diesen Beschluß nicht so auffassen kann, als wenn er durch irgend ein Gesetz erfolgt wäre, sondern es liegt darin vielmehr eine Direcüve, wie man in Zukunft bei Verleihung des Bürgerrechtes in der Gemeinde Bludesch vor­ zugehen gedenkt. Es kommt in anderen Gemein­ den auch vor, daß gewisse Bedingungen gestellt werden und sie werden es auch in den Anmer­ kungen, welche sich in diesem Berichte vorfinden, wiederholt wahrnehmen, daß es heißt, die Ein­ kaufstaxe wird, von Fall zu Fall bestimmt. Man könnte vielleicht bezweifeln, daß solche zu leistende Beträge als Einbürgerungstaxen anzusehen sind; sicher sind es aber Verpflichtungen, welche die be­ treffende Gemeinde den um Aufnahme in den Bürgerverband Ansuchenden auferlegt und nur unter diesen Bedingungen gewährt. Aehnliche Bedingungen kommen auch in anderen Gemeinden vor. Man sagt z. B. der Ansuchende muß für eine gewisse Anzahl von Jahren ein gewisses Ver­ mögen versteuern, gewisse milde Beiträge für Schulen rc. bezahlen u. s. w. In diesen Be- VI. Sitzung des Vorarlberger Landtages- 50 UL Session der 7. Periode 1894/95. Schlüssen der Gemeinden kann ich auch nur etwas Aehntiches erblicken, wie im Gemeindebeschlusse von Bludesch, nämlich eine Directive, wie bei Verleihung des Bürgerrechtes vorgegangen werden soll. Damals, als in der Gemeinde Bludesch dieser Beschluß gefaßt wurde, wurde ein Einspruch dagegen nicht erhoben, der Beschluß ist also rechts­ kräftig und man kann die Gemeinde nicht abhalten, den damals gefaßten Beschluß anszuführen, dem müßte eine Aenderung des Heimatsgesetzes vor­ ausgehen. meines Wissens nicht vorhanden. Einen weiteren Aufschluß über die betreffende Frage weiß ich momentan nicht zu geben. Landeshauptmann: Wünscht noch Jemand das Die heutige Tagesordnung ist somit erschöpft Die nächste Sitzung beraume ich auf Donners­ tag den 24. d. M. um 10 Uhr Vormittags an. Won? — Dr. Waibl: Den gesetzlichen Standpunkt der Sache kenne ich sehr wohl, ich weiß, daß die Ge­ meinden in der Frage, wen sie als Bürger auf­ nehmen wollen, vollkommene Freiheit genießen und Bedingungen stellen können, es ist aber doch sehr auffallend, daß die Gemeinde Bludesch mit einer so hohen Taxe auftritt. Ich hätte gerne darüber Aufklärung gehabt, ob diese Gemeinde ein so enormes Gemeindevermögen besitzt und den Bür­ gern, welche in die Gemeinde ausgenommen wer­ den, so außerordentliche Benefizien gewährt, daß eine so hohe Taxe gerechtfertigt wäre. Den ge­ setzlichen Standpunkt habe ich von vornherein ge­ kannt und ich hätte nur speziell hinsichtlich dieser Gemeinde Aufschluß gewünscht. Seinerzeit hat man sich von Dornbirn aus an den Landtag ge­ wendet um Erhöhung der Einkaufstaxe, es ist aber darauf nicht eingegangen worden. Ich hätte also gerne Aufklärung gehabt, ob diese Gemeinde den­ jenigen, welche sich als Bürger aufuehmen lassen wollen, so enorme Benefizien entgegen bringt, oder ob die Fixirung dieser Taxe nur eine ganz will­ kürliche ist. Landeshauptmann: Wer wünscht noch weiter das Wort? — Es meldet sich Niemand mehr, somit ist die Debatte geschlossen. Martin Thnrnhcr: Ich kann auf die erste Anfrage Aufschluß das Vermögen der sonders hoch und die Bürger haben, von Holzloosen. geben. Soviel ich weiß, ist Gemeinde Bludesch nicht be­ besondere Begünstigungen, die bestehen nur in der Zutheilung Weitere Begünstigungen sind Laudeshauptmauy: Ich schreite nun zur Ab­ stimmung über den Antrag des Landesausschusses, der dahin geht, daß diese Zusammenstellung der Einbürgernngstaxen zur Kenntnis genommen werde. Ich ersuche diejenigen Herren, welche diesem An­ träge die Zustimmung geben, sich von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Bezüglich der Tagesordnung bin ich noch nicht in der Lage, dieselbe den Herren bekannt zu geben, da wohl eine Reihe von Berichten aus den betreffenden Ausschüssen hervorgegangen, die- ’ Druckerei jedoch mit denselben nach theilweise int Rückstände ist. Für heute kann ich den Herren nur mittheilen, daß auf dieser Tagesordnung drei Gegenstände­ stehen werden, nämlich: 1. Bericht des volkswirthschaftlichen Ausschusses über die Petition der Gemeinde Damülsnm einen Landesbeitrag zum Straßenbaue nach Au. 2. Bericht des volkswirthschaftlichen Ausschusses betreffend die Herstellung des Flexenweges. 3. Bericht des volkswirthschaftlichen Ausschussesbetreffend die Errichtung von Schutzbauten an der Jll im Gemeindegehiete von Lorüns. Sobald weitere Stücke aus der Druckerei kommen, werde ich nicht ermangeln, sie den Herren Abgeordneten zur Vertheilung gelangen zu lassen und gleichzeitig in diesem Sinne die Tagesordnung für den Donnerstag zu ergänzen. Ich habe den Herren noch mitzutheilen, daß unmittelbar nach der Haussitzung eine Sitzung des Finanz-Ausschusses stattfittden wird. Ebenso wird der volkswirtschaftliche Aus­ schuß unmittelbar nach der Haussitzung zu einer Berathung zujammentreten; endlich wird der Schulausschuß morgen Dienstag um 10 Uhr Vor­ mittags zu einer Sitzung zusammenkommen. Die heutige Sitzung ist geschlossen. (Schluß der Sitzung 11 Uhr Vormittags.) ■■■>-. M-.----------------------------- ------------ ----- —--------- —------------- Truck von I. N. Teutsch, Bregeuz.