18940124_lts007

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Letzte Änderung 02.07.2021, 18:48
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp07,lts1894,lt1894,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 7. Sitzung. am 24 Januar 1894 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 18 Abgeordnete. Abwesend die Herren: Reisch und Johann Thurnher. Regierungsvertreter: Herr k. k. Hofrath Graf Julien-Wallsee. Beginn der Sitzung 10 Uhr 35 Min. Vormittags. Landeshauptmann: Die Sitzung ist eröffnet; wollen die Herren die Verlesung des Protokolles der letzten Sitzung entgegennehmen. (Secretär verliest dasselbe.) Landeshauptmann: Hat einer der Herren gegen die Fassung des Protokolles eine Einwendung zu erheben? — Wenn dies nicht der Fall ist, betrachte ich es als genehmigt. Es sind mir verschiedene Einlaufstücke zugekommen. Das erste ist eine Petition des kathol. Bauernvereines für das Vorderland um eine Subvention per 200 fl. zur Beschickung zweier geeigneter dorfansäßiger Männer zum Obstbaucurse nach Reutlingen. (Secretär verliest dieselbe.) Mart. Thurnher: Ich möchte den Antrag stellen, diese Petition auf kurzem Wege dem Gemeindeausschusse zur Vorberathung und Berichterstattung zuzuweisen. Landeshauptmann: Es ist für diese Petition die Dringlichkeit und die Überweisung an den Gemeindeausschuß beantragt. Wird eine Einwendung dagegen erhoben? — Da dies nicht der Fall ist, so betrachte ich die Dringlichkeit und formelle Behandlung der Petition als genehmigt. Weiter ist eingelaufen, eine Petition desselben Vereines um Erweiterung der Steuerfreiheit bei der Branntweinerzeugung zum eigenen Bedarf und Erleichterung bei der Durchführung. (Secretär verliest dieselbe.) 32 VH. Sitzung des Vorarlberger Landtags. IV. Session, 7. Periode 1894. Mart. Thurnher: Ich beantrage auch für diesen Gegenstand die sofortige Anweisung an den Gemeindeausschuß. Landeshauptmann: Es ist auch für diese Petition die Dringlichkeit und die Zuweisung an den Gemeindeausschuß beantragt. — Wenn keine Einwendung erfolgt, nehme ich an, daß das hohe Haus dem Anträge seine Zustimmung gibt. Ferner ist eingelaufen eine Petition der Gemeinde Tisis in der Bahnangelegenheit und eine Petition der Gemeinde Hohenems in Angelegenheit der Landtagswahlordnung — überreicht durch den Herrn Abg. Dr. Beck. (Secretär verliest die letztere Petition.) Mart. Thurnher: Es hat die Frage, betreffend die Abänderung der Landtagswahlordnung, bereits gestern den volkswirthschaftlichen Ausschuß beschäftigt, nämlich bei dessen Berathung über die Erweiterung des Wahlrechtes in die Handels- und Gewerbekammer. Nachdem also dieser Gegenstand das hohe Haus ohnedies beschäftigen wird, möchte ich beantragen, daß die jetzt vorliegende Petition auf die Tagesordnung jener Sitzung gestellt werde, in welcher der Bericht des volkswirthschaftlichen Ausschusses über die Erweiterung des Wahlrechtes in die Handels- und Gewerbekammer zur Verhandlung gelangt. Landeshauptmann: Der Herr Abgeordnete Martin Thurnher stellt den Antrag, in formeller Beziehung diesen Gegenstand auf jene Tagesordnung zu setzen, auf welcher der Bericht des volkswirthschaftlichen Ausschusses über die Frage der Erweiterung des Handelskammer-Wahlrechtes zur Verhandlung kommt. Wird dagegen eine Einwendung erhoben? — Es ist nicht der Fäll, mithin werde ich in diesem Sinne vorgehen. Weiter ist eingelaufen ein selbstständiger Antrag des Herrn Abgeordneten Greißing und Genossen, betreffend die Regelung der Sperrmaßregeln gegen die Verbreitung der Maul- und Klauenseuche. (Secretär verliest denselben.) Landeshauptmann: Ich werde diesen Antrag in Druck legen lassen und auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung stellen. Fink: Ich möchte auch für diesen Antrag die Dringlichkeit und Zuweisung an den volkswirthschaftlichen Ausschuß beantragen. Landeshauptmann: Es ist für diesen Antrag die Dringlichkeit beantragt, nämlich daß er mit Umgehung der Drucklegung sofort dem volkswirthschaftlichen Ausschüsse überwiesen werde. Wird dagegen eine Einwendung erhoben? — Es ist nicht der Fall, mithin betrachte ich den Dringlichkeitsantrag und die Überweisung dieses Gegenstandes an den volkswirthschaftlichen Ausschuß als mit Ihrer Zustimmung versehen. Endlich ist noch eingelaufen eine Interpellation der Herren Abgeordneten Martin Thurnher und Genossen, betreffend die Bewilligung der Verlängerung der Arbeitszeit in den industriellen Etablissements in Vorarlberg. (Sekretär liest:) Interpellation der Abgeordneten Martin Thurnher und Genossen betreffend die Bewilligung der Verlängerung der Arbeitszeit in industriellen Etablissements in Vorarlberg im IV. Quartale 1893. Nach den Mittheilungen öffentlicher Blätter hat die k. k. Statthalterei für Tirol und Vorarlberg, beziehungsweise die k. k. Bezirkshauptmannschaft Bregenz in der kurzen Zeit von 3 Monaten folgende Verlängerungen der Normal-Arbeitszeit bewilligt: Fr. M. Rhomberg (Weberei in Dornbirn), 2 Stunden durch 12 Wochen für 12 Arbeiter; A. Maestrani und Co., (Chocolade-Fabrik in Hörbranz), 2 Stunden durch 8 Wochen für 30 Arbeiter; J.G. Ulmer, (Weberei in Dornbirn), 2, Stunden durch 6 Wochen für 40 Arbeiter; S. Jenny, (Weberei in Lauterach), 2 Stunden durch 4 Wochen für 60 Arbeiter; Aktiengesellschaft für Seiden- und Ramie-Industrie, (Weberei in Bregenz), 1 1/2 Stunden durch 4 Wochen für 40 Arbeiter; I. A. Minder (Weberei in Dornbirn), 1 Stunde durch 4 Wochen für 50 Arbeiter: I. G. Rüsch (Mech. Werkstätte in Dornbirn) 2 Stunden durch 3 Wochen für 40 Arbeiter; S. Jenny (Appretur und Dampferei in Hard) 2 Stunden durch 3 Wochen für 28 Arbeiter; S. Jenny (Weberei in VII. Sitzung des Vorarlberger Landtags. IV. Session, 7. Periode 1894. 33 Lauterach) 2 Stunden durch 3 Wochen für 60 Arbeiter; F. Mauthe (Uhrenfabrik in Lochau) 1 Stunde durch 3 Wochen für 50 Arbeiter; Gebr. Schindler (Andreherei in Kennelbach) 2 Stunden durch 12 Tage für 6 Arbeiter. In Erwägung, daß durch die Gewährung so Zahlreicher Verlängerungen der Arbeitszeit die Bestimmungen des Gesetzes vom 8. März 1885 Nr. 22 R.-G.-Bt. betreffend die Arbeitsdauer nahezu illusorisch gemacht werden; in Erwägung, daß die Normalarbeitszeit mit 11 Stunden ohnedem schon -sehr hoch bemessen ist und jede weitere Verlängerung derselben dazu beiträgt, die Kräfte der Arbeiter frühzeitig zu zerstören, die Liebe derselben zur Arbeit und ihren Sinn zum häuslichen Leben Zu untergraben; in Erwägung, daß durch die verlängerte Arbeitszeit die Überproduktion .gefördert und in Folge dessen zu anderen Zeiten oder an anderen Orten naturnothwendig Arbeitsmangel und Arbeitslosigkeit herbeigeführt wird; in Erwägung endlich, daß bei einer derartigen Auslegung und Handhabung der Arbeiterschutzgesetze das Vertrauen der arbeitenden Bevölkerung zur Regierung, sowie die Hoffnung auf Verbesserung der socialen Lage auf Grund gesetzlicher Maßnahmen immer mehr verschwinden muß, stellen die Gefertigten an die hohe k. k. Regierung nachstehende Anfragen: 1. Wie vermag die h. k. k. Regierung die ungebührlich zahlreichen in Vorarlberg in den letzten 3 Monaten des abgelaufenen Jahres gewährten Verlängerungen der normalen Arbeitszeit im Sinne und Geiste der gesetzlichen Bestimmungen zu rechtfertigen? 2. Ist hochdieselbe geneigt, derartige Bewilligungen zu Arbeitsverlängerungen in der Folge auf die allerdringendsten Fälle zu beschränken? Bregenz, am 24. Januar 1894. Martin Thurnher. Berchtold. Jodok Fink. Jakob Nägele. Josef Büchele. Josef Heinzle. I. Anton Fritz. Gottfried Schapler. Ignaz Dietrich. Ferd. Rüf. Johannes Thurnher. Welte. Bösch. Landeshauptmann: Ich werde diese Interpellation dem Herrn Regierungsvertreter überreichen. Der Herr Abgeordnete Johann Thurnher hat sich für die heutige Sitzung wegen eines schweren Erkrankungsfalles in seiner Familie entschuldigt. Wir kommen zur Tagesordnung. Auf derselben steht als erster Gegenstand der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über die Eingabe des ständigen Ausschusses des österreichischen Agrartages betreffend die Unterstützung der Bestrebungen des Agrartages in Sachen der Reform der Grundsteuer, der Regulirung des Grundsteuerkatasters, sowie hinsichtlich der Steuerreform vorlagen. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Abgeordneten Fink den Antrag des volkswirthschaftlichen Ausschusses zu verlesen. (Fink liest den Antrag aus Beilage XVI.) Landeshauptmann: Ich eröffne über den Bericht und Antrag die Debatte. — Es meldet sich Niemand zum Worte, deshalb ist dieselbe geschlossen, wenn der Herr Berichterstatter nichts beizufügen hat — Berichterstatter: Nein. Landeshauptmann: schreite ich zur Abstimmung und ersuche alle Herren, welche dem Anträge des volkswirthschaftlichen Ausschusses die Zustimmung geben wollen, sich von den Sitzen zu erheben. Einstimmig angenommen. Der zweite Gegenstand ist der Bericht des Landesausschusses, betreffend eine Ergänzung zum Voranschlag des k. k. Landesschulrathes pro 1894. Der Bericht ist schon seit einigen Tagen gedruckt in Händen der Herren Abgeordneten und ich glaube, es wird keine Einsprache erfolgen, wenn derselbe ohne weitere Überweisung an einen Ausschuß zur Verhandlung gebracht wird. Ich S4 VII. Sitzung des Vorarlberger Landtags. IV. Session, 7. Periode 1894, ersuche dcn Herrn Abgeordneten Martin Thurnher, diesen Antrag des Landesausschusses zu verlesen. Martin Thurnher: Es wird den Herrn etwas auffällig erscheinen, daß jetzt gegenüber früheren Jahren bedeutende Ansprüche seitens des Lehrerpensionsfondes an die Landeskassa gestellt werden. Der Grund, warum wir früher von größeren Zahlungen an diesen Pensionsfond befreit waren, liegt wohl in den strengen Übergangsbestimmungen des Gesetzes über die Rechts-Verhältnisse der Lehrer vom 17. Januar 1890. In anderen Ländern mußten bereits in den Siebzigerjahren und fortwährend bedeutende Zuschüsse des Landes an die Pensionsfonde geleistet werden. Bei uns aber sind strenge Übergangsbestimmungen nach zwei Richtungen beschlossen worden, nämlich daß alle damals im Amte gewesenen Lehrer, bevor sie pensionsberechtigt oder in die neueren Gehaltsbezüge eingereiht wurden, sich vorerst einer Prüfung zu unterziehen oder Dispens davon von der LandesSchulbehörde zu erwirken hatten. Die Folge davon war, daß eine größere Anzahl Lehrer zu den neueren Bezügen nicht gelangte und auch das Pensionsrecht nach den jetzigen Normen nicht erhielt. Eine andere Übergangsbestimmung war dahin gerichtet, daß, wenn eine Lehrperson auch die nochmalige Lehrbefähigungsprüfung ablegte oder die Dispens davon von der Landesschulbehörde erhielt, ihr die unter dem alten Gesetze zugebrachten Dienstjahre nur zur Hälfte in die Pensionsjahre eingerechnet wurden. Die Folge davon war, daß manche Lehrer, die vielleicht durch körperliche oder geistige Gebrechen schon längst als Lehrer nicht mehr tauglich waren, doch lange Zeit die Pensionirung hinaushalten mußten, um auch nur eine annähernd entsprechende Pension zu erhalten. Wenn diese strengen Übergangsbestimmungen nicht gewesen wären, so würden wir schon längst in der Lage gewesen sein, eine größere Summe dem Pensionsfonde zuzuweisen, während es jetzt durch diese Übergangsbestimmungen gelungen ist, einen Pensionsfond von über 80.000 fl. aus den Pensionstaxen der Lehrer zusammen zu bringen, so daß wenigstens die Zinserträgnisse dieses Fondes ein bleibendes Activum desselben bilden und durch diese Zinsen die Beiträge des Landes auch fortan doch geringer sein werden als es verhältnißmässig in andern Ländern der j Fall ist. Nach diesen kurzen Auseinandersetzungen stelle ich namens des Landesausschusses folgenden Antrag. (Liest den Antrag aus Beilage XV.) Landeshauptmann: Ich eröffne über diesen Bericht und Antrag die Debatte. — Es meldet sich niemand zum Worte, die Debatte ist deshalb geschlossen, und ich schreite, nachdem der Herr Berichterstatter sich bereits geäußert hat, zur Abstimmung. Ich ersuche alle jene Herren, welche dem soeben verlesenen Anträge die Zustimmung geben, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht des Finanzausschusses über das demselben in der IV. Sitzung vom 15. Jänner zugewiesene Gesuch des katholischen Schulvereines für Österreich in Wien. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter, Abgeordneten Fritz, den Antrag zu verlesen. Fritz: Der Finanzausschuß stellt folgenden Antrag. (Liest denselben aus- Beilage XVII.) Landeshauptmann: Ich eröffne über diesen Bericht und Antrag die Debatte. Es meldet sich in derselben Niemand zum Worte, deshalb schreite ich zur Abstimmung und ersuche alle jene Herren, welche dem Antrage des Finanzausschusses die Zustimmung geben wollen, sich von den Sitzen zu erheben. Majorität. Die nächsten vier Gegenstände, welche ich irr einem Punkt zusammengefaßt habe, nämlich: Bericht des Gemeinde- und Verwaltungsausschusses über folgende Anträge: a. betreffend die definitive Anstellung des Landesculturingenieurs Paul Ilmer, d. betreffend die Anstellung des Kanzleiassistenten Valentin Feuerstein, c. betreffend das Gesuch des landschaftlichen Dieners Konrad um Gehaltserhöhung, VII. Sitzung des Vorarlberger Landtags. IV. Session, 7. Periode 1894. 35 d, betreffend die Bitte der Witwe des früheren Kanzleiassistenten Stocker um Gewährung eines Ruhegehaltes, sind vertraulicher Natur; ich werde mir daher erlauben, die Sitzung in eine vertrauliche umzuwandeln und mache zu diesem Zwecke eine Pause von einigen Minuten. Bevor wir zur vertraulichen Sitzung übergehen, erlaube ich mir noch, die nächste Sitzung anzukündigen. Ich beraume sie für Freitag den 26. Jänner halb 11 Uhr Vormittags an mit folgender Tagesordnung: 1. Bericht des Finanzausschusses über die Petition des Landes-Verbandes für Fremdenverkehr. 2. Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über den Antrag des Herrn Abgeordneten Fink und Genossen in Sachen der gewerblichen Fortbildungsschulen. 3. Bericht des Finanzausschusses über die Gesuche mehrerer Vereine um Subventionen aus Landesmitteln. 4. Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über den Antrag des Herrn Abgeordneten Martin Thurnher und Genossen wegen Erweiterung des Wahlrechtes für die Handels- und Gewerbekammer. 5. Petition der Gemeinde Hohenems wegen Abänderung der Landtags-Wahlordnung. Nach Schluß der Sitzung findet eine Sitzung des volkswirtschaftlichen Ausschusses und eine Sitzung des Gemeindeausschusses statt. (Ende der öffentlichen Sitzung 11 Uhr 10 Min.) In der hieraus erfolgten vertraulichen Sitzung wurden nachstehende von dem Herrn Berichterstatter des Gemeindeausschusses Welte vorgelesenen Anträge einstimmig zum Beschluß erhoben: a. Die definitive Anstellung des LandesculturIngenieurs Paul Ilmer als Landesbeamten, wie sie durch den Landesausschuß mit Beschluß vom 7. Oktober 1893 vorgenommen wurde, wird bestätiget und werden gleichzeitig dem Landescultur-Ingenieur 10 Jahre seiner bisherigen Dienstleistung im Vorhinein bei Anrechnung seiner Pensionsberechtigung eingerechnet. b. Die definitive Anstellung des Kanzleiassistenten Josef Valentin Feuerstein als Landesbeamten, wie sie durch den Landes-Ausschuß mit Beschluß vom 18. Juli 1893 vorgenommen wurde, wird unter den festgesetzten Bedingungen bestätigt. c. Dem landschaftlichen Diener Conrad Konrad wird vom 1. Jänner 1894 ab der Jahresgehalt auf 350 fl. festgestellt insolange er seine Dienstesverrichtungen zur vollen Zufriedenheit seiner Vorgesetzten versieht. d. Der Maria Bickel, Witwe nach dem KanzleiAssistenten Stocker wird die vom LandesAusschusse vorbehaltlich der Genehmigung des h. Landtages vom 1. September 1893 ab gewährte Pension von jährlich 300 fl. bewilligt und ist in monatlichen Anticipando-Raten an dieselbe auszuzahlen. (Schluß der vertraulichen Sitzung um 11 Uhr 30 Min.) Druck von J. N. Teutsch, Bregenz. Mrarl'ßerger Landtag. 7. Sitzung. am 24 Januar 1894 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. ----------------- j-B-j.---------------- GtMwiirig 18 Abgeordnete. Abwesend die Herren: Krisch nnd Johann Thnmher. Regieruugsvertreter: Herr k. k. Hofrath Graf Julien-Wallsee. Beginn der Sitzung 10 Uhr 35 Min. Vormittags. Landeshauptmann: Die Sitzung ist eröffnet; wollen die Herren die Verlesung des Protokolles der letzten Sitzung entgegennehmen. (Secretär verliest dasselbe.) Mart. Thurnher: Ich möchte den Antrag stellen, diese Petition auf kurzem Wege dem Gemeindeausschuffe zur Vorberathung und Bericht­ erstattung zuzuweisen. Landeshauptmann: Hat einer der Herren gegen die Fassung des Protokolles eine Einwendung zu erheben? — Wenn dies nicht der Fall ist, betrachte ich es als genehmigt. Es sind mir verschiedene Einlaufstücke zuge­ kommen. Das erste ist eine Petition des kathol. Bauernvereines für das Vorderland um eine Sub­ vention per 200 fl. zur Beschickung zweier geeigneter dorfansäßiger Männer zum Obstbaucurse nach Reutlingen. (Secretär verliest dieselbe.) Landeshauptmann: Es ist für diese Petition die Dringlichkeit und die Ueber Weisung an den Ge­ meindeausschuß beantragt. Wird eine Einwendung dagegen erhoben? — Da dies nicht der Fall ist, so betrachte ich die Dringlichkeit und formelle Be­ handlung der Petition als genehmigt. Weiter ist eingelaufen, eine Petition desselben Vereines um Erweiterung der Steuerfreiheit bei der Branntweinerzeugung zum eigenen Bedarf und Erleichterung bei der Durchführung. (Secretär verliest dieselbe.) 32 VH. Sitzung des Vorarlberger Landtags. IV. Session, 7. Periode 1894. Mart. Thurnher: Ich beantrage auch für diesen Gegenstand die sofortige Anweisung an den Ge­ meindeausschuß. Fink: Ich möchte auch für diesen Antrag die Dringlichkeit und Zuweisung an den volkswirth­ schaftlichen Ausschuß beantragen. Landeshauptmann: Es ist auch für diese Petition die Dringlichkeit und die Zuweisung an den Gemeindeausschuß beantragt. — Wenn keine Einwendung erfolgt, nehme ich an, daß das hohe Haus dem Anträge seine Zustimmung gibt. Ferner ist eingelaufen eine Petition der Ge­ meinde Tisis in der Bahnangelegenheit und eine Petition der Gemeinde Hohenems in Angelegenheit der Landtagswahlordnung — überreicht durch den Herrn Abg. Dr. Beck. (Secretär verliest die letztere Petition.) Landeshauptmann: Es ist für diesen Antrag die Dringlichkeit beantragt, nämlich daß er mit Umgehung der Drucklegung sofort dem volkswirth­ schaftlichen Ausschüsse überwiesen werde. Wird dagegen eine Einwendung erhoben? — Es ist nicht der Fall, mithin betrachte ich den Dring­ lichkeitsantrag und die Ueberweisung dieses Ge­ genstandes an den volkswirthschaftlichen Ausschuß als mit Ihrer Zustimmung versehen. Mart. Thurnher: Es hat die Frage, betreffend die Abänderung der Landtagswahlordnung, bereits gestern den volkswirthschaftlichen Ausschuß beschäftigt, nämlich bei dessen Berathung über die Erweiterung des Wahlrechtes in die Handels- und Gewerbe­ kammer. Nachdem also dieser Gegenstand das hohe Haus ohnedies beschäftigen wird, möchte ich beantragen, daß die jetzt vorliegende Petition auf die Tagesordnung jener Sitzung gestellt werde, in welcher der Bericht des volkswirthschaftlichen Aus­ schusses über die Erweiterung des Wahlrechtes in die Handels- und Gewerbekammer zur Verhandlung gelangt. Landeshauptmann: Der Herr Abgeordnete Martin Thurnher stellt den Antrag, in formeller Beziehung diesen Gegenstand auf jene Tagesordnung zu setzen, auf welcher der Bericht des volkswirth­ schaftlichen Ausschusses über die Frage der Er­ weiterung des Handelskammer-Wahlrechtes zur Ver­ handlung kommt. Wird dagegen eine Einwendung erhoben? — Es ist nicht der Fäll, mithin werde ich in diesem Sinne vorgehen. Weiter ist eingelaufen ein selbstständiger Antrag des Herrn Abgeordneten Greißing und Genossen, betreffend die Regelung der Sperrmaßregeln gegen die Verbreitung der Maul- und Klauenseuche. (Secretär verliest denselben.) Landeshauptmann: Ich werde diesen Antrag in Druck legen lassen und auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung stellen. Endlich ist noch eingelaufen eine Interpellation der Herren Abgeordneten Martin Thurnher und Genossen, betreffend die Bewilligung der Ver­ längerung der Arbeitszeit in den industriellen Etablissements in Vorarlberg. (Sekretär liest:) . Interpellation der Abgeordneten Martiy Thurnher und Genossen betreffend die Bewilligung der Verlängerung der Arbeitszeit in industriellen Etablissements in Vor­ arlberg im IV. Quartale 1893. Nach den Mittheilungen öffentlicher Blätter hat die k. k. Statthalterei für Tirol und Vorarl­ berg, beziehungsweise die k. k. Bezirkshauptmann­ schaft Bregenz in der kurzen Zeit von 3 Monaten folgende Verlängerungen der Normal-Arbeitszeit bewilligt: Fr. M. Rhomberg (Weberei in Dornbirn), 2 Stunden durch 12 Wochen für 12 Arbeiter; A. Maestrani und Co., (Chocolade-Fabrik in Hörbranz), 2 Stunden durch 8 Wochen für 30 Arbeiter; I. G. Ulmer, (Weberei in Dornbirn), 2, Stunden durch 6 Wochen für 40 Arbeiter; S. Jenny, (Weberei in Lauterach), 2 Stunden durch 4 Wochen für 60 Arbeiter; Aktiengesellschaft für Seiden- und Ramie-Industrie, (Weberei in Bregenz), lx/2 Stun­ den durch 4 Wochen für 40 Arbeiter; I. A. Minder (Weberei in Dornbirn), 1 Stunde durch 4 Wochen für 50 Arbeiter: I. G. Rüsch (Mech. Werkstätte in Dornbirn) 2 Stunden durch 3 Wochen für 40 Arbeiter; S. Jenny (Appretur und Dampferei in Hard) 2 Stunden durch 3 Wochen für 28 Arbeiter; S. Jenny (Weberei in VII. Sitzung des Vorarlberger Landtags. Lauterach) 2 Stunden durch 3 Wochen für 60 Arbeiter; F. Mauthe (Uhrenfabrik in Lochau) 1 Stunde durch 3 Wochen für 50 Arbeiter; Gebr. Schindler (Andreherei in Kennelbach) 2 Stunden durch 12 Tage für 6 Arbeiter. In Erwägung, daß durch die Gewährung so Zahlreicher Verlängerungen der Arbeitszeit die Be­ stimmungen des Gesetzes vom 8. März 1885 Nr. 22 R.-G.-Bt. betreffend die Arbeilsdauer nahezu illusorisch gemacht werden; in Erwägung, daß die Normalarbeilszeit mit 11 Stunden ohnedem schon -sehr hoch bemessen ist und jede weitere Verlänge­ rung derselben dazu beiträgt, die Kräfte der Ar­ beiter frühzeitig zu zerstören, die Liebe derselben zur Arbeit und ihren Sinn zum häuslichen Le­ ben Zu untergraben; in Erwägung, daß durch die verlängerte Arbeitszeit die Überproduktion .geför­ dert und in Folge dessen zu anderen Zeiten oder an anderen Orten naturnothwendig Arbeitsmangel und Arbeitslosigkeit herbeigeführt wird; in Er­ wägung endlich, daß bei einer derartigen Aus­ legung und Handhabung der Arbeiterschutzgesetze das Vertrauen der arbeitenden Bevölkerung zur Regierung, sowie die Hoffnung auf Verbesserung der socialen Lage auf Grund gesetzlicher Maß­ nahmen immer mehr verschwinden muß, stellen bte Gefertigten an die hohe k. k. Regierung nach­ stehende Anfragen: 1. Wie vermag die h. k. k. Regierung die ungebürlich zahlreichen in Vorarlberg in den letzten 3 Monaten des abgelaufenen Jahres gewährten Verlängerungen der normalen Arbeitszeit ftn Sinne und Geiste der gesetzlichen Bestimmungen zu rechtfertigen? 2. Ist hochdieselbe geneigt, derartige Bewilligungen zu Arbeitsverlängerungen in der Folge auf die allerdringendsten Fälle zu beschränken? Bregenz, am 24. Januar 1894. Martin Thurnher. Berchtold. Jodok Fink. Jakob Nägele. Josef Büchele. Josef Heinzle. I. Anton Fritz. Gottfried Schapler. Ignaz Dietrich. IV. Session, 7. Periode 1894. 33 Ferd. Rüf. Johannes Thurnher. Welte. Bösch. Landeshauptmann: Ich werde diese Inter­ pellation dem Herrn Regierungsvertreter überreichen. Der Herr Abgeordnete Johann Thurnher hat sich für die heutige Sitzung wegen eines schweren Erkrankungsfalles in seiner Familie entschuldigt. Wir kommen zur Tagesordnung. Auf derselben steht als erster Gegenstand der Bericht des volkswirtschaftlichen Aus­ schusses über die Eingabe des ständigen Ausschusses des ö st erreich scheu Agrartages betreffend die Unterstützung der Be­ strebungen des Agrartages in Sachen der Reform der Grundsteuer, der Regulirung des Grundsteuerkat'asters, sowie hinsichtlich der Steuerreformvö-rlagen. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Abge­ ordneten Fink den Antrag des volkswirthschaftlichen Ausschusses zu verlesen. (Fink liest den Antrag aus Beilage XVI.) Landeshauptmann: Ich eröffne über den Be­ richt und Antrag die Debatte. — Es meldet sich Niemand zum Worte, deshalb ist dieselbe geschlossen, wenn der Herr Berichterstatter nichts beizufügen hat — Berichterstatter: Nein. Landeshauptmann: schreite ich zur Abstimmung und ersuche alle Herren, welche dem Anträge des volkswirthschaftlichen Ausschusses die Zustimmung geben wollen, sich von den Sitzen zu erheben. Einstimmig angenommen. Der zweite Gegenstand ist der Bericht des Landesausschusses, betreffend eine Er­ gänzung zum Voranschlag des k. k. Landesschulrathes pro 1894. Der Bericht ist schon seit einigen Tagen ge­ druckt in Händen der Herren Abgeordneten und ich glaube, es wird keine Einsprache erfolgen, wenn derselbe ohne weitere Überweisung an einen Aus­ schuß zur Verhandlung gebracht wird. Ich er- S4 VII. Sitzung des Vorarlberger Landtags. suche dcn Herrn Abgeordneten Martin Thurnher, diesen Antrag des Landesausschusses zu verlesen. Martin Thurnher: Es wird den Herrn etwas auffällig erscheinen, daß jetzt gegenüber früheren Jahren bedeutende Ansprüche seitens des Lehrerpensionsfondes an die Landeskassa gestellt werden. Der Grund, warum wir früher von größeren Zahlungen an diesen Pensionsfond befreit waren, liegt wohl in den strengen Uebergangsbestimmungen des Gesetzes über die Rechts-Verhältnisse der Lehrer vom 17. Januar 1890. In anderen Ländern mußten bereits in den Siebzigerjahren und fort­ während bedeutende Zuschüsse des Landes an die Pensionsfonde geleistet werden. Bei uns aber sind strenge Uebergangsbestimmungen nach zwei Richtungen beschlossen worden, nämlich daß alle damals im Amte gewesenen Lehrer, bevor sie pensionsberechtigt oder in die neueren Gehalts­ bezüge eingereiht wurden, sich vorerst einer Prüfung zu unterziehen ooer Dispens davon von der Landes­ Schulbehörde zu erwirken hatten. Die Folge davon war, daß eine größere Anzahl Lehrer zu den neueren Bezügen nicht gelangte und auch das Pensionsrecht nach den jetzigen Normen nicht er­ hielt. Eine andere Uebergangsbestimmung war dahin gerichtet, daß, wenn eine Lehrperson auch die nochmalige Lehrbefähigungsprüfung ablegte oder die Dispens davon von der Landesschul­ behörde erhielt, ihr die unter dem alten Gesetze zugebrachten Dienstjahre nur zur Hälfte in die Pensionsjahre eingerechnet wurden. Die Folge davon war, daß manche Lehrer, die vielleicht durch körperliche oder geistige Gebrechen schon längst als Lehrer nicht mehr tauglich waren, doch lange Zeit die Pensionirung hinaushalten mußten, um auch nur eine annähernd entsprechende Pension zu erhalten. Wenn diese strengen Uebergangsbe­ stimmungen nicht gewesen wären, so würden wir schon längst in der Lage gewesen sein, eine größere Summe dem Pensionsfonde zuzuweisen, während es jetzt durch diese Uebergangsbestimmungen ge­ lungen ist, einen Pensionsfond von über 80.000 fl. aus den Pensionstaxen der Lehrer zusammen zu bringen, so daß wenigstens die Zinserträgnisse dieses Fondes ein bleibendes Activum des­ selben bilden und durch diese Zinsen die Beiträge des Landes auch fortan doch geringer sein werden als es verhältnißmässig in andern Ländern der j IV. Session, 7. Periode 1894, * Fall ist. Nach diesen kurzen Auseinander­ setzungen stelle ich namens , des Landesausschusses folgenden Antrag. (Liest den Antrag aus Beilage XV.) Landeshauptmann: Ich eröffne über diesen Bericht und Antrag die Debatte. — Es meldet sich niemand zum Worte, die Debatte ist deshalb geschlossen, und ich schreite, nachdem der Herr Berichterstatter sich bereits ge­ äußert hat, zur Abstimmung. Ich ersuche alle jene Herren, welche dem soeben verlesenen Anträge die Zustimmung geben, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht des Finanzausschusses über das demselben in der IV. Sitzung vom 15. Jänner zugewiesene Gesuch des katho­ lischen Schulvereines für Oesterreich in Wien. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter, Ab­ geordneten Fritz, den Antrag zu verlesen. Fritz: Der Finanzausschuß stellt folgenden Antrag. (Liest denselben aus- Beilage XVII.) Landeshauptmann: Ich eröffne über diesen Bericht und Antrag die Debatte. Es meldet sich in derselben Niemand zum Worte, deshalb schreite ich zur Abstimmung und ersuche alle jene Herren, welche dem Anträge des Finanzausschusses die Zustimmung geben wollen, sich von den Sitzen zu erheben. Majorität. Die nächsten vier Gegenstände, welche ich irr einem Punkt zusammengefaßt habe, nämlich: Bericht des Gemeinde- und Verwal­ tungsausschusses über folgende Anträge: a. betreffend die definitive Anstel­ lung des Landesculturingenieurs Paul Jlmer, d. betreffend die Anstellung des Kanz­ leiassistenten Valentin Feuerstein, c. betreffend das Gesuch des land­ schaftlichen Dieners Konrad um Gehalts­ erhöhung, VII. Sitzung des Vorarlberger Landtags. d, betreffend die Bitte der Witwe des früheren Kanzleiassistenten Stocker um Gewährung eines Ruhegehaltes, sind vertraulicher Natur; ich werde mir daher erlauben, die Sitzung in eine vertrauliche umzu­ wandeln und mache zu diesem Zwecke eine Pause von einigen Minuten. Bevor wir zur vertraulichen Sitzung übergehen, erlaube ich mir noch, die nächste Sitzung anzu­ kündigen. Ich beraume sie für Freitag den 26. Jänner halb 11 Uhr Vormittags an mit folgender Tagesordnung: 1. Bericht des Finanzausschusses über die Petition des Landes-Verbandes für Fremdenverkehr. 2. Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über den Antrag des Herrn Abgeordneten Fink und Genossen in Sachen der gewerb­ lichen Fortbildungsschulen. 3. Bericht des Finanzausschusses über die Gesuche mehrerer Vereine um Subventionen aus Landes­ mitteln. 4. Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über den Antrag des Herrn Abgeordneten Martin Thurnher und Genossen wegen Er­ weiterung des Wahlrechtes für die Handels­ und Gewerbekammer. 5. Petition der Gemeinde Hohenems wegen Ab­ änderung der Landtags-Wahlordnung. Nach Schluß der Sitzung findet eine Sitzung des volkswirtschaftlichen Ausschusses und eine Sitzung des Gemeindeausschusses statt. (Ende der öffentlichen Sitzung 11 Uhr 10 Min.) IV. Session, 7. Periode 1894. 35 In der hieraus erfolgten vertraulichen Sitzung wurden nachstehende von dem Herrn Berichterstatter des Gemeindeausschusses Welte vorgelesenen Anträge einstimmig zum Beschluß erhoben: a. Die definitive Anstellung des LandesculturJngenieurs Paul Jlmer als Landesbeamten, wie sie durch den Landesausschuß mit Beschluß vom 7. Oktober 1893 vorgenonunen wurde, wird bestätiget und werden gleichzeitig dem Landescultur-Jngenieur 10 Jahre seiner bis­ herigen Dienstleistung im Vorhinein bei An­ rechnung seiner Pensionsberechtigung ein­ gerechnet. b. Die definitive Anstellung des Kanzleiassistenten Josef Valentin Feuerstein als Landesbeamten, wie sie durch den Landes-Ausschuß mit Beschluß vom 18. Juli 1893 vorgenommen wurde, wird unter den festgesetzten Bedingungen bestätigt. c. Dem landschaftlichen Diener Conrad Konrad wird vom 1. Jänner 1894 ab der Jahres­ gehalt auf 350 fl. festgestellt insolange er seine Dienstesverrichtungen zur vollen Zu­ friedenheit seiner Vorgesetzten versieht. d. Der Maria Bickel, Witwe nach dem Kanzlei­ Assistenten Stocker wird die vom Landes­ Ausschusse vorbehaltlich der Genehmigung des h. Landtages vom 1. September 1893 ab gewährte Pension von jährlich 300 fl. be­ willigt und ist in monatlichen Anticipando-Raten an dieselbe auszuzahlen. (Schluß der vertraulichen Sitzung um 11 Uhr 30 Min.) Druck von I. N. Teutsch, Bregenz.