18940203_lts011

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Letzte Änderung 03.07.2021, 11:30
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp07,lts1894,lt1894,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 11. Sitzung am 3. Februar 1894 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 18 Abgeordnete. Abwesend die Herren: Reisch und Rüf. Regierungsvertreter: Herr k. k. Hofrath Graf St. Julien-Wallsee. Beginn der Sitzung 10 Uhr 25 Min. Vormittags. Landeshauptmann: Die heutige Sitzung erkläre ich für eröffnet und ersuche um Verlesung des Protokolles der letzten Sitzung. (Secretär verliest dasselbe.) Landeshauptmann: Wird gegen die Fassung des Protokolles eine Einwendung erhoben? Martin Thurnher: Es wird zwar nur ein Fehler von meiner Seite vorliegen, es soll im Schlußabsatz bei „Thierseuchenfonde" heißen: zur Hebung der „Rindviehzucht" statt „Viehzucht". Ich habe es eigentlich so gemeint, es entspricht auch den gesetzlichen Bestimmungen und ich möchte, daß das geändert werde. Landeshauptmann: Hat sonst Einer der Herren eine Bemerkung zu machen? — Wenn dies nicht der Fall ist, so betrachte ich das Protokoll mit dieser Änderung als genehmiget. Es sind mir verschiedene Einlaufstücke zugekommen. Das erste ist ein selbstständiger Antrag der Herren Abgeordneten Welte und Genossen, wider die Verfügung der k. k. Bezirkshauptmannschaft Feldkirch betreffend die amtliche Constatirung der einzelnen Rauschbrandfälle. (Secretär liest denselben.) Martin Thurnher: Zur Förderung der landtäglichen Arbeiten möchte ich beantragen, daß dieser Gegenstand dringlich behandelt und sofort an den Gemeindeausschuß zur Berathung und Berichterstattung überwiesen werde. 92 XI. Sitzung des Vorarlberger Landtags. IV. Session, 7. Periode 1894. Landeshauptmann: Es ist für diesen Gegenstand die Dringlichkeit beantragt. — Wenn keine Bemerkung erfolgt, so betrachte ich den Antrag als mit Ihrer Zustimmung versehen und ebenso in formeller Beziehung die beantragte Zuweisung an den Gemeindeausschuß. — Wenn auch hierüber keine Bemerkung erfolgt, betrachte ich diesen Antrag ebenfalls als genehmigt. Ferner liegt vor ein selbstständiger Antrag der Herren Abgeordneten Bösch und Genossen betreffend die Herabsetzung der Erwerbsteuer der Sticker. (Secretär verliest denselben.) Martin Thurnher: Ich möchte auch für diesen Antrag die Dringlichkeit beantragen und die gleichzeitige Zuweisung an den Gemeindeausschuß. Landeshauptmann: Es ist auch für diesen Antrag die Dringlichkeit vorgeschlagen. — Keine Bemerkung betrachte ich als Zustimmung. Sie ist gegeben. Wenn gegen den Antrag auf Zuweisung an den Gemeindeausschuß keine Einwendung vorgebracht wird, nehme ich auch bezüglich dessen an, daß er die Zustimmung des h. Hauses gefunden hat. Endlich ist noch eine Interpellation überreicht worden durch die Herren Abgeordneten Martin Thurnher und Genossen — in Angelegenheit der Ernennung eines Bezirksschulinspektors für die Bezirke Feldkirch, Bludenz und Montavon. Ich bitte diese Interpellation zu verlesen. (Secretär liest.) Interpellation der Abgeordneten Martin Thurnher und Genossen in Angelegenheit der Ernennung eines BezirksSchulinspektors für die Bezirke Feldkirch, Bludenz und Montavon. In Folge Beförderung des k. k. Professors K i e ch l in Feldkirch zum Direktor der k. k. Lehrerbildungsanstalt in Bozen wurde im vergangenen Herbste die Stelle eines Bezirks-Schulinspektors für die Bezirke Feldkirch, Bludenz und Montavon erledigt. Bereits in der Sitzung vom 12. Oktober v. Js. erstattete der k. k. Landesschulrath auf Grund des § 27 des Schulaufsichtsgesetzes vom 8. Februar 1869 einen Ternovorschlag, welcher ungesäumt Sr. Excellenz dem Herrn Minister für Cultus und Unterricht unterbreitet wurde, damit derselbe im Sinne der gesetzlichen Bestimmung auf Grundlage dieses Ternovorschlages die Ernennung eines Schulinspektors vollziehe. Die in den Ternovorschlag aufgenommenen Persönlichkeiten sind unbescholtene, pflichteifrige und verläßliche Staatsdiener, ruhige Staatsbürger, schulfreundliche und gesetzestreue Männer, ausgestattet mit reicher Erfahrung auf dem Gebiete des Schulwesens und durchdrungen vom christlichen Geiste. Auf den in erster Linie Vorgeschlagenen vereinigten sich sämmtliche Stimmen der vollzählig versammelten Mitglieder des k. k. Landesschulrathes, nur sprach sich eine Minorität dafür aus, derselbe sollte statt in erster, erst in zweiter Linie in Vorschlag gebracht werden. Seit Erstattung des Ternovorschlages sind nahe an 4 Monate verflossen und dennoch ist eine Ernennung nicht erfolgt, der sehr ausgedehnte Schulbezirk wird vielmehr zum großen Schaden der Schule verwaist gelassen. Die Gefertigten finden sich daher veranlaßt zu stellen folgende Anfrage: Ist die k. k. Regierung geneigt, die Ernennung eines Bezirks-Schulinspektors für die Bezirke Feldkirch, Bludenz und Montavon in der im Gesetze vorgesehenen Weise, nämlich „auf Grundlage des vom k. k. Landesschulrathe erstatteten Ternovorschlages" ehestens zu vollziehen und welche Ursachen liegen der bisherigen die Interessen der Schule schädigenden Verzögerung der Ernennung zu Grunde? Bregenz, am 3. Februar 1894. Martin Thurnher Jodok Fink Johannes Thurnher Bartholomä Berchtold I. Nägele I. Ant. Fritz Gottfried Schapler Josef Büchele Ferd. Rüf Ignaz Dietrich P. P. Welte Engelbert Bösch J. G. Greißing Josef Heinzle XI. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session, 7. Periode 1894. 93 Landeshauptmann: Ich werde diese Interpellation dem Herrn Regierungsvertreter übermitteln. Regierungsvertreter: Ich beehre mich die von dem Herrn Abgeordneten M. Thurnher und Genossen in der Landtagssitzung vom 24. Jänner d. I. eingebrachte Interpellation betreffend die Bewilligung der Verlängerung der Arbeitszeit in den industriellen Etablissements in Vorarlberg über Auftrag Sr. Excellenz des Herrn Statthalters dahin zu beantworten, daß bei Ertheilung der erwähnten Bewilligungen die Bestimmungen des § 96 lit. a des Gesetzes vom 8. März 1885, R.-G.-Bl. Nr. 22, bezw. der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Ministerial-Verordnung vom 27. Mai 1885, Nr. 15.576, stets genau beobachtet werden und die nachgesuchte Arbeitszeit-Verlängerung immer nur dann bewilliget wird, wenn die im Gesetze erwähnten, eine solche Arbeitszeit-Verlängerung rechtfertigenden Umstände, nämlich entweder der in Folge von Naturereignissen oder Unfällen unterbrochene Betrieb oder das vermehrte Arbeitsbedürfnis wirklich vorhanden sind. Um auf einzelne in der Interpellation angeführte Fälle näher einzugehen, wäre zu bemerken, daß z. B. bei der Firma S. Jenny in Lauterach eine nothwendige Auswechslung des Kessels in der Zeit vom 17. bis 31. Oktober v. I. eine Arbeitsverkürzung von 7 Stunden per Tag zur Folge hatte und die eingelangten Bestellungen in dieser Zeit daher nicht effectuirt werden konnten. In der Weberei der Firma Schindler in Kennelbach, konnte wegen Erkrankung mehrerer Arbeiter an Influenza die nothwendige Arbeit in der gewöhnlichen Zeit mit den vorhandenen ständigen Arbeitern nicht geleistet werden. Bei der Actiengesellschaft für Seiden- und Ramie-Industrie in Bregenz und in der Uhrenfabrik des F. Mauthe in Lochau machten vermehrte Bestellungen, und in letzterer auch eine erforderliche Kesselreparatur eine Verlängerung der Arbeitszeit nothwendig. In der Chocolgdefabrik von A. Maestrani und Comp. in Hörbranz erforderte die Natur dieses Industriezweiges eine Arbeitszeit-Verlängerung, nachdem die warme Witterung des Sommers die Anfertigung von Vorräthen nicht zuläßt, um den im Winter sich häufenden Bestellungen nachkommen zu können. Ebenso machten die Saisongeschäfte und die in Folge dessen gehäufte Arbeit die zeitweilige Verlängerung der Arbeitszeit bei den Firmen I. G. Ulmer und I. A. Minder, Webereien in Dornbirn, nothwendig und kam bei diesen Firmen auch noch der theilweise Wassermangel, welcher die rechtzeitige Herstellung der bestellten Waaren behinderte, in Betracht. Die Firma Fr. M. Rhomberg, Weberei in Dornbirn, endlich mußte wegen einer Reparatur die Arbeitszeit zeitweilig abkürzen und wurde dieser, nicht nur für die Fabrik, sondern auch für die Arbeiter, welche während der verkürzten Arbeitszeit einen Verdienstentgang hatten, fühlbare Arbeitsentgang durch Gewährung von Überstunden paralisirt. — Übrigens wird bemerkt, daß diese Überstundenbewilligung laut Aktenlage nicht für volle 12 Wochen, sondern nur für je 3 Tage in der Woche durch 3 Monate ertheilt wurde. Aus diesen Nachweisungen erhellt zur Genüge, daß durch die Gewährung von Überstunden die von den Interpellanten befürchtete Überproduction und die daraus entstehende Arbeitslosigkeit nicht herbeigeführt wird. Überdies wird stets bei Ertheilung von Überstundenbewilligungen im Sinne des § 96 lit. a Gew.-O. die Bedingung gestellt, daß die Überstunden speziell zu entlohnen seien, wodurch den Arbeitern die Möglichkeit geboten ist, für einen in Folge von Naturereignissen oder Unfällen eintretenden Verdienstentgang einen Ersatz zu finden. Daß die Arbeiter übrigens in der Gewährung von Überstunden keine' Beeinträchtigung ihrer Interessen erblicken, ist auch daraus zu entnehmen, daß aus Arbeiterkreisen diesbezüglich nicht Beschwerde geführt wurde, obwohl eine solche Beschwerde bei den wiederholten vom k. k. Gewerbe-Inspector vorgenommenen Inspectionen der Fabriksbetriebe möglich war. In dieser Hinsicht kommt noch zu bemerken, daß vor Ertheilung von Überstundenbewilligungen für längere Zeiträume stets das Gutachten des Gewerbe-Inspectors eingeholt wird. Landeshauptmann: Wir gehen nun zur Tagesordnung über. Auf derselben steht als erster Gegenstand der Bericht des Finanzausschusses über das Subventionsgesuch des Vorarlberger Fischer ei Vereins. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Abgeordneten Nägele den Antrag zu verlesen. 94 XI. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session, 7. Periode 1894. Nägele: (liest den Antrag aus Beilage XXVI.) Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. — Es meldet sich Niemand zum Worte, deshalb ist dieselbe geschlossen, und wenn der Herr Berichterstatter nichts beizufügen wünscht — Nägele: Nein. Landeshauptmann: so schreite ich zur Abstimmung und ersuche die Herren, welche dem Anträge des Finanzausschusses ihre Zustimmung geben wollen, sich von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Der nächste Gegenstand der heutigen Tagesordnung ist der Bericht des volkswirthschaftlichen Ausschusses über die Landesausschußvorlage betreffend die Errichtung einer Landeshypothekenbank. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Abgeordneten Fink das Wort zu ergreifen. Fink: Ich hoffe daß die Herren Abgeordneten den Bericht gelesen haben und erlaube mir daher nur die Anträge zur Verlesung zu bringen. Der volkswirthschaftliche Ausschuß stellt folgende Anträge: Ich Anschlüsse an diese Anträge möchte ich mir gleich erlauben, auf einige Druckfehler im Statut aufmerksam zu machen. Bei VIII „besondere Rechte" heißt es „besondere Rechte der Anstalt", es sollte aber heißen „besondere Rechte der Bank." Dann im § 52, I lit. a sollte es am Schlusse, statt „binnen 8 Jahren" heißen: „binnen 8 Tagen." Ich möchte mir nun-erlauben, im Anschlusse an diese Ausschußanträge noch einen persönlichen Antrag einzubringen, welcher lautet: „Der hohe Landtag wolle beschließen: Die hohe, k. k. Regierung wird aufgefordert Vorsorge zu treffen, daß das Reichsgesetz über die Ein- und Fortführung des Grundbuches derart abgeändert: werde, daß zwar der Legalisirungszwang belassen, jedoch die Bestimmungen über die Durchführung der Legalisirung der Landesgesetzgebung anheimgestellt werden." Zur Begründung dieses Antrages möchte ich noch kurz beifügen: Es ist wohl außer Zweifel, daß, wenn das Grundbuch in Vorarlberg eingeführt würde, die Hypothekenbank dann gewiß noch sicherer operiren würde und das Land noch sicherer vor etwaigen Verlusten wäre. Weiters möchte ich anführen, daß auch nach dem Reichsgesetze vom 14. Juni 1888 betreffend die Convertirung von Hypothekarforderungen der zur Ausgabe von Pfandbriefen berechtigten Anstalten und die grundbücherliche Eintragung eines bereits hastenden Pfandrechtes in vielen Fällen auch diejenigen, die von der Bank Darlehen bekommen, dieselben billiger erhalten würden, d. h. daß die Kosten der Convertirung billiger wären, denn nach diesem Reichsgesetze könnte ein heute auf einer Realität bestehendes Kapital, eine heute bestehende Hypothek mit einem Stempel von nur 50 kr. auch dann umgewandelt und von der Hypothekenbank erworben werden, wenn das Capital nicht cessionirt, sondern gekündigt, abgezahlt und von der Bank wieder erworben würde, wobei der Bank die Berechtigung nach diesem Gesetze gewahrt würde, in die gleiche Priorität einzutreten, welche die gelöschte Schuld hatte. In diesem Falle würde also auch der Darlehenswerber besser dazukommen. Ich möchte noch kurz beifügen, wie ich die Durchführung dieses Antrages meine, damit ich ja nicht etwa mißverstanden werde. Ich habe die Anschauung, der Legalisirungszwang wird aufrecht bleiben müssen, wenn der Staat für die Folgen dieses Zwanges einzutreten hat, es wird immer Jemand da sein müssen, der die Legalisirung vorzunehmen hat. Ich glaube aber und beabsichtige mit meinem Anträge, es sollte der Landesgesetzgebung die Durchführung dieses Legalisirungszwanges eingerüumt werden. Damit möchte ich darauf hinarbeiten, daß die Landesgesetzgebung dann später die Durchführung des Legalisirungszwanges insofeme abändere, daß in jeder Gemeinde ein rechtschaffener Mann gesucht werde, es kann dies ja von der Regierung geschehen, allenfalls etwa nach Anhörung der Gemeindevorstehungen und des Landesausschusses, daß dann dieser Mann aufgestellt und beeidet wird und daß der die Legalisirungen vornehmen könne. Dadurch würden die ärgsten Härten des heute bestehenden Legalisirungszwanges beseitigt, denn, wie ich schon früher einmal hervorgehoben habe, finden wir diese Härten, wenigstens die ärgsten, nicht in den Stempeln und Kosten, die der Legalistrungszwang erfordert, sondern vielmehr in den Kosten der Zureise der Parteien zu den Gerichten und zu XI. Sitzung des Vorarlberger Landtags. IV. Session, 7. Periode 1894 95 den Notaren. Schließlich habe ich noch beizufügen, daß ich diesen meinen Antrag nicht so verstanden wissen wollte, daß ich etwa glaubte, die Landeshypothekenbank sollte nicht eher in Vorarlberg eingeführt werden, als bis das Grundbuch eingeführt ist. Ich möchte das ganz unabhängig von einander wissen, möchte, daß die Hypothekenbank so bald als möglich eingeführt wird, und ich werde vielleicht später als Berichterstatter, wenn es nothwendig ist, noch näher die Gründe anführen, warum ich dies wünsche. Ich will jetzt nur betonen, daß ich nicht einverstanden wäre, wenn man Beides solidarisch machen würde. Landeshauptmann: Ich muß bemerken, daß ich diesen dritten Antrag, den der Herr Abgeordnete Fink stellt, als in einem gewissen Zusammenhänge stehend mit den beiden anderen betrachte, weil derselbe sonst als selbstständiger behandelt werden müßte. Ich betrachte diesen Antrag als eine Erleichterung zur rascheren Durchführung des Institutes der Hypothekenbank. Dr. Waibel: Kommt dieser Antrag separat zur Verhandlung? Landeshauptmann: Ich habe bereits bemerkt, daß dieser dritte als mit den beiden anderen Anträgen in gewissem Zusammenhänge stehend zu betrachten ist und so würde ich ihn als dritten Antrag den Ausschußanträgen beifügen. Selbstverständlich werde ich über denselben, wenn es gewünscht wird, speciell die Debatte einleiten. Ich eröffne nun sowohl über den Bericht, wie über das uns vorliegende Statut die Debatte. Johannes Thurnher: Ich wäre dafür, daß der vom Herrn Abgeordneten Fink gestellte Antrag als eine weitere Nummer der Ausschuß-Anträge mit in die Debatte gezogen würde, damit wir nicht zweimal eine Debatte eröffnen müssen. Ich glaube, es wird so wie so die Sache gestreift werden. Landeshauptmann: Ich habe mir die Sache so gedacht, daß ich, nachdem mehrere Anträge vorliegen, über jeden einzelnen Antrag die Specialdebatte eröffne. Es ist aber doch wünschenswerth, daß die einzelnen Anträge in der Generaldebatte auch in die Besprechung hereingezogen werden. Damit die Herren den Antrag des Herrn Abgeordneten Fink in Erinnerung behalten, erlaube ich mir ihn nochmals vorzulesen. (Liest den dritten Antrag.) Es kann auch in der Generaldebatte selbstverständlich dieser Antrag angezogen und über denselben gesprochen werden. Die Generaldebatte ist nun eröffnet. Dr. Waibel: Ich bin begreiflicherweise dafür, daß der Landtag Alles in's Auge faßt, was zur Wohlfahrt des Landes dient. Ich begrüße deßwegen gewiß aufrichtig diesen Antrag, der uns hier zur Verhandlung vorgelegt wird. Die Anstalten, welche man hier vor Äugen hat, sind nichts Neues. Es bestehen bei uns seit langer Zeit, zwar nicht in Tirol und Vorarlberg, auch nicht in Salzburg, aber in anderen Kronländern Österreichs, namentlich den östlichen derartige Anstalten, und wie mit Recht in dem Berichte darauf hingewiesen wird und wie ich auch in einem anderen Berichte aus dem Jahre 1884, welcher dem niederösterreichischen Landtage vorgelegt wurde, gelesen habe, haben sich sich bereits zu Beginn dieses Jahrhunderts beziehungsweise zu Ende des vorigen Jahrhunderts in Norddeutschland in den preußischen Landen Provinzialverbände gebildet, welche Ähnliches bezweckt haben, wie durch diese Hypothekaranstalt bezweckt wird, und es wird schon in dem Berichte, den der niederösterreichische Landtag vor sich gehabt hat, darauf hingewiesen, daß diese Verbände ein so außerordentliches Vertrauen genossen, eine so außerordentliche Festigkeit an den Tag gelegt haben, daß die furchtbaren Katastrophen, welche zu Anfang dieses Jahrhunderts über Preußen hereingebrochen sind, an diesen Einrichtungen spurlos abprallten, sie waren nicht im Stande, diese Einrichtungen in irgend etwas zu erschüttern. In unseren Ländern namentlich den östlichen, _bestehen schon seit einer langen Rehe von Jahrzehnten Anstalten, welche die gleiche Aufgabe erfüllen, die uns hier beschäftigt. Galizien z. B. hat drei solche Anstalten, die galizische Actienhypothekenbank, welche im Jahre 1892 einen Pfandbriefbestand von 30 Millionen Gulden aufweist, den galizischen Bodencreditverein, von 1841 gegründet, welcher nach dem Rechnungsabschlusse von 1892 einen Pfandbriefbestand von 82 Millionen Gulden zeigt, und die Landesbank von Galizien, gegründet 1883, diese zeigt beim Rechnungsabschlusse 1893 einen Pfandbriefbestand 96 XL Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session, 7. Periode 1894. von 22 Millionen Gulden. Steiermark besitzt eine mit der Sparcasse in Verbindung stehende Pfandbriefanstalt, nach dem Rechnungsabschlusse von 1892 mit einem Pfandbriefbestande von 4 1/2 Millionen Gulden. Außer diesen giebt es in Wien mehrere verwandte Anstalten, die Pfandbriefanstalt der österreichischen Sparkasse, die österreichische Hypothekenbank, gegründet 1868 mit einem Pfandbriefbestande von 6 1/2 Millionen Gulden, die österreichische Bodencreditanstalt, gegründet 1864. Auch Schlesien besitzt eine derartige Anstalt, die österreichisch-schlesische Bodencreditanstalt, gegründet 1869, mit einem Pfandbriefbestande von 10 Mill. Das sind allgemeine Anstalten, welche in Privatverwaltung sind, Hypothekaranstalten, welche in der Landesverwaltung stehen und für deren Bestand das Land die Haftung übernimmt, bestehen gegenwärtig eigentlich nur vier. Die älteste dieser Anstalten ist die Hypothekenbank des Königreichs Böhmen, gegründet 1865. Diese Anstalt besitzt nach dem Rechnungsabschlüsse von 1892 einen Pfandbriefbestand von 104 Millionen Gulden. Ihr zunächst steht die Hypothekenbank der Markgrafschaft MM^, welche 1876 gegründet wurde und mit dem Rechnungsabschlüsse von 1892 einen Pfandbriefbestand von 42 Millionen. Gulden aufweist. Die dritte Anstalt dieser Art ist die im Jahre 1889 gegründete Landeshypothekenbank von Niederösterreich, welche 1892 einen Pfandbriefbestand von rund 125 Millionen Gulden hatte. Die jüngste Anstalt — in dieser Hinsicht ist ein Lapsus in den Bericht hineingekommen — ist die Landeshypothekenanstalt von Oberösterreich, gegründet im Jahre 1890, welche, nach dem Abschlusse von 1892 bereits einen Pfandbriefbestand von 3, 800.000 fl. rund darstellt. Es ist aus dieser Übersicht wohl der klare Beweis gegeben, daß diese Anstalten einem Bedürfnisse der creditsuchenden Bevölkerung hervorragend entgegenkommen, und daß es ganz wohl am Platze war, zu erwägen, ob nicht auch in Vorarlberg Derartiges geschaffen werden solle. Was wir vor uns haben, das Statut, ist, wie das auch der Herr Berichterstatter zugegeben hat, in der Hauptsache eine Copie des Statutes, welches in der Hauptsache eine Copie des Statutes, welches für die Landeshypothekenbank des Landes Niederösterreich besteht. Von den 55 Paragraphen, die unser Statut enthält, sind einzig 6 bis 8 Paragraphen, mehr oder minder wesentlich abgeändert worden, die übrigen sind genau copirt. Dagegen ist ja nichts einzuwenden; es ist ja gut, wenn man in solchen Aufstellungen sich an Statute und Bestimmungen hält, welche bereits in der Praxis sich bewährt haben. Ich behalte mir vor, über einzelne Punkte des Statutes das Wort zu nehmen. Wenn ich über die Aussicht dieser Anstalt mich aussprechen soll, so muß ich im Allgemeinen sagen, daß ich von Allem, was vorliegt den Eindruck habe, daß es mit derselben jedenfalls nicht sehr rasch von Statten gehen wird. Ich behalte mir vor, über diesen Punkt bei einzelnen Paragraphen mich des Näheren auszusprechen. Ich muß nur noch zwei Punkte erwähnen, welche zur allgemeinen Debatte gehören. Der eine Punkt ist der Titel, den die Anstalt bekommen soll, der zweite ist die Frage des Grundbuches. Die älteste der gleichartigen Anstalten und auch die zweite, die von Böhmen und Mähren, haben allerdings den Titel Hypothekenbank, aber die Landtage von Niederösterreich und Oberösterreich haben es vorgezogen, diesen Titel fallen zu lassen und hiefür den nach meinem Gefühle passenderen Titel „Anstalt“ zu wählen. Ich glaube, daß das nicht unabsichtlich geschehen. Man hat wahrscheinlich in Böhmen und Mähren bei der Gründung dieser Anstalten kein besonderes Gewicht auf den Titel gelegt und hat den allgemeinen Titel gewählt, der für Geldanstalten üblich ist. Aber die Herren von Niederösterreich und Oberösterreich scheinen die Sache genauer angesehen und den Eindruck erhalten zu haben, daß es zweckmäßiger ist, nicht „Bank“ zu sagen, sondern „Anstalt“. Unter Bank versteht man doch im Allgemeinen ein Geschäft, welches alle erdenklichen Geldoperationen besorgt, und bei gewissen Kreisen ist das Wort, „Bank" etwas perhorrescirt. Es wundert mich darum, daß dieses Wort entgegen der Praxis von Nieder- und Oberösterreich hier zum Vorschein gekommen ist. Was wir hier vor uns haben, ist glicht ein eigentliches Bankgeschäft, sondern ein ganz spezielles Geldgeschäft, eine Anstalt, welche sich nur mit der Verleihung von Geld auf Häuser und Grundstücke unter Ausstellung von Pfandbriefen befaßt, und für ein solches Institut paßt nach meinem Gefühle das Wort „Anstalt“ besser als das Wort „Bank“. Ich will zugeben, daß in der Praxis, wenn man zu den Paragraphen kommt, wo von der Leitung der Anstalt die Rede ist, es vielleicht angenehmer klingt, wenn man sich XI. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session, 7. Periode 1894. 97 „Bankdirektor" nennen hört als „Anstaltsdirektor" (Heiterkeit). Mir kommt vor, als ob gerade dieser Umstand hier maßgebend gewesen wäre. (Fink: Nein.) Das ist meine persönliche Ansicht, und ich spreche sie hier aus weil ich berufen bin, in der Sache zu sprechen. Ich stelle selbstverständlich den Antrag auf Abänderung des Titels nicht, er hat keine Aussicht angenommen zu werden und hätte zur Folge, daß das ganze Operat umgeändert werden müßte, und wenn ich recht unterrichtet bin, hat man im volkswirtschaftlichen Ausschüsse bereits die Sache besprochen und ist auf dem Titel stehen geblieben. Ich will mich dabei nicht länger aufhalten und gehe zum nächsten Punkte über, zur Frage des Grundbuches. Wie beim Antrage über die Abänderung der Handelskammerwahlen, sehen wir auch hier wieder einen Antrag auftreten ad captandam benevolentiam. Um die Beschlußfassung über die " Vorlage zu erleichtern, über einen schwierigen Punkt leichter hinwegzukommen, stellt man einen Antrag auf Abänderung des Reichsgesetzes über das Grundbuch. Ich kann zu diesem Antrage meine Zustimmung nicht aussprechen. Es war nach meinem Dafürhalten schon ein Fehler, daß der oberste gesetzgebende Körper und die Regierung bezüglich der Einführung des Grundbuches den Landtagen legislatorische Befugnisse eingeräumt haben. Dieser Umstand ist Schuld daran, daß gerade Grundbuch bis heute nicht eingeführt wurde, obwohl es ein klares und unwiderlegliches Bedürfnis für diese Gebiete wäre. Ich kann darum einem Anträge, welcher wieder darauf hinausgeht, gewisse legislatorische Befugnisse, welche im Zusammenhänge stehen mit dem Grundbuchsgesetze, den Landtagen einzuräumen, auch nicht zustimmen. Die Justizverwaltung, die ganze Justizgesetzgebung ist keine provinziale, die Justizverwaltung soll das auch nicht sein, soll central, allgemein sein. Recht und Gesetz sollen gleich sein für alle Provinzen, für alle Kronländer. ^Ich kann darum diesem Anträge meine Zustimmung absolut nicht geben. Was weiters den Zusammenhang der Grundbuchsfrage mit dieser Vorlage, mit der Schöpfung einer Hypothekaranstalt betrifft, muß ich gestehen, daß ich davor warnen möchte, daß diese Anstalt ins Leben gerufen wird, solange das Verfachbuchwesen nicht beseitigt und das Grundbuch nicht eingefügt ist. Die Herren erinnern sich an eine Petition, welche im vorigen Jahre von drei Creditinstituten des Landes, welche nur dem Lande dienen, eingebracht worden ist, und wo mit aller Gründlichkeit darauf hingewirkt wird, daß endlich das Grundbuch in Vorarlberg eingeführt werde. Von den angeblichen Hindernissen, die uns da fortwährend vorgemacht werden, wollen wir heute nicht sprechen. Ich will nur sagen, daß diese Hypothekaranstalt ohne das gleichzeitige Bestehen des Grundbuches naht das Recht hat zu bestehen, (Johannes Thurnher: Gar nicht einmal das Recht!) weil die Sicherheit des ganzen Geschäftes entschieden auf dieser Bedingung beruht. Wir dürfen nicht eine Anstalt gründen, für welche die Haftung des Landes in Anspruch genommen wird und wo nicht gleichzeitig alle erforderlichen Sicherheiten mit aufgenommen sind, und hierin liegt der Fehler, Ich gebe mich darum der bestimmten Hoffnung hin, daß die Regierung diesen Anlaß dazu benützen wird, dem Lande Vorarlberg zu erklären, sie sei sehr gerne bereit auf die Errichtung dieser Anstalt einzugehen, aber nur unter der Bedingung, daß der vorarlbergische Landtag endlich das Grundbuch einführe. Die Regierung ist berufen, als oberste Aufsichtsbehörde in solchen Dingen mit aller Strenge vorzugehen; hier hat sie einen Gegenstand und hat sie einen Anlaß, mit aller Strenge vorzugehen, d. h. diese Anstalt nicht entstehen zu lassen, solange nicht die wesentlichste Bedingung des Bestandes der Anstalt erfüllt und das Grundbuch gleichzeitig eingeführt ist. Die Regierung sollte sich einerseits diese Gelegenheit nicht' entgehen lassen, andererseits dürfen wir erwarten, daß sie in Erfüllung ihrer Stellung als Aufsichtsbehörde das Bemerkte fest (Martin Thurnher: Vormundschaft!) Ich behalte mir noch vor, _bei den einzelnen Punkten das Wort "zu ergreifen. Landeshauptmann: Wer wünscht weiter das Wort? Johannes Thurnher: Ich habe nur zur allerletzten Äußerung des Herrn Vorredners etwas zu sagen. Er hofft, daß die Regierung mit aller Strenge gegen den Vorarlberger Landtag vorgehen 98 XL Sitzung des Vorarlberger Landtags. IV. Session, 7. Periode 1894. und ihn zwingen werde, das Grundbuch so bald als möglich einzuführen. Ich habe von der Regierung die umgekehrte Meinung und Hoffnung, nämlich, daß sie nicht das Land in solcher Weise bevormunden und in seiner freien Entwicklung beschränken wird, da es sich in der Lage glaubt, der Bevölkerung, eine Wohlthat zu erweisen. Landeshauptmann: Wer wünscht weiter das Wort? Martin Thurnher: Ich habe zwar die Ansicht, daß es jedenfalls gedeihlich für die rasche Entwicklung der Hypothekenbank wäre, wenn wir das Grundbuch hätten. Aber die Schwierigkeiten und Hindernisse, die der Einführung desselben entgegenstehen, können uns natürlich nicht abhalten, ein anderes wichtiges Institut, nach welchem die bäuerliche Bevölkerung sich schon lange sehnt, der Verwirklichung sofort entgegenzuführen. Im Gegentheile, wir sind berufen, diesem Bedürfnisse des Landes entgegenzukommen und ihm gerecht zu werden. Die Besorgnis des Herrn Vertreters der Handels- und Gewerbekammer oder vielmehr seinen ausgesprochenen Wunsch, daß die Regierung uns die Errichtung eines derartigen Institutes so lange verschieben möge, bis wir das Grundbuch eingeführt haben, theile ich nicht, weil sonst auch keine anderen Creditinstitute lm Lande hätten zugelassen werden können. Es hätte die Bewilligung für die Gründung von Sparkassen nicht ausgesprochen werden können, wenn man geglaubt hätte, daß diese Creditvereine ohne Grundbuch nicht bestehen könnten. Ebenso wie die Regierung sich damals herbeigelassen hat, diese Institute zu genehmigen, in gleicher Weise und aus den gleichen Gründen wird sie auch dem Lande Vorarlberg das Recht zugestehen, eine Hypothekenbank zu errichten. Ich stelle mir dabei vor, daß zwar in der ersten Zeit das "Geschäft der zu gründenden Bank wenn man mit der gehörigen "Vorsorge vorgehen will, nicht so umfangreich werden dürfte, wie es im Interesse der Sache sonst liegen würde, aber nach und nach wird auch die Hypothekenbank ihr Geschäft immer mehr erweitern und vergrößern; die Mängel im Verfachbuche können, wie es auch in Aussicht genommen ist, einigermaßen beseitigt, wenigstens gemildert werden, und damit ist nicht ausgesprochen, daß nicht, wenn die Regierung nach dem Antrage des Herrn Berichterstatters Vorsorge trägt, daß die ärgsten Hindernisse gegen die Einführung des Grundbuches gehoben werden, in nicht allzuferner Zeit dieses bei uns eingeführt und dadurch eine erhöhte Sicherheit für Sie dann bereits bestehende Bank geschaffen werden wird. Dr. Waibel: Was die Bemerkung bezüglich der Bewilligung der Sparcasse anbelangt, steht die Sache so:, Die Sparkassen, welche in Österreich bestehen sind zum Theile schon zu Anfang dieses Jahrhunderts entstanden in einer Zeit, wo von Grundbuch und Verfachbuch noch gar nicht gesprochen wurde; zum Theile entstanden sie. auf Grund des Regulativs vom Jahre 1844, also auch in einer Zeit, wo man ein Grundbuchgesetz noch nicht kannte. „Vom Grundbuch ist in unserem Landtage schon gleich in der ersten Session 1861 gesprochen worden und alljährlich ist der Wunsch nach demselben bis 1870 wiederholt worden. Im Jahre 1870 ist das Reichsgesetz über die Errichtung des Grundbuches geschaffen worden. Von diesem Momente an wollte der Landtag nichts von einem Grundbuch mehr wissen. Also dies hängt nicht zusammen mit dem zu bewilligenden Creditinstitute. Es sind nur drei Sparcassen da, Bregenz, Feldkirch und Dornbirn. Die zu Bregenz ist meines Wissens 1822 gegründet worden, die zu Feldkirch in den Dreißigerjahren, also beide lange vor dem Bestände des Regulativs, die von Dornbirn 1867. Also das hängt mit dieser Frage gar nicht zusammen. Was die Verzögerung anbelangt, bin ich der Ansicht — und diese Ansicht wurde auch im Berichte niedergelegt und vom Herrn Abgeordneten Martin Thurnher —, daß es mit dem Fortgange dieses Pfandbriefgeschäftes in der ersten Zeit nicht rasch gehen wird. Es wird sehr langsam gehen. Ich werde über die Gründe davon bei einem anderen Anlasse sprechen. Es ist daher auch gar keine Verkürzung für die Wohlfahrt des Landes zu fürchten, wenn erst die Hauptbedingung geschaffen wird, welche den Bestand des Institutes vollkommen sicher stellt. Es kann sich da höchstens um eine Verzögerung von einem bis zwei Jahren handeln, es kommt das ganz auf den Willen des Landtages an. Also diese Verzögerung ist nach meiner Ansicht das Hindernis nicht für die Regierung, die Hypothekenbank nicht zu bewilligen, bis das Grundbuch geschaffen wird. XI. Sitzung des Vorarlberger Landtags. IV. Session, 7. Periode 1894. 99 Decan Berchtold: Der Herr Vertreter der Handels- und Gewerbekammer hat in seiner ersten Auseinandersetzung unter Anderm ausgesprochen. Recht und Gesetz sollen überall gleich sein im Reiche, um eben zu beweisen, daß das Grundbuch in keiner Weise und in keinem Stücke in die Competenz der Landesgesetzgebung passe, es sollte nothwendigerweise diese Gesetzgebung Sache des Reiches sein. Ich möchte nur, wenn dies wirklich so wünschenswerth wäre, daß Recht und Gesetz in der ganzen Monarchie überall gleich sein sollen, wissen, wie der Herr Abgeordnete der Handelskammer sich überhaupt noch das Recht der Gesetzgebung der Landtage denkt. Wenn für die Landtage aller Kronländer dieselben Gesetze geschaffen werden sollen, dann giebt es gewiß nichts Überflüssigeres als die Landtage. (Heiterkeit.) Johannes Thurnher: Ich begreife eigentlich nicht recht, wie der Herr Abgeordnete der Handels- und Gewerbekammer dem Herrn Abgeordneten Martin Thurnher in Abrede stellen konnte, es wären die Sparkasse und Hypothekenbank hier in dieser Debatte nicht in einem gewissen Zusammenhänge. Ich glaube, der Zusammenhang besteht darin, daß der Herr Abgeordnete Dr. Waibel gesagt hat, es sei nicht gut, wenn die Regierung das Institut der Hypothekenbank genehmige, weil das Land einer zu großen Gefahr wegen seiner Haftbarkeit ausgesetzt sei, solange das Grundbuch nicht besteht. Ganz dasselbe besteht bei den Sparkassen. Die Sparkassen haben nicht Landesgarantie, aber Gemeindegarantie. Die Vorsorge der Regierung, welche sich jetzt auf das Land erstrecken sollte nach der Meinung des Herrn Abgeordneten Dr. Waibel, hätte sich bei den Sparkassen von Feldkirch, Bludenz und Bregenz auch auf die Gemeinden erstrecken können. (Dr. Beck: "Hat mit den Gemeinden nichts zu thun!) Es ist also die Auseinandersetzung des Herrn Abgeordneten Martin Thurnher sehr wohl im Zusammenhänge mit der Äußerung des Herrn Dr. Waibel. Wenn der Herr Abgeordnete der Handelskammer gesagt hat, es werde in der Zeit, solange noch das Grundbuch nicht besteht, das Geschäft der Hypothekenbank ein minimales werden und bleiben, so gebe ich das zu, da hat er Recht, aber ich glaube, es kann für das Land auch nur nützlich sein, wenn das Geschäft nicht auf einmal groß wird. Ich halte vom gedeihlichen Wirken der Landeshypothekenbank viel mehr, wenn sie im Anfänge nicht soviel Geschäfte hat, sondern nach und nach wächst, schon aus dem Grunde, weil man mit allen Dingen Erfahrungen machen muß. Wir werden zwar die Erfahrungen von Anderen von Weitem sehen, aber den Leuten, welche bei der Hypothekenbank beschäftigt sein werden, können wir das nicht einimpfen, wie man allenfalls eine Krankheit einimpft, es muß von den Leuten gelernt werden. Also für die Schulung der Beamten ist es mir ganz angenehm, wenn das Geschäft Anfangs nicht so riesig groß ist und das Personal nicht auf einmal, sondern erst nach und nach, wenn die Bedürfnisse vermehrt werden, mit großen und schwierigen Operaten zu thun hat. Deswegen scheint es mir ganz günstig, wenn die Sache ganz langsam und mit wenig Geschäften angefangen wird. Dr. Waibel: Ich habe mit keinem Worte mich ausgesprochen, daß es zu bedauern sei, wenn der Geschäftsgang anfangs ein langsamerer ist, ich habe nur gesagt, daß ich daraus den Schluß ableite, daß es mit der Errichtung der Anstalt nicht so ungeheuere Eile hat, weil in einem bis zwei Jahren nicht gar so viele Leute belehnt werden. Was die Sparkassen anbelangt, so muß ich erinnern, daß eben alle diese drei Sparkassen vor dem Bestände des Grundbuches gegründet worden sind und daß gerade deswegen, weil sie als öffentliche Verwaltungen das Bedürfnis der möglichsten Sicherheit für die Vermögensanlage empfinden, im vorigen Jahre vor dieses Haus gekommen sind und gebeten haben, der Landtag möchte für die Einführung des Grundbuchs Sorge tragen. Ich muß entweder ganz mißverstanden worden sein in dem, was ich gesagt habe, oder man muß mit einer gewissen Absicht die Dinge etwas anders wiedergegeben haben. Fritz: Mir scheint, der Herr Abgeordnete der Handels- und Gewerbekammer legt ein großes Gewicht derauf, hervorheben zu sollen, daß die Regierung ohne das Grundbuch der Einführung der Landeshypothekenbank ihre Zustimmung nicht ertheile. Ich glaube denn doch, daß der Herr Abgeordnete der Handels- und Gewerbekammer 100 XI. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session, 7. Periode 1894. mit diesem seinem Wunsche im Lande sehr vereinzelt dasteht, und dem Volke keinen Gefallen erweist. Die weitaus größte Mehrzahl des Volkes hat mehr Vertrauen in den Landtag und in dessen Gesetzesvorlagen, und ich meine denn doch, daß die weitaus größere Mehrzahl der Bevölkerung von diesem Institute etwas Wohlthätiges erwarten werde. Landeshauptmann: Wer wünscht noch das Wort? — Es meldet sich Niemand mehr, deshalb ist die Debatte geschlossen. Ich ertheile das Wort dem Herrn Berichterstatter. Fink: Es haben sich mehrere Herren darüber verwundert, daß der Herr Abgeordnete Dr. Waibel uns den Vergleich zwischen den heute bestehenden Sparcassen, welche unter der Aufsicht des Staates stehen, und der zu gründenden Landeshypothekenbank nicht gelten lassen will, und da glaube ich dem hohen Hause noch einige Mittheilungen machen zu können, aus denen es dann erklärlicher sein wird, warum Herr Dr. Waibel das nicht thun will, und ferner warum er die Gründung der Landeshypothekenbank möglichst weit hinausziehen will. Ich glaube aber, nachdem schon von Verzögerung gesprochen wird, ist es am Platze, wenn ich etwas eingehender die Sache bespreche und die Nothwendigkeit der möglichst baldigen, ja der sofortigen Einführung der Landeshypothekenbank begründe. Durch die Gründung der Landeshypothekenbank soll zunächst dem hart gedrückten und verschuldeten Bauernstande ein wenig geholfen werden. In Anbetracht der großen, geradezu enormen Grundverschuldung, welche, wie aus dem Berichte des Landesausschusses hervorgeht, alle Jahre in Vorarlberg bedeutend zunimmt — wir können annehmen, alljährlich steigt die Verschuldung um eine Million — muß doch die Landesvertretung mit allem Ernste daran denken, möglichst bald hilfreich einzuschreiten. Ich muß mich umsomehr verwundern, daß der Herr Abgeordnete Dr. Waibel da noch Verschleppungsmeierei treiben oder gar diesbezügliche Anträge stellen will. Aus diesem Verschleppungsversuch geht mir hervor, daß eigentlich Herr Dr. Waibel für die Bauern kein Verständnis hat. Ich werde versuchen darzustellen, wie nothwendig für uns Bauern die Änderung in der Grundverschuldung ist. Zu diesem Zwecke möchte ich mir erlauben, kurz einen Unterschied zwischen Personal- und Realcredit zu geben und dann zeigen, wie man heute mit dem Bauern umgeht, wenn er Geld braucht. Es geht dann daraus auch hervor, daß wenn ein Abgeordneter heute gegen die sofortige Einführung der Hypothekenbank plaidirt, er gewiß kein Bauernfreund, sondern ein Freund des Capitals und eventuell der Sparcasse ist. Die größte Gefahr liegt in der Verschuldungsform, und eine Gefahr erblicke ich immerhin im Realcredit, besonders dann immer, wenn er eine gewisse Grenze überschritten hat. In dieser Hinsicht muß ich mir einen Vergleich erlauben. Beim Personalcredit gibt der Creditgeber dem Creditnehmer auf einen voraussichtlich zukünftig höheren Wert hin das Geld. Wenn z. B. ein Weinhändler dem Wirthe Wein zu kaufen giebt und der Wirth das Geld nicht hat, wird er zu einem Dritten gehen und sagen: Leihe mir so und so viel Geld, ich kann beim Weinhändler den Liter um 20 kr. kaufen, in der Wirthschaft aber um 40 oder 48 kr. verkaufen, somit kann ich dir in absehbarer Zeit das Geld wieder bezahlen, die Zinsen geben und mache noch einen Profit. Der Personalcredit ist also ganz gewiß, wenn nicht eine gewisse Grenze überschritten wird, für alle Factoren, die mitwirken, von Nutzen. Der Credit-Gewährende bekommt einen Zins, hat Aussicht auf Rückzahlung * des Credits, und auch der ihn nimmt, kann damit ein gutes Geschäft machen, vorausgesetzt daß er ein ehrlicher Mann ist. Beim Realcredit ist das ganz anders. Hier gewährt Derjenige^ der das Geld gibt, nicht auf einen künftigen höheren Werth der Realität desjenigen, der den Credit beansprucht, sondern im Gegentheil - auf eine weniger hohe Leistungsfähigkeit, denn dadurch, daß das Grundstück verschuldet wird, muß man Zinsen zahlen und muß Jener, der Credit nimmt, das Erträgnis mit den Gläubigern theilen, weil er Zinsen geben muß. Wenn wir die Sache veranschaulichen, wie es bei diesen Realcredit-Gewährungen hergeht, werden wir erst recht einsehen, daß die heutige Verschuldungsform nicht die richtige ist. Es braucht z. B. ein Bauer Geld, sagen wir es wird eine Theilung vorgenommen; es sind z. B- sechs Geschwister da, die ein Anwesen mit einander besitzen. Nun will Eines davon heirathen und löst die anderen aus, nehmen wir an um den Auslösungsbetrag von je 1000 fl. Die Realität wird auf 6000 fl. geschätzt. Ich will annehmen, daß demjenigen, der die übrigen XL Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session, 7. Periode 1894. 101 Geschwister auslöst, die Frau auch noch 1000ft. bringt. Somit, wenn sein Antheil weggerechnet wird, braucht er 4000 fl. Nun geht er zu Einem, der Geld hat, zur Sparcasse oder zu einem Privaten und verlangt 4000 fl. Wenn dieser nun das Pfandrecht, die Hypothek für genügend findet, wird er ihm den Credit gewähren. Wenn der Schuldner redlich ist, wird er demjenigen, der das Geld gibt, sagen, ich habe nun um 6000 fl. diese Realität erworben, ich kann daran meinen Antheil in Abrechnung bringen und das Vermögen meiner Frau abrechnen, und somit hoffe ich, — muß er noch dazu setzen, — wenn meine Frau und ich gesund bleiben, wenn im Stalle Alles gut geht und wir glücklich sind, wenn die Ernte nicht durch Hagel, Nässe, Trockenheit vernichtet wird etc., wennn dies Alles und noch verschiedenes Andere zutrifft, daß ich jährlich 4^2 bis 5% Zins geben kann, aber, müßte er noch hinzufügen, wann und wie ich das Capital zurückzahlen kann aus den Erträgnissen dieses meines Anwesens, das nun bis zu zwei Drittel verschuldet ist, das weiß ich nicht zu sagen. Jeder, der die Verhältnisse kennt, wird mir also zugeben, daß er ehrlich und redlich nicht sagen könnte: ich kann auf die und die Zeit 4000 fl. zurückzahlen. Er könnte höchstens sagen: wenn Alles recht gut geht, könnte ich dir jährlich etwa 10 oder 20 fl. zahlen von 1000 oder 2000 fl., das könnte ich noch erübrigen; aber 2—4000 fl. kann ich nicht bezahlen; das muß er sagen, wenn er aufrichtig ist. Was sagt der Andere? Ich hätte auch viele „wenn" beizufügen, z. B. daß ich dir das Geld nur geben kann, wenn du mir das Alles erfüllst, aber auch bezüglich der Rückforderung des Geldes hätte ich noch manche „wenn" beizubringen, bei deren Eintreffen ich das Geld zurückfordern würde. Aber ich sage dir gleich, ich fordere es zurück wann ich will, nur das gestehe ich dir zu, es ein halbes Jahr vorher aufzukünden. Der Bauer weiß nichts Anderes zu thun als darauf einzugehen, er ist an den Geldmann gebunden, dieser kann ihm Bedingungen machen, wie er will. Was dann folgt, wissen auch Alle. Das Capital wird beim nächst besten Anlasse gekündigt. Wenn gekündigt wird, muß er sich um anderen Credit umsehen, was ihm Kosten verursacht, und bekommt er das Geld nicht gleich, dann wird er von Haus und Hof getrieben. Wenn Sie diesen meinen Worten nicht glauben sollten, dann glaube ich, daß Sie vielleicht den Zahlen Werth beimessen werden, und diese Zahlen sind folgende: Im Jahre 1888 sind 99 solche executive Verkäufe vorgenommen worden, i. I. 1889 176, 1890 259, 1891 330, 1892 407. Ich glaube also, diese Zahlen sprechen doch deutlich genug, sie sind entnommen einer Zusammenstellung der statistischen Centralcommission in Wien und sagen uns deutlich, in wie schreckenerregender Weise jährlich die executiven Verkäufe bäuerlicher Anwesen steigen. Diese Zahlen müssen uns aber auch gewiß mit Nothwendigkeit die Ansicht aufdrängen, daß da nicht länger zugewartet werden kann, daß man zu helfen suchen muß. Das geschieht bei der Hypothekenbank theilweise, worüber ich mich später noch aussprechen werde. Ich habe nicht die Anschauung, daß diese Bank gar so wenig in den ersten Jahren benützt werden wird. Die Bank — und das glaube ich, ist wesentlich — beseitigt nun dem Realitätenschuldner dasjenige Hindernis, das ein redlicher Schuldner, wie ich vorhin dargestellt habe, sonst nicht überwinden könnte, sie gewährt dem Schuldner eine lange Frist zur Rückzahlung, er kann alljährlich kleine Beträge abzahlen. Das ist nach meiner Überzeugung der größte und bedeutendste Unterschied zwischen der heutigen Verschuldungsform und derjenigen, die die Hypothekenbank einführen will. Natürlich genommen und wenn man die Verhältnisse der Bauern kennt, muß man überzeugt sein, daß man nur auf diese Weise sich einen halbwegs gesunden Realcredit denken kann. Nun will ich aber sagen, warum der Herr Abgeordnete Dr. Waibel so sehr sich dagegen wehrt. Der Grund liegt nach meiner Überzeugung darin, weil er kein so großes Verständnis für die verschuldeten Bauern hat, als für den Capitalismus und die Sparcassen. Diesbezüglich kann ich die Mittheilung machen, daß, als das Hypothekenbankstatut im Landtage eingebracht wurde, sogleich die Sparcassen oberhalb im Lande sich beunruhigt gefühlt haben, daß sie geglaubt haben, sie müßten noch andere Sparcassen zu Hilfe ziehen, sie würden am meisten geschädigt. Es ist das nichts ganz Neues. Aus der Verhandlung anderer Länder bei Einführung von Hypothekenbanken geht hervor, daß dies auch dort vorgekommen ist, daß die Sparcassen anfänglich für sich selbst in der Einführung der Hypothekenbank einen Nachtheil erblickt haben, Aber 102 XL Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session, 7. Periode 1894. dort ist man dann zur Überzeugung gekommen, daß die Sparcassen deswegen keinen Eintrag erleiden als höchstens vielleicht den, daß sie mit einem etwas bescheideneren Profit zufrieden sein müssen und daß der Zinsfuß durch die Einführung der Hypothekenbank etwas herabgesetzt wurde, und das ist für die Bevölkerung gewiß nicht von Schaden. Herr Dr. Waibel hat entschieden ausgesprochen, daß er die Hoffnung habe, daß die Regierung der Einführung der Hypothekenbank in Vorarlberg nicht eher die Zustimmung geben werde, als bis das Grundbuch eingeführt ist. Diesbezüglich habe ich vielmehr die Anschauung, daß die Regierung auch in diesem Falle, wie seinerzeit bei der Einführung des Jagdgesetzes eine höhere und bessere Anschauung hat, als Herr Dr. Waibel. Dort, beim Jagdgesetze, hat man hoch oben eingesehen, daß die Sonntagsheiligung vielleicht noch zur Lösung der socialen Frage mitwirken dürfte und es am Platze ist, daß man daran denke, auch in religiös-sittlicher Beziehung in der Gesetzgebung mitzuwirken. Hier wird noch viel weniger die Regierung sich der Anschauung verschließen können, daß sie dem Lande Vorarlberg die Einführung der Hypothekenbank nicht verwehren kann, hier handelt es sich der Regierung um das staatserhaltende Element, den Bauernstand, das, hoffe ich, werden unsere Minister einsehen, und ich hoffe, daß sie hier eine höhere, allgemeinere Anschauung haben, als Herr Dr. Waibel. Ich hoffe, daß er auch in dieser Beziehung wieder einen Korb bekommen wird, wie beim Jagdgesetz. Bezüglich des Titels habe ich nur zu erwähnen, daß das nicht richtig ist, was Herr Dr. Waibel sagt, ich glaube, es hat kein Mensch daran gedacht, daß man den Titel deshalb so wählt, daß man dann sagen kann „Bankdirektor". Das ist Niemandem eingefallen, der Titel „Hypothekenbank" wurde deshalb gewählt, weil er kürzer ist als „Hypothekenanstalt." Der Zweck wird vollständig gleich erreicht und ein Zweifel im Titel, wenn er „Hypothekenbank" heißt, kann nicht entstehen. Ich möchte fragen, ob der Titel Hypotheken-Bank denn eine andere Deutung zuließe. Also der kürzere Name war der Grund, und daß auch unter dem Titel Hypothekenbank gar kein Zweifel bestehen kann. Dr. Waibel: Ich bitte um das Wort zu einer thatsächlichen Berichtigung. Der Herr Berichterstatter behauptet, daß die Sparcassen von Vorarlberg durch die Errichtung einer Hypothekenbank in Unruhe versetzt worden seien. Ich weiß nicht, wo er diese Wahrnehmung her hat. Wenigstens bezüglich der Sparcasse von Dornbirn kann ich versichern, daß weder von mir noch von einem Mitgliede der Direction etwas derartiges mitgetheilt worden ist, weil wir absolut gar keinen Grund haben in der Errichtung dieser Hypothekenanstalt