18940111_lts003

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Letzte Änderung 03.07.2021, 11:30
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp07,lts1894,lt1894,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 3. Sitzung. am 11. Januar 1894 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 16 Abgeordnete. Abwesend die Herren: Dr. Beck, Dekan Berchtold, Reisch, Dr. Schmid und Wolf. Regierungsvertreter: Herr Hofrath Graf St. Julien-Wallsee. Beginn der Sitzung 10 Uhr 15 Min. Vormittags. Landeshauptmann: Die Sitzung ist eröffnet. Ich ersuche das Protokoll der gestrigen Sitzung zu verlesen. (Sekretär verliest dasselbe.) Landeshauptmann: Hat einer der Herren gegen die Fassung des Protokolles eine Einwendung zu erheben? Dr. Waibel: Es muß 10 Uhr heißen für die heutige Sitzung. Landeshauptmann: Wenn keine weitere Bemerkung erfolgt, dann ist das Protokoll mit dieser Abänderung als genehmigt erklärt. Auf der heutigen Tagesordnung steht als erster Gegenstand die erste Lesung der Regierungsvorlage, betr. das Institut der Landesvertheidigung. Martin Thurnher: Der vorliegende Gesetzentwurf, mit welchem einige Paragraphen des Landesvertheidigungs-Gesetzes für Tirol und Vorarlberg abgeändert werden sollen, ist von weittragender Bedeutung und ladet im Falle der Annahme dieser Vorlage eine neue Last auf die Bevölkerung unseres Landes. Für die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder mit Ausnahme jener von Tirol und Vorarlberg wurde in der letzten Herbstsession des Reichsrathes eine auf gleichen Grundsätzen beruhende Novelle eingebracht, vom Reichsrathe 14 III. Sitzung des Vorarlberger Landtags. IV. Session, 7. Periode 1894. angenommen und dieselbe hat auch mittlerweile die Allerh. kaiserliche Sanktion erhalten. Die Regierung hatte ursprünglich für Tirol und Vorarlberg eine in einem ganz wichtigen Punkte anders lautende Gesetzesvorlage ausgearbeitet und legte dieselbe der k. k. Landesvertheidigungs Oberbehörde für Tirol und Vorarlberg zur Begutachtung vor. § 8 des bisherigen Gesetzes sollte nach dieser ersten Vorlage einer Änderung nicht unterzogen werden, sondern das in derselben mit 3078 Mann fixirte Rekrutenkontingent aufrecht erhalten bleiben Diese Vorlage erklärte ich in der am 20. Dez. stattgehabten Gremialsitzung genannter Behörde als unter allen Umständen unannehmbar, weil durch dieselbe die für die Länder Tirol und Vorarlberg bestehende Mehrbelastung hinsichtlich der Wehrpflicht gegenüber anderen Kronländern auch für die Folge aufrecht erhalten beliebe. Tirol und Vorarlberg haben bisher im Verhältnis zu ihrer Einwohnerzahl ein weit größeres Rekrutenkontingent gestellt, als die übrigen Länder Cisleithaniens. Bis in die neueste Zeit wurden indeß speziell weit weniger Rekruten dieser Länder zum stehenden Heere, den Kaiserjägern herangezogen, als dies in den anderen Kronländern der Fall war. Wenn wir sonach auf der einen Seite verhältnismäßig mehr Rekruten zu den Landesschützen stellten, als andere Länder zur Landwehr, so fand die Mehrleistung durch die kürzere Dienstpflicht die entsprechende Ausgleichung. In den letzten Jahren wurden aber eben so viele Rekruten zu den Kaiserjägern herangezogen, wie es im Verhältnis zur Bewohnerzahl in den übrigen Ländern zum stehenden Heere geschah und so entfiel das Aequivalent für unsere Rekrutenmehrstellung zu den Landesschützen. Es sollten auf Tirol und Vorarlberg gegenüber den anderen Ländern etwa nur 400 Rekruten zu den Landesschützen entfallen; wir haben aber in den letzten Jahren außer dem vollen Rekrutenkontingent zum stehenden Heere 700 Mann zu den Landesschützen stellen müssen; die übrigen Länder stellen dermalen 10.000 Mann zu der Landwehr, es würde sie aber 17.000 treffen, wenn sie in der gleichen Weise herangezogen würden, wie wir. In der gestern durch den Herrn Regierungsvertreter überreichten Vorlage wird nun durch Die neue Textirung des § 8 diese Mehrbelastung zwar behoben, die Vorlage wird aber immer noch eine große Last bringen durch die Verlängerung der Dienstzeit von acht Wochen bezw. von 14 Monaten auf 2, bezw. auf 3 Jahre. Bei der außerordentlichen Wichtigkeit dieser Vorlage möchte ich daher hinsichtlich der formellen Behandlung derselben den Antrag stellen, es möge dieselbe einem eigenen zu diesem Zwecke zu bildenden Ausschüsse von 7 Mitgliedern zugewiesen werden. Landeshauptmann: Wünscht noch Jemand das Wort ? — Der Herr Abgeordnete Martin Thurnher hat in formeller Beziehung die Zuweisung der Regierungsvorlage an einen eigenen 7er Ausschuß beantragt. Da keine Einwendung erfolgt, betrachte ich den Antrag als genehmigt und ersuche die Herren zur Wahl zu schreiten und 9 Namen zu schreiben. (Geschieht.) Ich ersuche die Herren Johann und Martin Thurnher gefälligst das Scrutinium zu übernehmen. (Geschieht.) Johann Thurnher: 14 Stimmzettel wurden abgegeben. Martin Thurnher: Es erhielten Dr. Beck 14, Martin Thurnher, Johann Thurnher. Dr. Schmid, Nägele und Fink je 13, Rüf 12, Schapler 6, und Bösch 5 Stimmen. Landeshauptmann: Es sind sonach die Herren Dr. Beck, Martin Thurnher, Johann Thurnher, Dr. Schmid, Nägele, Fink und Rüf als Mitglieder, die Herren Schapler und Bösch als Ersatzmänner in den Ausschuß berufen. Ich ersuche diesen neugewählten Ausschuß nach Schluß der Sitzung sich zu constituiren und mir das Resultat bekannt zu geben. Wir kommen nun zum zweiten Gegenstand der heutigen Tagesordnung, nämlich dem Gesuche der Gemeinde Meiningen um eine neuerliche Subvention aus Landes Mitteln zur Deckung der Dammbaukosten. Büchele: Ich stelle den Antrag, daß dieser Gegenstand dem schon gewählten Gemeindeausschusse zur Berathung und Berichterstattung überwiesen wird. Landeshauptmann: Es ist die Zuweisung dieses HI. Sitzung des Vorarlberger Landtags. IV. Session, 7. Periode 1894. 15 Gegenstandes an den Gemeindeausschuß beantragt worden. Da keine Einwendung dagegen erhoben wird, betrachte ich den Antrag als genehmigt. Der dritte Gegenstand der Tagesordnung ist das Gesuch der Gemeinden Hittisau u. Sibratsgfäll um einen Beitrag zur Neuanlage der Straße über den s. g. Sausteig. Rüf: Ich stelle den Antrag, daß dieser Gegenstand zur Berathung und Berichterstattung dem Gemeindeausschusse zugewiesen werde. Landeshauptmann: Es ist auch für diesen Gegenstand die Zuweisung an den Gemeindeausschuß beantragt. Keine Einwendung betrachte ich als Zustimmung. Der vierte Gegenstand ist das Gesuch des Philosophen-Unterstützungsvereines in Wien um eine Subvention aus Landesmitteln. Welte: Ich beantrage, daß dieser Gegenstand dem Finanz-Ausschusse zur Vorberathung und Berichterstattung überwiesen werde. Landeshauptmann: Es ist die Zuweisung dieses Gegenstandes an den Finanzausschuß beantragt. Da keine Einwendung dagegen vorgebracht wird, betrachte ich den Antrag als mit Ihrer Zustimmung versehen. Der fünfte Gegenstand ist das Gesuch des Verbandes der handwerksmäßigen Gewerbe um einen Landesbeitrag. Dietrich: Ich beantrage, daß dieser Gegenstand dem Finanz-Ausschusse zugewiesen werde. Landeshauptmann: Für dieses Gesuch ist die Zuweisung an den Finanz-Ausschuß beantragt. Keine Einwendung betrachte ich als Zustimmung. Sie ist gegeben. Der sechste Gegenstand ist das Gesuch des Consortiums für eine Localbahn Bregenz-Bezau um Betheiligung des Landes. Fink: Dieser für den größten Bezirk des Landes so wichtige Gegenstand, sowie der nächste auf der Tagesordnung stehende, nämlich der Act, betreffend die Straße Lauterach-Bezau stehen in so innigem Zusammenhänge miteinander, daß man wohl sagen kann: „Bahn oder Straße", und ich möchte daher beantragen, daß beide Gegenstände einem und demselben Ausschüsse zur Vorberatung und Berichterstattung überwiesen werden. Ich glaube, am besten passen sie in den volkswirthschaftlichen Ausschuß, weil dies gewiß volkswirthschaftliche Angelegenheiten sind. Ich möchte daher beantragen, daß diese beiden Gegenstände dem volkswirthschaftlichen Ausschuße zugewiesen werden. Landeshauptmann: Herr Abg. Fink stellt den Antrag auf Zuweisung der beiden genannten Gegenstände an den volkswirthschaftlichen Ausschuß. Wenn Niemand eine Einwendung erhebt, betrachte ich den Antrag als genehmigt und wird die Zuweisung in diesem Sinne erfolgen. Damit ist die heutige Tagesordnung erschöpft. Ich muß noch nachtragen, daß ich übersehen habe, bei Beginn der Sitzung mitzutheilen, daß sich Herr Wolf für die heutige Sitzung wegen dringender Amtsgeschäfte entschuldigt hat. Nachmittag 4 Uhr ist Sitzung des volkswirthschaftlichen Ausschußes. Die Tagesordnung der nächsten Sitzung, welche ich auf Montag den 15. d. Mts. um halb elf Uhr anberaume, ist folgende: 1. Act betreffend eine Landessubvention für die Kosten der Illregulirung bei Schlins. 2. Eingabe des ständigen Ausschusses des österreichischen Agrartages in Wien um Unterstützung seiner Resolution in Steuer-Angelegenheiten. 3. Act betreffend den mit Tirol gemeinsamen Grundentlastungsfond. 4. Gesuch der Witwe des Kanzlei-Assistenten Stocker um eine Pension. 5. Bitte des provisorischen landschaftlichen Dieners Konrad um Gewährung einer Gehalts Erhöhung. 6. Act betreffend die Anstellung des KanzleiAssistenten Valentin Feuerstein. 7. Vorlage der mit dem Landescultur-Ingenieur Paul Ilmer vereindarten Anstellungs-Modalitäten. Die heutige Sitzung ist geschlossen. (Schluß der Sitzung um 10 Uhr 40 Min. Vorm.) Druck von J. N. Teutsch, Bregenz Ararl'öerger Landtag. 3. Sitzung. am 11. Januar 1894 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. ---------- t-a-F--------Gegenwärtig 16 Ldgeorduete. Abwesend die Herreu Dr. Seck, Dekan ßtrdjlolb, Krisch, Dr. Schmid und Wolf. Regrerrmgsvertreter: Herr Hofrath Graf Hl. Iulren-Wasssee. Beginn der Sitzung 10 Uhr 15 Min. Vormittags. Landeshauptmann: Die Sitzung ist eröffnet. Ich ersuche das Protokoll der gestrigen Sitzung zu verlesen. (Sekretär verliest dasselbe.) Landeshauptmann: Hat einer der Herren gegen die Fassung des Protokolles eine Einwendung zu erheben? Dr. Waibel: Es muß 10 Uhr heißen für die heutige Sitzung. Landeshauptmann: Wenn keine weitere Be­ merkung erfolgt, dann ist das Protokoll mit dieser Abänderung als genehmigt erklärt. Auf der heu­ tigen Tagesordnung steht als erster Gegenstand die erste Lesung der Regierungsvorlage, betr. das Institut der Landesverthei­ digung. Martin Thurnher: Der vorliegende Gesetz­ entwurf, mit welchem einige Paragraphen des Landesvertheidigungs-Gesetzes für Tirol und Vor­ arlberg abgeändert werden sollen, ist von weit­ tragender Bedeutung und ladet im Falle der An­ nahme dieser Vorlage eine neue Last auf die Be­ völkerung unseres Landes. Für die im Reichsrathe vertretenen König­ reiche und Länder mit Ausnahme jener von Tirol und Vorarlberg wurde in der letzten Herbstsession des Reichsrathes eine auf gleichen Grundsätzen be­ ruhende Novelle eingebracht, vom Reichsrathe an- 14 III. Sitzung des Vorarlberger Landtags. genommen und dieselbe hat auch mittlerweile die Allerh. kaiserliche Sanktion erhalten. Die Re­ gierung hatte ursprünglich für Tirol und Vorarl­ berg eine in einem ganz wichtigen Punkte anders lautende Gesetzesvorlage ausgearbeitet und legte dieselbe der k. k. Landesvertheidigungs Oberbehörde für Tirol und Vorarlberg zur Begutachtung vor. § 8 des bisherigen Gesetzes sollte nach dieser ersten Vorlage einer Aenderung nicht unterzogen werden, sondern das in derselben mit 3078 Mann fixirte Rekrutenkontingent aufrecht erhalten bleiben. Diese Vorlage erklärte ich in der am 20. Dez. stattgehabten Gremialsitzung genannter Behörde als unter allen Umständen unannehmbar, weil durch dieselbe die für die Länder Tirol und Vorarlberg bestehende Mehrbelastung hinsichtlich der Wehrpflicht gegenüber anderen Kronländern auch für die Folge aufrecht erhalten beliebe. Tirol und Vorarlberg haben bisher im Verhältnis zu ihrer Einwohnerzahl ein weit arößeres Rekrutenkontingent gestellt, als die übrigen Länder Cisleithaniens. Vis in die neueste Zeit wurden indeß speziell weit weniger Rekruten dieser Länder zum stehenden Heere, den Kaiserjägern herangezogen, als dies in dm anderen Kronländern der Fall war. Wenn wir sonach auf der einen Seite verhältnismäßig mehr Rekruten zu den Landesschützen stellten, als andere Länder zur Landwehr, so fand die Mehrleistung durch die kürzere Dienstpflicht die entsprechende Ausgleichung. In den letzten Jahren wurden aber eben so viele Rekruten zu den Kaiserjägern herangezogcn, wie es im Verhältnis zur Bewohnerzahl in den übrigen Ländern zum stehenden Heere geschah und so entfiel das Aequivalent für unsere Rekrutenmehrstellung zu den Landesschützen. Es sollten auf Tirol und Vorarlberg gegenüber den anderen Ländern etwa nur 400 Rekruten zu den Landesschützen entfallen; wir haben aber in den letzten Jahren außer dem vollen Rekruten­ kontingent zum stehenden Heere 700 Mann zu den Landesschützen stellen müssen; die übrigen Länder­ stellen dermalen 10.000 Mann zu der Landwehr, es würde sie aber 17.000 treffen, wenn sie in der gleichen Weise herangezogen würden, wie wir. In der gestern durch den Herrn Regierungsvertreter überreichten Vorlage wird nun durch die neue Textirung des § 8 diese Mehrbelastung zwar behoben, die Vorlage wird aber immer noch eine große Last bringen durch die Verlängerung der IV. Session, 7. Periode 1894. Dienstzeit von acht Wochen bezw. von 14 Monaten auf 2, bezw. auf 3 Jahre. Bei der außer­ ordentlichen Wichtigkeit dieser Vorlage möchte ich daher hinsichtlich der formellen Behandlung derselben den Antrag stellen, es möge dieselbe einem eigenen zu diesem Zwecke zu bildenden Ausschüsse von 7 Mitgliedern zugewiesen werden. Landeshauptmann: Wünscht noch Jemand das Wort ? — Der Herr Abgeordnete Martin Thurnher hat in formeller Beziehung die Zuweisung der Regierungsvorlage an einen eigenen 7er Ausschuß beantragt. Da keine Einwendung erfolgt, betrachte ich den Antrag als genehmigt und ersuche die Herren zur Wahl zu schreiten und 9 Namen zu schreiben. (Geschieht.) Ich ersuche die Herren Johann und Martin Thurnher gefälligst das Scrutinium zu übernehmen. (Geschieht.) Johann Thurnher: 14 Stimmzettel wurden abgegeben. . Martin Tburnher: Es erhielten Dr. Beck 14, Martin Thurnher, Johann Thurnher, Dr. Schmid, Nägele und Fink je 13, Nüf 12, Schapler 6, und Bösch 5 Stimmen. Landeshauptmann: Es sind sonach die Herren Dr. Beck, Martin Thurnher, Johann Thurnher, Dr. Schmid, Nägele, Fink und Rüf als Mit­ glieder, die Herren Schapler und Bösch als Er­ satzmänner in den Ausschuß berufen. Ich ersuche diesen neugewählten Ausschuß nach Schluß der Sitzung sich zu constituiren und mir das Resultat bekannt zu geben. Wir kommen nun zum zweiten Gegenstand der heutigen Tagesordnung, nämlich dem Gesuche der Gemeinde Meiningen um eine neuer­ liche Subvention aus Landesmilteln zur Deckung der Dammbaukosten. Büchele: Ich stelle den Antrag, daß dieser Gegenstand dem schon gewählten Gemeindeaus­ schusse zur Berathung und Berichterstattung über­ wiesen wird. Landeshauptmann. Es ist die Zuweisung dieses III. Sitzung des Vorarlberger Landtags. Gegenstandes an den Gemeindeausschuß beantragt worden. Da keine Einwendung dagegen erhoben wird, betrachte ich den Antrag als genehmigt. Der dritte Gegenstand der Tagesordnung ist das Gesuch der Gemeinden Hittisau u. Sibratsgfäll um einen Beitrag zur Neuanlage der Straße über den s. g. Sausteig. Ruf: Ich stelle den Antrag, daß dieser Ge­ genstand zur Berathung und Berichterstattung dem Gemeindeausschusse zugewiesen werde. Landeshauptmann: Es ist auch für diesen Gegenstand die Zuweisung an den Gemeindeaus­ schuß beantragt. Keine Einwendung betrachte ich als Zustimmung. Der vierte Gegenstand ist das Gesuch des Philosoph en-Unterstützungsvereines in Wien um eine Subvention aus Landesmitteln. Welte: Ich beantrage, daß dieser Gegenstand dem Finanz-Ausschusse zur Borberathung und Be­ richterstattung überwiesen werde. Landeshauptmann: Es ist die Zuweisung dieses Gegenstandes an den Finanzausschuß beantragt. Da keine Einwendung dagegen vorgebracht wird, betrachte ich den Antrag als mit Ihrer Zustimmung versehen. Der fünfte Gegenstand ist das Gesuch des Verbandes der handwerksmäßigen Ge­ werbe um einen Landesbeitrag. Dietrich: Ich beantrage, daß dieser Gegenstand dem Finanz-Ausschusse zugewiesen werde. Landeshauptmann: Für dieses Gesuch ist die Zuweisung an den Finanz-Ausschuß beantragt. Keine Einwendung betrachte ich als Zustimmung. Sie ist gegeben. Der sechste Gegenstand ist das Gesuch des Consortiums für eine Localbahn Bregenz-Bez au um Betheiligung des Landes. Fink: Dieser für den größten Bezirk des Landes so wichtige Gegenstand, sowie der nächste auf der Tagesordnung stehende, nämlich der Act, be­ treffend die Straße Lauterach-Bez au IV. Session, 7. Periode 1894. 15 stehen in so innigem Zusammenhänge miteinander, daß man wohl sagen kann: „Bahn oder Straße", und ich möchte daher beantragen, daß beide Gegen­ stände einem und demselben Ausschüsse zur Vor­ beratung und Berichterstattung überwiesen werden. Ich glaube, am besten passen sie in den volkswirthschastlichen Ausschuß, weil dies gewiß volkswirthschaftliche Angelegenheiten sind. Ich möchte daher beantragen, daß diese beiden Gegenstände dem volkswirthschaftlichen Ausschüsse zugewiesen werden. Landeshauptmann: Herr Abg. Fink stellt den Antrag auf Zuweisung der beiden genannten Gegen­ stände an den volkswirthschaftlichen Ausschuß. Wenn Niemand eine Einwendung erhebt, betrachte ich den Antrag als genehmigt und wird die Zu­ weisung in diesem Sinne erfolgen. Damit ist die heutige Tagesordnung erschöpft. Ich muß noch nachtragen, daß ich übersehen habe, bei Beginn der Sitzung mitzutheilen, daß sich Herr Wolf für die heutige Sitzung wegen dringender Amtsgeschäfte entschuldigt hat. Nach­ mittag 4 Uhr ist Sitzung des volkswirthschaftlichen Ausschusses. Die Tagesordnung der nächsten Sitzung, welche ich auf Montag den 15. d. Mts. um halb elf Uhr anberaume, ist folgende: 1. Act betreffend eine Landessubvention für die Kosten der Jllregulirung bei Schlins. 2. Eingabe des ständigen Ausschusses des öster­ reichischen Agrartages in Wien um Unter­ stützung seiner Resolution in Steuer-Ange­ legenheiten. 3. Act betreffend den mit Tirol gemeinsamen Grundentlastungsfond. 4. Gesuch der Witwe des Kanzlei-Assistenten Stocker um eine Pension. 5. Bitte des provisorischen landschaftlichen Die­ ners Konrad um Gewährung einer Gehalts­ Erhöhung. 6. Act betreffend die Anstellung des Kanzlei­ Assistenten Valentin Feuerstein. 7. Vorlage der mit dem Landescultur-Jngenreur Paul Jlmer vereinbarten Anstellungs-Moda­ litäten. Die heutige Sitzung ist geschlossen. (Schluß der Sitzung um 10 Uhr 40 Min. Vorm.) "^Druck von I. N. Teutsch, Bregenz»