18940205_lts012

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Letzte Änderung 03.07.2021, 10:20
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp07,lts1894,lt1894,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 12. Sitzung am 5. Februar 1894, unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 16 Abgeordnete. Abwesend die Herren: Dr. Beck, Reisch, Johannes Thurnher und Wolf. Regierungsvertreter: Herr k. k. Hofrath Graf St. Julien-Wallsee. Beginn der Sitzung um 10 Uhr 40 Min. Vormittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die Sitzung für eröffnet und ersuche um Verlesung des Protokolles der letzten Sitzung. (Secretär verliest dasselbe.) Landeshauptmann: Wird gegen die Fassung des Protokolles eine Einwendung erhoben: Dr. Waibel: Beim Passus des Protokolles betreffend den § 50 des Statutes der Hypothekenbank ist bezüglich meines Antrages die Fassung so gewählt, als ob ich überhaupt den Antrag zurückgezogen hätte und andern Sinnes geworden wäre. Ich habe aber den Antrag in Rücksicht auf den Antrag des Herrn Abgeordneten Martin Thurnher zurückgezogen. Vielleicht kann eine kleine Correctur in dieser Beziehung vorgenommen werden. Landeshauptmann: Das kann schon geschehen, es kann der Satz weggelassen werden: „zieht jedoch denselben im Laufe der Debatte zurück." Diese Correctur werde ich vornehmen lassen. Ist das hohe Haus mit dem Protokolle inclusive dieser Correctur einverstanden? — Es erfolgt kein weiterer Widerspruch, deshalb ist es genehmigt. Es sind mir zwei Einlaufstücke zugekommen. Das erste ist ein Gesuch des Centralausschusses für den V. österreichischen Weinbaucongreß 1894 in Wien um Gewährung einer Subvention. Wird die Verlesung gewünscht? Martin Thurnher: Ich beantrage, daß dieses Gesuch dringlich behandelt und dem Finanzausschusse zur Berichterstattung überwiesen werde. 116 XII. Sitzung des Vorarlberger Landtags. IV. Session, 7. Periode 1894. Landeshauptmann: Nachdem Niemand die Verlesung wünscht, möchte ich fragen, ob gegen den Dringlichkeits-Antrag und gegen die Zuweisung dieses Gegenstandes an den Finanzausschuß eine Einwendung erhoben wird? — Es ist dies nicht der Fall, mithin wird in diesem Sinne vorgegangen werden. Ferner ist eingelaufen ein selbstständiger Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Waibel betreffend die Schaffung von Stipendien für Vorarlberger zum Zwecke des Besuches der k. k. Gewerbeschule in Innsbruck oder einer verwandten Anstalt. (Secretär verliest denselben.) Landeshauptmann: Behufs formeller Behandlung ertheile ich dem Herrn Abgeordneten Dr. Waibel das Wort. Dr. Waibel: Mit der Stellung dieses Antrages hat es folgende Bewandtnis. Zu Ende des vorigen Jahres hat der Verband der Genossenschaft der handwerksmäßigen Gewerbe eine Eingabe an das Präsidium der Handels- und Gewerbekammer gerichtet und weist darin auf den Umstand hin, daß schon seit längerer Zeit das Bedürfnis einer intensiveren technischen Ausbildung beim handwerksmäßigen Gewerbe, insbesondere beim Baugewerbe empfunden werde. Das Präsidium hat nicht gesäumt, diese Anfrage und Anregung zu beantworten, und zwar ist diese Beantwortung bereits Mitte December erfolgt. Es wurde in dieser Beantwortung gesagt, daß auch die Kammer die Anschauung theile, daß factisch eine weitere Ausbildung des Gewerbestandes in erhöhtem Grade wünschenswerth erscheine. Es wurde darauf hingewiesen, daß in Vorarlberg allerdings eine Anzahl von Fortbildungsschulen schon bestehe, welche diesem Bedürfnisse in sehr wirksamer Weise entgegenkommen. Zugleich wurde aber auch gesagt, daß diese Schulen nicht berufen seien, eine eigentliche technische Ausbildung zu gewähren, sondern daß eine solche Ausbildung dort gesucht werden müsse, wo sie von Staatswegen eingerichtet ist. Das sei in den Staats-Gewerbeschulen der Fall, und da wird insbesondere als nächstgelegene Schule die Gewerbeschule in Innsbruck hervorgehoben und eingehend der Lehrplan dieser Schule und deren Unterrichtsabzweigungen dargestellt, aus welchen hervorgeht, daß diese Schule thatsächlich geeignet ist, dem ausgesprochenen Bedürfnisse entgegenzukommen. Es wird zugleich aufmerksam gemacht, daß diese Schule gerade aus Vorarlberg sehr schwachen Besuch habe. Unter 146 Schülern, welche sie 1892/93 besucht haben, sind lediglich 16—17 Schüler gewesen, welche dem Lande Vorarlberg angehören. Dieser schwache Besuch hat zwei Ursachen; einerseits vielleicht die mangelhafte Kenntnis in Gewerbekreisen über die Einrichtung und den Beruf der Schule in Innsbruck, andererseits — und diese Ursache scheint die vorwiegende zu sein — ist es der Umstand, daß der Besuch dieser Schule für die Angehörigen der Schüler mit namhaften Opfern verbunden ist. Die Handels- und Gewerbekammer hat deshalb gefunden, daß zur Förderung des Besuches dieser Schule die Schöpfung von Stipendien wohl das geeignete Mittel sein dürfte. Es werden wohl von Staatswegen den Schülern auch Stipendien gewährt, aber in so geringer Anzahl, daß für Schüler aus Vorarlberg nur wenige entfallen können. Das Präsidium der Handels- und Gewerbekammer hat daher in der Beantwortung der Eingabe des erwähnten Verbandes die Bereitwilligkeit ausgesprochen, bei der Kammer dahin zu wirken, daß von Seite der Kammer Stipendien votirt werden. Sie verkennt aber nicht, daß sie allein nicht in der Lage ist, mit ihren schwachen Mitteln hinreichendes zu leisten, und daß deswegen die Genossenschaften, die interessirten Kreise selbst für die Sache herangezogen werden sollen, insbesondere aber das Land. Ich bin ermächtigt hier zu erklären, daß das Präsidium der Handels- und Gewerbekammer bereits an den Landesausschuß in dieser Angelegenheit herangetreten wäre, wenn der Verband dieser Genossenschaften dem Präsidium auf seine eingehende und wohlwollende Antwort auch eine Erwiderung gegeben hätte. Aus dem Grunde, daß dies bis heute nicht geschah, halte ich es für zweckmäßig, im Einverständnisse mit der Handels- und Gewerbekammer die Sache in der Weise in Anregung zu bringen, daß der Landesausschuß beauftragt werde, sich in dieser Angelegenheit mit der Handelskammer ins Einvernehmen zu setzen. Weil es nun wünschenswerth ist, daß bereits zu Beginn des nächsten Schuljahres 1894/95, welches im September beginnt, für solche Stipendien Vorsorge getroffen wird, halte ich den Antrag für dringlich und glaube, daß noch in dieser XII. Sitzung des Vorarlberger Landtags, iv. Session, 7. Periode 1894. 117 Session an die Erledigung gegangen werden sollte, i was nach meinem Erachten keine Schwierigkeit hat, weil der Landtag noch die ganze Woche versammelt sein wird, und weil die Finanzlage des Landes eine solche Gewährung ganz bequem gestattet. Ich glaube hiemit die Dringlichkeit hinreichend begründet zu haben. Was die Zuweisung anbelangt, so glaube ich, daß dieselbe an den Finanzausschuß beantragt werden kann. Wenn aber von anderer Seite eine andere Zuweisung vorgeschlagen wird, so schließe ich mich einem solchen Vorschläge an. Landeshauptmann: Der Herr Antragsteller beantragt für seinen Antrag die dringliche Behandlung und in formeller Beziehung dessen Zuweisung an den Finanzausschuß. Wird eine Einwendung dagegen erhoben? — Es ist dies nicht der Fall, mithin betrachte ich sowohl die Dringlichkeit als die Zuweisung an den Finanzausschuß als genehmigt. Der Herr Abgeordnete Wolf hat sich für die heutige Sitzung wegen Berufsgeschäfte entschuldigt. Wir kommen nun zur Tagesordnung. Der erste Gegenstand ist der Bericht des volkswirtschatlichen Ausschusses über den Antrag der Abgeordneten Greißing und Genossen betreffs die Regelung der Sperrmaßregeln gegen die Verbreitung der Maul- und Klauenseuche. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Abgeordneten Martin Thurnher den Antrag des Ausschusses zu verlesen. Martin Thurnher: Namens des volkswirthschaftlichen Ausschusses habe ich dem h. Hause folgenden Antrag zu unterbreiten. (Liest den Antrag aus Beilage XXVII.) Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. Regierungsvertreter: Ich habe mir das Wort erbeten, um gegen die im vorliegenden Berichte und Anträge enthaltene Interpretation des § 26 des allgemeinen Thierseuchengesetzes einige Bemerkungen zu machen, nachdem ich dieselbe nicht für ganz richtig halte, und ich werde mir später erlauben, die Motive bekannt zu geben, welche die Regierung bei der in Beschwerde gezogenen Verfügung bezüglich der Absperrung des politischen Bezirkes Bregenz gegen den Viehverkehr aus dem selben heraus und in denselben hinein speciell geleitet haben. Im Berichte wird gesagt, daß in der gesetzlichen Bestimmung des § 26 nicht ausgesprochen sei, daß sich die Absperrung gerade auf die Grenzen politischer Bezirke zu erstrecken habe, sondern daß diese Bestimmung nur dahin interpretirt werden könne, daß die Absperrung beziehungsweise deren Aufrechthaltung sich auf den wirklich verseuchten Landstrich zu beschränken habe. Was die erste Behauptung betrifft nämlich daß das Absperrungsgebiet nicht nothwendig mit den Grenzen eines politischen Bezirkes zusammenfallen müsse, so kann derselben nicht widersprochen werden. Denn nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauchs versteht man unter einem Landstriche einen Theil eines Landes. Derselbe kann kleiner sein als ein politischer Bezirk, er kann aber auch größer sein, so daß es der Behörde im Sinne des mehrcitirten § 26 nicht verwehrt ist, auch einen größeren Landstrich in das Absperrungsgebiet einzubeziehen, falls dieser Landstrich als verseucht anzusehen ist. Ein Landstrich kann aber nicht erst dann als verseucht erklärt werden, wenn sämmtliche Gemeinden desselben von der Seuche befallen sind, sondern er kann als solcher schon angesehen werden, wenn auch nur einzelne Parzellen oder Gemeinden innerhalb desselben von der Seuche heimgesucht sind und mit Grund zu vermuthen ist, daß außer den behördlich constatirten noch verheimlichte Seuchenherde bestehen, denn die Gefahr der Weiterverbreitung der Seuche besteht hauptsächlich in den heimlichen Seuchenherden. Die Absperrung unter allen Umständen nur auf die verseuchten Gehöfte, Parzellen nnd Gemeinden zu beschränken und, je nachdem die Seuche sich ausdehnt, succestve wieder einzelne Gehöfte und Parzellen in die Absperrung einzubeziehen, ist nicht möglich und würde auch dem § 26 des Thierseuchengesetzes nicht entsprechen. Es müssen doch Kundmachungen in die Gemeinden hinausgegeben werden, durch welche die Absperrung einzelner Gebietstheile angeordnet wird. Diese Kundmachungen würden aber in den meisten Fällen zu spät kommen und von wenig oder gar keiner Wirkung sein, wenn damit nur nach und nach die Absperrung einzelner Gehöfte oder Gemeinden verfügt würde. Um daher die Absperrung wirksam zu machen, muß den Behörden ein gewisser Spiel118 XII. Sitzung des Vorarlberger Landtags. IV. Session, 7. Periode 1894. raum, eine gewisse Latitude eingeräumt werden, in dem im entgegengesetzten Falle, wenn die Sperrmaßregeln nicht in entsprechender Ausdehnung eingeleitet würden, ein viel größerer Schaden für die Viehbesitzer entstehen und daher der Regierung mit Recht ein größerer Vorwurf gemacht werden könnte. Während z. B. in dem in der Petition angezogenen Falle nur einige Landwirte, nämlich jene, welche Vieh in Montavon angekauft hatten und an der Einfuhr desselben in den Bezirk Bregenz verhindert wurden, zu Schaden gekommen sind, würde bei größerer Ausdehnung der Seuche im Bezirke Bregenz ganzen Gemeinden ein viel größerer finanzieller Schaden erwachsen sein, z. B. wenn der Alpabtrieb beschränkt und auch die Viehmärkte hätten untersagt werden müssen, was aber Dank den getroffenen Vorsichtsmaßregeln nicht der Fall gewesen ist, denn die Viehmärkte wurden überall abgehalten und wurde überhaupt eine weitere Beschränkung nicht auferlegt. Hiemit komme ich zu dem speciellen Fall, der uns heute beschäftigt, nämlich die Absperrung des Bezirkes Bregenz gegen jeden Viehverkehr und habe ich die Ehre, den Standpunkt der h. Regierung in dieser Angelegenheit im Nachfolgenden näher zu präcisiren. Der § 26 des allgemeinen Thierseuchen-Gesetzes vom 29. Februar 1880, R.-G.-Bl. Nr. 35 macht es der Regierung zur Pflicht, beim verbreiteten Herrschen der Maul- und Klauenseuche je nach Maßgabe der Gefahr eines weiteren Umsichgreifens dieser Seuche das gefährliche Gebiet von den gefährdeten Landestheilen dadurch abzugrenzen, daß der Verkehr mit lebenden Klauenthieren aus dem Sperrgebiete heraus und in dasselbe hinein völlig eingestellt werde. Zur Anwendung dieser allerdings tief einschneidenden Maßnahme konnte sich die Regierung nur schwer entschließen; als aber vom Bregenzerwald aus gerade zur Zeit des Viehauftreibes auf die Alpen, in Folge massenhaft vorgekommener Verheimlichungen der Maul- und Klauenseuche eine Verschleppung derselben fast nach allen Richtungen des Landes stattfand, konnte sie nicht mehr zögern, ganz Vorarlberg im Sinne des erwähnten § 26 gegen den Verkehr mit Klauenthieren abzusperren und dies umso weniger, als zu jener Zeit die vielen Übertretungen der Thierseuchenvorschriften, welche eben zu der immer mehr zunehmenden Ausbreitung der Seuche im politischen Bezirke Bregenz wesentlich beitrugen, die schlimmsten Folgen befürchten ließen. Während die Viehbesitzer und Interessenten des politischen Bezirkes Bregenz und speziell jene des Bregenzerwaldes bestrebt waren, ungeachtet der von den politischen Behörden angeordneten Schutz- und Tilgungsmaßnahmen eine rasche Durchsuchung des gesammten Klauenviehstandes herbeizuführen, um im Herbste ungehinderten Viehabsatz zu finden, bemühten sich die Gemeinden und Viehbesitzer in den politischen Bezirke Bludenz und Feldkirch, das Einschreiten der politischen Behörde zum Zwecke der Seuchentilgung selbst mit großen Geldopfern zu unterstützen. Das Endresultat dieser divergirenden Bestrebungen war, daß zu Beginn der Herbstviehbewegung die Viehbesitzer der politischen Bezirke Bludenz und Feldkirch in Folge der von ihnen mühsam errungenen Seuchenfreiheit der Bezirke einen lohnenden und ungehinderten Absatz ihres Viehes finden konnten, während jene des politischen Bezirkes Bregenz bitter enttäuscht, die Aufhebung der Bezirkssperre, welche angesichts des noch immer verbreiteten Bestandes der erwähnten Seuche aufrecht erhalten werden mußte, abzuwarten gezwungen waren. Bei der so auffällig zur Schau getragenen Tendenz der Bregenzerwälder sich in Folge des Bestandes der Maal- und Klauenseuche keine Einschränkungen im Viehverkehr auferlegen zu lassen, wie das unter Andern auch der Umstand beweist, daß ein Gemeindevorsteher des Bregenzerwaldes ungeachtet der von ihm bekannt gewordenen Verfügungen der k. k. n. ö. Statthalterei, wornach aus dem gefährlichen Bezirke Bregenz kein Klauenvieh nach Niederösterreich gebracht werden konnte, für nach Wien bestimmte Rinder, Viehpässe ausfolgte, konnte die Gebietssperrre für den politischen Bezirk Bregenz erst dann aufgelassen werden, als darüber Gewißheit erlangt war, daß durch die Herbstviehbewegung keine neuen Verschleppungen stattgefunden hatten. Jene Viehbesitzer, welche ungeachtet des Bestandes des ihnen bekannten Verbotes der Ein- und Ausfuhr von Klauenthieren in und aus dem versperrten Bezirke Bregenz, in Montavon in sicherer Voraussetzung Vieheinkäufe besorgten, daß ihnen eine Ausnahme gewährt werde, haben sich über die erlittene Enttäuschung ebenfalls nur selbst anzuklagen. XII. Sitzung des Vorarlberger Landtags. IV. Session, 7. Periode 1894. 119 Im Übrigen kann den Viehzüchtern und Viehhältern des politischen Bezirkes Bregenz und namens des Bregenzerwaldes die Nachahmung des Vorgehens der Viehbesitzer und der Gemeindevorsteher in den politischen Bezirken Bludenz und Feldkirch umsomehr auf das Wärmste empfohlen werden, als, wie aus den bezüglichen Fachblättern zu ersehen ist, auch in den maßgebenden Kreisen des deutschen Reiches, die ernste Tendenz Vorzuherrschen scheint, die Maul- und Klauenseuche mit aller Strenge, ja selbst mit Vieheinfuhrverbote aus dem Auslande zu bekämpfen. Sollte dies noch vor dem völligen Erlöschen dieser Seuche in Vorarlberg sich zutragen, wären die dortigen Viehzüchter nur mehr auf die Absatzgebiete des Inlandes angewiesen. Nachdem aber Kraft der bestehenden Seuchenvorschriften auch die Königreiche und Länder der diesseitigen Reichshälfte sich beim Bestehen einer Seuchenverschleppungsgefahr gegenseitig absperren können, liegt es wohl auf der Hand, daß auch die internen Viehabsatzquellen eine völlige Seuchenfreiheit des Landes erheischen. Landeshauptmann: Wer wünscht weiter das Wort? Fink: Ich fühle mich nach den Ausführungen des Herrn Regierungsvertreters veranlaßt, das Wort zu ergreifen. Der Herr Regierungsvertreter hat uns gesagt, daß im Bregenzerwalde massenhafte Verheimlichungen der Maul- und Klauenseuche vorgekommen seien. Ich möchte doch wissen, wo diese Verheimlichungen vorgekommen sind?- Ich glaube, es ist diese Annahme eine vielfach auf falscher Grundlage beruhende, ich kenne auch mehrere Fälle, wo die Behörde, namentlich unser Bezirksthierarzt angenommen hat, daß eine Verheimlichung stattgefunden habe. Wie man diese Fälle aber näher untersucht hat, hat man keine Verheimlichung constatiren können. Ich möchte da besonders auf einen Fall Hinweisen, der das meiste Aufsehen bei der Bevölkerung des Bregenzerwaldes erregt und der sogar beim k. k. Kreisgerichte in Feldkirch seine Austragung gefunden hat, nämlich auf den Fall von Rothenbach und Schwarzenberg. Nachdem die Seuche im Bregenzerwalde mit Ausnahme von Alberschwende — ich nehme das nicht dazu, obwohl die Seuche auch dort bereits für erloschen erklärt war — von Mitte März bis Anfangs Junijgar nicht mehr vorgekommen war, ist dieselbe auf einmal in Rothenbach wieder aufgetreten. Beim Auftreten derselben haben die Knechte nicht gleich an diese Krankheit gedacht, weil weit und breit kein Seuchenfall mehr vorgekommen war. Dann ist ein Viehbesitzer auf die Alpe gekommen und hat einen Stier, der angeblich böße war, weggenommen und auf eine andere Alpe in das Gebiet von Bizau oder Schnepfau gebracht. Dieser Stier dürfte nun thatsächlich die Seuche von Rothenbach in die andere Alpe, wo der Besitzer dieses Stieres 30 eigene gesunde Kühe hatte, verschleppt haben. Er hat den Stier also von der Alpe Rothenbach fortgenommen und in die andere, mehrere Stunden entfernte Alpe gebracht, ohne daß weder er noch seine Knechte erkannt hatten, daß der Stier mit der Seuche behaftet war. Nun wird wohl kein vernünftiger Mensch sagen können, daß der Besitzer dieses Stieres gewußt hat, daß der Stier die Seuche hatte, denn wenn man weiß, wie viel Schaden das bringt, wenn die Seuche im Juni in der besten Milchzeit in einer Alpe auftritt, so wird man gewiß zugeben, daß Niemand bewußter Weise ein seuchenkrankes Viehstück in eine Alpe bringt, wo nur gesundes Vieh ist. Der Bezirksthierarzt hat bei der Verhandlung in Feldkirch die größten Vorwürfe bekommen, daß er noch acht Tage nach der Anzeige nicht in die Alpe Rothenbach gekommen ist. Ich glaube auch, daß dort die Seuche möglicherweise schon einige Tage geherrscht hat, bevor dies zur Anzeige gekommen ist, die Knechte haben es aber nicht erkarmt, obwohl man bemerkt hatte, daß einzelne Kühe hinkten. Es ist aber so klar wie etwas, daß Einer der einen gesunden Viehstand auf der Alpe hat, wissentlich nicht einen kranken Stier dazu gibt; für so dumm darf man uns Bregenzerwälder denn doch nicht halten. Ähnlich dürfte es mit vielen andern Verheimlichungen sein. Ich möchte wissen, wie die Behörde dazu kommt, zu sagen, im Bregenzerwald seien viele Verheimlichungen vorgekommen, und es sei die Tendenz gewesen, alles zu durchseuchen. Die ganze Bevölkerung des Bregenzerwaldes, alle Vorsteher werden dagegen protestiren, wenn man sagen wollte, daß man die Seuche nicht mit aller Strenge habe unterdrücken wollen. Zu was hätten wir denn sonst Wachen auf die Alpen gegeben, was 120 XII, Sitzung des Vorarlberger Landtags, IV. Session, 7. Periode 1894. uns große Kosten verursacht hat, zu was hätten wir verschiedene andere Maßregeln getroffen — ich will davon heute nicht weiter sprechen. Allerdings ist es eine Frage, ob wir Wälder durch die von der Behörde angeordneten Sperrmaßregeln nicht noch mehr Schaden erlitten haben, als wenn der Viehstand des ganzen Bregenzerwaldes von Anfang verseucht worden wäre, aber beabsichtigt war dies nicht. Es mag zwar vorgekommen sein, daß einzelne Vorsteher ihre Pflicht nicht genau erfüllt haben, man soll dafür aber die Einzelnen strafen, nicht aber Alle verantwortlich machen. Ich hätte heute wahrscheinlich gar nicht gesprochen, nach den Ausführungen des Herrn Regierungsvertreters aber habe ich mich veranlaßt gesehen, einige Bemerkungen zu machen und ich muß mir noch erlauben, darauf aufmerksam zu machen, daß von Seite der diplomirten Bezirksthierärzte während der Zeit, als die Seuche bei uns herrschte, Dinge geschehen sind, die ich nicht für recht halte. Es sind Verordnungen in der Gemeinde hinausgegangen, die geradezu unverständlich waren. Es ist vorgekommen, daß Einer mit gesundem Vieh durch eine Alpe gefahren ist, in welcher die Seuche als erloschen galt und 2 Tage später auch vom amtirenden Thierarzt als erloschen erklärt wurde. Es wurde nun angeordnet, daß dieser Bauer an seinem neuen Aufenthaltsorte sein Vieh (37 Stück) 8 Tage im Stalle füttern müsse, während zwei Anrainer die mit der Seuche behafteten Thiere auf die Weide treiben durften, obwohl diese letztereil auch Heu in ihrem Vorsäß gehabt hätten. Man soll aber nicht gesundes Vieh in den Stall sperren und das kranke Vieh auf die Weide treiben. Ferner ist speziell in Andelsbuch angeordnet worden, daß kein Gesundheitsschein ausgestellt werden dürfe, bevor nicht der Thierarzt Keßler in jedem einzelnen Falle den Viehstand untersucht habe. Wie ich nun den Thierarzt Keßler um die Durchführung dieser Anordnung ersuchte, sagte er mir, es bestehe für Schwarzenberg die gleiche Anordnung und in Egg habe er auch zu thun, es sei ihm physisch absolut unmöglich, in allen Gemeinden den Viehstand in dieser Weise zu untersuchen. Es sind also Maßregeln vom grünen Tisch aus angeordnet worden, welche physisch absolut nicht durchführbar waren. Dann möchte ich noch auf etwas Hinweisen, was im Gesetze zwar vielleicht begründet ist, den praktischen Verhältnissen aber nicht entspricht. Es ist dies die Absperrung von zu großen Kreisen. Wenn in einer Gemeinde ein einziger Seuchenfall vorkommt und deshalb die ganze Gemeinde, welche doch aus sehr vielen Fraktionen bestehen kann, abgesperrt wird, so werden die Viehbesitzer derjenigen Fraktionen, welche unverseucht und sicher sind vor der Seuche, große Augen machen, wenn sie erfahren, daß für sie die gleichen Maßregeln gelten sollen, wie für die ganz verseuchten Gemeinden — wenn sie weiter sehen, daß die Viehbesitzer anderer Gemeinden mit ihrem Vieh zu Markte gehen können, während sie dies nicht thun dürfen, obwohl sie die Überzeugung haben, daß sie nur gesundes Vieh haben. Unter solchen Umständen liegt es sehr nahe, daß in einer Gemeinde ein etwa vorkommender Seuchenfall verheimlicht wird und Sachen vorkommen, die nicht vorkommen sollten. Es ist sogar vorgekommen, daß Einer, der in einer für verseucht erklärten Gemeinde Viehstücke hatte, den Versuch machte, in der Nachbargemeinde, welche nicht für verseucht erklärt war, sich für sein Vieh Gesundheitsscheine ausstellen zu lassen. Auf diese Weise hätten von Andelsbuch Viehstücke fortgebracht werden können, ohne daß ich als Vorsteher davon etwas erfahren hätte. Mir kommt bei diesen Seuchenangelegenheiten fast vor, als liege eine Ursache, daß die Seuche nie erlösche, auch darin, daß die Thierärzte dabei eine zu große Einnahme haben. Es ist das wieder ein schwerwiegender Vorwurf, aber ich will ihn zu rechtfertigen suchen. Es hat vor vielleicht einem Jahre ein Chinese, der in Wien war und dort Studien machte, bei einem Vergleiche zwischen China und Europa Manches herausgefunden, was hier besser sei als in China, manches aber sei besser dort. So z. B. besteht in China die Einrichtung, daß die Menschenärzte vom Staate angestellt werden, sie bekommen einen Gehalt vom Staate, wie z. B. ein Professor und haben die meisten Zuschläge zu ihrem Gehalte dann, wenn am wenigsten Kranke in ihrem Rayon sind. Je mehr sie aber Kranke haben oder je länger eine ansteckende Krankheit dauert, desto mehr geht ihnen vom Einkommen ab. Da sei es nun eine naturgemäße Folge, daß dort die Ärzte trachten, möglichst wenig Kranke zu haben. Noch viel zutreffender, wie die Einrichtung für die Menschenärzte in China, wäre nach meiner Ansicht eine ähnliche Einrichtung bei uns für die Thierärzte. Es ist bei uns vorgekommen, daß ein XII. Sitzung des Vorarlberger Landtags. IV. Session, 7. Periode 1894. 121 Thierarzt während der Seuchenzeit an einem Tage 10, 20, ja gegen 30 Gulden verdient hat — das kann ich nöthigenfalls auch nachweisen, und zwar nur damit, daß er den Viehstand in den Alpen untersucht hat. Es besteht die Anordnung, daß die Schlußrevision vom Staate während einer Seuchendauer nur einmal in jeder Gemeinde bezahlt wird. Nun kann es aber vorkommen und ist auch vorgekommen, daß, wenn man in einer Gemeinde, in welcher mehrere Seuchenfälle vorgekommen sind, mit dem Vieh von der Alpe wegen Futtermangel abziehen wollte, der betreffende Viehbesitzer zuerst um die Erlaubnis einschreiten mußte, dann mußte jedesmal der Thierarzt auf die Alpe hinaufkommen, und der Viehbesitzer hatte die Kosten selbst zu zahlen. Weil nun der Thierarzt aus öffentlichen Rücksichten auf die Alpe gekommen ist — der betreffende Viehbesitzer hätte denselben für sein Vieh nicht gebraucht — so würde ich es für billig halten, wenn der Thierarzt vom Staate bezahlt würde. Ich halte es nicht für recht und billig, daß die Thierärzte in solchen Fällen von den Viehbesitzern bezahlt werden müssen und überhaupt bei vorkommenden Seuchen noch ein so lohnendes Geschäft machen. Andererseits kann ich auch noch darauf hinweisen, daß, wenn einmal die Sache gehörig untersucht würde, es sich vielleicht ergeben würde, daß die Thierärzte vielfach selbst an der Verschleppung der Seuche schuld sind oder auch indirect deshalb, weil sie bei der Schlußrevision nicht genügend ihre Pflicht thun, um die Seuche hintanzuhalten. Wir Bregenzerwälder haben die Anschauung, daß die große Calamität, die uns getroffen hat, hauptsächlich daher rührt — und es ist dies nicht bloß die Anschauung der Bauern, ich kann mich da auch auf diplomirte Thierärzte berufen — daß die laxe Handhabung der Vorschriften bei der Schlußrevision von Seite des betreffenden Thierarztes die meiste Schuld trägt, daß wir die Seuche bekommen haben. In Alberschwende wurde am 2. Juni 1893 beim Höfle Schlußrevision gehalten und kam eine als geheilt erklärte Kuh aus dem betreffenden Stalle am folgenden Tage nach Schwarzenberg. Diese brachte die Seuche dem Viehstande ihres neuen Standortes, ohne daß die Ansteckung gleich erkannt worden war. Eine Ziege aus dieser Heerde kam in ein benachbartes Vorsäß und wurde dort von einem Viehbesitzer über Nacht in seinem Stalle zu gesundem Vieh gesperrt (Pfandstall) wo die Seuche dann nach einiger Zeit zum Ausbruche kam. Die Untersuchung ergab, daß die ganze Einschleppung und Verschleppung der Krankheit auf die Kuh von Alberschwende zurückzuleiten sei. So haben es Alle angenommen, die darum und daran waren und der Thierarzt, der die Sache erhoben hat, konnte dies auch nicht in Abrede stellen. Hätte man bei der Schlußrevision die Thiere gewaschen, so wäre dies vielleicht nicht vorgekommen. Der Thierarzt hat aber geglaubt, es sei nicht nothwendig, die Thiere zu waschen, gerade so, wie er auch der falschen Ansicht war, daß Ziegen die Maul- und Klauenseuche überhaupt nicht bekommen können; diesfalls ist er aber nun eines Andern belehrt werden. Wenn aber so trockenes Wetter ist wie heuer, so kann es vorkommen, daß.diese Krankheit auch in den Haaren der Thiere gerade so, wie in den Kleidern übertragen werden kann. Von Egg ist die Seuche nach Rothenbach übertragen worden, wie angenommen wurde durch Kleider. In Egg ist die Schlußrevision in einem Falle erst 7 Wochen nach Ausbruch der Seuche vorgenommen worden. Das ist aber immer ein Übelstand, welcher damit zusammenhängt, daß die Behörde die Schlußrevision erst dann vornehmen will, wenn die Seuche in sämmtlichen Stallungen der Gemeinden erloschen ist. Das ist aber nicht am Platze, denn nach Gesetzesvorschrift soll im Winter nach vier Wochen, im Sommer nach fünf Wochen Schlußrevision gehalten werden. Bezüglich der Einschleppung der Seuche nach Rothenbach entschuldigte sich der Betreffende, als man ihn verhörte und ihm vorhielt, daß er die Seuche durch die Kleider verschleppt habe, man habe ihm gar nicht gesagt, daß er die Kleider waschen soll. Ich glaube also, daß bei diesen Sperrmaßregeln nicht einzig und allein die Bezirksthierärzte die ausschlaggebenden Personen sein sollen, sondern es sollen auch fachkundige Lettte aus den betreffenden Bezirken mit angehört werden. Ich habe auch die Anschauung, daß Sperrmaßregeln, wenn man nach dem strengsten Wortlaut des Gesetzes vorgeht, mitunter schädlich wirken können. In anderen Bezirken wendet man sie auch nicht immer aufs strengste an. Die mildere Handhabung dieser Vorschriften im Bludenzer und Feldkircher Bezirk scheinen mir vollkommen begründet und gerechtfertigt. Ich muß daher die schweren Anschuldigungen, 122 XII. Sitzung des Vorarlberger Landtags. IV. Session, 7. Periode 1894. daß man im Bregenzerwalde massenhaft hat wollen die Seuche verheimlichen, zurückweisen, und wenn einzelne Fälle vorgekommen sind, soll man die Einzelnen zur Rechenschaft ziehen. Regierungsverlreter: Ich muß mich gegen einige Bemerkungen wenden, welche der Herr Vorredner gemacht hat. Er hat gesagt, daß es nicht gerechtfertigt sei, von massenhafter Verheimlichung von Seuchenherden im Bregenzerwalde zu sprechen. Massenhafte Verheimlichung ist allerdings ein dehnbarer Begriff und es ließe sich darüber streiten; aber daß viele Verheimlichungen vorgekommen sind, haben die Erhebungen ergeben, und es kann auch der Herr Vorredner nicht in Abrede stellen, daß geheime Seuchenherde vorhanden waren und daß die Anzeige oft nicht rechtzeitig geschehen ist. Ich habe selbst mit Gemeindevorstehern gesprochen und sie gefragt, wie es komme, daß nicht rechtzeitig Anzeige von dem Ausbruche der Seuche gemacht worden ist. Sie haben mir darauf zur Antwort gegeben, sie wissen es nicht, es sei nur anzunehmen, daß möglicherweise die Leute die Seuche nicht erkannt haben und dieselbe möglicherweise ohne Wissen der Dienstherren durch. Dienstleute verschleppt worden sei. Daß aber verheimlichte Seuchenherde vorhanden gewesen sind, das glaubte ich auch aus dem Reden der Gemeindevorsteher mit Sicherheit entnehmen zu können. Es wäre sehr im Interesse der Gemeinden, wenn sie selbst bestrebt wären, die Provenienz der Seuche jedesmal sicherzustellen. Wenn es sich zeigt, daß die Seuche nach deren Erlöschen plötzlich wiederum auftritt und man nicht weiß, woher sie gekommen ist, dann muß man unwillkürlich vermuthen, es sei irgendwo ein geheimer Seuchenherd gewesen. Was den Fall in Rothenbach anbelangt, nämlich, daß ein Viehbesitzer auf die Alpe gekommen ist, um seinen Stier auf eine andere Alpe abtreiben zu lassen, so lauten die Erhebungen dahin, daß die betreffenden Alpknechte ihm gesagt haben, die Thiere fressen schlecht, sie glauben, daß einzelne Stücke und vielleicht auch dieser Stier die Seuche haben könnte. So begreiflich es nun auch erscheint, daß jedem Viehbesitzer daran gelegen ist, im Alpabtriebe nicht gehindert zu sein, so leichtsinnig und strafbar muß das Vorgehen des genannten Viehbesitzers bezeichnet werden, der trotz der Warnungen seines Alppersonales diesen seuchenverdächtigen Stier auf eine andere Alpe bringen ließ. Das gebe ich zu, daß den Thierärzten mit Rücksicht auf die große Ausdehnung der Seuche eine solche Arbeitslast aufgebürdet war, daß es denselben oft unmöglich war, überall zu dem gesetzlich vorgeschriebenen oder von den Parteien gewünschten Zeitpunkte Amts zu handeln. Es waren faktisch alle Thierärzte so beschäftigt, daß sie kaum aufkommen konnten. Der k. k. BezirksThierarzt wäre gewiß sehr gerne in viele Gemeinden selbst gegangen- es wurden aber so viele Anforderungen gleichzeitig an ihn gestellt, daß er allein denselben absolut nicht nachkommen konnte und er deshalb die Thierärzte Sima und Keßler abordnen mußte. Es wurde auch gegen die Thierärzte die Anklage erhoben, daß sie die Commissionen oft nur gemacht haben, um Geld zu verdienen. Diesen Vorwurf muß ich entschieden zurückweisen. Wie der Herr Vorredner selbst gesagt hat, ist die amtliche Seuchenconstatirung und Schluß-Revision von der Behörde angeordnet worden, und diese Amtshandlungen wurden auch vom Staate bezahlt. Wenn aber innerhalb jenes Zeitraumes, in welchem die Schluß-Revision noch nicht abgehalten werden konnte, ein Viehbesitzer ansucht, ihn aus der Sperre zu entlassen, damit er sein Vieh abtreiben könne, so ist es nur recht und billig, daß die Kosten einer solchen Commission nicht vom Staate gezahlt, sondern vom betreffenden Viehbesitzer selbst bestritten werden. Daß Thierärzte an einem Tage bis zu 30 st. verdient hätten, muß ich ebenfalls widersprechen. Denn die Thierärzte haben sich genau an das Normale zu halten, sie dürfen nur die Entfernung nach zurückgelegten Kilometern mit 25 Kreuzer und die Diät per 2 fl. 50 kr. verrechnen. Auf diese Weise kann unmöglich an einem Tage ein Verdienst von 20 fl. bis 30 fl. herauskommen. Ich kann auch nicht annehmen, daß ein Thierarzt, der mehrere Viehbesitzer besuchte, von jedem einzelnen den vollen Betrag verlangt hat. Von einer Bereicherung kann daher wohl keine Rede sein. Ich kann im Gegentheil sagen, daß die Thierärzte nicht sehr erfreut waren, daß sie fortwährend von einer Gemeinde zur andern gehen und die sehr zeitraubenden und mühsamen Commissionen machen mußten. Daß die Thierärzte selbst die Seuche verschleppt hätten, auch dem muß ich entschieden widersprechen, denn die Thierärzte sind verhalten, mit der größten Vorsicht vorzugehen und womöglich nicht in die XII. Sitzung des Vorarlberger Landtags. IV. Session, 7. Periode 1894. 123 verseuchten Ställe hineinzugehen, sondern die Thiere im Freien zu untersuchen, um eine Übertragung des Krankheitsstoffes möglichst zu vermeiden. Die gesetzlichen Bestimmungen über die Seuchentilgung und die innerhalb des Rahmens derselben angeordneten Maßnahmen mögen vielleicht den Betroffenen hart und drückend erscheinen, aber sie bestehen und die Behörden sind verpflichtet, so lange sie bestehen, dieselben auch durchzuführen. Fritz: Es ist mir im letzten Sommer auch etwas auffallend vorgekommen, daß bezüglich der Handhabung der Seuchenvorschriften nicht in allen Bezirken gleichmäßig vorgegangen worden ist, was auf die Viehhalter einen üblen Eindruck macht und besonders einem Vorsteher öfters größere Verlegenheiten einbringt. Ich glaube denn doch, es könnten für weiter entlegene Gemeinden von dem Bezirksthierarzte einige Härten der Viehseuchervorschriften abgeschwächt werden, besonders dadurch, daß man der Gensdarmerie, den Thierärzten und dem Gemeindevorsteher auch etwas überlassen würde, wie dies auch im Bezirke Blndenz vorgekommen ist. Die Seuchenvorschriften sind dadurch gewiß nicht beeinträchtigt worden. Fink: Bezüglich der Ausführungen des Herrn Regierungsvertreters hinsichtlich des Falles in Rothenbach habe ich noch Einiges zu sagen. Als anfänglich Einer der Knechte ähnlich aussagte, wie der Herr Regierungsvertreter hier vorgebracht hat und er dann bei der Verhandlung in Feldkirch deshalb zur Rede gestellt wurde und ihm gesagt wurde, er sollte eigentlich in Arrest geführt werden, weil er heute seine Aussage nicht mehr beeiden könne, da ist darauf der Vertreter des Angeklagten, desjenigen, der den Stier weggenommen hat, für diesen Zeugen eingetreten und hat erklärt, er glaube, man dürfe diesen Mann nicht einsperren. Aus den Protokollen des Bezirksthierarztes gehe hervor, daß dieser anfänglich beim Verhöre einen gewissen Einfluß auf diesen Mann geübt habe, und auf Grund dessen ist der Mann nicht eingesperrt worden. Auch vom Kreisgerichte selbst sei wiederholt dem Bezirksthierarzte der Vorwurf gemacht worden, daß er seine Pflicht nicht gethan habe und daß sich seine Protokolle widersprechen. Bezüglich meiner Behauptung, daß ein Thierarzt an einem Tage mehr als 20, bis gegen 30 fl. . verdient habe, bin ich erbötig nachzuweisen, daß dies beim Thierarzt Keßler thatsächlich vorgekommen ist. Ich weiß, in welche Alpen er gegangen ist, und ich weiß auch, wie viel er in einzelnen Alpen verlangt hat. Es sind mir die bezüglichen Daten zugekommen, denn es schien Manchem zu unverschämt, die Empörung in der Bevölkerung war groß, als man sah, daß die Thierärzte aus dem großen Schaden, den wir hatten, einen so guten Profit machten. Ich möchte dann noch darauf Hinweisen, daß ich gesagt habe, der Thierarzt sollte vom Staate bezahlt werden, damit nicht die ohnehin schon gedrückten Bauern die Unkosten tragen müssen. Dr. Waibel: Wenn man die Schutzrede des Herrn Abgeordneten Fink angehört hat, fällt Einem unwillkürlich das Wort des Dichters ein: „Dies Kind, kein Engel ist so rein. Laßt Eurer Huld empfohlen sein." Er macht die Bregenzerwälder vollkommen schuldlos. Ich theile diese Ansicht nicht. Ich hatte als Vorstand einer Gemeinde, deren Gebiet in langer Linie an den Bregenzerwald grenzt, Gelegenheit, gerade diese letztjährige Campagne mitzukämpfen und meine Wahrnehmungen zu machen. Der Ursprung der Verseuchung des Bregenzerwaldes von Rothenbach aus ist eigenthümlich. Wir haben ganz gut am 15. oder 16. Juni gewußt, daß in Rothenbach schon seit ein paar Wochen die Krankheit herrsche und daß am 18. oder 19. Juni bereits durchseuchte Thiere auf der Alpe gestanden seien. Man hat auch gewußt, daß das Vieh, welches in Rothenbach aufgetrieben wurde, von Egg kam und daß in Egg im Winter die Seuche geherrscht habe. Es ist also für das Wartpersonal in Rothenbach keine Entschuldigung und Rechtfertigung da, wenn es sagen will, es habe die Krankheit nicht erkannt. Wenn man schon unter diesen Umständen die Alpe bezieht und die Beobachtung macht, daß das Vieh nicht fressen will und am Gangwerke leidet, so liegt es doch ganz klar auf der Hand, daß hier etwas vorhanden ist, was man etwas schärfer ins Auge faßen muß. Da gibt es gar keine Ausrede. Man stellt auf die Alpe zur Aufsicht nicht Kinder hinauf, sondern Leute, welche Winter und Sommer mit dem Vieh zu verkehren gewohnt sind und daher diese einfachen Vorgänge jedenfalls kennen. Rothenbach ist topographisch so gelegen, daß, wenn 124 XIL Sitzung des Vorarlberger Landtags. IV. Session, 7. Periode 1894. man dort seine Schuldigkeit gethan hätte, die Seuche auf diesem Fleck geblieben wäre. Dort wo man die strenge Sperre beobachtet, gelingt es jedesmal den Seuchenherd zu isoliren. Hier hat man das nicht gethan und hat sich dadurch entschieden einer Unterlassung schuldig gemacht. Was mit dem Stier geschehen ist, das hat der Herr Regierungsvertreter actenmäßig hier mitgetheilt. Wir haben nur gewußt, daß um dieselbe Zeit ein Stier von dieser verseuchten Alpe nach einem ganz anderen Alpbezirke weggeführt wurde, und die Thatsache hat sich ja ereignet, daß von dort die Seuche sich ausgebreitet hat. Für so unschuldig also kann ich die Bregenzerwälder nicht halten, wie sie der Herr Abgeordnete Fink hinstellt. Wir haben in unserem Bezirke in dieser Beziehung mit dieser Nachbarschaft Erfahrungen genug gemacht. Ich gebe zu, im Bregenzerwalde ist es wie anderswo. Es sind dort Gemeindevorsteher, welche die Dinge ernst nehmen und aufrichtig in der Sache zu verfahren gewillt sind, aber die große Masse ist in diesem Punkte ungemein gleichgiltig. Die Consequenz davon haben die Herren selbst erlebt und Andere mit Ihnen. Es ist nur zu wünschen, daß Sie diese Erfahrung sich zu Nutze machen nnd zur Lehre nehmen. Ich möchte hieran anknüpfend nur einige Bemerkungen machen über das veterinärpolizeiliche Wesen. Wir haben es beim Rindvieh mit vier Krankheiten zu thun, welche schwere Folgen für den Bestand des Rindviehs haben und welche also der Landwirth wohl zu beachten hat. In erster Linie ist es die Rinderpest, dann die Lungenseuche, der Milzbrand und endlich die Maul- und Klauenseuche. Für die Behandlung der Rinderpest besitzen wir schon lange Zeit eine Gesetzgebung, welche wirksam ist. Da heißt es: was krank und der Krankheit verdächtig ist, wird getödtet und unschädlich gemacht. Man hat auf diese Weise den Erfolg erreicht, daß stark verseuchte Bezirke vollkommen gesund geworden und geblieben sind. Mit der Lungenseuche hat man lange Zeit gewartet bis man zu ähnlichen Maßregeln gegriffen hat. Im vorigen Jahre, ist die Reichsgesetzgebung daran gegangen, die Lungenseuche in ähnlicher Weise zu behandeln, wie die Rinderpest, und es ist zu hoffen, daß sie überall, wo sie austritt, auf dem Wege, welchen das Gesetz vorschreibt, rasch und wirksam beseitigt werde. Bezüglich des Milzbrandes oder Fluges, wie wir bei uns im Allgemeinen sagen, haben wir gerade keine polizeilichen Maßregeln. Der Verlauf der Krankheit in unseren Gegenden ist so rapid, daß ein polizeiliches Einschreiten nicht wohl vorgenommen werden kann. Bezüglich der Übertragung der Krankheit von einem Thiere auf andere sind die Ansichten noch nicht hinlänglich geklärt. Man kann nicht beobachten, daß die Übertragungen von Stück zu Stück stattfinden. Demungeachtet ist der Milzbrand bezw. Flug eine mißliche Krankheit, welche alljährlich eine große Anzahl Opfer fordert. Dieser Krankheit ist man auf eine andere und zwar sehr wirksame Weise begegnet. Die Herren wissen — und wir beschäftigen uns auch alljährlich damit — daß es dem französischen Arzte Pasteur gelungen ist, eine Impfmethode aufzustellen, welche nach den gemachten Erfahrungen außerordentlich wirksam ist. Sie wissen aus den jährlichen Nachweisen, daß die Impfung fast ausnahmslos die geimpften Thiere vor der Erkrankung schützt, dagegen kann man die Beobachtung machen, daß jene Thiere, welche der Impfung nicht unterzogen werden, von der Krankheit vielfach ergriffen werden und dem Landwirche verloren gehen. Also bei diesen drei Verseuchungen sind wir in der glücklichen Lage, wirksam einschreiten zu können. Übler daran sind wir mit der Maul- und Klauenseuche. Diese Erkrankung, welche keine sehr schwere zu nennen ist, hat für das Thier gerade keine tödtlichen Folgen. Sie hat zur Folge, daß das Thier eine Zeit lang an der Ernährung leidet und auch die Milcherzeugung nicht mehr eine normale ist. Es muß auch aus Gesundheitsrücksichten der Genuß solcher Milch untersagt werden. Das ist natürlich den Viehbesitzern entschieden nachtheilig. Aber eine eigentliche Methode dieser Krankheit wirksam zu begegnen, besitzen wir weder in medicinischer noch in polizeilicher Hinsicht. Medicinisch haben wir keine andere als die, daß man in einem Seuchenhofe oder auf einer Alpe, wo ein einziges Thier erkrankt ist, den übrigen Viehstand vom erkrankten Thiere aus auch ansteckt, um die ganze Herde zur rascheren Durchseuchung zu bringen. Alle übrigen Maßregeln sind polizeilicher Natur und bestehen im Wesentlichen darin, einzelne Höfe, Parzellen, Gemeinden u.s.w. polizeilich abzusperren und dadurch dem Verkehre zu entziehen. Nun ist es ja richtig, daß eine solche Methode, je XU. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session, 7. Periode 1894. 125 nachdem die Fälle sind und je nachdem die Behörden vorgehen, viel mehr Nachtheil bringen kann, als die Erkrankung selbst mit sich bringt. Aber andererseits muß doch auch zugegeben werden, daß, wenn man gegenüber der Maul- und Klauenseuche polizeilich etwas bezwecken will, man nur einen einzigen Ausweg hat, nämlich den, mit aller Strenge vorzugehen. Geht man nicht mit aller Strenge vor und hat man bei diesen Ausführungen nicht die Mitwirkung der betreffenden Hofbesitzer und Vorsteher zur Hand, so ist die Operation eine außerordentlich dubiöse, sie hat den Erfolg nicht, den man anstrebt. Die Strenge hat also hier den Nachtheil, daß sie nicht selten größeren Schaden anrichtet als die Krankheit selbst. Ist man aber in der Handhabung lax, dann ist die Sache ohnedem ziemlich werthlos. Ich stehe mit dieser Ansicht nicht allein. Schon seit Jahren ist man zur Ansicht gekommen, daß es eigentlich zweckmäßiger wäre, die Maul- und Klauenseuche überhaupt ihrem Schicksale zu überlassen. Das ist nach meinem Erachten das einzige Mittel, die Viehbesitzer zur Raison zu bringen. Dann werden sie dazu geführt, selbst achtzugeben, um die Gemeinden und Höfe gegen weitere Verbreitung zu decken, weil dies ihr unmittelbarstes Interesse ist. Was hat denn der Staat für ein Interesse daran hier Polizei zu üben, Dank hat er, wie wir heute gesehen haben, absolut keinen dafür. Ich wäre darum der Ansicht, daß man die ganze staatspolizeiliche Behandlung der Maul- und Klauenseuche aufgiebt. Es ist das meines Wissens auch anderwo schon ausgesprochen morden, aber ich gebe ja zu, daß es lange Zeit dauern wird, bis diese Ansicht in weitere Kreise dringt und namentlich dorthin, wo Abhilfe in dieser Richtung möglich ist, nämlich an die gesetzgebenden Körperschaften. Ich gebe weiter zu, daß es für den einzelnen Staat auch seine Schwierigkeiten hat, eine solche Maßregel in der Praxis gänzlich aufzugeben, daß dies wohl nur dann mit Nutzen geschieht, wenn die in gleicher Weise interessirten anstoßenden Staaten sich der gleichen Ansicht anschließen. Es scheint übrigens, man ist im deutschen Reiche, wenn man auch auf dem Papier alle Schärfe niederschreibt und niederdruckt, doch in der Beobachtung der polizeilichen Maßregeln gegenüber dieser Krankheit nicht so scharf, als bei uns in manchen Bezirken. Ich sage dies nur als Vermuthung, weil mir wiederholt so gesagt worden ist, aus eigener Wahrnehmung kann ich es nicht sagen. Aus Allem, was ich gesagt habe, geht nur hervor, was ich für eine Anschauung habe über die veterinärpolizeiche Behandlung der Maul- und Klauenseuche. Einen Antrag kann ich begreiflicherweise nicht stellen und kann auch in dieser Hinsicht nicht der Regierung eine Ansicht aussprechen, ich begnüge mich, in dieser Sache akademisch meine Ansicht ausgesprochen zu haben. Greißing: Ich bin selbstverständlich mit dem Anträge des volkswirtschaftlichen Ausschusses vollkommen einverstanden, möchte aber dennoch in diesem Hause in dieser Angelegenheit mündlich an die hohe Regierung appelliren. Es ist richtig und nur zu loben, wenn Vorsichtsmaßregeln gegen die Verbreitung der Maul- und Klauenseuche getroffen werden, aber es sollten dieselben nur dann strenge durchgeführt werden, wenn es wirklich nothwendig ist. Möge also die hohe Regierung in Hinkunft nach dieser Richtung namentlich zur Herbstzeit mehr Rücksicht gegen die Viehbesitzer walten lassen, damit sich berechtigte Klagen nicht wiederholen. Fink: Ich habe nur noch ein paar Worte zu sagen. Ich möchte dem Herrn Vorredner Dr. Waibel gegenüber bemerken, bezüglich des Falles von Rothenbach, wie er es sich erklären kann, daß das Kreisgericht zu einer solchen Entscheidung gekommen ist, wenn es so bekannt gewesen wäre, daß in Rothenbach schon lange vorher die Maul- und Klauenseuche geherrscht habe. Man muß das auch in Betracht ziehen. Es wäre dann auch am Platze gewesen, wenn eine Schuld hätte nachgewiesen werden können, daß man die Betreffenden gehörig abgestraft hätte. Ich erkläre andererseits nochmals, daß ich mit dem Herrn Dr. Waibel vollständig einverstanden bin, daß man bei der Schlußrevision viel zu wenig streng vorgegangen ist. Ich habe das auch gesagt, die Thierärzte haben viel zu wenig darauf Acht gegeben, daß auch die Kleider gehörig gewaschen werden. Man überläßt das einfach den Leuten, und diese verstehen es oft nicht. Man soll nicht bloß darauf bedacht sein, daß die Ställe gewaschen werden. Wenn einzelne Krankheitsfälle erwiesen sind, sollen die betreffenden Gehöfte mit aller Strenge abgesperrt werden. Bezüglich der allgemeinen Durchführung komme ich 126 XII. Sitzung des Vorarlberger Landtags. IV. Session, 7. Periode 1894. auch zur Anschauung des Herrn Dr. Waibel. Wie ich schon bemerkt habe, bekommen die Leute, wenn die ganze Gemeinde wegen eines einzigen Falles abgesperrt wird, die Ansicht, es sei dies nicht nothwendig. Wenn die Leute wissen, daß da und da eine seuchenverdächtige Gegend ist, dabei aber auch wissen, daß sie deshalb noch nicht in die Absperrung einbezogen werden, so glaube ich, würden sie selbst alle Vorsichtsmaßregeln befolgen. Das wollte ich noch bemerken. Regierungsvertreter: Ich habe aus den Ausführungen des Herrn Abgeordneten Fink, wie er den beim k. k. Kreisgerichte Feldkirch verhandelten Fall betreffend Seuchenverschleppung aus der Alpe Rothenbach besprochen hat, den Eindruck bekommen, als ob er glaube, daß auch die genannte Gerichtsbehörde die Überzeugung gewonnen hätte, als hätte der k. I. Bezirksthierarzt die betreffenden Hirten bezüglich ihrer Aussagen beeinflußt. Ich bin anderer Meinung; der bezügliche Strafact ist mir allerdings nicht vorgelegen, aber ich kann constatiren, daß die Erhebungen, die ich über diesen Fall erhalten habe, nicht bloß von dem k. k. Bezirksthierarzte herstammen, sondern auch von der Gensdarmerie, und speciell gelangte die Aussage der Knechte, daß der betreffende Stier nicht vollkommen in Ordnung sei, und der Hüter die Besorgnis habe, daß die Maul- und Klauenseuche auf der Alpe herrsche, nicht aus dem Munde des Bezirksthierarztes, sondern durch eine Relation der Gensdarmerie zu meiner Kenntnis, welche längst vor der Besichtigung des Viehstandes in Rothenbach durch den Bezirksthierarzt erstattet worden war, was eine Beeinflussung soweit vollständig ausschließt. Nägele: Ich habe nur über einen Punkt, den eigentlich der Herr Abgeordnete Fink in seiner ersten Auseinandersetzung schon berührt hat, nämlich bezüglich der Verheimlichung der Maul- und Klauenseuche etwas zu sagen. Ich bin selbstverständlich nicht für die Verheimlichung, sondern positiv gegen dieselbe. Allein an der Verheimlichung ist meiner Ansicht nadj, ich will nicht sagen immer, aber vielfach die Behörde selbst schuld. Ich meine da nicht die Bezirkshauptmannschaft als solche, ich meine vielmehr den Fachmann, der der Bezirkshauptmannschaft diesbezugs an der Hand steht. Wenn z. B. in einer Gemeinde- einer oder zwei Krankheitsfälle vorkommen und die Leute schon von Vornherein wissen, daß unter solchen Umständen die ganze Gemeinde abgesperrt wird, so werden sie diese Fälle vielleicht nicht zur Anzeige bringen; würde man aber die Sperre nur auf einzelne Gehöfte oder auf einzelne Parzellen beschränken, so würden die übrigen Viehbesitzer gewiß aufpassen und vorkommende Fälle selbst anzeigen. Das ist nicht nur meine Ansicht allein, sondern das hat auch ein Wachorgan, das im Dienste ergraut ist, ausgesprochen. Landeshauptmann: Wenn Niemand mehr das Wort wünscht, so ist die Debatte geschlossen. Herr Berichterstatter!