18940117_lts005

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Letzte Änderung 03.07.2021, 10:21
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp07,lts1894,lt1894,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 5. Sitzung am 17. Januar 1894 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmann-Stellvertreters Dr. Beck. Gegenwärtig 17 Abgeordnete. Abwesend der Herr Landeshauptmann Adolf Rhomberg und die Herren Abgeordneten Dr. Schmid und Reisch. Regierungsvertreter: Herr k. k. Hofrath Graf St. Julien-Wallsee. Beginn der Sitzung 10 Uhr 20 Min. Vormittags. Landeshauptmann-Stellvertreter: Die Sitzung ist eröffnet. Ich bitte das Protokoll der letzten Sitzung zu verlesen. (Secretär verliest dasselbe.) Landeshauptmann-Stellvertreter: Wird gegen die Fassung des Protokolls eine Einwendung erhoben? — Da dies nicht geschieht, nehme ich es als genehmigt an. Es sind mehrere Sachen in Einlauf gekommen; erstens eine Petition des Landesverbandes für Fremdenverkehr in Vorarlberg. Es ist ein specieller Wunsch des Herrn Landeshauptmannes, daß diese verlesen werde. (Secretär verliest dieselbe.) Johann Thurnher: Ich bitte um das Wort. Ich beantrage, daß diese Petition im kurzen Wege dem Finanzausschüsse zugewiesen werde. Landeshauptmann-Stellvertreter: Es ist der Antrag gestellt, diese Petition dem Finanzausschüsse zuzuweisen. Wird dagegen eine Einwendung erhoben? — Wenn nicht, so wird es geschehen. Eine zweite Petition ist eingelangt vom medicinischen Unterstützungsverein in Wien. Wünscht Jemand die Verlesung? (Rufe: Nein.) Dann werde ich auch diese Petition dem Finanzausschüsse überweisen. Nun kommen einige Petitionen in Angelegenheit der Wälderbahn. Da der Inhalt derselben immer derselbe ist, ist es wohl nicht nothwendig, dieselben 22 V. Sitzung des Vorarlberger Landtags. VI. Session, 7. Periode 1894 zur Verlesung zu bringen, sie werden also, wenn kein Einspruch erhoben wird, auch dem volkswirthschaftlichen Ausschüsse zugewiesen werden. Rüf: Ich bitte, woher kommen diese Petitionen? Landeshauptmann-Stellvertreter: Von Raggal, St. Gallenkirch, Bürserberg und Alberschwende. Rüf: Ich bitte die Petition von Alberschwende vorzulesen, damit wir Oberländer vom eigenen Bezirk auch wissen, was da für eine Volksmeinung ist. (Secretär verliest dieselbe.)! Landeshauptmann-Stellvertreter: Es wird auch diese Petition den anderen beigegeben werden für den volkswirthschaftlichen Ausschuß. Weiter ist im Einlauf eine Petition der Gemeinde Lustenau um Erhöhung des Beittages für die Rheindammbauten. (Secretär verliest dieselbe.) Da der Bericht des Landesausschusses über das Gesuch der Gemeinde Lustenau zur Verhandlung kommt, so erlaube ich mir diese Petition dem Herrn Berichterstatter Martin Thurnher zu übergeben. Der Herr Dr. Schmid entschuldigt sein Nichterscheinen bei der heutigen Sitzung durch Krankheit; er hofft in 3 oder 4 Tagen gesund zu werden. Wir kommen nun zur Tagesordnung. Der erste Gegenstand ist der Antrag des Herrn Martin Thurnher und Genossen betreffend die Erweiterung des Wahlrechtes bei den Handelskammer-Wahlen. Martin Thurnher: Ich beantrage, daß dieser Gegenstand dem volkswirthschaftlichen Ausschüsse zur Berichterstattung überwiesen werde und enthalte mich vorderhand, wenn keine anderweitige Debatte im jetzigen Momente erfolgen sollte, der weiteren Ausführung und Begründung, weil sich diesbezüglich Gelegenheit geben wird, im Ausschüsse und in der Plenarsitzung des Hauses weiter darüber zu sprechen. Landeshauptmann - Stellvertreter: Der Herr Abgeordnete Martin Thurnher stellt den Antrag, daß dieser Antrag betreffend die Erweiterung des Wahlrechtes bei den Handelskammer - Wahlen dem volkswirthschaftlichen Ausschüsse zugewiesen werden soll. Wird dagegen eine Einwendung erhoben? — Wenn nicht, so nehme ich die Zustimmung an. Der zweite Gegenstand betrifft den Antrag des Herrn Abgeordneten Fink und Genossen, betreffend die Unterstützung der gewerblichen Fortbildungsschulen im Lande Vorarlberg. Fink: Ich beantrage, diesen Gegenstand ebenfalls dem volkswirthschaftlichen Ausschüsse zuzuweisen. Es besteht nämlich kein Schulausschuß und ich glaube, daß es auch nicht ganz gerechtfertigt ist, daß wegen dieses einzigen Schulgegenstandes ein Schulausschuß gewählt werde. Daher möchte ich die Zuweisung an den volkswirthschaftlichen Ausschuß beantragen. Landeshauptmann-Stellvertreter: Es ist beantragt, diesen Antrag dem volkswirthschaftlichen Ausschüsse zuzuweisen. Wird dagegen eine Einwendung erhoben? — Wenn nicht, so ist er genehmigt. Der dritte Gegenstand ist der Bericht des Landes-Ausschusses über das Gesuch der Gemeinde Lustenau betreffend die Gewährung einer Subvention zur Deckung der Rheindammbaukosten. Martin Thurnher: Aus dem Berichte des Landes-Ausschusses können die Herren entnehmen, daß die Gemeinde Lustenau an den Kosten der Rheindämme, die auf Grund des Gesetzes vom II. Mai 1892 in ihrem Gebiete erstellt werden sollten, nach den Voranschlägen, die sich auf III. 150 fl. belaufen, mit 10% Antheil, nämlich mit 11.150 fl. zu partizipiren habe. Ich habe die Ansicht, daß möglicherweise diese Summe etwas überschritten werden dürste, daß sonach auch die Zahlung der Gemeinde sich verhältnismäßig um ein Geringes erhöhen wird. Die Gemeinde Lustenau hat, wie Sie ebenfalls aus dem Berichte entnehmen können, bereits aus dem staatlichen Meliorationsfonde einen Beitrag von 3.000 fl. erhalten und es würden noch zu zahlen bleiben 8.150 fl. Wie aus dem soeben jetzt zur Mittheilung V. Sitzung des Vorarlberger Landtags. IV. Session, 7. Periode 1894. 23 gelangten neuerlichen Gesuche der Gemeinde Lustenau hervorgeht, und wie es bereits der Herr Abgeordnete Bösch bei der früheren Behandlung dieses Gegenstandes im Jahre 1892 angedeutet hat, hat die Gemeinde Lustenau bezüglich der von ihr zur Ausführung übernommenen Rheindammbauten ein bedeutendes Defizit zu tragen, nämlich, wie es im Gesuche heißt, beiläufig 10.000 fl. Das ist ein wichtiges Moment, das uns unter Umständen veranlassen könnte, den uns vom Landesausschusse vorgelegten Antrag einer Modification zu unterziehen Der Landesausfchuß hat nämlich beantragt: „Der Landesausschuß wird ermächtigt der „Gemeinde Lustenau zur Deckung der Rhein„dammbaukosten eine Subvention von 3000 st. „aus der Landeskasse auszufolgen." Nun liegt aber im dermaligen Stadium der Angelegenheit doch ein zwingender Grund vor, der uns davon abhalten wird, auf eine Erhöhung dieser vom Landesausschusse beantragten Subvention einzugehen. Es ist bisher bei allen Meliorationsbauten hinsichtlich der diesfalls gewährten Unterstützungen der Usus eingehalten worden, daß das Land und der Staat in der Regel gleich viel, mindestens aber das Land nicht mehr beitrage als der Staat, und wir würden uns Präcedenzfälle bedenklicher Natur schaffen, wenn wir von diesem Usus abgehen wollten. In der Beibehaltung desselben liegt gleichsam eine gegenseitige Controle vor, es werden die Bedürfnisse der betreffenden Gemeinden gleichsam doppelt überprüft von Seiten des Landes und- des Staates und von einer in solcher Weise erzielten Vereinbarung kann man in der Regel wohl mit Recht annehmen, daß dieselbe dem Bedürfnisse wirklich entspricht und daß der Landesbeitrag nicht zu hoch und nicht zu niedrig angesetzt erscheine^ Ich kann daher im Namen des Landesausschusses nichts anderes empfehlen, als dermalen bei dem Ihnen vorliegenden Anträge verbleiben zu wollen. Wenn sich nach-dem vollen Abschlüsse der Rheindammbaurechnungen der Gemeinde Lustenau wirklich ein solches Defizit ergeben würde und die Finanzlage der Gemeinde dadurch noch mehr verschlimmert wird, so steht es derselben frei, sich neuerdings an die Regierung um weitere Subventionen aus dem Meliorationsfonde zu wenden, und in diesem Falle könnte, wenn die Nothwendigkeit einer Unterstützung allseitig anerkannt wird, auch die nachträgliche Erhöhung der Subvention des Landes später noch Platz greifen. Ich empfehle daher den Antrag des Landesausschusses zur Annahme. Bösch: Wie wir aus den Ausführungen des Herrn Berichterstatters und aus dem Berichte, den wir schon einige Tage in Händen haben, entnommen haben, soll dem Gesuche der Gemeinde Lustenau um eine Subvention theilweise entsprochen werden, nämlich insoweit, daß derselben aus Landesmitteln 3000 fl. zugewiesen werden sollen. Es ist nun von der Gemeinde Lustenau ein neuerliches Gesuch vorhanden, welches sagt, daß laut Abschluß der Dammbaurechnungen der Gemeinde Lustenau durch Übernahme ein Rechnungsdefizit von 10.200 fl. verbleibe. Das hat die Veranlassung gegeben, neuerlich um Unterstützung anzusuchen. Es war aber nicht nur das, es war überhaupt noch ein Überbleibsel von 5000 fl. von der Gemeinde Lustenau zu decken. Wenn man die Verhältnisse in Lustenau betrachtet und die Folgen der Überschwemmungen in Berücksichtigung zieht, muß man bekennen, daß die Gemeinde Lustenau wirklich unterstützungsbedürftig und uuterstützungswürdig ist. Ich kann heute konstatiren, daß die damals erhobene Wasserschadenssumme in keiner Nähe in der Weise erhoben wurde, wie der Schaden wirklich war. Eine große Anzahl alter 2stöckiger Häuser hätten vielleicht noch 50 oder 100 Jahre als ganz gesunde und würdige Wohnungen benützt werden können; geht man aber heute durch die Gemeinde Lustenau, so findet man an Stelle der alten Holzbauten neue, oder es sind dieselben durch ein neues Gemäuer ersetzt. Das wurde aber bei der Schadenverhebung an den Gebäuden nicht genügend in Betracht gezogen. Wo solche Neubauten bis dato noch nicht ausgeführt worden sind, werden sie aber doch in Zukunft nothwendig werden, wenn die Bewohner sich nicht der Gefahr des Einsturzes aussetzen wollen. Ich erkläre mich aber doch mit dem Antrage des Landes-Ausschusses einverstanden, jedoch nur unter der Voraussetzung, daß der hohe Landes-Ausschuß, sowie auch die hohe Landesvertretung ihr ferneres Wohlwollen der Gemeinde Lustenau nicht vorenthält, und wenn von Seite dieser Gemeinde eine weitere Petition an die Regierung gelangt, dieselbe warm unterstützt und über günstige Erledigung seitens der h. Regierung 24 V. Sitzung des Vorarlberger Landtags. IV. Session, 7. Periode 1894. auch demgemäß einen weiteren Beitrag aus Landesmitteln flüssig macht. Damit habe ich geschlossen. Mart. Thurnher: Es ist gegen den vorliegenden Antrag keine Einwendung erfolgt, ich kann mich daher der weiteren Ausführungen enthalten und möchte nur noch, nachdem heute ein weiteres Gesuch der Gemeinde Lustenau eingelangt ist, beantragen, daß dem Anträge noch beigesetzt werde: „womit die Petitionen der Gemeinde Lustenau als erledigt erklärt werden." Das wäre als Nachsatz dem vorliegenden Anträge anzufügen. Landeshauptmann-Stellvertreter: Wir schreiten nun zur Abstimmung über diesen Antrag, welcher lautet: „Der Landes - Ausschuß wird ermächtiget, „der Gemeinde Lustenau zur Deckung der Rhein„dammbaukosten eine Subvention von 3.000 fl. „aus der Landeskasse auszufolgen mit dem Zusatze: „womit die Petitionen der Gemeinde Lustenau „als erledigt erklärt werden."' Ich ersuche jene Herren, welche dem Anträge beistimmen, sich von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Der vierte Gegenstand ist der Bericht des volkswirthschaftlichen Ausschusses über die Gewährung einer Subvention zu den Wuhrbauten der Ill und Lutz an die Gemeinde Bludesch. Ich bitte den Herrn Berichterstatter den Bericht zu verlesen. Martin Thurnher: In dem Berichte ist die ganze Sachlage genau und klar, wie sie sich nach den Aufnahmen des Cultur-Ingenieurs und nach den Verhandlungen mit der Regierung ergeben hat, dargestellt. Es ist eine ziemlich bedeutende Summe, die wir der Gemeinde Bludesch zuwenden, aber wenn wir auf der andern Seite die großen Auslagen, welche die Gemeinde für die Erstellung der Bauten aufzubringen hat, in's Auge fassen, so kann diese Summe doch nicht als zu hoch bezeichnet werden. Der Landesausschuß hat daher schon bei den bezüglichen Verhandlungen mit der h. Regierung geglaubt, einen Antrag auf Gewährung von Subventionen von je 5.000 fl. seitens des Landes und des Staates stellen, beziehungsweise in Aussicht nehmen zu sollen, damit diese Bauten von der Gemeinde Bludesch wirklich durchgeführt werden können. Ich kann daher im Namen des volkswirthschafrlichen Ausschusses dem h. Hause nur den Antrag unterbreiten, der h. Landtag wolle beschließen: „Der Gemeinde Bludesch wird zur Herstellung der nöthigen Schutzbauten an Ill und Lutz eine Subvention von 5.000 fl. aus Landesmitteln gewährt. Die Auszahlung erfolgt in je 2 gleichen Raten in den Jahren 1894 und 1895. Vor Ausfolgung der I. Rate ist der Nachweis über die Fertigstellung der nach technischem Berichte im Bauloose II. vorgesehenen Arbeiten, vor Auszahlung der II. Rate der Nachweis über die Vollendung der ganzen Arbeit zu erbringen." Landeshauptmann - Stellvertreter; Wünscht Jemand das Wort? Wenn nicht, so schreiten wir zur Abstimmung. Den Antrag haben die Herren gehört. Ich bitte jene Herren, welche demselben zustimmen, sich von Sitzen zu erheben. Angenommen. Der fünfte Gegenstand ist der Bericht des volkswirthschaftlichen Ausschusses betreffend das Einschreiten derk. k. Statthalterei in Angelegenheit der Verbauung des Klaus- und Frutzbaches. Ich bitte den Herrn Abgeordneten Martin Thurnher den Bericht zu verlesen. Mart. Thurnher: Ich habe über diesen Gegenstand im Namen des volkswirthschaftl. Ausschusses folgende Anträge zu stellen: (Liest die Anträge aus Beil. VIII.) Landeshauptmann Stellvertreter: Wünscht Jemand das Wort zu diesen Anträgen? — Wenn Niemand sich meldet, werden wir zur Abstimmung schreiten. Ich bitte die Herren, welche den Anträgen zustimmen, sich von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Die Tagesordnung ist erschöpft. Ich habe mitzutheilen, daß der volkswirthschaftliche Ausschuß nach der Haussitzung eine Berathung pflegen wird. V. Sitzung des Vorarlberger Landtags. IV. Session, 7. Periode 1894. 25 Ebenso wird der Gemeindeausschuß unmittelbar nach der Haussitzung eine Sitzung halten. Bezüglich der nächsten Sitzung habe ich zu bemerken, daß dieselbe heute nicht bestimmt werden kann, sondern im schriftlichen Wege sowohl der Tag der Sitzung als auch die Tagesordnung bekannt gegeben werden wird. Die Sitzung ist geschlossen. (Schluß der Sitzung 11 Uhr 10 Minuten.) Druck von J. N. Teutsch, Bregenz. Mrartöerger Landtag. 5. Sitzung, am 17. Januar 1894 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmann-Stellvertreters Dr. Beck. ---------- —HM------------Gezenwärig 17 Abgeordnete. Abwesend der Herr taudeshauptmon« Adolf Nhomberg und die Herren Abgeordnete« Dr. Schmid nnd Reisch. R^giernugsvertretev: Herr k. k. Hofrath Graf St. Iulien-Waüfee. Beginn der Sitzung 10 Uhr 20 Min. Vormittags. Landeshauptmann-Stellvertreter: Die Sitzung ist eröffnet. Ich bitte das Protokoll der letzten Sitzung zu verlesen. Johann Thurnher: Ich bitte um das Wort. Ich beantrage, daß diese Petition im kurzen Wege dem Finanzausschüsse zugewiesen werde. (Secretär verliest dasselbe.) Landeshauptmann-Stellvertreter: Wird gegen die Fassung des Protokolls eine Einwendung er­ hoben? — Da dies nicht geschieht, nehme ich es als genehmigt an. Es sind mehrere Sachen in Einlauf gekommen; erstens eine Petition des Landesverbandes für Fremdenverkehr in Vorarlberg. Es ist ein specieller Wunsch des Herrn Landeshauptmannes, daß diese verlesen werde. (Secretär verliest dieselbe.) Landeshauptmann-Stellvertreter: Es ist der Antrag gestellt, diese Petition dem Finanzausschüsse zuzuweisen. Wird dagegen eine Einwendung er­ hoben? — Wenn nicht, so wird es geschehen. Eine zweite Petition ist eingelangt vom medi­ cinischen Unterstützungsverein in Wien. Wünscht Jemand die Verlesung? (Rufe: Nein.) Dann werde ich auch diese Petition dem Finanz­ ausschüsse überweisen. Nun kommen einige Petitionen in Angelegenheit der Wälderbahn. Da der Inhalt derselben immer derselbe ist, ist es wohl nicht nothwendig, dieselben 22 V. Sitzung des Vorarlberger Landtags. zur Verlesung zu bringen, sie werden also, wenn kein Einspruch erhoben wird, auch dem volkswirthschaftlichen Ausschüsse zugewiesen werden. VI. Session, 7. Periode 1894 dem volkswirthschaftlichen Ausschüsse zugewiesen werden soll. Wird dagegen eine Einwendung erhoben? — Wenn nicht, so nehme ich die Zustimmung an. Rüf: Ich bitte, woher kommen diese Petitionen? Landeshauptmann-Stellvertreter: Von Raggal, St. Gallenkirch, Bürserberg und Alberschwende. Rüf: Ich bitte die Petition von Alberschwende vorzulesen, damit wir Oberländer vom eigenen Bezirk auch wissen, was da für eine Volksmeinung ist. (Secretär verliest dieselbe.)! Landeshauptmann-Stellvertreter: Es wird auch diese Petition den anderen beigegeben werden für den volkswirthschaftlichen Ausschuß. Weiter ist im Einlauf eine Petition der Ge­ meinde Lustenau um Erhöhung des Beittages für die Rheindammbauten. (Secretär verliest dieselbe.) Da der Bericht des Landesausschusses über das Gesuch der Gemeinde Lustenau zur Ver­ handlung kommt, so erlaube ich mir diese Petition dem Herrn Berichterstatter Martin Thurnher zu übergeben. Der Herr Dr. Schmid entschuldigt sein Nicht­ erscheinen bei der heutigen Sitzung durch Krankheit; er hofft in 3 oder 4 Tagen gesund zu werden. Wir kommen nun zur Tagesordnung. Der erste Gegenstand ist der Antrag des Herrn Martin Thurnher und Genossen betreffend die Erweiterung des Wahl­ rechtes bei den Handelskammer-Wahlen. Martin Thurnher: Ich beantrage, daß dieser Gegenstand dem volkswirthschaftlichen Ausschüsse zur Berichterstattung überwiesen werde und enthalte mich vorderhand, wenn keine anderweitige Debatte im jetzigen Momente erfolgen sollte, der weiteren Ausführung und Begründung, weil sich diesbezüglich Gelegenheit geben wird, im Ausschüsse und in der Plenarsitzung des Hauses weiter darüber zu sprechen. Landeshauptmann - Stellvertreter: Der Herr Abgeordnete Martin Thurnher stellt den Antrag, daß dieser Antrag betreffend die Erweiterung des Wahlrechtes bei den Handelskammer - Wahlen Der zweite Gegenstand betrifft den Antrag des Herrn Abgeordneten Fink und Genossen, betreffend die Unterstützung der gewerblichen Fortbildungsschulen im Lande Vorarlberg. Fink: Ich beantrage, diesen Gegenstand ebenfalls dem volkswirthschaftlichen Ausschüsse zuzuweisen. Es besteht nämlich kein Schulausschuß und ich glaube, daß es auch nicht ganz gerechtfertigt ist, daß wegen dieses einzigen Schulgegenstandes ein Schulausschuß gewählt werde. Daher möchte ich die Zuweisung an den volkswirthschaftlichen Aus­ schuß beantragen. Landeshauptmann-Stellvertreter: Es ist bean­ tragt, diesen Antrag dem volkswirthschaftlichen Ausschüsse zuzuweisen. Wird dagegen eine Ein­ wendung erhoben? — Wenn nicht, so ist er genehmigt. Der dritte Gegenstand ist der Bericht des Landes-Ausschusses über das Gesuch der Gemeinde Lustenau betreffend die Gewährung einer Subvention zur Deckung der Rheindammbaukosten. Martin Thurnher: Aus dem Berichte des Landes-Ausschusses können die Herren entnehmen, daß die Gemeinde Lustenau an den Kosten der Rheindämme, die auf Grund des Gesetzes vom II. Mai 1892 in ihrem Gebiete erstellt werden sollten, nach den Voranschlägen, die sich auf III. 150 ft. belaufen, mit 10°/0 Antheil, nämlich mit 11.150 fl. zu partizipiren habe. Ich habe die Ansicht, daß möglicherweise diese Summe etwas überschritten werden dürste, daß sonach auch die Zahlung der Gemeinde sich verhältnismäßig um ein Geringes erhöhen wird. Die Gemeinde Lustenau hat, wie Sie ebenfalls aus dem Berichte entnehmen können, bereits aus dem staatlichen Meliorationsfonde einen Beitrag von 3.000 fl. erhalten und es würden noch zu zahlen bleiben 8.150 fl. Wie aus dem soeben jetzt zur Mittheilung V. Sitzung des Vorarlberger Landtags. gelangtenmeuerlichen Gesuche der Gemeinde Lustenau heworgeht, und wie es bereits der Herr Abgeordmete Bösch bei der früheren Behandlung dieses Gegenstandes im Jahre 1892 angedeutet hat, hat die Gemeinde Lustenau bezüglich der von ihr zur Ausführung übernommenen Rheindammbauten ein bedeutendes Defizit zu tragen, nämlich, wie es im Gesuche heißt, beiläufig 10.000 st. Das ist ein wichtiges Moment, das uns unter Umständen veranlassen könnte, den uns vom Landesausschusse vorgelegten Antrag einer Modistcation zu unterziehem Der Landesausfchuß hat nämlich beantragt: „Der Landesausschuß wird ermächtigt der „Gemeinde Lustenau zur Deckung der Rhein„dammbaukosten eine Subvention von 3000 st. „aus der Landeskasse auszufolgen." Nun liegt aber im dermaligen Stadium der Angelegenheit doch ein zwingender Grund vor, der uns davon abhalten wird, auf eine Erhöhung die­ ser vom Landesausschusse beantragten Subvention einzugehen. Es ist bisher bei allen Meliorations­ bauten hinsichtlich der diesfalls gewährten Unter­ stützungen der Usus eingehalten worden, daß das Land und der Staat in der Regel gleich viel, mindestens aber das Land nicht mehr beitrage als der Staat, und wir würden uns Präcedenzfälle bedenklicher Natur schaffen, wenn wir von diesem Usus abgehen wollten. In der Beibehaltung des­ selben liegt gleichsam eine gegenseitige Controle vor, es werden die Bedürfnisse der betreffenden Gemeinden gleichsam doppelt überprüft von Seiten des Landes und- des Staates und von einer in solcher Weise erzielten Vereinbarung kann man in der Regel wohl mit Recht annehmen, daß dieselbe dem Bedürfnisse wirklich entspricht und daß der Landesbeitrag nicht zu hoch und nicht zu niedrig angesetzt erscheine^ Ich kann daher im Namen des Landesaus­ schusses nichts anderes empfehlen, als dermalen bei dem Ihnen vorliegenden Anträge verbleiben zu wollen. Wenn sich nach-dem vollen Abschlüsse der Rheindammbaurechnungen der Gemeinde Lustenau wirklich ein solches Defizit ergeben würde und die Finanzlage der Gemeinde dadurch noch mehr ver­ schlimmert wird, so steht es derselben frei, sich neuer­ dings an die Regierung um weitere Subven­ tionen aus dem Meliorationsfonde zu wenden, und in diesem Falle könnte, wenn die Nothwendigkeit einer Unterstützung allseitig anerkannt wird, auch IV. Session, 7. Periode 1894. 23 die nachträgliche Erhöhung der Subvention des Landes später noch Platz greifen. Ich empfehle daher den Antrag des Landesausschusses zur An­ nahme. Bösch: Wie wir aus den Ausführungen des Herrn Berichterstatters und aus dem Berichte, den wir schon einige Tage in Händen haben, entnommen haben, soll dem Gesuche der Gemeinde Lustenau um eine Subvention theilweise entsprochen werden, nämlich insoweit, daß derselben aus Landesmitteln 3000 fl. zugewiesen werden sollen. Es ist nun von der Gemeinde Lustenau ein neuerliches Gesuch vorhanden, welches sagt, daß laut Abschluß der Dammbaurechnungen der Gemeinde Lustenau durch Uebernahme ein Rechnungsdefizit von 10.200 fl. verbleibe. Das hat die Veranlassung gegeben, neuerlich um Unterstützung anzusuchen. Es war aber nicht nur das, , es war überhaupt noch ein Ueberbleibsel von 5000 fl. von der Gemeinde Lustenau zu decken. Wenn man die Verhältnisse in Lustenau betrachtet und die folgen der Ueberschwemmungen in Berücksichtigung zieht, muß man bekennen, daß die Gemeinde Lustenau wirklich unterstützungsbedürftig und uuterstützungswürdig ist. Ich kann heute konstatiren, daß die damals er­ hobene Wasserschadenssumme in keiner Nähe in der Weise erhoben wurde, wie der Schaden wirklich war. Eiru große Anzahl alter 2stöckiger Häuser hätten vielleicht noch 50 oder 100 Jahre als ganz gesunde und würdige Wohnungen benützt werden können; geht man aber heute durch die Gemeinde Lustenau, so findet man an Stelle der alten Holzbauten neue, oder es sind dieselben durch ein neues Gemäuer ersetzt. Das wurde aber bei der Schadenverhebung an den Gebäuden nicht genügend in Betracht gezogen. Wo solche Neubauten bis dato noch nicht ausgeführt worden sind, werden sie aber doch in Zukunft nothwendig werden, wenn die Bewohner sich nicht der Gefahr des Einsturzes äussetzen wollen. Ich erkläre mich aber doch mit dem Anträge des Landes-Ausschusses einverstanden, jedoch nur unter der Voraussetzung, daß der hohe Landes-Ausschuß, sowie auch die hohe Landes­ vertretung ihr ferneres Wohlwollen der Gemeinde Lustenau nicht vorenthält, und wenn von Seite dieser Gemeinde eine weitere Petition an die Regierung gelangt, dieselbe warm unterstützt und über günstige Erledigung seitens der h. Regierung 24 V. Sitzung des Vorarlberger Landtags. auch demgemäß einen weiteren Beitrag aus Landes­ mitteln flüssig macht. Damit habe ich geschlossen. Mart. Thurnher: Es ist gegen den vorliegenden Antrag keine Einwendung erfolgt, ich kann mich daher der weiteren Ausführungen enthalten und möchte nur noch, nachdem heute ein weiteres Gesuch der Gemeinde Lustenau eingelangt ist, beantragen, daß dem Anträge noch beigesetzt werde: „womit die Petitionen der Gemeinde Lustenau als erledigt erklärt werden." Das wäre als Nachsatz dem vor­ liegenden Anträge anzufügen. Landeshauptmann-Stellvertreter: Wirschreiten nun zur Abstimmung über diesen Antrag, welcher lautet: „Der Landes - Ausschuß wird ermächtiget, „der Gemeinde Lustenau zur Deckung der Rhein„dammbaukosten eine Subvention von 3.000 fl. „aus der Landeskasse auszufolgen mit dem Zusatze: „womit die Petitionen der Gemeinde Lustenau „als erledigt erklärt werden."' Ich ersuche jene Herren, welche dem Anträge beistimmen, sich von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Der vierte Gegenstand ist der Bericht des volkswirthschaftlichen Ausschusses über die Gewährung einer Subvention zu den Wuhrbauten der Jll und Lutz an die Gemeinde Bludesch. Ich bitte den Herrn Berichterstatter den Bericht zu verlesen. Martin Thuruher: In dem Berichte ist die ganze Sachlage genau und klar, wie sie sich nach den Aufnahmen des Cultur-Ingenieurs und nach den Verhandlungen mit der Regierung ergeben hat, dargestellt. Es ist eine ziemlich bedeutende Summe, die wir der Gemeinde Bludesch zuwenden, aber wenn wir auf der andern Seite die großen Aus­ lagen, welche die Gemeinde für die Erstellung der Bauten aufzubringen hat, in's Auge fassen, so kann diese Summe doch nicht als zu hoch bezeichnet werden. Der Landesausschuß hat daher schon bei den bezüglichen Verhandlungen mit der h. Regierung geglaubt, einen Antrag auf Gewährung von Sub­ ventionen von je 5.000 fl. seitens des Landes und IV. Session, 7. Periode 1894. des Staates stellen, beziehungsweise in Aussicht nehmen zu sollen, damit diese Bauten von der Gemeinde Bludesch wirklich durchgeführt werden können. Ich kann daher im Namen des volkswirthschafrlichen Ausschusses dem h. Hause nur den Antrag unterbreiten, der h. Landtag wolle beschließen: „Der Gemeinde Bludesch wird zur Her­ stellung der nöthigen Schutzbauten an Jll und Lutz eine Subvention von 5.000 fl. aus Landesmitteln gewährt. Die Auszahlung erfolgt in je 2 gleichen Raten in den Jahren 1894 und 1895. Vor Ausfolgttng der I. Rate ist der Nachweis über die Fertigstellung der nach technischem Berichte im Barfloose II. vorgesehenen Arbeiten, vor Aus­ zahlung der II. Rate der Nachweis über die Voll­ endung der ganzen Arbeit zu erbringen." Landeshauptmann - Stellvertreter; Wünscht Jemand das Wort? Wenn nicht, so schreiten wir zur Abstimmung. Den Antrag haben die Herren gehört. Ich bitte jene Herren, welche demselben zu­ stimmen, sich von Sitzen zu erheben. Angenommen. Der fünfte Gegenstand ist der Bericht des volkswirthschaftlichen Ausschusses be­ treffend das Einschreiten derk. k. Statt­ halterei in Angelegenheit der Ver­ bauung des Klaus- und Frutzbaches. Ich bitte den Herrn Abgeordneten Martin Thurnher den Bericht zu verlesen. Mart. Thurnher: Ich habe über diesen Gegen­ stand im Namen des volkswirthschaftl. Ausschusses folgende Anträge zu stellen: (Liest die Anträge aus Beil. VIII.) Landeshauptmann Stellvertreter: Wünscht Je­ mand das Wort zu diesen Anträgen? — Wenn Niemand sich meldet, werden wir zur Abstimmung schreiten. Ich bitte die Herren, welche den Anträgen zu­ stimmen, sich von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Die Tagesordnung ist erschöpft. Ich habe mitzutheilen, daß der volkswirthschaftliche Ausschuß nach der Haussitzung eine Be­ rathung pflegen wird. V. Sitzung des Vorarlberger Landtags. Ebenso wird der Gemeindeausschuß unmittel­ bar nach der Haussitzung eine Sitzung halten. Bezüglich der nächsten Sitzung habe ich zu bemerken, daß dieselbe heute nicht bestimmt wer­ den kann, sondern im schriftlichen Wege sowohl Druck von I. IV. Session, 7. Periode 1894. 25 der Tag der Sitzung als auch die Tagesordnung bekannt gegeben werden wird. Die Sitzung ist geschlossen. (Schluß der Sitzung 11 Uhr 10 Minuten.) Teutsch, Bregenz.