18930428_lts011

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Letzte Änderung 03.07.2021, 10:20
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp07,lts1893,lt1893,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 11. Sitzung am 28. April 1893, unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig der hochwürdigste Bischof Zobl und 16 Abgeordnete. Abwesend die Herren: Dekan Berchtold, Dr. Beck und Wolf. Regierungsvertreter: Herr Statthaltereirath Graf St. Julien-Wallsee. Beginn der Sitzung um 10 Uhr 10 Min. Vormittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die Sitzung für eröffnet und bitte um Verlesung des Protokolles der letzten Sitzung. (Sekretär verliest dasselbe.) Hat einer der Herren gegen die Fassung des Protokolles eine Einwendung zu erheben? — Es ist dies nicht der Fall, somit betrachte ich dasselbe als genehmigt. Der Herr Abgeordnete Martin Thurnher hat sich zur Geschäfts-Ordnung zum Worte gemeldet. Mart. Thurnher: Ich habe die Beobachtung gemacht, daß entgegen der bisherigen Übung im stenographischen Protokolle der 7. Landtags-Sitzung die in derselben gestellten zwei Interpellationen nicht ihrem Wortlaute nach Ausnahme gefunden haben. Es ist ganz am Platze, daß selbstständige Anträge der Mitglieder des hohen Hauses, die ohnedem nach der dermalen in Kraft stehenden GeschäftsOrdnung der Drucklegung zu unterziehen sind, nicht in das stenographische Protokoll ausgenommen werden. Es ist auch ganz angezeigt, daß Petitionen und dergleichen Eingaben nur dann ihrem Wortlaute nach Aufnahme finden, wenn dies durch Beschluß des hohen Hauses verfügt wird. 100 XL Sitzung des Vorarlberger Landtages. I!!. Session der 7. Periode 1892/93. Anders verhält es sich aber mit den Interpellationen, die von Mitgliedern dieses h. Hauses ausgehend der separaten Drucklegung nicht unterzogen werden. Für diese erscheint es angemessen, daß sie der bisherigen Übung gemäß vollinhaltlich dem Protokolle einverleibt werden. Ich habe die Ansicht, daß dies nicht zufolge einer Verfügung des Herrn Landeshauptmannes geschehen ist, sondern wahrscheinlich mit einem Verstoße des stenographischen Bureaus beruht. Ich möchte aber den Herrn Landeshauptmann bitten, daß in Zukunft die von den Mitgliedern des hohen Hauses eingebrachten Interpellationen ihrem Wortlaute nach in das stenographische Protokoll Aufnahme finden. Landeshauptmann: Ich kann auf die von: Herrn Vorredner gegebene Anregung erwidern, daß diese Interpellationen ohne mein Verschulden aus dem stenographischen Protokolle ausgeblieben sind. Es dürfte der Grund darin liegen, daß seitens des stenographischen Bureaus vermuthet wurde, daß die Praxis, welche im vorigen Jahre eingeführt worden ist, wornach selbstständige Anträge und Petitionen, außer wenn es direkt gewünscht wird, nicht in das stenographische Protokoll ausgenommen werden, auch auf Interpellationen Bezug habe. Ich glaube es könnte dies am besten dadurch sanirt werden, wenn die beiden Interpellationen den: heutigen Sitzungsprotokolle einverleibt werden. Martin Thurnher. Ich möchte wünschen, daß diese Interpellationen nicht denr heutigen Sitzungsprotokolle beigedruckt, sondern schon des leichteren Nachschlagens wegen, in einer gesonderten Beilage Aufnahme finden. Ich stelle daher den Antrag, daß diese zwei Interpellationen in gesonderter Beilage nachträglich beigelegt werden. Landeshauptmann: Ich habe dagegen nichts einzuwenden. Wünscht noch Jemand das Wort? — Da dies nicht der Fall ist, nehme ich an, daß das hohe Haus mit diesem Antrage einverstanden sei und ich werde veranlassen, daß diese zwei Interpellationen in Druck gelegt werden und eine Beilage bilden. Herr Bürgermeister Wolf hat sich brieflich für die heutige Sitzung entschuldigt, da er wegen gemeindeämtlicher Geschäfte nicht erscheinen könne. Ebenso hat Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Beck wegen dringlicher Berufsgeschäfte seine heutige Abwesenheit entschuldigt, was ich zur Kenntnis zu nehmen bitte. Es ist mir ein Einlaufstück zugekommen, nämlich eine Petition der Gemeinde Thüringen betreffend eine Vorstellung bei der hohen k. k. Regierung auf Abänderung des § 3 des Gesetzes vom 19. März 1887 in dem Sinne, daß die Einkommen- und Erwerbsteuer der k. k. Staatsbahnen in Zukunft nicht mehr an die Landeshauptstadt, sondern an den Landesfond oder Landeskulturfond entrichtet werde — überreicht durch den Herrn Abgeordneten Reisch. Martin Thurnher: Ich möchte um Verlesung dieser Petition bitten. (Sekretär verliest dieselbe.) Johann Thurnher: Die einschneidende Wichtigkeit dieser Petition für die Stadtgemeinde Bregenz sowohl, als deren Wichtigkeit für das ganze Land veranlaßt mich den Antrag zu stellen, daß diese Petition der stenographischen Protokolle vollinhaltlich einverleibt werde. Bezüglich der formellen Behandlung derselben, beantrage ich die Dringlichkeit und die Zuweisung an den Gemeinde-Ausschuß; letzteres aus den: Grunde, weil in diesen: Ausschüsse sich der Herr Abgeordnete der Stadt Bregenz befindet und ich wünsche, daß ihm Gelegenheit geboten werde, seinen Standpunkt auch schon in: Ausschüsse dem Lande gegenüber zu vertreten, oder, der Billigkeit entsprechend, für die Petition einzutreten. Landeshauptmann: Herr Johannes Thurnher beantragt zunächst die Aufnahme dieser Petition in das stenographische Protokoll. Wird gegen diesen Antrag eine Einwendung erhoben? — Es ist nicht der Fall, somit betrachte ich denselben mit Ihrer Zustimmung versehen. Ferner beantragt der Herr Abgeordneten die Dringlichkeit für die Behandlung dieser Petition. Wird gegen diesen Antrag eine Einwendung erhoben? — XL Sitzung des Vorarlberger Landtages. »I. Session der 7. Periode 1892/93. 101 Da dies nicht der Fall ist, betrachte ich denselben als angenommen. Endlich stellt der Abgeordnete den Antrag auf Zuweisung dieser Petition an den Gemeindeausschuß. Wenn auch hier keine Gegenbemerkung vorgebracht wird, betrachte ich auch diesen Antrag als mit Ihrer Zustimmung versehen und es wird die Zuweisung in diesem Sinne erfolgen. (Nachstehend folgt der Wortlaut dieser Petition): Hoher Landtag! Nach dem Gesetze vom 19. März 1887 R.G.-Bl. Nr. 33, betreffend die Erwerb- und Einkommensteuerpflicht der Staatseisenbahnen hat die Steuervorschreibung für die Staatseisenbahnen in Anwendung des Gesetzes vom 8. Mai 1869 R.G.-Bl. 61, betreffend die Bemessung, Borschreibung und Einhebung der Erwerb- und Einkommensteuer von Eisenbahnunternehmungen in den Landeshauptstädten zu erfolgen. (§ 3 Al. 4.) Demgemäß wird die Erwerb- und Einkommensteuer der Staatsbahn in Vorarlberg in der Landeshauptstadt Bregenz bemessen, vorgeschrieben und eingehoben, woraus derselben eine jährliche Einnahme von mehr als fl. 12 000 erwächst. Die gefertigte Gemeinde-Vertretung erblickt in diesem Vorgänge eine ganz und gar ungerechfertigte Bevorzugung der Stadt Bregenz und eine empfindliche Benachteiligung jener Gemeinden, in deren Gebieten der Bahnkörper gelegen ist. Bregenz, ohnehin durch seine natürliche Lage außerordentlich begünstiget, und materiell gehoben durch den lebhaften Verkehr auf der Eisenbahn und den Dampfschiffen, erhält also überdies noch nach dem Wortlaute des erwähnten Gesetzes, auf Unkosten anderer Gemeinden von Jahr zu Jahr ein sehr ansehnliches Geschenk. Wenn nun die von der Staatsbahn zu entrichtete Steuersumme nicht den einzelnen, von denselben durchzogenen Gemeinden zugute kommen soll, so erscheint es als höchst unbillig, daß sie einer einzigen Gemeinde des Landes als Eigenthum zuerkannt wird. Nach unserer Rechtsanschauung würde es der Billigkeit bei Weitem mehr entsprechen, wenn diese Steuer an das Land Vorarlberg entrichtet würde. In diesem Falle könnte die hohe Landesvertretung alljährlich einzelnen Gemeinden des Landes zur Erstellung von Wuhrbauten für Straßen und verschiedene Culturzwecke namhafte Beiträge spenden, und dieser Unterstützung wäre eine große Anzahl von Gemeinden ebenso würdig als bedürftig. Mit Rücksicht auf die im Vorstehenden in wenigen Worten gegebene Darlegung der Sachlage stellt die gefertigte Gemeinde-Vorstehung die Bitte: Der hohe Landtag wolle die k. k. Regierung auffordern, demnächst im Reichsrathe eine Vorlage einzubringen, kraft welcher § 3 Abs. 4 des Gesetzes von: 19. März 1887 für Vorarlberg dahin abgeändert wird, daß vom Jahre 1893 angefangen, für alle Zukunft die Erwerb- und Einkommensteuer der k. k. Staatsbahn in Vorarlberg nicht mehr an die Landeshauptstadt Bregenz, sondern an den Landesfond oder Landes-Culturfond entrichten werde. Thüringen, am 24. April 1893. Der Gemeinde-Vorsteher: Michael Anton Pfister. Vinzenz Bertel. Josef Anton Walter, Gemeinderath. Jakob Witwer, Ausschuß. Sebastian Schmid, Ausschuß. Sebastian Lampert, Ausschuß. Josef Büsche, Ausschuß. Stefan Lampert, Ausschuß. Thomas Heim, Ausschuß. Johann Häusle, Ausschuß. Martin Anton Winkler, Ausschuß. Jakob Lampert, Ausschuß. Landeshauptmann: Wir kommen nun zur Tagesordnung. Auf derselben steht als erster Gegenstand der selbstständige Antrag der Herren Ab geordnete nF in kund Genossen in Sachen des Vieheinfuhr-Verbotes. Wenn die Herren erlauben, so kann ich vielleicht auch den zweiten Gegenstand nämlich: den selbstständigen Antrag derselben Herren Abgeordneten betreffend Abhilfe der beim Verfachbuche bestehenden Übelstände — zugleich zur formellen Behandlung bringen. Ich erwarte hierüber einen Antrag. 102 XI. Sitzung des Vorarlberger Landtages. III. Session der 7. Periode 1892/93. Greißing. Ich stelle den Antrag, daß diese beiden Gegenstände dem volkswirthschaftlichen Ausschusse zur Vorberathung und Berichterstattung überwiesen werden. Landeshauptmann: Wird gegen diesen Antrag des Herrn Abgeordneten Greißing eine Einwendung erhoben? — Es ist dieses nicht der Fall, somit betrachte ich denselben als angenommen und es wird die Zuweisung dieser Gegenstände an den volkswirthschaftlichen Ausschuß erfolgen. Der dritte Gegenstand der Tagesordnung ist die Vorlage des Landes-Ausschusses betreffend die Fixirung der jährlichen Landtagssession. Büchele: Ich stelle den Antrag, diesen Gegenstand dem bereits bestehenden Gemeindeausschusse zur Vorberathung und Berichterstattung zu überweisen. Landeshauptmann: Der Herr Abgeordnete Büchele beantragt die Verweisung dieser Vorlage an den Gemeindeausschuß. Wenn Niemand dagegen eine Bemerkung macht, so betrachte ich diesen Antrag als mit Ihrer Zustimmung versehen. Der vierte Gegenstand ist das Gesuch des Leopold Schugg von Mittelberg wegen Verleihung eines Stipendiums für Hörer der Thierarzneischule. Fritz: Ich beantrage diesen Gegenstand dem bereits bestehenden volkswirthschaftlichen Ausschüsse zur Vorberathung und Berichterstattung zu überweisen. Landeshauptmann: Für dieses Gesuch ist die Zuweisung an den volkswirthschaftlichen Ausschuß beantragt. Wenn kein anderer Antrag oder keine Gegenbemerkung erfolgt, so nehme ich an, daß das hohe Haus diesem Antrage beistimmt. — Es ist dieses nicht der Fall, es wird daher die Zuweisung im Sinne des gestellten Antrages erfolgen. Der 5. Gegenstand ist der Bericht des Landesausschuss es über den Voranschlag des k. k. Landesschulrathes pro 1894. Mart. Thurnher: Ich stelle den Antrag, daß sofort in die Behandlung dieses Gegenstandes eingegangen werde und daß keine Verweisung desselben an einen Ausschuß erfolge. Landeshauptmann: Nachdem der Bericht sich schon seit einiger Zeit in den Händen der Herrn Abgeordneten befindet, wird, glaube ich, gegen diesen Vorgang keine Einwendung erhoben werden. Es meldet sich Niemand zum Worte, und wir können daher sofort in die Berathung dieses Gegenstandes selbst eingehen. Ich ersuche den Herrn Abgeordneten Reisch für den Landesausschuß zu referiren. Reisch: (liest den Antrag aus Beil. XXIX.) Landeshauptmann: Ich eröffne die Debatte. — Es meldet sich Niemand zum Worte, daher ist dieselbe geschlossen. Ich schreite zur Abstimmung und ersuche jene Herren, welche dem Anträge des Landesausschusses Ihre Zustimmung geben wollen, sich von den Sitzen zu erheben. — Es ist die Majorität. — Der letzte Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht des volkswirthschaftlichen Ausschusses über die Regierungsvorlage, betreffend den Gesetzentwurf über die Fischerei im Bodensee. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Martin Thurnher zu referieren. Martin Thurnher: Ich habe dem h. Hause namens des volkswirthschaftlichen Ausschusses den Antrag zu unterbreiten: der h. Landtag wolle beschließen „dem beiliegenden Gesetzentwürfe betreffend die Fischerei im Bodensee wird die Zustimmung ertheilt." Eine Generaldebatte, wird, weil es sich nur um einen einzigen Paragraph handelt, nicht erforderlich sein. Landeshauptmann: Ich eröffne über den Antrag und den Gesetzentwurf die Debatte. — XI. Sitzung des Vorarlberger Landtages. III. Session der 7. Periode 1892/93. 103 Es meldet sich Niemand zum Worte, deshalb können wir in die Spezialdebatte eingehen. Martin Thurnher: (liest § 1 des Gesetzes Beil. XXIII, A.) Landeshauptmann: Wünscht Jemand das Wort? — Es ist dies nicht der Fall, ich nehme daher an, daß das h. Haus dem § 1 die Zustimmung ertheilt. Derselbe ist angenommen. Martin Thurnher: (liest § 2.) Landeshauptmann: Es erfolgt keine Einwendung, ich betrachte daher auch § 2 als angenommen. Martin Thurnher: (liest Titel und Eingang des Gesetzes.) Landeshauptmann: Wenn gegen Titel und Eingang des Gesetzes keine Einwendung erfolgt, so ist auch dies angenommen. Martin Thurnherr: Ich beantrage die Vornahme der dritten Lesung. Landeshauptmann: Der Herr Berichterstatter i beantragt das Gesetz sofort der dritten Lesung zu unterziehen. Wird gegen diesen Antrag eine Einwendung erhoben? — Es ist dies nicht der Fall, ich ersuche daher diejenigen Herren, welche dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung Ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Hiemit ist die heutige Tagesordnung erschöpft. Die nächste Sitzung beraume ich auf kommenden Montag vormittags 1/211 Uhr an. Die Tagesordnung heute bekannt zu geben, bin ich nicht in der Lage, weil bis jetzt nur zwei einzige Berichte gedruckt vorliegen, ich werde mir aber erlauben diese Tagesordnung wo möglich heute abends oder spätestens bis morgen Mittag zu verfassen und dieselbe den Herren im schriftlichen Wege durch Anschlag bekannt zu geben. Ich habe den Herren auch mitzutheilen, daß der Schulausschuß und auch der volkswirthschaftliche Ausschuß nach der Haussitzung sich zu einer Sitzung versammeln werden. Die heutige Sitzung ist geschlossen. (Schluß der Sitzung 10 Uhr 30 M. Vorm.) Druck von J. N. Teutsch in Bregenz. Worarlöerger Landtag. 11. Sitzung am 38. April 1893, unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. -------------- ------------------- Eegriwiirkiß btt hochwiirdiBe Silchof Dr. Jodi und 16 Abgtorbnrtr. Abiursrnb bir Herren: Utkin Serchtold Dr. Seck und Wolf. Regierungsverlreter: Herr Ktatthaltereirsth Graf Ht. Julren-Wallfee. Beginn der Sitzung um 10 Uhr 10 Min. Vormittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die Sitzung für eröffnet und bitte um Verlesung des Protokolles der letzten Sitzung. (Sekretär verliest dasselbe.) Hat einer der Herren gegen die Fassung des Protokolles eine Einwendung zu erheben? — Es ist dies nicht der Fall, somit betrachte ich dasselbe als genehmigt. Der Herr Abgeordnete Martin Thurnher hat fich zur Geschäfts-Ordnung zum Worte gemeldet. Mart. Thurnher: Ich habe die Beobachtung gemacht, daß entgegen der bisherigen Uebung im stenographischen Protokolle der 7. Landtags-Sitzung die in derselben gestellten zwei Interpellationen nicht ihrem Wortlaute nach Ausnahme gefunden haben. Es ist ganz am Platze, daß selbstständige An­ träge der Mitglieder des hohen Hauses, die ohnedem nach der dermalen in Kraft stehenden Geschäfts­ Ordnung der Drucklegung zu unterziehen sind, nicht in das stenographische Protokoll ausgenommen werden. Es ist auch ganz angezeigt, daß Petitionen und dergleichen Eingaben nur dann ihrem Wort­ laute nach Aufnahme finden, wenn dies durch Be­ schluß des hohen Hauses verfügt wird. 100 XL Sitzung des Vorarlberger Landtages. I!!. Session der 7. Periode 1892/93. Anders verhält es sich aber mit den Inter­ pellationen, die von Mitgliedern dieses h. Hauses ausgehend der seperaten Drucklegung nicht unter­ zogen werden. Für diese erscheint es angemessen, daß sie der bisherigen Uebung gemäß vollinhaltlich dem Pro­ tokolle einverleibt werden. Ich habe die Ansicht, daß dies nicht zufolge einer Verfügung des Herrn Landeshauptnrannes geschehen ist, sondern wahrscheinlich mif einem Verstoße des stenographischen Bureaus beruht. Ich möchte aber den Herrn Landeshauptmann bitten, daß in Zukunft die von den Mitgliedern des hohen Hauses eingebrachten Interpellationen ihrem Wort­ laute nach in das stenographische Protokoll Auf­ nahme finden. Landeshauptmann: Ich kann auf die von: Herrn Vorredner gegebene Anregung erwidern, daß diese Interpellationen ohne mein Verschulden aus dem stenographischen Protokolle ausgeblieben sind. Es dürfte der Grund darin liegen, daß seitens des stenographischen Bureaus vermuthet wurde, daß die Praxis, welche im vorigen Jahre eingeführt worden ist, wornach selbstständige Anträge und Petitionen, außer wenn es direkt gewünscht wird, nicht in das stenographische Protokoll ausgenommen werden, auch auf Interpellationen Bezug habe. Ich glaube es könnte dies arn besten dadurch sanirt werden, wenn die beiden Interpellationen den: heutigen Sitzungsprotokolle einverleibt werden. Martin Thurnher. Ich möchte wünschen, daß diese Interpellationen nicht denr heutigen Sitzungs­ protokolle beigedruckt, sondern schon des leichteren Nachschlagens wegen, in einer gesonderten Beilage Aufnahme finden. Ich stelle daher den Antrag, daß diese zwei Interpellationen in gesonderter Beilage nachträglich beigelegt werden. Landeshauptmann: Ich habe dagegen nichts einzuwenden. Wünscht noch Jemand das Wort? — Da dies nicht der Fall ist, nehme ich an, daß das hohe Haus mit diesem Anträge einverstanden sei und ich werde veranlassen, daß diese zwei Inter­ pellationen in Druck gelegt werden und eine Bei­ lage bilden. Herr Bürgermeister Wolf hat sich brieflich für die heutige Sitzung entschuldigt, da er wegen gemeindeämtlicher Geschäfte nicht erscheinen könne. Ebenso hat Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Beck wegen dringlicher Berufsgeschäfte seine heutige Abwesenheit entschuldigt, was ich zur Kenntnis zu nehmen bitte. Es ist mir ein Einlaufstück zugekomnlen, näullich eine Petition der Gemeinde Thüringen betreffend eine Vorstellung bei der hohen k. k. Regierung auf Abänderung des § 3 des Gesetzes vom 19. März 1887 in dem Sinne, daß die Einkommen- und Erwerbsteuer der k. k. Staatsbahnen in Zukunft nicht mehr an die Landeshauptstadt, sondern an den Landesfond oder Landeskulturfond entrichtet werde — überreicht durch den Herrn Abgeordneten Reisch. Martin Thurnher: Ich möchte um Verlesung dieser Petition bitten. (Sekretär verliest dieselbe.) Johann Thurnher: Die einschneidende Wichtig­ keit dieser Petition für die Stadtgemeinde Bregenz sowohl, als deren Wichtigkeit für das ganze Land veranlaßt mich den Antrag zu stellen, daß diese Petition denr stenographischen Protokolle vollinhalt­ lich einverleibt werde. Bezüglich der formellen Behandlung derselben, beantrage ich die Dringlichkeit und die Zuweisung an den Gemeinde-Ausschuß; letzteres aus den: Grunde, weil in diesen: Ausschüsse sich der Herr Abgeordnete der Stadt Bregenz befindet und ich wünsche, daß ihm Gelegenheit geboten werde, seinen Standpunkt auch schon in: Ausschüsse dem Lande gegenüber zu ver­ treten, oder, der Billigkeit entsprechend, für die Petition einzutreten. Landeshauptmann: Herr Johannes Thurnher beantragt zunächst die Aufnahme dieser Petition in das stenographische Protokoll. Wird gegen diesen Antrag eine Einwendung erhoben? — Es ist nicht der Fall, somit betrachte ich den­ selben mit Ihrer Zustimmung versehen. Ferner beantragt der Herr Abgeordneten die Dringlichkeit für die Behandlung dieser Petition. Wird gegen diesen Antrag eine Einwendung erhoben? — XL Sitzung des Vorarlberger Landtages. »I. Session der 7. Periode 1892/93. vertretung alljährlich einzelnen Gemeinden des Landes zur Erstellung von Wuhrbauten für Straßen und verschiedene Culturzwecke namhafte Beiträge spenden, und dieser Unterstützung wäre eine große Anzahl von Gemeinden ebenso würdig als bedürftig. Da dies nicht der Falt ist, betrachte ich den­ selben als angenommen. Endlich stellt der Abgeordndte den Antrag auf Zuweisung dieser Petition an den Gemeindeausschuß. Wenn auch hier keine Gegenbemerkung vorge­ bracht wird, betrachte ich auch diesen Antrag als mit Ihrer Zustimmung versehen und es wird die Zuweisung in diesem Sinne erfolgen. Mit Rücksicht auf die im Vorstehenden in wenigen Worten gegebene Darlegung der Sachlage stellt die gefertigte Gemeinde-Vorstehung die Bitte: (Nachstehend folgt der Wortlaut dieser Petition): Der hohe Landtag wolle die k. k. Regierung auffordern, demnächst inl Reichsrathe eine Vorlage einzubringen, kraft welcher § 3 Abs. 4 des Ge­ setzes von: 19. März 1887 für Voralberg dahin abgeändert wird, daß vom Jahre 1893 angefangen, für alle Zukunft die Erwerb- und Einkommen­ steuer der k. k. Staatsbahn in Vorarlberg nicht mehr an die Landeshauptstadt Bregenz, sondern an den Landesfond oder Landes-Culturfond entrichten werde. Hoher Landtag! Nach dem Gesetze vom 19. März 1887 R.G.-Bl. Nr. 33, betreffend die Erwerb- und Ein­ kommensteuerpflicht der Staatseisenbahnen hat die Steuervorschreibung für die Staatseisenbahnen in Anwendung des Gesetzes vom 8. Mai 1869 R.G.-Bl. 61, betreffend die Bemessung, Borschreibung und Einhebung der Erwerb- und Einkommensteuer von Eisenbahnunternehmungen in den Landeshaupt­ städten zu erfolgen. (§ 3 Al. 4.) Demgemäß wird die Erwerb- und Einommen­ steuer der Staatsbahn in Vorarlberg in der Landeshauptstadt Bregenz bemessen, vorgeschrieben und eingehoben, woraus derselben eine jährliche Einnähme von mehr als fl. 12 000 erwächst. Die gefertigte Genreinde-Vertretung erblickt in diesem Vorgänge eine ganz und gar ungerechfertigte Bevorzugung der Stadt Bregenz und eine empfind­ liche Benachteiligung jener Genleinden, in deren Gebieten der Bahnkörper gelegen ist. Bregenz, ohnehin durch seine natürliche Lage außerordentlich begünstiget, und materiell gehoben durch den leb­ haften Verkehr auf der Eisenbahn und den Dampf­ schiffen, erhält also überdies noch nach dem Wort­ laute des erwähnten Gesetzes, auf Unkosten anderer Gemeinden von Jahr zu Jahr ein sehr ansehnliches Geschenk. Wenn nun die von der Staatsbahn zu entrich­ tete Steuersumme nicht den einzelnen, von denselben durchzogenen Gemeinden zugute kommen soll, so erscheint es als höchst unbillig, daß sie einer ein­ zigen Gemeinde des Landes als Eigenthum zuer­ kannt wird. Nach unserer Rechtsanschauung würde es der Billigkeit bei Weitetn mehr entsprechen, wenn diese Steuer an das Land Vorarlberg entrichtet würde. In diesem Falle könnte die hohe Landes­ 101 Thüringen, am 24. April 1893. Der Gemeinde-Vorsteher: ! ; | ! ! Michael Anton Pfister. Vinzenz Bertel. Josef Anton Walter, Gemeinderath. Jakob Witwer, Ausschuß. Sebastian Schmid, Ausschuß. Sebastian Lampert, Ausschuß. Josef Büsche, Ausschuß. Stefan Lampert, Ausschuß. Thomas Heim, Ausschuß. Johann Häusle, Ausschuß. Martin Anton Winkler, Ausschuß. Jakob Lampert, Ausschuß. Landeshauptmann: Wir kommen nun zur Tagesordnung. Auf derselben steht als erster Gegen­ stand der selbstständige Antrag der Herren Ab geordnete nF in kund Genossen in Sachen des Vieheinfuhr-Verbotes. Wenn die Herren erlauben, so kann ich viel­ leicht auch den zweiten Gegenstand nämlich: den selbstständigen Antrag derselben Herren Abgeordneten betreffend Abhilfe der beim Verfachbuche bestehenden Uebel­ stände — zugleich zur formellen Behandlung bringen. Ich erwarte hierüber einen Antrag. 102 XL Sitzung des Vorarlberger Landtages. I!!. Session der 7. Periode 1892/93. Greißing. Ich stelle den Antrag, daß diese beiden Gegenstände dem volkswirthschaftlichen Aus­ schüsse zur Vorberathung und Berichterstattung überwiesen werden. Landeshauptmann: Wird gegen diesen An­ trag des Herrn Abgeordneten Greißing eine Ein­ wendung erhoben? — Es ist dieses nicht der Fall, somit betrachte ich denselben als angenommen und es wird die Zuweisung dieser Gegenstände an den volkswirthschaftlichen Ausschuß erfolgen. Der dritte Gegenstand der Tagesordnung ist die Vorlage des Landes-Ausschusses be­ treffend die Fixirung der jährlichen Landtags session. Büchele: Ich stelle den Antrag, diesen Gegen­ stand dem bereits bestehenden Gemeindeausschusse zur Vorberathung und Berichterstattung zu über­ weisen. Landeshauptmann: Der Herr Abgeordnete Büchele beantragt die Verweisung dieser Vorlage an den Gemeindeausschuß. Wenn Niemand dagegen eine Bemerkung macht, so betrachte ich diesen Antrag als mit Ihrer Zu­ stimmung versehen. Der 5. Gegenstand ist der Bericht des Landesaus schuss es über den Vor anschlag des k. k. Landesschulrathes pro 1894. Mart. Thurnher: Ich stelle den Antrag, daß sofort in die Behandlung dieses Gegenstandes ein­ gegangen werde und daß keine Verweisung des­ selben an einen Ausschuß erfolge. Landeshauptmann: Nachdem der Bericht sich schon seit einiger Zeit in den Händen der Herrn Abgeordneten befindet, wird, glaube ich, gegen diesen Vorgang keine Einwendung erhoben werden. Es meldet sich Niemand zum Worte, und wir können daher sofort in die Berathung dieses Ge­ genstandes selbst eingehen. Ich ersuche den Herrn Abgeordneten Reisch für den Landesausschuß zu referiren. Reisch: (liest den Antrag aus Beil. XXIX.) Landeshauptmann: Ich eröffne die Debatte. — Es meldet sich Niemand zum Worte, daher ist dieselbe geschlossen. Ich schreite zur Abstimmung und ersuche jene Herren, welche dem Anträge des Landesausschusses Ihre Zustimmung geben wollen, sich von den Sitzen zu erheben. — Es ist die Majorität. — Der vierte Gegenstand ist das Gesuch des Leopold Schugg von Mittelberg wegen Verleihung eines Stipendiums für Hörer der Thierarzneischule. Der letzte Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht des volkswirthschaftlichen Ausschusses über die Regierungsvor­ lage, betreffend den Gesetzentwurf überdie Fischerei im Bodensee. Fritz: Ich beantrage diesen Gegenstand dem Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Martin Thurnher zu referieren. bereits bestehenden volkswirthschaftlichen Ausschüsse zur Vorberathung und Berichterstattung zu über­ weisen. Wenn kein anderer Antrag oder keine Gegen­ bemerkung erfolgt, so nehme ich an, daß das hohe Haus diesem Anträge beistimmt. — Martin Thurnher: Ich habe dem h. Hause namens des volkswirthschaftlichen Ausschusses den Antrag zu unterbreiten: der h. Landtag wolle be­ schließen „dem beiliegenden Gesetzentwürfe betreffend die Fischerei im Bodensee wird die Zustimmung ertheilt." Eine Generaldebatte, wird, weil es sich nur um einen einzigen Paragraph handelt, nicht er­ forderlich sein. Es ist dieses nicht der Fall, es wird daher die Zuweisung im Sinne des gestellten Antrages erfolgen. Landeshauptmann: Ich eröffne über den Antrag und den Gesetzentwurf die Debatte. — Landeshauptmann: Für dieses Gesuch ist die Zuweisung an den volkswirthschaftlichen Ausschuß beantragt. XI. Sitzung des Vorarlberger Landtages. III. Session der 7. Periode 1892/93. 103 Es meldet sich Niemand zum Worte, deshalb Landeshauptmann: Der Herr Berichterstatter i beantragt das Gesetz sofort der dritten Lesung zu können wir in die Spezialdebatte eingehen. unterziehen. Wird gegen diesen Antrag eine Ein­ Martin Thurnher: (liest § 1 des Gesetzes wendung erhoben? — Es ist dies nicht der Fall, ich ersuche daher diejenigen Herren, welche dem Beil. XXIII, A.) vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung Ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von Landeshauptmann: Wünscht Jemand das den Sitzen zu erheben. Wort? — Es ist dies nicht der Fall, ich nehme daher an, daß das h. Haus dem § 1 die Zustimmung ertheilt. Derselbe ist angenommen. Martin Thurnher: (liest § 2.) Landeshauptmann: Es erfolgt keine Einwendung, ich betrachte daher auch § 2 als angenommen. Martin Thurnher: (liest Titel und Eingang des Gesetzes.) Landeshauptmann: Wenn gegen Titel und Eingang des Gesetzes keine Einwendung erfolgt, so ist auch dies angenommen. Martin Thurnherr: nahme der dritten Lesung. Ich beantrage die Vor­ Angenommen. Hiemit ist die heutige Tagesordnung erschöpft. Die nächste Sitzung beraume ich auf kommen­ den Montag vormittags 1/211 Uhr an. Die Tages­ ordnung heute bekannt zu geben, bin ich nicht in der Lage, weil bis jetzt nur zwei einzige Berichte gedruckt vorliegen, ich werde mir aber erlauben diese Tagesordnung wo möglich heute abends oder spätestens bis morgen Mittag zu verfassen und die­ selbe den Herren im schriftlichen Wege durch An­ schlag bekannt zu geben. Ich habe den Herren auch mitzutheilen, daß der Schulausschuß und auch der volkswirthschaftliche Ausschuß nach der Haussitzung sich zu einer Sitzung versammeln werden. Die heutige Sitzung ist geschlossen. (Schluß der Sitzung 10 Uhr 30 M. Vorm.) Druck von I. N. Teutsch in Bregenz.