18920917_lts004

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Letzte Änderung 03.07.2021, 10:53
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp07,lts1892,lt1892,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 4. Sitzung am 17. September 1892, unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 20 Abgeordnete. Abwesend: Herr Wolf. Regierungsvertreter: Herr Statthaltereirath Graf St. Julien-Wallsee. Beginn der Sitzung um 10 Uhr 15 Min. Vormittags. Landeshauptmann: Die Sitzung ist eröffnet. Ich bitte um Verlesung des Protokolles der letzten Sitzung. (Sekretär verliest dasselbe.) Hat einer der Herren gegen die Fassung des Protokolles eine Einwendung zu erheben? — Da dieses nicht der Fall ist, betrachte ich dasselbe als angenommen. Es sind mir eine Reihe von Einlaufstücken zugekommen. Zunächst 3 in ihrem Inhalte gleichlautende Petitionen der Gemeinde-Vorstehungen Rankweil, Götzis und Schlins in Angelegenheit des Hausirhandels. Ich glaube, daß das hohe Haus einverstanden ist, wenn nur eine derselben zur Verlesung kommt. — Eingebracht sind diese 3 Petitionen durch den Herrn Abg. Heinzle. (Sekretär verliest die Petition der Gemeindevorstehung von Rankweil.) Martin Thurnher: Ich möchte beantragen, nachdem wir dem Schlusse der heurigen Session zueilen, daß diese 3 Petitionen dringlich behandelt und dem volkswirthschaftlichen Ausschüsse zur Berathung und Berichterstattung überwiesen werden. Landeshauptmann: Es ist für die geschäftliche Behandlung dieser 3 Petitionen die Dringlichkeit beantragt worden. Wird dagegen eine Bemerkung 12 IV. Sitzung des Vorarlberger Landtags. III. Session der 7. Periode 1892. gemacht? — Es ist dieses nicht der Fall ich betrachte daher diesen Antrag als angenommen. Herr Martin Thurnher stellt weiter den Antrag, daß diese 3 Petitionen zur Vorberathung und Berichterstattung dem volkswirthschaftlichen Ausschüsse zugewiesen werden. Wird gegen diesen Antrag eine Einwendung erhoben? — Es ist dieses nicht der Fall, somit betrachte ich denselben ebenfalls als angenommen und es wird die Zuweisung in diesem Sinne vorgenommen werden. Weiter ist eingelaufen eine Petition des Vereines zur Pflege kranker Studierender in Wien und Unterstützung für das Jahr 1893 — eingebracht durch den Herrn Abgeordneten Dr. Beck. Ich glaube, daß die Herren auf die Verlesung derselben verzichten, nachdem alle Jahre eine gleich> lautende Petition einlauft. Martin Thurnher: Nachdem diese Petition eingebracht worden ist, obwohl eine Erledigung über eine gleiche Petition schon im heurigen Frühjahre erflossen ist, so glaube ich, daß dieselbe doch aus den gleichen Gründen, die ich bereits vorher entwickelt habe, dringlich zu behandeln und dem Finanzausschüsse zur Berichterstattung zuzuweisen ist. Ich stelle daher die bezüglichen Anträge. Landeshauptmann: Es ist auch für diesen Gegenstand die dringliche Behandlung beantragt. Wenn Niemand dagegen eine Einwendung erhebt, so betrachte ich diesen Antrag als angenommen. Ferner liegt der Antrag vor, behufs geschäftsmäßiger Behandlung diese Petition dem Finanzausschüsse zuzuweisen. Wenn auch gegen diesen Antrag keine Einwendung gemacht wird, so betrachte ich ihn ebenfalls als angenommen. Ferner ist mir überreicht worden eine Interpellation der Herrn Abgeordneten Fritz und Genossen betreffend Verwendung von Thierärzten bei Viehseuchen. (Secretär liest:) „Interpellation. In dem Viehseuchen-Übereinkommen vom 6. Dezember 1891 zwischen Österreich-Ungarn und dem deutschen Reiche ist die Vieheinfuhr aus den österreichischen Ländern nach Baiern für solche Gegenden, wo sich auf 10—12 Stunden kein Bezirksthierarzt befindet, derart erschwert, daß eine solche nur etwa auf zwei Tage im Jahre beschränkt mit großen Kosten, im allgemeinen aber in kleinen Parthien ganz unmöglich gemacht wird, wodurch die Landwirthe großen Schaden leiden. Im heurigen Frühjahre wurden von Alpenbesitzern der Gemeinde Mittelberg, um ihre Alpen besetzen zu können, in Tirol, Klosterthal und Tannberg circa 50 Stück Nutzvieh angekauft und da wären nach den strengen gesetzlichen Bestimmungen zur Einfuhr nach Mittelberg 4 Bezirksthierärzte zur Untersuchung und Bestätigung der Viehpässe nöthig gewesen und zwar die Bezirksthierärzte von Reutte, Landeck, Bludenz und Bregenz mit einem beiläufigen Kostenaufwande von 150 fl. bis 200 fl. Aber noch nicht genug. Wie das Vieh beim Nebenzollamte Bödmen am Eingänge der Gemeinde Mittelberg ankommt, muß schon wieder der Kontrollthierarzt von Sonthofen erwartet werden, um diese Viehstücke zu besichtigen. Es braucht nicht wenig einen solchen Kontrolltag zu Stande zu bringen, denn wenn ein Bezirksthierarzt nicht Zeit hat, klappt die ganze Geschichte nicht mehr, was sehr leicht Vorkommen kann. Diese strengen gesetzlichen Bestimmungen lassen sich leicht durchführen wo z. B. auf Eisenbahnen oder sonst ein großer Viehverkehr stattfindet und und Bezirksthierärzte in loco sind, aber an die Schwierigkeiten beziehungsweise Unmöglichkeit der Durchführung dieses Viehseuchen-Übereinkommens in Gebirgsgegenden ist sicher von der hohen Regierung nicht gedacht worden. Allerdings hat die hohe k. k. Statthalterei einen Vorschlag gemacht auf Staatskosten einen Bezirksthierarzt bei der Haupteinfuhr an einen geeigneten Ort zur Kontrolle zu senden. Es ist dieses Entgegenkommen gewiß sehr anerkennungswerth. Allein der kleinere Verkehr mit nur einigen Stücken bleibt dennoch ausgeschlossen und eine Vieheinfuhr auf nur 2 Tage im Jahre beschränkt, ist für die Bedürfnisse der Landwirthe nicht genügend. Vom volkswirthschaftlichen Standpunkte aus betrachtet, enthält allerdings selbst die ViehseuchenConvention Bestimmungen, welche den Viehverkehr in Gebirgsgegenden sehr erschweren und die bäuerliche Bevölkerung schwer schädigen. Es ist dies nämlich die Bestimmung, daß entgegen dem IV. Sitzung des Vorarlberger Landtages. HI. Session der 7. Periode 1892. 13 alten Viehseuchen - Übereinkommen die beeideten Viehbeschauer keine Geltung mehr haben, obwohl dieselben gewissenhaft und zweckentsprechend ihres Amtes walteten und ihnen nicht nachgewiesen werden kann, daß durch sie eine Seuchenverschleppung vorgekommen ist. Diesfalls besteht diesseits und auch jenseits in Baiern unter der bäuerlichen Bevölkerung die gleiche Klage, indem durch das Beikommen der Thierärzte wegen weiter Entfernung vom Beschauorte dem Viehbesitzer ganz unverhältnismäßig große Kosten erwachsen. Wenn es nicht blos darum zu thun ist, den Thierärzten und besonders den Bezirksthierärzten eine sehr große Einnahme zu sichern, was man nicht annehmen will, so hofft man doch, die hohe k. k. Regierung werde diesfalls Wandel schaffen und die Interessen der bäuerlichen Bevölkerung wahren und zwar in dem Sinne, daß die hohe k. k. Regierung bei der deutschen, bezw. bairischen Regierung im Verordnungswege zu erreichen sucht, daß in Gebirgsgegenden im Abgänge eines Thierarztes ausnahmsweise auch Viehbeschauer zur Untersuchung der Viehstücke und Bestätigung der Viehpässe betraut werden können. Die Gefertigten erlauben sich daher an eine hohe k. k. Regierung die Anfrage zu stellen, ist hochdieselbe geneigt mit der deutschen Regierung in Unterhandlung zu treten und anzustreben, daß für Gebirgsgegenden in Orten, in denen kein Thierarzt seinen Wohnsitz hat, ausnahmsweise auch Viehbeschauer die Viehstücke untersuchen und zur Ausfuhr nach Deutschland gültige Viehpässe unterfertigen können." Bregenz, den 15. September 1892. I. Anton Fritz, Landragsabg., Berchtold, „ Ferd. Rüf, „ Gottfried Schapler, Jakob Nägele, „ Jos. Heinzle, „ P. P. Welte, „ „ Engelbert Bösch, „ Jodok Fink „ Ignaz Dietrich, „ Johannes Thurnher, „ I. G. Greißing, „ Landeshauptmann: Ich werde mir erlauben diese Interpellation dem Herrn Regierungsvertreter zur weiteren Erledigung zu überreichen. Ferner sind eingelaufen 2 Interpellationen des Herrn Abgeordneten Engelbert Bösch in Sachen der Lustenauer Gemeindewahlen. Die eine derselben handelt von den vorgenommenen GrundBesitz-Umschreibungen. (Sekretär liest:) „Interpellation. Der Gefertigte hat am 2. April 1892 in der 16. Sitzung des hohen Landtages auf verschiedene Lücken und nothwendige Verbesserungen der G.W.-O. des Landes Vorarlberg hingewiesen und unter Anderem auch auf die ungesetzlichen Grundbesitz-Umschreibungen, welche unzweifelhaft über Veranlassung oder Wunsch der Gemeindevorstehung in Lustenau im Jahre 1891 durch den k. k. Evidenzhaltungsgeometer von Feldkirch vollzogen wurden, hingewiesen. Seit diesem Zeitpunkte hat der Gefertigte auf diesem Gebiete noch mehrere Erfahrungen gemacht und darunter auch solche, die den schwerwiegenden Verdacht des Amtsmißbrauches von Seite des k. k. Evidenzhaltungs-Geometers in Feldkirch erregen und zwar: Weil er im Grundsteuerkataster der Gemeinde Lustenau viele Grundbesitzbogen von wirklichen Grundbesitzern eingehen ließ und zwar immer nur solche, durch deren Eingehen das Wahlstimmenverhältnis in Rücksicht auf den zweiten Wahlkörper zu Gunsten der Vorsteherpartei und zu Ungunsten der Gegenpartei modifizirt wurde. Dieses geschah nämlich: a. durch Zusammenschreibung des Grundbesitzes zweier oder mehrerer Personen, als ob sie den fraglichen Grund nach dem Grundbuche gemeinsam hätten, was gar nicht der Fall war; b. durch Zusammenschreiben factischer Besitze zweier Ehe-Gatten, ohne den Namen beider in den Besitzbogen einzutragen, um so alle zu entrichtenden Steuern auf einen Namen zu vereinigen und nur eine Wahlstimme statt zweien herauszubringen, oder dieselben in einen anderen Wahlkörper zu versetzen; e. auch durch Zusammenschreibung des Grundbesitzes der Eltern und deren halbverwaisten 14 IV. Sitzung des Vorarlberger Landtages. III. Session der 7. Periode 1892. Kinder und dieses auffallender Weise nur dort, wo durch diese Manipulation Vortheile für die Parthei der Vorstehung erwachsen mußten. Auch kommen Fälle vor, wo Partheien dem k. k. Evidenzhaltungs-Geometer zum Zwecke der Richtigstellung ihrer Grundbesitzbogen die Urkunden vorlegten und die gesetzliche Umschreibung verlangten, ihnen aber nicht entsprochen wurde, sondern dessen ungeachtet ungesetzliche Eintragungen erfolgten. Durch solche den § 1 des Gesetzes vom 23. Mai 1883 R.G.Bt. Nr. 83 Zuwiderhandelnde Grundbesitzumschreibungen, auf welche die Grundsteuervorschreibung pro 1892 geschah, wurden der Vorsteherparthei für den zweiten Wahlkörper ea. 35 Wahlstimmen gewonnen, ca. 40 Wählern der Gegenpartei hingegen das Wahlrecht in demselben Wahlkörper entzogen. Ähnliches geschah bezüglich der zwei anderen Wahlkörper. Diese Umschreibungen wurden bei den allermeisten Partheien vorgenommen, ohne daß bei denselben der Besitzwechsel nach § 20, Abs. 3 des obziürten Gesetzes notorisch sein konnte, weil factisch kein Besitzwechsel stattfand. Diese Besitzumschreibungen wurden auch vorgenommen, ohne daß die Partheien (§ 36) verständiget worden wären oder Kenntnis hievon erhalten hätten bis die Steuerverschreibung erfolgte und die Umschreibungsgebühren behoben wurden. Das Gesetz schreibt vor, daß die grundbücherlichen, bezw. in Vorarlberg die verfachbücherlichen Eintragungen zur Evidenzhaltung des Grundsteuerkatasters maßgebend seien. Durch das Gesetz vom 15. März 1886 betreffend die Umgestaltung der Hppothekarrechte für das Land Vorarlberg ist bestimmt, daß die Identifizirung der Person und des Realbesitzes genau nach Urkunden durchzuführen sei. Nachdem dieses auch in Lustenau mit der größten Umsicht und Gewissenhaftigkeit geschehen ist, und weil diese Operate bezüglich der neu eingetretenen Grundbesitz-Veränderungen in Evidenz gehalten werden, so bilden sie für die Evidenzhaltung des Grundsteuerkatasters eine ganz sichere Grundlage. Weil nun die Gemeindevorstehung von Lustenau und der k. k. Evidenzhaltungsgeometer diese Operate kennen und ihnen die nöthige Einsicht in dieselben nicht fehlt, indem sie ja in der Gemeindekanzlei aufbewahrt bleiben und bei jeder Amtshandlung zu Gebote standen, so wurden die Besitzumschreibungen trotzdem nicht nach den grundbücherlichen Eintragungen vorgenommen. In Anbetracht dieser Thathsache dürfte es einer h. k. k. Regierung wohl klar sein, daß sich der im Eingänge gegen den Evidenzhaltungsgeometer von Feldkirch erwähnte Verdacht bei der Bevölkerung nicht unterdrücken lasse, und daß solche Vorkommnisse sehr geeignet sind das Vertrauen der Bevölkerung gegen Beamte und Vorgesetzte zu erschüttern, vorzüglich bei denjenigen, welche auf solche Weise ihrer politischen Rechte beraubt werden. Der Gefertigte fühlt sich daher veranlaßt folgende Fragen zu stellen: 1. Hat der h. k. k. Finanzministerium in Wien Kenntnis davon, daß der Grundsteuerkataster der Gemeinde Lustenau nicht nach den grundbücherlichen Eintragungen und nach dem jeweiligen Besitze, wie der § 1 des Ges. vom 23. Mai 1883 R.G.Bl. Nr. 83 vorschreibt geführt werde? 2. Ist Hochdemselben bekannt, daß Grundbesitz-Umschreibungen ohne Wissen der Parthei auch wenn die Eintragungen richtig waren, vorgenommen wurden? 3 Ist Hochdemselben bekannt, daß eine vollständige Revision des Besitzstandes, wie es der § 24 des mehrerwähnten Gesetzes vorschreibt, in Lustenau seit vielen Jahren nicht vorgenommen wurde? 4. Was gedenkt Hochdasselbe zu thun, damit die erwähnten Übelstände beseitiget und bewirkt wird, daß die Grundbesitz-Operate, respective die verfachbücherlichen Eintragungen die Grundlage zur Steuervorschreibung bilden und daß diese Eintragungen in Evidenz gehalten werden?" Bregenz, am 16. Sept. 1892. Engelbert Bösch, Landtagsabg. Landeshauptmann: Die zweite Interpellation handelt von unrichtigen Hauszinssteuerbekenntnissen. (Sekretär liest:) IV. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IN. Session der 7. Periode 1892. 15 „Interpellation. Anläßlich der Auflage der Wählerlisten für die bevorstehende Neuwahl der Gemeinde-Vertretung in Lustenau wurde die Entdeckung gemacht, daß neben vielen anderen Machinationen von Seite der dortigen Gemeinde-Vorstehung auch zu den Mitteln gegriffen wurde, falsche Hauszinssteuerbekenntnisse bei der k. L Finanzbehörde einzureichen, d. h. Personen als Steuerzahler anzugeben, welche weder Eigenthümer, noch Mitbesitzer des Stenerobjectes sind. So hat, um Beispiele anzugeben, die Gattin des Herrn Gemeinde-Vorstehers Max Bösch in Lustenau für das Haus Nr. 206/7 in Lustenau (Wiesenrhein) Hauszinssteuer fatirt, und hiedurch ein Wahlrecht im II. Wahlkörper erlangt. Der wirkliche Besitzer dieses Hauses Nr. 206/7 ist aber Herr Vorsteher Marx Bösch und wäre somit derselbe verpflichtet gewesen, das Hauszinssteuerbekenntnis auf seinen Namen einzubringen und die Steuervorschreibung hätte auf seinen Namen erfolgen müssen. Weil aber Vorsteher Marx Bösch als Lehrer ohnedem im ersten Wahlkörper wahlberechtigt ist, so greift er zu dem Mittel, die Steuerbehörde irre zu führen und durch diese unrichtige Steuervorschreibung für seine Ehegattin Karolina geb. Alge ein Wahlrecht im zweiten Wahlkörper zu erobern. Dieses war aber Herr Vorsteher Marx Bösch noch nicht genug, denn für das Haus Nr. III wurde ein Hauszinssteuer-Bekenntnis eingebracht, nach welchem seine Gattin Mitbesitzerin des Hauses wäre, was aber nicht der Fall sein dürfte. Hiedurch erwarb er sich auch eine Stimme in dem II. Wahlkörper. Das Gleiche geschah durch Eduard Hämmerle, Gemeinderath für das Haus Nr. 570. Ferner hat Stephan Fitz, Sticker, für das Haus Nr. 590, welches seinem Schwiegervater Gebhard Riedmann gehört, ein HauszinssteuerBekenntnis eingebracht, und es wurde somit auch die Hauszinssteuer fraglichen Objectes auf seinen Namen geschrieben, was ihm eine Stimme im II. Wahlkörper einbrachte. So wurden durch falsche Angaben und Irreführungen der k. k. Steuerbehörde Stimmen fabrizirt. Dieses konnte aber nicht ohne Hilfeleistung oder wenigstens wissentliche und absichtliche Zulassung der Gemeindevorstehung geschehen; denn die Fassionen werden ja bei der Gemeindevorstehung eingereicht, welche die nothwendige Klarheit über die Identität des Besitzers oder des zur Vermietung gelaugten Objectes hat und nach den Umständen haben muß. Nach dem Hauszinssteuer-Patent hat der Besitzer des Hauses das Hauszinssteuerbekenntnis auf seinen eigenen Namen zu fatiren. Es sind deshalb die falschen HauszinssteuerAnmeldungen als Umgehung der Gesetze und Irreführung der k. k. Steuerbehörden, sowie als Fälschung der Grundlage zur Ausübung politischer Rechte anzusehen. Einem mündlichen Ansuchen um Einleitung des Strafverfahrens gegen ein solches Gebühren wurde von Seite der löblichen k. k. Staatsanwaltschaft nicht entsprochen, was den Gefertigten veranlaßt, an die hohen k. k. Ministerien der Finanz und Justiz folgende Anfragen zu stellen: 1. Hält das hohe k. k. Finanz-Ministerium die durch Irreführung der k. k. Steuerbehörden zu Stande gebrachten Steuervorschreibungen als zurecht bestehend, oder sind dieselben auf die wirklichen Steuerpflichtigen umzuschreiben? 2. Sind solche, wie die angeführten Handlungen, strafbar, und wenn ja, was gedenkt dann das hohe k. k. Justiz-Ministerium für Schritte dagegen einzuleiten?" Bregenz, 12. September 1892. Engelbert Bösch, Landtagsabg. Landeshauptmann: Ich werde mir erlauben, auch diese beiden Interpellationen dem Herrn Regierungsvertreter zu übergeben. Somit kommen wir zur Tagesordnung. Auf derselben steht als erster Gegenstand der Antrag des Landesausschusses in Sachen der Regulirung der Lehrergehalte. Dieser Antrag ist mittlerweile in Druck gelegt worden und ich erwarte über die geschäftliche Behandlung desselben einen Antrag. Martin Thurnher: Es handelt sich hier um eine Vorlage des Landesausschusses. Solche Vorlagen können, ohne daß sie an einen Ausschuß übermittelt werden, sofort zur Behandlung im 16 IV. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IN. Session der 7. Periode 1892. hohen Hause gelangen. Auch der § 24 der Geschäftsordnung bietet kein Hindernis, weil sich nach demselben die Vorschrift der frühern Vorlage nur auf selbstständige Anträge von Mitgliedern des Landtages bezieht, während solche Vorlagen, ivie die vorliegende nach der Geschäftsordnung nicht einmal nothwendiger Weise der Drucklegung zu unterziehen sind und deshalb glaube ich, daß dieser Bericht sofort in Verhandlung gezogen werden kann. Dr. Schmid: Ich muß auf den Antrag des Herrn Martin Thurnher die Thatsache feststellen, daß ich bis jetzt noch nicht im Besitze des Berichtes war. Ich bin heute um x/29 Uhr Vormittag von meiner Wohnung fortgegangen meine Patienten zu besuchen und wie ich hieher gekommen bin, wurde mir vom Herrn Sekretär beim Betreten dieses Lokales der Bericht eingehändigt. Es scheint mir denn doch nicht recht am Platze über einen Bericht, der von so weittragender Bedeutung ist, jetzt zu verhandeln, ohne daß es nur möglich gewesen wäre, denselben zuerst durchzulesen. Ich bin in dieser Sache ganz objectiv und bitte meine Worte zu würdigen. Die Herren müssen billiger Weise die Verhandlung über diesen Bericht auf eine der nächsten Sitzungen verschieben, damit den einzelnen Mitgliedern dieses hohen Hauses die Möglichkeit geboten wird, den Bericht und Antrag des Landesausschusses über diese Sache genau durchzulesen und zu studiren. Ich beantrage daher die Verhandlung über diesen Bericht auf eine der nächsten Sitzungen zu verschieben. (Dr. Waibel: Wird unterstützt.) Landeshauptmann: Wünscht noch Jemand das Wort? — Ich hätte auch geglaubt, daß es im Interesse der Wichtigkeit der Sache gelegen wäre, wenn die Verhandlung über diesen Gegenstand auf den Montag verlegt würde. Fink: Nach meiner Ansicht ist gerade der Umstand, daß der große Bericht schon lange in Händen der Herren Abgeordneten sich befindet, ein Grund, daß man vorbereitet sein kann, in die Verhandlung einzutreten. Die Hauptsache, die Klassenvorschiebung ist bereits geschehen und über das wenige, was im heutigen Berichte enthalten ist, kann man sich nach meiner Ansicht doch schlüssig werden. Die Hauptsache ist aber, daß der große Bericht schon seit der Frühjahrssession in Händen der Herren Abgeordneten sich befindet und man kann daher nicht sagen, daß einer, der sich für diese Angelegenheit interessirt, nicht Zeit gehabt hätte, sich auf diesen Gegenstand vorzubereiten. Dr. Schmid: Meine Herren! Es ist allerdings richtig, daß der große Bericht schon vor 7 Monaten in die Hände der Herren Abgeordneten gekommen ist, man hat ihn damals durchgelesen und studirt und hat während der ganzen Landtagssession von Sitzung zu Sitzung gewartet bis er zur Verhandlung kommt — damals war man vorbereitet. Es hat aber auf eine Weise, die bisher noch nicht bekannt gegeben worden ist, der Landesausschuß resp, die Leitung des Landtages den Bericht amovirt — man hat ihn nicht zur Verhandlung gebracht. Der Schulausschuß hat den Beschluß gefaßt von der Verhandlung über diesen Bericht abzusehen. Es ist nun begreiflich, daß in der langen Zeit von 7—8 Monaten viele Einzelnheiten aus dem Gedächtnisse entschwunden sind. Niemand hat daran gedacht und es wurde auch gar nicht davon gesprochen, daß man diese Angelegenheit wieder aufgreifen will. Auf einmal ganz unerwartet kommt auf die Tagesordnung „Bericht des Landesausschusses in Angelegenheit der Regelung der Lehrergehalte." Es ist kein Ausschuß gewählt worden, Niemand konnte sich vorbereiten, konnte den alten Bericht hervornehmen und mit dem heutigen vergleichen, und zudem kommt der Bericht eine halbe Stunde vor Beginn der heutigen Sitzung in die Hände der Herren Abgeordneten. Meine Herren, ziehen Sie nicht bloß die Geschäftsordnung in Berücksichtigung, wollen Sie in dieser Hinsicht auch eine gewisse Loyalität gelten lassen. Eine Sache, welche so wichtig ist, muß vor Beschlußfassung genau studirt werden. Berücksichtigen Sie das aufrichtige, objective Bestreben der Herren Abgeordneten diese Angelegenheit genau zu studiren um bei der Verhandlung auch darüber sprechen zu können. Eine solche Überrumpelung ist nicht am Platze. IV. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IN. Session der 7. Periode 1892. 17 Landeshauptmann: Ich habe meiner Meinung bereits dahin Ausdruck gegeben, daß ich es auch gerne sehen würde, wenn dieser Gegenstand aus den von Herrn Dr. Schmid angeführten Gründen erst bei der nächsten Sitzung verhandelt würde. Eine Bemerkung des Herrn Dr. Schmio muß ich aber richtig stellen. Der Herr Dr. Schmid hat gesagt, es sei der Landesausschußbericht in der letzten Session durch Verfügung der Leitung des Landtages amovirt worden. Ich muß dieses dahin richtig stellen, daß ich diesen Gegenstand auf die Tagesordnung der zweiten Sitzung gestellt habe, in welcher er dem Schulausschusse überwiesen wurde. Mir ist vom Schulausschusse kein Bericht zugekommen, und wenn sich der Schulausschuß nicht veranlaßt gefunden hat, Bericht zu erstatten, so ist das Sache des Schulausschusses gewesen. Ich muß mich aber dagegen verwahren, als ob die Leitung des Landtages in dieser Sache eigenmächtig vorgegangen wäre. Dr. Schmid: Die Herren werden gehört haben, daß gesagt wurde, der Schulausschuß habe beschlossen von der Einstellung eines Berichtes abzusehen. Die Leitung des Landtages hat daher nur in Folge eines Beschlusses des Schulausschusses gehandelt. Es wurde dem Herrn Landeshauptmann kein Vorwurf gemacht und ich wollte da keine persönliche Angelegenheit anziehen. Landeshauptmann: Wer wünscht noch das Wort? — Wenn Niemand das Wort ergreift, so ist die Debatte geschlossen. Es liegt also der formelle Antrag des Herrn Abgeordneten Martin Thurnher vor, dahin gehend, daß dieser Bericht in der heutigen Sitzung verhandelt werde. Nachdem hierüber Widerspruch erhoben worden ist, so schreite ich zur Abstimmung und ersuche jene Herren, welche dem Anträge des Herrn Martin Thurnher die Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Ich ersuche nun den Herrn Berichterstatter Martin Thurnher gefälligst den Bericht vorzutragen. Martin Thurnher: (Liest den Bericht, Beilage XII.) Ich glaube vorläufig den Bericht des Landesausschusses nicht weiter befürworten zu sollen, als darauf hinzuweisen, daß in dieser Angelegenheit gethan wurde, was dermalen überhaupt gethan werden konnte, das Weitere muß einem späteren Zeitpunkte Vorbehalten bleiben. Gerade in dem Umstande, daß jetzt, wie bereits gesagt in dieser Angelegenheit nicht mehr gethan werden konnte, als geschehen ist, liegt auch der Grund, warum ich mich gegen Verschiebung der Verhandlung über diesen Bericht ausgesprochen habe. Landeshauptmann: Ich eröffne über diesen Bericht und Antrag die Debatte. Dr. Waibel: Es dürfte wohl, seitdem Vorarlberg einen Landtag besitzt, der erste Fall sein, daß eine derartige Überrumpelung der Landesversammlung aufgedrungen wird. Auch ich habe den Bericht ebenso, wie der Herr Dr. Schmid unmittelbar vor der Sitzung bekommen und es war mir nicht möglich denselben mit dem in der Frühjahrssession vorgelegten Berichte zu vergleichen um zu sehen, was mittlerweile geschehen ist. Auch mein Collega Herr Dr. Beck war nicht in der Lage, obwohl er gestern der Landesausschußsitzung beigewohnt hat, mir heute bei der Herfahrt mündlich über diese Sache genauere Mittheilungen zu machen, damit man sich über dieselbe ein Urtheil bilden könnte. Die Fürsorge für die Volksschulen des Landes ist, wie Herr Dr. Schmid richtig betont hat, eine der wichtigsten Angelegenheiten der Landesversammlung. Um zu zeigen, wie man gerade in dieser Angelegenheit beliebt hat vorzugehen, muß ich auf die Frühjahrssession zurückkommen. Der Bericht des Landesausschusses betreffend die Erhebungen in Angelegenheit der Regulierung der Lehrergehalte ist schon lange Zeit vor Einberufung des damaligen Landtages in den Händen der Herren Abgeordneten gewesen und nachdem der Landtag zusammen getreten war, wurde derselbe dem Schulausschusse überwiesen. Der Schulausschuß — die Herren werden sich erinnern, daß derselbe zur Behandlung dieses Berichtes durch die Herren Martin und Johann Thurnher verstärkt worden war — hat in seiner 4. Sitzung am 21. März, sie war eine ganz kurze, folgende Anträge, ich glaube sie sind von Herrn Martin 18 IV. Sitzung des Vorarlberger Landtages. Hl. Session der 7. Periode 1892. Thurnher gestellt worden — (Martin Thurnher: Ja.) — beschlossen: 1. und Der Bericht werde zur Kenntnis genommen 2. der Landesausschuß wird beauftragt, nach Vornahme weiterer Erhebungen einen entsprechenden Betrag in den Voranschlag pro 1893 einzusetzen. So war es. Ich habe mir dann erlaubt in der letzten Sitzung am 9. April daran zu erinnern und anzufragen, was es mit der Behandlung dieses so wichtigen Gegenstandes für eine Bewandtnis habe und warum derselbe im Plenum nicht mehr zur Verhandlung komme. Darauf wurde mir vom Herrn Landeshauptmann mitgetheilt, daß ihm ein verifizirter Bericht über diesen Gegenstand nicht zugekommen sei. Herr Martin Thurnher hat dann folgendes gesagt: „Es ist eine Sitzung des Schulausschusses abgehalten worden, bei welcher der Herr Abgeordnete Dr. Waibel aber nicht zugegen war. In dieser Sitzung habe ich den betreffenden Bericht vorgelegt, der Schulausschuß hat aber aus Gründen, die sich heute der Öffentlichkeit entziehen, meinen Bericht der Verifikation nicht unterzogen, die Verhandlung über diesen Gegenstand selbst aber als eine vertrauliche erklärt." Ich habe mich dann darüber beschwert, wie es gekommen sei, daß der Schulausschuß eine Sitzung abgehalten habe, ohne mich als Mitglied dieses Ausschusses von derselben zu verständigen, beziehungsweise dazu einzuladen. Darauf hat mir der Herr Abgeordnete Martin Thurnher folgende Erwiderung gegeben: „Der Herr Dr. Waibel war damals in Bregenz nicht anwesend, wenigstens find die Diener, welche ausgesendet wurden, ihn zu verständigen, unverrichteter Sache zurückgekehrt." Der Herr Abgeordnete Johann Thurnher hat gesagt: „Ich kann nur constatiren, daß der Landtagsdiener den Herrn Dr. Waibel gesucht, aber nicht gefunden hat." Beide Bemerkungen beruhen auf Unwahrheit. (Martin Thurnher: Oho!) Ja, auf Unwahrheit. (Martin Thurnher: Was Sie behaupten ist immer wahr! Diese Erwiderungen beruhen auf Wahrheit. Solche Vorwürfe, wie Sie in der vorigen Session öfter vorgebracht haben, lassen wir uns nicht mehr gefallen.) Landeshauptmann: Ich bitte den Herrn Redner nicht zu unterbrechen und Diskussionen zu unterlassen. Dr. Waibel: Ich erlaube mir weiter zu sprechen. Ich bin in der Lage darzuthun, daß diese Behauptung gen auf Unwahrheit beruhen. Ich bin zufällig bei einer Landesausschußsitzung gewesen, bei welcher diese Angelegenheit auch zur Sprache kam. Der Landtagsdiener wurde vorgerufen und gefragt: „Nicht wahr, Sie wurden ausgeschickt, um den Herrn Dr. Waibel zur Sitzung des Schulausschusses einzuladen?" Der Landtagsdiener hat hierauf in Anwesenheit der Herren Johann und Martin Thurnher und noch anderer Mitglieder des Landtages erklärt, er sei nicht ausgeschickt worden. Ich glaube, das ist doch deutlich genug. (Martin Thurnher: Man hat mehrere Personen ausgeschickt. Diese Darstellung ist unrichtig.) Ich bin allerdings der einzige Partheizeuge, aber es ist das vorgekommen; wenn der Herr Martin Thurnher anwesend war, und ich glaube er war anwesend, so wird er das nicht in Abrede stellen. Ich habe mir auch Einsicht verschafft in das Protokoll, welches über jene gewissermassen geheime Sitzung, weil man mich dabei nicht hat haben wollen, zustande gekommen ist. — Anwesend waren die Herren Dekan Berchtold, Johann Thurnher, Martin Thurnher und Fritz als Mitglieder und Herr Nägele als Ersatzmann dieses Ausschusses. Außer diesen war anwesend der Herr Statthaltereirath Graf St. Julien Wallsee. Was in dieser geheimen Sitzung ausgemacht wurde, das entzieht sich der Beurtheilung, weil die Sitzung eine vertrauliche war und dem Plenum davon keine Mittheilung gemacht wurde. Das Protokoll über dieselbe, welches auf separate Bogen geschrieben worden ist, ist lange Zeit nicht in die Hände des Herrn Landeshauptmannes gekommen, kurz wir haben keine Kenntnis erhalten, was da für Dinge abgemacht worden sind. Ich glaube daß dieses allein schon hinreichend ist, unser Mißtrauen gegen den ganzen Vorgang zu rechtfertigen. Man hat sich nicht in die Karten sehen lassen, warum weiß ich nicht In loyalen Dingen darf man in die Karten sehen. Man darf und soll wissen, was in unserer Versammlung für das Land ausgemacht wird. IV. Sitzung des Vorarlberger Landtages. HI. Session der 7. Periode 1892. 19 Ich muß noch bemerken, daß dieser vorliegende Bericht sich außerordentlich mager gestaltet, es wird bloß ziffermäßig von einer Anzahl Schulen gesprochen, welche von einer niederen Gehaltsklasse in eine höhere vorgeschoben werden. Dieselben hätten ebenso gut — es hätte nur ein paar Blatt Papier mehr erfordert — in dem Berichte aufgeführt werden können, damit wir wissen, welche Schulen in dieser Weise vorgeschoben worden sind. Das wissen wir jetzt alles nicht, und da sollen wir nun ohne etwas näheres zu wissen, in die Berathung und Beschlußfassung über diesen Gegenstand eintreten. Das ist eine Zumuthung die bisher den Mitgliedern des Landtages noch nicht gemacht worden ist. Wir wissen gar nichts von den Verhandlungen, die mit dem Landesschulrathe gepflogen worden sind, die ziffermäßigen Daten, wie sie im Berichte angegeben sind, reichen nicht ans, um eine Beschlußfassung zu rechtfertigen. Ich habe nun meinen Standpunkt und die Art und Weise, wie hier in dieser Sache verhandelt wurde, mitgetheilt und ich enthalte ntich, wenn ich nicht provocirt werde, jeder weiteren Betheiligung an der Verhandlung und auch an der Beschlußfassung, weil ich ein solches Vorgehen als der Landesvertretung ganz unwürdig erachte. Berchtold: Ich muß ganz kurz der Behauptung des Herrn Vorredners gegenüber, daß es nicht wahr sei, daß er zu der betreffenden Sitzung eingeladen wurde, bezeugen, daß es doch wahr ist. Ich vertrat damals die Stelle des Obmannstellvertreters und habe in der That, ich weiß zwar nicht wie viele, aber wenigstens zwei Herren ersucht, den Herrn Dr. Waibel von dieser Sitzung zu verständigen. Ich kaun mich aber nicht mehr erinnern, ob ich auch den Landtagsdiener vor mir hatte; ich kann nur so viel sagen, daß ich das möglichste gethan habe, um den Herrn Dr. Waibel zu verständigen. Thatsache ist, daß mir nachträglich berichtet wurde, er sei nach Dornbirn abgereist. Was die mehrfach schon betonte sogenannte Überrumpelung anbelangt, so kann ich nicht einsehen, wie matt heute in dieser Frage noch von einer Überrumpelung reden kann. Vielleicht hat seit langer Zeit keine Frage den Gegenstand so vieler Besprechungen gebildet, wie gerade diese Angelegenheit. Ich glaube heute am 17. September 1892 dürfte man sich denn doch im Klaren sein, wie man über diese Frage denkt. Wenn etwas verhandelt würde, was noch niemals besprochen worden ist, so könnte man eher von einer Überrumpelung oder Überstürzung sprechet: aber in diesem Falle nicht. Wer über diese Frage in diesem Momente noch nicht im Klaren ist, wird darüber auch nicht mehr klar werden. Martin Thurnher: Obwohl ich als Berichterstatter am Schlusse der Verhandlung noch Gelegenheit haben würde, über diesen Gegenstand zu sprechen, so kann ich doch bis dorhin nicht zuwarten, sondern will jetzt in die Debatte kurz eiugreifen um Einiges von dem, was Herr Dr. Waibel vorgebracht hat, auf die Wahrheit zurück zu führen. Cr hat gesagt, daß man ihn von der Abhaltung jener Sitzung des Schulausschusses nicht verständigen wollte. Das ist nicht richtig. Mau wollte ihn verständigen, man hat ihn am Bahnhof uni) im Hotel, wo er gewöhnlich zu Mittag speist, suchen lassen, hat ihn aber nirgends gefunden. Nach Dornbirn hinauf kann man denn doch nicht schicken, um den Herrn Dr. Waibel herunter zu holen. Es ist in derGeschäftsordnung vorgesehen, daß wenn ein Ausschußmann nicht zu haben ist, der Ersatzmann einzuberufen sei, und das ist in diesem Falle auch geschehen. Übrigens ist nicht nur der Landtagsdiener, sondern auch der Diurnist Bögner zur Einladung und Verständigung des Abgeordneten verwendet worden, die gleiche Einladung, welche an den Regierungsvertreter zu genannter Sitzung ergangen ist, ist auch au die Mitglieder des Ausschusses ergangen. Mit dem ist die Sache klargelegt und abgethan und der Vorwurf der Unwahrheit dahin zurückgeleitet, woher er gekommen. Es ist auch weiter der Vorwurf erhoben worden, es sei der Bericht zu mager, man hätte jene Schulen die in eine höhere Gehaltsklasse vorgeschoben wurden, aufführen sollen. (Dr. Waibel: Das hätte sich gehört.) Ja es hätte sich gehört, wenn der Landtag die Beschlüsse des Landesschulrathes und des Landesausschusses zu sanctioniren gehabt hätte, das ist aber nach dem Gesetze nicht der Fall, sondern die Vorschiebung der Lehrergehalte fällt 20 IV. Sitzung des Vorarlberger Landtages. Ils. Session der 7. Periode 1892. in den eigenen selbstständigen Wirkungskreis des Landesausschusses und des Landesschulrathes. Es genügen daher vollständig die von dem Landesausschusse und dem Landesschulrathe diesfalls gefaßten Beschlusse dem hohen Landtage zur Mittheilung zu bringen und ihn um Kenntnisnahme derselben zu ersuchen. Dieses wollte ich gegenüber dem Vorwurfe des Herrn Dr. Waibel bemerken, ich enthalte mich aber vorläufig jeder weiteren Ausführung. Dr. Waibel: Auf die Bemerkungell meiner beiden Herren Vorredner habe ich folgendes zu constatiren: Am 1. April, als am Tage, an welchem diese eigenthümliche Sitzung abgehalten worden ist, ist auch Landtagssitzung gewesen, bei welcher ich laut Protokoll anwesend war. Nun habe ich immer wahrgenommen, daß, wenn eine Ausschußsitzung abzuhalten beabsichtiget wurde, dies während oder gleich nach der Haussitzung den betreffenden Herren mitgetheilt wurde. Es muß also hier über Mittag etwas vorgefallen sein, was die Herren veranlaßt hat, den Moment zu benützen, wo ich abwesend war, um eine Schulausschußsitzung ohne mich abzuhalten, wie ich das schon in der früheren Session gesagt habe. Ich bin überzeugt, daß die Mitglieder des Schulausschusses schon Vormittag gewußt haben, daß man eine Sitzung abhalten will — ich bin überzeugt davon — wenn Sie hätten loyal vorgehen wollen, so hätten Sie mich verständigen können, so dringende Sachen haben sich in der Zwischenzeit nicht ereignet. Am 2. April, am nächsten Tage, war wieder eine Haussitzung, bei welcher ich ebenfalls anwesend war — ich habe überhaupt keine einzige Sitzung versäumt — wenn man mich bei der fraglichen Sitzung hätte haben wollen, dann hätte man ganz ruhig 24 Stunden warten und mich verständigen können, und ich wäre da gewesen. Zu den Augen von Menschen, die gewöhnliche Denkungsweise haben, rechtfertiget sich dieses Vorgehen nicht. Wenn man sagt, man glaube der Landtagsdiener sei nach mir ausgeschickt worden, so sind das nur Ausflüchte, der Diener ist nach mir nicht ausgeschickt worden. Weiter muß ich constatiren, daß nach allem dem, was hier vorliegt, die Sache damals nicht so dringend war, daß man mit der Ausschußsitzung nicht hätte 24 Stunden warten können. Sagen die Herren was Sie wollen, dieses Vorgehen läßt sich nicht rechtfertigen. Fink: Ich hätte auch noch etwas zu sagen, wenn man unser einem auch Glauben schenken will. Ich weiß nämlich ganz genau, daß am 1. April morgens der Herr Obmannstellvertreter des Schulausschusses den Herrn Berichterstatter Martin Thurnher gefragt hat, ob er heute eine Schulausschußsitzung anberaumen könne und der Herr Berichterstatter hat dann gesagt, er sei mit dem Berichte noch nicht fertig, und könne auch nicht sagen, ob er ihn noch rechtzeitig fertig bringe. Wenn der Herr Dekan Berchtold sich daran erinnert, so wird er mir bestätigen müssen, daß diese Anfrage gestellt wurde und daß Herr Martin Thurnher darauf so geantwortet hat. Ich weiß auch gewiß, daß an jenem Nachmittag der Landtagsdiener ausgesendet wurde um den Herrn Regierungsvertreter und auch den Herrn Dr. Waibel zur Sitzung einzuladen, ich weiß, daß der Diener zweimal zurückgekommen ist und gesagt hat, er finde den Herrn Dr. Waibel nicht, er sei nicht in seiner Wohnung. Dann hat man den Diener gegen Abend zum Bahnhof geschickt, um zu sehen, ob der Herr Dr. Waibel vielleicht dort sei. Der Diener ist jedoch wieder mit der Meldung zurück gekommen, Herr Dr. Waibel sei nicht dort. Ob man meinen Worten Glauben schenkt oder nicht, weiß ich nicht, so viel Ehrgefühl aber glaube ich soll man einem doch entgegen bringen, daß man das glaubt. Weiters ist mir die Bemerkung des Herrn Dr. Waibel aufgefallen, daß Herr Dr. Beck ihm nicht viel über die Vorgänge im Landesausschusse habe berichten können. Das konunt gerade so heraus, als ob der Landesausschuß geheim vorgegangen wäre, oder doch vor dem Herrn Dr. Beck etwas verheimlichet hätte. Dem gegenüber muß ich constatiren, daß ich bei der gestrigen Landesausschußsitzung, bei der ich zufällig auch gegenwärtig war, beobachtet habe, daß Herr Dr. Beck von dieser Schulangelegenheit gerade so viel wissen muß, wie jeder andere, der bei der Sitzung dabei war. Man ist den Bericht, wie er in der Frühjahrssession IV* Sitzung des Vorarlberger Landtages. III. Session der 7. Periode 1892. 21 vorgelegt wurde, durchgegangen, man hat Klasse für Klasse, die vorgeschoben worden ist, genannt, man hat an einzelnen Beispielen gezeigt, wie die Lehrergehalte sich nach der Vorschiebung stellen, man hat weiter einen Antrag, den der Herr Dr. Beck stellte und der eine weitere .Vorschiebung einer Schule bezweckte, einstimmig angenommen, man hat auch alles so besprochen und so redlich verhandelt, wie man sichs nicht besser wünschen könnte. Ich glaube der Herr Dr. Beck wird auch bestätigen müssen, daß der heute vorliegende Antrag des Landesausschusses verlesen und einstimmig zum Beschlusse erhoben wurde. Nägele: Ich beantrage Schluß der Debatte. Landeshauptmann: Es ist Schluß der Debatte beantragt worden, es haben sich aber noch zwei Herren zum Worte gemeldet. Ich ersuche also jene Herren, welche mit dem Anträge auf Schluß der Debatte einverstanden sind, sich gefälligst von den Sitzen zu ergeben. Angenommen. Dr* Beck: Ich sehe mich veranlaßt, auch das Wort zu ergreifen der Bemerkungen wegen, die über meine Person gefallen sind. Auf die von meinem Kollega Herrn Dr. Waibel wegen dieses Gegenstandes an mich gerichteter: Fragen konnte ich doch nicht einen ganzen Bericht erstatten. Ich habe berichtet, was vorgegangen ist. Wie Herr Fink bereits bemerkt hat, hat man im Ausschüsse diese Vorlage von Post zu Post, von Schule zu Schule, von Verschiebung zu Verschiebung durchgemacht, weiteres ist aber in der Sitzung nichts vorgefallen. Ich hätte es auch gerne gesehen, wenn diese Ausbesserungen und Verschiebungen bezüglich des Lehrpersonales zur Aufklärung und Beruhigung der Herren Abgeordneten in dem Berichte ausgenommen worden wären. Es wäre deshalb angezeigt, daß dieser Gegenstand von der heutigen Tagesordnung abgesetzt und auf eine der nächsten Tagesordnungen gebracht würde. Bis zur morgigen Sitzung wäre es schon möglich, diese jedenfalls nicht unwichtige Ergänzung in dem Berichte vorzunehmen. Es würde die Herren doch gewiß interessiren zu wissen, welche Lehrerstellen vorgerückt, welche Schulen zu selbstständigen gemacht worden sind u.s.w. Dr. Waibel: Ich muß weiter noch constatiren, daß der Herr Obmannstellvertreter des Schulausschusses auch noch bei der Sitzung, welche am 4. April abgehalten worden ist, hier in Bregenz anwesend war. Es wäre also nicht bloß am 2. oder 3. sondern auch am 4. April noch möglich gewesen eine'Sitzung des Schulausschusses einzuberufen, bei welcher auch ein Vertreter unserer Gruppe hätte anwesend sein und seine Meinung zum Ausdrucke bringen können. Erst am 5* oder 6. April ist der hochwürdige Herr Dekan Berchtold nicht mehr dagewesen, er hat Bregenz mit Urlaub verlassen und hat auch bei den weiteren Landtagsverhandlungen nicht mehr mitgewirkt. Auch ist es recht auffallend, daß, obwohl der Herr Obmannstellvertreter des Schulausschusses noch am 4. April in Bregenz anwesend war, das vom Herrn Abgeordneten Fink über diese Sitzung verfaßte Protokoll seine Fertigung nicht trägt. Es geht aus diesem Protokolle, das auf einen separaten Bogen geschrieben und in welchem die Sitzung als eine vertrauliche erklärt wird, in gar keiner Weise hervor, warum es so rasch gehen mußte, und warum man nicht vom 1. auf den 2. April hat warten können, damit auch uns Gelegenheit gegeben gewesen wäre, an der Aus- schußberathung theilzunehmen. Es wäre dies loyal und gehörig gewesen. Es ist gut, daß dieses Vorgehen in den Annalen des Landtages konstatirt bleibt, wir können es vielleicht noch einmal brauchen. Landeshauptmann: Die Debatte ist geschlossen und ich ertheile dem Herrn Berichterstatter das Wort. Martin Thurnher: Ich glaube ich kann mich sehr kurz fassen, weil zu diesem außerordentlich wichtigen, tief einschneidenden Gegenstand selbst, worüber eine Beschlußfassung vom Landtage schon lange erwartet und verlangt wurde, in der ganzen Debatte eigentlich gar nichts Sachliches gesagt wurde. Es sind nur so Nergeleien und Vorwürfe erhoben worden, dahingehend, daß einer der Herrn Abgeordneten von einer Ausschußsitzung nicht verständiget worden sei, der pflichtgemäß hier in Bregenz hätte anwesend sein sollen, den man aber nicht gefunden hat. Über dieses habe ich nichts weiter zu sprechen und es wird uns auch 22 IV. Sitzung des Vorarlberger Landtages. III Session der 7. Periode 1892. gar nicht geniren, wenn unser Vorgehen in den Annalen des Landtags verzeichnet bleibt, denn es ist ein vollständig correctes. Ich mache nochmals aufmerksam, daß ungeachtet der hohen Wichtigkeit dieses Gegenstandes sachlich gar nichts gesprochen wurde, man hat nur mit Kleinigkeiten die Zeit zugebracht. Ich aber bin dadurch weiteren Ausführungen auch enthoben worden, möchte bei der Wichtigkeit des in Verhandlung stehenden Gegenstandes nur bitten, den vom Landesausschusse gestellten Antrag zum Beschlusse zu erheben. Es ist in dieser Angelegenheit alles geschehen, was bisher geschehen konnte. Dr. Waibel: Ich bitte um das Wort zu einer thatsächlichen Berichtigung. Es ist mir der Vorwurf gemacht worden, daß ich damals hätte hier in Bregenz sein sollen. Dem gegenüber muß ich erklären, daß ich jedesmal, so oft ich hier in Bregenz zu thun hatte, hier geblieben bin so lange ich zu thun hatte. Bei der Nähe von Dornbirn und bei der Wichtigkeit der Geschäfte, die mir als Bürgermeister von Dornbirn obliegen, ziehe ich es aber begreiflicher Weise vor statt hier in Bregenz einen halben Tag beschäftigungslos zuzubringen, nach Hause zu fahren und dort meinen Geschäften nachzugehen. So haben es auch andere gemacht, ich habe mir kein Versäumnis zu schulden kommen lassen und lasse mir daher auch keinen Vorwurf