18920908_lts001

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Letzte Änderung 03.07.2021, 10:21
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp07,lts1892,lt1892,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 1. Sitzung am 9. September 1893, unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 19 Abgeordnete. Abwesend die Herren: Dr. Waibel und Johann Thurnher. Regierungsvertreter: Herr Statthaltereirath Graf Julien-Wallsee. Beginn der Sitzung um 11 Uhr 45 Min. Vormittags. Landeshauptmann: Hohes Haus! Mit allerhöchstem kaiserlichen Patente vom 24. August d. I. wurden die Landesvertretungen sämmtlicher Königreiche und Länder unserer Monarchie und auch der Landtag unseres Landes Vorarlberg auf den heutigen Tag zur verfassungsmäßigen Thätigkeit einberufen und es obliegt mir die angenehme Pflicht, alle verehrten Herren Abgeordneten, die dem allerhöchsten Rufe Folge leistend sich heute zum Beginne der Session versammelt haben, hochachtungsvoll zu begrüßen. Indem ich in gleicher Weise mein ehrfurchtsvollstes Willkommen dem Vertreter der hohen Regierung, dem hochverehrten Herrn Statthaltereirath Grafen St. Julien-Wallsee, ausdrücke, bin ich Ihrer Mer Zustimmung zum Voraus sicher, wenn ich bei diesem Anlässe unsere wärmsten und herzlichsten Glückwünsche zu seiner nach schwerer Krankheit mit Gotteshilfe erlangten Wiedergenesung ausspreche und der Hoffnung Raum gebe, daß Hochderselbe noch recht oft in diesem Hause uns seine Einsicht und Thatkraft entgegenbringe. Hohes Haus! Während wir im März dieses Jahres einer Pause von V/a Jahren gegenüber standen, ist dieses Mal die Zeit zwischen dem Schlüsse der letzten und dem Beginne der gegenwärtigen Session eine außerordentlich kurze, nur nach Monaten bemessene. Unter diesen Umständen wird das hohe Haus es begreiflich finden, wenn ich sage, daß das dem Landesausschusse vorliegende Berathungsmateriale ein minimales ist. Manche Vorlagen konnten wegen der Kürze der Zeit nicht ausgearbeitet werden, verschiedene mit der hohen 2 I- Sitzung des Vorarlberger Landtages. III. Session der 7. Periode 1892. Regierung nothwendig erscheinende Verhandlungen wurden nicht zu Ende geführt und das hohe Haus hat bereits zudem in letzter Session schon einen Theil unserer Arbeiten erlediget, indem die Rechnungen abgeschlossen und die einzelnen Fonde pro 1892 damals schon votiert worden sind. Von den Vorlagen, die der Landes-Ausschuß dem hohen Hause unterbreitet, nenne ich den Rechenschaftsbericht, den Voranschlag des Landesfondes und Landesculturfondes pro 1893, die Haushalts-Rechnung und den Voranschlag der Landes-Irrenanstalt, den Bericht der Naturalverpflegsstationen; ferner gelangt in Vorlage die Ausführung des Landtagsbeschlusses vom 7. April dieses Jahres, ein Gesetzentwurf, womit zwei Paragraphe der Vorarlberger Landes-Bauordnung abgeändert werden und andere mehr. Wenn daher, wie das hohe Haus aus dem Gesagten ersieht, die Zeit, welche wir sür unsere Thätigkeit benöthigen, voraussichtlich eine sehr kurze sein wird, so bin ich doch überzeugt, daß die Herren ebendenselben Eifer und ebendieselbe Thatkraft dem Dienste des Landes widmen werden, wie ich so glücklich war, dies auch am Schlüsse der letzten Session lobend und anerkennend hervorheben zu können. So wollen wir nun mit Gottes Hilfe zu dem Beginn der Arbeit schreiten, in dankbarer Verehrung und Hingebung an den Spender unserer autonomen Landesverfassung, an Seine Majestät unseren Allergnädigsten Kaiser. Allerhöchst Seiner Majestät, dem Vater Seiner Völker, dem Hort des Friedens und Rechtes wollen wir bei Beginn dieser Session den Schwur der unverbrüchlichen Treue uud Ergebung erneuern indem wir laut hinausrufen: Gott schütze, segne und erhalte Seine Majestät unseren allergnädigsten Kaiser. Er lebe Hoch! Hoch! Hoch! (Das ganze Haus erhebt sich und stimmt begeistert ein in die Hochrufe des Herrn Landeshauptmannes. ) Somit erkläre ich die III. Session der 7. Landtagsperiode für eröffnet. Regierungsvertreter: Hohes Haus! Indem ich abermals die ehrenvolle Aufgabe erfülle, die hohe Regierung hier in diesem hohen Haufe zu vertreten, erachte ich es als eine höchst angenehme Pflicht, meine hochverehrten Herren auf das freundlichste und hochachtungsvollste zu begrüßen und willkommen zu heißen. Der rastlosen und zielbewußten Thätigkeit des Herrn Landeshauptmannes und der Mitglieder des Landesausschusses ist es zu danken, daß die Vorarbeiten zu der auf einen unerwartet frühen Zeitpunkt anberaumten Landtagssession so weit fertig gestellt worden sind, daß der hohe Landtag sogleich in die Behandlung zwei so wichtiger Agenden, wie es die Prüfung des Rechenschaftberichtes des Landesausschusses und Landesbudgets ist, eingehen kann. Ich glaube sowohl der Intention der hohen Regierung zu entsprechen, als auch der Zustimmung des hohen Hauses sicher zu sein, wenn ich diesen Umstand mit dem Gefühle aufrichtiger Genugthuung und dem Ausdrucke vollster Anerkennung ganz besonders hervorzuheben mir erlaube. Für die so überaus liebenswürdigen Worte, welche der Herr Landeshauptmann an mich zu richten die Güte hatte, spreche ich ihm ganz besonderen Dank aus und ich bitte ihn und das hohe Haus, die Versicherung entgegenzunehmen, daß ich, wie in den früheren Sessionen so auch in der gegenwärtigen bestrebt sein werde, die Arbeiten des hohen Landtages soweit es in meinen Kräften steht, eifrigst zu unterstützen. Landeshauptmann: Der Herr Abgeordnete Johann Thurnher hat bei mir mündlich um einige Tage Urlaub angesucht. Nachdem mir der § 5 der Geschäftsordnung das Recht verleiht, aus eigener Initiative Urlaub bis zu vier Tagen zu gewähren, so habe ich von diesem Rechte Gebrauch gemacht, was ich zur Kenntnis zu nehmen bitte. Die nächste Sitzung, in welcher wir dem Beginne unserer geschäftlichen Berathungen obliegen können, beraume ich auf Nachmittag um 4 Uhr an mit nachstehender Tagesordnung: 1. Wahl des Finanz-Ausschusses; 2. Wahl des volkswirthschaftlichen Ausschusses; 3. Wahl des Gemeinde-Ausschusses; 4. Rechenschaftsbericht des Landesausschusses; 5. Voranschlag des Landesfondes und des Landesculturfondes pro 1893; 6. Gesetzentwurf betreffend die Abänderung der §§ 12 und 23 der Vorarlberger Landes-Bauordnung. Die Sitzung ist geschlossen. (Schluß der Sitzung 11 Uhr 55 Min. Vorm.) Mrarlöerger Landtag. 1. Sitzung am 9. September 1893, unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. -------------- -r-U-s--------------Gegenwärtig IS Abgeordnete. Abwesend die Herren: Dr. Waide! und Johann Thnrnher. Regierungsvertretep: Herr Hialthaltereiralh Graf Jukien-Walksee. Beginn der Sitzung um 11 Uhr 45 Min. Vormittags. Landeshauptmann: Hohes Haus! Mit aller­ höchstem kaiserlichen Patente vom 24. August d. I. wurden die Landesvertretungen sämmtlicher König­ reiche und Länder unserer Monarchie und auch der Landtag unseres Landes Vorarlberg auf den heutigen Tag zur verfassungsmäßigen Thätigkeit einberufen und es obliegt mir die angenehme Pflicht, alle verehrten Herren Abgeordneten, die dem allerhöchsten Rufe Folge leistend sich heute zum Beginne der Session versammelt haben, hoch­ achtungsvoll zu begrüßen. Indem ich in gleicher Weise mein ehrfurchts­ vollstes Willkommen dem Vertreter der hohen Regierung, dem hochverehrten Herrn Statthalterei­ rath Grafen St. Julien-Wallsee, ausdrücke, bin ich Ihrer Mer Zustimmung zum Voraus sicher, wenn ich bei diesem Anlässe unsere wärmsten und herzlichsten Glückwünsche zu seiner nach schwerer Krankheit mit Gotteshilfe erlangten Wieder­ genesung ausspreche und der Hoffnung Raum gebe, daß Hochderselbe noch recht oft in diesem Hause uns seine Einsicht und Thatkraft entgegen­ bringe. Hohes Haus! Während wir im März dieses Jahres einer Pause von V/a Jahren gegenüber standen, ist dieses Mal die Zeit zwischen dem Schlüsse der letzten und dem Beginne der gegenwärtigen Session eine außerordentlich kurze, nur nach Monaten bemessene. Unter diesen Umständen wird das hohe Haus es begreiflich finden, wenn ich sage, daß das dem Landesausschusse vorliegende Berathungsmateriale ein minimales ist. Manche Vorlagen konnten wegen der Kürze der Zeit nicht ausgearbeitet werden, verschiedene mit der hohen 2 I- Sitzung des Vorarlberger Landtages. Regierung nothwendig erscheinende Verhandlungen wurden nicht zu Ende geführt und das hohe Haus hat bereits zudem in letzter Session schon einen Theil unserer Arbeiten erlediget, indem die Rechnungen abgeschlossen und die einzelnen Fonde pro 1892 damals schon votiert worden sind. Von den Vorlagen, die der Landes-Ausschuß dem hohen Hause unterbreitet, nenne ich den Rechenschaftsbericht, den Voranschlag des Landes­ sondes und Landesculturfondes pro 1893, die Haushalts-Rechnung und den Voranschlag der Landes-Irrenanstalt, den Bericht der Naturalverpflegsstationen; ferner gelangt in Vorlage die Ausführung des Landtagsbeschlusses vom 7. April dieses Jahres, ein Gesetzentwurf, womit zwei Paragraphe der Vorarlberger Landes-Bauordnung abgeändert werden und andere mehr. Wenn daher, wie das hohe Haus aus dem Gesagten ersieht, die Zeit, welche wir sür unsere Thätigkeit benöthigen, voraussichtlich eine sehr kurze sein wird, so bin ich doch überzeugt, daß die Herren ebendenselben Eifer und ebendieselbe Thatkraft dem Dienste des Landes widmen werden, wie ich so glücklich war, dies auch am Schlüsse der letzten Session lobend und anerkennend hervor­ heben zu können. So wollen wir nun mit Gottes Hilfe zu dem Beginn der Arbeit schreiten, in dankbarer Verehrung und Hingebung an den Spender unserer autonomen Landesverfassung, an Seine Majestät unseren Allergnädigsten Kaiser. Allerhöchst Seiner Majestät, dem Vater Seiner Völker, dem Hort des Friedens und Rechtes wollen wir bei Beginn dieser Session den Schwur der unverbrüchlichen Treue uud Ergebung erneuern indem wir laut hinausrufen: Gott schütze, segne und erhalte Seine Majestät unseren allergnädigsten Kaiser. Er lebe Hoch! Hoch! Hoch! (Das ganze Haus erhebt sich und stimmt begeistert ein in die Hochrufe des Herrn Landes­ hauptmannes.) Somit erkläre ich die III. Session der 7. Landtagsperiode für eröffnet. Regierungsvertreter: Hohes Haus! Indem ich abermals die ehrenvolle Aufgabe erfülle, die hohe Regierung hier in diesem hohen Haufe zu vertreten, erachte ich es als eine höchst angenehme Pflicht, meine hochverehrten Herren auf das freundlichste und hochachtungsvoüste zu begrüßen und willkommen zu heißen. III. Session der 7. Periode 1892. Der rastlosen und zielbewußten Thätigkeit des Herrn Landeshauptmannes und der Mitglieder des Landesausschusses ist es zu danken, daß die Vorarbeiten zu der auf einen unerwartet frühen Zeitpunkt anberaumten Landtagssession so weit fertig gestellt worden sind, daß der hohe Landtag sogleich in die Behandlung zwei so wichtiger Agenden, wie es die Prüfung des Rechenschaft^ berichtes des Landesausschusses und Landesbudgets ist, eingehen kann. Ich glaube sowohl der Intention der hohen Regierung zu entsprechen, als auch der Zustim­ mung des hohen Hauses sicher zu sein, wenn ich diesen Umstand mit dem Gefühle aufrichtiger Genugthuung und dem Ausdrucke vollster Aner­ kennung ganz besonders hervorzuheben mir erlaube. Für die so überaus liebenswürdigen Worte, welche der Herr Landeshauptmann an mich zu richten die Güte hatte, spreche ich ihm ganz be­ sonderen Dank aus und ich bitte ihn und das hohe Haus, die Versicherung entgegenzunehmen, daß ich, wie in den früheren Sessionen so auch in der gegenwärtigen bestrebt sein werde, die Arbeiten des hohen Landtages soweit es in meinen Kräften steht, eifrigst zu unterstützen. Landeshauptmann: Der Herr Abgeordnete Johann Thurnher hat bei mir mündlich um einige Tage Urlaub angesucht. Nachdem mir der § 5 der Geschäftsordnung das Recht verleiht, aus eigener Initiative Urlaub bis zu vier Tagen zu gewähren, so habe ich von diesem Rechte Gebrauch gemacht, was ich zur Kenntnis zu nehmen bitte. Die nächste Sitzung, in welcher wir dem Be­ ginne unserer geschäftlichen Berathungen obliegen können, beraume ich auf Nachmittag um 4 Uhr an mit nachstehender Tagesordnung: 1. 2. 3. 4. 5. Wahl des Finanz-Ausschusses; Wahl des volkswirthschaftlichen Ausschusses; Wahl des Gemeinde-Ausschusses; Rechenschaftsbericht des Landesausschusses ; Voranschlag des Landesfondes und des Landesculturfondes pro 1893; 6. Gesetzentwurf betreffend die Abänderung der §§ 12 und 23 der Vorarlberger Landes-Bauordnung. Die Sitzung ist geschloffen. (Schluß der Sitzung 11 Uhr 55 Min. Vorm.)