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Letzte Änderung 02.07.2021, 18:47
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp07,lts1892,lt1892,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 10. Sitzung am 18. März 1892. unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 18 Abgeordnete. Abwesend die Herren: Hochwürdigster Bischof Dr. Zobl, Johannes Thurnher und Woks. Regierungsvertreter: Herr Statthattereirath Graf St. Julien-Wallsee. Beginn der Sitzung um 9 Uhr 45 Min. Vormittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die Sitzung für eröffnet und bitte um Verlesung des Protocolles der letzten Sitzung. (Secretär verliest das Protokoll.) Hat einer der Herren gegen die Fassung des Protocolles eine Einwendung zu erheben? — Es ist dies nicht der Fall; ich betrachte daher dasselbe als genehmigt. Ich habe dem hohen Hause mitzutheilen, daß ich Punkt 7 der Tagesordnung der letzten Sitzung, nämlich die Note des k. k. Landesschulrathes betreffend die künftige Rückzahlung, eventuell Verwendung des dem Lehrerpensionsfonde gewährten Vorschusses aus Landesmitteln, welcher Gegenstand bereits dem Finanzausschüsse zur Vorberathung überwiesen worden war, namens des Landesausschusses zurückziehe, weil über diese Angelegenheit in anderer Weise verfügt werden wird. Der Herr Abgeordnete Wolf hat sich wegen Berufsgeschäften für die heutige Sitzung entschuldigt, ebenso der Herr Abgeordnete Johann Thurnher. Wir kommen nun zur Tagesordnung. Auf derselben steht als erster Gegenstand der selbstständige Antrag der Herren Abgeordneten Heinzle und Genossen, betreffend die Aufhebung d er ärarischen Straßenzölle. Fritz: Ich beantrage diesen Gegenstand zur Vorberathung und Berichterstattung dem volkswirthschaftlichen Ausschüsse zu überweisen. Landeshauptmann: Herr Fritz beantragt die Überweisung dieses Gegenstandes an den volkswirtschaftlichen Ausschuß. Wenn dagegen keine 82 X. Sitzung des Vorarlberger Landtags II. Session, 7. Periode 1891/92. Einwendung erhoben wird, so betrachte ich diesen Antrag als genehmigt. Der zweite Gegenstand ist das Gesuch des Fischereivereines um eine Unterstützung. Bösch: Ich beantrage, es wolle dieses Gesuch dem Finanzausschüsse zur Vorberathung und Berichterstattung überwiesen werden. Landeshauptmann: Es ist die Überweisung dieses Gesuches an den Finanzausschuß beantragt. Wenn gegen diesen Antrag keine Einwendung erhoben wird, betrachte ich denselben als mit Ihrer Zustimmung versehen und werde die Zuweisung in diesem Sinne vornehmen. Der dritte Gegenstand ist der Bericht des Finanzausschusses über die Gesuche der Lehrer Kohler und Wüstner wegen Verleihung von Stipendien zum Besuche des Obstbaucurses in Reutlingen. Ich ersuche den Herrn Abgeordneten Greißing den Bericht vorzutragen. Greißing: (verliest den Bericht Beilage XXV.) Landeshauptmann: Ich eröffne über den soeben verlesenen Bericht und Antrag die Debatte. — Wenn Niemand das Wort ergreift, so ist dieselbe geschlossen. Hat der Herr Berichterstatter noch etwas beizufügen. Greißing: Nein. Landeshauptmann: Ich schreite zur Abstimmung und ersuche jene Herren, welche mit dem Anträge des Finanzausschusses einverstanden sind, sich zu erheben. Einstimmig angenommen. Viertens: Bericht des Landesausschusses über die Abänderung des § 3 der Grundzüge für die Organisation der Naturalverpflegsstationen. Ich ersuche den Herrn Abgeordneten Martin Thurnher den Bericht zu verlesen. Martin Thurnher: (verliest den Bericht, Beilage XXIV.) Landeshauptmann: Ich eröffne über diesen Bericht und Antrag die Debatte. — Wenn Niemand das Wort ergreift, schreite ich zur Abstimmung und ersuche jene Herren, die dem Anträge des Landesausschusses auf Abänderung des § 3 der Grundzüge für die Organisation der Naturalverpflegsstationen ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst zu erheben. Einstimmig angenommen. Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht des Finanzausschusses über das Gesuch des Obstbauvereines in Dornbirn um eine Subvention. Ich ersuche den Herrn Abgeordneten Büchele gefälligst den Bericht zu verlesen. Büchele: (verliest den Bericht, Beilage XXVI.) Landeshauptmann: Ich eröffne über diesen Gegenstand die Debatte. Dr. Waibel: Ich werde selbstverständlich dem Anträge der uns vorliegt, zustimmen. Ich möchte aber bemerken, daß es mir einigermaßen unangenehm auffällt, daß in dem Berichte gar keine Erwähnung davon geschieht, daß die Gemeinde Dornbirn diesem Vereine sehr fördernd zur Seite steht, nicht bloß durch finanzielle Unterstützung, sondern auch durch unentgeltliche Überlassung von Versuchsgründen. Ich hätte geglaubt, daß solche Beiträge einer Gemeinde im Berichte hätten Aufnahme finden sollen. Martin Thurnher: Ich glaube, der Finanzausschuß hat jedenfalls von dem, was die Gemeinde Dornbirn bezüglich der Unterstützung dieses Vereines gethan hat, keine Kenntnis gehabt. Im Gesuche selbst wird wahrscheinlich darüber sich auch nicht verbreitet worden sein, darum konnte dem Wunsche des Herrn Abgeordneten Dr. Waibel nicht Rechnung getragen werden. Dr. Waibel: Ich möchte den Herrn Berichterstatter ersuchen mitzutheilen, ob im Gesuche im Bezug auf die Haltung der Gemeinde Dornbirn diesem Vereine gegenüber eine Erwähnung geschehen ist oder nicht. Büchele: Es ist im Gesuche davon nichts enthalten. Landeshauptmann: Wünscht noch Jemand das Wort? — Es ist nicht der Fall; ich erkläre daher die Debatte für geschlossen. Hat der Herr Berichterstatter noch eine Bemerkung zu machen? Büchele: Nein. Landeshauptmann: Ich schreite zur Abstimmung und ersuche jene Herren, welche dem Anträge des Finanzausschusses beistimmen, sich gefälligst zu erheben. Einstimmig angenommen. Wir kommen nun zum 6. Gegenstand der Tagesordnung, das ist der Bericht des X. Sitzung des Vorarlberger Landtags. II. Session, 7. Periode 1891/92. 83 Wehrausschusses über die Regierungsvorlage bezügl. Abänderung des Gesetzes vom 23. Jänner 1887, betreffend das Institut der Landesvertheidigung. Ich ersuche den Herrn Abgeordneten Martin Thurnher gefälligst den Bericht vorzutragen. Martin Thurnher: (verliest den Bericht, Beilage XX.) Landeshauptmann: Ich eröffne über den Bericht und den Gesetzentwurf die Generaldebatte. Fritz: Anknüpfend an diesen Bericht erlaube ich mir nur einen Wunsch auszusprechen. Ich habe gehört, daß vor nicht langer Zeit ein Erlaß von Oben herabgelangt sei mit der Anordnung, daß den religiösen Bedürfnissen der Soldaten und der Landwehrmannschaft möglichst Rechnung getragen werde. Es mag auch das Reglement dahin lauten, aber immerhin kommen noch Söhne unseres Landes mit der Klage nach Hause, daß sie an Sonn- und Feiertagen, ja selbst an den höchsten Festen, einer hl. Messe nicht beiwohnen können, daß öfter nicht bloß solche, die gerade Dienst haben, sondern, wie sie meinen, auch noch andere daran verhindert werden. Ich habe die Auffassung, daß die Soldaten nur dann Sr. Majestät dem Kaiser gegenüber gerecht werden, wenn dieselben gewohnt sind dem Allerhöchsten Herrn gegenüber ihre Pflicht zu erfüllen. Ich kann zwar nicht behaupten und auch nicht untersuchen, ob diese Klagen nur scheinbar oder berechtigt sind, aber ich möchte doch darauf Hinweisen, daß alles gethan werden möge, um solche Klagen verstummen zu machen. Bösch: Vorkommende Ungleichheiten bei der Ausrüstung der Reservisten und Landesschützen veranlassen mich zu einigen kurzen Bemerkungen. Wie uns allen wohl bekannt, ist die Wehrpflicht, wie sie jetzt einmal besteht und für die Machtstellung der Monarchie und unseres Vaterlandes jedenfalls als nothwendig anerkannt werden muß, eine für die ärmere Volksklassen fast unerträgliche Last. Ich will aber hievon nicht weiter sprechen, es ist natürlich unsere Pflicht und Pflicht eines jeden Staatsbürgers, seine Pflicht zu erfüllen, wenn er einmal berufen ist, militärischen Dienst zu leisten; ich habe hierüber nur einige Vorfälle zu berühren, welche, wie ich theils selbst erfahren habe, bei der Ausrüstung von Reservisten und Landesschützen vorgekommen sind, und so viel ich gehört habe, noch vorkommen. Es ist nämlich früher, als ich selbst noch dienstpflichtig war und die Waffenübungen machen mußte, vorgekommen, daß das eine Jahr die Landesschützen vollständig ausgerüstet wurden mit Schuhen, Wäsche, Kleinzeug, Bürsten und dgl., während ein anderes Mal bei dieser Ausrüstung besonders die Schuhe fehlten und die Landesschützen gezwungen wurden, ihre eigenen Schuhe, die sie mitgebracht hatten, während der ganzen Waffenübung zu benützen und dadurch einen nicht unbedeutenden Schaden erlitten. Nicht Jeder war auch mit der Beschuhung gut bestellt, und so kam es vor, daß Manche mit sehr schlechten Schuhen die Waffenübungen mitmachen mußten, was bei den häufig ungünstigen WitterungsVerhältnissen oft sehr beschwerlich war. Auch bezüglich des Kleinzeuges — Bürsten, Wäsche und dgl., ist diese Ungleichheit vorgekommen. Ich konnte mir schon damals nicht erklären, wie diese Ungleichheit entstehen konnte. Nach meiner Auffassung wäre es dem Gesetze entsprechend, daß die Landesschützen und Reservisten mit diesen erwähnten Gegenständen jedes Jahr vollständig ausgerüstet werden und ich möchte darauf hinweisen, daß, nach dem es Pflicht der Militärbehörde ist, die Reservisten und Landesschützen selbst auszurüsten, dieselbe dafür sorgen möge, daß solche Vorkommnisse, oder solche Mängel und Ungleichheiten in Zukunft unterbleiben. Das wäre mein Wunsch. Nägele: Ich habe gegen das, was der Herr Abgeordnete Bösch gesagt hat, nichts einzuwenden. Ich möchte nur daran erinnern, daß man, wenn in Folge eines neuen Gesetzes irgend welcher Art Kosten erwachsen, diese in der Regel den Gemeinden aufbürdet. In diesem Gesetze wird bezüglich Evidenthaltung eine Änderung eingeführt. Ich spreche nicht gegen den betreffenden Paragraph selbst, aber ich glaube, daß die neu erwachsenden Kosten für Drucksorten füglich der Staat tragen sollte, weil es sich um eine Angelegenheit des Staates handelt. Daß die Gemeinden zu der neuen Aufgabe, welche sie bekommen, noch Drucksorten zahlen sollen, das ist glaube ich, eigentlich von der hohen Regierung doch zu viel verlangt. 84 X. Sitzung des Vorarlberger Landtags. II. Session, 7. Periode 1891/92. Welte: Ich bin selbstverständlich auch nicht gegen diese Gesetzesänderung, die uns hier vorliegt; aber ich muß auf einen Gegenstand zurückkommen, der im Vorjahre besprochen wurde. Es hatten sich nämlich mehrere Landtagsabgeordnete bewogen gefunden, einen Antrag auf Erleichterung bezüglich der Waffenübungen im hohen Hause einzubringen und der hohe Landtag hat sich bemüßiget gesehen, den Antrag mit einer warmen Befürwortung hohen Ortes in Vorlage zu bringen. Diesem dringenden Wunsche, ich möchte sagen, diesem ganz berechtigten Antrage gegenüber hat sich aber die hohe Regierung ablehnend verhalten, wie aus dem heurigen Rechenschaftsberichte des Landesausschusses zu ersehen ist und zwar mit der Motivierung, daß die unbedingt festzuhaltenden militärischen Interessen ein Eingehen auf diesen Antrag bei der dermaligen Organisation der Landesschützentruppe ausschließen. Wenn auch möglicherweise die allgemeine Ausschließung einer bestimmten Zeit für die Waffenübungen nicht durchführbar ist, so könnte doch ganz sicher ohne Schmälerung der militärischen Interessen und ohne Beeinträchtigung der Ausbildung der Landesschützen und Reservisten gewährt werden, daß für gewisse Kreise oder Klassen eine diesbezügliche Begünstigung eintreten könnte. Dies wäre insbesondere der Fall bei den Alpknechten. Aber, wie die letzten Jahre erweisen, wurde auch in dieser Beziehung, ich möchte sagen, sehr wenig Entgegenkommen gezeigt. Das finde ich nicht für gerechtfertigt, denn wenn man überhaupt die Sache selbst ansieht, so kann, wenn man auch keine Fachkenntnisse hat, leicht die Überzeugung gewonnen werden, daß in dieser Richtung von Seite der Militärbehörde ganz leicht ein Entgegenkommen geschehen könnte. Man sieht aber auch andererseits, daß eine solche Erleichterung, ich möchte sagen ein wahres Bedürfnis der Bevölkerung ist und daß dieses Vorenthaltung jeden Entgegenkommens seitens der hohen Regierung nicht im Stande ist, in der Bevölkerung eine starke Sympathie wachzurufen. Es wäre daher mein dringender Wunsch, daß in dieser Richtung seitens der Militärbehörde auf unsere ländliche Bevölkerung und auf die ländlichen Verhältnisse mehr Rücksicht genommen würde. Um diesem Wunsche Ausdruck zu verleihen, habe ich mir das Wort erbeten und ich spreche die Erwartung aus, daß meine Worte diesmal nicht umsonst verhallen werden. Fink: Aus den Ausführungen meines unmittelbaren Herrn Vorredners muß ich fast entnehmen, daß in den verschiedenen politischen Bezirken des Landes Vorarlberg vielleicht nicht ganz gleichmäßig vorgegangen wird. Ich weiß nicht was in anderen Bezirken geschieht, aber in unserem Bezirke ist nach dieser Richtung im heurigen Jahre eine merkliche Besserung eingetreten. Der Herr Vorredner hat hervorgehoben, daß auch Alpknechte u.s.w. nicht berücksichtigt werden. Da ist bei uns doch etwas geschehen, nämlich beiläufig um Neujahr ist von Seite der k. k. Bezirkshauptmannschaft ein Erlaß an die Gemeinden hinausgegeben worden, worin den Gemeinden bekannt gegeben wurde, daß die Landesschützen bestimmter Jahrgänge — es wurden die Altersclassen angegeben — in diesem Jahre zu einer Waffenübung einzurücken haben; es war in diesem Erlasse beiläufig auch die Zeit der Abhaltung der Vor- und Haupt-Waffenübung angegeben. Gleichzeitig wurden die Gemeindevorstehungen aufgefordert, den Wehrpflichtigen bekannt zu geben, daß sie, soferne sie als Hirten, Senne, oder sonst irgend wie im Sommer, während der Zeit der Hauptwaffenübung, die wenn ich mich recht erinnere, Ende August beginnen wird, auf den Alpen oder sonst unentbehrlich seien, sich in der Zeit von Jänner bis März bei der Gemeindevorstehung zu melden haben. Für die Gemeindevorstehung wurde dann ein Formular, eine Consignation, beigeschlossen, die den Vorgang sehr vereinfacht, indem man nur das Nationale, die Grundbuchnummer, die Loosnummer des betreffenden Mannes u.s.w. einzutragen hatte, wobei in der Anmerkungsrubrik die Gemeindevorstehung die Bestätigung beisetzen kann, daß der betreffende auf der Alpe z. B. als Senn beschäftigt ist. Auf diese Weise ist es den Leuten ermöglicht, daß sie — es ist dies auch im Erlasse angegeben — zur Vorwaffenübung, die, wenn ich mich recht erinnere, Ende Mai beginnen wird, einrücken können. Es hat dies die weitere Folge, daß sie keine separaten Gesuche, deren jedes einen 50 Kreuzer Stempel benöthigte, überreichen müssen. Wir haben diese — ich habe auch andere Gemeindevorsteher darüber sprechen gehört — neue Verordnung sehr begrüßt. Es ist das wirklich X. Sitzung des Vorarlberger Landtags. H. Session, 7. Periode 1891/92. 85 ein Entgegenkommen, und es scheint nach den Ausführungen des Herrn Welte fast, es werde vielleicht in andern Bezirken nicht so vorgegangen. Nägele: Ich muß nur noch eine kurze Bemerkung machen. Ich habe nämlich thatsächlich erfahren, daß in den politischen Bezirken Vorarlbergs in mancher Beziehung nicht ganz gleich vorgegangen wird. Wir in unserm Bezirke Feldkirch haben schon manchmal in dieser und jener Beziehung Weisungen erhalten, namentlich war dies in früheren Jahren der Fall und wenn wir mit Gemeindevorstehern des politischen Bezirkes Bregenz darüber gesprochen haben, so haben diese von einem solchen Vorgehen gar nichts gewußt. Ich glaube übrigens, daß in unserem politischen Bezirke Feldkirch auf das strengste vorgegangen wird, wie es nach dem Gesetze möglich ist. Diese Erfahrung haben wir gemacht. So wissen z. B. wahrscheinlich die Vorsteher des politischen Bezirkes Bregenz auch nichts davon, daß man mit den Vorstehern über die Mobilisierung Schule gehalten hat, wie die Schullehrer mit den Kindern, wie das bei uns vorgekommen ist. Es wurde gefragt, wie der Lehrer die Schüler fragt. Ich sage nicht, daß es etwas unrechtes sei und daß es schade, aber an andern Orten geht man nicht gerade so streng vor. Welte: Es hat mir eigentlich mein unmittelbarer Herr Vorredner vorgegriffen; ich habe nämlich constatieren wollen, daß in unserem Bezirke ein derartiges Entgegenkommen leider nicht vorhanden ist. Ich würde das jedenfalls sehr begrüßen, und es wäre dies der Hauptzweck meiner Anregung gewesen. Warum die politischen Bezirksbehörden in dieser Weise ungleichmäßig vorgehen, kann ich nicht enträthseln. Ich würde glauben, daß überall das gleiche Recht platzgreifen sollte und daß eine Verständigung am Platze wäre. Wir leiden ja auch unter dem gleichen Drucke der Steuern und sonstigen mannigfachen großartigen Ansprüchen, und darum möchten wir auch derselben Begünstigung theilhaftig werden. Wenn ich aber recht verstanden habe, hat Herr Fink gesagt, daß die Zeit der dann gewährten Waffenübung Ende Mai beginnen würde. (Fink: Ja.) Bei uns beginnt die Alpzeit in der Regel mit dem 1. Juni, gerade zu der Zeit, in welcher diese separaten Waffenübungen stattfinden sollen. Ich glaube, daß es bei gutem Willen der Militärbehörde ganz leicht möglich wäre, daß wenigstens für diese Mannschaft eine frühere Vor- oder eine spätere Nachwaffenübung angeordnet und in dieser Beziehung gleichmäßig vorgegangen würde; daß die Gemeindevorsteher rechtzeitig verständigt werden, und dann gleichsam tabellarisch, die betreffenden Personen aufnehmen, die thatsächlich auf die Alpen gehen, als Alpknechte u.s.w. angestellt werden, und so die Sache geregelt würde. So kann die Militärbehörde rechtzeitig davon in Kenntnis kommen, welche Mannschaften sie in dieser Zeit bekommt, und wie sie die andern Mannschaften einberufen soll Ich muß daher meinem früheren Wunsche den zweiten anschließen, daß in dieser angeregten Weise vorgegangen werde, wie es im politischen Bezirke Bregenz schon bereits geschehen ist, und daß in allen Bezirken es so geschehen werde, insbesondere daß die Waffenübungen in die richtigen Perioden verlegt werden entweder auf den Mai oder Otkober. Dadurch würde einem schreienden Bedürfnisse unseres Landes entschieden abgeholfen und es würden diese Unmasse von Gesuchen, die bei den Controllversammlungen so oft gerügt werden, obwohl sie zumeist ganz berechtigt erscheinen, aufhören. Es wird mehr Befriedigung und Sympathie unter der Bevölkerung wachgerufen, wenn man sieht, daß nicht nur Lasten auferlegt werden, sondern daß die hohe Regierung auch ein Entgegenkommen zeigt, wo dieses möglich ist. Damit schließe ich. Regierungsvertreter: Ich möchte mir auf die Ausführungen der geehrten Herren Vorredner nur einige Worte erlauben. Was zuerst die Bemerkungen der Herrn Abgeordneten Bösch und Fritz anbelangt, so bin ich nicht in der Lage, sofort darüber genaue Auskünfte zu ertheilen. Ich weiß nur, daß der Mannschaft der Landesschützen sowohl, wie der Kaiserjäger Gelegenheit gegeben ist, im Laufe des Monats, wenn nicht jeden Sonntag, so doch wenigstens zweimal monatlich dem Gottesdienste beizuwohnen. Dies öfter zu gestatten dürfte der Dienst nicht erlauben. Wie gesagt, ich bin nicht in der Lage diesbezüglich genauere Auskünfte zu ertheilen. 86 X. Sitzung des Vorarlberger Landtags. II. Session, 7. Periode 1891/92. Was die Anregung des Herrn Abgeordneten Bösch betrifft, so bin ich diesbezüglich in derselben Lage, nachdem ich nicht weiß, und ohne vorher eingeholte Information nicht wissen kann, wie bei der Ausrüstung der Landesschützen und der Kaiserjäger vorgegangen wird, aus welchen Gründen also in einem Jahre bessere Montursstücke abgegeben werden, als im andern. Der Herr Abgeordnete Fink hat mich eigentlich der Aufgabe enthoben, mich darüber noch weiter auszusprechen, daß die Militärbehörde bestrebt ist, den Gesuchen wegen Erleichterung betreff der Waffenübungen, wenn irgend thunlich, Folge zu geben. Es ist mir nicht bekannt, warum dieser von dem Herrn Abgeordneten Fink erwähnte Erlaß bezüglich der Begünstigung der Alpknechte von anderen Bezirkshauptmannschaften nicht hinaus gegeben wurde. Es ist aber der Vorwurf des Herrn Abgeordneten Welte, daß die Behörden den begründeten Anforderungen nicht Rechnung tragen, jedenfalls nicht gerechtfertigt. Dafür liegt der Beweis darin, daß derartigen Gesuchen, welche oft massenhaft einlaufen, in vielen Fällen thatsächlich Folge gegeben wird. Allen Gesuchen Folge zu geben ist nicht möglich; dieselben laufen so zahlreich ein, daß, wenn allen statt gegeben würde, nahezu keine Mannschaften mehr einrücken würden. Es bestehen aber unter der Bevölkerung selbst verschiedene Ansichten darüber, welche Zeit für die Waffenübungen die geeignetste sei. Die k. k. Bezirkshauptmannschaften wurden, wie ich mich erinnere, zur Zeit als ich in Kufstein war, also vor wenigen Jahren, beauftragt, bei den Gemeinden Umfrage zu halten, um welche Jahreszeit sie die Waffenübungen abgehalten wissen möchten. Es sind hiebei so verschiedene Meinungen eingegangen, daß die k. k. Regierung dieselben nicht berücksichtigen konnte. Selbst aus einzelnen Gemeinden sind verschiedene Meinungen abgegeben worden. Es ist für die Regierung daher schwer, es allen Leuten in dieser Hinsicht recht zu machen. Dann muß auch berücksichtigt werden, daß man Waffenübungen zur Winterszeit nicht abhalten kann, wo die Alpknechte und manche andere landwirthschaftliche Bedienstete am besten Zeit dazu finden würden, weil sie eben auch größeren Übungen zugezogen werden müssen, und die Kasernübungen allein für die Ausbildung der Mannschaft nicht genügen. In den Wintermonaten also, wo diese Alpknechte frei wären, ist die Abhaltung der Waffenübungen nicht möglich, und wenn die schöne Jahreszeit eintritt z. B. im Mai, so beginnt wieder die Alpzeit. Es können aber die Alpknechte doch nicht vollständig von den Waffenübungen befreit werden. Ich kann schließlich nur wiederholen, daß die k. k. Militärbehörden dem Wunsche der Bevölkerung bezüglich der Begünstigung Einzelner bei Abhaltung der Waffenübungen nach Thunlichkeit nachzukommen bestrebt sind. Welte: Ich habe zu den Ausführungen des Herrn Regierungsvertreters nur noch zu bemerken, daß wenn es möglich wäre, gerade der Monat Mai zu diesem Zwecke bestimmt werden möchte, Im Mai ist in der Regel die Alpzeit noch nicht, diese beginnt erst mit dem 1. Juni. Es könnte daher dem Wunsche der Bevölkerung vollkommen entsprochen werden, wenn dieser Monat zu der Waffenübung für Alpknechte festgesetzt würde und soviel ich verstanden habe, hat der Herr Regierungsvertreter gemeint, daß die Abhaltung der Waffen Übungen in dieser Zeit möglich wäre. Fritz: Ich möchte mich den Ausführungen des Herrn Abgeordneten Welte vollkommen anschließen, denn im Mai beginnt die Alpzeit noch nicht, sondern erst Anfangs Juni. Mit dem ist also manchem sehr wenig geholfen, wenn diese Waffenübungen auf den Monat Juni verlegt werden. Das ist für die meisten Orte ganz gleich, ob die Alpenknechte im ersten Monat der Alpzeit oder im letzten Monat derselben einrücken müssen. Der Juni ist nämlich fast noch wichtiger als der September, darum möchte auch ich bitten, daß die Waffenübungen für die Alpknechte, namentlich die Sennen, wenn irgendwie thunlich, noch auf den Monat Mai verlegt werden. Es würde auf diese Weise einem dringenden Wunsche Rechnung getragen. Landeshauptmann: Wünscht noch Jemand zu sprechen? — Es ist dies nicht der Fall, somit ist die Debatte geschlossen und ich ertheile noch das Wort dem Herrn Berichterstatter. Mart. Thurnher: Gegen die Bestimmungen des vorliegenden Gesetzes sind von keiner Seite X. Sitzung des Vorarlberger Landtags. II. Session, 7. Periode '.891/92. 87 Einwendungen erhoben worden; ich kann mich daher sehr kurz fassen. Ich bin mit den Ausführungen des Herrn Abgeordneten Fritz betreffend die religiösen Übungen in der Armee vollständig einverstanden. Es ist von jeher das Bestreben des Landtages gewesen, das, was der Herr Abgeordnete wünscht, zu erreichen. Wir haben bereits in der Sitzung vom 13. Jänner 1887 anläßlich der Berathung des Landesvertheidigungsgesetzes einstinnnig folgende Resolution gefaßt: „Angesichts der schweren Opfer, welche durch das eben beschlossene Gesetz dem Lande Vorarlberg auferlegt werden, hält sich der Landtag für berechtigt, die zuversichtliche Erwartung auszusprechen, daß Vorsorge getroffen werde, den zur Dienstleistung einberufenen Landesschützen und Landsturmmännern die Erfüllung ihrer religiösen Pflichten zu ermöglichen und daß Alles hintangehalten werde, wodurch die religiös-sittliche Überzeugung des Volkes verletzt wird." Ein Mitglied unseres Hauses, der frühere Reichsrathsabgeordnete Herr Johann Thurnher, hat vor zwei Jahren ebenfalls diesem Wunsche unseres Landes in einer längeren Rede in den Delegations-Berathungen in Pest lebhaften Ausdruck gegeben und es scheint, daß diese Bestrebungen doch einigermaßen Erfolg gehabt haben, weil, wie man unlängst in den Blättern zu lesen Gelegenheit hatte, ein Erlaß des Kriegsministeriums an alle untergeordneten Truppencommandos herabgelangt ist, der in dieser Beziehung Anordnungen trifft und hiemit wenigstens theilweise unseren ausgesprochenen Wünschen Rechnung trägt. Wir wollen hoffen, daß dieser Erlaß genau gehandhabt werde und daß derselbe mit der Zeit auch noch seine Erweiterung finden, und so dem vom Herrn Abgeordneten Fritz ausgedrückten Wunsche thunlichst und weitgehendst Rechnung getragen werde. Der Herr Abgeordnete Bösch hat sich beschwert über die mangelhafte Ausrüstung, welche den in die Heereskörper einzureihenden Personen zu theil werde. Da hat er vollkommen recht. Gleich, wie wir vom Staate verlangen können, daß er für unsere Söhne, die wir in den Dienst des Vaterlandes stellen, in geistiger Beziehung Sorge trage, ebenso können wir erwarten, daß er sie auch ordentlich nähre und kleide. Diesbezüglich werden häufig nicht nur wegen der mangelhaften Ausrüstung Klagen erhoben, sondern auch wegen der Ernährung der Truppen. Es kommt häufig vor, daß die Eltern den Söhnen, die zum Militär gestellt werden, immer bedeutende Zuschüsse zuwenden müssen, weil die magere Kost und Verpflegung bei den Truppen nicht hinreichen würde, dieselben frisch und gesund zu erhalten. Solche Unterstützungen sollen nicht nothwendig sein. Wenn der Staat einmal das Opfer der Heeresdienstleistung fordert, so soll er auch dafür sorgen, daß die zum Militär heragezogenen Leute ordentlich genährt und gekleidet werden. Ich werde nicht ermangeln, diesen Gegenstand am geeigneten Orte eingehender zur Sprache zu bringen, und darauf zu dringen, daß diesbezüglich etwas geschehe. Das Verlangen des Herrn Abgeordneten Nägele, daß wenigstens die Drucksorten für die Evidenthaltung u.s.w. aus Kosten des Staates beschafft werden, das ist so berechtigt, daß darüber wohl wenig oder gar nichts zu sagen ist; denn es werden den Gemeindevorstehungen gewiß schon dadurch große Opfer auferlegt, daß sie die betreffenden Arbeiten zu übernehmen haben, und es ungerechtfertigt erscheint, wenn nicht der Staat wenigstens die Drucksorten beibringen wollte. Auf das Verlangen des Herrn Abgeordneten Welte finde ich berechtigt, die Waffenübungen sollen zu einer Zeit stattfinden, daß die Interessen der Landwirthschaft treibenden Bevölkerung dabei nicht verletzt, sondern gewahrt werden. Für das Thal Montafon ist diesbezüglich das, was die Landesvertretung seinerzeit gewünscht hat, erreicht worden; bezüglich der andern Theile des Landes hat die hohe Regierung nicht geglaubt, in so umfassendem Maße den Wünschen entgegenkommen zu können. Nach den Ausführungen des Herrn Abgeordneten Fink und des Herrn Regierungsvertreters ist jedoch zu erwarten, daß auch diesen Wünschen in der Folge thunlichste Berücksichtigung zu theil werde und dadurch auch die landwirtschaftlichen Interessen gewahrt werden. Weiter habe ich nichts zu bemerken, weil wie schon gesagt, gegen das Gesetz keine Einwendung 88 X. Sitzung des Vorarlberger Landtags. II. Session 7. Periode 1891/92. erhoben wurde. Ich kann das hohe Haus nur noch ersuchen, in die Specialdebatte über dieses Gesetz einzugehen. Landeshauptmann: Wir gehen nun zur Spezialdebatte über und ich ersuche den Herrn Berichterstatter den Artikel I zu verlesen. Mart. Thurnher: (liest Artikel I.) Landeshauptmann: Wird gegen diesen Artikel in der vorliegenden Fassung eine Einwendung erhoben? — Es ist dies nicht der Fall, ich betrachte daher den Artikel I, wie er verlesen wurde, als angenommen. Mart. Thurnher: (verliest § 8.) Landeshauptmann: Wünscht Jemand das Wort? — Es ist nicht der Fall, somit betrachte ich den § 8 in dieser Fassung als genehmigt. Mart. Thurnher: (verliest § 11.) Landeshauptmann: Wenn Niemand das Wort ergreift, erkläre ich den § 11 als genehmigt. — Er ist angenommen. Mart. Thurnher: (verliest § 16.) Landeshauptmann: Wird gegen diesen Paragraph eine Einwendung erhoben? — Da dieses nicht der Fall ist, nehme ich an, daß derselbe die Zustimmung des hohen Hauses gefunden hat. Mart. Thurnher: (verliest § 21.) Dr. Waibel: Bei diesem Paragraphe finde ich zwei Bemerkungen zu machen. Einerseits muß ich constatieren, daß in der Praxis dieser Paragraph bereits angewendet wird. Es ist eine tirolisch Vorarlbergische Eigenthümlichkeit, daß dieser Paragraph bereits seit Juli vorigen Jahres in Anwendung steht. Es ist dies wohl eine Uncorrectheit, die auch seinerzeit im Reichsrathe zur Sprache gebracht wurde und es dürfte diese Anregung Anlaß gegeben haben, daß dieser Paragraph hier ausgenommen worden ist. An sich habe ich gegen diese Änderung, die hier gegenüber dem Gesetze vom Jahre 1887 unternommen wird, nichts einzuwenden. Ich finde es ganz praktisch und ganz in der Rücksicht auf die Gemeindeangehörigen gelegen, daß man die bisherige Vorschrift, daß die Landesschützen ihre Wohnungsveränderungen den k. k. Bezirksoberjägern anmelden müssen, verlassen hat und daß man die vorliegende Anordnung trifft. Es könnten sich wohl die Gemeindeämter, wenn es größere sind — bei kleineren fällt das nicht ins Gewicht —, beklagen, daß sie dadurch einen gewissen Zuwachs von Geschäften erhalten. Das ist aber nicht maßgebend; sie sind vorhanden, um den Bedürfnissen der Gemeinden zu dienen und können sich solchen Arbeiten gewiß nicht entschlagen. Aber auf eines muß ich doch aufmerksam machen, was bereits der Herr Abgeordnete Nägele in der Generaldebatte ausgesprochen hat. Es scheint mir nicht gerechtfertiget, daß die hohe Regierung die effectiven Auslagen, die mit der Ausführung dieser Agende verbunden sind, nämlich die Kosten für die betreffenden Drucksorten den Gemeinden auferlegt. Ich kann beispielsweise aus der Gemeinde Dornbirn mittheilen, daß wir, als diese Ordre gekommen ist, gleich zum voraus 6 fl. 72 kr. für Drucksorten haben zahlen müssen. Das ist einmal geschehen und wiederholt sich in derselben Höhe oder in geringeren Beträgen. Das scheint mir als eine Forderung seitens der Militärverwaltung, die wohl nicht gerechtfertigt ist und zwar um so weniger gerechtfertigt, als der Staat eine eigene, vorzügliche Druckanstalt, besitzt, die Staatsdruckerei in Wien. Von der Leistungsfähigkeit dieser Druckerei haben wir bei Vornahme der Volkszählung ein Beispiel sehen können. Es sind in sämmtliche Gemeinden des Reiches hinaus ganze Waggonladungen von Drucksorten die hiezu nothwendig waren, hinausgegangen. Das hat man leisten können und sür das haben die Gemeinden, welche die Zählung vorzunehmen hatten, nichts zu zahlen gehabt. Nachdem also — es ist das nur beispielsweise gesagt, ich könnte andere Fälle auch noch erwähnen, — so riesige Arbeiten auf Kosten des Staates aus der eigenen Officin geleistet werden, so könnten diese Drucksorten auch seitens des Staates den Gemeinden behändigt werden. Ich bin vollständig in Übereinstimmung mit der Anregung des Herrn Nägele und bitte auch die hohe Regierung diese Anregung nicht außer Acht zu lassen und den Gemeinden wenigstens in dieser Kleinigkeit entgegen zu kommen. Landeshauptmann: Wünscht noch Jemand zu sprechen? — Es ist nicht der Fall; ich schließe daher die Debatte und ertheile das Wort dem Herrn Berichterstatter. X. Sitzung des Vorarlberger Landtags. II. Session 7. Periode 1891/92. 89 Mart. Thurnher: Ich möchte nur bemerken, daß ich mit den Auseinandersetzungen des Herrn Vorredners vollständig einverstanden bin. Nur glaube ich darauf Hinweisen zu sollen, daß nicht nur § 21 in der neuen Fassung, so gehandhabt wurde, sondern auch die übrigen Bestimmungen des Gesetzes. Landeshauptmann: Gegen die Fassung des § 21 selbst ist keine Einwendung erhoben worden; ich betrachte daher denselben als genehmigt. Mart. Thurnher: (verliest § 22.) Landeshauptmann: Wünscht Jemand das Wort? — Es ist nicht der Fall. Ich betrachte daher den § 22 als angenommen. Mart. Thurnher: (verliest § 26, 7. und 8. Absatz.) . Landeshauptmann : Wenn keine Einwendung erfolgt, nehme ich an, daß § 26, 7. und 8. Absatz, die Zustimmung des hohen Hauses gefunden hat. — Sie ist gegeben. Martin Thurnher: (verliest Artikel II.) Landeshauptmann: Da keine Einwendung erfolgt, erkläre ich den Artikel II als angenommen. Martin Thurnher: (verliest Titel und Eingang des Gesetzes.) Landeshauptmann: Wird gegen Titel und Eingang des Gesetzes eine Einwendung erhoben? — Es ist nicht der Fall, soweit betrachte ich dieselben als genehmigt. Mart. Thurnher: Ich beantrage, daß das Gesetz, wie es aus der zweiten Lesung hervorgegegangen, auch in dritter Lesung zum Beschlusse erhoben werde. Landeshauptmann: Wird gegen diesen formellen Antrag auf sofortige Vornahme der dritten Lesung eine Einwendung erhoben? — Es ist nicht der Fall. Ich ersuche daher die Herren, welche dem Gesetzentwürfe, wie er vom Herrn Berichterstatter vorgelesen und in zweiter Lesung angenommen wurde, auch in dritter Lesung zustimmen, sich von den Sitzen zu erheben. Einstimmig angenommen. Wir kommen nun zum 7. Gegenstand der Tagesordnung, das ist die Petition der Gemeindevorsteher des Gerichtsbezirkes | Feldkirch um Erwirkung von Erleichterungen im steuerfreien Branntweinverfahren. Büchele: Ich beantrage diese Petition dem volkswirthschaftlichen Ausschüsse zur Vorberathung und Berichterstattung zuzuweisen. Landeshauptmann: Herr Büchele beantragt die Verweisung dieser Petition an den volkswirthschaftlichen Ausschuß. Wenn dagegen keine Einwendung erhoben wird, so betrachte ich den Antrag als mit Ihrer Zustimmung versehen. — Sie ist gegeben. Den der und auf letzten Gegenstand bilden die Gesuche Gemeinden Thüringen, Bludesch Ludesch um Gestattung des Ziegenauftriebes Wald weiden. Rüf: Ich beantrage, daß dieser Gegenstand dem volkswirthschaftlichen Ausschüsse zugewiesen werde. Landeshauptmann: Auch für diesen Gegenstand ist die Überweisung an den volkswirthschaftlichen Ausschuß beantragt. Wenn keine Einwendung erfolgt, nehme ich an, daß das hohe Haus damit einverstanden sei. — Es wird also die Zuweisung in diesem Sinne erfolgen. Wir sind nun mit der Tagesordnung zu Ende. Ich habe den Herren noch mitzutheilen, daß der volkswirthschaftliche Ausschuß unmittelbar nach Schluß der Haussitzung eine Berathung abhalten wird. Die nächste Sitzung bestimme ich auf Montag den 21. März Vormittag 1/211 Uhr, mit nachstehender Tagesordnung: 1) Antrag der Herren Abgeordneten Dekan Berchtold und Genossen in Angelegenheit der Localbahn in den Bregenzerwald. 2) Antrag der Herrn Abgeordneten Martin Thurnher und Genossen in Angelegenheit der letzten Dornbirner Gemeindewahlen. 3) Gesuch der Gemeinde Bludesch um einen Beitrag aus Landesmitteln zu den Illwuhrbauten. 4) Bericht des Finanzausschusses über die Gesuche des Vereines zur Pflege kranker studierender in Wien und der Wohlthätigkeitsgesellschaft der Vorarlberger in Innsbruck um Unterstützung aus Landesmitteln. 90 X. Sitzung des Vorarlberger Landtags. II. Session, 7. Periode 189/92. 5) Bericht des Straßenausschusses über das Gesuch der Gemeinden Lech und Warth um einen Beitrag aus Landesmitteln zur Herstellung eines sichern Fahrweges über den Flexen. 6) Bericht des Gemeindeausschusses über den Gesetzentwurf betreffend das Verbot der Thierquälerei. 7) Bericht des Finanzausschusses über das Gesuch des Secundararztes der Landesirrenanstalt um Erhöhung seines Gehaltes. Die heutige Sitzung ist geschlossen. (Schluß 11 Uhr Vormittag.) Horarlöerger Landtag. 10. Sitzung am 18. März 1892. unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Hegenwärtig 18 Abgeordnete. Abwesend die Kerren: Kocbwürdigster Wiscbos Dr. Zoöl, Johannes Hhurnher und Woks. Regierungsvertreter: Herr Stattliattereirath Graf St. Jutien-Mallsee. Beginn der Sitzung um 9 Uhr 45 Min. Vormittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die Sitzung für eröffnet und bitte um Verlesung des Proto colles der letzten Sitzung. (Secretär verliest das Protokoll.) Hat einer der Herren gegen die Fassung des Protocolles eine Einwendung zu erheben? — Es ist dies nicht der Fall; daher dasselbe als genehmigt. ich betrachte Ich habe dem hohen Hause mitzutheilen, daß ich Punkt 7 der Tagesordnung der letzten Sitzung, nämlich die Note des k. k. Landesschulrathes be­ treffend die künftige Rückzahlung, eventuell Ver­ wendung des dem Lehrerpenstonsfonde gewährten Vorschusses aus Landesmitteln, welcher Gegen­ stand bereits dem Finanzausschüsse zur Vorberathung überwiesen worden war, namens des Landes­ ausschusses zurückziehe, weil über diese Angelegen­ heit in anderer Weise verfügt werden wird. Der Herr Abgeordnete Wolf hat sich wegen Berufsgeschäften für die heutige Sitzung entschuldigt, ebenso der Herr Abgeordnete Johann Thurnher. Wir kommen nun zur Tagesordnung. Auf derselben steht als erster Gegenstand der selbstständige Antrag der Herren Abgeordneten Heinzle und Genossen, betreffend die Aufhebung d er ärarischen Straße nzölle. Fritz: Ich beantrage diesen Gegenstand zur Vorberathung und Berichterstattung dem volkswirthschaftlichen Ausschüsse zu überweisen. Landeshauptmann: Herr Fritz beantragt die Ueberweisung dieses Gegenstandes an den volksl wirtschaftlichen Ausschuß. Wenn dagegen keine 82 X. Sitzung des Vorarlberger Landtags Einwendung erhoben wird, so betrachte ich diesen Antrag als genehmigt. Der zweite Gegenstand ist das Gesuch des Fischereivereiues um eineUnterstützung. Bösch: Ich beantrage, es wolle dieses Ge­ such dem Finanzausschüsse zur Vorberathung und Berichterstattung überwiesen werden. Landeshauptmann: Es ist die Ueberweisung dieses Gesuches an den Finanzausschuß beantragt. Wenn gegen diesen Antrag keine Einwendung erhoben wird, betrachte ich denselben als mit Ihrer Zustimmung versehen und werde die Zu­ weisung in diesem Sinne vornehmen. Der dritte Gegenstand ist der B e r i ch t d e s Finanzausschusses über die Gesuche der Lehrer Kohler und Wüstner wegen Verleihung von Stipendien zum Besuche des Obstbaucurses in Reutlingen. Ich ersuche den Herrn Abgeordneten Greißing den Bericht vorzutragen. Greißing: (verliest den Bericht Beilage XXV.) Landeshauptmann: Ich eröffne über den soeben verlesenen Bericht und Antrag die Debatte. — Wenn Niemand das Wort ergreift, so ist dieselbe geschlossen. Hat der Herr Berichterstatter noch etwas beizufügen. Greißing: Nein. Landeshauptmann: Ich schreite zur Abstim­ mung und ersuche jene Herren, welche mit dem Anträge des Finanzausschusses einverstanden sind, sich zu erheben. Einstimmig angenommen. Viertens: Bericht des Landesausschus­ ses über die Abänderung des § 3 der Grundzüge für die Organisation der Naturalverpflegsstationen. Ich ersuche den Herrn Abgeordneten Martin Thurnher den Bericht zu verlesen. Martin Thurnher: (verliest den Bericht, Beilage XXIV.) Landeshauptmann: Ich eröffne über diesen Bericht und Antrag die Debatte. — Wenn Niemand das Wort ergreift, schreite ich zur Abstimmung und ersuche jene Herren, die dem Anträge des Landesausschusses auf Ab­ änderung des § 3 der Grundzüge für die Orga­ nisation der Naturalverpflegsstationen ihre Zu­ stimmung geben wollen, sich gefälligst zu erheben. Einstimmig angenommen. II. Session, 7. Periode 1891/92. Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht des Finanzausschusses über das Gesuch des Obstbauvereines in Dornbirn um eine Subvention. Ich ersuche den Herrn Abgeordneten Büchele gefälligst den Bericht zu verlesen. Büchele: (verliest den Bericht, Beilage XXVI.) Landeshauptmann: Ich eröffne über diesen Gegenstand die Debatte. Dr. Waibel: Ich werde selbstverständlich dem Anträge der uns vorliegt, zustimmen. Ich möchte aber bemerken, daß es mir einigermaßen unangenehm auffällt, daß in dem Berichte gar keine Erwähnung davon geschieht, daß die Ge­ meinde Dornbirn diesem Vereine sehr fördernd zur Seite steht, nicht bloß durch finanzielle Unter­ stützung, sondern auch durch unentgeltliche Ueberlassung von Versuchsgründen. Ich hätte geglaubt, daß solche Beiträge einer Gemeinde im Berichte hätten Aufnahme finden sollen. Martin Thurnher: Ich glaube, der Finanz­ ausschuß hat jedenfalls von dem, was die Ge­ meinde Dornbirn bezüglich der Unterstützung dieses Vereines gethan hat, keine Kenntnis gehabt. Im Gesuche selbst wird wahrscheinlich darüber sich auch nicht verbreitet worden sein, darum konnte dem Wunsche des Herrn Abgeordneten Dr. Waibel nicht Rechnung getragen werden. Dr. Waibel: Ich möchte den Herrn Bericht­ erstatter ersuchen mitzutheilen, ob im Gesuche im Bezug auf die Haltung der Gemeinde Dornbirn diesem Vereine gegenüber eine Erwähnung ge­ schehen ist oder nicht. Büchele: Es ist im Gesuche davon nichts enthalten. Landeshauptmann: Wünscht noch Jemand das Wort? — Es ist nicht der Fall; ich erkläre daher die Debatte für geschlossen. Hat der Herr Berichterstatter noch eine Be­ merkung zu machen? Büchele: Nein. Landeshauptmann: Ich schreite zur Abstim­ mung und ersuche jene Herren, welche dem An­ träge des Finanzausschusses beistimmen, sich ge­ fälligst zu erheben. Einstimmig angenommen. Wir kommen nun zum 6. Gegenstand der Tagesordnung, das ist der Bericht des Wehr-