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Letzte Änderung 02.07.2021, 18:48
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp07,lts1892,lt1892,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 2. Sitzung am 3. März 1892, unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 19 Abgeordnete. Abwesend die Herren: Hochwürdigster Bischof Dr. Zobl und Martin Reisch. Regierungsvertreter: Herr Statthattereirath Graf St. Julien-Wallsee. Beginn der Sitzung um 3 Uhr 35 Min. Nachmittags. Landeshauptmann: Die Sitzung ist eröffnet. Ich bitte um Verlesung des Protokolles der I. Sitzung. (Sekretär verliest das Protokoll.) Wird gegen die Fassung des Protokolles irgend eine Einwendung erhoben? — Es ist das nicht der Fall, daher betrachte ich das Protokoll als genehmiget. Es sind mir mehrere Einlaufstücke zugekommen. Das erste ist ein selbstständiger Antrag des Herrn Abg. Martin Thurnher und Genossen betreffend Nichteinhebung von Interkalarien für erledigte Lehrstellen. Ich bitte diesen Antrag zu verlesen. (Sekretär liest:) Hoher Landtag! Der vorarlbergische Landesschulrath hat im abgelaufenen Jahre eine größere Anzahl Gemeinden verhalten, Interkalarien für erledigte oder nur aushilfsweise besetzte Lehrstellen an den Lehrerpensionsfond nach § 80 Abs. 3 des Ges. vom 17. Jänner 1890 betreffend die Regelung der Rechtsverhältnisse des Lehrerstandes an den öffentlichen Volksschulen des Landes Vorarlberg zu entrichten. Es hat sich nun mehrfach die Ansicht geltend gemacht, die Auffassung des Landesschulrathes sei eine zu strenge, da unter den im Gesetze bezeichneten Interkalarien nur solche Beträge verstanden werden können, die aus Zinsen von Fonden, Stiftungen und dergleichen herrühren, nicht aber solche, die nur durch Umlagen der Gemeinde ihre Deckung zu finden haben. Ohne nun auf die Prüfung der Berechtigung oder Nichtberechtigung dieser Ansicht einzugehen, muß doch anerkannt werden, daß es die Gemeinden 10 II. Sitzung des Vorarlberger Landtags. II. Session, 7. Periode 1891/92. sehr hart ankommen muß, wenn sie aus dem Grunde der bestehenden Unmöglichkeit, ihre Lehrstellen mit geprüften Lehrern besetzen zu können, wodurch sie ohnedies geschädiget genug erscheinen, die bezüglichen Lehrgehalte ganz oder theilweise an den Pensionsfond abführen sollen. Dieser Zustand würde sich wenigstens noch für die nächsten Jahre für den Fall verschärfen, wenn, wie beabsichtiget wird, eine Vorschiebung der Lehrer in höhere Gehaltsklassen und eine Umwandlung einer Anzahl Unterlehrer- in LehrerStellen erfolgen sollte. Den Nutzen der Einbeziehung der Interkalarien zum Pensionsfonde hat das Land, denn dieses hat nach § 81 obzit. Gesetzes den etwaigen jährlichen Abgang des Pensionsfondes aus seinen Mitteln zu decken. Auf diese Einnahme des Pensionsfondes sollte das Land zu Gunsten der Gemeinden verzichten und dieses durch Landtagsbeschluß aussprechen und zwar um so mehr, als die bezügliche Belastung zumeist Gemeinden trifft, die vermöge ihrer Ausdehnung und geografischen Lage verhältnismäßig ohnedem mit Schulauslagen sehr belastet sind. Es wird gestellt Der Antrag: auf Fassung folgenden Beschlusses seitens des hohen Landtages: „Der Landtag erklärt sich für die Nichteinhebung von Interkalarien für erledigte Lehrstellen, insoweit die bezüglichen Gehalte nicht aus Stiftungen, Fonden u. dgl. herrühren, sondern durch Umlagen der Gemeinden ihre Deckung zu finden haben und verzichtet auf jedes Regreßrecht wegen Nichtvorschreibung solcher Beträge seitens des Landesschulrathes." Bregenz, am 3. März 1892. Martin Thurnher. Johannes Thurnher. Dekan Berchtold. I. G. Greußing. Jos. Heinzle. Ferd. Mist Jodok Fink. Joses Bümelc. Engelbert Bösch. Jodok Ant. Fritz. Jg. Dietrich. Peter Paul Welte. Gottfried Schapler. Landeshauptmann: Ich werde diesen Antrag in Druck legen lassen und auf eine der nächsten Tagesordnungen setzen. Weiter ist mir zugekommen ein selbstständiger Antrag der Herren Abgeordneten Martin Thurnher und Genossen betreffend die Nichtertheilung von Licenzen für Orgeldreher, Musikanten u. dgl. für das Gebiet des Landes Vorarlberg. Ich bitte um Verlesung. (Sekretär liest:) Antrag: des Abgeordneten M. Thurnher und Genossen betreffend die Nichtertheilung von Licenzen für Orgeldreher, Musikanten u. dgl. für das Gebiet des Landes Vorarlberg. Die h. k. k. Statthalterei für Tirol und Vorarlberg ertheilt an Angehörige des erstgenannten Landes Bettel-Licenzen, z. B. an Orgeldreher, Musikanten u.s.w., und zwar für den Bereich des ganzen Verwaltungsgebietes mit Ausnahme der Landeshauptstadt Innsbruck. Dieser Vorgang ist, insoweit das Land Vorarlberg dabei in Betracht kommt, offenbar ungerecht. Für Angehörige Vorarlbergs wurden mindestens in den letzten Jahren auf Grund der bezüglichen Gutachten des vorarlbergischen Landesausschusses keine derartigen Bewilligungen ertheilt, sondern die betreffenden Gemeinden verhalten, arbeits- und erwerbsunfähige um solche Licenzen ansuchende Personen gemäß den Bestimmungen des Armengesetzes vom 7. Jänner 1883 zu versorgen. Wenn nun von Seite des Landes Vorarlberg zur Verhinderung des Bettels, zur Einschränkung des Vagabundenthums, der Landstreicherei, der Belästigung der Bevölkerung und zur Beseitigung der Unsicherheit der Personen und des Eigenthums durch Einführung der Natural-Verpflegsstatiouen, dann durch Überweisung der um Bettel-Licenzen einschreitenden Individuen an die Versorgungs-Anstalten der Gemeinden thatkräftig eingeschritten wird, so sollte dieses Wirken von Seite der h. k. k. Statthalterei und) der Richtung unterstützt und ergänzt werden, daß auch das licenzirte Bettelwesen im Lande aufhören würde. Dieses kann geschehen, wenn die h. k. k. Statthalterei fortan alle derartigen Licenzertheilungen für Angehörige Tirols auf Vorarlberg II. Sitzung des Vorarlberger Landtags. II. Session der 7. Periode 1891/92. 11 nicht ausdehnt, sondern ausdrücklich auf Tirol beschränkt. Es wird gestellt der Antrag: Der h. Landtag wolle beschließen: Die h. k. k. Statthalterei wird dringend aufgefordert, in der Folge die von ihr an Musikanten, Orgeldreher u.s.w. zu ertheilenden Licenzen nicht auf Vorarlberg auszudehnen, sondern ausdrücklich auf Tirol zu beschränken." Bregenz, am 3. März 1892. Martin Thurnher. Johannes Thurnher. Gottfried Schapler. Jodok Fink. Joses Heinzle. Peter Paul Welte. Josef Büchele. Ferd. Riis. Decan Bechtold. Landeshauptmann: Ich werde auch diesen Antrag nach dessen Drucklegung auf eine der nächsten Tagesordnungen setzen. Endlich ist mir zugekommen eine Petition der Stickerei-Genossenschaft für Vorarlberg mit dem Sitze in Dornbirn um Bewilligung eines unverzinslichen Darlehens aus Landesmitteln — eingebracht von mir. Ich bitte diese Petition zu verlesen. (Sekretär liest:) „Hoher Landtag! Bekanntlich bildet in unserm Lande die mechanische Stickerei eine weit ausgedehnte Hausindustrie; arbeiten doch gegen 3000 Plattstichmaschinen, welche ungefähr 8000 Personen beschäftigen. Dieser Industriezweig wurde von der benachbarten Schweiz eingeführt und bildete darin Vorarlberg mit der Ostschweiz ein gemeinsames Industriegebiet. — In Vorarlberg vermochte sich die mechanische Stickerei nicht Zu einer selbstständigen Industrie zu entwickeln und kamen die Vorarlberger Interessenten hiedurch in ein drückendes Abhängigkeitsverhältnis von der Schweiz. Beim allgemeinen Niedergänge hofften auch die Vorarlberger Sticker von dem in der Schweiz gegründeten Central - Verbände der StickereiIndustrie der Ostschweiz und Vorarlbergs Rettung und ist dann auch der größte Theil der StickereiInteressenten in Vorarlberg den: Verbände beigetreten. Doch nur zu bald zeigte es sich, daß die Schweizer auch diese Institution zu ihrem Vortheile ausnützten und Vorarlberg erst in zweiter Linie Berücksichtigung findet. Die StickereiIndustrie liefert nicht mehr den nothwendigsten Ertrag und steht ein großer Theil der Stickmaschinen außer Betrieb. Da die Bevölkerung in diesem Industriezweige einen Großtheil ihres Vermögens investirt hat, so droht manchen Gegenden ein förmlicher Nothstand und bei einem längeren Andanern der gegenwärtigen tristen Verhältnisse müßte ein namhafter Theil der Bevölkerung unseres Landes, um Hab und Gut gebracht, bitterer Armuth verfallen. In richtiger Würdigung des Ernstes dieser Sachlage wurde bereits in dem hohen Abgeordnetenhause die Hilfe der hohen Regierung für die nothleidende Industrie angerufen. Gleichzeitig wurde in sachkundigen Kreisen der Gedanke vertreten, man solle vor Allem trachten, die heimische Industrie von dem drückenden Abhängigkeitsverhältnisse mit der Schweiz zu befreien. Trotz des von der Schweiz geübten Terrorismus fand dieser Gedanke immer größere Verbreitung und führte schließlich zur Gründung der Vorarlberger Stickerei-Genossenschaft in Dornbirn. Zweck dieser Gründung ist, die Stickerei in Vorarlberg auf eine neue, gesunde Basis zu stellen und dieselbe der ausländischen Concurrenz ebenbürtig zu machen. Aus dem Statut der Genossenschaft ist zu ersehen, daß dieselbe in erster Linie den Vortheil des Stickers bezweckt, welcher bisher von der theuern Hilfsindustrie der vermittelnden Fergger und schließlich dem Kaufmanne unverhältnismäßig gedrückt wurde. Die Genossenschaft besorgt nunmehr die vollständige Production der Waare, bringt dieselbe vollkommen ausgerüstet auf den Markt und besorgt auch den Verkauf derselben. Durch diesen konzentrirten Betrieb werden namhafte Ersparnisse erzielt, welche dem Sticker zu gute kommen. Diese Bestrebungen der Genossenschaft verdienen wohl die größte Berücksichtigung, weil dadurch die heimische Industrie von dem drohenden Ruine gerettet werden soll. Es würde dadurch 12 II. Sitzung des Vorarlberger Landtags. II- Session der 7. Periode 1891/92. ein blühender Industriezweig vom Auslande ins Inland verpflanzt und damit einer großen Zahl lohnender Verdienst zugänglich gemacht. Die Vertretung der Stickerei-Genossenschaft glaubt sich deshalb zu der Hoffnung berechtigt, daß diese patriotischen Bestrebungen auch seitens unserer Landesvertretung ergiebige Unterstützung finden werden, und stellt der gefertigte Vorstand die Bitte um Subventionirung der Vorarlberger Stickerei-Genossenschaft durch Gewährung eines unverzinslichen Darlehens in dem Betrage von 10, 000 fl. Dornbirn, 2. März 1892. Für die Stickerei-Genossenschaft: Ferd. Högler, Joh. Bobleter, Ausschußmitglied. Vorstand. Landeshauptmann: Ich werde auch diesen Gegenstand seinerzeit der geschäftlichen Behandlung zuweisen. Wir kommen nun zur Tagesordnung. Den ersten Gegenstand derselben bildet die Wahl der vier ständigen Ausschüsse; nämlich: des Finanzausschusses, Schulausschusses, volkswirthschaftlichen Ausschusses und des GemeindeAusschusses. Nach dem in der vormittägigen Sitzung angenommenen Anträge des Herrn Martin Thurnher hat jeder Ausschuß aus 5 Mitgliedern zu bestehen. Wir schreiten also zunächst zur Wahl des Finanzausschusses. Nachdem in der Geschäftsordnung auch für Ersatzmänner vorgesorgt ist, ersuche ich 7 Namen zu schreiben. (Wahl). Ich ersuche die Herren Johann und Mattin Thurnher das Skrutinium zu übernehmen. (Geschieht). Johann Thurnher: Es wurden 19 Stimmzettel abgegeben. Martin Thurnher: Es haben Stimmen erhalten die Herren Fritz und Greußinq je 18; Nägele, Büchele und Wolf je 17; die nächstmeisten Stimmen entfielen auf die Herren Schapler 10, Heinzle und Rüf je 9 Stimmen. Landeshauptmann: Es sind also als Mitglieder des Finanzausschusses gewählt die Herren Fritz, Greußing, Wolf, Büchele und Nägele, und als erster Ersatzmann Herr Schapler. Bezüglich des zweiten Ersatzmannes haben die Herren Heinzle und Rüf je 9 Stimmen erhalten. Es ist daher zwischen diesen beiden Herren das Loos zu ziehen. Ich ersuche den Herrn Dietrich das Loos zu ziehen. Dietrich: (Das Loos Ziehend) Rüf. Landeshauptmann: Es ist sonach der Herr Abgeordnete Rüf als zweiter Ersatzmann für den Finanzausschuß gewählt. Dr. Waibel: Wir haben bereits im Jahre 1890 an die geehrte Majorität die Bitte gestellt, es möchte uns mit Rücksicht auf die Zahl der Mitglieder der Minorität bet der Wahl in die Ausschüsse eine Stimme eingeräumt werden. (Martin Thurnher ruft: Das ist geschehen.) Weiter haben wir das Ersuchen gestellt, es möchte die Nennung des Vertrauensmannes uns überlassen werden, wie es z. B. im Reichsrathe seit jeher der Fall war. Aus dem ersten Wahlgange habe ich mich aber überzeugt, daß diesem Begehren, welches wir heute wiederholt haben, nicht willfahren worden ist; und ohne etwas weiteres zu der Sache zu sagen, gebe ich die Erklärung ab, daß ich mich von diesem Momente an, weil die geehrte Majorität unserem Wunsche nicht entgegenkommt, an den Wahlen in die Ausschüsse weder aktiv noch passiv betheiligen werde. Landeshauptmann: Wir schreiten zur Wahl des Schulausschusses. Ich bitte auch bei dieser Wahl 7 Namen zu schreiben. (Wahl.) Ich ersuche die Herren LandeshauptmannStellvertreter Dr. Beck und Dr. Schmid das Skrutinium zu übernehmen. Dr. Beck: Es wurden 18 Stimmzettel abgegeben. Dr. Schmid: Es erhielten je 17 Stimmen die Herren Hochwürdigster Bischof und Fink; je 16 Stimmen die Herren Fritz und Waibel und 15 Stimmen Herr Dekan Berchrold. Die nächstmeisten Stimmen erhielten die Herreil Nägele und Heinzle mit je 5 Stimmen. Landeshauptmann: Es sind also der hochwürdigste Bischof Dr. Zobl, dann die Herren Fink, Dr. Waibel, Fritz und Dekan Berchtold als Mitglieder in den Schulausschuß berufen. Zwischen den beiden Herren, welche die nächstmeisten Stimmen erhalten haben, nämlich Heinzle und Nägele, ist durch das Loos zu entscheiden, II. Sitzung des Vorarlberger Landtags. II. Session der 7. Periode 1891/92. 13 wer erster und wer zweiter Ersatzmann wird. Ich bitte den Herrn Schapler gefälligst das Loos zu ziehen. Schapler: (Das Loos ziehend) Nägele. Landeshauptmann: Es ist somit Herr Nägele als erster und Herr Heinzle als zweiter Ersatzmann in den Schulausschuß berufen. Wir kommen nun zur Wahl der Mitglieder des volkswirthschaftlichen Ausschusses. Ich bitte wieder 7 Namen zu schreiben. (Wahl.) Ich ersuche die Herren Dr. Waibel und Wolf fälligst das Skrntininm vorzunehmen. (Geschieht.) Dr. Waibel: Das Ergebnis ist folgendes 17 Stimmen haben die Herren Fink, Schmid und Welte; 16 Stimmen Martin Thurnher und Joh. Thurnher erhalten. Außerdem haben erhalten: 7 Stimmen Herr Dietrich und 6 Stimmen Herr Bösch. Landeshauptmann: Es sind somit die Herren Dr. Schmid, Fink, Welte, Johann Thurnher und Martin Thurnher als Ausschußmitglieder gewählt, Herr Dietrich als erster und Herr Bösch als zweiter Ersatzmann. Wir kommen nun zur Wahl des letzten Comite, nämlich des Gemeinde-Ausschusses, und ich ersuche abermals 7 Namen zu schreiben. (Wahl.) Ich ersuche die Herren Abgeordneten Bösch und Fritz das Skrutinium vorzunehmen. (Geschieht.) Bösch: Es sind 18 Stimmzettel abgegeben worden. Fritz: Es haben erhalten: Reisch 16, Wolf 17, Martin Thurnher 16, Bösch 16, Welte 15 Stimmen. Dann erhielten Büchele 10 und Rüf 7 Stimmen. Landeshauptmann: Es sind somit als Mitglieder des Gemeinde-Ausschusses gewählt die Herren: Wolf mit 17, Bösch, Reisch und Martin Thurnher mit je 16 und Welte mit 15 Stimmen; als erster Ersatzmann Büchele mit 10 und als zweiter Ersatzmann Rüf mit 7 Stimmen. Es sind somit die vier vorgeschlagenen Comito gewählt und ich ersuche dieselben, sich nach Schluß der Sitzung gefälligst zu constituiren und das Resultat der Constituirung baldigst mitzutheilen. Wir kommen nun zum zweiten Gegenstand der Tagesordnung. Das ist der Rechenschaftsbericht des Landes-Ausschusses und Rechnungsabschluß Pro 1890. Ich erwarte über die geschäftliche Behandlung dieses Gegenstandes einen Antrag. Fink: Ich beantrage die Zuweisung dieses Gegenstandes an den Finanz-Ausschuß. Laudeshauptmann: Es ist der Antrag auf Zuweisung dieses Gegenstandes an den FinanzAusschuß gestellt worden. Wünscht hiezu Jemand das Wort? — Wenn dies nicht der Fall ist, nehme ich an, daß der Antrag die Zustimmung des hohen Hauses gefunden hat. Die Zustimmung ist gegeben und es wird in diesem Sinne vorgegangen werden. Der dritte Gegenstand der Tagesordnung ist der Voranschlag des Landesfondes und des Landes-Kulturfondes pro 1892. Schapler: Ich beantrage, auch diesen Gegenstand dem Finanz-Ausschusse zuzuweisen. Landeshauptmann: Es ist die Überweisung dieses Gegenstandes an den Finanz-Ausschuß beantragt. Wenn dagegen keine Einwendung erfolgt, so nehme ich an, daß die Herren mit diesem Antrag einverstanden sind. Die Zustimmung ist gegeben und es wird die Zuweisung in diesem Sinne erfolgen. Der vierte Gegenstand ist der Gesetzentwurf betreffend das Jagdgesetz für Vorarlberg. Heinzle: Ich erlaube mir zu beantragen, diesen Gegenstand dem volkswirthschaftlichen Ausschüsse überweisen zu wollen. Laudeshauptmann: Es ist seitens des Herrn Abgeordneten Heinzle beantragt worden, diesen Gegenstand dem volkswirthschaftlichen Ausschüsse zu überweisen. Wünscht Jemand das Wort? — Wenn dies nicht der Fall ist, dann nehme ich an, daß das hohe Haus diesem Anträge die Zustimmung ertheilt. — Sie ist gegeben. Der fünfte Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht des Landesausschusses über die Ausführung des Landtagsbeschlusses betreffend die Erhebungen in Angelegenheit der Regulierung der Lehrergehalte. 14 11. Sitzung des Vorarlberger Landtags. II. Session der 7. Periode 1891/92. Martin Thurnher: Ich beantrage die Zuweisung dieses Gegenstandes an den Schulausschuß. Nachdem aber dieser Gegenstand von außerordentlicher Wichtigkeit ist, möchte ich weiter beantragen, daß der Schulansschuß speziell nur zur Behandlung dieses Gegenstandes noch um zwei Mitglieder verstärkt werde. Landeshauptmann: Der Herr Abgeordnete Martin Thurnher beantragt die Zuweisung dieses Gegenstandes an den Schulausschuß und die Verstärkung dieses Ausschusses speziell für die Berathung dieses Gegenstandes um zwei weitere Mitglieder. Wünscht Jemand zu diesen Anträgen das Wort? — Da dies nicht der Fall ist, so nehme ich an, daß das hohe Haus denselben die Zustimmung ertheilt. Ich bitte also zur Wahl zu schreiten und ersuche die Herren zwei Namen zu schreiben. (Wahlact). Ich ersuche die Herren Dekan Berchtold und Nägele gefälligst das Skrutinium übernehmen zu wollen. Nägele: 16 Stimmzettel sind abgegeben worden. Berchtold: Es erhielten die Herren Martin Thurnher 13 und Joh. Thurnher 14 Stimmen. Landeshauptmann: Es sind somit speziell für die Berathung dieses Gegenstandes in den Schulausschuß noch weiter gewählt die Herren Johann und Martin Thurnher. Als letzter Gegenstand befindet sich auf der heutigen Tagesordnung die Haushalts-Rechnung der Landes-Irrenanstalt Valduna pro 1890. Rüf: Ich beantrage die Zuweisung dieses Gegenstandes an den Finanz-Ausschuß. Landeshauptmann: Es ist die Überweisung dieses Gegenstandes an den Finanz-Ausschuß beantragt. Wünscht Jemand das Wort? — Wenn Niemand das Wort ergreift, so nehme ich an, daß die Herren mit der beantragten Zuweisung einverstanden sind und wird dieselbe in diesem Sinne erfolgen. Somit ist die heutige Tagesordnung erschöpft. Die nächste Sitzung findet morgen um 1/211 Uhr statt mit folgender Tagesordnung: 1. Regierungsvorlage betreffend die Abänderung einiger Bestimmungen des Gesetzes vom 23. Jänner 1887 über das Institut der Landcsvertheidigung. 2. Bericht des Landes-Ausschusses in RheinAngelegenheiten. 3. Bericht des Landes-Ausschusses über die Naturalverpflegsstationen. 4. Gesuch der Vorarlberger Stickerei-Genossenschaft um ein Darlehen aus Landesmitteln. 5. Gesuch des Landwirthschafts-Vereins in Vorarlberg um eine Subvention aus Landesmitteln. Die heutige Sitzung ist geschlossen. (Schluß 4 Uhr 35 Minuten Nachmittags.) Dorartberger Landtag. 2. Sitzung am 3. März 1892, unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 19 Abgeordnete. Abwesend die Kerren: Kocbwürdigster Aischos Dr. Aobc und Wnrtin Meisch. Regierungsvertreter: Herr Statthattereirath Graf St. Intien-Mattfee. Beginn der Sitzung um 3 Uhr 35 Min. Nachmittags. Landeshauptmann: Die Sitzung ist eröffnet. Ich bitte um Verlesung des Protokolles der I. Sitzung. (Sekretär verliest das Protokoll.) Wird gegen die Fassung des Protokolles irgend eine Einwendung erhoben? — Es ist das nicht der Fall, daher betrachte ich das Protokoll als genehmiget. Es sind mir mehrere Einlaufstücke zugekommen. Das erste ist ein selbstständiger Antrag des Herrn Abg. Martin Thurnher und Genossen be­ treffend Nichteinhebung von Jnterkalarien für­ erledigte Lehrstellen. Ich bitte diesen Antrag zu verlesen. (Sekretär liest:) Hoher Landtag! Der vorarlbergische Landesschulrath hat im abgelaufenen Jahre eine größere Anzahl Ge­ meinden verhalten, Jnterkalarien für erledigte oder nur aushilfsweise besetzte Lehrstellen an den Leh­ rerpensionsfond nach § 80 Abs. 3 des Ges. vom 17. Jänner 1890 betreffend die Regelung der Rechtsverhältnisse des Lehrerstandes an den öffent­ lichen Volksschulen des Landes Vorarlberg zu entrichten. Es hat sich nun mehrfach die Ansicht geltend gemacht, die Auffassung des Landesschulrathes sei eine zu strenge, da unter den im Ge­ setze bezeichneten Jnterkalarien nur solche Beträge verstanden werden können, die aus Zinsen von Fonden, Stiftungen und dergleichen herrühren, nicht aber solche, die nur durch Umlagen der Gemeinde ihre Deckung zu finden haben. Ohne nun auf die Prüfung der Berechtigung oder Nichtberechtigung dieser Ansicht einzugehen, muß doch anerkannt werden, daß es die Gemeinden 10 II. Sitzung des Vorarlberger Landtags. sehr hart ankommen muß, wenn sie aus dem Grunde der bestehenden Unmöglichkeit, ihre Lehr­ stellen mit geprüften Lehrern besetzen zu können, wodurch sie ohnedies gefchädiget genug erscheinen, die bezüglichen Lehrgehalte ganz oder theilweise an den Pensionsfond abführen sollen. Dieser Zustand würde sich wenigstens noch für die nächsten Jahre für den Fall verschärfen, wenn, wie beabsichtiget wird, eine Vorschiebung der Lehrer in höhere Gehaltsklassen und eine Umwandlung einer Anzahl Unterlehrer- in Lehrer­ Stellen erfolgen sollte. Den Nutzen der Einbeziehung der Jnterkalarien zum Pensionsfonde hat das Land, denn dieses hat nach § 81 obzit. Gesetzes den etwaigen jährlichen Abgang des Pensionsfondes aus seinen Mitteln zu decken. Auf diese Einuahme des Pensionsfondes sollte das Land zu Gunsten der Gemeinden verzichten und dieses durch Landtags­ beschluß aussprechen und zwar um so mehr, als die bezügliche Belastung zumeist Gemeinden trifft, die vermöge ihrer Ausdehnung und geografischen Lage verhältnismäßig ohnedem mit Schulaus­ lagen sehr belastet sind. Es wird gestellt Der Antrag: auf Fassung folgenden Beschlusses seitens des hohen Landtages: „Der Landtag erklärt sich für die Nichtein­ hebung von Jnterkalarien für erledigte Lehr­ stellen, insoweit die bezüglichen Gehalte nicht aus Stiftungen, Fonden u. dgl. herrühren, sondern durch Umlagen der Gemeinden ihre Deckung zu finden haben und verzichtet auf jedes Regreßrecht wegen Nichtvorschreibung solcher Beträge seitens des Landesschulrathes." Bregenz, am 3. März 1892. Martin Thmnher. Johannes Thurnher. Dekan Berchtold. I. G. Greußing. Jos. Heinzle. Ferd. Mist Jodok Fink. Joses Bümelc. Engelbert Bösch. Jodok Ant. Fritz. Jg. Dietrich. Peter Panl Welte. Gottfried Schapler. II. Session, 7. Periode 1891/92. Landeshauptmann: Ich werde diesen Antrag in Druck legen lassen und auf eine der nächsten Tagesordnungen setzen. Weiter ist mir zugekommen ein selbstständiger Antrag der Herren Abgeordneten Martin Thurnher und Genossen betreffend die Nichtertheilung von Licenzen für Orgeldreher, Musikanten u. dgl. für das Gebiet des Landes Vorarlberg. Ich bitte um Verlesung. (Sekretär liest:) Antrag: des Abgeordneten M. Thurnher und Genossen betreffend die Nichtertheilung von Licenzen für Orgeldreher, Musikanten u. dgl. für das Gebiet des Landes Vorarlberg. Die h. k. k. Statthalterei für Tirol und Vor­ arlberg ertheilt an Angehörige des erstgenannten Landes Bettel-Licenzen, z. B. an Orgeldreher, Musikanten u. s. w., und zwar für den Bereich des ganzen Verwaltungsgebietes mit Ausnahme der Landeshauptstadt Innsbruck. Dieser Vorgang ist, insoweit das Land Vor­ arlberg dabei in Betracht kommt, offenbar un­ gerecht. Für Angehörige Vorarlbergs wurden mindestens in den letzten Jahren auf Grund der bezüglichen Gutachten des vorarlbergifchen Landes­ ausschusses keine derartigen Bewilligungen ertheilt, sondern die betreffenden Gemeinden verhalten, arbeits- und erwerbsunfähige um solche Licenzen ansnchende Personen gemäß den Bestimmungen des Armengesetzes vom 7. Jänner 1883 zu ver­ sorgen. Wenn nun von Seite des Landes Vorarl­ berg zur Verhinderung des Bettels, zur Ein­ schränkung des Vagabundenthums, der Land­ streicherei, der Belästigung der Bevölkerung und zur Beseitigung der Unsicherheit der Personen und des Eigenthums durch Einführung der Natural-Verpflegsstatiouen, dann durch Ueberweisung der um Bettel-Licenzen einschreitenden Individuen an die Versorgungs-Anstalten der Gemeinden thatkräftig eingeschritten wird, so sollte dieses Wirken von Seite der h. k. k. Statt­ halterei und) der Richtung unterstützt und ergänzt werden, daß auch das licenzirte Bettelwesen im Lande aufhören würde. Dieses kann geschehen, wenn die h. k. k. Statthalterei fortan alle derartigen Licenzertheilungen für Angehörige Tirols auf Vorarlberg II. Sitzung des Vorarlberger Landtags. nicht ausdehnt, sondern ausdrücklich auf Tirol beschränkt. Es wird gestellt der A n t r a g: Der h. Landtag wolle beschließen: Die h. k. k. Statthalterei wird dringend aufgefordert, in der Folge die von ihr an Musikanten, Orgeldreher u. s. w. zu ertheilen­ den Licenzen nicht auf Vorarlberg auszudehnen, sondern ausdrücklich auf Tirol zu beschränken." Bregenz, am 3. März 1892. Martin Thurnher. Johannes Thurnher. Gottfried Schapler. Jodok Fink. Joses Heinzle. Peter Paul Welte. Josef Büchele. Ferd. Riis. Decan Bechtold. Landeshauptmann: Ich werde auch diesen An­ trag nach dessen Drucklegung auf eine der nächsten Tagesordnungen setzen. Endlich ist mir zuge­ kommen eine Petition der Stickerei-Genossenschaft für Vorarlberg mit dem Sitze in Dornbirn um Bewilligung eines unverzinslichen Darlehens aus Landesmitteln — eingebracht von mir. Ich bitte diese Petition zu verlesen. (Sekretär liest:) „Hoher Landtag! Bekanntlich bildet in unserm Lande die me­ chanische Stickerei eine weit ausgedehnte Haus­ industrie; arbeiten doch gegen 3000 Plattstich­ maschinen, welche ungefähr 8000 Personen be­ schäftigen. Dieser Industriezweig wurde von der benach­ barten Schweiz eingeführt und bildete darin Vor­ arlberg mit der Ostschweiz ein gemeinsames Industriegebiet. — In Vorarlberg vermochte sich die mechanische Stickerei nicht Zu einer selbst­ ständigen Industrie zu entwickeln und kamen die Vorarlberger Interessenten hiedurch in ein drücken­ des Abhängigkeitsverhältnis von der Schweiz. Beim allgemeinen Niedergänge hofften auch die Vorarlberger Sticker von dem in der Schweiz gegründeten Central - Verbände der Stickerei­ Industrie der Ostschweiz und Vorarlbergs Rettung II. Session der 7. Periode 1891/92. 11 und ist dann auch der größte Theil der Stickerei­ Interessenten in Vorarlberg den: Verbände bei­ getreten. Doch nur zu bald zeigte es sich, daß die Schweizer auch diese Institution zu ihrem Vor­ theile ausnützten und Vorarlberg erst in zweiter Linie Berücksichtigung findet. Die Stickerei­ Industrie liefert nicht mehr den nothwendigsten Ertrag und steht ein großer Theil der Stick­ maschinen außer Betrieb. Da die Bevölkerung in diesem Industriezweige einen Großtheil ihres Vermögens investirt hat, so droht manchen Gegenden ein förmlicher Noth­ stand und bei einem längeren Andanern der gegen­ wärtigen tristen Verhältnisse müßte ein namhafter Theil der Bevölkerung unseres Landes, um Hab und Gut gebracht, bitterer Armuth verfallen. In richtiger Würdigung des Ernstes dieser Sachlage wurde bereits in dem hohen Abgeord­ netenhause die Hilfe der hohen Regierung für die nothleidende Industrie angerusen. Gleichzeitig wurde in sachkundigen Kreisen der Gedanke vertreten, man solle vor Allem trachten, die heimische Industrie von dem drückenden Ab­ hängigkeitsverhältnisse mit der Schweiz zu befreien. Trotz des von der Schweiz geübten Terroris­ mus fand dieser Gedanke immer größere Ver­ breitung und führte schließlich zur Gründung der Vorarlberger Stickerei-Genossenschaft in Dornbirn. Zweck dieser Gründung ist, die Stickerei in Vorarlberg auf eine neue, gesunde Basis zu stellen und dieselbe der ausländischen Concurrenz eben­ bürtig zu machen. Aus dem Statut der Genossenschaft ist zu er­ sehen, daß dieselbe in erster Linie den Vortheil des Stickers bezweckt, welcher bisher von der theuern Hilfsindustrie der vermittelnden Fergger und schließlich dem Kaufmanne unverhältnismäßig gedrückt wurde. Die Genossenschaft besorgt nun­ mehr die vollständige Production der Waare, bringt dieselbe vollkommen ausgerüstet auf den Markt und besorgt auch den Verkauf derselben. Durch diesen konzentrirten Betrieb werden nam­ hafte Ersparnisse erzielt, welche dem Sticker zu gute kommen. Diese Bestrebungen der Genossenschaft ver­ dienen wohl die größte Berücksichtigung, weil dadurch die heimische Industrie von dem drohenden Ruine gerettet werden soll. Es würde dadurch 12 II. Sitzung des Vorarlberger Landtags. ein blühender Industriezweig vom Auslande ins Inland verpflanzt und damit einer großen Zahl lohnender Verdienst zugänglich gemacht. Die Vertretung der Stickerei-Genossenschaft glaubt sich deshalb zu der Hoffnung berechtigt, daß diese patriotischen Bestrebungen auch seitens unserer Landesvertretung ergiebige Unterstützung finden werden, und stellt der gefertigte Vorstand die Bitte um Subventionirung der Vorarlberger Stickerei-Genossenschaft durch Gewährung eines unverzinslichen Darlehens in dem Betrage von 10, 000 fl. Dornbirn, 2. März 1892. Für die Stickerei-Genossenschaft: Ferd. Högler, Ausschußmitglied. Joh. Bobleter, Vorstand. Landeshauptmann: Ick werde auch diesen Gegenstand seinerzeit der geschäftlichen Behandlung zuweisen. Wir kommen nun zur Tagesordnung. Den ersten Gegenstand derselben bildet die Wahl dervier ständigen Ausschüsse; näm­ lich: des Finanzausschusses, Schulausschusses, volkswirthschaftlichen Ausschusses und des Gemeinde­ Ausschusses. Nach dem in der vormittägigen Sitzung ange­ nommenen Anträge des Herrn Martin Thurnher hat jeder Ausschuß aus 5 Mitgliedern zu bestehen. Wir schreiten also zunächst zur Wahl des Fi­ nanzausschusses. Nachdem in der Geschäftsordnung auch für Ersatzmänner vorgesorgt ist, ersuche ich 7 Namen zu schreiben. (Wahl). Ich ersuche die Herren Johann und Mattin Thurnherdas Skrutinium zu übernehmen. (Geschieht). Johann Thurnher: Es wurden 19 Stimm­ zettel abgegeben. Martin Thnrnher: Es haben Stimmen er­ halten die Herren Fritz und Greußinq je 18; Nägele, Büchele und Wolf je 17; die nächstmeisten Stimmen entfielen auf die Herren Schapler 10, Heinzle und Rüf je 9 Stimmen. Landeshauptmann: Es sind also als Mit­ glieder des Finanzausschusses gewäh lt die Herren Fritz, Greußing, Wolf, Büchele und Nägele, und als erster Ersatzmann Herr Schapler. Bezüglich des zweiten Ersatzmannes haben die Herren Heinzle II- Session der 7. Periode 1891/92. und Rüf je 9 Stimmen erhalten. Es ist daher zwischen diesen beiden Herren das Loos zu ziehen. Ich ersuche den Herrn Dietrich das Loos zu ziehen. Dietrich: (Das Loos Ziehend) Rüf. Landeshauptmann: Es ist sonach der Herr Abgeordnete Rüf als zweiter Ersatzmann für den Finanzausschuß gewählt. Dr. Waibel: Wir haben bereits im Jahre 1890 an die geehrte Majorität die Bitte gestellt, es möchte uns mit Rücksicht auf die Zahl der Mit­ glieder der Minorität bet der Wahl in die Aus­ schüsse eine Stimme eingeräumt werden. (Martin Thurnher ruft: Das ist geschehen.) Weiter haben wir das Ersuchen gestellt, es möchte die Nennung des Vertrauensmannes uns überlassen werden, wie es z. B. im Reichsrathe seit jeher der Fall war. Aus dem ersten Wahlgange habe ich mich aber überzeugt, daß diesem Begehren, welches wir heute wiederholt haben, nicht willfahren worden ist; und ohne etwas weiteres zu der Sache zu sagen, gebe ich die Erklärung ab, daß ich mich von diesem Momente an, weil die geehrte Majorität unserem Wunsche nicht entgegenkommt, an den Wahlen in die Ausschüsse weder aktiv noch passiv betheiligen werde. Landeshauptmann: Wir schreiten zur Wahl des Schulausschusses. Ich bitte auch bei dieser Wahl 7 Namen zu schreiben. (Wahl.) Ich ersuche die Herren Landeshauptmann­ Stellvertreter Dr. Beck und Dr. Schmid das Skrutinium zu übernehmen. Dr. Beck: Es wurden 18 Stimmzettel ab­ gegeben. Dr. Schmid: Es erhielten je 17 Stimmen die Herren Hochwürdigster Bischof und Fink; je 16 Stimmen die Herren Fritz und Waibel und 15 Stimmen Herr Dekan Berchrold. Die nächstmeisten Stimmen erhielten die Herreil Nägele und Heinzle mit je 5 Stimmen. Landeshauptmann: Es sind also der hoch­ würdigste Bischof Dr. Zobl, dann die Herren Fink, Dr. Waibel, Fritz und Dekan Berchtold als Mitglieder in den Schulausschuß berufen. Zwischen den beiden Herren, welche die nächst­ meisten Stimmen erhalten haben, nämlich Heinzle und Nägele, ist durch das Loos zu entscheiden, II. Sitzung des Vorarlberger Landtags. wer erster und wer zweiter Ersatzmann wird. Ich bitte den Herrn Schapler gefälligst das Loos zu ziehen. Schapler: (Das Loos ziehend) Nägele. Landeshauptmann: Es ist somit Herr Nägele als erster und Herr Heinzle als zweiter Ersatz­ mann in den Schulausschuß berufen. Wir kommen nun zur Wahl der Mitglieder des volkswirthschaftlichen Ausschusses. Ich bitte wieder 7 Namen zu schreiben. (Wahl.) Ich ersuche die Herren Dr. Waibel und Wolf fälligst das Skrntininm vorzunehmen. (Geschieht.) Dr. Waibel: Das Ergebnis ist folgendes 17 Stimmen haben die Herren Fink, Schmid und Welte; 16 Stimmen Martin Thurnher und Joh. Thurnher erhalten. Außerdem haben erhallen: 7 Stimmen Herr Dietrich und 6 Stimmen Herr Bösch. Landeshauptmann: Es sind somit die Herren Dr. Schmid, Fink, Welte, Johann Thurnher und Martin Thurnher als Ausschußmitglieder gewählt, Herr Dietrich als erster und Herr Bösch als zweiter Ersatzmann. Wir kommen nun zur Wahl des letzten Co­ mite, nämlich des Gemeinde-Ausschusses, und ich ersuche abermals 7 Namen zu schreiben. (Wahl.) Ich ersuche die Herren Abgeordneten Bösch und Fritz das Skrutinium vorzunehmen. (Geschieht.) Bösch: Es sind 18 Stimmzettel abgegeben worden. Fritz: Es haben erhalten: Reisch 16, Wolf 17, Martin Thurnher 16, Bösch 16, Welte 15 Stimmen. Dann erhielten Büchele 10 und Rüf 7 Stimmen. Landeshauptmann: Es sind somit als Mit­ glieder des Gemeinde-Ausschusses gewählt die Herren: Wolf mit 17, Bösch, Reisch und Martin Thurnher mit je 16 und Welte mit 15 Stimmen; als erster Ersatzmann Büchele mit 10 und als zweiter Ersatzmann Rüf mit 7 Stimmen. Es sind somit die vier vorgeschlagenen Comito gewählt und ich ersuche dieselben, sich nach Schluß der Sitzung gefälligst zu constituiren und das Resultat der Constituirung baldigst mitzutheilen. II. Session der 7. Periode 1891/92. 13 Wir kommen nun zum zweiten Gegenstand der Tagesordnung. Das ist der Rechenschafts­ bericht des Landes-Ausschusses und Rechnungsabschluß Pro 1890. Ich erwarte über die geschäftliche Behandlung dieses Gegenstandes einen Antrag. Fink: Ich beantrage die Zuweisung dieses Gegenstandes an den Finanz-Ausschuß. Laudeshauptmann: Es ist der Antrag auf Zuweisung dieses Gegenstandes an den Finanz­ Ausschuß gestellt worden. Wünscht hiezu Jemand das Wort? — Wenn dies nicht der Fall ist, nehme ich an, daß der Antrag die Zustimmung des hohen Hauses gefunden hat. Die Zustimmung ist gegeben und es wird in diesem Sinne vorgegangen werden. Der dritte Gegenstand der Tagesordnung ist der Voranschlag des Landesfondes und des Landes-Kulturfondes pro 1892. Schapler: Ich beantrage, auch diesen Gegen­ stand dem Finanz-Ausschusse zuzuweisen. Landeshauptmann: Es ist die Überweisung dieses Gegenstandes an den Finanz-Ausschuß be­ antragt. Wenn dagegen keine Einwendung erfolgt, so nehme ich an, daß die Herren mit diesem Antrag einverstanden sind. Die Zustimmung ist gegeben und es wird die Zuweisung in diesem Sinne erfolgen. Der vierte Gegenstand ist der Gesetzent­ wurf betreffend das Jagdgesetz für Vorarlberg. Heinzle: Ich erlaube mir zu beantragen, die­ sen Gegenstand dem volkswirthschaftlichen Ausschüsse überweisen zu wollen. Laudeshauptmauu: Es ist seitens des Herrn Abgeordneten Heinzle beantragt worden, diesen Gegenstand dem volkswirthschaftlichen Ausschüsse zu überweisen. Wünscht Jemand das Wort? — Wenn dies nicht der Fall ist, dann nehme ich an, daß das hohe Haus diesem Anträge die Zu­ stimmung ertheilt. — Sie ist gegeben. Der fünfte Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht des Landesausschusses über die Ausführung des Landtagsbeschlusses betreffend die Erhebungen in Ange­ legenheit der Regulierung der Lehrer­ gehalte. 14 11. Sitzung des Vorarlberger Landtags. Martin Thurnher: Ich beantrage die Zu­ weisung dieses Gegenstandes an den Schulausschuß. Nachdem aber dieser Gegenstand von außer­ ordentlicher Wichtigkeit ist, möchte ich weiter bean­ tragen, daß der Schulansschuß speziell nur zur Behandlung dieses Gegenstandes noch um zwei Mitglieder verstärkt werde. Landeshauptmann: Der Herr Abgeordnete Martin Thurnher beantragt die Zuweisung dieses Gegenstandes an den Schulausschuß und die Ver­ stärkung dieses Ausschusses speziell für die Be­ rathung dieses Gegenstandes um zwei weitere Mitglieder. Wünscht Jemand zu diesen Anträgen das Wort? — Da dies nicht der Fall ist, so nehme ich an, daß das hohe Haus denselben die Zustimmung ertheilt. Ich bitte also zur Wahl zu schreiten und er­ suche die Herren zwei Namen zu schreiben. (Wahlaet). Ich ersuche die Herren Dekan Berchtold und Nägele gefälligst das Skrutinium übernehmen zu wollen. Nägele: 16 Stimmzettel sind abgegeben worden. Berchtold: Es erhielten die Herren Martin Thurnher 13 und Joh. Thurnher 14 Stimmen. Landeshauptmann: Es sind somit speziell für die Berathung dieses Gegenstandes in den Schul­ ausschuß noch weiter gewählt die Herren Johann und Martin Thurnher. II. Session der 7. Periode 1891/92. Als letzter Gegenstand befindet sich auf der heutigen Tagesordnung die Haushalts-Rechnung der Landes-JrrenanstaltValdunapro 1890. Nüf: Ich beantrage die Zuweisung dieses Gegenstandes an den Finanz-Ausschuß. Landeshauptmann: Es ist die Ueberweisung dieses Gegenstandes an den Finanz-Ausschuß be­ antragt. Wünscht Jemand das Wort? — Wenn Niemand das Wort ergreift, so nehme ich an, daß die Herren mit der beantragten Zu­ weisung einverstanden sind und wird dieselbe in diesem Sinne erfolgen. Somit ist die heutige Tagesordnung erschöpft. Die nächste Sitzung findet morgen um 1/211 Uhr statt mit folgender Tagesordnung: 1. Regierungsvorlage betreffend die Abänderung einiger Bestimmungen des Gesetzes vom 23. Jänner 1887 über das Institut der Landcsvertheidigung. 2. Bericht des Landes-Ausschusses in Rhein­ Angelegenheiten. 3. Bericht des Landes-Ausschusses über die Naturalverpflegsstationen. 4. Gesuch der Vorarlberger Stickerei-Genossen­ schaft um ein Darlehen aus Landesmitteln. 5. Gesuch des Landwirthschafts-Vernns in Vor­ arlberg um eine Subvention aus Landes­ mitteln. Die heutige Sitzung ist geschlossen. (Schluß 4 Uhr 35 Minuten Nachmittags.)