18920330_lts014

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Letzte Änderung 02.07.2021, 18:44
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp07,lts1892,lt1892,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 14. Sitzung am 30. März 1892, unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 18 Abgeordnete. Abwesend die Herren: Kochwürdigster Bischof Dr. Zobl, Wolf und Büchele. Regierungsvertreter: Herr Statthaltereirath Graf St. Julien-Wallsee. Beginn der Sitzung um 10 Uhr 10 Min. Vormittags. Landeshauptmann: Die Sitzung ist eröffnet; ich ersuche um Verlesung des Protocolles der letzten Sitzung. (Sekretär verliest dasselbe.) Hat einer der Herren gegen die Fassung des Protocolles eine Einwendung zu erheben? — Es ist dies nicht der Fall, somit betrachte ich dasselbe als genehmiget. Der Herr Abgeordnete Wolf hat sich heute brieflich neuerlich entschuldiget, da sich sein Halsleiden noch nicht ganz gebessert habe. Ebenso hat der Herr Abgeordnete Büchele seine Verhinderung für die heutige Sitzung angezeigt. Ich bitte dies zur Kenntnis zu nehmen. Von Seite der Vereinsvorstehung des Landwirthschaftsvereines ist dem Landesausschusse ein Schreiben zugekommen, worin der verbindlichste Dank ausgesprochen wird für die seitens des hohen Landtages dem Vereine gewährte jährliche Subvention und zugleich der Landesausschuß ersucht wird, diesen Dank auch sämtlichen Herren Landtagsmitgliedern bekannt geben zu wollen, welcher Aufgabe ich hiemit nachkomme. Wir kommen nun zur Tagesordnung, nämlich zum Berichte des Finanz-Ausschusses über den Rechenschaftsbericht des Landesausschusses von Vorarlberg. Ich eröffne zunächst über den gesammten Bericht die Generaldebatte. — Wenn sich bei derselben Niemand zum Worte meldet und auch der Herr Berichterstatter im Allgemeinen keine Bemerkung zu machen wünscht, so gehe ich zur Spezialdebatte über. — Nägele: Ich habe nichts zu bemerken. 144 XIV. Sitzung des Vorarlberger Landtags. II. Session der 7. Periode 1891/92Landeshauptmann: Wenn das hohe Haus damit einverstanden ist, so werde ich so vorgehen, wie schon seit einer Reihe von Jahren vorgegangen wurde, nämlich ich werde die einzelnen Abschnitte vom Herrn Berichterstatter verlesen lassen und dort, wo seitens des Finanz-Ausschusses kein Antrag gestellt wird, eine kleine Pause machen und wenn von keiner Seite eine Bemerkung gemacht wird, mit der Verlesung fortfahren lassen. Über die im Berichte gestellten Anträge werde ich selbstverständlich abstimmen lassen. Ich ersuche also den Herrn Berichterstatter, mit der Verlesung des Berichtes zu beginnen. Berichterstatter Nägele: (Liest den Eingang des Berichtes des Rechenschaftsberichts-Ausschusses, Beilage XL, I. Über die Ausführung der vollziehbaren Landtagsbeschlüsse der letzten Session.) Landeshauptmann: Wünscht Jemand das Wort? — Dr. Waibel: Ich werde dem Antrage zustimmen, muß mir aber zu constatieren erlauben, daß ich durch diese Zustimmung nicht meine Befriedigung aussprechen will über die Sanction der §§ 90 und 96 der Gemeinde-Ordnung. (Martin Thurnher: Schadet nichts.) Die Gründe, welche mich bewogen haben, dieser Gesetzesänderung entgegen zu treten, habe ich im Jahre 1890 hinreichend beleuchtet und erörtert; der Umstand, daß das Ministerium diese beiden Paragraphe zur Sanction empfohlen hat, ändert an der Auffassung der Sache nichts. (Martin Thurnher: Es war aber nothwendig.) Es war nicht nothwendig. Landeshauptmann: Wünscht noch Jemand das Wort? — Hat der Herr Berichterstatter vielleicht etwas zu bemerken? Nägele: Nein. Landeshauptmann: Dann schreite ich zur Abstimmung und ersuche jene Herren, welche dem verlesenen Anträge die Zustimmung geben, sich gefälligst voll dell Sitzen zu erheben. Angenommen. Nägele: (Liest: Nachtrag, ad A. Die Allerhöchste kaiserl. Sanctioll wurde nicht ertheilt...) — Landeshauptmann: Ich bitte weiter zu fahren. Nägele: (Liest: B. Über die Ausführung der Landtagsbeschlüsse nach §§ 18 und 19 der Landes-Ordnung. ad B. 1. — ad B. 2. —) Das Jagdgesetz ist bereits im Landtage durchberathen und angenommen worden. Landeshauptmann: Wenn Niemand das Wort zu ergreifen wünscht — dann bitte ich mit der Verlesung weiter zu fahren. Nägele: (Liest: ad B. 3.) Landeshauptmann: Wünscht Jemand das Wort? — Nägele: (Liest: ad B. 4. — ad B. 5. — ad B. 6. — ad B. 7. — ad B. 8. — ad B. 9. — ad B. 10. — ad B. 11.—) Landeshauptmann: Wünscht Jemand zu diesem Anträge das Wort? — Wem: dies nicht der Fall ist, dann ersuche ich alle jene Herren, welche dem verlesenen Anträge die Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Nägele: Ich bitte nun den Herrn Abgeordneten Greißing, der ebenfalls Mitglied des Finanz-Ausschusses ist, mich in der Verlesung etwas abzulösen. Greißing: (Liest: C. Über die Ausführung der Landtagsbeschlüsse im eigenen Wirkungskreise des Landesausschusses. ad C. 1. ad 0. 2. ad C. 3. ad C. 4. ad C. 5. ad C. 6. ad 0. 7. ad C. 8.) Landeshauptmann: Ich erlaube mir zu bemerken, daß seitens des Landesausschusses mittlerweile gegen diese abweisliche Entscheidung der weitere Recurs an das hohe k. k. Finanzministerium ergriffen worden ist. Greißing: (Liest: ad 0. 9. — ad C. 10.) XIV. Sitzung des Vorarlberger Landtags. II. Session der 7. Periode 1891/92. 145 Nägele: Wenn ich mich recht erinnere, so ist in Betreff dieses Punktes, seitdem der Bericht abgefaßt worden ist, eine Eingabe der Gemeinden des Walserthales betreffend ein Radfelgengesetz eingelangt. Greißing: (Liest ad C. 11 und 12. — ad C. 13. ad C. 14. — ad C. 15. — ad C. 16. — ad C. 17. — ad C. 18. — ad C. 19.) Landeshauptmann: Zu diesem Punkt hat der Herr Abgeordnete Johann Thurnher um das Wort gebeten; ich ertheile ihm nun dasselbe. Johann Thurnher: Die Anregung zur Votierung von Stipendien für arme Lehramtscandidaten des Landes Vorarlberg hat in der vorjährigen Session der geehrte Herr Abgeordnete der Handels- und Gewerbekammer gegeben, wofür ich ihm heute, nachdem sich eine so große Zahl von Petenten um solche Stipendien beworben hat, namens der Majorität der hohen Landesvertretung ben verbindlichsten Dank ausspreche. (Dr. Waibel: Ich bin ganz gerührt.) Der geehrte Herr Abgeordnete Dr. Waibel war der Meinung, daß nicht recht viele Competenten sich melden werden. Er hat nämlich bei Einbringung seines Antrages am 30. October 1890 die Worte gesprochen: „Sie sehen, meine Herren, ich bin sehr bescheiden. Ich möchte nur noch aufmerksam machen, daß sich nicht sehr viele Schüler um Stipendien bewerben werden, und zwar aus dem natürlichen Grunde, weil sie die Verbindlichkeit übernehmen müssen, eine Reihe von Jahren dem Lande Vorarlberg zu dienen. Es liegt im Interesse des Landes, einen Lehrernachwuchs heranzuziehen, und wie vorausznsehen, wird die Wirkung solcher Stipendien nicht ausbleiben; ich empfehle daher meinen Antrag zur Annahme." Er hat also die Meinung ausgesprochen, daß nicht viele Bewerber um solche Stipendien sein werden. Wie Sie aus dem Berichte des Landesausschusses ersehen, sind 5 Stipendien ä 100 und 10 Stipendien ä 50 fl. ausgeschrieben worden. Um diese 15 Stipendien haben sich 24 Competenten gemeldet, so daß 9 nicht betheiliget werden konnten, immerhin ist aber eine hübsche Anzahl mit solchen Stipendien betheiliget worden. Ich fühle mich weiters verpflichtet, wenn auch ohne Ermächtigung und Auftrag, namens der 15 betheiligten Zöglinge dem Herrn Abgeordneten Dr. Waibel für seine Anregung, die er damals gegeben hat, den wärmsten Dank auszusprechen, und ich fordere diese 15 betheiligten Zöglinge zum Fenster hinaus auf — es ist das auch im Vorarlberger Landtage ein nicht mehr ungewöhnlicher Weg, daß man nach Außen spricht — aus Dankbarkeit für diese Anregung jährlich am 30. October, als dem Jahrtage seiner Antragstellung, für sein zeitliches und ewiges Wohlergehen eine hl. Messe anzuhören. Dr. Waibel: Wer die ganze Situation, in der wir uns befinden, kennt, der wird doch die Worte des Herrn Vorredners nicht ernst nehmen, sondern muß dieselben als bitteren Hohn auffassen, das ist doch klar. Ich erinnere daran, daß mein Antrag auf Bewilligung von Stipendien von der Voraussetzung ausgegangen ist — dieselbe ist vielleicht nicht ausdrücklich ausgesprochen worden — daß dieselben Zöglingen an der ordentlichen Lehrerbildungsanstalt zugewendet werden. Wenn ich nun recht unterrichtet bin, so sind von den Stipendien, welche verliehen worden sind, fast alle nach Tisis gegeben worden. Wie viele sind nach Innsbruck gegeben worden? (Johann Thurnher: Eines.) Das ist für die Erledigung meines Antrages, für die Erledigung des Beschlusses des Landtages Beweis genug, daß ich berechtiget bin, die Worte des Herrn Vorredners als Hohn zu bezeichnen. Das ist wahrhaft keine Manier in diesem Hause Jemanden zu behandeln. Wir haben uns vor zwei Jahren darüber ausgesprochen, daß es nothwendig sei, einen Nachwuchs für die Lehrerschaft zu sichern; wir haben vor zwei Jahren schon gewußt und haben auch den Nachweis vorgebracht, daß es mit der Besetzung der Lehrerstellen im Lande sehr miserabel aussieht, daß eine merkliche Anzahl von Stellen gar nicht, und eine ziemliche Anzahl nur mit Aushilfslehrern besetzt ist, daß es daher sehr nothwendig ist, auf Abhilfe zu dringen und sich 146 XIV. Sitzung des Vorarlberger Landtags. II- Session, 7. Periode 1891/92. aus dem Lande selbst solcher Jünglinge zu versichern, welche sich diesem Berufe widmen. Wenn der hohe Landtag — ich habe den Gedanken schon wiederholt ausgesprochen — seine Aufgabe, das Wohl des Landes nach allen Richtungen im Auge zu behalten und zu fördern, zur richtigen Zeit beobachtet hätte, so wäre die Lehrerbildungsanstalt, welche in Bregenz bestand, noch in Bregenz, und jene Söhne des Landes, welche jetzt auswärts gehen müssen, welche nicht nach Tisis gehen wollen, könnten im Lande Unterricht genießen. Es kann nicht im Sinne der UnterrichtsVerwaltung liegen, eine Anstalt, wie die PrivatAnstalt in Tisis ist, zu fördern; es kann auch nicht Sache des Landtages sein, eine solche Anstalt zu fördern, denn diese Anstalt ist nicht auf den Willen des Landes geschaffen worden, sondern lediglich auf den Willen einer Partei, aus welchen Mitteln weiß ich nicht. Nun soll das Land mit seinen Mitteln herbeieilen und diese Anstalt erhalten helfen. Das ist nicht der richtige Standpunkt. Wir haben das auch bei Errichtung der Sonntagsschulen gesehen. In den Antrag des Landes-Ausschusses und in den Beschluß des Landtages sind gewisse Punkte ausgenommen, welche die offenkundige Absicht haben, das Volksschulwesen der Aufsicht des Staates zu entziehen. Die Anstalt in Tisis hat auch keine andere Bedeutung und wer die Dinge zu beurtheilen weiß, wird mir beistimmen, daß diese Anstalt nur die Absicht hat, sich auf Umwegen der Staatsaufsicht zu entziehen. Das hat gar keine Bedeutung, wenn von Zeit zu Zeit ein Schulinspector die Anstalt besucht; den läßt man kommen und gehen und die übrige Zeit macht man mit den Schülern was man will. Ich kann also dieser Ausführung meines Antrages meine Befriedigung nicht aussprechen, im Gegentheil, ich muß hier mit allem Ernste und Nachdrucke gegen eine derartige Verwendung der Landesmittel protestieren. Ich muß noch einmal darauf zurückkommen, daß es bedauerlich ist, daß man weder hier noch anderswo im Lande, wo man berufen gewesen wäre — ich glaube die Stadt Bregenz wäre auch berufen gewesen, es verabsäumt hat, dem Entschlusse der Regierung, welcher uns diese Anstalt genommen hat, rechtzeitig Einhalt zu thun. Daß es im Lande Vorarlberg genug junge Leute geben würde, welche sich dem Lehrerstande widmen würden, dafür ist gerade diese Anstalt in Tisis ein Beweis, da in dieselbe eine große Anzahl Schüler eingetreten sind. Wir haben eine Vorlage über die Lehrergehalte vor uns, welche uns Heuer beschäftigen wird und welche keine andere Bestimmung hat, als gerade für den Tisner Nachwuchs Sorge zu tragen. Hütte man für die an der Staatsschule gebildeten Lehrer sorgen wollen, so hätte mnii das schon längst zu thun gehabt, nun aber winkt Tisis und da geht ein anderer Wind. Johann Thurnher: Ich bin nicht in der Lage, meinen Worten einen so kräftigen Nachdruck mit der Hand oder Faust auf den Tisch zu geben, wie es mein Herr Vorredner bei seiner Entgegnung gethan hat und ich bin auch ruhig genug, trotzdem er meinem Danke eine Intention zugeschoben hat, welche ich ablehnen, ja sogar entschieden zurückweisen muß. Ich muß es entschieden ablehnen, daß ich mit dem Danke, den ich namens der Majorität des Hauses dem Herrn Abgeordneten Dr. Waibel ausgesprochen habe, einen bittern Hohn verbinden wollte; wir sind dem geehrten Herrn Abgeordneten Dr. Waibel auch wirklich zum Danke verpflichtet, daß er frühzeitiger, als wir, den Gedanken angeregt hat, die armen LehramtsCandidaten des Landes zu unterstützen und sie durch diese Unterstützung mit ihrer Lehrthätigkeit eine Zeit lang an das Land zu binden. Ganz besonders muß ich mich aber dagegen verwahren, daß die Bitte, welche ich zum Fenster hinaus an die Lehramtszöglinge in Innsbruck und Tisis gerichtet habe, als bitterer Hohn aufgefaßt wird, denn mit Dingen, wie Gebet und hl. Meßopfer pflege ich nicht zu höhnen. (Dr. Waibel: Diesmal doch!) Ich glaube nicht, daß Herr Dr. Waibel allwissend ist, und auch meine Gedanken kennt, da wird es sich doch noch fragen, ob er Recht hat oder ich. Ich meine, es giebt da keine Instanz, welche darüber entscheiden könnte. Er mag bei seiner Meinimg beharren und ich behaupte, daß ich mit solchen Dingen nicht zu scherzen und nicht zu höhnen pflege. Wenn der geehrte Herr Vorredner gemeint hat, daß das Land Vorarlberg und speciell der Landtag eine Unterlassungssünde begangen habe, XIV. Sitzung des Vorarlberger Landtags. II. Session der 7. Periode 1891/92. 147 daß er nicht das Nöthige gethan habe, um die früher in Bregenz bestandene Lehrerbildungsanstalt dem Lande zu erhalten, so mag das seiner subjectiven Auffassung entsprechen, allein fasse man das auf, wie man will, selbst wenn man sich auf seinen Standpunkt stellt, so kann ich doch niemals zugeben, daß das Land da etwas versäumt hat. Aus der anderen Seite wird Herr Dr. Waibel doch zugeben müssen, daß das Land diese ihm vorgeworfene Unterlassungssünde (?) jetzt ja gutzumachen sucht, durch die mit großen Mitteln von Privaten und auch theilweise mit der Unterstützung des Landes der in Tisis entstandenen Lehrerbildungsanstalt, die einen größeren Fassungsraum hat, als die ehemalige Lehrerbildungsanstalt in Bregenz. Wenn also da von den Einen eine Unterlassungssünde begangen worden ist, so wird dieselbe jetzt von den Anderen wieder gut zu machen gesucht. Wenn der geehrte Herr Vorredner meint, es sei das Bestreben, nach und nach das Volksschulwesen der Aufsicht des Staates zu entziehen, so ist das wenigstens in den beiden Fällen, die er uns imputiert, nicht der Fall, mit der Sonntagsschule schon gar nicht. Wenn er sagt, man wolle das Volksschulwesen durch die Tendenz, welche man mit der Sonntagsschule habe, der staatlichen Aufsicht entziehen, so trifft das nicht zu, weil die Sonntagsschule mit den Volksschulen gar nichts zu thun hat, und was speciell die Anstalt in Tisis betrifft, so hat dieselbe allen gesetzlichen Anforderullgen bisher entsprochen, und wird es auch weiter thun, sowohl was die Befähigung und Qualification der Professoren mit) die staatlichen Prüfungen der Lehrer, als auch das Lehrmateriale und die ganze übrige Einrichtung betrifft. Ich glaube, daß diese Anstalt mit dem, was sie leistet, sich ganz ruhig der staatlichen Controlle unterziehen kann, was sie selbstverständlich wohl auch thun muß. Nachdem sich also das Bedürfnis entgegen der Meinung des Herrn Dr. Waibel als ein größeres herausgestellt hat für solche Unterstützungen, so möchte ich die heutige Gelegenheit, ich kann nicht mehr sagen, die Anregung des Herrn Dr. Waibel — er wehrt sich ja mit Händen und Füßen dagegen — dazu benützen, den Antrag zu stellen, daß im nächsten Jahre größere Beiträge für solche Zwecke verwendet werden. (Dr. Waibel: Für Tisis!) Also, wenn es der Herr Dr. Waibel mit dieser Einschränkung will, so wird man es auch so machen. (Heiterkeit.) Wir kommen dann, wenn ich diesen Antrag gestellt habe und der hohe Landtag darauf eingeht, erst in eine gewisse Parität, in ein richtiges Verhältnis. Der Staat verwendet für Vorarlberger in Innsbruck jährlich einen Gesammtbetrag von 2000 fl., wir geben jetzt den in der Vorarlbergischen Lehrerbildungsanstalt in Tisis studierenden jungen Leuten nur 1000 fl. Dabei haben wir aber gesehen, daß diese 1000 fl. im Vorjahre lange nicht zugereicht haben den Unterstützungsbedürftigen zu helfen und ich bemerke, daß jetzt wieder ein neuer Jahrgang eröffnet ist, der naturgemäß wieder mit armen Leuten besetzt ist, aus den Gründen, welche der Herr Dr. Waibel im Vorjahre sehr trefflich auseinander gesetzt hat, daß nämlich größtenteils sich nur arme Leute dem Lehrfache widmen und lange Zeit studieren müssen, bis sie es endlich zu einem kargen Gehalt bringen. Ich stelle also den Antrag: „Es seien die im Beschlusse vom 10. Nov. 1890 gewährten Unterstützungen für Lehramtscandidaten im jährlichen Gesammtbelaufe von 500 fl. bis 1000 fl. auf jährliche 1500 fl. bis 2000 fl. zu erhöhen und an dürftige Vorarlberger, welche eine Lehrerbildungsanstalt im Lande besuchen, zu gewähren." Landeshauptmann: Der Herr Abgeordnete Fink hat sich noch zum Worte gemeldet. Fink: Theilweise hat mir der Herr Vorredner das Wort aus dem Munde genommen, und zwar durch Berichtigung resp. Ergänzung seines Antrages, wonach in Zukunft diese Stipendien nur an Lehramtscandidaten, die eine Lehrerbildungsanstalt im Lande besuchen, zu verleihen seien. Ich habe mich verwundert, daß der Vertreter der Handels- und Gewerbekammer heute noch gegen diese Stipendienvertheilung gesprochen hat, nachdem er uns im Schulansschusse erklärt hat, er werde sich den Act ansehen und werde dann schauen, ob man in der Vertheilung der Stipendien nicht etwas finde, was dem Landesausschusse nicht gerade sehr zur Ehre gereichen würde, oder mit anderen Worten, daß derselbe bei dieser Vertheilung nicht ganz objectiv vorgegangen sei. Ich habe mir die Sache auch angeschaut und glaube an148 XIV. Sitzung des Vorarlberger Landtags. II. Session der 7. Periode 1891/92. nehmen zu dürfen, daß der Herr Vertreter der Handels- und Gewerbekammer kaum feinem Versprechen, das er im Schulausschusse abgegeben hat, nämlich den Act einzusehen, nachgekommen ist, sonst hätte er heute gegen das Vorgehen bei der Vertheilung der Stipendien sicherlich nichts einwenden können. Es sind, wie schon der Herr Abgeordnete Johann Thurnher erklärt hat, 24 Competenzgesuche um solche Stipendien eingelaufen, von diesen 24 Gesuchen sind 22 von Lehramtscandidaten von Tisis eingegangen, eines von Innsbruck und eines von Bozen, letztere zwei von Schülern an staatlichen Pädagogien. Es ist dann, wie auch schon festgestellt worden ist, der eine von diesen zwei letztern Schülern, der in Innsbruck studiert, mit einem Stipendium von 100 fl. bedacht worden, der andere in Bozen ist abgewiesen worden und, wie aus dem Acte hervorgeht, deshalb, weil er keine guten Zeugnisse hatte — er hatte im Fleiße nur die Note „minder entsprechend". Das war der Grund, wie aus der Begründung zur Abweisung deutlich hervorgeht, weshalb der Letztere abgewiesen wurde, der andere einzige Competent von staatlichen Pädagogien ist, wie schon bemerkt, berücksichtiget worden. Ich glaube, daß daher kein Anlaß ist, zu sagen, daß bei der Vertheilung dieser Stipendien die Schüler an staatlichen Pädagogien zu wenig berücksichtiget worden seien. Im Gegentheil, wenn wir den Stiel umkehren, befinde ich mich bezüglich dieser Stipendienvertheilung auf dem gleichen Standpunkte, wie der Herr Dr. Waibel. Ich möchte mir daher auch erlauben, bezüglich dieser Stipendienvertheilung etwas zu bemerken. — Ich finde es nämlich nicht ganz richtig, daß dieser Lehramtszögling in Innsbruck mit einem Stipendium betheiliget worden ist, und zwar erscheint es mir deshalb nicht ganz richtig, weil derselbe, wie ich aus zuverlässiger Quelle erfahren habe, auch ein Staats-Stipendium bezieht. Ich glaube, wenn man die Sache ganz objectiv nimmt und hienach Lehramtszöglinge überhaupt nach ihrer Dürftigkeit und Würdigkeit unterstützen will, so soll der Landesausschuß doch zuerst darauf sehen, daß solche Lehramtszöglinge aus Landesmitteln unterstützt werden, die von Seite des Staates nicht unterstützt werden, und das sind die Zöglinge in Tisis. — Ich würde über diesen Punkt noch mehr gesagt haben, aber nachdem es scheint, daß heute schon durch die Beschlußfassung meine diesbezüglichen Bedenken behoben werden dürften, so will ich mich darüber nicht weiter aussprechen. Johannes Thurnher: Ich muß noch zu einer kleinen Bemerkung mir das Wort erbitten. Der Herr Dr. Waibel hat im vorigen Jahre in einer Entgegnung eine Bemerkung gemacht die mir nicht ganz zutreffend erscheint. Entweder hat er im betreffenden Augenblicke nicht gewußt, was er sagt, oder er hat sich nicht informieren lassen, wie groß das Bedürfnis ist. Er hat die Äußerung gethan: „Was die andere Einwendung anbelangt, daß man es nicht nur mit gesetzlich gegründeten Anstalten zu thun habe, so habe ich zu bemerken, daß an unseren Schulen dermalen doch nur solche Lehrer Verwendung finden können^ die au gesetzlich gegründeten Lehranstalten ihre Ausbildung genossen haben." Nun befanden sich im Lande Vorarlberg im betreffenden Jahre etwa 70—80 Lehrkräfte, welche an gar keiner Lehranstalt befähiget worden sind, also auch nicht an einer gesetzlich gegründeten. Wenn der Herr Dr. Waibel aber im Eingange des ersten Satzes gemeint hat, es sei die Lehrerbildungsanstalt in Tisis nicht auf gesetzlicher Grundlage gegründet, so muß ich sagen, daß dieselbe allen Anforderungen des Gesetzes, wie ich schon einmal zu erklären Gelegenheit hatte, vollkommen entspricht und auch zu entsprechen beabsichtiget. Landeshauptmann: Ich bitte mir den gestellten Antrag schriftlich zu übergeben. (Geschieht.) Der Antrag, den der Herr Abgeordnete Johann Thurnher stellt, lautet: „Es seien die im Beschlusse vom 10. November 1890 gewährten Unterstützungen für Lehramtscandidaten im jährlichen Gesammtbelaufe von 500 fl. bis 1000 fl. auf jährliche 1500 fl.. bis 2000 sl. zu erhöhen und an dürftige Vorarlberger, welche eine Lehrerbildungsanstalt im Lande besuchen, zu gewähren." Wünscht noch Jemand das Wort? Dr. Schmid: Ich möchte mir nur zur Aufklärung eine Bemerkung erlauben. Wenn es im Anträge heißt: „ .... welche eine Lehrerbildungsanstalt im Lande besuchen... so ist ja im Antrage selbst die Absicht ganz XIV. Sitzung des Vorarlberger Landtags. II. Session der 7. Periode 1891/92. 149 deutlich ausgesprochen, daß man nur Zöglingen von Tisis Stipendien verleihen will, weil dies die einzige Lehrerbildungsanstalt im Lande ist. Johann Thurnher: Ich habe durch diesen Beisatz nur einem Wunsche des Herrn Abgeordneten Dr. Waibel entsprochen. Dr. Waibel: Ich habe keinen Wunsch ausgesprochen, ich habe lediglich eine Bemerkung gemacht. Landeshauptmann: Wünscht noch Jemand das Wort? Dr. Beck: Ich möchte nur kurz bemerken, daß ich mich mit dem Zusatze im Anträge schon gar nicht einverstanden erklären kann. Dadurch, daß nur Lehramtscandidaten, welche die Lehranstalt in Tisis besuchen, mit Stipendien aus Landesmitteln bedacht werden sollen, wird die Unbilligkeit zu weit getrieben. Warum sollen nicht auch Candidaten, welche an der k. k. Lehrerbildungsanstalt in Innsbruck studieren, solche LandesStipendien erhalten? Eine solche Einseitigkeit, wie sie hier beabsichtiget wird, finde ich durchaus nicht am Platze. (Dr. Waibel: Sehr richtig!) Dr. Schmid: Ich glaube, es läßt sich dies doch noch ändern. Nachdem der Herr Abgeordnete Johann Thurnher gesagt hat, er habe diesen Zusatz nur auf Wunsch des Herrn Dr. Waibel in seinen Antrag ausgenommen, und Herr Dr. Waibel erklärt, daß er keinen Wunsch ausgesprochen, sondern nur eine Bemerkung gemacht habe, so dürfte es gewiß im Interesse des Herrn Abgeordneten Thurnher, der den Antrag gestellt hat und Alles, was er sagt, ernst nimmt — er hat dies ja heute erklärt — gelegen sein, den Antrag so zu stellen, wie er ihn anfangs gestellt hat. Johann Thurnher: Ich muß den beiden Herren Vorrednern Dr. Beck und Dr. Schmid nur noch sagen, daß ich inzwischen die Erklärung abgegeben habe, daß mir damit, daß auch das Land 2000 fl. für Stipendien giebt, wie der Staat, die Gerechtigkeit und Billigkeit ganz gut hergestellt erscheint. Es wirken hier der Staat und das Land nunmehr, wenn mein Antrag angenommen wird, in der ganz gleichen Richtung, mit gleich hohen Mitteln, zu demselben Zwecke, nämlich der Vermehrung gebildeter Lehrkräfte — beide steuern demselben Ziele zu. Der Staat unterstützt die Vorarlberger, die an der k. k. Lehrerbildungsanstalt in Innsbruck studieren, und das Land unterstützt die Vorarlberger, welche an der Lehrerbildungsanstalt in Tisis studieren. Wollte man die Summe von 2000 fl. auf 3000 fl. oder noch mehr erhöhen, dann könnte man allenfalls den Wunsch der Herren Vorredner als einen nicht unbilligen betrachten, aber jetzt ist die Sache schon so getheilt: das Land giebt 2000 fl. nach Tisis und der Staat giebt 2000 fl. nach Innsbruck, beide für Vorarlberger, beide für den ausgesprochenen Zweck, nämlich für die Vermehrung gebildeter Lehrkräfte. Ich weiß nicht, was man da für eine Ungerechtigkeit erblicken kann, ich muß daher bei dem Anträge, wie ich ihn gestellt habe, bleiben. Dr. Waibel: Ich muß der Auffassung entgegentreten, als ob Tisis als eine Landesanstalt anzusehen sei. Wenn Tisis eine Landesanstalt wäre, dann wäre ein solcher Antrag in der Ordnung und könnte auch von uns nicht bekämpft, sondern nur begrüßt werden. Man hat aber die Gewohnheit Worte zu verdrehen und sie anders aufzufassen, als sie gemeint sind. Hiemit habe ich mich, was diesen Punkt anbelangt, ausgesprochen. Berchtold: Ich erlaube mir nur ganz kurz zu dem, was Herr Dr. Beck gesagt hat, eine Bemerkung zu machen. Man könnte eben so gut sagen, daß der Staat, wenn er seine Anstalt mit 2000 fl. unterstützt und der Privatanstalt in Tifis nichts gibt, auch einseitig vorgehe. Nachdem es gesetzlich gestattet ist, Privatlehranstalten zu errichten, so müßte in jener Voraussetzung der Staat dieselben auch unterstützen, um nicht einseitig vorzugehen. Was die Ausführung des Herrn Dr. Waibel anbelangt, daß die Lehrerbildungsanstalt in Tisis nicht eine Landesanstalt sei, so ist das insoweit richtig, daß dieselbe nicht aus Landesmitteln gegründet wurde, sie ist aber doch eine Anstalt im Lande. (Dr. Waibel: „Im Lande", das ist etwas anderes.) Insoferne diese Anstalt im Lande ist, dient sie auch dem Lande und zwar nach unserer Überzeugung besser, als eine andere Anstalt. Ich muß noch einmal wiederholen, es ist die Gründung und der Bestand von Privatlehranstalten gesetzlich gestattet, und ich sehe nicht ein, 150 XIV. Sitzung des Vorarlberger Landtags. II. Session der 7. Periode 1891/92. warum wir als Landesvertreter eine Anstalt, die uns als wohlthätig erscheint und sich im Lande befindet, nicht auch aus Landesmitteln nach eigenem Ermessen unterstützen dürfen. Johann Thurnher: Ich habe den Ausführungen des Herrn Dekan Berchtold nur zu entgegnen, daß wir nicht die Anstalt unterstützen, sondern die Zöglinge. Dr. Schmid: Ich möchte nur noch constatieren, bevor Schluß der Debatte beantragt wird, daß der Herr Antragsteller erklärt hat, er habe seinen Antrag auf ausdrücklichen Wunsch des Herrn Dr. Waibel durch den bezüglichen Zusatz modifiziert. Herr Dr. Waibel hat aber erklärt, daß er keinen Wunsch ausgesprochen habe. Logischer Weise muß nun der Herr Antragsteller diesen Zusatz wieder zurückziehen, sonst würde dies der Wahrheit nicht vollkommen entsprechen. Ich glaube, wenn der Herr Antragsteller auf diesem Zusatz bestehen würde, so wäre das unlogisch. Johann Thurnher: Ja, das ist so. Wenn der Herr Dr. Waibel mich auf einen guten Gedanken bringt, (Dr. Schmid: Das ist was anderes!) so halte ich ihn fest, das habe ich voriges Jahr auch gethan. Damals hat mich der Herr Dr. Waibel durch einen Antrag auch auf einen guten Gedanken gebracht und ich habe denselben, weil ich ihn gut und praktisch gefunden habe, gleich gepackt und festgehalten. So mache ich es auch jetzt. Der Herr Dr. Waibel hat diesen Gedanken ausgesprochen, er ist gut, und es ist nur schade, daß er mir nicht früher eingefallen ist. Einen so guten Gedanken lasse ich nicht mehr so leicht laufen. Landeshauptmann: Wünscht noch Jemand das Wort? — Wenn Niemand mehr das Wort ergreift, so erkläre ich die Debatte für geschlossen und ertheile das Wort dem Herrn Berichterstatter. Nägele: Ich glaube, daß ich mich, nachdem diese Angelegenheit so sehr beleuchtet worden ist, ganz kurz fassen kann. Ich werde also nur noch darauf zurückkommen, was der Herr Abgeordnete Dr. Waibel im Eingang seiner Rede gesagt hat. Er hat sein Bedauern darüber ausgesprochen und hat auch dem früheren Landtage wenigstens bedingt Vorwürfe gemacht, daß die Lehrerbildungsanstalt in Bregenz eingegangen ist. Ich will mich über diese Lehrerbildungsanstalt nicht weiter äußern, ob sie gut oder nicht gut gewesen ist. Soviel ich weiß, hat wenigstens die Majorität der Bevölkerung von Vorarlberg ihr keine großen Sympathien entgegengebracht und namentlich die katholische Bevölkerung nicht, denn diese Anstalt beruhte, wie alle Staatsanstalten dermalen auf dem confessionslosen Charakter, wie selbst ein früherer Unterrichtsminister gesagt hat, die jetzige Schule in Österreich sei confessionslos. Darum konnte auch die Bevölkerung Vorarlbergs, die doch überwiegend gut katholisch ist, dieser Anstalt keine besonderen Sympathien entgegenbringen. Dagegen beruht die Privat-Lehrerbildungsanstalt in Tisis auf katholischem Boden, auf katholischen Grundsätzen, und deshalb bringt auch die katholische Bevölkerung dieser Anstalt die größten Sympathien entgegen. Weil heutzutage überall die Majorität maßgebend ist, so ist es auch recht und billig, daß gerade von der Majorität des Landtages aus dieser Lehrerbildungsanstalt das Möglichste zugewendet wirb. Es ist also klar, daß wir dieser Anstalt unsere Aufmerksamkeit im höchsten Grade schenken. Regierungsvertreter: Ich muß mir erlauben, einige Worte zur Berichtigung einer von dem Herrn Abgeordneten Nägele gemachten Bemerkung zu sagen. . Es wird beinahe jedes Jahr im Landtage ein Ausspruch, den der Herr Minister für Cultus und Unterricht gethan haben soll, ganz falsch in der Weise citiert, daß derselbe gesagt habe, die Schule in Österreich sei confessionslos. Dies ist aber ein Irrthum; wenn der Herr Minister einen diesbezüglichen Ausdruck überhaupt gebraucht hat, so wird derselbe gesagt haben, die Schule sei interconfessionell. Es ist eben ein großer Unterschied zwischen confessionslos und interconfessionell. Dr. Waibel: Zu der Bemerkung des Herrn Regierungsvertreters muß ich noch beifügen, daß Lehrerbildungsanstalt in Bregenz nichts weniger als confessionslos war. Ein katholischer Katechet ertheilte den Religionsunterricht, die Schüler wurden aus diesem Gegenstände geprüft und im XIV. Sitzung des Vorarlberger Landtags, II. Session der 7. Periode 1891/92. 151 Zeugnisse war ausdrücklich angeführt: „Ist befähiget, den katholischen Religionsunterricht zu ertheilen." Das ist doch der beste Beweis, daß diese Schule nicht confessionslos, sondern confessionell war uud zwar katholisch confessionell. Landeshauptmann: Wünscht noch Jemand das Wort? Johann Thurnher: Ich muß in dieser Beziehung schon sagen, daß mir der competente Ausspruch des Herrn Ministers maßgebender ist, als das, was der Herr Abgeordnete der Handels- und Gewerbekammer sagt. Der Herr Minister für Cultus und Unterricht hat sich im Abgeordnetenhause ganz entschieden dahin ausgesprochen, daß Alles, was auf dem Volksschulgesetze beruht — er hat die Lehrerbildungsanstalten und die Volksschulen gemeint — interkonfessionell oder confessionslos sei. (Dr. Schmid: Das ist ein Unterschied.) Das Eine oder das Andere hat er gesagt, ich habe es selbst gehört, aber welches, weiß ich nicht mehr. Ein Ausspruch des Ministers ist mir für die Beurtheilung der Schule maßgebender, als ein Ausspruch des Herrn Abgeordneten der Handels- und Gewerbekammer. Landeshauptmann: Wenn Niemand mehr das Wort ergreift, so erkläre ich die Debatte für geschlossen. Ich schreite zur Abstimmung uud ersuche die Herren, welche diesem Antrage beistimmen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Es ist die Majorität. Ich bitte mit der Verlesung weiter zu fahren. Greißing: (Liest ad C. 20. — ad C. 21.) Landeshauptmann: Wünscht Jemand zu diesem Anträge das Wort? — Da dies nicht der Fall ist, so bringe ich den Antrag zur Abstimmung und ersuche jene Herren, welche mit demselben einverstanden sind, sich gefälligst zu erheben. Angenommen. Nägele: (Liest: II. Landesfond. 1. Rechnungsabschluß des Vorarlberger Landesfondes für das Jahr 1890.) Statt 736 fl. 40 kr. hat es nach dem Hauptbuche zu heißen: 736 fl. 20 kr. Ich möchte mir über diese Abschreibung nähere Auskunft zu ertheilen erlauben. Es betrügt nach dem Hauptbuche: 1. Der Rückersatz von der zu bildenden Concurrenz der Frutzregulierung für die dem Ingenieur Reisigl vorschußweise bezahlten Reisekosten (Erlaß des Landesausschusses vom 1. September 1865 Zl. 681) 16 fl. 40 kr. 2. Der Rückstand der vorschußweisen Zahlung an den Ingenieur Anton Gamperle in Feldkirch pto. Aufnahme des Straßenprojectes von Bürs nach Brand gegen seinerzeitigen Ersatz durch die betheiligten Gemeinden (Erlaß des Landesausschusses vom 1. Juli 1877 Zl. 769) 28 fl. 3. Die Kosten des Civil-Ingenieurs Anton Gamperle für Aufnahme und Ausarbeitung des Projektes der Tieferlegung des Koblacher Kanales, im Sinne des Landtagsbeschlusses vom 3. Juli 1880 und des genehmigten Particulares, vorläufig unter Vorbehalt des Ersatzes durch die betheiligten Gemeinden und die zu bildende Wassergenossenschaft (bezahlt laut Anweisung ddo. 23. März 1883 Zl. 491) 691 fl. 80 kr. Diesem Genossenschaft hat sich nie gebildet, folglich kann das Land diese Kosten auch nicht einheben. Zudem hat das Land auch andere Projecte aufnehmen lassen und die Kosten hiefür bezahlt, so z. B. seinerzeit das Dünkelbergische Project. Und so glaubte der Finanzausschuß, daß man, wenn malt doch nichts bekommt, diese Posten einfach abschreiben und nicht immer Herumschleppen soll. Der Finanzausschuß stellt daher die Anträge: (liest dieselben.) Statt 736 fl. 40 kr. hat es auch hier zu heißen: 736 fl. 20 kr. Landeshauptmann: Wünscht Jemand das Wort? — Da dies nicht der Fall ist, schreite ich zur Abstimmung und zwar werde ich, wenn keine Einwendung erfolgt, beide Anträge unter einem zur Abstimmung bringen. Ich ersuche jene Herren, welche damit einverstanden sind, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Nägele: (Liest: II. Voranschlag des Vorarlberger Landesfondes.) 152 XIV. Sitzung des Vorarlberger Landtags^ H. Session der 7. Periode 1891/92. Landeshauptmann : Zu diesem Punkte hat sich der Herr Abgeordnete Martin Thurnher zum Worte gemeldet. Martin Thurnher: Nach den gesetzlichen Bestimmungen und nach dem bisherigen Usus, vielleicht mit einer einzigen Ausnahme, sind die Landesvertretungen bisher jedes Jahr zur verfassungsmäßigen Erledigung der laufenden Geschäfte und Arbeiten einberufen worden. Es ist auch nothwendig, daß dieses alljährlich geschehe, weil sonst die Agenden nicht erledigt und insbesondere die Rechnungsabschlüsse und Voranschläge nicht rechtzeitig festgestellt und geprüft werden können. Es ist nun im letzten Jahre angesichts der Reichsrathswahlen der hohen Regierung allerdings schwer möglich gewesen, die Landtage einzuberufen, außer man hätte die Einberufung in die Sommermonate verlegt, wodurch aber jene Abgeordneten, welche in beide Vertretungen gewählt sind, nach Ansicht der hohen Regierung überlastet worden wären. Es war dann beabsichtigt, die Landtage Ende Dezember und im Laufe des Jänner tagen zu lassen. Nun kam aber mittlerweile der Abschluß der Handelsverträge, die bereits am 2. Feb. in Kraft zu treten hatten, und in Folge dessen mußte der Reichsrath nothwendiger Weise für den Jänner einberufen werden, um denselben die verfassungsmäßige Zustimmung zu geben. Wenn ich nun also auf der einen Seite auch die Gründe würdige, welche die hohe Regierung abhielten, die Landtage im Vorjahre zur verfassungsmäßigen Thätigkeit einzuberufen, so glaube ich doch, es sollte dieser Zustand nur ein ausnahmsweiser bleiben, vielmehr fortan den Landtagen Gelegenheit geboten werde, sich jedes Jahr zu versammeln. Damit die Landesvertretung in dieser Beziehung der hohen Regierung gegenüber ihre Wünsche aussprechen kann, erlaube ich mir, folgenden Antrag zu stellen, der hohe Landtag wolle beschließen: „Die hohe k. k. Regierung wird aufgefordert, die Landesvertretung gemäß den verfassungsmäßigen Bestimmungen jedes Jahr zur Erledigung der laufenden Geschäfte und legislativen Arbeiten einzuberufen." Landeshauptmann: Wünscht Jemand das Wort? — Da dies nicht der Fall ist, so ist die Debatte geschlossen. Wünscht der Herr Berichterstatter noch etwas zu bemerken. Nägele: Ich habe nichts zu bemerken. Landeshauptmann: Der Herr Abgeordnete Martin Thurnher hat den Antrag gestellt: (liest denselben.) Ich ersuche jene Herren, welche diesem Anträge die Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Einstimmig angenommen. Nägele: (liest: III. Grundentlastungsfond. 1. Rechnungsabschlüsse pro 1890.) Landeshauptmann: Wünscht Jemand das Wort? — Wenn dies nicht der Fall ist, so schreite ich zur Abstimmung und ersuche jene Herren, welche mit dem verlesenen Anträge einverstanden sind, sich gefälligst zu erheben. Angenommen. Nägele: (liest: 2. Voranschläge für das Jahr 1892.) Landeshauptmann: Wünscht Jemand das Wort? — Es ist dies nicht der Fall. Ich schreite daher zur Abstimmung und ersuche jene Herren, welche diesem Anträge zustimmen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Nägele: (liest: IV. Landesculturfond.) Landeshauptmann: Wünscht Jemand das Wort? — Es ist dies nicht der Fall, ich ersuche daher jene Herren, welche diesem Antrage zustimmen, sich gefälligst zu erheben. Angenommen. Nägele: (liest: b. Voranschlag des Landesculturfondes. V. Krankenversorgung. VI. Irrenversorgung.) In der ersten Zeile auf Seite 223 ist ein Druckfehler zu berichtigen. Es soll nämlich statt „Lieferung" heißen „Differenz." Landeshauptmann: Wünscht Jemand das Wort? XIV. Sitzung des Vorarlberger Landtags. II. Session der 7. Periode 1891/92. 153 Dr. Waibel: Diesmal wird mir die hohe Landesversammlung ohne in den Ton des Hohnes verfallen zu müssen, dankbar sein, daß ich vor 2 Jahren die Anregung gegeben habe, es solle dahin gewirkt werden, daß die Landesvertretung eingehende Mittheilungen über die einzige Anstalt, welche das Land besitzt, erhalte. Diesem Wunsche ist in dankenswerther Weise entsprochen worden, und ich kann Sie versichern, daß in den Kreisen der Fachleute diese Publication auf das Beste begrüßt wurde. Die Durchsicht derselben gibt mir Anlaß zu einzelnen Bemerkungen. Der Bericht ist in mehreren Abtheilungen verfaßt. In der ersten Abtheilung ist die Besuchsstatistik der Anstalt kurz enthalten, und aus derselben geht hervor, daß die Anstalt von 32 Angehörigen des Landes Vorarlberg und von 42 Auswärtigen benützt wurde. Ich hatte geglaubt, daß es sich für die Beurtheilung der vorarlbergischen Kranken, welche sich in dieser Anstalt befinden, empfehlen würde, daß bei den statistischen Nachweisungen ein besonderer Nachweis für die vorarlbergischen Kranken gegeben würde. Das ist nicht der Fall. Es sind die gesummten Insassen dieser Anstalt zusammen genommen worden. Es ist wohl richtig, neben den 32 Vorarlbergern finden sich 31 Schweizer; alle übrigen sind Liechtensteiner, Niederösterreicher, Steiermärker u.s.w. Es können die Liechtensteiner und die Schweizer allenfalls als ein Menschenschlag angesehen werden, welcher mit dem vorarlbergischen ziemlich identisch und deshalb auch den gleichen Krankheits-Veranlassungen und Krankheitsgattungen ausgesetzt ist. Demungeachtet würde sich empfehlen bei der Verfassung der Statistik Vorarlberg auch neben der Gesammtstatistik kurz abgesondert zu behandeln, damit wir eine genauere Einsicht bekommen, welche Gattungen von Erkrankungen vorzugsweise die Bewohner Vorarlbergs treffen. Ferner haben wir ein großes Interesse zu erfahren, welche Krankheitsursachen in Vorarlberg sich ergeben. Wenn sich die Herren die Statistik über die Krankheitsursachen ansehen, dann werden Sie auf zwei Momente aufmerksam, welche eine ganz bedeutende Rolle spielen, und zur Beurtheilung der ganzen Sache und vielleicht zu einer allgemeinen Behandlung Anlaß geben. Die wichtigsten Ursachen der Erkrankungen