18901014_lts002

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Letzte Änderung 03.07.2021, 10:52
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp07,lts1890,lt1890,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 2. Sitzung am 14. Oktober 1890, unter dein Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig: 20 Abgeordnete. Abwesend: Hochwürdigster Bischof Dr. Zobl. Regierungsverteter: Herr Statthaltereirath Graf Clemens St. JulienWallsee. Beginn der Sitzung 4 Uhr Nachmittags. Landeshauptmann l Die Sitzung ist eröffnet. Ich bitte das Protokoll der 1. Sitzung zu verlesen. (Sekretär verliest das Protokoll.) Hat einer der Herren gegen die Fassung des Protokolls etwas zu bemerken? Wenn dies nicht der Fall ist, nehme ich an, daß dasselbe ihre Genehmigung gefunden hat. Es ist genehmiget. Es sind mir heute 2 Einlaufstücke zugekommen. Das eine ist ein selbstständiger Antrag des Hrn. Abgeordneten Jodok Fink betreffend die Einleitung geeigneter Schritte um der Verschleppung ansteckender Thierkrankheiten durch den Bregenzer-Schlachtviehmarkt möglichst vorzubeugen. Ich bitte diesen Antrag zu verlesen. (Sekretär verliest ihn.) „Hoher Landtag! In den letzten Jahren sind ansteckende Viehseuchen besonders die Maul- und Klauenseuche in unserem Lande viel häufiger aufgetreten, als in früheren Zeiten. Wenn man nach der Ursache dieser traurigen Erscheinung frägt, so wird man sich wohl allgemein sagen müssen, der BregenzerSchlachtviemarkt steht hiemit im innigsten Zusammenhange, denn derselbe ist konstatirtermassen ein wahrer Seuchenherd für Vorarlberg. Es ist wohl — weil allgemein bekannt — überflüssig zu erwähnen, wie oft schon ganz seuchenfreie Landestheile durch diesen Schlachtviehmarkt verseucht wurden. Dadurch erwächst 10 II. Sitzung des Vorarlberger Landtags. I. Session der 7. Periode 1890. nicht nur dem einzelnen Viehbesitzer, dessen Viehstand von der Seuche befallen wird, ein großer Schaden, sondern eS hat auch die Gesammtheit derselben darunter oft schwer zu leiden, indem Handel und Verkehr gegen das In- und Ausland gehemmt wird. Es ließen sich gewiß Mittel finden, um diesem die Viehbesitzer schwer schädigenden Mißstande größtenteils abzuhelfen, so dürste die Errichtung eines Kontumazstalles u.s.w. zweckdienlich erscheinen Ich stelle daher den Antrag: Ein hoher Landtag wolle die geeigneten Schritte thun und sich bei der hohen k. k. Regierung dahin verwenden, daß diesem Übelstande nach Thunlichkeit abgeholfen werde. Bregenz, am 14. Oktober 1890. Jodok Fink." Ich werde diesen Gegenstand auf eine der nächsten Tagesordnungen setzen. Das zweite Einlaufstück ist das Gesuch des Vereines zur Pflege kranker Studirender in Wien, um Unterstützung, eingebracht durch den Herrn Abgeordneten Martin Thurnher. Wünschen die Herren die Verlesung? Martin Thurnher: Rein. Landeshauptmann: Ich werde auch diesen Gegenstand auf eine der nächsten Tagesordnungen setzen. Wir gehen nun zur Tagesordnung über: Der erste Gegenstand ist die Vorlage der Landtags Wahlakten. Ich erwarte aus der Mitte der h. Versammlung einen Antrag über die geschäftliche Behandlung dieses Gegenstandes. Nägele: Ich stelle den Antrag, daß zur Berathung dieses Gegenstandes ein fünfgliedriges Konnte eingesetzt werde. Landeshauptmann: Der Herr Abgeordnete Nägele stellt den Antrag, zur Berathung und Berichterstattung über diesen Gegenstand ein fünfgliedriges Konnte zu wählen. Wünscht Jemand das Wort? Wenn dies nicht der Fall ist, nehme ich an, daß die hohe Versammlung dem Anträge zustimmt. | Die Zustimmung ist gegeben und ich bitte zur Wahl dieses fünfgliedrigen Ausschusses zu schreiten. Ich mache die neu ein getretenen Herren Abgeordneten auf den § 10 der Geschäftsordnung aufmerksam, wonach nebst den Ausschußmitgliedern auch Ersatzmänner zu wählen sind zwar sind als solche diejenigen zu betrachten, welche nach den gewählten Ausschußmitgliedern die nächstmeisten Stimmen erhalten haben. Bei einem fünfgliedrigen Ausschüsse sind 2 Ersatzmänner zu wählen, ich ersuche daher 7 Namen auf den Zettel zu schreiben, und nachdem im Landtage zwei Herren mit dem Namen Thurnher sind, es nicht zu unterlassen, bei diesen beiden Herren auch den Vornamen beizufügen. (Wahlakt.) Ich ersuche die Herren Dr. Beck und Johann Thurnher gefälligst das Scrutinium zu übernehmen. (Geschieht.) Job. Thurnher: 19 Stimmzettel sind abgegeben worden. Dr. Beck: Nach den abgegebenen Stimmen ist Herr Dr. Fetz mit 18 Stimmen, Herr Dietrich mit 16 Stimmen, Herr Fink mit 17 Stimmen, Herr Schapler mit 16 Stimmen und Herr Martin Thurnher mit 15 Stimmen in den Ausschuß gewählt. Herr Bösch hat 8 und Herr Nägele und Herr Dekan Berchtold je 5 Stimmen erhalten. Landeshauptmann: Es muß daher zwischen den Herren Nägele und Dekan Berchtold das Loos entscheiden, wer zweiter Ersatzmann wird. Ich bitte den Herrn Abg. Martin Thurnher gefälligst das Loos zu ziehen. Martin Thurnher: Herr Nägele. Landeshauptmann: Es sind somit in den Wahlverifications-Ausschuß gewählt die Herren: Dr. Fetz, Dietrich, Fink, Schapler und Martin Thurnher als Ausschußmitglieder und die Herren Bösch und Nägele als Ersatzmänner. Wir kommen nun zum zweiten Gegenstande der Tagesordnung, das ist: Vorlage des Landes-Ausschusses betreffend die II. Session der 7. Periode 1890. 11 II. Sitzung des Vorarlberger Landtags. Sicherung der Rheingemeinden vor künftiger Überschwemmungsgefahr. Es liegt hier die Vortage, wie sie vom Landesausschusse übergeben worden ist vor mir und ich bitte sie zur Kenntnis des h. Hauses zu bringen. (Sekretär verliest.) „Angesichts der in diesem Jahre neuerlich eingetretenen Rheinüberschwemmung im unteren Theile von Vorarlberg, und in zweifelloser Würdigung der Nothwendigkeit, mit größeren und bedeutenderen Mitteln den weiteren Wiederholungen solcher Elementar - Ereignisse nicht allein hier, sondern auch in den andern durch ähnliche Verheerungen heimgesuchten Ländern, vorzubeugen, hat Seine Majestät unser Allergnädigster Kaiser mit der Allerh. kais. Verordnung vom 6. September ds. Js. die Regierung ermächtigt, zur Bestreitung der aus Anlaß der jüngsten Überschwemmungen erforderlichen Ausgaben, den Betrag von 2 Millionen Gulden aus Staatsmitteln zu verwenden. Zur Vertheilung dieses außerordentlichen Aufwandes auf die einzelnen betroffenen Länder werden von den Landesbehörden über Auftrag des Ministeriums Erhebungen angestellt, und es bleibt einstweilen vorbehalten, in welchem Maße, je nach Ausfall der Erhebungen, die Betheilung für die einzelnen Länder ausgesprochen wird. Hierbei dürfte es sich empfehlen, den staatlichen Organen bezüglich der Richtung, in welcher solche Erhebungen anzustreben wären, Andeutungen zu geben, die eigenen Zustände einigermaßen zu beleuchten und auf diese Weise zu verhindern, daß an maßgebender Stelle nicht etwa der Gedanke aufkomme, dem minder Rührigen auch weniger zuzuweisen. Zu diesem Zwecke ist im Landes-Ausschusse ein die Vorarlbergische Rhein-Angelegenheit behandelndes Memorandum vorbereitet worden, welches vielleicht der demnächst zusammentretenden hohen Landes-Vertretung vorzulegen wäre, welche dann über das weiters einzuschlagende Vorgehen berathen und beschließen könnte. Die genannte Angelegenheit ist schon so viel und so ausführlich nach allen Seiten hin besprochen worden, daß es besonders im gegenwärtigen Augenblicke wohl nicht gerechtfertigt erscheinen dürfte, in die zahllosen dabei vorkommenden Einzelnheiten einzugehen, und die widerstreitenden Meinungen zu neuem Streite zu erwecken. — Das vorliegende Memorandum ist daher nur kurz und objektiv aufgefaßt, mit der klaren Tendenz, eine im Augenblicke unabweisliche Hülfe zur Verhütung alljährlicher Überschwemmungen als Nothwendigkeit darzustellen, und darauf gegründet, für eine thunlich ausgiebige Betheilung des Landes aus den gegebenen Staatsmitteln zu plaidiren. Antrag: Der Landes-Ausschuß wolle beschließen diesen Akt dem h. Landtage behufs Beschlußfassung für weiteres Vorgehen in Vorlage zu bringen. Bregenz am 11. Oktober 1890." „Memorandum. Euere k. und k. apostolische Majestät! Die Wasserkatastrophen, welche in den letzten Jahren zweimal das Rheinthal in Vorarlberg heimgesucht haben, mußten sowohl durch ihre unmittelbare Wirkung, wie durch ihre Folgen schwere Sorgen für die Zukunft Hervorrufen, und es ist gewiß nur ein Gebot der Selbsterhaltung, wenn die Bewohner des Rheinthals dringend nach Hilfe rufen, und in dieser Richtung ihr volles Vertrauen in die Fürsorge der hohen Regierung setzen, ohne welche das unumgänglich Nothwendige nicht erreicht werden kann, da Mittel erforderlich sind, welche offenbar nur von Staatswegen aufgebracht werden können. Seit langen Jahren hat der Rhein, der Grenzfluß zwischen der Monarchie und der Schweiz, bei zahlreich vorkommenden Hochwässern die Existenz der Uferbewohner bedroht. Die Geschiebemassen, welche dieser Strom aus den Bergen von Graubündten alljährlich herunter führt, sind so enorm, 12 II. Sitzung des Vorarlberger Landtags. I. Session der 7. Periode 1890. daß das Flußbett sich von Jahr zu Jahr erhöhen muß, die Uferdämme erfordern deshalb eine immer fortschreitende Verstärkung, und wo dies nicht geschieht, entsteht sofort die Gefahr eines Dammbruches, somit Überfluthung des angrenzenden Landes. Da die Rheinebene überdies in nächster Nähe einerseits Don theils niederen, theils höheren Gebirgen, andererseits vom Bodensee umsäumt wird, so ist die Ansammlung von Wasser, sowohl in Folge der Niederschläge, als auch des Stauwassers im Boden eine so bedeutende, daß gewöhnliche Mittel zur Ableitung nicht hinreichen können. Vieljährige Betrachtungen, Ansuchen der Betheiligten, angebahnte Verhandlungen und aus Grund derselben verfaßte Entwürfe haben zu der gegenwärtig im Zuge befindlichen Vereinbarung über die auszuführenden Durchstiche bei Diepoldsau und Brugg-Fußach geführt. Durch diese Durchstiche soll ein doppelter Zweck erreicht werden, nämlich: 1. Die Möglichkeit für die Entwässerung der vorarlbergischen Rheinebene; 2. die leichtere Verhütung von Überschwemmungen. Die Abführung des Binnenwassers betreffend, kann die vorarlbergische Rheinebene in 4 Abtheilungen getheilt werden: а. Das Gebiet zwischen der Bregenzer Ach und der Dornbirner Ach, welche in ihrem Unterlaufe den Namen „Fußach" führt; 1). das Gebiet zwischen diesem letzteren Fluße, also der Dornbirner Ach, und dem Frutzbache; б. das Gebiet zwischen dem Frutzbache und der Ill, und d. das Gebiet zwischen der Ill und der lichtensteinischen Landesgrenze. Aus der erst genannten Abtheilung wird gegenwärtig das Binnenwasser durch einige natürliche Wasserläufe und künstlich ausgehobene Gräben in die Harder Seebucht abgeführt, wohin auch jede künftige Entwässerungsanlage aus diesem Gebiete ihre Richtung nehmen muß. Das Wasser der zweiten Abtheilung wird mit Ausnahme des untersten an den Bodensee grenzenden Theiles, von 2 Hauptentwässerungkanälen, dem „Koblacher Kanal" und dem „Lustenauer Kanal" ausgenommen. Der Erstere nimmt außer dem Wasser aus den Gemarkungen von Koblach, noch den Brilgraben, Emmebach, Gillbach, Ernsbach, Ermenbach und Landgraben auf, und ergießt sich unterhalb der Schmitter-Rheinbrücke in den Rhein. Der Letztere (der Lustenauer-Kanal) nimmt das Wasser aus dem Gemeindegebiet von Lustenau auf, und mündet bei der Gyst'schen Fabrik in die Dornbirner Ach. Für diese Abtheilung ist die Gelegenheit geboten, das gesammte Binnenwasser, vollkommen unabhängig vom Rhein, direkt dem Bodensee zuzuführen, und zwar durch die Anlage eines von Koblach bis in den Bodensee sich erstreckenden Hauptableitungs-Kanales, wie solcher schon wiederholt angeregt wurde. Die beiden letzten Abtheilungen zwischen dem Frutzbache und der liechtensteinischen Grenze führen ihre Binnenwässer, jede Abtheilung für sich, in den Rhein ab. Durch passend gewählte Einmündungen der Binnenwasser-Kanäle in den Rhein, verbunden mit einer ausgiebigen Kolmation der tief gelegener Bodenflächen können diese beider: Abtheilungen vielleicht auch fürderhin ihr Binnenwasser in den Rhein abführen. Selbst aber, wenn diese Möglichkeit nicht geboten wäre, so könnte der Gemeinde Meiningen und der Altenstädter Parzelle Bangs auch dadurch geholfen werden, daß der bei der Abtheilung b. bezeichnete künftige Hauptkanal unter dem Frutzbache hindurch in das Gebiet von Meiningen, und eventuell sogar noch unter der Ill hindurch bis nach Bangs hinauf fortgesetzt würde. Wir sind demnach in der Lage, das gesammte Binnenwasser der Vorarlberger Rheinebene vom Rheine vollständig unabhängig, direkt dem Bodensee zuzuführen und dies in einem so umfassenderen Maße, je geringer die Standwirkungen vom Bodensee her sein werden. Die Grundlage für die Entwässerung der vorarlbergischen Rheinebene bildet daher der Wasserspiegel des Bodensees. Nach dem eben Gesagten kommt als eigentlicher Hauptzweck der projektirten Durchstiche nur der ad 2. bezeichnete Umstand, das ist die leichtere Verhütung von Überschwemmungen in Betracht. 13 II. Sitzung des Vorarlberger Landtags. L Session der 7. Periode 1890. Man wird auch nach der Ausführung der Durchstiche eine rationelle Entwässerung der Rheinebene unabhängig vom Rhein mit selbständiger Ausmündung in den Bodensee wählen müssen, wie dies auch auf der schweizerischen Seite projektirt ist, wo das nach der Durchführung der projektirten Rheinregulirung verlassene jetzige Rheinbett zur unabhängigen Abführung der linksseitigen Binnenwässer in den Bodensee auserkoren ist. Was für unsere Rheinebene die größte Kalamität ist, sind die durch Ausbrüche des Rheins hervorgerufenen Überschwemmungen, welche für Haus, Hof und Fluren, für Mensch und Thiere furchtbar verderbenbringend, und die Existenz von tausenden arbeitsamen, strebsamen Thalbewohnern total zu vernichten geeignet sind, wie denn auch viele derselben durch die wiederholten Katastrophen der Jahre 1888 und 1890 jetzt schon dem Ruine nahe gerückt sind. Wenn die Existenz unserer vorarlbergischen Rheingemeinden fernerhin noch gewahrt werden soll, so muß Alles zur Anwendung gelangen um weitere Rheindurchbrüche zu verhüten. Es wird sich also darum handeln, ein Mittel zu wählen, welches in erreichbar kürzester Zeit der Wiederholung solcher Katastrophen thunlich vorzubeugen geeignet ist. Wie würden sich nun die Verhältnisse gestalten, wenn zu diesem Behufe die Durchführung der Rheinkorrektion im Sinne der geplanten Durchstiche allein, oder in erster Linie in's Auge gefaßt würden? Das erste Präliminar-Übereinkommen zwischen der k. k. österr. Regierung und der schweizerischen Eidgenossenschaft, worin sich gegenseitig und auf gemeinsame Kosten verpflichtet wurde, sowohl den Diepoldsauer- als beim Brugg-Fußacher Durchstich gleichzeitig zu beginnen und zu vollenden, wurde am 19. September des Jahres 1871 abgeschlossen. Seit jener Zeit bis zum heutigen Tage konnte zwischen den betheiligten Regierungen jedoch keine Einigkeit über die Ausführung des Korrektionswerkes erzielt werden, und es steht nach dem inzwischen von der Schweiz eingenommmenen, mit dem genannten Übereinkommen vom 19. September 1871 nicht im Einklänge befindlichen Standpunkte, welcher von dort mit Zähigkeit festgehalten wird, nicht zu erwarten, daß ein endgiltiger Staatsvertrag, trotz aller Bemühungen österreichischerseits in nächster Zukunft zu Stande komme. Aber selbst angenommen, es würde der Fall eines nahen endgiltigen Vertrags-Abschlusses mit der Schweiz erzielt, so würde immerhin bis zur Vollendung der Angelegenheit noch ein längerer Zeitraum verstreichen. Auch abgesehen hievon wird die Inangriffnahme und Durchführung der Korrektions-Arbeiten auch noch in Folge anderer Umstände eine längere Zeitdauer erfordern; denn da durch die Eröffnung des Fußacher Durchstiches zugleich die Verlegung einer Reihe anderer Flußläufe, als: des Lustenauer Entwässerungs-Kanals, der Dornbirner-Ach, der Lauterach und zahlreicher Entwässerungsgräben, bedingt ist, so wird dies neben dem bedeutenden Arbeitsaufwande noch besondere Kornplikationen in der Frage der Ablösungs- und Entschädigungs-Ansprüche im Gefolge haben, weil dadurch die Interessen von Grund- und Gewerbsbesitzern berührt rverden. Bei den somit angeführten Schwierigkeiten, in Beurtheilung aller in Betracht kommenden Fragen einen richtigen Maßstab zu finden, vermag man nur überall Veranlassung zur Verzögerung des Korrektionswerkes zu erkennen. Endlich ist zu bedenken, daß zwischen dem Zeitpunkte der Inangriffnahme der Korrektionsarbeiten und dem der eintretenden Wirkung derselben abermals Jahre verstreichen werden. Wenn nun die vorangeführten Umstände, als: 1) die Zeit bis zum Abschlüsse des Staatsvertrages, 2) die Schwierigkeiten in der Entschädigungsfrage und 3) die erforderliche Zeitdauer für die Durchführung des Korrektionswerkes in's Auge gefaßt werden, so resultirt hieraus immerhin bis zum Eintritte einer für unsern bedrängten Rheinthalbewohner reellen Abhilfe ein so bedeutender Zeitraum, daß darin Katastrophen, wie die zwei letzten, noch manche Wiederholung erfahren können. Sollen, können die Gemeinden der vorarlbergischen Rheinebene so lange noch schutzlos dem verheerenden Elemente preisgegeben werden? 14 II. Sitzung des Vorarlberger Landtags. I. Session der 7. Periode 1890. Dieser Frage dürfte doch allseitig ein entschiedenes „Nein" begegnen, zumal in entgegengesetzten Falle die Möglichkeit nicht ausgeschlossen wäre, daß durch wiederholte Unfälle die Verwüstung des ganzen österr. Rheinthales so weit fortgeschritten sein könnte, daß die projektirten Korrektionsarbeiten ihren Zweck in keiner Weise mehr zu erfüllen vermöchten. Daraus folgt die Nothwendigkeit, daß gegen die Eventualität der Dammbrüche in ausgiebiger und Erfolg versprechender Weise vorgesorgt werde. Die volkreichen Gemeinden, das ganze in der vorarlbergischen Rheinebene gelegene Culturland, die zahlreichen Gewerbe und die große Haus-Industrie verlangen dringend Schutz und geeignete Vorkehrung, daß sie das unvermeidliche Hochwasser des Rheines mit mehr Beruhigung herannahen sehen dürfen, als dies in den letzten Jahren der Fall war. Um das zu erreichen, ist die Verstärkung der Steinwehren und die weitere Verstärkung und Erhöhung der Binnendämme unabweisliches Erfordernis. Dabei soll aber das Material für die Dämme nicht wie bisher dem Innundationsgebiete, das ist dem Vorlande zwischen den Steinwehren und den Dämmen entnommen werden, weil dadurch eine Schwächung dieser Bauwerke hervorgerufen wird; sondern es soll das erforderliche Material für die Dämme dem Strombette entnommen werden, welches zugleich auch das bessere Dammmaterial (nämlich Kies) liefert, als der lose Rheinletten des Vorlandes allein zu bieten vermag. Nur rasches Eingreifen mit bedeutenderen Mitteln kann hier helfen, und es ist gewiß, daß der auf das Land Vorarlberg entfallende Antheil aus der mit Allerhöchster kaiserlicher Verordnung vom 6. September d. Js. ertheilten Ermächtigung — zur Bestreitung der aus Anlaß der jüngsten Überschwemmungen in Böhmen, Nieder- und Oberösterreich, Schlesien und Vorarlberg erforderlichen Ausgaben den Betrag von 2 Millionen Gulden aus Staatsmitteln zu verwenden — nirgends bessere Anwendung finden kann, als dies zum Zwecke der dringend nothwendigen Schutzbauten gegen künftige Rheineinbrüche der Fall ist. Diese in gedrängter Kürze angeführten Umstände jetzt neuerdings zur Kenntnis zu bringen, und damit die ehrfurchtsvolle aber dringende Bitte zu vereinigen, das Land Vorarlberg bei Bemessung der aus der gewidmeten Staatshülfe entfallenden Antheile in ausgiebiger Weise zu bedenken, soll der Zweck des vorstehenden Memorandums sein. Bregenz, am 10. Oktober 1890." Joh. Thurnher: Ich bitte ums Wort. — Der h. Landtag hat das vom LandesAusschusse vorbereitete Memorandum gehört, und auch die einzelnen Mitglieder haben Gelegenheit gehabt, seit Vormittag von dem Wortlaute Kenntnis zu nehmen. Ich stelle somit einen Antrag, den ich geschäftsordnungsmäßig schriftlich vorbereitet habe und dem Herrn Landeshauptmanne übergeben werde, er lautet: „Es sei das eben verlesene Memorandum wegen Sicherung der Rheingemeinden gegen künftige Überschwemmung mit Hinweglassung des Schlußsatzes „wofern in dem Kreise der h. Landesvertretung die ausgesprochene Meinung getheilt wird" Seiner Majestät dem Kaiser durch eine Deputation von drei Mitgliedern zu unterbreiten und die Wahl dieser Deputation auf die Tagesordnung der morgigen Sitzung zu fetzen." Die Sache selbst glaube ich bedarf keiner weiteren Befürwortung, denn, wie ich Vormittag auseinandergesetzt habe, sprechen die Elemente klar und deutlich, daß etwas geschehen muß. Landeshauptmann: Die Herren haben den Antrag vernommen. Ich eröffne über denselben die Debatte. Dr. Fetz: Ich möchte mir nur einige Bemerkungen erlauben. Ich habe heute Vormittag dem Dringlichkeitsautrage des Herrn Johann Thurnher aus vollster Überzeugung zugestimmt, weil ich ja selbst aus eigener Erfahrung sehr gut weiß, daß den IL Sitzung des Vorarlberger Landtags. I. Session der 7. Periode 1890. 15 bedrängten Rheingemeinden Abhilfe geschaffen werden soll und zwar sobald als möglich. Nun kommen aber hier doch eine Reihe von Detailfragen mit in Betracht und müssen eben mit in Verhandlung gezogen werden, wie sich das aus dem Memorandum des Landesausschusses selbst ergibt. Wir haben das Memorandum jetzt gehört, es ist uns soeben vorgelesen worden, allein ich zweifle ob jeder von den Herren in der Lage war, den Ausführungen desselben vollständig zu folgen, um sich klar zu werden, ob dasselbe in allen seinen Ausführungen der objektiven Richtigkeit entspricht. Ich zweifle nicht, daß das der Fall ist, aber wenn man Schritte thun soll, wie derjenige der eben jetzt beantragt ist, daß man sich an die Stufen des Thrones wende, so soll man sich doch, glaube ich, im Schooße der Versammlung selbst nach jeder Richtung hin darüber klar sein, ob man thatsächlich mit den Ausführungen übereinstimmt. — Ich denke, daß es auch der Sache selbst nicht in: Geringsten Eintrag thut, wenn man die Angelegenheit durch einige Tage hindurch der internen Berathung des LandesAusschusses und schließlich der Berathung des Landtages selbst unterzieht; so dringend ist die Sache nicht; ob die Deputation an das Allerh. Hoflager heute oder morgen, in 8 oder 14 Tagen abgeht, das ist mit Rücksicht auf die Natur der Sache ganz gleichgiltig. Daneben aber wird es für den Schritt selbst, wie ich glaube, viel zweckdienlicher sein, und wird einen viel bessern Eindruck machen, wenn die Sache selbst ein Beschluß des Landtages in meritorischer Beziehung ist. Gegenwärtig haben wir nur einen Antrag des Landesausschusses vor uns, der die Sache der Berathung des Landtages anempfiehlt. Wir haben hier nur einen Antrag des Johann Thurnher, dem ich schließlich zweifellos selbst beistimmen werde; nur glaube ich, daß es zweckentsprechender ist, die Sache vorher hier im Schooße des Landtages zuerst durch einen Ausschuß und dann im Plenum des Landtages in Berathung zu ziehen. Das Resultat der Berathung wird wahrscheinlich das gleiche sein, aber es kann immerhin der Fall sein, daß das Eine oder Andere abgeändert wird; man wird vielleicht finden, daß das Memorandum umgearbeitet werden muß, je nachdem es von der Majorität gewünscht wird, man wird es vielleicht ergänzen, vielleicht theilweise berichtigen können und vielleicht nicht, — kurz das wird Sache unserer Berathung sein, ob wir das für zweckdienlich erachten oder nicht. Mein Antrag würde daher dahin gehen, daß zur Berathung dieser Vorlage des Landes-Ausschusses ein Ausschuß von fünf Mitgliedern gewählt werde, und dieser den Auftrag erhalte, die Sache als dringlich und mit möglichster Beschleunigung zu behandeln. Ich glaube, daß der Hr. Abg. Joh. Thurnher diesem beistimmen könnte. Joh. Thurnher: Ich habe auf die Ausführungen des Herrn Abgeordneten Dr. Fetz nur das Eine zu bemerken, daß die Sache im Landes-Ausschusse einer gründlichen Berathung unterzogen worden ist, so daß ich glaube, daß über die Sache auch der Ausschuß des Landtages nicht gründlicher berathen und beschließen kann. Ich kann selbstverständlich seinem Anträge auf Zuweisung an einen Ausschuß, wenn der Antrag gestellt wird, damit neue Mitglieder des Landtages gewählt werden, nicht entgegentreten. Es wird an der Sache selbst, nachdem der Landes-Ausschuß keinen Antrag auf Absendung einer Deputation gestellt hat, obwohl der Landeshauptmann ermächtiget war, in diesem Sinne einen Antrag zu formuliren, — nichts verloren sein, der Zeit nach, wie ich in meinem Anträge gesagt habe, es möge das Memorandum an die Stufen des Thrones gelegt werden, und dieses solle durch eine Deputation geschehen, und der Antrag auch dahin gieng, diese Deputation in der morgigen Sitzung zu wählen. Da andern Ausschüssen bisher keine Arbeiten zugewiesen sind, mit Ausnahme des VerificationsAusschusses, so stimme ich auch auf dringliche Behandlung der Sache durch einen Ausschuß, aber mit Rücksicht auf die Geschäftskürzung mit mündlicher Berichterstattung, und ich glaube mich in dieser Beziehung mit dem neuen Antragsteller in Übereinstimmung zu finden; wäre ich nicht in Übereinstimmung mit ihm, so müßte ich dennoch den Zusatz auf mündliche Berichterstattung stellen. Landeshauptmann: Herr Thurnher nehmen also den Artrag zu Gunsten desjenigen von Herrn Dr. Fetz gestellten zurück? Joh. Thurnher: Ich habe den Antrag gestellt auf mündliche Behandlung, und zwar aus dem 16 II. Sitzung des Vorarlberger Landtags. I. Session der 7. Periode 1890. Grunde, weil es nach der Geschäftsordnung zu- lässig ist, daß Anträge des Landes-Ausschusses in unmittelbare Verhandlung gezogen werden können. Nachdem ich ermangle, daß in dem Wortlaute des Landes-Ausschuß-Beschlusses der Deputation nicht erwähnt ist, und dem Landeshauptmanne die Ermächtigung den Schlußsatz zu geben unterlassen worden ist, so habe ich den Antrag gestellt, daß die Deputation morgen gewählt werde, und ich habe nichts dagegen, daß dem Anträge des Herrn Dr. Fetz die Zustimmung ertheilt werde. Je nach seiner Auffassung ziehe ich meinen Antrag zurück, wenn nämlich die Dringlichkeit so verstanden wird, daß mündlich Bericht erstattet werde. Ich kann mir übrigens die Auffassung kaum anders denken und ziehe daher für diesen Fall meinen Antrag zu Gunsten des Antrages von Dr. Fetz zurück. Dr. Fetz: Mein Antrag geht dahin, es sei diese Angelegenheit einem Ausschüsse von fünf Mitgliedern zur beschleunigten Berichterstattung zu überweisen. Die mündliche Berichterstattung ergibt sich von selbst, weil das Memorandum die Begründung schon enthält. Also zur beschleunigten Berichterstattung Joh. Thurnher: (ruft): In der nächsten Sitzung. Dr. Fetz: Wenn die nächste Sitzung morgen schon stattfindet, so wird dies schwer gehen; es heißt nur zur beschleunigten Berichterstattung. Joh. Thurnher: Die Geschichte besteht nun darin, daß beim Anträge des Herrn Dr. Fetz vielleicht nicht schon in der nächsten Sitzung berichterstattet werden kann, weil der Gegenstand nicht auf die Tagesordnung kommt. Wenn der Gegenstand auf die morgige Tagesordnung kommt, dann kann ich dem Anträge des Herrn Dr. Fetz beistimmen. Es kann ja heute nach der Sitzung und morgen Vormittag noch eine Ausschußsitzung darüber stattfinden und dann würde die Berichterstattung in der inorgigen Sitzung wohl keinem Anstande unterliegen, und wir könnten den Antrag des Herrn Dr. Fetz dann annehmen. Martin Thurnher: Es könnte vielleicht beiden Theilen entsprochen werden, wenn der Herr Landeshauptmann bei Bekanntgabe der morgigen Tagesordnung am Schlusse derselben diesen Gegenstand als einen eventuellen ansetzt. Landeshauptmann: Wünscht noch Jemand das Wort? — Dann schreite ich zur Abstimmung. Herr Dr. Fetz hat den Antrag gestellt: „Es sei diese Angelegenheit einem Ausschusse von fünf Mitgliedern zur beschleunigten mündlichen Berichterstattung zu überweisen". Ich ersuche jene Herren, welche mit diesem Anträge einverstanden sind, gefälligst sich zu erheben. (Einstimmig angenommen.) Ich schreite nun zur Mahl von fünf Mitgliedern in den Ausschuß und bitte sieben Namen zu schreiben. (Wahl.) Ich ersuche die Herren Dr. Fetz und Dr. Waibel das Scrutinium zu übernehmen. (Geschieht.) Dr. Fetz: 19 Stimmzettel sind abgegeben worden. Dr. Waibel: Das Stimmen - Verhältnis ist folgendes: Die Herren Nägele und Reisch haben 18 Stimmen erhalten, Bösch 17, Joh. Thurnher 16, Dr. Beck 16; das sind die fünf Abgeordneten, welche die meisten Stimmen erhalten haben. Die nächstmeiste Stimmenzahl haben die Herren Heinzle acht, Welte und Greißing je sechs. Landeshauptmann: Es muß also für den zweiten Ersatzmann abermals das Loos gezogen werden und zwar zwischen den Herren Welte und Greißing, welche je sechs Stimmen erhalten haben. Ich ersuche den Herren Bösch das Loos zu ziehen. Bösch: Welte. Landeshauptmann: Es sind somit als Ausschußmitglieder gewählt, die Herren Abgeordneten Nägele, Reisch, Bösch, Joh. Thurnher und Dr. Beck und als Ersatzmänner die Herren Heinzle und Welte. Wir kommen nun zum dritten Gegenstand der Tagesordnung, das ist der Rechenschaft sBericht des Landes-Ausschusses. Ich erwarte einen Antrag. Martin Thurnher: Ich beantrage die Wahl eines Finanz-Ausschusses von fünf Mitgliedern und die Zuweisung dieses Gegenstandes an denselben. II. Sitzung des Vorarlberger Landtags. I. Session der 7. Periode 1890. 17 Dr. Waibel: Ich möchte mir den Antrag erlauben, wenn die Herren mit mir übereinstimmen, daß diese Wahl, die doch eine sehr wichtige ist, auf die nächste Sitzung anberaumt werde. Es ist dies in andern Körperschaften ebenso der Fall, daß wichtigere Gegenstände nicht sofort zur Zuweisung gelangen, sondern möglichst auf die nächste Sitzung vertagt werden. Durch die Annahme meines Antrages wird ja absolut nichts versäumt. Landeshauptmann: Der Herr Abgeordnete Dr. Waibel stellt den Antrag, es sei die Wahl dieses Finanz-Ausschusses in der nächsten Sitzung vorzunehmen. Dieser Antrag ist der weitergehendere. Martin Thurnher: Ich habe nichts dagegen einzuwenden. (Pause.) Landeshauptmann: Ich werde den Antrag des Herrn Dr. Waibel zur Abstimmung bringen und ersuche jene Herren, welche mit demselben einverstanden sind, sich zu erheben. (Angenommen.) Ich werde also in der nächsten Sitzung diese Wahl vornehmen lassen. Der vierte und letzte Gegenstand der Tagesordnung ist der Gesetzentwurf betreffend die Errichtung von Natura l-Verpflegs-Stationen. Ich erwarte einen Antrag aus der Mitte der h. Versammlung über die geschäftliche Behandlung dieses Gegenstandes. Büchele: Ich beantrage zur Behandlung dieses Gegenstandes einen sogenannten Gemeindeausschuß und zwar aus 5 Mitgliedern einzusetzen. Landeshauptmann: Es ist der Antrag gestellt, diesen Gegenstand einen Fünferausschusse und zwar unter dem Namen Gemeindeausschuß zur Berathung und Berichterstattung zuzuweisen. Wünscht hiezu Jemand das Wort? — Es ist dies nicht der Fall und somit bitte ich diejenigen Herren, welche mit diesem Anträge einverstanden sind, sich gefälligst zu erheben. (Angenommen.) Wir werden sofort zur Wahl schreiten und ich ersuche wieder sieben Namen zu schreiben. (Wahl.) Ich bitte die Herrn Abg. Martin Thurnher und Bösch gefälligst das Scrutinium zu übernehmen. (Geschieht.) Bösch: 19 Stimmzettel wurden abgegeben. Martin Thurnher: Es haben Stimmen erhalten die Herrn Wolf 18, Martin Thurnher 16, Bösch und Welte je 15 und Büchele 14; die nächstmeisten Stimmen erhielten die Herren Greißing, Nägele, Schapler und Rüf mit je 6. Landeshauptmann: Es ist also unter diesen letzteren vier Herren abermals das Loos zu ziehen. Ich ersuche den Herrn Abg. Fink zweimal zu ziehen und wenn die Herren einverstanden sind, so ist der Erstgezogene der 1. und der Zweitgezogene der 2. Ersatzmann. Fink: Greißing, Rüf. Laudeshauptmann: Dieser Ausschuß ist also zusammengesetzt aus den Herren Abg. Wolf, Martin Thurnher, Welte, Reisch und Büchele als Ausschußmitglieder und Greißing und Rüf als Ersatzmänner. Die heutige Tagesordnung ist somit erschöpft. Die nächste Sitzung bestimme ich auf Morgen Vormittag 1/211 Uhr mit nachstehender Tagesordnung: 1) Voranschlag des Vorarlberger Landesfondes. 2) Voranschlag des Vorarlberger Culturfondes. 3) Voranschlag des Vorarlberger Grundentlastungsfondes. 4) Gesetzentwurf betreffend die Abänderung einiger Paragraphe der Gemeinde-Ordnung. 5) Gesuche des Gauverbandes der freiwilligen Feuerwehren Vorarlbergs um Abänderung bestehender Vorschriften in Feuerwehr- und Unterstützungs-Angelegenheiten. 6) Antrag des Herrn Martin Thurnher auf Einsetzung eines Finanz-Ausschusses. Eventuell: 7) Mündlicher Bericht des zur Sicherung der Rheingemeinden vor künftiger Überschwemmungsgefahr eingesetzten Ausschusses. Ich ersuche die heute gewählten Ausschüsse sich nach der Sitzung zu constituiren und mir sodann das Resultat mitzutheilen. Die heutige Sitzung ist geschlossen. (Schluß 6 Uhr Abends.) Amrlöerger Landtag. 2. Sitzung am 14. Oktober 1890, unter dein Vorsitze des £)emi Landeshauptmannes Adolf Rho mb erg. -------------- ----------------------------- Gegenwärtig: 20 Abgeordnete. Abwesend: Hochwürdigster Bischof Dr. Zobl. Rkgierungevkrtrrirr: §trr Slaithalterrirath Graf Clemens St. Iolien-Waüstt. Beginn der Sitzung 4 Uhr Nachmittags. Landeshauptmann l Die Sitzung ist eröffnet. Ich bitte das Protokoll der 1. Sitzung zu ver­ lesen. . (Sekretär verliest das Protokoll.) Hat einer der Herren gegen die Fassung des Protokolls etwas zu bemerken? Wenn dies nicht der Fall ist, nehme ich an, daß dasselbe ihre Genehmigung gefunden hat. Es ist genehmiget. Es sind mir heute 2 Einlaufstücke zugekommen. Das eine ist ein selbstständiger Antrag des Hrn. Abgeordneten Jodok Fink betreffend die Einleitung geeigneter Schritte um der Verschlep­ pung ansteckender Thierkrankheiten durch den Bregenzer-Schlachtviehmarkt möglichst vorzubeugen. Ich bitte diesen Antrag zu verlesen. (Sekretär verliest ihn.) „Hoher Landtag! In der letzten Jahren sind ansteckende Vieh­ seuchen besonders die Maul- und Klauenseuche in unserem Lande viel häufiger aufgetreten, als in früheren Zeiten. Wenn man nach der Ursache dieser traurigen Erscheinung frägt, so wird man sich ivohl allgemein sagen müssen, der BregenzerSchlachtviemarkt steht hiemit im innigsten Zu­ sammenhänge, denn derselbe ist konstatirtermaffen ein wahrer Seuchenherd für Vorarlberg. Es ist wohl — weil allgemein bekannt — überflüssig zu erwähnen, wie oft schon ganz seuchenfreie Landestheile durch diesen Schlacht­ viehmarkt verseucht wurden. Dadurch erwächst 10 II. Sitzung des Vorarlberger Landtags. nicht nur dem einzelnen Viehbesitzer, dessen Vieh­ stand von der Seuche befallen wird, ein großer Schaden, sondern eS hat auch die Gesammtheit derselben darunter oft schwer zu leiden, indem Handel und Verkehr gegen das In- und Ausland gehemmt wird. Es ließen sich gewiß Mittel finden, um diesem die Viehbesitzer schwer schädi­ genden Mißstande größtenteils abzuhelsen, so dürste die Errichtung eines Kontumazstalles u. s. w. zweckdienlich erscheinen Ich stelle daher den Antrag: Ein hoher Landtag wolle die geeigneten Schritte thun und sich bei der hohen k. k. Regierung dahin verwenden, daß diesem Uebelstande nach Thunlichkeit abgeholfen werde. Bregenz, am 14. Oktober 1890. Jodok Fink." Ich werde diesen Gegenstand auf eine der nächsten Tagesordnungen setzen. Das zweite Einlaufstück ist das Gesuch des Vereines zur Pflege kranker Studirender in Wien, um Unterstützung, eingebracht durch den Herrn Abgeordneten Martin Thurnher. Wünschen die Herren die Verlesung? Martin Thurnher: Rein. Landeshauptmann: Ich werde auch diesen Gegenstand auf eine der nächsten Tagesordnungen setzen. Wir gehen nun zur Tagesordnung über: Der erste Gegenstand ist die Vor­ lage der Landtags Wahlakten. Ich erwarte aus der Mitte der h. Versamm­ lung einen Antrag über die geschäftliche Behand­ lung dieses Gegenstandes. Nägele: Ich stelle den Antrag, daß zur Be­ rathung dieses Gegenstandes ein fünfgliedriges Konnte eingesetzt werde. Landeshauptmann: Der Herr Abgeordnete Nägele stellt den Antrag, zur Berathung und Berichterstattung über diesen Gegenstand ein fünf­ gliedriges Konnte zu wählen. Wünscht Jemand das Wort? Wenn dies nicht der Fall ist, nehme ich an, daß die hohe Versammlung dem Anträge zustimmt. | I. Session der 7. Periode 1890. Die Zustimmung ist gegeben und ich bitte zur Wahl dieses fünfgliedrigen Ausschusses zu schreiten. Ich mache die neu ein getretenen Herren Abgegeordneten auf den § 10 der Geschäftsordnung aufmerksam, wonach nebst den Ausschußmitgliedern auch Ersatzmänner zu wählen sind zwar sind als solche diejenigen zu betrachten, welche nach den gewählten Ausschußmitgliedern die nächstmeisten Stimmen erhalten haben. Bei einem fünfgliedrigen Ausschüsse sind 2 Ersatzmänner zu wählen, ich ersuche daher 7 Namen auf den Zettel zu schreiben, und nachdem im Landtage zwei Herren mit dem Namen Thurnher sind, es nicht zu unterlassen, bei diesen beiden Herren auch den Vornamen beizufügen. (Wahlakt.) Ich ersuche die Herren Dr. Beck und Johann Thurnher gefälligst das Scrutinium zu übernehmen. (Geschieht.) Job. Thurnher: 19 Stimmzettel sind abge­ geben worden. Dr. Beck: Nach den abgegebenen Stimmen ist Herr Dr. Fetz mit 18 Stimmen, Herr Dietrich mit 16 Stimmen, Herr Fink mit 17 Stimmen, Herr Schapler mit 16 Stimmen und Herr Martin Thurnher mit 15 Stimmen in den Ausschuß gewählt. Herr Bösch hat 8 und Herr Nägele und Herr Dekan Berchtold je 5 Stimmen erhalten. Landeshauptmann: Es muß daher zwischen den Herren Nägele und Dekan Berchtold das Loos entscheiden, wer zweiter Ersatzmann wird. Ich bitte den Herrn Abg. Martin Thurnher ge­ fälligst das Loos zu ziehen. Martin Thurnher: Herr Nägele. Landeshauptmann: Es sind somit in den Wahlverifications-Ausschuß gewählt die Herren: Dr. Fetz, Dietrich, Fink, Schapler und Martin Thurnher als Ausschußmitglieder und die Herren Bösch und Nägele als Ersatzmänner. Wir kommen nun zum zweiten Gegenstände der Tagesordnung, das ist: Vorlage des Landes-Ausschusses betreffend die II. Sitzung des Vorarlberger Landtags. ll Session der 7. Periode 1890. 11 leuchten und auf diese Weise zu verhindern, daß an maßgebender Stelle nicht etwa der Gedanke aufkomme, dem minder Rührigen auch weniger zuzuweisen. Zu diesem Zwecke ist im Landes-Ausschusse ein die Vorarlbergische Rhein-Angelegenheit be­ handelndes Memorandum vorbereitet worden, welches vielleicht der demnächst zusammentretenden „Angesichts der in diesem Jahre neuerlich ein­ hohen Landes-Vertretung vorzulegen wäre, welche getretenen Rheinüberschwemmung im unteren Theile dann über das weiters einzuschlagende Vorgehen von Vorarlberg, und in zweifelloser Würdigung berathen und beschließen könnte. der Nothwendigkeit, mit größeren und bedeuten­ Die genannte Angelegenheit ist schon so viel deren Mitteln den weiteren Wiederholungen solcher und so ausführlich nach allen Seiten hin besprochen Elementar - Ereignisse nicht allein hier, sondern worden, daß es besonders im gegenwärtigen Augen­ auch in den andern durch ähnliche Verheerungen blicke wohl nicht gerechtfertigt erscheinen dürfte, heimgesuchten Ländern, vorzubeugen, hat Seine in die zahllosen dabei vorkommenden Einzelnheiten Majestät unser Allergnädigster Kaiser mit der einzugehen, und die widerstreitenden Meinungen Allerh. kais. Verordnung vom 6. September ds. zu neuem Streite zu erwecken. — Das vorliegende Js. die Regierung ermächtigt, zur Bestreitung der Memorandum ist daher nur kurz und objektiv aus Anlaß der jüngsten Ueberschwemmungen er­ aufgesaßt, mit der klaren Tendenz, eine im Augen­ forderlichen Ausgaben, den Betrag von 2 Millionen blicke unabweisliche Hülfe zur Verhütung alljähr­ Gulden aus Staatsmitteln zu verwenden. licher Ueberschwemmungen als Nothwendigkeit dar­ Zur Vertheilung dieses außerordentlichen Auf­ zustellen, und darauf gegründet, für eine thunlich wandes auf die einzelnen betroffenen Länder werden ! ausgiebige Betheilung des Landes aus den ge­ von den Landesbehörden über Auftrag des Mini­ gebenen Staatsmitteln zu plaidiren. steriums Erhebungen angestellt, und es bleibt einstweilen vorbehalten, in welchem Maße, je nach Antrag: Ausfall der Erhebungen, die Betheilung für die Der Landes-Ausschuß wolle beschließen einzelnen Länder ausgesprochen wird. Hierbei dürfte es sich empfehlen, den staatlichen diesen Akt dem h. Landtage behufs Beschluß­ Organen bezüglich der Richtung, in welcher solche fassung für weiteres Vorgehen in Vorlage Erhebungen anzustreben wären, Andeutungen zu zu bringen. geben, die eigenen Zustände einigermaßen zu be­ Bregenz am 11. Oktober 1890." Sicherung der Rheingemeinden vor künftiger Ueberschwemmungsgefahr. Es liegt hier die Vortage, wie sie vom Landesausschusse übergeben worden ist vor mir und ich bitte sie zur Kenntnis des h. Hauses zu bringen. (Sekretär verliest.) „Memorandum. Euere k. und k. apostolische Majestät! Die Wasserkatastrophen, welche in den letzten Jahren zweimal das Rheinthal in Vorarlberg heimgesucht haben, mußten sowohl durch ihre unmittelbare Wirkung, wie durch ihre Folgen schwere Sorgen für die Zukunft Hervorrufen, und es ist gewiß nur ein Gebot der Selbsterhaltung, wenn die Bewohner des Rheinthals dringend nach Hilfe rufen, und in dieser Richtung ihr volles Vertrauen in die Fürsorge der hohen Regierung setzen, ohne welche das unumgänglich Nothwendige nicht erreicht werden kann, da Mittel erforderlich sind, welche offenbar nur von Staatswegen aufgebracht werden können. Seit langen Jahren hat der Rhein, der Grenzfluß zwischen der Monarchie und der Schweiz, bei zahlreich vorkommenden Hochwässern die Existenz der Uferbewohner bedroht. Die Geschiebemassen, welche dieser Strom aus den Bergen von Graubündten alljährlich herunter führt, sind so enorm, 12 II. Sitzung des Vorarlberger Landtags. I. Session der 7. Periode 1890. daß das Flußbett sich von Jahr zu Jahr erhöhen muß, die Uferdämme erfordern deshalb eine immer fortschreitende Verstärkung, und wo dies nicht geschieht, entsteht sofort die Gefahr eines Damm­ bruches, somit Ueberfluthung des angrenzenden Landes. Da die Rheinebene überdies in nächster Nähe einerseits Don theils niederen, theils höheren Gebirgen, andererseits vom Bodensee umsäumt wird, so ist die Ansammlung von Wasser, sowohl in Folge der Niederschläge, als auch des Stauwassers im Boden eine so bedeutende, daß gewöhnliche Mittel zur Ableitung nicht hinreichen können. Vieljährige Betrachtungen, Ansuchen der Betheiligten, angebahnte Verhandlungen und aus Grund derselben verfaßte Entwürfe haben zu der gegenwärtig im Zuge befindlichen Verein barung über die auszuführenden Durchstiche bei Diepoldsau und Brugg-Fußach geführt. Durch diese Durchstiche soll ein doppelter Zweck erreicht werden, nämlich: 1. Die Möglichkeit für die Entwässerung der vorarlbergischen Rheinebene; 2. die leichtere Verhütung von Ueberschwemmungen. Die Abführung des Binnenwassers betreffend, kann die vorarlbergische Rheinebene in 4 Ab­ theilungen getheilt werden: а. Das Gebiet zwischen der Bregenzer Ach und der Dornbirner Ach, welche in ihrem Unter­ laufe den Namen „Fußach" führt; . das Gebiet zwischen diesem letzteren Fluße, also der Dornbirner Ach, und dem Frutzbache; 1) б. das Gebiet zwischen dem Frutzbache und der Jll, und d. das Gebiet zwischen der Jll und der lichtensteinischen Landesgrenze. Aus der erst genannten Abtheilung wird gegenwärtig das Binnenwasser durch einige natürliche Wasserläufe und künstlich ausgehobene Gräben in die Harder Seebucht abgeführt, wohin auch jede künftige Entwässerungsanlage aus diesem Gebiete ihre Richtung nehmen muß. Das Wasser der zweiten Abtheilung wird mit Ausnahme des untersten an den Bodensee grenzenden Theiles, von 2 Hauptentwässerungkanälen, dem „Koblacher Kanal" und dem „Lustenauer Kanal" ausgenommen. Der Erstere nimmt außer dem Wasser aus den Gemarkungen von Koblach, noch den Brilgraben, Emmebach, Gillbach, Ernsbach, Ermenbach und Landgraben auf, und ergießt sich unterhalb der Schmitter-Rheinbrücke in den Rhein. Der Letztere (der Lustenauer-Kanal) nimmt das Wasser aus dem Gemeindegebiet von Lustenau auf, iinb mündet bei der Gyst'schen Fabrik in die Dornbirner Ach. Für diese Abtheilung ist die Gelegenheit geboten, das gesammte Binnenwasser, vollkommen unabhängig vom Rhein, direkt dem Bodensee zuzuführen, und zwar durch die Anlage eines von Koblach bis in den Bodensee sich erstreckenden Hauptableitungs-Kanales, wie solcher schon wiederholt angeregt wurde. Die beiden letzten Abtheilungen zwischen dem Frutzbache und der liechtensteinischen Grenze führen ihre Binnenwässer, jede Abtheilung für sich, in den Rhein ab. Durch passend gewählte Einmündungen der Binnenwasser-Kanäle in den Rhein, verbunden mit einer ausgiebigen Kolmation der tief gelegener Bodenflächen können diese beider: Abtheilungen vielleicht auch fürderhin ihr Binnenwasser in den Rhein abführen. Selbst aber, wenn diese Möglichkeit nicht geboten wäre, so könnte der Gemeinde Meiningen und der Altenstädter Parzelle Bangs auch dadurch geholfen werden, daß der bei der Abtheilung b. bezeichnete künftige Hauptkanal unter dem Frutzbache hindurch in das Gebiet von Meiningen, und eventuell sogar noch unter der Jll hindurch bis nach Bangs hinauf fortgesetzt würde. Wir sind demnach in der Lage, das gesammte Binnenwasser der Vorarlberger Rheinebene vom Rheine vollständig unabhängig, direkt dem Bodensee zuzuführen und dies in einem so umfassenderen Maße, je geringer die Standwirkungen vom Bodensee her sein werden. Die Grundlage für die Entwässerung der vorarlbergischen Rheinebene bildet daher der Wasserspiegel des Bodensees. Nach dem eben Gesagten kommt als eigentlicher Hauptzweck der projektirten Durchstiche nur der ad 2. bezeichnete Umstand, das ist die leichtere Verhütung von Ueberschwemmungen in Betracht. II. Sitzung des Vorarlberger Landtags. L Session der 7. Periode 1890. 13 Man wird auch nach der Ausführung der Durchstiche eine rationelle Entwässerung der Rheinebene unabhängig vom Rhein mit selbständiger Ausmündung in den Bodensee wählen müssen, wie dies auch auf der schweizerischen Seite projektirt ist, wo das nach der Durchführung der projektirten Rheinregulirung verlassene jetzige Rheinbett zur unabhängigen Abführung der linksseitigen Binnen­ wässer in den Bodensee auserkoren ist. Was für unsere Nheinebene die größte Kalamität ist, sind die durch Ausbrüche des Rheins hervorgerufenen Ueberschwemmungen, welche für Haus, Hof und Fluren, für Mensch und Thiere furchtbar verderbenbringend, und die Existenz von tausenden arbeitsamen, strebsamen Thalbewohnern total zu vernichten geeignet sind, wie denn auch viele derselben durch die wiederholten Katastrophen der Jahre 1888 und 1890 jetzt schon dem Ruine nahe gerückt sind. Wenn die Existenz unserer vorarlbergischen Rheingemeinden fernerhin noch gewahrt werden soll, so muß Alles zur Anwendung gelangen um weitere Rheindurchbrüche zu verhüten. Es wird sich also darum handeln, ein Mittel zil wählen, welches in erreichbar kürzester Zeit der Wiederholung solcher Katastrophen thunlich vorzubeugen geeignet ist. Wie würden sich nun die Verhältnisse gestalten, wenn zu diesem Behufe die Durchführung der Rheinkorrektion im Sinne der geplanten Durchstiche allein, oder in erster Linie in's Auge gefaßt würden? Das erste Präliminar-Uebereinkommen zwischen der k. k. österr. Regierung und der schweizerischen Eidgenossenschaft, worin sich gegenseitig und auf gemeinsame Kosten verpflichtet wurde, sowohl den Diepoldsauer- als bcii Brugg-Fußacher Durchstich gleichzeitig zu beginnen und zu vollenden, wurde am 19. September des Jahres 1871 abgeschlossen. Seit jener Zeit bis zum heutigen Tage konnte zwischen den betheiligten Regierungen jedoch keine Einigkeit über die Ausführung des Korrektions­ werkes erzielt werden, und es steht nach dem inzwischen von der Schweiz eingenommmenen, mit dem genannten Uebereinkommen vom 19. September 1871 nicht im Einklänge befindlichen Standpunkte, welcher von dort mit Zähigkeit festgehalteu wird, nicht zu erwarten, daß ein cndgiltiger Staatsvertrag, trotz aller Bemühungen österreichischerseits in nächster Zukunft zu Stande komme. Aber selbst an­ genommen, es tvürde der Fall eines nahen endgiltigen Vertrags-Abschlusses mit der Schweiz erzielt, so würde immerhin bis zur Vollendung der Angelegenheit noch ein längerer Zeitraum verstreichen. Auch abgesehen hievon wird die Inangriffnahme und Durchführung der Korrektions-Arbeiten auch noch in Folge anderer Umstände eine längere Zeitdauer erfordern; denn da durch die Eröffnung des Fußacher Durchstiches zugleich die Verlegung einer Reihe anderer Flußlüufe, als: des Lustenauer Entwässerungs-Kanals, der Dornbirner-Ach, der Lauterach und zahlreicher Entwässerungsgräben, be­ dingt ist, so wird dies neben dem bedeutenden Arbeitsaufwande noch besondere Kornplikationen in der Frage der Ablösungs- und Entschädigungs-Ansprüche im Gefolge haben, weil dadurch die Interessen von Grund- und Gewerbsbesitzern berührt rverden. Bei den somit angeführten Schwierigkeiten, in Beurtheilung aller in Betracht kommenden Fragen einen richtigen Maßstab zu finden, vermag man nur überall Veranlassung zur Verzögerung des Korrektionswerkes zu erkennen. Endlich ist zu bedenken, daß zwischen dem Zeitpunkte der Jnangriffnahtne der Korrektions­ arbeiten und dem der eintretenden Wirkung derselben abermals Jahre verstreichen werden. Wenn nun die vorangeführten Umstände, als: 1) die Zeit bis zum Abschlüsse des Staatsvertrages, 2) die Schwierigkeiten in der Entschädigungsfrage und 3) die erforderliche Zeitdauer für die Durchführung des Korrektionswerkes in's Auge gefaßt werden, so resultirt hieraus intmerhin bis zum Eintritte einer für unsern bedrängten Rheinthalbe­ wohner reellen Abhilfe ein so bedeutender Zeitraum, daß darin Katastrophen, wie die zwei letzten, noch manche Wiederholung erfahren können. Sollen, können die Gemeinden der vorarlbergischen Rheinebene so lange noch schutzlos dem verheerenden Elemente preisgegeben werden?