18901110_lts015

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Letzte Änderung 02.07.2021, 18:57
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp07,lts1890,lt1890,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 15. Sitzung am 10. November 1890 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig: Sämmtliche Abgeordnete. Regierungsvertreter: Herr Statthaltereirath Graf Clemens St. JulienWallsee. Beginn der Sitzung 10 Uhr 10 Min. Vormittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die Sitzung für eröffnet, und ersuche um Verlesung des Protokolles. (Sekretär verliest dasselbe.) Wird gegen die Fassung des Protokolles eine Einwendung erhoben? — Da dieses nicht der Fall ist, betrachte ich es als mit Ihrer Zustimmung versehen. Der Herr Abgeordnete Dr. Waibel wünscht zur Geschäftsordnung das Wort. Dr. Waibel: Unter Bezugnahme des § 20 der Geschäftsordnung, erlaube ich mir Folgendes zu bemerken. Ich habe am vorigen Freitag eine Interpellation eingebracht, betreffend einen Landesausschußbeschluß, und der Vorsitzende hat die Güte gehabt, die Beantwortung dieser Interpellation in der letzten Sitzung vorzutragen. Es ist natürlich, daß, als die Beantwortung erfolgte, ich nicht sogleich vorbereitet sein konnte, mich auszusprechen, ob ich mich mit der Beantwortung einverstanden erklären könne oder nicht. Es war nothwendig, vorher die Instruction einzusehen, welche für den Landesausschuß seit dem Jahre 1864 besteht, und weil wie es scheint, nur ein Exemplar vorräthig ist, mußte ich mir dasselbe erst aus der Kanzlei geben lassen. Ich muß nun erklären, daß ich mit dieser Beantwortung nicht einverstanden bin, denn ich nehme einen anderen Standpunkt ein und muß folgende Beantwortung geben. Die Instruction für den Landesausschuß sagt 188 XV. Sitzung des Vorarlberger Landtags. I. Session der 7. Periode 1890. im § 8, und der ist übereinstimmend mit dem § 26 der Landesordnung: „Der Landesausschuß besorgt die gewöhnlichen Verwaltungsgeschäfte des Landesvermögens, der Landesfonde und Anstalten und leitet und überwacht die Dienstleistungen der ihm untergebenen Beamten und Diener". Weiter heißt es in diesem Paragraph: „Der Landesausschuß ist für seine Amtshandlungen dem Landtage verantwortlich.“ Im § 32 der Geschäftsordnung heißt es: „Der Landesausschuß hat das Rechts Sachverständige zur mündlichen Verhandlung vorzuladen, oder zur Abgabe eines schriftlichen Gutachtens anszufordern." Ich beurtheile nun die Sache so: Der Landesausschuß besteht aus einer Anzahl von Mitgliedern, und diesen Mitgliedern ist die Landes-Verwaltung von Gesetzes wegen übertragen, und zwar die unmittelbare Verwaltung, für die mittelbare Verwaltung sind Beamte und Diener angestellt, und 1 diese unterstehen der Disciplinar-Gewalt und Aufsicht der Landesausschußmitglieder und dem Landeshauptmanne. Wenn nun der Landesausschuß das Bedürfniß empfindet, in irgend einem Gegenstande sich noch durch Sachverständige verstärken zu lassen, so ist dagegen selbstverständlich nichts einzuwenden. Das ist im § 32 vorausgesehen und ist auch in anderen Körperschaften der Fall. Unter Sachverständigen aber sind nur solche Persönlichkeiten zu verstehen, welche eine bestimmte Berufsausbildung 1 haben und für irgend eine Lebensaufgabe autorisirt sind, z. B. Ärzte, Bautechniker, Juristen u.s.w. Es können auch gewerbliche Persönlichkeiten heran- j gezogen werden, vom Handels- Wer Gewerbefache, aber das geschieht doch selbstverständlich, wenn man die Sache so anschaut wie ich sie auffasse, nur von Fall zu Fall. Solche Herrn werden zu den Sitzungen einberufen, um über einen bestimmten Fall ihre Wohlmeinung abzugeben. In dem betreffenden Falle glaube ich aber, ist nicht dem Gesetze und der Geschäftsordnung konform vorgegangen worden; es ist da ein bestimmtes Geschäft des Landesausschusses an eine Persönlichkeit übertragen worden, welche weder dem Landesausschusse noch dem Landtage angehört. Ich frage nun Folgendes: Ist hier thatsächlich ein Fachmann beigezogen worden? Diese Frage muß ich verneinen. Es handelt sich hier um die Landesirrenanstalt Valduna. Diese Anstalt ist eine Krankenanstalt, und es ist mir nicht bekannt, daß der berufene Referent, Fachmann in der Irrenheilkunde wäre. Zu diesem Zwecke erfordert es einen Fachmann und es würde gewiß eine andere Persönlichkeit die Eignung in einem besseren Maße besessen haben. Wenn es sich aber um die Verantwortung handelt, welche der Landesausschnß gegenüber dem Landtage hat, so möchte ich fragen, wie das hier zu Stande gebracht werden soll, wenn der Referent nicht im Landesausschusse sitzt. Die Controlle dieser Anstalt ist keine so leichte, und sie ist mit großer Verantwortung verbunden; es handelt sich um eine der wichtigsten und delikatesten Agenden des Landes. Auf wem liegt die Verantwortung für dieselbe? Auf dem Referenten beziehentlich dem Landesausschusse. Eine außerhalb des Collegiums stehende Persönlichkeit können wir nicht zur Rede stellen. Dieses Geschäft hat deshalb ein Mitglied des Landesausschusses zu übernehmen, das dem ganzen Collegium und dem Landtage gegenüber verantwortlich sein kann. Ich weiß aber bestimmt, daß ein Mitglied gegen die Wahl des Herrn Kohler opponirt hat, und schon aus diesem Grunde kann, wie die Sachen jetzt stehen, nicht das ganze Collegium die Verantwortung für etwaige Vorkommnisse treffen. Wenn sich darauf berufen wird, der Herr Abgeordnete Kohler habe in den letzten sechs Jahren das Referat gehabt und es seien noch laufende Geschäfte zu erledigen, so ist das etwas anderes. Ich gebe das zu, daß noch einzelne Geschäfte unter seiner Mitwirkung erledigt werden müssen. Es kommt sowas bei jedem Amtswechsel von Gemeinde-Vorstehungen auch vor, man bricht nicht von heute auf morgen ab, es ist naturgemäß, daß der neugewählte Referent sich mit dem abtretenden ins Benehmen zu setzen hat, weil der abtretende besser mit der momentanen Sachlage vertraut ist. Ich glaube damit in Kürze den Standpunkt gekennzeichnet zu haben, den ich in der Sache einnehme. Johann Thurnher: Es war zu erwarten, daß der Herr Vorredner mit der Beantwortung seiner Interpellation, wie sie vom Landesausschusse gegeben wurde, nicht einverstanden sein kann. Er hat hauptsächlich betont, daß der Vertrauensmann des Landesausschusses nicht als Sachverständiger gelten könne; ich glaube, er hat mit diesen seinen XV. Sitzung des Vorarlberger Landtags. L Session der 7. Periode 1890. Ausführungen gegen Windmühlen gekämpft, denn der Landesausschuß har den ehemaligen Herrn Abgeordneten Kohler weder als Arzt noch als Bauverständigen berufen, sondern er hat ihm lediglich für eine vorübergehende Zeit, die wenigen Agenden übertragen, welche noch in Schwebe sind, bis ein anderes Mitglied des Landesausschusses an seinerstatt eintritt. Daß dies geschäftsordnungswidrig sei, hat er nach meiner Ansicht nicht bewiesen, denn der Landesaussckuß kann eben so gut, wie er einem ständigen Organe, z. B. einem Beamten gewisse Arbeiten übergibt, auch vorübergehend einen Vertrauensmann wählen und ihm irgend ein Geschäft übertragen, wenn er ihm das Vertrauen schenkt. Für diejenigen, welche den Standpunkt des Landesausschusses verstehen wollen, ist über diese Interpellation nichts weiteres zu reden, für diejenigen, welche diesen Standpunkt nicht theilen wollen, wäre es überflüssig, mehr zu reden, und ich schließe deshalb. Dr. Waibel: Nur einige Bemerkungen. Es ist gesagt worden, daß es sich bloß um Verwaltungsangelegenheiten handle und daß es sich nicht um fachmännische oder technische Angelegenheiten handle; dann ist das entschieden ein Mißtrauensvotum gegen die jetzigen Landesausschußmitglieder; was der Vorgänger zuwege gebracht hat, das wird auch sein Nachfolger zuwege bringen. Er kann ebenfalls Fachmänner beiziehen, es steht ihm das jederzeit frei. Dr. Fetz: Ich will nur eine kurze Bemerkung machen im Bezug auf die Frage der Verantwortlichkeit, welche hier aufgeworfen wurde; nun da geht meine Anschauung dahin, daß, wenn durch irgend einen Schritt oder Beschluß des Landesausschusses dem Lande ein Schaden zugefügt würde, immer der ganze Landesausschuß verantwortlich wäre, also die Verantwortung im vollen Maße zu tragen hätte. (Rufe: gewiß.) Er hat dafür einzustehen, daß die Geschäfte ordnungsmäßig und richtig ausgeführt werden. Ein Mitglied des Landesausschusses, das allenfalls gegen den betreffenden Beschluß gestimmt hat, wäre allerdings, wie dies, beispielsweise bei einem Richterkollegium der Fall ist, von der Haftung frei. Ich will damit nur sagen, daß ich in dieser Beziehung keine Beunruhigung habe, weil der Landesausschuß für seine Schritte und seine Bestellten die Verantwortung zu tragen hat. Johannes Thurnher: Ich habe auf diesen Punkt, den der Herr Abgeordnete Dr. Waibel berührt hat, nicht mehr zurückzukommen, denn es heißt diesbezüglich in der Instruction, daß der Landesausschuß für das was er thut, die volle Verantwortung übernimmt und in dieser Beziehung hat ihm der Herr Abgeordnete Dr. Fetz die richtige Antwort gegeben. Landeshauptmann: Ich betrachte nun die Debatte als geschlossen. Es hätte überhaupt für eine solche ein Beschluß des hohen Hauses eingeholt werden sollen. Dr. Waibel: Nach unserer Geschäftsordnung nicht! Landeshauptmann: Ich wollte nur die Redefreiheit wahren. Es ist mir eine Erklärung von 16 Herren Abgeordneten zugekommen, die ich bitte zur Verlesung zu bringen. (Sekretär verliest, Beilage I.) „Erklärung." In der 10. Sitzung (vide 10. Sitzung) zu ertheilen. So der Wortlaut der Interpellation. Um nun nicht auch von ferne die Meinung aufkommen zu lassen, daß diesfalls das Sprichwort zur Geltung komme: „Wer schweigt, scheint beizustimmen, " finden wir Gefertigte, die große Mehrzahl der Landtagsmitglieder repräsentirenden Abgeordneten uns berufen, hiemit öffentlich zu erklären: In dieser Interpellation hat weder die Gesinnung der übergroßen Majorität des hohen Landtages, noch auch nach unserer Überzeugung der Wunsch der weit überwiegenden Mehrheit des von uns vertretenen Vorarlberger Volkes Ausdruck gefunden. Im Gegentheile entspricht es dem Rechte und der Billigkeit, wenn die hohe k. k. Regierung die 190 XV. Sitzung des Vorarlberger Landtags. I. Session der 7. Periode 1890. im Zuge befindlichen Bestrebungen, behufs Erlangung des Öffentlichkeitsrechtes zu Gunsten der internen Studienanstalt im genannten Pensionate, im entgegenkommenden Sinne zu erledigen geruht. Eine Studienanstalt, welche den bezüglichen gesetzlichen Bestimmungen durchweg entspricht, hat ohne Zweifel, abgesehen von Gründen der Billigkeit auch von Rechtswegen Anspruch auf Verleihung des Öffentlichkeitsrechtes, um so mehr, da die in Rede stehende Studienanstalt nicht ausschließlich oder auch nur vorwiegend für die Stadt Feldkirch da ist, sondern im Interesse des Landes und noch weiterer Kreise liegt. Bei dieser Frage könnte demnach der Standpunkt Feldkirchs selbst dann nicht maßgebend sein, wenn die von den zwei Herren Interpellanten geäußerten Befürchtungen wegen materieller Schädigung der Stadt begründet wären; Befürchtungen, welche einem gänzlichen Übersehen jener zahlreichen materiellen Vortheile entspringen, die die Stadt Feldkirch aus dem Bestände des Jesuitenpensionates zieht. Diese materiellen Vortheile müßten sich in dem Grade vermindern, in welchem die Epistenz des Pensionates beziehensweise der Fortbestand der dortigen Studienanstalt verkümmert würde. In wie weit übrigens durch die Betonung einer „gefährlichen Konkurrenz", welche durch eine für Interne berechnete und mit dem Öffentlichkeitsrechte ausgestattete Privatstudienanstalt gegenüber dem k. k. Real- und Obergymnasium in Feldkirch geschaffen werden müßte, dieses letztere an Ansehen gewinnt, dieß zu beurtheilen bleibt den beiden Herrn Interpellanten anheimgestellt. Wir Unterzeichneten erwarten trotz der gestellten Interpellation eine auf Recht und Billigkeit gegründete Entscheidung der hohen k. k. Regierung zu Gunsten der mehrgenannten Privatstudienanstalt der Hochw. P. P. Jesuiten in Feldkirch. Die vorstehende Erklärung wolle den Landtagsprotokollen beigelegt werden. Bregenz, den 9. November 1890. Bartholomäus Berchtold, Dekan und Landtagsabgeordneter. Martin Reisch, Dekan und Landtagsabgeordneter. Dr. Johannes Zobl, Generalvikar. Welte, Landtagsabgeordneter. Jod. Ant. Fritz, „ Jakob Nägele, „ Ferd. Ruf, , , Gottfried Schapler, I. G. Greußing, „ Josef Büchele, „ Jos. Heinzle, „ „ Ignatz Dietrich, „ Engelbert Bosch, „ Jodok Fink, „ Joh. Thurnher, „ Martin Thurnher, „ Ich werde diese Erklärung dem Wunsche der Herren Abgeordneten gemäß dem Protokolle beilegen lassen. Wir kommen nun zur Tagesordnung und zwar zur Fortsetzung der in der letzten Sitzung abgebrochenen Verhandlung über den Rechenschaftsbericht des Landesausschusses. Ich ersuche nun den Herrn Berichterstatter bei Punkt II Landesfond mit der Verlesung zu beginnen. Reisch: (Verliest Punkt II, 1.) Landeshauptmann: Wünscht Jemand das Wort? — Da dieses nicht der Fall ist, ersuche ich jene Herren, welche diesem Anträge beistimmen, sich von den Sitzen zu erheben. Er ist angenommen. Reisch: (Verliest Punkt II, 2.) Landeshauptmann: Herr Dr. Waibel hat das Wort. Dr. Waibel: Ich möchte hier zu Post 4 und 5 eine Bemerkung machen. Es ist in einer der letzten Sitzungen davon die Rede gewesen, daß für Wege, Straßen und Brücken ein Beitrag im Landes-Budget eingesetzt werden sollte. Es ist aber in dem besprochenen Falle ein Beitrag nicht gegeben worden. Nun wurde aber bei diesem Anlasse ausgesprochen, daß es wünschenswerth wäre, wenn der Landtag sich mit den so nothwendigen Wegverbesserungen auf sehr vielen Straßen des Landes einigermaßen XV. Sitzung des Vorarlberger Landtags. I. Session der 7. Periode 1890. 191 befassen könnte und daß man solchen Straßen gewisse Beiträge zuwenden möchte. Auch in andern Ländern werden für Straßenausbesserungen hohe Beiträge bewilligt; in einzelnen derselben werden alljährlich Summen hiefür ausgeworfen und nach Bedarf zu Nutzen gebracht. Ich glaube es wäre an der Zeit, daß man auch hier zu Lande diese Angelegenheit mehr ins Auge fassen und daß diese Angelegenheit ernster genommen würde. Ich bin nicht in der Lage, heute einen bestimmten Antrag zu stellen, ich möchte aber bei dieser Gelegenheit dem Landesausschusse zur Erwägung geben, ob er es nicht für angezeigt hielte, wenigstens für das nächste Jahr einen Beitrag von circa 5000 fl. in das Präliminar aufzunehmen, und daß Grundsätze festgestellt werden, nach welchen diese Beiträge verabfolgt werden, das heißt, wie diese am zweckmäßigsten verwendet werden sollen. Ich weiß, daß so etwas nicht gerade von heute auf morgen ausgedacht werden kann, und daß man solche Sachen reiflich überlegen muß. Ich begnüge mich daher mit diesen wenigen Worten, und gebe mich der Hoffnung hin, der Landesausschuß werde diesen Gegenstand in den Kreis seiner Berathungen ziehen, und uns für das nächste Jahr eine diesbezügliche Vorlage machen. Ich habe noch ein Weiteres vorzubringen. Ich habe natürlich nicht die Zeit gefunden, die Rechnungen über den landschaftlichen Haushalt im Detail durchzusehen, aber in diesem landschaftlichen Haushalt ist auch inbegriffen die Miethe für das Gebäude, in welchem das Land seine Verwaltung hat. Wenn ich recht unterrichtet bin, so bezahlt das Land für diese Räumlichkeiten einen Jahreszins von 2000 fl. (Rufe das ist nicht der Fall.) Martin Thurnher ruft: Früher bezahlte man 390 fl. und jetzt 500 fl.f Dann muß ich um Entschuldigung bitten; ich habe mich diesbezugs an den Herrn Referenten gewendet, und er hat mir eben diese Auskunft gegeben. (Reisch ruft: Dann habe ich Sie nicht recht verstanden.) Wenn das richtig ist, dann kann ich dem Lande mur gratuliren, daß es mit dieser billigen Miethe davon kommt, aber ich glaube doch eine Bemerkung nicht unterlassen zu können. Ich habe auch schon in der Landesausschußkanzlei zu thun gehabt und habe gefunden, daß die Räumlichkeiten, welche der Verwaltung zu geböte stehen, vollkommen unzureichend sind. Es macht für Jedermann diesen Eindruck, der mit den Landesausschußbeamten zu verkehren hat. Wir haben drei Beamte, und für diese, sowie für die Actenmasse sind diese Räumlichkeiten denn doch zu gering an Zahl. Es sollte darauf Bedacht genommen werden, diese Räumlichkeiten zu vermehren. Es sollte auch, wie das anderwärts der Fall ist, ein Zimmer da sein für die Mitglieder des Landtages und Landesausschusses, wenn sie Berathungen pflegen wollen, oder wenn sie zwei bis dreitägige Arbeiten unternehmen. Da sind sie genöthiget, Bücher in die Hand zu nehmen und Akten zu studiren und sollten ungestört sein. Ein solches Zimmer wäre von großem Vortheil. Es ist schon in früheren Jahren davon gesprochen worden, daß es für das Land zweckmäßig wäre, wenn es ein eigenes Haus erwerben könnte, das wäre in der Stadt Bregenz gewiß möglich und würde dadurch die Landesverwaltung eine gewiß freiere und angenehmere. Ich will« diesen Gedanken nur anregen, damit, wenn sich eine Gelegenheit bietet, ein eigenes Gebäude für die Landesverwaltung zu bekommen, diese Gelegenheit nicht außer Acht gelassen werde. Es ist dieses im Interesse des Landes gelegen und es wäre auch anständig, wenn das Land für sich ein eigenes Heim hätte. Die Stadt würde dadurch nichts verlieren, so hat sie nur ein mäßiges Einkommen, sie würde die Lokalitäten beim Zudrange von Fremden gewiß nutzbringender verwenden können. Martin Thurnher: Ich möchte gegenüber dem Herrn Vorredner nur betonen, daß der Gedanke, ein eigenes Landhaus zu bekommen, nicht neu ist, sondern daß dieser Gedanke in maßgebenden Kreisen öfters ventilirt wurde; wenn man aber zum Ankauf oder Erstellung eines solchen Gebäudes schreiten will, dann erfordert es bedeutende Mittel; bisher war das Land nicht in der Lage, einen solchen Schritt zu thun. Wenn einmal die Landesfinanzen erstarken, dann kann dieses Projekt weiter verfolgt werden, womit wenigstens ich sehr einverstanden bin. Dr. Fetz: Ich habe nur zu sagen, daß die Stadt Bregenz nichts verlieren würde, wenn das Land ein eigenes Haus hätte und die Stadt ihr 192 XV. Sitzung des Vorarlberger Landtags. I. Session der 7. Periode 1890. Gebäude wieder zur Verfügung bekäme; die Lokalitäten, die um 500 fl. vermiether sind, könnten viel höher vermiethet werden, denn der zweite Stock in diesem Gebäude wäre eine der schönsten und besten Wohnungen in der Stadt, das ist keine Frage. Nun ich hätte es begreiflich gefunden, wenn darüber geklagt worden wäre, daß der Saal nicht mehr anständig sei. (Heiterkeit.) Ich muß erklären, daß ich das auch einsehe und wir sind gewillt, ihn in ein paar Jahren auch schöner zu machen; bisher haben wir aber immer andere Auslagen gehabt, die gedeckt werden mußten, und ich bin der Überzeugung, daß wir nicht mehr lange warten müssen, bis dieser Saal anständiger aussieht als wie jetzt. Was den Bau eines Hauses für das Land betrifft, so ist es selbstverständlich, daß ich diesem auch zustimmen würde, denn es würde mich freuen, wenn die Landeshauptstadt ein entsprechendes Landhaus bekommen würde, nur meine ich, daß es schwer wäre, ein bestehendes Haus zu diesem Zwecke zu adaptieren. Man brauchte hiezu größere Lokalitäten, die in den jetzigen Zinshäusern nicht vorhanden sind, und wo es nothwendig wäre, größere Kosten auszugeben als bei dem Baue eines entsprechenden Hauses. Nun das erfordert allerdings, wie ich selbst einsehe, ein sehr bedeutendes Kapital, aber von meinem Standpunkte aus könnte ich es nur begrüßen, wenn dieser Gedanke so bald als möglich seine Realisirung fände, denn dann würden wir den neu restaurirten Saal für unsere Gemeindevertretung allein benützen können. Landeshauptmann: Wünscht noch Jemand das Wort? Hat der Herr Berichterstatter noch etwas zu bemerken? Reisch: Nein. Landeshauptmann: Dann bringe ich den Antrag zur Abstimmung, und ersuche jene Herren, welche ihm die Zustimmung geben, sich von den Sitzen zu erheben. Er ist angenommen. Reisch: (Verliest III 1, Grundentlastungsfond.) Landeshauptmann: Wünscht Jemand das Wort? Es ist dies nicht der Fall und somit bringe ich den Antrag zur Abstimmung. Ich ersuche jene Herren, welche ihm beistimmen, sich gefälligst zu erheben. Er ist angenommen. Reisch: (Verliest 2, Voranschläge pro 1891.) Landeshauptmann: Wünscht Jemand das Wort? Da dies nicht der Fall ist, ersuche ich jene Herren, welche diesem Anträge ihre Zustimmung geben wollen, sich von den Sitzen zu erheben. Er ist angenommen. Reisch: (Verliest IV 1, Landes-Culturfond.) Dr. Waibel: Ich bitte ums Wort. Landeshauptmann: Der Herr Abgeordnete Dr. Waibel hat das Wort. Dr. Waibel: Ich habe mir das Wort erbeten, um mir einen Ausschluß zu erbitten über die Post: Beiträge zu Culturzwecken. Es ist nirgends eingehend berührt, was diese Post enthält. Es wäre mir angenehm, wenn es dem Herrn Referenten möglich wäre, uns nähere Aufschlüsse hierüber zu geben, sollte das nicht der Fall sein, so möchte ich anregen, daß wenigstens im nächstjährigen Berichte dies etwas eingehender gegeben werde, ich glaube, das kann keiner Schwierigkeit unterliegen, hätte im Voranschlage auf der leeren Seite leicht angebracht werden können und es würde zur Beurtheilung der Post, wenigstens für die neueingetretenen Landtagsabgeordneten, ganz zweckmäßig gewesen sein. Reisch: Mir ist die Sache nicht mehr gerade so gegenwärtig um einen ausführlichen Bericht über die einzelnen Posten zu geben, da mir im Momente kein Verzeichnis vorliegt, aber die Buchführung, die Ansätze und der Rechnungsabschluß sind vollständig richtig und den Anforderungen entsprechend gehalten. Mart. Thurnher: Wenn ich um das Wort bitte, so möchte ich hier nur bemerken, daß soviel ich mich erinnere — ich habe die bezüglichen Akten XV. Sitzung des Vorarlberger Landtags. I. Session der 7. Periode 1890. 193 nicht durchgesehen, weil ich nicht im Comito war — ein Theil der bezüglichen Ausgaben für Remunerationen an Waldaufseher gemacht sind, dann weiter zur Bestreitung des Waldwächtercurses zu ähnlichen Zwecken. Dr. Waibel: Ich möchte beantragen, daß diese Auslagen in der nächstjährigen Rechnungslegung genauer spezifizirt werden, daß wenigstens die Hauptausgaben in derselben erscheinen. Landeshauptmann: Wünschen Herr Doktor dies als Antrag ins Protokoll aufzunehmen oder gilt dies bloß als Anregung? Dr. Waibel: Wenn der Herr Vorsitzende meine Anregung sonst zur Kenntnis -nimmt, verzichte ich auf einen Antrag. Landeshauptmann: Ich werde das in Vormerkung nehmen. Wenn Niemand mehr das Wort wünscht, schreite ich zur Abstimmung. Ich ersuche diejenigen Herren, welche dem Anträge des Ausschusses ihre Zustimmung geben, sich von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Reisch: (Verliest IV 2.) Dr. Waibel: Ick bin überzeugt, daß die präliminirte Summe von 1700 fl. richtig verwendet werde, ich möchte aber bitten, wie diese Summe auf die einzelnen Zweige vertheilt wurde. Reisch: Es ist bereits im Voranschlag zu ersehen, daß ein Betrag von 1700 fl. für Cultur zwecke ausgeworfen erscheint, dann daß eine Kapitalsanlage von 1300 fl. für verschiedene Culturzwecke z. B. Meliorationen u.s.w. zur Verwendung kommen sollen. Landeshauptmann: Wünscht noch Jemand das Wort? — Dann werde ich zur Abstimmung schreiten und bitte jene Herren, welche dem gestellten Anträge ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Reisch: (Verliest V, Krankenverpflegskosten.) Dr. Waibel. Darf ich um das Wort bitten? Es ist diesem Berichte eine Beilage beigefügt, deren Titel wie folgt lautet: „Der im Jahre 1889 in öffentlichen Anstalten verpflegten Landes-Angehörigen, für welche auf Grund der ausgestellten Armuthszeugnisse die Kosten aus dem Vorarlberger Landesfonde berichtiget wurden." Ich glaube nun richtig anzunehmen, daß die Summe von 1971 fl. 62 kr. die Schlußziffer sämmtlicher Kosten ist. Nun in diesem Falle würde der Titel dieses Verzeichnisses nicht richtig sein, weil diese Kosten nicht in ihrer Gänze aus dem Landesfonde fließen, sondern zur Hälfte auch aus den Gemeinde-Kassen. Unter den Einnahmen erscheint die Post „Rückersätze von Krankenverpflegskosten", welche alljährlich ungefähr die gleiche Ziffer enthält, und im Voranschlage in der gleichen Höhe übertragen erscheint. Ich glaube nun, es sollte in Hinkunft dieser Titel richtiger gefaßt werden, es sollte heißen: Verzeichnis der Landesangehörigen, für welche die Kosten zur Hälfte aus dem Vorarlberger Landesfonde bestritten werden. Ich glaube das wäre für die Zukunft zu berücksichtigen. Dann ist mir eine weitere Post hier ausgefallen, nämlich die Gebärhauskosten. Die Krankenverpflegskosten sind nominell aufgeführt, und jede Person ist mit ihren Namen, der Heimat u.s.w. angegeben. Ich begreife, daß es nicht angezeigt erscheint, bei dieser Post die Namen zu nennen. Es würde aber angenehm f ein wenigstens zu sagen, wie viele Fälle und welche Einzelkosten auf diese Weise zu decken kommen. Ich glaube, daß auch diese Posten nur zur Hälfte vom Landesfonde getragen werden und zur Hälfte von den Zuständigkeitsgemeinden. Wenn mir einer von den Herren des Landesausschusses hierüber eine Mittheilung machen könnte, würde ich ihm dankbar sein, wenn dies nicht der Fall ist, erwarte ich, daß im nächsten Jahre wenigstens gesagt werde, wie viele Landesangehörige auf diese Weise vom Lande bedacht werden müssen und zwar wünsche ich es nicht nominell, sondern nur in Ziffern. Johann Thurnher: Der Herr Vorredner hat bei verschiedenen Posten Auskünfte verlangt, die ihm theilweise gegeben worden sind, zum großen Theile aber nicht gegeben werden können, ohne großes Zeitversäumnis, weil die Personen, welche diese Agenden besorgt haben, gewechselt haben. 194 XV. Sitzung des Vorarlberger Landtags. I. Session der 7. Periode 1890. Der Herr Landeshauptmann hat in der Regel das Referat im Landesausschusse über diese Angelegenheiten. Die Landesausschußmitglieder, wenn sie auch bei der betreffenden Sitzung zugegen waren, können nicht wohl Aufschluß hierüber geben, weil sie eben das Referat nicht führten. So verhält es sich auch über die Frage der präliminirten Culturauslagen von denen man nur noch im allgemeinen hätte sagen können, daß sie nach den bisherigen Erfahrungen angesetzt worden sind. Also zur Entschuldigung meiner Person und anderer Ausschußmitglieder möge dienen, daß jene Persönlichkeit, welche mit diesen Angelegenheiten vertraut gewesen wäre, nämlich der frühere Herr Landeshauptmann Karl Graf Belrupt, nicht mehr im Landtage ist, es wäre aber Gelegenheit gewesen, im Laufe der Landtagsperiode beim Herrn Rechnungsführer Sekretär von Ratz die im hohen Hause erbetenen Auskünfte einzuholen. Landeshauptmann: Ich möchte nur noch bemerken, wie mir der Herr Sekretär soeben mitgetheilt hat, daß die Verpflegskosten hier so aufgeführt sind, wie sie das Land bezahlt hat, nämlich zur Hälfte, die Findel- und Gebärhauskosten hat das Land ganz zu tragen, was das Verzeichnis der letzteren anbelangt, so ist hierüber ein eigenes Buch angelegt, und das befindet sich bei den Akten, die noch der Finanzausschuß in Händen hat; es wird Sorge getragen werden, daß nach Schluß der Sitzung in dieses Buch Einsicht genommen werden kann. Es kann hier in der Zukunft eine Änderung platzgreifen, daß wenigstens allgemein die Zahlen der hier in dieses Kapitel fallenden Personen angegeben werden. Ich werde das ebenfalls zur Kenntnis nehmen. Wünscht noch Jemand das Wort? Johannes Thurnher: Der Herr Landeshauptmann hat hier ein Versprechen abgegeben, das ich nicht gegeben hätte, nämlich auch die Orte zu nennen; aus dieser Aeußerung des Herrn Landeshauptmannes kann jedoch nicht der Schluß gezogen werden, daß auch der Landesausschuß diesem Wunsche entspricht, ich glaube so delikate Verhältnisse verbieten sowohl Name als Orte zu nennen. Landeshauptmann: Wünscht noch Jemand das Wort? — Dann schreite ich zur Abstimmung und bitte diejenigen Herren, welche dem Anträge ihre Zustimmung geben wollen, sich von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Reisch: (Verliest VI 2, Irrenversorgung.) Dr. Waibel: Nachdem die Verwaltung dieser Anstalt sowohl von dem außerordentlichen Landesausschußmitgliede Herrn Kohler als vom Finanzausschüsse geprüft und übereinstimmend richtig befunden wurde, so kann ich nicht umhin, für die Genehmigung derselben zu stimmen. Ich habe hier die gleiche Ausstellung zu machen wie beim Culturfond, und hier erscheint sie mir noch wichtiger zu sein. Diese Irrenanstalt ist die einzige Anstalt, die das Land hat, das einzige größere Verwaltungsobjekt und da befremdet es mich, daß man sich hier mit wenigen Zeilen begnügt und so kurz über diese Sache hinweg geht. In dem vom Landesausschusse vorgelegten Berichte heißt es nur: „Der Stand der Kranken in dieser Anstalt in der Zeit vom September 1889 bis September 1890 war zwischen 117 und 124 Irren und zwar der höchste mit 124 im Monate Mai 1890 und der niederste mit 117 Irren im Dezember 1889 und Juli 1890." Diese Berichte kommen doch nicht nur in die Hände der Mitglieder des Landtages, sondern es sind tut Lande Vorarlberg auch noch einige andere Persönlichkeiten, die sich um die Landesangelegenheiten bekümmern und die sich diese Berichte verschaffen und dieselben auch lesen, und es werden Auszüge aus denselben auch in die Blätter gegeben. Nun glaube ich hätte das Land ein Anrecht darauf von der Verwaltung dieser Anstalt etwas nähere Auskünfte zu erhalten als sie gegeben werden. Z. B. ist hier gar nicht einmal aufgeführt, was im ganz besonderen Interesse liegt, wie viel von diesen Kranken Landesangehörige sind und wie viele Auswärtige also Nichtlandesangehörige. Es ist das eine Frage, die für uns von großem Belange ist, denn wenn wir erfahren, daß unter diesen 124 Irren 100 Landesangehörige sind, so hat das eine große Bedeutung für das Land, ich glaube das nicht weiter begründen zu müssen. Dann muß ich an diesem Platze, ich kann es nicht unterlassen, noch eine Bemerkung machen über einen Vorgang aus den letzten Tagen, der XV. Sitzung des Vorarlberger Landtags. I. Session der 7. Periode 1890. 195 nicht Lande Natur näher mich allein, sondern gewiß noch viele im peinlich berührte und es liegt darum in der der Sache, daß diese Angelegenheit hier berührt werde. Der Landesausschuß ist in seiner gegenwärtigen Zusammensetzung in der angenehmen Lage, einen Fachmann in seiner Mitte zu haben, und dieser Fachmann hätte wohl, wenn man geradeaus denkt und nicht um die Ecke geht, zum Referenten dieser Anstalt berufen werden sollen und zwar aus zwei Gründen, einmal ist er Fachmann; es ist dies das Landesausschußmitglied Herr Dr. Beck, einer der angesehensten Ärzte des Landes, und zweitens ist sein Wohnsitz nahe bei der Anstalt, es ist dies auch ein Umstand, der gewiß nicht zu unterschätzen ist; dann wäre auch noch sein Collega Reisch dagewesen, der auch gleichnahe bei der Anstalt wohnt. Ich glaube mit dieser Ausführung den Gefühlen Vieler im Lande Vorarlberg Ausdruck gegeben zu haben. Nägele: Ich weiß nicht ob es angezeigt wäre den Wünschen des Herrn Vorredners in Allem zu entsprechen. Mir kommt vor, daß die Sache dadurch viel komplizirter würde und bedeutend erweitert würde. Ich glaube, daß der Rechnungsführer der Landeskasse ohnehin Arbeit genug hat und was die Zahl der Kranken anbelangt ob es Inländer oder Ausländer seien, so hätte man das leicht aus den Akten des Finanzausschusses entnehmen können. Fink: Herr Dr. Waibel hat besonders betont, daß er über diesen Gegenstand nähere Aufschlüsse wünsche und ich war begierig nach welcher Richtung hin. Aus seinen Äußerungen ist hervorgegangen, daß er Aufschlüsse nur darüber wünscht, wie viele Ausländer und wie viele Inländer in der Anstalt sind, weiter hat er gar nichts angegeben, nun dem glaube ich wäre im nächsten Jahre leicht nachzukommen, das wird gewiß keinem Anstande unterliegen. Dr. Waibel: Ich habe das nur angedeutet. Es wird natürlich mehr verlangt als ich da gesagt habe. Bezüglich einer solchen Anstalt wie diese eine ist sollte man sich nicht bloß mit einem Berichte begnügen, der mit drei Zeilen alles gesagt haben will. In andern Krankenanstalten ist es üblich, genaue und ausführliche Berichte zu verfassen. In denselben ist die ganze Organisation angeführt, die Funktionäre die dort sind, es wird die Bewegung des Krankenstandes ersichtlich gemacht, kurz, alles was von Interesse ist, es sind Daten über das Verpflegswesen darin aufzunehmen u. dgl. m. Wer mich hat verstehen wollen in der Sache und in diesen Dingen eine Erfahrung hat, der hat mich verstehen können. Ich glaube der Herr Abgeordnete von Andelsbuch hat Einsicht genug, mich verstehen zu können, aber er hat mich eben nicht verstehen wollen, seine Absicht war nur die, eine Bemerkung gegen mich zu machen. Landeshauptmann: Wünscht noch Jemand das Wort? — Dann schreite ich zur Abstimmung und ersuche jene Herren, welche mit diesem Antrage, wie ihn der Ausschuß vorgelegt hat, einverstanden sind, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Er ist angenommen. Reisch: (Verliest VI 2.) Landeshauptmann: Wünscht Jemand das Wort? — Da dies nicht der Fall ist, nehme ich an, daß das hohe Haus diesem Anträge die Zustimmung gibt. Er ist angenommen. Reisch: (Verliest VII, Schuldenstand.) Landeshauptmann: Wünscht Jemand das Wort? Dr. Waibel: Ich habe zu der Zeit, wo ich noch außer diesem Hause gestanden bin, eine sehr unangenehme Wahrnehmung gemacht, die hier in diesem Hause alljährlich wiedergekehrt ist, nämlich bezüglich der Schuld für den Bau der Landesanstalt Valduna. Es wird von gewisser Seite her, sobald sich Gelegenheit gibt, ich möchte sagen mit wahrer Wohllust die Sache dahin gedeutet, als ob unsere Vorfahren der Landes-Verwaltung, die in den sechziger Jahren diese Angelegenheit besorgt haben, in ganz unnöthiger Weise dem Lande diese Schuld an den Hals geworfen hätten, und daß dann die Nachfolger in der Verwaltung diese 2 XV. Sitzung des Vorarlberger Landtags. I. Session der 7. Periode 1890. Schuld, fast möchte man den Eindruck bekommen, aus ihrer eigenen Tasche bezahlt hätten. (Martin Thurnher ruft: Sparsamkeit.) Nun, wenn jene Herren, unter deren Verwaltung diese Anstalt entstanden ist und entstehen mußte, weiterhin berufen gewesen wären, die Landesverwaltung zu führen, ich glaube, sie hätten diese Abzahlung gerade so gut zu Stande gebracht, wie die ihnen nachgefolgte Verwaltung. Ich finde aber auch in dieser Abzahlung ein besonderes Verdienst nicht; jede Verwaltung muß jene Lasten übernehmen, die die vorhergegangene Verwaltung mit sich gebracht hat, sie wird sich mit den Gläubigern abzufinden haben, und sie kann nur von Glück sagen, wenn sie nicht auch in die unangenehme Lage kommt, dem Lande neue große Lasten auferlegen zu müssen. In diesem Falle aber begeht man an jenen Männern, welche in den sechziger Jahren die Landesverwaltung geführt haben, ein großes Unrecht, wenn man die Schuld in der Weise darstellt, als ob sie daran Ursache gewesen wären, daß wir eine solche Schuld haben, und daß sie nicht nöthig gewesen wäre. Das ist nicht der Fall. Im Jahre 1864 war das Land vor die Alternative gestellt, entweder gemeinsam mit Tirol, die dortige Irren- und Findelanstalt fortzubesitzen und zu erhalten, oder für seine Angehörigen eine eigene Anstalt zu errichten. Der Fall war der: Im Jahre 1830 ist durch die Gnade des damals regierenden Kaisers Franz dem Lande Tirol und Vorarlberg die Irrenanstalt in Hall und die Findelanstalt in Trient aus Staatsmitteln gegeben worden und sie sind auch bis zum Jahre 1864 aus Staatsmitteln erhalten worden. Im Jahre 1864 ist durch die Reichsgesetzgebung eine Bestimmung getroffen worden, nach welcher von der Wirksamkeit dieses Gesetzes an die Verwaltung jeder derartigen Anstalt an die Landesvertretung über zu gehen habe. Zufolge dessen mußte, wie ich schon bemerkt habe, die Landesvertretung sich entschließen, entweder mit Tirol zusammen diese Anstalt fortzuführen, oder eine eigene zu errichten. Bei der Beratung dieser schweren Frage — die Herren haben es nicht so leicht genommen, als wie man es ihnen heutzutage noch im Grabe nachreden will — stand die Sache so: Es ist berechnet worden, daß vom Jahre 1830 an, wo diese Anstalten begründet wurden, bis zum Jahre 1864 in diesen vollen 34 Jahren 29 Vorarlbergische Irren entgeldlich in der Anstalt in Hall verpflegt wurden und unentgeldlich 78. Die entgeldlichen Irren entfallen für die Verrechnung, weil für sie die Kosten anderweitig bezahlt wurden, die unentgeldlichen betrugen 78, also in 34 Jahren waren es nur 78 Kranke, das macht auf das Jahr 23/10 Kranke und wenn man nun rechnet was haben diese 23/10 Kranke gekostet, so bekommen sie eine merkwürdige Summe. Das Jahreserfordernis dieser Anstalt war 34193 fl, das Betreffnis auf das Land Vorarlberg 3476 fl., das macht rund für einen Kranken 1511 fl. Vor dieser Rechnung sind diese Herren gestanden. Weiters ist noch zu bemerken: Wer sich noch an die Zeit vor der Errichtung dieser Anstalt erinnert, der wird wissen, daß es außerordentlich schwer war, vorarlbergische Kranke nach Hall zu bringen, man hat sie entweder im Lande behalten müssen, oder man hat sie in eine schweizerische oder in eine deutsche Anstalt gegeben. Das konnten nur jene thun, welche in der Lage waren, diese Kosten auf sich zu nehmen, jene aber, welche diese Kosten nicht zu tragen vermochten, mußten ihre Kranken zu Hause behalten. Vor dieser Situation standen die Herren im Jahre 1864, und es ist ganz natürlich, daß bei dieser Situation, angesichts dieses finanziellen Standes und angesichts des weiteren Umstandes, den ich erwähnt habe, daß es schwer war, Kranke von Vorarlberg in diese Anstalt zu unterbringen, man sich entschloß, für das Land eine eigene Anstalt zu errichten, koste sie was sie wolle. Ich muß noch weiter bemerken zur Rechtfertigung dieser Herren, es waren nicht nur diese Rücksichten, welche die Herren zu diesem Entschlüsse gebracht haben. Wäre die Gemeinsamkeit aufrecht erhalten worden, so würde die Verwaltung, wie es ausdrücklich bestimmt war, in den Händen einer einzigen Landesvertretung geblieben sein, also in den Händen der Landesvertretung von Tirol. Auch diese Rücksicht hat die Herrn dahin bringen müssen, zu beschließen, daß das Land eine eigene Anstalt bekommt und das mußte eine Anstalt abgeben meine Herren, welche über 100 Kranke aufzunehmen geeignet war, in welcher die Geschlechter und die verschiedenen Erkrankungen getrennt werden können. Eine solche Anstalt kann man nicht in XV. Sitzung des Vorarlberger Landtags. I. Session der 7. Periode 1890. 197 ein kleines Haus hinein geben, sie verlangt eine Anzahl geeigneter und hinreichend große Räumlichkeiten. Allerdings haben sich diese Herren, das wird ja zugegeben, und wer die Berichte nachsieht, wird das ja auch erfahren haben, die Herren haben sich durch eines irre führen lassen, das kommt aber bei solchen Unternehmungen sehr gerne vor, nämlich durch die Kostenfrage, Die har den Herren viel zu denken gegeben und. man hat sich dann entschlossen, in der Meinung mit den Kosten leichter davon zu kommen, die Anstalt an die bestehende Wohlthätigkeits-Anstalt anzubauen. Der damalige Direktor Jochum, dessen segensreiche Thätigkeit unvergeßlich bleibt, hat sich um die Sache mit den Herren angenommen, aber es ist nach den Berichten wesentlich ihm zuzuschreiben, daß man so rasch in den Bauentschluß eingetreten ist. Es lagen in der ersten Zeit noch gar keine Pläne vor, man begnügte sich mit der Versicherung des Herrn Direktors Jochum, daß der Bau höchstens 40, 000 fl. kosten werde. Das war im ersten Moment, und daran hat man sich in den ersten zwei Jahren, d. i. in den Jahren 1864 und 1865, gehalten. Freilich ist es selbstverständlich, sobald die Sache in Angriff genommen war, hat man bald eingesehen, daß man nicht ein kleines Häuschen bauen kann, das mix für etwa 60 Kranke hingereicht hätte, sie haben gesehen, daß man mit 40 bis 50, 000 fl. auch nur für eine solche Anstalt, das Auslangen nicht finden kann. Es ist den Herren: gewiß bitter genug gewesen, daß sie dem Lande diese Auslage machen mußten, aber sie konnten nicht anders und ich bin überzeugt, wenn man heute in die gleiche Lage käme, ein solches Gebäude herzustellen, man würde schwerlich glücklicher davonkommen, vielleicht gegenüber den damaligen Lohn- und Arbeitsverhältnissen um 20 bis 30000 fl. billiger, das ist aber nicht das Verdienst einzelner, das ist das Verdienst der Zeit. Der Bau ist in einer Zeit aufgeführt worden, wo die Lohnverhältnisse sehr hoch gestanden sind, nämlich in den Jahren 1867, 1868 und 1869. Nun muß ich noch weiters bemerken, daß jene Herren, welche unmittelbar nach dem Jahre 1869, wo der Bau nahezu fertig war und man die Anstalt eröffnen konnte, in dieses Haus einzogen, doch die Wirksamkeit jener Herren anerkannt haben, welche sich wesentlich mit dieser Aufgabe zu befassen hatten und daß sie keinen Anstand genommen haben am 31. August 1870, in einer Zeit, wo bereits ein anderer Geist in diese Versammlung, eingetreten war und zwar auf Antrag der Herren von Gilm und Dr. Thurnher folgenden Beschluß zu fassen: „Es wird dem Herrn Wohlwend der Dank des Landes votirt für seine Wirksamkeit, Überwachung und Leitung des Baues der LandesIrrenanstalt in Valduna". Der gleiche Dank wurde beschlossen für die Sparkassa in Feldkirch, welche die Gelder zum Baue dieser Anstalt dem Lande vorgestreckt hat. Wesentlich haben sich um diesen Bau verdient gemacht der Hochwürdigste Herr Bischof Amberg, Herr Dr. Martignoni, Herr Baron Seyffertitz, Herr Wilhelm Rhomderg, Herr Karl Ganahl und der erstgenannte Herr Wohlwend. Ich glaube, den Männern dürfen auch wir nur eine dankbare Erinnerung bewahren für die Mühen, für die Thätigkeit und für das Wohlwollen, welches sie der Schöpfung dieser Anstalt angedeihen ließen und damit glaube ich dem Andenken dieser Herren gerecht geworden zu sein. Johann Thurnher: Der Herr Vorredner Dr. Waibel hat uns eine Menge detailirte Auskünfte über die Baugeschichte und über die Gründung der Landesirrenanstalt gegeben, aber es macht mir den Eindruck, er habe hier Auskünfte gegeben, die Niemand von uns begehrt hat. (Dr. Waibel ruft: Das glaube ich nicht.) Ich kann mich nicht erinnern, daß der gegenwärtige Landtag sich in jener Wohllust gebadet habe, von der er Eingangs gesprochen hat, und ich erinnere mich an keine Periode, in welcher so etwas in diesem hohen Hause geschehen wäre. Der Herr Vorredner hat selbst gesagt, daß der Landtag vom Jahre 1870, mit welchem ein anderer Geist in dieses Haus gezogen sei, die Verdienste der Bauleitung anerkannte. Das ist das Gegentheil von dem, was er gesagt hat. Auf wessen Angriffe, die er in seiner Rede vorgebracht hat, soll dann geantwortet werden? Auf Vorwürfe, die im hohen Haufe erfolgt sind, scheint mir nicht, also auf Anwürfe, die wahrscheinlich in der Zeitung erfolgt sind. Nun wenn das der Fall war, so konnte man mit diesen Auskünften, oie uns jetzt gegeben werden, nicht bis auf den heutigen Tag warten, oder hat er absichtlich mit diesen Auskünften gewartet, um dieselben mit dem Glorienscheine einer schneidigen Landtagsrede zu schmücken. 2 198 XV. Sitzung des Vorarlberger Landtags. I. Session der 7. Periode 1890. Dr. Waibel: Ich glaube gerade, von den jetzigen Herren sind schon solche Ausflüchte gebraucht worden, wenn es sich auch nur um eine Kleinigkeit gehandelt hat. Diese Landesschuld ist eine immer und immer wiederkehrende Ausflucht, um sagen zu können, wir können nichts geben, wir haben eine solche Landesschuld übernehmen müssen. Wenn man sich nicht gerade direkt ausspricht, so weiß man doch, was man sich dahinter denkt. Johann Thurnher: Wenn darin die Vorwürfe liegen, daß man vorbringt, daß eine Landesschuld bestehe, und sie besteht thatsächlich, dann darf man die in den Jahren 1888 und 1890 erfolgten Rheinüberschwemmungen nicht berühren, ohne auch jemanden der Ursache derselben zu beschuldigen. Ja, wem muß man dann etwa diese vorwerfen. Ich glaube wenigstens, daß das kein so grober Vorwurf ist, wenn man nur eine Thatsache erwähnt. Nägele: Ich habe nur eine kurze Bemerkung zu machen. Ich glaube es handelt sich nicht darum, denjenigen, welche Valduna gebaut haben, einen Vorwurf zu machen, daß sie gebaut haben, und auch nicht darum, daß die Landesirrenanstalt entstanden ist, sondern es handelt sich darum, daß beim Baue eine zu große Schuld gemacht worden ist. Ich weiß nicht, ob ich den Herrn Dr. Waibel recht verstanden habe, aber ich glaube er hat gesagt, daß man damals auf etwas eingegangen sei ohne Baupläne, dann wäre kopflos gehandelt worden, aber wenn ich recht unterrichtet bin, sollen damals zwei Baupläne vorgelegen sein, einer mit 117 000 fL und einer mit 140000 p., der zweite