18901018_lts004

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Letzte Änderung 02.07.2021, 18:57
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp07,lts1890,lt1890,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 4. Sitzung am 18. Oktober 1890, unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig: 18 Abgeordnete. Abwesend: die Herren Hochwürdigster Bischof Dr. Zobl, Bösch und Fink. Regierungsvertreter: Herr Statthaltereirath Graf Clemens St. JulienWallsee. Beginn der Sitzung 10 Uhr 15 Minuten Vormittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die Sitzung für eröffnet und ersuche das Protokoll der letzten Sitzung zu verlesen. (Sekretär verliest daselbe). Wird gegen die Fassung des Protokolles eine Einwendung erhoben? Wenn dies nicht der Fall ist, betrachte ich das Protokoll als genehmiget. Hoher Landtag! Wie mir vorgestern durch den Herrn Grafen Belrupt telegraphisch mitgetheilt wurde, wird Seine Majestät der Kaiser die Gnade haben, die von dieser hohen Landesvertretung in Angelegenheit des Rheinschutzes entsendeten Delegirten auf Montag um 10 Uhr in Audienz zu empfangen. Das ganze Land und speziell diese Landes-Vertretung insbesondere aber die Rheinthalbewohner begleiten die Deputation mit ihren besten Segenswünschen und wir alle erwarten vertrauensvoll von der unbegrenzten Gnade und Güte Seiner Majestät eine günstige Erledigung dieser wichtigen Angelegenheit. Es ist mir ein selbstständiger Antrag der Herren Abgeordneten Dr. Beck und Genossen zugekommen betreffend die Remuneration von Lehrern landwirtschaftlicher Fortbildungsschulen. Ich ersuche denselben zu verlesen. (Sekretär liest Beilage X.) 28 IV. Sitzung des Vorarlberger Landtags. I. Session der 7. Periode 1890. Ich Werde diesen Gegenstand auf die Tagesordnung einer der nächsten Sitzungen setzen. Der hochwürdigste Bischof hat sich für die heutige Sitzung noch entschuldiget und in Aussicht gestellt von Montag an den Verhandlungen des hohen Landtages beiwohnen zu können. Der Finanzausschuß, der in der letzten Sitzung gewählt wurde, hat sich constituirt und zum Obmann den Herrn Nägele und zum Berichterstatter Herrn Reisch gewählt. Ich bitte dies zur Kenntnis zunehmen. Wir schreiten nun zur Tagesordnung. Der erste Gegenstand derselben ist: Bericht des Landes-Ausschusses über den Gesetzentwurf betreffend die Entlohnung des Religionsunterrichtes an den öffentlichen Volksschulen. Ich erwarte in Betreff der formellen Behandlung dieses Gegenstandes aus der Mitte der hohen Versammlung einen Antrag. Büchele: Ich stelle den Antrag zur Berathung dieses Gegenstandes einen fünfgliedrigen sogenannten Schulausschusses zu wählen. Landeshauptmann: Es ist zur Berathuug dieses Gegenstandes die Wahl eines fünfgliedrigen sogenannten Schulausschusses beantragt. Wünscht Jemand das Wort? Dr. Waibel: Ich habe schon in der vorigen Sitzung aus dem Munde des Redners der Majorität und ebenso auch heute wieder mit Bestimmtheit vernommen, daß die Majorität nicht geneigt ist, den Wünschen der Minorität, wie wir sie hier vorgebracht haben, Rechnung zu tragen. Ich gebe daher das Erklären ab, daß ich nicht gewillt bin, in dieser Weise bagatellmäßig behandelt zu werden und daß ich zu Folge dessen auf die Betheiligung bei der Ausschußwahl verzichte. Johannes Thurnher: Wie ich soeben aus dem Munde des Herrn Vorredners, wie es scheint des Führers der Minorität vernommen habe, wird von heute ab, nachdem die Majorität dem fünften Theile des Landtages nicht zu Willen steht, die Wahl etwas vereinfacht werden, indem die vier Herren der Minorität sich fernerhin an der Wahl nicht mehr betheiligen wollen. Das wird uns aber nicht hindern die Wahlen in Zukunft ganz sachlich und so zu behandeln, wie es der Landtag seit beiläufig 20 Jahren gethan hat und wie ich hoffe, auch fernerhin thun wird. Wir werden den Beweis davon in der heutigen Sitzung liefern. Der Umstand, daß der Herr Vorredner erklärt hat, sich an der Wahl nicht zu betheiligen, wird uns nicht hindern, gerade ihn in diesen Ausschuß zu wählen und ich knüpfe daran, ich will nicht sagen die Hoffnung, sondern ich spreche die Erwartung aus, daß er in diesem Ausschüsse ein nützliches Mitglied sein wird und ich bin überzeugt, daß je nach Erkenntnis der Majorität über die Nützlichkeit der Vertretung der Minorität vielleicht auch ein anderes Mal ein Mitglied der Minorität in diesen oder in einem anderen ähnlich wichtigen Ausschüsse nicht fehlen wird, sowie wir auch bestrebt sein werden, wie ich schon das letzte mal erwähnt habe, als ich mit Herrn Dr. Waibel in Controverse zu treten die Ehre hatte, die Mitglieder der Minorität im Interesse des Landes auf das Nützlichste zu beschäftigen. Dr. der Das ich Waibel: Wie es scheint ist Herr Thurnher Ansicht ich spreche im Namen der Minorität. ist nicht richtig, wir haben keinen Führer und habe nur für meine Person allein gesprochen. Ich muß auf der Erklärung die ich abgegeben habe, stehen bleiben, denn schon die Wahl die in der letzten Sitzung abgehalten worden ist, hat gerade den Beweis geliefert, daß man nicht geneigt ist der Minorität eine loyale Conzession zu machen, wie dies in allen übrigen parlamentarischen Körperschaften die Gepflogenheit ist. Im Finanz-Ausschuß ist kein einziges Mitglied der Minorität von der Majorität gewählt worden und der Finanzausschuß ist doch jener Ausschuß, welchem die wichtigsten Agenden der Landesversammlung zugewiesen werden. Martin Thurnher: Ich glaube der Herr Vorredner hätte den Umstand, daß kein Mitglied der Minorität seitens der Majorität in den Finanz-Ausschuß gewählt worden ist, nicht gar zu arg aufnehmen sollen. Es ist dies niemals geschehen und es sind die Arbeiten des Finanz-Ausschusses gewöhnlich solche, welche viel Zeit in Anspruch nehmen, da meistens Rechnungen zu revidiren sind, und ich hätte geglaubt, daß der Herr Vorredner nicht so sehr hierauf ambitionire in diesen Ausschuß IV. Sitzung des Vorarlberger Landtags. I. Session der 7. Periode 189 0. 29 zu gelangen, da das Rechnungenrevidiren nicht gerade seine größte Stärke bilden dürfte und darum haben wir ihn zu etwas Höherem aufgespart. Landeshauptmann: Wünscht noch Jemand das Wort? Da dies nicht der Fall ist, so ersuche ich gefälligst 7 Namen schreiben zu wollen. (Wahlakt.) Ich bitte die Herren Abgeordneten Reisch und Nägele gefälligst das Scrutinium zu übernehmen. (Geschieht.) Nägele: 16 Stimmzettel sind abgegeben worden. Reisch: Bei dieser Wahl erhielten die meisten Stimmen die Herren Hochwürdigster Bischof 15, Dr. Waibel 15, Dekan Berchtold 14, Fritz 13, und Rüf 13, die nächstmeisten Stimmen erhielten die Herren Dietrich mit 6 und Büchele mit 5. Landeshauptmann: Es sind sonach in diesen Ausschuß gewählt die Herren: Hochwürdigster Bischof, Dr. Waibel, Dekan Berchtold, Fritz und Rüf als Mitglieder und Dietrich und Büchele als Ersatzmänner. Dr. Waibel: Ich bin in den Landtag gekommen um mich bei den Arbeiten des Landtages mit zu betheiligen und würde auch mit größter Freude gerade an diesem Ausschüsse mich betheiliget haben, aber die höhnenden Worte, welche mir von jener Seite entgegengeschleudert worden sind, bestimmen mich bei der Erklärung die ich abgegeben habe, stehen zu bleiben und ich bedauere dies thun zu müssen. Johannes Thurnher: Es ist in der langen Zeit, in welcher ich die Ehre habe diesem hohen Hause als Mitglied anzugehören, meines Erinnerns — es ist möglich, daß etwas anderes geschehen ist, wo ich etwa nicht da war — ich sage deshalb meines Erinnerns nicht vorgekommen, daß nach den Wahlen solche kritische Bemerkungen gemacht worden sind, wie es dem Herrn Vorrednerin der vorigen Sitzung gefallen hat über die Majorität zu thun. Ich weiß nicht, ob der Herr Vorredner nicht in Verlegenheit wäre, wenn er eine Mehrheit von Landtagen aufzählen müßte, in welchen die Minorität derselben das in Anspruch nimmt, was Herr Dr. Waibel für sich und seine Gesinnungsgenossen in den letzten Tagen in Aussicht genommen hat. Ich muß es deshalb zurückweisen, daß er die Erwiderung, welche er daraus, wie ich glaube, in ganz sachlicher Weise bekommen hat, als Hohn bezeichnet und ich verwahre mich dagegen. Dr. Waibel: Als Hohn sind nicht jene Bemerkungen gemeint, welche bezüglich des Wunsches ausgesprochen worden sind, daß unsererseits eine angemessene Vertretung in den Ausschuß gewählt werde, sondern jene Bemerkungen, welche Herr Thurnher persönlich gegen mich gemacht hat, die Liebenswürdigkeit, mit welcher er mich einladet bei dem Ausschüsse mich zu betheiligen, und die Liebenswürdigkeit, mit welcher Herr Martin Thurnher unseren Ausschluß aus dem FinanzAusschusse begründet hat. Johannes Thurnher: Ich muß entschieden erklären, daß das, was ich als Erwiederung ausgesprochen habe, in Bezug auf die gegenwärtige Wahl nicht als Hohn aufgefaßt zu werden braucht. Die Auffassungen sind aber eben verschieden, was der Eine als Scherz auffaßt, saßt der Andere als Ernst auf. Ich kann natürlich die persönliche Auffassung meiner Worte nicht vorschreiben, allein das, was ich gesagt habe, darf nicht als Hohn betrachtet werden. Dr. Waibel: Ich möchte mir noch die Bemerkung erlauben, daß ich bei meiner Kritik stehen bleibe. Ich fasse dasjenige, was beide Herren gegen mich persönlich gesagt haben, als Hohn auf, denn wir kennen uns. (Heiterkeit.) Landeshauptmann: Ich muß aufmerksam machen, daß diesbezüglich der § 11 der Geschäftsordnung in Wirksamkeit zu treten hat, welcher lautet: (liest) „Jeder Abgeordnete ist schuldig eine auf ihn fallende Wahl anzunehmen, kann jedoch aus triftigen Gründen die Enthebung verlangen, worüber der Landtag sogleich entscheidet. Wer bereits Mitglied von 2 Ausschüssen ist, kann eine weitere Wahl in einen Ausschuß ablehnen." 30 IV. Sitzung des Vorarlberger Landtags. I. Session der 7. Periode 1890. Ich muß daher das hohe Haus befragen, ob dasselbe geneigt ist, den Herrn Abgeordneten Dr. Waibel von der Wahl in den Schulausschuß zu entheben. Johannes Thurnher: Ich weiß nicht, ob ich den Herrn Dr. Waibel richtig verstanden habe. Nach meiner Austastung hat er nur gesagt, daß er sich der Wahl enthalten werde. Dr. Waibel: Ich habe schon in der letzten Sitzung erklärt, daß ich mich weder activ noch passiv an der Wahl betheiligen werde. Johannes Thurnher: Ich glaube, daß das, was Herr Dr. Waibel gesagt hat, nicht als eine Ablehnung der Wahl in diesem Ausschuß aufzufassen ist. Dr. Waibel: Ich glaube doch. Mart. Thurnher: Ich stelle den Antrag, der hohe Landtag wolle auf das Ansuchen des Herrn Dr. Waibel nicht eingehen. Wenn ein Abgeordneter seine Pflicht nicht erfüllt, so kann er entweder sein Mandat niederlegen, oder es müßte vom hohen Hause ein entsprechender Beschluß gefaßt werden. Zeder hat seine Pflicht zu erfüllen, die Geschäftsordnung verbindet Alle gleich. Dr. Waibel: Ich kann den Herren nicht vorschreiben, wie sie beschließen sollen, ich glaube aber, daß es demjenigen, welcher gegen seinen bestimmten Willen per force in einen Ausschuß gewählt wird, frei steht, denselben zu besuchen oder nicht. (Rufe: O nein!) Die Geschäftsordnung sagt in § 12 — „wer durch drei aufeinander folgende Sitzungen ohne hinreichende Entschuldigung ausbleibt, verliert die Eigenschaft eines Ausschußmitgliedes" — eine weitere Folge hat dieses Versäumnis laut der Geschäftsordnung nicht. Landeshauptmann: Ich werde nun zur Abstimmung über den Antrag des Herrn Abgeordneten Martin Thurnher schreiten, der dahin geht: Der hohe Landtag wolle auf das Ansuchen des Herrn Abgeordneten Dr. Waibel um Enthebung von der Wahl in den Schulausschuß nicht eingehen. Ich bitte jene Herren, welche diesem Anträge zustimmen wollen, sich gefälligst zu erheben. Es ist die Majorität. Wir kommen nun zum nächsten Gegenstand der Tagesordnung: Selbstständiger Antrag des Herrn Abgeordneten Fink die Verschleppung von Thierseuchen betreffend. Dr. Waibel: Ich bitte zu diesem Gegenstände um das Wort zu einer geschäftsordnungsmäßigen Bemerkung. Es heißt im § 24 der Geschäftsordnung: „Jeder selbstständige, von Mitgliedern des Landtages eingebrachte Antrag sammt dessen allfälliger Begründung ist den Landtagsmitgliedern wenigstens einen Tag früher geschrieben, gedruckt oder lithografirt zuzustellen, bevor die Verhandlungen über denselben stattfinden, oder die Verweisung an einen Ausschuß zur Abstimmung gebracht werden kann." Ich möchte das verehrte Präsidium fragen, ob diese Vorschrift hier beobachtet worden ist, wenigstens mir ist nichts zugekommen. Landeshauptmann: Ich habe mich diesbezüglich an die frühere Gepflogenheit des hohen Hauses und an die meines unmittelbaren Herrn Vorgängers gehalten, und in Folge dessen ist der Antrag bis Dato nicht gedruckt worden. Nachdem aber der Wunsch nach Drucklegung ausgesprochen worden ist, so bin ich gerne bereit, diesen Gegenstand von der heutigen Tagesordnung abzusetzen, bis er gedruckt vorliegt, falls die Herren damit einverstanden sind. Joh. Thurnher: Ich muß ebenfalls, wie der Herr Landeshauptmann erklären, daß durch mehrere Perioden hindurch der Antrag kurz durch Verlesen des vollen Inhaltes im h. Hause zur Kenntnis gebracht worden ist, und dann sofort an einen Ausschuß zur Berathung verwiesen wurde, ohne den Antrag in Druck zu legen, um so die Landtagsarbeiten zu fördern. Man bedenke, was das für Folgen haben wird, wenn jeder Antrag, der eingebracht wird, zuerst die Druckerei durchmachen müßte, und erst dann die Zuweisung IV. Sitzung des Vorarlberger Landtags. I. Session der 7. Periode 1890. 31 an einen Ausschuß erfahren könnte, wenn er gedruckt vorliegt. Nun steht es allerdings im vollen Rechte jedes Landtagsmitgliedes, so auch des Hrn. Dr. Waibel, zu verlangen, daß man streng geschäftsordnungsmäßig vorgehe. Ich möchte aber zur Förderung der Arbeit bitten, die Geschäftsordnung nicht unnothwendig zur Zugrundelegung der Landtagsarbeiten zu nehmen, weil wir auf Kosten des Landes hier sind, (Rufe: Sehr richtig.) und man den Abgeordneten wohl zutrauen kann, daß sie so viel Gedächtnis besitzen, daß sie nicht in Anspruch zu nehmen brauchen, daß sie die Anträge gedruckt vor sich haben, wo es sich blos darum handelt, dieselben an einen Ausschuß zu verweisen. Ich möchte dieses Ansuchen auch an die Herren der Minorität stellen, weil sie in dieser Session sehr fruchtbringend zu werden versprechen. Wenn jeder solche Antrag zuerst der Drucklegung zugeführt werden müßte, bevor er einem Ausschüsse zugewiesen werden kann, dann müßten wir um viele Tage länger hier bleiben, um den Buchstaben des Gesetzes zu erfüllen und ich möchte daher bitten, bei so kleinen Sachen nicht so sehr auf die strikte Durchführung der Geschäftsordnung zu sehen. Ich stelle deshalb die Bitte an die Minorität, weil sie ein Recht hat darauf zu bestehen. Es müßte, wenn sie darauf besteht, dahin führen, daß man die Geschäftsordnung abändere, was an und für sich allerdings kein Schaden wäre. Dr. Fetz: Ich muß erklären, daß ich in dieser rein formellen Sache auf dem Standpunkte stehe, den der Herr Abg. Joh. Thurnher entwickelt hat. Den Antrag, der vorliegt, kennen Alle, und es ist nicht gefordert, daß die Anträge gedruckt mitzutheilen seien; es kann auch beispielsweise mittelst Currentschrift, oder mittelst Autographie geschehen. Derartige Anträge werden nur kurz eingebracht, um sodann erst in Verhandlung gezogen zu werden. Ein solcher Antrag enthält also eigentlich nur eine bestimmte Anregung und nach meiner Ansicht wäre es zu weit gegangen zu fordern, daß man eine Sache, die man ohnedem im kleinen Finger hat, noch gedruckt vor sich liegen haben müsse. Es wäre was anderes, wenn sofort in die Verhandlung eingetreten werden müßte. Der Ausschußbericht, der soll allerdings gedruckt werden, weil er die eigentlichen Anträge enthält, die der Verhandlung unterzogen werden, und auch die Begründung dieser Anträge, wie sie aus den Ausschußberathungen hervorgegangen sind. Ich muß aber gestehen, daß ich mich in diesem rein formellen Punkte der Ansicht meines geehrten Herrn Collegen zur Linken nicht anschließen kann, weil ich glaube, daß sich der Landtag nichts vergibt, wenn er bei dem alten Vorgehen bleibt Das ist so geschehen nicht nur seit den letzten 12 Jahren, sondern schon in den 70er Jahren und noch früher; kurz ich weiß nicht, daß im Landtage jemals, und ich habe schon verschiedenen Perioden demselben angehört, eine andere Gepflogenheit bei derartigen Anträgen bestanden hat. (Fortwährende Zurufe: Sehr richtig.) Dr. Waibel: Ich möchte den Herren in diesem Falle nur bemerken, daß das, was die Zeitgewinnung anbelangt, wie vom Herrn Abg. Thurnher erwähnt, hier gewiß nicht zutrifft, denn der Antrag ist schon vor mehreren Tagen gestellt worden, so daß hinreichend Zeit gewesen wäre, geschäftsordnungsmäßig vorzugehen. Ich habe die Bestimmungen des § 24 nicht in der Absicht zur Sprache gebracht, um dadurch für den auf der Tagesordnung stehenden Antrag eine Verschleppung zu erzwecken, das war nicht meine Absicht. Ich habe den Antrag auch gehört und kenne den Inhalt desselben, und ich bin auch vollkommen einverstanden, daß sofort in die Zuweisung des Antrages eingetreten werde. Weil ich aber in diesem h. Hause das erstemal anwesend bin, so war es mir doch darum zu thun, zu erfahren, was für eine Anschauung bezüglich der Bestimmungen des § 24 in diesem h. Hause besteht. Ich verzichte also bezüglich des auf der Tagesordnung stehenden Gegenstandes auf die Formalität, die dieser § vorschreibt. Aber ich möchte doch anrathen, daß in Zukunft diese Vorschrift beobachtet würde, sie ist nicht so überflüssig, als die Herren meinen. Es ist schon oft vorgekommen, wie es scheint, daß es wünschenswerth gewesen wäre, daß ein Versäumnis in dieser Hinsicht nicht stattgefunden hätte, und zu wünschen wäre, daß solche Anträge rechtzeitig in die Hände der Abgeordneten kommen, damit man Zeit gewinnt, um dieselben zu besprechen, für sich selbst in Erwägung ziehen und sich zur Verhandlung vorbereiten zu können. 32 IV. Sitzung des Vorarlberger Landtags. 1. Session der 7. Periode 1890. Also ich verzichte für dieses Mal darauf, daß der § 24 in Anwendung kommt. Landeshauptmann: Nachdem der Herr Abg. Dr. Waibel auf die Durchführung des § 24 in diesem speciellen Falle verzichtet, so können wir zur formellen Behandlung übergehen. Ich bemerke nur noch, daß ich diesem Wunsche entsprechend in Zukunft die selbstständigen Anträge, soweit thunlich in Druck legen lassen werde, bevor ich sie auf die Tagesordnung setze. Heinzle: Ich erlaube mir den Antrag, zur Berathung dieses Gegenstandes einen 5gliedrigen sog. Volkswirthschafts-Ausschuß zu wählen. Landeshauptmann: Herr Heinzle stellt den Antrag, es sei zur Berathung dieses Gegenstandes ein volkswirthschaftlicher Ausschuß zu wählen. Wünscht Jemand das Wort? — Es ist dies nicht der Fall und somit nehme ich an, daß die Herren mit diesem Anträge einverstanden sind, und ich bitte daher 7 Namen gefälligst zu schreiben. (Wahl.) Ich ersuche die Hrn. Abg. Fritz und Greißing gefälligst das Scrutinium vorzunehmen. (Geschieht.) Greißing: Es wurden 16 Stimmenzettel abgegeben. Fritz: Die meisten Stimmen haben erhalten die Herren Dr. Fetz 15, Johann Thurnher 15, Fink 16, Greißing 13, Martin Thurnher 12; dann haben die nächstmeisten Stimmen die Herren Reisch 5, Fritz 5 und Heinzle 5. Landeshauptmann: Da die nächstmeisten Stimmen auf die drei Herren Fritz, Heinzle und Reisch gefallen sind, so ist es nothwendig das Loos zu ziehen, welche von ihnen als Ersatzmänner zu bestimmen sind. Ich ersuche den Herrn Abg. Schapler das Loos zu ziehen. Schapler: Fritz, Reisch. Landeshauptmann: Es sind somit in den volkswirtschaftlichen Ausschuß gewählt die Herren Fink, Dr. Fetz, Johann Thurnher, Greißing und Martin Thurnher als Mitglieder und die Herren Fritz und Reisch als Ersatzmänner. Wir kommen nun zum nächsten Gegenstand der Tagesordnung: Gesuch des Vereines zur Pflege kranker Studierender in Wien um Unterstützung. Ich erwarte einen Antrag über die formelle Behandlung. Welte: Ich beantrage diesen Gegenstand dem schon gewählten Finanzausschüsse zur Berathung zuzuweisen. Landeshauptmann: Es die Zuweisung dieses Gegenstandes an den bereits bestehenden Finanzausschuß beantragt. Wünscht Jemand das Wort? — Da dies nicht der Fall ist, so nehme ich an, daß das h. Haus mit diesem Anträge einverstanden ist. Der vierte Gegenstand ist die Vorlage des Landes-Ausschusses betreffend die Vorbereitung von die Regelung der Ortspolizei bezweckenden Gesetzesvorlagen. Martin Thurnber: Es ist das eine Vorlage des Landes-Ausschusses, und solche Vorlagen können nach der Geschäftsordnung ohne Verweisung an einen Ausschuß in Verhandlung gezogen werden; es wird sich als geeignet erweisen bei diesem Falle dieses zu thun; ich beantrage demnach die Drucklegung dieser Vorlage, und wenn dieselbe vollzogen ist, die Verhandlung der Vorlage im h. Hause u. z. ohne Verweisung an einen Ausschuß. Landeshauptmann: Der Herr Abg. Martin Thurnher beantragt, diese Vorlage ohne Zuweisung an einen Ausschuß in Druck zu legen und seinerzeit im h. Hause zu verhandeln. — Wünscht Jemand das Wort? — Wenn dies nicht der Fall ist, so bringe ich diesen Antrag zur Abstimmung, und ersuche diejenigen Herren, welche mit dem gestellten Anträge einverstanden sind, sich gefälligst erheben zu wollen. (Angenommen. ) Es wird in diesem Sinne vorgegangen werden. Der letzte Gegenstand ist die Petition der IV. Sitzung des Vorarlberger Landtags. I. Session der 7. Periode 1890. 33 Gemeindevertretung und des Ortsschulrathes in Dornbirn wegen Votirung des Katechetengesetzes. Ich erwarte einen Antrag über die formelle Behandlung. Greißing: Ich stelle den Antrag diesen Gegenstand dem Schulausschusse zur Berichterstattung zuzuweisen. Landeshauptmann: Es ist der Antrag gestellt diesen Gegenstand an den Schulausschuß zu überweisen. Wünscht Jemand das Wort? — Wenn das nicht der Fall ist, so nehme ich an, daß die h. Versammlung damit einverstanden ist. Die Zustimmung ist gegeben und wird die Zuweisung in diesem Sinne erfolgen. Die heutige Tagesordnung ist erschöpft. Ich ersuche die zwei gewählten Ausschüsse, nämlich den Schul- und den volkswirthaftlichen Ausschuß sich nach der Sitzung zu constituiren und mir das Resultat bekannt geben zu wollen. Bevor ich die Tagesordnung der nächsten Sitzung bekannt gebe, möchte ich mir die Anfrage erlauben, ob der selbstständige Antrag des Hrn. Abg. Dr. Beck und Genossen, betreffend die Subventionirung der gewerblichen Fortbildungsschulen aus Landesmitteln nach § 24 der Geschäftsordnung in Druck gelegt werden solle. Ich möchte daher die Hrn. Antragsteller bitten, mir bekannt zu geben, ob sie von der Drucklegung Abstand nehmen oder nicht. Dr. Waibel: Wir können auf die Drucklegung verzichten, da wir den Inhalt vollständig kennen. Landeshauptmann: Wünscht sonst Jemand vom h. Hause die Drucklegung? (Rufe: Nein.) Also bestimme ich die Tagesordnung der nächsten Sitzung, welche ich auf Montag den 20. d. M. Vormittag 11 Uhr anberaume, wie folgt: 1. Selbstständiger Antrag des Herrn Dr. Beck und Genossen betreffend die Subventionirung der gewerblichen Fortbildungsschulen aus Landesmitteln. 2. Vorlage des Landes-Ausschusses, betreffend die behördliche Aufforderung zur Fatirung des Landesvermögens für das Gebührenäquivalent. 3. Akt betreffend das Gesuch des Vorarlbergischen Lehrervereines zur Regelung der Lehrergehalte. 4. Akt betreffend das Gesuch der Gemeinde Fontanella um einen Landesbeitrag zur Deckung der Lehrergehalte. 5. Bericht des Verificationsausschusses über die Landtagswahlen. Die heutige Sitzung ist geschlossen. (Schluß 11 Uhr 20 Minuten Mittags.) Mrarl'öerger Landtag. 4. Sitzung am 18. Oktober 1890, unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. ----------- ----------------------Gegenwärtig: 18 Abgeordnete. Abwesend: die Herren Hochwürdigster Bischof Dr. Zobtz Bösch und Fink. Reziernngsoertreter: Kerr Statthaltereirath Graf Clemens St. Inlien-Wallfte. Beginn der Sitzung 10 Uhr 15 Minuten Vormittags. Landeshauptmaun: Ich erkläre die Sitzung für eröffnet und ersuche das Protokoll der letzten Sitzung zu verlesen. (Sekretär verliest daselbe). Wird gegen die Fassung des Protokolles eine Einwendung erhoben? Wenn dies nicht der Fall ist, betrachte ich das Protokoll als genehmiget. Hoher Landtag! Wie mir vorgestern durch den Herrn Grafen Belrupt telegraphisch mitgetheilt wurde, wird Seine Majestät der Kaiser die Gnade haben, die von dieser hohen Landesvertretung in An­ gelegenheit des Rheinschutzes entsendeten Dele- girten auf Montag um empfangen. 10 Uhr in Audienz zu Das ganze Land und speziell diese Landes­ Vertretung insbesondere aber die Rheinthalbe­ wohner begleiten die Deputation mit ihren besten Segenswünschen und wir alle erwarten ver­ trauensvoll von der unbegrenzten Gnade und Güte Seiner Majestät eine günstige Erledigung dieser wichtigen Angelegenheit. Es ist mir ein selbstständiger Antrag der Herren Abgeordneten Dr. Beck und Genossen zu­ gekommen betreffend die Remuneration von Leh­ rern landwirtschaftlicher Fortbildungsschulen. Ich ersuche denselben zu verlesen. (Sekretär liest Beilage X.) 28 IV. Sitzung des Vorarlberger Landtags. Ich Werde diesen Gegenstand auf die Tages­ ordnung einer der nächsten Sitzungen setzen. Der hochwürdigste Bischof hat sich für die heutige Sitzung noch entschuldiget und in Aus­ sicht gestellt von Montag an den Verhandlungen des hohen Landtages beiwohnen zu können. Der Finanzausschuß, der in der letzten Sitzung gewählt wurde, hat sich constituirt und zum Obmann den Herrn Nägele und zum Berichterstatter Herrn Reisch gewählt. Ich bittedieszurKenntniszunehmen. Wir schreiten nun zur Tagesordnung. Der erste Gegenstand derselben ist: Bericht des Landes-Ausschusses über den Gesetz­ entwurf betreffend die Entlohnung des Religionsunterrichtes an den öffent­ lichen Volksschulen. Ich erwarte in Betreff der formellen Be­ handlung dieses Gegenstandes aus der Mitte der hohen Versammlung einen Antrag. Büchele: Ich stelle den Antrag zur Berathung dieses Gegenstandes einen fünfgliedrigen soge­ nannten Schulausschusses zu wählen. Landeshauptmann: Es ist zur Berathuug dieses Gegenstandes die Wahl eines fünfgliedrigen sogenannten Schulausschusses beantragt. Wünscht Jemand das Wort? Dr. Waide!: Ich habe schon in der vorigen Sitzung aus dem Munde des Redners der Ma­ jorität und ebenso auch heute wieder mit Be­ stimmtheit vernommen, daß die Majorität nicht geneigt ist, den Wünschen der Minorität, wie wir sie hier vorgebracht haben, Rechnung zu tragen. Ich gebe daher das Erklären ab, daß ich nicht gewillt bin, in dieser Weise bagatellmäßig behandelt zu werden und daß ich zu Folge dessen auf die Betheiligung bei der Ausschußwahl verzichte. I. Session der 7. Periode 1890. sachlich und so zu behandeln, wie es der Landtag seit beiläufig 20 Jahren gethan hat und wie ich hoffe, auch fernerhin thun wird. Wir werden den Beweis davon in der heutigen Sitzung liefern. Der Umstand, daß der Herr Vorredner erklärt hat, sich an der Wahl nicht zu betheiligen, wird uns nicht hindern, gerade ihn in diesen Ausschuß zu wählen und ich knüpfe daran, ich will nicht sagen die Hoffnung, sondern ich spreche die Er­ wartung aus, daß er in diesem Ausschüsse ein nützliches Mitglied sein wird und ich bin über­ zeugt, daß je nach Erkenntnis der Majorität über die Nützlichkeit der Vertretung der Minorität vielleicht auch ein anderes Mal ein Mitglied der Minorität in diesen oder in einem anderen ähnlich wichtigen Ausschüsse nicht fehlen wird, sowie wir auch bestrebt sein werden, wie ich schon das letzte mal erwähnt habe, als ich mit Herrn Dr. Waibel in Controverse zu treten die Ehre hatte, die Mit­ glieder der Minorität im Interesse des Landes auf das Nützlichste zu beschäftigen. Dr. Waibel: Wie es scheint ist Herr Thurnher der Ansicht ich spreche im Namen der Minorität. Das ist nicht richtig, wir haben keinen Führer und ich habe nur für meine Person allein gesprochen. Ich muß auf der Erklärung die ich abge­ geben habe, stehen bleiben, denn schon die Wahl die in der letzten Sitzung abgehalten worden ist, hat gerade den Beweis geliefert, daß man nicht geneigt ist der Minorität eine loyale Conzession zu machen, wie dies in allen übrigen parlamen­ tarischen Körperschaften die Gepflogenheit ist. Im Finanz-Ausschuß ist kein einziges Mitglied der Minorität von der Majorität gewählt worden und der Finanzausschuß ist doch jener Ausschuß, welchem die wichtigsten Agenden der Landesver­ sammlung zugewiesen werden. Martin Thurnher: Ich glaube der Herr Vor­ Wie ich soeben aus redner hätte den Umstand, daß kein Mitglied der dem Munde des Herrn Vorredners, wie es scheint j Minorität seitens der Majorität in den Finanzdes Führers der Minorität vernommen habe, wird l Ausschuß gewählt worden ist, nicht gar zu arg von heute ab, nachdem die Majorität dem fünften aufnehmen sollen. Es ist dies niemals geschehen Theile des Landtages nicht zu Willen steht, die und es sind die Arbeiten des Finanz-Ausschusses Wahl etwas vereinfacht werden, indem die vier gewöhnlich solche, welche viel Zeit in Anspruch Herren der Minorität sich fernerhin an der Wahl nehmen, da meistens Rechnungen zu revidiren sind, nicht mehr betheiligen wollen. Das wird uns und ich hätte geglaubt, daß der Herr Vorredner aber nicht hindern die Wahlen in Zukunft ganz nicht so sehr hierauf ambitionire in diesen Aus­ Johannes Thurnher: IV. Sitzung des Vorarlberger Landtags. schuß zu gelangen, da das Rechnungenrevidiren nicht gerade seine größte Stärke bilden dürfte und darum haben wir ihn zu etwas Höherem aufgespart. Landeshauptmann: Wünscht noch Jemand das Wort? Da dies nicht der Fall ist, so ersuche ich ge­ fälligst 7 Namen schreiben zu wollen. (Wahlakt.) Ich bitte die Herren Abgeordneten Reisch und Nägele gefälligst das Scrutinium zu übernehmen. (Geschieht.) Nägele: 16 Stimmzettel sind abgegeben worden. Reisch: Bei dieser Wahl erhielten die meisten Stimmen die Herren Hochwürdigster Bischof 15, Dr. Waibel 15, Dekan Berchtold 14, Fritz 13, und Rüs 13, die nächstmeisten Stimmen erhielten die Herren Dietrich mit 6 und Büchele mit 5. Landeshauptmann: Es sind sonach in diesen Ausschuß gewählt die Herren: Hochwürdigster Bischof, Dr. Waibel, Dekan Berchtold, Fritz und Rüf als Mitglieder und Dietrich und Büchele als Ersatzmänner. Dr. Waibcl: Ich bin in den Landtag gekommen um rnich bei den Arbeiten des Landtages mit zu betheiligen und würde auch mit größter Freude gerade an diesem Ausschüsse mich betheiliget haben, aber die höhnenden Worte, welche mir von jener Seite entgegengeschleudert worden sind, bestimmen mich bei der Erklärung die ich abgegeben habe, stehen zu bleiben und ich bedauere dies thun zu müssen. Johannes Thurnher: Es ist in der langen Zeit, in welcher ich die Ehre habe diesem hohen Hause als Mitglied anzugehören, meines Er­ innerns — es ist möglich, daß etwas anderes ge­ schehen ist, wo ich etwa nicht da war — ich sage deshalb meines Erinnerns nicht vorgekommen, daß nach den Wahlen solche kritische Bemerkungen ge­ macht worden sind, wie es dem Herrn Vorredner­ in der vorigen Sitzung gefallen hat über die Majorität zu thun. Ich weiß nicht, ob der Herr Vorredner nicht in Verlegenheit wäre, wenn er eine Mehrheit von I. Session der 7. Periode 189 0. 29 Landtagen aufzählen müßte, in welchen die Minorität derselben das in Anspruch nimmt, was Herr Dr. Waibel für sich und seine Gesinnungsgenossen in den letzten Tagen in Aussicht genommen hat. Ich muß es deshalb zurückweisen, daß er die Er­ widerung, welche er daraus, wie ich glaube, in ganz sachlicher Weise bekommen hat, als Hohn bezeichnet und ich verwahre mich dagegen. Dr. Waibel: Als Hohn sind nicht jene Be­ merkungen gemeint, welche bezüglich des Wunsches ausgesprochen worden sind, daß unsererseits eine angemessene Vertretung in den Ausschuß gewählt werde, sondern jene Bemerkungen, welche Herr Thurnher persönlich gegen mich gemacht hat, die Liebenswürdigkeit, mit welcher er mich einladet bei dem Ausschüsse mich zu betheiligen, und die Liebenswürdigkeit, mit welcher Herr Martin Thurnher unseren Ausschluß aus dem Finanz­ Ausschusse begründet hat. Johannes Thurnher: Ich muß entschieden erklären, daß das, was ich als Erwiederung aus­ gesprochen habe, in Bezug auf die gegenwärtige Wahl nicht als Hohn aufgefaßt zu werden braucht. Die Auffassungen sind aber eben verschieden, was der Eine als Scherz auffaßt, saßt der Andere als Ernst auf. Ich kann natürlich die persönliche Auffassung meiner Worte nicht vorschreiben, allein das, was ich gesagt habe, darf nicht als Hohn betrachtet werden. Dr. Waibel: Ich möchte mir noch die Be­ merkung erlauben, daß ich bei meiner Kritik stehen bleibe. Ich fasse dasjenige, was beide Herren gegen mich persönlich gesagt haben, als Hohn auf, denn wir kennen uns. (Heiterkeit.) Landeshauptmann: Ich muß aufmerksam machen, daß diesbezüglich der § 11 der Geschäfts­ ordnung in Wirksamkeit zu treten hat, welcher lautet: (liest) „Jeder Abgeordnete ist schuldig eine auf ihn fallende Wahl anzunehmen, kann jedoch aus triftigen Gründen die Enthebung verlangen, worüber der Landtag sogleich entscheidet. Wer bereits Mitglied von 2 Ausschüssen ist, kann eine weitere Wahl in einen Ausschuß ablehnen." 30 IV. Sitzung des Vorarlberger Landtags. Ich muß daher das hohe Haus befragen, ob dasselbe geneigt ist, den Herrn Abgeordneten Dr. Waibel von der Wahl in den Schulausschuß zu entheben. Johannes Thurnher: Ich weiß nicht, ob ich den Herrn Dr. Waibel richtig verstanden habe. Nach meiner Austastung hat er nur gesagt, daß er sich der Wahl enthalten werde. Dr. Waibel: Ich habe schon in der letzten Sitzung erklärt, daß ich mich weder activ noch passiv an der Wahl betheiligen werde. Johannes Thurnher: Ich glaube, daß das, was Herr Dr. Waibel gesagt hat, nicht als eine Ablehnung der Wahl in diesem Ausschuß aufzu­ fassen ist. Dr. Waibel: Ich glaube doch. Mart. Thurnher: Ich stelle den Antrag, der hohe Landtag wolle auf das Ansuchen des Herrn Dr. Waibel nicht eingehen. Wenn ein Abgeordneter seine Pflicht nicht erfüllt, so kann er entweder sein Mandat niederlegen, oder es müßte vom hohen Hause ein entsprechender Be­ schluß gefaßt werden. Zeder hat seine Pflicht zu erfüllen, die Geschäftsordnung verbindet Alle gleich. Dr. Waibel: Ich kann dell Herren nicht vorschreiben, wie sie beschließen sollen, ich glaube aber, daß es demjenigen, welcher gegen seinen bestimmten Willen per force in einen Ausschuß gewählt wird, frei steht, denselben zu besuchen oder nicht. (Rufe: O nein!) Die Geschäftsordnung sagt in § 12 — „wer durch drei aufeinander folgende Sitzungen ohne hinreichende Entschuldigung ausbleibt, ver­ liert die Eigenschaft eines Ausschußmitgliedes" — eine weitere Folge hat dieses Versäumnis laut der Geschäftsordnung nicht. Landeshauptmann: Ich werde nun zur Ab­ stimmung über den Antrag des Herrn Abgeord­ neten Martin Thurnher schreiten, der dahin geht: Der hohe Landtag wolle auf das Ansuchen des Herrn Abgeordneten Dr. Waibel um Enthebung I. Session der 7. Periode 1890. von der Wahl in den Schulausschuß nicht ein­ gehen. Zch bitte jene Herren, welche diesem An­ träge zustimmen wollen, sich gefälligst zu erheben. Es ist die Majorität. Wir kommen nun zum nächsten Gegenstand der Tagesordnung: Selbstständiger Antrag des Herrn Abgeordneten Fink die Verschleppung von Thierseuchen betreffend. Dr. Waibel: Ich bitte zu diesem Gegen­ stände um das Wort zu einer geschäftsordnungs­ mäßigen Bemerkung. Es heißt im § 24 der Geschäftsordnung: „Jeder selbstständige, von Mitgliedern des Landtages eingebrachte Antrag sammt dessen all­ fälliger Begründung ist den Landtagsmitgliedern wenigstens einen Tag früher geschrieben, gedruckt oder lithografirt zuzustellen, bevor die Verhand­ lungen über denselben stattfinden, oder die Ver­ weisung an einen Ausschuß zur Abstimmung ge­ bracht werden kann." Ich möchte das verehrte Präsidium fragen, ob diese Vorschrift hier beobachtet worden ist, wenigstens mir ist nichts zugekommen. Landeshauptmann: Ich habe mich diesbe­ züglich an die frühere Gepflogenheit des hohen Hauses und an die meines unmittelbaren Herrn Vorgängers gehalten, und in Folge dessen ist der Antrag bis Dato nicht gedruckt worden. Nachdem aber der Wunsch nach Drucklegung aus­ gesprochen worden ist, so bin ich gerne bereit, diesen Gegenstand von der heutigen Tagesord­ nung abzusetzen, bis er gedruckt vorliegt, falls die Herren damit einverstanden sind. Joh. Thurnher: Ich muß ebenfalls, wie der Herr Landeshauptmann erklären, daß durch meh­ rere Perioden hindurch der Antrag kurz durch Verlesen des vollen Inhaltes im h. Hause zur Kenntnis gebracht worden ist, und dann sofort an einen Ausschuß zur Berathung verwiesen wurde, ohne den Antrag in Druck zu legen, um so die Landtagsarbeilen zu fördern. Man bedenke, was das für Folgen haben wird, wenn jeder Antrag, der eingebracht wird, zuerst die Druckerei durchmachen müßte, und erst dann die Zuweisung IV. Sitzung des Vorarlberger Landtags. an einen Ausschuß erfahren könnte, wenn er gedruckt vorliegt. Nun steht es allerdings im vollen Rechte jedes Landtagsmitgliedes, so auch des Hrn. Dr. Waibel, zu verlangen, daß man streng geschäftsordnungsmäßig vorgehe. Ich möchte aber zur Förderung der Arbeit bitten, die Ge­ schäftsordnung nicht unnothwendig zur Zugrunde­ legung der Landtagsarbeiten zu nehmen, weil wir auf Kosten des Landes hier sind, (Rufe: Sehr richtig.) und man den Abgeordneten wohl zutrauen kann, daß sie so viel Gedächtnis besitzen, daß sie nicht in Anspruch zu nehmen brauchen, daß sie die Anträge gedruckt vor sich haben, wo es sich blos darum handelt, dieselben an einen Ausschuß zu verweisen. Ich möchte dieses Ansuchen auch an die Herren der Minorität stellen, weil sie in dieser Session sehr fruchtbringend zu werden versprechen. Wenn jeder solche Antrag zuerst der Drucklegung zugeführt werden müßte, bevor er einem Aus­ schüsse zugewiesen werden kann, dann müßten wir um viele Tage länger hier bleiben, um den Buch­ staben des Gesetzes zu erfüllen und ich möchte daher bitten, bei so kleinen Sachen nicht so sehr auf die strikte Durchführung der Geschäftsordnung zu sehen. Ich stelle deshalb die Bitte an die Minorität, weil sie ein Recht hat darauf zu be­ stehen. Es müßte, wenn sie darauf besteht, dahin führen, daß man die Geschäftsordnung abändere, was an und für sich allerdings kein Schaden wäre. Dr. Fetz: Ich muß erklären, daß ich in dieser rein formellen Sache auf dem Standpunkte stehe, den der Herr Abg. Joh. Thurnher entwickelt hat. Den Antrag, der vorliegt, kennen Alle, und es ist nicht gefordert, daß die Anträge gedruckt mitzutheilen seien; es kann auch beispielsweise mit­ telst Currentschrift, oder mittelst Autographie ge­ schehen. Derartige Anträge werden nur kurz eingebracht, um sodann erst in Verhandlung ge­ zogen zu werden. Ein solcher Antrag enthält also eigentlich nur eine bestimmte Anregung und nach meiner Ansicht wäre es zu weit gegangen zu fordern, daß man eine Sache, die man ohne­ dem im kleinen Finger hat, noch gedruckt vor sich liegen haben müsse. Es wäre was anderes, wenn sofort in die Verhandlung eingetreten werden müßte. Der Ausschußbericht, der soll allerdings gedruckt werden, weil er die eigentlichen Anträge enthält, die der Verhandlung unterzogen werden, I. Session der 7. Periode 1890. 31 und auch die Begründung dieser Anträge, wie sie aus den Ausschußberathungen hervorgegangen sind. Ich muß aber gestehen, daß ich mich in diesem rein formellen Punkte der Ansicht meines geehrten Herrn Collegen zur Linken nicht anschließen kann, weil ich glaube, daß sich der Landtag nichts ver­ gibt, wenn er bei dem alten Vorgehen bleibt Das ist so geschehen nicht nur seit den letzten 12 Jahren, sondern schon in den 70er Jahren und noch früher; kurz ich weiß nicht, daß im Landtage jemals, und ich habe schon verschiedenen Perioden demselben angehört, eine andere Ge­ pflogenheit bei derartigen Anträgen bestanden hat. (Fortwährende Zurufe: Sehr richtig.) Dr. Waibel: Ich möchte den Herren in diesem Falle nur bemerken, daß das, was die Zeitge­ winnung anbelangt, wie vom Herrn Abg. Thurn­ her erwähnt, hier gewiß nicht zutrifft, denn der Antrag ist schon vor mehreren Tagen gestellt worden, so daß hinreichend Zeit gewesen wäre, geschäftsordnungsmäßig vorzugehen. Ich habe die Bestimmungen des § 24 nicht in der Absicht zur Sprache gebracht, um dadurch für den auf der Tagesordnung stehenden Antrag eine Verschleppung zu erzwecken, das war nicht meine Absicht. Ich habe den Antrag auch gehört und kenne den Inhalt desselben, und ich bin auch vollkommen einverstanden, daß sofort in die Zuweisung des Antrages eingetreten werde. Weil ich aber in diesem h. Hause das erstemal anwesend bin, so war es mir doch darum zu thun, zu erfahren, was für eine Anschauung bezüglich der Bestim­ mungen des § 24 in diesem h. Hause besteht. Ich verzichte also bezüglich des auf der Tages­ ordnung stehenden Gegenstandes auf die Forma­ lität, die dieser § vorschreibt. Aber ich möchte doch anrathen, daß in Zukunft diese Vorschrift beobachtet würde, sie ist nicht so überflüssig, als die Herren meinen. Es ist schon oft vorge­ kommen, wie es scheint, daß es Wünschenswerth gewesen wäre, daß ein Versäumnis in dieser Hinsicht nicht stattgefunden hätte, und zu wünschen wäre, daß solche Anträge rechtzeitig in die Hände der Abgeordneten kommen, damit man Zeit ge­ winnt, um dieselben zu besprechen, für sich selbst in Erwägung ziehen und sich zur Verhandlung vorbereiten zu können. IV. Sitzung des Vorarlberger Landtags. 32 Also ich verzichte für dieses Mal darauf, daß der § 24 in Anwendung kommt. Landeshauptmann: Nachdem der Herr Abg. Dr. Waibel auf die Durchführung des § 24 in diesem speciellen Falle verzichtet, so können wir zur formellen Behandlung übergehen. Ich be­ merke nur noch, daß ich diesem Wunsche ent­ sprechend in Zukunft die selbstständigen Anträge, soweit thunlich in Druck legen lassen werde, bevor ich sie auf die Tagesordnung setze. Heinzle: Ich erlaube mir den Antrag, zur Berathung dieses Gegenstandes einen ögliedrigen sog. Volkswirthschafts-Ausschuß zu wählen. Landeshauptmann: Herr Heinzle stellt den Antrag, es sei zur Berathung dieses Gegenstandes ein volkswirthschaftlicher Ausschuß zu wählen. Wünscht Jemand das Wort? — Es ist dies nicht der Fall und somit nehme ich an, daß die Herren mit diesem Anträge einverstanden sind, und ich bitte daher 7 Namen gefälligst zu schreiben. (Wahl.) Ich ersuche die Hrn. Abg. Fritz und Greißing gefälligst das Scrutinium vorzunehmen. (Geschieht.) Greißing: Es wurden 16 Stimmenzettel ab­ gegeben. Fritz: Die meisten Stimmen haben erhalten die Herren Dr. Fetz 15, Johann Thurnher 15, Fink 16, Greißing 13, Martin Thurnher 12; dann haben die nächstmeisten Stimmen die Herren Reisch 5, Fritz 5 und Heinzle 5. Landeshauptmaun: Da die nächstmeisten Stimmen auf die drei Herren Fritz, Heinzle und Reisch gefallen sind, so ist es nothwendig das Loos zu ziehen, welche von ihnen als Ersatzmänner zu bestimmen sind. Ich ersuche den Herrn Abg. Schapler das Loos zu ziehen. Schapler: Fritz, Reisch. Landeshauptmann: Es sind somit in den volkswirtschaftlichen Ausschuß gewählt die Herren 1. Session der 7. Periode 1890. Fink, Dr. Fetz, Johann Thurnher, Greißing und Martin Thurnher als Mitglieder und die Herren Fritz und Reisch als Ersatzmänner. Wir kommen nun zum nächsten Gegenstand der Tagesordnung: Gesuch des Vereines zur Pflege kranker Studierender in Wien um Unterstützung. Ich erwarte einen Antrag über die formelle Behandlung. Welte: Ich beantrage diesen Gegenstand dem schon gewählten Finanzausschüsse zur Berathung zuzuweisen. Landeshauptmann: Es die Zuweisung dieses Gegenstandes an den bereits bestehenden Finanz­ ausschuß beantragt. Wünscht Jemand das Wort? — Da dies nicht der Fall ist, so nehme ich an, daß das h. Haus mit diesem Anträge einver­ standen ist. Der vierte Gegenstand ist die Vorlage des Landes-Ausschusses betreffend die Vorbereitung von die Regelung der Ortspolizei bezweckenden Gesetzesvor­ lagen. Martin Thurnber: Es ist das eine Vorlage des Landes-Ausschusses, und solche Vorlagen können nach der Geschäftsordnung ohne Verwei­ sung an einen Ausschuß in Verhandlung gezogen werden; es wird sich als geeignet erweisen bei diesem Falle dieses zu thun; ich beantrage dem­ nach die Drucklegung dieser Vorlage, und wenn dieselbe vollzogen ist, die Verhandlung der Vor­ lage im h. Hause u. z. ohne Verweisung an einen Ausschuß. Landeshauptmann: Der Herr Abg. Martin Thurnher beantragt, diese Vorlage ohne Zuwei­ sung an einen Ausschuß in Druck zu legen und seinerzeit im h. Hause zu verhandeln. — Wünscht Jemand das Wort? — Wenn dies nicht der Fall ist, so bringe ich diesen Antrag zur Abstimmung, und ersuche diejenigen Herren, welche mit dem gestellten Anträge einverstanden sind, sich gefälligst erheben zu wollen. (Ange­ nommen.) Es wird in diesem Sinne vorgegangen werden. Der letzte Gegenstand ist die P e t i t i o n der IV. Sitzung des Vorarlberger Landtags. Genleindevertretung und des Ortsschulrathes in Dornbirn wegen Botirung des Katechetengesetzes. Ich erwarte einen Antrag über die formelle Behandlung. Greißing: Ich stelle den Antrag diesen Ge­ genstand dem Schulausschusse zur Berichterstattung zuzuweisen. Landeshauptmann: Es ist der Antrag gestellt diesen Gegenstand an den Schulausschuß zu über­ weisen. Wünscht Jemand das Wort? — Wenn das nicht der Fall ist, so nehme ich an, daß die h. Versammlung damit einverstanden ist. Die Zustimmung ist gegeben und wird die Zuweisung in diesem Sinne erfolgen. Die heutige Tagesordnung ist erschöpft. Ich ersuche die zwei gewählten Ausschüsse, nämlich den Schul- und den volkswirthaftlichen Ausschuß sich nach der Sitzung zu constituiren und mir das Resultat bekannt geben zu wollen. Bevor ich die Tagesordnung der nächsten Sitzung bekannt gebe, möchte ich mir die Anfrage erlauben, ob der selbstständige Antrag des Hrn. Abg. Dr. Beck und Genossen, betreffend die Subventionirung der gewerblichen Fortbildungsschulen aus Landesmitteln nach § 24 der Geschäftsord­ nung in Druck gelegt werden solle. Ich möchte daher die Hrn. Antragsteller bitten, mir bekannt I. Session der 7. Perodei 1890. 33 zu geben, ob sie von der Drucklegung Abstand nehmen oder nicht. Dr. Waibel: Wir können auf die Drucklegung verzichten, da wir den Inhalt vollständig kennen. Landeshauptmann: Wünscht sonst Jemand vom h. Hause die Drucklegung? (Rufe: Nein.) Also bestimme ich die Tagesordnung der nächsten Sitzung, welche ich auf Montag den 20. d. M. Vormittag 11 Uhr anberaume, wie folgt: 1. Selbstständiger Antrag des Herrn Dr. Beck und Genossen betreffend die Subventionirung der gewerblichen Fortbildungsschulen aus Landesmitteln. 2. Vorlage des Landes-Ausschusses, betreffend die behördliche Aufforderung zur Fatirung des Landesvermögens für das Gebühren­ äquivalent. 3. Akt betreffend das Gesuch des Vorarlber­ gischen Lehrervereines zur Regelung der Lehrergehalte. 4. Akt betreffend das Gesuch der Gemeinde Fontanella um einen Landesbeitrag zur Deckung der Lehrergehalte. 5. Bericht des Verificationsausschusses über die Landtagswahlen. Die heutige Sitzung ist geschlossen. (Schluß 11 Uhr 20 Minuten Mittags.)