18901025_lts007

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Letzte Änderung 02.07.2021, 18:57
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp07,lts1890,lt1890,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 7. Sitzung am 25. Oktober 1890, unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig: 19 Abgeordnete. Abwesend: Herr Joh. Thurnher. Regierungsvertreter: Herr Siatthaltereirath Graf Clemens St. Julien-Wallsee. Beginn der Sitzung 9 Uhr 10 Minuten Vormittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die Sitzung für eröffnet und bitte das Protokoll der letzten Sitzung zu verlesen. (Sekretär verliest dasselbe.) Hat Jemand gegen die Fassung des Protokolls eine Einwendung zu erheben? — Es ist dies nicht der Fall, somit betrachte ich das Protokoll als genehmigt. Es sind mir durch Note der hohen k. k. Statthalterei zwei Regierungsvorlagen zugekommen nebst einem Motivenberichte für eine derselben, nämlich die Vorlage eines Jagdgesetzes und ein Gesetzentwurf betreffend die Erfordernisse zur Bestätigung und Beeidigung für das zum Schutze der Landeskultur bestellte Wachpersonale. Das bezügliche Schreiben der hohen k. k. Statthalterei ersuche ich zu verlesen. (Sekretär liest:) Seine k. k. apostolische Majestät haben mit Allerhöchster Entschließung vom 16. l. M. aller gnädigst die Ermächtigung zu ertheilen geruht, die anruhenden Entwürfe eines Jagdgesetzes, sowie eines Gesetzes, betreffend die Erfordernisse zur Bestätigung und Beeidigung für das zum Schutze der Landeskultur bestellte Wachpersonale zur verfassungsmäßigen Behandlung im Landtage des Landes Vorarlberg einbringen zu lassen. Indem ich Euer Hochwohlgeboren hievon unter Bezugnahme auf den hohen h. ä. Erlaß vom 26. Juli l. I., Zl. 17 647 in Kenntnis setze, beehre ich mich, in der Anlage über hohen Auftrag des k. k. Ackerbauministeriums vom 18. d. M., Zl. 15387, je achtzehn Exemplare des Jagdgesetzentwurfes, der erläuternden Bemerkungen zu 78 VII. Sitzung des Vorarlberger Landtags. I. Session der 7. Periode 1890. demselben, sowie des Gesetzentwurfes über die Erfordernisse zur Bestätigung und Beeidigung für das zum Schutze der Landeskultur bestellte Wachpersonale mit dem Ersuchen zu übersenden, die beiden Regierungsvorlagen im Landtage von Vorarlberg der verfassungsmäßigen Behandlung zuführen zu wollen. Merveldt. Ich werde diese beiden Regierungsvorlagen als den ersten Gegenstand auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung stellen und sie dort zur ersten Lesung bringen. Nachdem mir nur 18 Exemplare des vorgelegten Jagdgesetz-Entwurfes zugekommen sind, so bin ich leider nicht in der Lage, jedem der Herren Abgeordneten ein solches zustellen zu können und ich muß daher bitten, sich gegenseitig diese Vorlagen einzuhändigen, damit dieselben studirt werden können. Ich habe vor allem Anderen den Mitgliedern des volkswirthschaftlichen Ausschusses solche Exemplare übergeben lassen, weil voraussichtlich dieser Ausschuß sich mit der Regierungsvorlage zu beschäftigen haben wird. Ferner ist mir ein selbstständiger Antrag der Herren Abgeordneten Welte und Genossen zugekommen betreffend die Waffenübungen der Reservisten und Landwehrmänner. Ich bin aber nicht in der Lage, denselben heute zur Verlesung zu bringen, da ich ihn sofort in die Druckerei gegeben und das Manuscript noch nicht zurück erhalten habe. Die Herren werden aber doch gestatten, daß ich diesen Antrag, ohne ihn heute zur Verlesung zu bringen, auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung stelle, da Sie heute noch in den Besitz der betreffenden Druckschrift kommen werden. Weiter ist eingelaufen ein selbstständiger Antrag des Herrn Abgeordneten Nägele betreffend die Kriegsentschädigungs-Forderung des Landes an das hohe k. k. Aerar, den ich zu verlesen bitte. (Sekretär verliest: Beil. XIII.) Ich werde auch diesen Gegenstand auf die Tagesordnung einer der nächsten Sitzungen stellen. Weiter ist mir zugekommen ein Gesuch des Vorarlberger Fischerei-Vereines um Unterstützung aus Landesmitteln, eingebracht durch den Herrn Abgeordneten Martin Thurnher. (Sekretär liest:) An den hohen Landtag in Bregenz. Wie in frühern Jahren, so wagt es der Ausschuß des Vorarlberger Fischerei-Vereines auch Heuer dem hohen Landtage die ergebene Bitte um Bewilligung einer Subvention zu unterbreiten. Die Tendenzen des gedachten Kulturvereines dürften einem hohen Landtage hinlänglich bekannt sein, so daß der Vereinsausschuß glaubt, nach dieser Richtung hin sein Ansuchen nicht näher begründen zu müssen. Über dasjenige, was der Verein in den ersten drei Jahren seines Bestandes leistete, gibt der beiliegende gedruckte Bericht über die Vereinsthätigkeit im Verwaltungsjahre 1888/89 Aufschluß. Aus dem noch nicht gedruckten Jahresberichte pro 1889/90 möge hier eine summarische Zusammenstellung der vom Fischerei-Vereine in allen Theilen des Landes Vorarlberg erfolgten Aussetzung junger vom Vereine gewonnener Edelfische folgen. Es wurden ausgesetzt: 1. Bachforellen 98 166 Stück. 2. Seeforellen 62 300 3. Amerik. Binnensee-Lachse 23 280 4. Saiblinge „ „ 6 400 „ Da der Ankauf von Fischeiern, Erbrütung und Transport der Jungfische nicht unerhebliche Auslagen verursacht, der Verein aber außer den Mitglieder-Beiträgen keine andern wesentlichen Einnahmen hat, so geruhe der hohe Landtag der eingangs gestellten Bitte des Vereinsausschusses zu willfahren. Feldkirch, den 20. Oktober 1890. Für den Fischereiverein Der Obmann: Dr. Max Birnbaumer. Diesen Gegenstand werde ich ebenfalls auf eine der nächsten Tagesordnungen setzen. Der Herr Abgeordnete Johann Thurnher wird in Folge eines Krankheitsfalles in seiner Familie voraussichtlich heute nicht erscheinen können. Wir gehen nun zur Tagesordnung über. Der erste Gegenstand derselben ist eine Petition mehrerer Wirthe betreffend gleichmäßige Handhabung der Wirtschafts-Conzessionen. Heinzle: Über die von den unterzeichneten Wirthen eingereichte Petition betreffend deren Benachtheiligung wegen Nichtberechtigung zum Brantwein-Ausschanke, erlaube ich mir in Kürze über einige Punkte das Wort zu ergreifen. VII. Sitzung des Vorarlberger Landtags. I. Session der 7. Periode 1890. 79 Zwar nicht in dem Sinne, daß ich mich für die alltäglichen leidenschaftlichen Schnapstrinker verwenden will, und noch viel weniger, daß ich noch mehr neue Wirthschaften anzustreben beabsichtige, da in Vorarlberg das Überhandnehmen von Wirthschaften überhaupt schon zu einer allgemeinen Klage geworden ist, sondern ich möchte mich nur dahin ansprechen, daß die Gastwirthe in Vorarlberg bezüglich ihres Gewerbes mehr Gleichberechtigung haben sollten. Wenn z. B. ein altes schon lange bestandenes Gasthaus aus irgend einem Grunde verkauft wird oder verkauft werden muß, so würde ich es am Platze finden, daß der Besitznachfolger in die gleichen Rechte eintreten kann, wie der Vorfahrer, vorausgesetzt, daß er sich nichts hat zu Schulden kommen lassen, und wäre meine Ansicht, daß das Gewerbe mehr auf dem Hause, als auf der Person ruhen sollte, wenn dem Nachfolger kein Grund gegen das Gewerbeertheilen bevorsteht. Wenn also ein Käufer zum voraus weiß, daß er ein Haus mit einer Wirthschaft bekommt und ihm die Wirthschaftsgerechtsame zwar ertheilt wird, d:e Concession zum Brantweinausschanke aber nicht ertheilt wird, so verliert ein solches Geschäft viel an materiellem Werthe, wodurch der Verkäufer stark geschädiget wird und der Käufer ist in Ausübung desselben sehr beschränkt, ohne daß dadurch der Leidenschaft des Schnapstrinkens Einhalt gethan wird so lange in den Krämerläden der Branntweinverkauf gestattet ist. Ich erachte es für viel gefährlicher, wenn in den Krämerläden Branntwein verkauft wird, als wenn nur in öffentlichen Gasthäusern der Ausschank desselben gestattet wird. Es wäre daher sehr zu wünschen, wenn in dieser Hinsicht einerseits eine gleichmäßige Behandlung der Wirthe angestrebt, andererseits dagegen eine größere Einschränkung von neuen Wirthschaften stattfinden würde. Bösch: Ich beantrage diesen Gegenstand dem Gemeinde-Ausschusse zur Vorberathung und Berichterstattung zu überweisen. Landeshauptmann: Es Gegenstandes an den Wünscht Jemand das dies nicht der Fall ist die Zuweisung dieses Gemeinde-Ausschuß beantragt. Wort? — Da ist, nehme ich an, daß das hohe Haus diesem Anträge zustimmt und es wird die Zuweisung in diesem Sinne erfolgen. Der zweite Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht des Landesausschusses über die Ausführung des Landtagsbeschlusses vom 19. Oktober vorigen Jahres betreffend die Regulirung der Orts polizei. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Martin Thurnher den Bericht des Landesausschusses zu verlesen. Martin Thurnher: (Liest den Bericht, Beil. XI.) Landeshauptmann: Ich eröffne über diesen gestellten Antrag die Debatte. Wünscht Jemand das Wort? — Wenn dies nicht der Fall ist, so erkläre ich die Debatte für geschlossen. Wünscht vielleicht der Herr Berichterstatter etwas zu bemerken? — Martin Thurnher: Nein. Landeshauptmann: Dann bringe ich den gestellten Antrag des Landesausschusses zur Abstimmung und ersuche jene Herren, welche denselben beipflichten wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht des Gemeinde-Ausschusses über die Gesuche des Gauverbandes der freiwilligen Feuerwehren von Vorarlberg um Abänderung der Feuerpolizei- und Feuerwehr-Ordnung von 18. Februar 1888 und des Gesetzes vom 20. Oktober 1883 betreffend die Beitragsleistung der Feuerversicherungs-Gesellschaften zu Feuerwehrzwecken. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Martin Thurnher gefälligst den Bericht vorzutragen. Martin Thurnher: (Liest Beilage VIII.) Landeshauptmann: Ich eröffne über diesen vorgetragenen Bericht und Antrag die Debatte. Dr. Waibel: Ich bin mit dem Anträge vollkommen einverstanden. Ich habe schon nach der 80 VII. Sitzung des Vorarlberger Landtags. I. Session der 7. Periode 1890. zweiten Beschießung dieses Gesetzes in Bezug auf die Beitragsleistung an die Feuerwehren die Empfindung gehabt, daß 10% nicht ausreicht und daß es richtiger gewesen wäre, wenn ein höherer Prozentsatz aufgestellt worden wäre. Diesem vielfach geäußerten Wunsche ist nun durch den vorliegenden Antrag entsprochen und ich begrüße denselben deswegen. Ich muß aber bei dieser Gelegenheit constatiren, daß ein merkwürdiger Widerspruch zwischen dem Titel des Gesetzes und der Verwirklichung desselben besteht, nämlich im Titel heißt es Beitragsleistung der Brandassekuranzen, und in der Wirklichkeit haben diesen Beitrag die Assecurirten zu leisten, wie man auf jeder Polizze sehen kann. Ich weiß nicht, ob das hohe Haus diesen Umstand besprochen hat oder nicht, ich möchte aber doch aufmerksam machen, daß auf diesen Widerspruch Bedacht genommen und derselbe in der Praxis behoben werde. Landeshauptmann: Wünscht noch Jemand das Wort? — Da dies nicht der Fall ist erkläre ich die Debatte für geschlossen und ertheile dem Herrn Berichterstatter das Wort. Martin Thurnher: Ich habe auf die Bemerkung des Herrn Vorredners aufklärend zu erwidern, daß der Umstand hinsichtlich Übertragung der betreffenden Gebühren seitens der Versicherungs-Gesellschaften auf die Versicherten bereits die Würdigung der Landesvertretung gefunden hat. Es ist damals ein eigener Ausschuß, wie ich mich erinnere in Folge eines selbstständig eingebrachten Antrages, eingesetzt worden, um darüber zu berathen, was diesbezüglich zu thun sei, und damit man nicht ganz umsonst in eine derartige Abänderung des Gesetzes eingehe hat man an Seine Excellenz den Herrn Ministerpräsidenten die Anfrage gestellt, ob eine diesbezügliche Abänderung des Gesetzes zulässig sei, und es ist von dort die Antwort zurückgekommen, daß dies nicht statthaft sei. Die Übertragung auf die Versicherungsuchenden seitens der auf Gewinn berechneten Gesellschaften sei durch das Vertragsrecht, welches auf den Bestimmungen des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches beruhe zulässig. Die Abänderung der diesbezüglichen Bestimmungen entziehe sich der Competenz des Landtages, gehöre vielmehr zu jener des Reichsrathes. Bei den auf Wechselseitigkeit beruhenden Gesellschaften aber sei es ohnehin geboten, daß diese zu leistenden Beiträge im Wege der Verumlagung auf die Teilnehmer wieder eingehoben werden. Der Landtag hat sein Möglichstes in dieser Richtung gethan, er ist machtlos gegen das Vorgehen der Assekuranzen und es könnte da nur durch Aufhebung des Gesetzes selbst Abhilfe geschaffen werden. Landeshauptmann: Wir schreiten nun zur Abstimmung. Ich ersuche jene Herren, welche dem Anträge, wie er vom Herrn Berichterstatter vorgetragen wurde, die Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Der vierte Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht des Gemeinde-Ausschusses über den Gesetzentwurf betreffend die Errichtung der Naturalverpflegsstationen in Vorarlberg. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Martin Thurnher gefälligst den Bericht vorzutragen. Martin Thurnher: (liest Beilage VII.) Landeshauptmann: Bezüglich der Behandlung dieses Gegenstandes werde ich in folgender Weise vorgehen. Zuerst werde ich die Generaldebatte sowohl über den Gesetzentwurf selbst als auch über die Grundzüge für die Organisation der Naturalverpflegsstationen eröffnen. Sollte da kein gegentheiliger Antrag gestellt werden, dann werde ich zuerst die Spezialdebatte über die Gesetzesvorlage und dann die Spezialdebatte über die Grundzüge beginnen und endlich die Punkte 3 und 4 des vorliegenden Antrages separat zur Verhandlung und zur Abstimmung bringen. Wenn das hohe Haus keine Einwendung gegen dieses Vorgehen macht, dann werde ich die Verhandlung in dieser Weise einleiten. — Ich eröffne also die Generaldebatte über den Gesetzentwurf und über die Grundzüge. Da Niemand in der Generaldebatte das Wort wünscht, so erkläre ich dieselbe für geschlossen. Hat der Herr Berichterstatter etwas beizufügen? Martin Thurnher: Nein. Landeshauptmann: Dann werden wir zur Spezial-Debatte über den Gesetzentwurf übergehen VII. Sitzung des Vorarlberger Landtags. I. Session der 7. Periode 1890 81 und ich ersuche den Herrn Berichterstatter zunächst den § 1 zur Vorlesung zu bringen. Berichterstatter: (liest § 1.) Landeshauptmann: Wenn das hohe Haus einverstanden ist, werde ich nach Verlesung jedes Paragrafen eine Pause machen und wenn keine Bemerkung erfolgt, denselben als angenommen erklären. § 1 ist angenommen. Berichterstatter: (liest § 2.) Landeshauptmann: § 2 ist angenommen. Berichterstatter: (liest § 3.) Landeshauptmann: § 3 ist angenommen. Berichterstatter: (liest § 4.) Landeshauptmann: § 4 ist angenommen. Berichterstatter: (liest § 5.) Landeshauptmann: § 5 ist angenommen. Berichterstatter: (liest § 6.) Landeshauptmann: § 6 ist angenommen. Berichterstatter: (liest § 7.) Landeshauptmann: § 7 ist angenommen. Berichterstatter: (liest § 8.) Landeshauptmann: § 8 ist angenommen. Berichterstatter: (liest § 9.) Dr. Fetz: Ich glaube, daß es im § 9 heißen soll „die im § 7 angeführten Auslagen." — Martin Thurnher: Das ist richtig. Dr. Fetz: Dann glaube ich, daß es besser wäre, zu sagen statt „im Falle einer Versäumnis" — „im Falle eines Versäumnisses" — ich würde dies für richtiger halten. Endlich glaube ich, daß man im § 9 einen Widerspruch mit dem zweiten Absatz des § 3 finden könnte. Es heißt im § 3 „die interne Organisation, die Überwachung des regelmäßigen Dienstbetriebes, sowie die Controlle der Rechnungen derselben, endlich die Prüfung und Genehmigung der den Concurrenz-Bezirksgemeinden von den Natural-Verpflegs-Stationen aufzurechnenden Auslagen steht dem Landes-Ausschusse zu." Das könnte so aufgefaßt werden, daß das Summarium dieser Auslagen dem Landes-Ausschusse vorzulegen sei und daß dieser die Prüfung derselben vorzunehmen und die Bestimmung zu treffen habe, in welcher Art die einzelnen Concurrenz-Gemeinden an diesen Auslagen zu participiren haben. Diese Befugnis steht aber nach § 9 des Gesetzes dem Vorsteher der Hauptgemeinde, welche im Standorte des Bezirksgerichtes ist, zu. Er hat die Repartirung und Anweisung zur Zahlung in erster Instanz vorzunehmen und es ist nur der Rekurs an den Landes-Ausschuß offen gehalten — so fasse ich die Sache auf — während man aus § 3 schließen könnte, daß dieses ganze Geschäft dem LandesAusschusse obliege. Landeshauptmann: Stellen Herr Doctor einen Antrag? Dr. Fetz: Es ist schwer, einen Antrag zu stellen. Man könnte vielleicht die Bezugnahme auf § 3 einschalten, dann wäre die Sache in der Weise klar gestellt, daß dem Landes-Ansschusse die Prüfung nur in zweiter Instanz zusteht. Dr. Waibel: Ich habe die Sache nicht ganz so aufgefaßt. Wie ich hier lese, steht den Vorstehern der Concurrenz-Gemeinden die Einsicht in die Rechnungen bei den Hauptstationen zu, aber die Prüfung und Genehmigung der Rechnungen ist Sache des Landes-Ausschusses und darum finde wenigstens ich einen Widerspruch in der Fassung dieser beiden Paragrafe nicht. Ob ich die Sache recht aufgefaßt habe oder nicht, darüber will ich nicht urtheilen. Martin Thurnher: Ich glaube ebenfalls, daß ein Widerspruch hier nicht besteht. Diese zwei VII. Sitzung des Vorarlberger Landtags. I. Session der 7. Periode 1890. Paragrafe entsprechen der Hauptsache nach einem bereits sanctionirten Gesetze, nämlich dem oberösterreichischen Landesgesetze, während das niederösterreichische Gesetz ganz andere diesbezügliche Bestimmungen enthält. Die Sache ist nach meiner Ansicht so zu verstehen: Die Rechnungen werden vom Vorsteher verfaßt, liegen dann eine Zeit lang zur Einsicht für die Vorsteher der übrigen Concurrenz-Gemeindeu auf, diese können während dieser Zeit eventuell Bemängelungen, auch Beschwerden an den Landes-Ausschuß erheben, es steht aber diesem dessen unbeschadet das Recht zu, auch wenn keine Beschwerden einlangen, die Rechnungen endgültiger Prüfung zu unterziehen. In diesem Sinne wird nämlich das Gesetz in den übrigen Ländern bereits gehandhabt, und in diesem Sinne müssen auch die betreffenden Paragrafe aufgefaßt werden. Wenn nun aber zur vollständigen Klarstellung in den § 9 eine Einschaltung beantragt werden sollte, so habe ich selbstverständlich nichts dagegen einzuwenden. Bischof Dr. Zobl: Die einfachste Lösung wäre die, wenn bei § 3 gesagt würde: „Die Prüfung steht nach § 9 dem Landes-Ausschusse zu", und wenn man bei § 9 wieder sagen will „nach § 3", dann wäre die Sache vollkommen klar gestellt. Landeshauptmann: Wünscht noch Jemand das Wort? Dr. Fetz: Die Citirung des § 10 in § 3 ist unrichtig. Es soll heißen § 9. Martin Thurnher: Es ist das ein Übersehen, weil ein Paragraf ausgelassen wurde. Dr. Fetz: Dann in § 9 soll es heißen § 7. Landeshauptmann: Wir können das bei der dritten Lesung corrigiren. Dr. Fetz: Im �brigen ist mir auch das als nicht ganz klar vorgekommen, daß der Vorsteher der Naturalverpflegsgemeinde die anrepartirten Beträge den einzelnen Gemeinden bekannt zu geben und sie zur Zahlung aufzufordern hat. Wie stimmt dies mit der in § 3 dem Landes-Ausschusse übertragenen Competenz überein? Martin Thurnher: Man könnte ja die Sitzung auf einige Minuten unterbrechen, um sich darüber klar werden zu können. Dr. Fetz: Ich glaube, daß das nicht nothwendig ist. Ich habe die Sache blos anregen wollen. Landeshauptmann: Wollen bischöflich Gnaden einen Antrag stellen? Hochw. Bischof: Nein, ich werde so beistimmen. Martin Thurnher: Ich kann nur constatiren, daß im bereits sanctionirten Gesetze von Oberösterreich im § 3 das Gleiche steht; es heißt dort im zweiten Absatz: „Die interne Organisation, die Überwachung des regelmäßigen Dienstbetriebes, sowie die Controlle der Rechnungen derselben, endlich die Prüfung und Genehmigung der den Concurrenz-BezirksGemeinden (§ 10) von den Naturalverpstegsstationen aufzurechnenden Auslagen steht dem Landes-Ausschusse zu." Ebenso ist dort im § 10 angeführt: „Die im § 8 angeführten Auslagen sind von den Ortsgemeinden, in welchen Naturalverpflegsstationen errichtet werden, vorschußweise zu bestreiten, und die bezüglichen Rechnungen sofort nach Jahresschluß an den Vorsteher der im Amtsorte des k. k. Bezirksgerichtes befindlichen Naturalverpflegsstations-Gemeinde einzusenden. Dieser letztere hat sohin die genannten Auslagen binnen Monatsfrist nach Ablauf jeden Jahres nach Maßgabe der Gesammtvorschreibung der directen Steuern der den Concurrenzbezirk bildenden Ortsgemeinden zu repartiren u.s.w." Das ist also ganz das Gleiche. Es hat nur den Anschein, als ob da ein Widerspruch bestände. In Wirklichkeit besteht er nicht. Im § 3 wird dem Landesausschusse die Genehmigung der Auslagen Vorbehalten, während § 9 nur von der Reparation durch den Gemeindevorsteher spricht. Landeshauptmann: Wünscht noch Jemand das Wort? — Dann ist die Debatte geschlossen. Die vom Herrn Abgeordneten Dr. Fetz angeregte Berichtigung in § 9 können wir jetzt gleich vornehmen. Herr Dr. Fetz stellt den Antrag, es sei im ersten Alinea dieses Paragrafen statt § 8 § 7 zu setzen. Wenn keine Einwendung erfolgt, nehme ich an, daß das hohe Haus diesem beistimmt. — Die Zustimmung ist gegeben. VII. Sitzung des Vorarlberger Landtags. I. Session der 7. Periode 1890. 83 Ich bringe nun zur Abstimmung welche mit der sind, sich von Angenommen. den § 9 mit dieser Abänderung und ersuche diejenigen Herren, Fassung dieses Paragrafen einverstanden den Sitzen zu erheben. Martin Thurnher: (verliest § 10.) Landeshauptmann: Wünscht Jemand das Wort? — § 10 ist angenommen. Martin Thurnher: (verliest § 11.) Landeshauptmann: § 11 ist angenommen. Martin Thurnher: (verliest § 12.) Landeshauptmann: § 12 ist angenommen. Martin Thurnher: (verliest § 13.) Landeshauptmann: § 13 ist angenommen. Martin Thurnher: (verliest den Titel und Eingang des Gesetzes.) Landeshauptmann: — Nachdem keine Bemerkung erfolgt, betrachte ich den Titel und Eingang des Gesetzes als angenommen. Martin Thurnher: Ich weiß nun nicht, ob dem hohen Hause die Vornahme der dritten Lesung erst nach der Annahme der dazu gehörigen Grundzüge beliebt, oder aber, ob gleich in dieselbe eingegangen werden will, da ich die Vornahme derselben beantrage. Dr. Waibel: Ich möchte mir noch das Wort erlauben. Nachdem der Wortlaut dieses GesetzesApparates ein etwas umfangreicher ist, so möchte ich beantragen, daß die dritte Lesung nicht sofort vorgenommen, sondern vertagt wird. Die Annahme ist ohnedies gesichert, und es kann die dritte Lesung wohl auf eine der nächsten Tagesordnungen gesetzt werden, ich glaube nicht, daß dies so dringend ist. Landeshauptmann: Es ist beantragt, die dritte Lesung sofort vorzunehmen, Herr Dr. Waibel beantragt aber die Verschiebung derselben auf eine der nächsten Sitzungen. Wünscht einer der Herren hiezu das Wort? — Der Herr Berichterstatter. Martin Thurnher: Ich überlasse das der Beurtheilung des hohen Hauses. Landeshauptmann: Es dürfte sich die Verschiebung der dritten Lesung empfehlen und zwar insbesondere wegen den Correcturen, die noch vorzunehmen sind. Martin Thurnher: Ich habe nichts dagegen einzuwenden. Dr. Waibel: Ich glaube gerade mit Nachdruck darauf hinweisen zu müssen, daß solche Correcturen nothwendig werden könnten, denn es ist schon einmal meines Wissens vorgekommen, daß bereits an einem sanctionirten Gesetze Correcturen vorgenommen werden mußten und so etwas sollte man möglichst verhüten, und ich glaube, einem solchen Wunsche könnte hier entsprochen werden. Martin Thurnher: Es ist einmal nur eine ähnliche Correctur vollzogen worden, wie sie heute durch Aenderung des Bezugsparagrafen in §§ 3 und 9 erfolgte. Landeshauptmann: Ich bringe nun den Antrag des Herrn Dr. Waibel als weitergehenden zur Abstimmung. Der Herr Abgeordnete Dr. Waibel beantragt, die dritte Lesung bis auf eine der nächsten Sitzungen zu verschieben. — Ich ersuche jene Herren, welche mit diesem Anträge einverstanden sind, sich zu erheben. — Er ist angenommen. Es wird daher die dritte Lesung in der nächsten Sitzung erfolgen. Ich bitte nun die Grundzüge über die NaturalVerpflegsstationen zur Verlesung zu bringen. Martin Thurnher: (verliest § 1, Beilage VII. B.) Landeshauptmann: Ich werde hier in Bezug auf die Abstimmung wieder so vorgehen, wie bei dem Gesetzentwurfe. Wünscht Jemand das Wort? — Z 1 ist angenommen. 84 VII Sitzung des Vorarlberger Landtags. I. Session der 7. Periode 1890. Martin Thurnher: (verliest § 2.) Landeshauptmann: — § 2 ist angenommen. Martin Thurnher: (verliest § 3.) Landeshauptmann: — § 3 ist angenommen. Martin Thurnher: (verliest § 4.) Landeshauptmann: — § 4 ist angenommen. Martin Thurnher: (verliest § 5.) Landeshauptmann: — § 5 ist angenommen. Martin Thurnher: (verliest § 6.) Landeshauptmann: — § 6 ist angenommen. Martin Thurnher: (verliest § 7.) Landeshauptmann: — § 7 ist angenommen. Martin Thurnher: (verliest § 8.) Landeshauptmann: Herr Dr. Fetz hat das Wort. Dr. Fetz: Ich glaube hier nur den Herrn Berichterstatter auf das Wort „Subsistenz-Mittellosigkeit" aufmerksam machen zu müssen, ich glaube es soll vielmehr heißen: „Subsistenz- und Mittellosigkeit." Martin Thurnher: Ich habe dagegen nichts einzuwenden, wenn das Wort „und" eingefügt wird, es ist das Wort Subsistenz-Mittellosigkeit ein etwas schwerfälliges Wort, übrigens brauchte das blos aneinander geschrieben zu werden. Dr. Waibel: Ich möchte nur darauf aufmerksam machen, was Herr Dr. Fetz vorgebracht hat. Ich glaube sprachlich kann man das Wort „Subsistenz - Mittellosigkeit" nicht als unrichtig bezeichnen, man kann sagen „Subsistenzlosigkeit" und man kann auch sagen „Mittellosigkeit", das scheint mir eine Frage der Terminologie zu sein. Aber wie es hier angewendet ist scheint es mir im Gegensatze zu § 4 zu stehen, denn dort heißt es „subsistenz und mittellos." Es hätte im § 4 auch so heißen sollen. Ich habe hier zwar keinen Widerspruch zu erheben, sondern ich stelle mich zufrieden mit der erfolgten Aufmerksammachung. Landeshauptmann: Man kann ja den § 4 auch bei der dritten Lesung einer Correctur unterziehen. Martin Thurnher: Ich glaube, daß man das Wort „und" fallen lassen könnte. Landeshauptmann: Dann könnte es auch im § 8 unverändert stehen bleiben. — Wünscht noch Jemand das Wort? — Das hohe Haus ist einverstanden, daß der § 8 unverändert stehen bleibt. Martin Thurnher: (verliest § 9.) Landeshauptmann: — � 9 ist angenommen. Martin Thurnher: (verliest § 10.) Landeshauptmann: — § 10 ist angenommen. Martin Thurnher: (verliest § 11.) Landeshauptmann: — § 11 ist angenommen. Martin Thurnher: (verliest § 12.) Landeshauptmann: — § 12 ist angenommen. Martin Thurnher: (verliest § 13.) Landeshauptmann: — § 13 ist angenommen. Martin Thurnher: (verliest § 14.) Landeshauptmann: — § 14 ist angenommen. Martin Thurnher: (verliest § 15.) Landeshauptmann: — § 15 ist angenommen. Es sind somit auch die Grundzüge erledigt. Ich möchte dem hohen Hause mittheilen, daß, nachdem die dritte Lesung verschoben ist, ich demVII. Sitzung des Vorarlberger Landtags. I. Session der 7. Periode 1890. 85 nach die Anträge des Ausschusses der weiteren | Verhandlung zuleite, und wir kommen somit zum 3. Anträge des Ausschusses. Wünscht zu diesem Anträge Jemand das Wort? — Es ist dies nicht der Fall und ich erkläre somit die Debatte für geschlossen. Hat der Herr Berichterstatter etwas zu bemerken? Martin Thurnher: Nein. Landeshauptmann: Dann bringe ich diesen Antrag zur Abstimmung, und ersuche diejenigen Herren, welche mit dem Antrag 3 des Ausschusses einverstanden sind, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. — Er ist angenommen. Wir haben noch den Antrag 4. (Verliest denselben. ) Wünscht Jemand das Wort? Dr. Waibel: Dieser vierte Punkt, der hier zur Annahme vorgelegt wird, ist seinem Inhalte nach schon wiederholt Gegenstand der Besprechung, der Antragstellung und Beschlußfassung gewesen. Es ist allseitig anerkannt, und es kann auch nicht in Abrede gestellt werden, daß das Dörcher- und Karrenzieherwesen, eine alte Landplage ist, welche allgemein belästigt und �rgernis bietet, worüber die Klagen nicht aufhören werden, solange dieses Tirolerinstitut bestehen gelassen wird. Es ist über diesen Gegenstand, anläßlich einer Verhandlung im Jahre 1 SSO, auch eine drastische Beschwerde über dieses Verhältnis hier vorgekommen. Ich habe das Wort „drastisch" nicht selbst erfunden, sondern dieses Wort rührt von der Statthalterei her, und zwar in Folge einer Schilderung dieser Verhältnisse, wie sie damals durch einen Abgeordneten aus Dornbirn über Dornbirn hier gegeben wurden. Man hat damals über diese Vorwürfe, wie sie hier gemacht wurden, nachgeforscht, ob sie wirklich auf Thatsachen beruhen. Die Untersuchungen die dann angestellt wurden, und zwar mit Unterstützung der Gensdarmerie, haben ergeben, daß die Schilderung dieser Zustände, wie sie damals hier gegeben wurden, mit der Wirklichkeit im grellen Widersprüche stehen. Die zwei Organe, die der großen und ausgedehnten Gemeinde Dornbirn in dieser Beziehung zur Verfügung stehen, haben in dieser Richtung, soweit es ihnen möglich war, ihre Schuldigkeit im vollen Maße gethan. Es sind das nüchterne Leute, die jeden Wink, der ihnen seitens der Gemeindeausschüsse oder der Bürgerschaft, in Betreff einer beobachteten Unordnung gegeben wird, auf das gewissenhafteste befolgen. Diese Männer, die hier ohne jede Vertheidigung angegriffen worden sind, haben dies auf das schmerzlichste empfunden. Diese Leute hätten hier nicht angegriffen werden sollen, um so mehr, weil sie nicht in der Lage waren, sich diesen Angriffen gegenüber zu rechtfertigen. Die Gemeindeverwaltung von Dornbirn hat — und dies sei zur Ehrenrettung dieser Männer hier mitgetheilt — auf die Veranlassung dieser Männer hin zahlreiche Abschiebungen vorgenommen, und zwar sind z. B. im 1887 von Seite der Gemeinde nicht weniger als 203 Abschiebungen erfolgt, und im Jahre 1888 151. Im Jahre 1887 hat die Gemeinde Dornbirn 10 Personen auf Grund des § 10 der G. O. aus der Gemeinde ausgewiesen, und im Jahre 1888 fünf Personen. Und jene Herren, welche dem Gemeindeausschusse angehören, werden sich erinnern, das derartige Ausweisungen nicht zur Seltenheit gehören, und sie werden wohl wissen, das man bemüht ist, alles Unsaubere aus der Gemeinde zu entfernen. Ich glaube mit diesen wenigen Worten, die ungerechten Angriffe, die hier gemacht worden sind, zurückgewiesen zu haben. Ich bedaure, daß ich hiezu Anlaß nehmen mußte, ich habe mich verpflichtet gefühlt, diese Schuld hier abzutragen, weil ich der Gemeinde gegenüber es schuldig bin. In dem Berichte, welcher in dieser Angelegenheit an die Statthalterei abgegeben worden ist, ist auch bezüglich dieses und zwar nicht nur an den Straßen von Dornbirn, sondern an den Straßen aller übrigen Gemeinden des Landes zu findenden Übelstandes folgendes gesagt: „Das hohe Landesgubernium in Innsbruck und der hohe Landtag von Tirol würden sich um die öffentliche Ordnung sehr verdient machen, wenn es ihnen belieben und gelingen möchte, in jenen Landstrichen Tirols, aus welchen sich die armen Nomaden rekrutiren, anständigere Erwerbsquellen zu eröffnen." Ich glaube in dieser Richtung würde die Abhilfe am humansten sein. Mit bloßen polizeilichen Maßregeln, mit dem bloßen Polizeiprügel werden diese Übelstände nicht beseitigt. Wir haben es mit blutarmen Angehörigen des Landes Tirol zu thun. — Aus Vorarlberg, aus den armen Thälern Vorarlbergs, aus dem Walserthale, aus dem 86 VIL Sitzung des Vorarlberger Landtags. I. Session der 7. Periode 1890. Laternserthale und auch aus dem Bregenzerwalde wissen wir, daß es schon seit langer Zeit Gepflogenheit ist, daß sich die männliche Bevölkerung, die sich vermöge des Mangels an Erwerb in der Heimat nicht halten kann, in die Fremde begibt, dort Arbeit sucht und sich Geld verdient, um in dieser Weise der Familie die nöthige Unterstützung leisten zu können. Das ist eine sehr respectable Neigung des Volkes von Vorarlberg und eine sehr große Wohlthat für unser Land, ein schöner Zug der Bevölkerung von Vorarlberg. In Tirol wird dieser Zug auch theilweise bestehen, aber es wird dort auch Gegenden geben, wo die Volksneigung eine andere ist, und wenn dann solche Leute herumziehen, sei es nun aus guter Absicht, oder unter dem Vorwande der Ausübung eines Gewerbes als Kesselflicker, Korbflechter u.s.w., so ist es tneistens der Fall, daß sie ihre ganze Familie mitbringen und dann nicht im Stande sind, den nöthigen Unterhalt für dieselbe aufzubringen, und so bleibt ihnen dann nichts anderes übrig, als die Mildthätigkeit anderer Menschen tn Anspruch zu nehmen, und da ist es naturgemäß, daß man diesem Übel abhelfen muß. Mit dem Polizeiprügel wird hier nichts ausgerichtet, man utuß zu andern Mitteln greifen. Wir haben heute ein Gesetz beschlossen, nach welchem dem bisherigen Herumziehen der Handwerksburschen, wenn ich mich kurz ausdrücken will, Abhilfe geschaffen werden soll, welches als human bezeichnet werden kann, und sich anderwärts in vollkommen guter Weise bewährt hat, wir werden nun auch Mittel und Wege finden müssen, die dem Übelstande des Karrenzieherwesens Abhilfe schaffen. Die Staatsverwaltung kann wohl auch etwas thun in dieser Sache, aber vor allem sind die Vertreter des Landes berufen, ihre eigenen Angehörigen von dem verpönten Wege abzulenken, und sie auf einen anständigen Weg zu führen. Ich will mich nun mit dem Gesagten begnügen, vielleicht wird sich das Comite noch mit dieser Frage befassen und in Erwägung ziehen, wie diesem Übelstande abzuhelfen sei. Landeshauptmann- Wünscht noch Jemand das Wort? — Dann ist die Debatte über Punkt 4 geschlossen. Herr Berichterstatter? Martin Thurnher: Es ist gegen diesen Antrag im Ganzen nichts eingewendet worden, ich habe ihn daher nicht zu vertheidigen. Es ist auch eine Anregung zu einem weiteren Vorgehen gegeben worden, die jedenfalls zu beachten sein dürfte. Den Ausführungen des Herrn Vorredners bezüglich der vor zwei Jahren gepflogenen Verhandlung in diesem hohen Hause über das Vagabundenunwesen gegenüber muß ich bemerken, daß ich mich nicht erinnern kann, daß Angriffe auf gewisse Personen gemacht worden wären, sondern es ist nur im Allgemeinen auf die Mißstände hingewiesen worden, welche das Vagabunden- und Dörcherunwesen im Lande verursache. Weiters habe ich nichts zu bemerken und empfehle mir die Annahme des Punktes 4, wie er uns vorliegt. Landeshauptmann: Ich ersuche nun jene Herren, welche diesem Punkte 4 die Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Die Berathung dieses Gegenstandes ist nun zu Ende und somit die heutige Tagesordnung erschöpft. Die nächste Sitzung beraume ich auf Montag, den 27. Oktober 11 Uhr vormittags an mit nachstehender Tagesordnung: 1. Regierungsvorlage betreffend den Entwurf eines Jagdgesetzes. 2. Regierungsvorlage betreffend den Gesetzentwurf über Erfordernis, Bestätigung und Beeidigung für das zum Schutze der Landeskultur bestellte Wachpersonale. 3. Dritte Lesung des Gesetzentwurfes betreffend die Naturalverpfiegungsstationen. 4. Note des k. k. Landesschulrathes betreffend den Voranschlag für die Lehrer-Conferenzen pro 1891. 5. Gesuch des Ausschusses der Walserthaler-Concurrenzstraße puncto eines eigenen Radfelgengesetzes. Die Punkte 4 und 5 werden vom Landes-Ausschuß vorgelegt. 6. Bericht des Gemeindeausschusses über den selbstständigen Antrag des Herrn Abgeordneten Welte und Genossen betreffend den Schutz der Felder vor Vögel- und Wildschaden. Ich habe noch mitzutheilen, daß sich nach der Sitzung der Schulausschuß versammeln wird. Ich bitte das zur Kenntnis zu nehmen. Die heutige Sitzung ist geschlossen. (Schluß 10 Uhr 40 Min. vormittags.) Mrartöerger Landtag. 7. Sitzung am 25. Oktober 1890, unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. ----------------- <HKk>OM>ch8tz>------------------ Gegenwärtig: 19 Abgeordnete. Abwesend: Herr Joh. Thurnher. Regirrnugsvertreter: Herr Siatthaltereirath Graf Clemens $L ZulieuDallfee. Beginn der Sitzung 9 Uhr 10 Minuten Vormittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die Sitzung für eröffnet und bitte das Protokoll der letzten Sitzung zu verlesen. (Sekretär verliest dasselbe.) Hat Jemand gegen die Fassung des Protokolls eine Einwendung zu erheben? — Es ist dies nicht der Fall, somit betrachte ich das Protokoll als genehmigt. Es sind mir durch Note der hohen k. k. Statt­ halterei zwei Regierungsvorlagen zugekommen nebst einem Motivenberichte für eine derselben, nämlich die Vorlage eines Jagdgesetzes und ein Gesetz­ entwurf betreffend die Erfordernisse zur Bestätigung und Beeidigung für das zum Schutze der Landes­ kultur bestellte Wachpersonale. Das bezügliche Schreiben der hohen k. k. Statthalterei ersuche ich zu verlesen. (Sekretär liest:) Seine k. k. apostolische Majestät haben mit Allerhöchster Entschließung vom 16. l. M. aller gnädigst die Ermächtigung zu ertheilen geruht, die anruhenden Entwürfe eines Jagdgesetzes, sowie eines Gesetzes, betreffend die Erfordernisse zur Bestätigung und Beeidigung für das zum Schutze der Landeskultur bestellte Wachpersonale zur ver­ fassungsmäßigen Behandlung im Landtage des Landes Vorarlberg einbringen zu lassen. Indem ich Euer Hochwohlgeboren hievon unter Bezugnahme auf den hohen h. ä. Erlaß vom 26. Juli l. I., Zl. 17 647 in Kenntnis setze, beehre ich mich, in der Anlage über hohen Auf­ trag des k. k. Ackerbauministeriums vom 18. d. M., Zl. 15387, je achtzehn Exemplare des Jagd­ gesetzentwurfes, der erläuternden Bemerkungen zu 78 VII. Sitzung des Vorarlberger Landtags. demselben, sowie des Gesetzentwurfes über die Er­ fordernisse zur Bestätigung und Beeidigung für das zum Schutze der Landeskultur bestellte Wach­ personale mit dem Ersuchen zu übersenden, die bei­ den Regierungsvorlagen im Landtage von Vor­ arlberg der verfassungsmäßigen Behandlung zu­ führen zu wollen. Merveldt. Ich werde diese beiden Regierungsvorlagen als den ersten Gegenstand auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung stellen und sie dort zur er­ sten Lesung bringen. Nachdem mir nur 18 Exem­ plare des vorgelegten Jagdgesetz-Entwurfes zu­ gekommen sind, so bin ich leider nicht in der Lage, jedem der Herren Abgeordneten ein solches zustellen zu können und ich muß daher bitten, sich gegen­ seitig diese Vorlagen einzuhändigen, damit dieselben studirt werden können. Ich habe vor allem An­ deren den Mitgliedern des volkswirthschaftlichen Ausschusses solche Exemplare übergeben lassen, weil voraussichtlich dieser Ausschuß sich mit der Regierungsvorlage zu beschäftigen haben wird. Ferner ist mir ein selbstständiger Antrag der Herren Abgeordneten Welte und Genossen zuge­ kommen betreffend die Waffenübungen der Reservisten und Landwehrmänner. Ich bin aber nicht in der Lage, denselben heute zur Verlesung zu bringen, da ich ihn sofort in die Druckerei gegeben und das Manuscript noch nicht zurück erhalten habe. Die Herren tverden aber doch gestatten, daß ich diesen Antrag, ohne ihn heute zur Verlesung zu bringen, auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung stelle, da Sie heute noch in den Besitz der be­ treffenden Druckschrift kommen werden. Weiter ist eingelaufen ein selbstständiger An­ trag des Herrn Abgeordneten Nägele betreffend die Kriegsentschädigungs-Forderung des Landes an das hohe k. k. Aerar, den ich zu verlesen bitte. (Sekretär verliest: Beil. XIII.) Ich werde auch diesen Gegenstand auf die Tagesordnung einer der nächsten Sitzungen stellen. Weiter i|t mir zugekommen ein Gesuch des Vorarlberger Fischerei-Vereines um Unterstützung aus Landesmitteln, eingebracht durch den Herrn Abgeordneten Martin Thurnher. (Sekretär liest:) An den hohen Landtag in Bregenz. Wie in frühern Jahren, so wagt es der Aus­ schuß des Vorarlberger Fischerei-Vereines auch I. Session der 7. Periode 1890. Heuer dem hohen Landtage die ergebene Bitte um Bewilligung einer Subvention zu unterbreiten. Die Tendenzen des gedachten Kulturvereines dürften einem hohen Landtage hinlänglich bekannt sein, so daß der Vereinsausschuß glaubt, nach dieser Richtung hin sein Ansuchen nicht näher begründen zu müssen. Ueber dasjenige, was der Vereiu in den ersten drei Jahren seines Bestandes leistete, gibt der beiliegende gedruckte Bericht über die Vereins­ thätigkeit im Verwaltungsjahre 1888/89 Aufschluß. Aus dem noch nicht gedruckten Jahresberichte pro 1889/90 möge hier eine summarische Zu­ sammenstellung der vom Fischerei-Vereine in allen Theilen des Landes Vorarlberg erfolgten Aus­ setzung junger vom Vereine gewonnener Edelfische folgen. Es wurden ausgesetzt: 1. Bachforellen 98 166 Stück. 2. Seeforellen 62 300 „ 3. Amerik. Binnensee-Lachse 23 280 „ 4. Saiblinge 6 400 „ Da der Ankauf von Fischeiern, Erbrütnng und Transport der Jungfische nicht unerhebliche Auslagen verursacht, der Verein aber außer den Mitglieder-Beiträgen keine andern wesentlichen Einnahmen hat, so geruhe der hohe Landtag der eingangs gestellten Bitte des Vereinsausschusses zu willfahren. Feldkirch, den 20. Oktober 1890. Für den den Fischereiverein Der Obmann: Dr. Max Birnbaumer. Diesen Gegenstand werde ich ebenfalls auf eine der nächsten Tagesordnungen setzen. Der Herr Abgeordnete Johann Thurnher wird in Folge eines Krankheitsfalles in seiner Familie voraussichtlich heute nicht erscheinen können. Wir gehen nun zur Tagesordnung über. Der erste Gegenstand derselben ist eine Peti­ tion mehrerer Wirthe betreffend gleich­ mäßige Handhabung der Wirtschafts­ Conzessionen. Heinzle: Ueber die von den unterzeichneten Wirthen eingereichte Petition betreffend deren Benachtheiligung wegen Nichtberechtigung zum Brantwein-Ausschanke, erlaube ich mir in Kürze über einige Punkte das Wort zu ergreifen.