18901027_lts008

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Letzte Änderung 02.07.2021, 18:57
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp07,lts1890,lt1890,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 8. Sitzung am 37. Oktober 1890, unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig: 17 Abgeordnete. Abwesend: die Herren Dr. Feh, Dr. Deck und Wolf. Regierungsvertreter: Herr Statthaltereirath Graf Siemens St. Julien Wallsee. Beginn der Sitzung 11 Uhr Vormittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die Sitzung für eröffnet, und ersuche das Protokoll der letzten Sitzung zu verlesen. (Sekretär verlist dasselbe.) Wird gegen die Fassung des Protokolles eine Einwendung erhoben? — Wenn dies nicht der Fall ist, so betrachte ich dasselbe als angenommen. Die Herren Abgeordneten Wolf und Dietrich haben sich mündlich, und Dr. Beck und Dr. Fetz schriftlich für die heutige Sitzung geschäftehalber entschuldiget, was ich zur Kenntnis zur nehmen bitte. Wir kommen nun zur Tagesordnung und zwar ist der erste Gegenstand derselben die Regierungsvorlage betreffend den Entwurf eines Jagdgesetzes. Ich erwarte aus der Mitte der hohen Versammlung einen Antrag über die formelle Behandlung dieses Gegenstandes. Reisch: Ich beantrage diesen Gegenstand nach alter Gepflogenheit dem volkswirthschaftlichen Ausschusse zur Vorberathung und Berichterstattung zu überweisen. Landeshauptmann: Es ist die Zuweisung dieses Gegenstandes an den volkswirthschaftlichen Ausschuß beantragt. Wenn keine Einwendung gegen diesen Antrag erfolgt, so nehme ich an, daß er die Zustimmung des hohen Hauses findet und es wird die Zuweisung in diesem Sinne erfolgen. Der zweite Gegenstand ist die Regierungsvorlage betreffend den Gesetzentwurf über die Erfordernisse zur Bestätigung 88 VII. Sitzung des Vorarlberger Landtags. I. Session der 7. Periode 1890. und Beeidigung für das zum Schutze der Landescultur bestellte Wachpersonal. Wünscht Jemand das Wort? — Fink: Ich beantrage diesen Gegenstand dem Gemeinde-Ausschusse zur Vorberathung und Berichterstattung zuzuweisen. Landeshauptmann: Für diesen Gegenstand ist die Zuweisung an den Gemeinde-Ausschuß beantragt. Wenn ferne Einwendung gegen den gestellten Antrag erfolgt, so betrachte ich denselben als genemiget. Der dritte Gegenstand ist die dritte Lesung des Gesetzentwurfes, betreffend die Natural-Verpflegsstationen in Vorarlberg. Martin Thurnher: Im § 3 des Gesetzentwurfes soll es statt „§ 10" heißen „§ 9." Bei „§ 4" würde es angezeigt erscheinen, wenn das Wort „und" nach „arbeits-" eingesetzt und „subsistenz-mittellose" aneinander geschrieben würde. Die Richtigstellung im § 9, wo es statt „§ 8" heißen soll „§ 7" ist bereits in der letzten Sitzung erfolgt. Bezüglich des § 9 ist vom Herrn Abgeordneten Dr. Fetz die Ansicht ausgesprochen worden, daß dieser Paragraf als im Widerspruch stehend mit § 3 aufgefaßt werden könne. Es ist aber dieses wohl nicht der Fall und auch vom Herrn Dr. Waibel darauf hingewiesen worden, daß hierin kein Widerspruch besteht. In Z 3 heißt es nur, es sei die Prüfung und Genehmigung der den Concurenz - Bezirksgemeinden von den Natural-Verpflegsstationen aufzurechnenden Auslagen dem Landesausschusse Vorbehalten. Natürlich steht es ihm auch frei anderweitig die Rechnungen zu prüfen, ähnlich z. B. wie die Gemeinderechnungen; im zweiten Absatz des § 9 wird von der Repartition der ausgelaufenen vom Landesausschusse bereits genehmigten Auslagen gesprochen. Es kann auch sein, daß im Sinne des zweiten Absatzes, wegen unrichtiger Repartition die Beschwerde an den Landesausschuß gerichtet wird. Es kann ja diesbezüglich ein Verstoß unterlaufen oder eine unrichtige Bemessungsquote angesetzt werden. Damit aber den vorgebrachten Bedenken entgegen getreten wird, könnte man ja ohne daß an der Sache etwas geändert wird, in § 9 nach dem Worte „sohin" die Worte einsetzen „unbeschadet der nach § 3 dem Landesausschusse zustehenden Befugnisse." Weiter habe ich bezüglich vorzunehmender Richtigstellungen nichts zu bemerken. Landeshauptmann: Hat vielleicht sonst einer der Herren noch irgend eine Bemerkung zu machen? — Dr. Waibel: Ich möchte mir nur darauf hinzuweisen erlauben, daß im vorgelegenen Gesetzentwurf in dem Doppelworte „Subsistenzmittel" ein Trennungszeichen hinein komme. Landeshauptmann: Wünscht noch Jemand in dieser Angelegenheit das Wort? — Da dieses nicht der Fall ist, werde ich die vom Herrn Berichterstatter vorgeschlagenen Correcturen einzeln zur Abstimmung bringen, bevor ich über die ganze dritte Lesung des vorliegenden Gesetzentwurfes abstimmen lasse. Zunächst beantragt der Herr Berichterstatter, daß im zweiten Absatz des § 3 statt des in Parenthese stehenden „§ 10" eingesetzt werde „§ 9, " was lediglich eine Druckfehlerberichtigung ist. Hat Jemand gegen diese Änderung eine Einwendung zu erheben? — Da dies nicht der Fall ist, nehme ich an, daß das hohe Haus damit einverstanden ist. Die Zustimmung ist gegeben. Ferner beantragt der Herr Berichterstatter, im § 4 das Wörtchen „und" nach „subststenz-" zu streichen und nach „arbeits-" einzusetzen und die Worte „subststenz" und „mittellose" aneinander zu schreiben, so daß der ganze Wortlaut des § 4 lauten würde: „In die Natural-Verpflegs-Stationen werden arbeits- und subsistenzmittellose, jedoch arbeitsfähige Reisende ohne Unterschied der Zuständigkeit und der Confession ausgenommen." Wünscht hiezu Jemand das Wort? — Da dies nicht der Fall ist, nehme ich die Zustimmung des hohen Hauses auch für diese Änderung an. Die im § 9 beantragte Änderung ist bereits in der zweiten Lesung dieses Gesetzentwurfes zum Beschlusse erhoben worden, wir können daher heute darüber hinweggehen. VIII. Sitzung des Vorarlberger Landtags. I. Session der 7. Periode 1890. 89 Endlich beantragt der Herr Berichterstatter im zweiten Absätze des § 9 nach dem Worte „sohin" die Worte einzuschalten „unbeschadet der nach § 3 dem Landesausschusse zustehenden Befugnis." Wünscht zu diesem Vorschlag Jemand das Wort? — Dr. Waibel: Ich möchte mir die Frage erlauben, ob diese Änderung nicht über die Befugnis der dritten Lesung hinaus geht. Die dritte Lesung ist nur für stilistische Änderungen vorgesehen, anderweitige Änderungen dürfen in der dritten Lesung meines Erachtens nicht mehr vorgenommen werden. Martin Thurnher: Was der Herr Vorredner gesagt hat ist richtig, doch ist die in Rede stehende Einschaltung keine sachliche, sondern nur eine stilistische um die Bedenken, die indessen eigentlich gar nicht begründet sind, gänzlich zu beseitigen. Ich glaube daher, daß die Befugnis der dritten Lesung durchaus nicht überschritten wird, nachdem am ganzen Sinne des Gesetzes nicht das mindeste geändert wird. Landeshauptmann: Der bezügliche Paragraf der Geschäftsordnung lautet: „Bei der Abstimmung im Ganzen können keine Nebenanträge mehr eingebracht werden, es findet auch keine Debatte mehr statt; nur Anträge, wenn sie bloß die Verbesserung der stilistischen Fassung bezwecken, können noch vorgebracht werden." Es ist allerdings zweifelhaft ob die vorgeschlagene Einschaltung den Character einer stilistischen Verbesserung hat oder nicht. Wenn möglicherweise diese Einschaltung zur Folge hätte, daß dieses Gesetz wegen eines Formfehlers die allerhöchste Sanction nicht erhalten sollte, so würde ich es vorziehen, darauf zu verzichten. Johannes Thurnher: Ich betrachte die vom Herrn Berichterstatter selbst angeregte Einschaltung als nichts anderes, als eine stilistische Verdeutlichung und ich glaube nicht, daß die hohe Regierung darin ein Sanctionshindernis erblickt. Würde man das glauben, so könnte man die vorgeschlagene Einschaltung ja weglassen. Hochwürdigster Bischof: Nach den Aufklärungen die der Herr Berichterstatter gegeben hat, ist der vorgeschlagene Beisatz nach meiner Ansicht wirklich nicht nothwendig. Martin Thurnher: Dann ziehe ich ihn zurück. Dr. Waibel: Ich habe selbst den Eindruck empfangen, daß nachdem der Herr Berichterstatter selbst auf der vorzunehmenden Änderung nicht besteht, dieselbe auch thatsächlich nicht nothwendig ist. Landeshauptmann: Da der Herr Berichterstatter die vorgeschlagene Einschaltung zurüchzieht, so entfällt die Abstimmung hierüber, und wir hätten die Detail-Berathung der dritten Lesung, wenn ich mich so ausdrücken darf, vollendet. Wir können nun zur Abstimmung schreiten und ich ersuche jene Herren, welche dem Gesetzentwürfe, wie er hier vorliegt, in dritter Lesung die Zustimmung geben, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Einstimmig angenommen. Der vierte Gegenstand der Tagesordnung ist die Note des k. k. Landesschulrathes betreffend den Voranschlag für die LehrerConferenzen pro 1891 — durch den Landesausschuß an den hohen Landtag gekommen. Ich erwarte aus der Mitte der hohen Versammlung über die formelle Behandlung dieses Gegenstandes einen Antrag. Martin Thurnher: Ich stelle den Antrag diesen Gegenstand dem Finanz-Ausschusse zur Berathung und Berichterstattung zuzuweisen. Landeshauptmann: Es ist der Antrag auf Zuweisung dieses Gegenstandes an den FinanzAusschuß gestellt. Wünscht Jemand das Wort? — Da dies nicht der Fall ist, so nehme ich an, daß das hohe Haus dem gestellten Anträge die Zustimmung ertheilt. Sie ist gegeben. Der fünfte Gegenstand ist das Gesuch der Walserthaler - Straßen - Concurrenz um Erlassung eines eigenen Radfelgen-Gesetzes. Wünscht Jemand das Wort? — 90 VIII. Sitzung des Vorarlberger Landtags. I. Session der 7. Periode 1890. Rüf: Ich beantrage die Zuweisung dieses Gegenstandes an den Gemeinde-Ausschuß. Landeshauptmann: Es ist für diesen Gegenstand die Zuweisung an den Gemeindeausschuß beantragt. Wenn keine Einwendung erfolgt, so betrachte ich den Antrag als angenommen und es wird die Zuweisung dieses Gegenstandes an den Gemeinde-Ausschuß erfolgen. Der nächste Gegenstand ist der Bericht des Gemeindeausschusses über den selbstständigen Antrag des Herrn Abgeordneten Welte und Genossen den Schutz der Felder vor Vögel- und Wildschäden betreffend. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Welte gefälligst den Bericht vorzutragen. Berichterstatter: (liest den Bericht, Beil. XIV. Landeshauptmann: Wünscht Jemand das Wort? Br. Marbel: Ich glaube, daß man diesen Antrag, wie er vorliegt nicht zum Beschlusse erheben soll. Wir haben bereits eine Regierungsvorlage einen neuen Jagdgesetz-Entwurf betreffend in Händen und sind in demselben in den §§ 2 und 55 die bezüglichen Bestimmungen getroffen. Ich glaube, daß jener Ausschuß, welchem dieser Gesetzentwurf zur Berathung vorgelegen hat, in der Lage gewesen sein wird zu beurtheilen, ob diesem Antrage bereits im Gesetzentwurfe genüge geschehen ist, oder ob der Herr Referent noch wünscht, daß dieser Punkt mit dem vorliegenden Gesetzentwürfe in Einklang gebracht werde. Martin Thurnher: Es ist wahr und richtig, daß im vorliegenden Gesetzentwürfe Vorsorge getroffen werden kann, um gegen die Beschwerden und Übelstände, wie sie im Antrage des Herrn Welte und Genossen aufgeführt sind, Abhilfe zu schaffen, allein es dürfte möglicher Weise einige Zeit vergehen bis der Jagdgesetz-Entwurf in Wirksamkeit tritt. Wenigstens wäre der jetzige Wortlaut ganz unannehmbar und würde noch schlimmere Zustände Hervorrufen, als die bisherigen sind. Es ist möglich, daß der Ausschuß nicht in die Lage kommt, eine abgeänderte Fassung dieses | ziemlich umfangreichen Gesetzentwurfes noch in dieser Session in Vorlage zu bringen, und wenn dies auch der Fall wäre, so kann möglicher Weise die hohe Regierung mit den abgeänderten Bestimmungen nicht einverstanden sein und es würde sich das Inkrafttreten dieses Gesetzentwurfes dadurch noch ziemlich lange verzögern. Für die Zwischenzeit ist es also ganz am Platze, daß derartigen Beschwerden abgeholfen werde und daß die Jagdpächter nach dem vorliegenden Antrage durch die politischen Bezirksbehörden verhalten werden, derartige schädliche Thiere abzuschießen. Ich wäre also dafür, daß das hohe Haus den zweiten der vorliegenden Anträge zum Beschlusse erhebt. Landeshauptmann: Wünscht noch Jemand das Wort? — Da dies nicht der Fall ist, so erkläre ich die Debatte für geschlossen. Hat der Herr Berichterstatter noch etwas zu bemerken? Berichterstatter: Ich habe nur beizufügen in Anschluß an die Ausführung des Herrn Martin Thurnher, daß der zweite Antrag in Anbetracht der im Berichte angeführten Gründe zum Beschlusse erhoben werden wolle. Landeshauptmann: Den ersten Antrag bringe ich nicht zur Abstimmung, weil er durch den vorgelegten Jagd-Gesetzentwurf gegenstandslos geworden ist, wir schreiten daher zur Abstimmung über den zweiten Antrag und ich ersuche jene Herren, welche damit einverstanden sind, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Die heutige Tagesordnung ist somit erschöpft. Ich habe den Herren mitzutheilen, daß der volkswirthschaftliche Ausschuß heute um 2 Uhr und der Gemeinde-Ausschuß um 4 Uhr Nachmittag eine Sitzung abzuhalten gedenkt. Die nächste Sitzung bestimme ich auf Mittwoch den 29. d. M. um halb 11 Uhr Vormittag mit folgender Tagesordnung: 1. Selbstständiger Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Waibel in Betreff der Abänderung des Armengesetzes. 2. Selbstständiger Antrag des Herrn Abgeordneten Welte und Genossen in Betreff der Waffenübungen der Reservisten und Landwehrmänner. VIII. Sitzung des Vorarlberger Landtags. I- Session der 7. Periode 1890 91 3. Selbstständiger Antrag des Herrn Abgeordneten Nägele betreffend die Forderung des Landes an das hohe k. k. Aerar. 4. Petition des Fischereivereines um Unterstützung aus Landesmitteln. 5. Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über den selbstständigen Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Beck und Genossen, betreffend Subventionirung landwirtschaftlicher Fortbildungsschulen. 6. Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über den selbstständigen Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Beck und Genossen betreffend Subventionirung gewerblicher Fortbildungsschulen. Die heutige Sitzung ist geschlossen. (Schluß 11 Uhr 30 Minuten Vormittag.) Mrarlßerger Landtag. 8. Sitzung am 37. Oktober 1890, unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rh o m ber g. ----------- ----------------------- Gegenwärtig: 17 Abgeordnete. Abwesend: die Herren Dr. Feh, Dr. Deck und Wolf. Regierungsvertreter: Kerr SKWltereirath Graf Siemens St. Julien-WaUsee. Beginn der Sitzung 11 Uhr Vormittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die Sitzung für eröffnet, und ersuche das Protokoll der letzten Sitzung zu verlesen. (Sekretär verlist dasselbe.) Wird gegen die Fassung des Protokolles eine Einwendung erhoben? — Wenn dies nicht der Fall ist, so betrachte ich dasselbe als angenommen. Die Herren Abgeordneten Wolf und Dietrich haben sich mündlich, und Dr. Beck und Dr. Fetz schriftlich für die heutige Sitzung geschäftehalber entschuldiget, was ich zur Kenntis zur nehmen bitte. Wir kommen nun zur Tagesordnung und zwar ist der erste Gegenstand derselben die Re­ gierungsvorlage betreffend den EntwurfeinesJagdgesetzes. Ich erwarte aus der Mitte der hohen Versammlung einen Antrag über die formelle Behandlung dieses Gegenstandes. Reisch: Ich beantrage diesen Gegenstand nach alter Gepflogenheit dem volkswirthschaftlichen Aus­ schüsse zur Vorberathung und Berichterstattung zu überweisen. Landeshauptmann: Es ist die Zuweisung dieses Gegenstandes an den volkswirthschaftlichen Ausschuß beantragt. Wenn keine Einwendung gegen diesen Antrag erfolgt, so nehme ich an, daß er die Zustimmung des hohen Hauses findet und es wird die Zuweisung in diesem Sinne er­ folgen. Der zweite Gegenstand ist die Regierungs­ vorlage betreffend den Gesetzentwurf über die Erfordernisse zur Bestätigung 88 VIIL Sitzung des Vorarlberger Landtags. und Beeidigung für das zum Schutze der Landescultur bestellte Wachper­ sonal. Wünscht Jemand das Wort? — Fink: Ich beantrage diesen Gegenstand dem Gemeinde-Ausschusse zur Borberathung und Be­ richterstattung zuzuweisen. I. Session der 7. Periode 1890. den vorgebrachten Bedenken entgegen getreten wird, könnte man ja ohne daß an der Sache etwas geändert wird, in § 9 nach dem Worte „sohin" die Worte einsetzen „unbeschadet der nach § 3 dem Landesausschusse zustehenden Befugnisse." Weiter habe ich bezüglich vorzunehmender Richtig­ stellungen nichts zu bemerken. Landeshauptmann: Hat vielleicht sonst einer Landeshauptmann: Für diesen Gegenstand ist die Zuweisung an den Gemeinde-Ausschuß be­ antragt. Wenn ferne Einwendung gegen den gestellten Antrag erfolgt, so betrachte ich denselben als genemiget. Der dritte Gegenstand ist die dritte Lesung des Gesetzentwurfes, betreffend die Natural-Verpflegsstationen in Vor­ arlberg. Martin Thurnher: Im § 3 des Gesetzent­ wurfes soll es statt „§ 10" heißen „§ 9." Bei „§ 4" würde es angezeigt erscheinen, wenn das Wort „und" nach „arbeits-" eingesetzt und „subsistenz-mittellose" aneinander geschrieben würde. Die Richtigstellung im § 9, wo es statt „§ 8" heißen soll „§ 7" ist bereits in der letz­ ten Sitzung erfolgt. Bezüglich des § 9 ist vom Herrn Abgeordneten Dr. Fetz die Ansicht ausge­ sprochen worden, daß ^dieser Paragraf als im Widerspruch stehend mit § 3 aufgefaßt werden könne. Es ist aber dieses wohl nicht der Fall und auch vom Herrn Dr. Waibel darauf hinge­ wiesen worden, daß hierin kein Widerspruch be­ steht. In Z 3 heißt es nur, es sei die Prüfung und Genehmigung der den Concurenz - Bezirksge­ meinden von den Natural-Verpflegsstationen auf­ zurechnenden Auslagen dem Landesausschusse Vor­ behalten. Natürlich steht es ihm auch frei an­ derweitig die Rechnungen zu prüfen, ähnlich z. B. wie die Gemeinderechnungen; im zweiten Ab­ satz des § 9 wird von der Repartition der aus­ gelaufenen vom Landesausschusse bereits genehmig­ ten Auslagen gesprochen. Es kann auch sein, daß im Sinne des zweiten Absatzes, wegen un­ richtiger Repartition die Beschwerde an den Lan­ desausschuß gerichtet wird. Es kann ja diesbe­ züglich ein Verstoß unterlaufen oder eine unrichtige Bemessungsquote angesetzt werden. Damit aber der Herren machen? — noch irgend eine Bemerkung zu Dr. Waibel: Ich möchte mir nur darauf hin­ zuweisen erlauben, daß im vorgelegenen Gesetz­ entwurf in dem Doppelworte „Subsistenzmittel" ein Trennungszeichen hinein komme. Landeshauptmann: Wünscht noch Jemand in dieser Angelegenheit das Wort? — Da dieses nicht der Fall ist, werde ich die vom Herrn Berichterstatter vorgeschlagenen Correcturen einzeln zur Abstimmung bringen, bevor ich über die ganze dritte Lesung des vorliegenden Gesetzentwurfes abstimmen lasse. Zunächst bean­ tragt der Herr Berichterstatter, daß im zweiten Absatz des § 3 statt des in Parenthese stehenden „§ 10" eingesetzt werde „§ 9, " was lediglich eine Druckfehlerberichtigung ist. Hat Jemand ge­ gen diese Aenderung eine Einwendung zu er­ heben? — Da dies nicht der Fall ist, nehme ich an, daß das hohe Haus damit einverstanden ist. Die Zustimmung ist gegeben. Ferner beantragt der Herr Berichterstatter, im § 4 das Wörtchen „und" nach „subststenz-" zu streichen und nach „arbeits-" einzusetzen und die Worte „subststenz" und „mittellose" aneinander zu schreiben, so daß der ganze Wortlaut des § 4 lauten würde: „In die Natural-Verpflegs-Stationen werden arbeits- und subsistenzmittellose, jedoch arbeitsfähige Reisende ohne Unterschied der Zuständigkeit und der Confession ausgenommen." Wünscht hiezu Jemand das Wort? — Da dies nicht der Fall ist, nehme ich die Zustimmung des hohen Hauses auch für diese Aenderung an. Die im § 9 beantragte Aende­ rung ist bereits in der zweiten Lesung dieses Ge­ setzentwurfes zum Beschlusse erhoben worden, wir können daher heute darüber hinweggehen. VIII. Sitzung des Vorarlberger Landtags. Endlich beantragt der Herr Berichterstatter im zweiten Absätze des § 9 nach dem Worte „sohin" die Worte einzuschalten „unbeschadet der nach § 3 dem Landesausschusse zustehenden Be­ fugnis." Wünscht zu diesem Vorschlag Jemand das Wort? — I. Session der 7. Periode 1890. 89 Hochwürdigster Bischof: Nach den Aufklä­ rungen die der Herr Berichterstatter gegeben hat, ist der vorgeschlagene Beisatz nach meiner Ansicht wirklich nicht nothwendig. Martin Thurnher: Dann ziehe ich ihn zurück. Dr. Waibel: Ich habe selbst den Eindruck empfangen, daß nachdem der Herr Berichterstatter ben, ob diese Aenderung nicht über die Befugnis selbst auf der vorzunehmenden Aenderung nicht der dritten Lesung hinaus geht. Die dritte Le- ■ sung ist nur für stilistische Aenderungen borge- ! besteht, dieselbe auch thatsächlich nicht nothwendig ist. sehen, anderweitige Aenderungen dürfen in der dritten Lesung meines Erachtens nicht mehr vorge­ Landeshauptmann: Da der Herr Berichter­ nommen werden. statter die vorgeschlagene Einschltung zurüchzieht, so entfällt die Abstimmung hierüber, und wir Martin Thurnher: Was der Herr Vorredner hätten die Detail-Berathung der dritten Lesung, gesagt hat ist richtig, doch ist die in Rede stehende wenn ich mich so ausdrücken darf, vollendet. Wir Einschaltung keine sachliche, sondern nur eine können nun zur Abstimmung schreiten und ich stilistische um die Bedenken, die indessen eigentlich ersuche jene Herren, welche dem Gesetzentwürfe, gar nicht begründet sind, gänzlich zu beseitigen. wie er hier vorliegt, in dritter Lesung die Zu­ Ich glaube daher, daß die Befugnis der dritten stimmung geben, sich gefälligst von den Sitzen zu Lesung durchaus nicht überschritten wird, nachdem erheben. am ganzen Sinne des Gesetzes nicht das mindeste Einstimmig angenommen. geändert wird. Der vierte Gegenstand der Tagesordnung ist die Note des k. k. Landesschulrathes be­ treffend den Voranschlag für die LehrerLandeshauptmann: Der bezügliche Paragraf Conferenzen pro 1891 — durch den Lan­ der Geschäftsordnung lautet: „Bei der Abstim­ desausschuß an den hohen Landtag gekommen. mung im Ganzen können keine Nebenanträge Ich erwarte aus der Mitte der hohen Versammlung mehr eingebracht werden, es findet auch keine De­ über die formelle Behandlung dieses Gegenstan­ batte mehr statt; nur Anträge, wenn sie bloß die des einen Antrag. Verbesserung der stilistischen Fassung bezwecken, Dr. Waibel: Ich möchte mir die Frage erlau­ können noch vorgebracht werden." Es ist aller­ dings zweifelhaft ob die vorgeschlagene Einschal­ tung den Character einer stilistischen Verbesserung hat oder nicht. Wenn möglicherweise diese Ein­ schaltung zur Folge hätte, daß dieses Gesetz we­ gen eines Formfehlers die allerhöchste Sanction nicht erhalten sollte, so würde ich es vorziehen, darauf zu verzichten. Johannes Thurnher: Ich betrachte die vom Herrn Berichterstatter selbst angeregte Einschal­ tung als nichts anderes, als eine stilistische Ver­ deutlichung und ich glaube nicht, daß die hohe Regierung darin ein Sanctionshindernis erblickt. Würde man das glauben, so könnte man die vor­ geschlagene Einschaltung ja weglassen. Martin Thurnher: Ich stelle den Antrag diesen Gegenstand dem Finanz-Ausschusse zur Be­ rathung und Berichterstattung zuzuweisen. Landeshauptmann: Es ist der Antrag auf Zuweisung dieses Gegenstandes an den Finanz­ Ausschuß gestellt. Wünscht Jemand das Wort? — Da dies nicht der Fall ist, so nehme ich an, daß das hohe Haus dem gestellten Anträge die Zu­ stimmung ertheilt. Sie ist gegeben. Der fünfte Gegenstand ist das Gesuch der Walserthaler - Straßen - Concurrenz um Erlassung eines eigenen Radfelgen-Gesetzes. Wünscht Jemand das Wort? — VIII. Sitzung des Vorarlberger Landtags. 90 Rüs: Ich beantrage die Zuweisung dieses Ge­ genstandes an den Gemeinde-Ausschuß. Landeshauptmann: Es ist für diesen Gegen­ stand die Zuweisung an den Gemeindeausschuß beantragt. Wenn keine Einwendung erfolgt, so betrachte ich den Antrag als angenommen und es wird die Zuweisung dieses Gegenstandes an den Gemeinde-Ausschuß erfolgen. Der nächste Gegenstand ist der B e r i ch t des Gemeindeausschusses über den selbst­ ständige n Antrag des Herrn Abge­ ordneten Welte und Genossen den Schutz derFelder vorVögel- und Wildsch äden betreffend. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Welte gefälligst den Bericht vorzutragen. Berichterstatter: (liest den Bericht, Beil. XIV. Landeshauptmann: Wünscht Jemand I. Session der 7. Periode 1890. ziemlich umfangreichen Gesetzentwurfes noch in dieser Session in Vorlage zu bringen, und wenn dies auch der Fall wäre, so kann möglicher Weise die hohe Regierung mit den abgeänderten Bestim­ mungen nicht einverstanden sein und es würde sich das Inkrafttreten dieses Gesetzentwurfes da­ durch noch ziemlich lange verzögern. Für die Zwischenzeit ist es also ganz am Platze, daß der­ artigen Beschwerden abgeholfen werde und daß die Jagdpächter nach dem vorliegenden Anträge durch die politischen Bezirksbehörden verhalten werden, derartige schädliche Thiere abzuschießen. Ich wäre also dafür, daß das hohe Haus den zweiten der vorliegenden Anträge zum Beschlusse erhebt. Landeshauptmann: Wünscht noch Jemand das Wort? — Da dies nicht der Fall ist, so er­ kläre ich die Debatte für geschloffen. Hat der Herr Berichterstatter noch etwas zu bemerken? das Wort? Br. Marbel: Ich glaube, daß man diesen Antrag, wie er vorliegt nicht zum Beschlusse er­ heben soll. Wir haben bereits eine Regierungs­ vorlage einen neuen Jagdgesetz-Entwurf betreffend in Händen und sind in demselben in den §§ 2 und 55 die bezüglichen Bestimmungen getroffen. Ich glaube, daß jener Ausschuß, welchem dieser Gesetzentwurf zur Berathung Vorgelegen hat, in der Lage gewesen sein wird zu beurtheilen, ob diesem Anträge bereits im Gesetzentwürfe genüge geschehen ist, oder ob der Herr Referent noch wünscht, daß dieser Punkt mit dem vorliegenden Gesetzentwürfe in Einklang gebracht werde. Martin Thurnher: Es ist wahr und richtig, daß im vorliegenden Gesetzentwürfe Vorsorge ge­ troffen werden kann, um gegen die Beschwerden und Uebelstände, wie sie int Anträge des Herrn Welte und Genossen aufgeführt sind, Abhilfe zu schaffen, allein es dürfte möglicher Weise einige Zeit vergehen bis der Jagdgesetz-Entwurf in Wirk­ samkeit tritt. Wenigstens wäre der jetzige Wort­ laut ganz unannehmbar und würde noch schlim­ mere Zustände Hervorrufen, als die bisherigen sind. Es ist möglich, daß der Ausschuß nicht in die Lage kommt, eine abgeänderte Fassung dieses Berichterstatter: Ich habe nur beizufügen in Anschluß an die Ausführung des Herrn Martin Thurnher, daß der zweite Antrag in Anbetracht der im Berichte angeführten Gründe zum Be­ schlusse erhoben werden wolle. Landeshauptmann : Den ersten Antrag bringe ich nicht zur Abstimmung, weil er durch den vor­ gelegten Jagd-Gesetzentwurf gegenstandslos gewor­ den ist, wir schreiten daher zur Abstimmung über den zweiten Antrag und ich ersuche jene Herren, welche damit einverstanden sind, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Die heutige Tagesordnung ist somit erschöpft. Ich habe den Herren mitzutheilen, daß der volkswirthschaftliche Ausschuß heute um 2 Uhr und der Gemeinde-Ausschuß um 4 Uhr Nachmit­ tag eine Sitzung abzuhalten gedenkt. Die nächste Sitzung bestimme ich auf Mittwoch den 29. d. M. um halb 11 Uhr Vormittag mit folgender Tagesordnung: 1. Selbstständiger Antrag des Herrn Abge­ ordneten Dr. Waibel in Betreff der Abänderung des Armengesetzes. 2. Selbstständiger Antrag des Herrn Abge­ ordneten Welte und Genossen in Betreff der Waffen­ | übungen der Reservisten und Landwehrmänner. VIII. Sitzung des Vorarlberger Landtags. 3. Selbstständiger Antrag des Herrn Abge­ ordneten Nägele betreffend die Forderung des Landes an das hohe k. k. Aerar. 4. Petition des Fischereivereines um Unter­ stützung aus Landesmitteln. 5. Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über den selbstständigen Antrag des Herrn Abge­ ordneten Dr. Beck und Genossen, betreffend Subventionirung landwirtschaftlicher Fortbildungs­ schulen. I- Session der 7. Periode 1890 91 6. Bericht des volkswirtschaftlichen Aus­ schusses über den selbstständigen Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Beck und Genossen betreffend Subventionirung gewerblicher Fortbildungsschulen. Die heutige Sitzung ist geschlossen. (Schluß 11 Uhr 30 Minuten Vormittag.)