18901106_lts012

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Letzte Änderung 02.07.2021, 18:54
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp07,lts1890,lt1890,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 12. Sitzung am 6. November 1890, unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig sämmtliche Abgeordnete. Regierungsvertreter: Herr Statthaltereirath Graf Clemens St. JulienWallsee. Beginn der Sitzung halb 11 Uhr Vormittags. Landeshauptmann: Die Sitzung ist eröffnet. Ich bitte um Verlesung des Protokolles. (Sekretär von Ratz verliest dasselbe.) Wird gegen die Fassung des Protokolles eine Einwendung erhoben? — Da dies nicht der Fall ist, betrachte ich dasselbe als genehmiget. Wir gehen nun zur Tagesordnung über und zwar ist der erste Gegenstand derselben der Bericht des volkswirthschaftlichen Ausschusses über die Regierungsvorlage betreffend das Jagdgesetz. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Martin Thurnher den Bericht gefälligst vorzutragen. Martin Thurnher: (verliest Beilage XX.) Landeshauptmann: Ich eröffne hierüber die Debatte. Der Herr Regierungsvertreter hat das Wort. Regierungsvertreter: Ich möchte mir nur einige wenige Worte zu diesem Antrage erlauben. Ich hätte es selbstverständlich lieber gesehen, und würde es auch freudig begrüßt haben, wenn der Ausschuß in die Berathung dieses Gesetzentwurfes eingegangen wäre. Nachdem aber der Ausschuß bei Berathung dieses Gegenstandes so eingreifende Änderungen vorgenommen hätte, daß demselben höchstwahrscheinlich die allerhöchste Sanction nicht zu Theil geworden wäre und bei der Kürze der Zeit, die dieser Landtagssession noch zu Gebote steht, ein Einvernehmen mit der hohen Regierung nicht mehr gepflogen werden kann, so muß ich diesem 156 XII. Sitzung des Vorarlberger Landtags. I. Session der 7. Periode 1890. Anträge des Ausschusses nothgedrungen die Zustimmung geben, in der Erwartung, daß auf diesem Wege das der hohen Regierung wie der Landesvertretung in gleicher Weise am Herzen liegende Zustandekommen eines Jagdgesetzes eher zu erhoffen sein dürfte. Landeshauptmann: Wünscht noch Jemand das Wort? — Da dies nicht der Fall ist erkläre ich die Debatte für geschlossen. Wünscht der Herr Berichterstatter noch etwas zu bemerken? Martin Thurnher: Nein. Landeshauptmann: Dann schreiten wir zur Abstimmung. Der Ausschuß-Antrag lautet: (verliest denselben.) Ich ersuche jene Herren, welche diesem Anträge ihre Zustimmung geben sich von den Sitzen zu erheben. — Er ist einstimmig angenommen. Wir kommen somit zum zweiten Gegenstände unserer heutigen Tagesordnung und das ist der Bericht des Gemeinde-Ausschusses betreffend die Petition des WalserthalerStraßenausschusses um Schaffung eines Radfelgengesetzes. Ich ersuche den Herrn Abgeordneten Welte den Bericht vorzutragen. Welte: (verliest Beilage XXV.) Landeshauptmann: Wünscht Jemand zu diesem gestellten Anträge das Wort? — Da dies nicht der Fall ist, so erkläre ich die Debatte für geschlossen. Hat der Herr Berichterstatter etwas zu bemerken? Welte: Nein. Landeshauptmann: Dann werden wir zur Abstimmung schreiten und ich ersuche jene Herren, welche mit dem vom Ausschüsse gestellten Anträge einverstanden sind sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. — Er ist angenommen. Wir kommen nun zum Berichte des volkswirthschaftlichen Ausschusses über den selbstständigen Antrag des Herrn Abgeordneten Nägele die Forderung des Landes an das k. k. Aerar betreffend. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Dr. Fetz den Bericht vorzutragen. Dr. Fetz: (Verliest Beilage XXVI.) Landeshauptmann: Ich erkläre über diesen Gegenstand die Debatte für eröffnet. Dr. Fetz: Ich möchte mir noch einige Bemerkungen erlauben. Der Bericht ist kurz gefaßt worden, und mußte wohl auch kurz gefaßt werden, weil sonst nur Wiederholungen aus dem früheren ausführlichen Berichte hätten ausgenommen werden müssen, der dem Landtag in seiner Sitzung am 7. Jänner 1887 vorgelegt worden ist, und der in den stenografischen Berichten als Beilage zu finden ist. Für diejenigen Herren, welche damals nicht zugegen waren, und denen somit diese Forderungsangelegenheit nicht so bekannt ist, wie den anderen, möchte ich nur kurz Folgendes bemerken. Die Forderung gründet sich darauf, daß das Land Vorarlberg in den Jahren von 1798 bis 1802 große Schäden durch Kriegsereignisse erlitten hat, also sogenannte Kriegserlittenheiten zu tragen hatte, und daß mit Rücksicht hierauf Kaiser Franz I., einer von den Ständen des Landes Vorarlberg, an das Hoflager abgesendeten Deputation die Zusicherung gegeben wurde, von diesen Kriegserlittenheiten einen gewissen Betrag auf Rechnung des allerhöchsten Aerars zu übernehmen. Der Betrag der danach zu bezahlen war, hat über eine halbe Million betragen. Es sind dann in den Jahren von 1802 bis 1805 theilweise Raten abgezahlt worden, so daß noch im Jahre 1805 der restliche Betrag übrig blieb, der hier Gegenstand der Verhandlung ist, nämlich 73884 fl. 40 kr. C. M. So lag die Sache 1805. Dann ist Vorarlberg mit Tirol durch den Preßburge Frieden an Bayern abgetreten worden, und es ist begreiflich, daß die österreichische Regierung sich nicht veranlaßt gesehen hat an Vorarlberg, das damals unter bairischer Hoheit war, den restlichen Betrag abzuzahlen. Es ist dieses thatsächlich auch nicht geschehen, trotzdem man sich darum an die bairische Regierung diesbezüglich gewendet hat. Später in Folge der Ereignisse von 1813 XII. Sitzung des Vorarlberger Landtags. I. Session der 7. Periode 1890. 157 nach der Schlacht bei Leipzig ist Vorarlberg und Tirol durch die sogenannte Rieder Konvention wieder österreichisch geworden. Im Jahre 1816 sind die vorarlbergischen Stände wieder activirt worden, und da ist diese Forderungsfrage wieder aufgetaucht. Es ist für Tirol und Vorarlberg eine besondere Centralcommission aufgestellt worden, um die Kriegserlittenheiten der vergangenen Periode zu liquidiren, um so festzusetzen, was Tirol und Vorarlberg aus diesem Titel zu fordern habe. In dieser Beziehung liegt ein Operat vor, wornach die Forderung auf den schon angeführten Betrag beziffert ist. Es sind dann von verschiedenen Gemeinden des Landes, weil die Stände sich nicht versammelten, wiederholt Petitionen eingebracht worden, die durch das k. k. Kreisamt Seiner Majestät dem Kaiser unterbreitet worden. Nun diese Petitionen haben keinen direkten Erfolg gehabt und ebenso wenig ein Einschreiten, das im Jahre 1855 bei dem damaligen Finanzministerium erfolgte. Dieses Einschreiten wurde dahin erledigt, daß diese Angelegenheit, auf eine Allerhöchste Entschließung hin, bis auf weiteres auf sich zu beruhen habe. Jin Jahre 1861 ist dann der Landtag aktivirt worden, und einer der ersten Anträge, der damals gestellt wurde, lautete dahin, daß an die Regierung herangetreten werden solle, um endlich einmal zur Zahlung der Landesforderung zu gelangen; das ist in den Sechziger Jahren zweimal geschehen und zwar mit ausführlich motivirten Eingaben und zwar an das k. k. Ministerium des Innern oder an das Finanzministerium. Die Erledigung, welche diese Eingaben gefunden haben, lautet im wesentlichen dahin, daß sich die Regierung zur Zahlung dieser Forderung nicht für verpflichtet ansehe, weil erstens der Bestand der Forderung in der angeführten Ziffer nicht erwiesen sei, denn es wurde behauptet, daß Zahlungen noch nach dem Jahre 1805 geleistet worden seien und zweitens wurde behauptet, daß das Reich durch Übernahme der ständischen Schulden eine weit größere Verpflichtung auf sich genommen habe, und daher das Compensationsrecht geltend machen könne. Das sind im wesentlichsten die Einwendungen der Regierung. Ein Einschreiten beim k. k. Reichsgerichte blieb ohne Erfolg, weil es sich für inkompetent erklärte; da es sich um eine Forderung an den österreichisch-ungarischen Gesammtstaat handle. So steht die Sache jetzt und so stand sie auch während der Landtagssession vom Jahre 1886 und damals wurden die thatsächlichen Verhältnisse in sehr ausführlicher Weist auseinander gesetzt. Ebenso ist daselbst auseinander gesetzt, daß man diese Forderung an die Regierung zu stellen um so mehr sich für berechtiget ansehen dürfe, weil auch das Land Salzburg in ähnlicher Sache eine höhere Forderung an das Aerar stellte und weil die Regierung dem Lande Salzburg eine sehr entgegenkommende Haltung eingenommen hat. Der Landtag war im Jahre 1886 also der Meinung, daß er seine Forderung ebenfalls aufrecht erhalten könne und solle und daß das Land auf ein gleiches Entgegenkommen der Regierung rechnen könne und darum wie schon gesagt wurde diese Angelegenheit damals wieder auf die Tagesordnung gebracht. Wenn ich einen Vergleich in rechtlicher Beziehung soweit ich die Verhältnisse kenne, zwischen der Forderung, welche das Land Salzburg geltend machte und unserer Forderung, ziehen darf, so glaube ich, daß die Begründung unserer Forderung eher klarer und unzweifelhafter ist, denn unsere Forderung beruht auf einer speziellen allerhöchsten Entschließung, deren Tragweite nicht in Abrede gestellt werden kann. Die Schwierigkeit wird darin liegen, ob wir unsere Forderung in bestimmter Ziffer darthun können. Der Antrag, der am 7. Jänner 1887 einstimmig angenommen wurde und der hier wieder gestellt ist, hat den Zweck im Wege der Unterhandlung mit der Regierung die Ziffer der Summe, die wir zu fordern berechtigt sind, klar zu stellen und ich glaube, daß wir uns der Hoffnung hingeben können, daß wir hier nicht umsonst einschreiten und daß wir zu demselben Ziele gelangen wie das Land Salzburg. Der Gedanke der im Anträge des Herrn Abgeordneten Nägele angeregt ist, geht dahin, die Regierung zu ersuchen, die Verhandlungen wieder einzuleiten, wie wir schon im Jahre 1887 gebeten haben. Landeshauptmann: Wünscht noch Jemand das Wort? Da dies nicht der Fall ist, erkläre ich die Debatte für geschlossen. Der Herr Berichterstatter 158 XII. Sitzung des Vorarlberger Landtags. I. Session der 7. Periode 1890. hat soeben in erschöpfender Weise das Nähere zu dem Berichte gesagt und ich glaube somit, daß wir sofort zur Abstimmung schreiten können. Der Antrag lautet: (verliest denselben.) Ich ersuche jene Herren, welche diesem Anträge ihre Zustimmung geben wollen sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. — Er ist einstimmig angenommen. Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht des Finanzausschusses über das Gesuch des Fischereivereines um Unterstützung. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter den Bericht vorzutragen. Heinzle: (Verliest Beilage XXIX.) Landeshauptmann: Ich eröffne über diesen Bericht und Antrag die Debatte. — Da Niemand das Wort ergreift, so ist die Debatte geschlossen. Wünscht der Herr Berichterstatter noch das Wort? Heinzle: Nein. Landeshauptmann: Dann werde ich zur Abstimmung schreiten. Der Antrag lautet: (Verliest denselben.) Ich ersuche diejenigen Herren, welche diesem Anträge ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von ihren Sitzen zu erheben. — Er ist angenommen. Der letzte Gegenstand ist der Bericht des volkswirthschaftlichen Ausschusses über die Petition der Fischerei-Pächter in Höchst und Gaißau wegen Regelung der Schonzeit. Ich ersuche den Herrn Abgeordneten Martin Thurnher den Bericht vorzutragen. Martin Thurnher: (Verliest Beilage XXIX.) Landeshauptmann: Ich eröffne die Debatte. Wenn Niemand das Wort ergreift, dann erkläre ich dieselbe für geschlossen. Sie ist geschlossen. Haben Herr Berichterstatter nichts zu bemerken? I Martin Thurnher: Nein. Landeshauptmann: Dann schreite ich zur Abstimmung, und ersuche jene Herren, welche diesem vom Herrn Berichterstatter verlesenen Anträge ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. — Er ist angenommen. Die Tagesordnung ist erschöpft. Ich habe im Sinne gehabt, morgen Vormittag eine Sitzung abzuhalten, da aber eine Sitzung des k. k. Landesschulrathes stattfindet, so werde ich die Sitzung auf Morgen Abends 5 Uhr anberaumen, mit nachfolgender Tagesordnung: 1. Bericht des Gemeindeausschusses über die Petition mehrerer Gastwirthe in Angelegenheit der Concessionsertheilung für gebrannte geistige Getränke. 2. Bericht des Gemeindeausschusses über den selbstständigen Antrag des Herrn Abgeordneten Welte und Genossen in Betreff der Waffenübungen der Reservisten und Landwehrmänner. 3. Bericht des volkswirthschaftlichen Ausschusses über den selbstständigen Antrag des Herrn Abgeordneten Fink, betreffend Zollermässigung für Vieh und Holz nach der Schweiz. 4. Bericht des Rheinausschusses über die Landesausschuß-Vorlage betreffend die Hilfeleistung bei der Überschwemmung und die vom Landtage entsendete Deputation. 5. Bericht des Finanzausschusses über die Petition der Wohlthätigkeitsgesellschaft der Vorarlberger in Innsbruck um Unterstützung aus Landesmitteln. Die drei letzten Gegenstände find den Herrn noch nicht zugekommen; es ist mir aber seitens der Druckerei in Aussicht gestellt worden, daß sie noch rechtzeitig zur Auftheilung gelangen werden. Sollte dies nicht der Fall sein, müßte ich den einen oder den andern Gegenstand von der Tagesordnung absetzen. Ich habe den Herren noch mitzutheilen, daß der volkswirthschaftliche Ausschuß und der Schulausschuß heute Nachmittag 3 Uhr zur Berathung zusammentreten werden. Die heutige Sitzung ist geschlossen. (Schluß 11 Uhr 10 Minuten Mittag. Mrarl'öerger Landtag. 12. Sitzung am 6. November 1890, unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rho mb er g. --------------- HAHOKEH»--------------- Gegenwärtig sämmtliche Abgeordnete. Regiernnssvertreter: Herr Statthaltereirath Graf Clemens St. JulieuGallfee. Beginn der Sitzung halb 11 Uhr Vormittags. Landeshauptmann: Die Sitzung ist eröffnet. Ich bitte um Verlesung des Protokolles. (Sekretär von Ratz verliest dasselbe.) Wird gegen die Fassung des Protokolles eine Einwendung erhoben? — Da dies nicht nicht der Fall ist, betrachte ich dasselbe als genehmiget. Wir gehen nun zur Tagesordnung über und zwar ist der erste Gegenstand derselben der Be­ richt des volkswirthschaftlichen Aus­ schusses über die Regierungsvorlage betreffend das Jagdgesetz. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Martin Thurnher den Bericht gefälligst vorzutragen. Martin Thurnher: (verliest Beilage XX.) Landeshauptmann: Ich eröffne hierüber die Debatte. Wort. Der Herr Regierungsvertreter hat das Regierungsvertreter: Ich möchte mir nur einige wenige Worte zu diesem Anträge erlauben. Ich hätte es selbstverständlich lieber gesehen, und würde es auch freudig begrüßt haben, wenn der Ausschuß in die Berathung dieses Gesetzentwurfes eingegan­ gen wäre. Nachdem aber der Ausschuß bei Be­ rathung dieses Gegenstandes so eingreifende Aende­ rungen vorgenommen hätte, daß demselben höchst­ wahrscheinlich die allerhöchste Sanction nicht zu Theil geworden wäre und bei der Kürze der Zeit, die dieser Landtagssession noch zu Gebote steht, ein Einvernehmen mit der hohen Regierung nicht mehr gepflogen werden kann, so muß ich diesem 156 XII. Sitzung des Vorarlberger Landtags. I. Session der 7. Periode 1890. Anträge des Ausschusses nothgedrungen die Zu­ stimmung geben, in der Erwartung, daß auf diesem Wege das der hohen Regierung wie der Landes­ vertretung in gleicher Weise am Herzen liegende Zustandekommen eines Jagdgesetzes eher zu erhoffen sein dürfte. ordneten Nägele die Forderung des Landes an das k. k. Aerar betreffend. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Dr. Fetz den Bericht vorzutragen. Landeshauptmann: Wünscht noch Jemand das Wort? — Da dies nicht der Fall ist erkläre ich die Debatte für geschloffen. Wünscht der Herr Berichterstatter noch etwas zu bemerken? Landeshauptmann: Ich erkläre über Gegenstand die Debatte für eröffnet. Martin Thurnher: Nein. Landeshauptmann: Dann schreiten wir zur Abstimmung. Der Ausschuß-Antrag lautet: (ver­ liest denselben.) Ich ersuche jene Herren, welche diesem Anträge ihre Zustimmung geben sich von den Sitzen zu erheben. — Er ist einstimmig angenommen. Wir kommen somit zum zweiten Gegenstände unserer heutigen Tagesordnung und das ist der Bericht des Gemeinde-Ausschusses be­ treffend die Petition des WalserthalerStraßenausschusses um Schaffung eines Radfelge ngesetzes. Ich ersuche den Herrn Abgeordneten Welte den Bericht vorzutragen. Welte: (verliest Beilage XXV.) Landeshauptmann: Wünscht Jemand zu diesem gestellten Anträge das Wort? — Da dies nicht der Fall ist, so erkläre ich die Debatte für ge­ schlossen. Hat der Herr Berichterstatter etwas zu bemerken? Welte: Nein. Landeshauptmann: Dann werden wir zur Abstimmung schreiten und ich ersuche jene Herren, welche mit dem vom Ausschüsse gestellten Anträge einverstanden sind sich gesälligst von den Sitzen zu erheben. — Er ist angenommen. Wir kommen nun zum Berichte des volkswirthschaftlichen Ausschusses über den selbstständigen Antrag des Herrn Abge­ Dr. Fetz: (Verliest Beilage XXVI.) diesen Dr. Fetz: Ich möchte mir noch einige Bemer­ kungen erlauben. Der Bericht ist kurz gefaßt worden, und mußte wohl auch kurz gefaßt wer­ den, weil sonst nur Wiederholungen aus dem früheren ausführlichen Berichte hätten ausgenom­ men werden müssen, der dem Landtag in seiner Sitzung am 7. Jänner 1887 vorgelegt worden ist, und der in den stenografischen Berichten als Beilage zu finden ist. Für diejenigen Herren, welche damals nicht zugegen waren, und denen somit diese Forderungs­ angelegenheit nicht so bekannt ist, wie den anderen, möchte ich nur kurz Folgendes bemerken. Die Forderung gründet sich darauf, daß das Land Vorarlberg in den Jahren von 1798 bis 1802 große Schäden durch Kriegsereignisse erlitten hat, also sogenannte Kriegserlittenheiten zu tragen hatte, und daß mit Rücksicht hierauf Kaiser Franz I., einer von den Ständen des Landes Vorarlberg, an das Hoflager abgesendeten Deputation die Zusicherung gegeben wurde, von diesen Kriegserlit­ tenheiten einen gewissen Betrag auf Rechnung des allerhöchsten Aerars zu übernehmen. Der Betrag der danach zu bezahlen war, hat über eine halbe Million betragen. Es sind dann in den Jahren von 1802 bis 1805 theilweise Raten abgezahlt worden, so daß noch im Jahre 1805 der restliche Betrag übrig blieb, der hier Gegen­ stand der Verhandlung ist, nämlich 73884 st. 40 kr. C. M. So lag die Sache 1805. Dann ist Vorarlberg mit Tirol durch den Preßburge Frie­ den an Bayern abgetreten worden, und es ist begreiflich, daß die österreichische Regierung sich nicht veranlaßt gesehen hat an Vorarlberg, das damals unter bairischer Hoheit war, den restlichen Betrag abzuzahlen. Es ist dieses thatsächlich auch nicht geschehen, trotzdem man sich darum an die bairische Regierung diesbezüglich gewendet hat. Später in Folge der Ereignisse von 1813 XII. Sitzung des Vorarlberger Landtags. nach der Schlacht bei Leipzig ist Vorarlberg und Tirol durch die sogenannte Rieder Konvention wieder österreichisch geworden. Im Jahre 1816 sind die vorarlbergischen Stände wieder activirt worden, und da ist diese Forderungsfrage wieder aufgetaucht. Es ist für Tirol und Vorarlberg eine besondere Centralcom­ mission aufgestellt worden, um die Kriegs erlitten heiten der vergangenen Periode zu liquidiren, um so festzusetzen, was Tirol und Vorarlberg aus diesem Titel zu fordern habe. In dieser Beziehung liegt ein Operat vor, wornach die Forderung auf den schon angeführten Betrag beziffert ist. Es sind dann von verschiedenen Gemeinden des Landes, weil die Stände sich nicht versammelten, wiederholt Petitionen eingebracht worden, die durch das k. k. Kreisamt Seiner Majestät dem Kaiser unterbrei­ tet worden. Nun diese Petitionen haben keinen direkten Erfolg gehabt und ebenso wenig ein Ein­ schreiten, das im Jahre 1855 bei dem damaligen Finanzministerium erfolgte. Dieses Einschreiten wurde dahin erledigt, daß diese Angelegenheit, auf eine Allerhöchste Entschließung hin, bis auf weiteres auf sich zu beruhen habe. Jin Jahre 1861 ist dann der Landtag aktivirt worden, und einer der ersten Anträge, der damals gestellt wurde, lautete dahin, daß an die Regierung heran­ getreten werden solle, um endlich einmal zur Zahlung der Landesforderung zu gelangen; das ist in den Sechsziger Jahren zweimal geschehen und zwar mit ausführlich motivirten Eingaben und zwar an das k. k. Ministerium des Innern oder an das Finanzministerium. Die Erledigung, welche diese Eingaben gefunden haben, lautet im wesentlichen dahin, daß sich die Regierung zur Zahlung dieser Forderung nicht für verpflichtet ansehe, weil erstens der Bestand der Forderung in der angeführten Ziffer nicht erwiesen sei, denn es wurde behauptet, daß Zahlungen noch nach dem Jahre 1805 geleistet worden seien und zwei­ tens wurde behauptet, daß das Reich durch Ueber­ nahme der ständischen Schulden eine weit größere Verpflichtung auf sich genommen habe, und daher das Compensationsrecht geltend machen könne. Das sind im wesentlichsten die Einwendungen der Regierung. Ein Einschreiten beim k. k. Reichs­ gerichte blieb ohne Erfolg, weil es sich für inkom­ petent erklärte; da es sich um eine Forderung I. Session der 7. Periode 1890. 157 an den österreichisch-ungarischen Gesammtstaat handle. So steht die Sache jetzt und so stand sie auch während der Landtagssession vom Jahre 1886 und damals wurden die thatsächlichen Verhält­ nisse in sehr ausführlicher Weist auseinander ge­ setzt. Ebenso ist daselbst auseinander gesetzt, daß man diese Forderung an die Regierung zu stellen um so mehr sich für berechtiget ansehen dürfe, weil auch das Land Salzburg in ähnlicher Sache eine höhere Forderung an das Aerar stellte und weil die Regierung dem Lande Salzburg eine sehr entgegenkommende Haltung eingenommen hat. Der Landtag war im Jahre 1886 also der Meinung, daß er seine Forderung ebenfalls auf­ recht erhalten könne und solle und daß das Land auf ein gleiches Entgegenkommen der Regierung rechnen könne und darum wie schon gesagt wurde diese Angelegenheit damals wieder auf die Tages­ ordnung gebracht. Wenn ich einen Vergleich in rechtlicher Be­ ziehung soweit ich die Verhältnisse kenne, zwischen der Forderung, welche das Land Salzburg geltend machte und unserer Forderung, ziehen darf, so glaube ich, daß die Begründung unserer Forderung eher klarer und unzweifelhafter ist, denn unsere Forderung beruht auf einer speziellen allerhöchsten Entschließung, deren Tragweite nicht in Abrede gestellt werden kann. Die Schwierigkeit wird darin liegen, ob wir unsere Forderung in be­ stimmter Ziffer darthun können. Der Antrag, der am 7. Jänner 1887 einstimmig angenommen wurde und der hier wieder gestellt ist, hat den Zweck im Wege der Unterhandlung mit der Re­ gierung die Ziffer der Summe, die wir zu fordern berechtigt sind, klar zu stellen und ich glaube, daß wir uns der Hoffnung hingeben können, daß wir hier nicht umsonst einschreiten und daß wir zu demselben Ziele gelangen wie das Land Salzburg. Der Gedanke der im Anträge des Herrn Abge­ ordneten Nägele angeregt ist, geht dahin, die Regierung zu ersuchen, die Verhandlungen wieder einzuleiten, wie wir schon im Jahre 1887 gebeten haben. Landeshauptmann: Wünscht noch Jemand das Wort? Da dies nicht der Fall ist, erkläre ich die Debatte für geschlossen. Der Herr Berichterstatter 158 XII. Sitzung des Vorarlberger Landtags. hat soeben in erschöpfender Weise das Nähere zu dem Berichte gesagt und ich glaube somit, daß wir sofort zur Abstimmung schreiten können. Der Antrag lautet: (verliest denselben.) Ich ersuche jene Herren, welche diesem Anträge ihre Zustimmung geben wollen sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. — Er ist einstimmig angenommen. Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht des Finanzausschusses über das Gesuch des Fischereivereines um Unterstützung. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Bericht vorzutragen. den Heinzle: (Verliest Beilage XXIX.) Landeshauptmann: Ich eröffne über diesen Bericht und Antrag die Debatte. — Da Niemand das Wort ergreift, so ist die Debatte geschlossen. Wünscht der Herrr Berichterstatter noch Wort? das Heinzle: Nein. Landeshauptmann: Dann werde ich zur Abstim­ mung schreiten. Der Antrag lautet: (Verliest denselben.) Ich ersuche diejenigen Herren, welche diesem Anträge ihre Zustimmung geben wollen, sich ge­ fälligst von ihren Sitzen zu erheben. — Er ist angenommen. Der letzte Gegenstand ist der Bericht des volkswirthschaftlichen Ausschusses über die Petition der Fischerei-Pächter in Höchst undGaißau w egen Regelung der Schonzeit. Ich ersuche den Herrn Abgeordneten Martin Thurnher den Bericht vorzutragen. Martin Thurnher: (Verliest Beilage XXIX.) Landeshauptmann: Ich eröffne die Debatte. Wenn Niemand das Wort ergreift, dann erkläre ich dieselbe für geschlossen. Sie ist ge­ schlossen. Haben Herr Berichterstatter nichts zu bemerken? I I. Session der 7. Periode 1890. Martin Thurnher: Nein. Landeshauptmann: Dann schreite ich zur Abstimmung, und ersuche jene Herren, welche diesem vom Herrn Berichterstatter verlesenen An­ träge ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. — Er ist angenommen. Die Tagesordnung ist erschöpft. Ich habe im Sinne gehabt, morgen Vormittag eine Sitzung abzuhalten, da aber eine Sitzung des k. k. Landesschulrathes stattfindet, so werde ich die Sitzung auf Morgen Abends 5 Uhr anberaumen, mit nachfolgender Tagesordnung: 1. Bericht des Gemeindeausschusses über die Petition mehrerer Gastwirthe in Angelegenheit der Concessionsertheilung für gebrannte geistige Getränke. 2. Bericht des Gemeindeausschusses über den selbstständigen Antrag des Herrn Abgeordneten Welte und Genossen in Betreff der Waffenübun­ gen der Reservisten und Landwehrmänner. 3. Bericht des volkswirthschaftlichen Ausschusses über den selbstständigen Antrag des Herrn Abge­ ordneten Fink, betreffend Zollermässigung für Vieh und Holz nach der Schweiz. 4. Bericht des Rheinausschusses über die Landes­ ausschuß-Vorlage betreffend die Hilfeleistung bei der Ueberschwemmung und die vom Landtage ent­ sendete Deputation. 5. Bericht des Finanzausschusses über die Pe­ tition der Wohlthätigkeitsgesellschaft der Vorarl­ berger in Jnsbruck um Unterstützung aus Landes­ mitteln. Die drei letzten Gegenstände find den Herrn noch nicht zugekommen; es ist mir aber seitens der Druckerei in Aussicht gestellt worden, daß sie noch rechtzeitig zur Austheilung gelangen werden. Sollte dies nicht der Fall sein, müßte ich den einen oder den andern Gegenstand von der Ta­ gesordnung absetzen. Ich habe den Herren noch mitzutheilen, daß der volkswirthschaftliche Ausschuß und der Schul­ ausschuß heute Nachmittag 3 Uhr zur Berathung zusammentreten werden. Die heutige Sitzung ist geschlossen. (Schluß 11 Uhr 10 Minuten Mittag.