18901107_lts013

Dateigröße 811.05 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 02.07.2021, 18:53
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp07,lts1890,lt1890,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen Landtag-Sitzungsprotokoll_lts
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 13. Sitzung am 7. November 1890, unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig: 17 Abgeordnete. Abwesend: der hochwürdigste Herr Bischof und die Herren Dr. Beck und Wolf. Regierungsvertreter: Herr Statthaltereirath Graf Siemens St. JulienWallsee. Beginn der Sitzung 5 Uhr Nachmittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die Sitzung für eröffnet und bitte das Protokoll der letzten Sitzung zu verlesen. (Sekretär verliest dasselbe.) Wird gegen die Fassung des Protokolles eine Einwendung erhoben? — Wenn dies nicht der Fall ist, nehme ich an, daß dasselbe die Zustimmung gefunden hat. Die Herren Abgeordneten Dr. Beck und Wolf haben sich für die heutige Sitzung entschuldiget. Ich habe in der letzten Sitzung dem hohen Hause den Inhalt einer Interpellation des Herrn Abgeordneten Dr. Waibel an den Landesausschuß zur Kenntnis gebracht, welche sich mit der Berufung des bisherigen Referenten der Landesirrenanstalt Valduna Herrn Kohler von Schwarzach für die Fortführung des Referates als Vertrauensmann des Landesausschusses befaßt und die Frage enthält: „1. Hat es seine Richtigkeit, daß der hohe Landesausschuß diesen Beschluß gefaßt hat, " und „2. Bejahenden Falles — steht dieser Beschluß in Einklänge mit den Bestimmungen des § 26 der Landesordnung." Der Landesausschuß hat in seiner gestrigen Sitzung sich mit der Berathung der Beantwortung dieser Interpellation befaßt und ich beehre mich dem Herrn Interpellanten und dem hohen Hause diese Beantwortung zur Kenntnis zu bringen. (Liest:) „Der Landesausschuß hat in seiner heutigen Sitzung per maiora beschlossen, die an denselben gerichtete Interpellation des Herrn Abgeordneten Dr. Waibel d. d. 29. Oktober zu beantworten, wie folgt: 160 XIII. Sitzung des Vorarlberger Landtags. I. Session der 7. Periode 1890. ad 1. Es ist richtig, daß der Landesausschuß in seiner Sitzung vom 23. Oktober den Beschluß gefaßt hat: „es sei der bisherige Referent in Angelegenheit der Irrenanstalt Valduna Herr Kohler in Schwarzach mit der Fortführung des Referates als Vertrauensmann des Landesausschusses bis auf weiteres zu betrauen." ad 2. Der Landesausschuß ist der Anschauung, daß er mit diesem obigen Beschlusse in keiner Weise in Widerspruch mit § 26 der Landesordnung getreten ist. Der 1. Absatz dieses §. handelt von dem Wirkungskreise des Landesausschusses in Sachen des Landesvermögens, der Fonde und Anstalten. Es muß jedoch dem Landesausschusse gerade in Besorgung der ihm zustehenden Geschäfte unbenommen bleiben, jederzeit Vertrauensmänner außerhalb des Landesauöschusses heranzuziehen und denselben die Besorgung gewisser Agenden vorübergehend oder auf länger zu übertragen, wobei selbstverständlich die Verantwortlichkeit für die richtige Ausführung einer solchen dem Vertrauensmann übergebenen Agende dem Landesausschusse anhaftet. Der Landesausschuß ist und bleibt also hierin dem Lande verantwortlich, „er besorgt daher auch in diesem Falle im Sinne des § 26 der L. O. die Verwaltungsgeschäfte der Anstalten, " weil der von ihm berufene Sachverständige über Auftrag des Landes«usschufses und nur in jener Weise handeln kann, wie es ihm dieser vorschreibt. Der Landesausschuß ist jederzeit berechtiget zu den verschiedensten Angelegenheiten seines Wirkungskreises Sachverständige und Vertrauensmänner zu berufen, also auch in Sachen der LandesIrrenanstalt, wobei in diesem speziellen Falle noch der Umstand maßgebend ist, daß Herr Kohler einige Angelegenheiten als Landesausschußmitglied zu übernehmen hatte, die dermalen noch schwebend sind, weshalb sich im Interesse der Sache diese lediglich provisorische vorübergehende Weiterführung durch ein und denselben Vertrauenmann empfielt." Wir kommen nun zur Tagesordnung. Der erste Gegenstand ist der Bericht des landtäglichen Gemeindeausschusses über die Petition mehrerer Gastwirte des Bezirkes Feldkrch in Angelegenheit der Concessionsertheilung zum Ausschanke gebrannter geistiger Getränke. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Abgeordneten Martin Thurnher gefälligst den Bericht vorzutragen. Berichterstatter: (liest den Bericht Beilage XXVII.) Landeshauptmann: Ich eröffne über diesen Gegenstand die Debatte. — Wenn Niemand das Wort ergreift dann ist die Debatte geschlossen. Hat der Herr Berichterstatter etwas zu bemerken? Berichterstatter: Nein. Landeshauptmann: Dann schreite ich zur Abstimmung. Ich werde mir erlauben, falls das hohe Haus nicht einen anderen Wunsch äußert, über sämmtliche Anträge gleichzeitig abstimmen lassen. Die Herren haben die Anträge gehört und ich ersuche diejenigen Herren, welche die Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Einstimmig angenommen. Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht des landtäglichen Gemeindeausschusses über den ihm zur Berathung und Berichterstattung zugewiesenen Antrag des Herrn Abgeordneten Welte und Genossen, betreffend Berücksichtigung der Zeit vom 15. Mai bis 20. September als Ausnahme zu Waffenübungen der Reservisten und Landwehr. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Abgeordneten Welte, gefälligst den Bericht vorzutragen. Berichterstatter: (liest den Bericht Beilage XXXI.) Landeshauptmann: Ich eröffne über diesen Gegenstand die Debatte. Regierungsvertreter: Hohes Haus! Ich muß mir zu dem vorliegenden Anträge einige Bemerkungen erlauben. So sehr ich es persönlich wünschen würde, wenn der vorliegende Antrag XIII. Sitzung des Vorarlberger Landtags. I. Session der 7. Periode 1890. 16 1 einen Erfolg hätte, so kann ich mir doch nicht denken, daß diese Militär-Verwaltung auf diese Petition einzugehen in der Lage sein wird, und zwar aus folgenden Gründen: Für's erste wird die Einberufung der Reservisten und Landwehrmänner auf den 20. September nicht wohl thunlich sein; denn gesetzlich haben die Recruten am 1. Oktober einzurücken. Die Offiziere, und die Abrichtungsmannschaft werden sich daher bloß mit diesen zu befassen und werden keine Zeit mehr übrig haben, sich auch mit den Landwehrmännern beschäftigen zu können. Abgesehen davon ginge es aber auch nicht an, die Landwehrmänner für welche diese ausnahmsweise Begünstigung angestrebt wird, nur zu den Kompagnie-Übungen einzuberufen. Die vollkommene Aus- und Durchbildung des Mannes verlangt es, daß derselbe auch zu den Regimentsübungen und großen Manövern herangezogen werde. Diese großen Manöver finden aber meist in der zweiten Hälfte August und der ersten Hälfte des Monats September statt und müssen zu dieser Zeit abgehalten werden, weil das erforderliche Terrain mit Rücksicht auf die Erntearbeiten in anderen Ländern nur zu dieser Zeit zur Verfügung steht. Durch die Gewährung einer solchen ausnahmsweisen Begünstigung würde aber auch ein Präjudizfall geschaffen werden; es würden sich nämlich die Bewohner anderer Gebirgs-Länder der Monarchie mit Recht darauf berufen können, weil die Verhältnisse der dortigen Landwirthe und landwirtschaftlichen Gehilfen jedenfalls ebenso berücksichtigungswürdig erscheinen, wie diejenigen in Vorarlberg, und zu der Ertheilung einer Begünstigung in so ausgedehntem Maße könnte sich die Militärverwaltung wohl nie verstehen. Den Bewohnern des Montafonerthales wurde allerdings ausnahmsweise eine Erleichterung gewährt, indem dieselben nicht im Frühherbst, sondern Heuer im Oktober einberufen wurden; gerade da aber ist in diesem Jahre eine bedauerliche Erfahrung gemacht worden; sie sind nämlich mit wenigen Ausnahmen nicht eingerückt, sondern haben ihr Ausbleiben entweder gar nicht entschuldiget oder die Einberufungskarte mit dem Bemerken zurückgeschickt, daß sie durch ihren Erwerb im Auslande am Erscheinen verhindert seien. Aus denselben Gründen sind sie auch zur Controllsversammlung nicht erschienen. Ich fürchte daher, daß dieses Vorkommnis nicht sehr günstig auf die Entscheidung der vorliegenden Angelegenheit einwirken wird, und ich glaube, daß die Militärverwaltung sich nicht bewogen finden dürfte, wieder eine Ausnahme für Vorarlberg zu gewähren. Ich habe mich zu diesen Bemerkungen deshalb veranlaßt gesehen, damit das hohe Haus sich nicht allzugroßen Hoffnungen bezüglich des Erfolges des vom volkswirthschaftlichen Ausschüsse gestellten Antrages hingeben möge, obwohl es mich persönlich freuen würde, wenn die besprochenen Verhältnisse Berücksichtigung finden würden. Landeshauptmann: Wünscht noch Jemand das Wort? Fink: Bei diesem Gegenstände möchte ich noch auf ein Vorkommnis aufmerksam machen, das in den letzten Jahren, nämlich im Jahre 1889 und auch Heuer wieder, in Betreff der Einberufung zu den Waffenübungen sich ereignet hat. Es ist wiederholt vorgekommen, daß man bedeutend mehr Landesschützen und Reservisten einberufen hat, als zur Waffenübung nothwendig waren und die Folge davon war, daß man eine große Anzahl davon sogleich wieder entlassen hat. Es ist vorgekommen, daß einzelne derselben in einem Jahre mehr als einmal auf diese Weise nach Bregenz wandern mußten und unverrichteter Sache wieder nach Hause gehen konnten. Das ist für diese Leute, wenn nicht gerade ein großer, doch immerhin ein Schaden. Sie haben durch diese Reise, die sie nach Bregenz und zurück machen mußten, wenn sie vom Bregenzerwalde kommen, durchschnittlich eine Auslage von 2, 3 oder 4 st., und bis sie hier sind und wieder zurück, brauchen sie 2—3 Tage, was die Kosten noch mehr vergrößert. Wenn nun 100 solche, die man nicht braucht, einberufen werden, so macht das schon 3—400 st. aus. Ein großer Schaden erwächst den Leuten aber auch dadurch, daß sie zu Hause, namentlich, wenn sie Knechte oder auf den Alpen Angestellte sind, einen Ersatzmann stellen müßen. Hie und da kommen sie sogar um den Dienst, wenn sie mitten im Sommer einberufen werden und namentlich dann, wenn der Dienstgeber selbst und nicht der Knecht den Ersatzmann besorgt. Es wäre doch leicht möglich zu vermeiden, daß man mehr Leute einberuft, als man haben kann. Nach 162 XIII. Sitzung des Vorarlberger Landtags. I. Session der 7. Periode 1890. meiner Ansicht ist dieses Vorkommnis jedenfalls ein Mißstand. Negierungsvertreter: Ich kann über den Grund dieses vom Herrn Vorredner beklagten Vorkommnisses momentan keine Auskunft geben, wahrscheinlich dürfte es ein Irrthum in der Evidenzführung sein, welche die Einberufung in einer das Erforderniß überschreitenden Anzahl zur Folge hatte, ohne daß deswegen ein Mißgriff stattgefunden hat; wenn dies der Grund wäre, so würde ich mich dafür verwenden, daß derlei Versehen künftig nicht mehr vorkommen. Aber wie gesagt ich kann heute den Grund, warum diese Einberufungen über den Bedarf stattgefunden haben, momentan nicht angeben. Landeshauptmann: Wünscht noch Jemand das Wort? Wenn dies nicht der Fall ist, so erkläre ich die Debatte für geschlossen. Wünscht der Herr Berichterstatter noch etwas zu bemerken? Berichterstatter Welte: Ich erlaube mir auf die Ausführungen des Herrn Regierungsvertreters folgendes zu erwidern: Es ist zu bedauern, daß der Herr Regierungsvertreter nicht in der Lage ist, uns in dieser Beziehung gute Hoffnungen zu geben. Der landtägliche Gemeinde-Ausschuß wird von seinem Anträge kaum abstehen können angesichts der schwierigen Verhältnisse und der großen Nothlage, in der sich die Bevölkerung befindet. Man könnte die Waffenübungszeit auch leicht etwas besser eintheilen und zwar in der Weise, wie es im vorliegenden Anträge steht, ohne Gefährdung der militärischen Ausbildung aber zur Förderung des Volkswohles. Auf Grund dessen glaube ich, daß das hohe Haus den Ausschußantrag einstimmig annehmen sollt, damit wenigstens wir Landtagsabgeordnete das unsrige gethan haben, und wir doch der Hoffnung sind, daß sich die hohe Regierung soweit als möglich entgegenkommend zeigen werde. Landeshauptmann: Ich schreite nun zur Abstimmung. Der Antrag lautet: „Die hohe k. k. Regierung wird angegangen unter Aufrechthaltung der bereits für Montafon i hinsichtlich der Waffenübungen gewährten Begünstigungen auch die Landesschützen anderer Landestheile, die zum Betriebe der Landwirthschaft unentbehrlich sind, in der Zeit vom 15. Mai bis 20. September jeden Jahres zu den Waffenübungen nicht einzuberufen." Ich ersuche jene Herren, die dem gestellten Anträge die Zustimmung geben, sich gefälligst zu erheben. Angenommen. W Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses, über den selbstständigen Antrag der Abgeordneten Fink und Gen offen, betreffend Erwirkung der Auflassung oder Reduction der schweizerischen Einfuhrzölle für Vieh und Holz. Ich ersuche den Berichterstatter Herrn Abgeordneten Fink den Bericht vorzutragen. Berichterstatter: (liest den Bericht Beilage XXXII.) Landeshauptmann: Ich eröffne über diesen Gegenstand die Debatte. — Wenn Niemand das Wort ergreift, so ist dieselbe geschlossen. Hat der Herr Berichterstatter etwas zu bemerken? Berichterstatter: Nein. Landeshauptmann: Dann schreite ich zur Abstimmung. Die Herren haben den Antrag gehört, und ich ersuche jene Herren, welche demselben die Zustimmung geben, sich gefälligst zu erheben. Einstimmig angenommen. Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht des für die Rheinangelegenheiten eingesetzten landtäglichen Ausschusses über die Vorlage des Landesausschusses, betreffend die bisher getroffenen Vorkehrungen aus Anlaß des heurigen Rheinausbruches und der Bericht der vom hohen Landtage entsendeten Deputation. Ich ersuche den Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Nägele, den Bericht gefälligst vorzutragen. XIII. Sitzung des Vorarlberger Landtags. I. Session der 7. Periode 1890. 163 Berichterstatter: (liest den Bericht Beilage XXXIII.) Landeshauptmann: Ich eröffne über den Bericht und die hier vorliegenden fünf Anträge des Rheinausschusses die Debatte. Nachdem Niemand das Wort ergreift, so erkläre ich dieselbe für geschlossen. Wünscht der Herr Berichterstatter etwas zu bemerken? Nägele: Ich glaube die Sache ist im Berichte ziemlich beleuchtet, und ich habe nur die Bitte, daß sämmtliche Anträge einstimmig angenommen werden. Landeshauptmann: Ich werde somit zur Abstimmung schreiten und weil in diesem Falle alle Anträge sehr wichtiger Natur sind, jeden einzelnen separat zur Abstimmung bringen. Der erste Antrag lautet: „Dem h. k. k. Commando wird für die sofortige Überschwemmungsgebiete der Landesschützen von ausgesprochen." des 14. Armeecorps Beurlaubung der dem angehörigen Mannschaft der Waffenübung der Dank Ich ersuche jene Herren, welche diesem Anträge die Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Der zweite Antrag lautet: „Dem Landesausschußbeschlusse vom 6. September, durch welchen zur Linderung der Noth den vom Rhein Überschwemmten aus Landesmitteln ein Betrag von 5000 fl. zu Handen des Landeshilfsausschusses zugewendet wurde, wird die Genehmigung ertheilt." Ich ersuche auch hierüber um die Abstimmung. Jene Herren, welche auch diesem Anträge die Zustimmung geben, wollen sich gefälligst erheben. Angenommen. Der dritte Antrag lautet: „Der Landesausschuß wird ermächtiget, analog dem Landtagsbeschlusse vom 15. September 1888, im Nothfalle noch weitere Geldmittel zu dem gleichen Zwecke nach eigenem Ermessen zu verwenden." Ich bitte jene Herren, welche dem Punkte 3 beistimmen, sich gefälligst zu erheben. Angenommen. Der vierte Antrag hat folgenden Wortlaut: „Der Bericht der in der Landtagssitzung vom 15. Oktober d. I. gewählten Deputation zur Unterbreitung des vom Landtage beschlossenen Memorandums am allerhöchsten Throne und über den Vollzug seiner Aufgabe an dieser Allerhöchsten Stelle, sowie ihre Vorstellungen bei Sr. Excellenz dem Herrn Ministerpräsidenten und bei Sr. Excellenz dem Herrn Statthalter von Tirol und Vorarlberg wird zur befriedigenden Kenntnis genommen." Ich bitte diejenigen Herren, welche auch dem Punkte 4 beistimmen, sich gefälligst zu erheben. Angenommen. Der fünfte Antrag lautet: „Der Landesausschuß wird beauftragt, bei der h. k. k. Regierung, unter dringlicher Vorstellung der Nothwendigkeit sofortiger Inangriffnahme und Ausführung der nothwendigsten Schutzbauten am Rhein, und sofortige Gewährung und Flüssigmachung eines entsprechenden Vorschusses auf Rechnung der auf Vorarlberg fallenden Quote aus den von Sr. Majestät dem Kaiser auf Grund der kaiserlichen Verordnung vom 6. September 1890, R.-G.-Bl.-Nr. 172, der Regierung aus Staatsmitteln bewilligten 2.000.000 fl. zu bitten." Ich ersuche jene Herren, welche auch diesem Anträge die Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den den Sitzen zu erheben. Angenommen. Der Landesausschuß wird sich zur Aufgabe machen, in Anbetracht der Dringlichkeit dieser Angelegenheit den im Puncte 5 demselben ertheilten Auftrag sofort zu erledigen und an die hohe Regierung so schnell als möglich eine Vorstellung abgehen zu lassen, weil in dieser Angelegenheit jeder Tag kostbar ist. Der letzte Gegenstand der heutigen Tagesordnung ist der Bericht des Finanzausschusses über das Gesuch der Wohlthätigkeits-Gesellschaft der Vorarlberger in Innsbruck um einem Unterstützungsbeitrag. 164 XIII. Sitzung des Vorarlberger Landtags. I. Session der 7. Periode 1890. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Fritz gefälligst den Bericht vorzutragen. Berichterstatter: (liest den Bericht Beilage XXIV.) Landeshauptmann: Ich eröffne hierüber die Debatte. Wenn Niemand in derselben das Wort ergreift, so ist sie geschlossen. Wünscht der Herr Berichterstatter noch etwas beizufügen. Berichterstatter: Nachdem dieser Antrag von keiner Seite eine Anfechtung erfahren hat, habe ich weiter nichts zu sagen und empfehle denselben dem hohen Hause zur Annahme. Landeshauptmann: Ich schreite nun zur Abstimmung und ersuche jene Herren, welche diesem Antrage die Zustimmung geben, sich gefälligst zu erheben. Der Antrag ist angenommen, und somit die heutige Tagesordnung erschöpft. Ich habe den Herren noch die Mittheilung zu machen, daß der Rheinausschuß sich unmittelbar nach der Haussitzung zu einer Ausschußsitzung versammeln wird, was ich zur Kenntnis zu nehmen bitte. Die nächste Sitzung findet morgen unmittelbar nach 10 Uhr statt mit dem einzigen Gegenstand: Bericht des Finanzausschusses über den Rechenschaftsbericht des Landesausschusses. Die heutige Sitzung ist geschlossen. (Schluß 6 Uhr Abends.) Mrarlßerger Landtag. 13. Sitzung am 7. November 1890, unter dem Vorsitze des ^errn Landeshauptmannes Adolf Rho m berg. ----------------- -GA>oKO<^Ztz>------------------ Gegenwärtig: 17 Abgeordnete. Abwesend: der hochwürdigste Herr Bischof und die Herren Dr. Beck und Wolf. Rrzierrmgsvertreter: Herr Statthsltereirath Graf Siemens St. Julieu-MMe. Beginn der Sitzung 5 Uhr Nachmittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die Sitzung für eröffnet und bitte das Protokoll der letzten Sitzung zu verlesen. (Sekretär verliest dasselbe.) Wird gegen die Fassung des Protokolles eine Einwendung erhoben? — Wenn dies nicht der Fall ist, nehme ich an, daß dasselbe die Zustimmung gefunden hat. Die Herren Abgeordneten Dr. Beck und Wolf haben sich für die heutige Sitzung entschuldiget. Ich habe in der letzten Sitzung dem hohen Hause den Inhalt einer Interpellation des Herrn Abgeordneten Dr. Waibel an den Landesausschuß zur Kenntnis gebracht, welche sich mit der Beru­ fung des bisherigen Referenten der Landesirren­ anstalt Valduna Herrn Kohler von Schwarzach für die Fortführung des Referates als Vertrauens­ mann des Landesausschusses befaßt und die Fragne enthält: „1. Hat es seine Richtigkeit, daß der hohe Landesausschuß diesen Beschluß gefaßt hat, " und „2. Bejahenden Falles — steht dieser Be­ schluß in Einklänge mit den Bestimmungen des § 26 der Landesordnung." Der Landesausschuß hat in seiner gestrigen Sitzung sich mit der Berathung der Beantwor­ tung dieser Interpellation befaßt und ich beehre mich dem Herrn Interpellanten und dem hohen Hause diese Beantwortung zur Kenntnis zu bringen. (Liest:) „Der Landesausschuß hat in seiner heutigen Sitzung per maiora beschlossen, die an denselben gerichtete Interpellation des Herrn Abgeordneten Dr. Waibel d. d. 29. Oktober zu beantworten, wie folgt: 160 XIII. Sitzung des Vorarlberger Landtags. ad 1. Es ist richtig, daß der Landesausschuß in seiner Sitzung vom 23. Oktober den Beschluß gefaßt hat: „es sei der bisherige Referent in Angelegen­ heit der Irrenanstalt Valduna Herr Kohler in Schwarzach mit der Fortführung des Referates als Vertrauensmann des Landesausschusses bis auf weiteres zu betrauen." ad 2. Der Landesausschuß ist der Anschauung, daß er mit diesem obigen Beschlusse in keiner Weise in Widerspruch mit § 26 der Landesordnung getreten ist. Der 1. Absatz dieses §. handelt von dem Wirkungskreise des Landesausschusses in Sachen des Landesvermögens, der Fonde und Anstalten. Es muß jedoch dem Landesausschusse gerade in Besorgung der ihm zustehenden Geschäfte unbe­ nommen bleiben, jederzeit Vertrauensmänner außer­ halb des Landesauöschusses heranzuziehen und den­ selben die Besorgung gewisser Agenden vorüber­ gehend oder auf länger zu übertragen, wobei selbstverständlich die Verantwortlichkeit für die richtige Ausführung einer solchen dem Vertrauens­ mann übergebenen Agende dem Landesausschusse anhaftet. Der Landesausschuß ist und bleibt also hierin dem Lande verantwortlich, „er besorgt daher auch in diesem Falle im Sinne des § 26 der L. O. die Verwaltungsgeschäfte der Anstalten, " weil der von ihm berufene Sachverständige über Auftrag des Landes«usschufses und nur in jener Weise handeln kann, wie es ihm dieser vorschreibt. Der Landesausschuß ist jederzeit berechtiget zu den verschiedensten Angelegenheiten seines Wir­ kungskreises Sachverständige und Vertrauensmän­ ner zu berufen, also auch in Sachen der Landes­ Irrenanstalt, wobei in diesem speziellen Falle noch der Umstand maßgebend ist, daß Herr Kohler einige Angelegenheiten als Landesausschußmitglied zu übernehmen hatte, die dermalen noch schwebend sind, weshalb sich im Interesse der Sache diese lediglich provisorische vorübergehende Wei­ terführung durch ein und denselben Vertrauen­ mann empfielt." Wir kommen nun zur Tagesordnung. Der erste Gegenstand ist der Bericht des landtäglichen Gemeindeausschusses über die Petition mehrerer Gastwirhe des Bezirkes Feldkrch in Angelegenheit I. Session der 7. Periode 1890. der Concessionsertheilung zum Aus­ schanke gebrannter geistiger Getränke. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Abge­ ordneten Martin Tpurnher gefälligst den Bericht vorzutragen. Berichterstatter: (liest den Bericht Beilage XXVII.) Landeshauptmann: Ich eröffne über diesen Gegenstand die Debatte. — Wenn Niemand das Wort ergreift dann ist die Debatte geschlossen. Hat der Herr Bericht­ erstatter etwas zu bemerken? Berichterstatter: Nein. Landeshauptmann: Dann schreite ich zur Ab­ stimmung. Ich werde mir erlauben, falls das hohe Haus nicht einen anderen Wunsch äußert, über sämmtliche Anträge gleichzeitig abstimmen lassen. Die Herren haben die Anträge gehört und ich ersuche diejenigen Herren, welche die Zustim­ mung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Einstimmig angenommen. Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht des landtäglichen Ge­ meindeausschusses über den ihm zur Berathung und Berichterstattung zuge­ wiesenen Antrag des Herrn Abgeordne­ ten Welte und Genossen, betreffend Be­ rücksichtigung der Zeit vom 15. Mai bis 20. September als Ausnahme zu Waffenübungen der Reservisten und Landwehr. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Abge­ ordneten Welte, gefälligst den Bericht vorzutragen. Berichterstatter: (liest XXXI.) Landeshauptmann: den Bericht Ich eröffne Beilage über diesen Gegenstand die Debatte. Regierungsvertreter: Hohes Haus! Ich muß mir zu dem vorliegenden Anträge einige Bemer­ kungen erlauben. So sehr ich es persönlich wünschen würde, wenn der vorliegende Antrag XIII. Sitzung des Vorarlberger Landtags. einen Erfolg hätte, so kann ich mir doch nicht denken, daß diese Militär-Verwaltung auf diese Petition einzugehen in der Lage sein wird, und zwar aus folgenden Gründen: Für's erste wird die Einberufung der Reservisten und Landwehrmänner auf den 20. September nicht wohl thunlich sein; denn gesetzlich haben die Recruten am 1. Oktober einzurücken. Die Offiziere, und die Abrichtungs­ mannschaft werden sich daher bloß mit diesen zu befassen und werden keine Zeit mehr übrig haben, sich auch mit den Landwehrmännern beschäftigen zu können. Abgesehen davon ginge es aber auch nicht an, die Landwehrmänner für welche diese ausnahmsweise Begünstigung angestrebt wird, nur zu den Kompagnie-Uebungen einzuberufen. Die vollkommene Aus- und Durchbildung des Mannes verlangt es, daß derselbe auch zu den Regiments­ übungen und großen Manövern herangezogen werde. Diese großen Manöver finden aber meist in der zweiten Hälfte August und der ersten Hälfte des Monats September statt und müssen zu dieser Zeit abgehalten werden, weil das erfor­ derliche Terrain mit Rücksicht auf die Erntearbei­ ten in anderen Ländern nur zu dieser Zeit zur Verfügung steht. Durch die Gewährung einer solchen ausnahmsweisen Begünstigung würde aber auch ein Prä­ judizfall geschaffen werden; es würden sich nämlich die Bewohner anderer Gebirgs-Länder der Mo­ narchie mit Recht darauf berufen können, weil die Verhältnisse der dortigen Landwirthe und landwirtschaftlichen Gehilfen jedenfalls ebenso be­ rücksichtigungswürdig erscheinen, wie diejenigen in Vorarlberg, und zu der Ertheilung einer Begün­ stigung in so ausgedehntem Maße könnte sich die Militärverwaltung wohl nie verstehen. Den Be­ wohnern des Montafonerthales wurde allerdings ausnahmsweise eine Erleichterung gewährt, indem dieselben nicht im Frühherbst, sondern Heuer im Oktober einberufen wurden; gerade da aber ist in diesem Jahre eine bedauerliche Erfahrung gemacht worden; sie sind nämlich mit wenigen Ausnahmen nicht eingerückt, sondern haben ihr Ausbleiben entweder gar nicht entschuldiget oder die Einbe­ rufungskarte mit dem Bemerken zurückgeschickt, daß sie durch ihren Erwerb im Auslande am Erscheinen verhindert seien. Aus denselben Grün­ den sind sie auch zur Controllsversammlung nicht erschienen. Ich fürchte daher, daß dieses Vor­ I. Session der 7. Periode 1890. 16 1 kommnis nicht sehr günstig auf die Entscheidung der vorliegenden Angelegenheit einwirken wird, und ich glaube, daß die Militärverwaltung sich nicht bewogen finden dürfte, wieder eine Aus­ nahme für Vorarlberg zu gewähren. Ich habe mich zu diesen Bemerkungen deshalb veranlaßt gesehen, damit das hohe Haus sich nicht allzugroßen Hoffnungen bezüglich des Erfol­ ges des vom volkswirthschaftlichen Ausschüsse ge­ stellten Antrages hingeben möge, obwohl es mich persönlich freuen würde, wenn die besprochenen Verhältnisse Berücksichtigung finden würden. Landeshauptmann: Wünscht noch Jemand das Wort? Fink: Bei diesem Gegenstände möchte ich noch auf ein Vorkommnis aufmerksam machen, das in den letzten Jahren, nämlich im Jahre 1889 und auch Heuer wieder, in Betreff der Einberufung zu den Waffenübungen sich ereignet hat. Es ist wiederholt vorgekommen, daß man bedeutend mehr Landesschützen und Reservisten einberufen hat, als zur Waffenübung nothwendig waren und die Folge davon war, daß man eine große Anzahl davon so­ gleich wieder entlassen hat. Es ist vorgekommen, daß einzelne derselben in einem Jahre mehr als ein­ mal auf diese Weise nach Bregenz wandern mußten und unverrichteter Sache wieder nach Hause gehen konnten. Das ist für diese Leute, wenn nicht gerade ein großer, doch immerhin ein Schaden. Sie haben durch diese Reise, die sie nach Bregenz und zurück machen mußten, wenn sie vom Bre­ genzerwalde kommen, durchschnittlich eine Auslage von 2, 3 oder 4 st., und bis sie hier sind und wieder zurück, brauchen sie 2—3 Tage, was die Kosten noch mehr vergrößert. Wenn nun 100 solche, die man nicht braucht, einberufen werden, so macht das schon 3—400 st. aus. Ein großer Schaden erwächst den Leuten aber auch dadurch, daß sie zu Hause, namentlich, wenn sie Knechte oder auf den Alpen Angestellte sind, einen Ersatzmann stellen müßen, . Hie und da kommen sie sogar um den Dienst, wenn sie mitten im Sommer einberufen werden und na­ mentlich dann, wenn der Dienstgeber selbst und nicht der Knecht den Ersatzmann besorgt. Es wäre doch leicht möglich zu vermeiden, daß man mehr Leute einberuft, als man haben kann. Nach 162 XIII. Sitzung des Vorarlberger Landtags. meiner Ansicht ist dieses Vorkommnis jedenfalls ein Mißstand. Negierungsvertreter: Ich kann über den Grund dieses vom Herrn Vorredner beklagten Vorkommnisses momentan keine Auskunft geben, wahrscheinlich dürfte es ein Irrthum in der Evi­ denzführung sein, welche die Einberufung in einer das Erforderniß überschreitenden Anzahl zur Folge hatte, ohne daß deswegen ein Mißgriff stattgefun­ den hat; wenn dies der Grund wäre, so würde ich mich dafür verwenden, daß derlei Versehen künftig nicht mehr vorkommen. Aber wie gesagt ich kann heute den Grund, warum diese Einberu­ fungen über den Bedarf stattgefunden haben, mo­ mentan nicht angeben. Landeshauptmann: Wünscht noch Jemand das Wort? Wenn dies nicht der Fall ist, so erkläre ich die Debatte für geschlossen. Wünscht der Herr Berichterstatter noch etwas zu bemerken? Berichterstatter Welte: Ich erlaube mir auf die Ausführungen des Herrn Regierungsvertreters folgendes zu erwidern: Es ist zu bedauern, daß der Herr Regierungsvertreter nicht in der Lage ist, uns in dieser Beziehung gute Hoffnungen zu geben. Der landtägliche Gemeinde-Ausschuß wird von seinem Anträge kaum abstehen können ange­ sichts der schwierigen Verhältnisse und der großen Nothlage, in der sich die Bevölkerung befindet. Man könnte die Wasfenübungszeit auch leicht etwas besser eintheilen und zwar in der Weise, wie es im vorliegenden Anträge steht, ohne Ge­ fährdung der militärischen Ausbildung aber zur Förderung des Volkswohles. Auf Grund dessen glaube ich, daß das hohe Haus den Ausschußan­ trag einstimmig annehmen sollt, damit wenigstens wir Landtagsabgeordnete das unsrige gethan ha­ ben, und wir doch der Hoffnung sind, daß sich die hohe Regierung soweit als möglich entgegen­ kommend zeigen werde. I. Session der 7. Periode 1890. hinsichtlich der Waffenübungen gewährten Begün­ stigungen auch die Landesschützen anderer Landes­ theile, die zum Betriebe der Landwirthschaft unent­ behrlich sind, in der Zeit vom 15. Mai bis 20. September jeden Jahres zu den Waffenübungen nicht einzuberufen." Ich ersuche jene Herren, die dem gestellten Anträge die Zustimmung geben, sich gefälligst zu erheben. Angenommen. W Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht des volkswirtschaftlichen A u s s ch u ss e s, über den s e l b st st ä n d i g e n Antrag der Abgeordneten Fink und Gen offen, betreffend Erwirkung der Auf­ lassung oder Reduction der schweizerischen Einfuhrzölle für Vieh und Holz. Ich ersuche den Berichterstatter Herrn Abge­ ordneten Fink den Bericht vorzutragen. Berichterstatter: XXXII.) (liest den Bericht Beilage Landeshauptmann: Ich eröffne über diesen Gegenstand die Debatte. — Wenn Niemand das Wort ergreift, so ist die­ selbe geschlossen. Hat der Herr Berichterstatter etwas zu be­ merken ? Berichterstttcr: Nein. Landeshauptmann: Dann schreite ich zur Abstimmung. Die Herren haben den Antrag gehört, und ich ersuche jene Herren, welche dem­ selben die Zustimmung geben, sich gefälligst zu erheben. Einstimmig angenommen. Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht des für die Rheinange­ legenheiten eingesetzten landtäglichen Ausschusses über die Vorlage des Lan­ desausschusses, betreffend die bisher getroffenen Vorkehrungen aus Anlaß des heurigen Rheinausbruches und der Bericht der vom hohen Landtage entsen­ Landeshauptmann: Ich schreite nun zur Ab­ deten Deputation. stimmung. Der Antrag lautet: Ich ersuche den Berichterstatter, Herrn Abge­ „Die hohe k. k. Regierung wird angegangen unter Aufrechthaltung der bereits für Montafon i ordneten Nägele, den Bericht gefälligst vorzutragen. XIII. Sitzung des Vorarlberger Landtags. Berichterstatter: (liest XXXIII.) den Bericht Beilage Landeshauptmann: Ich eröffne über den Be­ richt und die hier vorliegenden fünf Anträge des Rheinausschusses die Debatte. Nachdem Niemand das Wort ergreift, so erkläre ich dieselbe für geschlossen. Wünscht der Herr Berichterstatter etwas zu bemerken? Nägele: Ich glaube die Sache ist im Berichte ziemlich beleuchtet, und ich habe nur die Bitte, daß sämmtliche Anträge einstimmig angenommen werden. Landeshauptmann: Ich werde somit zur Ab­ stimmung schreiten und weil in diesem Falle alle Anträge sehr wichtiger Natur sind, jeden einzelnen separat zur Abstimmung bringen. Der erste Antrag lautet: „Dem h. k. k. Commando des 14. Armeecorps wird für die sofortige Beurlaubung der dem Überschwemmungsgebiete angehörigen Mannschaft der Landesschützen von der Waffenübung der Dank ausgesprochen." Ich ersuche jene Herren, welche diesem Anträge die Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Der zweite Antrag lautet: „Dem Landesausschußbeschlusse vom 6. Sep­ tember, durch welchen zur Linderung der Noth den vom Rhein Ueberschwemmten aus Landesmitteln ein Betrag von 5000 st. zu Handen des Landes­ hilfsausschusses zugewendet wurde, wird die Ge­ nehmigung ertheilt." Ich ersuche auch hierüber um die Abstimmung. Jene Herren, welche auch diesem Anträge die Zu­ stimmung geben, wollen sich gefälligst erheben. Angenommen. Der dritte Antrag lautet: „Der Landesausschuß wird ermächtiget, ana­ log dem Landtagsbeschlusse vom 15. September 1888, im Nothfalle noch weitere Geldmittel zu dem gleichen Zwecke nach eigenem Ermessen zu ver­ wenden." I. Session der 7. Periode 1890. 163 Ich bitte jene Herren, welche dem Punkte 3 beistimmen, sich gefälligst zu erheben. Angenommen. Der vierte Antrag hat folgenden Wortlaut: „Der Bericht der in der Landtagssitzung vom 15. Oktober d. I. gewählten Deputation zur Unterbreitung des vom Landtage beschlossenen Memorandums am allerhöchsten Throne und über den Vollzug seiner Aufgabe an dieser Allerhöchsten Stelle, sowie ihre Vorstellungen bei Sr. Excellenz dem Herrn Ministerpräsidenten und bei Sr. Ex­ cellenz dem Herrn Statthalter von Tirol und Vorarlberg wird zur befriedigenden Kenntnis ge­ nommen." Ich bitte diejenigen Herren, welche auch dem Punkte 4 beistimmen, sich gefälligst zu erheben. Angenommen. Der fünfte Antrag lautet: „Der Landesausschuß wird beauftragt, bei der h. k. k. Regierung, unter dringlicher Vorstel­ lung der Nothwendigkeit sofortiger Inangriffnahme und Ausführung der nothwendigsten Schutzbauten am Rhein, und sofortige Gewährung und Flüssig­ machung eines entsprechenden Vorschusses auf Rechnung der auf Vorarlberg fallenden Quote aus den von Sr. Majestät dem Kaiser auf Grund der kaiserlichen Verordnung vom 6. September 1890, R.-G.-Bl.-Nr. 172, der Regierung aus Staatsmitteln bewilligten 2.000.000 st. zu bitten." Ich ersuche jene Herren, welche auch die­ sem Anträge die Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den den Sitzen zu erheben. Angenommen. Der Landesausschuß wird sich zur Aufgabe machen, in Anbetracht der Dringlichkeit dieser Angelegenleit den im Puncte 5 demselben ertheil­ ten Auftrag sofort zu erledigen und an die hohe Regierung so schnell als möglich eine Vorstellung abgehen zu lassen, weil in dieser Angelegenheit jeder Tag kostbar ist. Der letzte Gegenstand der heutigen Tages­ ordnung ist der Bericht des Finanzaus­ schusses über das Gesuch der Wohlthätigkeits-Gesellschaft der Vorarlberger in Innsbruck um einem Unterstützungs­ beitrag. 164 XIII. Sitzung des Vorarlberger Landtags. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Fritz gefälligst den Bericht vorzutragen. Berichterstatter: (liest XXIV.) den Bericht Beilage Landeshauptmann: Ich eröffne hierüber die Debatte. Wenn Niemand in derselben das Wort ergreift, so ist sie geschloffen. Wünscht der Herr Berichterstatter noch etwas beizufügen. Berichterstatter: Nachdem dieser Antrag von keiner Seite eine Anfechtung erfahren hat, habe ich weiter nichts zu sagen und empfehle denselben dem hohen Hause zur Annahme. Landeshauptmann: Ich schreite nun zur Abstimmung uitb ersuche jene Herren, welche die­ I. Session der 7. Periode 1890. sem Anträge die Zustimmung geben, sich gefälligst zu erheben. Der Antrag ist angenommen, und somit die heutige Tagesordnung erschöpft. Ich habe den Herren noch die Mittheilung zu machen, daß der Rheinausschuß sich unmittel­ bar nach der Haussitzung zu einer Ausschußjitzung versammeln wird, was ich zur Kenntnis zu nehmen bitte. Die nächste Sitzung findet morgen unmittel­ bar nach 10 Uhr statt mit dem einzigen Eegenstand: Bericht des Finanzausschusses über den Re­ chenschaftsbericht des Landesausschusses. Die heutige Sitzung ist geschlossen. (Schluß 6 Uhr Abends.)