18870112_lts011

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Letzte Änderung 03.07.2021, 10:19
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp06,lts1887,lt1887,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 11. Sitzung am 12. Jänner 1887, unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Carl Graf Belrupt. Gegenwärtig 18 Abgeordnete. Abwesend der Hochwürdigste Bischof und die Herren Dr. Beck und Johannes Thurnher. Regierungsvertreter: Seine Durchlaucht, Herr Hofrath Prinz Gustav von Thurn und Taxis. Beginn der Sitzung 10 Uhr 15 Min. Vormittags. Landeshauptmann: Die Sitzung ist eröffnet. (Sekretär verliest das Protokoll.) Wird zur Fassung des Protokolles eine Bemerkung gemacht? (Pause.) Da dies nicht der Fall ist, so betrachte ich dasselbe als genehmiget. Wir kommen nun zur Tagesordnung und zwar zuerst zum Berichte des Volkswirthschaftlichen Ausschusses über die Regierungsvorlage, wodurch einige Bestimmungen über die Ausübung des Jagdrechtes abgeändert werden. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter, den Bericht vorzutragen. Jehly: (Verliest Beilage XXXII.) Landeshauptmann: Wünscht Jemand über die Vorlage im Allgemeinen zu sprechen? Martin Thurnher: Außer dem hier vorliegenden Gesetzentwürfe, betreffend die Jagdpachtdauer, der von der Regierung eingebracht wurde, hat auch der Landesausschuß eine Vorlage über die Vergütung der Jagd- und Wildschäden in dieser Session in Vorlage gebracht, welche letztere indessen, nach Mittheilung der hohen Regierung, als nicht zweckmäßig erklärt wurde und daher in dieser Session in eine Beschlußfassung derselben 66 XI. Sitzung des Vorarlberger Landtages, in. Session der 6. Periode. wohl nicht eingegangen werden kann, sondern hierüber neuerliche Verhandlungen eingeleitet werden müssen. Da außerdem noch verschiedene andere jagdgesetzliche und jagdpolizeiliche Bestimmungen einer Revision bedürfen, so glaube ich, wäre es angemessen und dürfte der ganzen Sache förderlicher sein, wenn wir nicht jetzt gerade jene Punkte, die die Regierung vorläufig wünscht — denen wir auch nicht ein so großes Gewicht beilegen als denjenigen, die später einer Revision unterzogen werden sollen — in Verhandlung ziehen, sondern diese gleichzeitig mit den anderen zur Berathung und Beschlußfassung bringen. Es haben bereits auch andere Landtage nach dieser Richtung hin Beschlüsse gefaßt und die Regierungsvorlage nicht angenommen, sondern den Landesausschuß beauftragt, bei dieser Gelegenheit weitergehende Revisionen der jagdgesetzlichen Bestimmungen vorzunehmen und dem Landtage derartige Entwürfe in Vorlage zu bringen. Demgemäß, und weil ich diesen Vorgang für entsprechender und ersprießlicher halte, stelle ich den Antrag: „Es sei in die Berathung über diesen Gesetzentwurf dermalen nicht einzugehen, sondern derselbe an den Landesausschuß mit dem Auftrage zu verweisen, in eine allgemeine Revision der Jagdgesetze und der jagdpolizeilichen Bestimmungen einzutreten und die entsprechenden Gesetzentwürfe in nächster Session in Vorlage zu bringen." Landeshauptmann: Die Herren haben den Antrag gehört. Es ist die Vertagung der Beschlußfassung über die gegenwärtige Vorlage beantragt worden mit dem, daß der Landesausschuß beauftragt werde, weitere Vorberathungen zu treffen. Wünscht zu diesem Anträge Jemand das Wort? Jehly: Die Gründe, welche der geehrte Herr Vorredner gegen die Verhandlung der Gesetzesvorlage vorgebracht hat, betreffen nicht das Gesetz selber, d. h. das Meritorische desselben. Wenn ich den Herrn Vorredner recht verstanden habe, so wünscht er, daß die Jagdgesetze überhaupt einer Revision unterzogen werden sollen, wobei auch die in der von der Regierung vorgelegten Gesetzesvorlage aufgenommenen §§ 1 und 2 wieder Aufnahme finden könnten. Da bei Einschlagung dieses Weges der Übelstand vermieden würde, die Jagdgesetze nur theilweise abändern zu können und der Vortheil erreicht würde, daß in den Rahmen eines einzigen Gesetzes alle bezüglichen Bestimmungen ausgenommen werden könnten, so bin ich mit dem Anträge des geehrten Herrn Vorredners einverstanden. Es bleibt dann aber kein anderer Weg mehr übrig, als der vom Vorredner angedeutete, da die Session nur mehr kurze Zeit dauern wird und der Entwurf einer neuen Vorlage längere Zeit in Anspruch nimmt, als den Landesausschnß zu beauftragen, einen diesbezüglichen Gesetzesentwurf auszuarbeiten und dem nächsten Landtage in Vorlage zu bringen. Ich glaube auch im Namen des volkswirtschaftlichen Ausschusses das Erklären abgeben zu dürfen, daß derselbe für den Antrag des geehrten Herrn Vorredners stimmen wird. Landeshauptmann: Wünscht noch Jemand das Wort? (Pause.) Wenn nicht, so muß ich den Abänderungs- beziehungsweise Vertagungsantrag zuerst zur Abstimmung bringen. Er lautet: (Verliest denselben.) Jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, wollen sich von den Sitzen erheben. Angenommen. Der zweite Gegenstand ist der Bericht des Rechenschaftsausschusses über das Gesuch des Verbandes der Hilfsbeamten der österreichischen Eisenbahnen, um Subvention. Ich ersuche die Herren Berichterstatter gefälligst den Bericht vorzutragen. Nägele: (Verliest Beilage XXXIII.) Landeshauptmann: Wünscht Jemand zu diesem Anträge das Wort? (Pause.) Wenn nicht, so ersuche ich um die Abstimmung und bitte jene Herren, welche mit diesem Anträge einverstanden sind, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Wir kommen nun zum Berichte des Assekuranzausschusses über die Errichtung einer Feuerversicherungsanstalt für Gebäude. Ich ersuche den Herren Berichterstatter, den Bericht vortragen zu wollen. XI. Sitzung des Vorarlberger Landtages. III. Session der 6. Periode. 67 Martin Thurnher: (Verliest Beilage XXVIII.) Landeshauptmann: Ich eröffne über diesen Gegenstand die Generaldebatte. Troy: Hoher Landtag! Der Eingang des in dieser Stunde uns vorgetragenen Berichtes schon bietet mir Anlaß, über das Entstehen der Versicherung gegen Feuerschäden in unserm Lande Vorarlberg einige nicht unwichtige Daten zur Ergänzung des Berichtes vorzubringen. Speziell gelten meine Ausführungen der Feuerversicherungsanstalt des Bregenzer-Waldes, über deren Entstehen, Wirken und Gebühren, die in Folge des Beschlusses des hohen Landtages vom 4. September 1884 gepflogenen Erhebungen, wenn solche überhaupt gepflogen worden sind, sowohl im Berichte des Landesausschuß-Sub-Comite vom 25. August v. I. als auch in dem uns vorliegenden Berichte theils unrichtige, größtentheils aber zu Gunsten der zu gründenden Landesassekuranz für Vorarlberg in total absprechender Weise zum Ausdruck gelangt sind. Die Feuerversicherungsanstalt in Tirol wurde im Jahre 1823, die erste österreichische Brandversicherungsanstalt in Wien im Jahre 1824; schon im Jahre 1798 errichteten aber die Gemeinden des Bregenzer Waldes eine Feuerversicherungsanstalt. Die Veranlassung hiezu war wohl sicherlich das wohlverstandene Interesse, eine solche Anstalt zu besitzen. Der damals noch mehr als heutzutage vorhanden gewesene innige Zusammenhang und das Bewußtsein einer gewissen Selbststänigkeit und Zusammengehörigkeit ermöglichten das Unternehmen. Außer diesem war das Unternehmen durch das Allerhöchste Patent vom 11. Juli 1764 unterstützt und gefördert. Im Jahre 1803 belief sich das Versicherungskapital dieser Assekuranz auf 959, 375 fl. Diese Anstalt wurde anno 1805, als Vorarlberg bayerisch werden mußte, von der königl. bayerischen Regierung nach ihrem Zentralisirungs-System aufgelöst und die Gemeinden in den allgemeinen königl. bayerischen Brandversicherungsverband einzutreten gezwungen. Obschon auch das Gericht Mittelberg dieser Anstalt beitreten mußte, konnte das Versicherungskapital bei dem Unwillen der Bevölkerung nicht über 721, 475 Gulden gebracht werden. Dieser Brandversicherungsverband wurde bei der glücklichen Wiedervereinigung Vorarlbergs mit Österreich ausgelöst, die Wiedereinführung der früheren Assekuranz aber von den Gemeinden ins Auge gefaßt. Unter dem 13. September 1815 versammelten sich über Auftrag des k. k. Kreisamtes in Bregenz beim Landgerichte in Bezau die Vorsteher dieses Amtsbezirkes unter Leitung des Landrichters Bereiter, um zu berathen, wie die Feuerversicherungsanstalt für den Bregenzer Wald anzustreben sei. Es wurde von den Vorstehungen einstimmig die Äußerung abgegeben, daß die Errichtung einer solchen Anstalt nothwendig sei, besonders auch deswegen, um den seit Aufhebung der Assekuranz gesunkenen Kredit aufzurichten, und weil die Wiedereinführung einer solchen Anstalt auch in polizeilicher Hinsicht räthlicher sei, wie dieses schon die allerhöchste Verordnung vom 11. Juli 1764 beweise. Es wurde aber angestrebt, daß den Gemeinden des Bregenzer Waldes, ausschließlich Mittelberg eine eigene Assekuranz bewilligt werde aus dem Grunde, weil 1. der Bregenzer Wald schon 1798 eine eigene Assekuranz gegründet habe, 2. weil der Bregenzer Wald von dem übrigen Vorarlberg geographisch abgeschlossen eine Berggegend sei, welche in ganz anderen Verhältnissen stehe als andere benachbarte Bezirke, namentlich in Hinsicht aus die selten vorkommenden Feuersbrünste, 3. weil, wenn die Versicherungsanstalt auf größere Bezirke oder auf ganz Vorarlberg ausgedehnt werden wollte, dieses als Zwang angesehen werden müßte; die Erfahrung unter der bayerischen Regierung hat aber gelehrt, daß der Zwang einer allgemeinen Anstalt nicht gedeihlich sei u. s. w. In diesem Sinne wurde an das k. k. Kreisamt berichtet und die Bitte um Wiedereinführung der bestandenen Assekuranz durch eine eigene Deputation (Vorsteher Schmid aus Egg und Johann Peter Sutterlütti aus Hittisau) unterstützt. In Befolg höheren Auftrages wurden sodann die Vorsteher des Bregenzer Waldes aus den 24. Juni 1816 wieder nach Bezau zum Landgerichte einberufen und denselben der von Johann Georg Herburger, resignirten Verwalter in Dornbirn, verfaßte Entwurf eines Statutes zu einer Feuerassekuranz für ganz Vorarlberg nachdrucksamst vorgehalten. Wiewohl die Vorsteher gegen den gut ausgearbeitet erkannten 68 XI. Sitzung des Vorarlberger Landtages. III. Session der 6. Periode. Entwurf keine Mängel erhoben, wollten sie sich doch nicht zum Eintritte in eine solche Gesellschaft erklären, sondern bestanden auf der schon unter dem 13. Juni 1815 abgegebenen Erklärung und deren Begründung zur Errichtung einer eigenen Brand-Assekuranz-Anstalt, mit der Bitte ihrem Wunsche durch Genehmigung der Statuten baldmöglich zu entsprechen. Die Erfüllung dieses Wunsches zog sich aber in die Länge. Im Jahre 1818 hat abermals beim k. k. Landgerichte in Bezau unter dem Landrichter Aberer auf Anregung des Standesrepräsentanten Josef Metzler von Schwarzenberg eine Versammlung sämmtlicher Vorsteher des Landgerichtes zum Zwecke der Wiedereinführung der vor der Abtretung Vorarlbergs an Baiern bestandenen Feuerversicherungs-Anstalt stattgefunden, wobei beschlossen wurde, das alte Kataster zur Grundlage zu nehmen, indem laut desselben beinahe eine Million Versicherungskapital vorhanden sei. Es wurde gleichzeitig ein Statut vereinbart und die Vorsteher Michael Jäger von Andelsbuch und Josef Nußbaumer von Lingenau wurden als Rechnungsdeputirte für diese Feuersozietät ernannt, und das Landgericht gebeten, um die hohe obrigkeitliche Bestätigung wiederholt unterstützend einschreiten zu wollen, damit nach den aufgestellten Grundsätzen alle für die Gemeinden eingegangenen Verbindlichkeiten wechselseitig Wirkung haben mögen. Die Thätigkeit dieses Institutes begann anfangs August 1818, ohne daß die behördliche Genehmigung abgewartet wurde. Unter dem 28. Oktober 1819 veröffentlichte das Landesgubernium für Tirol und Vorarlberg eine Allerhöchste Entschließung, welche zur Errichtung von Feuerversicherungs-Anstalteu aufmuntert. Es ist in dieser Allerhöchsten Entschließung ausdrücklich betont, daß solche Unternehmungen frei von jeder Ausdehnung auf verschiedene Lokalverhältnisse sich ganz den örtlichen Eigenheiten gemäß ausbilden können und sollen. Ich erlaube mir, der h. Versammlung den authentischen Wortlaut bekannt zu geben. Am 3. August 1820 hat beim k. k. Kreisamte in Bregenz ein Zusammentritt von Deputirten aus allen Gerichtsbezirken des Landes stattgefunden, das Landgericht Bregenzerwald war durch die Standesrepräsentanten Josef Metzler und Johann Peter Sutterlütti vertreten. Es handelte sich wiederum um die Errichtung einer allgemeinen Feuerassekuranz für Vorarlberg. Aus den 21. August 1820 wurden unter Landrichter Ratz sämmtliche Vorsteher nach Bezau berufen, um denselben durch die genannten Standesrepräsentanten, die wegen Errichtung einer allgemeinen Assekuranz erhaltene Überzeugung von den Wirkungen einer solchen Anstalt umständlich an das Herz zu legen. Die Gemeindevorsteher erklärten jedoch ungeachtet der ihnen vorgehaltenen vortheilhaften Folgen, die eine allgemeine Assekuranz bieten würde, daß der Landgerichtsbezirk Bezirk Bezau mit Ausnahme von Mittelberg schon im Jahre 1818 sich zu einem Feuerversicherungs-Verbände vereiniget habe und inzwischen auch um die Allerhöchste Genehmigung der aufgestellten Grundsätze eingeschritten sei. Diese Anstalt habe bei den Gemeindeangehörigen eine gute Aufnahme und Unterstützung gefunden und sei groß genug, um bedeutende Brandschäden ohne eine schwere Belastung der einzelnen Theilnehmer zu vergüten. Die Vorsteher erklärten weiters, daß nach ihrer Überzeugung der allgemeine ungetheilte Wunsch dahin gehe, in der bereits errichteten Versicherungsanstalt bleiben zu dürfen, und daß sich die Volksstimme allgemein laut gegen den Beitritt zu einer Feuerversicherungsanstalt für ganz Vorarlberg ausspreche u. s. w. Diesen Ausführungen fügten die Gemeindevorsteher erneuert die Bitte bei, es wollen ihre resp. Gemeinden von dem Beitritte zu einer allgemeinen Feuerversicherungsanstalt entbunden werden. Die Genehmigung der Statuten für die eigene Assekuranz erfolgte erst im Jahre 1832. Im Jahre 1868 wurden die Statuten auf Grund der gemachten Erfahrungen dahin erweitert, daß in Zukunft auch Mobilien, Waarenlager und Alpenhütten versichert werden können. Diesen Statuten wurde mit Bezugnahme auf den Erlaß des h. k. k. Ministeriums des Innern vom 18. März 1868, Zl. 264 unter dem 17. März 1868 die Genehmigung seitens der h. k. k. Statthalterei ertheilt. Mit Schluß des Jahres 1885 hatte die XI. Sitzung des Vorarlberger Landtages. UI. Session der 6. Periode. 69 Anstalt ein Versicherungskapital von 5, 659, 201 fl, und zwar: für 3259 Häuser 5, 287, 961 fi. „ 283 Alpenhütten 253, 700 fl. „ Mobilien und Waaren 117, 540 fl. Die Beitrittsgebühr war bis zum Jahre 1868 mit 4 kr. von da ab mit 30 kr. per 100 fl. zum Behufe der Gründung eines Vorschußfondes, welcher 1 ½% des Versicherungskapitales zu betragen hat, festgestellt. Außer dieser Beitrittsgebühr wurden zum gleichen Zwecke seit 1868 jährlich 10 kr. per 100 fl. verumlagt. Nachdem der Reservefond, welcher entgegen der auf Seite 241 des Berichtes enthaltenen Bemerkung, seit dem Beginne seiner Gründung grundsätzlich geschont, und nie ganz erschöpft wurde, die vorgeschriebene Höhe erreicht hat, so wurden in den Jahren 1883, 1884 und 1885 nur mehr 5 kr. auf 100 fl. des versicherten Kapitals verumlagt. Dieses wird auch pro 1886 der Fall sein. Die Jahresumlage betrug laut einer Zusammenstellung vom Jahre 1848 bis 1867 im Durchschnitte 97/9 tr. In diesen Zeitraum fallen die größeren Brände in Schröcken, Bizau und Lingenau. Die Entschädigungen wurden ohne den damals noch unbedeutenden Reservefond anzugreifen, verumlagt und prompt eingezahlt. Im Berichte, Seite 241, heißt es, daß manche der Betroffenen gar nicht oder ganz gering versichert waren, ersteres ist nun, so viel ich weiß, unrichtig und über das letztere, wie überhaupt, wären bestimmte Daten anzuführen am Platze gewesen. Vom Jahre 1868 bis Ende 1885 stellt sich die Umlage mit 15 kr. etwas ungünstiger, hiebei muß jedoch in Betracht kommen, daß größere Brandschäden, und zwar allein an die Gemeinde Mellau 38625 fl. zu vergüten waren und daß der nahezu 90000 fl. betragende Reservefond gegründet wurde. Dieses, hoher Landtag! ist die Geschichte der Feuerversicherungsanstalt des Bregenzer Waldes, und die Ergänzung der Vorgeschichte der zu gründen beabsichtigten Landesassekuranz. Sie sehen, meine Herren! daß die Gründung eines solchen Institutes nicht erst in die neuere Zeit fällt, sondern schon im Jahre 1818 angeregt wurde. Dazumal, scheint es, haben die Städte und größeren Ortschaften im Lande die Hände ruhig in den Schooß gelegt, und zugesehen, wie ein großer Theil der Berggemeinden, den von Allerhöchsten Orts gegebenen Winken folgend, ihren eigenartigen Verhältnissen anpassende Institute gründeten, dieselben im Laufe der Zeit verbesserten, so daß sie auch den Anforderungen der Jetztzeit vollkommen entsprechen, indem sie die Hypothekargläubiger sicher stellen und den Verunglückten schneller Entschädigung gewähren. An solchen Instituten sind 35 Gemeinden des Landes beteiliget und diese sollen nun mit einem Male ihre volksthümliche, mit keinen Schwierigkeiten und keinen großen Verwaltungsauslagen verbundene Thätigkeit aufgeben und sollen das Fundament zu einem Institute werden, welches, obwohl vaterländisch, ganz außerordentliche, jährlich wiederkehrende Geldleistungen von ihnen verlangt. Zur Verdeutlichung muß ich einige Zahlen die mir aus dem Gebühren der Bregenzerwälder-Assekuranz zu Gebote stehen, anführen. Nach meiner obigen Ausführung hatte dieselbe Anstalt Ende des Jahres 1885 ein Stammkapital von 5, 659, 201 fl. und ist in der Lage, Heuer zum vierten Male nur 5 kr. vom 100 fl. verumlagen zu können, was den Betrag von 2829 fl. 60 kr. ergiebt. Die Umlage nach §.38 des dem hohen Hause vorliegenden Gesetzentwurfes würde aber 10186 fl. 57 kr. betragen. Die Ziffer ist allerdings nur insoferne wichtig, als das Versicherungs-Kapital, wenn die Einschätzung der Gebäude nach Anhandgabe des III. Abschnittes des Gesetzentwurfes je vollzogen würde, sich in der VI. Klasse allein um mehrere 100, 000 fl. vermehren und folglich der Jahresbeitrag sich noch höher stellen würde. Genannte Anstalt mußte im Zeitraum von 37 Jahren nur dreimal 10000 fl. verumlagen, die durchschnittliche Umlage betrug in genannter Zeit 4471 fl., somit 5715 fl. weniger als der Bregenzerwald künftig von sich zu zahlen haben würde. Diese Ziffer stellt sich noch ungünstiger, wenn in der Folge, auf Grund der langjährigen Erfahrung bei dem Vorhandensein des Reservefonds und tüchtiger von der Assekuranz unterstützten Feuerwehren nur ganz geringe oder wie es im Walserthale der Fall ist, gar keine Jahresbeiträge eingehoben werden müßten. Mit einem Worte, der im §. 38 für die 5. und 6. Klasse normirte Jahresbeitrag bedeutet eine neue unnöthige und ungerechtfertigte 70 XI. Sitzung des Vorarlberger Landtages. III. Session des 6. Periode. Steuererhöhung für die Bewohner jener Landestheile, welche eigene, bewährte Assekuranzen besitzen und welche, nebenbei gesagt, gegenüber den Gebäudebesitzern in größeren Ortschaften auf dem Lande durch die Gebäudesteuer ohnehin unverhältnißmäßig getroffen sind. Man wird mir einwenden und ist auf Seite 241 des Berichtes letzte Zeile angedeutet, daß in einigen Jahren der nach §. 38 des Gesetzes in der Regel zu zahlende Jahresbeitrag reduzirt und damit der 5. Klasse mit 16 und der 6. Klasse mit 18 kr. eine wesentliche Erleichterung verschafft werde. Ja, meine Herren! Erleichterung wird bei der Herabsetzung des Tarifes verschafft, aber wem? Ich antworte, den am Lande heraußen befindlichen steinernen oder aus Lehmstein (getrockneten Lehmziegeln) unter sogenannter harter Bedachung stehenden Gebäuden wird Erleichterung verschafft, Gebäuden, welche erfahrungsgemäß der Feuersgefahr mehr unterworfen sind, als unsere in der Regel weit auseinanderstehenHäuser und Alphütten, welch letztere nur durch einen Theil des Jahres bewohnt werden, demungeachtet aber in auffallender Weise in die 6. Klasse einzustellen beliebt wurden. Während der Zeit, da die Maiensäß und Alpenhütten bewohnt sind, sind ein großer Theil Wohnhäuser im Bregenzerwald nicht bewohnt, daher ganz außer Feuersgefahr. Ich weiß schon, auf alle dergleichen Umstände konnte nicht Rücksicht genommen werden, aber für die Alphütten hätte doch zum Mindesten die Verklausulirung im Punkte b der 5. Klasse wegbleiben dürfen, ich würde übrigens auch dann nicht für diese Klassirung stimmen, weil sie nicht auf Grund von Erfahrungen und statistischen Daten, welche für diese Gebäude zutreffen, beruth. Es darf nicht unerwähnt gelassen werden, daß in der Bregenzerwälder-Assekuranz 3259 Gebäude mit 1622 st. und 283 Alphütten mit 889 st. durchschnittlich versichert sind. Es entfällt daher die im Berichte enthaltene Bemerkung, wir seien zu wenig versichert und müßten im Falle von vorkommenden Bränden das Land ausbetteln und haben Hypotheken keine Sicherheit u. s. f. Durch das vorliegende Gesetz soll vermieden werden, daß künftig Prämiengelder aus dem Lande kommen, nun würden aber, wie ich mir vorstelle, die Jahresbeiträge der Landesassekuranz, welche zur Gründung des Fondes bestimmt sind, in andere Papiere umgetauscht und in den Kasten gelegt, sohin dem Verkehre im Lande entzogen, während die Assekuranz des Bregenzerwaldes die Fondgelder großentheils zur Bestreitung von Auslagen bei Bauten re. an die Gemeinden vorschußweise hinausgibt. Diese mehrgenannte Anstalt versichert auch Möbel und Waarenlager und ist diesfalls ein Versicherungskapital von 117540 st. vorhanden. Im Falle nun diese Assekuranz der zu gründenden Landesanstalt wirklich zum Opfer fallen sollte, so müßte dieses zwar an und für sich nicht so bedeutende Kapital gar nicht oder in auswärtigen Versicherungsanstalten untergebracht werden und der beabsichtigte Hauptzweck wird, den Bregenzerwald betreffend, auch in dieser Beziehung nicht nur nicht erreicht, sondern Beitrittsgebühren und Prämien von Gebäuden und Mobilien wandern aus dem Bezirke. Der §. 110, die Übergangsbestimmungen im Falle als z. B. die Bregenzerwälder-Assekuranz aufgehoben würde, scheinen mir unendlich leicht auf das Papier gebracht, aber auf gerechte Weise durchzuführen rein unmöglich. Denn wie will man einen Betrag von 90, 000 st., der im Zeitraume von vielen Jahren gegründet ist, an die Gründer, deren viele nicht mehr am Leben sind und deren Wohnungen sich in anderen Händen befinden, vertheilen, und wenn dieses auch gelingen würde, welche Verlegenheiten würde es geben, wenn dieser fruchtbringend angelegte Fond eingehoben und zurückgezahlt werden müßte. Auf Grund meiner Ausführungen komme ich zu dem Schlusse, daß, nachdem nicht höhere allgemeine polizeiliche Verfügungen und öffentliche Rücksichten etwas anderes fordern, so sollen die im Lande bestehenden, auf Grund allerhöchster Patente ins Leben gerufenen und sanktionirten Assekuranzen, welche sich durch ihren langjährigen Bestand im Volke eingelebt haben, ohne viele Unkosten verwaltet werden und Niemanden in seinen Rechten zu nahe kommen, in ihrem Bestände nicht gestört und die betreffenden Bezirke in die zu errichtende obligatorische Landes-Assekuranz im Sinne der dem hohen Landtage und der hohen Regierung vorgelegten Petitionen nicht einbezogen werden. Ich kann daher den vom Assekuranzausschusse gestellten Anträgen und dem Gesetzentwürfe, wie er vorliegt, nicht zustimmen. XI. Sitzung des Vorarlberger Landtages. III. Session der 6. Periode. 71 Schappler: Ich bedauere sehr, meine Herren, daß durch Schaffung dieses Gesetzes aus solche Landestheile, welche eigene Assekuranzen besitzen, welche aber anderntheils wenig beneidenswerth sind, keine Rücksicht genommen wird. Es soll nun durch dieses Gesetz das wenige gute, was sie besitzen, noch entrissen werden. Es besitzt z. B. Montavon seit mehr als 50 Jahren eine eigene Brandassekuranz und zwar mit einem Reservefond von ca. 70, 000 fl. Bei den so einzeln stehenden Häusern ist auch nie eine große Gefahr vorhanden. Run soll aber dieses abgeschlossene Thal mit seinen Gebäuden in den gleichen Topf geworfen werden mit den Städten und geschlossenen Dörfern. Das kann ich, meine Herren, nicht als gerecht und billig ansehen, denn mein Grundsatz war immer derjenige, Jedem das Seinige zu lassen. Rach meiner Ansicht sollten denn doch die Gesetze zum Wohle des Einzelnen wie des Ganzen geschaffen werden, und ich werde daher gegen die Anträge des Ausschusses stimmen. Nigsch: Der uns vorliegende Gesetzentwurf, sowie der eben verlesene Motivenbericht spricht eben von einem zu gründenden Zwangsinstitut. Im Vorhinein gesagt, bin ich überhaupt eher alles als ein Zentralist im weiteren Sinne des Wortes. Wir haben einen Schulzwang, Militärzwang und andere Zwänge genug, jetzt soll nun auch noch ein Assekuranzzwang hinzukommen, der alles, ohne entsprechende Berücksichtigung der eigenartigen Verhältnisse der Bewohner des Landes, unter einen Hut steckt. Die Bezirke, oder besser gesagt Landestheile, welche die Vertreter der Opposition gegen ein derartiges Gesetz heute repräsentiren, sind eben jene, wo vielfach wegen Zerstreutheit der Gebäude isolirter Lage) große Brände weniger zu befürchten sind, aber vermöge der Baukonstruktion zur Prämienzahlung streng mitgenommen würden, also ziemlich viel Geld einfließe, ohne voraussichtlich viel an sie auszahlen zu müssen, also die muß man auch haben. Dieser Gedanke, dessen ich mich bei Durchlesen dieses Gesetzentwurfes nicht erwehren konnte, ist mir — da mir die Verhandlung wegen Herstellung der Rheinbinnendämme in letzter Session noch im frischen Andenken steht — ein sehr peinlicher; nicht als ob ich für mich einen gethanen Schritt etwa bereue, aber ich denke, man versteht mich doch. Das große Walserthal, dessen Verhältnisse ich zunächst kenne, hat eben auch einen eigenen Brandversicherungsverein gegründet und zwar im Jahr 1865. Vertreten in demselben sind die Gemeinden Sonntag, Fontanella, Damüls, Blons, St. Gerold, Thüringenberg und Raggal zum Theil. Die Gemeinde Raggal ist nicht als solche beigetreten, weil sie eine eigene Assekuranz besitzt. Es können aber auch Raggaler in die Walserthaler Assekuranz eintreten, sie müssen sich nur im Buche der Gemeinde Sonntag eintragen lassen. Versichert in dieser Walserthaler Assekuranz sind die meisten Gebäude der erstgenannten sechs Gemeinden, auch der größte Theil der Alphütten, und zwar mit wenigen Ausnahmen in ziemlich entsprechender Höhe der Versicherungssumme und es wurde bis vor zwei Jahren mit einer Eintrittsgebühr von 9 und einer jährlichen Prämie von 5 kr. vom Hundert ein Fond zwischen 8000 fl. bis 9000 fl. gebildet. Schadenfälle kamen in diesen 21 Jahren blos 3 vor, ein Haus und zwei Ställe, welche dem Verein ca. 1800 fl. kosteten. Gerade diesFes Haus war zu niedrig versichert. Vor zwei Jahren wurde über Antrag der Generalversammlung die Prämienzahlung einstweilen ganz eingestellt, indem man glaubte, wenn man noch längere Zeit glücklich sei, mit dem Fonde auszukommen. Da muß ich auch bemerken, daß in dem Brandversicherungsverein Kirchen, Gemeinde- und Pfründegebäude statutarisch nicht ausgenommen werden. Auch muß ich bemerken, daß unsere Statuten, um sie dem Reichsgesetze vom Jahre 1880 anzupassen, im Jahre 1885 etwas geändert und von der hohen Regierung auch genehmigt wurden. Die Verwaltungskosten kommen im Jahre hindurch, wenn nichts außergewöhnliches vorkommt, nicht hoch, etwa auf 50 bis 60 fl. und auch darunter zu stehen. Ich glaube nun, daß ich unter diesen Umständen ruhig an das Gefühl jedes billig und unparteiisch Denkenden appelliren darf, ob wir nicht pflichtgemäß uns gegen eine solche Vergewaltigung diese so wohlthätig wirkenden und auf dem vollsten Rechtsboden stehenden Versicherungsgesellschaften mit einem Federstriche aus der Welt schaffen zu wollen, so lange als möglich wehren müssen. Man sagt uns: man nimmt Euch ja Eure Fonde nicht, Ihr könnt sie statutengemäß verthei72 XI. Sitzung des Vorarlberger Landtages. HI. Session der 6. Periode. len. Ja, meine Herren, da danke ich Keinem dafür, daß sich da keine Annexionsgelüste breit machen. Wir würden ohnedem gestraft genug, wenn wir in ein Institut hineingezwängt würden, wo Jeder mehr als das Doppelte, das er jetzt entrichtet, zahlen müßte. Man sagt auch, die Prämien können vielleicht in kurzer Zeit herabgesetzt werden. Das braucht aber einen guten Glauben, um sich diesbezugs in Hoffnung zu wiegen. Ein großer und kostspieliger Verwaltungsrath, große Brände, die in geschlossenen Orten Vorkommen können u. s. w. stehen in keinem Verhältniß mit denen in unseren Bergen. Ich muß auch noch der Petition von Mittelberg, die im Berichte erwähnt ist, gedenken. Dieselbe schildert gerade das gleiche Verhältniß und nimmt vollkommen denselben Standpunkt ein, der auch für das große Walserthal gegenüber dieser Vorlage eingenommen werden muß; ich schließe mich auch ganz dieser Petition an. Uebrigens glaube ich, daß es gar nicht richtig ist, wenn der Bericht sagt, es könne keine solche Assekuranz wirken und gedeihen, wenn sie nicht im Sinne des §. 3 dieses Gesetzes obligatorisch sei. Wenn der Minoritätsantrag des Ausschusses angenommen worden wäre, welcher auf das Bestehenlassen dieser Assekuranzen hinaus ging und wenn noch beigefügt würde, daß, wenn Jemand ans einer Bezirksassekuranz austreten wollte, er genöthigt wäre, der Landesanstalt beizutreten, so wären — falls die Landes-Brandassekuranz günstig wirthschaftet — die Bezirksassekuranzen vielleicht von selbst auf den Aussterbe-Etat gesetzt worden und wir hätten alsdann ruhig beistimmen können, denn wir wünschen ja Jedem das, was sich auch uns als gut und wohlthätig erweist und konvenirt. Nachdem uns aber jedes Gehör verschlossen wurde, so habe ich im Momente keine andere Hoffnung, als es werde eine hohe Regierung unsere gewiß gerechten Wünsche besser würdigen, als sich das hier gezeigt hat, und ich erkläre hiermit, daß ich nothgedrungen gegen die Anträge des Ausschusses und gegen das Gesetz stimmen werde. Wirth: Es wird der hohen Versammlung gewiß nicht auffallen, wenn ich, obwohl Mitglied des Assekuranzausschusses, dennoch Stellung zu dem uns vorliegenden Berichte und Gesetzentwürfe, sowie zu den gestellten Anträgen nehme, wenn ich mittheile, daß ich mir freien Spielraum Vorbehalten und bei der Spezialdebatte im Ausschüsse nur unter dieser Bedingung mitgemacht habe. Bei der Verifikation des Berichtes habe ich nichts mehr eingewendet und nur meinen Standpunkt wieder festgehalten, denn ich konnte mich der Ueberzeugung nicht entwinden, daß mein Bemühen doch von feinem Erfolge begleitet sein würde. Die Sache liegt mir dessen ungeachtet noch nicht recht und muß ich mir denn doch noch erlauben, in Vertretung meines Bezirkes auch im Hause das Wort zu ergreifen. Meine Herren Vorredner von der Minorität haben ganz in meinem Sinn gesprochen und ich habe nur noch Weniges beizufügen. Durch das Einlangen der Regierungsantwort und die jetzige Form der Anträge sind meine tut Comite gemachten Anträge vollkommen gegenstandslos geworden, und betrachte ich die Angelegenheit nun wieder von einem ganz andern Gesichtspunkte aus. Ich bin der festen Ueberzeugung, durch die Zustimmung zu den Ausschußanträgen von 1884 und 1885 mir nicht im Geringsten die Hände gebunden zu haben. Ich hatte ja keinen Grund, Erhebungen und Sammlungen von Material verhindern zu suchen. Ich erwartete vielmehr, daß die Erhebungen für uns ein ganz günstiges Resultat liefern würden. Leider habe ich mich getäuscht. Durch die Ausführungen des Hrn. Abgeordneten Troy ist konstatirt, daß die Bregenzerwälder Assekuranz in Oesterreich das erste derartige Institut war, es ist aber auch konstatirt, daß die Geschichte der im Lande befindlichen Assekuranzen gar nicht studirt und wie im Berichte zu ersehen, auch gar nicht berücksichtigt worden sind. Als Muster dienten vielmehr die Bayern, Württemberger und Schweizer. Ich will, daß es sich vorläufig nicht um die formelle Gesetzesannahme, sondern blos um ein paar Schritte weiter zu kommen handelt, nicht anfangen die einzelnen §§. zu kritisiren, aber das muß ich schon sagen, das Kind verleugnet seinen Vater nicht. Das Land Vorarlberg, d. h. die meisten Gemeinden im Land, möchten gerne eine Assekuranz, um gegenseitig sich vor Feuerschäden zu schützen und eben auch den auf Gewinn beruhenden Gesellschaften einen Riegel zu stecken. Der XI. Sitzung des Vorarlberger Landtages. III. Session der 6. Periode. 73 uns vorliegende Gesetzentwurf kann aber dieser Aufgabe nur im ersten Punkte gerecht werden, im zweiten aber nicht, weil sich derselbe mit der Mobilienversicherung nicht befassen will. Dadurch wird somit der Zweck nur Halbwegs erreicht und sollen wir unsere günstig angelegten Institute, die thatsächlich beiden Forderungen entsprechen, aufgeben, das wäre denn doch unbillig. Vor einem Jahre halsen wir einem großen Theil von unfern Landsleuten ohne Eigennutz und Egoismus aus der Klemme und heute kommt man iinb will gegen alles Recht und alle Billigkeit auf den Trümern unserer alten und bewährten Institutionen eine Landesassekuranz aufbauen, und sollen wir uns noch freuen, ein solches Opfer auf den Altar des Vaterlandes legen zu dürfen. Ich weiß nicht wie sich die Sache eigentlich ausnimmt. Trotzdem die Herren von der Majorität selbst wenig Hoffnung auf Erfolg bei der Regierung haben, trotzdem von einem großen Theil des Landes Einsprache erhoben wird und der äußerste Widerstand zu erwarten steht, wird mit der größten Schnelligkeit und im Siegesbewußtem vorwärts gedrängt, wahrscheinlich um den Preis, den andern Landtagen ein gutes Beispiel gegeben zu haben. Diese Eile beweist am besten der Umstand, daß man den Gesetzentwurf nicht einmal, wie es sonst bei noch viel geringfügigeren Sachen immer üblich war, den Gemeinden des Landes wenigstens zur Aeußerung hinausgegeben hat, vielleicht in der Furcht, sie könnten denselben nicht so rosig beurtheilen und noch vor den Verhandlungen im Landtage ihre Stimmen erheben. Um auf unsere Bregenzerwälder Assekuranz zurückzukommen, muß ich, was ihre Thätigkeit anbelangt, erwähnen, daß dieselbe nicht blos die vorgekommenen Schäden prompt bezahlt und einen Reservefond gegründet hat, sondern daß sie auch dem wirklich gut bestellten Feuerwehrwesen im Bregenzerwalde große und viele Dienste geleistet hat. Jede der zwölf Feuerwehren des WälderGauverbandes hat bei der Gründung eine Unterstützung von 100 st. erhalten, dann werden alle Jahre an die einzelnen Feuerwehren, nach Maßgabe des in der Gemeinde befindlichen Versicherungskapitales Schläuche vertheilt und jedem der 679 Mann zu einer alljährlichen Hauptübung ein B-itrag von 40 kr. gezahlt. Daraus geht denn doch klar hervor, daß diese Assekuranz lebensfähig genug ist und es denn doch ganz unverantwortlich wäre, sie zu vernichten und die Bewohner des Bregenzerwaldes in so große Kosten zu stürzen, ohne ihnen mehr Sicherheit bieten zu können. Meine Herren! Wenn sie den Bestand unserer Assekuranzen sichern, so werden wir nichts dagegen haben, wenn sie für das Land auch ein derartiges Institut errrichten. Im andern Falle müssen wir aber thun was nur möglich und wir werden widerstreben, so lange uns noch ein Weg offen ist. Meine Herren! Aus dem Gehörten werden Sie es begreiflich finden, daß ich für die Ausschußanträge sowie für das Gesetz nicht stimmen kann. Berchtold: Es hat sich die Generaldebatte ziemlich in die Länge gezogen und ich werde deßhalb die h. Versammlung nicht mehr lange Hinhalten; ich glaube, es ist erschöpfend genug dargethan, daß die Bezirksassekuranzen lebensfähig sind. Meine Anschauungen habe ich schon vor Jahren, anläßlich der im hohen Hause diesfalls stattgehabten Berathungen, dahin ausgesprochen, daß ich eine solche Anstalt, wie die Feuerversicherungsanstalt, nicht aus einen zu großen Kreis ausgedehnt wünsche, aber auch nicht auf einen zu kleinen. Ich habe damals betont, daß solche Anstalten jedenfalls mit Nutzen dort wirken, wo die Theilnehmer auch dazu sehen, oder wie man sagt, wo die Theünehmer die Sache überschauen können. Wenn eine solche Anstalt einen allzu engen Kreis hätte, wie z. B. eine Gemeindeassekuranz, dann läge die Sache anders; aber unsere Bezirksassekuranzen haben einen so großen Wirkungskreis, daß auch bei einem bedeutenden Brandunglücke ausgiebige Hilfe geleistet werden kann. Uebrigens will ich dem h. Hause diesbezüglich meine Ansicht nicht aufdrängen. Wenn das h. Haus die Ansicht hat, daß eine solche Anstalt über einen weiteren Kreis ausgedehnt sein soll, so mag es diese Ansicht haben, ich bin hiezu nicht zu bekehren. Man bringt besonders das gegen das Fortbestehen der Bezirksassekuranzen vor, vorausgesetzt, daß eine Landesbrandassekuranz ins Leben treten würde, daß es ein innerer Widerspruch sei: eine Bezirksassekuranz bestehen lassen und dabei eine Landesassekuranz zu haben. 74 XI. Sitzung des Vorarlberger Landtages. III. Session der 6. Periode. Ich glaube, daß das kein Widerspruch ist, das kommt bei anderen Anstalten auch vor. Wir haben z. B. Landesanstalten, welche für das ganze Land da sind, in dem Sinne, daß die Einwohner des ganzen Landes daran theilnehmen können, wenn sie wollen; wir haben aber auch Anstalten im engeren Kreise, selbst in den Gemeinden, die allerdings nur für die Bewohner dieser Gemeinden da sind. Demnach sehe ich nicht ein, wie eine Landesversicherungsanstalt, unter der Voraussetzung, daß jeder Angehörige von Vorarlberg das Recht hat, in diese Anstalt einzutreten, neben den bestehenden Bezirksassekuranzen nicht bestehen kann. Es gibt das eine schöne und nützliche Concurrenz, wenn die Landesassekuranz steht, daß die Bezirksassekuranzen thätig sind, so wird sie auch ihre Thätigkeit verdoppeln und dahin trachten, die Bezirksassekuranzen zu überflügeln und wird möglichst praktische Einrichtungen anstreben. Uebrigens wenn es sich zeigen sollte, daß die Landesassekuranz so günstige Beziehungen zu den Assekurirten Herstellen kann, daß die Bezirksassekuranzen das Gleiche nicht mehr zu leisten vermögen, so werden die in den Bezirksassekuranzen Versicherten schon so viel Einsicht und Selbstererhaltungstrieb haben, daß sie dann aus den Bezirksassekuranzen aus- und in die Landesassekuranzen eintreten. .Wenn dann diese Austritte aus den Bezirksassekuranzen in einem derartigen Maße erfolgen, daß keine Assekurirten mehr in den Bezirksassekuranzen übrig bleiben, dann sind diese doch eines natürlichen Todes gestorben, und einen natürlichen Tod möchte ich denn doch einem gesunden und lebensfähigen Organismus lieber wünschen, als einen gewaltsamen. Was nun die Frage der obligatorischen, der Pflichtversicherung anbelangt, so ist diese jedenfalls discutirbar, und ich behaupte nicht, daß ein obligatorischer Eintritt in die eine oder die andere Anstalt, sei es nun die Landes- oder Bezirksanstalt, nämlich bei den letzteren unter Beschränkung auf die im Bezirke bestehenden Häuser nicht auch etwas Gutes für sich hat. Wenn diese Frage zur Discussion kommt, ob sich nämlich alles zu verpflichten habe, in die eine oder andere Assekuranz einzutreten, so könnte man mit mir schon noch reden; wenn das aber als conditio sine qua non gilt, daß sich Jeder verpflichten muß, entweder in eine der bestehenden Bezirksassekuranzen oder in die zu gründende Landesassekuranz einzutreten, so würde ich diese Verpflichtung annehmen können, und zwar schon im Interesse des Fortbestandes unserer Bezirksassekuranzen. Auf Grund dieser meiner Ausführungen, erlaube ich mir, dem hohen Hause folgenden Antrag vorzulegen; man kann ihn meinetwegen einen Vermittlungsantrag nennen. Er lautet: „Der h. Landtag beschließt, den beiliegenden Gesetzentwurf, betreffend eine Feuerversicherungsanstalt, dem Landesausschusse abzutreten, behufs Umarbeitung desselben in nachstehendem Sinne: 1. Den derzeit im Lande bestehenden Bezirksassekuranzen steht es frei, nach dem Zeitpunkte der Errichtung der LandesfeuerversicherungsAnstalt sich aufzulösen. Im Falle, daß sich die im Lande befindlichen 2. Bezirksassekuranzen nach dem Jnslebentreten der Landesassekuranz nicht auflösen, steht es jedem einzelnen in der Bezirksassekuranz Versicherten jederzeit frei, unter Verzichtleistung auf seine Rechte, — beziehungsweise unter Einbindung von seinen Pflichten der Bezirksassekuranz gegenüber — in die Landesassekuranz überzutreten. 3. Die in den Bezirken, in welchen sich Bezirksassekuranzen befinden, nach dem Jnslebentreten der Landesassekuranz entstehenden Neubauten, sowie die bis dahin in den betreffenden Bezirken in der eigenen Assekuranz nicht versicherten, jedoch gegenüber der Landesassekuranz zur Versicherung geeigneten Assekuranzobjekte müssen, wenn sie nicht sofort der bezüglichen Bezirksassekuranz einverleibt werden, in der Landesassekuranz versichert werden. 4. Die Aufnahme außerhalb der bezüglichen Bezirke befindlicher Assekuranzobjekte in eine Bezirksassekuranz ist unter allen Umständen unzuläßig. Ebenso ist der Uebertritt der in den mit eigenen Assekuranzen versehenen Bezirken befindlichen, gleichwohl jedoch in der Landesversicherungsanstalt assekurirten Objekte aus letzterer in die Bezirksassekuranz unstatthaft." Ich glaube es ist in diesen Anträgen immerhin der Landesassekuranz ein Vorzug eingeräumt. Es sind darin manche Beschränkungen der Bezirksassekuranzen gegenüber der Landesassekuranz, und XL Sitzung des Vorarlberger Landtages. III. Session der 6. Periode. 75 ich würde denn doch glauben, nachdem einmal die Gegensätze in der Auffassung dieses Gesetzentwurfes im Hause sich in entschiedener und offenbarer Weise geltend gemacht haben, daß man auf diese Anträge eingehen könnte, und ich möchte das hohe Haus recht sehr bitten, daß es dieselben erwäge, und wenn auch nicht einstimmig, so doch mit Majorität annehme. Landeshauptmann: Wünscht noch Jemand das Wort? Rhomberg: Hohes Haus! Ich habe in der unmittelbar durchgeführten Debatte mir meine Eindrücke über die ganze im vorliegenden Gesetzentwürfe berührte Frage spontan gebildet. Da ich nicht Mitglied des Assekuranzausschusses bin, und auch in dieser Frage mit den einzelnen Kreisen keine Fühlung hatte, so konnte ich früher meine Entschließungen nicht vollständig und sicher fassen. Durch die heutige Debatte bin ich aber darüber belehrt worden, daß im Lande Vorarlberg denn doch eine gewaltige nicht zu unterschätzende Opposition gegen das Institut der obligatorischen Feuerassekuranz, wie uns dieselbe zur Annahme empfohlen wird, existirt, eine Opposition, welche sich über beinahe alle hervorragenden Gebiete des Landes erstreckt. Ich brauche nicht zu betonen, und habe das seiner Zeit als Mitglied des Gemeindeausschusses von Dornbirn schon gesagt, daß ich für die Errichtung einer Assekuranz mit obligatorischem Charakter eintrete und dieselbe auch als das Richtigste für das Land betrachten würde. Aber, meine Herren, wenn unser Land schon an und für sich klein ist, und nun noch ein großer Theil des Landes in Opposition gegen die Institution sich befindet, so stehen der Errichtung dieser Anstalt dermalen wohl große Schwierigkeiten entgegen, Schwierigkeiten, welche beinahe unüberwindlich sind, da ja ein starkes Drittel der Gemeinden des Landes ganz schroff als Gegner auftritt. Wie soll denn diese Landesassekuranz im gegenwärtigen Momente durchgeführt werden? Von Seite der h. Regierung ist eine Antwort gekommen, welche sich sehr zurückhaltend, um nicht zu sagen ablehnend, gegenüber dem ganzen vorliegenden Entwürfe ausspricht. Nun haben wir heute die Vertreter des Bregenzerwaldes, des Montavon und Walserthales gehört, welche alle in ganz gleich entschiedener Weise erklären, daß durch dieses vorliegende Gesetz ihre Interessen nicht nur nicht gewahrt, sondern sogar verletzt und geschädiget werden. Und es darf wohl angenommen werden, daß diese Vertreter nicht auf eigene Faust Ihre Ansichten ausgesprochen haben, sondern daß hinter ihnen die Bewohner der betreffenden Thäler stehen. Ein Beweis dafür sind auch die verschiedenen Petitionen, welche in dieser Angelegenheit eingereicht worden sind. Andererseits bin ich überzeugt, daß der ganze Gesetzentwurf, mit so viel Fleiß, Kenntnis und Erfahrung er auch zusammengestellt worden ist, dennoch noch nicht so geartet sich darstellt, um einer gründlichen Berathung und Annahme im jetzigen Momente fähig zu sein, namentlich nicht in Rücksicht auf die oben geschilderte Opposition. Es wird zwar das Gesetz nicht zur definitiven Annahme empfohlen aus dem vom Herrn Berichterstatter ausgesprochenen Competenzbedenken, sondern es wird nur der h. Regierung als für das Wohl des Landes empfehlenswert abgetreten. Aber dessenungeachtet bindet sich der Landtag, wenn er die Anträge des Assekuranz-Ausschusses oder wenigstens Punkt 1 derselben annimmt, für die Zukunft rücksichtlich des starren Principes. Ich bin der Ansicht, ich habe mir dieselbe aus der heutigen Debatte zum großen Theile gebildet, daß ein so wichtiges und tief einschneidendes Gesetz, welches für das ganze Land bestimmt sein soll und eine Reihe Punkte enthält, welche andererseits die heftigste Opposition im Lande erregt haben, nicht so rasch in Pausch und Bogen angenommen werden soll. Vielmehr glaube ich, sollte der Landesausschuß auch noch das vorkehren, was er, wie es scheint unterlassen hat, nämlich auch mit den Bezirksassekuranzen im Lande sich ins Einvernehmen zu sehen. So viel ich weiß, ich bin gerne bereit mich eines Besseren belehren zu lassen, ist man mit denselben in keine Verhandlung eingetreten, obwohl dadurch möglicherweise ein Übereinkommen hätte getroffen werden können. Der Herr Referent hat die heimatlichen Assekuranzen mit ihren unseren Verhältnissen anpassenden Statuten nicht so genügend studirt, wie die Assekuranz-Anstalten in Bayern, der Schweiz, überhaupt des Auslandes u. s. w. (Rufe: richtig!) Zum Schlusse erlaube ich mir meine Ansicht 76 XL Sitzung des Vorarlberger Landtages. III. Session der 6. Periode. dahin auszusprechen, daß ich für den Antrag deshochw. Herrn Dekan Berchtold nicht stimmen kann, ; obwohl er ein Vertagungsantrag ist, und zwar aus dem Grunde nicht, weil ich darin ausgesprochen finde, daß der hohe Landtag an gewiffe Bestimmungen und Principien zu Gunsten der Bezirksassekuranzen ebenfalls von vornherein sich zu binden hätte. Ich erlaube mir, das h. Haus dagegen aufmerksam zu machen auf einen Antrag den ich stellen werde, und der allgemeiner Vertagungsantrag ist, wobei sich das h. Haus in keiner Weise, weder nach der einen noch nach der anderen Richtung jetzt schon binden müßte. Mein Antrag hätte zu lauten, wie folgt: „In die Berathung und die Beschlußfassung des vorliegenden Gesetzentwurfes werde in dieser Session nicht eingegangen. Dagegen wird der Landesausschuß beauftragt, die Frage der Errichtung einer obligatorischen Feuerversicherung im Auge zu behalten. Insbesondere habe derselbe mit den im Lande bestehenden Bezirksassekuranzen in Verhandlung zu treten, deren Einrichtungen sein Augenmerk zuzuwenden, um auf diesem Wege zu einer gründlich durchprüften, allseitig befriedigenden Gesetzesvorlage zu gelangen und die eventuell umgearbeitete Vorlage dem Landtage in nächster Session zu unterbreiten." Landeshauptmann: Wünscht noch Jemand das Wort? Kohler: Wie es zu erwarten war, findet uns der vorliegende Gegenstand in diesem hohen Hause nicht geeiniget und es gehen die Ansichten über denselben bedeutend weit auseinander. Das haben wir ja gewußt. Doch bei allen diesen Abweichungen der Meinungen und Ansichten glaube ich, ist doch ein gemeinsamer Kern geblieben, nämlich der, daß die Gesetzesvorlage selbst zwar wohl vorbeigehend in einzelnen unwesentlichen Punkten, aber in ihrer Grundlage und in ihrem Hauptprinzipe nicht angegriffen, ja theilweise auch ausdrücklich zugestanden wird, daß das ihr zu Grunde liegende Prinzip an und für sich annehmbar wäre. Das ist für mich trotz der heute nicht erquicklichen Lage der Dinge die Bürgschaft, daß einmal eine Zeit kommen wird, wo sich selbst die heute divergirenden Meinungen einigen werden und ich könnte mir auch einen Fall denken, daß diese Einigung sehr bald zu Stande kommen wird. Ich will nur den Fall annehmen, daß eine hohe Regierung, wie sie selbst in ihrem Erlasse angedeutet, ihre Studien über die obligate Versicherung abgeschlossen und dabei auf den Gedanken kommt, bei uns in Österreich das Prinzip der obligatorischen Versicherung einfach als eine staatliche Versicherung aufzufassen. Nach dem Allem, was bei uns geschehen, ist das nichts neues, daß richtige Gedanken durch unrichtige Auffassung gelähmt werden und wenn eine hohe Regierung schon im nächsten Jahre mit einer Vorlage an uns herantritt, in welcher sie das