18731216_lts008

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Letzte Änderung 03.07.2021, 10:33
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp04,lts1873,lt1873,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 8. Sitzung. am 16. Dezember 1873 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Dr. Anton Jussel. Gegenwärtig sämmtliche Abgeordnete mit Ausnahme der Herrn v. Gilm und Dr. Ölz. Von Seite der b. k. k. Regierung Niemand anwesend. Beginn der Sitzung 10% Uhr Vormittags. Landeshauptmann: Die Sitzung ist eröffnet. Ich ersuche um Verlesung des Protokolles der zunächst vorhergegangenen. (Sekretär verliest dasselbe.) Wird eine Einwendung gegen die richtige Fassung des Protokolles erhoben? Da dies nicht der Fall ist, erkläre ich es als genehmiget. Herr Statthaltereirath v. Schwertling hat sich für heute wegen eines leichten Unwohlseins entschuldiget. Eingelaufen ist mittlerweilig der Voranschlag über die Erfordernisse des Haushaltes für die Irrenanstalt Valduna pro 1874; —ferner ein Gesuch des Gemeindeausschusses von Wolfurt wegen Einführung der geheimen Abstimmung bei Reichsraths- und Landtagswahlen. Dann habe ich den Herren mitzutheilen, daß das Comite zur Organisirung des Sanitätsdienstes den Herrn v. Gilm zum Obmann und den Herrn Dr. Ölz zum Berichterstatter bestellt hat. Ferner hat das Comite, das wegen der Vorlage des Landesausschusses über die Ausführung der Verbindungsstraße durch die Frastanzer Au aufgestellt worden ist, den Herrn Abgeordneten Burtscher zum Obmann und Herrn von Froschauer zum Berichterstatter gewählt. Die Herren, welche in das Comite für die Abänderung einzelner Paragraphen in der Landesvertheidigungs-Ordnung und über die Vorlage betreffs einer neuen Schießstands-Ordnung bestellt sind, werden ersucht, Nachmittags 4 Uhr sich zu einer Comitesitzung einzufinden. Ich gehe nun über zu den Gegenständen der Tagesordnung. 54 Der erste Gegenstand der Tagesordnung ist der Comitebericht über die Prüfung des Rechenschaftsberichtes des Landesausschusses. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter das Wort zu nehmen. Dr. Fetz: Der Vorarlberger Landesausschuß hat für den dritten ordentlichen Landtag der vierten Periode folgenden Rechenschaftsbericht vorgelegt. (Verliest Punkt I. A. Siehe Rechenschaftsbericht.) Die hier unter Punkt 2 und 3 aufgeführten Beschlüsse des Landtages haben mittlerweile ebenfalls eine ablehnende Erledigung gefunden. (Verliest sodann ad I. A. des Comiteberichtes. Siehe separat gedruckte Beilage.) Thurnher: Ich bitte um das Wort. Nach dem Rechenschaftsberichte sieht unter anderem einer Erledigung auch noch entgegen der Landtagsbeschluß vom 5. Dezember 1872 über die Annahme des Gesetzentwurfes des Landtages zur Abänderung der Gemeindewahlordnung für^ Vorarlberg. Ich habe anläßlich meiner Anwesenheit in Wien mich in das Ministerium des Innern verfügt, um daselbst nach den Gründen zu forschen, aus welchen dieser Gesetzentwurf des Landtages bisher noch keiner Erledigung zugeführt worden ist und habe zu meinem großen Erstaunen in Erfahrung gebracht, daß dieser Gesetzentwurf bis vor einigen Tagen noch nicht einmal dem Ministerium des Innern vorgelegt worden ist. Der Referent im Ministerium des Innern zweifelte daran, ob etwa wohl vom Landesausschusse diese Gesetzes-Vorlage im geschäftsordnungsmäßigen Wege durch die Statthalterei hinauf befördert worden sei. Ich konnte ihm hierüber die beruhigende Mittheilung machen, daß ich als Landesausschußmitglied den betreffenden Gesetzentwurf den Vorschriften gemäß unterzeichnet habe und daß ich wohl keinen Zweifel hege, daß die Landesausschuß-Kanzlei diesen Akt vorgelegt habe. Auf dieses hin erklärte mir der Herr Referent, daß er sich nun an die Statthalterei in Innsbruck um ehebaldigste Vorlage dieses Gesetzentwurfes und der bezüglichen Akten wenden werde, und ich ersuchte ihn nach diesem, daß das hohe Ministerium ehebaldigst, wenn möglich noch in dieser Session, an den Landtag eine Erledigung gelangen lasse. Ich wollte dieses nur den Herren Mitgliedern des Landtages zur Kenntniß bringen. Landeshauptmann: Aus Anlaß dieser Aufklärungen des Herrn Abgeordneten Thurnher kann ich mit den Akten an der Hand konstatiren, daß dieser Bericht unterm 17. Dezember 1872 dem hohen Ministerium des Innern im Wege der Statthalterei vorgelegt worden ist. Thurnher: Ich habe noch eine Bemerkung. Im Ausschußberichte kommt die Stelle vor, daß speciell der nicht sanktionirte Beschluß über die Vermögenssteuer der eigenen Initiative des Landtages behufs weiterer Vorkehrungen Vorbehalten bleibe. Ich halte die Beschleunigung der Einführung der Vermögenssteuer für Landeszwecke, nachdem wir mit einer großen Schuld zu kämpfen haben, und nachdem aus allen Theilen des Landes Petitionen an den Landtag einlaufen für verschiedene Zwecke aus Landesmitteln unterstützend einzugreifen, für sehr nothwendig, und glaube, daß wir diese Angelegenheit auch in dieser Session nicht ruhen lassen sollen. Ich möchte deshalb beantragen, diesen Gegenstand einem eigenen Comitee von 3 Mitgliedern zur weiteren Berathung und Antragstellung an den hohen Landtag zu überweisen. Bisher war der hohe Landtag in der langen Reihe von Jahren, in welcher er das Vermögenssteuergesetz behandelte, jedem Wunsch der hohen Regierung, den Gesetzentwurf in formeller Hinsicht zu korrigiren, nachgekommen; erst, bei der letzten Entschließung, den Gesetzentwurf abzulehnen, theilte die hohe Regierung auch prinzipielle Gründe mit. Über diese prinzipiellen Gründe hatte, aus 55 den vorbenannten Gründen — weil eben die hohe Regierung bisher keine solchen Anstände mitgetheilt hatte — früher der Landtag keine Gelegenheit und keinen Anlaß einzugehen und zu erwiedern. Nachdem nun solche Bedenken vorliegen, glaube ich, daß wir diesen Anlaß benützen wüten, um das Bedenken der hohen Regierung auch von diesem Standpunkte aus zu beseitigen. Landeshauptmann: Ich ersuche um einen schriftlichen Antrag. Ich würde diesen Antrag, wenn keine Einwendung dagegen erfolgt, als einen selbstständigen behandeln und denselben in der nächsten Sitzung auf die Tagesordnung bringen. Thurnher: Ich bitte um's Wort. Ich glaube, nachdem mein Antrag zu einem auf der Tagesordnung stehenden Gegenstand gestellt wird, dürfte es wohl keinem Anstande unterliegen, denselben in dieser Sitzung noch in Berathung ziehen zu können. Landeshauptmann: Wird eine Einwendung gegen das Erklären erhoben? Dr. Fetz: Ich wollte eben nur bemerken, daß ich allerdings auch von der Aussicht ausgehe, daß der Antrag derart behandelt werden kann, daß man annimmt, er werde zu einem auf der Tagesordnung stehenden Gegenstand gestellt, und ich habe umsoweniger gegen die sofortige Behandlung dieses Antrages etwas einzuwenden, als nach meiner Ansicht eine Zeitersparniß darin liegt; denn dem Wesen nach kommt es auf dasselbe heraus, ob er heute oder auf einer der nächsten Tagesordnungen behandelt wird. Landeshauptmann: Es ist der Antrag aus Anlaß des Rechenschaftsberichtes gestellt worden und er kann in dieser Beziehung auch heute zur Abstimmung gebracht werden. Es könnte derselbe aber andererseits als selbstständiger behandelt werden, weil es sich eben um eine» abgeschlossenen Gegenstand und um das Vortreten aus eigener Initiative handelt; wenn aber nach diesen gemachten Äußerungen alles einverstanden ist, werde ich den Antrag zur Abstimmung bringen. Hat noch Jemand die Absicht, das Wort zu nehmen? Da dies nicht der Fall ist, erkläre ich die Besprechung als geschlossen, und werde also den Antrag des Abgeordneten Herrn Thurnher zur Abstimmung bringen. Er lautet: „Es sei ein Comite von 3 Mitgliedern zur weiteren Berathung und Antragstellung wegen des Vermögenssteuer-Gesetzes einzusetzen." Diejenigen Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, bitte ich, sich von den Sitzen zu erheben. (Angenommen.) Ich werde die Wahl am Schlusse der Sitzung vornehmen, um nicht den Gang der weiteren Verhandlung zu stören. Ich ersuche daher den Herrn Berichterstatter, das Wort zu nehmen. Dr. Fetz: Der Rechenschaftsbericht fährt dann fort: (Verliest Absatz B. des Rechenschaftsberichtes.) Die im letzten Absätze unter Punkt 1 und 2 aufgeführten Beschlüsse haben seither ebenfalls ihre Erledigung gefunden. Zu diesem Absatz bemerkt der Ausschußbericht: (Verliest ad I. B. des Comiteberichtes. Siehe Beilage.) Landeshauptmann: Nachdem der Herr v. Gilm heute sich entschuldiget hat, durch vorgefallene Geschäfte am Beikommen verhindert zu sein, so werde ich später Anlaß nehmen, ihn zur Berichterstattung über den Gegenstand der Weinbesteuerung aufzufordern. 56 Ich eröffne die Besprechung. — Da Niemand hat Wort zu nehmen gedenkt, ersuche ich den Herrn Berichterstatter weiter zu fahren. Dr. Fetz: (Verliest Absatz C. des Rechenschaftsberichtes sowie ad I. C. des Comiteberichtes.) Die Motive dieses letzten Antrages sind in kürze folgende: Herr Franz Martin Hämmerle hat sich bereit erklärt, das gesammte Anlehen von 100, 000 fl. und zwar unter den Modalitäten, wie sie der h. Landtag im vorigen Jahre beschlossen hat, zu übernehmen. Dadurch ist die Arbeit und die Weitläufigkeit erspart worden, welche mit der Aufnahme des Anlehens im Subskriptionswege verbunden gewesen wäre. Es kommt weiter in Betracht, daß unter den gegenwärtigen Verhältnissen es als wohlfeil angesehen werden muß, wenn ein Land einen immerhin bedeutenden Betrag, wie es der von 100, 000 fl. ist, auf längere Zeit zum Zinsfüsse von 5 % erhält- — Meines Wissens hat Vorarlberg gegenwärtig allein diese günstige Stellung. Landeshauptmann: Ich eröffne die Besprechung. — Da Niemand das Wort zu nehmen gedenkt, so erkläre ich die Besprechung für geschlossen und schreite zur Abstimmung über den Antrag, den das Comite zur Überprüfung des Rechenschaftsberichtes dahin gestellt hat: „Es werde dem Hrn. Franz Martin Hämmerle............des Landes ausgesprochen." Diejenigen Herren, welche mit diesem Antrage des Ausschusses einverstanden sind, bitte ich sich von den Sitzen zu erheben. (Angenommen.) Ich ersuche den Herrn Berichterstatter weiter zu fahren. Dr. Fetz: (Verliest Absatz II. des Rechenschaftsberichtes sammt den einschlägigen Bemerkungen des Comiteberichtes ad II.) Landeshauptmann: Der Antrag, den der Landesausschuß in seinem Berichte über diesen Punkt gestellt hat, ist in dem Antrage, den der Ausschuß zur Überprüfung gestellt hat, vollständig enthalten, nur in dem letzteren Berichte ausführlicher. Ich eröffne daher über den Antrag des Ausschusses zur Überprüfung des Rechenschaftsberichtes hiemit die Besprechung. Da keiner der Herren das Wort zu nehmen gedenkt, so schreite ich zur Abstimmung. Diejenigen Herrn, welche mit dem Antrage einverstanden sind: „Es werde die Vermögensverwaltung.............genehmiget" bitte ich von den Sitzen sich zu erheben. (Angenommen.) Ich ersuche den Herrn Berichterstatter weiter zu fahren. Dr. Fetz: Verliest Absatz III. des Rechenschaftsberichtes sowie ad III. Punkt A. des Comiteberichtes.) Landeshauptmann: Ich eröffne die Besprechung. Da Niemand das Wort zu nehmen gedenkt, so schreite ich zur Abstimmung u. z. zunächst über den Antrag: „Der hohe Landtag wolle den Rechnungsabschluß des mit Tirol gemeinsamen Grundentlastungsfondes..............genehm halten." Diejenigen Herrn, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, bitte ich von den Sitzen sich zu erheben. (Angenommen.) Dr. Fetz: (Verliest im Comiteberichte ad III. Punkt B.) 57 Landeshauptmann: Ich eröffne die Besprechung. — Da keiner der Herrn das Wort zu nehmen gedenkt, so schreite ich zur Abstimmung. Diejenigen Herrn, welche mit dem Antrage einverstanden sind: „Der hohe Landtag wolle den Rechnungsabschluß bezüglich der Schuld des Landes „.............genehm halten" ersuche ich von den Sitzen sich zu erheben. (Angenommen.) Dr. Fetz: Da mitlerweile auch die Präliminarien für den Grundentlastungsfond pro 1874 eingelangt sind, erstattet der Ausschuß unter Einem über den Voranschlag Bericht und zwar in folgender Weise. (Verliest aus dem Comitebericht Voranschläge für das Jahr 1874 Punkt A.) Landeshauptmann: Wünscht Jemand das Wort über diesen Antrag zu nehmen. — Da dies nicht der Fall zu sein scheint, so schreite ich zur Abstimmung. Diejenigen Herrn, welche mit dem Antrage: „Der hohe Landtag wolle diesen Voranschlag pro 1874 genehm halten" einverstanden sind, bitte ich von den Sitzen sich zu erheben. (Angenommen.) Dr. Fetz: (Verließt aus dem Comitebericht Voranschlag für das Jahr 1874 Punkt B.) Landeshauptmann: Ich eröffne die Besprechung. — Da Niemand das Wort ergreift so schreite ich zur Abstimmung. Diejenigen Herrn, welche damit einverstanden sind: „Der hohe Landtag wolle vorstehenden Voranschlag pro 1874 genehmigen" bitte ich von den Sitzen sich zu erheben. (Angenommen.) Diejenigen Herrn, welche mit dem 2. Anträge: „Einen Steuerzuschlag von 3 1/2 fr. pro Gulden zur Deckung des Erfordernisses für das Jahr 1874 zuzugestehen" einverstanden sind, bitte ich sich von den Sitzen zu erheben. (Angenommen.) Ich ersuche den Herrn Berichterstatter weiter zu fahren. Dr. Fetz: Zu Punkt IV. Forderung des Landes an das k. k. Ärar im Betrage von 73, 884 fl. 20 fr. C. M. wird Folgendes bemerkt: (Verliest ad IV. des Comiteberichtes.) Landeshauptmann: Ich eröffne die Besprechung. Carl Ganahl: Ich erlaube mir den Antrag zu stellen, daß im Comiteantrage folgender Satz zu entfallen habe: „Sobald durch die erwähnte Auseinandersetzung zwischen der österreichischen und ungarischen Reichshälfte bezüglich der gemeinsamen Aktiven oder sonst durch die Errichtung einer competenten Instanz die Möglichkeit hiezu geschaffen wird." Ich bin nämlich der Ansicht, es sollte das Vorgehen des Landesausschusses in dieser Angelegenheit an gar keine Bedingungen geknüpft werden, und eö würde daher zweckmäßiger sein, wenn der Antrag so lauten würde: „Der hohe Landtag wolle den Landesausschuß beauftragen, diese Angelegenheit in Evidenz zu behalten und eventuell die zur Geltendmachung des Anspruches des Landes geeigneten Schritte einleiten." Dieses würde vollkommen genügen. Es könnten Umstände eintreten, die wir heute noch gar nicht voraussehen können und welche es vielleicht dem Landesausschusse als geboten erscheinen ließen, diesbezugs Schritte zu thun ohne die Auseinandersetzungen zwischen Österreich-Ungarn abzuwarten. 58 Landeshauptmann: Da Niemand das Wort mehr zu nehmen gedenkt, erkläre ich die Besprechung für geschlossen, und ersuche den Herrn Berichterstatter seine allfälligen weiteren Bemerkungen vorzubringen. Dr. Fetz: Gegen den von Herrn Carl Ganahl gestellten Antrag habe ich nichts einzuwenden. Es ist vom Comite nicht beabsichtiget worden, die Einleitung von Schritten seitens des Landesausschusses an irgend eine Bedingung zu knüpfen. Das Comite beabsichtigte mit dem Beisatze respektive dem Antrage, dessen Beseitigung Herr Carl Ganahl will, weiter nichts als anzuzeigen, unter welchen Umständen, allenfalls weitere Schritte gemacht werden können. Das kommt auch in der Motivirung zum Antrage vor und versteht sich wenn man will von selbst. Wie gesagt, ich habe gar nichts einzuwenden, wenn der letzte Satz wegbleibt, und der Antrag mit dem Worte „einzuleiten" zu beschließen ist. Landeshauptmann: Ich werde daher den Antrag mit Weglassung der Schlußstelle des Antrages des Ausschusses nach dem Antrage des Herrn Carl Ganahl zunächst zur Abstimmung bringen. Diejenigen Herrn, welche damit einverstanden sind zu beschließen: „Der hohe Landtag wolle den Landesausschuß beauftragen, diese Angelegenheit in Evidenz zu behalten und eventuell die zur Geltendmachung des Anspruches des Landes geeigneten Schritte einleiten" bitte ich von den Sitzen sich zu erheben. (Angenommen.) Dr. Fetz: Ich bemerke nur, daß es statt ein leiten: ein; u leiten heißen soll. (Verliest sodann Punkt V. des Rechenschaftsberichtes, sowie ad V. des Comiteberichtes.). Landeshauptmann: Ich eröffne die Besprechung. Pfarrer Knecht: Ich bitte um das Wort. Landeshauptmann: Ich bitte, Herr Pfarrer. Knecht: Ich erlaube mir, zu diesem Absatze V einige Bemerkungen zu machen. Der Bau eines Schienenweges über den Arlberg wird zweifelsohne von Jedermann in Vorarlberg, welcher politischen Ansicht er immer sein mag, gewünscht. Jedoch unsere Wünsche sind leider bis heute Wünsche geblieben und werden es wahrscheinlich, wir fürchten es wenigstens, noch lange bleiben. Jedoch bleibt es, mag nun die hohe Regierung oder das Abgeordnetenhaus es mit der Arlberger-Bahn ernst oder nicht ernst nehmen, immer unsere Aufgabe und Pflicht, als Vertreter des Landes das Möglichste in dieser Sache zu thun. Auf diesen Gedanken eingehend sagt der vorliegende Comite-Entwurf folgendes: Es seien in der Eisenbahn-Angelegenheit neuerliche Petitionen sowohl an das Abgeordnetenhaus, als an die Regierung zu richten und es sei die Abfassung derselben und die Berichterstattung hierüber einem besonders zu wählenden Comite von drei Mitgliedern zu übertragen. Wenn ich auch mit dem Gedanken des Comite's mich befreunden kann, namentlich in dieser Angelegenheit das Möglichste zu thun und zu veranlassen, so bin ich doch mit der Fassung des Comite-Berichtes nicht ganz einverstanden. Es wird uns nämlich in diesem Berichte zugemuthet, Petitionen an das Abgeordnetenhaus zu richten und zu diesem Zwecke ein Dreier-Comite zu wählen. Ich für meinen Theil halte es mit der Würde des hohen Hauses unverträglich, eine Petition an das Abgeordnetenhaus nach WwN zu richten; denn das Abgeordnetenhaus ist nach unserer Anschauung zu Folge § 16 der L.-O., der auch heute noch zu Recht besteht, unser Mandatar und hat somit die Wünsche des Landes Vorarlberg, sowie aller Königreiche und Länder per se zu vertreten. Somit können wir allenfalls das Abgeordnetenhaus auffordern und mahnen, uns in dieser Sache, in dieser Angelegenheit gerecht zu werden, nie aber als subordinirte Versammlung darum bitten. 59 Deßhalb erlaube ich mir folgenden Abänderungs-Antrag zur Abstimmung vorzulegen: „Es seien in der Eisenbahn-Angelegenheit weitere Schritte zu veranlassen und behufs Berathung und Antragstellung hierüber ein Comite von 3 Mitgliedern zu wählen." Landeshauptmann: Gedenkt noch Jemand das Wort zu nehmen? Da dies nicht der Fall zu sein scheint — Karl Ganahl: Ich bitte um das Wort. Ich wollte nur auf eine Bemerkung, welche der Herr Pfarrer Knecht gemacht hat, etwas erwidern. Der Herr Vorredner hat nämlich, wenn ich nicht irre, gesagt, er halte es des Landtages für unwürdig, an das Abgeordnetenhaus eine Petition zu richten. (Pfarrer Knecht: Unverträglich.) Unwürdig. Die Stenographen werden darüber Aufschluß geben können. (Wiederholte Rufe: Unverträglich.) Nun wenn er „unerträglich" gesagt hat, dann hat es einen anderen Sinn. Allein es ist nach meiner Ansicht auch dieser Ausdruck durchaus nicht passend, noch weniger die Vertheidigung desselben von jener Seite des Hauses, weil ja deren Abgeordnete, die Herren Thurnher und Dr. Ölz, beide bereits das Gelöbniß abgelegt haben und in das Abgeordnetenhaus eingetreten sind. Die Herren gehören doch offenbar ihrer Partei an und ich hätte geglaubt, daß, weil diese beiden Herren das Gelöbniß leisteten, dasselbe ihnen doch nicht als ihrer unwürdig erschiene. Pfarrer Knecht: Unverträglich. Landeshauptmann: Also der Herr Pfarrer Knecht besteht darauf, den Ausdruck „unverträglich" gebraucht zu haben. Dr. Fetz: Unverträglich mit der Würde des hohen Hauses. Karl Ganahl: Was nun den Antrag des Herrn Pfarrers anbelangt, es sei ein Dreier-Comite zu ernennen, mit Weglassung des Passus, daß dasselbe Petitionen zu entwerfen habe, so kann ich mich damit natürlich nicht einverstanden erklären. Der Herr Pfarrer bezweckt mit seinem Antrage offenbar nichts anderes, als daß das Dreier-Comite beschließen solle, es sei keine Petition an das Abgeordnetenhaus zu richten. Ich stimme daher vollkommen dem Antrage des Comite's bei, der nach meiner Ansicht ganz am Platze ist, und-zwar umsomehr, weil ich den Herren noch mittheilen kann, daß ich kürzlich, als ich in Wien anwesend war, mit dem Herrn Handelsminister in dieser Angelegenheit gesprochen und ihn ersucht habe, er möchte mir sagen, was man denn eigentlich wohl in dieser Sache thun könne, und daß er mir den Rath gab, der Landtag möge sich an die beiden Häuser des Reichsrathes, nicht blos an die Regierung wenden. Ich glaube also, daß eine derartige Petition ganz bestimmt am Platze ist und auch von Nutzen sein werde. Thurnher: Nachdem der Herr Abgeordnete Karl Ganahl bemerkt hat, Herr Dr. Ölz und ich wären in den Reichsrath eingetreten und hätten die Angelobung geleistet, so finde ich mich veranlaßt, auf diese Bemerkung ein Wort zu erwidern. Zunächst könnte ich etwa wohl fragen, welche Bedeutung Hr. Carl Ganahl unserer Angelobung etwa beilegt; und da möchte ich ihn darauf verweisen, daß ihm wohl nicht unbekannt sein dürfte, daß sowohl Herr Dr. Ölz, als ich, in das Abgeordnetenhaus, welches wir nicht als zu Recht bestehend anerkennen, nicht eingetreten sind, ohne zuvor die allerunzweideutigste Verwahrung zu vereinbaren, und sie dann dem Herrn Präsidenten des Abgeordnetenhauses zur Vorlage an das Haus zu übermitteln. Karl Ganahl: Ich möchte nur daraus bemerken, daß, soviel ich weiß, das Abgeordnetenhaus von dieser Verwahrung gar keine Notiz genommen hat und die Hrn. deßenungeachtet das Gelöbniß geleistet haben. 60 Thurnher: Ich bitte um das Wort. Es fällt zwar kaum nothwendig, die Debatte hier noch weiter zu spinnen; weil jedoch Herr Karl Ganahl eine Unrichtigkeit behauptet, so muß ich konstatiren, daß das Schreiben im Abgeordnetenhause verlesen wurde und zur Verhandlung gekommen ist. Karl Ganahl: Und abschlägig beschieden wurde. (Pfarrer Knecht ruft: Schluß der Debatte!) Landeshauptmann: Sind die Herren einverstanden mit dem Verlangen nach Schluß der Debatte? Diejenigen Herren, welche damit einverstanden sind, bitte ich, sich von den Sitzen zu erheben. (Angenommen.) Es hat nun noch der Herr Berichterstatter das Wort. Berichterstatter Dr. Fetz: Es war mir einigermaßen überraschend, daß bei diesem Punkte, der schon in so vielen Landtags-Sessionen Gegenstand der Debatte gewesen ist, auf einmal heute die staatsrechtliche Frage gestellt wird. Ich dächte, das hätte man sich doch füglich ersparen können und wenn ich meine Ansicht weiter aussprechen soll, so geht sie tahin, daß es auch im Interesse des Landes besser erspart geblieben wäre. Was wollen wir denn und was streben wir denn seit so vielen Jahren an? Wir wollen, daß eine Schienenverbindung hergestellt werde zwischen Vorarlberg und Tirol, weil wir, und nicht blos wir, sondern außer uns wohl säst alle urtheilsfähigen Persönlichkeiten des Landes, darin eine Existenzfrage für dasselbe erblicken, weil wir, sage ich, der Ansicht sind, daß, insolange wir zur österreichischen Monarchie gehören — und das wird hoffentlich immer der Fall sein — davon unter Umständen die Existenz des Landes abhängt. Wir haben ja in den vergangenen Jahren, im Jahre 1870 gesehen, welche Calamitäten dem Lande drohten und blos deswegen drohten, weil keine entsprechende Verbindung zwischen Vorarlberg und dem österreichischen Stammlande bestand. Und nun sollen wir uns auf einmal die Frage stellen, ob es passend sei, ob wir uns damit etwas vergeben, wenn wir an eine Korporation, an eine gesetzgebende Korporation im Reiche, die, mag man über die historische Berechtigung derselben denken, wie man will, doch das für sich hat, daß sie kraft eines von unserem Kaiser sanktionirten Gesetzes tagt und beschließt, in einer so hochwichtigen Angelegenheit uns wenden. Das, meine Herren! das können wir nicht als unverträglich mit der Würde dieses Landtages erklären, der ja auch kraft eines vom Kaiser gegebenen Gesetzes tagt, wenn wir an diese Korporation, welche nun einmal über die Gebarung mit den Finanzen zu beschließen hat, eine Petition richten dahin gehend, daß eine für die materielle Existenz des Landes nothwendige Schienenverbindung hergestellt werde. Ich bitte, meine Herren! konsultiren sie nicht irgend welche rechtshistorische oder anderweitige Anschauung in einer Angelegenheit, wo es sich nicht darum handelt, ob das Oktober-Diplom, die pragmatische Sanktion oder gar die Fundamental-Artikel Geltung haben, sondern wo es sich um gar nichts anders handelt, als daß wir, und das ist unsere Schuldigkeit, diejenigen Schritte einleiten, welche nothwendig sind, daß endlich einmal der berechtigte und so innig gehegte Wunsch des Landes Vorarlberg in Erfüllung gehe. Der Herr Pfarrer Knecht hat beantragt, wir sollten eine Aufforderung an das Abgeordnetenhaus richten. Das wäre nun doch ein Schritt, welcher zu dem Gegentheile von dem führen müßte, was wir anstreben. Mit einer Aufforderung einer zum Mindesten gleichberechtigten Behörde oder Korporation gegenüber können wir nicht kommen. Wir können, wie die Dinge gegenwärtig nun einmal sind, nachdem die Finanzen des Reiches hier in Frage kommen, über welche das Abgeordnetenhaus und nicht wir zu entscheiden haben, nichts anderes thun, als im Wege einer Petition nachweisen, daß die Wünsche des Landes berechtigt sind und daß — und darauf möchte ich den Hauptnachdruck gelegt wissen — die Erfüllung dieser berechtigten Wünsche zugleich auch die Befriedigung eines Bedürfnisses des Reiches in sich schließen würde. Ich empfehle daher den Antrag des Comite's zur Annahme. 61 Landeshauptmann: Der Antrag des Herrn Pfarrers Knecht ist ein Abänderungsantrag, ich habe daher denselben früher zur Abstimmung zu bringen, als denjenigen, den der Ausschuß bringt. Wird dagegen eine Einwendung erhoben? (Nein.) Ich bringe daher den Antrag des Herrn Abgeordneten Pfarrer Knecht zur Abstimmung. Diejenigen Herren, welche damit einverstanden sind, es seien in der Arlbergbahn-Angelegenheit weitere Schritte zu veranlassen und behufs Berathung und Antragstellung hierüber ein Comite von drei Mitgliedern zu wählen, bitte ich, sich von den Sitzen zu erheben. (Rufe: Welcher Antrag ist es? — Der des Herrn Pfarrer Knecht.) Er ist gefallen. Thurnher: Ich glaube, der Antrag ist nicht verstanden worden. Landeshauptmann: Ich habe ihn ja deutlich vorgelesen. Ich bringe nun den Antrag des Ausschusses zur Abstimmung. Diejenigen Herren, welche damit einverstanden sind, es seien in der Eisenbahnangelegenheit neuerlich Petitionen sowohl an das Abgeordnetenhaus, als an die Regierung zu richten und es sei die Abfassung derselben und die Antragstellung hierüber einem besonders zu wählenden Comite von drei Mitgliedern zu übertragen, bitte ich, sich von den Sitzen zu erheben. Es ist die Majorität und der Antrag also angenommen. Ich ersuche nun den Herrn Berichterstatter, fortzufahren. Dr. Fetz: (Verliest Punkt VI. des Rechenschaftsberichtes betreffend die Rheinkorrektion sowie ad VI. des Comiteberichtes.) Landeshauptmann: Da Niemand das Wort zu nehmen gedenkt, ersuche ich weiter zu fahren. Dr. Fetz: (Verliest Punkt VII. des Rechenschaftsberichtes betreffend Krankenverpflegskosten, sowie ad VII. des Comiteberichtes.) Landeshauptmann: Ich eröffne die Besprechung. Da Niemand das Wort zu nehmen gedenkt, erkläre ich die Besprechung für geschlossen. Ich bringe sohin den Antrag zur Abstimmung. Diejenigen Herrn, welche einverstanden sind zu beschließen: „Der hohe Landtag wolle die Leistung der vorbenannten Beiträge genehmigen" bitte ich sitzen zu bleiben. (Angenommen.) Dr. Fetz: (Verliest Punkt VIII. des Rechenschaftsberichtes betreffend die Irrenversorgung sowie ad VIII. des Comiteberichtes.) Landeshauptmann: Ich eröffne die Besprechung. Schmid: Ich erlaube mir als Comitemitglied zur Überprüfung des Rechenschaftsberichtes eine Bemerkung. Bei der Verpflegsrechnung der Irrenanstalt mangeln auch pro 1872 noch mehrere Belege. Das Comite als es nach denselben fragte erhielt zur Antwort, daß der Landesausschuß einen Vertrauensmann zur Prüfung der Rechnung nach Valduna gesendet habe, der die Rechnung unausstellig befunden und dem das Comite Vertrauen schenken dürfe. Es ist dieses geschehen und setzt auch ohne dies das Comite kein Mißtrauen in die Richtigkeit dieser Rechnung. 62 Da aber die Hauptrevision dem Landtage obliegt, dieser jedoch, oder vielmehr das hicfür von ihm eingesetzte Comite beim Abgänge von Belegen, seiner Aufgabe nicht vollständig genügen kann, so möchte ich hier dem Wunsche Ausdruck geben, daß der Landesausschuß dafür sorge, daß auch diese Rechnungen in Zukunft vollständig mit den Belegen versehen werden. Landeshauptmann: Stellen Herr Schmid diesfalls einen Antrag. Schmid: Nein. Landeshauptmann: Wenn Niemand mehr das Wort zu nehmen gedenkt, erkläre ich die Besprechung für geschlossen. Haben Herr Berichterstatter noch etwas zu bemerken? Dr. Fetz: Ich habe nichts mehr zu bemerken. Landeshauptmann: Ich schreite daher zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses. Diejenigen Herrn, welche einverstanden sind zu beschließen: „Der hohe Landtag wolle den Rechnungsabschluß über die Verwaltung der Landes-Irrenanstalt Valduna nach obigem Ergebnisse genehmigen:" bitte ich von den Sitzen sich zu erheben. (Angenommen.) Ich bitte weiter zu fahren. Dr. Fetz: (Verliest Punkt IX. des Rechenschaftsberichtes betreffend die Bausache der Landes-Irrenanstalt mit Ausschluß der Anträge des Landesausschusses, sodann ad IX. des Comiteberichtes sammt den Anträgen.) Landeshauptmann: Ich eröffne die Besprechung hierüber. Da Niemand das Wort ergreift, erkläre ich die Besprechung für geschloffen und schreite zur Abstimmung über die Anträge des Ausschusses zur Überprüfung des Rechenschaftsberichtes. Diejenigen Herrn, welche einverstanden sind zu beschließen „1. Der hohe Landtag wolle aussprechen, Herr Handelsmann Joh. Josef Gohm „. . . Dank des Landes zuerkannt" bitte ich sitzen zu bleiben. (Angenommen.) Jene Herrn welche mit dem Antrage: „2. Die schließliche Baukostenrechnung _________genehm zu halten" einverstanden sind, bitte ich ebenfalls sitzen zu bleiben. (Angenommen.) Der dritte Antrag geht dahin: „Der unterm 31. Dezember 1872 ............als richtig anerkannt". Diejenigen Herrn, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, bitte ich sitzen zu bleiben. (Angenommen.) Dr. Fetz: (Verliest Punkt X. des Rechenschaftsberichtes sodann ad X. des Comiteberichtes.) Landeshauptmann: Da Niemand das Wort zu nehmen Willens scheint, ersuche ich um die Abstimmung. Diejenigen Herrn, welche damit einverstanden sind: „Der hohe Landtag wolle die Gebarung............genehm halten" bitte ich sitzen zu bleiben. (Angenommen.) 63 Dr. Fetz: (Verliest ad X. „Voranschlag des Landeskulturfondes".) Landeshauptmann: Da Niemand das Wort zu nehmen gedenkt, schreite ich zur Abstimmung. Diejenigen Herrn, welche mit dem Antrag des Comites einverstanden sind: „Der hohe Landtag wolle diesen Voranschlag für den Landeskulturfond pro 1874 nach vorstehenden Ansätzen genehmigen" ersuch: ich sitzen zu bleiben. (Angenommen.) Dr. Fetz: (Verliest Punkt XL des Rechenschaftsberichtes sowie ad XL des Comiteberichtes.) Landeshauptmann: Gedenkt Jemand das Wort zu nehmen? (Niemand.) Sohin bitte ich weiter zu fahren. Dr. Fetz: (Verliest Punkt XII. Gemeindeangelegenheiten bis zum Vermittleramt sammt den einschlägigen Comitebemerkungen.) Landeshauptmann: Gedenkt Jemand das Wort zu nehmen? Da dies nicht der Fall ist gehe ich zur Abstimmung über. Diejenigen Herrn, welche damit einverstanden sind zu beschließen: „Der hohe Landtag wolle diesem Vorgehen des Landesausschusses die nachträgliche Genehmigung ertheilen" bitte ich sitzen zu bleiben. (Angenommen.) Dr. Fetz: (Verliest „das Gemeindevermittleramt" bis zum Schlusse, sodann die einschlägigen Bemerkungen des Comiteberichtes.) Landeshauptmann: Da Niemand das Wort zu nehmen gedenkt, bitte ich weiter zu fahren. Dr. Fetz: (Verliest Punkt XIII des Rechenschaftsberichtes „Stipendien und Stiftplätze" sodann ad XIII. des Comiteberichtes.) Landeshauptmann: Gedenkt Jemand das Wort zu nehmen? Da dies nicht der Fall ist, so schreite ich zur Abstimmung. Diejenigen Herrn, welche damit einverstanden sind zu beschließen: „Der hohe Landtag wolle den Rechnungsabschluß pro 1872 für den Invaliden„Stipendienfond................. genehmigen" bitte ich sitzen zu bleiben. (Angenommen.) Dr. Fetz: Verliest: „Der Ausschuß hat bei der Prüfung _____________den Antrag gestellt: „Der hohe Landtag spreche dem Ausschusse hiefür seine Anerkennung aus." (Die ganze hohe Versammlung erhebt sich zum Zeichen der Zustimmung.) Landeshauptmann: Die Anerkennung, die das hohe Haus dem Landesausschusse soeben gezollt hat, gilt zunächst meinem Amtsvorfahren Herrn Sebastian v. Froschauer. Auch glaube ich bei diesem Anlasse aufmerksam machen zu sollen, daß die Landesbeamten sich immer sehr eifrig und thätig den Geschäften gewidmet und dadurch dem Landesausschusse jene Nachhülfe geleistet haben, wodurch er in den Stand gesetzt wurde, die Geschäfte möglichst gut zu erledigen. (Rufe: Bravo! Ganz richtig!) Ich gehe nun zum 2, Gegenstand der Tagesordnung über: das ist der Comitebericht über den Landesfonds-Voranschlag pro 1874. Berichterstatter ist Herr Dr. Fetz. 64 Berichterstatter Dr. Fetz (verliest den Bericht des Comite's wie folgt): Comite-Bericht betreffs des Voranschlages des Vorarlberger Landesfondes pro 1874. Hoher Landtag! Der von dem Landesausschuß beantragte Voranschlag des Vorarlberger Landesfondes für das Jahr 1874 enthält folgende Positionen: a. Bedeckung. 1. Krankenverpflegungskosten-Ersätze..............fl. 400. — 2. Schubkosten-Ersätze................................. 1, 500. — 3. Steuerzuschläge 26 Prozent.....................„ 35, 537. — Zusammen fl. 37, 437. — ö. W. gegen fl. 36, 254. — im Jahre 1873. b. Erfordernis 1. Verwaltungs-Auslagen . . 2. Kranken-, Irren-, Findel- und Gebärhauskosten . . fl. 200. — 5, 000. — 3. Impfungs-Auslagen . . 800. — 4. Beiträge .... 700. — 5. Schubauslagen . . . 2, 200. — 6. Gendarmerie-Bequartierung . 1, 800. — 7. Vorspanns-Auslagen . . 1! 2, 000. — 8. Verschiedene Auslagen . . If 2, 400. — 9. Ständischer Haushalt . . 8, 300. — 10. Zahlung aus der Schuld aus dem Baue der Landes-Irrenanstalt Valduna . . . • • * * • tf 14, 000. — Zusammen fl. 37, 400. — gegen fl. 35, 900. — im Jahre 1873. Die Bedeckung per............................................fl. 37, 437. — im Vergleiche zum Erfordernisse per . . . , . „ 37, 400. — würde einen Überschuß von nur...............................fl. 37. — ergeben. Das Comite bemerkt, daß die Rubrik „Verschiedene Auslagen" sich im Voranschlage von 5600 fl. pro 1873 auf 2400 fl. verringerte und daß sich diese Reduzirung auf die Auflassung der Grundlasten-Ablösungs- und Regulirungs-Commission gründet und daß in dieser Beziehung nur noch Reisegebühren und Remunerationen in Betracht kommen. Nachdem diesem Voranschlag keine Einwendungen entgegenstehen und derselbe mit Rücksicht auf die Ergebnisse in den vergangenen Jahren und den bestehenden Verhältnissen gerechtfertiget erscheint, stellt das Comite den Antrag: „Der hohe Landtag wolle den Voranschlag des Vorarlberger Landesfondes pro 1874 nach obigen Ansätzen genehmigen." Bregenz, den 13. Dezember 1873. Peter Jussel, Obmann. Dr. Andr. Fetz, Berichterstatter. 65 Landeshauptmann: Es wäre in diesem Antrage auch die Bewilligung einer Umlage von 26 fr. per Steuergulden für Landeszwecke miteinbegriffen und verstanden. Ich eröffne über die Angelegenheit die Besprechung. Da Niemand das Wort nimmt, so schreite ich zur Abstimmung über den Antrag. Diejenigen Herren, welche damit einverstanden sind, zu beschließen, der hohe Landtag wolle den Voranschlag des Vorarlberger Landesfondes pro 1874 nach den obigen Ansätzen genehmigen, bitte ich, sich von der Sitzen zu erheben. (Angenommen.) 3. Gegenstand der Tagesordnung Ausschußbericht über die Gesuche der Gemeinden Bludenz, Feldkirch, Dornbirn und Lustenau wegen Erhöhung der bestehenden Hundetaxe. Berichterstatter ist Herr v. Gilm. Da derselbe nicht anwesend ist, so ersuche ich den Herrn Sekretär um Verlesung des Berichtes. Sekretär (liest): Comite-Bericht betreffend die Anträge der Stadtgemeinden Feldkirch und Bludenz, der Marktgemeinde Dornbirn und der Gemeinde Lustenau wegen Erhöhung der bestehenden Hundetaxe. Vorstehende Gemeinden haben die Veränderung und resp. Erhöhung der Hundetaxe beschlossen: 1) Die Stadtgemeinde Feldkirch mit Beschluß vom 7. Februar 1873: a. Für einen männlichen Hund und verschnittene Hündin von 1 ff. 75. auf den Betrag von............................................................fl. 5. — b. Für eine nicht verschnittene Hündin von fl. 4. 28. auf . . . „ 10. — . 2) Die Stadtgemeinde Bludenz mit Beschluß vom 9. Dezember 1872: a. auf Für einen männlichen Hund und verschnittene Hündin von fl. 1. 75. den Betrag............................................................„ 4. — b. Für eine unverschnittene Hündin von fl. 5. 25. auf den Betrag von . „10. — 3) Die Marktgemeinde Dornbirn laut Beschluß vom 17. April 1873: a. den Für einen männlichen Hund und verschnittene Hündin von fl. 2. — auf Betrag von................................................................. 3. — b. Die Taxe für Hündinnen im bisherigen Betrag von fl. 5. — wurde unverändert gelassen. 4) Die Gemeinde Lustenau mit Beschluß vom 15. a. Für einen männlichen 1. — auf den Mai d. Hund und verschnittene Hündin Betrag von.............................................. . , , 2. — b. Für eine nicht verschnittene Hündin von fl. 4. — von . „ 8. — I.: von fl. . . auf den Betrag Der Gemeindeausschuß von Feldkirch hat im weiteren überdies beschlossen, der Magistrat habe sich an den Landesausschuß zu wenden, daß in der nächsten Landtagssession ein Landesgesetz für möglichst einheitliche Erhöhung der Hundetaxe im ganzen Lande votirt werde. Nach vorliegenden Eingaben ist das Ausmaß der Steuer und die meritorische Begründung verschieden, ja selbst grundsätzliche Bestimmungen in Bezug auf die Besteuerung der Hündinnen sind geradezu widersprechend. — Während drei Gemeinden die Taxe für unverschnittene Hündinnen nahe um die Hälfte und selbst über die Hälfte erhöhen, hat die Gemeinde Dornbirn im Hinblicke auf die Berathung des zweiten internationalen thierärzlichen Congresses und hiernach vom hohem Ministerium unterm 23. Dezember 1865 empfohlenen Hundeordnung, die Taxe für selbe unverändert gelassen. 66 Obwohl die Gemeinde Dornbirn die Steuer für Hunde zum Geringsten, von 2 fl. nur auf 3 fl. erhöht hat, so liegt auch dagegen ein immerhin berücksichtigungswürdiger Protest von 24 Anwesensbesitzern des Haselstauderberges vor. In Betracht dieser Verhältnisse sieht sich das Comite nicht in der Lage, derzeit in Behandlung der Einzelgesuche zur Erwirkung der allerh. Sanktion im Sinne des § 8ü der Gemeindeordnung, und noch weniger auf Erlaß eines allgemein verbindlichen Landesgesetzes zur möglichst gleichheitlichen Erhöhung der Hundetaxe im ganzen Lande einzugehen und erhebt den Antrag: „Hoher Landtag wolle beschließen: Die Gesuche der Stadtgemeinden Feldkirch und Bludenz, des Marktes Dornbirn und der Gemeinde Lustenau werden zurückgeleitet, nm über nochmalige Berathung der Gemeindevertretung und in möglichst übereinstimmender grundsätzlicher und taxativer Bestimmung, die Modalitäten gewillter Erhöhung und allfälliger berücksichtigungswürdiger Ermäßigungen dem Landesausschusse vorzulegen; und dieser werde ermächtiget, über Vorlage derselben die vorbehaltene allerhöchste Sanktion zu erwirken. Von Votirung eines bezüglichen allgemein verbindlichen Landesgesetzes für Vorarlberg muß Umgang genommen werden." Bregenz, den 12. Dezember 1873. Albert Rhomberg, Obmann v. Gilm, Berichterstatter. Landeshauptmann: Die Debatte ist eröffnet. Karl Ganabl: Ich erlaube mir, zu beantragen, die Verhandlung über diesen Gegenstand für heute zu vertagen, weil der Herr Berichterstatter v. Gilm nicht gegenwärtig ist. Es würde mich sehr interessiren, aus seinem eigenen Munde die Motivirung der Abweisung dieser Gesuche zu vernehmen. Wir haben bisher jedesmal die von den Gemeinden beschlossenen Erhöhungen genehmigt und beantragt, sie seien der allerhöchsten Sanktion zu unterbreiten. Heute nun lautet der Antrag dahin, es seien diese Gesuche an die Gemeinden zurückzuleiten. Ich muß umsomehr um die Vertagung bitten, als in dem Ausschußberichte vorkommt, die Stadtgemeinde Feldkirch habe beschlossen, den Antrag zu stellen, daß diesbezüglich ein allgemeines Landesgesetz erlassen werde. Das ist nun nach meiner Ansicht offenbar eine Irrung. Ich war selbst in der Gemeindeausschußsitzung anwesend; die Herren wollten da den gefaßten Beschluß auf Erhöhung der Hundetaxe sogleich in Ausführung bringen; dagegen habe ich nun bemerkt, das können wir nicht, weil dazu ein Landesgesetz erforderlich ist. Es scheint mir, daß der Stadtschreiber dies ganz falsch aufgefaßt und in Folge dessen auch falsch hieher berichtet hat. Aus diesen Gründen möchte ich also bitten, die Verhandlung für heute zu vertagen. Landeshauptmann: Wünscht noch Jemand das Wort? Rhomberg: Es wird gar nichts schaden, wenn die Verhandlung über diesen Gegenstand auf eine andere Sitzung verschoben wird. Nachdem der Herr Berichterstatter nicht anwesend ist, finde ich es ganz in der Ordnung. Landeshauptmann: Wenn Niemand mehr das Wort ergreift, so erkläre ich die Debatte für geschlossen und bringe zunächst den Vertagungsantrag des Herrn Abgeordneten Karl Ganahl zur Abstimmung. Diejenigen Herren, welche damit einverstanden sind, daß die Verhandlung über den Comitebericht in Betreff der Hundetaxe von der heutigen Tagesordnung abgesetzt und auf eine andere Sitzung verlegt werde, bitte ich, sich von den Sitzen zu erheben. (Angenommen.) 67 Jetzt kommen wir zum 4. Gegenstand der Tagesordnung, nämlich zum Comitebericht über den Voranschlag des Landesschulrathes über die nach 8, 47 des Landesgesetzes über Errichtung und Gr, - . Haltung der Volksschulen aus Landesmitteln zu bestreitenden Auslagen. Berichterstatter ist der Herr Abgeordneter Kohler. Berichterstatter Kohler (liest): Hoher Landtag! In dem vorliegenden Voranschlage des löblichen Landesschulrathes über die nach § 47 des Landesgesetzes über Errichtung und Erhaltung der Volksschulen aus Landesmitteln zu bestreitenden Auslagen sind ausgenommen: I. Für Dotation der Bezirkslehrerbibliothek in Bludenz II. Die Kosten für Bezirkslehrer-Conferenzen für 1874 mit . „ 500. — III. Die Kosten für die Landeslehrer-Conferenz mit . . . fl. 50. — „ 100. — Zusammen fl. 650. — Dem Comite wurden die gehörigen Ausweise über die Verwendung der im Jahre 1871 für die Bezirks-Lehrerbibliotheken gewährten Dotationen per fl. 440. — vorgelegt. Für das Jahr 1873 hat der hohe Landtag in Rücksicht auf die damaligen Verhältnisse von der Dotirung dieser Bibliotheken Umgang genommen. Für die Bezirke Feldkirch und Bregenz findet nun der löbl. Landesschulrath, in Anbetracht, daß der gesetzliche Beitrag der Lehrer in Feldkirch___________________________-fl. 295. 18. in Bregenz___________________________ 211. 47. beträgt, keine Dotation zu beantragen, und nur für Bludenz, dessen Beiträge der Lehrer sich auf 81 fl. 78 kr. belaufen, eine solche im Betrage von fl. 50. — zu verlangen. Das Comite hat nun bei der Voraussicht, daß in Zukunft diese Bibliotheken keine Dotation aus Landesmitteln mehr bedürfen, mit Majorität den Beschluß gefaßt, es sei der Antrag zu stellen: „Der hohe Landtag wolle für 1874 zur Bezirks - Lehrerbibliothek in Bludenz die Datation mit 50 fl. bewilligen." Landeshauptmann: Ich eröffne die Debatte. Da Niemand das Wort nimmt, so schreite ich zur Abstimmung. Diejenigen Herren, welche mit dem Antrage einverstanden sind, der hohe Landtag wolle für das Jahr 1874 zur Bezirks-Lehrerkonferenz die Dotation mit 50 fl. bewilligen, bitte ich, sich von den Sitzen zu erheben. (Angenommen.) Berichterstatter Kohler (liest): In Betreff der präliminirten Kosten für die Bezirks-Lehrerkonferenzen glaubt das Comite, obwohl seine im Vorjahre ausgesprochene Erwartung, „daß sich sehr bald im Lehrerstande selbst die Überzeugung Bahn brechen werde, daß diese Conferenzen in ihrer gegenwärtigen Anordnung ihren: wahren Zwecke nur sehr mangelhaft entsprechen können, daher eine durchgreifende Änderung ehest zu erfolgen habe, eine Änderung, die bei geringeren Kosten die wahren Interessen der Schule besser zu fördern geeignet wäre, " noch nicht erfüllt ist, doch noch die verlangte Dotation für das Jahr 1874 dem hohen Landtage zur Genehmigung empfehlen zu sollen, in der Überzeugung, daß jene Erwartung sich doch endlich erfüllen müsse, wenn die bisherigen Erfahrungen einmal gebührend verwerthet sind. Es wird daher der Antrag gestellt: „Der hohe Landtag wolle für 1874 die Kosten für Abhaltung der BezirksLehrerkonferenzen im Voranschlag von 500 fl. und deren Zuweisung aus dem Landesfonde genehmigen." Landeshauptmann: Ich eröffne die Besprechung. Da Niemand das Wort ergreift, so schreite ich zur Abstimmung. Diejenigen Herren, welche mit dem Antrage einverstanden sind, der hohe Landtag wolle für das Jahr 1874 die Kosten für Abhaltung der Bezirks-Lehrerkonferenzen im Voranschlage von 500 fl. und deren Zuweisung aus dem Landesfonde genehmigen, bitte ich, sich von den Sitzen zu erheben. (Angenommen.) Kohler (liest): Bezüglich der Dotation der Landes-Lehrerkonferenz ist zu erwähnen, daß schon im Jahre 1872 im Präliminare pro 1873 diese Dotation im Betrage von 100 fl. eingestellt und vom hohen Landtage bewilligt wurde. Die Konferenz wurde jedoch nicht abgehalten, sondern auf den Anfang des Jahres 1874 verschoben. Es wird daher der Antrag erhoben: „Der hohe Landtag wolle die für letztes Jahr genehmigte, aber nicht ausgefolgte Dotation für die Landes-Lehrerkonferenz pro 1874 im Betrage von 100 fl. bewilligen und deren Zuweisung aus dem Landesfonde gutheißen." Bregenz, den 13. Dezember 1873. Johann Thurnher, Johann Kohler, Obmann. Berichterstatter. Landeshauptmann: Die Besprechung ist eröffnet. Da auch hierüber keiner der Herren das Wort nimmt, so schreite ich zur Abstimmung. Diejenigen Herren, welche mit dem Antrage des Ausschusses einverstanden sind: der hohe Landtag wolle die für das letzte Jahr genehmigte, aber nicht ausgefolgte Dotation für die LandesLehrerkonferenz pro 1874 im Betrage von 100 fl. bewilligen und deren Zuweisung aus dem Landesfonde gutheißen, bitte ich, sich von den Sitzen zu erheben. (Angenommen.) Letzter Gegenstand der Tagesordnung ist das Gesuch der Gemeindevorstehung in Schwarzenberg um Einführung der geheimen Abstimmung bei den Landtagswahlen. Ich würde vorschlagen, dieses Gesuch dem bereits in diesem Betreff aufgestellten Comite zu überweisen. Wenn kein anderer Antrag erfolgt, so nehme ich es als zugestanden an. (Zugestanden.) Wir haben nun zu zwei Comite-Wahlen überzugehen. Die hohe Versammlung hat beschlossen, in Betreff Einführung der Vermögenssteuer für Landesumlagen ein Comite von 3 Mitgliedern aufzustellen; ich muß daher um die Bezeichnung von 4 Persönlichkeiten, nämlich von 3 als Ausschußmitgliedern und 1 als Ersatzmann, bitten. (Wahl.) Ich ersuche die Herrn Peter Jussel und Pfarrer Berchtold um Vornahme des Skrutiniums. (Geschieht.) Peter Jussel: 16 Stimmzettel wurden abgegeben. Pfarrer Berchtold: Es erhielten Herr Dr. Fetz 14, die Herren Rheinberger und Schmid je 10 und Herr Peter Jussel 6 Stimmen. Landeshauptmann: Es ist richtig; es ist die absolute Mehrheit für die 3 Ausschußmitglieder erzielt, als welche gewählt erscheinen die Herrn Dr. Fetz, Rheinberger und Schmid; als Ersatzmann ist Herr Peter Jussel bestimmt. Das zweite Comite in Betreff der in Sachen der Arlberger-Bahn zu veranlassenden Schritte besteht ebenfalls aus 3 Mitgliedern. Rhomberg: Herr Landeshauptmann ich bitte um das Wort. 69 Land eshauptmann: Herr Rhomberg hat das Wort. Rhomberg: Wie die Herrn gesehen haben, habe ich für den Antrag des Herrn Pfarrers Knecht gestimmt (Thurnher: Bravo!) und kann also unmöglich in einen Ausschuß wählen, mit dem ich nicht einverstanden bin, und enthalte mich deßwegen der Abstimmung. (Wahl.) Landeshauptmann: Ich ersuche die Herrn Witzemann und Burtscher das Skrutinium zu führen. (Geschieht.) Burtscher: 14 Stimmzettel wurden abgegeben. Witzemann: Bei diesem Wahlgange erhielten die Herrn Burtscher, v. Gilm, Rhomberg und Pfarrer Knecht je 7 Stimmen. Landeshauptmann: Nachdem die absolute Mehrheit nicht erzielt ist, muß ich die Herrn noch einmal ersuchen, mir 4 Persönlichkeiten zu bezeichnen. Rhomberg: Ich bitte um das Wort. Ich weiß nicht recht, warum ich trotz meiner vorhin abgegebenen Erklärung Stimmen bekommen habe und muß deßhalb erklären, daß ich keine Wahl annehmen kann, da ich ohnehin schon in mehrere Comites gewählt bin und daher das Recht habe, eine neuerliche Wahl abzulehnen. Landeshauptmann: Herr Rhomberg hat als Mitglied von mehr als zwei Comites das Recht, die Wahl abzulehnen. Dr Fetz: Ich glaube, das Comite besteht ja nur aus drei Mitgliedern und es sind die Herrn, Burtscher, Rhomberg, v. Gilm und Pfarrer Knecht mit je 7 Stimmen gewählt (Rufe: Ist nicht die absolute Majorität.) Richtig, es sind 14 Stimmzettel abgegeben worden; 8 ist also die Majorität. (Wahl.)