18731218_lts009

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Letzte Änderung 03.07.2021, 10:33
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp04,lts1873,lt1873,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 9. Sitzung am 18. Dezember 1873 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Dr. Anton Jussel. Gegenwärtig sämmtliche Abgeordnete mit Ausnahme der Herren: Peter Jussel krank. Regierungsvertreter: Herr Statthaltrreirath Karl Ritter v. Schwertling. Beginn der Sitzung 5 Uhr 5 Minuten Abends. Landeshauptmann: Die Sitzung ist eröffnet. Ich ersuche den Herrn Sekretär das Protocoll zu verlesen. (Sekretär verliest dasselbe). Werden Einwendungen gegen die richtige Fassung des Protocolles erhoben? Kohler: Ich erlaube mir die Anfrage zu stellen, ob ich vielleicht den Herrn Sekretär in einem Worte nicht recht verstanden habe? — Ich habe nämlich verstanden, daß bei dem Punkte „Voranschlag des Landesschulrathes" die 50 fl. für eine Bezirks-Lehrer-Conferenz in Bludenz genehmiget wurden. Es sollte heißen „Bezirkslehrer-Bibliothek." Landeshauptmann: Bezirkslehrerbibliothek muß es heißen. Es wird nur ein Schreibfehler sein. (Sekretär verliest die betreffende Stelle im Protokolle: „Der hohe Landtag wolle für die Bezirks-Lehrerbibliothek etc. etc.) Herr Kohler werden sich also mit diesem Inhalte einverstanden erklären. Kohler: Ja. Dr. Ölz: Ich bitte ebenfalls-um das Wort. Da ich in der letzten Sitzung wegen Unwohlsein nicht gegenwärtig war, habe ich mir erlaubt, heute dem Herrn Landeshauptmanne einen AbänderungsAntrag in der Eisenbahnangelegenheit zu übergeben und ich bitte denselben in der heutigen Sitzung verlesen zu lassen, wenn es der Herr Landeshauptmann für gut finden sollte. 72 Landeshauptmann: Wenn keine Einwendungen mehr gegen die richtige Fassung des Protocolles der letztvergangenen Sitzung gemacht werden, erkläre ich dasselbe für genehmiget. Es ist genehmigt. Ich theile mit, daß das Konnte über das Vermögenssteuergesetz den Herrn Abgeordneten Schmid zum Obmanne und den Herrn Dr. Fetz als Berichterstatter bestellt hat. Das Komite über die Arlbergbahn hat sich glaube ich wegen Abwesenheit eines der gewählten Ausschußmitglieder bisher nicht konstituirt. Herr Dr. Ölz hat mir eben diesbezüglich einen Dringlichkeitsantrag übergeben. Ich werde denselben seinem Wunsche gemäß zur Verlesung bringen, zur Verhandlung darüber aber nach der Erschöpfung der Tagesordnung übergehen. Herr Sekretär ich ersuche Sie, denselben zu verlesen. (Sekretär verließt denselben wie folgt). Hoher Landtag! In der letzten Sitzung des hohen Landtages wurde der Beschluß gefaßt, es seien in der Arlbergbahn-Angelegenheit neuerliche Petitionen, sowohl an das Abgeordnetenhaus als an die Regierung zu richten und es sei die Abfassung derselben und die Berichterstattung hierüber einem besonders zu wählenden Comite von 3 Mitgliedern zu übertragen. Die Unterzeichneten sehen sich veranlaßt, auf Grund des § 26 der Geschäftsordnung zu oben bezeichneten in einen Ausschuß verwiesenen Antrag zu stellen folgenden Abänderungsantrag. Es seien in Sachen des Arlbergbahn-Projektes anstatt Petitionen an das Abgeordnetenhaus und die hohe Regierung eine diesbezügliche Bittschrift an Seine Majestät den Kaiser um allerh. Dero Initiative in dieser Reichsund Landes-Angelegenheit zu beschließen, zur Verfassung derselben das eingesetzte Comite um zwei Mitglieder zu verstärken und zur Unterbreitung derselben an Seine Majestät eine Deputation aus 3 Mitgliedern des Landtages zu wählen. Der Antrag wird zur Forderung der Angelegenheit als Dringlichkeitsantrag eingebracht. Bregenz, den 18. Dezember 1873. Dr. Ölz, Pfarrer Berchtold, Pfarrer Knecht, Kohler, v. Gilm, Schmid, Hammerer, Thurnher. Ich gehe nun zur Tagesordnung über. Der erste Gegenstand derselben ist der Ausschuß-Bericht wegen Bestellung eines Landes-Cultur-Ingenieurs. Bevor ich zur Berichterstattung übergehe, finde ich mich verpflichtet, auf die Vorschrift des § 16 der Geschäftsordnung aufmerksam zu machen. Dieser Paragraph bestimmt am Schlusse: „Außerdem ist über jede Ausschußsitzung ein Protocoll zu führen, welches den Gegenstand der Verhandlung, die Anträge und die Beschlüsse zu enthalten hat." 73 In den bisherigen Vorlagen habe ich diese Vorschrift nicht erfüllt gefunden, und ich finde auch in dem heutigen Akte ein diesbezügliches Protocoll nicht vor. Ich erlaube mir, den Herrn Berichterstatter zu ersuchen, mir zu sagen, warum von dieser gesetzlichen Bestimmung allenfalls Umgang genommen wurde? v. Frosch an er: Der Aufforderung des Herrn Landeshauptmannes Folge gebend, kann ich erklären, daß das Comite, welches eingesetzt worden war, über die Bestellung eines Cultur-Ingenieurs zu berichten, dieser Vorschrift nachgekommen ist. Wir hatten drei Sitzungen, in welchen diese Sache berathen und beschlossen und auch der Bericht, wie er heute vorliegt, gutgeheißen wurde. Dieses finde ich auf die Aufforderung des Herrn Landeshauptmannes zu bemerken. Landeshauptmann: Ich würde ersuchen, daß dieses Protocoll auch zu den Akten gelegt wird. v. Froschauer: Es ist hier. Ich übergebe es Ihnen. Landeshauptmann: Ich ersuche Sie, nun das Wort zur Berichterstattung zu nehmen. v. Froschauer: Der Bericht des Ausschusses lautet: (Verliest denselben wie folgt.) Hoyer Landtag! Bei wiederholten Anlässen hat die Landesvertretung ausgesprochen, daß es wünschenswert, daß es ein Bedürfniß sei, die Besserung der Bodenverhältnisse im Lande, deren so viele dringend durchzuführen sind, die möglichste Sorgfalt zuzuwenden, und zur Erreichung dieses Zieles zu dem Mittel zu greifen, das in andern Ländern bereits seit Jahren als ein höchst ersprießliches und wohlthätiges sich bewährt habe, nämlich die Bestellung eines Fachmannes in der Technik für Landwirthschaft, eines Cultur-Ingenieurs anzustreben. Die volle Kenntniß der Bodenverhältnisse des Landes bei einer hohen Versammlung enthebt den gefertigten Ausschuß im Einzelnen die vielen Bodenverbesserungen zu erwähnen, die nur einer kundigen Hand entgegensetzen, um zum Segen der Bevölkerung in's Leben gerufen zu werden, und er darf sich deßhalb wohl beschränken, nur anzuführen, daß in den verschiedenen Gemeinden fort und fort der Ruf um Verbesserung ihres Bodens, ihrer Lage vernommen werde, aber immer wieder erfolglos verhalle aus Abgang von erfahrenen Persönlichkeiten, die nahe wären und mit verständigem Rath und kräftigen That dem Rufe der Bedrängten Ermunterung und Richtung zu geben vermöchten. Der gefertigte Ausschuß darf nicht unerwähnt lassen, daß manche Bodenverbesserung unternommen, aber entweder nicht weiter geführt, oder wegen nicht gehöriger Anleitung mangelhaft vollendet wurden und zu weiteren Versuchen nicht aneiferten. Wenn dennoch unter solchen Umständen die Landesvertretung nicht sofort die Bestellung eines Cultur-Ingenieurs veranlaßte, so war es wohl nur ihre bedrängte finanzielle Lage, die ihr in dieser, wie in so manch anderer Richtung leider hemmend entgegentritt. Im Hinblicke auf diese mißliche Lage beschloß in der vorjährigen Session der hohe Landtag den Landesausschuß zu beauftragen in Beziehung zu der hohen k. k. Regierung zu treten, um eine Subvention zur Bestellung eines Cultur-Ingenieurs zu erwirken. Der Landesausschuß ist diesem Auftrage nachgekommen und bereitwilligst hat das hohe k. k. Ackerbauministerium mit Erlaß vom 15. Nov. ds. Js. die Erwiderung gegeben, daß es geneigt sei, im nächsten Jahre und nach den Gestattungen in den Finanzgesetzen auch in den nachfolgenden Jahren einen Beitrag zur Bestellung eines Cultur-Ingenieurs zu gewähren, daß es aber, um die Höhe dieses Beitrages zu bestimmen wünschen müsse, über die Stellung des Cultur-Ingenieurs, über die demselben zuzuweisenden Aufgaben, über die Auslagen an Gehalt und Reisepauschale und über die vom Lande und dem landwirthschaftlichen Vereine zu leistenden Beiträge genaue Kenntniß zu erhalten. 74 Diese Eröffnung ist es, die dem gefertigten Ausschuß zur Vorberathung und zum Zwecke seinen Ansichten Ausdruck zu geben, zugewiesen wurde und er beeilt sich hiermit diesem Auftrage durch die folgenden Ausführungen zu entsprechen: Der Ausschuß ist der einmüthigen Ansicht, diese bereit dargebotene hilfreiche Hand des hohen I. k. Ackerbauministeriums, welches dem Lande so vielfach schon seine wohlthätige Einflußnahme und Unterstützung zur Besserung des landwirtbschaftlichen Wesens zuwendete, mit Dank zu ergreifen. — Er ist der Ansicht, die zum Bessern des Landes in dieser Richtung nun erschlossene Gelegenheit nicht zögernd vorübergehen lassen zu dürfen, sondern sie schnellstens, so weit es an der Landesvertretung liegt zu benützen. Jeden Aufschub und Verzug bis zur nächsten kommenden Landtagssession hält er der Sache für Abbruch bringend. Die Erhebungen, welche vom hohen Ackerbauministerium zur Bestimmung der Höhe der Subvention gewünscht werden, können im Laufe dieser Session, unmöglich mehr gesammelt, geschweige denn zur Einsicht des hohen Landtages gebracht werden. — Diese Erhebungen sind jedenfalls Sache des Landes-Ausschusses, er kann selbe auch in kurzer Zeit beenden. — Das Ergebniß derselben wird dann ihn, sowie die k. k. Regierung, mit der sich in's Einvernehmen zu setzen ist, unschwer dahin führen, die Bemessung des Gehaltes und Reise-Pauschales mit Würdigung aller Verhältnisse zu bestimmen. Im Vertrauen auf die bewährte Geschäftstüchtigkeit des Landes-Ausschusses und sein stets sorgfältiges Bestreben nach reifer, innigster Überzeugung in Landessachen vorzugehen, dürfte der hohe Landtag sich bewogen finden ihm zu gestatten ohne weitere Vorlage an den Vertretungskörper die gedachten Erhebungen vorzunehmen und der k. k. Regierung zu unterbreiten. Der gefertigte Ausschuß neigt sich dieser Ansicht um so unbedenklicher zu, als ja auch die k. k. Regierung hiebei ihre erfahrene Stimme geltend machen wird. Eben dieses Vertrauen in die genaue gewissenhafte Geschäftsführung des Landes-Ausschusses, besonders in Fällen, wo es sich um Belastung des Landesfonds handelt, bestimmt den gefert. Ausschuß ferners zu beantragen, daß jener ermächtiget werde, den Gehalt und das allenfalls auszusetzende Reise-Pauschale der k. k. Regierung in Vorschlag zu bringen und im Benehmen mit ihr zu vereinbaren, sowie die vom Lande zu leistenden Beiträge festzustellen. Ob die Berufung eines Cultur-Ingenieurs provisorisch oder definitiv zu erfolgen habe, läßt sich vorderhand nicht wohl beurtheilen; es dürften die näheren Erklärungen der k. k. Regierung in dieser Beziehung maßgebend sein, und deßhalb glaubt der gefert. Ausschuß, die Bestimmungen hierüber zu treffen, der Einsicht des Landes-Ausschusses überlassen zu sollen, wie nicht minder ihm die Auswahl eines geeigneten Individuums zu überstellen. Der landwirthschaftliche Verein in Vorarlberg kann nur durch Unterstützung Anderer seine Zwecke nothdürftig verfolgen, ihm kann aus dieser Rücksicht ein Beitrag für den zu bestellenden Cultur-Ingenieur weder zugemuthet noch abgefordert werden. Dagegen ist der gest. Ausschuß der Ansicht, daß mit der Bestellung des Cultur-Ingenieurs die dem Vereine bisher aus dem Landes- und Landeskulturfonde angewiesenen Beiträge einzustellen und zur Minderung des Landesbeitrages für Gehalt und ReisePauschale des gedachten Ingenieurs zu verwenden seien und zwar deswegen, weil er glaubt, daß nur durch die beantragte künftige Benützung der dem Vereine bisher gewährten Unterstützung, Vereinszwecke vom Lande nicht nur gleichfalls verfolgt, sondern auch noch im höheren Grade gefördert werden. Durch die in Aussicht genommene Einstellung der Landesbeiträge an den Landwirthschafts-Verein dürfte die vom Lande noch darüberhin zu leistende Beisteuer als keine unsere finanziellen Verhältnisse allzusehr belastende Ausgabe erscheinen. Nach diesen Bemerkungen erlaubt sich der gest. Ausschuß der Annahme eines hohen Landtages zu empfehlen folgende Anträge: 1. Es werde die Erklärung des hohen k. f. Ackerbauministeriums einen Beitrag behufs der Ausstellung eines Cultur-Ingenieurs für Vorarlberg im nächsten Jahre und nach Gestattung in den Finanzgesetzen auch in den folgenden Jahren zu gewähren, dankend entgegengenommen. 2. Es werde der Landes-Ausschuß angewiesen und ermächtiget: a) einen Entwurf über die Stellung des Cultur-Ingenieurs und über die demselben zuzuweisenden Aufgaben unter Benützung der in dieser Beziehung in andern Ländern gemachten Erfahrungen und der daselbst bestehenden Anordnungen zur Vorlage an die f. k. Regierung vorzubereiten. b) Den dem Cultur-Ingenieur zu bemessenden Gehalt und das Reisepauschale der k. k. Regierung in Vorschlag zu bringen und ein vernehmlich mit ihr festzusetzen. c) Der hohen k. k. Regierung die Anträge betreffend die aus Landesmitteln zur Bestreitung der Entlohnung des Cultur-Ingenieurs zu leistenden Beiträge zu unterbreiten. d) Im Einverständnisse mit der hohen Regierung nach Umständen die provisorische oder definitive Bestellung und Auswahl einer geeigneten Persönlichkeit zu veranlassen. 3. Mit dem vorarlb. Landwirthschafts-Vereine bei den vorzunehmenden Erhebungen sich in's Benehmen zu setzen. 4. Mit der Berufung eines Cultur-Ingenieurs für Vorarlberg seien die bisher an den landwirthschaftlichen Verein aus dem Landes- sowie aus dem Landes-Culturfonde verabreichten Beiträge einzuziehen und zur Bestreitung der Auslagen für den Cultur-Ingenieur zu verwenden. Landeshauptmann: Ich eröffne hierüber die Besprechung im Allgemeinen. Da keiner der Herren das Wort nimmt, so erkläre ich die Besprechung im allgemeinen geschlossen und schreite zur speziellen Besprechung der Anträge. Der erste Antrag geht dahin: (Verliest denselben.) Ich eröffne die Debatte. Thurnher: Ich stelle den Antrag, daß die ad 1, 2, 3 und 4 aufgeführten Anträge en bloc angenommen werden. Landeshauptmann: Wenn kein anderer Antrag gestellt wird, so bringe ich den des Herrn Abgeordneten Thurnher zur Abstimmung. Diejenigen Herren, welche einverstanden sind, folgende Anträge en bloc anzunehmen (verliest dieselben) bitte ich von den Sitzen sich zu erheben. (Angenommen.) Zweiter Gegenstand der Tagesordnung. ist der Bericht, des PetitionsAusschusses über das, Gesuch der Gemeinde Gaißau um Erhöhung der Fraueneinkau staxe. Herr Berichterstatter! ist ein Protocoll über die Ausschußsitzung geführt worden? v. Gilm. Über die Anfrage des Herrn Landeshauptmannes, habe ich das Erklären abzugeben, daß in diesem Comite, wegen der Geringfügigkeit der Sache, und weil auch früher in ähnlichen Sachen kein Protocoll ausgenommen wurde, es auch diesmal unterblieben ist. Landeshauptmann: Ich gewärtige, daß in Zukunft dem Gesetze Genüge geschehe. v. Gilm. (Verliest den Comitebericht wie folgt.) Aui Grund Gemeinde-Ausschußbeschlusses vom 10. Februar 1873 ersucht diese Gemeinde, bei Verehelichung eines Bürgers mit einer Nichtbürgerin die bisherig ortsübliche Einkaufstaxe von 5 fl. auf 20 fl. zu Gunsten des Schulfondes erhöhen zu dürfen. In Betracht, daß der § 33 des Gemeindegesetzes nur die bisherig ortsüblichen Bürgerinnen Einkaufstaxen aufrecht erhalten wissen will, hiernach auch dießfällige Erhöhungen in allen Sessionen des Landtages abgelehnt werden mußten, für eine dießfällige Abänderung des Gesetzes erforderliche Anträge zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung nicht vorliegen und deren Unterstützung wohl auch keinen Erfolg erwarten ließe, erhebt das Komite an den hohen Landtag den 76 Antrag: Hochderselbe wolle beschließen, das Gesuch der Gemeinde Gaißau um Erhöhung der Bürgerinnen-Einkaufstaxe in bisheriger Ortsüblichkeit von fl. 5 aus den Betrag von fl 20 sei im Hinblicke auf § 33 des Gemeindegesetzes abzulehnen. Landeshauptmann: Ich eröffne hierüber die Besprechung. Da Niemand das Wort nimmt, so erkläre ich die Besprechung für geschlossen und schreite zur Abstimmung. Diejenigen Herren, welche damit einverstanden sind zu beschließen: (Verliest den Komiteantrag) bitte ich sich von den Sitzen zu erheben. (Angenommen.) Dritter Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht des Petitionsausschusses über das Gesuch der, Gemeinde Gaschurn um Erhöhung des bisherigen Einkaufsgeldes. v. Gilm: (Verliest den Komitebericht wie folgt). - .. Bei Übersiedlung von einer anderen Gemeinde in die Gemeinde Gaschurn wurde ein bisher ortsübliches Einkaufsgeld bezogen, und zwar: • 1. für eine Mannsperson mit . . . fl. 24. 2. „ eine Weibsperson mit . . . fl. 12. • 3. „ ein Kind unter 12 Jahren mit fl. 6. Gemäß Gemeindeausschußbeschlusses vom 6. Juli d. J. sollen diese Einkaufsgelder für Männer, Frauenspersonen und Kinder je auf das Doppelte erhöht werden. Indem die Gemeinde die Genehmigung dieses Beschlusses ersucht, scheint dieselbe in der Begründung, hiedurch dem Andrange der Ehewerbungen auswärtiger mittelloser Personen einigermassen zu begegnen, die bei Verehelichung eines Bürgers mit einer Nichtbürgerin zu beziehende Einkaufstaxe vornehmlich im Auge zu haben. Nach dem Wortlaute des § 33 des Gemeindegesetzes von Vorarlberg kann aber in solchem Falle nur eine bisher ortsübliche Fraueneinkaufstaxe bezogen werden und mußten bei dem Bestände des Gesetzes, dessen prinzipielle Änderung durch ein betreffendes, der Sanktion unterliegendes Landesgesetz wohl nicht zu erwarten steht, bezügliche Ansuchen der Gemeinden von jeher abgelehnt werden. Im Weiteren sind für Gewährung der Theilnahme an den Gemeindenutzungen die Normen des § 63 der G. O. bestimmend. Es wird hiernach der Antrag erhoben: Hoher Landtag wolle beschließen: Der durch Gemeinde-Ausschußbeschluß der Gemeinde Gaschurn unterm 6. Juli d. J. beantragten Erhöhung der Einkaufstaxe im Falle der Verehelichung einer Nichtbürgerin mit einem Bürger, von dem bisher ortsüblichen Betrage von 12 fl. auf 24 fl., kann den gesetzlichen Bestimmungen des § 33 entgegen, die ersuchte Genehmigung nicht ertheilt werden. Landeshauptmann: Ich eröffne die Besprechung hierüber. Da auch über diesen Gegenstand keiner der Herren das Wort nimmt, erkläre ich die Besprechung für geschlossen und schreite zur Abstimmung. Diejenigen Herren, welche mit dem Komite-Antrage dahingehend (verliest denselben) einverstanden sind, bitte ich sich von den Sitzen zu erheben. (Angenommen.) Vierter Gegenstand, der Tagesordnung ist der Bericht des PetitionsAusschusses über das Anlangen der Gemeinde Lingenau um Genehmigung eines Gemeindebeschlusses über die Erhöhung der Fraueneinkaufstaxe. v. Gilm: (Verliest den Komitebericht wie folgt). Die Gemeindevertretung Lingenau hat bereits laut Protokollarbeschlusses vom 2. April 1866 die vordem ortsübliche Einwanderungsgebühr von 44 fl. derart erhöht, daß von jedem einzuwandernden Individuum, das außer den Bezirk Bregenzerwald gehört, 100 fl. österr.-W., von jenen aber, die in den Bezirk des Bregenzerwaldes gehören, 50 fl. österr.-W. bezahlt werden sollen. Dieser Beschluß trat zugleich in Wirksamkeit. 77 Die Anforderung der Rückbezahlung eines Bürgers von Ungenau, welcher für seine aus Alberschwende gebürtige Frau diese Gebühr von 100 fl. als Fraueneinkaufstaxe bezahlte, gab die Veranlassung, daß die Gemeinde zuerst an den Landesausschuß die Bitte um Genehmigung ihres Beschlusses stellte, und unterm 24. v. Mts. an diesen hohen Landtag erneuerte. Die Anforderung einer Gemeinde, im Falle der Verehelichung eines Bürgers mit einer Nichtbürgerin ist eine Fraueneinkaufstaxe, welche das Gemeindegesetz von Vorarlberg nur im ortsüblichen Bestande (§ 33 G.-O.) noch aufrecht erhalten wissen wollte, und es handelt sich dießfalls hier nicht um Auflage oder Erhöhung einer bestehenden Abgabe und einer dießfälligen Genehmigung im Sinne des § 80 Gem.-Ges., sondern um Abänderung der besonderen gesetzlichen Norm des § 33. Bei Bestand dieser gesetzlichen Norm war daher der hohe Landtag von jeher bemüßiget, Gesuche der Gemeinden um Erhöhung der prinzipiell ausgeschlossenen Einkaufstaxe für Frauen unter Hinweis auf die gesetzliche Bestimmung der Gemeindeordnung allerorts zurückzuweisen, und es findet das Komitee auch keine Aussicht durch Antrag aus Abänderung des Gesetzes bei hoher Regierung einen Erfolg zu erzielen. Übrigens, soweit es sich um Berechtigung der Theilnahme an den Nutzungen des Gemeindegutes und dessen Gewährung handelt, sind die Bestimmungen des § 63 der G.-O. maßgebend. Das Komite erhebt daher den Antrag: Hoher Landtag wolle beschließen, der Beschluß der Gemeindevertretung von Ungenau vom 2. April 1866, wornach im Falle der Verehelichung einer Nichtbürgerin mit einem Bürger die bisher ortsübliche Fraueneinkauftstaxe von 44 fl. auf den Betrag von 100 fl. erhöht worden ist, kann unter Hinweisung auf die Norm des § 33 G.-O. zu Recht bestehend nicht erkannt, und muß die ersuchte Genehmigung abgelehnt werden. Landeshauptmann: Ich eröffne die Besprechung. — Da auch über diesen Gegenstand keiner der Herren das Wort nimmt, so erkläre ich die Besprechung für geschlossen und schreite zur Abstimmung. Diejenigen Herren, welche damit einverstanden sind (Verliest den Komiteantrag) bitte ich, sich von den Sitzen zu erheben. (Angenommen.) Fünfter Gegenstand der Tagesordnung ist der Komitebericht in Rheinangelegenheiten. Herr Berichterstatter von Froschauer, liegt ein Protokoll vor? v. Froschauer: Es liegt vor. Landeshauptmann: Wie viele Sitzungen haben stattgefunden? v. Froschauer: Zwei Sitzungen und die dritte bildete die Richtigstellung des Berichtes. Landeshauptmann: Ich bitte, das Wort zur Berichterstattung zu nehmen. v. Froschauer: (Verliest den Komitebericht wie folgt). Hoher Landtag! Die Angelegenheit der Rheinkorrektion bildet auch dieses Jahr wieder Gegenstand des Rechenschaftsberichtes des L. A. und es dürfte dieselbe noch lange, sehr lange Anlaß zu alljährlichen Verhandlungen im hohen Landtage bieten. Nicht mehr gilt es zwar, Ansichten und Anträge über die zu verbessernde Leitung dieses Grenzstromes vorzuführen oder zu berathen, hierüber ist die Entscheidung gefallen — ob zum Bessern, ob zum Schlimmern des Landes, wer vermag es mit Sicherheit zu beurtheilen? — Die Erfolge allein können es klar legen, — wohl aber, wenn gleich der bevorstehende endgiltige Abschluß der Unterhandlungen mit der betheiligten Schweiz die Hauptsache selbst der Einwirkung der Landesvertretung entrückt, entspringen 78 demungeachtet für dieselbe schon aus den obwaltenden Landesverhältnissen und wegen der hohen Wichtigkeit der Sache überhaupt schwer wiegende Verpflichtungen, nicht nur wachsam und kräftigst die Rheinkorrektion selbst in ihrem Verlaufe nach allen Linien innerhalb des von dem Unterhandlungs-Abschlüsse gezogenen Rahmens bis zu ihrer klaglosen Vollendung zu verfolgen, sondern auch darüberhin die Wege zu bezeichnen und anzubahnen, wie nicht minder die Mittel zu finden, die Drangsale der Vorarlberger Rheingemeinden, denen sie auch nach Ausführung einer besseren Leitung des Rheines durch diesen ausgesetzt bleiben, nach Möglichkeit zu heben, oder doch wenigstens zu mindern. In beiden diesen Richtungen hat die Landesvertretung den Schutz und die Beihilfe der k. k. Regierung angerufen und nicht erfolglos. Se. Excellenz der Herr Minister des Innern hat. in öffentlicher Reichsrath-Sitzung auf die dießbezugs gemachte Anfrage die beruhigende Versicherung gegeben, die k. k. Regierung sei unablässig bemüht, Alles, was innerhalb der ihr zu Gebote stehenden Mittel geschehen kann, wirklich zur Ausführung zu bringen und selbst im Nothfalle auf eigene Verantwortung hin, mehr als zu diesem Zwecke ins Budget eingestellt sei, zu bewilligen und den definitiven Abschluß des Staats-Vertrages mit der Schweiz zu beschleunigen. — Dieser Versicherung wurde in dem Erlasse des k. k. Ministeriums des Innern vom 26. April d. J. Zahl 5999 neuerlicher Ausdruck gegeben. Der gefertigte Ausschuß, dem der gedachte Erlaß zur Einsicht und zur Berichterstattung übermittelt wurde, findet nun in Vollziehung des erhaltenen Auftrages nachfolgende Ausführungen und damit in Verbindung stehende Anträge zu unterbreiten. Das hohe Ministerium des Innern gibt wiederholt seinen festen Entschluß kund auf Grund des Übereinkommens beider Uferstaaten vom 1 9. September 1871 an der gleichzeitigen Durchführung beider Durchstiche festzuhalten. So klar auch diese Worte sind, so genügen sie dennoch nicht in dieser Beziehung die öffentliche Stimmung im Lande zu beruhigen, man fühlt es heraus und die Wahrnehmungen aus der Vergangenheit machen glauben, .es fehle der Schweiz an dem Willen und Ernste, beide Durchstiche gleichzeitig auszuführen und zu eröffnen, und es möchte ihr gelingen Auswege vorerst zur Verzögerung, nachhin zur Umgehung des oberen Durchstiches zu finden; diesen Zweifel an dem aufrichtigen Mitwirken auf jener Seite erwecken und bestärken in den betheiligten Gemeinden nicht bloß die dagegen gerichteten Äußerungen einzelner Einfluß gebender Persönlichkeiten, sondern mehr noch die Schweizer Schutzbauten der Hohenemserbucht gegenüber, von denen wegen ihrer festgeschlossenen Reihenfolge man zu behaupten versucht wird, sie seien berechnet, nicht den oberen Durchstich zu erleichtern, sondern denselben als vermeidbar darzustellen. Die Äußerungen von Schweizer Experten, die jenseitigen Schutzbauten so zu führen, daß dann der Rheinlauf das Widerstreben des Landes unnütz mache und den Weg durch Vorarlberg sich selbst bahne, sind in unseren Gemeinden noch nicht vergessen, und ließen um so tieferen Eindruck zurück, als aus den Schweizer Verhandlungen bekannt ist, daß dort auf rüchsichtsloses Vorgehen in dieser Flußkorrektionssache gedrungen wurde. Der gefert. Ausschluß glaubt nun zur Beschwichtigung der beunruhigten Bevölkerung und um der öffentlichen Stimmung Ausdruck zu geben, nicht unterlassen zu dürfen, nochmals der k. k. Regierung die gleichzeitige Ausführung und gleichzeitige Eröffnung beider Durchstiche als dringlichste Maßnahmen zum Schutze der Vorarlberger Seite kräftigst anempfehlen zu sollen. Schon bei den Verhandlungen über eine verbesserte Leitung des Stromes wurde erkannt, daß diese Baute zur Erzielung größerer Vortheile und um auch den Abzug der Binnenwässer im Lande nicht zu verkümmern, nothwendig die Umlegung der Bregenzer- und Dornbirner-Ache, sowie die der bestehenden Wasserabzugsgräben bedinge. — Ebenso wurden während der Verhandlungen mit dem Nachbarstaate die Rufe der Gemeinden und Privaten, denen nach diesen Verhandlungen der Rhein zugeführt werden soll, um Vergütung der ihnen durch die beabsichtigte Baute zuergehenden Beschädigungen laut und diese Rufe treten immer noch an die Landesvertretung heran. Der gefert. Ausschuß weiß nun nicht, ob und in wie weit bei Feststellung der Gesammtauslage, sei es auf die Kosten der Umlegung der beiden Achen und Binnenwässer-Abzugsgräben, sei es auf die 79 voraussichtlichen Beschädigungen der Gemeinden und Privatbesitzungen, durch die der neue Rinnsal gezogen werden soll, Rücksicht genommen wurde: er ist jedoch der Ansicht, daß alle durch die neue Baute nothwendig für andere sich ergebende belastende Folgen bei Feststellung der Bauauslage Ausdruck zu finden haben. Unzuläßig wäre es, ohne Rücksicht aus solche Belastungen und Beschädigungen die Bauauslage zu bestimmen; es würde dieses für das Land und Landestheile, wahrscheinlich in weiterer Folge auch für das Reich eine Last nach sich ziehen, von der es befreit geblieben wäre, hätte die nun projektirte Rheinleitung nicht stattgefunden, und von diesen beschwerenden Folgen enthoben zu werden, haben um so mehr Anspruch, als die- erwarteten Vortheile der Flußkorrektion ihnen nicht gelten können. — Darum glaubt der gefeit. Ausschuß, auf diesen in der kommenden. Zeit sicher eintretenden Umstand Hinweisen und in dieser Beziehung den Antrag zu einer Fürsorge erheben zu sollen. Die Landesvertretung, als Dolmetsch der öffentlichen Stimmung, sieht sich verpflichtet, der hohen k. k. Regierung für die Beihilfe, welche den hartgedrückten Rheingemeinden seit Jahren und indem letzten insbesondere im erhöhtem Maße zugewendet wurde, ihre dankbare Anerkennung auszusprechen. — Lange Dezennien sind es, daß die Bestrebungen der Gemeinden, sich gegen die Gefahren des Rheines zu schützen an ihrem Marke zehren, nun auch sind sie durch mißliche von Zeit zu Zeit wiederkehrende Flußausbrüche fast bis zur Ohnmacht geschwächt, nicht mehr im Stande aus eigener Kraft und mit gesteigerter Anstrengung der gefährdeten Lage entgegen zu treten, während gerade jetzt die ans der anderen Seite mit entsprechender Kantons- und Staatshülfe ausgeführten massiven Schutzwälle eine gegen früher dreifache Kraftentwickelung österreichischer Seils zur Abwendung der sonst unvermeidlichen Gefahr der Verwüstung unserer Gefilde erfordern. Die k. k. Regierung hat im laufenden Jahre die Subventions-Mittel für unsere Schutzbauten erhöht; es kann dieses nicht genug unsere Anerkennung finden, aber die Strecke von Bangs abwärts ist lange und an vielen Stellen kaum oder doch ungenügend versichert; vieles, recht vieles hat noch zu geschehen zur Abwehr auf unserer Seite, und recht bald hat es zu geschehen, wenn nicht die Folgen des fatalen „zu spät", unabsehbares, kaum nach Menschenaltern wieder auszugleichendes Unglück uns treffen und uns perenirend drücken sollen. — Darum erachtet der gefert. Ausschuß einem hohen Landtag, der ja selbst volle Kenntniß der Lage und Umstände unserer Rheingemeinden besitzt, zu empfehlen, bei der hohen k. k. Regierung die Bitte um Vermehrung der jährlichen Dotation und um Beschleunigung der Ausführung der nöthigen Schutzbauten auf dieser Seite einzulegen. Die Beihilfe der Gemeinden zu den durch Staatshilfe in der Vergangenheit geführten Wuhrbauten erfolgte bisher nach einem Übereinkommen aus den dreißiger Jahren mit der k. k. Regierung, nach welchem das Gehölze umsonst, Dienstleistungen und Fuhren aber nach einem höchst niedrigen Vergütungsausmaße vor: ihnen beizustellen waren. Dieses Beitragsverhältniß gestaltete sich im Verlaufe der Zeit und bei den Umwandlungen in allen Lebensverhältnissen zu einem unhaltbaren und zu einem für die ausgesaugten Gemeinden geradezu unerschwinglichen. — Die hohe Regierung dieses selbst erkennend, fand sich bewogen, im Laufe dieses Jahres mit den Gemeinden Altenstadt, Meiningen, Mäder, Koblach, Altach, Götzis, Hohenems und Lustenau ein neues, den gegenwärtigen Umständen mehr Rechnung tragendes Übereinkommen in Betreff der von den genannten Gemeinden zu entrichtenden Leistungen zu treffen. Dasselbe sieht jedoch der hohen Genehmigung noch entgegen. — Dieses Übereinkommen kann durchaus nicht als eine reine Begünstigung, als eine Art von Gewinnst-Zumittelung an die Gemeinden betrachtet werden, wie vielleicht vermuthet werden möchte; es ist nicht mehr als die Regelung des Wuhrbeitragsverhältnisses nach einem Maßstabe der den Gemeinden nichts weniger als eine Lossagung von ihrer Mithilfepflicht gewähret, sondern nur durch zeitgemäße Bestimmungen ihnen, denen noch genug eigene, durch Gemeindemittel zu schaffende Vorkehrungen gegen Beschädigungen des Rheinstromes auszuführen erübrigen, die Möglichkeit zuzuwenden, zu den vielen fortzuführenden und kostspieligen Wuhrbauten in vereinter Kraft mit der Regierung Hand in Hand zu gehen und durch die Ermöglichung, es wirklich thun zu können, die Beschleunigung der Schutzwehren zu erzielen. Wie bemerkt, sind die hartbedrängten Rheingemeinden durch die andauernden Anstrengungen in 80 ihren Mitteln erschöpft. Wollte man ihnen nach dem früheren Übereinkommen die Mtwirkung zu den jetzt im Zuge stehenden Schutzbauten ansinnen, so könnten sie ihre Leistungen unmöglich in der Ausdehnung und in der beschleunigten Zeitfolge entrichten, wie beides nach der heutigen gefahrvollen Lage unbedingt erheischt wird, soll nicht der Schutzbau unnöthig verzögert, durch Wechselfälle verkümmert werden, und Aufwand und Zeit vielleicht für vergeudet erscheinen. — Darum einigte sich der gefert. Ausschuß, die hohe Regierung zu ersuchen auch vor endlicher Genehmigung des neuen Übereinkommens die Mithilfe der Gemeinden provisorisch nach diesem Übereinkommen ansprechen zu wollen. Der gefert. Ausschuß ist ferner der innersten Überzeugung, daß Staatshilfe und die Ausdauer der Gemeinden den sich gestellten Zweck vollständig und mit der Schleunigkeit zu erreichen, wie es die gefährdete Lage gebieterisch verlangt, so lange nicht ausreichen, als nicht die Führung dieser Bauten einer in diesem Fache erfahrenen Hand, einer unausgesetzt kräftig und einheitlich eingreifenden Leitung, die durch keine anderen Beschäftigungen von dieser wichtigen mit so vielen Opfern zu erkaufenden Sache abgezogen wird, überwiesen wird. — Leider entbehrte das Land seit Jahren, einer diesen Bedürfnissen anpassenden technischen Einwirkung und leider fehlte deßwegen den stets bereitwilligen Gemeinden eine ihr Streben fördernde einsichtsvolle Aufmunterung und eine von Vertrauen unterstützte Leitung. Es darf dieses nicht wunder nehmen, die im Lande in Verwendung stehenden Techniker, überhäuft mit anderen Beschäftigungen jeder Art, vom Arlberge bis an den Bodensee, können den Rheinbauten nur vorübergehend und bruchweise ihre Arbeitskraft zuwenden und mochten zufrieden sein, die jährlichen Voranschläge in der vorgezeichneten Zeit zu liefern, tieferes Eingehen aber, und nachhaltig planmäßiges Vorgehen in der Sache, war unter diesen Umständen nicht zu erwarten, noch zu begehren. Daraus entsprangen große Nachtheile, und wohl auch die unterlassene schnelle Beseitigung von Übergriffen beim Baue der Schweizer-Wuhren mag darin ihre Erklärung finden. Der gefert. Ausschuß muß sich aus Überzeugung der bereits früher dem hohen Landtage gemachten Bemerkung anschließen, daß es dem derzeitigen viel beschäftigten Leiter der Bausachen in Vorarlberg unmöglich sei, der hohen Aufgabe zu genügen. In Würdigung aller dieser Umstände und in Anbetracht, daß wegen Vielzweigigkeit der Baukunde nicht bei jedem Bautechniker die nöthigen tieferen Kenntnisse in Sachen, welche fortgesetzte besondere Studien verlangen, vorausgesetzt werden kann und daß die Erfahrung lehre, nur durch so geschulte Techniker, die sich einem Spezialfache widmeten, könne Ersprießliches geleistet werden, einigte sich der gefert. Ausschuß in der Ansicht, daß als eine der ersten Bedingungen des schnelleren Fortschreitens der Wuhranlagen und des Gelingens der Bauten die Bestellung eines eigenen Wasserbautechnikers für diese Arbeiten zu halten sei. Die hohe k. k. Regierung neigt sich der Bestellung eines solchen Technikers für den Fall der Vornahme außerordentlicher Bauführungen zu. Der gefert. Ausschuß ist nun des Erachtens, daß die in Aussicht genommenen Schutzbauten wegen ihrer Ausdehnung, wegen ihrer Wichtigkeit den Kunstbauten der Schweiz gegenüber und wegen der erforderlichen Fachkenntnisse einer außergewöhnlichen Baute gleichkomme, daher er das Ersuchen, schon jetzt einen Bautechniker für Vorarlberg zu bestellen, zu wiederholen sich veranlaßt sieht. Mit diesen Bemerkungen verbindet der gefert. Ausschuß den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. Es sei der hohen k. k. Regierung für den bisher die Rheingemeinden und besonders für die im l. I. denselben zugewiesene höhere Subvention der Dank auszudrücken. 2. Die hohe k. k. Regierung nochmals dringendst zu ersuchen, die gleichzeitige Ausführung und Eröffnung des obern und untern Rheindurchstiches mit allen ihr zu Gebot stehenden Mitteln bei der Inangriffnahme des Baues zu verwirklichen. 3. Dieselbe zu ersuchen, die als Folge der auszuführenden Rheinbaute sich nothwendig ergebenden 81 Kosten für die Umlegung der Bregenzer- und Dornbirner-Ach, der Binnenwässer-Abzugsgräben, sowie unausweislichen Ansprüche auf Entschädigung an die durch die neue Rheinleitung zu Schaden kommenden Gemeinden und Privaten bei Feststellung der Gesammtauslagen der Rheinkorrektion in gehörige Berücksichtigung zu ziehen, zur Vermeidung einer künftigen auf das Land oder das Reich allein entfallenden Last. 4. Die hohe Regierung dringendst zu ersuchen, die Vermehrung der Dotation zur Vornahme hinreichender Schutzbauten den Schweizer Bestrebungen gegenüber zu veranlassen und die nöthigen Bauten kräftigst zu beschleunigen. 5. Dieselbe ebenfalls zu ersuchen, die im Laufe dieses Jahres mit den Gemeinden Altenstadt, Meiningen, Mäder, Koblach, Altach, Götzis, Hohenems und Lustenau in Betreff der Beitragsleistungen zu den Schutzbauten abgeschlossenen Verträge baldigst genehmigen uno gestatten zu wollen, diese Bestellungen auch vor erfolgter Genehmigung schon bei den jetzt vorhabenden Bauten in Anwendung bringen zu dürfen. 6. Bei der hohen Regierung abermals das dringende Ansuchen um sofortige Bestellung eines Wasserbau-Technikers für Vorarlberg zu vertreten. Landeshauptmann: Ich eröffne hierüber die Besprechung im Allgemeinen. Witzemann: Ich bitte um das Wort. Ich möchte die vom Komite gestellten Anträge dem hohen Hause zur Annahme empfehlen. — Dabei aber finde ich auch bei diesem Anlasse, die Herren Reichsräthe der Landgemeinden dringend zu bitten, mit, allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln, bei der kompetenten Stelle in Wien dahin zu wirken, diese Angelegenheit doch einmal in Fluß zu bringen und dabei auch das Interesse des Landes zu wahren. Ich glaube, daß dieses jetzt um so leichter ist, weil dieser Angelegenheit keine hemmenden Nebenumstände mehr ankleben, sondern dieselbe zur Spruchreife der beiden Uferstaaten gelangt ist. Meine Herren! Bei den Rheingemeinden handelt es sich wirklich um ihre Existenz, und wie verdient würden sich diese Herren bei denselben machen, wenn sie sich überhaupt dieser Angelegenheit ernstlich annehmen würden, dagegen aber welche Verantwortlichkeit sich zuziehen, wenn sie diesbezüglich nur oberflächlich darüber hinweggehen, denn die Rheingemeinden können nur in einer durchgreifenden Rheinregulirung mittelst beider Durchstiche eine gründliche Abhilfe erblicken. Das möchte ich den Herren Reichsräthen ans Herz legen und um ihre gütige Verwendung sie ersuchen. Landeshauptmann: Gedenkt noch einer der Herren das Wort zu nehmen? Da dieses nicht der Fall ist, erkläre ich die Besprechung im Allgemeinen geschlossen und gehe zur Besprechung der Specialanträge über. Der erste Antrag lautet: (Verliest denselben). Ich eröffne hierüber die Besprechung. Thurnher: Ich möchte wiederum, nachdem ich sehe, daß das Komite in die Sache sehr genau eingegangen ist, und die Anträge mit großer Sorgfalt und Präzision gestellt hat, beantragen, daß die diesem Komiteberichte angeschlossenen Anträge en bloc angenommen werden. Dr. Fetz: Ich stimme mit dem Abgeordneten Thurnher vollkommen überein, daß das Komitee seine Aufgabe in befriedigendster Weise gelöst hat. Gleichwohl halte ich aber die Sache für zu wichtig, als daß es mir angemessen erscheint, die einzelnen Punkte sofort en bloc anzunehmen. — Ich selbst werde mir erlauben, gerade zu dem nächsten Punkte, nämlich zu Punkt 2 das Wort zu ergreifen, um einen allerdings nicht sehr eingreifenden Abänderungsantrag zu stellen. Ich würde also die Herren ersuchen, wenigstens den Punkt 2 specialiter zu berathen. Thurnher: Nachdem Herr Dr. Fetz zu Punkt 2 einen Antrag zu stellen hat, nehme ich meinen Antrag zurück. 82 Landeshauptmann: Da über den ersten Antrag Niemand mehr das Wort zu nehmen gedenkt, so erkläre ich diesfalls die Debatte für geschlossen und ersuche diejenigen Herren, die damit einverstanden sind (verliest den Antrag 1 des Comites sich von den Sitzen zu erheben. (Angenommen.) Der zweite Antrag lautet: (Verliest denselben). Hierüber eröffne ich wiederum die Besprechung? Dr. Fetz. Das Comite hat in seinem Berichte die Lage der Rheingemeinden in so beredten und eindringlichen Worten auseinandergesetzt, daß allerdings darüber weiter nichts zu sagen ist. Allein vielleicht dürfte sich gerade aus diesen Auseinandersetzungen die Angemessenheit ergeben, den Punkt 2 des Antrages etwas anders zu stilisiren, als er von dem geehrten Comite zur Annahme empfohlen wird. Es ist mir in dieser Beziehung von gewiß ganz gut unterrichteter Seite ein Überschlag mitgetheilt worden, über die Auslagen, welche eine der bedeutenderen Rheingemeinden aus Anlaß der Arbeiten am Rheine seit einer Reihe von Jahren, nämlich seit dem Jahre 1863 zu bestreiten hatte. Nach diesem Ausweise, dessen Richtigkeit wohl nicht zu bezweifeln ist, hat die Gemeinde Lustenau für Dammbauten in den Jahren 1863 bis 1873 zusammen die Summe von nicht weniger als 19, 893 fl. 60 kr. ausgelegt Ihre Concurrenz für Rhein-Wuhrbauten beziffert sich für dieselben Jahre auf die Summe von 8741 fl. 83% kr., was eine Gesammtsumme von 28, 635 fl. 44 kr. für eine Gemeinde allein, oder im jährlichen Durchschnitt circa 2700 fl. ausmacht. — Nun dieselbe Gemeinde hat nach Abzug der Einnahmen von dem Gemeindevermögen eine Auslage — abgesehen von jenen, die für Rheinbauten erfordert werden — von circa 11, 700 fl. und diese Auslage allein erfordert bei einer Grund- und Erwerbsteuersumme von etwas über 2000 fl. einen jährlichen Zuschlag von ca. 390%. — Das nun ist eben Eine Gemeinde, und es unterliegt keinem Zweifel, daß in einem mehr oder weniger gleichem Verhältnisse alle anderen Gemeinden, die in derselben Lage sind, herangezogen werden und daraus ergibt sich nothwendigerweise die Consequenz, daß, wenn das länger so fort geht, schließlich, wie der Herr Abgeordnete Witzemann bereits gesagt hat, alle Gemeinden miteinander zu Grunde gehen müssen. — Eine Abhilfe in diesem Falle ist, das leuchtet Jedermann ein, dringend nothwendig ja unablässig; denn das wird Niemand über sich ergehen lassen wollen, daß man von ihm sage, er sehe ruhig zu, wenn so ohne weiteres blühende und strebsame Gemeinden in ihrer Existenz zum Mindesten bedroht werden. Wenn man nun den Bericht selbst und die Auseinandersetzungen in demselben, die auf Erfahrungen, welche die letzten Jahre geliefert haben, gegründet sind, liest, wenn inan diesen Bericht sage ich durchliest, so zeigt es sich wohl, daß Schutzbauten, daß Palliativmittel, vielleicht für 1 oder 2 Jahre oder etwas länger ausreichend sind, allein das Übel scheint jedenfalls tiefer zu liegen. Das Übel scheint ein allgemeines Heilmittel zu bedürfen, das, wie Hr. Witzemann hervorgehoben hat, nicht betritt bestehen kann, daß man dadurch Abhilfe zu schaffen sucht, daß man Jahr für Jahr Auslagen für Auslagen für Aushilfsarbeiten macht, welche eben auch nur für 1 oder 2 Jahre ausreichen und welche Auslagen dann schließlich für etwas hinausgeworfen sind, das man später nicht mehr brauchen kann. Es wird also wie das von Sachverständigen anerkannt worden ist, eine vollständige Abhilfe nothwendig sein, die eben in der Rheinregulirung besteht. Das Comite hat nun das Gleiche anerkannt und eben deswegen im Punkte 2 den Antrag gestellt: die hohe Regierung nochmals dringendst zu ersuchen, die gleichzeitige Ausführung und Eröffnung des obern und untern Durchstiches mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln bei der Inangriffnahme des Baues zu verwirklichen." Ich lege das so aus, daß das Comite eben wünscht, daß der Bau in Angriff genommen werde und daß eben nun die Regierung ersucht werden solle, bei dieser gewünschten Inangriffnahme darauf zu dringen, daß nicht Ein Durchstich ohne den andern durchgeführt werde. Ich bin nun der Ansicht, daß wenn die Regierung, den obern und untern Durchstich wirklich durchsetzen und verwirklichen will, ihre Mittel vollkommen ausreichen, denn es ist mir gar nicht denkbar, daß die Mittel der österreichischen Regierung der Schweiz gegenüber nicht ausreichen sollten. Ich meine 83 es ist der Beisatz „mit allen ihr zu Gebothe stehenden Mitteln" nicht nothwendig. Es ist die Regierung eben nur zu ersuchen, die Inangriffnahme zu verwirklichen und daß der obere und untere Durchstich zugleich durchgeführt werde. Ich mochte weiters noch hinzufügen, daß die Regierung ersucht werden möge, dafür Sorge zu tragen, daß der Beginn des Baues thunlichst beschleuniget werde. Mein Antrag ginge also dahin: „es haben im Punkte 2 die Worte, „mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln" zu enthalten und es sei zu diesem Punkte der Zusatz beizufügen „und für die möglichste Beschleunigung des Beginnes des Baues Sorge zu tragen." Landeshauptmann: Ich ersuche um den Antrag. Carl Ganahl: Ich möchte mir nur ein paar Worte erlauben; weil ich voraussetze der Herr Berichterstatter werde wohl das weitere sagen. Ich sehe gar nicht ein, was es schaden sollte, wenn die Worte, „mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln" stehen bleiben. Daß man diese Worte streichen soll um der Sache mehr force zu geben, das begreife ich nicht. Ich glaube im Gegentheil, daß dieser Passus stehen bleiben soll, weil er dazu beitragen kann, damit die Rheinkorrektion um so schneller in Angriff genommen werde. v. Gilm: Darf ich um das Wort bitten. Landeshauptmann: Der Herr v. Gilm hat das Wort. v. Gilm: Ich glaube, um vielleicht den Anschauungen des Herrn Dr. Fetz in etwas zu entsprechen, daß der Satz so stilisirt werden sollte: „Die hohe Regierung dringendst zu ersuchen, mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln die Inangriffnahme des Baues und die gleichzeitige Ausführung und Eröffnung des obern und unteren Durchstiches zu verwirklichen." Landeshauptmann: Ich ersuche um den schriftlichen Antrag. Dr. Fetz. Ich glaube, daß ich einigermassen mißverstanden worden bin bezüglich des Antrages, daß die Worte „mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln" zu entfallen hätten. — Ich habe nämlich die Sache so aufgefaßt: Es heißt hier „die hohe k. k. Regierung sei zu ersuchen, die gleichzeitige Ausführung und Eröffnung des obern und unteren Durchstiches mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln bei der Inangriffnahme des Baues zu verwirklichen." Diese Worte „mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln" beziehen sich nach meiner Ansicht aus die Durchführung des obern und unteren Durchstiches. Die Regierung soll nämlich mit allen ihr zu - Gebote stehenden Mitteln zu verwirklichen trachten, daß der obere und untere Durchstich in Angriff genommen und durchgeführt werde. Nun wenn die Regierung das verwirklichen will, so ist sie auch in der Lage es zu thun, ohne bezüglich der Mittel belehrt zu werden. Wenn man aber glaubt, es sei nothwendig auch noch zu sagen, die Regierung soll alle Mittel anwenden um das zu thun, so habe ich für meine Person nichts dagegen. Mein Antrag geht hauptsächlich dahin, daß diese Inangriffnahme möglichst beschleuniget werde. Das Hauptgewicht lege ich auf diesen Zusatz. Witzemann: Ich kann den Zusatzantrag des Herrn Dr. Fetz nur unterstützen und ihn zur Annahme empfehlen. Landeshauptmann: Gedenkt keiner der Herren mehr das Wort zu nehmen? Dr. Fetz: Um Mißverständnissen vorzubeugen erkläre ich, daß ich den ersten Theil meines Antrages, nämlich die Worte „mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln" wegzulassen, zurückziehe, weil die Sache sich eben einfach so versteht, wie sie mein geehrter Herr Vorredner anfgefaßt hat und daß ich den Antrag nur dahin aufrecht erhalte, daß zu Punkt 2 des Ausschußantrages hinzugefügt werde: „und dafür Sorge zu tragen, daß der Beginn des Baues möglichst beschleuniget werde." Landeshauptmann: Wenn sonst keiner der Herren mehr das Wort zu nehmen gedenkt, erkläre ich die Besprechung über diesen Antrag für geschloffen. — Sie ist geschlossen. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter, im Falle als er noch Bemerkungen zu machen hat, das Wort zu nehmen. v. Fröschauer: Dem Ausschusse lag nicht nur die Erklärung des Herrn Ministers, welche er in der vorjährigen Reichsrathssitzung gemacht vor, nach welcher er ausgesprochen hat, den förmlichen Abschluß 84 des Staatsvertrages mit der Schweiz nach Kräften zu beschleunigen, sondern er hat auch gesagt, daß es von Seite des hohen k. I. Ministeriums gewiß nicht unterlassen werde, diese vom Lande so oft betriebene, durch Jahre fortgesetzte Bitte, einmal in Erfüllung zu bringen. Aber auch dasselbe Erklären hat er abgegeben in der Zuschrift an den LandesAusschuß. Nunmehr glaubte der Ausschuß nicht mehr besonders darauf dringen zu sollen, daß der Abschluß des Staatsvertrages beschleuniget werde. Es lag ihm vielmehr daran, daß bei der Ausführung dieses Staatsvertrages es nicht an der nöthigen Aussicht und an den Mitteln gebreche, um das erreichen zu können, was wir der Schweiz gegenüber wünschen, und was tut Vertrage als nothwendig bedungen wird. Ich schließe mich gerne dem weiteren Anträge des Herrn Dr. Fetz an, die Regierung zu ersuchen, dafür Sorge zu tragen, daß diese Wünsche mit Beschleunigung ins Leben gerufen werden. Was den Antrag des Herrn v. Gilm betrifft, so könnte ich mich mit demselben nicht einverstanden erklären. Es wäre auch nicht von besonderem Belang, wenn man der k. k. Regierung sagen wollte, mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln die Inangriffnahme dieses Baues zu verwirklichen. Ist der Bau einmal abgeschlossen und feststehend, sind beide Regierungen schon von selbst genöthiget durch ihre Interessen den Bau zu beschleunigen. Der eigentliche Schwerpunkt liegt darin, daß der Abschluß des Vertrages mit der Schweiz schleunigst erfolge, denn so lange dieser Abschluß nicht erfolgt und von Seite des Abgeordnetenhauses und von Sr. Majestät dem Kaiser nicht genehmiget ist, kann an die Inangriffnahme des Baues nicht gedacht werden. Ich könnte daher diesem Antrage nicht beistimmen, während dem ich nichts einzuwenden habe gegen den Antrag, den Herr Dr. Fetz vorgebracht hat. v. Gilm: Ich ziehe meinen Antrag zurück. Landeshauptmann: Ich bringe sohin, nachdem der Herr Abgeordnete v. Gilm seinen Antrag zurückgezogen hat, zunächst den Antrag des Komites zur Abstimmung und endlich den Zusatzantrag des Herrn Dr. Fetz. Diejenigen Herren, welche damit einverstanden sind, der hohe Landtag wolle beschließen: „Die hohe k. k. Regierung nochmals dringendst zu ersuchen, die gleichzeitige Ausführung und Eröffnung des obern und untern Rheindurchstiches mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln bei der Inangriffnahme des Baues zu verwirklichen." bitte ich sich von den Sitzen zu erheben. (Angenommen.) Diejenigen Herren, welche mit dem Zusatzantrage des Herrn Dr. Fetz, dahingehend: „und für die möglichste Beschleunigung des Beginnes des Baues Sorge zu tragen" einverstanden sind, bitte ich ebenfalls sich zu erheben. (Angenommen.) Der dritte Antrag lautet: (Verliest den Komite-Antrag 3). Ich eröffne die Besprechung hierüber. Rhomberg: Ich bitte um's Wort. Nachdem Herr Dr. Fetz erklärt hat, daß er über die andern Anträge nichts einzuwenden habe, und auch kein anderes Mitglied des hohen Hauses sich dagegen ausgesprochen hat, so beantrage ich die en bloc-Annahme der restlichen Anträge. Landeshauptmann. Da Niemand mehr das Wort ergreift, so schließe ich die Besprechung und schreite zur Abstimmung über den Antrag des Herrn Rhomberg. Diejenigen Herren, welche dantit einverstanden sind, die Anträge des Komite's (Verliest Antrag 3, 4, 5 und 6 des Komite's) anzunehmen, bitte ich, sich zu erheben. (Angenommen.) Der sechste Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht des Ausschusses über das Gesuch der Gemeinden Alberschwende, Egg und Andelsbuch, betreffend die Radfelgenbreite auf ihrer Straße. 85 Ich ersuche den Herrn Berichterstatter mitzutheilen, ob Protokolle über die Ausschußsitzungen vorliegen. Kohler: Ich habe die Ehre mitzutheilen, daß Eine Comite-Sitzung stattgefunden hat. Das Protokoll über diese Comite-Sitzung ist wohl auf dem Tische des Berichterstatter fertig. Ich bitte daher um die Erlaubniß, dasselbe Morgen dem Berichte beilegen zu dürfen. (Berichterstatter Herr Kohler verließt sodann den Comite-Bericht sowie den diesbezüglichen Gesetz-Entwurf. Siehe separate Beilage.) Landeshauptmann: Über den Vollzug des Gesetzes? Kohler: Was den Vollzug des Gesetzes betrifft, so glaubte das Comite, nach dem Vorgange bei Berathung ähnlicher Gesetze in Niederösterreich und Oberösterreich von einer Vollzugsklausel Umgang nehmen zu können, weil der Vollzug des Gesetzes wesentlich doch kaum in etwas anderem bestehen dürfte, als in der Kundmachung desselben. Die Kundmachung eines Gesetzes ist jedoch selbstverständlich. Landeshauptmann: Ich eröffne hierüber die Besprechung im Allgemeinen. Carl Ganahl: Ich bitte ums Wort. Landeshauptmann. Herr Carl Ganahl hat das Wort. Carl Ganahl: Wenn ich auch mit der von dem Komite in dem uns vorgelegten Berichte entwickelten Ansicht, daß nämlich das Befahren der in Rede stehenden Straße mit schweren Lasten und schmalen Radfelgen sehr wesentlich zur Verschlimmerung der Straße beigetragen hat, einverstanden bin, so bin ich andererseits doch auch der Ansicht, daß die schlechte Einhaltung und insbesondere die mangelhafte Beschotterung derselben sehr viel Schuld an dem miserablen Zustande derselben trage. Ich glaube daher, es sei nothwendig, daß jenes Landesgesetz in Anwendung komme, welches der Landtag schon im Jahre 1863 beschlossen hat und werde mir aus diesem Grunde erlauben, einen Zusatzantrag zu stellen. Im Übrigen bin ich mit den Auseinandersetzungen des Komites in dem Berichte einverstanden und nehme an, daß Alles im Ganzen und Großen richtig sei, was uns da gesagt wird. Ein Passus jedoch kommt darin vor, den. ich als offenbar unrichtig bezeichnen muß. Es heißt nämlich hier, „diese Klagen beziehen sich nicht auf den Mangel an nothwendigen Schutzwehren." Da muß ich nun offen gestehen, daß ich eine ganz andere Ansicht habe; denn ich habe seit Jahren wiederholte Klagen von Reisenden gehört, die den Bregenzerwald besuchen. Man hat all und überall erzählt, daß man kaum ohne Lebensgefahr den Bregenzerwald erreichen könne, weil es überall an den nöthigen Straßenversicherungen fehlt. Ich selbst, meine Herren I bin im letzten Winter in die Lage gekommen, dreimal den Bregenzerwald zu besuchen und habe mich jedesmal über die Mangelhaftigkeit dieser Schutzwehren geärgert. Man findet theils gar keine Straßenversicherungen, theils so mangelhafte, daß sie jedes Kind über Vord hinunterwerfen könnte. Bei der letzten Reise hatte ich einen Reisebegleiter, der sich über die Straße schauderhaft ärgerte, und wahrlich vor Angst zu schwitzen anfing, indem er sagte: wenn nun der Fuhrmann ein Paar Zoll weiter hinausfährt, dann sind wir alle beide hin. Daß solche Gefahr vorhanden sei, beweist das Unglück, welches dem Postwagen neulich passirte. Die Herren wissen alle, daß der Postwagen über Vord geworfen wurde und zwar nur deßwegen, weil kein Geländer da war. Soviel ich weiß, ist zwar kein Menschenleben zu Grunde gegangen, es hätte dies aber doch sehr leicht der Fall sein können. Ich glaube daher, daß es nothwendig sei, auch in dieser Beziehung Vorkehrungen zu treffen. Nachdem ich dieses vorausgeschickt habe, erlaube ich mir, den Herren folgenden Zusatzantrag in Vorschlag zu bringen: „Der Landesausschuß werde beauftragt, sich an die politischen Behörden mit dem Ersuchen zu wenden, dieselben möchten mit aller Strenge auf die Durchführung der Bestimmungen des § 23 L.-G. vom 3. Juni 1863 dringen und insbesondere das zur Sicherheit der Person und des Eigenthums (Heiterkeit) Nöthige verfügen" Zur weiteren Begründung dieses Antrages, erlaube ich mir schließlich noch den angezogenen § dieses Gesetzes vorzulesen: § 23 heißt: „Die politischen Behörden sind berechtiget und verpflichtet darauf zu dringen, daß 86 die öffentlichen Straßen in dem gesetzlich vorgeschriebenen Zustande erhalten werden und daß die Benützung derselben für Jedermann unbehindert bleibe. Es liegt ihnen ob, in Fällen, wo durch das vorgefundene Straßengebrechen die Communikation gehemmt, oder die Sicherheit der Person oder des Eigenthumes gefährdet ist, die erforderliche Abhilfe von den hiezu zuvörderst verpflichteten Organen in Anspruch zu nehmen und bei Gefahr im Verzüge oder wenn die Abhilfe nicht rechtzeitig geleistet wird, dieselbe unmittelbar auf Kosten der Verpflichteten zu treffen." Landeshauptmann: Herr Berichterstatter Kohler hat das Wort. Kohler: Ich finde auf den Antrag und die Bemerkungen des Herrn Vorredners einiges zu erwidern. Fürs erste ist auch im Komiteberichte zugestanden, daß es da und dort vielleicht auch bei den Gemeinden an der nöthigen Sorge für die Einhaltung der Straße gefehlt haben möge. Was jedoch die Klagen über die mangelhafte Sicherstellung dieser Straße betrifft, so glaube ich denn doch, daß dieselben, in der Weise, wie sie der Herr Vorredner betont hat, übertrieben sind; denn es liegt doch in der Natur der Sache, daß man immerhin an eine so schmal angelegte Bergstraße, die sich überdies durch ein solches Terrain wie das fragliche ist, hinzieht, nicht solche Anforderungen stellen kann und darf, wie an die Landstraße von Bregenz nach Feldkirch. Wenn es daher auch allenfalls Reisenden grauen mag, so glaube ich, daß es denselben mehr des Terrains und der oft vorhandenen Höhe der Straße wegen grauen durfte. Daß die Schutzwehren übrigens gar so mangelhaft seien, glaube ich doch entschieden in Abrede stellen zu müssen. Wenigstens haben in dieser Beziehung, so oft Klagen dieser Art laut geworden sind, die k. k. politischen Behörden sich durch Aufnahme eines Befundes von Sachverständigen Kenntniß hievon verschafft und dem Befunde solcher Sachverständiger gemäß ist dann auch meines Wissens stets von den Gemeinden die nothwendige Verbesserung hinsichtlich der Schutzwehren von Zeit zu Zeit vorgenommen worden. Daß nun gerade solche Schutzwehren, wie sie bei ärarischen Straßen verlangt werden, bei dieser Straße nicht verlangt werden können, liegt in der Natur der Sache; ich glaube daher, das, was der Herr Vorredner von den allgemeinen Klagen über die mangelhafte Versicherung der Straße vorgebracht hat, dürfte jedenfalls als weit übertrieben erscheinen und ich bin in dieser Beziehung in, der Lage, die Thätigkeit und Aufsicht der k. k. Behörden in Schutz zu nehmen. Dieselben haben gewiß nicht ermangelt, jene Gemeinden, die es an Erfüllung dieser ihrer Pflicht fehlen ließen, gewöhnlich rechtzeitig aufmerksam zu machen.