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Letzte Änderung 02.07.2021, 18:09
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp03,lts1870,lt1870,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. II. SITZUNG am 22. August 1870 unter Dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Sebastian v. Froschauer. Gegenwärtig 17 Abgeordnete. Regierungsvertreter Herr Statthaltereirath Karl Ritter v. Schwertling. Abwesend: die Herren Karl Ganahl und Joh. Thurnherr. Die Virilstimme nicht vertreten. Beginn der Sitzung um 9 Uhr Vormittags. Landeshauptmann: Ich eröffne die Sitzung; vernehmen Sie, verehrteste Herren, das Protokoll der vorhergehenden (Sekretär verliest dasselbe.) Wird eine Bemerkung gegen die Fassung des Protokolls erhoben? (Keine Bemerkung). Es ist genehmigt. Mir wurde eine Interpellation übergeben, welche ich mich beehre, zur Kenntniß der h. Versammlung zu bringen (Sekretär verliest dieselbe wie folgt:) Der Gefertigte erlaubt sich die Anfrage an die, h. k. k. Regierung, in welchem Sinne der § 17 der Gemeinde-Wahlordnung zu verstehen sei. Dieser genannte Paragraph lautet: Der Gemeindevorsteher hat für jeden Wahlkörper abgesonderte Wählerlisten zu verfassen. Diese Wählerlisten sind mindestens vier Wochen vor der Wahl zu Jedermanns Einsicht in der Gemeinde aufzulegen rc. rc." Eine Bezirkshauptmannschaft des Landes Vorarlberg hat auf Anfrage eines Privaten, dem man die Einsicht in die Wählerliste zwar gestattete, aber jede Notirung pro memoria untersagte 8 — ob die Copierung der Wählerliste erlaubt sei, die Antwort gegeben, die betreffende Vorstehung habe gesetzlich gehandelt; denn der genannte § 17 gestalte nur die Einsicht nicht aber die Copierung der Wählerliste. In Erwägung, daß die Gemeindewahlen gegenwärtig vorgenommen werden und daß durch solche Handhabung der Gesetze viel Zank und Hader unter das Volk geworfen wird; in Erwägung, daß durch eine solche willkürliche Erklärung des Gesetzes dem wahrhaft liberalen Grundsätze: „Gleiches Recht für Alle" Hohn gesprochen wird; in Erwägung, daß bis heute überall auch die Copierung der Wählerliste oder allenfallsige Notizen aus derselben jedem Wahlberechtigten erlaubt waren; in Erwägung, daß durch solch' ein parthetisches Vorgehen seitens der Regierungsorgane im Volke der Glaube an eine konstitutionelle Regierung schwinden werde; in Erwägung endlich, daß der Buchstabe tobtet der Geist aber belebt, fragt der Gefertigte, ob der Hohen k. und k. Regierung dieses Vorgehen einzelner Beamten bekannt sei und wenn bekannt, was zur Abbilfe dessen geschehen ist oder geschehen wird. Bregenz, am 22. August 1870. Christ. Knecht m. p. Landtags-Abgeordneter. Ich übergebe diese Interpellation dem Herrn Regierungsvertreter. Regierungsvertreter: Ich werde das Nöthige einleiten und behalte mir vor, diese Interpellation in einiger Zeit zu beantworten, nur muß ich bitten, daß die Herren Interpellanten mir einige Andeutungen geben, welche Beamten dieses Verfahren beobachteten. Pfarrer Christ. Knecht: Der Herr k. k. Bezirkshauptmann Zu Feldkirch. Landeshauptmann: Es wurde mir ferner noch eine Interpellation übergeben, unterzeichnet vom Herrn Dr. Ölz und Genossen, folgenden Inhalts: (Sekretär verliest dieselbe.) 1. Hat die hohe Regierung Kunde, daß Herr Dr. Nachbauer, d. Z. Landesschulrath in Feldkirch, in einer vor der dortigen Generalversammlung der Verfassungsfreunde gehaltenen Rede über die Stellung des Volkes zum neuen Schulgesetze folgenden Satz aussprach: „Ich bin nicht der Ansicht, daß unsere Schulgesetze etwas Vollkommenes geleistet haben, ich bin vielmehr der Ansicht, daß der konfessionelle Unterreicht aus der Schule ganz hinausgewofen werden soll.“ 2. Hat die hohe Regierung Kunde von der durch solche Äußerung des Herrn Landesschulrathes verursachten Entrüstung des Volkes, die bestätigt ist: a) durch Proteste und Eingaben der Ortsschulräthe von sämmtlichen Gemeinden des Walserthales und außerdem von 18 Gemeinden Vorarlbergs an die Landesschulinspection; b) durch die veröffentlichten Proteste und Resolutionen von wenigstens zehn politischen Vereinen im Lande; c) durch die Petitionen der katholisch-konstitutionellen Kasinos in Feldkirch und Dornbirn an das hohe Ministerium um Enthebung Dr. Nachbauers von seiner Stelle als Landes-Schulrath; d) durch den beistimmenden Protest und Dank sämmtlicher Familienväter Müselbachs an das katholische Kasino in Dornbirn für seine Haltung gegenüber dieser Dr. Nachbauer'schen Sache; e) durch die veröffentlichten Proteste und Warnschreiben sämmtlicher Dekane mit dem hochwürdigsten Bischof an ihrer Spitze. 9 3. Wenn die hohe Regierung davon Kunde hat, was gedenkt sie diesen Vorgängen gegenüber vorzukehren und was gedenkt sie insbesonders gegenüber der Entrüstung des Volkes zu thun, welches die solchem Vorfalle bald nachfolgende auszeichnende Erweiterung des amtlichen Wirkungskreises der Herrn Dr. Nachbauer mit diesen Vorgängen in Zusammenhang bringt? Bregenz, am 22. August 1870 Dr. Ölz Pet. Jussel Jos. Schmid Philipp Rheinberger Christ. Knecht. B. Berchtold Joh. Kohler Dr. Thurnherr Aug. Rhomberg. Ich übergebe sie gleichfalls dem Herrn Regierungsvertreter. Regierungs-Vertreter: Ich behalte mir auch diese Interpellation zur Beantwortung in einiger Zeit vor. Landeshauptmann: Bevor ich zur Tagesordnung übergehe, werde ich einen Dringlichkeits-Antrag zur Kenntniß der hohen Versammlung zu bringen mir erlauben. Er lautet: Dringlichkeitsantrag. „Der hohe Landtag wolle zur ehrfurchtsvollen Erwiederung auf die kais. Botschaft eine „Adresse an Se. kais. und königl. Apost. Majestät beschließen und zur Vorberathung derselben einen Ausschuß von fünf Mitgliedern wählen." Dr. Ölz, in p Knecht, m. p Dieser Antrag wurde als ein dringlicher Antrag vorgebracht, ich ertheile daher dem Hrn. Dr. Ölz das Wort zur Begründung der Dringlichkeit des Antrages. Dr. Ölz: Die Dringlichkeit des Antrages ist begründet durch die Wichtigkeit der Sache in der uns kurz zubemessenen Zeit und durch die Dringlichkeit, welche von der kais. Botschaft selbst für unsere Verhandlungen betont wird. Landeshauptmann: Nach unserer Geschäfts-Ordnung ist es allein vorgeschrieben, bei solchen Anlässen, daß derjenige, welcher einen Dringlichkeitsantrag überreicht, die Dringlichkeit desselben begründet. Dieses ist nun geschehen und sohin stelle ich an die hohe Versammlung die Frage: ist dieselbe gesinnt, diesen Antrag als einen dringlichen zu betrachten? Diejenigen Herren, die dafür sind, wollen sich gefälligst von den Sitzen erheben. (Angenommen.) Ich werde diesen Antrag zur Verhandlung bringen und neuerdings fragen, ob die hohe Versammlung gewillt ist, einen Ausschuß von fünf Mitgliedern zu diesem Behufe einzusetzen. (Zustimmung.) Ich werde die Wahl am Ende der Sitzung vornehmen lassen. Wir kommen nun zur heutigen Tagesordnung. Als erster Gegenstand ist bezeichnet der Bericht des Comite, welches zur Prüfung der Wahlakten zum gegenwärtigen Landtage eingesetzt wurde. Es wurde mir vom Herrn Obmann des Comite bemerkt, daß der Bericht noch nicht vollendet werden konnte, daher ich nicht im Stande bin ihn der hohen Versammlung vorzulegen und deßhalb auch gezwungen werde, diesen Gegenstand von der Tagesordnung für heute abzusetzen. 10 Der zweite Gegenstand der Tagesordnung ist der Rechenschafts-Bericht des abgetretenen Landes-Ausschusses über seine Gebarung. Wird in dieser Beziehung ein formeller Antrag erhoben? Dr. Thurnherr: Ich stelle den Antrag ein Fünfer-Comite zur Prüfung des Rechenschafts-Berichtes einzusetzen. Landeshauptmann: Wenn kein weiterer Antrag erhoben werden sollte, bringe ich den soeben vom Hrn. Dr. Thurnherr gestellten zur Abstimmung. Diejenigen Herren, welche demselben beipflichten, sind ersucht, von den Sitzen sich zu erheben. (Angenommen.) Ich bitte nun zur Wahl zu schreiten und sieben Herren zu bezeichnen, nämlich fünf Ausschuß-Mitglieder und zwei Ersatzmänner. Als Ersatzmänner werden, wie Ihnen bekannt sein wird, diejenigen angenommen, __ welche nach den mit absoluter Stimmenmehrheit Gewählten die relativ nächstmeisten Stimmen für sich haben. Ich bitte die Herren Dr. Ölz und Pfarrer Berchtold das Skrutinium vorzunehmen. Pfarrer Berchtold: Es wurden 17 Stimmzettel abgegeben und es haben die Herren Joh. Kohler 13, Christ. Ganahl 16, Notar v. Gilm 13, Dr. Thurnherr 13 und August Rhomberg 16 Stimmen erhalten, somit sind diese fünf Herren in den Ausschuß gewählt. Die nächstmeisten Stimmen haben erhalten die Herren Burtscher mit 10, Schneider 7, welche daher Ersatzmänner sind. Landeshauptmann: Ich bitte die gewählten Herren sich nach der Sitzung zu constituiren. Ein weiterer Gegenstand der Verhandlung ist das Landesfonds-Präliminare für das Jahr 1871. Ich würde mir in dieser Beziehung den Vorschlag erlauben, dieses Präliminare demjenigen Ausschuße zuzuweisen, welcher zur Prüfung und Berichterstattung über den Rechenschafts-Bericht soeben eingesetzt wurde, es steht dieser Gegenstand wie der nächstfolgende in naher Verbindung mit dem Rechenschafts-Berichte. Woferne kein anderer Antrag erfolgen sollte, würde ich diesen der hohen Versammlung zur Entscheidung vorlegen. Ist die hohe Versammlung geneigt, den Voranschlag für den Lanoesfond pro 1871 dem eben bestellten Comite zur Beurtheilung und Berichterstattung zu überweisen? Ich bitte um Abstimmung. (Angenommen.) Das Gleiche wird der Fall sein mit dem jetzt kommenden Voranschläge des vorarlbergischen Landesculturfondes für 1871. Sollte kein anderer Antrag erhoben werden, so werde ich mir den frühern Vorschlag zu wiederholen erlauben. Ich bitte um Abstimmung. (Angenommen.) Nun kommen drei Gesuche, welche am besten einem Petitions-Ausschusse zugewiesen werden könnten. Ich werde mir erlauben der hohen Versammlung vorzuschlagen einen Petitions-Ausschuß zu wählen, bestehend aus fünf Mitgliedern. Wird-ein Gegenantrag erhoben? (Keiner.) Jene Herren, welche gesonnen sind, diesen: beizustimmen, wollen sich von den Sitzen erheben. (Angenommen.) Ich bitte zur Wahl dieses Fünfer-Comite zu schreiten. (Wahl.) Ich bitte die Herren Dr. Jussel und Baron Sternbach das Skrutinium vorzunehmen. Dr. Jussel: Es wurden 17 Stimmzettel abgegeben. Landeshauptmann: Als Ausschußmänner wurden gewählt die Herren Notar von Gilm, Dr. Thurnherr, August Rhomberg, Dr. Ölz mit je 13 und Hr. Berchtold mit 12 Stimmen. Die nächstmeisten Stimmen erhielten Herr Schmid 9, welcher als Ersatzmann einzutreten hat, dann Herr Hammerer und Baron Sternbach je 8 Stimmen. Zwischen diesen beiden muß das Loos gehoben werden. Ich bitte Herrn von Gilm dasselbe zu heben. v. Gilm: Herr Hammerer. Landeshauptmann: Diesem Comite wird überwiesen das Gesuch des landwirthschaftlichen Vereins von Vorarlberg um Subvention aus dem Landesfonde; das Gesuch desselben Vereins um Subvention aus dem Landes Culturfonde, dann das Gesuch des landschäftlichen Kanzlei-Assistenten Gottlieb Stocker um Erwirkung der Pensionsfähigkeit für seine Dienstesstelle. Ich bitte jene Herren, welche in dieses Comite gewählt sind, sich zu konstituiren. Nun hätten wir noch das Comite zu wählen, welches in Folge des Dringlichkeits-Antrages des Hrn. Dr. Ölz einzusetzen ist. Es hat aus fünf Mitgliedern zu bestehen. Ich bitte Sie meine Herren die Wahl desselben vorzunehmen. (Wahl.) Ich bitte die Herren Kohler und Christian Ganahl das Skrutinium vorzunehmen. 11 Christian Ganahl: 17 Stimmzettel wurden abgegeben. Kohler: Die meisten Stimmen haben erhalten, die Herren Johann Thurnherr 14, Dr. Ölz und August Rhomberg je 13, Plärrer Knecht 12 und Dr. Thurnherr 10. Landeshauptmann: Somit sind diese fünf Herren in den Ausschuß gewählt. Kohler: Die nächstmeisten Stimmen haben erhalten die Herren Schmid, Rheinberger, Baron v. Sternbach, Schneider und Peter Jussel und zwar je 6 Landeshauptmann: Zwischen diesen fünf Herren muß das Loos gehoben werden. Ich bitte Herrn v. Gilm das Loos zu heben. v. Gilm: Baron v. Sterndach, Peter Jussel. Landeshauptmann: Diese beiden Herren sind somit Ersatzmänner. Ich bitte die eben gewählten Herren gefälligst, sich gleichfalls nach der Sitzung zu konftitiuren. Ich kann erwarten, daß der Bericht über die Wahlakten bis heute Abends oder morgen eingereicht wird. Der Herr Obmann des Comite's kann hierüber vielleicht Auskunft geben. Peter Jussel: Der Bericht wird heute Abend überreicht werden und ist nicht sehr umfangsreich. Landeshauptmann: Ich glaube es wird besser sein, wenn ich den Herren einige Zeit gestatte, um sich die Sache im Comite durchzusehen und setze deßhalb die nächste Sitzung auf kommenden Mittwoch früh 9 Uhr fest. Ich werde mir erlauben, weil heute kein anderer Gegenstand vorliegt als der Bericht des Comite's, betreffend die Wahlakten, weitere Gegenstände die allfällig vorkommen könnten durch ein Zirkular zu bezeichnen. Mit diesem schließe ich die heutige Sitzung. Schluß Der Sitzung 10 ¼ Uhr. Maschinendruck von A. Flatz in Bregenz. Iorarlberger Landtag. II. SITZUNG am 2 2 August 1870 unter Dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Sebastian v. Froschauer. Gegenwärtig 17 Abgeordnete. Regierungsvertreter Herr Statthaltereirath Karl Ritter v. Schwertling. Abwesend: die Herren Karl Ganahl und Joh. Thurnherr. Die Virilstimme nicht vertreten. Beginn der Sitzung um 9 Uhr Vormittags. Landeshauptmann: Ich eröffne die Sitzung; vernehmen Sie, verehrteste Herren, das Pro­ tokoll der vorhergehenden (Sekretär verliest dasselbe.) Wird eine Bemerkung gegen die Faffung des Protokolls erhoben? (Keine Bemerkung). Es ist genehmigt. Mir wurde eine Interpellation übergeben, welche ich mich beehre, zur Kenntniß der h. Ver­ sammlung zu bringen (Sekretär verliest dieselbe wie folgt:) Der Gefertigte erlaubt sich die Anfrage an die, h. k. k. Regierung, in welchem Sinne der §. 17 der Gemeinde-Wahlordnung zu verstehen sei. Dieser genannte Paragraph lautet: ., Der Gemeindevorsteher hat für jeden Wahlkörper ab­ gesonderte Wählerlisten zu verfassen. Diese Wählerlisten sind mindestens vier Wochen vor der Wahl zu Jedermanns Einsicht in der Gemeinde aufzulegen rc. rc." Eine Bezirkshauptmannschaft des Landes Vorarlberg hat auf Anfrage eines Privaten, dem man die Einsicht in die Wählerliste zwar gestattete, aber jede Notirung pro memoria untersagte s — ob die Copierung der Wählerliste erlaubt sei, die Antwort gegeben, die betreffende Vorstehung habe gesetzlich gehandelt; denn der genannte §. 17 gestalte nur die Einsicht nicht aber die Eopierung der Wählerliste. In Erwägung, daß die Gemeindewahlen gegenwärtig vorgenommen werden und daß durch solche Handhabung der Gesetze viel Zank und Hader unter das Volk geworfen wird; in Er­ wägung, daß durch eine solche willkürliche Erklärung des Gesetzes dem wahrhaft lieberalen Grundsätze: „Gleiches Recht für Alle" Hohn gesprochen wird; in Erwägung, daß bis heute überall auch die Eopierung der Wählerliste oder allenfallstge Notizen aus derselben jedem Wahl­ berechtigten erlaubt waren; in Erwägung, daß durch solch' ein parthetisches Vorgehen seitens der Regierungsoraane iw Volke der Glaube an eine konstitutionelle Regierung schwinden werde; in Erwägung endlich, daß der Buchstabe tobtet der Geist aber belebt, fragt der Gefertigte, ob der Hohen k. und k. Regierung dieses Vorgehen einzelner Beamten bekannt sei und wenn bekannt, was zur Abbilse dessen geschehen ist oder geschehen wird. Bregenz, am 22. August 1870. Chri st Knecht m. p. Landtags-Abgeordneter. Ich überge e diese Interpellation dem Herrn Regierungsvertreter. Regierung svertreter: Ich werde das Nöthige einleiten und behalte mir vor, diese Inter­ pellation in einiger Zeit zu beantworten, nur muß ich bitten, daß die Herren Interpellanten mir einige Andeutungen geben, welche Beamten dieses Verfahren beobachteten. Pfarrer Christ. Knecht: Der Herr k. k. Bezirkshau pstniaim ZuHeldkirch. Landeshauptmann: Es wurde mir ferner noch eine Interpellation übergeben, unterzeichnet vom Herrn Dr.' Oelz und Genossen, folgenden Inhalts: (Sekretär verliest dieselbe.) 1. Hat die hohe Regierung Kunde, daß Herr Dr^IMb^UtLr. .d.Z...LandMchulrathtu.Feldkirch, in einer vor der dortigen Generalversammlung der Verfassungsfreunde gehaltenen Rede über die Stellung des Volkes zum neuen Schulgesetze folgenden Satz aussprach: „Ich vm Nlcht^der Anficht, däß unsere(Schulgesetze etwas Vollkommenes geleistet haben, ich bin vielmehr der Änsicht, baß ver konfessionelle Unterricht aus der Schule ganz hinausgeworlen werden hinausgeworfen werden sollst soll?' 2. Hat die hohe Negierung Kunde von der durch solche Aeußerung des Herrn LandesschulratheS verursachten Entrüstung des Volkes, die bestätigt ist: a) durch Proteste und Eingaben der Ortsschulräthe von sämmtlichen Gemeinden des Walserthales und außerdem von 18 Gemeinden Vorarlbergs an die Landesschulinspection; b) durch die veröffentlichten Proteste und Resolutionen von wenigstens zehn politischen Vereinen im Lande; _• c) durch die Petitionen der katholisch-konstitutionellen Kasinos in Feldkirch und Dornbirn an das hohe Ministerium um Enthebung Dr. Nachbauers von seiner Stelle ass Landes­ Schulrath; d) durch den beistimmenden Protest und Dank sämmtlicher Familienväter Müselbachs an das katholische Kasino in Dornbirn für seine Haltung gegenüber dieser Dr. Nachbauer'schen Sache; e) durch die veröffentlichten Proteste und Warnschreiben sämmtlicher Dekane mit dem hoch­ würdigsten Bischof an ihrer Spitze. 8 3. Wenn die hohe Regierung davon Kunde hat, was gedenkt sie diesen Vorgängen gegenüber vor« zukehren und was gedenkt sie insbesonders gegenüber der Entrüstung des Volkes zu thun, welches die solchem Vorsalle bald nachfolgende auszeichnende Erweiterung des amtlichen Wirkungskreises der Herrn Dr. Nachbauer mit diesen Vorgängen in Zusammenhang bringt? Bregenz, am 22. August 1870 Dr. Oelz B. Berchtold Pet. Jufiel Zoh. Kohler Zos. Schmid Dr. Thurnherr Philipp Rheinberger Aug. Rhomberg. Christ. Knecht. Ich übergebe sie gleichfalls dem Herrn RegierungSverlreler. Regierungs-Vertreter: Ich behalte mir auch diese Interpellation zur Beantwortung in einiger Zeit vor. Landeshauptmann: Bevor ich zur Tagesordnung übergehe, werde ich einen DringlichkietsAntrag zur Kenntniß der hohen Versammlung zu bringen mir erlauben. Er lautet: DiMglMM-AntrAg. „Der hohe Landtag wolle zur ehrfurchtsvollen Erwiederung auf die kais. Botschaft eine „Adrcsie an Se. kais. und königl. Apost. Majestät beschließen und zur Vorberathung derselben „einen Ausschuß von fünf Mitgliedern wählen." Dr. Oelz, in p Knecht, m. p Dieser Antrag wurde als ein dringlicher Antrag vorgebracht, ich ertheile daher dem Hrn. Dr. Oelz das Wort zur Begründung der Dringlichkeit des Antrages. Dr. Oelz: Die Dringlichkeit des Antrages ist begründet durch die Wichtigkeit der Sache in der uns kurz zubemessenen Zeil und durch die Dringlichkeit, welche von der kais. Botschaft selbst für unsere Verhandlungen betont wird. Landeshauptmann: Nach unserer Geschäfts-Ordnung ist es allein vorgeschrieben, bei solchen Anlässen, dag derjenige, welcher einen Dringlichkeilsantrag überreicht, die Dringlichkeit desselben beS" le. Dieses ist nun geschehen und sohin stelle ich an die hohe Versammlung die Frage: ist dieselbe t, diesen Antrag als einen dringlichen zu betrachten? Diejenigen Herren, die dafür sind, wollen sich gefälligst von den Sitzen erheben. (Angenommen.) Ich werde diesen Antrag zur Verhandlung bringen und neuerdings fragen, ob die hohe Versammlung gewillt ist, einen Ausschuß von fünf Mit­ gliedern zu diesem Behufe einzusetzen. (Zustimmung.) Ich werde die Wahl am Ende der Sitzung vornehmen lassen. Wir kommen nun zur htukigen Tagesordnung. Als erster Gegenstand ist bezeichnet der Bericht des Comite, welches zur Prüfung der Wahlakten zum gegenwärtigen Landtage eingesetzt wurde. Es wurde mir vom Herrn Obmann des Comite be­ merkt, daß der Bericht noch nicht vollendet werden konnte, daher ich nicht im Stande bin ihn der hohen Versammlung vorzulegen und deßhalb auch gezwungen werde, diesen Gegenstand von der Tages­ ordnung für heute abzusetzen. 2 10 Der zweite Gegenstand der Tagesordnung ist der Rechenschafts-Bericht des abgetretenen Landes­ Ausschusses über seine Gebahrung. Wird in dieser Beziehung ein formeller Antrag erhoben? Dr. Thurnherr: Ich stelle den >>ntrag ein Fünfe:-Comite zur Prüfung des Rechenschafts­ Berichtes einzusetzen. Landeshauptmann: Wenn kein weiterer Antrag erhoben werden sollte, bringe ich den soeben vom Hrn. Dr. Thurnherr gestellten zur Abstimmung. Diejenigen Herren, welche demselben beipflichten, sind ersucht, von den Sitzen sich zu erheben. (Angenommen.) Ich bitte nun zur Wahl zu schreiten und sieben Herren zu bezeichnen, nämlich fünf Ausschuß-Mitglieder und zwei Ersatzmänner. Als Er­ satzmänner werden, wie Ihnen bekannt sein wird, diejenigen angenommen, welche nach den mit abso­ luter Stimmenmehrheit Gewählten die relativ nächstmeisten Stimmen für sich haben. Ich bitte die Herren Dr. Oelz und Pfarrer Berchtold das Skrutinium vorzunehmen. Pfarrer Berchtold: Es wurden 17 Stimmzettel abgegeben und es haben die Herren Joh. Kohler 13, Christ. Ganahl 16, Notar v. Gilm 13, Dr. Thurnherr 13 und August Rhombecg 16 Stimmen erhalten, somit sind diese fünf Herren in den Ausschuß gewählt. Die nächstmeisten Stimmen haben erhalten die Herren Burtscher mit 10, Schneider 7, welche daher Ersatzmänner sind. Landeshauptmann: Ich bitte die gewählten Herren sich nach der Sitzung zu constituiren. Ein weiterer Gegenstand der Verhandlung ist das Landesfonds-Präiiminare für das Jahr 1871. Ich würde mir in dieser Beziehung den Vorschlag erlauben, dieses Präliminare demjenigen Ausschüße zuzuweisen, welcher zur Prüfung und Berichterstattung über den Rechenschasts-Bericht soeben erngefetzt wurde, es steht dieser Gegenstand wie der nächstfolgende in naher Verbindung mit dem Rechenschafts­ Berichte. Woserne kein anderer Antrag erfolgen sollte, würde ich diesen der hohen Versammlung zur Entscheidung vorlegen. Ist die hohe Versammlung geneigt, den Voranschlag für den Lanoesfond pro 1871 dem eben bestellten Comite zur Beurtheilung und Berichterstattung zu überweisen? Ich bitte um Abstimmung. (Angenommen.) Das Gleiche wird der Fall sein mit dem jetzt kommenden Voranschläge des oorarlbergischen Landescullurfondes für 1871. Sollte kein anderer Antrag erhoben werden, so werde ich mir den frühern Vorschlag zu wiederholen erlauben. Ich bitte um Abstimmung. (Angenommen.) Run kommen drei Gesuche, welche am besten einem Petitions-Ausschüsse zugewiesen werden könnte». Ich werde mir erlauben der hohen Versammlung vorzuschlagen einen Petitions-Ausschuß zu wählen, bestehend aus fünf Mitgliedern. Wird-ein Gegenantrag erhoben? (Keiner.) Jene Herren, welche gesonnen sind, diesen: beizustimmen, wollen sich von den Sitzen erheben. (Angenommen.) Ich bitte zur Wahl dieses Fünfer-Comite zu schreiten. (Wahl.) Ich bitte die Herren Dr. Jnssel und Baron Sternbach das Skrutinium vorzurehmen. Dr. Jussel: Es wurden 17 Stimmzettel abgegeben. Landeshauptmann: Als Ausschußmänner wurden gewählt die Herren Notar von Gilm, Dr. Thurnherr, August Rhomberg, Dr. Oelz mit je 13 und Hr. Berchtold mit 12 Stimmen. Die nächstmeisten Stimmen erhielten Herr Schmid 9, welcher als Ersatzmann einzutrelen hat, dann Herr Hammerer und Baron Sternbach je 8 Stimmen. Zwischen diesen beiden muß das Loos gehoben wer­ den. Ich bitte Herrn von Gilm dasselbe zu heben. v. Gilm: Herr Hammerer. Landeshauptmann: Diesem Comite wird überwiesen das Gesuch des landwirthschaftlichen Vereins von Vorarlberg um Subvention aus dem Landesfonde; das Gesuch desselben Vereins um Subvention aus dem Landes - Culturfonde, dann das Gesuch des landschästlichen Kanzlei-Assistenten Gottlieb Stocker um Erwirkung der Pensionsfähigkeit für seine Dienstesstelle. Ich bitte jene Herren, welche in dieses Comite gewählt sind, sich zu konstiluiren. Nun hätten wir noch das Comite zu wählen, welches in Folge des Dringlichkeits-Antrages des Hrn. Dr. Oelz einzusetzen ist. Es hat aus fünf Mitgliedern zu bestehen. Ich bitte Sie meine Herren die Wahl desselben vorzunehmen. (Wahl.) Ich bitte die Herren Kohler und Christian Ganahl das Skrutinium vorzunehmen. 11 Christian Ganähl: 17 Stimmzettel wurden abgegeben. Kohler: Die meisten Stimmen haben erhalten, die Herren Johann Thurnherr 14, Dr. Oelz und August Rhomberg je 13, Plärrer Knecht 12 und Dr. Thurnherr 10. Landeshauptmann: Somit sind diese 'ünf Herren in den Ausschuß gewählt. Kohler: Die uächstmeisten Stimmen haben erhalten die Herren Schmid, Rheinberger, Baron v. Sternbach, Schneider und Peter Jussel und zwar je 6 Landeshauptmann: Zwischen diesen fünf Herren muß das Loos gehoben werden. Ich bitte Herrn v. Gilm das Loos zu heben. v. Gilm: Ba'-on v. Sterndach, Peter Jussel. Landeshauptmann: Diese beiden Herren sind somit Ersatzmänner. Ich bitte die eben ge­ wählten Herren gefälligst, sich gleichfalls nach der Sitzung^ zu fonftitiuren. Ich kann erwarten, daß der Bericht über die Wahlakten bis heute Abends oder morgen einge­ reicht toirb. Der Herr Obmann des Comite's kann hierüber vielleicht Auskunft geben. Peter Juisel: Der Bericht wird heute Abend überreicht werden und ist nicht sehr umfangsreich. Lindeshauvtmann: Ich glaube es wird besser sein, wenn ich den Herren einige Zeit gestatte, um sich die Sache im Comite durchzusehen und setze deßhalb die nächste Sitzung auf kommenden Mitt­ woch früh 9 Uhr fest. Ich werde mir erlauben, weil heute kein anderer Gegenstand vorliegt als der Bericht des Comite's, betreffend die Wahlakten, weitere Gegenstände die allfällig vorkommen könnten durch ein Zirkular zu bezeichnen. Mit diesem schließe ich die heutige Sitzung. Schluß Der Sitzung 10'/« Uhr. Maschinendruck von A. Fl atz in Bregenz. " ‘j ■ ifc ::i ivintv ■!< ; -rr, ■ , ■ in i-, >ü -- (. ‘fi' ÜL' r ■ oCsJ. r. t-ifeu > ■ ___________________________________________________________________________________________________________