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Letzte Änderung 02.07.2021, 18:09
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp03,lts1870,lt1870,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Stenographische Sitzungs-Berichte der Ersten Landtags-Session in Vorarlberg zu Bregenz (III. Landtags-Periode.) Einberufen mit Allerhöchstem Patent vom 30. Juli 1870. auf den 20. August 1870. Regierungs-Vertreter Herr Statthalterei-Rath Karl Ritter von Schwertling. Vor der Eröffnung des Landtagen fand in der Pfarrkirche zu Bregenz ein feierliches Hochamt statt. Eröffnung des Landtages am 20. August 1870. DRUCK UND VERLAG von Anton Flatz in Bregenz. Abgeordneter Hochwürdigster Herr Bischof von Europus und Generalvikar in Vorarlberg, Johann Amberg in Feldkirch. Hochw. Herr Berchtold Bartlmä von Hittisau. Herr Burtscher Franz Josef von Satteins. „ Froschauer von Sebastian von Bregenz. „ Ganahl Karl von Feldkirch. „ Ganahl Christian von Vandans. „ Gilm von Ferdinand von Feldkirch. „ Hammerer Kaspar I. von Egg. „ Jußel Anton Dr. von Feldkirch. „ Jußel Peter von Nenzing. Hochw: Herr Knecht Christian von Götzis. „ Kohler Johann von Schwarzach. „ Ölz Anton Dr. von Dornbirn. „ Rheinberger Philipp von Rankweil. „ Rhomberg August von Dornbirn. „ Schmid Josef von Sulzberg, „ Schneider Martin von Innerbraz. „ Sternbach Otto, Baron von Bludenz. „ Thurnherr August Dr von Bozen. „ Thurnherr Johann von Dornbirn. am 20. August 1870 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Sebastian v. Froschauer. Gegenwärtig sämmtliche Abgeordnete. Regierungsvertreter Herr Statthaltereirath Karl Ritter v. Schwertling. Beginn der Sitzung um 11 Uhr Vormittage. Regierungsvertreter: Hochgeehrte Herren! Ich habe vor Allem die angenehme Pflicht zu erfüllen, Ihnen mitzutheilen, daß Se. k. k. Apost. Majestät den früheren Landeshauptmann, Herrn Sebastian v. Froschauer neuerdings zum Landeshauptmann von Vorarlberg für die beginnende Landtagsperiode ernannt hat. Mit Rücksicht auf diesen neuerlichen Beweis des kaiserlichen Vertrauens und mit Rücksicht auf die aus den früheren Landtagsperioden bekannten Leistungen des Herrn Landeshauptmannes glaube ich, daß es einer weiteren empfehlenden Einführung desselben nicht bedarf. Zum Stellvertreter des Herrn Landeshauptmannes Haben Se. Majestät der Kaiser den Abgeordneten Herrn Notar Dr. v. Gilm von Feldkirch allergnädigst zu ernennen geruht, den ich hiermit vorzustellen die Ehre habe. Ich fordere nun den Herrn Landeshauptmann auf, tu meine Hände an Eidesstatt zu geloben: Treue und Gehorsam dem Kaiser, Beobachtung der Gesetze und gewissenhafte Erfüllung der ihm obliegenden Pflichten. Landeshauptmann: Ich gelobe. Regierungsvertreter: Ich ersuche Sie nun, in Ihre Funktionen einzutreten und den Landtag zu eröffnen und behalte mir, nachdem dieses geschehen, das Wort vor. 4 Landeshauptmann: Dem Rufe, der Allerhöchst an mich gegangen ist, folgend, habe ich die Ehre, den Vorsitz in Ihrer Mitte einzunehmen. Sei es mein Erstes, Sie Verehrteste Herren bestens und freundlichst zu begrüßen. Mit vollster Willenskraft werde ich mich bestreben, dem, was ich gelobt, dem, was die Verfassung von mir fordert und dem, was das Wohl des Labes erheischt, treuestens und unermüdlich nachzukommen. Berufen, wie Sie verehrteste Herren es ebenfalls sind und auch verpflichtet zu dem gleichen Streben, baue und vertraue ich auf Ihre warme Unterstützung und auf Ihre eifrige Mitwirkung und hoffe, in unserem Wettlaufe nach dem gleichen Ziel uns vereint zu finden! Schwierig und schwer sind die Zeiten und die Verhältnisse im Innern durchaus nicht allseitig befriedigend und beruhigend, unter welchen wir heute zusammentreten. Möge die Einflußnahme, welche uns hiebei zu Theil weiden kann, eine das allgemeine Beste wahrhaft befriedigende und nur von dieser Absicht geleitete sein! Lasten Sie uns nun ohne weiters unsere Thätigkeit beginnen; doch bevor habe ich noch, um dem Gesetze zu genügen, Sie Verehrteste einzuladen, das feierliche Gelöbniß in meine Hände abzulegen. Hochw. Bischof: Habe auch ich zu geloben? Landeshauptmann: Ja! Hochw. Bischof: Nach der Formel, welche der Herr Regierungsvertreter gefordert hat, kann ich dasselbe nicht ablegen. Darf ich vielleicht hiebei eine Bedingung stellen? Landeshauptmann: Ich darf keine Bedingung annehmen. Hochw. Bischof: Ich bitte, ich berufe mich auf den § 14 des Staatsgrundgesetzes, nämlich mit Wahrung meiner vollen Glaubens- und Gewissensfreiheit. Landeshauptmann: Ich kenne nur die Landesordnung, gemäß welcher beim Eintritt in den Landtag in der vorgeschriebenen Formel die Eidesgelobung abzulegen ist. Ich hiebei kann weder einen Zusatz noch eine Bemerkung oder Bedingung annehmen. Hochw. Bischof: Dann muß ich erklären: ich kann nicht geloben. (Verläßt seinen Platz.) Landeshauptmann: Sie werden, meine Herren, an Eidesstatt feierlichst geloben Treue und Gehorsam Sr. k. k. Apostolischen Majestät, Beobachtung der Gesetze und gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten. (Nimmt das eidesstättige Gelöbniß durch Namensaufruf jedes einzelnen Abgeordneten mit Ausnahme des hochw. Bischofes ab.) Sohin erkläre ich den Landtag für eröffnet unter dem freudigen Herzensrufe: Hoch lebe Se k. k. Apostolische Majestät! (Die Versammlung bringt ein dreimaliges Hoch!) Regierungsvertreter: Im Namen der kaiserlichen Regierung entbiete ich Ihnen, meine Herren, achtungsvollen Gruß und Willkomm! Ich füge die Versicherung bei, daß es mir zur Befriedigung gereicht, auch heuer wieder als Vertreter der Regierung fungieren zu können. Mit dieser Versicherung bitte ich Sie, auch meinen persönlichen Gruß freundlichst entgegen zu nehmen. Ich schreite nun zur Verlesung der mir übergebenen kaiserlichen Botschaft. (Die Versammlung erhebt sich.) An den Landtag Unseres Landes Vorarlberg! „Den folgenschweren Ereignissen gegenüber, deren Schauplatz Europa geworden ist, haben Wir es als Unsere dringende Regentenpflicht erkannt, für den unverzüglichen Zusammentritt der gesetzlichen Vertreter Unserer Monarchie Sorge zu tragen und zu diesem Ende haben Wir sämmtliche Landtage der im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder einberufen. Mit hoher Befriedigung erfüllt es Uns in einem so ernsten Momente, wo Unsere Monarchie mehr den je des einträchtigen Zusammenwirkens aller ihrer Völker bedarf, die Vertreter Unseres 5 geliebten Landes Vorarlberg versammelt und von jenem hingebungsvollen Patriotismus beseelt zu misten, den Unser getreues Land Vorarlberg so vielfach bethätigt hat. Wenn auch auf dem Gebiete der inneren Angelegenheiten wichtige Fragen ihrer Lösung, harren und Unsere Regierung es als eine ihrer ersten Aufgaben zu betrachten hat, die dabei zu Tage getretenen Meinungsverschiedenheiten auf dem Boden der Verfassung zum Austrag zu, bringen, so werden sich gleichwohl die im Landtage versammelten Vertreter Unseres geliebten Landes Vorarlberg der Erkenntniß nicht verschließen, daß es sich in diesem Augenblicke zunächst nur darum handeln kann, jene höchsten Interesten wahrzunehmen, deren Gemeinsamkeit eine glorreiche Geschichte geheiliget hat und deren einheitliche Förderung die Macht und das Ansehen Unseres Reiches bedingt. Wir fordern daher den Landtag Unseres Landes Vorarlberg auf, die Wahlen für den Reichsrath ohne Aufschub vorzunehmen, damit Wir die gesetzlichen Vertreter der Monarchie um uns versammeln können, deren verfassungsmäßige Mitwirkung dringend geboten erscheint: Anmit entbieten Wir in Gnaden dem Landtage Unseren kaiserlichen Gruß. Wien, am 15. August 1870. Potocki m. p. Franz Josef m.p. Indem ich diese kaiserliche Botschaft in Ihrer ursprünglichen Schrift dem Herrn Landeshauptmanne übergebe, glaube ich im Namen der kaiserlichen Regierung die Erwartung aussprechen zu dürfen; der hohe Landtag werde in richtiger Würdigung der gegenwärtigen Verhältniste und getragen von der stets bewährten Vaterlandsliebe den Intentionen unseres allergnädigsten Kaisers entgegenkommen und nicht säumen, die Wahl der Mitglieder in den Reichsrath baldigst vorzunehmen. Mit Rücksicht auf die Kürze der Sessionsdauer sind mir von der hohen Regierung keine weiteren Vorlagen übergeben worden. Landeshauptmann: Ich werde trachten, diese allerhöchste Botschaft in einer der nächsten Sitzungen zur Ausführung zu bringen. Zunächst tritt an uns die Aufgabe heran, die zum jetzigen Landtage vorgenommenen Wahlen der Entscheidung zuzuführen. Der Landesausschuß, welcher abgetreten ist, hat die Wahlakten bereits untersucht und gefunden, daß die Förmlichkeiten allerseits erfüllt wurden, daß den Gewählten keine gesetzlichen Hindernisse im Wege stehen und hat sonach beschlossen, die betreffenden Akten dem hohen Landtage zur vorbehaltenen Entscheidung in Vorlage zu bringen. Ich gewärtige von Ihrer Seite, Verehrteste, irgend einen formellen Antrag zur Erledigung dieser Geschäftssache und sollte kein formeller Antrag Ihrerseits erfolgen, so werde ich mir unmaßgeblich vorzuschlagen erlauben, ein Comite aus 7 Personen zur Prüfung und Begutachtung dieser Wahlakten zu wählen. Dr. Thurnherr: Weil ich glaube, daß es genüge, stelle ich den Antrag, es soll zur Prüfung und Berichterstattung über diese Akten ein Comite von nur 5 Mitgliedern eingesetzt werden. Landeshauptmann: Folgt noch ein weiterer Antrag in dieser Beziehung? (Keiner.) Da dieß nicht der Fall ist, bringe ich den erhobenen Antrag des Herrn Dr. Thurnherr zur Abstimmung. Jene Herren, welche gesonnen sind, diesem Antrage beizustimmen, wollen sich gefälligst von Ihren Sitzen erheben. (Angenommen.) Ich werde die Sitzung für einige Zeit unterbrechen, um den Herren Gelegenheit zu verschaffen, sich über die Wahl der Mitglieder zu besprechen, da im ersten Augenblicke eine Vorbesprechung nicht stattfinden konnte. (Unterbrechung der Sitzung auf 10 Minuten.) Ich nehme die Sitzung wieder auf. Wenn die Herren bereit sind, werde ich die Stimmzettel sammeln lassen. Ich bitte die HH. Dr. Thurnherr und August Rhomberg das Skrutinium vorzunehmen. 6 Rhomberg: Es wurden 18 Stimmzettel abgegeben. Dr. Thurnherr: Herr Christian Ganahl erhielt 16, Hammerer 17, Burtscher 17, Peter Anbei 16, Josef Schmid und Dr. Thurnherr je 14 und Schneider 8 Stimmen. Landeshauptmann: Bestimmt sind also die Herren Burtscher, Hammerer, Christian Ganahl und Peter Jußel. Zwischen den Herren Dr. Thurnherr und Schmid muß das Loos gehoben werden, welcher von ihnen als Ausschubmann zu gelten hat. Ich bitte Herrn Notar v. Gilm das Loos zu heben, v. Gilm: Herr Josef Schmid. Landeshauptmann: Somit ist Herr Schmid als Ausschußmitglied gewählt und als Ersatzmänner die Herren Dr. Thurnherr und Martin Schneider, ersterer mit U, letzterer mit 8 Stimmen. Ich ersuche die gewählten Herren, sich nach der Sitzung zu constituiren. Um für die Zukunft auszuweichen, daß nicht Verwechslungen eintreten mit den Namen, weil Wir hier mehrere Herren haben, welche den gleichen Geschlechtsnamen führen, nämlich die Herren Karl Ganahl und Christian Ganahl, Dr. Anton Jußel und Peter Jußel, Dr. August Thurnherr und Johann Thurnherr. so bitte ich in der Folge die Namen der Herren, welche gewählt werden sollen, genau zu bezeichnen. Sollte die Bezeichnung nicht genau erfolgen, so werde ich immer denjenigen Herrn als gewählt ansehen, der schon früher im Landtage war; nämlich wenn Ganahl allein steht, Herrn Karl Ganahl; wenn Jußel allein geschrieben ist, Herr Dr. Jußel und wenn nur Thurnherr, Herr Dr. Thurnherr. Johann Thurnherr: Ich möchte beantragen, daß die Namen so geschrieben werden, daß durch die Charaktere stets auch die Personen unterschieden werden können. Landeshauptmann: Das muß ich jedem der Herren freigestellt sein lasten, den Namen zu schreiben, wie er glaubt, ihn schreiben zu können. Es ist weder in der Landesordnung noch in der Geschäftsordnung darüber etwas Bestimmtes vorgezeichnet. Ich kann nichts beschließen, wodurch den Herren irgend ein Zwang auferlegt würde, auf welche Art der Name des zu Wählenden bekannt gegeben werden solle. In der Erwartung, daß der Bericht des Comites bereits Montags beendet sein könnte, bestimme ich die nächste Sitzung für kommenden Montag 9 Uhr Vormittags und als Gegenstände: 1. den eventuellen Bericht des Comite's, 2. Rechenschaftsbericht des abtretenden Landes-Ausschusses, 3. den Landesvoranschlag, 4. den Voranschlag über den Landeskulturfond, 5. das Gesuch des landwirthschaftlichen Vereins in Vorarlberg um Unterstützung aus dem Landesfonde, 6. ein Gesuch eben dieses Vereines um eine Beisteuer aus dem Landeskulturfonde, 7. ein Gesuch des Kanzlei-Assistenten Gottlieb Stocker um Erwirkung, daß mit seiner Dienstesleistung auch seine Pensionsfähigkeit anerkannt werde. Es werden blos Wahlen stattfinden; sollte der Bericht des eben eingesetzten Comite's nicht einlangen, werde ich blos diese Gegenstände vornehmen. v. Gilm: Hochverehrte Landtagsabgeordnete! Die hohe Regierung hat Ihnen meine Ernennung als LandeshauptmannStellvertreter bekannt gegeben. i Ich verkenne keineswegs die Schwierigkeit der mir eventuell gestellten Aufgabe; aber dennoch spricht sich mein Inneres dagegen aus, diese Stelle abzulehnen. Ich finde mich daher gedrängt, diesem höchsten Rufe zu folgen. Sollte ich in die Lage kommen, in die Stelle des Herrn Landeshauptmannes eintreten zu müßen, so bitte ich Sie verehrte Abgeordnete um Ihr gütiges Wohlwollen und um Ihre Nachsicht. Landeshauptmann: Hiemit erkläre ich die Sitzung für geschlossen. Schluß der Sitzung 11 3/4 Uhr Vormittags. Maschinendruck von A. Flatz in Bregenz. z e 17880533 dcr ersten Ianätags-Kesston in Vorarlberg zu Bregenz. (Ul. Landtags-Periode.) Einberufen mit Allerhöchstem Patent vom 30. Juli 1870. auf den 20. August 1870. Regierungs-Vertreter Herr Statthalterei-Rath Karl Ritter von Sehwertling. Vor der KrStfauns des Landtagen fand in der Pfarrkirche xe Bregenz ein feierliches Hochamt statt. Eröffnung des Landtages am 20. August 1870. DRUCK UND VERLAG von Anton Flat« in Bregen*. AbgeordneterlulluJCi UJUUl P Hochwürdigster Herr Bischof von Europus und Generalvikar in Vorarlberg, Johann Amberg in Feldkirch. Hochw. Herr Berchtold Bartlmä von Hüttisau. Herr Burtscher Franz Joses von Satteins. „ Froschauer von Sebastian von Bregenz. „ Ganahl Karl von Feldkirch. „ Gatlahl Christian von Vandans. „ Gilm von Ferdirland von Feldkirch. „ Hammerer Kaspar I. von Egg. „ Jußel Anton Dr. von Feldkirch. „ Jußel Peter von Nenzing. Hochw: Herr Knecht Christian von Götzis. „ „ „ „ „ „ „ Kohler Johann vvn Schwarzack. Oelz Anton Dr. von Dornbirn. Rheinberger Philipp von Rankweil. Rhomberg August von Dornbirn. Schmid Josef von Sulzberg, Schneider Aiartin von Jnnerbraz. Sternbach Otto, Baron Vvn Bludenz. „ „ Thurnherr August Dr von Bozen. Thurnherr Johann von Dornbirn. am 2 0. August 1870 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Sebastian v. Froschaner. Gegenwärtig sämmtliche Abgeordnete. RegierungSvertreter Herr Statthaltereirath Karl Ritter v. Schwertling. —sy.ss'ys— . Beginn der Sitzung um 11 Uhr Vormittage. Regier ungsvertreler: Iockgeekch Herren! Ich habe vor Allem die angenehme Pflicht zu erfüllen, Ihnen mitzutheilen, daß Se. k. k. Apost. Majestät den früheren Landeshauptmann, Herrn Sebasttau v. Froschaner neuerdings zum Landeshauptmann von Vorarlberg für die beginnende Landtagsperiode ernannt hat. Mit Rückstcht auf diesen neuerlichen Beweis des kaiserlichen Vertrauens und mit Rücksicht auf die aus den früheren Landtagsperioden bekannten Leistungen des Herrn Landeshauptmannes glaube ich, daß es einer weiteren empfehlenden Einführung desselben nicht bedarf. Züm Stellvertreter des Herrn Landeshauptmannes Haben Se. Majestät der Kaiser den Ab« geordneten Herrn Notar Dr. v. Gilm von Feldkirch aÜergnädigst zu ernennen geruht, den ich hiermit vorzustellen die Ehre habe. Ich fordere nun de^ Herrn Landeshauptmann auf, tu meine Hände an Eidesstatt zu geloben: Treue und Gehorsam beni Kaiser, Beobachtung der Gesetze und gennffenhafte Erfüllung der ihm ob­ liegenden Pflichten. Landeshauptmann: Ich gelobe. Regierungsvertreter- Ich ersuche Sie nun, in Ihre Funktionen einzutreten und den Land­ tag zu eröffnen und behalte mir, nachdem dieses geschehen, das Wort vor. i* ♦ 4 Lan deShauplmann: Den, Rufe, der Allerhöchst an mich gegangen ist, folgend, habe ich die Ehre, den Vorsitz in Ihrer Mitte einzunehmen. Sei es mein Erstes, Sie Verehrteste Herren bestens und freundlichst zu begrüßen. Mit vollster Willenskraft werde ich mich bestreben, dem, was ich gelobt, dem, waS die Verfassung von mir fordert unddem, was dasWohl des Labes erheischt, treuestenS und unermüdlich nachzukommen. Berufen, wie Sie verehrteste Herren es ebenfalls sind und auch verpflichtet zu dem gleichen Streben, baue und vertraue ich auf Ihre warme Unterstützung und auf Ihre eifrige Mitwirkung und hoffe, in unserem Wettlaufe nach dem gleichen Ziel uns vereint zu finden! Schwierig und schwer find die Zeiten und die Verhältniffe im Innern durchaus nicht allseitig befriedigend und beruhigend, unter welchen wir heute zufammentreten. Möge die Einflußnahme, welche uns hiebei zu Theil weiden kann, eine das allgemeine Beste wahrhaft befriedigende und nur von dieser Absicht geleitete sein! Lasten Sie uns nun ohne weiters unsere Thätigkeit beginnen; doch bevor habe ich noch, um dem Gesetze zu genügen, Sie Verehrteste einzuladen, das feierliche Gelöbniß in meine Hände ab­ zulegen. Hochw. Bischof: Habe auch ich zu geloben? Landeshauptmann: Ja! Hochw. Bischof: Nach der Formel, welche der Herr Regierungsvertreter gefordert hat, kann ich dasselbe nicht ablegen. Darf ich vielleicht hieber eine Bedingung stellen? Landeshauptmann: Ich darf keine Bedingnine annehmen. Hochw. Bischof: Ich bitte, ich berufe mich auf den §. 14 des Staatsgrundgefetzes, nämlich mit Wahrung meiner vollen Glaubens- und Gewissensfreiheit. Landeshauptmann: Ich kenne nur die Landesordnung, gemäß welcher beim Eintritt in den Landtag in der vorgeschriebenen Formel die Eidesgelobung abzulegen ist. Ich hiebei kann weder einen Zusatz noch eine Bemerkung oder Bedingung annehmen. Hochw. Bischof: Dann muß ich erklären: ich kann nicht geloben. (Verläßt seinen Platz.) Landeshauptmann: Sie werden, meine Herren, an Eidesstatt feierlichst ge­ loben Treue und Gehorsam Sr. k. k. Apostolischen Majestät, Beobachtung der Ge­ setze und gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten. (Nimmt das eidesstättige Gelöbniß durch Namensaufruf jedes einzelnen Abgeordneten mit Ausnahme des hochw. Bischofes ab.) Sohin erkläre ich den Landtag für eröffnet unter dem freudigen Herzensrufe: Hoch lebe Se t. k. Apostolische Majestät! (Die Versammlung bringt ein dreimaliges Hoch!) Regierungsvertreter: Im Namen der kaiserlichen Regierung entbiete ich Ihnen, meine Herren, achtungsvollen Gruß und Willkomm! , Ich füge die Versicherung bei, daß es mir zur Befriedigung gereicht, auch heuer wieder als Vertreter der Regierung fungieren zu können. Mit dieser Versicherung bitte ich Sie, auch meinen persönlichkn Gruß freundlichst entgegen zu nehmen . Ich schreite nun zur Verlesung der mir übergebenen kaiserlichen Botschaft. (Die Versammlung erhebt sich.) An den Landtag Unseres Landes Vorarlberg! „Den folgenschweren Ereignisten gegenüber, deren Schauplatz Europa geworden ist, haben Mr es als Unsere dringende Regentenpflicht erkannt, für den unverzüglichen Zusammentritt der gesetzlichen Vertreter Unserer Monarchie sorge zu tragen und zu diesem Enve haben Wir sämmtliche Landtage der im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder einberufen. Mit hoher Befriedigung erfüllt es Uns in einem so ernsten Momente, wo Unsere Monarchie mehr den je des einträchtigen Zusammenwirkens aller ihrer Völker bedarf, die Vertreter Unseres s geliebten Landes Vorarlberg versammelt und von jenem hingebungsvollen Patriotismus beseelt zu misten, den Unser getreues Land Vorarlberg so vielfach bethätigt Hal. Wenn auch auf dem Gebiete der inneren Angelegenheiten wichtige Fragen ihrer Lösung, harren und Unsere Regierung es als eine ihrer ersten Aufgaben zu betrachten hat, die dabei ju’ Tage getretenen Meinungsverschiedenheiten auf dem Boden der Verfaflung zum AuStrag zn, bringen, so werden stch gleichwohl die im Landtage versammelten Vertreter Unseres geliebten Landes Vorarlberg der Erkenntniß nicht verschließen, daß es sich in die'em Augenblicke zunächst nur darum handeln kann, jene höchsten Jnteresten wahrzunehmen, deren Gemeinsamkeit eine glor­ reiche Geschichte geheiliget hat und deren einheitliche Förderung die Macht und das Ansehe» Unseres Reiches bedingt. ' Wir fordern daher den Landtag Unseres Landes Vorarlberg aut, die Wahlen für bsn, Reichsrath ohne Aufschub vorzunehmen, damit Wir die gesetzlichen Vertreter der Monarchie utfi Ms versammeln können, deren versassungsmäßige Mitwirkung dringend geboten erscheint: Anmit entbieten Wir in Gnaden dem Landtage Unfein kaiserlichen Gruß. Wien, am 15. August 1870. Mn? Zoses m. p. Powcki m. p. Indem ich diese kaiserliche Botschaft in Ihrer ursprünglichen Schrift dem Herrn Landeshaupt« manne übergebe, glaube ich im Namen der kaiserlichen Regierung die Erwartung aussprechen zu dürfen; der hohe Landtag werde in richtiger Würdigung der gegenwärtigen Verhältniste und getragen von der stets bewährten Vaterlandsliebe den Intentionen unseres allergnädigsten Kaisers entgegenkommen und nicht säumen, die Wahl der Mitglieder in den Reichsrath baldigst vorzunehmen. Mit Rücksicht auf die Kürze der Sessionsdauer sind mir von der hohen Regierung keine weiteren Vorlagen übergeben worden. Landeshauptmann: Ich werde trachten, diese allerhöchste Botschaft in einer der nächsten Sitzungen zur Ausführung zu bringee. Zunächst tritt an uns die Aufgabe heran, die zum jetzigen Landtage vorgenommenen Wahlen der Entscheidung zuzusühren. Der Landesausschuß, welcher abgetreten ist, hat die Wahlakten bereits untersucht und gefunden, daß die Förmlichkeiten allerseits erfüllt wurden, daß den Gewählten keine gesetzlichen Hindernisse im Wege stehen und hat sonach beschlossen, die betreffenden Akten bem hohen Landtage zur vorbehaltenen Entscheidung in Vorlage zu bringen. Ich gewärtige von Ihrer Seite, Verehrteste, irgend einen formellen Antrag zur Erledigung dieser Geschäftssache und sollte kein formeller Antrag Ihrerseits erfolgen, so werde ich mir unmaßgeblich vorzuschlagen erlauben, ein Comite aus 7S Personen zur Prüfung und Begutachtung dieser Wahlakten zu wählen. Dr. Thnrn herr: Weil ich glaube, daß es genüge, stelle ich den Antrag, es soll zur Prüfung und Berichterstattung über diese Akten ein Comite von nur 5 Mitgliedern eingesetzt werden. Landeshauptmann: Folgt noch ein weiterer Antrag in dieser Beziehung? (Keiner.) Da dieß nicht dec Fall ist, bringe ich den erhobenen Antrag des Herrn Dr. Thurnherr zur Abstimmung. Jene Herren, welche gesonnen sinv, diesem Anträge beizustimmen, wollen sich gefälligst von Ihren Sitzen erheben. (Angenommen.) Ich werde die Sitzung für einige Zeit unterbrechen, um den Herren Gelegenheit zu verschaffen, sich über die Wahl der Mitglieder zu besprechen, da im ersten Augenblicke eine Vorbesprechung nicht stattfinden konnte. (Unterbrechung der Sitzung auf 10 Minuten.) Ich nehme die Sitzung wieder auf. Wenn die Herren bereit sind, werde ich die Stimmzettel sammeln lassen. Ich bitte die HH. Dr. Thurnherr und August Rhomderg das Skrutinium vorzunehmen. t Rhombsrg: Es wurven 18 Stimmzettel abgegeben. Dr. Thurnherr: Herr Christian Ganahl erhielt 16, Hammerer 17, Burtscher 17, Peter Anbei 16, Josef Schmid und Dr. Thurnherr je 14 und Schneider 8 Stimmen. Landeshauptmann: Bestimmt sind also die Herren Burtscher, Hammerer, Christian Ganahl und Peter Jubel. Zwischen den Herren Dr. Thurnherr und Schmid muß das Loos gehoben werden, welcher von ihnen als Auäschubmann zu gelten hat. Ich bitte Herrn Notar v. Gilm das Loos zu heben, v. Gilm: Herr Josef Schmid. Landeshauptmann: Somit ist Herr Schmid als Ausschußmitglied gewählt und als Ersatz« Männer die Herren Dr. Thurnherr und Martin Schneider, ersterer mit U, letzterer mit 8 Stimmen. Ich ersuche die gewählten Herren, sich nach der Sitzung zu constituiren. Um für die Zukunft auszuweichen, daß nicht Verwechslungen eintreten mit den Namen, weil Wir hier mehrere Herreu haben, welche den gleichen Geschlechtsnamen führen, nämlich die Herren Karl Ganahl und Christian Ganahl, Dr. Anton Jußel und Peter Jußel, Dr. August Thurnherr und Johann Thurnherr. so bitte ich in der Folge die Namen der Herren, welche gewählt werden sollen, genau zu bezeichnen. Sollte die Bezeichuung nicht genau erfolgen, so werde ich immer denjeutgen Herrn als gewählt anseben, der schon früher im Landtage war; nämlich wenn Ganahl allein stehl, Harrn Karl Ganahl; wenn. Jußel allein geschrieben ist, Herr Dr. Jußel und wenn nur Thurnherr, Herr Dr. Thurnherr. Johann Thurnherr: Ich möchte beantragen, daß die Namen so geschrieben werden, daß durch die Charaktere stets auch die Personen unterschieden werden köunen. Landeshauptmann: Das muß ich jedem der Herren freigestellt sein lasten, den Namen zu schreiben, wie er glaubt, ihn schreiben zu können. Es ist weder in der Landesordnung noch in der Geschäftsordnung darüber etwas Bestimmtes vorgezeichnet. Ich kann nichts beschließen, wodurch den Herren irgend ein Zwang auferlegt würde, auf welche Art der Name des zu Wählenden bekannt ge­ geben werden solleIn der Erwartung, daß der Bericht des Comites bereits Montags beendet sein könnte, bestimme ich die nächste Sitzung für kommenden Montag 9 Uhr Vormittags und als Gegenstände: 1. den eventuellen Bericht des Comite's, 2. Rechenschaftsbericht des abtretenden Landes'AuSschuffes, 3. den Landesvoranschlag, 4. den Voranschlag über den Landeskulturfond, 5. das Gesuch des landwlrthschaftlichen Vereins in Vorarlberg um Unterstützung aus dem Landesfonde, 6. ein Gesuch eben dieses Vereines um eine Beisteuer aus dem Landeskulturfonde, 7. ein Gesuch des Kanzlei-Assistenten Gottlieb Stocker um Erwirkung, daß mit seiner Dienstes, leistung auch seine Pensionsfähigkeit anerkannt werde. Es werden blos Wahlen stattfinden; sollte der Bericht des eben eingesetzten Comite's nicht ein­ langen, werde ich blos diese Gegenstände vornehmen. v. Gilm: Hochverehrte Landtagsabgeordnete! Die hohe Regierung hat Ihnen meine Ernennung als Landeshauptmann-Stellvertreter bekannt gegeben. i Ich verkenne keineswegs die Schwierigkeit der mir eventuell gestellten Aufgabe; aber dennoch spricht fich mein Inneres dagegen aus, diese Stelle abzulehnen. Ich finde mich daher gedrängt, diesem höchsten Rufe zu folgen. . Sollte ich in die Lage kommen, in die Stelle des Herrn Landeshauptmannes erntreten zu müßen, so bitte ich Sie verehrte Abgeordnete um Ihr gütiges Wohlwollen und um Ihre Nachsicht. Landeshauptmann: Hiemit erkläre ich die Sitzung für geschloffen. Schluß der Sitzung 11'/. Uhr Vormittags. Maschinendruck von A. Fl atz in Bregenj.