18691019_lts006

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Letzte Änderung 02.07.2021, 18:27
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp02,lts1869,lt1869,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. VI. Sitzung am 19. Oktober 1869. unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Sebastian von Froschauer Gegenwärtig sämmtliche Abgeordnete. Beginn der Sitzung um 9 1/4 Uhr Vormittags. Landeshauptmann: Die Sitzung ist eröffnet. (Sekretär verliest das Protokoll der vorhergehenden). Da keine Bemerkung gegen die Fassung des Protokolles erhoben wird, erkläre ich dasselbe für genehmiget. Der Dr. zur als h. Versammlung habe ich mitzutheilen, daß der Verfassungsausschuß Hr. Jussel als Obmann, Hr. Dr. Fetz als Berichterstatter und der Ausschuß Durchführung des Gesetzes über das Gemeindevermittleramt Hr. Dr. Fetz Obmann, Hr. Dr. Thurnherr zum Berichterstatter gewählt hat. Wir kommen zur Tagesordnung und zuerst zur dritten Lesung des Gesetzes, betreffend den Schutz der Bodenkultur gegen Insekten. Ich werde das Gesetz, sowie es aus unserer Berathung hervorgegangen ist, verlesen lassen. (Sekretär verliest dasselbe). Diejenigen Herren, welche das eben verlesene Gesetz in dritter Lesung anzunehmen gedenken, bitte ich von den Sitzen sich zu erheben. (Angenommen). Wir haben nun die dritte Lesung des Gesetzes, betreffend den Schutz der für die Bodenkultur nützlichen Vögel. (Sekretär verliest dasselbe). O. L. G. R. Hämmerle: Ich bitte ums Wort. Nach §, 31 unserer Geschäftsordnung können vor der Abstimmung über das ganze Gesetz noch stylistische Änderungen vorgebracht werden. 94 Nun glaube ich, daß eine solche stylistische Änderung bezüglich §. 6 vorgenommen werden sollte. Ich war bei der letzten Sitzung nicht in der Lage, mich hierüber eingehend zu erklären, weil mir selbst, wie die Herren begreifen werden, keine besonderen Kenntnisse rücksichtlich der Vogelfanges zu Gebote stehen. Nun habe ich mich an einen Gevatter in Südtirol gewendet, der die Sache besser versteht als ich; der hat nun mich darauf aufmerksam gemacht, daß die meisten Insektenvertilger wenigstens in Südtirol durch jene Art des Vogelfanges eingefangen werden, welche mit dem sogenannten Käutzchen stattfindet. Es ist das vielleicht eine Art des Vogelfanges, welche bei Absatz a der §. 6 angeführt werden könnte. Weiters wurde mir bedeutet, daß der Ausdruck Springhölzer in der Vogelfängersprache, wenn ich mich so ausdrücken darf, nicht gang und gebe sei, sondern daß man statt „Springhölzer" „Schnellbögen" sagen sollte. Ebenso wird aufmerksam gemacht, daß der Ausdruck "Deck- oder Stecknetze" nicht erschöpfend sei, daß insbesondere Hängenetze verwendet werden und diese die größte Zerstörung unter den Singvögeln verursachen. Ich würde mir also erlauben, wenn dieß nur als eine stylistische Abänderung angesehen werden könnte, zu §. 6 litt, a nach dem Worte „Lockvögel" die Worte „und mit dem Käutzchen" und statt dem Worte „Stecknetze" die Worte „Steck- und Hängenetz" einzuschalten. Jedenfalls kann darüber kein Zweifel obwalten, statt Springhölzer Schnellhögen sagen zu müssen. Landeshauptmann: Ich glaube, dieß sind keine stilistischen Änderungen mehr, sondern es sind Abänderungen des Gesetzes selbst. Ich kann das stach unserer Geschäftsordnung wohl nicht mehr zulassen. Ich bedauere sehr, daß die Abänderungen nicht früher vorgenommen worden sind. Das Gesetz ist gefaßt und unsere Geschäftsordnung schreibt vor, daß in der dritten Lesung nur stylistische Abänderungen vorgenommen werden dürfen. Diejenigen, welche Sie beantragen, sind Abänderungen des Wortlautes des Gesetzes selbst. Diejenigen Herren, welche das Gesetz in dritter Lesung anzunehmen gedenken, wollen sich gefälligst erheben. (Angenommen). Wir kommen nun zum Antrage des Hrn. Dr. Jussel, betreffend die Einführung eines Grundbuches. Ich ertheile dem Hrn. Dr. Jussel das Wort zur Begründung seines Antrages. Dr. Jussel: Ich glaube, es ist im ganzen Lande eine schon lang bekannte Sache, daß unsere Verfachbücher in einem sehr schlechten Zustande sich befinden und daß es jetzt bereits nicht mehr möglich ist, ohne Gefahr von Doppelzählungen eine Realität anders als im Exekutionswege zu erwerben uno daß eine Capitalsanlage mit einiger Sicherheit auf Grund und Boden nicht mehr thunlich erscheint, es sei denn, daß das Objekt als Pfand untergestellt werde, welches in neuester Zeit im Versteigerungswege veräußert worden ist. Namentlich im Bezirke Feldkirch weiß man die Wohlthat recht sehr zu schätzen, die das Grundbuch im Nachbarlande Lichtenstein gewährt und ich glaube, es ist im ganzen Lande die Sehnsucht nach einem Grundbuche so allgemein verbreitet, daß es keiner weitern Begründung mehr bedürfen sollte. Ich stelle daher den Antrag, diesen meinen Antrag dem Petitionsausschusse zur Berücksichtigung zu übergeben. 95 Landeshauptmann: Hr. Dr. Jussel stellt den Antrag, diesen seinen vorgelegten dem zur Berathung und Berichterstattung zuzuweisen. Wird in Beziehung auf die formelle Behandlung dieses Gegenstandes noch ein anderer Antrag erhoben? (deiner). Da kein weiterer Antrag eingebracht wird, so ersuche ich jene Herren, welche geneigt sind, den Antrag des Hrn. Dr. Jussel in Bezug auf Einführung eines Grundbuches dem Petitionsausschusse zuzuweisen, von den Sitzen sich zu erheben. (Angenommen). Der Herr Abgeordnete Hämmerle hat den Antrag gestellt, daß ein Gesetz betreffend die Haltung von Zuchtstieren erlassen werde und hat zugleich den Gesetzentwurf vorgelegt. Ich ertheile dem Hrn. Hämmerle das Wort zur Begründung seines Antrages. O. L G. R. Hämmerle: Ich habe diesen Antrag insbesondere deßhalb eingebracht, weil bereits im landwirthschaftlichen Vereine die Nothwendigkeit, daß ein solches Gesetz erlassen werde, allseitige Anerkennung gefunden hat. Ich glaube über die Nützlichkeit von derlei Vorschriften kann kein vernünftiger Zweifel obwalten, wenigstens für alle diejenigen, welchen die Erhaltung und Hebung des Viehstandes in unserem Lande am Herzen liegt. Ich erlaube mir daher ohne eine weitere Begründung meines Antrages den Wunsch zu äußern, daß dieser mein Antrag dem bereits bestellten landwirthschaftlichen Comite zur Berathung übergeben werde. Landeshauptmann: Die Herren haben den Antrag des Hrn. Abgeordneten Hämmerle vernommen; er geht dahin, den von ihm vorgelegten Gesetzentwurf betreffend die Haltung von Zuchtstieren dem landwirthschaftlichen Ausschüsse zur Begutachtung und Berichterstattung zuzuweisen. Jene Herren, welche hiemit einverstanden sind, wollen gefälligst aufstehen. (Angenommen.) Wir kommen zum Antrage des Landesausschusses belangend die die Ausscheidung des Normalschulfondes zwischen den Ländern Tirol und Vorarlberg zu treffenden Maßnahmen. Ich erlaube mir denselben zur Kenntniß der h. Versammlung zu bringen. (Sekretär verliest denselben wie folgt: „Ein hoher Landtag wolle beschließen, es finde das Land Vorarlberg den auf dasselbe entfallenden Normalschulfondesantheil erst nach der von der k. k. Regierung gepflogenen Ausscheidung zwischen den Ländern Tirol und Vorarlberg in die eigene Verwaltung zu übernehmen und die Überprüfung der Ausscheidungs-Operate für sich vorzubehalten)." Wird in Beziehung auf die formelle Behandlung dieses Gegenstandes ein Antrag erhoben? Dr. Fetz: Ich beantrage, daß diese Vorlage demjenigen Ausschusse zur Vorberathung und Berichterstattung überwiesen werde, welcher für den Rechenschaftsbericht bestellt wurde. Landeshauptmann: Hr. Dr. Fetz beantragt diesen Gegenstand dem so genannten Rechenschaftsbericht-Comite zur Berichterstattung zuzuweisen. Jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, wollen sich erheben. (Angenommen). Wir kommen zum Comitebericht betreffend die Einführung der Vermögenssteuer als Landessteuer. Ich ersuche den Hrn. Berichterstatter Hämmerle das Wort zu nehmen. 96 O. L. G. R. Hämmerle: In der Sitzung vom 25. Sept. v. J. wurde vom h. Landtage der Beschluß gefaßt, er sei der Landesausschuß zu beauftragen, Vorarbeiten über die zweckmäßigste Art und Weise zur Deckung der Landesbedürfnisse durch die Vermögenssteuer zu pflegen und in der nächsten Session dem h. Landtage das diesbezügliche Gutachten vorzulegen. Ich erlaube mir nun den Bericht des Landesausschusses zur Verlesung zu bringen, au» welchem sich ergibt, wie derselbe die ihm gestellte Aufgabe zu lösen erachtete. Dieser Bericht lautet: (Verliest den gedruckten Bericht des Landesausschusses sowie den des Comites). Bezüglich der im Punkte 4 des Landesausschußberichtes erwähnten Vermögenssteuer Kapitalsausweise der Gemeinden bemerke ich, daß selbe bereit- eingelaufen und vom Comite auch eingesehen wurden. Ebenso habe ich bezüglich der Gesetzentwürfe über die Gewerbe-Renten- und Personaleinkommensteuer die Bemerkung zu machen, daß diese Gesetzentwürfe ebenfalls bereits vom Comite eingesehen wurden. Landeshauptmann: Die Debatte ist eröffnet. Wünscht Jemand da» Wort zu nehmen? Dr. Jussel: Ich bitte ums Wort. Bei der eben vorgenommenen Lesung des Comiteberichtes hat mich die Auseinandersetzung überrascht, daß die reine Personaleinkommensteuer die eigentlich gerechte Steuer wäre und daß trotzdem diese gerechteste Steuer nicht beantragt wird. Jede Besteuerung muß gerecht sein. Die Gerechtigkeit der Besteuerung hat auch das verehrte Comite veranlaßt, nicht weiter zuzuwarten und selbst große Kosten nicht 311 sparen, um zur Deckung der Landesbedürfnisse eine andere Steuer einzuführen. Nun fällt mir wirklich auf, warum, wenn doch nach den Auseinandersetzungen des Berichtes die Besteuerung des reinen Personaleinkommens die gerechteste ist, warum sage ich, das Comite nicht auf diese Steuer eingegangen ist. Dr. Fetz: Als Obmann des Comites sehe ich mich genöthigt auf die Bemerkungen des unmittelbaren Hrn. Vorredners eine kurze Erwiderung zu machen. Es kommt allerdings im Berichte vor, ich glaube sogar es kommt zu wiederholtenmalen vor, daß die Einkommensteuer die gerechteste wäre. Nun daß das so ist, beruht wohl darauf, daß der Berichterstatter, wie auch au» dem von ihm speziell gestellten Anträge hervorgeht, in dieser Beziehung eine von der Majorität des Comites abweichende Ansicht hatte und diese abweichende Ansicht ist, wie es in der Natur der Sache liegt, in der von ihm verfaßten Auseinandersetzung wiederholt zum mehr oder weniger energischen Ausdrucks gelangt. Die Majorität des Comites ist in der Motivirung, so ferne sie die Personaleinkommensteuer betrifft, nicht vollständig mit den Anschauungen des Berichterstatters einverstanden. Da jedoch der Hr. Berichterstatter in klarer und präziser Weise den Antrag gerechtfertigt hat, den die Majorität des Comites zum Beschlusse erhoben hat, glaubte die Majorität des Comites anderseits auf die seinen speziellen Antrag betreffenden Auseinandersetzungen nicht eingehen zu können und in dieser Richtung keinen Anstand erbeben zu sollen, daß den Anschauungen des Berichterstatters, die er zur Begründung seines speziellen Antrages vorbringen zu müssen glaubte, im Berichte Ausdruck gegeben werde. 97 Karl Ganahl: Ich muß mir in dieser Beziehung eine Frage erlauben. Es heißt da im Comiteantrag: „es sei zur Deckung der Landesbedürfnisse eine Vermögens- und Einkommensteuer einzuführen." Ich stelle nun die Frage, in welcher Beziehung die Einkommensteuer zur Vermögenssteuer stehen soll; da heißt es in demselben weiter: „Daß die Erträgnisse von Objekten, welche bereits durch die Vermögenssteuer betroffen werden, der Einkommensteuer nicht unterzogen werden können." Ich möchte daher wissen, auf welche Weise die Behebung der Einkommensteuer beabsichtiget wird und wer in dieselbe einbezogen werden soll? Ist es so zu verstehen, daß Angehörige des Landes Vorarlberg, die ein Vermögen haben und noch ein besonderes Einkommen beziehen, auch dieses ihr Einkommen versteuern müssen, oder daß nur solche in diese Landessteuer einbezogen werden sollen, die kein Vermögen besitzen? Darüber bitte ich um Auskunft do in Hrn. Berichterstatter oder von einem Mitglieds das Comite. O. L. G. R. Hämmerle: Was vorerst die Bemerkung des Hrn. Dr. Jussel anbelangt, habe ich darauf zu erwiedern, daß nach den Auseinandersetzungen des Berichtes des Comites allerdings gesagt ist, es wäre die Personaleinkommensteuer im Prinzipe die gerechteste und billigste Steuerart, daß jedoch der Durchführung derselben in der Praxis nach den Anschauungen der Majoriät sich fast unübersteigliche Hindernisse entgegenwerfen dürften. Nun muß ich insbesondere diese Bemerkung, — da es sich hier nur um die Anerkennung des Prinzipes handelt, — hervorheben. Es geschieht nicht nur in der Frage der Besteuerung, es kömmt auch sehr häufig bei anderen Fragen vor, daß ein Prinzip als da- weit aus gerechtere und billigere anerkannt wird, daß man aber, wenn es sich um die praktische Durchführung handelt, von diesem Prinzipe der entgegenstehenden Schwierigkeiten wegen, abgeht. Dies war auch, wenigstens wie ich die Sache erfaßt habe, insbesonders beim Majoritätsvorschlag der Fall. Die Majorität wollte eben zugeben, daß die Einkommensteuer im Prinzipe gerechter und billiger sei als die Vermögenssteuer, daß jedoch über die Frage der Durchführung der ersteren die Majorität anderen Sinnes als der Berichterstatter war. Auch die Regierung hat insbesondere bei der Motivirung des Berichtes über die Einführung der Personaleinkommensteuer diese als die im Prinzipe richtigere Steuerart anerkannt, hat jedoch aus Opportunitätsrücksichten die Beibehaltung der Ertragssteuer ausgesprochen. Dasselbe würde der Fall sein, rücksichtlich der Einführung der Vermögenssteuer combinirt mit der Einkommensteuer. Es ist hier im Berichte klar dargelegt, welche Beweggründe die Majorität zu dieser Combination veranlaßte. Die Majorität hat sich dahin ausgesprochen, daß die Vermögenssteuer in Vorarlberg eine sehr ergiebige Einnahmsquelle für die Besteuerung sei, daß sie auf diese Einnahmequelle vorderhand nicht zu verzichten in der Lage wäre und daß die Einkommensteuer eigentlich nur als Versuch eingeführt werden soll, um jene Unbilligkeiten und Unebenheiten, welche in der Durchführung jeder Ertragssteuer gelegen sind, möglichst auszugleichen. Diese Bemerkung sollte nach meiner Ansicht auch die Antwort enthalten, auf den Gegenstand, 98 welcher von dem Abgeordneten Hrn. Karl Ganahl berührt wurde. Herr Karl Ganahl will wissen, wie sich die Vermögenssteuer zur Einkommensteuer verhält. Nach dem Majoritätsbeschluß wurde als Grundsatz aufgestellt, daß jene Objekte, welche von der Vermögenssteuer betroffen werden, nicht gleichzeitig auch von der Einkommensteuer betroffen werden sollen. Es ist damit gesagt, daß, wenn Vermögenheiten als solche besteuert werden, dort von einer Einkommensteuer nicht mehr die Rede sein kann. Nach meiner Ansicht ist es ganz klar dargelegt, daß, wenn ein steuerpflichtiges Individuum schon ein Vermögen besteuert, dasselbe wenigstens rücksichtlich dieses Vermögens nicht mehr in die Einkommensteuer einbezogen werden könnte. Nehmen wir z. B. an, wenn ein Wechselgeschäft, welches als Einlagekapital 6000 fl. ausweist, diese 6000 fl. als Vermögen besteuert, so kann dieseVermögen ganz sicher nicht mehr als Erträgniß oder Einnahmsquelle das zweitemal der Besteuerung unterzogen werden; wenn jedoch z. B. Jemand ein Vermögen in Grundstücken besitzt und daneben eine Beschäftigung treibt, welche sich zu einer Einnahmequelle gestaltet, so kann dieser natürlicher Weise doppelt besteuert werden, einmal als Grundeigenthümer, das zweitemal rücksichtlich des Erträgnisses, welches ihm seine Nebenbeschäftigung z. B. als Advokat oder Arzt abwirft. Dieß ist der Sinn, wie die Vermögenssteuer mit der Einkommensteuer in Verbindung gebracht ist. Natürlicherweise wird eben so der Fall eintreten, daß jene Personen, welche kein Vermögen besitzen, aber ein Einkommen, rücksichtlich dieses Einkommens in die Einkommenssteuer einbezogen werden, obwohl sie keine Vermögenssteuer entrichten. Ebenso ist es bei Advokaten der Fall, die kein Vermögen weder in Grundeigenthum noch in Fahrnissen besitzen, welche versteuerbar wären, die jedoch als Advokaten ein Einkommen aufzuweisen haben. Ich glaube, daß hiemit der Grundgedanke der Combination der Vermögenssteuer mit der Einkommensteuer dargelegt sei. Die Einführung der Einkommensteuer wurde von der Majorität als zweckmäßig erachtet, weil offenbar bei der blosen Vermögenssteuer Personen, welche ein bedeutendes Einkommen besitzen, zu den Landesbedürfnissen gar nichts beitragen würden. Es kann Privatbedienstete z. B. bei großen industrielle» Unternehmungen geben, welche ein sehr bedeutender Einkommen aber kein Vermögen besitzen. Diese würden also bei einer blosen Vermögenssteuer zu den Landesbedürfnissen gar nichts beitragen. Ich bin übrigens gerne bereit, weitere Aufklärungen zu geben, wenn diese nicht für genügend erachtet werden sollten. Landeshauptmann: Wünscht keiner der verehrten Herren mehr das Wort? Karl Ganahl: Die Aufklärung, welche mir der Hr. Berichterstatter soeben gegeben hat, genügt mir vollkommen und ich bin mit der Art und Weise, wie das Comite diese Einkommensteuer versteht, ganz einverstanden. Ich habe also dagegen durchaus keine Einsprache zu machen Es bleibt mir nur Eine Bemerkung zu machen übrig wegen des Antrages, welchen der Landesausschuß gestellt hat. Der Landesausschuß hat, wie der h. Versammlung bekannt, den Antrag gestellt: „es sei die beabsichtigte Einführung einer Landes-Vermögenssteuer zur Deckung der Landesbedürfnisse zu verschieben, bis die Ergebnisse der Steuersystem-Regulirung des Reiches vorliegen" Das Comite ist darauf nicht eingegangen. Der Landesausschuß glaubt aber diesen Antrag stellen zu müssen, weil er, wie er es in seinem Berichte des weitern auseinander gesetzt hat, abwarten wollte, was die Regierung betreffs der neuen Besteuerung, oder was vielmehr der Reichsrath beschließen werde. Nach meiner Überzeugung werden wir vom Reichsrathe ein Gesetz bekommen, welches allen billigen und gerechten Wünschen unserer Bevölkerung vollkommen entsprechen wird und in dieser Überzeugung hat auch der Landesausschuß den Antrag auf Vertagung gestellt. Der Landesausschuß hat ungeachtet dessen für den Fall, als diese Vertagung nicht angenommen würde, jene Grundsätze festgestellt, welche man bei einem Vermögenssteuer Gesetze zu berücksichtigen hätte. Ich erlaube mir nun in dieser Beziehung, nämlich wenn der Antrag des Comites: „es sei zur Deckung der Landesbedürfnisse eine Vermögens- und Einkommensteuer einzuführen, wobei als Grundsatz zu gelten hat, daß die Erträgnisse von Objekten, welche bereits durch die Vermögenssteuer betroffen werden, der Einkommensteuer nicht unterzogen werden können" angenommen würde, einen Zusatzantrag zu machen, der dahin ginge: „es habe das Comite bei der Ausarbeitung eines Gesetzentwurfes über Vermögens- und Einkommensteuer die vom Landesausschusse in den sieben Punkten bezeichneten Grundzüge möglichst zu berücksichtigen." Ich setze das Wort: „möglichst" bei, weil dadurch gesagt ist, daß man sich nicht stricte an diese Grundzüge zu halten habe. Der Landesausschuß hat die Sache reiflich in Erwägung gezogen, er hat alle möglichen Erhebungen gepflogen und ist der Überzeugung, daß diese Grundsätze derart sind, daß sie möglichst berücksichtigt werden können. Ich erlaube mir also, diesen Antrag zur Annahme zu empfehlen. Gsteu: Bitte um Wort. Der Ansicht meines geehrten Vorredners, daß nämlich die zu erwartende und einzuführende Staatssteuer, eine billige und gerechte Vertheilung der Landeserfordernisse auch zulasse, kann ich nicht beistimmen. In dem Grundsteuer-Regulierungsgesetze, das bereitvorliegt und auch in dem Erwerbssteuergesetzentwurfe, der vom Reichrathscomite, welches für die Vorberathung dieses Entwurfes bestellt war, bereits angenommen ist, sind nämlich die besten, sichersten Vermögenheilen und die besten Einkommen nicht unmittelbar in die direkte Steuer einbezogen. Es ist nämlich das auf den Grund und Gewerbe hypothezirte Kapital nicht unmittelbar zur Grund-Einkommen- oder Rentensteuer einbezogen. Es wird unmittelbar dadurch in die Besteuerung einbezogen, daß den Schuldnern gestattet ist, auch für diese Steuer, die sie zahlen, sowohl von ihrem Grundeigenthume als auch von dem vollen Gewerbe hiefür von den Gläubigern 5% Zinsen in Abzug zu bringen. Es können selbstverständlich diese zwei Gattungen von Vermögen, nämlich von Kapitalien, welche aus Realitäten oder Gewerben liegen, zur Deckung der Landeserfordernisse nicht 100 beigezogen werden. Diese bleiben außer Betracht. Wenn auch die beabsichtigte Personal-Einkommensteuer diese Gattungen von Vermögen ein bezieht, so zieht sie die anderen Gattungen, nämlich Grundeigenthum und das andere Einkommen auch in Betracht, Es kann also dort bei der Personal-Einkommensteuer nicht die Rede sein, daß sie ein Ersatz dafür sei; es bleibt immer das beste Einkommen und das beste Vermögen zur Deckung der Landesbedürfniße außer Betracht und deßwegen glaubte ich, daß es nothwendig ist, eine Vermögenssteuer und wie jetzt beantragt ist, auch eine Einkommensteuer zur Deckung der Landesbedürfnisse einzuführen. Karl Ganahl: Ich habe nur auf die Bemerkung des Herrn Vorredner- zu erwiedern, daß ich jedenfalls für die Einführung der Vermögenssteuer stimmen werke. (Ruf: Bravo.) Dr. Jussel: Bestimmung und Zweck des Staates ist es vornehmlich, Gerechtigkeit zu üben gegenüber allen Mitgliedern des Staates. Deßwegen wird immer von der Voraussetzung ausgegangen werden müssen, daß es gewiß das Bestreben des Staate- ist, eine gerechte Steuer einzuführen. Ich muß es sagen, das Vertrauen, daß die neue Steuergrundlage, die jetzt beim Staate zur Durchführung gelangt, das Maaß der Gerechtigkeit so viel als möglich erschöpfen werde, hat mich vorzugsweise bestimmt, im Landesausschusse meine Stimme dafür abzugeben, daß diese Grundlagen abgewartet werden sollen. Der weitere Grundsatz war der, daß jede Steuer möglichst wohlfeil sein soll. Nun wenn wir die Grundlagen der Staatssteuerbemessung auch für die Deckung der Landesbedürfnisse benützen können, so wären dem Lande dadurch große Kosten erspart; denn ich zweifle nicht, daß die Durchführung der Vermögenssteuer dem Lande eine Umlage von mindestens 6000 fl als erste Kosten verursachen wird und daß dann namhafte Kosten auch ständig werden. Ich muß daher wirklich erklären, daß es mich bedeutend überrascht hat, aus dem Comitebericht zu entnehmen, daß man jetzt, wo dec Staat damit umgeht, eine neue Steuer einzuführen, nicht dabei eine Grundlage zur Durchführung bringt, welche auch für die Landesunilagen anwendbar wäre. Ich bin zu wenig bewandert, ich kenne die Grundlagen der Besteuerung, welche vom Staate zur Durchführung gebracht werden, selbst nicht so genau und kann nur sagen, mich hat es überrascht, daß die h. Regierung sich nicht veranlaßt finden sollte, jetzt gerade, wo zur Vermeidung ungerechter Besteuerung ein neues Steuersystem durchgeführt wird, sage ich, nicht bestrebt und im Stande sein sollte, eine möglichst gerechte Grundlage aufzufinden. Landeshauptmann: Wenn Niemand mehr das Wort zu ergreifen wünscht, erkläre ich die Debatte für geschlossen. (Niemand). Sie ist geschlossen. Haben Herr Berichterstatter noch Etwas zu bemerken? O. L. G. R. Hämmerle: Der Grund aus, welchem der Ausschuß die Vermögenssteuer neben der Einkommensteuer und zwar als eine selbstständige Steuer zu Landeszwecken beantragt, liegt. Wie es auch im Comiteberichte ausgesprochen wird, in der Erkenntniß, daß die gegenwärtig oder vielmehr künftig einzuführende Staatssteuer nicht geeignet wäre, durch Zuschläge die Bedürfnisse des Landes zu decken. 101 Der Herr Abgeordnete Jussel hat soeben betont, daß er sich überrascht fühle, daß künftighin nicht die Umlage auf die Staatssteuer für die Bedeckung der Landesbedürfnisse in ausreichender Weise erfolgen könnte, indem er anhofft, die Staatssteuer werde auf so gerechter und billiger Grundlage eingeführt werden, daß eben deßhalb nichts zu wünschen übrig bleibe; dadurch würde man die Kosten zur Einführung einer selbstständigen Steuer zu Landeszwecken ersparen. Ich glaube daß im Comiteberichte bereits hingewiesen wurde, daß die Regierung selbst bei Einführung der Personaleinkommensteuer dieselbe als diejenige betonte, welche allein auf gerechter und billiger Basis stattfinden könne, gleichzeitig jedoch hervorhob, daß sie bei der gegenwärtigen Staatslage auf die Ertragssteuern, also auf die Grund- und Erwerbesteuer nicht verzichten könne. Es gibt meine Herren gewisse Nothlagen und in einer solchen Nothlage befindet sich insbesondere unser Staat gegenüber der Frage der Besteuerung. Die Regierung, wäre abgesehen hievon, offenbar geneigt gewesen, die Personaleinkommensteuer versuchsweise als die alleinige Steuer zur Deckung der Staatsbedürfnisse in Vorschlag zu bringen. Ich glaube, daß das verschiedene Vorgehen der Regierung in dieser Beziehung einen Tadel nicht verdiene, weil sie den bestehenden Verhältnissen Rechnung zu tragen gezwungen war. Es ist nach meiner Anschauung anerkennenswerth, daß sie in der Motiven-Darlegung unverhohlen die Ertragssteuer als die nicht aus dem richtigen wirthschaftlichen Prinzipe beruhende anerkannt und dieselbe nur aus vorübergehender Nothwendigkeit beibehalten will. Ich glaube es nochmal betonen zu müssen, daß diese unverhohlen ausgedrückte Ansicht der Regierung volle Anerkennung beanspruchen kann. Dieser Ausspruch ist jedoch für uns ein Fingerzeig, daß die Umlage auf die Staatssteuer wie sie in Aussicht genommen wird, wenigstens bezüglich der Ertragssteuer als unthunlich sich erweise. Die Gründe, warum eine Umlage auf die beantragte Einkommensteuer des Staates nicht stattfinden könne, wurden ebenfalls im Berichte auseinandergesetzt. Unter diesen Gründen nimmt jener den ersten Platz ein, daß der Staat billigerweise das Einkommen von 60u bis 700 fl. gar nicht zu besteuern gedenkt, was nach unseren Landesverhältnissen bei einer Steuer zu Landeszwecken nicht ausführbar gewesen wäre. Ich muß gestehen, daß ich diesen Umstand insbesondere bedauere. Wäre die Einkommensteuer des Staates auf einer breiteren Grundlage beantragt worden, wären nur geringere Einkommen von 100 bis 200 und allenfalls noch bis 300 fl unbesteuert gelassen worden, so wäre und das Mittel an die Hand gegeben worden, in einer verhältnißmäßig sehr billigen Weise für die Bedürfnisse des Landes durch Zuschläge dieser alleinigen Steuer zu sorgen. Dies ist nicht der Fall und so sind wir genöthigt, nach einer selbstständigen Steuer zu greisen. Daß diese selbstständige Steuer die combinirte Vermögens- und Einkommenssteuer sein soll, glaube ich, ist durch die jetzt vorgenommenen Erörterungen sowie durch die Darlegung der Motive des Comite ziemlich genau und einleuchtend bewiesen. Ich komme nun noch auf den Antrag des Herrn Karl Ganahl zu sprechen, welcher sich auf die im Landesausschußberichte ausgestellten Grundprinzipien einer Landesvermögenssteuer bezieht. 102 Es ist allerdings immerhin eine mißliche Sache, wenn man daran geht, einen Gesetzentwurf auszuarbeiten und bereits an gewisse Prinzipien bei Ausarbeitung eines Gesetzentwurfes gebunden sein soll. Der Landesausschuß scheint auch die Mißlichkeit dieses Umstandes eingesehen zu haben. Der Antrag des Herrn Ganahl geht daher folgerichtig nur dahin, daß das mit dem Entwurfe eines Vermögen- und Einkommensteuergesetzes zu beauftragende Comite die im Landesausschußberichte aufgestellten Prinzipien möglichst festzuhalten habe. Gegen diese Fassung des Antrages des Hr. Ganahl habe ich daher sehr wenig einzuwenden; ich will nur Einen Punkt insbesondere zur Sprache bringen. Dieser Punkt liegt in dem Prinzipe, welches unter Zahl 2 seinen Ausdruck gefunden hat. Es lautet dieser Absatz 2: „Die Ausmittlung des Vermögensansatzes habe nicht durch Selbstbekenntnisse (Fassionen) sondern durch Abschätzung (Taxirung) mit Abzug der Schuldlasten zu erfolgen." Es wäre hiemit eigentlich jener Weg verschlossen, welcher allenfalls durch Selbstbekenntnisse zur Ermittlung des steuerpflichtigen Vermögens oder Einkommens betreten werden könnte. Hr. Ganahl beantragt, es hätte das Comite sich an die vom Landesausschusse festgestellten Grundsätze zu halten. Nun was mich anbelangt, so glaube ich, daß Selbstbekenntnisse gewisser Art ganz und gar nicht ausgeschlossen werden sollten. Ich bin der Überzeugung, daß der Antrag des Hr. Ganahl nicht dahin abzielt. Ec wird ihm offenbar von dem Gedanken eingegeben worden sein, man solle bei einer solchen Besteuerung nicht mit vexatorischen Maßregeln und nicht inquisitorisch vorgehen. Damit erkläre ich mich vollkommen einverstanden. Daß jedoch Selbstbekenntnisse in gereifter Richtung gefordert werden müssen, scheint eben so einleuchtend zu sein, als sie doch auf dem Prinzipe der Gerechtigkeit und Billigkeit beruhen. Ich würde es sehr ungerecht und unbillig finden, wenn man von vorneherein mit der Taxirung vorgehen würde, ohne denjenigen, der steuerpflichtig ist, selbst früher gehört zu haben. Das Prinzip: „audiatur et altera pars“ ist insbesondere da anzuwenden, wo es sich darum handelt, daß Jemand zur Steuer als pflichtig herangezogen wird. Die hohe Regierung hat in ihrem Entwurfe zum Einkommensteuergesetze ebenfalls dieses Prinzip und zwar nach meiner Anschauung in sehr humaner Weise zum Ausdruck gebracht. Es heißt im §. 8 des Gesetzes in Betreff der Einführung der Personaleinkommensteuer: „Jeder Steuerpflichtige ist verpflichtet, binnen einer von den Einschätzungskommissionen (§. 10) zu bestimmenden Frist bei der bezüglichen Commission ein summarisches Bekenntniß über sein in dem, dem Steuerjahre vorangegangenen Jahre bezogenes Gesammteinkommen (§§. 5 und 17) einzubringen." Das nennt man dann Fatirung. Es ist dies ein summarisches Bekenntniß, und dieses 105 summarische Bekenntniß, ist nach dem Regierungsentwurfe, auch nicht allenfalls an einen Eid oder an ein eidesstättiges Gelöbniß gebunden. Es ist damit demjenigen, der ein Einkommen zu fatiren hat, völlig freie Hand gelassen und nur dann, wenn die Juri die Schätzung nach diesem Bekenntnisse für nicht genügend erachtet, ist dieselbe berechtigt, Erhebungen zu pflegen und allenfalls ein größeres Ausmaß der Steuern durch ihren Ausspruch, welcher ebenfalls einer Berufung unterliegt, auszusprechen. Ich bin der Anschauung, daß dies der richtige Weg sei, auf welchem zur Erhebung und Ermittlung eines steuerpflichtigen Einkommens zu gelangen ist und auch eingehalten werden muß. Ich wäre daher mit dem Punkt 2, welchen der Landesausschuß im Prinzipe feststellt, nur bedingungsweise einverstanden, in der Art nämlich, daß Selbstbekenntnisse nicht ausgeschlossen sind insoferne nur nicht mit inquisitorischen und vexatorischen Maßregeln dabei vorgegangen werde. Ich meine, Herr Ganahl will nichts anderes mit seinem Antrage bezweckt haben; er wird auch demjenigen, der zur Steuer herangezogen werden soll, den Weg nicht verschließen wollen, sich selbst bei der Steuerkommission über sein Einkommen oder Vermögen auszusprechen, um daher die allein billige und gerechte Grundlage der Taxirung durch eine Art Selbstbekenntniß liefern zu können. Wenn das der Fall ist, so habe ich nichts dagegen einzuwenden, daß das Comite, welchem die Ausarbeitung des Gesetzentwurfes anvertraut wird, die vom Landesausschuß ausgesprochenen Grundsätze möglichst als Richtschnur wähle. Ich hätte nur noch an etwas zu erinnern. Es scheint in den Grundsätzen nicht klar und deutlich ausgesprochen zu sein, ob die Vermögenserhebung durch Gemeinde- Localkommissionen oder allenfalls durch Bezirkskommissionen und schließlich durch eine Landeskommission, durch eine Art Peräquations-Commission zu geschehen habe. Es sind die Grundsätze vorgezeichnet, es heißt nämlich im Punkte 3: „In den einzelnen Gemeinden sei die Abschätzung durch eigene Steuercommissionen „zu pflegen." Dieses Beiwort, eigene Steuerkommissionen, soll dahin zu erklären sein, daß zu diesem Zwecke Steuerkommissionen einzusetzen seien; nicht aber in dem Sinne, als ob jede Gemeinde eine Steuerkommission einzusetzen habe. Natürlich würde die Gemeinde ihr eigenes Interesse am besten zu wahren bestrebt sein und dieses Bestreben eine große Ungleichheit der Taxirung in den einzelnen Gemeinden veranlassen. Müßten die von dem löblichen Landesausschusse aufgestellten Grundsätze als bindende angesehen werden, so dürften hieraus dem mit dem Gesetzentwurfe betrauten Comite Schwierigkeiten erwachsen, was nicht der Fall ist, wenn dieselben nur möglichste Berücksichtigung erfahren sollen. Man sollte das in Vorhinein aussprechen, damit keine Zweideutigkeit herauskomme, wenn in gewisser Hinsicht ein Abgehen von diesen Grundsätzen beliebt würde. Nach diesen Bemerkungen glaube ich der h. Versammlung den Majoritätsbeschluß zur 104 Annahme empfehlen zu sollen und mache insbesondere nur darauf aufmerksam, daß dieser Antrag alternativ ist, daß entweder das frühere Comite oder aber ein anderes Comite mit der Ausarbeitung des Gesetzentwurfes beauftragt werde. Ich wäre der Ansicht daß ein Siebnercomite zur Ausarbeitung des Gesetzentwurfes zu zahlreich ist, daß auch eine geringere Anzahl von Mitgliedern genügen würde und daß insbesondere dem Landtage in der gegenwärtigen Epoche, wo er mit derlei Arbeiten und Anträgen überhäuft ist, ein Zuwachs von Arbeitskräften dadurch erwachsen wird, wenn das Comite auf eine geringere Anzahl von Mitgliedern herabgesetzt würde. Ich wäre also der Meinung, zur Ausarbeitung des Gesetzentwurfes ein Comite von höchstens 5 Mitgliedern zu bestellen. Karl Ganahl: Ich bitte noch ums Wort zu einer thatsächlichen Bemerkung. Landeshauptmann: Es ist die Debatte schon geschlossen. Wenn Herr Karl Ganahl nur eine thathfächliche Bemerkung anzubringen haben, so wird die h. Versammlung nichts entgegen haben. Ich ertheile Ihnen also das Wort. Karl Ganahl: Der Herr Berichterstatter hat Anstand daran genommen, daß es im Punkte 2 heißt: Die Ausmittelung des Vermögensansatzes habe nicht durch Selbstbekenntnisse (Fassionen) sondern durch Abschätzung zu erfolgen. Er ist der Meinung, daß Fassionen oder Selbstbekenntnisse nicht ganz ausgeschlossen werden sollen. Ich bin auch der Ansicht, daß in irgend einer Weise Selbstbekenntnisse abgegeben werden müssen, nur bin ich ganz entschieden gegen Fassionen. Es ist eine sehr lästige Geschichte mit den Fassionen und wenn sie für die Landessteuer eingeführt würden, so würden dieselben die ganze Vermögenssteuer bei Jedermann verhaßt machen; deßwegen erkläre ich, ungeachtet ich gegen die Selbstbekenntnisse mittelst Fassionen bin, daß allenfalls mündliche Selbstbekenntnisse abgegeben werden sollen, wie es in der Schweiz der Fall ist. Wie die Herren wissen, beruft sich der Comitebericht selbst auf die Steuergesetze der Cantone Zürich und St. Gallen. Nun besteht z. B. in St. Gallen die Einrichtung, daß eine Steuerkommission die Steuerpflichtigen rufen läßt. Diese haben ihr Vermögen vor derselben anzugeben; ist die Steuerkommission mit der Angabe nicht einverstanden, so setzt sie eine höhere Ziffer fest und wenn der Pflichtige diese Ziffer nicht für billig hält, so muß er zu Protokoll geben, daß er kein größeres Vermögen, al3 er angegeben hat, besitze. Stellt sich später heraus, daß er ein Falsum gesagt hat, so werden nach seinem Tode seine Erben für das verschwiegene Vermögen doppelt besteuert. Auf eine solche Weise könnten auch bei uns die Selbstbekenntnisse eingeführt werden. Landeshauptmann: Ich werde bei der Abstimmung auf folgende Weise verfahren: Zuerst werde ich den auf Seite 117 des Comiteberichtes befindlichen Majoritätsantrag zur Abstimmung bringen; dann werde ich über den zweiten Theil des Antrages, welcher auf der 2. Seite steht, dahin lautend, es sei behufs Ausarbeitung des Gesetzentwurfes ein Comite zu bestellen, dann den 105 Zusatzantrag, weiten Herr Karl Ganahl beifügt zur Abstimmung bringen und endlich auf die formelle Frage übergehen, betreffend die Constituirung des Comite. Der Hauptantrag des Comite lautet: „Es sei zur Deckung der Landesbedürfnisse eine Vermögens» und Einkommenssteuer einzuführen: wobei als Grundsatz zu gelten hat, daß die Erträgnisse von Objekten, welche bereits durch die Vermögenssteuer betroffen werden, der Einkommensteuer nicht unterzogen werden können." Jene Herren, die dem zustimmen, wollen sich gefälligst erheben. (Ist angenommen.) Der zweite Antrag lautet; „Es sei zum Behufe der sofortigen Ausarbeitung eines Gesetzentwurfes ein Comite zu bestellen." Ich bitte um Abstimmung hierüber. (Angenommen). Hiezu haben Herr Ganahl den Zusatzantrag gebracht: „es seien bei der Ausarbeitung eines Gesetzentwurfes die vom Landesausschusse in dem Berichte vom 18. September in 7 Punkten ausgestellten Grundzüge möglichst zu berücksichtigen." Die Herren die auch diesem zustimmen, bitte ich sich zu erheben. (Ist angenommen.) Da nun bestimmt ist, daß ein Comite zu bestellen sei, so liegt bereits ein Antrag des Herrn Hämmerle vor, daß ein Fünfercomite zu bestellen sei, und hiemit dringt der Ausschuß den weitern Antrag in Verbindung, daß entweder das schon bestehende Comite oder ein anderes mit der Ausarbeitung des Gesetzentwurfes zu betrauen wäre. Dr. Thurnherr: Ich glaube es könnte das alte Comite bestehen bleiben und dem Antrage des Herrn Berichterstatter könnte dadurch Genüge geleistet werden, daß von diesem Comite ein Subcomite zur Ausarbeitung des Gesetzentwurfes, gewählt werde. Ich mache den Vorschlag, daß das alte Comite die Ausarbeitung des Gesetzentwurfes zu übernehmen habe. Karl Ganahl: Ich glaube die Ernennung eines Subcomite, wäre Sache des Comites. Das Comite könnte aus seiner Mitte ein Subcomite ernennen. Dr. Thurnherr: Ich habe es so verstanden. Landeshauptmann: Combiniren sich Herr Berichterstatter mit diesem Antrag? O. L. G. R. Hämmerle: Ich habe gegen diesen Antrag nichts einzuwenden, indem auch mein Antrag bezweckt, einige Kräfte des Landtags verfügbar zu machen, weil er sie gegenwärtig benöthigt. 106 Wenn also dem bestehenden Comite die Ermächtigung ertheilt würde, ein Subcomite zu erwählen, so ziehe ich meinen Antrag zurück. Landeshauptmann: Ich werde über den Antrag des Herrn Dr. Thurnherr abstimmen lassen. Er lautet: „es sei das bisher bestehende Comite mit der Ausarbeitung des Gesetzentwurfes zu „betrauen." Die Herren die diesem zustimmen bitte ich gefälligst sich zu erheben. (Angenommen). Es stünde noch auf der Tagesordnung der Bericht des Landesansschusses betreffend die Feststellung der Verhältnisse zwischen der Wohlthätigkeitsanstalt Valduna und der Landesirrenanstalt daselbst. Mir ist leid, daß dieser Bericht noch nicht gedruckt in Ihre Hände gelegt werden konnte, ich bin daher genöthigt, diesen Gegenstand von der heutigen Tagesordnung abzuziehen. Landeshauptmann: Wir haben nun die Wahl vorzunehmen von 3 Mitgliedern und Ersatzmännern zur Landessteuerkommission, die eingesetzt wird, die Grundsteuer im Lande durchzuführen. Da mir bekannt ist, daß die verehrten Herrn in Betreff dieser Wahl noch eine Vorbesprechung zu halten wünschen unterbreche ich auf eine halbe Stunde die Sitzung. (Alle entfernen sich in den Vorsaal.) Landeshauptmann: (Beim Wiedereintritt). Ich nehme die Sitzung wieder auf, ich schreite zur Wahl und ersuche die verehrten Herren zuerst die 3 Mitglieder für die Landessteuerkommission zu bezeichnen. Darf ich bitten, die Herrn Dr. Thurnherr und Schwärzler das Skrutinium vorzunehmen. (Wahl). Schwärzler: Es wurden 20 Stimmzettel abgegeben. Dr. Thurnherr: Es erhielten die Herren Wohlwend 12, Franz Josef Bikl 11, Karl Braun, Bertschler, Josef Anton Feuerstein, Baron Seifferitz und De. Bikl je 7, Jochum und Tschavoll je 1 Stimme. Landeshauptmann: Somit erscheinen mit absoluter Stimmenmehrheit gewählt: Herr Wohlwend in Feldkirch, Herr Franz Josef Bikl in Bludenz. Es ist also noch ein Mitglied zu wählen. Ich bitte die gleichen Herren, das Scrutininm nochmals vorzunehmen. Schwärzler: 20 Stimmzettel wurden abgegeben, Dr. Thurnherr: Herr Feuerstein erhielt 8, die Herren Braun und Seyffertitz je 6 Stimmen. Landeshauptmann: Es hat keiner der Herren die absolute Stimmenmehrheit erhalten. Wir müssen nun zur engeren Wahl schreiten und weil Herr Baron Seiffertitz und Braun gleich viel 107 Glimmen haben, zuerst das Loos heben, welcher von den beiden Herren in die engere Wahl einzubeziehen sei. Ich bitte Herr Peter, das Loos zu heben. Peter: (das Loos ziehend). Herr Braun. Landeshauptmann: Die engere Wahl hat sich daher auf die beiden Herrn Josef Anton Feuerstein und Braun zu beziehen. Jeder, anher diesen beiden Gewählten, wird als nicht gewählt betrachtet werden. Ich bitte nochmals die gleichen Herren zu skrutiniren. (Wahl). Schwärzler: Es wurden 20 Stimmzettel abgegeben. Dr. Thurnherr: Beide Herren Braun und Feuerstein erhielten gleichviel Stimmen. Landeshauptmann: Es muß also das Loos entscheiden, welcher von den beiden Herren als Mitglied in die Steuerkommission zu treten hat. Ich bitte Herrn Peter das Loos zu heben. Peter: (das Loos hebend) Herr Braun. Landeshauptmann; Wir schreiten nun zur Wahl der Ersatzmänner; ich bitte ebenfalls 3 Herren zu bereichen. Wollen Herr Dr. Bikl und Peter so gefällig sein, das Skrutinium vorzunehmen. (Wahl.) Peter: Es wurden 20 Stimmzettel abgegeben. Dr. Bill: Herr Feuerstein erhielt 19, Christian Ganahl 11, Wilhelm Rhomberg 9 und Bertschler 7 Stimmen. Landeshauptmann: Wir haben noch einen zu wählen. Gewählt erscheinen mit absoluter Stimmenmehrheit Herr Feuerstein und Christian Ganahl. Ich bitte nochmals die Herren Peter und Dr. Bill das Skrutinium vorzunehmen. (Wahl). Peter: Es wurden 20 Stimmzettel abgegeben. Dr. Bill: Herr Wilhelm Rhomberg erhielt 13 Stimmen. Landeshauptmann: Somit ist die Wahl vollendet. Ich habe der h. Versammlung mitzutheilen, daß heute Nachmittag um 3 Uhr das Schulcomite sich versammelt. Die heutige Tagesordnung ist erschöpft. Ich bestimme als nächsten Sitzungstag morgen 9 Uhr Vormittags. Gegenstände der Verhandlung werden sein: 1. der Bericht des Landesausschusses, betreffend die Feststellung der Verhältnisse zwischen der Wohlthätigkeitsanstalt Valduna und der Landesirrenanstalt dortselbst. 2. Der Bericht des Petitionsausschusses, betreffend das Gesuch der Gemeinde Koblach um eine 108 3. Bericht ebenfalls des Petitionsausschusses betreffend die Maßnahmen zu einer geeigneteren Waldwirthschaft in der Gemeinde Mittelberg. 4. Der Comitebericht über die Anträge des Landesausschusses rücksichtlich der Rechnungsabschlüsse, welche sowohl den mit Tirol gemeinsamen als auch den besonderen Vorarlberger Grundentlastungsfond betreffen und zwar für das Solarjahr 1868. 5. Bericht des Comites über die beiden vorgelegten Gesetzentwürfe in Schulsachen und endlich 6. Bericht des Landesausschußmitgliedes Dr. Jussel betreffend die Rheinkorrection. Somit erkläre ich die heutige Sitzung für geschlossen. (Schluß der Sitzung 12 1/4 Uhr.) Maschinendruck und Vertag von Ant. Flatz in Bregenz. Vorarlberger Landtag. VI. Artzsag am 19. Oktober 1869. unter dem Borfl-e des Herm Landeshauptmannes Sebastian von Froschauer Gegenwärtig sämmtliche Abgeordnete. Beginn der Sitzung nm 9 7, Uhr Vormittags. Landeshauptmann: Die Sitzung ist eröffnet. (Sekretär verliest das Protokoll der vorhergehenden). Da keine Bemerkung gegen die Fassung des Protokolles erhoben wiro, erkläre ich dasselbe für genehmiget. Der h. Versammlung habe ich mitzutheilen, daß der VersassungSauSschuß Hr. Dr. Juffel als Obmann, Hr. Dr. Fetz als Berichtersta'ter und der Ausschuß zur Durchführung de» Gesetzes über da- Gemetndevermittleraml Hr. Dr. Fetz als Obmannu, Hr. Dr. Thurnherr zum Berichterstatter gewählt hat. Wir kommen zur Tagesordnung und zuerst zur dritten Lesung des Gesetzes, betreffend den Schutz der Bodenkultur gegen Insekten. Ich werde das Gesetz, sowie eS aus unserer Berathung her­ vorgegangen ist, verlesen lassen. (Sekretär verliest dasselbe). Diejenigen Herren, welche das eben verlesene Gesetz in dritter Lesung anzunehmen gedenken, bitte ich von den Sitzen fich zu erheben. (Angenommen). Wir haben nun die dritte Lesung des GeietzeS, betreffend den Schutz der für die Bodenkultur nützlichen Vögel. (Sekretär verliest dasselbe). O. L. G. R. Hämmerle: Ich bitte umS Wort. Nach §, 31 unserer Geschäftsordnung können vor der Abstimmung über das ganze Gesetz noch schiistische Aenderungen vorgebracht werden. 94 SP Nu« glaube ich, daß eine solche stylistische Aenderung bezüglich §. 6 vorgenommen werden sollte. Iwar bei der letzten Sitzung nicht in der Lage, mich hierüber eingehend zu erklären, weil mir selbst, wie die Herren begreifen werden, keine besonderen Kenntnisse rückstchllich der Vogelfanges zu Gebots stehen. Nun habe ich mich an einen Gevatter in Südtirol gewendet, der die Sache besser versteht al- ich; der hat nun mich darauf aufmerksam gemacht, daß die meisten Jnsektenverlilger wenigstens in Südtirol durch jene Art des Vogelfanges eingefangen werden, welche mit dem sogenannten Käutzchen stattfindet. Es ist das vielleicht eine Art des Vogelfanges, welche bei Absatz a der §. 6 ange­ führt werden könnte. Weiters wurde mir bedeutet, daß der Ausdruck Springhölzer in der Bogelängersprache, wenn ich mich so ausdrücken darf, nicht gang und gebe sei, sondern daß man statt „Springhölzer" „Schnellbögen" sagen sollte. Ebenso wird aufmerksam gemacht, daß der Ausdruck" .Deck- oder Stecknetze" nicht erschöpfend sei, daß insbesondere Hängenetze verwendet werden und diese die größte Zerstörung unter den Singvögeln verursachen. Ich würde mir also erlauben, wenn dieß nur als eine stylistische Abänderung angesehen werden könnts, zu $. 6 litt, a nach dem Worte „Lock­ vögel" die Worte „und mit dem Käutzchen" und statt dem Wort« „Stecknetze" die Worte „Steck- und Hängenetz" einzuschalten. Jedenfalls kann darüber kein Zweifel obwalten, statt Springhölzer Schnellhögen sagen zu müssen. ' Landeshauptmann: Ich glaube, d, ieß find keine stilistischen Aenderungen mehr, son­ dern es sind Abänderungen des Gesetzes selbst $$^Votttt das stach unserer Geschäftsordnung wohl nicht mehr zulaffen. Ich bedauere sehr, daß die Abänderungen nicht früher vorgenommen worden sind. Das Gesetz ist gefaßt und unsere Geschäftsordnung schreibt vor, daß in der dritten Lesung nur stylistische Abänderungen vorgenommen werden dürfen. 'Diejenigen, welche Sie beantragen, sind Ab­ änderungen deS Wortlautes deS Gesetzes selbst. Diejenigen Herren, welche das Gesetz in dritter Lesuna anzunehmen gedenken, wollen sich gefäsiigst erheben. (ÄLLMLw.mrn). buches. Wir kommen nun zum Anträge des Hrn. Dr. Jussel, betreffend die Einführung eines Grund­ Ich ertheile dem Hrn. Dr. Jussel das Wort zur Begründung seines Antrages. Dr. Jussel: Ich glaube, es ist im ganzen Lande eine schon lang bekannte Sache, daß un­ sere Verfachbücher in einem sehr schlechten Zustande sich befinden und daß es jetzt bereits nicht mehr möglich ist, ohne Gefahr von Doppelzählungen eine Realität anders als im Exekutionswege zu erwerben uno daß eine Capitalsanlage mit einiger Sicherheit auf Grund und Boden nicht mehr lhunlich erscheint, eS sei denn, daß das Objekt als Piand untergestellt werde, welches in neuester Zeit im VersteigerunMvege veräußert worden ist. Namentlich im Bezirke Feldkirch weiß man die Wohlthat recht sehr zu schätzen, die das Grundbuch im Nachbarlande Lichtenstein gewährt und ich glaube, es ist im ganzen Laude die Sehnsucht nach einem Grundbuche so allgemein verbreitet, daß es keiner weitern Begründung mehr bedürfen sollte. Ich stelle daher den Antrag, diesen meinen Antrag dem Petitions­ ausschüsse zur Berücksichtigung zu übergeben. 95 Landeshauptmann: Hr. Dr. Jussel stellt den Antrag, diesen seinen vorgelegten dem zur Berathung und Berichterstattung zuzuweisen. Wird in Beziehung auf die formelle Behandlung die» srS Gegenstandes noch ein anderer Antrag erhoben? (deiner). Da kein weiterer Antrag eingebracht wird, so ersuche ich jene Herren, welche geneigt sind, den Antrag des Hrn. Dr. Jussel in Bezug auf Einführung eines Grundbuches dem PelitionsauSschuffe zuzuweisen, von den Sitzen sich zu erheben. (Angenommen). Der Herr Abgeordnete Hämmerle hat den Antrag gestellt, daß ein Gesetz betreffend die Ha!» tung^on Zuchtstieren erlassen werde und hat zugleich den Gesetzentwurf vorgelegt. Ich ertheile dem Hrn. Hämmerle das Wort zur Begründung seines Antrages. O. L G. R. Hämmerle: Ich habe diesen Antrag insbesondere deßhalb eingebracht, weil bereits im landwirthschaftlichen Vereine die Nothwendigkeit, daß ein solches Gesetz erlassen werde, all-: tätige Anerkennung gefunden hat. Ich glaube über die Nützlichkeit von derlei Vorichriften kann kein vernünftiger Zweifel obwalten, wenigstens für alle diejenigen, welchen die Erhaltung und Hebung deS Diehstandes in unserem Lande am Herzen liegt. Ich erlaube mir daher ohne eine weitere Begründung meines Antrages den Wunsch zu äußern, daß dieser mein Antrag dem bereits bestellten landwirth» schastlichen Comite zur Berathung übergeben werde. Landeshauptmann: Die Herren haben den Antrag des Hrn. Abgeordneten Hämmerle vernommen; er geht dahin, den von ihm vorgelegten Gesetzentwurf betreffend die Haltung von Zucht» stieren dem landwirthschaftlichen Ausschüsse zur Begutachtung und Berichterstattung zuzuweisen. Jene Herren, welche hiemit einverstanden sind, wollen gefälligst aufstehen. (Angenommen.) Wir kommen zum Anträge des Landesausschusses belangend die die Ausscheidung des Nor. malschulfondeS zwischen den Ländern Tirol und Vorarlberg zu treffenden Maßnahmen. Ich erlaube mir denselben zur Kenntniß der h. Versammlung zn bringen. (Sekretär verliest denselben wie folgt: „Ein hoher Landtag wolle beschließen, es finde das Land Vorarlberg den auf dasselbe „entfallenden Normalschulfondesantheil erst nach der von der k. k. Negierung gepflogenen AnS„scheidung zwischen den Ländern Tirol und Vorarlberg in die eigene Verwaltung zu über« „nehmen und die Ueberprüfung der AusscheidungsOperate für sich vorzubehalten)." Wird in Beziehung auf die formelle Behandlung dieses Gegenstandes ein Antrag erhoben? Dr. Fetz: Ich beantrage, daß diese Vorlage demjenigen Ausschüsse zur Vorberalhung und Berichterstattung überwiesen werde, welcher für den Rechenschaftsbericht bestellt wurde. Landeshauptmann: Hr. Dr. Fetz beantragt diesen Gegenstand dem so genannten Nechenschaftsbericht -Comite zur Berichterstattung zuzuweisen. Jene Herren, welche mit diesem Anträge einverstanden sind, wollen sich erheben. genommen). steuer. (An» Wir kommen zum Comitebericht betreffend die Einführung der Vermögenssteuer als Landes, Ich ersuche den Hrn. Berichterstatter Hämmerle das Wort zu nehmen. 96 O. L. G. R. Hämmerle: In der Sitzung vom 25. Sept. v. J-. wurde vom h. Land« tage der Beschluß gefaßt, er sei der Lande-auSschuß zu beauftragen, Vorarbeiten über di» 'zweck­ mäßigste Art und Weise zur Deckung der LandeSbedürfniffs durch die Vermögenssteuer zu pflegen und in der nächsten Session dem h. Landtage das diesbezügliche Gutachten vorzulegen. Ich erlaube mir nun den Bericht des Landesausschusses zur Verlesung zu bringen, au» welchem sich ergibt, wie derselbe die ihm gestellte Aufgabe zu lösen erachtete. Dieser Bericht lautet: (Verliest den gedruckten Bericht de» Landesausschusses sowie den des Comites). Bezüglich der im Punkte 4 des LandeSauSschußberichteS erwähnten Vermögenssteuer Kapitals­ ausweise der Gemeinden bemerke ich, daß selbe bereit- eingelaufen und vom Comite auch eingesehen yurven. Ebenso habe ich bezüglich der Gesetzentwürfe über die Gewerbe-Renten- und Personalein­ kommensteuer die Bemerkung zu machen, daß diese Gesetzentwürfe ebenfalls bereit» vom Comite ein­ gesehen wurden. Landeshauptmann: Die Debatte ist eröffnet. Wünscht Jemand da» Wort zu nehmen? Dr. J u ssel: Ich bitte umS Wort. Bei der eben vorgenommenen Lesung deS Comileberichte» hat mich die Auseinandersetzung überrascht, daß die reine Personaleinkommensteuer die eigentlich gerechte Steuer wäre und daß trotzdem diese gerechteste Steuer nicht beantragt wird. Jede Besteuerung muß gerecht sein. Die Gerechtigkeit der Besteuerung hat auch da» verehrte Comite veranlaß«, nicht weiter zuzuwarten und selbst große Kosten nicht 311 sparen, um zur Deckung der LandeSbedürfniffe eine andere Steuer einzuführen. Nun fällt mir wirklich auf, warum, wenn doch nach den Auseinandersetzungen des Berichte» die Besteuerung des reinen Personaleinkommens die gerechteste ist, warum sage ich, da- Comite nicht auf diese Steuer eingegangen ist. Dr. Fetz: Al» Obmann des ComiteS sehe ich mich genöthigt auf die Bemerkungen deS un­ mittelbaren Hrn. Vorredners eiue kurze Erwiderung zu machen. ES kommt allerdings im Berichte vor, ich glaube sogar eS kommt zu Wiederholtenmalen vor, daß die Einkommensteuer die gerechteste wäre. Nun daß das so ist, beruht wohl darauf, daß der Berichterstatter, wie auch au» dem von ihm speziell gestellten Anträge hervorgeht, in dieser Beziehung eine von der Majorität des ComiteS abweichende Ansicht hatte und diese abweichende Ansicht ist, wie eS in der Natur der Sache liegt, in der von ihm verfaßten Auseinandersetzung wiederholt zum mehr oder weniger energischen Ausdrucks gelangt. Die Majorität des ComiteS ist in der Motivirung, so ferne sie die Personaleinkommensteuer betrifft, nicht vollständig mit den Anschauungen deS Berickterstatters einverstanden. Da jedoch der Hr. Berichterstatter in klarer und präziser Weise den Antrag ge­ rechtfertigt hat, den die Majorität deS Comites zum Beschlusse erhoben hat, glaubte die Majorität des Comites anderseits auf die seinen speziellen Antrag betreffenden Auseinandersetzungen nicht ein­ gehen zu können und in dieser Richtung keinen Anstand erbeben zu sollen, daß den Anschauungen deS Berichterstatters, die er zur Begründung seines speziellen Antrages vorbringen zu müssen glaubte, im Berichte Ausdruck gegeben werde. 97 jkarl Ganahl: Ich muß mir in dieser Beziehung eine Frage erlauben. ES heißt da im Lomiteantrag: , e9 sei zur Deckung der LandeSbedürsnifse eine Vermögens« und Einkommensteuer ein» zmühren." Ich stelle nun die Frage, in welcher Beziehung die Einkommensteuer zur Vermögenssteuer stehen soll; da heißt eS in demselben weiter: „Daß die Erträgnisse von Objekten, welche bereit» durch die Vermögenssteuer betroffen „werden, der Einkommensteuer nicht unterzogen werden können." Ich möchte daher wiffen, auf welche Weise die Behebung der Einkommensteuer beabsi chtiget wird und wer in dieselbe einbezogen werden soll? Ist es so zu verstehen, daß Angehörige deS Landes Vorarlberg, die ein Vermögen säten uid r.rch (in tescrteres Einkcnmen beziehen, auch diese- ihr Einkommen versteuern müff«, oder daß nur solche in diese Landessteuer einbezozen werden sollen, die kein Vermögen besitzen? Darüber bitte ich um Auskunft do in Hrn. Berichterstatter oder von einem Mitglieds das Comite. O. L. G. N. Hämmerle: WaS vorerst die Bemerkung des Hrn. Dr. Jnsiel anbelangt, habe ich darauf zu erwiedern, daß nach den Auseinandersetzungen des Berichtes deS Comites aller« dingS gesagt ist, eS wäre die Personaleinkommensteuer im Prinzipe die gerechteste und billigste Steuer« art, daß jedoch der Durchführung derselben in der Praxis nach den Anschauungen der Majoriät sich fast unübersteigliche Hindernisse entgegenwerfen dürsten. Nun muß ich insbesondere diese Bemer­ kung, — da eS sich hier nur um die Anerkennung des Prinzipes handelt, — hervorheben. Es ge­ schieht nicht nur in der Frage der Besteuerung, es kömmt auch sehr häufig bei anderen Fragen vor, daß ein Prinzip als da- weit auS gerechtere und billigere anerkannt wird, daß man aber, wenn eS sich um die praktische Durchführung handelt, von diesem Prinzipe der entgegenstehenden Schwierig­ keiten wegen, abgeht. Dies war auch, wenigstens wie ich die Sache erfaßt habe, insbesonderS beim MajoritätSvorschlag der Fall. Die Majorität wollte eben zugeben, daß die Einkommensteuer im Prin­ zipe gerechter und billiger sei als die Vermögenssteuer, daß jedoch über die Frage der Durchführung der ersteren die Majorität anderen SinneS als der Berichterstatter war. Auch die Regierung hat insbesondere bei der Motivirung deS Berichtes über die Einführung der Personaleinkommensteuer diese alS die im Prinzipe richtigere Steuerart anerkannt, hat jedoch auS OportunilätSrücksichten die Beibehaltung der Ertragssteuer ausgesprochen. Dasselbe würde der Fall sein, rücksichllich der Einführung der Vermögenssteuer combinirt mit der Einkommensteuer. ES ist hier im Berichte klar bärgelegt, welche Beweggründe die Majorität zu dieser Combination veranlaßte. Die Majorität hat sich dahin ausgesprochen, daß die Vermögenssteuer in Vorarlberg eine sehr ergiebige Einiiahmsquelle für die Besteuerung sei, daß sie auf diese Einnahmequelle vorderhand nicht zu versichten in der Lage wäre und daß die Einkommensteuer eigentlich nur als Versuch eingeführl werden soll, um jene Unbilligkeiten und Unebenheiten, welche in der Durchführung jeder Ertragssteuer gelegen sind, möglichst auszugleichen. Diese Bemerkung sollte nach meiner Ansicht auch die Antwort enthalten, auf den Gegenstand,