18690927_lts002

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Letzte Änderung 02.07.2021, 18:26
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp02,lts1869,lt1869,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorartberger Landtag. II. Sitzung am 27. September 1869. unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Sebastian von Froschauer. Gegenwärtig 16 Abgeordnete Hochw. Bischof Amberg, Dr. Deisböck und Dr. Peter beurlaubt Beginn der Sitzung um 9 1/4 Uhr Vormittags. Landeshauptmann: Ich konstatire die beschlußfähige Anzahl der Landtagsmitglieder und erkläre die Sitzung für eröffnet. Vernehmen Sie, verehrte Herren das Protokoll der Vorhergehenden. (Sekretär verliest:) Wird eine Bemerkung gegen die Fassung des Protokolls erhoben? (Nichts:) Ich erkläre es als genehmiget. Ich habe der hohen Versammlung mitzutheilen, daß der hochw. Herr Bischof mich ersuchte, einen Urlaub bis Donnerstag zu erhalten, welcher ihm auch zugestanden worden ist. Die HH. Deisböck und Peter haben ebenfalls um einen Urlaub nachgesucht, welcher ihnen bewilliget wurde. Es ist mir von Seite des ständigen Ausschusses des allgemeinen österreichischen Lehrertages eine Denkschrift, die Besoldung und Beförderung der Lehrer betreffend, überreicht worden; ich habe sie übernommen und den Herren auf ihre Pulte legen lassen. Der Herr Statthaltereirath und Regierungsvertreter hat mir ein Schreiben des Finanzministeriums mitgetheilt, vermög welchem die Landesvertretung aufgefordert wird, die hierländige Anzahl von Mitgliedern zur LandesSteuerkommission zu wählen. Ich werde diesen Gegenstand auf eine der nächsten Tagesordnungen setzen. Nachdem die Wahl des Hrn. Guntram Hämmerle für die Landgemeinden Feldkirch und Dornbirn von der hohen Versammlung genehmiget wurde und Herr Hämmerle heute unter uns erschienen 10 ist, so ersuche ich denselben, das eidesstättige Gelöbniß abzulegen. (Die Versammlung erhebt sich von den Sitzen). „Herr Abgeordneter Hämmerle werden an Eidesstatt geloben Treue und Gehorsam Sr. kais. und königl. apostolischen Majestät, Beobachtung der Gesetze und gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten." Hämmerle: „Ich gelobe.“ Landeshauptmann: Bevor ich zur Tagesordnung übergehe, habe ich der hohen Versammlung mitzutheilen, daß mir zwei Dringlichkeitsanträge überreicht worden sind, gefertiget einer von HH. Gsteu, Hirschbühl und Feßler in Betreff einer an die hohe Landesvertheidigungs Oberbehörde zu erlassende Aufforderung, die Zeil der Waffenübung für die Landesschützen auf die im § 29 des L-V.-G. vorgeschriebene Weise zu beschränken. Ich erlaube mir, diesen Dringlichkeitsantrag zur Kenntniß der hohen Versammlung zu bringen, (Sekretär verliest denselben, lote folgt:) Dringlichkeitsarttrag in Betreff Aufforderung an die hohe Landes-Vertheidigungs-Oberbehörde um Beschränkung der diesjährigen Waffenübung der Landesschützen auf die im Gesetze bestimmte Zeit auf die Dauer von längstens drei Wochen. Hoher Landtag! Die hohe k. k. Landesvertheidigungs-Oberbehörde hat angeordnet, daß die diesjährige Hauptwaffenübung der Landesschützen in der Dauer von vier Wochen stattzufinden und am 1. Künftigen Monats zu beginnen habe. Der §. 29 des Landesvertheidigungs-Gesetzes bestimmt aber, daß die Landesschützen eine Hauptwaffenübung nur in der Dauer von längstens drei Wochen mitzumachen haben. In Anbetracht, daß durch die von der Landesvertheidigungs-Oberbehörde beliebig angeordnete Verlängerung der Hauptwaffenübung der Landesschützen von der gesetzlich längstens mit drei Wochen bestimmten Zeil auf vier Wochen ein verfassungsmäßig zu Stande gekommenes Gesetz in einer wichtigen die Pflicht erweiternden und die Last vergrößernden Bestimmung überschritten und verletzt wird; in Anbetracht, daß durch diese Überschreitung des berührten Gesetzes eine in diesem Gesetze, im §. 29 ganz genau begrenzte Pflicht und bestimmte Last bedeutend erweitert und vergrößert wird; in Anbetracht, daß durch diese beliebig von der Landesvertheidigungs-Oberbehörde vorgenommene Abänderung eines verfassungsmäßig zu Stande gekommenen Gesetzes das Vertrauen der Bevölkerung in die konstitutionelle Gesinnung der Regierung verloren gehen muß und hingegen für die Zukunft Mißtrauen wachzurufen geeignet ist; 11 in Anbetracht, daß in einem ächt konstitutionellem Gemeinwesen feine, wenn auch noch so hoch gestellte Behörde das Recht hat, ein verfassungsmäßig zu Stande gekommenes Gesetz beliebig abzuändern; in Anbetracht ferner, daß es eine der ersten Pflichten einer Landesvertretung ist, ihre Rechte zu wahren, den von einer, wenn auch hohen Behörde vorgenommenen Gesetzesüberschreitung entgegen zu treten und diese hohe Behörde in die Schranken des Gesetzes zurückzuweisen, fühlen sich die Gefertigten verpflichtet, den Antrag zu stellen, ein hoher Landtag wolle beschließen: „Es sei die hohe Landesvertheidigungs-Oberbehörde aufzufordern, die im Landvertheidigungs-Gesetze vorn Jahre 1864 im §. 29 genau begrenzte Zeit der Dauer der Waffenübung der Landesschützen auch für dieses Jahr einzuhalten; die diesjährige Waffenübung auf die Dauer von längstens drei Wochen zu beschränken und da dieselbe mit 1. Oktober beginnt am 22. Oktober zu beendigen. Hochachtungsvollst: Jos. Anton Gsteu, Landtagsabgeordneter. Stef. Hirschbühl, Landtagsabgeordneter. Jos. Anton Feßler, Landtagsabgeordneter. Ich ertheile dem Herrn Gsteu das Wort zur Begründung der Dringlichkeit. Gsteu: Die Dringlichkeit unseres Antrages liegt in dem Umstande, daß die Waffenübung für die Landesschützen bereits am 1. Oktober beginnt und daß, wenn überhaupt der Antrag Wirkung haben soll, er unverzüglich zum Beschlusse erhoben und der hohen Behörde zur Darnachachtung vorgelegt werde. Ich glaube weiter Nichts beifügen zu dürften und glaube, daß wir die Dringlichkeit im Antrage selbst genügend dargestellt haben. Landeshauptmann: Ich habe an die hohe Versammlung die Frage zu richten, ob dieselbe die Dringlichkeit dieses Antrages anerkenne. Diejenigen Herren, welche diesen Antrag als dringlich erklären, bitte ich von ihren Sitzen sich zu erheben. (Angenommen). Es tritt an uns die weitere Anforderung, nun zu bestimmen, ob dieser Antrag einem Konnte zu überweisen sei. Sowohl nach der Landes- als Geschäftsordnung kann ein selbstständig eingebrachter Antrag erst dann zur Verhandlung kommen, wenn er früher den Berathungen eines Komites unterzogen worden ist. Ich stelle daher die weitere Frage an die hohe Versammlung, ist dieselbe gewillt, daß dieser Gegenstand zur Verhandlung einem Konnte zu überweisen sei. Diejenigen Herren, die dafür sind, wollen sich gefälligst erheben. (Angenommen). Ich werde am Schlusse der Sitzung zur Wahl, des Komites übergehen. 12 Den zweiten Dringlichkeitsantrag haben gleichfalls die Herren Esten und Genossen, nämlich Hirschbühl und Feßler überreicht, betreffend das Ansuchen, welches an das hohe k. k. Finanzministerium zu stellen ist, um die Gestattung der Brantweinbesteuerung für die Ökonomen im gemeindeweisen Abfindungswege. (Sekretär verliest denselben wie folgt: Dringlichkeits-Antrag. Betreff Ansuchens an das hohe k. k. Finanzministerium um Gestattung der Branntweinsteuerbefreiung für die Ökonomen im gemeindeweisenAbfindungswege. Hoher Landtag! Auf die in der vorigen Session in der XV. Sitzung an die hohe FinanzLandes. Direktion beschlossene Vorstellung um Gestaltung der Steuerbefreiung für die Ökonomen für den aus selbsterzeugten Stoffen zum eigenen Bedarf gewonnenen Brantwein Hochdieselbe zwar diese Befreiung zugestanden, jedoch nur unter der Bedingung, daß die, diese Befreiung Ansprechenden sich den gesetzlichen Controllvorschriften unterziehen. Nun sind die diesbezüglichen in einer übermäßig bureaukratischen Zeit herausgegebenen Controll-Vorschriften ohnehin, die Zeit, aus der sie stammen, nicht verleugnend, sehr lästiger Natur; überdies sind, wie die bisherigen Erfahrungen beweisen, die zur Ausführung dieser Vorschriften berufenen Organe angewiesen, dieselben so minutiös buchstäblich genau in Vollzug zu setzen, daß der größte Theil der zu dieser Steuerbefreiung berechtigten Ökonomen lieber auf die ihnen gesetzlich zustehende Steuerbefreiung verzichten und die volle Steuer zahlen, als sich diesen vexatorischen Vorschriften unterziehen zu müssen. In Anbetracht, daß durch dieses Vorgehen der Finanzorgane wegen dieser eigentlich geringfügigen Angelegenheit bei den Ökonomen in Vorarlberg, welche die größte Zahl, den Kern der Bevölkerung dieses Landes ausmachen, eine Unzufriedenheit, einen Mißmuth und eine Abneigung gegen die Regierung hervorgerufen und permanent erhalten wird, fühlen sich die gefertigten Abgeordneten verpflichtet, den Antrag zu stellen: „Ein hoher Landtag wolle beschließen, es sei ein hohes k. k. Finanzministerium durch den hohen Landesausschuß unverzüglich zu ersuchen, daß den Ökonomen Vorarlbergs von den aus selbsterzeugten Stoffen zum eigenen Bedarfs gewonnenen Brantwein die im Gesetze ausgesprochene Steuerbefreiung auf Grund des Gesetzes vom 14. Juli 1856 und auf Grund der Beilage B des Gesetzes vom 23. Juli und des Gesetzes vom 28. März 1868 auch im gemeindeweisen Abfindungswege mit Enthebung der Controllvorschriften in folgender Weise zugestanden werde:" 1. „Jedem zur Steuerfreiheit berechtigten Ökonomen sollen 20 Maß Brantwein ganz steuerfrei zu erzeugen gestattet sein;" 2. „Jedem solchen Berechtigten, der über das vorangeführte Maß über 20 Maß bis zu der 13 im angeführten Gesetze bestimmten Höhe, bis zu 80 Maß erzeugt, soll die Hälfte steuerfrei zu erzeugen gestattet sein;" 3. für jedes weitere Mehrerzeugniß wäre selbstverständlich die volle Steuer zu entrichten; 4- hätte die Abbrennung der Stoffe in den Monaten November bis incl. April zu erfolgen; 5. hätten die Gemeindevorstehungen die Garantie für richtige Anmeldung der Stoffe, so wie die Einhebung und Abführung der nach obiger Bemessung sich ergebenden Steuer zu übernehmen. Dieser Antrag wird weiter begründet, wie folgt: In Artikel 5 des Gesetzes vom 14. Juli 1856 ist den Ökonomen aus ihrem Erzeugnisse und zu ihrem Bedarfe eine Menge bis zu 80 Maß Branntwein nach Verhältniß des Bedarfes steuerfrei zu erzeugen zugestanden. Es ist doch gewiß Jedermann einleuchtend, daß auch der kleinst begüterte Ökonom 20 Maß Branntwein zum eigenen Bedarfe gewiß verbraucht und daher nur billig, daß jedem diese Menge ganz steuerfrei belassen werde. Bei einem Mehrerzeugniß über 20 Maß wäre für den Fall, daß ein oder der andere Ökonom einen Theil dieses Erzeugnisses verkaufen würde, mit der Hälfte der Steuer das Ärar hinlänglich gedeckt. In Borarlberg werden fast ausschließlich nur Obst- und Weintrester und etwas Steinobst zur Branntweinerzeugung verwendet. Diese Stoffe können nach beendeter Obst- und Weinernte, welche Hierzuland gegen Ende Oktober erfolgt, vollständig richtig um diese Zeit erhoben vom Anfänge November an, kann naturgemäß unmöglich neuer Stoff dieser Gattung zuwachsen. Es kann mithin auch bei einer um diese Zeit gemeindeweisen Erhebung und Abfindung einer Verkürzung des Ärars vorgebeugt werden und kann bei einer richtigen Erhebung der Stoffe eine Steuerverkürzung nicht wohl stattfinden. Keine Steuer und nicht bald eine Maßregel der Regierung hat unter der Landbevölkerung Vorarlbergs thatsächlich so viel böses Blut, so viel Unmuth und Unzufriedenheit hervorgerufen und wach erhalten, als die Brantweinsteuer und die so lästige vexatorische die beliebige Verfügung einer so geringfügigen Sache beeinträchtigende Behebungsweise dieser Steuer. Hauptsächlich dieserwegen fanden wir uns bewogen, diesen Antrag einzubringen und weil wir der Überzeugung sind, daß durch Ausführung dieses Antrages diese in jetziger Zeit, wo das Vertrauen 14 in die Regierung so nothwendig ist, bedenkliche Unzufriedenheit bei einem großen Theile der Bevölkerung beseitiget würde, bitten wir um Erhebung dieses Antrages zum Beschluß. Hochachtungsvollst: Jos. Anton Gsteu, Landtagsabgeordneter. Ster. Hirschbühl, Landtagsabgeordneter. Jos. Anton Feßler, Landtagsabgeordneter. Ich ertheile auch hierüber dem Herrn Gsteu das Wort ausschließlich zur Begründung der Dringlichkeit. Gsteu: Die Dringlichkeit dieses Antrages begründe ich damit, daß mit Ende Oktober, gewöhnlich die letzten Wochen des Monats Oktober die Abfassung bezüglich der Brantweinsteuer durch die Finanzorgane in den Gemeinden vorgenommen wird. Wenn nun der Antrag eine Wirkung haben soll, so ist unumgänglich nothwendig, daß er zum Beschlusse erhoben wird, damit er dem hohen Finanzministerium, was immer Zeit erfordert. vorgelegt werden kann. Bis er wieder von dort herunterkommt, vergeht wieder Zeit und wenn dies nicht bald geschieht, so werden die Abfindungen stattfinden und so würde unser Antrag gegenstandslos werden. Ich glaube hiemit die Dringlichkeit begründet zu haben. Landeshauptmann: Diejenigen Herren, welche einverstanden sind, daß dieser Antrag als dringlich zu betrachten sei, wollen sich gefälligst von ihren Sitzen erheben. (Angenommen.) Ich habe weiter zu fragen; diejenigen Herren, welche der Meinung sind, diesen Antrag einem Konnte zur Berathung und Berichterstattung zu überweisen, wollen sich erheben. (Angenommen.) Ich werde denselben zur geschäftsmäßigen Behandlung bringen und heute noch die Wahl des Comites einleiten. Gsteu: Ich möchte den Antrag bringen, daß dieser Gegenstand nach §. 22 unserer Geschäftsordnung sogleich verhandelt werde. Landeshauptmann: Das ist nicht erlaubt, weil die Landesordnung dem entgegensteht. Gsteu: Dann ist es nothwendig, daß der §. 22. der G. O. abgeändert werde. Landeshauptmann: Er ist auch abgeändert worden; er war anfänglich beantragt in der Fassung, wie er vorliegt, ist aber von der Regierung auf Grund der Landesordnung abgeändert worden und kann nur mehr heißen: „Der Landeshauptmann bestimmt die Reihenfolge der zu verhandelnden Gegenstände; dem Landtage steht das Recht zu, die Verhandlung eines dringlichen Gegenstandes zu beschließen und denselben auf die Tagesordnung zu bringen. 15 „Über die Frage der Dringlichkeit wird sogleich, nachdem her Antragsteller die Dringlichkeit begründet hat, ohne weitere Debatte abgestimmt." Das ist auch beschlossen worden, allein eine weitere Verhandlung über diesen Gegenstand kann erst dann eingeleitet werden, wofern im Sinne der L. O ein Komite den Bericht darüber geliefert hat. Mir ist ebenfalls ein Gesuch der Gemeinde Koblach zugekommen um Bewilligung zur Kultivirung und Vertheilung von Rheinauen. Dieses Gesuch ist nach §. 61 der Gemeindeordnung der Landesvertretung zur Beschlußfassung zu unterbreiten. Ich werde dieses Gesuch dem zu ernennenden Petitions-Comite zur Begutachtung zuweisen. Wir gehen über zur Tagesordnung. Als erste Gegenstände derselben haben wir die Regierungsvorlage in Betreff des Gesetz-Entwurfes zur Regelung der Errichtung, der Erhaltung und des Besuches der öffentlichen Volksschulen, und eine zweite Regierungsvorlage nämlich den Gesetzentwurf zur Regelung des Rechtsverhältnisses des Lehrerstandes an den öffentlichen Volksschulen des Landes Vorarlberg. Ich glaubte diese beiden Gegenstände könnten wohl ein und demselben Comite zugewiesen werden, weil sie in innigster Verbindung miteinander stehen und wohl nicht abgesondert verhandelt werden können. Dr. Fetz: Ich beantrage, daß beide Vorlagen einem Komite von 7 Mitgliedern zur Vorberathung und Berichterstattung überwiesen werden. Ich brauche eigentlich nur die Ziffer der Komitemitglieder zu rechtfertigen. Wir haben im vorigen Jahr in der letzten Session den Gesetzentwurf betreffend die Schulaufsicht ebenfalls einem gleichzahlreichem Komite überwiesen und die Sache hat sich damals als praktisch dargestellt. Beide Gesetzentwürfe schließen eine sehr hohe Wichtigkeit in sich, die es wünschenswerth macht, daß bereits im Ausschusse soviel möglich die verschiedenen Meinungs-Schattirungen vertreten sind. Ich denke, daß ich damit die Ziffer des von mir beantragten Komites gerechtfertigt habe. Landeshauptmann: Da ich bemerke, daß kein weiterer Antrag vorgebracht wird, bitte ich diejenigen Herrn, welche dem Antrage des Herrn Dr. Fetz wegen Bestellung eines Komites von 7 Personen zur Erwägung und Berichterstattung über beide Gesetzentwürfe zu ernennen, beistimmen, gefälligst von den Sitzen sich zu erheben. (Ist angenommen) Ich werde die Wahl sogleich einleiten und bitte neun Herren zu bezeichnen. Nach dem Anträge, der eben angenommen worden ist, ist bei 7 Komitemitgliedern nach unserer Geschäfts-Ordnung auch die Wahl von 2 Ersatzmännern nothwendig. Ich bitte die Herren Hämmerle und Schneider das Scrutinium vorzunehmen. 16 Vorher muß ich jedoch bemerken, daß, nachdem in unserer Versammlung zwei Herren gleiche Namen führen, nämlich: Herr Christian Ganahl ans Montafon und Herr Karl Kanahl aus Feldkirch; wenn nur der Name Ganahl genannt wird, ist Herr Karl Ganahl darunter zu verstehen, wie wir es im vorigen Jahre anzunehmen pflegten. (Wahl.) Oberl. Ger.-Rath Hämmerle: Es sind 17 Stimmzettel abgegeben worden. Schneider: Es haben die Herren Dr. Fetz 16; Dr. Martignoni 16; Hirschbühl 16; Feuerstein 14; Gsteu 14; Dr. Jussel 12; Karl Ganahl 11; Bertschler 10; Schwärzler 10; Dr. Turnherr 7; Hämmerle 6; Dr. Bikl 3; Feßler 5; Hochwürd. Bischof 4; Christian Ganahl 2; Schneider 2; Deisböck 2; Peter 1 Stimme erhalten. Landeshauptmann: Es sind also die Herren Dr. Fetz, Dr. Martiqnoni, Hirschbühl, Feuerstein, Gsteu, Dr. Jussel und Karl Ganahl Mitglieder und die Herren Bertschler und Schwärzler Ersatzmänner des Comites. Wir kommen nun zum Rechenschaftsberichte des Landesausschusses. Dr. Jussel: Ich stelle den Antrag, daß, wie im vorigen Jahre, auch heuer der Rechenschaftsbericht einem Comitee von 5 Mitgliedern zur Berichterstattung zugewiesen werde. Landeshauptmann: Herr Dr. Jussel stellt den Antrag, daß zur Berathung über diesen Gegenstand ein Camile von 5 Mitgliedern einzusetzen sei. Wenn kein weiterer Antrag erhoben wird, ersuche ich die hohe Versammlung über den Antrag des Herrn Dr. Jussel abzustimmen und diejenigen Herren, die demselben beistimmen, sich zu erheben. (Ist angenommen.) Ich bitte also 7 Herren zu bezeichnen und die Herrn Dr. Jussel und Bikl das Scrutinium vorzunehmen. (Wahl.) Dr. Jussel: Es sind 17 Stimmzettel abgegeben worden. Dr. Bikl: Es haben erhalten die Herren: Dr. Bikl 15; Hämmerle 14; Feuerstein 13; Scheffknecht 11; Feßler 10; Schwärzler 10; Hirschbühl 9 und Dr. Thurnherr 9 Stimmen; die andern Stimmen haben sich zersplittert. Landeshauptmann: Es sind die Herren Dr. Bikl, Hämmerle, Feuerstein und Scheffknecht mit absoluter Stimmenmehrheit als gewählt zu betrachten. Gleichviel Stimmen haben die Herren Feßler und Schwärzler; zwischen diesen muß das Loos entscheiden, wer von ihnen in den Ausschuß zu treten habe. Nach denselben haben die Herren Hirschbühl und Dr. Thurnherr ebenfalls gleichviel Stimmen, nämlich 9. Das wären die zwei Herren, welche als Ersatzmänner einzutreten hätten, zwischen welchen gleichfalls die Wahl durch das Loos stattzufinden habe. 17 Ich werde zuerst zwischen Herrn Feßler und Schwärzler das Loos heben lassen. (Dr. Jussel zieht das Loos.) Dr. Jussel: „Herr Schwärzler." Landeshauptmann: Somit besteht das Comite aus den Herren Dr. Bill, Hämmerle, Feuerstein, Scheffknecht und Schwärzler; Herr Feßler tritt als Ersatzmann in dasselbe; Der zweite Ersatzmann ist durch das Loos zwischen den Herren Dr. Thurnherr und Hirschbühl zu bestimmen. (Dr. Jussel zieht das Loos.) Dr. Jussel: „Herr Hirschbühl." Landeshauptmann: Herr Hirschbühl tritt somit als zweiter Ersatzmann in das Comite. Weiteres haben wir den Bericht des Landesausschusses, betreffend die Einführung der Vermögenssteuer zur Deckung der Landesbedürfnisse. O.-L.G.-R. Hämmerle. Die Einführung der Vermögensteuer zur Deckung der Landesbedürfnisse wird zweifelsohne einen der wichtigsten Gegenstände bilden, welche den hohen Landtag in der heurigen Session beschäftigen meiden. Nicht blos handelt es sich um diesen hochwichtigen Gegenstand, es handelt sich auch nach meiner Anschauung um eine der schwierigsten Fragen, rücksichtlich deren auch schon die verschiedensten Vorschläge zur Lösung dieses Problems aufgetaucht sind; insbesondere, was die Grundlage der Vermögenssteuer anbelangt. Ich glaube daher den Antrag gerechtfertigt, ein verstärktes Comite, wenigstens von 7 Mitgliedern, zur Berathung dieses hochwichtigen Gegenstandes einzusetzen. Landeshauptmann: Wünscht noch Jemand eine Bemerkung zu machen? Feuerstein: Es wird sich in erster Linie darum handeln, ob das Comite, das hier ausgewählt wird, sich wirklich mit der Einführung der Vermögensteuer einverstanden erklärt und zu diesem Zwecke, meine ich, ist es hinreichend, wenn ein Comite von nur 3 Mitgliedern gewählt wird. Es wird später auch die Aufgabe des Landtages sein, ein Comite zur Entwerfung des Vermögensteuergesetzes zu wählen; deßwegen glaube ich, daß ein Comite von 3 Mitgliedern hinreichend sei. Karl Ganahl: Ich muß in Beziehung auf di« Wichtigkeit der Sache entschieden dem Herrn Oberlandesgerichts-Rathe beistimmen. Es ist wirklich einer der wichtigsten Gegenstände über den wir zu verhandeln haben werden. Aus diesem Grunde kann ich unmöglich der Ansicht des Herrn Feuerstein sein und beantrage, daß ein Comitee von 7 Mitgliedern gewählt werden soll. 18 O.-L.G.-N. Hämmerle: Die Gründe, welche vorgebracht wurden von dem Herrn Abgeordneten Feuerstein überzeugen mich nicht, um von meinem Antrage abzugeben. Ich glaube eben, daß die Vorfrage, ob überhaupt die Vermögensteuer eingeführt werden soll, gerade schon die wichtigsten Fragen in den Bereich der Berathung ziehe. Wir werden darüber zu urtheilen haben, ob die Vermögensteuer zur Deckung der Landesbedürfnisse am Platze sei. Ich glaube, das Comitee muß bereits auch in die wichtigsten Fragen über das Geschäft der Einführung, über die Grundlagen auf welcher sie beruht, die Art der Einführung u. s. w. eingehen. Ich meine eben, daß diese Vorfragen an sich bereits von hoher Willigkeit seien und daß rücksichtlich dieser Vorfragen mein Antrag gerechtfertigt erscheint. Gsteu: Herr Feuerstein war eben der Ansicht, daß lediglich der Bericht des Landesausschusses verhandelt werde, eigentlich nur die Bestimmung, ob die Vermögensteuer eingeführt werden soll oder nicht, darum hat er den Antrag gestellt, nur 3 Mitglieder zu wählen und ich glaube, die meisten der Herren sind nicht vorbereitet zu dieser Wahl. Ich stelle daher den Antrag, diese Wahl, weil sie eine der wichtigsten ist, auf eine andere Sitzung zu verschieben, damit man sich gehörig vorbereiten kann. Dr. Fetz. Ich stimme dem Herrn Oberlandesgerichts-Rathe in der Richtung vollkommen bei, daß die Sache eine sehr wichtige ist und wenn man annehmen muß, daß ein Comite von 7 Mitgliedern mehr geeignet ist, den Gegenstand nach allen Richtungen hin zu behandeln, nach welchen er behandelt werden soll, so denke ich, daß wir keinen Augenblick zweifeln können, daß man ein verstärktes Comitee wählen soll, wie wir das bei andern wichtigen Vorlagen, wenigstens so lange ich der hohen Versammlung angehöre, stets gethan haben. Welcher der Beschluß des Comite, das gewählt werden wird, sein mag, daß weiß ich nicht und das weiß aller Wahrscheinlichkeit nach der Herr Abgeordnete Feuerstein heute auch nicht. Sei es nun ein formeller Antrag der gestellt wird, sei es ein Antrag materieller Natur, immerhin wird et gut und wünschenswerth sein, wenn das Comite sich in diese Frage vertieft und sie ebenso ausführlich und eingehend behandelt als es möglich ist. Ich wäre also allerdings dafür, daß ein Comite von 7 Mitgliedern gewählt werde. Warum wir die Wahl vertagen sollen, das sehe ich in der Tat nicht ein, das wäre vielleicht dann zweckentsprechend, wenn es sich um die Wahl in einen größeren Körper handeln würde, als derjenige ist, der uns eben bei diesen Mitteln zu Gebothe steht. Wenn man aus der Ziffer von 19 Mitgliedern zu wählen hat, so ist da» keine besondere Schwierigkeit. Wenn wir die Wahl heute nicht zu Stande bringen, — ich glaube übrigen-, wir werden sie zu Stande bringen, wie andere Comites, — so würde sich die Vertagung von selbst ergeben 19 Ich würde also den Antrag des Herrn Hämmerle unterstützen und mich zugleich gegen den Vertagungs-Antrag des Herrn Gsteu erklären. I Landeshauptmann: Wünscht noch Jemand das Wort? O.-L.-G.-N. Hämerle. Was den Vertagungsantrag des Herrn Gsteu betrifft, so glaube ich nur die Bemerkung Nachträgen zu müssen, daß eben der Bericht Betreffs der Einführung der Vermögenssteuer zur Deckung der Landesbedürfnisse ebenso auf die Tagesordnung gefetzt war, wie die Behandlung der zwei Schulgesetzentwürfe. Ich sehe nicht ein, warum rücksichtlich dieses Berichtes eine Ausnahme gemacht werden sollte. Landeshauptmann: Wenn Niemand mehr das Wort verlangt, schließe ich die Debatte und bringe zuerst den Vertagungs-Antrag des Herrn Gsteu, daß dieser Gegenstand von der heutigen Tagesordnung gestrichen und auf eure andere Sitzung vertagt werde, zur Abstimmung. Jene Herren, welche dem Antrage des Herrn Gsteu beistimmen, wollen sich gefälligst erheben. (Einstimmig abgelehnt.) Wir gehen nun zur Beschlußfassung der beiden Anträge der Herrn Hämmerle und Feuerstein und ich bringe zuerst jenen des Herrn Hämmerle zur Abstimmung, weil er mir der weitergehende erscheint und weil jene Herren, welche nicht für 7 Mitglieder sind, jedenfalls für 3 sein werden. Diejenigen, welche dem Anträge des Herrn Hämmerle auf 7 Mitglieder beistimmen, wollen sich gefälligst erheben. (Angenommen.) Ich bitte zur Wahl zu schreiten und 9 Herren zu bezeichnen. Ich ersuche die Herren Dr. Fetz und Gsteu, das Scrutinium vorzunehmen. (Wahl.) Gsteu: Es sind 17. Stimmzettel abgegeben worden. Dr. Fetz: Es erhielten die Herrn Feuerstein 16; Dr. Fetz 15; Bertschler 14; Feßler 13; Gsteu 14; Scheffknecht 11; Hämmerle 10; Hirschbühl und Dr. Turnherr je 9 Stimmen. Landeshauptmann: Somit erscheinen die Herren Feuerstein, Dr. Fetz, Bertschler, Gsteu, Feßler, Scheffknecht und Hämmerle als Mitglieder und die beiden Herren Hirschbühl und Dr. Thurnherr als Ersatzmänner gewählt. Wir kommen nun zum Berichte der Landesausschusses betreffend die Einführung einer Lokalkommission zur Abwicklung der Grundlasten, Servituten Regulirungsgeschäfte in Vorarlberg. Dr. Jussel: Ich stelle den Antrag, daß dieser Gegenstand dem Comite, welches über den Rechenschafts-Bericht zu berathen hat, zugewiesen werde. Der Grund dafür liegt wohl darin, weil es sich hier um Gegenstände handelt, welche von dem Comite, das den Rechenschaftsbericht prüft, ohnehin durchgegangen werden müssen und es ist damit eigentlich nur Arbeit erspart. 20 Landeshauptmann: Hr. Dr. Jussel stellt den Antrag, daß dieser Gegenstand dem Rechenschaftsberichtscomite zur Durchführung und Berichterstattung ebenfalls zuzuweisen sei. Die Herren, welche damit einverstanden sind, bitte ich von den Sitzen sich zu erheben. (Angenommen). Ferner erscheint der Bericht des Landesausschusses, betreffend die künftige Verwaltung der dem Lande überwiesenen Fände. Dr. Jussel: Aus gleichen Gründen würde ich auch hier den Antrag stellen, daß dieser Gegenstand dem Rechenschaftsberichts-Comite zur Berathung und Berichterstattung zugewiesen werde. Landeshauptmann: Da kein weiterer formeller Antrag erhoben wird, bitte ich die Herren erkennen zu geben, ob Sie dem Antrage des Hrn. Dr. Jussel, dahin gehend, daß dieser Gegenstand auch dem Comite welches über den Rechenschaftsbericht eingesetzt wurde, zugewiesen werde, zustimmen. (Angenommen). Nun kommen wir zur Wahl eines Petitionsausschusses. Hämmerle: Ich würde den Antrag stellen, den Petitionsausschuß in ähnlicher Weise, wie im vorigen Jahre, aus fünf Mitgliedern zu constituiren. Landeshauptmann: Wenn kein weiterer formeller Antrag eingebracht wird, werde ich die Herren bitten, über den soeben vernommenen des Hrn. O.-L.G.-N. Hämmerle abzustimmen. Ich bitte um Abstimmung. (Angenommen). Ich bitte die Herren, 7 Personen zu bezeichnen, welche den Ausschluß zu bilden haben. (Wahl.) Wollen Herr Feuerstein und Hirschbühl so gefällig sein, das Scrutinium vorzunehmen Feuerstein: Es sind 17 Stimmzettel abgegeben worden. Hirschbühl: Als gewählt erscheinen die Herren: Dr. Jussel mit 16, Hämmerle, Schwärzler und Bertschler mit je 11, dann mit 9 Stimmen die Herren Feßler, Karl Ganahl und Dr. Martignoni. Die übrigen Stimmen haben sich zersplittert. Landeshauptmann: Es sind drei Herren mit gleichviel Stimmen, nämlich Hr. Feßler, Karl Ganahl und Martignoni. Es muß also das Loos entscheiden, welcher von diesen als Ausschußmitglied einzutreten hat; die übrigen, versteht sich wohl von selbst, bleiben Ersatzmänner. Ich lege also die Stimmzettel der Herren Dr. Martignoni, Feßler und Karl Ganahl in die Urne und ersuche den Hr. Dr. Bikl, einen von diesen zu heben. Dr. Bikl: „Hr. Feßler." Landeshauptmann: Hr. Feßler tritt also in dos Comite als Ausschußmitglied und Hr. Karl Ganahl und Dr. Martignoni sind Ersatzmänner in demselben. 21 Wir kommen nun zu den Dringlichkeitsanträgen des Hrn. Gsteu, die er heule eingebracht hat, welche ebenfalls einem Comite zuzuweisen sind. Dr. Jussel: Ich glaube diele Gegenstände eignen sich zur Behandlung für den Petitionsausschuß und ich würde den Antrag stellen, daß diese dem Petitionsausschuße überwiesen werden. Landeshauptmann- Hr. Dr. Jussel stellt den Antrag, diese beiden selbstständigen Anträge des Hrn. Gsteu dem Petitionsausschuße zuzuweisen. Da kein anderer formeller Antrag erhoben wird, bitte ich die Herren, welche diesem Antrage zustimmen, gefälligst sich erheben zu wollen. (Angenommen). Dem Petitionsausschutze wird auch zugewiesen werden das Gesuch der Gemeinde Koblach um Bewilligung zur Cultivirung und Bertheilung von Gemeindeauen. Ich habe der hoben Versammlung keine weitern Gegenstände zur Verhandlung vorzuführen und kann daher auch nicht den Tag der nächsten Sitzung bestimmen, weil ich erst abwarten muß, welche Gegenstände mir in der Zwischenzeit übereicht werden. Somit werde ich nachhin den künftigen Sitzungstag und die Tagesordnung desselben rechtzeitig bekannt geben. Gsteu: Ich bitte, daß die Anträge vom Petitionsausschuße möglichst bald in. Verhandlung genommen werden, damit sie an den Landtag zur Beschlußfassung gebracht werden können. Landeshauptmann: Es versteht sich dieses wohl von selbst, bemerkte aber, daß ich augenblicklich nicht in der Lage bin, den Tag zu bestimmen, an welchem die Gegenstände vorgebracht werden können. Ich muß die hohe Versammlung aufmerksam machen, daß am künftigen Sonnabend in Schwarzach eine landwirthschaftliche Ausstellung und, wie ich glaube, auch eine Industrieaustellung stattfinden wird. Unser verehrtes Mitglied, Hr. Schwärzler, der zugleich die Verfügung und Anordnung zu dieser Ausstellung zu treffen hat, hat mich gebeten, die hohe Versammlung einzuladen, diesem Feste beizuwohnen. Ich will dieses hiemit zur Kenntniß gebracht haben. Gsteu; Ich bitte ums Wort. Seit dem 20. Mai d. Js. ist das Land Vorarlberg in der sichern Aussicht, daß es dem allgemeinen Verkehrswege unmittelbar angeschlossen wird, nämlich, daß es sicher eine Eisenbahn bekommt. Unserem verehrten Mitglieds Hr. Karl Ganahl, der heute anwesend ist, glaube ich, haben wir es zuzuschreiben, daß wir diese Hoffnung jetzt haben. Ich glaube fast, daß er am meisten dazu beigetragen hat, daß wir wirklich eine Eisenbahn bekommen. Ich stelle also den Antrag, daß der hohe Landtag aussprechen möge. „Herr Karl Ganahl habe sich durch seine beharrlichen Bemühungen für das Zustande- „kommen der Eisenbahn um das Land Vorarlberg hoch verdient gemacht." 22 Landeshauptmann: Die verehrten Herren haben diesen Antrag vernommen; es ist bereits in dieser Beziehung eine Andeutung im Rechenschaftsberichte gegeben worden. Es wäre dort Gelegenheit gewesen, mit dem Antrage vorzutreten. Indessen, wir sind immer dem Hrn. Ganahl für seine Bemühungen zu großem Dank verpflichtet und ich glaube, daß wir durch Aufstehen den Dankesgefühlen des Landes Ausdruck zu geben verpflichtet sind. (Die Versammlung erhebt sich). Karl Ganahl: Ich danke der hohen Versammlung sehr für die hohe Anerkennung. Allein mein Verdienst allein ist es nicht; der verehrte Hr. Landeshauptmann hat sich in dieser Angelegenheit ebenfalls sehr bemüht und ich übertrage daher einen Theil der Anerkennung an den Hrn. Landeshauptmann. Landeshauptmann: Ich bitte diejenigen Herren, welche in die Komites gewählt worden sind, sich nach der Sitzung zu konstituiren. Die heutige Sitzung, meine Herren! ist geschlossen. (Schluß der Sitzung 11 Uhr.) Maschinendruck und Verlag von A. Flatz in Bregenz. Vorartberger Landtag. 11. SvtzwwE. am 27. September 1869. - unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Sebastian von Froschauer. Gegenwärtig 16 Abgeordnete Hoöiw. $i)diof Amberg, Ir. Semböck und Dr. fleter beurlaubt Beginn der Sitzung um 9'/. Uhr Vormittags. Landeshauptmann: Ich konstatire für eröffnet. die beschlußfähige Anzahl der Landtagsmitglieder und erkläre Vernehmen Sie, verehrte Herren das Protokoll der Vorhergehenden. die Sitzung (Sekretär verliest:) Wird eine Bemerkung gegen die Faffung des Protokolls erhoben? (Nichts:) Ich erkläre es als geneh­ miget. Ich habe der hohen Versammlung mitzutheilen, daß der hochw. Herr Bischof mich ersuchte, einen Urlaub bis Donnerstag zu erhalten, welcher ihm auch zugestanden worden ist. Die HH. Deis» böck und Peter haben ebenfalls um einen Urlaub nuchgesucht, welcher ihnen bewilliget wurde. Es ist mir von Seite des ständigen Ausschuffes des allgemeinen österreichischen Lehrertages eine Denkschrift, die Besoldung und Beförderung der Lehrer betreffend, überreicht worden; ich habe sie übernommen und den Herren auf ihre Pulte legen lassen. Der Herr Statthallereirath und Negierungsvertreter hat mir ein Schreiben des Finanzmini­ steriums mitgetheilt, vermög welchem die Landesvertretung aufgeforderl wird, die hierländige Anzahl von Mitgliedern zur Landes-Steuerkommifsion zu wählen. Ich werde diesen Gegenstand auf eine der nächsten Tagesordnungen setzen. Nachdem die Wahl des Hrn. Guntram Hämmerle für die Landgemeinden Feldkirch und Dorn» >irn ooD der hohen Versammlung genehmiget wurde und Herr Hämmerle heule unter uns erschienen 10 ist, so ersuche ich denselben, das eidesstättige Gelöbniß abzulegen. (Die Versammlung erhebt sich von den Sitzen). „Herr Abgeordneter Hämmerle werden an Eidesstatt geloben Treue und Gehorsam Sr- kais, und königl. apostolischen Majestät, Beobachtung der Gesetze und gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten." Hämmerle: „Ich gelobe.“ Landeshauptmann: Bevor ich zur Tagesordnung übergehe, habe ich der hohen Ver­ sammlung niitzutheilen, daß mir zwei Dringlichkeitsaiiträge überreicht worden sind, gefertiget einer von HH. @steu, Hirschbühl und Feßler in Betreff einer an die hohe Landesvertheidigungs Oberbehörde zu erlassende Aufforderung, die Zeil der Waffenübung für die Landesschützen aus die im $• 29 des L-V.-G. vorgeschriebene Weise zu beschränken. Ich erlaube mir, diesen Dringlichkeitsantrag zur Kenntniß der hohen Versammlung zu bringen, (Sekretär verliest denselben, lote folgt:) Drmglichkeitsarttrag in Betreff Aufforderung an die hohe Landes-Bertheidigungs-Oberbehörde um Beschränkung der dies­ jährigen Waffenübung der Landesschützen auf die im Gesetze bestimmte Zeit auf die Dauer von längstens drei Wochen. Hoher Landtag! Die hohe k. k. Landesvertheidigungs'Oberbehörde hat angeorduet, daß die diesjährige Haupt­ waffenübung der Landesscyützen in der Dauer von vier Wochen stattzufinden und am 1. künftigen Monats zu beginnen habe. Der §. 29 deS Landesvertheidigungs - Gesetzes bestimmt aber, daß die Landesschützen eine Hauptwaffenübung nur in der Dauer von längstens drei Wochen mitzumachen haben. In Anbetracht, daß durch die von der LandesverlheidigungsOberbehörde beliebig angeord­ nete Verlängerung der Hauptwaffenübung der Landesschützen von der gesetzlich längstens mit drei Wochen bestimmten Zeil auf vier Wochen ein verfassungsmäßig zu Stande gekommenes Gesetz in einer wichtigen die Pflicht erweiternden und die Last vergrößernden Bestimmung überschritten und ver­ letzt wird; in Anbetracht, daß durch diese Ueberschreitung des berührten Gesetzes eine in diesem Gesetze, im §. 29 ganz genau begrenzte Pflicht und bestimmte Last bedeutend erweitert und vergrößert wird; in Anbetracht, daß durch diese beliebig von der Landesvertheidigungs ■- Oberbehörde vorge­ nommene Abänderung eines verfassungsmäßig zu Stande gekommenen Gesetzes das Vertrauen der Bevölkerung in die konstitutionelle Gesinnung der Regierung verloren gehen muß und hingegen für die Zukunft Mißtrauen wachzurufen geeignet ist; 11 in Anbetracht, daß in einem ächt konstitutionellem Gemeinwesen feine, wenn auch noch so hoch gestellte Behörde das Recht hat, ein verfassungsmäßig zu Stande gekommenes Gesetz beliebig abzuändern; in Anbetracht ferner, daß es eine der ersten Pflichten einer Laudesvertretung ist, ihre Rechte zu wahren, den von einer, wenn auch hohen Behörde vorgeiiommenen Gesetzesüberschreitung entgegen zu treten und diese hohe Behörde in die Schranken des Gesetzes zurückzuweisen, fühlen sich die Ge­ fertigten verpflichtet, den Antrag zu stellen, ein hoher Landtag wolle beschließen: „Es sei die hohe LandeSvertheidigungs-Oberbehörde aufzufordern, die im Landvertheidi- „gungs-Gesetze vorn Jahre 1864 im §. 29 genau begrenzte Zeit der Dauer der Waffenübnng „der Landesschützen auch für dieses Jahr einzuhalten; die diesjährige Waffenübung auf die „Dauer von längstens drei Wochen zu beschänken und da dieselbe mit t. Oktober beginnt# „am 22. Oktober zu beendigen. HochachtungsMist: Jos. Anton Gsteu, Landtagsabgeordneter. Stef. Hirschbühl, Landtagsabgeordneler. Jvs. Anton Feßler, Landtagsabgeordneter. Ich ertheile dem Herrn Gsteu das Wort zur Begründung der Dringlichkeit. Gsteu: Die Dringlichkeit unseres Antrages liegt in dem Umstande, daß die Waffenübung für die Landesschützen bereits am 1. Oktober beginnt und daß, wenn überhaupt der Antrag Wirkung haben soll, er unverzüglich zum Beschlusse erhoben und der hohen Behörde zur Darnachachtung vor­ gelegt werde. Ich glaube weiter Nichts beifügen zu dürften und glaube, daß wir die Dringlichkeit im Anträge selbst genügend dargestellt haben. Landeshauptmann- Ich habe an die hohe Versammlung die Frage zu richten, ob die­ selbe die Dringklichkeit dieses Antrages anerkenne. Diejenigen Herren, dringlich erklären, bitte ich von ihren Sitzen sich zu erheben. welche diesen Antrag als (Angenommen). Es tritt an uns die weitere Anforderung, nun zu bestimmen, ob dieser Antrag einem Konnte zn überweisen sei. Sowohl nach der Landes- als Geschäftsordnung kann ein selbstständig eingebrachter Antrag erst dann zur Verhandlung kommen, wenn er früher den Berathungen eines Komites zogen worden ist. unter­ Ich stelle daher die weitere Frage an die hohe Versammlung, ist dieselbe gewillt, daß dieser Gegenstand zur Verhandlung einem Konnte zu überweisen sei. Diejenigen Herren, die dafür ßnd, wollen sich gefälligst erheben. (Angenommen). Ich werde am Schlüsse der Sitzung zur Wahl, des Komites übergehen. 12 Den zweiten Dringlichkeilsantrag haben gleichfalls die Herren Esten und Genossen, nämlich Hirschbühl und Feßler überreicht, betreffend das Ansuchen, welches an das hohe k. !. Finanzmini, sterium zu stellen ist, um die Gestattung der Brantweiubesteuerung für die Oekonomen im gemeinde­ weisen Abfindungswege. (Sekretär verliest denselben wie folgt: DringlichKeils-Äntrag. Betreff Ansuchens an das hohe k. k. Finanzministerium um Gestattung der Branntweinsteuerbefreiung für die Oekonomen im gemeindeweisen-Abfindungswege. Hoher Landtag! , Auf die in der vorigen Sesfion in der XV. Sitzung an die hohe Finanz-Landes. Direktion beschloffene Vorstellung um Gestaltung der Steuerbefreiung sür^ie Oekonomen für den aus selbster­ zeugten Stoffen zum eigenen Bedarfs gewonnenen Brantwein Hochdieselbe zwar diese Befreiung zugestanden, jedoch nur unter der Bedingung, daß die, diese Befreiung Ansprechenden sich den gesetz­ lichen Controllvorschristen unterziehen. Nun sind die diesbezüglichen in einer übermäßig bureaukralischen Zeit herausgegebenen Controll» Vorschriften ohnehin, die Zeit, aus der sie stammen, nicht verleugnend, sehr lästiger Natur; überdies sind, wie die bisherigen Erfahrungen beweisen, die zur Ausführung dieser Vorschriften berufenen Organe angewiesen, dieselben so minutiös buchstäblich genau in Vollzug zu setzen, daß der größte Theil der zu dieser Steuerbefreiung berechtigten Oekonomen lieber auf die ihnen gesetzlich zustehende Steuer­ befreiung verzichten und die volle Steuer zahlen, als sich diesen vexatorischen Vorschriften unterziehen zu müssen. In Anbetracht, daß durch dieses Vorgehen der Finanzorgane wegen dieser eigentlich gering­ fügigen Angelegenheit bei den Oekonomen in Vorarlberg, welche die größte Zahl, den Kern der Be­ völkerung dieses Landes ausmachsn, eine Unzufriedenheit, einen Mißmuth und eine Abneigung gegen die Negierung hervorgerusen und permanent erhalten wird, fühlen sich die gefertigten Abgeordneten verpflichtet, den Antrag zu stellen: „Ein hoher Landtag wolle beschließen, eS sei ein hohes k. k. Finanzministerium durch den hohen Landesausschuß unverzüglich zu ersuchen, daß den Oekonomen Vorarlbergs von den aus selbst­ erzeugten Stoffen zum eigenen Bedarfs gewonnenen Brantwein die im Gesetze ausgesprochene Steuer­ befreiung auf Grund des Gesetzes vom 14. Juli 1856 und auf Grund der Beilage B des Gesetzes vom 23. Juli und des Gesetzes vom 28. März 1868 auch im gemeindeweisen Absindungswege mit Enthebung der Controllvorschristen in folgender Weise zugestanden werde:" 1. „Jedem zur Steuerfreiheit berechtigten Oekonomen sollen 20 Maß Brantwein ganz steuer­ frei zu erzeugen gestattet sein;" 2. „Jedem solchen Berechtigten, der über das vorangeführte Maß über 20 Maß bis zu der 13 im angeführten Gesetze bestimmten Höhe, bis zu 80 Maß erzeugt, soll die Hälfte steuer­ frei zu erzeugen gestattet sein;" 3. für jedes weitere Mehrerzeugniß wäre selbstverständlich die volle Steuer zu entrichten; 4- hätte die Abbrennung der Stoffe in den Monaten November bis incl. April zu erfolgen; 5. hätten die Gemeindevorstehungen die Garantie für richtige Anmeldung der Stoffe, so wie die Einhebung und Abführung der nach obiger Bemessung sich ergebenden Steuer zu übernehmen. Dieser Antrag wird weiter begründet, wie folgt: In Artikel 5 des Gesetzes vom 14. Juli 1856 ist den Oekouomen ans ihrem Erzeugnisse und zu ihrem Bedarfe eine Menge bis zu 80 Maß Branntwein nach Verhältniß des Bedarfes steuer­ frei zu erzeugen zugestanden. Es ist doch gewiß Jedermann einleuchtend, daß auch der kleinst begüterte Oekonom 20 Maß Branntwein zum eigenen Bedarfe gewiß verbraucht und daher nur billig- daß jedem diese Menge ganz steuerfrei belassen werde. Bei einem Mehrerzeugniß über 20 Maß wäre für den Fall, daß ein oder der andere Oeko­ nom einen Theil dieses Erzeugnisses verkaufen würde, mit der Hälfte der Steuer das Aerar hin­ länglich gedeckt. In Borarlberg werden fast ausschließlich nur Obst- und Weintrester und etwas Steinobst zur Brannlweinerzeugung verwendet. Diese Stoffe können nach beendeter Obst- und Weinernte, welche Hierzuland gegen Ende Oktober erfolgt, vollständig richtig um diese Zeit erhoben vom Anfänge No­ vember an, kann naturgemäß unmöglich neuer Stoff dieser Gattung zuwachsen. Es kann mithin auch bei einer um diese Zeit gemeindeweisen Erhebung und Abfindung einer Verkürzung des Aerars vorgebeugl werden und kann bei einer richtigen Erhebung der Stoffe eine Steuerverkürzung nicht wohl staltsinden. Keine Steuer und nicht bald eine Maßregel der Negierung hat unter der Landbevöl­ kerung Vorarlbergs thatsächlich so viel böses Blut, so viel Unmuth und Unzufriedenheit hervorgerufen und wach erhalten, als die Brantweinsteuer und die so lästige vexalorische die beliebige Verfügung einer so geringfügigen Sache beeinträchtigende Behebungsweise dieser Steuer. Hauptsächlich dieserwegen fanden wir uns bewogen, diesen Antrag elnzubringen und weil wir der Ueberzeugung sind, daß durch Ausführung dieses Antrages diese in jetziger Zeit, wo das Ver- <4 trauen in di« Regierung so nothwendig ist, bedenkliche Unzufriedenheit bei einem großen Theile der Bevölkerung beseitiget würde, bitten wir um Erhebung diese- Anträge- zum Beschluß. Hochachtungsvollst: Jos. Anton Gsteu, Landtegsabgeordneter. Ster. Hirschbühl, Landtagsabgeordneter. Jos. Anton Feßler, Landtag-abgeordneter. Ich ertheile auch hierüber dem Herrn ®!teu da- Wort ausschließlich zur Begründung der Dringlichkeit. Gsteu: Die Dringlichkeit dieses Antrages begründe ich damit, daß mit Ende Oktober, ge» wöbnlich die letzten Wochen deS Monats Oktober die Abfassung bezüglich der Brantweinsteuer durch die Finanzorgane in ten Gemeinden vorgenommen wird. Wenn nun der Antrag'eine Wirkung haben soll, io ist unumgängtlch nothwendig, daß er zum Beschlusse erhoben wird, damit er dem hohen Finanz­ ministerium, was immer Zeit eriordert. vorgelegt werden kann. Bis er wieder von dort herunter­ kommt, vergeht wieder Zeit und wenn dies nicht bald geschieht, so werden finden und so würde unser Antrag gegenstandslos werden. die Abfindungen statt­ Ich glaube hiemit die Dringlichkeit be­ gründet zu haben. Landeshauptmann: Diejenigen Herren, welche einverstanden trag als dringlich zu betrachten sei, wollen sich gesälligst von ihren find, daß dieser An­ Sitzen erheben. (Angenommen.) Ich habe weiter zu fragen; diejenigen Herren, welche der Meinung sind, diesen Antrag einem Konnte zur Berathung und Berichterstattung zu überweisen, wollen sich erheben. (Angenommen.) Ich werde denselben zur geschäftsmäßigen Behandlung bringen und heute noch die Wahl des Comites einleiten. Gsteu: Ich möchte den Antrag bringen, daß dieser Gegenstand nach §. 22 unserer Geschäfts­ ordnung sogleich verhandelt werde. Landeshauptmann: DaS ist nicht erlaubt, weil die Landesordnung dem entgegensteht. Gsteu: Dann ist es nothwendig, daß der §. 22. der G. O. abgeändert werde. Landeshauptmann: Er ist auch abgeändert worden; er war anfänglich beantragt in der Fassung, wie er vorliegt, ist aber von der Negierung auf Grund der Landesordnung abgeändert wor­ den und kann nur mehr heißen: „Ser Landeshauptmann bestimmt die Reihenfolge der zu verhandelnden Gegenstände; dem Landtage steht das Recht zu, die Verhandlung eines dringlichen Gegenstandes zu beschlie­ ßen und denselben auf die Tagesordnung zu bringen.* 15 „Ueber die Frage der Dringlichkeit wird sogleich, nachdem her Antragsteller die Dringlich­ keit begründet hat, ohne weitere Debatte abgestimmt." DaS ist auch beschlosien worden, allein eine weitere Verhandlung über diesen Gegenstand kann erst dann eingeleitet werden, wofern im Sinne der L. O Komite ein Bericht den darüber ge» liefert hat. Mir ist ebenfalls ein Gesuch der Gemeinde Koblach zugekommen um Bewilligung zur Kultivirung und Verlheilung von Rheinauen. Dieses Gesuch ist nach §. 61 der Gemeindeordnung der Landesvertretung zur Beschlußfassung zu unterbreiten. Petitions-Comite Ich werde dieses Gesuch dem zu ernennenden zur Begutachtung zuweisenWir gehen über zur Tagesordnung. Als erste Gegenstände derselben haben wir die Regierungsvorlage in Betreff des Gesetz-Ent­ wurfes zur Regelung der Errichtung, der Erhaltung und des Besuches der öffentlichen und eine zweite Regierungsvorlage nämlich den GesetzEntwurf Volksschulen, zur Regelung des Rechtsverhältnisses des Lehrerstandes an den öffentlichen Volksschulen des Landes Vorarlberg. Ich glaubte diese beiden Gegenstände könnten wohl ein und demselven Comite zugewiesen nicht abgesondert verhandelt Dr. Fetz: Ich beantrage, daß beide Vorlagen einem Komite von 7 Mitgliedern zur Vor- werden, weil sie in innigster Verbindung miteinander werden können. stehen und wohl berathung und Berichterstattung überwiesen werden. Ich brauche eigentlich nur die Ziffer der Komitemitglieder zu rechtfertigen. vorigen Jahr in der letzten Session den Gesetzentwurf betreffend die Wir haben im Schulausstcht ebenfalls einem gleichzahireichem Komite übertoiefen und die Sache hat sich damals als praktisch dargestellt. Gesetzentwürfe schließen eine sehr hohe Wichtigkeit in sich, die es wünschenswerih macht, Beide daß bereits im Ausschuffe soviel möglich die verschiedenen Meinungs-Schattirungen vertreten sind. Ich denke, daß ich damit die Ziffer des von mir beantragten Komites gerechtfertigt habe. Landeshauptmann: Da ich bemerke, daß kein weiterer Antrag vorgebracht wird, bitte ich diejenigen Herrn, welche dem Anträge des Herrn Dr. Fetz wegen Bestellung eines Komites von 7 Personen zur Erwägung und Berichterstattung über beide Gesetzentwürfe zu ernennen, gefälligst von den Sitzen sich zu erheben. beistimmen, (Ist angenommen) Ich werde die Wahl sogleich einleiten und bitte neun Herren zu bezeichnen. Rach dem Anträge, der eben angenommen worden ist, ist bei 7 Komrtemitgliedern nach unse­ rer Geschäfts-Ordnung auch die Wahl von 2 Ersatzmännern nothwendig. merle und Schneider das Scrutinium vorzunehmen. Ich bitte die Herren Häm­