18691021_lts008

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Letzte Änderung 02.07.2021, 19:31
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp02,lts1869.lt1869,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

145 Vorarlberger Landtag. VIII. Sitzung am 21. Oktober 1869. unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Sebastian von Froschauer Im Beisein der Regierungsvertreter, k. k. Stathaltereirath Karl Schwertling und k. k. Landes-Schulinspektor Wolf. Gegenwärtig sämmtliche Abgeordnete. Beginn der Sitzung um 9 1/4 Uhr Vormittags. Landeshauptmann: Die Sitzung ist eröffnet. (Sekretär verliest das Protokoll der vorhergehenden). Ich erkläre das Protokoll als genehmigt, da keine Bemerkung gegen dasselbe vorgebracht wurde. Wir gehen über zur Tagesordnung und fahren fort in der Generaldebatte über den vorliegenden Gesetzentwurf zur Regelung der Errichtung, der Erhaltung und des Besuches, der öffentlichen Volksschulen. Wünscht noch Jemand das Wort zu ergreifen in der Generaldebatte? Gsteu: Ich bitte ums Wort. Mir ist schon im letzten Jahre vorgeworfen worden und es wird mir auch Heuer vorgeworfen werden, daß ich viel unnütze- Zeug» schwätze. Ich hätte heute das Wort nicht ergriffen, allein ich muß die h. Versammlung auf zwei Umstände aufmerksam machen, auf die weder im Comite noch auch hier in der hohe Versammlung Rücksicht genommen wurde, nämlich erstens in Bezug auf die Bürgerschulen und zweitens bezüglich der weiteren Fortbildung der Schuljugend. In der Generaldebatte über die allgemeine Errichtung von Schulen ist von Bürgerschulen gar nichts bemerkt worden. Wie das gegenwärtige Gesetz vorliegt, heißt es einfach im §. 5, daß in jedem Bezirke eine Bürgerschule zu errichten sei. Nun im §. 37 heißt es wieder, daß jede Gemeinde die nothwendigen Schulen zu erhalten habe und diese nothwendigen Schulen werden in den §§ 1 bis 12 bezeichnet, worunter die Bürgerschulen begriffen sind. Es ist das 146 meines Erachtens noch nicht ganz klar gestellt und ist auch die ganze Folgerung, die sich aus diesem § 5 ergiebt, nicht deutlich gemacht worden; denn der §. 5 sagt, jeder Bezirk hat eine, oder vielmehr muß eine Bezirksschule errichten. Diese Bezirksschuten sind zwar als nöthig erklärt, sind aber nicht für alle Kinder des Bezirkes nothwendig, sondern nur für diejenigen, welche eine höhere Bildung erlangen wollen. Nun wird darauf die Consequenz folgen — wenn erklärt ist, daß eine Bürgerschule im Bezirk sein muß — daß am Ende, wenn keine Gemeinde sich herbeiläßt, diese eine Bürgerschule zu errichten, die Bezirksschulbehörde sagt, es muß eine solche errichtet werden und dann wird sie den Ort bestimmen, wo diese zu errichten ist. Dieser Ort wird aber am Ende sagen, es kann mir doch unmöglich aufgebürdet werden, daß ich dies« Schule allein erhalte, nachdem der ganze Bezirk daran theilnimmt und man wird sich da bemüßigt finden, zu erklären, daß der ganze Bezirk mit zahle an diesen Kosten. Es wird auch meines Erachtens am Ende, wenn dagegen rekurrirt wird, so von der höchsten Stelle entschieden werden. Wenn man erklärt, es müsse eine Bürgerschule sein, so wird der ganze Bezirk bezahlen müssen. Ich glaube daß es nothwendig wäre, daß möglichst viele solcher Bürgerschulen errichtet werden, weil es wünschenswerth ist, daß der Bevölkerung die Bildung die an den Bürgerschulen ertheilt wird, möglichst zngängig gemacht werden sollte; denn wie Überhaupt die Verhältnisse sich in der Welt gestaltet haben, so ist eine Bildung wie sie in den Bürgerschulen erlangt werden kann durchgängig nothwendig. Wenn aber in einem Bezirke nur eine Bürgerschule ist, so kann selbe allen Bewohnern des Bezirkes nicht zu guten kommen. Wie bekanntlich sind in unserem Lande, im allgemeinen die Leute nicht so reich, daß, wenn sie ihre Kinder in fremden Orten beköstigen lassen müssen, sie nicht im Stande sind, diese Kosten zu tragen, und es wird also wenn nur eine Bürgerschule ist, nur der Ort und allenfalls die nächste Umgebung den Nutzen haben, aber die weiter entlegenen Orte werden die Bürgerschule nicht benützen können, aus dem einfachen Grunde, weil die Eltern die Kräfte und Mittel nicht besitzen, für ihre Kinder diese Kosten zu tragen. Man wird mir einwenden, es werden die Lehrkräfte zu stark zersplittert. Ich gebe das zu, was nützt aber die mit noch so guten Lehrkräften bestellte Schule, wenn sie die Kinder nicht besuchen können, wenn die Mittel es den Eltern nicht gestatten, ihre Kinder diese Schule besuchen zu lassen. Ich möchte den Besuch dieser Bürgerschulen für möglichst viele ermöglicht wissen. Wenn, wie es im §. 5 gesagt ist, nur Eine Bürgerschule errichtet wird, so wurde es eben bei dieser Einen bleiben. Ich möchte darauf aufmerksam machen, und erlaube mir bei der Spezialdebatte, bei §. 5 einen Antrag zu stellen. Bezüglich des zweiten Bedenkens, das ich habe, so betrifft dasselbe die Fortbildung der Jugend. Es ist da nach § 21 des Reichsschulgesetzes, mit dem vollendeten 14. Lebensjahr die Schulbildung abgeschlossen. Das ist noch ein Alter, wo die Jugend die Bildung, die sie erworben hat, noch nicht praktisch anzuwenden genöthigt ist, überhaupt ein Alter, wo die Jugend noch in das Leben hineinstürmt und das Erlernte verkümmern läßt, oder vergißt. 147 Ich möchte nur darauf aufmerksam machen, ob es nicht durchführbar wäre, daß noch zur Hortbildung der Jugend eine gewisse Fortbildung obligatorisch wenigstens bis zum 16. Jahre ausgenommen würde; allenfalls eine Fortbildung von einem halben Tage in der Woche oder an Sonntagen oder allenfalls Abendschulen im Winter. Ich möchte die hohe Versammlung darauf aufmerksam machen und glaube, daß dieser Gegenstand wohl einer Würdigung werth wäre. Es ist diese Sache weder bei den Comiteberathungen noch hier zur Sprache gekommen. Wenn Niemand von den Herren etwas Anderes darüber zu Sprache bringen sollte, so werde ich mir erlauben am Schlusse der Berathungen dieses Gesetzes noch einen Antrag zu stellen. O. L. G. R. Hämmerle: Mir ist in dem Herrn Abgeordneten Gsteu heute wider vermuthen ein Bundesgenosse für meinen Antrag erwachsen. Der Herr Abgeordnete Gsteu hat darauf hingewiesen, daß bezüglich der Errichtung und Erhaltung der Bürgerschulen eine Bezirkskonkurrenz sich als ein nach seiner Anschauung nothwendiges Übel darstellt. Wenn man schon einmal eine Konkurrenz haben muß, so kann ich nicht absehen, warum diese Konkurrenz nicht auch andere Schulen das heißt die Volksschulen zum Gegenstand haben dürfe. Mein gestriger Antrag war hauptsächlich dahin gerichtet, die Unabhängigkeit und die würdige Stellung der Lehrer nach dem Volksschulgesetz auf fester Basis zu begründen; denn von der Stellung der Lehrer hängt jedenfalls das Gedeihen der Schule hauptsächlich ab. Es werden manche der Herren denken, ich hätte gestern nur für das Interesse der Lehrer und gegen das Interesse der Gemeinde, nämlich der Ortsschulgemeinde plaidirt; allein ich glaube denn doch auch für das Interesse der Gemeinde selbst gesprochen zu haben. Wenn die Gemeinde, einen guten Lehrer hat, so bekommt sie auch voraussichtlicher Weise eine gute Schule. Darin liegt das Hauptinteresse der Gemeinde, welches bei der Durchführung des Volksschulgesetzes gewahrt zu werden verdient. Eine Frage deren Wichtigkeit über allen Ausspruch erhaben ist, ist die des öffentlichen Unterrichtes, welcher die alleinige Grundlage, jeden sozialen Fortschrittes, welcher die Quelle alles geistigen und materiellen Wohles, jeder Machtstellung ist. Es sind das nicht meine Worte, diese Worte, hat ein Türke nämlich Fuad-Pascha in seinem autentischen oder apogryphen Testamente geschrieben. Wenn ein Türke so spricht, so glaube ich annehmen zu dürfen, daß auch unser Land, sich nicht engherzig in der Ausführung des Volksschulgesetzes erzeigen werde und daß auch wir das Ziel erreichen, welches ein Türke anstrebt. Ich glaube, daß zur Erreichung dieses Zieles jedenfalls in erster Linie dasjenige gehört, was ich gestern befürwortet habe, nämlich, daß weder eine Corporation, wie die Gemeinde eine ist, noch eine andere Corporation, wie allenfalls die Kirche, einen alleinig bestimmenden, autoritativen Einfluß, auf die Schule zu nehmen habe. Es ist mir völlig gleichgültig möcht» ich sagen, ob das eine oder das andere Element ausschließlich bestimmend auftritt. Der Staat hat die Nothwendigkeit anerkannt, daß alle diejenigen, die ein Interesse an dem Gedeihen der Schule haben, auch berechtiget sein sollen, rücksichtlich der Schule, ein Wort mitzusprechen. 148 darum sitzen auch im Ortsschulrathe, nicht nur Vertreter der Gemeinde, sondern auch der Seelsorger und Fachmänner. Dasjenige was die Herren im Comite mit der Abänderung der Gesetzesvorlage unwillkürlich bezweckt haben, ist nach meiner Ansicht der allein bestimmende Einfluß der Ortsgemeinde. Ich habe gestern schon dagegen Einiges vorgebracht und die Gründe, die selbst von meinen politischen Freunden erhoben werde», um eine gegenteilige Überzeugung zuwegezubringen, haben mich wenigstens in meiner Anschauung der Sache, nicht wankend gemacht. Man hat den alten Grundsatz vorgeführt: wer zahlt, habe auch das Recht mitzusprechen. Der Grundsatz ist jedenfalls an und für sich ein vollberechtigter; allein es kommt auch auf dessen Durchführung an. Niemand denkt daran, der Ortsgemeinde, den berechtigten Einfluß auf die Schule zu verwehren. Darum sitzen im Ortsschulrathe drei bis fünf Vertreter der Gemeinde, darum haben sie Stimme im Bezirksschulrate, darum sind auch in der Gemeinde höherer Gattung, auch im Landesschulrathe, drei Mitglieder des Landesausschusses. Mir kommt vor, daß bei der ganzen Berathung dieses Gesetzes, die richtige Idee eben nicht Ausdruck gefunden hat. Man hat sich, mit dem im Gesetze normirten Einfluß der Gemeinden im Ortsschulrathe und im Bezirksschulrathe nicht begnügt, sondern hat noch einen anderen überwiegenden Einfluß der Gemeinde dem zur Seite setzen wollen und das meine Herren geht zu weit. Man sagt mir, wir schicken unsere Kinder in die Schule, daher müssen wir auch das Recht haben, die Lehrer zu ernennen. Dieser Grundsatz meine Herren, wenn er in allen Consequenzen durchgeführt würde, dürfte uns zu ganz absonderlichen Erscheinungen führen. Wir haben unsere Kinder auch in der Armee. Es wird wohl niemanden einfallen zu sagen, daß die Gemeinde die Hauptleute und Generäle zu ernennen hätte; mit demselben Rechte, mit welchem sie die Schulmeister ernennen, müssen sie auch die Commandanten der Armee ernennen können: und weil mir die Steuern zahlen, hätten wir das Recht, die Finanzräthe und selbst den Finanzminister zu ernennen. Unsere Interessen sind eben durch die Vertretungen gewährleistet, nämlich durch die Vertretung im Landtage und durch die Vertretung im Reichsrathe; aber über dieses Ziel hinaus sollte man nicht gehen, wenn man eben nur einen jeder berechtigten Stellung entsprechenden Aufbau unserer staatlichen Verhältnisse nicht untergraben will. Ich meine dem entspreche mein Antrag, den ich gestern vorbrachte, daß ein Theil der Kosten für die Bestreitung der Auslagen der Schule, der Kosten nämlich, welche sich auf die Dotation der Lehrer und Lehrmitteln beziehen, vom Lande übernommen werden sollte. Der Herr Abgeordnete Gsteu hat, als er von den Bürgerschulen sprach, denselben Ideen Ausdruck verliehen, nur will er bloß rücksichtlich der Bürgerschulen denselben Rechnung tragen. In richtiger Anwendung jedoch, der vom Volksschulgesetze ausgestellten Prinzipien obliegt allerdings zunächst der Ortsgemeinde die Erhaltung der Volksschule; daher würde ich der Ortsgemeinde die Baulichkeiten und Erhaltung derselben überweisen und weiters sie mit zwei Drittel der Dotation für Lehrerpersonal und Lehrmittel belasten. Rücksichtlich der Bürgerschulen huldige ich der Ansicht des Herrn Gsteu, daß sie Sache eines erweiterten Bezirkes oder des ganzen Landes seien. Will man keine Schulbezirke einführen, so bliebe nichts Anderes übrig, als auf das ganze Land zurückzugreifen. 149 Ich würde den Antrag stellen, daß rücksichtlich der Bürgerschulen nur ein Drittel der Dotation von der Ortsgemeinde und zwei Drittel vom Bezirke oder Lande getragen werden müsse. Ich glaube, daß diese Anschauung eine billige sei und daß sie zu billigen Resultaten führen werde. Man wird mir freilich einwenden, ja in solcher Weise mit dieser Übertragung der Kosten auf das Land, werden die reichen Gemeinden für die armen Gemeinden geben muffen. Ich glaube meine Herren, daß dennoch nach dem von mir beantragten Vertheilungsmaßstabe, kein arges Mißverhältniß herauskomme, aber gesetzt auch der Fall ergebe sich, halten Sie, meine Herren, es für ein so großes Unglück, wenn der Reiche bei den Schulaaslagen für den Armen etwas beiträgt? Ich meinerseits möchte mich fast darüber verwundern, daß gerade jene Herren, welche für Prinzipien einstehen, die mitunter an Socialdemokratie andreren, hierin Anstoß finden. Ich meine der Hauptanstoß liegt eben in dem Einflusse, den man der Ortsgemeinde gewahrt wissen will, welcher Einfluß nach meiner Anschauung zu weit geht. Es ist sehr möglich und ich sehe es voraus, daß mein Antrag in diesem Hause nicht Billigung finden werde. Sosehr mir daran gelegen wäre, daß meine Anschauung dieser Billigung hier begegnen würde, so hoch ich Ihre Zustimmung halte, so glaube ich, gibt es doch einen andern Ausspruch, den ich höher zu achten habe, nämlich den Ausspruch der öffentlichen Meinung, an dem ich in dieser Sache ganz getrost appellire. Gsteu: Der Umstand, daß mein sehr geehrter Herr Vorredner mich ganz falsch aufgefaßt hat, zwingt mich noch einmal zu reden. Der Herr Vorredner hat gesagt, daß ich da sein Bundesgenosse seines Prinzipes, nämlich der Bezirksschulgemeinde sei. Das ist durchaus nicht der Fall, ich habe das nicht sagen wollen. Wenn ich vielleicht unglücklich im Ausdrucke war, so will ich es jetzt deutlicher machen. Ich habe nur zeigen wollen, daß der §. 5, wie er dasteht gegen das Prinzip, welches wir vertheidigen, spricht; denn die Consequenz daraus gezogen, bleibt nichts anderes übrig, als daß der Bezirk eintreten muß. Auf diese Gefahr habe ich aufmerksam machen wollen. Unser Prinzip ist, daß die Gemeinde, allenfalls im höheren Sinne das Land verpflichtet sei. Auf die Gefahr, die dieser §, 5 in sich schließt, will ich aufmerksam machen. Da scheint mich der hochverehrte Herr Vorredner falsch verstanden zu haben. Ich finde aber in diesem Paragraf einen Widerspruch gegen unser Prinzip. Es liegt in dem §. 5 der Sinn, daß ein Bezirk aller Gemeinden gewissermaßen vorausgesetzt wird. Wie gesagt, es folgt aus dieser Einen Schule nichts anderes als: am Ende muß der Bezirk mitheilen. Bezüglich des Vorwurfes, daß wir Socialdemokratismus anstreben, so muß ich mit dem entgegnen, daß wir, wenn unser Streben vielleicht einen solchen Anstrich hat, derselbe jedenfalls nur in der Richtung von uns verfolgt wird, welche auf Selbsthilfe beruht, und daß wir den Grundsatz der Selbsthilfe für die Gemeinde angeordnet wissen wollen. Von der Socialdemokratie, die sich auf das Allgemeine verläßt, vom Staat Hilfe verlangt, wollen wir nichts wissen, sondern nur von jener, die auf Selbsthilfe vertraut. Da glaube ich, kommen wir nicht in Widerspruch, wenn wir nach dem Grundsatze der Selbsthilfe, die Kosten für das erste und eigenste Interesse der Gemeinde, auch in erster Linie der Gemeinde aufladen. 150 Dr. Jussel: Ich bitte ums Wort. Bei der ersten Lesung des Schulgesetzes habe ich wirklich mit Freuden die Einrichtung der Schulbezirke begrüßt. Ich habe seit dieser Zeit meine Ansicht, in dieser Beziehung prinzipiell durchaus nicht geändert. Ich bin allerdings auch jetzt noch der Anschauung, daß der Schulbezirk im Interesse der Schule das allerbeste wäre. Ich bin deßhalb auch der Mühe enthoben, gegen das vorzutreten, was der Herr O. L. G. R. Hämmerle für den Schulbezirk angebracht hat, weil ich im Prinzipe damit einverstanden bin. Allein ich glaube, wir müssen auch die reellen Verhältnisse und den bisherigen Stand der Schule berücksichtigen und müssen dabei gestehen, daß auch nach den Anträgen des Comite wir einen großen Schritt vorwärts machen. Ich würde bei diesem Schrille stehen bleibe», ich würde keine gewagten Sprünge machen; denn bei zu großen Sprüngen könnte man Gefahr laufen, sich das Genick zu brechen. Aus diesem Grunde bequeme ich mich denn auch, den Comiteanträgen beizupflichten und glaube diese Stimmabgabe gleichfalls und so gut als der Herr Abgeordnete Hämmerle durch den Appell an die öffentliche Meinung rechtfertigen zu können. Feuerstein: Ich muß vor Allem nochmals erklären, daß ich mit dem Prinzipe, daß die Schullasten von der Allgemeinheit, d. h. von jedem Landesbürger getragen werden, daß ich mit diesem Prinzipe vollkommen einverstanden bin und namentlich damit, daß Jeder zahle nach seinen Vermögensverhältnissen. Bei den jetzigen direkten Steuern, wie sie gegenwärtig bestehen und wahrscheinlich auch noch für die nächsten Jahre bestehen werden, ist an eine gleichmäßige Verlheilung dieser Last nicht zu denken. Die direkten Steuern sind sehr ungleich ausgetheilt; manche Gemeinde und namentlich die ärmeren Gemeinden zahlen zwei» bis dreimal so viel als andere reich begüterte Gemeinden, und deßwegen könnte ich nicht einverstanden sein, daß die Schullasten nach dem jetzigen Steuersysteme der direkten Steuern vom Lande übernommen und nach diesem ungerechten Maßstabe auf die Bürger des Landes vertheilt werden, wohl aber dann, wenn eine gerechte, wenn eine billige Steuer, die jetzt nach meiner Ansicht zur Durchführung beschlossen ist, errichtet sein wird. Dann scheint mir, kann leicht die Abänderung dieser Bestimmung vorgenommen werden, da wahrscheinlich auch voraussichtlich die Regierung nichts dagegen haben wird, wenn das Lund sich bereit erklärt, die Schullasten zu übernehmen. Ich muß noch einige Bemerkungen machen über die Behauptung, welche Herr O. L. G. N. Hämmerle gestern hinsichtlich der Gemeindevorsteher vorgebracht hat. Er hat gesagt, ein jeder Vorsteher sei in seiner Gemeinde ein kleiner König. Es mag der Fall sein, daß einige Gemeindevorsteher die bestehenden Gesetze nicht achten, daß sie dem Willen des Volkes, der in der Gemeinde durch den Gemeindeausschuß seinen Ausdruck findet, nicht entsprechen; aber in diesem Falle ist der Landesausschuß hier, um den betreffenden Gemeindevorsteher in die gesetzlichen Schranken zurück zu weisen. Im Großen und Ganzen aber genießen die Gemeindevorsteher in Vorarlberg, das vollste Vertrauen der Bevölkerung. Sie werden vom Volke, wenn nicht direkt, so doch indirekt gewählt, nicht etwa wie in Frankreich von der Regierung ernannt; sie genießen keine große Besoldung und sind deßwegen nicht in Versuchung, etwa nach dieser oder jener Seite hin, gefällig zu sein; sie müssen auch nicht befürchten, pensionirt zu werden; sie sind freie, unabhängige Männer und sie dürfen einen Vergleich über ihre 151 öffentliche Wirksamkeit mit jeder anderen Kategorie, die sich für das öffentliche Wohl zu bekümmern hat, sich nicht scheuen und dieser Vergleich würde sicher zu ihren Gunsten ausfallen. O. L. G. N. Hämmerle: Der Herr Abgeordnete Feuerstein hat meinen Worten, welche ich gestern sprach, eine Deutung unterlegt, welche gewiß nicht in meiner Absicht gelegen war. Ich habe allerdings gesagt, es mag irgendwo einen Gemeindevorsteher geben, der sich in seinem Dorfe ein kleiner König zu sein dünkt. Diesen Ausspruch finde ich mich auch heute nicht bewogen, zurückzunehmen. Ich glaube, derlei Fälle sind schon vorgekommen und dürften in Zukunft noch vorkommen; allein damit habe ich den Gemeindevorstehern durchaus nicht nahe treten wollen; meine Rede ging dahin, zu behaupten, daß ich nicht bei allen Gemeindevorstehern das richtige Verständniß für das Bedürfniß der Schule voraussetze und das ich nicht bei allen den unbedingt guten Willen, das Schulgesetz in geeigneter Weise auszuführen, voraussetze. Wenn ich die letztere Behauptung aufstellte, so dachte ich mir höchstens, daß der Gemeindevorsteher auch Mensch sei, daß ihm auch menschliches begegnen könne. Ich würde es bei einem Gemeindevorsteher, welcher einen Bruder hat, der Schullehrer ist und der nach der neuen Verordnung eine Prüfung zu machen halte, begreiflich finden, wenn der Vorsteher sich dahin verwende» würde, daß dieser sein Bruder von der Prüfung enthoben würde. Ich würde dieses menschlich finden, aber freilich nicht ganz correct. Daß solche Sachen vorkommen können, das glaube ich, aufrichtig gesprochen, wird Niemand bezweifeln. Es wird freilich, das gebe ich dem Herrn Abgeordneten Feuerstein gerne zu, ein Ausnahms-Fall sein und die Regel wird sich besser ausnehmen. Was das Verständniß von Seite der Gemeindevorsteher anbelangt, so könnte ich dem Herrn Feuerstein mit Beispielen aufwarten. Solange es Vorsteher gibt, welche sich an einen Wunderdoktor wenden, der den Teufel austreibt, solange kann es auch in der Gemeinde vorkommen, daß der Vorsteher kein richtiges Verständniß für die Volksschule hat. Der Herr Abgeordnete Feuerstein meint, die Gemeindevorsteher seien insgesammt unabhängige redliche Leute, die jeden Vergleich mit Anderen, um das öffentliche Wohl beschäftigte Männer, aushalten können. Ich will nicht widersprechen und freue mich darüber, daß dem also sei. Herr Feuerstein meint auch, ein Correctiv für Ausschreitungen der Gemeindevorsteher sei jedenfalls darin gelegen, daß der Landesausschuß die Aussicht über dieselben zu führen habe. Da fällt mir jener Russe ein, der, wenn er das Gesetz verletzt, sich damit tröstet: Rußland ist groß und der Czar ist weit, der Landesausschuss ist manchmal auch weit weg. Bis die Klage zu den Ohren des Landesausschusses kommt, vergeht gewöhnlich einige Zeit, und dann hat man Mittel und Wege genug, sich dagegen zu vertheidigen und sich allenfalls gut oder schlecht zu rechtfertigen. Kurz, die menschliche Schwäche macht sich auch bei der Gemeindeeinrichtung und bei den Vorstehern geltend. Wichtiger vielleicht ist, daß man die Einwendung bringen könnte, es hängt nicht Alles vom Gemeindevorsteher ab, sondern der Gemeindevorsteher ist nur das exekutive Organ, das beschließende Organ aber ist der Gemeindeausschuß, also eine Versammlung unabhängiger Männer, die endlich das Beste des Landes wollen; nun glaube ich auch hier bemerken zu müssen, daß dies allerdings in der Regel der Fall sein wird. Allein Ausnahmsfälle kann es auch hier geben 152 und diese Ausnahmsfälle dürften nicht so selten sein, [rote der Herr Abgeordnete Feuerstein meint. Jeder Gemeindevorsteher wird im Gemeindeausschusse zu jeder Zeit großen Einfluß besitzen. Es handelt sich und das ist für mich die Hauptsache, immer um persönliche Angelegenheiten. Nehmen wir an, daß ein Gehilfe Schullehrer werden wollte, der Bruder des Gemeinderathes ist, der Gemeindeausschuß kennt seine Fähigkeiten als ziemlich beschränkte, er würde ihn, wenn er frei walten könnte, unter keiner Bedingung zum Schullehrer ernennen. Allein, meine Herren, wie oft hört man nicht: wenn wir dem Gemeinderathe nicht entsprechen, so haben wir den Krieg im eigenen Hause und ehe wir uns einen solchen Krieg auf den Hals laden, eher wollen wir nachgeben. Dieses könnte zum Öftern vorkommen und daher glaube ich, daß eine Behörde oder eine Körperschaft, wie die Regierungsvorlage sich dieselbe denkt, welche den persönlichen Verhältnissen entfernt steht, jedenfalls bei der Ernennung der Schullehrer viel unparteiischer und objektiver und weniger von Einflüsterungen beirrt, vorgehen wird. Das sind, meine Herren, meine Ansichten, und damit glaube ich durchaus nicht, den guten Willen der Gemeindevorstehung anzuzweifeln. Dasjenige, was der Abgeordnete Herr Feuerstein, gesagt hat, ist ganz richtig; allein er wird zugestehen müssen, das Ausnahmsfälle sich ergeben können, daß es unsere Pflicht ist, dafür zu sorgen, daß Ausnahmsfälle so wenig als möglich auftreten und daß dafür ein Correctiv gefunden werde und als ein solches Correctiv sehe ich die Befugnisse an, mit welchen eine höhere Gemeinde, eine Bezirksgemeinde versehen und ausgestattet wurde. Landeshauptmann: Wünscht Niemand mehr sin der Generaldebatte das Wort zu nehmen? Dr. Bikl: Ich kann nicht unterlassen bei der großen Wichtigkeit der Angelegenheit, meine Ansicht wenigstens in kurzen Worten auszusprechen. Die ganze Generaldebatte hat sich um den Kostenpunkt herumgedreht. Es wurde uns bezüglich des Kostenpunktes gestern eine Rechnung vorgehalten, welche wirklich geeignet wäre, das ganze Gesetz, wie es vorliegt, in großen Mißkredit zu bringen. Ich bedaure dies sehr, nachdem doch kaum eine andere Möglichkeit vorhanden ist, unsere Volksschulen vorwärts zu bringen, als daß dieses Gesetz in irgend einer Weise in Anwendung komme; ich glaube aber auch, daß wenn die Sache genauer erwogen wird, sie nicht so arg steht, daß man davor zurückschrecken müßte. Sr. bischöfl. Gnaden, haben uns im Allgemeinen erklärt, daß die Kosten der neuen Schuleinrichtung jährlich auf ungefähr 132, 000 fl. sich belaufen dürften, und haben uns ferner erklärt, daß gegenwärtig ungefähr 12, 000 Kinder die Schule besuchen. Berechnet man nun, welche Kosten auf ein Kind entfallen, so ergiebt sich ganz genau für ein Kind 11 fl. Man sollte nun glauben, ja wir dürfen mit voller Zuversicht annehmen, daß unseren Wählern das Lebensglück ihrer Kinder, also ihre Erziehung gewiß sehr am Herzen liegt. Sie werden für ihre Kinder gewiß nicht weniger Kosten aufzuwenden bereit sein, als für ihre Rinder. Unsere Wähler schrecken davor nicht zurück, ihre Rinder jährlich um 10 bis 11 fl. zu versichern; sie werden daher auch nicht zurückschrecken für ihre Kinder um sie für ihr ganzes Leben und auch für die Ewigkeit heranzubilden, die Kosten per 10 bis 11 fl. zu bestreiten. Ich glaube also, was den Kosten153 punkt anbelangt, so wird man davor wenn er auch noch größer würde, nicht zurückschrecken. Das ganze Land wird einsehen, daß die Regierung die Sache gehörig ins Auge saßt, und muthig an das Werk geht. Das Ziel, welches das Volksschulgesetz anstrebt, ist die Bildung. Die Bildung betrachte ich aber nicht als eine reine Familienangelegenheit; sie ist vielmehr die ernsteste und größte Angelegenheit des ganzen Landes. Wenn das Kind im fernen Thale herangebildet wird, so kommen die Erfolge davon nicht nur diesem Thale und der einzelnen Familie, sondern dem ganzen Lande zu Gute. Wie mancher Mann, der sich durch seine Bildung ausgezeichnet hat, hat dem Lande mehr Nutzen verschafft durch seine Geschäftskenntnisse und durch seine Rathschläge in Folge seiner erworbenen Kenntnisse, als die Hälfte der übrigen Mitbürger. Die Erfahrung lehrt, daß die Bildung nich nur in den Thälern bleibt, wo sie angestrebt und erworben wurde, sondern, daß diejenigen, welche die Bildung erlangten, sich der größern Menge zuziehen, und daß so ihre Errungenschaften auch der größeren Menge zu Theil werden. Daher glaube ich eben, daß bitte Sache, d. h. die Bestreitung der Kosten für die Bildung, eine ganz allgemeine Angelegenheit des Landes sei, und deßhalb auch vom ganzen Lande getragen werden müssen. Wenn nun aber die Kosten der Volksbildung nicht auf diese Weise und auch nicht nach der Regierungsvorlage repartirt, sondern wie es nach der Vorlage des Ausschusses beantragt ist, den Ortsgemeinden übertragen werden, so finde ich darin die größte Ungerechtigkeit die es geben kann; es wäre eine Ungerechtigkeit in der Besteuerung; eine Octroirung von Schulen weit verwerflicher Mitteln zur Deckung ihrer Kosten; und doch haben die Herren zu Wiederholtenmalen im Lause der dießjährigen Debatten ausgesprochen, daß die Besteuerung zu gemeinschaftlichen Zwecken nach dem Grundsätze der Gerechtigkeit und Billigkeit, der Gleichmäßigkeit und nach der Beitragsfähigkeit geleistet werden soll. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn eben die Kosten der ganzen Schulbildung auf das Land umgelegt und in ähnlicher Weise auf die einzelnen Bürger, resp, auf die einzelnen Gemeinden repartirt werden, wie überhaupt die Kosten der Landeserfordernisse zu repartiren kommen. Mögen nun auch die Steuern zu diesen Bedürfnissen falsch repartirt sein und auf einer irrigen Grundlage beruhen, was ich auch glaube, so hätten wir nur darauf Bedacht zu nehmen, sie auf eine billige und gerechte Grundlage zu bringen. Wenn die Kosten für Schulbildung nach einer gerechten Grundlage, allgemein bestritten werden, so kommt dadurch die arme Gemeinde, welche nicht im Stande ist, auf eigene Kosten eine Schule zu errichten in die Lage, eine Schule eben so gut zu erhalten, wie die Bürger einer Stadl, und so wird die ärmste Gemeinde gehörig, und allseits unterstützt. Wenn ihr aber nur auf die Weise eine Unterstützung zu Theil wird, wie sie nach dem Antrag des Comite beantragt erscheint, so finde ich das nicht in der Ordnung, und kann auch nicht gerecht werden. Das Comite hat beantragt, es sollen die Gemeinden, welche die Kosten für die Schulen nicht erschwingen können, sich an den Landtag wenden und dieser habe dann darüber zu bestimmen ob 154 ihr Beiträge zuzumitteln seien oder nicht. Nun stellen sie sich vor, welche Umständlichkeit es braucht um wirklich die Zahlungsunfähigkeit einer Gemeinde nachzuweisen; es wird dies in den seltensten Fällen möglich sein, wenn ihr nicht von Seite des Landtages ein besonderes Wohlwollen entgegen getragen wird. Ich glaube auch, daß durch die Annahme des Prinzipes, daß das Land die Kosten für die Volksschulen zu tragen habe, der Ausführung des Gesetzes wesentlich erleichtert wird, ja, daß nur dieses Prinzip bessert Ausführung ermöglichen werde; denn wenn das Land die Kosten trägt, so wird jede Gemeinde bestrebt sein, eine gute Schule und einen tüchtigen Lehrer zu bekommen und ein ordentliches Schulhaus zu haben. Unsere Wähler werden dann davor nicht zurückschrecken, daß mit den gegenwärtigen Beschlüssen die Gehalte der Lehrer so sehr erhöht werden, sondern werden da die Kosten allgemein getragen werden müssen, sich leichter darein finden; indem dann nur wer zahlen kann, daran zahlen wird. Wenn man aber dahin arbeitet, daß die Kosten für die Schule nur von der einzelnen Gemeinde bestritten werden sollen, so glaube ich, werden insbesondere Wähler ärmerer Gemeinden uns wenig Dank wissen, sondern sie werden finden, daß sie ihr Interesse nicht im Auge gehabt haben — alle und selbst die reichen Gemeinden werden sich aber gerne damit zufriedenstellen, wenn die Kosten der Volksschulen ans das ganze Land gewälzt und gleichmäßig auf alle Steuerfähigen repartirt werden. Von diesem Gesichtspunkte gehe ich aus und empfehle ihn bei näherer Erörterung des Gesetzentwurfes der Würdigung. (Bravo.) Hochw. Bischof: Ich finde ein paar Berichtigungen anzubringen. Wenigstens nach der Äußerung des Herrn Dr Jussel, ist mein Antrag bezüglich der Lehrerbildung nicht ganz richtig aufgefaßt worden. _ Ich glaubte nur für jene Lehrer und jene Schulen, über die ich mich besonders ausgesprochen habe, zu empfehlen, daß für diese vielleicht nur vorderhand, auf eine gewisse Zeit eine kürzere Dauer und auch ein minderer Grad der Bildung angestrebt werden dürfte. Zweitens; der eigentliche Kostenpunkt, ist nicht mit 133, 000 fl. bezeichnet, sondern wenn ich das Schulgeld dazu rechne, oder, da ich das Schulgeld angenommen habe als Equivalent für Beheizung, Reinigung und Erstellung der Lehrmitteln in den Schulen, so beträgt dieser ganze Aufwand nach meinem noch geringen Ansatz, in der Voraussetzung, daß nur drei Klassen angenommen werden, 166, 000 fl. Ich erkläre, daß ich dadurch die h. Versammlung nicht abschrecken wollte; ich glaubte nur erstens dadurch aufmerksam zu machen, daß es nicht ohne Grund wäre, wenn sich mit diesem Bedürfnisse allenfalls auch auskommen ließe und zweitens wenn man dieses Bedürfniß nachweisete, nach den von mir erwünschten Vorlagen und Ausweisen; dann kann jeder Mensch beurtheilen, in wie weit mit möglichster Schonung des Landes vorgegangen worden ist und in wie fern man selbst bei größtmöglichster Schonung, wenn man doch zahlen soll vor diesem Aufwand, nicht zurückschrecken dürfe und glaube daher nur den Antrag nicht das Gesetz an sich selbst dadurch umzustoßen, sondern die h. Versammlung im Angesicht des Landes zu rechtfertigen und sie in ihrem eigenen Beschlusse zu beruhigen und wollt» durch die Andeutung aus gewisse Schulen und auf jene früheren Umstände, welche einen Einfluß geübt 155 haben auf die Wahl der Lehrer, nur ein Mittel andeuten, wodurch der Aufwand auf einige Zeit vorderhand, beschränkt werden dürfte. Ich muß noch daran erinnern. Wird ein Ortskind ein befähigtes ein qualifizirtes angestellt, so begnügt sich in einer solchen armen Gemeinde dasselbe auch noch unter den 300 fl. und es wird dann die Erfahrung zeigen, ob man sich auch noch weiters erschwingen könne und dann bin ich nicht derjenige, der die Lehrgehalte vermindert wissen will. Aus meiner ganzen Darstellung haben Sie sogar gesehen, daß die Ansätze der Lehrergehalte mir sogar im allgemeinen zu gering und zu klein erscheinen, wenn ein Unterlehrer oder ein verehelichter Lehrer in diesem und jenen Orte mit 300 fl. und einiger Steigerung sein standesmäßiges Auskommen und Zufriedenheit finden solle. Dr. Jussel: Nach meiner Anschauung hat Hr. Dr. Bikl die Sache wirklich auf den Kopf gestellt und ich glaube, es hätte dann mit gleichem Rechte und nach gleichen Prinzipien dahin zu kommen, daß der Staat auch Sorge tragen müßte, alle seine Bürger mit Kleidung, Nahrung und Trank zu versehen. Ich kann es nicht für ungerecht erkennen, wenn man sagt, die Gemeinde soll die Kosten tragen und kann es nicht für gerecht erkennen, wenn man dem Lande alle Kosten der Schule aufbürden wollte. Zunächst muß doch gellen, daß derjenige zahlen soll, dem auch die Pflicht der Erziehung der Kinder obliegt. Nachdem der Zweck der Ehe die Erziehung der Kinder mit sich bringt, nachdem jeder Vater und jede Mutter die Pflicht auf sich nimmt, das Kind, ihr theuerstes Gut, zu erziehen, so sind auch eigentlich diese verbunden, die Kosten zu zahlen, welche aufgewendet werden müssen, um diesem Wesen das Fortkommen in der Welt zu verschaffen. Das Comite hat das Schulgeld nicht deßwegen beseitiget, weil es etwa ungerecht wäre, sondern es haben nur Gründe, welche im Interesse des besseren Gedeihens des Unterrichtes gelegen sind, es dazu bewogen; sonst wäre allerdings auch die Meinung im Comite vorgewaltet, daß derjenige, der empfängt, sohin die Eltern auch leisten sollen. Jeder einzelne Vater, jede einzelne Mutter hat aber nicht das Vermögen das Kind unterrichten und erziehen zu lassen; es muß deshalb eine gemeinsame Schule errichtet werden und deßwegen müssen sich auch in der Gemeinde die Verpflichteten zusammen thun, um eine solche ständige Anstalt zu haben; daher sollen sie auch in erster Linie zahlen. Ich finde das ganz gerecht; anders ist es, wo das Land mit Zahlung einzustehen hat; z. B. für die Irren muß das ganze Land zahlen —; da sind aber ganz andere Verhältnisse wie bei Kindern; für die Kinder ist Jemand da, dem schon nach dem bürgerlichen Gesetze die Pflicht zur Erziehung obliegt — bei Irren liegt ein Unglück zu Grunde und ein Irre fordert eine weiter gehende Versorgung, die er wohl nicht leicht bekommen könnte, wenn sie nur denjenigen Privaten überlassen bleiben müßte, welche allenfalls eine Verpflichtung dazu hätten. Übrigens ist es ganz richtig, daß das ganze Land und der ganze Staat ein Interesse am Schulwesen haben; allein der Staat leistet auch das Seine; er nimmt die Kosten der Lehrerseminarien auf sich, er dotirt die Schulbehörden und leistet Beiträge nach vielfachen Richtungen. Aber auch das Land ist nach den Comiteanträgen nicht verschont geblieben; es wird für das Interesse, welches es an der Schule hat, auch ins Mitleid gezogen. — Ich erinnere nur daran, daß nach den Comiteanträgen das Land eben dort mit Hilfe einzuschreiten habe, wo die Kraft der einzelnen Gemeinde nicht 156. mehr auszureichen vermag. Zudem hat das Land auch noch andere allgemeine Verpflichtungen übernommen, wie z. V. die Vorsorge für die Lehrerbibliotheken, für den Pensionsfond u. dergl, daher muß ich dem Verlangen entgegentreten, daß die Kosten des Unterrichtes vollständig auf das Land sollen überwälzt werden, wie es Hr. Dr. Bill haben will. Der hochw. Herr Bischof glaubte, daß allenfalls bei manchen Lehrern sich mit wenigerer Ausbildung begnügt werden sollte und daß es auch für die gewöhnlichen Verhältnisse zureichen würden; daß doch aus den bisherigen Schulen auch Leute hervorgegangen seien, die das Ihrige auch in der Jetztzeit leisten Ich muß sagen, ich bin nicht so genügsam; ich glaube, daß die Kräfte, die die Schöpfung in den Menschen gelegt hat, möglichst zu entwickeln seien und dies als Lebensaufgabe zu gelten habe. Ich möchte diese Entwicklung allgemein machen, und sie nicht Einzelnen allein zukommen lasten; ich möchte sie allgemein verbreitet wissen und wenn manche sich mit Wenigerem begnügen wollten, sollen dieselben eben zu besserer Einsicht geführt und belehrt werden, daß sie der Schöpfung es schuldig sind, die Entwickelung der Talente so weil zu fördern, als eben das menschliche Leben hinreicht. Ich begnüge mich nicht mit einer bloßen halben Bildung, wenn ich die ganze haben kann. Es ist wahr, daß von gewisser Se'te eine halbe Bildung, geringe Bildung mehr gewünscht wird, ich aber theile diese Anschauung nicht — ich theile die Anschauung, daß die möglichste Anschauung der Naturgaben, der Kräfte, welche die Schöpfung in den Menschen gelegt hat, Lebenszweck sei. (Mehrseitiges Bravo.) O. L. G. N. Hämmerle: Ich bitte nochmals ums Wort. Herr Dr. Jussel hat sich in seiner Rede gegen Herrn Dr. Bill gewendet, welcher meine Anschauung wenigstens in der Hauptsache unterstützte. Ich glaube daher, dem Herrn Dr. Bill auch einige Unterstützung meinerseits schuldig zu sein. Es wurde gesagt, Herr Dr. Bikl hätte die Sache auf den Kopf gestellt, weil er die Behauptung ausstellte, daß die Bildung ein allgemeines Bedürfniß und daher eine gemeinsame Angelegenheit Aller sei. Nun meine Herren, ob damit die Sache auf den Kopf gestellt wird, das möchte ich sehr bezweifeln, oder wie wollen Sie etwa sagen, daß das Bedürfniß nach Bildung, daß das Recht und die Pflicht der Bildung nicht allgemeine Sache sei? Ich glaube Niemand und Sie am allerwenigsten werden eine solche Behauptung wagen wollen. Herr Dr. Bikl will — und darin muß ich ihm vollkommen beistimmen — und erlaube mir dem h. Landtage die Sache insbesondere ans Herz zu legen — Herr Dr. Bikl will, daß die armen Gemeinden beim Landtage nicht um die Bildung betteln gehen; er will durch das Gesetz in ausreichender Weise Vorsorge treffen, daß sie nicht gezwungen seien — wie der Fall ganz sicher eintreten wird, wenn sie die Kosten nicht bestreiten können — daß, sage ich, sie nicht gezwungen seien, sich mit Bitten an den Landtag zu wenden. Das wäre ja fast des Landtags selbst unwürdig. Nun muß ich mir noch einige Worte bezüglich des großen Aufwandes erlauben, welchen die Durchführung des Volksschulgesetzes erheischt. Allerdings ist es richtig, der Aufwand wird ein großer sein, mögen auch die angedeuteten Berechnungen mehr oder weniger richtig ausgefallen sein; allein meine Herren dieses großen Aufwandes wegen befinden wir uns in einer sogenannten Zwangslage; wer dürfen, wir können nicht mehr zurückbleiben. Es handelt sich nicht mehr, ob zehn oder 157 zwanzigtausend Gulden mehr oder weniger ausgegeben werden — es handelt sich lediglich darum, das Versäumte und zwar schnellstens nachzuholen. Diese Zwangslage rechtfertigt auch unser Vorgehen, daß wir auf den Antrag einer Vertagung behufs genauerer Ermittlung des Aufwandes nicht eingehen und daß wir uns nicht mehr mit Berechnungen plagen, wie allenfalls dieser Aufwand vermindert werden könnte. Das richtige Mittel, um diesen Aufwand zu vermeiden ist sicherlich auch nicht dasjenige, welches von jener Seite in Anregung gebracht wurde: daß die Bildung in einigen Orten im geringeren Maße oder nur theilweise durchzuführen und anzustreben sei. Mit welchem Rechte meine Herren können wir sagen, dort hinten im Bregenzerwalde und Montafon darf es schon noch ein wenig finster bleiben, (Ruf: Bravo) es liegt nicht daran, es ist nicht gerade vom Übel. Nein meine Herren Alle haben den gleichen Anspruch auf Bildung und Alle haben die gleiche Pflicht und das gleiche Recht hiezu! (Rufe: Bravo.) Nun meine Herren, noch etwas wurde gesagt, daß vielleicht ein Ortskind diese Bildung seiner Mitglieder wohlfeiler beibringen würde — dann sind wir aber beim Standpunkte angelangt, wo das Verhältniß des Lehrers kein würdiges, kein unabhängiges sein kann, wenn er paktiren soll, sei es nun mit der Ortsgemeinde oder mit dem ganzen Lande, um wie viel Geld er die Schulbildung übernehmen wolle — dann ist es mit der Stellung des Lehrers als öffentlichen Beamten für immer abgethan! Das meine Herren werden sie gewiß nicht anstreben wollen. Eine solche Paktirung wäre nach meiner Ansicht das Schmählichste, was man dem Lehrerstande biethen könnte und wenn man auch einen fände, der es billiger thun würde, so ist es unsere Pflicht, ihm zu sagen: Du darfst es nicht thun, du mußt den Schulkindern gegenüber so dastehen, wie das Gesetz es beabsichtiget, d. h. als öffentlicher Beamter, als eine Person, welche ihre Unabhängigkeit in jeder Richtung zu wahren in der Lage ist, Du darfst nicht demjenigen, der Dir 30 fl. mehr gibt, zu Danke verpflichtet sein. Der Lehrer soll an Niemandens guten Willen gebunden sein! (Bravo.) Gsteu: Ich ergreife nur das Wort, um den Herrn Abgeordneten der Stadt Bludenz auf den Umstand aufmerksam zu mache», — nämlich daß er sagte „unsere Wähler wissen uns keinen Dank, wenn wir das Gesetz, wie das Comite selbes beantragt — annehmen würden." Dagegen kann ich ihn versichern: wir waren so schwach und haben unsere Wähler versammelt und mit ihnen auch dieserwegen Rücksprache genommen sie haben unsere Ansicht gehört und es haben sich alle dahin geäußert, daß die Gemeinden — insoweit es immer möglich sei — die Kosten allein tragen sollen und erst dann, wenn das nicht mehr möglich sei, soll das Land ihnen unter die Arme greifen. Das kann ich dem Herrn Abgeordneten von Bludenz zur Beruhigung in Bezug auf den Bezirk Feldkirch als wahr sagen. Dr. Bikl: Ich erlaube mir, hier nur zu bemerken, daß das im Bezirke Feldkirch allerdings der Fall sein kann. Gerade Feldkirch ist derjenige Bezirk, welcher die Schule am allerleichtesten erhalten kann, seine Mittel reichen dafür aus. Allein es handelt sich hier um die Schulen des ganzen Landes und es giebt viele Gemeinden, welche die Schulen nicht erhalten können und wo die übrigen Gemeinden mit Fug und Recht und Billigkeit beitragen sollen. Was die Bemerkung anbelangt, welche der Herr Abgeordnete Jussel gemacht hat, daß er Pflicht der Eltern sei, ihre Kinder zu erziehen, so wird sich dagegen nichts einwenden lassen. Die 158 Eltern erfüllen ihre Pflicht aber auch dann, wenn die Kosten der Schule vom Lande getragen werden, weil immerhin die Eltern diejenigen sind, welche den Landesfond erhalten und unterstützen; und sind Eltern da, welche nicht in der Lage sind, ihre Kinder zu erziehen, so muß ihnen das Land an die Hand gehen und übt nach Gerechtigkeit und Billigkeit. Ich proponire daher, daß das ganze Land so eines die Erziehung in die Hand nimmt, auch deren Kosten bezahle. Landeshauptmann: Da Niemand mehr zu sprechen wünscht, schließe ich die Generaldebatte und ertheile dem Hrn. Berichterstatter das Wort. Dr. Fetz: Ich habe gestern im Namen des Ausschusses am Schlusse des Berichtes den Antrag an den hohen Landtag gestellt, daß derselbe den vom Ausschusse vorgelegten Gesetzentwürfen seine Zustimmung ertheilen wolle Allerdings sah ich voraus, daß im Laufe der Spezialdebatte Abänderungsanträge gestellt werden würden und ich knüpfe wenigstens für meine Person die Erwartung daran, daß es vielleicht Einem oder dem Andern der Hrn. gelingen werde, solche Anträge zu stellen, die geeignet sein dürften, das Gesetz zu verbessern. Was ich aber nicht vorausgesehen habe, das ist der Umstand, daß Anträge vorkamen, welche geeignet sind, beide Gesetzentwürfe ganz in Frage zu stellen. Es liegen zwei Vertagungsanträge vor, die von verschiedenen Erwägungen ausgehen, auf verschiedenen Gründen beruhen und also gewissermaßen di« Wahrheit des Sprichwortes bethätigen: daß Alle Wege nach Rom führen. Diese beiden Vertagungsanträge sind gestern und heute von mehreren meiner verehrten HH. Collegen bekämpft worden und die Gründe, die dagegen geltend gemacht worden, sind meines Erachtens ausreichend. Dasjenige was ich hinzuzufügen habe, ist demnach nicht sehr viel, und ich werde in der Lage sein, die Aufmerksamkeit der hohen Versammlung nicht gar zu lange in Anspruch zu nehmen. Ein Vertagungsantrag wurde zunächst gebracht von Seiner bischöflichen Gnaden, ein Vertagungsantrag ist später gestellt worden von dem Herrn Abgeordneten O- L. G. R. Hämmerle. Ich werde beide Anträge in der Ordnung in Behandlung nehmen, in der sie gestellt worden sind. Ich anerkenne es, daß Seine bischöflichen Gnaden die Debatte gleich Anfangs auf das praktische Gebiet, somit aus dasjenige geführt hat, von dem aus beide Gesetzentwürfe zunächst beurtheilt werden müssen. Seine bischöflichen Gnaden aber irrte sich in der Richtung, daß Sie anzunehmen scheint, daß wir im Ausschusse den Kostenpunkt nicht in Betracht gezogen haben. Im Gegentheil, gerade der Kostenpunkt ist naturgemäß dasjenige gewesen, das zunächst und hauptsächlich Gegenstand der Berathung gewesen ist; denn allerdings, darüber kann sich niemand täuschen, daß, wenn dieses Gesetz in Wirksamkeit gelangen wird, die Mittel des Landes in viel ausgedehnterem Maße herangezogen werden muffen, — mag man die Deckung der Kosten auf die oder jene Art belieben — als das bisher der Fall gewesen ist Wir haben also, sage ich, den Kostenpunkt allerdings ausführlich und eingehend besprochen und ich kann Seinen bischöflichen Gnaden zur Beruhigung sagen und das dient auch uns hinwieder 159 zur Beruhigung, daß wir in Berechnung der Kosten so ziemlich übereinstimmen. Wir haben nahezu das gleiche Erforderniß herausgebracht, wie Seine bischöflichen Gnaden gestern es uns vorzutragen bemüht war. Seine bischöflichen Gnaden aber scheint mir in zweifacher Richtung in einem theilweisen Irrthum befangen zu sein. Der erste Irrthum besteht darin, daß Seine bischöflichen Gnaden bei der Berechnung der Kosten durchgehends nur die Regierungsvorlage ins Auge gefaßt hat und jenen Anträgen, welche dem h. Hause in Abänderung der Regierungsvorlage vorliegen, nicht jene Aufmerksamkeit zu Theil werden ließ, die sie verdienen. Wir haben gerade, was der Kostenpunkt anbelangt, Anträge gestellt und sie liegen der hohen Versammlung vor, die in dieser Richtung eine nicht unbedeutende Differenz herbeiführen werden. Zunächst sind wir von der Eintheilung in Klassen oder der Klassifikation der Gemeinden, wie der Regierungsvorschlag sie bringt, abgegangen, indem wir anstatt vier Klassen nur drei beantragen. Die Folge davon wird sein, daß die Durchschnittsberechnung Seiner bischöflichen Gnaden, die sich auf die Fallen gelassene Klasse von 500 fl. stützt nicht richtig ist. Wir haben bezüglich der Dienstalterszulagen eine nicht unbedeutende Änderung in Vorschlag gebracht, indem wir von dem Quinquenium auf das Decenium der Dienstalterszulagen überzugehen beantragten, wir haben ferner die Funktionszulagen der Direktoren und Oberlehrer bedeutend gemindert und endlich die Quartiergelder nahezu gestrichen. Es sind dies durchgehends Faktoren, die Seine bischöfl. Gnaden Ihrer Berechnung nicht zu Grunde legt; sie kann daher nicht richtig sein, weil die Faktoren wenigstens nach unseren Anträgen nicht die richtigen sind, Ich mache die Herren insbesondere aufmerksam auf die Übergangsbestimmungen die wir beantragen, wodurch wenigstens für die nächsten Jahre eine viel bedeutendere Erleichterung für das Land geschaffen wird, als durch jene Auskunftsmittel, die uns Sr. bischöfl. Gnaden vorgeschlagen hat. Es werden wenn unsere Anträge angenommen werden, die Pensionskassen nicht sobald in Thätigkeit versetzt werden und es werden auch die Lehrer durch längere Zeit in zahlreichen Fällen nicht in die höheren Gehalte eintreten. Das ist der Eine Irrthum. Der andere Irrthum scheint mir in der Berechnung der Schulauslagen selbst zu liegen. Es bestehen nach der autentischen Erklärung Sr. bischöfl. Gnaden in Vorarlberg, wenn ich nicht irre, 326 Schulen. Die Schulen in Vorarlberg haben aber bisher nicht umsonst bestanden, man hat auch früher aus dieselben etwas verwendet. Die Lehrer, wenn sie bisher auch nicht soviel bezogen, als sie fortan, wie wir voraussetzen beziehen sollen, waren denn doch nicht ganz unbesoldet. Wenn wir sagen: tu Zukunft werden wir 166, 000 fl. für die Schulen zu verwenden haben, so muß doch dasjenige in Abzug gebracht werden, was die Schulen gegenwärtig thatsächlich kosten und das ist auch nicht eine ganz unbeträchtliche Summe. Ich kann nicht sagen: wir müssen fortan um 166, 000 fl. mehr zahlen, denn in diesen 166, 000 fl. ist der ganze bisher bezahlte Aufwand inbegriffen; daher fällt derjenige Aufwand hinweg, welchen die Schulen gegenwärtig in Anspruch nehmen und ich getraue mir zu behaupten, daß es mehrere Gemeinden in Vorarlberg gibt, welche in Zukunft 160 auf die Schule kaum das, auf keinen Fall vielmehr als gegenwärtig verwenden werden. Das ist der zweite Irrthum. Was soll aber mit dem Antrag Sr. bischöfl. Gnaden bezweckt werden? Ich gestehe, daß er auf mich allerdings den Eindruck gemacht hat, den einer der Herren Redner charakterisirte und der dahin geht, daß eigentlich diesen Antrag abschrecken soll. Ich glaube, daß durch diesen Antrag bezweckt werden soll, als das allerdings nichts Anderes Gesetz vorläufig für längere Zeit vielleicht für immer in Frage zu stellen. Wenn das nicht die Absicht wäre, dann wüßte ich wirklich nicht, was diesem Antrag für eine Absicht in Wirklichkeit zu Grunde läge; denn das ist gewiß, wir haben nur eine Frage an uns zu stellen: ist das Gesetz gut und wünschenswerth, wird durch dieses Gesetz der Unterricht im Lande gehoben werden, durch dieses Gesetz die Schulen verbessert, werden durch dieses Gesetz die Lehrer besser gestellt, ist das Gesetz im Interesse des Landes oder nicht? Wenn wir diese Frage bejahen, dann glaube ich, müssen wir das Gesetz annehmen, wir können es nicht davon abhängig machen, ob wir hinterher herausbringen, daß wir etwa 10 bis 20 oder 30000 fl. mehr bezahlen müssen. Wenn das Gesetz angenommen wird, so werden wir es bald genug erfahren, wie viel mir zu bezahlen haben. Ich glaube, es ist gegenwärtig gar nicht möglich, genau auszurechnen, was der Bedarf für die Schulen sein wird. Bis die beantragten Einrichtungen ins Leben treten, bis das Gesetz vollständig in Wirksamkeit getreten sein wird, wird eine geraume Zeit verstreichen und in diesem Zeitraume wird sich Manches ändern; es wird nicht möglich fein, überall das Gesetz sofort in Wirksamkeit zu bringen, es wird daher auch nicht möglich sein, bezüglich der Geldmittel im Voraus zu bestimmen, so groß werden sie sein. Es ist auch dieß gar nicht nothwendig. Wenn wir von der Ansicht ausgehen, daß das Gesetz gut ist, so werden wir es annehmen, wir müssen es annehmen auch wenn wir im Voraus missen, daß wir mehr zu bezahlen haben, was ich gestehe es, allerdings der Fall sein wird. Sr. bischöfl. Gnaden hat einen zweiten Wunsch ausgedrückt, dahin gehend, daß der Ausschuß in Erwägung ziehen soll, ob es nicht möglich wäre, daß für die „die besprochenen Schulen" den Lehrern eine kürzere Vorbereitungszeit gestattet werden. Nun dieser Richtung hat gestern bereits einer der Herren Redner entgegnet, daß das unmöglich sei und das ist Angesichts des bestehenden Volksschulgesetzes allerdings auch richtig. In dem Volksschulgesetze ist ausnahmslos bestimmt, worin die Fortbildung der Lehrer besteht. So lange dieses Gesetz besteht, ist somit die Erreichung des von Sr. bischöfl. Gnaden ausgesprochenen Wunsches eine Unmöglichkeit. Der Landtag selbst kann in der Richtung eine Abänderung nicht herbeiführen. Die einzige Möglichkeit, einer Abänderung würde darin liegen, daß von den hiezu kompetenten Faktoren das Reichsgesetz abgeändert werden. Aber auch abgesehen davon, scheinen mir gegen diesen Wunsch gewichtige Gründe zu sprechen. Ich würde es als eine große Kalamität ansehen, wenn die Vorbedingnisse zur Erreichung eines Lehrerpostens an den Volksschulen im Lande verschieden sein würden. Es würde damit eine Ungleichheit der Lehrer geschaffen, eine Ungleichheit der Schulen geschaffen, die ganz gewiß nicht im Interesse 161 der Schule gelegen ist. Ich glaube aber auch, daß diese Ungleichheit in keiner Richtung, abgesehen vom Interesse der Schulen, wünschenswerth ist. Es ist ganz richtig, was einer der Herren Redner vorhin bemerkt hat, daß man nicht sagen kann, in dem oder jenem Thale wäre eine geringere Bildung, ein minder intensiver Unterricht nothwendig als in einem andern und es ist ganz gewiß, daß das Thal, das man auf diese Art hinter die andern zurücksetzen würde, sich dadurch nichts weniger als geschmeichelt fühlen würde. Ich glaube, daß, wenn irgend eine Gemeinde in der That nicht im Stande wäre, die erhöhten Anforderungen des neuen Schulgesetzes zu erfüllen, daß dann durch das Gesetz das hinreichende Auskunftsmittel geboten sei, um diese Gemeinde zu unterstützen; ich meine übrigens auch, daß diese Gemeinde sich nicht zu schämen hätte, bei der Landesvertretung betteln zu gehen. Für die Landesvertretung wäre das ganz gewiß keine Schande, wenn eine Gemeinde bei ihr betteln würde. Meines Erachtens sind daher beide Anträge, welche Seine bischöfliche Gnaden gestellt hat, unannehmbar. Ich komme nun zu dem Vertagungsantrage des Herrn O. L. G. R. Hämmerle. Der Vertagungsantrag des Herrn O. L. G. R. Hämmerle ist seinem Inhalte nach ein sehr allgemeiner. Der Zweck, warum die Gesetze einer neuen Berathung im Ausschusse unterzogen werden sollen, ist in dem Vertagungsantrag nicht ausgesprochen. Es ist also nothwendig, daß ich, indem ich dem Antrage entgegentrete, auf die Begründung, welche demselben zu Grunde liegt, zurückgehe, weil aus der Begründung desselben erst der Zweck des Antrages hervorgeht. Der Herr Abgeordnete Hämmerle indeß hat einen Sekundanten gefunden, der, wie er erklärt, dasselbe anstrebt, was der Herr Abgeordnete Hämmerle anstrebt und die Unterstützung, die wieder vom Abgeordneten Hämmerle demselben Redner zu Theil geworden ist, scheint in der That zu zeigen, daß ein Einklang in ihren Anschauungen besteht. Der Gedanke, der dem Antrage zu Grunde liegt, ist der, daß die Schulbezirke die Lasten für die Schulen zu tragen haben und daß, wenn es nicht möglich ist, daß die Schulbezirke dieselben tragen, sie das Land zu tragen habe. Es sind zwei Eventualitäten in Aussicht genommen. Der Herr Abgeordnete Hämmerle hat zunächst und hauptsächlich die Schulbezirks an das Herz geschlossen und es ist für diese Institution der Schulbezirke heute sogar die Autorität eines alten Türken citirt worden, der sich jedenfalls sehr geschmeichelt fühlen würde, wenn er es erfahren könnte. Ich glaube, daß dem Institute der Schulbezirke und der Begründung, dis für dieses Institut ins Feld gejährt worden ist, zunächst und hauptsächlich das Volksschulgesetz vom 14. Mai d. I. entgegengestellt werden kann. Dieses Institut der Schulbezirke ist, so viel mir bekannt, eine ganz neue Erfindung. Diese Erfindung ist im Schoose des Unterrichts Ministeriums gemacht worden und, wie mir scheint, erst in den letzten Monaten. Man ist dort von der Ansicht ausgegangen, auf diese Art denjenigen Ländern, welche den erhöhten Anforderungen für den Schulaufwand eine mehr oder weniger starke Opposition 162 entgegensetzen könnten, ich sage: man ist dort, wie es scheint, von der Ansicht ausgegangen, daß man auf diese Art einigen Ländern das neue Gesetz und den erhöhten Aufwand des neuen Gesetzes plausibler machen könne. Das mag in Ländern, wo die Bezirkseinrichtungen seit längerer Zeit bestehen, wo die Bezirks-Vertretungen bestehen, allerdings der Fall sein. Ganz anders verhält es sich nothwendigerweise in solchen Ländern, wo die Bezirks-Einrichtung etwas ganz Neues oder etwas garnicht Bestehendes ist. In unserem Lande hat man eben für die Bezirke keine besondere Zuneigung und im Comite selbst ist von den verschiedensten Seiten und gerade von ländlicher Seite einstimmig gegen die Bezirke geeifert worden. Daß die Institution der Schulbezirke eine neue Erfindung ist, scheint mir ans dem Volksschulgesetze hervorzugehen, denn dort heißt es im Z. 62: „für die nothwendigen Volksschulen sorgt zunächst die Ortsgemeinde unter Aufrechthaltung zu Recht bestehender Verbindlichkeiten und Leistungen dritter Personen oder Korporationen." Zunächst also sorgt für die nothwendige Volksschule die Ortsgemeinde, so ist im Volksschulgesetze zu lesen. Allerdings ist im Anhänge beigefugt: „in wie ferne die Bezirke daran Theil nehmen, bestimmt die Landesgesetzgebung". Ich citire diesen Paragraph nur deßwegen, weil der Herr Abgeordnete Hämmerle aus demselben entnehmen wird, daß unser Gedanke, daß die Ortsgemeinde die Lasten der Volksschule zu tragen habe, nicht ein gar so abnormer ist und daß unser Gedanke einer guten Einrichtung der Fortbildung der Schule nicht gar so ferne ist. Mau muß annehmen, daß die Fachmänner, welche den Entwurf des Volksschulgesetzes gemacht haben, au dem im Reichsraths keine Änderung gemacht worden ist, man muß, sage ich, annehmen, daß diese Fachmänner auch etwas von der Sache verstehen, wenigstens so viel verstehen, als der Fachmann, der sich gestern in der Feldkircherzeitung hören ließ. Die Bestimmungen des Volksschulgesetzes über die Frage des Aufwandes hängen nahe zusammen mit den Bestimmungen über die Ernennung der Lehrer und aber die Besetzung der Lehrerstellen. Dieser Zusammenhang ist für uns sehr interessant. Ich werde auf denselben vielleicht später noch einmal zurückkommen. Es gibt Fachmänner — und der Herr Abgeordnete Hämmerle hat sich in sehr beredter Weise zu ihrem Dolmetsch gemacht, — die es als ein Haupterforderniß einer guten Schule hinstellen, daß die Ernennung der Lehrer von gewissen mehr oder minder bureaukratischen Behörden ausgehe. Diese Fachmänner sind der eigenthümlichen Ansicht, daß, je bureaukratischer die Behörde organisirt ist, sie desto mehr Garantie für die Unpartheilichkeit liefere. Unsere Ansicht ist eine entgegengesetzte. Wir sind allerdings nicht der sublimen Anschauung, daß die Vertretungen der Gemeinden oder die Vertretung des Landes nicht mindestens ebenso unparteiisch sein können, als sogenannte Behörden es sind. Das Volksschulgesetz, welches bestimmt, daß die Lasten für die Volksschulen zunächst von der Ortsgemeinde zu tragen seien, sagt im Paragraphe 50: „die definitive Anstellung der Directoren, Lehrer und Unterlehrer an öffentlichen Volksschulen erfolgt unter Mitwirkung derjenigen, welche die Schule erhalten, von der Landesschulbehörde." Diese Mitwirkung besteht entweder in der Ausübung des Vorschlags- oder in der des Präsentations- oder Ernennungs-Rechtes. Diesem Gedanken des Volksschulgesetzes sind wir in unseren Anträgen vollkommen getreu geblieben. Wir haben erklärt, daß die 163 Last der Volksschule zunächst von der Gemeinde zu tragen sei; wir haben konsequent erklärt, daß der Gemeinde bezüglich der Lehrerernennung ein Vorschlagsrecht zustehe und daß die definitive Ernennung von der Landesschulbehörde ausgehe. Wenn nun der Herr Abgeordnete Hämmerle oder irgend ein anderer Herr Abgeordneter meint, daß wir da nicht ganz genau im Interesse der Schule vorgegangen seien, so steht er jedenfalls im Widerspruchs mit den Fachmännern, welche das Volksschulgesetz gemacht haben und er ist in gewisser Beziehung kaiserlicher als es der Kaiser selbst ist. (Heiterkeit) Daß wir den Gemeinden ein Vorschlagsrecht und zwar ein bindendes Vorschlagsrecht bezüglich der Ernennung der Lehrer eingeräumt haben, das steht übrigens auch ganz im Einklange mit einer Resolution, die im vorigen Jahre in diesem Hause von allen Mitvotirenden einstimmig angenommen worden ist. Wir wären dem damals ausgesprochenen Wunsche vollständig entgegengetreten, wir wären uns selbst untreu geworden, wenn wir in dieser Richtung eine andere Bestimmung beantragt haben würden. Und ist es denn ein solches Unglück, wenn die Gemeinden bezüglich der Ernennung der Lehrer ein entscheidendes Wort mitzureden haben? Man sagt, daß dabei die Selbstständigkeit der Lehrer Gefahr laufe. Unter der Selbstständigkeit der Lehrer, unter diesem Schlagworte denkt man sich Allerhand. Es ist gesagt worden, daß der Ortsvorsteher nicht ein kleiner König in seiner Gemeinde sein soll, aber eben so wenig als der Ortsvorsteher in seiner Gemeinde ein König sein soll, eben so wenig soll es auch der Schullehrer sein. Der Eine wie der Andere hat gewisse Interessen zu fördern, für den Einen wie für den Andern bestehen gesetzliche Vorschriften, an die er sich zu Hallen hat; der Eine wie der Andere hat gewisse Aufgaben zu erfüllen, für den Einen wie für den Andern bestehen gewisse Schranken, über die er nicht hinaus kann, die Selbstständigkeit des Einen wie des Andern ist keine absolute und darf es nicht sein. Das Ideal einer guten Schule und das Ideal eines guten Lehrers scheint mir unabweislich zu erfordern, daß die Gemeindevertretung mit dem Lehrer in Harmonie stehen soll und ich für meine Person würde es für ein großes Unglück ansehen, wenn die Schulbehörden dahin gelangen würden, unter allen Umständen und in allen Verhältnissen dasjenige zu schützen, was man Selbstständigkeit der Lehrer zu nennen beliebt. Ich halte es für absolut nothwendig, daß in allen Gemeinden, wo eine Differenz zwischen dem Lehrer und der Gemeindevertretung ausgebrochen ist, man dafür sorgt, daß dieser Differenz ein Ende gemacht würde und weil man die Gemeindevertretung nicht wegbringen kann, so wird es besser sein, wenn man in diesem Falle den Lehrer wegbringt; der Unterricht wird dadurch nicht leiden und wenn ein Lehrer für die Gemeinde nicht paßt, wird man einen zweiten finden und finden müssen und derjenige, welcher mit der Gemeinde im Einklange steht, wird gewiß Ersprießlicheres leisten als der andere, wenn auch dieser den Erstern an Intelligenz und Einsicht noch so weit übertreffen würde. Das sind unsere Gedanken. Es ist gesagt worden, daß die Vertreter unserer Gemeinden und daß die Gemeindevorsteher in manchen Fällen ihren Verpflichtungen vielleicht nicht ganz nachkommen, daß sie Manches zu wünschen übrig lassen und es ist heute das Beispiel herangezogen worden, daß sich ein Vorsteher au 164 einen Wunderdoktor gewendet habe. Es ist hinzugefügt worden, daß das ein Ausnahmsfall sei und das ist wahr. Nun das Gesetz wird aber für die Regel gemacht und nicht für Ausnahmsfälle und wenn das Gesetz passend ist für die Regel, dann ist es auch genügend für Ausnahmsfälle. Es wird allerdings Übelstände geben, aber es giebt auf der ganzen Erde kein Gesetz, das alle Ausnahmsfälle berücksichtigen kann, und wenn man ein Gesetz für Ausnahmsfälle machen würde, dann würde die Regel darunter leiden und das wäre vom Übel. In materieller Richtung ist als Grund für die Einführung der Schulbezirke angeführt worden, daß die Vertheilung der Lasten eine gleichförmigere und billigere sein wurde. Auf diese Bemerkung hat in ausreichender Weise mein verehrter Herr College zu meiner Rechten gestern geantwortet, ich werde daraus nicht zurückkommen. Allein eine Bemerkung möchte ich hinzufügen. Es gibt Schulgemeinden, in denen gewisse Fonde u. Stiftungen bestehen. Es gibt Schulgemeinden, wo Private verpflichtet sind, zur Dotation der Schule beizutragen. Ich würde es sehr bedauern, wenn, wie es im Regierungsentwurfe beabsichtiget zu sein scheint, diese besondern Geldmittel, die zu gewissen bestimmten Zwecken gewidmet sind, diese Widmung verlieren und in die Bezirks- oder Landeskasse fließen würden und das wäre die nothwendige Folge, wenn wir eine Bezirks- oder LandesSchulkasse schaffen würden. Man würde sie demjenigen, der sie Hal, wegnehmen u. dann wäre die Sozialdemokratie dort und nicht hier zu suchen. (Rufe: richtig, sehr gut.) Es ist gestern vielfach die Rede davon gewesen, ob die Gemeinde ein Recht habe, auf die Schule einen Einfluß auszuüben, ob sie insbesondere ein Recht habe, auf die Schule einen Einfluß in der Richtung auszuüben, daß sie das Vorschlags- und Ernennungsrecht bezüglich der Lehrer habe. Es ist erklärt worden, ein solches Recht stehe ihr nicht zu und es gehe dieses ans dem Reichsgesetze vom 25. Mai 1868 hervor. Das scheint mir nicht der Fall zu sein. Das Reichsgesetz vom 25. Mai 1868 regelt die Grundsätze bezüglich der Aufsicht über die Schule. Dieses Gesetz vindizirt allerdings dem Staate das oberste Aufsichtsrecht über die Schule. Es ist hier nicht der Ort über diese allerdings prinzipielle Frage mich auszusprechen und ich werde es daher unterlassen. Entsprechend dem Gesetze vom 25. Mai 1868 ist uns im vorigen Jahre vorgelegt worden das Gesetz über die Schulaussicht für das Land Vorarlberg. Über die Schulaufsicht selbst ist weder das Gesetz vom 25. Mai 1868 noch das uns vorgelegte und angenommene Landesgesetz hinausgegangen. In welcher Art die Schule zu dotiren sei, in welcher Art speziell die Lehrer zu ernennen seien, wer dabei mitzuwirken habe, das ist in dem Schulaussichtsgesetze als eine vollkommen offene Frage behandelt worden. Das Schulaussichtsgesetz hat sich nur darauf beschränkt, zu erklären, daß gewisse Rechte, welche bis zur Wirksamkeit desselben von den Ortsschulaufsehern, den Distriktsschulaufsehern rc. ausgeübt wurden, nun übergehen sollen an den Orts- Bezirks- und Landesschulrath. Es ist aber das nur als ein Mitwirkungsrecht bei der Ernennung der Lehrer erklärt werden. Wer den Vorschlag zu erstatten, wer das Präsentationsrecht auszuüben hat, das ist im Schulaussichtsgesetze als eine offene Frage behandelt worden. Diese Frage ist beantwortet in dem von mir vorhin zitirten §. 50 des Volksschulgesetzes vom 14. Mai 1869. Man wird nicht annehmen wollen, daß das Volksschulgesetz 165 vom 14. Mai 1869 im Wiederspruche stehe mit dem Zusatze vom Jahre 1868. Es würde vielleicht Manchem sehr angenehm sein, wenn es der Fall wäre. Wenn nun dem Vertagungsantrag des Herrn Hämmerle stattgegeben würde, was wäre die Consequenz? Der Ausschuß würde zu berathen haben, ob es nicht angezeigter wäre, zu erklären, daß statt der Gemeinde der Schulbezirk oder eventuell das Land die Deckung des Aufwandes für die Volksschule zu tragen habe. Der Vertagungsantrag scheint mir deßwegen sehr überflüssiger Natur zu sein. Wir werden beim §. 37 zu bestimmen haben, wer die Kosten des Aufwandes für die Volksschule zu tragen habe. Wenn einer der Herren von der Ansicht ausgeht, daß jene Anträge, welche wir gestellt haben, nicht die zweckentsprechenden seien, dann wird er dort seine Anträge zu stellen haben und wenn dieselben eine Umänderung des Gesetzentwurfes zur Folge hätten, so mag sich die Nothwendigkeit der Vertagung zu dem Ende dann herausstellen, heute aber besteht sie ganz gewiß nicht. Ich würde Sie also, meine Herren ersuchen, aus den Gründen, die ich mir vorzutragen erlaubt habe, sowol den Antrag Sr. bischöfl. Gnaden als auch den Antrag des Herrn Abgeordneten Hämmerle zurückzuweisen. (Rufe: Bravo) Landeshauptmann: Bevor wir weiter fahren können, muß ich beide Anträge, welche vom Herrn Berichterstatter so eben erwähnt wurden, zur Abstimmung bringen und zwar zuerst den des Herrn Abgeordneten Hämmerle, weil derselbe in der Allgemeinheit, wie er gegeben ist, als weiter gehend erscheint. Wenn er gefallen sein sollte, werde ich übergehen aus den Sr. bischöfl. Gnaden.