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Letzte Änderung 02.07.2021, 19:31
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp02,lts1869,lt1869,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

309 Vorarlberger Landtag. XII. Sitzung am 28. Oktober 1869 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Sebastian von Froschauer. Im Beisein der Regierungsvertreter, k. k. Statthaltereirath Karl Schwertling und k. k. Landes-Schulinspektor Wolf. Gegenwärtig sämmtliche Abgeordnete. Beginn der Sitzung um 9 1/4 Uhr Vormittags Landeshauptmann: Die Sitzung ist eröffnet. Ich werde das Protokoll der vorhergehenden ablesen lassen. (Sekretär verließt dasselbe.) Da keine Bemerkung gegen die Nichtigkeit der Fassung dieses Protokolles erhoben wird, erkläre ich es für genehm gehalten. Der Herr Abgeordnete Esten hat mir folgenden selbstständigen Antrag überreicht. (Sekretär verliest denselben wie folgt: Hoher Landtag! In den Sturm- und Drangesjahren 1848 und 1849 hat unsere Regierung, um die damaligen großen Ausgaben decken zu können, Staatsnoten ausgegeben und diese, und die Noten der Nationalbank mit Zwangskurs als gesetzliche Zahlungsmittel erklärt. Seit dieser Zeit, seit 21 Jahren wurde dieser Zwangskurs dieser Noten nicht wieder aufgehoben; es hat sich in Folge dessen in unserem Staate eine Papierwirthschaft, eine entwerthete schwankende Valuta fortgesetzt erhalten, daß dies unser Feldverhältniß sich zu einem chronischen Übel ausgebildet an dessen Heilung die geschicktesten Finanzkünstler verzweifeln. 310 Dieses Übel hat sich für die Staats- wie für die Volkswirthschaft nachgerade so tief einschneidend schädigend erwiesen, lastet namentlich hart drückend auf den ärmern Theil der Bevölkerung, welcher an bestimmte Dienst- und Lohnbezüge angewiesen ist, daß Abhilfe dringend gebothen und jede Volksvertretung es als ihre unabweisliche Pflicht ansehen muß, zur Entfernung dieses Übels alles Mögliche zu versuchen. In Anbetracht dessen und in Anbetracht, daß Vorarlberg um und um mit Ausnahme einer kleinen Strecke an das Ausland angrenzend mit dem Bezug eines großen Theils seiner Bedürfnisse an Dasselbe ganz angewiesen, besonders hart und empfindlich darunter leidet, fühlt sich der Gefertigte verpflichtet, des Antrag zu stellen, ein hoher Landtag wolle beschließen: „Es sei eine h. k. k. Regierung eindringlichst zu ersuchen, Hochdieselbe wolle Mittel „und Wege ausfindig machen, womit unsere Valuta hergestellt werden könne und dießbezügliche Gesetzesvorlagen dem Reichsrath in seiner nächsten Session zur verfassungsmäßigen „Behandlung unterbreiten." Hochachtungsvollst J. A. Gsteu, Landtags-Abgeordneter. Da die Zeit drängt, würde ich mir den Vorschlag erlauben, dieses Gesuch dem Landesausschusse zu überweisen, damit er es an das k. k. Finanzministerium leite. Ist die hohe Versammlung hiemit einverstanden? (Zustimmung.) Es wird geschehen Wir kommen zum ersten Gegenstand der heutigen Verhandlung und zwar zur dritten Lesung des Gesetzentwurfes betreffend: „Die Regelung der Errichtung, der Erhaltung und des Besuches der öffentlichen „Volksschulen." Ich werde mir erlauben, den verehrten Herrn nur jene Paragraphe vorlesen zu lasten, welche im Ausschusse oder in unserer Verhandlung einer Abänderung unterzogen wurden; jene Paragraphe welche nach der Regierungsvorlage unverändert angenommen wurden, werde ich nur kurz als solche bezeichnen lasten. (Secretär verliest den betreffenden Gesetzentwurf.) Dr. Fetz: Ich habe bezüglich einiger stylistischen Änderungen ein paar Bemerkungen zu machen. Im § 2 heißt es in der zweiten Zeile: „den Besuch einer Schule erheblich erschweren." Es ist gelesen worden: „den Besuch „zu" einer Schule erheblich erschweren." Das Wörtchen „zu" hat wegzufallen. Im § 25 des neu beantragten Paragraphen ist das Wort „zeitweilig" nicht gelesen worden Der Beschluß ist dahin gefaßt worden, daß es laute: „schulpflichtige Kinder zeitweilig". Es ist das Wort vielleicht beim Lesen ausgeblieben. Im § 45 ist gelesen worden: „an den Ortsschulen, " es soll heißen: „an den Volksschulen." Landeshauptmann: Es ist bereits berichtiget worden. Da keine andere Bemerkung fällt, so stelle ich an die hohe Versammlung die Frage: ob sie gewillt sei, den Gesetzentwurf in dritter Lesung anzunehmen. Diejenigen Herren, welche diesen Gesetzentwurf zu der dritten und endgiltigen Lesung anzunehmen gedenken, wollen sich gefälligst von ihren Sitzen erheben. (Angenommen.) 311 Ebenfalls werde ich heute, da die Zeit drängt, nachdem die auf der Tagesordnung stehenden Gegenstände verhandelt sein werden, mit der zweiten Lesung des Gesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse des Lehrerstandes, fortfahren. Ich glaube, die andern Gegenstände werden nicht so lange aufhalten, damit auch dieses heute oder morgen erledigt werden kann. Der zweite Gegenstand ist der Antrag des Landesausschusses, betreffend die Veranlassung einer Wohlthätigkeitslotterie zu Gunsten der Landesirrenanstalt Valduna. (Secretär verließt denselben wie folgt:) Hoher Landtag! In der 4. Sitzung vom 9. d. M. wurde der Beschluß gefaßt: „es sei eine Sammlung von freiwilligen Beiträgen zum Baue und zur Errichtung des „Irrenhauses in geeigneter Weise einzuleiten." Der Landesausschuß war bereits im Begriffe, diesen Beschluß eines h. Landtags der competenten k. k. Behörde zur Bewilligung der Vornahme der Sammlung zu unterlegen, als sich ihm der Gedanke aufdrängte, ob es nicht dem Zwecke mehr entsprechen könnte, wenn anstatt einer Sammlung, eine Wohlthätigkeits-Lotterie zu obigem Behufe im Lande veranstaltet würde, Der gefertigte Landesausschuß neigte sich dieser letzten Ansicht zu und wohl vorzüglich in Berücksichtigung, daß wegen der vielen Sammlungen, die zu wohlthätigen Zwecken lm Lande fort und fort gemacht werden, kaum ein befriedigender Erfolg von einer Sammlung für das Irrenhaus zu erwarten wäre, während bei einer Lotterie mit Aussicht auf Gewinn sie die Betheiligung eins voraussichtlich stärkere und regere, daher auch dem Betrage noch ausgiebigere sein dürfte. Sohin einigte er sich zu dem Anträge ein hoher Landtag wolle beschließen: „es werde der Landesausschuß beauftragt und ermächtiget, zum Zwecke der Bestreitung der großen Auslagen des Baues und der Einrichtung des Irrenhauses in Valduna „eine Wohlthätigkeitslotterie im Lande zu veranstalten und die höhere Genehmigung hiefür „einzuholen." Bregenz, 24. Oktober 1869. Der Landes-Ausschuss für Vorarlberg. Karl Ganahl: Ich bitte ums Wort. Die Idee, den Beschluß des Landtages, dahin gehend, es sei eine Sammlung freiwilliger Beiträge für die Irrenanstalt zu Valduna veranstalten, abzuändern und statt einer solchen Sammlung eine Wohlthätigkeits-Lotterie zu beantragen, ging vom Herrn Landeshauptmann aus. Die Mitglieder 312 des Landesausschusses begrüßten die Abänderung mit Freuden, weil sie der Überzeugung sind) daß dadurch vielmehr erzielt wird, als durch eine freiwillige Sammlung; denn bisher haben alle diese Lotterien zu Wohlthätigkeitszwecken ein schönes Einkommen denjenigen gebracht, die sie veranstalteten. Eine Verlustgefahr wäre nur dann denkbar, wenn der größte Theil der Loose nicht angebracht würde. Allein bei dem Wohlthätigkeitssinne der Vorarlberger, der sich von jeher bewährt hat, ist wohl kaum daran zu denken, daß dieser Fall eintreten würde. Ich erlaube mir daher, der hohen Versammlung den Antrag des LandesAuschusses bestens zu empfehlen. Gsteu: Ich habe eine Abneigung gegen die Lotterien, denn sie sind so etwas unmoralischer. Es würde die Unmoralität in der Bevölkerung fortgesetzt erhalten, denn da ist sie schon in dieser Beziehung. Ich kann mich nur mit Widerstreben diesem Antrage anschließen. Nur der Zweck, den diese Lotterie hat, kann in mir allenfalls noch dieses Widerstreben beseitigen. Wie gesagt, mit Wiederstreben kann ich diesem Antrage beistimmen und zwar nur deßhalb, weil der Zweck gewißermaßen heilig ist, und nur deßhalb kann ich dieses Mittel allenfalls noch hingehen lassen, sonst würde ich mich bestimmt dagegen auszutreten verpflichtet fühlen. Hochw. Bischof: Ich bin im Allgemeinen mit dem Grundsatze des Herrn Gsteu einverstanden, aber in dem bezeichneten Falle durchaus nicht. Die beantragte Lotterie ist ein Übereinkommen aller Theilnehmer zur Erweisung einer Wohlthätigkeit, die dadurch etwas angenehmer wird, daß sie nicht mit Aussicht auf Bereicherung, sondern wie ein erlaubtes Spiel geübt wird. Mein Antrag ist daher ganz entschieden der: man mache möglichst viel Nummern, die Einlagen nicht hoch, aber auch die Gewinnste nicht groß. Es will dadurch Niemand ein reicher Mann werden, was bei andern Lotterien der Fall ist. Bei Staats- und größeren Lotterien, wo ein reicher Besitzer etwas ausspielt, da will und hofft mancher einmal- bis zweimalhunderttausend Gulden zu gewinnen. Das ist hier nicht der Fall; hier ist ein Spiel mit einem mäßigen Einsatz und nur sehr bescheidener Hoffnung auf geringen Gewinn, den jeder auch gerne vermißt, weil er mit dem Gedanken getröstet ist, er habe wenn er auch nichts gewinnt, der Anstalt eine Wohlthat erwiesen. Dr. Jussel: Ich wäre nicht einverstanden mit der Lotterie, wie sie in Frage ist, wenn e3 richtig wäre, daß das Mittel, welches gewählt worden ist, ein unmoralisches ist. Ich wäre dann noch strenger als Herr Gsteu. Es ist aber dies durchaus nicht Der Fall, wie bereits der hochw. Hr Bischof auseinander gesetzt hat. Es wird jeder, der ein Loos nimmt, nur denken, er übe einen Akt der Wohlthätigkeit ans. Er führt diese wenigen Kreuzer nicht aus Spielsucht, sondern im Wohlthätigkeitssinne, einem sehr mildthätigen und schönen Zwecke entgegen. Ich bedauere es, daß Herr Gsteu eine andere Ansicht hat. Ich gehe von der gegenteiligen Ansicht, ich gehe von der Anschauung aus, daß alle Vorarlberger sich dieser so wohlthätigen Verfügung thatkräftigst annehmen werden. O. L. G. R. Hämmerle: Ich erlaube mir, den Antrag des hohen Landesausschusses in einer Weise zu ergänzen. Ich stimme vollkommen dem Antrage bei, daß eine Wohlthätigkeitslotterie 313 dem Zwecke, den sie vor Augen hat, besser entspricht als eine Sammlung. Ich habe auch nicht die Bedenken, die der Herr Abgeordnete Gsteu vorgebracht hat; er denkt offenbar an eine verderbliche Spielsucht, welche die Zahlenlotterie, die hauptsächlich dazu angethan ist, die Spielsucht im Volke zu nähren und zu verbreiten, als verderblichen Keim in sich schließt. Allein eine Spielsucht zu wohlthätigen Zwecken lasse ich mir gefallen; ich sehe darin kein Verderben für das Volk und keine Gefahr. Nun was die Erweiterung des Antrages betrifft, so möchte ich den Herren den Vorschlag machen, gerade den Landesausschuß mit der Einleitung und Ausführung des Werkes zu betrauen. Landeshauptmann: Der Antrag des Landesausschusses geht bereits dahin. Er lautet: (Verliest denselben. Siehe oben.) O. L. G. R. Hämmerle: Demnach bleibt mir nichts anderes übrig, als meinen Antrag schon für erlediget zu erklären. Karl Ganahl: Es wäre nur noch beizufügen, daß der frühere Beschluß des Landtages, betreffend die freiwillige Sammlung, aufzuheben und an dessen Stelle die Wohlthätigkeitslotterie zu treten hätte. Landeshauptmann: Wenn Niemand mehr das Wort ergreift, schließe ich die Debatte. (Niemand.) Sie ist geschlossen. Ich bringe nun den Antrag zur Abstimmung nebst dem Zusatze des Herrn Ganahl. Er würde lauten: „ein hoher Landtag wolle beschließen: es werde der Landesausschuß beauftragt und „ermächtiget, zum Zwecke der Bestreitung der großen Auslagen des Baues und der Einrichtung des Irrenhauses in Valduna eine Wohlthätigkeitslotterie im Lande zu veranstalten „und die höhere Genehmigung hiefür einzuholen." Ich bitte um Abstimmung hierüber. (Angenommen.) Herr Karl Ganahl beantragt: „daß der in der 4. Sitzung gefaßte Beschluß, eine Sammlung zu veranstalten, hiemit rückgängig gemacht werde." Jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, wollen sich von den Sitzen erheben. (Angenommen.) Wir kommen nun zum weitern Gegenstände unserer Verhandlung, nämlich zum Voranschlag des Vorarlberger Landesculturfondes pro 1870. (Sekretär verliest denselben wie folgt.) 314 Voranschlag des Vorarlberger Landes-Cultur-Fondes pro 1870. Erforderniß: 1. Beiträge zu Culturzwecken . . 2. Stipendien ...................... 200 „ 3. Kapitalsanlage...................... 600 4. Verschiedene Ausgaben ....--------------- 5. Schließlicher Kassarest . . . *00 si. . . „ 38 „ Summa . 1238 st. Bedeckung: 1. Jahreszinse von Activcapitalien . . 2. Forststrafgelder............................... 200 3. Rückersatz an Vorschüssen . . . . 21 „ 4. Verschiedene Einnahmen . . . 70 „ 5. Kassavorschuß vom Vorjahr . . Summa . 1238 „ . 388 st. . 559 „ „ Gsteu: Ich bitte ums Wort. In den Ausgaben dieses Fondes befindet sich auch das Stipendium für einen Schüler der Thierarztschule. Mir scheint das nicht richtig zu sein. Mir scheint, daß dies mehr eine Sanitärpolizei-Sache ist als eine Kultursache. Ich möchte, daß diese Ausgabe auf den allgemeinen Landesfond übernommen würde, und dieses Geld lediglich für Kulturzwecke verwendet werden sollte. Landeshauptmann: Ich muß bemerken, daß der Beschluß der Landesvertretung bereits feststeht, daß nämlich 200 fl. zu landwirthschaftlichen Zwecken, insbesondere zur Unterstützung eines Studirenden an der Thierarzneischule ausgegeben werden solle. Gsteu: Dann muß ich mein Ansinnen zurückziehen. Landeshauptmann: Da Niemand mehr das Wort zu ergreifen wünscht, schließe ich die Debatte. Es ist der Antrag erhoben worden: „es sei das Ergebniß dieses Voranschlages gutzuheißen." Ich bitte um Abstimmung hierüber. (Angenommen.) Nun kommt das Landesfonds-Präliminare für das Jahr 1870. (Sekretär verließt dasselbe wie folgt:) 315 Voranschlag des Vorarlberger Landesfondes pro 1870 Erfordernis: 1. Verwaltungsauslagen 250 fl 2. Kranken- und Irren-Verpflegskosten 3600 3. Impfungsauslagen 700 4. Beiträge 600 5. Schubauslagen 1200 6. Gendarmeriebequartirung 850 7. Vorspannsauslagen 2500 8. Prämien für Raubthier-Erlegung 50 9. Verschiedene Auslagen 2800 10. Ständische Aktivität und Haushalt 8200 _______________ Summa 20.750 fl. Bedeckung: A. Krankenverpflegskosten-Rückersätze 500 fl B. Schubkosten-Ersätze 150 C. Steuerzuschläge 15 ½ Prozent 20.599 _______________ Summa 21.249 fl Gegenüber dem Vorjahre ist dieß eine Steuerzuschlags-Erhöhung um 2%. Wünscht Jemand das Wort zu nehmen? (Niemand.) Da dieß nicht der Fall ist, bringe ich den Antrag des Landesausschusses zur Abstimmung, Er lautet: „es sei der Voranschlag in dieser Ziffer anzunehmen." Ich bitte um Abstimmung. (Angenommen, ) Wir kommen nun zum selbstständigen Antrage des Herren Hirschbühl und Genossen. Derselbe lautet: „es sei die hohe Regierung zu ersuchen, die Regelung der Gewährleistung im Handel „mit Rindvieh durch ausreichende präcise gesetzliche Bestimmungen im geeigneten Wege „herbeizuführen." Wünscht einer der Herren Antragsteller das Wort zu Begründung des Antrages zu ergreifen? Dr. Fetz: Es handelt sich wohl nur darum, daß dieser Antrag nach der Geschäftsordnung irgend einem Ausschüsse zur Vorberathung und Berichterstattung überwiesen werde. Es ist den Antragstellern allerdings nicht entgangen, daß dieser Antrag ein Gebieth berühre, das strenggenommen, jenseits der Competenz des Landtages liegt, uns eben deswegen wird ein meritorischer Beschluß, d. h. die Beschließung bestimmter gesetzlicher Vorschriften über die Gewährleistung 316 nicht beantragt. Daß das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch in demjenigen Theile, welcher von dem Obligationenrechte handelt, für die Bedürfnisse des heutigen Verkehres nicht mehr ausreiche, ist eine Thatsache, die von Fachmännern so ziemlich allgemein anerkannt wird. Man brüstet sich mit dem Gedanken, ein neues Obligationsrecht zu schaffen. Wenn der vorliegende Antrag geeignet wäre, für die Arbeit, die in Aussicht genommen ist, ein vielleicht nicht unerwünschtes Material zu liefern, dann scheint es sich auch zu rechtfertigen, wenn der h. Landtag denselben in Verhandlung nimmt und sich dahin ausspricht, daß der Antrag vorläufig dem landwirthschaftlichen Ausschuss- zur Vorberathung und Berichterstattung überwiesen werde. Landeshauptmann: Ich lege der h. Versammlung den Antrag vor. Er lautet: „es sei dieser Antrag dem landwirthschafllichen Ausschusse zur Vorberathung und „Berichterstattung zu überweisen." Ich bitte um Abstimmung hierüber. (Angenommen.) Wir würden jetzt kommen zum Comiteberichte über die Gesetzesvorlage betreffend das Gemeinde -Vermittleramt, Da die Herren in den Bericht noch nicht genügende Einsicht genommen haben, behalte ich mir vor, diesen Gegenstand in einer der nächsten Sitzungen zur Verhandlung zu bringen und glaube übergehen zu können auf den weiteren Comitebericht, betreffend die Rechnungslegung der sogenannten Lermoosergelder Seilens der Administration in Feldkirch und Bludenz. Ich ersuche Hr. Dr. Bill als Berichterstatter das Wort zu nehmen. Dr. Bikl: (Verliest): Comite-Bericht über die Rechnungen in Betreff der sogenannten Lermooser-Gelder. Hoher Landtag! Der ältere Marschkonkurrenzfond (der sogenannten Lermooser-Gelder) betrug I. laut der Rechnung der Verwaltung in Bludenz dtto 5. Juli 1868 (adjustirt 16. September 1868) a. an Kapitalien zu 5% verzinslich seit M. 1867 .. 12, 929 fl. 98 fr. (darunter 1470 fl. Nationalanlehen mit Zinslauf seit 1. März 1868) b. an Zinsausständen mit Martini 1867 417 fl. 93 fr. c. einen Cassarest 373 ff. 21 1/2 fr. Zusammen 13, 721 fl. 12kr. II. Laut der auf 1. Jänner 1868 gestellten Rechnung der Verwaltung in Feldkirch 317 a. b. dann c. an Kapitalien . . . an Zinsausständen 7, 68 . . . an Kassarest . . . 14, 116 fl. 80 kr 410 fl. 60 fr. 150 fl. 8 fr. Zusammen 16, 677 fl. 48 kr, und wurde, wie besannt, zum Baue der öffentlichen Landesirrenanstalt bestimmt, und daher dessen Realisirung ungeordnet. In Folge dessen hat die Verwaltung in Bludenz den Einzug ihrer Capitalien und Zinsausstände bereits begonnen, die Verwaltung in Feldkirch aber denselben schon beendet. Die eingegangenen Gelder wurden von beiden Verwaltungen aus Rechnung des Landesfondes resp, der Irrenanstalt an die Sparkassa in Feldkirch abgeführt, und zwar von der Verwaltung in Bludenz 6, 663 fl. 30 kr. in Feldkirch 15, 390 fl. 22 kr. Zusammen 22, 053 fl. 52 fr. und es erübriget vom ganzen älteren Marschkonkurrenzfonde nur mehr bei der Verwaltung in Bludenz einschließlich der auf Martini 1869 berechneten Zinsen ein Betrag per . . 8029 fl. öW Das Comite hat die von beiden Verwaltungen gelegten Rechnungen geprüft, gehörig belegt und überhaupt ganz in Ordnung befunden. Die Rechnung der Verwaltung von Bludenz umfaßt den Zeitraum von Martini 1867 bis Martini 1869 und stellt zu dem aus Martini 1869 gestellten oben gedachten Vermögen per 13, 421 fl. 127, fr. einen Zinsenzuwachs per 1, 031 fl. 837, fr. somit einen Gesammtumfang per 14, 802 fl. 96 fr. hingegen an Ausgaben einschließlich der oben gedachten in die Spaarkasse abgeführten . 6663 fl. 30 fr. von den Verwaltungskosten per . 50 fl. 57 fr. für Steuern, Stempel und Urkunden 60 fl. 09 fr. Zusammen 6773 fl. 96 fr. also ein reines restliches Vermögen per 8029 fl. dar. Die Verwaltung in Feldkirch hat zwei Rechnungen gelegt, wovon die erste den Zeitraum vom 1. Jänner 1868 bis 30. September 1868 umfaßt, die andere aber weiter sich bis zum 10. September 1869 resp, bis zum Schlusse und Beendigung dieser Verwaltung erstreckt. Erstere weist zum alten Empfang per . . . 14, 6'77 fl. 48 fr. einen Zuwachs an bis Ende September 1868 verfallenen Zinsen per . . 495 fl. ¦-! fr. somit ein Gesammtempfang per . . .15, 172 fl. 72 fr. hingegen an Ausgaben für Verwaltung, Stempel, Steuern . . , 32 fl. 13 fr. also ein Vermögen von . . . 318 15, 140 fl. 44 fr. nach. Laut der zweiten Rechnung erwuchsen an Zinsen bi; zur Einziehung der bezüglichen Kapitalien weiter zu ............... 58 l fl. 72 kr. somit betragen die Gesammteinnahmen bis 10. September 1869 .. 15, 722 fl. 16 kr. Die Ausgaben aber a. wegen Zahlungen an die Sparkassa ..... 15, 390 fl. 22 1/2 kr. b. für Verwaltungskosten, Stempel und Steuern . .. c. wegen Abschreibungen........................... 156 fl. 937, kr. 175 fl. — fr. Zusammen 15, 722 fl. 16 Er. was den Einnahmen gleich kommt, somit die Auflösung der Verwaltung in Feldkirch mit sich bringt. Der Landesausschuß hat bezüglich der Stücke und Schlußrechnungen der Administration in Feldkirch mit Beschluß vom 18. September 1869 den Antrag gestellt: „es seien dieselben mit Antrag auf Genehmhaltung dem h. Landtage vorzulegen." Das Comite findet nun diesen Antrag auf Genehmhaltung zu unterstützen und bezüglich der Rechnung der Verwaltung in Bludenz den Antrag zu stellen: „Der h. Landtag wolle dieselbe ebenfalls genehmigen und dieser Verwaltung die möglichste Beschleunigung der Realisirung des restlichen Vermögens per 8029 fl. öfter. Whrg. auftragen." Bregenz, den 20. Oktober 1869. Hämmerle, Obmann. Dr. Bikl Berichterstatter. Carl Ganahl: Aus dem Comiteberichte gienge hervor, daß die Verwaltung von Bludenz und jene von Feldkirch angewiesen worden seien, die Gelder in die Sparkasse in Feldkirch abzuliefern. Dieses ist offenbar unrichtig; denn wie dem h. Landtage bekannt ist, wurden Hr. Dr. Jussel und ich vor zwei Jahren ermächtiget, diese Gelder einzuziehen und sie an die Sparkasse abzuliefern. In Folge jenes Beschlusses haben auch wir die eingegangenen Beträge eingezogen. Es muß also in diesem Berichte nothwendig eine Abänderung gemacht werden. In Beziehung auf den Schlußantrag fällt auch eine Abänderung nothwendig. Es heißt darin „Der h. Landtag wolle dieselbe ebenfalls genehmigen und dieser Verwaltung die „möglichste Beschleunigung der Realisirung des restlichen Vermögens per 8029 fl. ö. W „auftragen." Dieser Antrag ist nicht annehmbar, denn nicht die Verwaltung von Bludenz hat dieses zu besorgen, sondern Hr. Dr. Jussel und ich. Ich bitte also, die entsprechende Berichtigung vorzunehmen. Dr. Bill: Es handelt sich hier nur, um das Medium und das Organ zu finden — es dürfte in der Wesenheit auf dasselbe hinauskommen. 319 Karl Ganahl: Herr Berichterstatter erklärt, es werde in der Wesenheit auf dasselbe hinaus kommen. Allein ich finde mich verlaßt, diese Berichtigung zu begehren, weil es offenbar der Beschluß des Landtages erheischt. Dr. Jussel: Mir liegt auch daran, weil Herr Ganahl und ich die bezüglichen Urkunden unterschrieben und den Geldempfang quittirt haben — also jedenfalls ist es correkter, wenn die Berichtigung stattfindet, welche Herr Abgeordneter Ganahl veranlaßt haben will. O. L. G. R. Hämmerle: Ich muß um das Wort bitten als Obmann des betreffenden Comites. Ich muß bemerken, daß von diesen Verhältnissen mir gar nichts bekannt war, indem in den Akten darüber gar nichts ersichtlich gemacht wurde. Aus den Akten mußte ich sogar das Gegentheil annehmen, weil die Verwaltung von Bludenz die Quittungen der Sparkasse von Feldkirch vorgelegt hat, als ob sie die Gelder eingeschickt hätte und ihr die Quittungen eingelaufen wären. Man konnte da also nicht auf den Gedanken kommen, daß da eine Mittelperson vorhanden sei, welche die Durchführung leite. Landeshauptmann: Da Niemand mehr das Wort verlangt, erkläre ich die Debatte für geschlossen. Herr Berichterstatter haben das Wort. Dr. Bikl: Bezüglich des ersten Antrages kommt im Comiteberichte gar nichts vor, auf wem sich die Schlußrechnungen beziehen, sondern es heißt nur im Allgemeinen: es seien dieselben mit Antrag auf Genehmigung rc. vorzulegen. Es wurde nur vergessen zu sagen: daß dieselben durch die Herren Ganahl und Dr. Jussel bewerkstelliget wurden. Die Abänderung des zweiten Antrages ist wohl nur eine Consequenz, die sich aus dem ersten ergibt. Landeshauptmann: Ich werde sohin die Anträge des Comite zur Abstimmung vorführen; der erste betreffend die Verwaltung von Feldkirch lautet: „es seien dieselben mit Antrag auf Genehmhaltung dem hohen Landtag vorzulegen." Bitte um Abstimmung. (Angenommen.) Der zweite Antrag nach Modifikation des Hr. K. Ganahl würde lauten: „Der hohe Landtag wolle diese Rechnungslegung ebenfalls genehm halten, und den „Herrn Landtagsmitgliedern Dr. Jussel und Carl Ganahl die möglichste Beschleunigung der „Realisirung des restlichen Vermögens der 8029 fl. ö. W. auftragen." Bitte um Abstimmung. (Angenommen.) Comitebericht betreffs Einführung des Grundbuches. Hr. Dr. Jussel wollen den Vortag halten. (Dr. Jussel verliest den Comitebericht wie folgt: Ausschuß-Bericht über den Antrag des Abg. Dr. Jussel wegen Einführung des Grundbuches. Der Petitions-Ausschuß erkennt über Einsicht des Antrages an, daß das in Vorarlberg eingeführte Verfachbuch schon in seiner Grundlage und Einrichtung nicht geeignet ist, einen schnellen und 320 verläßlichen Einblick in den Stand der dinglichen Rechte zu gewähren, daß besonders deßwegen, aber auch in Folge des Zutreffens anderer Umstände, als des mangelhaften Zustandes des Grundsteuer- Katasters, der Grundzerstücklungen und der oberflächlichen Urkundsverfassung im Verlaufe der Jahre beim gesteigerten Verkehre eine derartige Verworrenheit im Verfachwesen eingetreten, um in Beziehung auf den Stand der dinglichen Rechte einer Realität eine verläßliche Auskunft ans dem Verfachbuchs gar nicht mehr erlangen zu können und daß bei diesem Zustands des Verfachwesens im Hinblicke auf den Umstand, daß die Hypothekenerneuerung nur eine theilweise und auch blos zeitweilige Abhilfe zu gewähren vermöchte, ein geordnetes Grundbuch im ganzen Lande als dringendes Bedürfniß anerkannt ist. Weil die Grundbuchseinführung der Reichsgesetzgebung im Staatsgrundgesetze vom 21. Dezember 1867 ausdrücklich vorbehalten ist, erscheint der Antrag korrekt dahin gerichtet, beim hohen Justizministerium um Einbringung einer Gesetzesvorlage zur Grundbuchseinführung bei den gesetzgebenden Faktoren schon in der bevorstehenden Reichsrathssession einzuschreiten. Daher findet denn der Petitionsausschuß zu beantragen: „Der hohe Landtag wolle beschließen, es sei die alsbaldige Einführung eines geordneten Grundbuches ein dringendes Bedürfniß u. daher der Wunsch des Landes und es sei daher der einschlägige „eingebrachte Antrag auf Einführung des Grundbuches dem h. k. k. Justizministerium zur ernstlichen „Berücksichtigung dringend zu empfehlen." Bregenz, 26. Oktober 1869. Hämmerle, Obmann. Dr. A. Jussel, Berichterstatter. Wünscht Jemand das Wort zu ergreifen? (Niemand.) Da dieß nicht der Fall ist, werde ich den Antrag zur Abstimmung bringen. Er lautet: (Verliest den obigen Ausschußantrag) Bitte um Abstimmung hierüber. (Angenommen.) Comitebericht betreffend das Gesuch der Gemeinde Koblach um Bewilligung der Vertheilung von Gemeindegründen. Herr Berichterstatter Dr. Jussel wollen gefälligst das Wort nehmen. (Dr. Jussel verliest den Ausschußbericht, wie folgt:) Wer das Gesuch der Gemeinde Koblach um Bewilligung zur Vertheilung von 36 Joch Gemeinde Rheinau. Auf Grund des Gemeindeausschuß-Beschlusses vorn 6. Mai 1859 verlangt die Gemeinde nicht die Bewilligung zur Veräußerung des Eigenthums von 36 Joch Boden Gemeindegrund sondern blos zur 321 Auftheilung unter die Gemeindeglieder behufs Cultivirung und Nutznießung. Da nach der Äußerung des Bezirksförsters der fragliche Grund zum Theile Streuboden, zum Theile Sumpf und zum übrigen Theile nasser Waldgrund mit verkümmertem Holzbestande ist und der Gemeinde noch 80 Joch gut bestockte Rheinauen verbleiben, stehen aus forstökonomischen und forstpolizeilichen Rücksichten der erbethenen Auftheilungsbewilligung keine Hindernisse entgegen. Weil aber der Auftheilungsgrund, die Hinterfelderau oder die sogenannte Langenreute hinter den Früh und Rheindämmen liegt, erklärt auch die technisch, Behörde aus Wasserbaurücksichten die Auftheilung für zulässig, vorausgesetzt, daß dabei nicht auch die kleine Aue bei den Hinterfelderköpfen, welche zu Dämmen nöthig fallen dürfte, mitbegriffen sei. Im Hinblicke auf dieses aktenmäßige Ergebniß hat der Petitionsausschuß beschlossen zu beantragen: „Der hohe Landtag wolle beschließen, es werde der Gemeinde Koblach die Bewilligung ertheilt „die Gemeinde Rheinau, nämlich die Hinterfelder Aue oder die sogenannte Langenreute im Belange „von 36 Joch, jedoch Angesichts der Einsprache der technischen Behörde, vorderhand mit Ausschluß der „kleinen Aue bei den Hinterfelderköpfen zur Cultivirung und Nutznießung unter die Gemeindeglieder zu vertheilen. Bregenz, 26. Oktober 1869. Hämmerle, Obmann. Dr. A. Jussel, Berichterstatter. Wünscht Jemand das Wort zu nehmen. Gsteu: Ich erlaube mir die Frage, ob es nicht angezeigt wäre, daß die Gemeinde Koblach bezüglich der Benützung der zu vertheilenden Gründe ein Statut verfass« und dem Landesausschusse zur Genehmigung vorlege. Es werden sich nämlich, wenn die Sache nicht durch Statuten gehörig geregelt ist, allenfalls Streitigkeiten ergeben und dem Landesausschuß dadurch Arbeiten erwachsen. Ich frage ob nicht, um dem vorzubeugen, solche Statuten nothwendig wären. Dr. Jussel: Die Gemeinde Koblach, wie so viele andere, haben vor Jahren schon Gemeindegründe ausgetheilt und es bestehen diesfalls bereits einschlägige Statuten. Übrigens hat eigentlich die Verfassung der Statuten und der Inhalt derselben mit der Eingabe um Bewilligung beim hohen Landtage nichts zu schaffen. Landeshauptmann: Ich bringe nun den Antrag des Ausschusses zur Abstimmung; er lautet (Verliest wie vorsteht.) Bitte um Abstimmung hierüber. (Angenommen.) 322 Comitebericht betreffend das Gesuch der Wagner'schen Filialbuchhandlung in Feldkirch um eine Subvention zur Herausgabe eines Geschichtswerkes. Herr Dr. Jasset als Berichterstatter wollen den Vortrag halten. (Dr. Jussel verliest den Ausschußbericht, wie folgt:) Ausschuß - Bericht über das Gesuch der Wagnerschen Filial-Buchhandlung um eine Subvention zur Herausgabe eines Geschichtswerkes. Die Gesuchstellerin beabsichtiget, die quellenmäßige Staats- und Rechtsgeschichte der Länder Vorarlberg und Lichtenstein, Arbeit des Rathsherrn und Landesarchivaren J. B. Rüsch von Appenzell für 30 Druckbogen Text und 20 Druckbogen Urkunden herauszugeben, wenn ihr die erbethene Subvention von 4200 fl. zur theilweisen Kostendeckung aus Landesmitteln angewiesen werden würde. Da bei dem Abgänge der nöthigen Landesfonde die Auslage durch Besteuerung gedeckt werden müßte und überdieß die Steuerkraft des Landes für die Irrenanstalt in Valduna und für Schulzwecke stark in Anspruch genommen werden muß, findet der Petitionsausschuß zu beantragen: „Der hohe Landtag wolle beschließen, „daß zu seinem Bedauern das Gesuch der Wagnerschen „Filialbuchhandlung in Feldkirch um eine Subvention von 1200 fl. zur Herausgabe der J. V. Rüschischen „quellenmäßigen Staats- und Rechtsgeschichte der Länder Vorarlberg und Lichtenstein wegen Abganges „verfügbarer Fonds nicht berücksichtiget werden könne." Bregenz 26. Oktober 1869. Hämmerle, Obmann. Dr. A. Jussel, Berichterstatter. Wünscht Jemand das Wort zu nehmen. (Niemand.) Sohin bitte ich um Abstimmung über den so eben vernommenen Antrag des Petitionsausschusses. (Angenommen.) Bericht des Petitionsausschusses über das Gesuch des k. k. Lehrers A. Äußerer um Subvention per 300 fl: für den botanischen Garten des k. k. Staatsgymnasiums in Feldkirch. 323 Ich ersuche den Hrn. Dr. Jussel, uns den Ausschußbericht vorzutragen. (Dr. Jussel verliest den Ausschußbericht, wie folgt): Ausschuss-Bericht über das Gesuch des k. k. Lehrers A. Äußerer um Subvention per 300 fl. für den botanischem Garten des k. k. Staatsgymnasiums in Feldkirch. Am k. k. Staatsgymnasium zu Feldkirch hat der k. r. Lehrer A. Äußerer mit Spenden der Stadtgemeinde und der Bürgerschaft in Feldkirch den botanischen Garten wiederum herzustellen und einzurichten begonnen; allein da zur blos nothdürftigen Vollendung des Werkes die Mittel fehlen, hat er sich, unterstützt von der k. k. Gymnasial-Direktion, an den hohen Landtag um eine Subvention per 300 fl. zu diesem Zwecke aus Landesmitteln gewendet. Da das Gymnasium als eine allgemeine Lehranstalt für das ganze Land besteht, ein botanischer Garten entschieden ein wichtiges Lehrmittel ist, das bereits Geschaffene dem Fleiße des Lehrers und freiwilligen Beiträgen zu verdanken kömmt, es sich auch nicht um eine ständige Auslage, sondern blos um einen Zuschuß zur ersten Herstellung des Gartens handelt und auf zweckentsprechende Verwendung mit aller Verläßlichkeit zu rechnen ist, zudem andere Bedeckungsmittel fehlen, so findet der Petitionsausschuß zu beantragen: „Der hohe Landtag wolle beschließen, es sei zur vollendeten Herstellung des botanischen Gartens am k. k. Staatsgymnasium zu Feldkirch nicht der Betrag von 300 fl. wohl aber von 200 fl. aus Landesmitteln flüssig zu machen. Bregenz, 26. Oktober 1869. Hämmerle, Obmann. Dr. Jussel, Berichterstatter. Wünscht Jemand das Wort zu nehmen? Gsteu: Nachdem ich schon oft gehört habe, daß der Landesfond sehr karg dotirt ist und seine Dotirung nur durch die Steuern hereingebracht werde, so möchte ich die Frage aufwerfen, nachdem das Gymnasium in Feldkirch ein Staatsgymnasium ist, ob man nicht das Nämliche erreichen könnte, wenn man bei der Staatsregierung das Ansuchen stellen würde, daß sie allenfalls zu diesem Zwecke die nöthigen Gelder flüssig machen würde. Ich glaube, daß wir die Gelder zu etwas anderm nothwendig brauchen. Ich bin nicht gegen die Nützlichkeit des Gartens, aber ich meine, wir sollten. 324 mit unseren Geldern sparen, so gut wir können und wenn dasselbe an einem andern Ort zu Erreichen wäre, es dort zu erreichen suchen. Ich möchte also die Frage aufwerfen, ob es nicht möglich wäre, diese Gelder durch das Unterrichtsministerium flüssig gemacht zu erhalten. Dr. Jussel: Es ist in dem Berichte, den ich so eben verlesen habe, bemerkt und als Grund aufgeführt, daß das Comite auf die Subvention von 200 fl. aus dem Grund einräth, weil andere Bedeckungsmittel nicht vorhanden sind, da nämlich die Dotationen für das Gymnasium in Feldkirch schon festgesetzt sind. Eben deßwegen, weil das h. Ärar zu keiner Beisteuer zu bestimmen war, ist die Gymnasial-Direktion auch bei der Stadt Feldkirch um eine Unterstützung eingeschritten — die Gemeindevertretung von Feldkirch hat auch einen größeren Betrag bewilliget. Es ist auch im Gesuche, das die Gymnasial-Direktion gestellt hat, um die Bitte des Professor Äußerer hier zur Vorlage zu bringen, angezeigt, daß Gaben von verschiedenen hochherzigen Personen in Feldkirch den Professor in den Stand versetzt haben, das zu leisten, was bis jetzt geleistet wurde; allein um die Cache zur Vollendung zu bringen, sind weitere Beiträge nothwendig und ich glaube, es steht dem Landtage ganz gut an, bei aller Kargheit der Mittel dennoch die 200 fl. herzugeben, da es keine ständige Auslage ist und eine Anstalt für das ganze Land betrifft. Karl Ganahl: Ich will nur zu dem, was Herr Dr. Jussel gesagt hat, noch beifügen, daß wir, bevor wir die Subvention dem Gymnasium gaben, es reiflich überlegt haben, ob nicht der Staat zu verhalten wäre, eine Subvention zu leisten. Es ist uns aber von der Gymnasialdirektion mitgetheilt worden, daß dies durchaus nicht angehe, der Staat könne wie bereits erwähnt, nicht verhalten werden, einen Beitrag zu leisten. Ich glaube also, der h. Landtag sollte auch keinen Anstand nehmen, die 200 fl. zu bewilligen, um so mehr, weil sie zur Erreichung einer allgemein nützlichen Zweckes gewiß nothwendig sind. Der Hr Gsteu ist auch der Ansicht, daß es nothwendig sei, den botan. Garten, wie beantragt, zu unterstützen. O. L. G. R. Hämmerle: Ich erlaube mir beizufügen, daß der botanische Garten, wenn er auch zunächst für das Staatsgymnasium bestimmt ist, auch zu einer weiteren Bestimmung dienen kann, z. B. auch für die Stadtschule, die Realschule und die Volksschulen der Umgebung, denen ebenfalls ganz sicherlich kein Hinderniß im Wege gelegt wird, von diesem botanischen Garten Nutzen zu ziehen. Ich glaube auch, daß dieses Gesuch, wenn nicht eine berechtigte Forderung doch eine berechtigte Bitte war und daß das Land etwas zur Unterstützung beantragen sollte Gsteu: Ich kann von meiner Ansicht nicht abgehen. Ich glaube, daß, wenn die Gymnasial Direktion in Feldkirch nicht selbst ansuchen kann, doch, wenn der Landesausschuß im Austrage der Landesvertretung an das Ministerium ein Ansuchen stellen würde, man möglicher Weise etwa- bekommen würde. Ich stelle den Antrag, vorerst den Landesausschuß zu beauftragen, um diese Mittel beim Unterrichtsministerium anzusuchen und erst, wenn das keinen Erfolg haben sollte, diese zu bewilligen. Dr. Martignoni: Ich bin entschieden dafür, daß dies Obliegenheit des Staates ist Die Botanik ist ein obligater Gegenstand, es muß also der Staat dafür sorgen, daß dieser Gegenstand obligat tradirt werden könne. Gleichwie an den Volksschulen Turnplätze zu errichten nothwendig sein werden von Seite der Gemeindevertretungen, ebenso hat die Staatsregierung dafür zu 325 sorgen, daß an dem k. k. Gymnasium ein botanischer Garten erstellt werde, daß der Unterricht in diesem Fache regelmäßig vorgetragen werden könne. Ich kann somit gar nicht dafür stimmen, daß dieß Sache des Landes sei. Karl Ganahl: Da auch der Herr Vorredner der Ansicht ist, daß diese Unterstützung Obliegenheit deß Staats wäre, so werde ich mir erlauben, den ehemaligen Direktor des Staatsgymnasiums in Feldkirch zu ersuchen, uns darüber Aufschluß zu geben. Landesschulinspector: Ich glaube, es ist infoferne keine Obliegenheit des" Staates, als meines Wissens an den allerwenigsten Staatsgymnasien ein botanischer Garten besteht. Der botanische Unterricht kann wohl zur Noth ohne ein solches Hilfsmittel ertheilt werden, wie daraus ersichtlich ist, daß die wenigsten Anstalten ein solches Hilfsmittel besitzen. Es unterliegt aber keinem Zweifel, daß der Unterricht besser ertheilt werden kann wenn ein botanischer Garten vorhanden ist. Ich glaube nun, da das Gymnasium dieses Mittel schon hat, daß es jedenfalls sehr bedenklich wäre, wenn die Unterstützung verweigert würde, die zur Aufrechthaltung desselben erforderlich ist Zudem ist Großes bereits geschehen und es wäre schade um das bereits Aufgewendete, wenn es nicht weiter ausgeführt würde. Landeshauptmann: Ich erkläre die Debatte für geschlossen. Wenn ich Herrn Gsteu recht verstanden habe, so beantragt derselbe: „es sei vorerst der Landesausschuß zu beauftragen, beim hohen Ministerium für „Cultus und Unterricht um eine Unterstützung zu diesem Zwecke einzuschreiten und erst, wenn „diese nicht zugestanden werden sollte, sei der Landerausschuß zu ermächtigen, 300 fl. aus „Landesmitteln beizutragen." Jene Herren, welche dem so eben vernommenen Antrag des Herrn Gsteu ihre Zustimmung geben, bitte ich, von den Sitzen sich zu erheben. (Abgelehnt.) Diejenigen Herren, welche dem Antrage des Petitionsausschusses (siehe Ausschußbericht) ihre Zustimmung geben, bitte ich gleichfalls sich von den Sitzen zu erheben. (Angenommen.) Ich erlaube mir heute noch einen kleinen Vortrag zuzufügen, nämlich den oft erwähnten Bericht des Herrn Dr. Jussel als Mitglied der internationalen Rheinkorrektions-Commission über die Ergebnisse der zweiten commissionellen Verhandlung. Wird ein Antrag bezüglich der formellen Behandlung dieses Vortrages gestellt? O. L. G. R. Hämmerle: Ich würde den Antrag stellen, diese Vorlage einem Comite von 5 Mitgliedern zur Vorberathung und Antragstellung an den Landtag zu überweifen. Dr. Fetz: Ich erlaube mir rücksichtlich der kurzen Dauer der Session zu beantragen, daß ein bereits bestehendes Comite u. zw. das sogenannte Rechenschaftsberichts-Comite mit der Vorberathung und Berichterstattung beauftragt werde. O. L. G. R. Hämmerle: Ich muß mir dagegen die Bemerkung erlauben, daß es sich um eine Angelegenheit handelt, rücksichtlich welcher vielleicht schon manche Mitglieder des Landtages besondere Kenntnisse besitzen und sich besonders für die Sache interessirt haben, er daher zweckmäßig sein dürfte, gerade diese Mitglieder des Landtages hiezu auszuwählen. 326 In einer Frage, die seit geraumer Zeit das Land in hohem Grade beschäftigt, eine Frage, welche, — so darf ich voraussetzen - - manche Herten Mitglieder des Landtages bereits schon frühere Jahre beschäftigte, wäre es nach meiner Ansicht sehr zweckmäßig, in Anbetracht der Kenntnisse, die sich manche Herrn Mitglieder erworben haben oder natürlicherweise besitzen, da sie vielleicht in der Nähe des Rheins wohnen, wenn diese Mitglieder im Comite besondere Berücksichtigung finden könnten. Landeshauptmann: Ich werde den Antrag des Herrn Hämmerle als den weiter Wen» den zuerst zur Abstimmung bringen, er geht dahin: „daß ein Fünfercomite eingesetzt werde." Bitte um Abstimmung. (Angenommen.) Es entfällt somit der Antrag des Hrn. Dr Fetz. Ich werde die Wähl des Comite noch der Sitzung veranlassen. Wir fahren nun weiter in der zweiten Lesung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse des Lehrerstandes an den öffentlichen Volksschulen. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter, die Anträge bekannt zu geben, welche in der letzten Sitzung eingeführt wurden. Dr. Fetz: (Verliest § 85 wie folgt:) „Die Mitglieder des Lehrstandes, welche vom Beginne der Wirksamkeit dieses Gesetzes an angestellt werden, sowie jene dann bereits angestellten Mitglieder des Lehrstandes, „welche durch eine vor der Lehrerprüfungskommission abzulegende Prüfung ihre Befähigung „zum Lehramte nach den Bestimmungen des Volksschulgesetzes vom 14. Mai 1869 darthun, „haben, und zwar die ersteren vom Tage ihrer Anstellung, die letzteren von dem Zeitpunkte „der von ihnen mit Erfolg abgelegten Prüfung, Anspruch auf das Einkommen nach den §§ 22 bis 39 dieses Gesetzes. „Bereits angestellte Mitglieder des Lehrstandes haben auf dieses Einkommen jedoch „auch dann Anspruch, wenn die Landesschulbehörde nach Ablauf eines Jahres von der Wirksamkeit dieses Gesetzes dieselben ohne Ablegung einer Prüfung mit Rücksicht auf ihre Leitungen und insbesondere auf den Zustand ihrer Schulen als zur ferneren Ausübung des Lehramtes (§ 53 des Volksschulgesetzes vom 14. Mai 1869) für geeignet erklärt, und zwar „beginnt der Anspruch für diese Mitglieder des Lehrstandes auf das Einkommen stach den 22 bis 39 mit dem Zeitpunkte der eben erwähnten Erklärung. Regierungsvertreter: Nach § 78 des Volksschulgesetzes ist der Minister für Cultus und Unterricht beauftragt worden, zur Durchführung des Volksschulgesetzes die erforderlichen Übergangsbestimmungen zu erlassen. Diese Übergangsbestimmungen erscheinen in seiner Verordnung vom 12. Juli l. J. u. zw. Im § 40. Nach dieser Verordnung werden die neuen Befähigungsprüfungen von dem schon angestellten Lehrerpersonale, außer für höhere Lehrstellen nicht weht gefordert. Ich verkenne nicht die Rücksichtswürdigkeit, wenigstens theilweise die Rücksichtswürdigkeit der Gründe, die für den eben vorgelesenen Antrag eingebracht werden ich muß aber die hohe Versammlung darauf aufmerksam machen, daß es möglich wäre, daß auf Grund dieser Bestimmungen, 327 die ich bereits erwähnt habe und die in der Verordnung vom 12. Juli l. J. enthalten sind, die Vorlage vielleicht gar nicht genehmiget werden könnte. Hochw. Bischof. Ich muß bekennen, daß ich staunte, als ich im ersten Antrage des Comite die Bestimmung fand, baß alle bisher angestellten Lehrer dieser Wohlthat, die ihnen das neue Schulgesetz zuwenden wollte, verlustig sein, oder dann erst derselben theilhaftig werden sollten, nachdem sie eine Prüfung in Conformität des Schulgesetzes vom 14. Mai 1869 abgelegt haben. Ich frage, wem galten denn die so vielen Petitionen der Lehrer, die allgemein verbreitere öffentliche Meinung über die Nothwendigkeit der Verbesserung der Gehalte der Lehrer, ja die so vielen Seufzer so vieler bedrängter Lehrer doch gewiß denjenigen, welche gegenwärtig im Lehrfache dienen. Ich staunte weiter, daß ihnen diese Wohlthat zugewendet werden soll unter der Bedingniß einer Prüfung. Mir fiel ein, man zeige den Lehrern eine süße herrliche Traube, aber man hänge sie so hoch, daß sie dieselbe nicht erreichen können. Ich glaube, es ist die höchste Billigkeit, den Lehrern, die sich befähigt haben nach den bei ihrer Abstellung dem Staate gegebenen Gesetzen, die also damals allen gesetzlichen Anforderungen entsprochen und auf diesen Grund die definitive Anstellung erhalten haben, ohne befürchten zu müßen, nach 5, 10 oder 15 Jahren sich einer neuen Prüfung zu unterziehen gezwungen zu werden, die Wohlthat der Gehaltserhöhung zukommen zu lassen. Ach! fragen wir uns selbst, wie gienge es, wenn diejenigen aus uns, die auch einmal Physik, Mathematik, Botanik u. s. w. studirt haben, jetzt eine Prüfung über diese Gegenstände ablegen sollten, und wenn vom Erfolg dieser Prüfung irgend ein pekuniäres Interesse abhängig gemacht würde? Was soll ein Lehrer thun, der für 30, 50, 70 oder 120 fl. bisher seine Schuldigkeit mit größter Gewissenhaftigkeit und Treue erfüllt hat, und Nun einer Prüfung sich unterziehen soll? Er gibt Lehrer, die bei ihrer allerdings nicht nach den Grundsätzen des Gesetzes vom 14. Mak 1869 erworbenen Bildung doch in ihren Schulen recht heilsam und nützlich gewirkt haben und Schüler ausweisen können, die vielleicht nicht viel unter jener Linie stehen, welche in Zukunft selbst die mit 10 Jahren angesetzte Lehrerbildung nicht zu zahlreich erreichen dürfte. Was soll ein solcher Lehrer thun? Er würde, da er sich der Prüfung nicht zu unterziehen wagt da er auch den Meßnerdienst nicht zugleich versehen darf, vielleicht mit dem Meßnerdienste allein sich begnügen, oder, wenn er nicht zugleich Meßner ist, vielleicht aus Verdruß dem Lehrerdienste entsagen. Was wäre dann der Lohn für die treue und gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten, für die er sogar von den Regierungsorganen, - lesen Sie die Erledigungen der jährlichen Schulberichte, Anerkennung und Belohnung gefunden hat? Er müßte es vielleicht für sein größtes Glück ansehen, im Armenhaus der Gemeinde abgenährt zu werden. Also ich bin für die beiden Grundsätze, wie sie die Regierungs-Vorlage in sich trägt: alle definitiv angestellten Lehrer haben Anspruch auf die Wohlthat, die ihnen das neue Gesetz verkündet, sticht blos die Lehrer der Zukunft und zweitens: sie haben diesen Zuspruch, ohne vorher eine soeben bezeichnete Prüfung ablegen zu müßen. 328 Ich kann mich auch mit dem zweiten Auskunftsmittel durchaus nicht verständigen. Es soll von der Inspektion der Schule abhängen und von dem Urtheile, das innerhalb eines Jahres über die Leistung dieser Lehrer gefällt wird. Meine Herren! ich war 20 und noch mehr Jahre Schulvisitator und muß doch bekennen, daß das Urtheil über die meritorische Leistung der Lehrer nicht so leicht in einer Prüfung gewonnen wird. Da hängt viel ab von Umständen der Zeit und des Ortes, und wenn ich auch diejenigen, die zu diesem Urtheil berufen sind, als Männer von Kenntnissen und des aufrichtigsten, ja sogar dem Lehrer geneigtesten Willens anerkenne, so muß ich doch darauf aufmerksam machen, daß auch dieses Urtheil zum Theil beeinflußt wird durch allerlei Umständlichkeiten und daß ein objektives, in jedem Fall richtig gefälltes Urtheil nicht immer sich ergebe. Ich bin daher dafür, daß allen, auch den gegenwärtig angestellten Lehrern die Begünstigung des neuen Schulgesetze bezüglich der Gehaltserhöhung zugewendet werde und zweitens, daß dieß geschehe, ohne von ihnen eine außerordentliche und neue Oualificirung zu verlangen. Landeshauptmann: Stellen hochw. Herr Bischof einen Antrag? Hochw. Bischof: Mein Antrag lautet: auch alle definitiv angestellten Lehrer haben Anspruch auf die Begünstigung des Gesetzes bezüglich der Gehaltserhöhung und zweitens, sie haben darauf Anspruch, ohne vorher eine Prüfung ablegen zu müßen. Landeshauptmann: Wünscht noch Jemand das Wort? O. L. G. R. Hämmerle: Bei diesen allerdings heikligen fragen stelle ich an mich vor allem jene: was hatte die Regierung im Auge, als sie beantragte, daß in dem Kataster, welchen die Bezirksschulbehörde anzulegen hat, die gegenwärtigen Innhaber der Lehrerstellen eingetragen werden sollen und was haben wir zu bezwecken? Es ist augenscheinlich, die Regierung ging so weit, als der Antrag Sr. bischöfl. Gnaden, den wir soeben vernommen haben, das heißt, man wollte alle bereits angestellten Lehrer bei der neuen Gehaltsregulirung berücksichtigen. Können wir dem unbedingt beipflichten? was haben wir anzustreben? Ich glaube, nach der Debatte, die stattgefunden hat, nach den Abstimmungen, die in dieser h. Versammlung erfolgt sind, kann die Antwort einfach nur die fein: wir haben den bestehenden Verhältnissen billige Rücksicht zu tragen, d. h. wir müßen ans einen Vermittlungsvorschlag hinauskommen. Der h. Landtag hat in der ganzen Debatte über das beantragte Landesgesetz einem sehr weit gehenden Sparsysteme gehuldiget; er hat sogar Anstand genommen, für Begräbnißkosten eines verstorbenen Lehrers und für Linderung einer augenblich eintretenden Roth der Hinterbliebenen durch das Conductquartal Sorge zu tragen. Nun, wenn die Landtagsmajorität so weit gegangen ist, so müssen wir rücksichtlich der bereits angestellten Lehrer unserer Neigung zur Großmuth einen gewissen Zügel anlegen, wir kämen sonst in Gefahr, mit den früheren Entscheidungen des Landtages uns augenscheinlich in Widerspruch zu setzen. Ich halte das für eine ausgesprochene Sache, daß die Großmuth nur so weit gehen kann, als es eben die thatsächlichen Verhältnisse erlauben. Nun ist es gar keine Frage, daß das Land sich bedeutenden Mehrauslagen rücksichtlich der Schulauslagen unterziehen muß. Wir werden uns also 329 fragen: ist voller Grund vorhanden, rücksichtlich der angestellten Lehrer uns diesen Mehrauslagen zu unterziehen oder nicht? Nun da meine Herren kommt der Grundsatz in Betracht, daß einer höheren Bezahlung eine höhere Leistung zu entsprechen habe. Ich glaube, man nimmt die höheren Schulgehalte deßwegen in Aussicht, weil man erhöhte Anforderungen an die Lehrer stellt. Dabei kommt es darauf an, od die Befähigung zu solch höheren Leistungen vorhanden ist oder nicht. Man wird doch zugeben müßen, daß es heut zu Tage Lehrer gibt, die selber kaum richtig schreiben und lesen können, welche also auch mit weniger 300 fl. für ihre Leistungen und Kenntnisse möglicherweise genug bezahlt waren. Nun aber werden an alle Lehrer viel höhere und viel weiter gehende Forderungen gestellt und darum muß wenigstens für solche bereits Angestellte, welche die Befähigung nachweisen, natürlicherweise der höhere Gehalt zugemessen werden. Nun ich sage, wir kommen auf einen Vermittlungsantrag, denn wir wollen nicht durch unsere Abstimmung möglicherweise das ganze Volksschulgesetz resp, dessen Durchführung in Gefahr bringen. Ich glaube, die Regierung wird das Billige unserer Anträge auch einsehen, wenn wir sagen: jene Lehrer, welche durchaus keine Befähigung haben, um dem Zwecke des Volksschulgesetzes auch nur in weiter Ferne nachzukommen, solchen Lehrern werden wir dann doch nicht diese höhern Gehalte anweisen wollen. Es ist das ganz billig; wenn wir sagen: jenem Lehrer welcher die Befähigung — sei es durch eine Prüfung oder sei es durch entsprechende Leistungen nachweist — wollen wir gerecht werden, so dürfte die Regierung das Billige unseres Standpunktes einsehen, Se. bischöfl. Gnaden hat auch ausgesprochen, es werden viele der gegenwärtig angestellten Lehrer absolut nicht befähigt sein; es ist das allerdings sehr traurig, daß solche Resultate zu Tage treten. Allein man Hai wenigstens, wie aus den Übergangsbestimmungen des Ministeriums für Cultus und Unterricht ersichtlich ist, auch in dieser Hinsicht einige Rechnung den Verhältnissen getragen. Wenn wir diese Übergangsbestimmungen einsehen, so leuchtet daraus hervor, daß man eben bei der Übergangsperiode mit den Prüfungen nicht so strenge zu Werke gehen werde. Wir haben gesehen, daß bereits Bestimmungen für die Prüfungskommission getroffen werden, der ans Herz gelegt wird, bei der Übergangsperiode billige Nachsicht walten zu lasten. Wie weit diese zu gehen habe, steht der Fachbehörde zur Beurtheilung zu, welche die Leistungen der bereits angestellten Lehrer zu prüfen haben wird. Wenn aber ein Lehrer durchaus nicht fähig ist, dem Volksschulgesetze zu entsprechen, dann sehe ich doch nicht ein, wie wir einen solchen Lehrer nicht nur in seinem Amte behalten, sondern noch viel mehr bezahlen sollten, als seine Leistungen werth sind. Es würde dem Zwecke des Gesetzes nicht Rechnung getragen, wir würden keine guten Schulen bekommen, wir würden offenbar unser Geld umsonst hinauswerfen. Das wird Niemand verlangen; man muß billige Rücksichten nach der einen wie nach der anderen Seite hin tragen. Se. bischöfliche Gnaden hat uns durch ein Beispiel von einer noch hängenden schönen Frucht überzeugen wollen. Beispiele beweisen hier nichts; wir könnten auch sagen, wer nicht säet, soll auch nicht ernten; wer nicht eine solche Arbeit zu leisten im Stande ist, wie das Gesetz voraussetzt, der hat auch auf den höheren Lohn keinen Anspruch. Kurz, wir werden den billigen, thatsächlichen 330 verhältnißmäßigen Vorschlägen, wie sie von der Majorität des Comites gemacht wurden, ganz gewiß Rechnung tragen. Ich bin so glücklich, in dieser Hinsicht mit der Majorität im Einvernehmen mich zu befinden und werde für diesen Vermittlungsantrag, wie er vorliegt, stimmen. Karl Ganahl: Der Schulausschuß ist durch den Antrag, der gegenwärtig vorliegt, viel weiter gegangen, als er es zuerst zu thun im Sinne hatte und ich hätte geglaubt, Se. bischöfl. Gnaden würde sich vollkommen damit begnügen; ist es ja der Landesschulbehörde überlasten, jene Lehrer, die nach ihrer Überzeugung fähig sind, das Lehramt zu üben, ohne Prüfung durchkommen zu lassen, wenn sie auch nicht vollkommen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Damit ist nach meiner Ansicht alles gethan, was zu thun war. Ich muß mich also, indem ich mich auch auf das beziehe,