18680912_lts009

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Letzte Änderung 03.07.2021, 10:41
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp02,lts1868,lt1868,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. IX. Sitzung am 12. September 1868 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Sebastian von Froschauer. Gegenwärtig 19 Abgeordnete Landesfürstlicher Kommissär Herr Statthaltereirath Karl Schwertling. Hochw. Herr Bischof abwesend. Beginn der Sitzung um 9 1/4 Uhr. Vormittags. Landeshauptmann: Ich eröffnet die Sitzung und lasse das Protokoll der vorhergehenden verlesen. (Sekretär verliest dasselbe). Wird eine Bemerkung erhoben gegen die Fassung des Protokolls? (Nichts) Da es nicht der Fall ist, erkläre ich es als genehmigt. Ich habe der hohen Versammlung mitzutheilen, daß das Komite, welches Bericht zu erstatten hat über die Erlassung einer Dankadresse an Se. Majestät den Kaiser und einer Vertrauens-Adresse an das hohe Ministerium zu seinem Obmann Herrn Karl Ganahl und zum Berichterstatter Herrn Dr. Fetz erwählt habe. Es wurde mir ferner von Herrn Dr. Jussel ein Antrag auf theilweise Umänderung des Vermögenssteuergesetzes übergeben. Ich werde diesen Antrag in einer der nächsten Sitzungen vorbringen. Ich ertheile dem Herrn Statthaltereirath das Wort. Landesfürstlicher Kommissär: Es sind mir in der 3. und 4. Landtagssitzung zwei Interpellationen übergeben worden des Herrn Landtagsabgeordneten J. A. Gsteu. Die eine betreffs Vereinbarung eines ermäßigten Posttarifes mit der Schweiz. Bezüglich derselben muß ich den Herrn Interpellanten auf die mittlerweile erschienene Kundmachung der Post-Direktion vom 28. August im Tirolerbothen Nr. 200 verweisen, der zu Folge vom 1. September 1868 an für die Korrespondenz aus und nach der Schweiz eine ermäßigte Portogebühr festgesetzt wurde. Die zweite Interpellation betrifft die Frage, ob hinsichtlich der Regulirung der Lehrergehalte im Reichsrathe oder Landtage in Bälde eine Gesetzesvorlage zu erwarten sei. Hierauf muß ich bemerken, daß das Unterrichts-Ministerium bereits den Entwurf eines Volksschulgesetzes für die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder in Arbeit genommen habe, um im Sinne des §. 11 102 lit. i. des Grundgesetzes über die Reichsvertretung an Stelle der politischen Schulverfassung und der zahlreichen Normalien die nothwendige gemeinsame Grundlage für das weitere Vorgehen der Regierung auf diesem Gebiete beziehungsweise für die Landesgesetzgebung zu gewinnen. Dieses Gesetz wird die Schulerrichtung, den Schulbesuch, die Zweitheilung der Volksschulen in Elementar- und Bürgerschulen, die Fortbildungs-, Arbeitsund Fabriksschulen, die Anstellung und Entlastung sowie die Rechts- und Pflichtverhältnisse der Lehrer, die Erfordernisse der Schulgebäude, die Bestreitung des Dotations-Aufwandes und den Privat-Unterricht behandeln. Der Herr Minister für Kultus und Unterricht hofft dieses Gesetz schon dem nächsten Reichsrathe zur verfastungsmäßigen Behandlung vorlegen zu können, hat aber inzwischen schon alle jene Vorarbeiten eingeleitet, welche nothwendig sind, um nach dem Zustandekommen des beabsichtigten Gesetzes sofort auch die neuen Lehrpläne den Schulen verzeichnen und bei den Landtagen Detail-Vorlagen über die, der nähern Ausführung bedürfenden Grundsätze einbringen zu können. Landeshauptmann: Wir gehen über zur Tagesordnung. Der erste Gegenstand ist der selbstständige Antrag des Herrn Karl Ganahl, Betreffs Festsetzung der Arbeitszeit in den Fabriken. Ich ertheile dem Herrn Karl Ganahl das Wort zur Begründung seines Antrages. Karl Ganahl: Ich habe die volle Überzeugung, daß sämmtliche Mitglieder des Landtages damit einverstanden sind, daß mein Antrag einem Ausschüsse überwiesen werde, halte deßhalb eine weitere Begründung für rein überflüssig und erlaube mir nur die Bemerkung, dast ich nicht zweifle, es werde dem Ministerium gewiß willkommen sein, wenn ein Landtag eines industriellen Landes meinem Antrage beipflichtet. Wir dürfen dann auch hoffen, es werde ein Reichsgesetz erscheinen, welches die Arbeiterverhältnisse u. z. das Verhältniß des Arbeiters zum Arbeitsgeber überhaupt aus eine befriedigende Weise regeln wird. Ich stelle daher den Antrag, es wolle mein in Rede stehender Antrag einem Dreier-Komite zur Berathung und Berichterstattung überwiesen werden. Landeshauptmann: Hr. Karl Ganahl hat mit seinem Antrage einen weitern formellen verbunden, daß diese Angelegenheit einem Dreier-Komite überwiesen werde. Diejenigen Herrn, die diesem beistimmen, wollen sich von den Sitzen erheben. (Wird angenommen). Ich werde sogleich zur Wahl dieser Drei Herren schreiten. Ich bitte vier Herren zu bezeichnen. (Wahl). Ich bitte die Herrn Schwärzler und Schneider das Skrutinium vorzunehmen. Schneider: Es sind 19 Stimmzettel abgegeben worden. Schwärzler: Die meisten Stimmen haben Herr Karl Ganahl mit 15, Dr. Jussel mit 14, Bertschler mit 10, Dr. Bickl mit 10, Peter mit 5, Dr. Thurnherr mit 4 Stimmen. Landeshauptmann: Wir haben nur zwei Herrn als Ausschußmitglieder aus der Urne hervorgehen sehen. Zwischen den Hrn. Bertschler und Dr. Bickl muß das Loos entscheiden, welcher von beiden Herrn als Ausschußmitglied und welcher als Ersatzmann zu gelten habe. Ich bitte den Hrn. Dr. Martignoni das Loos zu heben. Dr. Martignoni: (Das Loos ziehend). Dr. Bickl. Landeshauptmann: Hr. Dr. Bickl ist also das dritte Ausschußmitglied, Hr. Bertschler Ersatzmann. 103 Der zweite Gegenstand der Verhandlung ist der selbstständige Antrag des Hr. Esten, dahin gehend, daß die hohe Regierung ersucht werden solle, den Entwurf des Wehrgesetzes behufs definitiver Genehmigung von Seite des Landtages und Anbringung der Wünsche des Landes vorzulegen. Ich ertheile dem Hrn. Gsteu das Wort zur Begründung des Antrages. Gsteu: Ich fühle mich vorerst verpflichtet die hohe Versammlung zu ersuchen, mir Nachsicht zu gewähren; denn vom Pfluge und der Sense weg in einer solchen Versammlung zu reden, das geht einmal nicht so recht. Ich bitte also Nachsicht zu gewähren. Der §. 19 der L. O, räumt der Landesvertretung das Recht ein, zu berathen und Anträge zu stellen auf Erlassung allgemeiner Gesetze und Einrichtungen, welche die Bedürfnisse des Landes erheischen. Wenn dieses Recht im Allgemeinen der Landesvertretung eingeräumt ist, so wird es, wenn einzelne Gesetze von besonderer Wichtigkeit an sie herantreten, Pflicht der Landesvertretung, dieses Gesetz in Berathung zu nehmen. Ich habe die Pflicht nachzuweisen, daß das Gesetz, dessen Vorlage wir wünschen, ein wichtiges ist. Der Zweck der Wehrverfassung ist die Vertheidigung des Vaterlandes nach Außen, die Handhabung der Ordnung nach Innen zu ordnen. Dieser Zweck kann nur erreicht werden mit Mitteln und zwar weil der Zweck groß ist, müssen auch große Mittel herbeigeschafft werden. Die Mittel sind doppelter Natur, 1. die Geldmittel, wodurch die Steuerkraft des Volkes in Anspruch genommen wird, und 2. müssen die einzelnen Staatsbürger ihr Leben und Blut selbst zur Vertheidigung des Vaterlandes einsetzen; es sind also hier in erster Linie die Volkswirthschaft und in zweiter Linie die persönlichen Verhältnisse aller Volksklassen ins Mitleid gezogen. Die Volkswirthschaft wird dadurch ins Mitleid gezogen, weil einerseits durch das, daß ein großer Theil der Staatsbürger persönlich für die Vertheidigung des Vaterlandes eintreten muß diese ihrem Berufe — dem Anbaue des Landes und dem Betrieb ihrer Gewerbe — entzogen werden. Sie werden also gewißermaßen der Produktion entzogen und dieß ist um so nachtheiliger für die Wohlfahrt der Volkswirthschaft, als alle Männer die zum Heere berufen werden, vermöge ihrem Alter, ihrer fysischen Kraft zur Produktion vorzüglich geeignet und bestimmt wären. Auf der andern Seite werden durch die vielen und großen Mittel, die die Landesvertheidigung erfordert und welche eben wieder der Steuerkraft des Landes zur Last fallen, auch wieder diese vielen Mittel der Volkswirthschaft entzogen. Es giebt da eine gewisse doppelt schädliche Wechselwirkung, indem auf der einen Seite weniger producirt und auf der andern Seite mehr konsumirt wird, was einen ungeheuren nachtheiligen Einfluß auf die Volkswirthschaft ausüben muß. Ich glaube in dieser Beziehung ist das Gesetz von ungemeiner Wichtigkeit. In zweiter Linie halte ich es auch für wichtig, weil der bisherigen Einrichtung der Wehrverfassung gewissermaßen die Schuld zufällt, daß unsere Staatsfinanzen in einen so arg zerrütteten Zustand gerathen sind. Wenn wir unser Finanzgesetz und die Staatsrechnungs-Abschlüsse seit etwa 10—12 Jahren durchgehen, so sind die Erfordernisse für die Heeresbedürfnisse ein überwiegender 104 Theil des ganzen Erfordernisses, und wenn wir diese Erfordernisse mit den dießfälligen in den frühern Perioden verausgabten vergleichen, so ist das Mehr, das verwendet wurde, bereits der Masse der Schulden, die wir in zehn Jahren gemacht haben gleich. — Also es kommt dadurch heraus, daß die Schulden, die wir in zehn Jahren gemacht haben, fast größtentheils der Heeresverfassung zur Last fallen. Wie arg diese Schulden und Lasten und dadurch die Zerrüttung der Finanzen ist, wo. hin wir gerathen sind, das glaube ich, schwebt Jedermann vor Augen. Es ist so weit gekommen, daß wir in der ganzen Welt den Kredit verloren haben, daß wir, wenn wir entlehnten 60 für 100 nehmen mußten, daß sogar im Reichsrathe die Frage ventilirt wurde: ob Bankerott oder nicht Bankerott. Ich glaube, daß es wesentlich davon abhängt, unsere Finanzen zu ordnen, auf daß „Wie" auch unser Heerwesen geordnet werden wird, und in dieser Beziehung glaube ich auch, daß dieses Gesetz von Wichtigkeit ist. Eine weitere Wichtigkeit hat dieses Gesetz in Bezug auf unsere Landesvertheidigungs-Ordnung. Diese ist ein verfassungsmäßig zu Stande gekommenes also ein verfassungsmäßiges Gesetz; weil durch das neue Wehrgesetz auch die Landesvertheidigungs-Ordnung berührt werden dürfte, so glaube ich, daß es Pflicht der Landesvertretung wäre, sich das neue Wehrgesetz in dieser Beziehung anzuschauen. Weiters komme ich nun auf eine sehr heikliche Frage. Die bisherige Wehrverfassung war bisher eine Sache, bei der der Volksvertretung keine Mit- Wirkung zugestanden war. Es war gewissermaßen ein Gegenstand, bei dem es hieß: „Rühr' mich nicht an." Es ensteht nun die Frage, was hat diese Ausschließung der Volksvertretung von der Mitwirkung an der Einrichtung der Wehrverfassung und der Ausschließung an der Einflußnahme auf die auswärtigen Angelegenheiten für Folgen gehabt? Diese Folgen hat die Geschichte mit scharfen Zügen aufgezeichnet. Ich erwähne nur Magenta, Solferino im Jahre 1859, den Verlust unserer schönsten Provinzen und Königgrätz und wohin sind wir gerathen? Wo sind wir gestanden nach Königgrätz? Ans Deutschland waren wir hinausgeworfen, den Kredit haben wir in der ganzen Welt verloren. Unsere Heereseinrichtung, unsere künstliche Heereseinrichtung, was hat sie geleistet gegenüber der Volkswehr? — Beim ersten Anprall ist sie beinahe wie ein Kartenhaus zusammengestürzt. In einem siebentägigen Feldzuge hat sie, trotz der Tapferkeit der Mannschaft gar nichts ausrichten können. Es entsteht also die weitere Frage, ob diese Folgen möglich gewesen wären, wenn der Volksvertretung die Mitwirkung an der Gesetzgebung der Wehrverfassung, an der Einflußnahme aus die auswärtigen Angelegenheiten zugestanden gewesen wäre? ob Magenta, Solferino, — 1864 — Sadowar und Königgrätz möglich gewesen wären, wenn der Volksvertretung auch eine Mitwirkung bei der 105 Heeresverfassung und bei den auswärtigen Angelegenheiten zugestanden worden wäre? Diese Frage überlaste ich Jedem, sich selbst zu beantworten. Ich glaube die Wichtigkeit dieses Gesetzes genügend nachgewiesen zu haben. Ich hätte nur noch zu beweisen, daß wir aber auch das Recht hätten, in die Berathung oder überhaupt in den Ausdruck der Wünsche des Landes in Bezug auf dieses Gesetz einzugehen. Das ist, glaube ich, in dem §. 19 der Landesordnung ausgesprochen. Man wird mir zwar einwenden, wir härten kein Recht auf die Berathung des Gesetzes. Ich gebe das zu, es gehört vor die Reichsvertretung, aber das Recht haben wir, die diesbezüglichen Wünsche des Landes auszusprechen, und daß dieses Recht auch Erfolge hatte, hat das Jahr 1866 — die Vertretung von Wien bewiesen. Nachdem die hohen Militärbehörden, ungeachtet daß sie unmittelbar 1—2 Monate vorher gesehen haben, daß man eine sehr starke Festung umgehen und nebenbei Operationen weit vorwärts, ganz gemüthlich vorwärts führen kann, — hat man dennoch beschlosten, die Befestigung Wiens vorzunehmen, — die 30 Millionen Gulden nur bei der ersten Anlage und wenn sie vollständig wie planiert ausgeführt worden wäre, wie verlautete, 120 Millionen Gulden erfordert hätte, und das im Augenblicke, wo der Finanzminister nicht wußte, woher das Geld zu Zahlung der fälligen Staatszinsen nehmen — und er die laufenden Bedürfnisse mit „Papier" deckle. Man hat die Volksvertretung vorher nicht gefragt. Dagegen hat sich die Vertretung von Wien, auch nur ein kleiner Theil der gesammten Volksvertretung gewehrt, die Volksvertretung des niederösterreichischen Landtages ist beigetreten, und es hat in dem Reichsrathe nicht mehr viel Arbeit gebraucht, diese Befestigungen zu hintertreiben. Das ist ein Beispiel, daß ein kleiner Theil der Volksvertretung, wenn er das wirklich verficht, was als allgemein nothwendig erscheint, auch wirklich durchsetzen und durchbringen kann. Eine weitere Einwendung wird man mir machen, wir hätten keine Zeit mehr dazu, wir hätten nur mehr kurze Zeit zu tagen. Meine Herren, die Sache ist so wichtig, daß, wenn wir nur noch eine Stunde Zeit hätten, gerade diese Stunde zu diesem Zweck zu verwenden, unsere Pflicht wäre. Ich habe weiters nichts mehr zu bemerken, nur wünschte ich, daß die Sache, wenn wir noch etwas erreichen wollen, möglichst befördert werde, und zu diesem Ende ein Comite aus drei Mitgliedern zu ernennen, welchem aufgetragen würde, möglichst bald Bericht zu erstatten. Landeshauptmann: Der Herr Abgeordnete Gsteu verbindet mit der Begründung seines selbstständigen Antrages den weiteren formellen Antrag auf Bildung eines Dreiercomites zur Berathung und Berichterstattung seines Antrages. Ich bringe diesen formellen Antrag zur Abstimmung und bitte diejenigen Herren, welche gesinnt sind, ein Comite aus drei Mitgliedern zur Berichterstattung zu bestimmen, sich von den Sitzen zu erheben. (Angenommen.) Ich bitte gleichfalls, auch die Wahl der Comitemitglieder vorzunehmen, damit wir dann ungestört die weiteren Verhandlungen fortsetzen können. (Wahl.) Ich bitte die Herren Schneider und Christian Ganahl, sich der Mühe zu unterziehen, das Skrutinium zu pflegen Schneider: Es sind 19 Stimmzettel abgegeben worden. Chr. Ganahl: Die meisten Stimmen erhielten die Herren: Dr. Fetz 14, Gsteu 10, Thurnherr 7 und Peter 8: die andern haben sich zersplittert. 106 Landeshauptmann: Es erscheinen nur 2 Mitglieder als gewählt, Herr Dr. Fetz und Esten. Wir müssen also nochmals zur Wahl des dritten Mitgliedes und eines Ersatzmannes schreiten. Die nächst meisten Stimmen haben erhalten die Herren: Peter, Dr Thurnherr, Dr Jussel und Dr. Bickl- Ich bitle also nochmals 2 Herren zu bezeichnen, nämlich ein Ausschußmitglied und einen Ersatzmann. Wahl.) Ich bitte die gleichen Herren, das Skrutinium vorzunehmen. Schneider: Es wurden 19 Stimmzettel abgegeben. Chr. Ganahl: Es erhielten die Herren Dr. Thurnherr 9, Peter 8, Dr. Bickl 6 und Dr. Jussel 4 Stimmen, und die anderen sind zersplittert. Landeshauptmann: Es hat keiner der Herren die absolute Stimmenmehrheit erhalten. Wir müssen nun zur engeren Wahl schreiten, und zwar haben wir 2 Mitglieder zu bezeichnen aus folgenden 4 Herren: Dr. Thurnherr, Peter, Dr. Bickl und Dr. Jussel. Jede Stimme, die außer diesen 4 Herren fallen würde, könnte nicht gezählt werden. Ich bitte also, 2 aus diesen 4 Herren zu wählen. (Wahl.) Wollen gefälligst nochmal die Herren Christian Ganahl und Schneider das Skrutinium übernehmen. Schneider: Es sind 19 Stimmzettel abgegeben worden. Chr. Ganahl: Es erhielten die Herren Peter 16, Dr. Bickl 10 und Dr. Jussel 3 Stimmen. Landeshauptmann: Also sind die Herren Peter als Ausschußmann und Dr. Bickl als Ersatzmann gewählt. Ich bitte die beiden Comites, sich nach der Sitzung zu constituiren. Dritter Gegenstand ist der Commissionsbericht über den Rechenschaftsbericht des Landes-Ausschusses. Ich bitte den Herrn Dr. Bickl als Referenten, das Wort zu nehmen. Dr. Bickl. (Verliest den 1 Hauptabschnitt des Rechenschaftsberichtes mit den einschlägigen Bemerkungen des Comiteberichtes ind. Punkt C, zu welchem der Hr l. f. Commissär sich zu einer Bemerkung veranlaßt sind) L. f. Commissär: Ich muß gegen den letztvorgelesenen Absatz mir erlauben, eine Bemerkung zu machen. Er lautet: „Die Geschäftsgebarung des LandesAusschusies kann wegen ihrer Einfachheit, Ordnung und Wohlfeilheit wahrlich nicht nur den Gemeinden zum Muster, sondern auch der Regierung in mehrfacher Beziehung zur Nachahmung dienen " Ich bin weit entfernt, das Lob, das hier dem Landes-Ausschusse gespendet wird, schmälern zu wollen, — im Gegentheile finde ich es ganz gerechtfertiget und stimme demselben aus voller Überzeugung bei. Was jedoch den letzten Absatz betrifft, so muß ich bemerken, daß zwischen der Geschäftsgebarung eines Landesausschusses eines so kleinen Landes, wie Vorarlberg, und der Geschäftsgebarung einer Regierung wie die der österreichischen Monarchie, die aus allen mögliche» Nationalitäten zusammengesetzt ist — daher ein sehr schwer zu regierender Staat, — nicht wohl eine Parallele gezogen werden kann. Was in einem kleinen Haushalte zum Nutzen und Frommen ist, ist in einem großen Haushalte oft nur von Übel. Ich halte daher diesen Zusatz nicht für zutreffend. Was den in diesem Zusatze gegen die Regierung indirect enthaltenen Vorwurf betrifft, so muß ich dagegen entschieden Verwarung einlegen, nachdem ich glaube, daß der gegenwärtigen Regierung 107 Niemand das Zeugniß wird versagen können, daß sie mit redlichem Streben bemüht ist, auch in ihrer Geschaflsgebarung Einfachheit, Ordnung und Wohlfeilheit herzustellen. Dr. Bickl: Ich erlaube mir, auf die Bemerkung des Herrn l. f. Commissärs zu erwidern, daß das Comiie hiemit der Regierung geradezu keine Vorwürfe machen wollte, sondern es wollte einerseits dem Landes-Ausschusse durch diese Bemerkung eine Aufmunterung geben, andererseits auf frühere Mißstände aufmerksam machen. Man hat — glaube ich — in dieser Beziehung nur Das gethan, was Minister Giskra durch seinen ganz neuen Erlaß gethan hat. Minister Giskra selbst fand wesentliche Übelstände in der Geschäftsgebarung zu rügen; er hat daher die untergebenen Beamten aufgefordert, sie möchten doch trachten, die Geschäftsführung möglichst zu vereinfachen, und nur in diesem Sinne wollte das Comite jene Bemerkung einflechten, aber durchaus keinen Vorwurf gegen die gegenwärtig bestehende Regierung erheben, sondern sie nur auf die Beseitigung alter Übelstände aufmerksam machen. L. f. Commissär: Mit dieser Aufklärung finde ich mich zufrieden gestellt. Landeshauptmann: Ich bitte, weiter zu fahren. Dr. Bickl (Verliest ad II. a bis „zur Annahme.") Landeshauptmann: Ich erlaube mir bei diesem Anlasse Ihnen eine soeben erhaltene Mittheilung des Landesansschusses von Tirol zur Vorlesung zu bringen. (Schriftführer verliest wie folgt:) Note! In Erwiederung der schätzbaren Note vom 29. Julj 1868 Nr. 404 beehrt man sich dem löbl. Landesausschusse die Mittheilung zu machen, daß die Schuld des Landes Vorarlberg an den tirolischen Landesfond nach der letzten Abrechnung richtig 3761 fl. 52 kr. betrug, welcher Betrag bei der hiesigen Landschaftskasse am 1. April und 17. Mai 1867 Journals-Artikel 15 und 21 in Empfang erscheint. Seit dieser Zeit hat eine vorschußweise Zahlung aus dem tirolischen Landesfonde für jenen Vorarlbergs oder einer Einnahme auf Rechnung des gemeinschaftlichen Landesfondes nicht mehr stattgefunden, sondern die wenigen seither noch vorgekommenen Ausgaben auf Rechnung des gemeinschaftlichen Fondes wurden ausgeschieden und soweit sie den vorarlberg'schen Landesfond betrafen, demselben zur Last geschrieben. Demgemäß erklärt der tirolische Landesausschuß, daß die endliche Ausgleichung zwischen Tirol und Vorarlberg hinsichtlich der an letzteren gestellten Forderungen aus der Periode der Gemeinsamkeit des Landesfondes vollzogen zu betrachten ist. Innsbruck, am 4. September 1868. Dr. Haselwanter. Wünscht einer der Herren das Wort zu nehmen über die vorgelesenen Pnnkte, — wenn nicht, so schreite ich zur Abstimmung. (Niemand.) los her Antrag des Landes-Ausschusses lautet, wie er vom Comite zur Annahme empfohlen wurde: „Ein hoher Landtag wolle dieser schließlichen Abrechnung und der aus Grund derselben in Ausgabe gebrachten Beträge die Genehmigung ertheilen." Ich bitte um Abstimmung hierüber. (Angenommen) Dr. Bickl. (Verliest Punkt b inclusive des Antrages des L. A. mit den einschlägigen Bemerkungen des Comite Berichtes.) Landeshauptmann: Ich bringe nun den Antrag des L. A. zur Abstimmung. Er lautet •_ „Es wolle der hohe Landtag der einstweilig getroffenen Vorkehrung und dem pro 1868 in Anwendung gebrachten Voranschlag die vorbehaltene Genehmigung ertheilen." Ich bitte um Abstimmung hierüber. (Angenommen-) Dr. Bickl. (Liest Punkt 2 inclusive des Antrages des Landesausschusses mit den einschlägigen Bemerkungen des Comiteberichtes.) Landeshauptmann. Wünscht hierüber Jemand das Wort zu ergreifen? (Niemand.) Da dies nicht der Fall ist, bringe ich den Antrag des Landesausschusses zur Abstimmung, welcher lautet: „Ein hoher Landtag wolle die Vermögensgebarung des Vorarlberger Landesfondes für die Jahre 1866 und 1867 nach dem Ergebnisse der beiden Rechnungsabschlüsse genehmigen." Bitte um Abstimmung. (Ist angenommen.) (Berichterstatter verliest Punkt 111- incl. des folgenden Antrages). „ein hoher Landtag wolle dem Rechnungsabschlüsse des „Tirol Vorarlberger" Grundentlastungsfondes pro 1866 die nachträgliche Genehmigung seinerseits ertheilen." Landeshauptmann: Ich bitte um Abstimmung. (Ist angenommen). Berichterstatter verliest Punkt 111. 2. incl Antrag dahin lautend: „es wolle das vorgeführte Rechnungsergebniß pro 1866 definitiv vom hohen Landtage genehm gehalten werden." Landeshauptmann: Wünscht Jemand das Wort zu nehmen? Dr. Jussel: Ich habe bereits im Jahre 1866 mich veranlaßt gefunden, die baldige Ablösung und Regulirung der Wald-Servituten zu betreiben, und es ist seither ein hübscher Zeitraum verlaufen, aber leider noch nicht viel geschehen. Es ist wohl in Montafon, in Bludenz die Abwicklung dieses Geschäftes so ziemlich eingeleitet worden, ebenso ist es im Bregenzerwald geschehen und in Feldkirch wird bereits beendet haben; allein im Bezirke Bregenz liegt das ganze Geschäft noch brach. Es haben mich zu Wiederholtenmalen die Gemeinde-Vorstehungen ersucht, ich möchte doch diesfalls Vorstellungen machen, damit die Sache endlich zum Zwecke gelange. Es war von der hohen Statthalterei ein hiesiger BezirksamtsBeamter mit der Austragung dieser Angelegenheit beauftragt worden, allein er wurde seiner amtlichen Thätigkeit nicht entbunden, und da dieselbe seine ganze Zeit in Anspruch genommen hat, so hat er diesem Geschäfte nicht wohl obliegen können, und doch belaufen sich die Anmeldungen im Bezirke Bregenz über 500; es dürfte aber auch die Abwicklung dieses Geschäftes trotzdem es so viele Anmeldungen anbelangt, nicht schwierig sein. Es ist vielleicht den meisten Herrn des Landtages bekannt, daß bei den Anwesen sehr viele kleine Waldparzellen, die eine da, die andere dort gelegen, sich finden, und aus den meisten hastet das Weidrecht und wie eine 100 solche Anmeldung erledigt wird, nach der bereits gleichen Schablone können alle andern erledigt werden. Es wäre daher gewiß sehr zu wünschen, wenn ein eigener Beamter für dieses Geschäft ausgestellt würde. Binnen einem halben Jahr könnte derselbe mit Fleiß das Geschäft wahrscheinlich abwickeln. Landesfürstlicher Kommissär: Ich werde der hohen Statthalterei das, was in dieser Beziehung soeben gesprochen worden ist, zur Kenntniß bringen und ich zweifle nicht, daß sie dem gestellten Ansinnen nach Thunlichkeit willfahren werde. Gsteu: Ich glaube, daß die Aufforderung des Rechenschafts Komite's, daß die Regierung in Bezug auf die Vereinfachung der Geschäftsführung dem Landesausschusse nachzufolgen hätte, hier auf dieses Geschäft besondere Anwendung finden dürfte. Denn die Servitutsablösung ist überhaupt ein schwieriges, ein langwieriges Geschäft und es ist Gelegenheit geboten, dieses Geschäft weit hinaus zu verzetteln. Weil das Land die Regiekosten zu übernehmen hat und auch bedeutende Regiekosten zahlen muß, so möchte ich gerade in dieser Beziehung empfehlen und mir den Antrag zu stellen erlauben, daß eben die Geschäftsgebarung hiebei möglichst vereinfacht würde, damit das Land nicht so viele Kosten habe. Ich will nur ein Beispiel anführen. Ich habe solche Geschäfte mehrmals als Sachverständiger mitgemacht. Da ist z. B. eine Kommission in ein Thal hinein, wozu manchesmal zwei bis drei Tage erforderlich waren. Man hat da einen Kanzlisten mitgenommen, der, während er nur Eine Stunde Arbeit, nur ein ihm diktirtes Protokoll zu schreiben gehabt hat, doch für alle drei Tage die Diäten aufgerechnet und bezogen hat. Diese Kosten müssen vom Lande bestlitten werden- Da bei diesen Kommissionen mitunter mehrmals 18 bis 20 Männer dabei gewesen, von denen immerhin Einer oder der Andere diese Arbeit hätte verrichten können, so hätten diese Kosten erspart werden können. In dieser Beziehung dürfte Geschäftsvereinfachung und möglichste Kostenverminderung zu empfehlen sein. (Ganahl: sehr gut). Landeshauptmann: Wünscht noch Jemand das Wort zu nehmen? (Niemand). Da dieß nicht der Fall ist, erkläre ich die Debatte für geschlossen. Der Antrag des Landesausschusses lautet: „es wolle das vorgeführte Rechnungsergebniß pro 1866 definitiv vom hohen Landtage genehm gehalten werden." Bitte um Abstimmung hierüber. (Ist angenommen). Das Komite hat den weiteren Antrag vorgebracht, nämlich: „die hohe Regierung sei um möglichste Förderung des Abschlusses des Grundlasten- Ablösungs- und Servituten-Regulirungsgeschäftes anzugehen." Ich bitte gleichfalls um Abstimmung hierüber. (Ist angenommen). Berichterstatter verliest Punkt b. incl. Antrages: . „Der hohe Landtag wolle diesem Grundentlastungs-Voranschlag und dem Steuerzuschlage von 3 1/2 Kreuzer pro 1868 die Genehmigung nachträglich ertheilen." Landeshauptmann: Wenn Niemand das Wort zu nehmen gedenkt, bitte ich ebenfalls um Abstimmung über diesen eben verlesenen Antrag. (Ist angenommen). Dr. Bickl: (Als Berichterstatter verliest Punkt IV, welcher ebenfalls angenommen wurde. 110 Weiters Punkt V. incl. des Antrages:) „bis dahin ein weiteres Vorgehen aufzuschieben, " und den weiteren Antrag des Komite's: „der hohe Landtag wolle den Landesausschuß beauftragen, sobald die Organisirung des Reichsgerichtes vollzogen feie, und das Verfahren bei demselben durch die Reichsgesetze geordnet sein wird, zur Geltendmachung der Forderung per 73, 884 fl. 40 fr. C.-M. an das k. k. Ärar das zweckdienlich Erscheinende vorzukehren." Landeshauptmann: Wünscht einer der Herren das Wort zu ergreifen? Karl Ganahl: Ich halte den weiteren Antrag des Komitees für überflüssig, nachdem der Landesausschuß schon in seinem Berichte sagt: „es solle die Durchführung dieser Ansprüche sogleich ins Werk gesetzt werden, sobald der bereits vorgelegte Entwurf des Reichsgerichtes Gesetzeskraft erlangt haben wird. Was in dem Antrage des Komite's liegt, das liegt auch im Anträge des Rechenschaftsberichtes; demungeachtet habe ich nichts dagegen einzuwenden, wenn die hohe Versammlung auch darüber abstimmen will. Dr. Jussel: Es ist bekanntlich in dieser Forderungssache Seitens des Landtages alles geschehen, was bisher geschehen konnte. Es wurde im politischen Wege vorgegangen, es wurde der Rechtsweg betreten und man ist zurückgewiesen worden. Im Jahre 1866 hat der Landesausschuß im Rechenschaftsbericht erklärt, daß es nicht Zeit zum Vorgehen sei — es war dieß bekanntlich in der Verfassungs-Systirungs-Periode und gerade damals hat auch das Komite in dem Rechenschaftsbericht gefunden, diesen Gründen, die der Landesausschuß damals vorbrachte, beizupflichten. Im gegenwärtigen Falle geschieht nichts anderes. Der Landes-Ausschuß sagt in seinem Berichte nur: es habe während der Sistirungs-Periode nichts geschehen können." Auch jetzt kann nichts geschehen, bis nicht das Reichsgericht faktisch eingesetzt sein wird. Der Landesausschuß will also nur sagen, er habe bisher nichts thun können und könne bis zu dem Momente, wo Kraft des Gesetzes über das Reichsgericht, das Reichsgericht wirklich eingesetzt sein wird, nichts vornehmen, aber daß er sodann vorgehen werde. Ich sehe nicht ab, warum der Ausschuß eigentlich sagt, es feie der Beschluß nicht zu unterstützen, weil nur ein Beschluß, „etwas, " nicht aber ein Beschluß, „nichts zu thun, " nothwendig, somit der Antrag überflüssig sei. Ich behaupte vielmehr, daß der Antrag des Landesausschusses „bis dahin ein weiteres Vorgehen aufzuschieben" nicht ein Beschluß „nichts zu thun" sei, sondern ein Beschluß „etwas zu thun" ist, aber nur sagt: jetzt ist noch nicht der rechte Zeitpunkt da und er werde den rechten Zeitpunkt nicht übersehen, sobald er eintritt, ihn zu benützen, um auf der Stelle vorzugehen. Ich kann nicht umhin meine Überzeugung dahin auszusprechen: der hohe Landtag könne dem Antrage, den der Landesansschußbericht gestellt hat, beipflichten, nicht aber der Abänderung des Komite's zustimmen. Landeshauptmann: Wünscht noch Jemand das Wort? (Niemand). Sohin erkläre ich die Debatte für geschlossen. Haben Herr Berichterstatter noch etwas zu bemerken? Dr. Bickl: Ich muß als Berichterstatter immerhin den Antrag des Komite's aufrecht erhalten, weil er nicht nur dasjenige enthält, was der Landesausschuß nach seiner Erklärung selbst stillschweigend beabsichtiget, sondern dieser Absicht auch Ausdruck verleiht. Wenn der Landesausschuß erklärt: 111 „die Einsetzung eines Reichsgerichtes erleichtere nun jedenfalls die Erhebung und Durchführung dieses Ausspruches und solle sogleich ins Werk gesetzt werden, sobald der bereits vorbereitete Entwurf über die Organisirung des Reichsgerichtes und über das Verfahren bei demselben Gesetzeskraft erlangt haben wird, " so ist darin nämlich keine weitere Bestimmung enthalten, was bei Eintritt dieses Zeitpunktes zu geschehen habe. Das Komite geht weiter, indem es sagt, es sei zwar bis dahin nichts zu thun, sobald aber der Zeitpunkt herantritt und die Organisirung des Reichsgerichtes vollendet sein wird, habe der Landes- Ausschuß einzuschreiten, er sei dazu zu beauftragen. Ich glaube daher der KomiteAntrag geht noch weiter als der des Landesausschusses und enthält zugleich dasjenige, auf was der Landesausschuß selbst abzielte. Landeshauptmann: Ich komme nun zur Abstimmung über den Abänderungsantrag des Ausschusses, wie er vom Komite zur Genehmigung vorgeschlagen wird. Er lautet: „Der hohe Landtag wolle den Landesausschuß beauftragen u. s. w. u. s. w. bis — vorzukehren." Diejenigen Herren, die diesem beistimmen, bitte ich sich zu erheben. (Minorität). Ich komme nun natürlich zum Antrage des Landes-Ausschusses zurück. Der lautet: „es sei bis dahin — bis zur Einsetzung des Reichsgerichtes — ein weiteres Vorgehen aufzuschieben." Ich bitte um Abstimmung hierüber. (Ist angenommen). Ich bitte den Herrn Berichterstatter weiter zu fahren. Dr. Bickl: (Verliest Punkt VI. des Rechenschaftsberichtes und die einschlägigen Bemerkungen des Komite's mit den Anträgen.) Landeshauptmann: Wünscht Jemand das Wort? Karl Ganahl: Schon seit Jahren halte ich zu wiederholten Malen die Ehre in diesem Hause über die Eisenbahnfrage zu referiren und der Landtag hat wiederholt Beschlüsse gefaßt, es sei bei der. h. Regierung einzuschreiten, damit die so lang ersehnte Bahn endlich einmal ins Leben gerufen werde Der Landes-Ausschuß hat nicht nur die Beschlüsse des Landtages getreulich ausgeführt, sondern er -hat auch jeden Anlaß ergriffen, um denselben neuerdings bei der hohen Regierung zu urgiren. In der Session vom Jahre 1866 erstattete ich Bericht über die Vorarbeiten der Innsbruck-Feldkircher-Bahn und fügte zugleich bei, daß nach Beendigung derselben weitere Schritte werden gemacht werden. Diese weiteren Schritte bestanden darin, daß ich mich im Auftrage des Komites im Dezember v. I. nach Wien begab, um ein Konsortium zusammen zu bringen, welches für die Ausführung der Bahn sowohl, als auch für die Geldbeschaffung die nöthigen Mittel böte, und es ist mir auch gelungen, ein Konsortium zu Stande zu bringen, welches in diesen beiden Beziehungen Har nichts zu wünschen übrig läßt. Das Konsortium hat denn auch Anfangs Februar ein Gesuch an das Handelsministerium um Konzessionirung der Bahn eingereicht. Und trotz all dieser Schritte, die im Lande auch bekannt wurden, bemüht sich dennoch eine Parthei, das Vorgehen des Konsortiums zu verdächtigen und 112 demselben den Vorwurf zu machen, als hätte man Nichts gethan. Ich habe z. B- einen Artikel vor mir, den ich mir erlaube, der verehrten Versammlung vorzulesen, er steht in der Landeszeitung und ich begreife nicht, wie die Landeszeitung dazu gekommen ist, einen solchen Artikel von ultramontaner Seite, auszunehmen. Er lautet: „Was die nachträglichen zwei Landtagsabgeordneten Wahlen betrifft, so glaube ich, daß dieselben zum Wohle des größeren Theiles des Volks in Vorarlberg ausgefallen sind, und die Landtagsverhandlungen selbst, werden uns in diesem Glauben mehr bestärken, übrigens bin ich überzeugt, daß selbst Ultramontane gewiß nicht mehr als 12 und 14 Jahre an der Eisenbahnfrage arbeiten, um dennoch Nichts zu erlangen, wie uns die Liberalen diesen Beweis geliefert haben." Nun, nachdem dieß eine offenbare Verdächtigung unseres Komites ist, so muß ich mir erlauben, das Gesuch, welches wir damals beim h. Handelsministerium eingereicht haben, der geehrten Versammlung vorzulesen, damit sie selbst beurtheilen kann, ob wir einen derartigen Vorwurf eine derartige Verdächtigung verdienen. Es mußte in dem Gesuche wohl etwas weit ausgeholt werden und ich muß die Versammlung bitten, mir einige Geduld zu schenken. Ich werde mir also erlauben, das Gesuch vorzulesen. (Verliest dasselbe). Aus dieser Mittheilung haben die Herren ersehen, daß das Konsortium an das Handelsministerium das Ansuchen gestellt hat, dasselbe möge an den Reichsrath eine Vorlage wegen Konzessionirung dieser Bahn machen und möge dann von Fall zu Fall bei dem beginnenden Baue jeder Sektion oder vor demselben mit den Konzessionären die zu garantirende Summe bestimmen. Man hätte glauben sollen, es würde dieß keinen Anstand haben. Allein trotz der wiederholten deßhalb gemachten sowohl mündlichen als schriftlichen Schritte und trotz der vielen dankeswerthen persönlichen Bemühungen des Herrn Landeshauptmannes ist das Ministerium nicht darauf eingegangen, sondern hat verlangt, daß die Detailpläne und Kostenvoranschläge jeder Sektion beizubringen seien. Nun blieb uns nichts anderes übrig, als dafür Sorge zu tragen — soweit es möglich war. — Unser Konsortium hat dann auch im Lause dieses Frühjahres Ingenieure zur Begehung der Sektionen Innsbruck Landeck und der Vorarlberger Bahn abgeschickt, damit sie die weiters nöthigen Erhebungen pflegen. Diese Erhebungen sind auch gepflogen worden und die Kostenvoranschläge und die Detailpläne der Sektion Landeck-Innsbruck dann Bludenz-Bodensee gemacht worden. Bei meiner letzten Anwesenheit in Wien habe ich es noch weiters dahin gebracht, daß noch der Kostenvoranschlag für die Zweigbahn von Feldkirch nach Buchs — wir haben nämlich nachträglich gesunken die Linie nach Buchs beantragen zu muffen statt nach Haag — gemacht werde. Der Kostenvoranschlag für die Strecke Lautrach-St Margrethen konnte leider noch nicht zu Stande gebracht werden. Schon vor 10 Jahren hat das Handelsministerium durch den Oberingenieur Diemer die Trace von Lautrach nach St. Margrethen aufnehmen lassen und da die ausgearbeiteten Projekte beim hohen Handelsministerium liegen, so war während meiner letzten Anwesenheit in Wien mein erster Schritt, mich zum hohen Handelsministerium zu begeben, um das Ansuchen zu stellen, es möge uns diese Pläne ausfolgen lassen, wenn nicht unentgeldlich, doch gegen eine billige Bezahlung. Man hat mir die Zusicherung gegeben, man werde nachsehen lassen und es werde das Möglichste geschehen. Nach ungefähr 8 Tagen machte ich einen zweiten Besuch und erhielt wiederholt die Versicherung, es 115 „Der hohe Landtag wolle beschließen, der Landes-Ausschuß habe sich im Namen des Landes, wenn einmal von Seite des Handelsministeriums eine Gesetzesvorlage eingebracht sein wird, mit der Bitte an den hohen Reichsrath zu wenden, Hochderselbe wolle sich für die Konzessionirung der in Rede stehenden Linien aussprechen." Dr. Jussel: Ich muß bekennen, daß ich, als ich dieses Antrages ansichtig wurde, wirklich erschrak; ich interessire mich als Vorarlberger sehr für das Zustandekommen einer Eisenbahn über den Arlberg — wie aber dieser Antrag gestellt ist, wird jedenfalls die Sache nur hinausgezerrt, da mit diesem Antrage der Regierung nur Schwierigkeiten in den Weg geworfen werden, andererseits wird vorzüglich zu beachten sein, die Bahn zu ebnen und ja kein Hinderniß in den Weg zu legen, damit nicht die Fernbahn, für welche große Anstrengungen gemacht werden, den Vorrang erhält. Es liegt aber auch nach allen Verhandlungen, die bisher vorgekommen sind in Eisenbahnsachen, gar nicht in der Praxis, daß vorerst über die Detailaufnahmen die Landtage einvernommen werden, weil das mehr das Technische berührt. Ich muß daher im Interesse des Landes die verehrtesten Herren bitten, die Sache wohl zu überlegen und diesem Antrage des Komite's nicht beizupflichten; dagegen finde ich es aber sehr angemessen, wenn der hohe Landtag sich auch an den hohen Reichsrath wendet, um eben dadurch zu bethätigen, welch' großes Interesse das Land Vorarlberg an der Sache nimmt. Ich hatte jetzt Gelegenheit, mehrere Provinzen von Österreich zu bereisen und ich habe mich überzeugt, daß allenthalben Bahnen sind und nicht blos Eine, sondern auch mehrere und weniger nothwendige Bahnen, während Vorarlberg ganz aller Bahnen entbehrt und vom Reiche abgeschlossen dasteht. Deßwegen glaube ich, sollen wir auf den Antrag des Landesausschusses eingehen, sowie ich auch finde, daß der Zusatzantrag zu demselben, wie er von dem Herrn Abgeordneten Ganahl vorgetragen wurde, nichts anders als zweckentsprechend ist und vorzüglich im Auge hat, daß die Strecke für Vorarlberg ehemöglichst zu Stande komme. Dr. Fetz: Ich kann mich der Ansicht, welche die Herren Dr. Jussel und Ganahl ausgesprochen haben, im allgemeinen nur entschieden anschließen. Ich glaube, daß alles dasjenige, was geeignet wäre, das Zustandekommen der Bahn auf irgend eine Art zu verzögern, für das Land vom höchsten Übel sein würde, und es unterliegt keinem Zweifel, daß, wenn der zweite Antrag des Komite's, so wie er vorliegt — angenommen würde, dadurch eine Verzögerung herbeigeführt werden könnte, falls es nämlich die Regierung angemessen fände, in das Ansuchen einzugehen. Ich glaube ebenfalls, daß die Festsetzung der Detailpläne und der Trace gegenwärtig nicht an der Zeit ist; das wird eine Frage sein, die später verhandelt werden kann und am geeigneten Orte zur Sprache gebracht werden muß. Es werden dann allerdings die Wünsche der einzelnen Theile des Landes zur Sprache kommen muffen und ich möchte gegenwärtig nur darauf Hinweisen, daß man — in so ferne es thunlich ist — darauf wird Rücksicht nehmen muffen, daß die Bahn mit den bevölkertern und gewerbreichern Distrikten des Landes in nähere Berührung gebracht werde. Vorläufig aber glaube ich meine Herren, sollen wir die Anträge, die vom Herrn Ganahl gestellt worden sind nebst dem ersten Anträge des Komite's annehmen und den zweiten Antrag des Komite's ablehnen. Schwärzler: Ich bin auch der Ansicht, daß man in die Details gerade nicht eingehen soll. Wenn man allenfalls diesen Antrag so formuliren würde: 116 „Es sei das Handelsministerium zu bitten, für die Ertheilung der Concession der Arlbergbahn, die Linie Innsbruck Arlberg-Feldkirch mit der Fortsetzung über Dornbirn und Schwarzach nach der baierischen Gränze bei Laiblach, und mit den Abzweigungen nach Rüthi und St. Margarethen im Allgemeinen festzusetzen"; somit die Worte „jedoch noch nicht im Detail rc, " auslassen, wodurch wir, wie ich glaube, im Interesse des Landes handeln würden. Dieser Antrag wäre ganz- analog mit jenem, den der hohe Landtag in der 7. Sitzung im Jahre.1866 beschlossen hat, welcher lautet: „Es sei das hohe kk. Staatsministerium zu bitten, das Nöthige zu veranlassen, damit die allenfalls der Coneessionirung der Bodenseegürtelbahn noch im Wege stehenden Hindernisse ehestens beseitiget und der Bau der Eisenbahn von Lindau über Bregenz nach St. Margarethen, und jene der Zweigbahnen von Rüthi nach Feldkirch und von Lauterach über Schwarzach nach Dornbirn endlich einmal zur Ausführung komme." Ich glaube, daß man diesen Passus, ohne der Sache im Allgemeinen zu schaden, wieder in diesem Sinne in den Antrag aufnehmen könne. Landeshauptmann: Wenn Herr Schwärzler einen Antrag stellen, so bitte ich, ihn zu formuliren. Schwärzler: Ich möchte noch vorerst die Ansichten des Herrn Ganahl (welcher sich eben zum Worte meldete) darüber anhören. Karl Ganahl: Der Herr Vorredner weiß bereits, daß ich für die Führung der Bahn über Schwarzach bin, ich habe mich wiederholt dafür ausgesprochen und habe dem Ingenieur, der hieher gesendet wurde, um nähere Erhebungen zu pflegen, die Weisung gegeben, daß er auch Schwarzach hineinbeziehe. Als ich jüngsthin nach Wien kam, fand ich, daß Schwarzach nicht in die Linie ausgenommen war; ich habe aber die Veranlassung getroffen, daß die Führung der Linie nach Schwarzach hineingezeichnet werde, und daß auch von Seite des Consortiums in das Concessions-Gesuch Schwarzach einbezogen werde. Was in Beziehung auf Schwarzach geschehen kann, ist also bereits geschehen. Ich glaube deshalb, daß der Antrag nicht nothwendig ist, er könnte vielleicht nur ein Hinderniß hervorbringen. Wenn es möglich ist, wird nach Schwarzach gebaut. Ich glaube auch, daß es keine bedeutenden Mehrkosten verursachen wird, diese werden sich vielleicht höchstens auf 100, 000 Gulden belaufen; es handelt sich nur darum, ob von Seite der Regierung für diese Mehrausgabe die Zinsen garantirt werden, und ich glaube die Regierung wird darauf eingehen. Dr. Fetz: Ich habe mir vorhin erlaubt, darauf hinzuweisen, daß man, so weit es möglich ist, auf die einzelnen Theile des Landes Rücksicht nehmen müsse; dabei habe ich gerade den Ort Schwarzach und den Bregenzerwald im Auge gehabt. Schwarzach ist die Ausbruchsstation aus dem Bregenzerwalde. Wie das Komite selbst in seinem Berichte darauf hingewiesen hat, spielen in Vorarlberg Viehzucht und Milchprodukte in volkswirthschaftlicher Beziehung eine hervorragende Rolle. Gerade derjenige Bezirk aber, der in dieser Beziehung der bedeutendste ist, ist der Bregenzerwald. Wenn durch die Führung der Bahn nach Schwarzach eine Mehrausgabe von etwa 100, 000 Gulden nothwendig sein sollte, wie Herr Ganahl bemerkt hat, so scheint mir, ist das ganz und gar nicht in Betracht zu ziehen, da der Verkehr, wenn die-Bahn Schwarzach berührt, vergrößert wird und jene 113 werde demnächst meinem Ansuchen entsprochen werden. Ich mußte dann von Wien abreisen zur gegenwärtigen Landtagssession, sonst wäre ich in dieser Angelegenheit noch länger dort geblieben. Nun schrieb mir aber nach etwa 8 Tagen mein Bevollmächtigter, bis zur Stunde hätte er vom Handelsministerium die Pläne noch nicht erhalten. In Folge dieser Mittheilung wurden neuerdings Schritte gethan, damit endlich die Pläne ausgefolgt werden. Ich kann mir den Grund der bisherigen Verzögerung nicht erklären; es ist indeß möglich, daß die Pläne gänzlich- verloren gegangen sind, denn seit der Zeit, der Aufnahme derselben, ist das Ministerium vielleicht ein halb dutzendmal gewechselt worden und zwar nicht nur das Ministerium selbst, sondern auch die Lokalitäten. Wir wollen aber dennoch hoffen, daß man die Arbeiten auffinden werde. Wenn es nicht schon zur Stunde geschehen ist, so werden im Namen des Konsortiums die Detailpläne und die Kostenvoranschläge für die Strecke der InnsbruckLandeck und der Vorarlberger Bahn nebst der Zweigbahn von Feldkirch bis Buchs beim hohen Handelsministerium eingegeben werden. Was nun die Sektion Landeck-Bludenz anbetrifft, so konnte noch kein Kostenvoranschlag gemacht werden und zwar aus dem Grunde, weil man nicht darüber einig ist, ob nicht das Fell'sche System, welches gegenwärtig über den Mont-Cenis in Anwendung ist, auch für die Überschienung des Arlberges den Vorzug verdiene. Es sind in dieser Beziehung die Meinungen verschieden. Manche glauben, es werde sich dieses System gar nicht praktisch erweisen; andere sind der vollständigen Überzeugung, daß dasselbe in Zukunft zur Geltung kommen werde. Aus diesen Gründen konnten wir für die Sektion LandeckBludenz noch keine Kostenvoranschläge vorlegen. Wir werden aber ans hohe Handelsministerium demungeachtet das Ansuchen stellen, daß dasselbe eine Regierungsvorlage an den hohen Reichsrath in Betreff der künftigen Konzessionirung der ganzen Strecke mache und wollen hoffen, es werde sich der hohe Reichsrath im Sinne einer solchen Vorlage aussprechen. Aus dem Berichte des Landes Ausschusses und aus jenem des Komite's haben Sie entnommen, daß von Seite des Fernbahn-Komite's großartige Anstrengungen gemacht werden, um die Arlbergbahn zu verhindern. Wie die Herren auch gehört haben, hat sowohl der Landes-Ausschuß von Vorarlberg sowie der Tiroler Landes-Ausschuß, dann die Handelskammer von Feldkirch und jene von Innsbruck sich für die Arlbergbahn und zu Gunsten derselben ausgesprochen. Ich habe mich letzthin in Wien erkundigt, wie es mit dem FernbahnProjekte stehe, und im Handelsministerium nichts weiteres erfuhren, als daß das Comite um eine weitere Frist zu den Vorarbeiten nachgesucht habe, was demselben auch bewilligt worden sei; weiteres konnte ich nicht erfahren. Nun habe ich letzthin gelesen, daß die bairische Regierung nicht für die Fernbahn sei, und daß sie diese Linie einstweilen nicht in das Eisenbahnnetz ausgenommen habe, was jedenfalls sehr gut für unser Unternehmen ist. Wenn das Gegentheil geschehen wäre, würde uns wahrlich Gefahr drohen, daß die Arlbergbahn nicht zu Stande käme, obwohl, tote ich glaube, auch die Statthalterei sich zu Gunsten der Arlbergbahn ausgesprochen hat. Ich komme nun zu den Anträgen des Comites. Das Comite unterstützt den vom L. A. gestellten Antrag, welcher lautet: „Ein hoher Landtag wolle dieser Erklärung beitreten und an die Hohe k. k. Regierung das Ansuchen richten, im Sinne des Gutachtens des L. A. baldmöglichst vorzugehen.» Zu diesem Antrage hätte ich eine Ergänzung zu beantragen, die ich als unumgänglich nothwendig halte. Sie würde folgendermaßen lauten: 114 „und an dieselbe die weitere Bitte zu stellen, daß, falls wegen einer Gesetzesvorlage für die Sektion Landeck-Bludenz etwa noch Hindernisse obwalten sollten, jedenfalls eine solche für die Sektion InnsbruckLandeck, unter allen Umständen aber eine Vorlage um Concessionirung der Vorarlberger Linie, d. i. der Sektion Bludenz-baierische Gränze mit den Zweigbahnen zum Anschlüsse an die vereinigten Schweizerbahnen eingebracht werde." Ich wünschte nun, daß der Herr Berichterstatter über diesen meinen Antrag seine Meinung ausspräche. Landeshauptmann: Wünscht noch Jemand das Wort? Dr. Bickl: Ich finde dem Antrage, den der Herr Vorredner als Beisatz zu jenem des Landes- Ausschusses stellte, nur beizustimmen, indem er offenbar im Interesse des Landes gestellt wird und die Vortheile der angestrebten Eisenbahn dem Lande ehestens zu verschaffen geeignet ist. Landesfürstl. Kommissär: Ich habe nur bemerken wollen, daß die Statthalterei bereits im Juni d. I. die vom Handels-Ministerium abverlangten und auch wirklich eingelangten Akten der Landes-Ausschüsse von Tirol und Vorarlberg, dann der beiden Handelskammern Innsbruck und Feldkirch, dem Ministerium vorgelegt habe, und sich darin wirklich so warm, als es nur immer möglich ist, für die Concessionirung der Vorarlbergerbahn gegenüber der Fernbahn ausgesprochen habe. (Allseitiges Bravo.) Landeshauptmann: Es liegt noch ein Antrag des Komite's vor, wünscht Jemand darüber zu sprechen? Karl Ganahl: Das Komite stellt den weiteren Antrag: „es sei das hohe Handelsministerium zu bitten, für die Ertheilung der Konzession der Arlbergbahn die Linie Innsbruck-Arlberg-Feldkirch mit der Fortsetzung über Dornbirn und Schwarzach nach der baierischen Gränze bei Laiblach und mit den Abzweigungen nach Rüti und nach St. Margarethen zwar im Allgemeinen, jedoch noch nicht im Detail definitiv festzusetzen, sondern vor der definitiven Feststellung der Details dieser Linie den hohen Landtag darüber zu vernehmen." Mit diesem Antrage kann ich unmöglich einverstanden sein; denn ich glaube erstens, daß er in keinem Falle dem Unternehmen Vortheil bringend sein würde; daß es dagegen aber möglich wäre, daß er geradezu nachtheilige Folgen haben könnte. Der Landtag ist natürlich nicht immer beisammen, und wenn die hohe Regierung allenfalls der Meinung wäre, es sei der Landtag darüber zu fragen, so würde die Sache jedenfalls hinausgeschoben werden bis zum Zusammentritte desselben. Ich glaube aber auch, daß die Regierung niemals den Landtag fragen wird in Betreff der definitiven Feststellung der Details der Linie. Wenn die hohe Regierung die Landtage immer zu fragen hätte, so würde dies ohne Zweifel dem zu Standekommen der Eisenbahnen sehr hinderlich sein; ich erlaube mir deshalb zu beantragen; „es sei der Antrag des Komite's nicht zu genehmigen." Dagegen hätte ich einen anderen Antrag zu stellen, welchen ich für zweckmäßiger finde und den ich dem hohen Landtage zur Annahme empfehle. Er würde wie folgt, lauten: 117 Mehrausgabe dadurch hereingebracht wird. Ich denke übrigens, daß Herr Ganahl ganz recht hat, wenn er sagt, daß es nicht nothwendig sei, daß man gegenwärtig speziell den Ort Schwarzach erwähne, um so weniger, wenn, wie wir hören von Seite des Konsortiums selbst schon Rücksicht genommen wird, daß Schwarzach nicht außer Acht gelassen werde. Schwärzler: Eben der Umstand, weil ich mich neulich in Wen überzeugte, daß die Herrn Ingenieure, ungeachtet sie mir bei ihrer Anwesenheit in Vorarlberg die bestimmteste Zusicherung gaben daß die Linie über Schwarzach doch nicht in das Projekt eingezeichnet haben, hat mir einiges Mißtrauen eingeflößt, und dieses war auch-der Grund, daß ich beantragte, man solle Schwarzach speziell aufführen.. Wenn Herr Ganahl aber nun sagt, es sei wirklich geschehen, so ist das etwas anderes und genügt mir diese Zusicherung, vollkommen. Was die Mehrkosten der Führung der Bahn über Schwarzach betrifft, so ist von. solchen wohl kaum die Rede, denn das Terrain über Schwarzach ist bedeutend fester und günstiger und da es sich um einen Uniweg von höchstens 1/4 Meile handelt, werden sich diese Mehrkosten durch das weit bessere Terrain aufheben, denn wie bekannt, führt die Linie von Dornbirn in gerader Richtung nach Lauterach ausschließlich durch Torfgrund, welcher Umstand den Bau einer Eisenbahn sehr erschwert und ihn kostspielliger macht. Übrigens glaube ich allerdings, daß man, wie Herr Dr. Fetz gesagt hat, den Bregenzerwald nicht so rücksichtslos bei Seite setzen könne, denn es handelt sich mit Einschluß der angränzenden Ortschaften, wie Alberschwende, Schwarzach und Bildstein, um völlig den vierten Theil der ganzen Bevölkerung Vorarlbergs, es handelt sich um einen der gewerbreichsten Bezirke des Landes, glaube daher nicht zu weit zu gehen wenn ich behaupte, daß Schwarzach die bedeutendste Bahn-Station des Landes werden wird; denn abgesehen davon, daß der großartige Verkehr des Bregenzerwaldes völlig ausschließlich der Bahn zukommen wird; sind auch die vortrefflichen Steinbrüche des Schwarzachtobels und die bedeutende Wetzsteinfabrikation in Schwarzach selbst, in Betracht zu ziehen und versprechen auch diese der Bahn bedeutende Vortheile. Endlich erwähne ich noch eines Umstandes, der bisher noch nicht in Betracht gezogen worden ist, es ist dieses der Fremdenverkehr, der in den letzten Paar Jahren und namentlich im letzten Sommer so bedeutend zugenommen hat, und erst wenn die Bahn bis Schwarzach, gleichsam zum Fuße des Bregenzerwaldes führen wird, wird diese Fremdenfrequenz noch in erhöhtem Maße zunehmen; es wird der Bregenzer Wald in dieser Beziehung eine zweite Schweiz werden, da man dort in vielen Beziehungen dasselbe finden kann, wie in der Schweiz. Was aber meinen gemachten Antrag betrifft, will ich nicht auf denselben bestehen, die Zusicherung des Herrn Ganahl genügt mir, daß Sorge getragen werde, daß das Eisenbahn-Konsortium die Linie Schwarzach in das Projekt ausnehme und ziehe daher auch unter dieser Bedingung meinen Antrag zurück Landeshauptmann: Wenn Niemand mehr das Wort ergreifen will, so schließe ich die Debatte. Haben Herr Berichterstatter noch etwas zu bemerken? Dr. Bickl: Ich muß nur bemerken, daß gerade die Rücksichtsnahme für den Bregenzerwald es war, die schon im Komite eine Differenz bezüglich des Antrages veranlaßte und daß nur aus Rücksichtsnahme für den Bregenzerwald das Komite sich endlich zu demselben herbeiließ. Ich für meine Person habe durchaus keinen Wunsch und keine Veranlassung mit diesem Antrage dem Landtage entgegen zu treten. Ich glaube vielmehr man sollte in das Konsortium, welches schon so viel für das Land gethan hat, das Vertrauen setzen, daß es auch fernerhin alles nur Mögliche, was im 118 Interesse des Landes liegt veranlassen werde- Nachdem nun der Obmann des Komite's, welcher sich bisher vorzüglich als Vertreter des Bregenzerwaldes gerirte, hier in der Verhandlung erklärt hat, er ziehe in dieser Beziehung seinen Antrag zurück, so erkläre ich als Berichterstatter, daß auch ich den Antrag gänzlich fallen lasse und glaube hiemit, wenn kein Komitemitglied sich dagegen ausspricht dem allgemeinen Wunsche desselben zu entsprechen. Übrigens kann ach dem zweiten Antrag, den Herr Ganahl stellt, nur beipflichten, da er offenbar das Interesse des Landes bezweckt Landeshauptmann: Es liegt Nunmehr der Antrag des Landesausschusses vor, welcher auch vom Konnte unterstützt wurde. Zu diesem Antrag wurde ein Zusatz gemacht vom Herrn Ganahl. Ich werde zuerst den ersteren Antrag und dann den Zusatz zur Abstimmung bringen. Der Antrag des Landesausschusses lautet: „ein hoher Landtag wolle dieser Erklärung beitreten und an die hohe k. k. Regierung das Ansuchen richten, im Sinne des Gutachtens des Landesausschusses bald möglichst vorzugehen." Bitte um Abstimmung. (Angenommen). Nun kommt der Zusatz des Herrn Ganahl. Er lautet: „und an dieselbe die weitere Bitte zu stellen, daß, falls wegen einer Gesetzesvorlage für die Sektion Landek-Bludenz etwa noch Hindernisse obwalten sollten, jedenfalls eine solche für die Sektion Innsbruck Landeck, unter allen Umständen aber eine Vorlage um Konzessionirung der Vorarlberger-Linie d. i. der Sektion Bludenz bairische Gränze mit den Zweigbahnen zum Anschluß an die vereinigten Schweizerbahnen einzubringen.* Bitte um Abstimmung. (Ist angenommen). Es liegt nun noch der weitere Antrag des Herrn Ganahl vor: „der hohe Landtag wolle beschließen: der Landes-Ausschuß habe sich im Namen des Landes, wenn einmal von Seite des Handels-Ministeriums eine Gesetzesvorlage eingebracht sein wird, mit der Bitte an den hohen Reichsrath zu wenden, Hochderselbe wolle sich für die Konzessionirung der in Rede stehenden Linien aussprechen." Ich bitte um Abstimmung. (Angenommen). Dr. Bickl: Ich erlaube mir nur noch an den Herrn Landeshauptmann die Bitte zu richten über den Komite-Antrag: „der hohe Landtag wolle dem Konsortium dieser Männer für dessen, bezüglich der im Lande zu erbauenden Eisenbahnen, gemachten Anstrengungen und Opfer durch Ausstehen die Anerkennung ausdrücken, " abstimmen zu lassen, Landeshauptmann: Die Herren haben die Ditte und den Antrag vernommen und ich ersuche derselben Ausdruck zu geben. (Die Versammlung erhebt sich von den Sitzen). Dr. Bickl: (Als Berichterstatter verliest die Punkte 7, 8 und 9 zu denen nichts bemerkt wird, weiters den Punkt 10 mit dem Antrage:) „daß dem Herrn Wohlwend für seine so ersprießliche Bemühung der Dank des hohen Landtages ausgesprochen werde." Landeshauptmann: Wünscht Jemand das Wort zu nehmen? Carl Ganahl: Ich muß mir erlauben der hohen Versammlung einige Aufklärung zu geben- Es heißt hier: „für den Weiterbau sind alle Vorkehrungen mit bester Vorsorge getroffen." Nun will der Landes-Ausschuß damit nicht etwa sagen, daß der ganze Ban vollendet werden soll, sondern unter dem Weiterbau versteht man nur so viel, daß das, was bisher in Angriff genommen worden ist auch ganz ausgebaut werde. Es wurde nämlich im vorigen Jahre der erste Flügel, im Laufe dieses Jahres der Mittelbau erstellt, im Laufe des nächsten Jahres wird der Mittelbau vollständig fertig. Ob dann noch der Nest gebaut werden soll, diese Frage wird der Landes- Ausschuß wohl zu erwägen haben. Wir haben bisher für diese Anstalt 65, 000 fl. ausgegeben, mit Ende dieses Jahres wird die Summe der Ausgaben sich wieder auf 40, 000 fl. belaufen. Zu diesen Ausgaben kommen noch die Kosten der inneren Einrichtung, die jedenfalls 20» Vielleicht 30, 000 fl. ¦betragen dürften. Es dürfte sich die Ziffer für den bereits in Angriff genommenen Bau, bis er fix und fertig ist auf etwa 120, 000 fl. belaufen. Es ist dies eine große Summe- Wollte man das Irrenanstaltsgebäude fertig machen, wie es im Plan ist, so würden noch 60, 000 fl. erforderlich sein. Nun Ha4 aber das Land eigentlich kein Vermögen und behufs der Bestreitung der Auslagen nur etwa jene 16, 000 fl. die von den Verkauf der Obligationen herrühren, und dann die 27, 000 fl. an Lermoosergelber zur Verfügung, wir haben also im Ganzen über etwa 40, 000 fl. zu disponiren. Freilich ist zu hoffen, daß uns Se. Majestät das Erträgniß einer Wohlthätigkeits-Lotterie zusichern werde, aus welcher vielleicht ein Betrag von 50, 000 fl., vielleicht auch mehr zu erhalten sein dürfte, weil fauch Tirol im vorigen Jahre 80, 000 fl. aus einer solchen Lotterie gezogen hat. Allein alles dieses in Erwägung gezogen, ist wohl zu berücksichtigen ob mit dem Weiterbau dieser Anstalt so rasch vorwärts geschritten werden soll. Der Landes-Ausschuß wird übrigens die Sache genau untersuchen. Wir haben mit dem Herrn Landeshauptmann beschlossen, uns sammt und sonders nach Valduna zu verfügen und daß wir alles gehörig in Erwägung ziehen wollen. Der LandesAusschuß hat in Folge Beschlusses, ich glaube in der Session des Jahres 1865 oder 1866 das Recht erhalten, nach seinen besten Ansichten zu verfügen. Der erste Antrag war, daß die Anstalt für 60 Irren hergestellt werde, dann hat der Landtag den Beschluß gefaßt, es könne der Bau auch für eine größere Anzahl Irren ausgeführt werden. Ich glaubte diese Mittheilungen der hohen Versammlung machen zu müssen, , damit sie etwa nicht aus den Warten: „für den Weiterbau sind alle Vorkehrungen getroffen" den Schluß ziehe, als ob der Landes-Ausschuß schon entschlossen sei, daß der ganze Bau vollendet sein müsse'. Dr. Martignoni: Ich habe gegen diese Bemerkung des Herren Karl Ganahl nur soviel zu erwiedern, daß nach der Erklärung des Herrn Wolf und nach der Meinung des Bauführer Herder es sehr zweckmäßig und sehr gut wäre, wenn diese Anstalt und dieser Ban vollendet würde. In der halben Vollendung entspricht er durchaus nicht dem Zwecke zur Versorgung der Irren. In zweiter Reihe ist das Land verpflichtet, diesen Ban zu übernehmen; es wurde ihm diese Verpflichtung nicht nur von der Regierung übertragen, sondern es hat die Verpflichtung auch selbst übernommen. 120 In dritter Reihe ist, wenn der Bau fortgeführt wird, eine bedeutendere Kostenersparung durst Verwendung des Gerüstholzes und das Zusammenhalten der Bauleute in Aussicht, durch., die Aufschiebung wird das verloren. Ich glaube, es wird, nachdem doch immerhin die Aufnahme eines Anlehens zur Erstellung des-ganzen Werkes nothwendig sein wird, durch, die Verschiebung, , nicht viel gewonnen sein; ferner ist Aussicht vorhanden daß wir einen Antheil einer Wohlthätigkeits-Lotterie bekommen,