18680922_lts012

Dateigröße 1.65 MB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 03.07.2021, 10:42
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp02,lts1868,lt1868,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen Landtag-Sitzungsprotokoll_lts
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. XII. Sitzung am 22. September 1S68 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Sebastian von Froschauer. Gegenwärtig 19 Abgeordnete Landesfürstlicher Kommissär Herr Statthaltereirath Karl Schwertling. Hochw. Herr Bischof abwesend. Beginn der Sitzung um 10 Uhr. Vormittags. Landeshauptmann: Ich eröffne die Sitzung. Das Protokoll der vorhergehenden wird Ihnen verlesen werden, meine Herrn! (Sekretär verliest dasselbe). Da keine Bemerkung gegen die Fassung des Protokolls erhoben wird, nehme ich dasselbe als genehmigt an. Ich habe der hohen Versammlung mitzutheilen, daß das Komite betreffend den Weiterbau des Irrenhauses in Valduna zu seinem Obmanne Herrn Dr Bickl und zum Berichterstatter Herrn Dr. Fetz wählte. Ferner hat das Komite über die Petition der Ärzte, betreffend Impfsachen, zu seinem Obmanne Herrn Dr. Martignoni und zu seinem Berichterstatter Herrn Dr. Thurnherr bestimmt. Desgleichen das Komite in Vermögenssteuersachen hat zu seinem Obmanne Herrn Dr. Fetz und zum Berichterstatter Herrn Dr. Jussel ernannt. Mir wurde in der Zwischenzeit eine Denkschrift, betreffend den ministeriellen Gesetzentwurf über die Schulaufsicht verfaßt von dem ständigen Ausschusse des allgemeinen Lehrertages überreicht und ich habe diese Denkschrift den verehrten Herren bereits mittheilen lassen. Der Herr Regierungs- Commissär wünscht das Wort. Landes f. Commissär: In Beantwortung der Interpellation des Herrn Abgeordneten Peter in Betreff der Einberufung von drei Landesschützen zu den heurigen Waffenübungen muß ich bemerken, daß das Verhältniß hinsichtlich zweier wirklich wahr ist. Der Dienstknecht Jäger and Keckeis sind wirklich wegen Untauglichkeit vom Eintritte in die Landesschützenkompagnien befreit worden; sie sind von dem bestandenen Bezirksamte Dornbirn wahrscheinlich aus Versehen einberufen worden. Die Einberufung wurde jedoch bereits rückgängig gemacht Was das Gesuch des Schneider von Hohenems bezüglich der Stellung eines Ersatzmannes in Person des Joseph Huchler von Hohenems 176 betrifft, so wird dieses Gesuch bei dem am 25. Februar hier zusammentretenden Komite verhandelt werden und von dem Resultate dieser Verhandlung wird es abhängen, ob er bei den Waffenübungen zu erscheinen habe, oder ob er davon befreit sei. Landeshauptmann: Ich gebe der hohen Versammlung die Interpellation kund, welche mir heute überreicht wurde. (Sekretär verliest dieselbe wie folgt).: Interpellation, Staatsbürgern welche aus selbsterzeugten Stoffen Brantwein brennen, ist nach den Gesetzen 14. Juli 1856, 9. Juli 1862 und 18. Oktober 1865 zum eigenen Hausgebrauche die Steuerbefreiung für ein Quantum Brantwein zugestanden. Dennoch aber wird im Bezirke Bregenz von jedem Maaß des steuerfreien Quantums Brantwein eine Auflage von 4 fl. abverlangt, auf das ohne Regiezwang das eigene Erzeugniß zur Brantweinerzeugung verwendet werden dürfe. Solche Auflage steht aber mit der gesetzlich zugestandenen Steuerfreiheit im Widersprüche und läßt ein anderer Titel wie jener der Steuer für diesen Bezug als Erklärungsgrund sich nicht auffinden, Bei diesem Sachverhalte sehe der gefertigte Landtagsabgeordnete sich verpflichtet, an die Vertretung der hohen Regierung die Anfrage zu stellen: Gedenkt die hohe Regierung nicht den Bezug von 4 fr. per Maaß des steuerfreien Brantwein-Quantums als unvereinbar mit der zugesicherten Steuerfreiheit auszulassen und nicht weiter an diesen Bezug die Gestattung zu binden, die Brantweinerzeugung ohne Regiezwang durchführen zu können. Bregenz am 17. September 1868. Gebh. Schwärzler, Landtagsabgeordneter. Jos. Anton Feßler. Landtagsabgeordneter. Ich werde diese Interpellation dem Herrn Regierungs-Commissär übergeben. Lande sf. Commissär: Ich werde sie morgen beantworten. Es ist diese Interpellation schon einmal eingebracht worden und ich habe sie schon einmal beantwortet, ich weiß nicht, wie sie zum zweitenmale kommen kann. Landeshauptmann: Die Herren Dr. Bickl, Schwärzler, Feuerstein, Gsteu und Lins haben einen Antrag überreicht in Betreff der Abänderung mehrerer Paragraphen der Landtags- Wahlordnung und Einführung der geheimen Abstimmung. Ich werde diesen Antrag auf die Tages- Ordnung einer der nächsten Sitzungen bringen. Es ist mir ferner überreicht worden eine Eingabe des Chirurgen Gstach in Angelegenheit der Impfung. (Schriftführer verliest dieselbe). Ich werde diese Eingabe, woferne keine Einwendung dagegen erhoben wird, dem Komite, welches in Impfsachen bestellt wurde, überweisen. Herr Gsteu hat folgenden Dringlichkeitsantrag vorgebracht. Ich bitte, ihn zu vernehmen. (Schriftführer verliest wie folgt). 177 „Es sei die k. k. Finanz-Landes-Direktion durch den hohen Landesausschuß unverzüglich dringendst zu ersuchen, Hochdieselbe wolle auf Grund des Gesetzes vom 23. Juli 1856 Beil. B. Artikel VI. die steuerfreie Brantweinerzeugung den hiezu gesetzlich Berechtigten bis zu dem im Gesetz bestimmten Maaße mit Einhaltung einer kürzern Brennzeitdauer im gemeindeweisen Abfindungswege gestatten, oder aber wenn dies nicht zugestanden werden könnte, doch die Brantweinerzeugung in nachstehender Form, nämlich: fl. Alle jene, welche steuerfrei Brantwein zu erzeugen gesetzlich berechtiget sind, haben 20 Maaß desselben ganz frei; 2. von 20—80 Maaß hat jeder Berechtigte die Hälfte des gesetzlichen Steuersatzes frei, und 3. was jeder Berechtigte über 80 Maaß Branntwein erzeugt, hat er die volle und ganze Steuer zu zahlen, " im gemeindeweisen Abfindungswege zu gestalten. I. A. Gsteu. Ich ertheile dem Herrn Gsteu das Wort zur Begründung der Dringlichkeit. Gsteu: Ich werde mich heut vorhin nur darauf beschränken, die Dringlichkeit dieses Antrages hervor zu heben. Das Gesetz vom 14. Juli 1856 räumt den Ökonomen das Recht ein, von ihrem Erzeugnisse eine Quantität bis zu 2 Eimern Brantwein für ihren eigenen Bedarf, für Hausgenossen nnd Dienstboten frei erzeugen zu können. Unsere Interpellation in Betreff dessen, wie sich diesfalls die hohe Regierung für dieses Jahr zu halten gedenke, wurde dahin beantwortet, wie meinen Antrag beigefügt ist, daß dieses Recht den Ökonomen zugestanden werde, und daß die Finanzbezirks-Direktion in Feldkirch angewiesen sei, den Ökonomen im Abfindungswege dieses Recht zu Theil werden zu lassen. Run aber sind seither die Commissäre, wie ich erfahren habe, schon vorher mit einander übereingekommen, diese Steuerfreiheit werde nur insoweit den Ökonomen zugestanden, daß sie, die Ökonomen, für ihr ganzes Erzeugniß per 4 kr. Maaß Branntwein zu zahlen hätten. Das steht nun im Widerspruche mit der im Gesetze begründeten Steuerfreiheit und mit der uns zugegangenen Antwort. Um nun dieserwegen ein gemeinschaftliches Vorgehen zu ermöglichen, habe ich diesen Antrag eingebracht und weil dieserwegen gewissermassen im Lande eine Aufregung besteht, möchte ich eben die Dringlichkeit erkannt wissen. Es ist bereits die Zeit der Abfindung da, es dauert nur mehr ungefähr 14 Tage. Wenn nun etwas erreicht werden soll, so ist die Dringlichkeit, glaube ich, augenscheinlich. Ich ersuche also die hohe Versammlung die Dringlichkeit anzuerkennen. Die weitere Begründung meines Antrages behalte ich mir vor. Ich würde auch noch weiters beantragen, wenn die Dringlichkeit anerkannt wird, daß dieser Gegenstand zur Berichterstattung dem Vermögenssteuer-Komite zugewiesen werde. Landeshauptmann: Die Herren welche gedenken, diesen Antrag als dringlich zu erkennen, bitte ich sich von den Sitzen zu erheben. (Angenommen.) Deisböck: Ich bitte ums Wort vor dem Übergange zur Tagesordnung. Es ist mir von Seite der Wahlmänner des Bezirkes Bregenz und Bregenzerwald ein Gesuch an den Landtag übergeben worden mit dem Ersuchen, dasselbe auf den Tisch des hohen Hauses niederzulegen. Ich entledige mich dieses Auftrages, indem ich mir die Ehre nehme, dieses Aktenstück dem hohen Präsidium übergeben. Landeshauptmann: Die hohe Versammlung hat den formellen Antrag des Herrn, Esten vernommen. Diejenige Herren, welche gesonnen sind, diesen Antrag dem Vermögenssteuer-Komite zur Berichterstattung zu überweisen, wollen sich gefälligst erheben. (Angenommen). Herr Deisböck, ich werde dieses Anlangen auf eine der nächsten Tagesordnungen setzen. Wir kommen nun zu den Gegenständen der heutigen Tagesordnung. Erster Gegenstand ist der Bericht des Petitionsausschusses über das Unterstützungsgesuch des Juristen Joseph Huber, um die Rigorosen bestehen zu können. Herr Dr. Jussel als Berichterstatter haben das Wort. Dr. Jussel (verliest, den Komitebericht wie folgt). Ausschuß-Bericht über das Gesuch des Juristen Joseph Huber um eine Unterstützung zu den Rigorosen. Hoher Landtag! Der absolvirte Jurist Joseph Huber aus Sillian und heimathsberechtigt in Feldkirch sucht um eine Unterstützung aus Landesmitteln an, damit er in die Lage komme, darauf die Gebühren für die strengen Prüfungen zu bestreiten und weiset einerseits seins Vermögenslosigkeit, anderseits seinen guten Fortgang in den Studien aus, Der Petitionsausschuß glaubt aber den Antrag stellen zu müssen: „Der hohe Landtag wolle beschließen, es sei das Gesuch des absolvirten Juristen Joseph Huber um Unterstützung zur Bestreitung der Kosten für die strengen Prüfungen in Berücksichtigung der Umstände, daß das Land keine Fonde zu solcher Unterstützung hat, daß die Gewährung an den Bittsteller die gleichmäßige Unterstützung anderer Landeskinder in gleicher Lage erfordern würde, und hiefür die Steuerkraft der Bevölkerung in Anspruch genommen werden müßte und daß die gegenständliche Unterstützung sich durchaus nicht zur Landessache qualifizirt, abzuweisen." Bregenz, 18. September 1868. Karl Ganahl, Obmann. Dr. A. Jussel, Berichterstatter. Landeshauptmann: Wünscht hierüber Jemand das Wort zu ergreifen? Dr. Thurnherr: Ich bitte ums Wort. Wenn ich mich recht erinnere, sagt Jurist Huber in seinem Gesuche, er habe ein Stipendium aus ärarischen Fonds von 315 st. Dr. Jussel: Nein, er hat nicht ein Stipendium, aber eine einjährige Rente von 315 fl erhalten. Dr. Thurnherr: Ich habe das nicht anders aufgefaßt, als daß dieses ein ärarisches Stipendium sei. 179 Landeshauptmann: Ich werde die Sache nochmals zur Verlesung bringen lassen. (Sekretär verliest das Gesuch des Juristen Huber.) Dr. Thurnherr: Nachdem, wie der Wortlaut dieses Gesuches lautet, biete ärarische Unterstützung kein ärarisches Stipendium zu sein scheint, habe ich nichts zu bemerken. Landesf. Kommissär: Es ist ein ärarisches Stipendium; es kommt häufig der Fall vor, daß solche Stipendien nur für ein Jahr frei sind. Ich setze den Fall, es wird Einem der Fortbezug eines solchen Stipendiums bewilligt, um die Rigorosen abzulegen, dann wird dieses Stipendium für ihn in Vorbehalt genommen. Legt er die Rigorosen in 2 bis 3 Jahren nicht ab, so wird das Stipendium eingezogen. Es ist daher nur ein einjähriges Stipendium und wird daher nur ein für allemal für dieses Jahr verliehen. Das war auch da der Fall. Dr. Thurnherr: Auf die Worte des Herrn Regierungskommissärs habe ich zu bemerken, daß zu jener Zeit, wo ich studirt habe, diese ärarischen theresianischen Stipendien denjenigen, welche innerhalb eines Jahres nach absolvirten Studien die Rigorosen abgelegt haben, Vorbehalten wurden. Eine Jahresrate dieser Stipendien wurde den betreffenden Rigorosisten zur Ablegung der Rigorosen noch über die Studienzeit hinaus verliehen, Landes f. Kommissär: Das ist ganz richtig. Setzen wir z. B. den Fall, es lodre Ihnen eine Jahresrate des von ihnen bezogenen Stipendiums zur Ablegung der Rigorosen bewilligt worden, sie erfüllen aber in einem oder 2 Jahren die Bedingungen nicht, sie legen die Rigorosen nicht ab, so ist diese Jahresrate, die mittlerweile in Vorbehalt genommen worden ist, für Sie verfallen und nachdem es eben nur eine reservirt gewesene Jahresrate eines Stipendiums ist, so kann sie auch nur auf 1 Jahr verliehen werden. Auch bei Huber ist dieses der Fall gewesen. Es ist eine Jahresrente eines Stipendiums gewesen, die zurückgeblieben ist, weil einer dem sie verliehen worden, die Rigorosen nicht gemacht hat. Sie ist also verfallen und dem Huber verliehen worden auf 1 Jahr. Landeshauptmann: Hat Niemand mehr etwas zu bemerken? (Niemand) Wenn nicht, gehe ich zur Abstimmung über. j Der Antrag des Ausschusses geht dahin, der hohe Landtag wolle beschließen: „es sei das Gesuch des absolvirten Juristen Josef Huber, um Unterstützung zur Bestreitung der Kosten für die strengen Prüfungen in Berücksichtigung der Umstände, daß das Land keine Fonde zu solcher Unterstützung hat, daß die Gewährung an den Bittsteller die gleichmäßige Unterstützung anderer Landeskinder in gleicher Lage erfordern würde und hiefür die Steuerkraft der Bevölkerung in Anspruch genommen werden müßte, die gegenständliche Unterstützung sich durchaus nicht zur Landessache qualifizirt, abzuweisen." Ich bitte um Abstimmung, (Angenommen) Ein fernerer Gegenstand unserer Verhandlung ist der PetitionsAusschußbericht betreffend das Gesuch des katholisch-pädagogischen Lehrervereins für Vorarlberg um Subventionirung. Ich ersuche den Herrn Dr. Jussel den Bericht zu erstatten. Dr. Jussel: Ich werde vorerst das Gesuch und dann den Ausschußbericht verlesen. (Verliest Beide.) 180 Ausschuß-Bericht über das Gesuch des Komites zur Vertretung des Vorarlberger Lehrerstandes um Subventionirung der Tschiederer'schen Stiftung für LehrerPensionirung. Hoher Landtag! Die Bischof Tschiederer'sche Lehrerpensionirungsstiftung unter Verwaltung des Generalvikariates zu Feldkirch sollte gehoben und die Betheiligung des Vorarlberger Lehrerstandes dafür gewonnen werden. Zu diesem Ende wurde auf den 26. März d. I. eine Generalversammlung einberufen, dabei ein Komite zur Verfassung eines Statutenentwurfes ausgestellt und bei der weitern Generalversammlung vom 26, Juli d. J. das vom Komite vorgelegte Statut genehmiget. Das Komite stellt nun an den hohen Landtag das Ansuchen um jährliche Subvention des aus der Tschiederer'schen Stiftung erwachsenen Lehrerpensionsfondes. Da doch ein Lehrerpensionsinstitut für Lehrer, deren Wittwen und Waisen in Aussicht steht und der hohe Landtag in der Sitzung vom 3. September d. I. die Unterstützung desselben durch jährliche Beiträge beschlossen hat, so findet der Petitionsausschuß sich veranlaßt zu beantragen: „Der Hohe Landtag wolle beschließen, es seien die Bittsteller mit ihrem Ansuchen um Subvention des Lehrerpensionsinstitutes aus Landesmitteln auf den Landtagsbeschluß vom 3. (September l. M. zu verweisen." Bregenz, 18. September 1868. Karl Ganahl, Obmann. Dr. A. Jussel, Berichterstatter. Landeshauptmann: Wünscht noch Jemand das Wort hierüber zu nehmen? (Niemand.) Da dies nicht der Fall ist, bringe ich den Antrag des PetitionsAusschusses zur Abstimmung, der dahin geht: „Der hohe Landtag wolle beschließen, es seien die Bittsteller mit ihrem Ansuchen um Subvention des Lehrerpensions-Institutes aus Landesmitteln auf den Landtagsbeschluß vom 3. September l. J. zu verweisen." Diejenigen Herren, die diesem beistimmen, bitte ich sich zu erheben. (Angenommen.) Weiters haben wir dem Ausschußbericht über das Gesuch der Gemeinde Damüls um Einverleibung in das Bezirksamt Bezau. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Dr. Jussel seinen Vortrag zu halten. Dr. Jussel: Die Gemeinde Damüls hat unterm 15. September 1868 an den hohen Landtag ein Gesuch eingebracht, um Einverleibung der Gemeinde Damüls in den Bezirk Bezau. (Verliest das Gesuch der Gemeinde Damüls und folgenden Ausschuß-Bericht.) 181 Ausschuß-Bericht über das Gesuch der Gemeinde Damüls um Einverleibung in das Bezirksamt Bezau. Hoher Landtag! Die Gemeinde-Vertretung von Damüls sucht an, aus dem Bezirke Bludenz ausgeschieden und dem Bezirksamts Bezau einverleibt zu werden. Die natürliche Lage, die geringere Entfernung, die leichtere Verbindung und die Verkehrsverhältnisse veranlassen den Gemeindeausschuß zu diesem Ansuchen, und es stellt sich kein Landesinteresse diesem Wunsche der Bevölkerung entgegen. Da jedoch seit dem 1. I. M. ein Bezirksamt Bezau nicht mehr besteht, kann sich das Gesuch wohl nicht anders als aus Einverleibung in den Bezirk Bregenz in politischer Beziehung und auf Zuweisung zum Bezirksgerichte Bezau in justizieller Beziehung gerichtet angenommen werden und unter dieser Voraussetzung stellt der Petitionsausschuß den Antrag: „Der hohe Landtag wolle beschließen, es sei das Gesuch des Gemeindeausschusses von Damüls um Einverleibung der Gemeinde Damüls in den politischen Bezirk Bregenz und in den Gerichtsbezirk Bezau der hohen k. k. Statthalterei zur Berücksichtigung anzuempfehlen." Bregenz am 18. September 1868 Karl Ganahl, Obmann. Dr. A. Jussel, Berichterstatter. Landeshauptmann: Wünscht hierüber einer der Herren das Wort zu ergreifen? (Niemand). Da dies nicht der Fall ist, so bringe ich den Antrag zur Abstimmung. Der Antrag lautet: „Der hohe Landtag wolle beschließen, es sei das Gesuch des Gemeinde-Ausschusses von Damüls um Einverleibung der Gemeinde Damüls in den politischen Bezirk Bregenz und in den Gerichts-Bezirk Bezau der hohen k. k. Statthalterei zur Berücksichtigung zu empfehlen." Der Antrag ist angenommen. Komite-Bericht über den selbstständigen Antrag des Herrn Karl Ganahl in Betreff der Festsetzung der Arbeitsstunden in den Fabriken. Herr Dr. Bikl wollen gefälligst den Bericht erstatten. Dr. Bikl: Der selbstständige Antrag des Herrn Karl Ganahl lautet: „Der hohe Landtag wolle beschließen es sei sich an die k. k. Regierung zu wenden, damit ein Reichsgesetz erwirkt werde, wodurch die bisherigen mangelhaften Anordnungen in Betreff der Arbeitszeit in den Fabriken aufgehoben und ausgesprochen werde: die Arbeitszeit in den Fabriken darf nicht über 12 Stunden betragen und an Samstagen ist eine Stunde früher Feierabend zu machen." Hierüber erstattet das Komite folgenden Bericht. (Verliest denselben.) 182 Komite-Bericht über den selbstständigen Antrag des Karl Ganahl wegen Veranlassung eines Reichsgesetzes in Betreff der Arbeitszeit in den Fabriken. Hoher Landtag! Bisher besteht in Betreff der Arbeitszeit in den Fabriken für Arbeiter. welche das 15. Lebensjahr zurückgelegt haben, noch keine gesetzliche Anordnung, obgleich eine solche sehr nothwendig erscheint. Die Beschränkung der Arbeitszeit für Fabriksarbeiter auf wenigstens 12 Stunden per Tag ist sogar von der Natur geboten. Nachdem aber 1. Die Einschränkung der Arbeitszeit nicht in einem einzelnen Lande allein vorgenommen werden darf, sondern im ganzen Reiche als gesetzliche Bestimmung vollzogen werden muß, weil sonst die Fabriken mit beschränkter Arbeitszeit die Konkurrenz jener, für welche eine solche Beschränkung nicht bestände, nicht auszuhalten vermöchten, und 2. nach §. 11 des Gesetzes vom 21. Dezember 1867 die Gewerbegesetzgebung zum Wirkungskreise des Reichsrathes gehört, so gestaltet sich die Frage zu einer Reichsangelegenheit. Das Komite findet deßhalb den Antrag der Zustimmung des hohen Landtages zu empfehlen und dieß um so mehr, als es in die Regierung das Vertrauen setzt, dieselbe werde daraus Veranlassung nehmen: Das Verhältniß zwischen Arbeitsgebern und Arbeitsnehmern überhaupt im ganzen Reiche auf eine einheitliche, der Humanität und dem allgemeinen Interesse entsprechende Weise durch eine bezügliche Regierungsvorlage zu ordnen. Bregenz, 14. September 1868. Karl Ganahl, Obmann Dr. Bickl, Berichterstatter. Diesen Bemerkungen des Komites erlaube ich mir noch Folgendes beizufügen, indem dort nur ganz im Allgemeinen bemerkt ist, daß es offenbar nothwendig erscheine, daß auch für die Arbeiter, welche das 15. Lebensjahr zurückgelegt haben, eine Bestimmung der Arbeitszeit festgesetzt werde. Es wird dies in die Augen springen, wenn man bedenkt, daß sich darunter noch Kinder vom 15. bis zum 24. Jahr, also Minderjährige befinden, welche unter der Botmäßigkeit ihrer Eltern und Vormünder stehen und welche von diesen, wie es leider nur zu oft beobachtet werden kann, theils aus Eigennutz theils aus Unverstand in ihrem Alter zu sehr ausgenützt werden. Ihre Arbeitskräfte werden nicht selten vielmehr in Anspruch genommen als es ihr Alter erlaubt. Auch kommt noch zu bedenken, daß unter jenem Mangel an gesetzlichen Bestimmungen, auch Frauenzimmer, welche das 15. Lebensjahr zurückgelegt haben, einen besonderen Schützer entbehren, während doch das weibliche Geschlecht als das schwächere, wohl eine besondere Berücksichtigung verdienen dürfte. Das Gesetz hat überhaupt im Allgemeinen die Aufgabe, sowohl das Physische Wohl als auch das geistige jedes Einzelnen im Auge zu behalten, und auf dessen Förderung hinzuwirken. Bezüglich des Physischen Wohles. 183 Besteht nun wohl eine gesetzliche Bestimmung, daß der Selbstmord verboten, ja sogar strafbar sei; aber Selbstmord ist es auch, wenn Jemand vertragsmäßig in Verhältniße sich hineinsetzt, wodurch seine Arbeitskraft so stark in Anspruch genommen wird, daß er einem frühzeitigen Siechthum anheimfällt. Diesem langsamen Selbstmorde muß die Gesetzgebung auch entgegen zu arbeiten suchen. Eine fernere Aufgabe der Gesetzgebung ist auch, auf die geistige Entwicklung des Menschen Rücksicht zu nehmen, und ihm wenigstens die Möglichkeit zu garantiren, daß dieselbe stattfinden könne. Wenn nun die Arbeitszeit eines Menschen über 12 Stunden ausgedehnt wird, so wird er wahrlich nicht viel Zeit erübrigen, um auch die geistige Entwicklung fördern zu können. Bei 12 Stunden Arbeitszeit und 7 Stunden nothwendigem Schlaf erübrigen nur mehr 5 Stunden für die übrigen Geschäfte, namentlich für das Essen und Trinken, für die Familie, für Erziehung, für Erholung, Selbstbildung u. dgl. Diese Mißstände herrschen zwar nicht nur in den Fabriken, sie kommen auch anderorts vor, und zwar in eben so hohem Grade, deßhalb wird es auch Aufgabe der Regierung sein, nicht nur in den Fabriken, sondern überhaupt das Verhältniß der Arbeitsgeber und Arbeitsnehmer näher ins Auge zu fassen; daher die Wichtigkeit des Antrages, der, wie schon im Komite-Berichte bemerkt erscheint, der h. Regierung die Veranlassung geben dürfte, in die Arbeiterverhältnisse überhaupt näher einzugehen. Ich empfehle somit den Ausschußantrag der Genehmigung des hohen Hauses. Dr. Thurnherr: Der Antrag des Herrn Ganahl, wie er vom Konnte zur Annahme empfohlen wird, beabsichtigt ein Reichsgesetz dahin gehend: „Die Arbeitszeit in den Fabriken darf nicht über 12 Stunden täglich betragen, und an Samstagen ist eine Stunde früher Feierabend zu machen." Dieser Antrag, oder besser gesagt, dieses beantragte Gesetz hat lediglich die Absicht, eine im Gewerbegesetze mangelhafte Anordnung zu ergänzen. Bezüglich der erwachsenen Fabriksarbeiter trifft nämlich das Gewerbegesetz keine besondere Bestimmung. Nach der Begründung des Ausschußes ist dieser Gesetzentwurf zur Veranlassung eines Reichsgesetzes für Erwachsene von Seite der Regierung bestimmt. Wenn nun der Antrag so angenommen würde, wie er hier vorliegt, in dieser Allgemeinheit, so würde man glauben, daß die 12 Stunden für alle Fabriksarbeiter gelten sollen. Es heißt nämlich, ich will den Antrag nochmals wiederholen: „Die Arbeitszeit in den Fabriken darf nicht über 12 Stunden tagst betragen, und an Samstagen ist um eine Stunde früher Feierabend zu machen." Wenn nun in dieser Fassung ein Reichsgesetz erlassen würde, so würde dieses Gesetz die Bestimmungen der Gewerbeordnung, welche bezüglich der Kinder und Personen unter 16 Jahren erlassen sind, aufheben, nach dem Grundsatze des lateinischen Sprichworts: lex posterior derogat priori. Ich erlaube mir nun die Bestimmungen über die Verwendung der Kinder und Personen unter 16 Jahren, welche in der Gewerbeordnung sind, vorzulesen. (Verliest den § 86 und 87 der Gewerbeordnung. ) Ich glaube, daß es nicht in der Absicht des Antragstellers und jedenfalls nicht in der Absicht des Komites war, diese zwei Paragraphe 86 und 87 der G.-O. durch das beantragte Gesetz aufzuheben. Ich erlaube mir daher, zu dem Anfrage des Herrn Ganahl folgende Zusatzanträge zu stellen: „Die Arbeitszeit in den Fabriken „darf bei Erwachsenen" nicht über 12 Stunden täglich betragen" und am Schlusse des Antrages des Herrn Ganahl wäre anzuführen: 184 „Die im Gewerbegesetze vom 20. Dezember 1859 (§§. 86 und 87) enthaltenen Bestimmungen über die Verwendung der Kinder und von Personen-unter 16 Jahren, in den Fabriken werden durch dieses Gesetz nicht berührt." Ich übergebe hiemit beide Anträge dem hohen Präsidium. Landeshauptmann: Wünscht noch Jemand das Wort? Gsteu: Ich bin der Überzeugung, daß der Antrag des Herrn Karl Ganahl in innigster Verbindung steht mit der socialen Frage überhaupt. Die sociale Frage taucht in der Gegenwart bald da bald dort in mehr oder weniger gefährlicher Weise auf. Wo immer die Arbeiterfrage, in was immer für einer Gestalt auftaucht, tritt das Verlangen am ernstesten und entschiedensten hervor, die Arbeitszeit zu vermindern und den Arbeitslohn zu erhöhen Wir haben in Vorarlberg bisher noch keine Befürchtung bezüglich dieser socialen Frage gehabt. Es ist, meine ich, Pflicht der Landesvertretung, dem Lande diese Furcht auch insoweit möglich für die Zukunft ferne zu halten und ich halte gerade die Herabsetzung der Arbeitsstunden — diesen Zweck zu ermöglichen — als eines der nachhaltigsten Mittel. Mir scheinen im Antrag des Herrn Karl Ganahl die Worte: „12 Stunden Arbeitszeit" zu unbestimmt. Es ist nicht gesagt, die Arbeitszeit mit Einschluß oder Ausschluß des Essens. Wenn damit gesagt werden sollte, mit Einschluß der Essenszeit, dann wäre ich einverstanden und ich glaube also, daß genauer präzisirt werden sollte, daß die Stundenzahl bestimmt werde, mit Einschluß oder Ausschluß des Essens. Würde sie mit Einschluß der Essenszeit mit 12 Stunden bemessen., so wäre ich einverstanden, hingegen, wenn sie mit Ausschluß der Essenszeit gemeint ist, so kann ich nicht einverstanden sein, denn sie wäre noch zu lange, da allen Arbeitern überhaupt Gelegenheit geboten sein sollte, ihre intellektuelle Bildung zu fördern, sowie auch allenfalls seine Kräfte noch zu kleineren Arbeiten für ihr Interesse, wie z. B. zur Bearbeitung .eines Ackers, eines kleinen Haushalts, zu verwenden. Ich stelle also den Antrag: „Der Antrag des Herrn Karl Ganahl sei dahin zu präzisiren, daß die Arbeitszeit bestimmt werde mit 11 Stunden des Tages mit Ausschluß der Essenszeit." Landeshauptmann: Ich bitte Herr Gsteu Ihren Antrag zu formuliren. Dr. Jussel: Der Herr Antragsteller selbst hat vor einigen Tagen, als ihm das Wort zur Begründung seines selbständigen Antrages gegeben wurde, den Antrag nicht weiter zu begründen befunden und ich glaube mit Recht und das Komite glaubte auch in weitere ausführliche Begründung desselben nicht eingehen zu sollen, weil die Sache wohl von selbst für sich spricht; denn wenn der? Mensch 12 Stund arbeitet, um für sich und seine Familie das Brod zu verdienen, so sind ihm die übrigen zwölf Stunden zu gönnen. Was nun aber das Verständniß des Komites, den Sinn des Antrages anbelangt, so ist in den Motiven ausgedrückt, daß das Komite alle Hoffnung ausspricht, es werde die hohe Regierung Anlaß nehmen, überhaupt das Verhältniß zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern so zu regeln, wie es die Humanität und das Interesse verlangt. Dabei hat das Komite auch selbstverständlich Rücksicht genommen auf die Vorschrift, welche die §§. 86 und 87 der Gewerbeordnung enthalten. Der Ausdruck, daß die Arbeitszeit nicht über 12 Stunden dauern dürfe, der ist sehr Allgemein. Er versteht sich von Erwachsenen, aber er versteht sich um so mehr von noch jüngeren Leuten, daß nicht darüber hinausgegangen werden dürfe. Es ist gerade bezüglich der 185 Erwachsenen gar feilte gesetzliche Bestimmung. Da konnte bisher der Mensch Tag und Nacht verwendet -werden und eben der Abgang einer gesetzlichen Bestimmung in dieser Beziehung hat den Antragsteller auch veranlassen muffen, daß er gerade auf diesen Punkt ein besonderes Gewicht gelegt hat. Ich -finde daher eine Abänderung dieses Antrages gar nicht angemessen, namentlich nicht durch den Beisatz „der Erwachsenen". Deßhalb ist durchaus nicht ausgeschlossen, daß auch für Leute anderen -Alters, wofür bereits das Gesetz Bestimmungen getroffen hat, nicht anderwärtige Bestimmungen getroffen werden können. Allein dem Komite stand wohl nicht zu, zu erklären, daß die bereits getroffenen Bestimmungen, das Gesetz in dieser Beziehung aufgehoben werden solle. Ich kann nicht umhin, in dieser Angelegenheit auch darauf hinzuweisen, daß dieser Antrag, dieser humane Antrag von dem Präsidenten der Handels- und Gewerbekammer des Landes ausgeht. Ich habe auch die Genugthuung gehabt Aktenstücke zu lesen, aus denen ich die Überzeugung gewonnen habe, daß die Handelskammer von Feldkirch schon Jahre her in dieser Beziehung in humaner Weise auf eine solche Vorschrift hingearbeitet hat. Es ist mir die Quelle, aus welcher der selbstständige Antrag hervorgegangen ist, in zweifacher Beziehung von Werth, weil der ganze Handels- und Gewerbestand hinter dem Präsidenten steht, und dadurch auch der ganze Handels- und Gewerbestand sich ein ehrendes Denkmal gesetzt hat, und weil die Quelle, aus welcher der Antrag hervorgegangen ist, auch viel nachhaltigere Wirksamkeit verspricht und in Aussicht stellt, daß der ganze Handels- und Gewerbestand des Reiches bereitwilligst die Hand bieten werde, ein so schönes Werk der Menschlichkeit zur Durchführung zu bringen. Der ganze Handels- und Gewerbestand des Reiches aber ist dazu erforderlich, weil die Konkurrenzverhältnisse es so erheischen, da sonst der Einzelne ohne sich selbst zu ruiniren dem Zuge seines Herzens nicht folgen könnte. Übrigens bin auch ich einverstanden, daß gerade dieser selbstständige Antrag des Herrn Ganahl ein ernster und erster Schritt ist, die Arbeiterfrage zu regeln. Ich verspreche mir um so mehr davon, weil auch gerade jetzt die hohe Regierung alle Anstrengungen gemacht hat, diese Frage auf naturgemäße Weise zu lösen. Durch die Umschaffung des Schulwesens sucht die hohe Regierung auch dem Arbeiterstande unter die Arme zu greifen; sie sucht dem Arbeiter bessere Kenntniß und bessere Befähigung zur Arbeit zu verschaffen, und wenn diese Verhältnisse geregelt sind, da wächst auch der Wille zur Arbeit. Wenn Arbeits-Kenntniß und Arbeits-Wille da ist, ist auch die Arbeiterfrage ans die Naturgemäßeste Weise gelöst; denn der arbeiten kann und arbeiten will, ist ein freier Mann. Übrigens bin ich nicht einverstanden mit dem Antrage des Herrn Gsteu, daß eine Abänderung des Komite-Berichtes dahin Statt finden solle, ob unter den 12 Stunden die Essenszeit eingeschlossen sei oder nicht. Ich glaube man kann im Allgemeinen sich gewiß zufrieden stellen, wenn es heißt, „eine Arbeitszeit von 12 Stunden" und es dürfte in dieser Beziehung eine weitere Beschränkung wirklich nicht mehr in der Humanität gelegen, geschweige denn geboten erscheinen. Ich kann daher nicht umhin, wirklich ich sage es mit gehobenem Herzen, der hohen Versammlung zu empfehlen, den Antrag, wie er vom Komite gestellt worden ist, anzunehmen. Dr. Thurnherr: Die zwei Abänderungs-Anträge, wie ich sie dem hohen Präsidium übergeben habe, beabsichtigen lediglich, dem humanen Antrag des Herrn Karl Ganahl eine bestimmtere Richtung zu geben, damit man demselben nicht auch noch unterschieben könne, als beabsichtige er die Bestimmung des Gewerbegesetzes bezüglich der Kinder und der Personen unter 16 Jahren aufzuheben. 186 Die betreffenden Anträge alteriren demnach die humanen Intentionen des Herrn Karl Ganahl durchaus nicht und ich finde mich veranlaßt, darauf zu bestehen und sie aufrecht zu erhalten. Gsteu: Die Gesetzgebung hat im Gewerbegesetze bestimmt, daß die Kinder mit einem gewissen Alter und unter einem bestimmten Alter nicht ausgenommen werden dürfen zur Arbeit in den Fabriken. Diese Gesetzgebung steht wohl auf dem Papier, ausgeführt ist sie glaube ich noch nie worden an keinem Orte, (Ruse: Bravo!) weder in der einen noch in der andern Fabrik. Wenn eine allgemeine Arbeitszeit auf eine bestimmte Zeil festgestellt werden will, so muß man auch bestimmen, daß die Kinder dieser Zeit unterzogen werden können, denn die Fabriken können mit großen Arbeitern allein nicht bestehen, sie müssen auch Kinder haben, wenn die Großen eine bestimmte Zeit haben, so müssen auch die Kinder diese haben, sie können den einen oder anderen Theil der Arbeiter nicht haben, sie müssen, wenn sie arbeiten wollen, die großen Arbeiter verwenden wie auch die kleinen. Es läßt sich das nicht getrennt von einander denken, es muß eine Arbeitszeit bestimmt werden, welche möglicherweise den Kindern zugemuthet werden kann, sonst bleibt das Gesetz bezüglich der Verwendung der Kinder wieder eine Illusion. Darum geht mein Antrag dahin, daß die Arbeitszeit eines Tages auf eine Länge zu bestimmen sei, daß auch Kinder dazu verwendet werden können. Die Arbeitsfrage wurde in manchen Orten gelöst, in England ist die Arbeitszeit gerade auf 11 Stunden festgesetzt und zwar in Vereinbarung der Arbeiter mit den Fabriksherren. In Genf hat man die Arbeitszeit sogar auf 10 Stunden herabgesetzt und zwar auch wieder in Vereinbarung der Fabriksherren mit den Arbeitern. Ich glaube daher, daß das gewiß keine unbillige Forderung ist, wenn auch bei uns die Arbeitszeit auf 11 Stunden bestimmt festgesetzt wird. Es ist überhaupt der Ausdruck 12 Stunden ohne nähere Bezeichnung mit oder ohne Einschluß der Essenszeit unbestimmt, es gibt zu Streitigkeiten Anlaß und ich glaube, daß die hohe Versammlung, wenn sie überhaupt der Humanität Vorschub leisten will, meinem Antrage beistimmen muß. Karl Ganahl: Nach dem was der Herr Abgeordnete Gsteu beantragt hat, wäre er der Ansicht, daß die Arbeitszeit allgemein sowohl für Kinder als auch für Erwachsene auf 11 Stunden bestimmt werden soll. Nun ich kann dieser Ansicht aus dem Grunde nicht beipflichten, weil eben 11 Stunden mir für Kinder zu viel erscheinen. Wenn man gar kein Alter festsetzt, so könnten auch Kinder mit 8 Jahren verwendet werden, und wenn Kinder mit 8 Jahren täglich 10 bis 11 Stunden arbeiten müßten, so wäre das zu viel. Ich glaube daher, daß man auf den Antrag des Herrn Gsteu unter gar keiner Bedingung eingehen sollte; dagegen sind mir 11 Stunden für erwachsene Leute wohl wenig, übrigens, wenn die hohe Regierung ein derartiges Gesetz erlassen sollte, so wird man in Vorarlberg auch damit einverstanden sein. Ich glaube aber nicht, daß es unsere Aufgabe sein kann, der Regierung in dieser Beziehung eine Vorschrift zu machen. Indem ich gesagt habe, die Arbeitszeit soll nicht über 12 Stunden betragen, so habe ich damit auch ausgesprochen, daß dies eben die Humanitätsrücksichten erfordern und daß 12 Stunden Arbeitszeit für Jedermann genug sei. Ich habe aber auch zugleich der hohen Regierung offen gelassen auch eine mindere Zeit zu bestimmen, weil es heißt die Arbeitszeit soll nicht über 12 Stunden betragen. Wenn die Regierung eine Regierungsvorlage macht, so wird die Volks-. Vertretung die Sache gewiß gehörig in Erwägung ziehen, und überhaupt die Verhältnisse zwischen den Arbeiter und den Arbeitsgeber in jeder Beziehung berücksichtigen. 187 Mit den Anträgen des Herrn Dr. Thurnherr kann ich mich auch durchaus nicht einverstanden erklären. Mein Antrag schließt nicht aus, daß die gegenwärtig gesetzliche Bestimmung in Beziehung auf die Arbeitszeit der Kinder nicht fortzubestehen habe. Will man sie fortbestehen lassen, so wird nichts dagegen einzuwenden sein. Ich glaube aber sie sollte in einigen Sachen geändert werden. Ich halte es nämlich für eine mangelhafte Anordnung, wenn bestimmt wird, die Arbeitszeit der Kinder unter 12 Jahren hat 10 Stunden und die der Kinder unter 14 Jahren hat 12 Stunden nicht zu übersteigen. Mies ist ein Mangel in der Gesetzgebung, das heißt, diese Bestimmung ist unpraktisch. Ich glaube also, daß, wenn der hohe Landtag meinen Antrag zum Beschluße erhebt, er gewiß das thut, was er thun soll, und weiter zu gehen, halte ich nicht für angezeigt und glaube, wenn auch Vorarlberg ein industrielles Land ist, wir doch andern Ländern nicht vorgreifen sollen. Ich muß also meinen Antrag aufrecht halten und muß mich gegen jeden Zusatz aussprechen und hoffe, der hohe Landtag werde diesem meinem Antrage beistimmen. Dr. Fetz: Ich möchte mir nur einige wenige Bemerkungen erlauben. Mir scheint, daß man die Intention des Antrages des Herrn Ganahl gar keinem Zweifel unterziehen kann. Dieselbe geht, wie er eben selbst bemerkte, dahin, daß die Arbeitszeit in einer solchen Weise festgesetzt werde, wie es mit Rücksicht auf die Kräfte des Einzelnen und mit Rücksicht auf das Bedürfniß des einzelnen Arbeiters zuläßig ist. Auf keinen Fall bezweckt der Antrag des Herrn Karl Ganahl, in irgend einer Richtung eine Vermehrung der Arbeitszeit erzielen zu wollen. Damit wäre eine Intention in denselben hineingelegt, die ihm ganz fern steht. Herr Karl Ganahl hat den Antrag deßwegen eingebracht, um die Arbeitszeit zu restringiren, wie soll man da annehmen, daß er will, daß die Arbeitszeit erhöht werde. Jeder redlich und unbefangen denkende Mensch wird zustimmen, daß man das nicht annehmen kann. Was die Form des Antrages anbelangt, so ist sie die richtige. Wir sind nicht kompetent in dieser Beziehung ein Gesetz zu beschließen, deßwegen geht Herr Dr. Thurnherr viel zu weit mit seinen Anträgen. Die Beschlußfassung und Festsetzung eines Gesetzes wird Sache des Reichsrathes sein, uns liegt nur die Pflicht ob, im Interesse der Humanität folgend, dem Impuls der von einem der bedeutenderen Industriellen des Landes gegeben worden ist, uns liegt, sage ich ob, die Reichsvertretung und die hohe Regierung darauf aufmerksam zu machen, daß sie den in dieser Beziehung in Österreich bestehenden Schäden Abhilfe leiste oder daß wenigstens gewünscht wird, daß den Schäden abgeholfen werde. Wenn nun ein Gesetz zu Stande gekommen ist, wie es gewünscht wird, dann wird allerdings auch dem Wunsche des Herrn Gsteu Genüge gethan, und die soziale Frage wird, wenn nicht vollständig, doch wenigstens annäherungsweise gelöst sein. Ich empfehle also den Antrag des Herrn Ganahl, sowie er ist, anzunehmen, weil er der Sache am nieisten entspricht. (Bravo.) Gsteu: Ich könnte mich mit dem Antrage des Herrn Abgeordneten der Handelskammer in Feldkirch ganz einverstanden erklären, wenn eben die Stundenzahl nicht bestimmt worden wäre, wenn er nur im -Allgemeinen gehalten worden wäre. Wenn aber die Stunden einmal bestimmt werden sollen, so bin ich mit dieser Zahl der Stunden nicht einverstanden, gerade, wie schon bemerkt, wegen der Kinder. Das wird doch Jedermann wissen, daß man sich eine Fabrik und besonders die Fabriken in Vorarlberg ohne Kinder gar nicht denken kann. Das Gesetz ist zwar da, es wird aber nicht gehandhabt, nirgends eingehalten. Was nützen Gesetze, wenn sie nicht gehandhabt, nicht befolgt werden, 188 wenn man nicht die Möglichkeit hineinlegt, daß sie gehandhabt und gehalten werden können. Man muß den Herren Fabrikanten die Möglichkeit verschaffen, daß sie Kinder neben Großen in den Fabriken verwenden können. Das glaube ich, isi eben in diesem Antrag, die Stundenzahl auf 11 Stunden bestimmt festzustellen, inbegriffen. In Bezug auf den Umstand., wie Herr Ganahl bemerkt hat, daß man Kinder von 8—10 Jahren, ja unter 8 Jahren verwenden kann, so glaube ich, dießfalls keine Besorgnisse haben zu muffen. Denn da haben wir noch das Gewerbegesetz, leider wird es nicht gehandhabt. Ich muß noch einmal in Bezug auf die Stundenzahl behaupten, daß, weil die Stundenzahl festgesetzt worden ist, sie mit einer niedereren Zahl festgesetzt werden soll. Ich glaube, es wird mit das ganze Land beistimmen und auch die Herren Abgeordneten. Karl Ganahl: Der Herr Nachbar Gsteu ist im Irrthum, wenn er behauptet, ich hätte die Stundenzahl in meinem Antrag festgesetzt. Das habe ich nicht gethan, sondern nur gesagt: „Die Arbeitszeit darf nicht über 12 Stunden betragen." Ich will zugeben, daß man auf 11 Stunden und noch weiter herunter gehen könnte und wenn die Regierung auf 11 Stunden heruntergehen will, so schließt dies mein Antrag nicht aus. Ich sage nur: „nicht über 12 Stunden." Mein Antrag ist deutlich genug, und der Herr Abgeordnete Gsteu wird in dieser Beziehung beruhiget sein. Landeshauptmann: Wenn Niemand mehr das Wort zu ergreifen wünscht, so erkläre ich die Debatte für geschlossen und ertheile dem Herrn Berichterstatter das Wort. Dr. Bikl: Dem selbstständigen Antrage des Herrn Ganahl stehen nun drei Anträge nicht so fast gegenüber, als vielmehr zur Seite. Die zwei Anträge, die Herr Dr. Thurnherr gestellt bat, unterstützen den Antrag des Herrn Ganahl vollständig, ja, sind eigentlich identisch mit demselben. Allein das darin Enthaltene scheint mir überflüssig, wie schon der Herr Vorredner bemerkt hat, und ich glaube deßhalb, es wäre darauf nicht einzugehen. Was den Antrag des Herrn Gsteu betrifft, so dürften seine Bedenken durch die eben gemachten Bemerkungen des Herrn Ganahl gehoben sein, indem der Antrag ausdrücklich enthält, daß die Arbeitszeit nicht über 12 Stunden betragen darf, also es ist nicht ausgeschlossen, daß, wenn die Gesetzgebung die Stundenzahl festsetzen will, (wozu sie noch mancherlei Erhebungen zu pflegen haben wird) eine kürzere Zeit annehmen könne. Überhaupt wird es aber Jedem einleuchten, daß das, was die Stundenzahl anbelangt, nämlich die Zahl 12 nicht gar so enorm wäre, indem auch die Arbeitszeit anderer Arbeiter so ziemlich 12 Stunden betragen wird, z. B. die der Feldarbeiter, Holzarbeiter, Professionisten u. dgl. Nachdem also der Antrag des Herrn Gsteu dem selbstständigen Antrag des Herrn Ganahl nicht entgegen steht, sondern nur weiter und sogar dahin gehen will, daß eine bestimmte Stundenzahl festgesetzt werde, dieß aber wegen Mangel an den erforderlichen Daten noch nicht wohl für das ganze Reich geschehen kann, empfehle ich lediglich den Antrag des Herrn Ganahl zur Annahme. Landeshauptmann: Der Antrag des Herrn Gsteu enthält eine Abänderung des Antrages des Herrn Ganahl, betreffs der Arbeitsstunden. Ich werde also diesen Abänderungs-Antrag zuerst zur Abstimmung bringen. Die Anträge, welche Herr Dr. Thurnherr vorlegte, sind mehr Zusätze -um Anträge des Herrn Karl Ganahl und werden bei der Abstimmung mit dem Hauptantrage berücksichtigt werden. 189 Gsteu: Ich bitte um das Wort zu einer formellen Berichtigung meines Antrages. Ich mochte noch die Worte „täglichen Arbeitsstunden" eingeschaltet wissen: „nicht über 11 Stunden." Landeshauptmann: Nach Schluß der Debatte geht dieses nicht mehr an. Ich werde übrigens die Meinung des hohen Hauses einholen. Ist die hohe Versammlung gewillt, diesen Beisatz zu gestatten? (Ablehnung.) Der Antrag des Herrn Abgeordneten Gsteu lautet: „Der Antrag des Herrn Abgeordneten der Handelskammer in Feldkirch sei dahin zu präzisiren, daß die Zahl der täglichen Arbeitsstunden mit 11 Stunden mit Ausschluß der Essenszeit festzusetzen sei. Ich bitte um Abstimmung hierüber. (Einstimmig abgelehnt.) Herr Ganahl hat folgenden Antrag gestellt, bei welchem ich zugleich die Zusatzanträge des Herrn Dr. Thurnherr an der betreffenden Stelle einsetzen werde. Er lautet: „Ein hoher Landtag wolle beschließen, es sei sich an die hohe Regierung zu wenden, damit ein Reichsgesetz erwirkt werde, wodurch die bisherigen mangelhaften Anordnungen in Betreff der Arbeitszeit in den Fabriken aufgehoben werden und ausgesprochen werde." Die Herren, die mit dem Antrage übereinstimmen, wollen sich gefälligst erheben. (Ist angenommen.) Nun kommt das Weitere, mit dem Zusatze des Herrn Dr. Thurnherr „bei Erwachsenen". „Die Arbeitszeit in den Fabriken darf bei Erwachsenen nicht über 12 Stunden täglich betragen." Bitte um Abstimmung hierüber. (Minorität.) Also der Beisatz „Erwachsenen" hat zu entfallen. Nun kommt der weitere Schlußsatz des Ganahl'schen Antrages: „und an Samstagen ist um eine Stunde früher Feierabend zu machen." Bitte um Abstimmung hierüber. (Ist angenommen.) Nun kommt der eigentliche Zusatz des Herrn Dr. Thurnherr. Er lautet: „Die im Gewerbegesetze vom 20. Dezember 1859 (§§• 86 und 87) enthaltenen Bestimmungen über die Verwendung der Kinder und von Personen unter 16 Jahren in den Fabriken, werden durch dieses Gesetz nicht berührt." Ich bitte um Abstimmung hierüber. (Minorität.) Er ist gefallen, wir haben also den Antrag des Herrn Ganahl als wirklich angenommen vor uns." Wir kommen nun zum Komite-Bericht über die Regierungsvorlage betreffend die Schulaufsicht. Es sind an den Herrn Regierungs-Vertreter gestern Mittheilungen Seitens der hohen Regierung gemacht worden, welche bei Berathung des Schulgesetzes nothwendig berücksichtigt werden sollten. Diese Mittheilungen müssen natürlich vorerst im Komite zur Berathung kommen und ich bin daher nicht in der Lage, heute Morgens den Bericht über die Schulaufsicht zur Verhandlung zu bringen, ich ersuche vielmehr das verehrte Konnte, heute Nachmittag in dieser Beziehung Sitzung zu halten, damit wir Morgen in der Schulgesetzesfrage ungehindert vorwärts kommen können. Somit schließe ich die heutige Sitzung und bestimme als nächsten Sitzungstag Morgen 9 Uhr früh. Gegenstände der Verhandlung werden sein: 1. „Der Bericht des Komites über die Schulaufsicht" und wenn noch Zeit erübrigt 2. „Der Bericht des Komits's über die Realschule, dann werde ich auch zur Verhandlung bringen die heute mir überreichte Einlage mehrerer Wahlmänner des Bezirkes Bregenz und Bregenzerwald. Ich erkläre die Sitzung für geschlossen. Schluß der Sitzung 11 1/2 Uhr. Vorarlberger Landtag. XI!. Sitzung am 22. September 1S68 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Sebastian von Frvschauer. Gegenwärtig 19 Abgeordnete Landesfürstlicher Kommissär Herr Statthaltereirath Karl Schwertling. Hochw. Herr Bischof abwesend. Beginn bet Sitzung n m 10 Landeshauptmann: Ich eröffne die Sitzung. Uhr. Vormittags. Das Protokoll der vorhergehenden wird Da keine Bemerkung gegen die Ihnen verlesen werden, meine Herrn! (Sekretär verliest dasselbe). Fassung des Protokolls erhoben wird, nehme ich dasselbe als genehmigt an. Ich habe der hohen Versammlung mitzutheilen, daß das Komite betreffend den Weiterbau des Irrenhauses in Valduna zu seinem Obmanne Herrn Dr ^wählte. Bickl und zum Berichterstatter Herrn Dr. Fetz Ferner hat das Komite über die Petition der Aerzte, betreffend Jmpfsachen, Obmanne Herrn Dr. Martignoni und zu seinem Berichterstatter Hernn zu seinem Dr, Thurnherr bestimmt. Desgleichen das Komite in Vermögenssteuersachen hat zu seinem Oömanne Herrn Dr, Fetz und zum Berichterstatter Herrn Dr. Jussel ernannt. Mir wurde in der Zwischenzeit eine Denkschrift, betreffend den ministeriellen Gesetzentwurf über die Schulaufsicht ich habe diese verfaßt von dem ständigen Ausschuffe des allgemeinen Lehrertages überreicht und Denkschrift den verehrten Herren bereits mittheilen laffen. Der Herr Regierungs- Commissär wünscht das Wort. Landes f. Commissär: In Beantwortung der Interpellation des Herrn Abgeordneten Peter in Betreff der Einberufnng von drei Landesschützen zu den heurigen Waffenübungen muß ich bemerken, daß das Verhältniß hinsichtlich zweier wirklich wahr ist. Der Dienstknecht Jäger and Keckeis sind wirklich wegen Untauglichkeit vom Eintritte in die Landesschützenkompagnien befreit wor­ den ; sie sind von dem bestandenen Bezirksamte Dornbirn wahrscheinlich worden. Die Einberufung wurde jedoch bereits rückgängig gemacht aus Versehen einberufen Was das Gesuch des Schneider von Hohenems bezüglich der Stellung eines Ersatzmannes in Person des Joseph Huchler von Hohenems 176 betrifft, so wird dieses Gesuch bei dem am 25. Februar hier zusammentretenden Komite verhandelt werden und von dem Resultate dieser Verhandlung wird es abhängen, ob er bei den Waffenübungen zu erscheinen habe, oder ob er davon befreit sei. Landeshauptmann: Ich gebe der hohen Versammlung die Interpellation .kund, welche mir heute überreicht wurde. (Sekretär verliest dieselbe wie folgt).: Interpellation, Staatsbürgern welche aus felbsterzeugten Stoffen Brantwein brennen, ist nach den Gesetzen 14. Juli 1856, 9. Juli 1862 und 18. Oktober 1865 zum eigenen Hausgebrauche die Steuerbefreiung für ein Quantum Brantwein zugestanden. Dennoch aber wird im Bezirke Bregenz von jedem Maaß des steuerfreien Quantums Brantwein eine Auflage von 4 fi. abverlangt, auf das ohne Regiezwang das eigene Erzcugniß zur Brant- weinerzeugung verwendet werden dürfe. Solche Auflage steht aber mit der gesetzlich zugestandenen Steuerfreiheit im Widersprüche und läßt ein anderer Titel wie jener der für diesen Bezug als Erklärungsgrund Steuer sich nicht auffinden, Bei diesem Sachverhalte sehe der gefertigte Landtagsabgeordnete sich verpflichtet, an die Ver­ tretung der hohen Regierung die Anfrage zu stellen: Gedenkt die hohe Regierung nicht den Bezug von 4 fr. per Maaß des steuerfreien BrantweinQuantums als unvereinbar mit der zugesichcrten Steuerfreiheit auszulassen und nicht weiter an diesen Bezug die Gestattung zu binden, die Brantweinerzeugung ohne Regiezwang durchführen zu können. Bregenz am 17. September 1868. G e b h. S ch w ä r z l e r, Landtagsabgeordneter. Jos. Anton Feßler. Landtagsabgeordneter. Ich werde diese Interpellation dem Herrn Regierungs-Commiffär übergeben. Lande sf. Commissär: Ich werde sie morgen beantworten. Es ist diese Interpellation schon einmal eingebracht worden und ich habe sie schon einmal beantwortet, ich weiß nicht, wie sie zum zweitenmale kommen kann. Landeshauptmann: haben einen Antrag überreicht in Die Herren Dr. Betreff der Bickl, Schwärzler, Feuerstein, Csteu und Lins Abändernng mehrerer Paragraphen der Landtags­ Wahlordnung und Einführung der geheimen Abstimmung. Ich werde diesen Antrag auf die Tages­ Ordnung einer der nächsten Sitzungen bringen. Es ist mir ferner überreicht worden eine Eingabe des Chirurgen Gstach in Angelegenheit der Impfung. (Schriftführer verliest dieselbe). Ich werde diese Eingabe, woferne keine Einwendung dagegen erhoben wird, dem Komite, welches in Jmvfsachen bestellt wurde, überweisen. Herr Gsteu hat folgenden (Schriftführer verliest wie folgt). Dringlichkeitsantrag vorgebracht. Ich bitte, ihn zu vernehmen. 177 , Ms sei die t. k. Finanz-Landes-Direktion durch den hohen Landesausschuß unverzüglich dringendft zu ersuchen, Hochdisselbe wolle auf Grund des Gesetzes vom 23. Juli 1856 Beil. B. Artikel VI. die steuerfreie Brantweinerzeugung den hiezu gesetzlich Berechtigten -bis zu dem im Gesetz bestimmten Maaße mit Einhaltung einer kürzern Brennzeitdauer im gemeindeweisen Abfindungswege gestatten, oder aber wenn dies nicht zugestanden werden könnte, doch die Brantweinerzeugung in nachstehender Form, nämlich: Alle jene, welche steuerfrei Brantwein zu erzeugen gesetzlich fl. berechtiget find, haben 20 Maaß desselben ganz frei; 2. von 20—80 Maaß hat jeder Berechtigte die Hälfte des gesetzlichen Steuersatzes frei, und 3. was jeder Berechtigte über 80 Maaß Branntwein erzeugt, hat er die volle und ganze Steuer zu zahlen, " im gemeindeweisen Absindungswege zu gestalten. I. A. G st e u. Ich ertheile dem Herrn Gsteu das Wort zur Begründung der Dringlichkeit. G st e u: Ich werde mich heut vorhin nur darauf beschränken, die Dringlichkeit dieses Antrages hervor zu heben. Das Gesetz vom 14. Juli 1856 räumt den Oekonomen das Recht ein, von ihrem Erzeugnisse eine Quantität bis zu 2 Eimern Brantwein für ihren eigenen Bedarf, für Hausgenossen nnd Dienstboten frei erzeugen zu können. Unsere Interpellation in Betreff dessen, wie sich diesfalls die hohe Regierung für dieses Jahr zu halten gedenke, wurde dabin beantwortet, wie meinen Antrag beigefügt ist, daß dieses Recht den Oekonomen zugestanden werde, und daß die Finanzbezirks-Direklion in Feldkirch angewiesen sei, den Oekonomen im Abfindungswege dieses lassen. Run aber sind seither die Commiffäre, wie ich übereingekommen, Recht zu Theil werden zu erfahren habe, schon vorher mit einander diese Steuerfreiheit werde nur insoweit den Oekonomen zugestanden, daß sie, die Oekonomen, für ihr ganzes Erzeugniß per 4 kr. Maaß Branntwein zu zahlen hätten. Das steht nun im Widerspruche mit der im Gesetze begründeten Steuerfreiheit und mit der uns zngegangenen Antwort. Um nun dieserwegen ein gemeinschaftliches Vorgehen zu ermöglichen, habe ich diesen Antrag einge­ bracht und weil diestrwegen gewiffermassen im Lande eine Aufregung' besteht, Dringlichkeit erkannt wissen. ;14 Tage. möchte ich Wenn nun etwas erreicht werden soll, so ist die Dringlichkeit, glaube ich, Ich ersuche also eben die Es ist bereits die Zeit der Abfindung da, es dauert nur mehr ungefähr die hohe Versammlung meines Antrages behalte ich mir vor. die Dringlichkeit anzuerkennen. augenscheinlich. Die weitere Begründung Ich würde auch noch weiters beantragen, wenn die Dring­ lichkeit anerkannt wird, daß dieser Gegenstand zur Berichterstattung dem Bermögenssteuer-Komite zu­ gewiesen werde. . Landeshauptmann: Die Herren welche gedenken, kennen, bitte ich sich von den Sitzen zu erheben. diesen Antrag als dringlich zu er­ (Angenommen.) D e i s b ö Ä: Ich bitte ums Wort vor dem Uebergange zur Tagesordnug. Es ist mir oon« Seite der Wahlmänner des Bezirkes Bregenz nnd Bregenzerwald ein Gesuch an den Landtag über­ geben worden mit dem Ersuchen, dasselbe auf den Tisch des hohen Hauses niederzulegen. Ich ent­ ledige mich dieses Auftrages, indem ich mir die Ehre nehme, .dieses Aktenstück dem hohen PräsidiuM übergeben. Landeshauptmann: Esten vernommen. Die hohe Versammlung hat Diejenige Herren, welche gesonnen sind, den formellen Antrag diesen Antrag dem Komite zur Berichterstattung zu überweisen, wollen sich gefälligst erheben. des Herrn, Vermögenssteuer- (Angenommen). Herr Deisböck, ich werde dieses Anlangen auf eine der nächsten Tagesordnungen setzen. Wir kommen nun zu den Gegenständen der heutigen Tagesordnung. Erster Gegenstand ist der Bericht des Petitionsausschusses über das Unterstützungsgesuch des Juristen Joseph Huber, um die Rigorosen bestehen zu können. Herr Dr. Jussel als Berichterstatter haben das Wort. Dr, Jussel (verliest, den Komitebericht wie folgt). A u s s ch u ß - B e r i ch k über daS Gesuch des Juristen Joseph Huber um eine Unterstützung zu den Rigorosen. Hoher Landtag! Der absolvirte Jurist Joseph Huber aus Sillian und heimathsberechtigt in Feldkirch sucht um eine Unterstützung aus Landesnütteln an, damit er in die Lage komme, daraus die Gebühren für die strengen Prüfungen zu bestreiten und weiset einerseits seins Vermögenslosigkeit, anderseits seinen guten Fortgang in den Studien aus, Der Petitionsausschuß glaubt aber den Antrag stellen zu müssen: - „Der hohe Landtag wolle beschließen, es sei das Gesuch des absolvirten Juristen Joseph Huber um Unterstützung zur Bestreitung der Kosten für die strengen Prüfungen in Berück­ sichtigung der Umstände, daß das Land keine Fände zu solcher Unterstützung hat, daß die Gewährung an den Bittsteller die gleichmäßige Unterstützung anderer Landeskinder in gleicher Lage erfordern würde, und hiefür die Steuerkraft der Bevölkerung in Anspruch genommen werden müßte und daß die gegenständliche Unterstützung sich durchaus nicht zur Landessache qualifizirt, abzuweisen." Bregenz, 18. September 1868. Karl Gaitahl, Obmann. Dr. A. Jussel, Berichterstatter. Landeshauptmann: Wünscht hierüber Jemand das Wort zu ergreifen? Dr. T hurn Herr: Ich bitte ums Wort. Wenn ich mich recht erinnere, sagt Jurist Huber in seinem Gesuche, er habe ein Stipendium aus ärarischen Fonds von 315 st. Dn Jussel: Nein, er hat nicht ein Stipendium, aber eine einjährige Rente von 315 st erhalten. Dr. T h u r n h e r r : Ich Stipendium sei. habe das nicht anders aufgefaßt, als daß dieses ein ärarisches