18680903_lts007

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Letzte Änderung 03.07.2021, 10:43
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp02,lts1868,lt1868,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. VII. Sitzung am 3. September 1868 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Sebastian von Froschauer. Gegenwärtig 14 Abgeordnete Landesfürstlicher Kommissär Herr Statthaltereirath Karl Schwertling. Abwesend die Herrn Hochw. Bischof Amberg, Scheffknecht, Schneider, Chr. Ganahl, Schwärzler, Lins. Beginn der Sitzung um 7 1/4 Uhr. Abends Landeshauptmann: Wir sind in beschlußfähiger Anzahl zugegen, und somit eröffne ich die Sitzung und werde das Protokoll der heute Vormittags abgehaltenen verlesen lassen. (Sekretär verliest dasselbe). Hat einer der verehrten Herrn eine Einwendung gegen die Fassung des Protokolles zu erheben? (Keine.) Es ist genehmigt. Wir kommen nun zum Gegenstande unserer heutigen jetzigen Verhandlung und ich ersuche den Herrn Berichterstatter Hirschbühl das Wort zu ergreifen. Wollen vielleicht Hr. Hirschbühl noch zuerst den Antrag des Herrn Gsteu vorlesen, damit er der hohen Versammlung desto besser vorschwebe. Hirschbühl: (Verliest den Dringlichkeits-Antrag des Hrn. Gsteu und hierauf folgenden Komite-Bericht.) Hoher Landtag! Das Komite, bestimmt zur Berichterstattung über den Dringlichkeits-Antrag des J. A. Gsteu und Johann Bertschler, erfüllt hiemit seine Aufgabe. Wenn auch die Gründe, welche die Herrn Antragsteller um die Hinausschiebung der diesjährigen Waffenübung der Landesschützen um 2—3 Wochen zu rechtfertigen anführen, zum großen Theile als rücksichtswürdig zu betrachten sind, so kömmt anderseits in Erwägung zu ziehen, ob einer solchen Hinausschiebung wegen der möglicherweise eintretenden schlechten Witterung das Wort zu reden sei. 74 Da nun die Waffenübungen 4 wenigstens 3 Wochen dauern werden, so könnte es sich sehr leicht ereignen, daß die Landesvertheidiger im Schnee ihre Übungen machen müßten, woraus leicht Krankheiten entstehen könnten. Jedenfalls wären solche Manöver für den Landesschützen sehr unangenehm. Aus diesem Grunde glaubt das Komite in seiner Majorität den Antrag stellen zu sollen, der Landtag wolle dem Antrage des Hrn. Gsteu und Bertschler wegen Verschiebung der dießjährigen Waffenübungen nicht beistimmen. Bregenz, am 3. September 1868. Karl Ganahl. Obmann. Stef. Hirschbühl, Berichterstatter. Landeshauptmann: Wünscht Jemand das Wort zu nehmen? Gsteu: Ich muß noch einmal auf meinen Antrag zurückkommen. Ich sehe die Nothwendigkeit der Hinausschiebung nicht so fast in Berücksichtigung der Landesschützen an, sondern vielmehr in Berücksichtigung und im Interesse des Landesvertheidigungs-Institutes selbst. Es ist nämlich in unserm Bezirke allgemeine Beschwerde erhoben worden, wo im letzten Jahre die Landesschützen schon am 1. Oktober einberufen worden sind, daß man eben in der nothwendigsten Zeit zu diesen Waffenübungen, die doch blos 14 Tage bis 3 Wochen zu -dauern haben, die Landesschützen einberufe. Die Leute können sich mit diesem Vorgange gar nicht verständigen, sie können die Nothwendigkeit der Einberufung zu dieser Zeit nicht einsehen, nicht begreifen u. es macht dieses Vorgehen gewissermaßen böses Blut bei den Betreffenden und hinterläßt eine gereifte Abneigung gegen dieses Institut, daher demselben und dessen Ruf nachtheilig. Einen zweiten Umstand möchte ich berücksichtigt wissen. Wie wir im Anträge angeführt haben, ist ein großer Theil der Landesschützen als Bauarbeiter in der Schweiz abwesend. Diese müssen selbstverständlich 14 Tage oder 3 Wochen früher nach Hause, um der Waffenpflicht Genüge leisten zu können. Man hat nachlässig im letzten Jahre zugesehen, es sind einige im Auslande geblieben und sind doch nicht gestraft worden. Es werden vermuthlich Heuer noch mehr ausbleiben, es ist das aber für das Institut gerade nicht vortheilhaft. Um diese Zeit, zur Zeit der Kirchweih um den 16. Oktober herum kommen die Leute ohnehin alle nach Hause. Um nun die Leute nicht um den Verdienst von 2—3 Wochen zu verkürzen, und um dem Institute im Volke Eingang und Anerkennung zu verschaffen und Vorgänge die dasselbe bei demselben in Mißkredit bringen möglich zu vermeiden, möchte ich die h. Versammlung bitten, daß sie meinem Antrage beistimmen wolle. Die Majorität des Komites hat als Gründe der Abweisung angeführt, daß es zu kalt, daß es schneien würde um diese Zeit. In unfern Gegenden ist es nicht so böse, es ist Ende Oktober und Anfang November nicht so schlimm, daß man gerade stark frieren müßte. Ich glaube die Landesschützen werden sich etwas Kälte wohl gefallen lassen, wenn sie länger den häuslichen Geschäften und ihrem Verdienste nachgehen können. Ich glaube deßhalb, daß der hohe Landtag fast, durch die wie ich glaube nachgewiesene Nothwendigkeit der Hinausschiebung verpflichtet ist, meinem Antrage beizustimmen. Karl Ganahl: Das Komite konnte hinsichtlich der Abweisung des Antrages der Hrn. Gsteu und Bertschler nur einen Majoritäts-Beschluß fassen, weil Herr Gsteu selbst Mitglied des Komites 75 ist. Wenn man auch die Gründe, die der Herr Abgeordnete angeführt hat, berücksichtigen wollte, nämlich daß die Landesvertheidiger zur Erndte verwendet werden sollten, daß viele auch nicht zu Hause sind, sondern Anfangs Oktober noch in der Schweiz in Arbeit stehen, so muß andererseits in's Auge gefaßt werden, ob man denselben durch das beantragte Hinausschieben auch wirklich einen Dienst erweisen würde- Wenn die Waffenübungen auf 2—3 Wochen hinausgeschoben würden so siele ein Theil derselben in die erste Woche des Novembers, nun wissen wir alle, daß bei uns in den ersten Wochen des November- oft Schnee fällt und wenn die Landesvertheidiger im Schnee Waffenübungen machen sollten, so glaube ich, daß sie uns wenig Dank wissen würden, wenn wir die Ursache der Hinausschiebung wären. Der Herr Abgeordnete Esten hat auch angeführt, daß der Nut, das Institut leiden würde, dem muß ich widersprechen. Es ist dieß eine Ansicht der wohl Niemand beipflichten kann, denn deßhalb, weil die Waffenübungen nicht hinausgeschoben werden, kann das Institut unmöglich leiden. Ich glaube also, daß wir im Interesse der Landesschützen selbst, in den Antrag des Hrn. Gsteu und Bertschler nicht eingehen sollten. Ich habe mir ferner auch sagen lassen, daß in den Kasernen, nämlich in den Schlafzimmern, wo die Landesschützen untergebracht werden keine Winterkotzen vorhanden sind. Ein Umstand der wohl zu berücksichtigen ist, denn, wenn die Landesvertheidiger den ganzen Tag im Schnee exerciren, noch dazu in kalten Zimmern ohne Winterkotzen schlafen müssen, so wären sie wohl nicht zu beneiden. Es ist daher nach meiner Ansicht klar, daß wir den Landesvertheidigern durchaus keinen Dienst erweisen, wenn wir auf den Antrag des Hrn. Abgeordneten Bertschler und Gsteu eingehen. Was die Erndtearbeiten anbetrifft so sind sie um diese Zeit überhaupt nicht mehr wichtig. Was ist Anfangs Oktober noch zu erndten, etwa Kartoffeln? Ich kenne keine andere Erndte um diese Zeit. Wenn daher auch ein paar Bauernbursche in einer Gemeinde als Landesvertheidiger abgehen, so kann dieß den Erndtearbeiten keinen Eintrag thun. Ich muß deßhalb wiederholen, daß der h. Landtag nach meiner Ansicht dem Antrage der Hrn. Bertschler und Gsteu nicht beistimmen sollte. Landesfürst l. Kommissär: Ich glaube nur bemerken zu sollen, daß die L. V. Oberbehörde kaum mehr in der Lage sein wird, für heuer diesen Beschluß zurückzuziehen, nachdem, wie ich weiß, bereits an alle Behörden die Verständigungsaufträge hinausgegangen sind wegen der Einberufung der Leute; also für heuer dürfte es kaum möglich sein, diesem Antrage Folge zu geben. Überdieß glaube ich auch noch den Umstand erwähnen zu müssen, daß in der zweiten Hälfte des Monats Oktober das Wetter ohnehin so unsicher ist, daß man wirklich den Schützen keinen Dienst erweist, wenn man die Sache noch länger hinausschiebt. Landeshauptmann: Wünscht noch Jemand zu sprechen? Gsteu: In der Notiz, wo ich die Waffenübung für den 1. Oktober als festgestellt herauslas, war auch enthalten, daß diese Übung 4 Wochen dauern soll. In unserem Landesvertheidigungsgesetze heißt es aber im §. 29, daß die Hauptwaffenübung jedes Jahr längstens nur 3 Wochen dauern solle- Wenn diese Notiz richtig wäre, daß die Waffenübung 4 Wochen dauern solle, so müßte ich im Interesse des Landes und im Interesse des Landesvertheidigungs-Gesetzes gegen diesen Hebelgriff über das Gesetz, über das verfassungsmäßig zu Stande gekommene Gesetz, Protestiren. Landeshauptmann: Ich habe auf Ihre Erwiederung blos zu bemerken, Hr. Gsteu, daß der Artikel von welchem Sie sprechen, nicht einer im Auftrage der Behörde erlassener oder gegebener ist, sondern 76 daß es rein eine Privatkorrespondenz war, welche eingerückt wurde und ich glaube die hohe Regierung wird wissen, wie weit sie gehen kann, soviel kann man ihr wohl beimessen. Es wird immerhin Zeit sein, wenn etwas Bemerkenswerthes vorfallen sollte, die gehörige Meldung hier vorzubringe« und auf geeignetem Wege dem für die Zukunft entgegen zu treten. Wünscht noch Jemand das Wort? Dr. Jussel: Ich habe nur eine kleine Bemerkung zu machen. Es wird im Begründungsantrage gesagt, daß die Regierung die Waffenübung für Südtirol weiter hinausgeschoben habe; wenn das auch geschehen ist, so ist das wohl gerechtfertiget; es ist erstens bei Zeiten geschehen und zweitens ist. im Monat November in Südtirol noch eine bessere Witterung. Landeshauptmann: Wenn Niemand mehr das Wort verlangt, erkläre ich die Debatte für geschlossen. Haben Hr. Berichterstatter noch etwas beizufügen? Hirschbühl: Ich habe nichts mehr beizufügen. Landeshauptmann: Der Antrag des Ausschusses kautet: „Der h. Landtag wolle dem Antrage der Hrn. Gsteu und Bertschler wegen Verschiebung der diesjährigen Waffenübungen nicht beistimmen." Diejenigen Herren, die dem Antrage des Ausschusses beizustimmen gedenken, wollen sich gefälligst von ihren Sitzen erheben. (Majorität). Somit erkläre ich die heutige Sitzung für beendet und erwarte die Herren am 10. September 9 Uhr früh. Schluß 7 1/2 Uhr Abends. Vorarlberger Landtag. VII. Sitzung am 3. September 1868 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Sebastian von Froschauer. Gegenwärtig 14 Abgeordnete Landessürstlicher Kommissär Herr Statthaltereirath Karl Schwertling. Abwesend die Herrn Hochw. Bischof Amberg, Scheffknecht, Schneider, Chr. Ganahl, Schwärzler, Lins. Beginn der Sitzung um ?'/» Uhr. Abends Landeshauptmann: Wir sind in beschlußfähiger Anzahl zugegen, und somit eröffne ich die Sitzung und werde das Protokoll der heute Vormittags abgehaltenen verlesen lassen. (Sekretär verliest dasselbe). Hat einer der verehrten Herrn eine Einwendung gegen die Fassung des Protokolles zu erheben? (Keine.) Es ist genehmigt. Wir kommen nun zum Gegenstände unserer heutigen jetzigen Verhandlung Herrn Berichterstatter Hirschbühl das Wort zu ergreifen. erst den Antrag des Herrn Gsteu vorlesen, damit und ich ersuche den Wollen vielleicht Hr. Hirschbühl noch zu­ er der hohen Versammlung desto besser vorschwebe. Hirsch bühl: (Verliest den Dringlichkeits-Antrag des Hrn, Gsteu und hierauf folgenden Ko. mile-Bericht.) Hoher Landtag! Das Komite, bestimmt zur Berichterstattung über den Dringlichkcits-Antrag des I. Ä. Gsteu und Johann Bertschler, erfüllt hiemit seine Aufgabe. Wenn auch die Gründe, welche die Herrn Antragsteller um die Hinausschiebung der diesjährigen Waffenübung der Landesschützen um 2—3 Wochen zu rechtfertigen ansühren, zum großen Theile als rücksichtswttrdig zu betrachten sind, so kömmt anderseits in Erwägung Hinausschiebung reden sei. wegen der möglicherweise eintretenden schlechten zu ziehen, Witterung ob das einer solchen Wort zu 74 Da nun die Waffenübungen 4 wenigstens 3 Wochen dauern werden, so könnte es sich sehr leicht ereignen, daß die Landesvertheidiger im Schnee ihre Uebungen machen müßten, woraus leicht Krank­ heiten entstehen könnten. Jedenfalls wären solche Manöver für den Landesschützen sehr unangenehm. Aus diesem Grunde glaubt das Komite in seiner Majorität den Antrag stellen zu sollen, der Landtag wolle dem Anträge des Hrn. Gsteu undBertschler wegen Verschiebung der dießjährigen Waffenübungen nicht beistimmen. Bregenz, am 3. September 1868. Karl Ganahl. Obmann. Stef. Hirschbühl, Berichterstatter. Wünscht Jemand daS Wort zu nehmen? Landeshauptmann: Gsteu: Ich muß noch einmal auf meinen Antrag zurückkommen. Ich sehe die Nothwendigkeit der Hinausschiebung nicht so schützen an, sondern vielmehr in Berücksichtigung und tutes selbst. fast in Berückstchtigung der Landes­ im Jntereffe des Landesvertheidigungs-Jnsti- Es ist nämlich in unserm Bezirke allgemeine Beschwerde erhoben worden, wo im letzten Jahre die Landesschützen schon am 1. Oktober einberufen worden sind, daß man eben in der noth­ wendigsten Zeit zu diesen Waffenübungen, die doch blos 14 Tage bis 3 Wochen zu -dauern haben, die Landesschützen einberufe. Die Leute können sich mit diesem Vorgänge gar nicht verstän­ digen, sie können die Nothwendigkeit der Einberufung zu dieser Zeit nicht einseheu, nicht begreifen u. es macht dieses Vorgehen gewiffermaßen böses Blut bei den Betreffenden und hinterläßt eine gereifte Abneigung gegen dieses Institut, daher demselben und dessen Ruf nachtheilig. Einen zweiten Umstand möchte ich berücksichtigt wissen. Wie wir im Anträge angeführt haben, ist ein großer Theil der Landesschützen als Bauarbeiter in der Schweiz abwesend. verständlich 14 Tage oder 3 Wochen können. früher nach Hause, Diese müssen selbst­ um der Waffenpflicht Genüge leisten ru Man hat nachlässig im letzten Jahre zugesehen, es sind einige im Auslande sind doch nicht gestraft worden. geblieben und Es werden vermuthlich Heuer noch mehr ausbleiben, es ist das aber für das Institut gerade nicht Vortheilhast. Um diese Zeit, zur Zeit der Kirchweih um den 16. Oktober herum kommen die Leute ohnehin alle nach Hause. Um nun die Leute nicht um den Verdienst von 2—3 Wochen zu verkürzen, und um dem Institute im Volke Eingang und Anerkennung zu verschaffen und Vorgänge die dasselbe bei demselben in Mißkredit bringen möglich zu vermeiden, möchte ich Versammlung bitten, daß sie meinem Anträge beistimmen wolle. Die Majorität des Komites hat als Gründe der Abweisung angeführt, daß es zu kalt, daß es schneien würde um diese Zeit. Gegenden ist es nicht so böse, es ist Ende Oktober und Anfang November nicht man gerade stark frieren müßte. fallen lassen, wenn sie die h. so In unfern schlimm, daß Ich glaube die Landesschützen werden sich etwas Kälte wohl länger den häuslichen Geschäften und ihrem Verdienste nachgehen ge­ können. Ich glaube deßhalb, daß der hohe Landtag fast, durch die wie ich glaube nachgewiefene Nothwendig­ keit der Hinausschiebung verpflichtet ist, meinem Anträge beizustimmen. Karl Ganahl: Das Komite konnte hinsichtlich der Abweisung des Antrages der Hrn. Gsteu und Bertschler nur einen Majoritäts-Beschluß fassen, weil Herr Gsteu selbst Mitglied des Homites 75 ist. Wenn man auch die Gründe, die der Herr Abgeordnete nämlich daß die Landesverlheidiger angeführt hat, werden sollten, zur Erndte verwendet berücksichtigen wollte, daß viele auch nicht zu Hause sind, sondern Anfangs Oktober noch in der Schweiz in Arbeit stehen, so muß andererseits in's Auge gefaßt werden, ob Dienst erweisen würde- man denselben durch das beantragte Hinausschieben einen wirklich auch Wenn die Waffenübungen auf 2—3 Wochen hinausgeschoben würden so siele ein Theil derselben in die erste Woche des Novembers, nun wissen wir alle, daß bei uns in den ersten Wochen deS November- oft Schnee fällt und wenn die Landesvertheidiger im Schnee Waffen­ übungen machen sollten, so glaube ich, daß sie uns wenig Dank wissen würden, wenn wir die Ursache der Hinausschiebung wären. Der HerrAbgeordnete Esten hat auch angeführt, daß der Nut, das Institut leiden würde, dem muß ich Es ist widersprechen. dieß eine Ansicht der wohl Niemand beipstichteu kann, denn deßhalb, weil die Waffenübungen nicht hinausgeschoben werden, kann das Institut unmöglich leiden. Ich glaube also, daß wir im Interesse Gsteu und Bertschler sollten. nicht eingehen der Landesschützen selbst, Ich habe mir ferner auch in den Antrag sagen lassen, des Hrn. daß in den Kasernen, nämlich in den Schlafzimmern, wo die Landesschützen untergebracht werden keine Winter­ kotzen vorhanden sind. Ein Umstand der wohl zu berücksichtigen ist, denn, wenn die Landesverthei­ diger den ganzen Tag im Schnee exerciren, noch dazu in kalten Zimmern ohne Winterkotzen schlafen müssen, so wären sie wohl nicht Landesvertheidigern durchaus nicht Was mehr wichtig. wenn wir auf den Antrag daß wir den des Hrn. Abge­ Was die Erndtearbeiten anbetrifft so sind sie um diese Zeit ordneten Bertschler und Gsteu eingehen. überhaupt Es ist daher nach meiner Ansicht klar, zu beneiden. keinen Dienst erweisen, ist Anfangs Oktober noch kenne keine andere Erndte um diese Zeit. Wenn daher auch ein zu erndten, etwa Kartoffeln? Ich paar Bauernbursche in einer Ge­ meinde als Landesvertheidiger abgehen, so kann dieß den Erndtearbeiten keinen Eintrag thun. Ich muß deßhalb wiederholen, daß der h. Landtag nach meiner Ansicht dem Anträge der Hrn. Bertschler und Gsteu nicht beistimmen sollte. Landesfürst l. Kommissär: Ich glaube nur bemerken zu sollen, behörde kaum mehr in der Lage sein wird, für heuer diesen Beschluß daß die L. V. Ober­ zurückzuziehen, nachdem, ich weiß, bereits an alle Behörden die Verständigungsaufträge hinausgegangen sind berufung der Leute; also für heuer dürste es kaum möglich sein, Ueberdieß glaube ich auch noch den Umstand erwähnen zu müssen, Monats Oktober das Wetter ohnehin so unsicher ist, daß diesem Anträge Folge daß in der man wirklich wie wegen der Ein­ zu geben. zweiten Hälfte den Schützen des keinen Dienst erweist, wenn man die Sache noch länger hinausschiebt. Landeshauptmann: Wünscht noch Jemand zu sprechen? Gsteu: In der Notiz, wo ich die Waffenübung für den 1. Oktober als festgestellt herauslas, war auch enthalten, daß diese Uebung 4 Wochen dauern soll. In unserem LandesvertheidigunSgesetze heißt eS aber im §. 29, daß die Hauptwaffenübung jedes Jahr längstens nur 3 Wochen dauern solle­ Wenn diese Notiz richtig wäre, daß die Waffenübung 4 Wochen dauern solle, so müßte ich im Inte­ resse des Landes und im Interesse des Landesvertheidigungs-Gesetzes gegen diesen Hebelgriff über das Gesetz, über das verfassungsmäßig zu Stande gekommene Gesetz, Protestiren. Landeshauptmann: Ich habe auf Ihre Erwiederung blos zu bemerken, Hr. Gsteu, daß der Ar­ titel von welchem Sie sprechen, nicht einer im Auftrage der Behörde erlassener oder gegebener ist, sondern 76 daß es rein eine Privatkorrespondenz war, welche eingerückt wurde und ich glaube die hohe Regie rung wird wissen, wie weit sie gehen kann, soviel kann man ihr wohl beimessen. Zeit sein, wenn etwas Bemerkenswerthes vorfallen sollte, Es wird immerhin die gehörige Meldung hier vorzubringe« und auf geeignetem Wege dem für die Zukunft entgegen zu treten. Wünscht noch Jemand das Wort? Dr. Jus s e l: Ich habe nur eine kleine Bemerkung zn machen. ES wird im Begründungsan' trage gesagt, daß die Regierung die Waffenübung für Südtirol weiter hinausgeschoben habe; wenn das auch geschehen ist, so ist das wohl gerechtfertiget; es ist erstens bei Zeiten geschehen und zweitens ist. im Monat November in Südtirol noch eine beffere Witterung. Landeshauptmann: Wenn Niemand mehr das Wort verlangt, erkläre ich die Debatte für geschlossen. Haben Hr. Berichterstatter noch etwas beizufügen? Hirschbühl: Ich habe nichts mekc beizufügen. Landeshauptmann: Der Antrag des Ausschuffes kautet: „Der h. Landtag wolle dem Anträge der Hrn. Gsteu und Bertschler wegen Verschiebung der diesjährigen Wasfenübungen nicht beistimmen." Diejenigen Herren, die dem Anträge des Ausschuffes beizustimmen gedenken, wollen sich gefälligst von ihren Sitzen erheben. (Majorität). Somit erkläre ich die warte die Herren am 10. September 9 Uhr früh. Schluß 7V, Uhr Abends. heutige Sitzung für beendet und er­